Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2020 - 2021 Bundesministerium für Inneres
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Daten ebenfalls verfügbar unter wirkungsmonitoring.gv.at 2021 Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2020 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 6 Wirkungscontrollingverordnung Bundesministerium für Inneres
Impressum Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin: Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) Sektion III – Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation Sektionschef Mag. Christian Kemperle Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien www.bmkoes.gv.at Redaktion und Gesamtumsetzung: Mag. (FH) Stefan Lindeis, Abteilung III/C/10 Verlags- und Herstellungsort: Wien, Mai 2021 Grafiken: lekton Grafik & Web development Fotonachweis: BKA / Andy Wenzel (Cover, S. 3); HBF/Minich (S. 7); BKA / Regina Aigner (Trennseiten) Gestaltung: BKA Design & Grafik Druck: Print Alliance HAV Produktions GmbH, 2540 Bad Vöslau Alle Rechte vorbehalten: Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung der Medieninhaberin unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z. B. Internet oder CD-Rom. Diese Publikation steht unter www.oeffentlicherdienst.gv.at/publikationen zum Download zur Verfügung. Rückmeldungen: Ihre Überlegungen zu vorliegender Publikation übermitteln Sie bitte an: iii10@bmkoes.gv.at. Bestellung von Druckexemplaren per Email an iii10@bmkoes.gv.at. ISBN: 978-3-903097-38-4
3 Lesehilfe und Legende Legende Symbolik Rechtssetzende Maßnahme Vorhaben Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens Verwaltungskosten für BürgerInnen Verwaltungskosten für Unternehmen Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Konsumentenschutzpolitik Soziales Kinder und Jugend Umwelt Unternehmen Gesamtwirtschaft Lesehilfe Grafiken Titel einer Kennzahl oder Zielerreichungsgrad eines Meilensteins des gesamten Ziels Minimalwert Istwert Zielwert 775 Rot-Weiß-Rot-Karten für Fachkräfte in 700 1.000 Mangelberufen [Anzahl] Meilenstein Erlassen einer Fachkräfteverordnung: zur Gänze erreicht Erlassen einer Fachkräfteverordnung Zielerreichung einer Kennzahl dargestellt Zielerreichung eines Meilensteins dargestellt durch durch die Farbe des Datenpunktes die Farbe des Meilensteinsymbols und als Text nicht erreicht teilweise erreicht überwiegend erreicht zur Gänze erreicht überplanmäßig erreicht Zielzustand 1
Bundesministerium für Inneres UG 11 – Inneres
1 2 Beschaffung von vier 2-motorigen Hubschraubern 3 Finanzjahr 2017 bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation Vorhabensart Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 4 Zuordnung zu Globalbudget-Maßnahmen Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag) (Bundesvoranschlag) 2017-BMI-UG 11-W1: 2017-BMI-GB11.02-M1: Bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, 5 Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch Problemdefinition 6 Die derzeitigen Anforderungen einerseits im Rahmen der ge- von terroristischen Anschlägen einerseits die Transportfähig- änderten terroristischen Bedrohungslage und andererseits keit für Sondereinsatzkräfte sicherzustellen und andererseits bei der Bewältigung anderer sicherheitspolizeilicher Lagen notwendiges Einsatzmaterial transportieren zu können. erfordern einen Austausch der alten Hubschrauber (Kz.: OE-BXX 7 Baujahr 1993, Kz.: OE-BXD Baujahr 1994, Kz.: OE-BXK Baujahr Unabhängig davon sollen die vier Luftfahrzeuge die Exekutive 1986, Kz.: OE-BXI Baujahr 1986). Aufgrund dieser Entwicklungen bei der Erfüllung der sicherheitspolizeilichen Aufgaben unter- UG 11 UG 11 und Bedrohungsszenarien besteht höchste Dringlichkeit zur stützen und leisten somit einen unmittelbaren Beitrag zur Beschaffung von vier zweimotorigen Hubschraubern um im Falle bedarfsorientierten polizeilichen Präsenz. 8 Ziele Ziel 1: Sicherstellung eines effizienten Einsatzes im Falle terroristischer Bedrohung oder sonstiger polizeilicher 9 Sicherheitsaufgaben Meilenstein Beschaffung der vier 2-motorigen Hubschrauber: zur Gänze erreicht 10 Maßnahmen 1. Neubeschaffung und Austausch der alten Hubschrauber Beitrag zu Ziel 1 11 nicht erreicht teilweise erreicht überwiegend erreicht zur Gänze erreicht überplanmäßig erreicht Zielzustand 12 13 4
Finanzielle Auswirkungen in Tausend Euro 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamt Erträge 0 680 660 0 0 1.340 Plan 0 0 1.600 0 0 1.600 Aufwendungen gesamt 0 0 1.412 1.883 1.883 5.178 Plan 0 347 2.080 2.080 2.080 6.587 Nettoergebnis 0 680 -752 -1.883 -1.883 -3.838 Plan 0 -347 -480 -2.080 -2.080 -4.987 Erläuterungen Im Zuge der Planung und Erstellung der WFA wurde für den Der tatsächliche erzielte Verkaufserlös beläuft sich auf € 1,34 Zeitraum 2018 bis 2021 mit Aufwänden für Abschreibungen in Mio. Der geringere Aufwand ist einerseits auf niedrigere An- Höhe von € 6,587 Mio. gerechnet. Die Verkaufserlöse der vier schaffungskosten sowie andererseits auf die Abweichungen zu auszuscheidenden Hubschrauber wurden mit € 1,6 Mio. ge- den prognostizierten Lieferzeitpunkten zurückzuführen. schätzt. Die tatsächlichen Aufwände belaufen sich auf € 5,178 Mio. im genannten Zeitraum. Ab dem Jahr 2021 wird mit einer Konnte die Bedeckung (der Struktur nach), wie in der jährlichen Abschreibung in Höhe von € 1,883 Mio. kalkuliert. WFA dargestellt, durchgeführt werden? Ja Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens UG 11 UG 11 Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind and Warning System) ein deutlicher Sicherheitsgewinn im zur Gänze eingetreten. Einsatzbetrieb. Aufgrund des erforderlichen Austausches von vier Hub- Laut Einsatzstatistik absolvierten die vier neu beschafften schraubern erfolgte die Neubeschaffung von vier 2-motorigen Hubschrauber bereits folgende Flugstundenanzahl: Hubschraubern. Mit der Herstellung und Lieferung wurde das Unternehmen Airbus Helicopters Deutschland, Industriestraße Kennzeichen Fh 4, 86609 Donauwörth, Deutschland, am 5.12.2017 beauftragt. OE-BXP 551 OE-BXQ 457 Zur Qualitätssicherung erfolgten während des Fertigungs- OE-BXP 626 prozesses stichprobenartige Bauprüfungen von Mitarbeitern OE-BXS 426 des BMI. Die Fertigung konnte laut Projektplan, ohne Ver- Summe: 2060 zögerungen ausgeführt werden. Die Übernahme der ersten bei- den Hubschrauber fand am 13.03.2019 in Wien Meidling statt. (Stand: 02. Feb.2021) Die restlichen beiden Hubschrauber wurden am 21.05.2019 ebenfalls in Wien Meidling übernommen. Sicherstellung Transport- und Einsatzfähigkeit: Mit Lieferung der ersten beiden Hubschrauber konnte bereits Die neuen Hubschrauber EC135 sind gegenüber den alten Mo- mit der Einschulung der Piloten begonnen werden. Somit dellen AS355 tauglich für den Flugbetrieb mit Nachtsichtbrillen konnten alle 4 Hubschrauber bereits im Sommer 2019 für Un- und für Instrumentenflüge mit nur einem Piloten, wodurch das verletztenbergungen, Suchflüge, Schulungen, Löschflüge bei Einsatzspektrum wesentlich erweitert und die Flugsicher- Waldbränden und weitere Einsätze herangezogen werden. heit bei allgemein und besonders bei Nachtflügen erhöht Das neue Cockpitsystem der H135 (Helionix) ist durch den wird. Durch das Flight Management System sind schnellere 4-Achs-Autopilot und HTAWS (Helicopter Terrain Awareness Reaktionen auf Einsatzaufträge sowie GPS gestützte Flugver- 5
1 2 fahren im Sicht- und Instrumentenflug möglich. Bei Flügen mit Statistisch gesehen werden jeden Tag 3,6 Flugstunden auf EKO Cobra können nunmehr mittels Fast Roping Einsatzkräfte dieser Teilflotte absolviert. Mit dem Verhältnis der Einsätze schneller abgesetzt werden. Die Flugleistung ermöglicht eine zu den geleisteten Flugstunden von rund 1:1, werden rund 4 höhere Zuladung für Personen- oder Lastentransporte (Außen- Einsätze pro Tag von der neuen EC135P3H Teilflotte absolviert. 3 lasten, Löschwasserflüge etc.) besonders in großen Höhen im Gebirge oder bei hohen Außentemperaturen. Durch größere Dies weist eine sehr hohe Verfügbarkeit aus. Fluggeschwindigkeiten und Steigraten können Einsatzorte schneller erreicht werden. Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Nein 4 Entfall intensiver Wartungsintervalle: Die Plattform EC135 kann gegenüber den ausgeflotteten Hubschraubern der Baureihe AS355 mit einem deutlich redu- 5 zierten Wartungsaufwand betrieben werden. Dies ist u. a. der modernen Konstruktion mit einem lagerlosen Hauptrotorsystem geschuldet. 6 Das Wartungskonzept der neuen Hubschrauber sieht keine 150h- und 600h-Kontrolle vor. Die Wartungsintervalle der EC135 mit dem 100h – 500h – 1000h Konzept ist derzeit am letzten technischen Innovationsstand 7 und weist im Branchenvergleich einen sehr niedrigen Wartungs- aufwand aus. UG 11 UG 11 Zusätzlich verfügen die neuen Hubschrauber über eine ver- traglich festgelegte, 3-jährige Garantie. Dadurch sind diese bei 8 unvorhersehbaren technischen Defekten in diesem Zeitraum abgesichert. Reduktion Ersatzteilbevorratung: 9 Durch die Neubeschaffung konnte parallel dazu das Hub- schraubermuster AS355 bei der Flugpolizei ausgeflottet werden. Somit konnte eine Reduktion der eingesetzten Hub- schraubertypen vollzogen werden. In Folge dessen müssen für 10 die AS355 Serie keine Ersatzteile mehr vorgehalten werden. Dies reduziert den Lagerbestand und die Lagerkosten. Die AS355-Ersatzteile konnten im Zuge des bereits vollzogenen Verkaufes des AS355 Hubschrauber als Ersatzteilpaket erfolg- 11 reich veräußert werden. Erhöhung Verfügbarkeit der Luftfahrzeuge: In Summe wurde bereits eine Flugstundenleistung von 2060 Fh 12 mit den vier neu beschafften Hubschraubern erbracht. 13 6
Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten (PNR-Gesetz) sowie Verordnung zum PNR-Gesetz (PNR-VO) Finanzjahr 2017 Zuordnung zu Globalbudget-Maßnahmen (Bundesvoranschlag) Vorhabensart Bundesgesetz 2017-BMI-GB11.01-M1: Beibehaltung des hohen Niveaus der internationalen Vernetzung Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag) und des grenzüberschreitenden Sicherheitsmanagements (siehe 2017-BMI-UG 11-W1: Detailbudget 11.01.01 Zentralstelle). Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation Problemdefinition UG 11 UG 11 Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) sondern auch solche Personen, die den zuständigen Behörden 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR- bislang nicht bekannt waren und die mit einer terroristischen Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung Straftat oder einer Straftat von schwerer Kriminalität in Zu- von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität, ABl. sammenhang stehen könnten. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 132 (im Folgenden: PNR-Richtlinie), die bis zum 25. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen ist. Mit dem PNR-System sollen die bereits bestehenden Werk- zeuge zur Bewältigung der grenzüberschreitenden Kriminalität Ziel der PNR-Richtlinie ist die Bekämpfung von grenzüber- ergänzt werden. Die Verwendung von PNR-Daten bietet ge- schreitenden Aktivitäten in den Bereichen Terrorismus und meinsam mit den API-Daten (erweitere Fluggastdaten im Sinne schwerer Kriminalität durch die Verwendung von Fluggastdaten. des Anhangs I der PNR-Richtlinie) einen Mehrwert, indem sie den Mitgliedstaaten die Feststellung der Identität einer Person Kernelement der EU-Richtlinie ist die Verpflichtung der Flug- erleichtert, mithin den Nutzen dieses Ergebnisses für die Ver- gesellschaften zur Übermittlung der von ihnen bereits aktuell hütung, Aufdeckung und Ermittlung von Straftaten erhöht und für die Abwicklung der Reise erhobenen Fluggastdaten an die die Gefahr minimiert, dass Überprüfungen und Ermittlungen nationale Fluggastdatenzentralstelle, die jeder Mitgliedstaat zu nicht mit einer Straftat in Verbindung stehenden Personen einzurichten hat und der die Speicherung, Verarbeitung und durchgeführt werden. Übermittlung der PNR-Daten an die im § 4 Abs. 2 des PNR- Gesetzes genannten Behörden obliegt. Darüber hinaus verwenden die meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits PNR-Daten, zu denen die Polizei Die Überprüfung der Fluggastdaten (Passenger Name Record oder andere Behörden nach einzelstaatlichem Recht Zugang Data – PNR-Daten) soll es den Sicherheits- und Strafver- haben. Mit der EU-weiten Umsetzung der PNR-Richtlinie wer- folgungsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse und im Rahmen den die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten harmonisiert, der Zweckbindung der PNR-Richtlinie ermöglichen, nicht nur Rechtsunsicherheit und Sicherheitslücken vermieden und zu- bereits bekannte Personen zielgerichtet zu identifizieren, gleich der Datenschutz gewährleistet. 7
1 2 Mit dem geplanten Bundesgesetz werden Luftfahrtunter- Mit der erneuten zeitlichen Verlängerung der kundgemachten nehmen, die Personen im Rahmen eines Drittstaatsfluges im Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der der An- Sinne des Art. 3 Z 2 der PNR-Richtlinie mit einem Luftfahrzeug wendungsbereich des PNR-Gesetzes auf Personen, die mit einem nach oder aus Österreich bringen, ab Ablauf des Tages der Luftfahrzeug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union 3 Kundmachung dazu verpflichtet, die im Rahmen ihrer Geschäfts- nach Österreich oder aus Österreich in einen Mitgliedstaat der tätigkeit erhobenen Fluggastdaten ihrer Fluggäste kostenlos Europäischen Union befördert werden, erstreckt wird (PNR- und selbsttätig im Vorfeld der planmäßigen Ankunfts- oder Verordnung – PNR-VO), wird festgelegt, dass die Fluggastdaten Abflugzeit sowie im Einzelfall – zur Abwehr einer unmittelbar nicht nur von Flügen von und nach Drittstaaten, sondern auch 4 drohenden ( insb. terroristischen) strafbaren Handlung – an die von Intra-EU Flügen (alle Destinationen innerhalb des Schen- nationale Fluggastdatenzentralstelle zu übermitteln. Um das gen-Raumes) erhoben und verarbeitet werden können. Diese von der PNR-Richtlinie für die Verarbeitung der Passagierdaten Maßnahme erweist sich abermals als notwendig, da andernfalls geforderte hohe Datensicherheitsniveau zu gewährleisten, hat ausschließlich national gefahndete Personen unerkannt mit die Datenübermittlung unter Verwendung der durch die Flug- dem Flugzeug von einem Mitgliedstaat nach Österreich bzw. 5 gastdatenzentralstelle festgelegten, sicheren Kommunikations- aus Österreich in einen Mitgliedstaat reisen könnten. Darüber kanäle zu erfolgen. hinaus würden den Strafverfolgungsbehörden im Anlassfall, ins- besondere in Ermittlungsverfahren wegen einer terroristischen Mit der Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der der Straftat oder schwerer Kriminalität im Sinne des PNR-Gesetzes, 6 Anwendungsbereich des PNR-Gesetzes auf Personen, die mit in der PNR-Datenbank keine PNR-Daten zu Intra-EU-Flügen in der einem Luftfahrzeug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen PNR-Datenbank zur Verfügung stehen, wodurch Fahndungsmaß- Union nach Österreich oder aus Österreich in einen Mitglied- nahmen nicht möglich wären oder weitere Ermittlungsansätze staat der Europäischen Union befördert werden, erstreckt wird unbemerkt bleiben würden. Durch diese Maßnahme wird die (PNR-Verordnung – PNR-VO) wird festlegen, dass die Fluggast- Gültigkeit der Verordnung erstreckt und endet nunmehr nach 7 daten nicht nur von Flügen von und nach Drittstaaten, sondern Ablauf von achtzehn Monate nach deren Inkrafttreten. auch von Intra-EU Flügen (alle Destinationen innerhalb des UG 11 UG 11 Schengen-Raumes) erhoben und verarbeitet werden können. Mit der erneuten zeitlichen Verlängerung der kundgemachten Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der der An- in Kraft – frühestens zeitgleich mit dem PNR-G – und ist ab wendungsbereich des PNR-Gesetzes auf Personen, die mit 8 Inkrafttreten für sechs Monate gültig. einem Luftfahrzeug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Österreich oder aus Österreich in einen Mitglied- Mit der zeitlichen Verlängerung der kundgemachten Ver- staat der Europäischen Union befördert werden, erstreckt wird ordnung, mit der der Anwendungsbereich des PNR-Gesetzes (PNR-Verordnung – PNR-VO) wird festgelegt, dass die Fluggast- 9 auf Personen, die mit einem Luftfahrzeug aus einem Mit- daten nicht nur von Flügen von und nach Drittstaaten, sondern gliedstaat der Europäischen Union nach Österreich oder aus auch von Intra-EU Flügen (alle Destinationen innerhalb des Österreich in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union Schengen-Raumes) erhoben und verarbeitet werden können. befördert werden, erstreckt wird (PNR-Verordnung – PNR-VO) Diese Maßnahme erweist sich wiederholt als notwendig, da soll die Effizienz hinsichtlich des Datenaustausches mit Flug- der Überprüfungszeitraum (operativer Betrieb seit Dezember 10 betreibern, PIUs anderer MS, nationalen Ermittlungsbehörden, 2018) ergeben hat, dass die Effektivität der Datenverarbeitung Staatsanwaltschaften und Gerichten aufrechterhalten, bzw. von Intra-EU-Flügen im Hinblick auf den Zweck (Vorbeugung, sichergestellt werden . Diese Maßnahme ist notwendig, da Verhinderung und Aufklärung bestimmter schwerer Straftaten) die wichtigsten Drittstaatenflüge mit AT-Bezug über Intra-EU einen erheblichen Mehrwert für die Ermittlungsbehörden er- 11 Flughäfen mehrstufig durchgeführt werden und Datenüber- bracht hat. Etwa 2/3 der erzielten und übermittelten Treffer mittlungen durch Flugbetreiber nur bei bestehender PNR-VO bei Intra-EU-Flügen beruhten auf nationalen Fahndungen vorgenommen werden. Darüber hinaus sind auch 2019 mehrere oder verdeckten Ausschreibungscodes. Werden keine Daten Großveranstaltungen geplant, die mit einer erhöhten Ge- über INTRA-EU-Flüge erfasst, können Personen, für die eine fährdungslage einhergehen. Durch diese Maßnahme wird die nationale Fahndung besteht, unerkannt nach Österreich ein- 12 Gültigkeit der Verordnung, erstreckt und endet nunmehr nach oder ausreisen. Durch diese Maßnahme wird die Gültigkeit Ablauf von zwölf Monate nach deren Inkrafttreten der Verordnung erstreckt und endet nunmehr nach Ablauf von zweiundzwanzig Monaten nach deren Inkrafttreten. 13 8
Ziele Ziel 1: V orbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten durch Rückgriff auf PNR-Daten 7,0 Anteil valider (echter) Treffer an der Gesamtheit der Fahndungstreffer (vgl. im Zielzustand mit 1% 0,0 1,0 angeführt) [%] Ziel 2: Schutz von Fluggastdaten in Bezug auf deren Verarbeitung durch Sicherheitsbehörden Meilenstein Beschluss Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten: zur Gänze erreicht Maßnahmen 1. Einrichtung einer nationalen Fluggastdatenzentralstelle (Passenger Information Unit – PIU) Beitrag zu Ziel 1 2. Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen zur Übermittlung von Fluggastdaten Beitrag zu Ziel 1 3. Verwendung von PNR-Daten durch die Fluggastzentralstelle – Passenger Information Unit (PIU) Beitrag zu Ziel 1 4. Sicherstellung eines hohen datenschutzrechtlichen Standards für die Verarbeitung von Fluggastdaten Beitrag zu Ziel 2 UG 11 UG 11 5. Erweiterung des Anwendungsbereiches des PNR-Gesetzes bis 16.02.2019 Beitrag zu Zielen 1, 2 6. Zeitliche Verlängerung der kundgemachten Verordnung bis 16.08.2019 Beitrag zu Zielen 1, 2 7. Erneute zeitliche Verlängerung der kundgemachten Verordnung bis 16.02.2020 Beitrag zu Zielen 1, 2 8. Erneute zeitliche Verlängerung der kundgemachten Verordnung bis 16.06.2020 Beitrag zu Zielen 1, 2 nicht erreicht teilweise erreicht überwiegend erreicht zur Gänze erreicht überplanmäßig erreicht Zielzustand Finanzielle Auswirkungen in Tausend Euro 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamt Erträge 0 0 0 0 0 0 Plan 142 270 270 270 270 1.222 Aufwendungen gesamt 256 1.363 2.738 2.664 2.764 9.785 Plan 462 2.875 2.664 2.713 2.764 11.478 Nettoergebnis -256 -1.363 -2.738 -2.664 -2.764 -9.785 Plan -320 -2.605 -2.394 -2.443 -2.494 -10.256 9
1 2 Erläuterungen Die tatsächlichen Aufwendungen für das gegenständliche Vor- Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständ- haben belaufen sich für den Zeitraum 2017 bis 2020 auf € 7,021 lichen WFA wurde mit Aufwänden in der Höhe von € 8,717 Mio. Mio.. Die geringeren Aufwendungen im Vergleich zur Planung für die Jahre 2017–2020 gerechnet. Tatsächliche sind in diesem sind im Wesentlichen auf eine späteren Umsetzungsbeginn 3 Zeitraum finanzielle Auswirkungen in der Höhe von € 7,021 insbesondere im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen eingetreten. Die Abweichung ist auf eine spätere Umsetzung zurückzuführen. von Personalmaßnahmen zurückzuführen. Konnte die Bedeckung (der Struktur nach), wie in der 4 Aufgrund der geringen Abweichung im Jahr 2020 wird auch für WFA dargestellt, durchgeführt werden? Nein 2021 mit keinen wesentlichen Abweichungen zum Planwert 2021 In der gegenständlichen WFA wurden die Budgetmittel aus gerechnet, weshalb dieser fortgeschrieben wurde. dem Fonds für die Innere Sicherheit als Erträge dargestellt. Tatsächlich wurden diese Budgetmittel vom DB 11020400 bzw. DB 11020800 umgeschichtet. 5 Wirkungsdimensionen Unternehmen 6 Im Rahmen des PNR-Projekts (2018) fand durch das BMI eine Nimmt man alle etwa 100 relevanten Luftfahrtunternehmen diesbezügliche Erhebung statt. zusammen und geht von einem jährlichen Datenumfang in der Höhe von 23 Millionen Passagieren aus, würden die Gesamt- Dabei konnte festgestellt werden, dass die Kosten für die Flug- kosten für (alle) Luftfahrtunternehmen ca. EUR 35.000,00 betreiber aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Daten- jährlich betragen. 7 übermittlung verschwindend gering waren (Pro Flugliste wurden Kosten in Höhe von 0,0016 Euro ermittelt – und das auch nur Unterm Strich kann davon ausgegangen werden, dass den UG 11 UG 11 dann, wen sich eine Fluglinie eines Serviceproviders bedient). Fluggesellschaften durch das PNR-Gesetz keine relevanten Kosten erwachsen. Bezüglich Herstellung der Konnektivität zwischen Fluggesell- 8 schaft und BMI-Server entstehen mit Sicherheit einmalige Kosten, die jedoch nicht erhoben wurden. 9 Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind im Sinne eines gemeinsamen Europäischen Sicherheitskonzepts zur Gänze eingetreten. durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedet. 10 Der freie Personen- und Warenverkehr zählt zu den wohl wich- In Österreich führte die Umsetzung der PNR-Richtlinie zur tigsten Errungenschaften der EU. Damit einhergehend greifen Etablierung einer PNR-Zentralstelle, der Schaffung eines PNR- innerhalb des Schengen-Raums weder Reisebeschränkungen Gesetzes, sowie der Etablierung eines PNR-Systems mit einer noch finden Personenkontrollen statt. Die genannten Vorzüge angeschlossenen PNR-Datenbank. 11 werden jedoch auch von Mitgliedern terroristischer Ver- einigungen und Schwerkriminellen – insbesondere der organi- Es wurden große Anstrengungen unternommen, um eine daten- sierten Kriminalität – genützt, welche stets danach trachten, schutzkonforme Umsetzung auf technischer, strategischer ein transnational verfügbares Geschäftsfeld zu erschließen, und operativer Ebene sicherzustellen, was bislang auch in in dem sie sich unerkannt und relativ sicher bewegen können. vollem Umfang gelungen ist. Sämtliche datenschutzrechtlichen 12 Aus diesem Grund, und nicht zuletzt auch aufgrund zahlreich Bestimmungen und Prozesse sind mit dem Datenschutz- stattgefundener Terroranschläge in europäischen Städten, beauftragten des BM.I akkordiert und werden zudem laufend wurde im Jahr 2016 die PNR-Richtlinie als Begleitmaßnahme mit ihm abgestimmt. In diesem Kontext werden alle verein- 13 10
barten Kontrollmechanismen und Berichtspflichten eingehalten Im Zuge der konsequenten Weiterentwicklung des PNR-Web- und wurden bisher vom Datenschutzbeauftragten weder Tools im direkten Zusammenwirken mit der technischen Fachab- Beanstandungen angebracht noch weiterführende Kontrollen teilung im BM.I wurden im Jahr 2020 insgesamt 30 Deployments begehrt oder vorgenommen. vorgenommen, welche Hot-Fixes umfassten, bzw. mit denen zahlreiche Verbesserungen eingeführt wurden, welche daten- Österreich nimmt in Bezug auf die Anzahl der am PNR-Sys- schutzrechtliche Aspekte betrafen, oder der Implementierung tem angeschlossenen Fluggesellschaften, der Effizienz im des Eurocontrol-Web-Interfaces dienten. Zusammenhang mit dem Datenabgleich von PNR-Daten hin- sichtlich des Treffermanagements, sowie der Ausgestaltung Auch konnten das Verhältnis zwischen vermeintlichen Treffern/ der operativen Geschäftsprozesse, eine Europäische Spitzen- validen Treffern von 0,34 % auf 7,00 % erhöht werden. Der Euro- position ein. päische Referenzwert liegt hinsichtlich dieses Wertes bei 3 %. • Mit Jahresabschluss 2020 waren aus technischer Sicht 62 Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Ja Fluggesellschaften am PNR-System angeschlossen, was Österreich verarbeitet derzeit als einziger Mitgliedstaat der einem Marktanteil von 98,28 % des benötigten Gesamt- Europäischen Union keine PNR-Daten aus INTRA-EU-Flügen. Die umfangs der erforderlichen PNR-Daten entspricht. entsprechende Möglichkeit der Verarbeitung von PNR-Daten • Trotz der umfangreichen Einschränkungen des inter- aus INTRA-EU-Flügen setzt gemäß § 2 Absatz 5 PNR-Gesetz die nationalen und nationalen Flugbetriebs im Zusammen- Kundmachung einer PNR-Verordnung durch den Bundesminister hang mit der COVID-19 Pandemie, konnten im Jahr 2020 für Inneres voraus. durch die Fluggastdatenzentralstelle 1.137 Trefferfälle ermittelt und an relevante Ermittlungsbehörden weiter- Eine solche PNR-Verordnung wurde zeitgleich mit dem PNR- geleitet werden. Gesetz kundgemacht und deren zeitlicher Wirkungsbereich • Zudem konnten durch die Fluggastdatenzentralstelle 292 anschließend mehrmals verlängert. Aufgrund einer politischen „Early Warning“ Maßnahmen in Bezug auf valide Treffer- Entscheidung wurde schließlich einer weiteren Verlängerung UG 11 UG 11 fälle initiiert werden, welche die Sicherheitsbehörden der PNR-Verordnung nicht zugestimmt, wodurch der zeit- zu einem unmittelbaren Einschreiten am betreffenden liche Wirkungsbereich der auslaufenden PNR-Verordnung am Flughafen veranlasst haben und in zumindest 21 Fällen 16.06.2020 endete. zu einer unmittelbaren Festnahme führten. • Zielgerichtete Auskunftsersuchen von Ermittlungsdienst- Weshalb wäre es wichtig die PNR-VO wieder in Kraft zu setzen stellen an die Fluggastdatenzentralstelle, konnten in 227 und auch PNR-Daten aus INTRA-EU Flügen zu verarbeiten? Fällen positiv beantwortet werden. • Unter den validen Trefferfällen, welche an Ermittlungs- • Ca. 75 % der für Österreich relevanten PNR-Daten be- behörden übermittelt werden konnten, fanden sich im treffen Intra-EU-Flüge. Jahr 2020 (eingeschränkter Flugbetrieb im Ausmaß von • Die Ermittlung von Fahndungstreffern hinsichtlich ca. 17 %) 109 Treffer mit Terrorismusbezug. Dabei handelte terrorismusrelevanter Sachverhalte erfolgte in der es sich um Fahndungstreffer, welchen internationale oder Vergangenheit im Verhältnis 60 % INTRA-EU-Flüge/40 % nationale Fahndungen zugrunde lagen und in einer Viel- DRITTSTAATEN Flüge. zahl der Fälle zu adäquaten Präventivmaßnahmen und/ • Da ohne PNR-Verordnung keine PNR-Daten aus INTRA- oder zielführenden Ermittlungsschritten führten. EU Flügen für einen Fahndungsabgleich zur Verfügung stehen, reisen national gefahndete Personen unerkannt Seit Inkrafttreten des PNR-Gesetzes am 25.08.2018 und der mit dem Flugzeug aus einem EU-Staat nach Österreich operativen Betriebsaufnahme der Fluggastdatenzentralstelle bzw. aus Österreich in einen anderen EU-Staat. mit 01.03.2019 lag bis zum Stichtag 31.10.2020 folgender • PNR-Daten aus Intra-EU-Flügen stehen in der PNR- Datenbestand in der PNR-Datenanwendung vor: Datenbank für Ermittlungsverfahren in Österreich nicht zur Verfügung. • 49.941.658 verarbeitete Passagierdaten • Der Fluggastdatenzentralstelle werden bei Drittstaats- • 373.505 Fahndungstreffer aus denen 1.714 valide Treffer flügen nach/von Österreich mit Zwischenlandung in resultierten. einem anderen EU-Mitgliedstaat keine PNR-Daten mehr zur gesamten Flugbewegung übermittelt. 11
1 2 • Etwa 1/3 der in Österreich abrufbaren Fahndungen sind Weiterführende Informationen nationale Fahndungen. PNR Directive Review Report • Nationale Fahndungen (inkl. verdeckte Aus- ec.europa.eu/home-affairs/sites/default/files/what-we-do/ schreibungen – Gefährder, zu denen auch vermeintliche policies/european-agenda-security/20200724_com-2020–305- 3 Jihadisten zählen) sind ausschließlich national abrufbar. review_en.pdf • Etwa 2/3 der erzielten Fahndungstreffer bei INTRA- EU-Flügen beruhen auf nationalen Fahndungen oder verdeckten Ausschreibungscodes. 4 • Da Österreich der einzige Mitgliedstaat der EU ist, der die PNR-RL nicht auf Intra-EU-Flüge anwendet, besteht die Gefahr, dass Österreich zu einem zentralen Knoten- punkt für Terroristen und Schwerkriminelle wird. 5 Im Zeitraum vom 01.03.2019 bis 29.02.2020 konnten trotz des Umstandes, dass nur eine- bzw. im weiteren Verlauf einige wenige Fluglinien am PNR-System angeschlossen waren durch den Abgleich von PNR-Daten aus INTRA-EU-Flügen folgende 6 Trefferfälle erzielt werden: • 77 Treffer zu terrorismusrelevanten Sachverhalten • 19 Treffer zum Tatbestand – Beteiligung an einer kriminel- len Vereinigung 7 • 2 Treffer zum Tatbestand Menschenhandel • 24 Treffer zum Tatbestand Illegalen Handel mit Drogen UG 11 UG 11 und psychotropen Stoffen • 3 Treffer zum Tatbestand Betrug • 1 Treffer zum Tatbestand Geldwäscherei 8 • 3 Treffer zum Tatbestand Cyberkriminalität • 3 Treffer zum Tatbestand Beihilfe zum illegalen Aufenthalt • 26 Treffer zum Tatbestand Vorsätzliche Tötung und schwere Kriminalität 9 • 102 Treffer zum Tatbestand Diebstahl in organisierter Form oder mit Waffen und Handel mit gestohlenen Fahr- zeugen Das Nicht-Verlängern der PNR-Verordnung führt dazu, dass 10 PNR-Daten aus INTRA-EU-Flügen nicht mehr gegen nationale Fahndungsdaten abgeglichen werden können, welche ca. 1/3 des gesamten Fahndungsbestandes ausmachen. Davon sind auch jene Fahndungsdaten des Staatsschutzes betroffen, womit 11 bisher jährlich etwa 100 Fahndungstreffer in Bezug auf Terroris- mus resultierten, welche durch die operative PNR-Anwendung ausgewertet und übermittelt werden konnten. 12 13 12
Beschaffung von Sturmgewehren inkl. Zusatzausstattung Finanzjahr 2017 Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag) 2017-BMI-UG 11-W1: Vorhabensart Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation Problemdefinition Das Sturmgewehr wird für Einsatzlagen benötigt, bei denen Hinzu kommt, dass sich seit rund 2 Jahren die sicherheits- aufgrund der Schussdistanz und/oder der Durchschlagsleistung polizeiliche Bedrohungslage derart erhöht hat, welcher nur der Munition der Faustfeuerwaffe oder Maschinenpistole nicht mit entsprechender Hochrüstung der Einsatzmittel im Polizei- das Auslangen gefunden werden kann. Für die Vorgänger- bereich wirksam begegnet werden kann. Mittlerweile sind als organisationen der Landespolizeidirektionen und für Spezialein- Täterwaffen auch Sturmgewehre (üblicherweise vom Fabrikat heiten (Gendarmerieeinsatzkommando) wurden in den Jahren Kalaschnikow AK 47 chinesischer oder jugoslawischer Er- 1983–1995 die Sturmgewehrmodelle StG 77 A1 und StG 77 A2 zeugung im Kaliber 7,62x39 mm) mit Wirkungsüberlegenheit im Kaliber .223 Rem. (5,56 x 45 mm) der Firma Steyr Mannlicher durch höhere Projektilwirkung und Möglichkeit zur Abgabe von GmbH als Einsatz-Langwaffen beschafft. Diese Waffen sind Dauerfeuer im Einsatz anzutreffen und die Täter sichern sich bei den LPDs als Dienststellenbestände vorwiegend in den mittlerweile auch mit Schutzwesten. UG 11 UG 11 Ladegutsicherungseinrichtungen in Streifenfahrzeugen unter- gebracht und beim EKO Cobra/DSE den Exekutivbediensteten Zur Gewährleistung der Einsatzsicherheit ist daher eine Be- persönlich zugewiesen. Mittlerweile sind diese Waffen bereits schaffung von Sturmgewehren (6.990 Langwaffen StG 77 A3, mit über 30.000 Schuss belastet, wodurch die vom Waffenher- 480 Stk. Langwaffen StG 77 A3 Farbmarkierung zu Trainings- steller angegebene Lebensdauer von ca. 20.000 Schuss weit und Schulungszwecken, 500 Stk. Aufrüstsatz für Langwaffe überschritten wurde. Eine Weiterverwendung dieser Waffen StG 77 A3) mit zeitgemäßer Zusatzausstattung (Lichtmodulen, ist somit aus Sicht der Einsatzsicherheit nicht mehr vertretbar. Rotpunktvisieren und teilweise mit Vergrößerungsmodulen) durchzuführen. Ziele Ziel 1: Gewährleistung der Einsatzsicherheit Meilenstein Austausch der veralteten Langwaffen: überwiegend erreicht Maßnahmen 1. Beschaffung von Sturmgewehren mit zeitgemäßer Zusatzausstattung Beitrag zu Ziel 1 nicht erreicht teilweise erreicht überwiegend erreicht zur Gänze erreicht überplanmäßig erreicht Zielzustand 13
1 2 Finanzielle Auswirkungen in Tausend Euro 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamt Erträge 0 0 0 0 0 0 3 Plan 0 0 0 0 0 0 Aufwendungen gesamt 0 255 843 1.197 1.197 3.492 Plan 35 672 1.182 1.266 1.266 4.421 4 Nettoergebnis 0 -255 -843 -1.197 -1.197 -3.492 Plan -35 -672 -1.182 -1.266 -1.266 -4.421 Erläuterungen 5 Im Zuge der Planung und Erstellung der WFA wurde für den Der geringere Aufwand im dargestellten Zeitraum ist einerseits Zeitraum 2017 bis 2021 mit Aufwänden für Abschreibungen in auf niedrigere Anschaffungskosten sowie andererseits auf die Höhe von € 4,421 Mio. gerechnet. Abweichungen zu den in der WFA dargestellten Lieferzeit- punkten zurückzuführen. 6 Die tatsächlichen Aufwände belaufen sich auf € 3,492 Mio. im genannten Zeitraum. Ab dem Jahr 2021 wird mit einer jährlichen Konnte die Bedeckung (der Struktur nach), wie in der Abschreibung in Höhe von € 1,197 Mio. kalkuliert. WFA dargestellt, durchgeführt werden? Ja 7 Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens UG 11 UG 11 Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind Die tatsächlichen Auszahlungen für das gegenständliche Vor- überwiegend eingetreten. haben beliefen sich auf € 23,949 Mio.. Die im Ergebnishaushalt eintretende jährliche Abschreibung beläuft sich auf € 1,197 Mio. 8 Das Beschaffungsprojekt „Diverse Waffensets StG-77 A3“ . Die geringeren Auszahlungen im Vergleich zur Planung sind (6.990 StG-77A3, 480 Stk. Stg-77A3 „Farbmarkierungsvariante“ auf niedrigeren Anschaffungskosten zurückzuführen. und 500 Stk. Aufrüstsätze) zur Erneuerung der verfügbaren Langwaffen für die Polizei konnte zu den geplanten Kosten in Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Nein 9 der geplanten Zeit vollumfänglich umgesetzt werden. Bedingt durch die COVID-19 Pandemie konnte die Ausbildung auf der neuen Waffe erst zu ca. 80 % umgesetzt werden, wodurch die Zielerreichung der Einsatzsicherheit zeitlich ver- 10 zögert wird. Mit der abgeschlossenen Ausbildung kann nach Wiederaufnahme des Einsatztrainings im Laufe des Jahres 2021 gerechnet werden. 11 Die Notwendigkeit der Erneuerung der StG-77 zeigt nunmehr der Terroranschlag in Wien vom 02.11.2020. Nicht zuletzt unter Verwendung dieses neuen Sturmgewehres konnte der Täter sehr rasch angriffsunfähig gemacht und damit größerer Schaden abgewehrt werden. Dieser Einsatz hat vor allem auch gezeigt, 12 wie notwendig der Einsatz von dem technischen Standard ent- sprechenden Langwaffen gegen mit Kalaschnikows agierende Terroristen ist. 13 14
Mobile Polizei Kommunikation (MPK) Finanzjahr 2017 Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag) 2017-BMI-UG 11-W1: Vorhabensart Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch Zuordnung zu mittel- und langfristigen Strategien bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Regierungsprogramm 2020: Schwerpunktsetzung zum Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation Bürokratieabbau, der weiteren Vereinfachung von Arbeits- abläufen und der Reduktion von Doppelgleisigkeiten ins- 2017-BMI-UG 11-W2: besondere bei der Umsetzung und Dokumentation von Auf- Sicherstellung einer nachhaltigen Bekämpfung der Kriminalität gaben (www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/ in Österreich die-bundesregierung/regierungsdokumente.html). Problemdefinition Derzeit ergibt sich für die österreichische Polizei das Problem, Kommunikation zwischen Bürgerinnen/Bürgern und der Polizei dass Fahndungsabfragen per Funk abgewickelt und Beweis- nicht mehr zu 100 % durch persönliche Kontaktaufnahme er- mittel (z. B. Fotos von Tätern aus Überwachungskameras) von folgt, sondern vielfach mit mobilen Lösungen umgesetzt wird. Bürgerinnen und Bürgern zu einer Dienststelle gebracht werden müssen. Weiters ist eine rasche Bereitstellung zusätzlicher Des Weiteren hat die Flüchtlingswelle 2016 gezeigt, dass eine Informationen für die Exekutivbediensteten oder die Bereit- Kontrolle vor Ort über den rechtmäßigen Aufenthalt und all- UG 11 UG 11 stellung von Checklisten bei seltenen Amtshandlungen nicht fällige Verstöße zu umfangreichen Anfragen über die Leitstelle möglich und die Einsatzdokumentation (Notizen, Ergebnisse führt und aufgrund zeitlicher Überforderungen die Antwort- aus Personen- und Fahrzeugkontrollen, Dokumentation der zeiten sehr lange ausfallen. Dienstverrichtung bei Observationen, usw.) findet überwiegend in der Einsatznachbereitung statt. Durch die fehlende Ausstattung könnten die Polizisten ihre privaten Smartphones für die Aufnahme und Versendung Daher erfolgt die Bereitstellung von Smartphones für ca. dienstlicher Fotos nutzen. Um diesen rechtswidrigen Zustand zu 30.000 Bedienstete, 3.500 Tablets inkl. Managed Services verhindern, ist die Ausstattung der Exekutive mit Smartphones durch einem Provider (Abruf über die BBG) sowie die Ent- und Tablets dringend notwendig. wicklung von Apps für Personen- und Fahrzeugkontrollen (ca. 25.000 Exekutivbedienstete betroffen). Langfristig ist die Bearbeitung von Amtshandlungen vor Ort direkt bei den Bürgern geplant – im Verkehrsbereich sollte Für die österreichische Polizei wird in Zukunft die Mobile Polizei ein Großteil aller Fälle direkt auf der Straße erledigt werden. Kommunikation (MPK) eine immer wichtigere Rolle spielen. Mit Dadurch werden auch Wege und Wartezeiten der Bürgerinnen dem Einsatz von neuen Medien und mobilen Endgeräten (mobile und Bürger verkürzt. Devices) werden bestehende Prozesse optimiert und damit die Polizeiarbeit effizienter und effektiver gestaltet. In vielen Bundesländern Deutschlands, sowie den Ländern Schweden, Schweiz, Holland, Frankreich, Estland und Lettland Bei den Terroranschlägen in Frankreich 2015 hat sich gezeigt, wurde die Ausstattung mit mobilen Devices bereits vor einigen dass die französische Polizei das Foto eines Verdächtigen Jahren umgesetzt. innerhalb von 5 Minuten allen Pariser Polizisten zustellen kann und ein Ermittlungserfolg nur durch eine mobile Ausstattung und eigene Messengerdienste möglich ist. Darüber hinaus hat das Projekt „Gemeinsam Sicher“ gezeigt, dass eine moderne 15
1 2 Ziele Ziel 1: Steigerung der Effizienz und Effektivität der Polizeiarbeit 3 Meilenstein Wegfall der Unterstützung durch die Leitzentrale: zur Gänze erreicht Meilenstein Kürzere Bearbeitungsdauer: zur Gänze erreicht Meilenstein Effizienz bei der Dokumentation: zur Gänze erreicht 4 Meilenstein Digitale Dokumentation: zur Gänze erreicht Meilenstein Direkte, zentrale Speicherung von Dokumentationsbildern: zur Gänze erreicht Meilenstein App für die Personen- oder Fahrzeugkontrolle: zur Gänze erreicht 5 Maßnahmen 6 1. Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten mit Smartphones und Tablets Beitrag zu Ziel 1 2. Entwicklung der App – Personen- und Fahrzeugkontrolle Beitrag zu Ziel 1 7 3. Entwicklung einer Messenger-App Beitrag zu Ziel 1 UG 11 UG 11 4. Anpassung der bestehenden Prozesse bei Einsätzen an die neuen technischen Möglichkeiten (Effizienzsteigerung) Beitrag zu Ziel 1 8 5. Sicherung des Betriebes und des benötigten Managements Beitrag zu Ziel 1 nicht erreicht teilweise erreicht überwiegend erreicht zur Gänze erreicht überplanmäßig erreicht Zielzustand 9 Finanzielle Auswirkungen 10 in Tausend Euro 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamt Erträge 0 0 0 0 0 0 Plan 0 0 0 0 0 0 Aufwendungen gesamt 2.728 10.155 15.239 15.450 19.268 62.840 11 Plan 2.417 11.777 16.891 20.566 20.362 72.013 Nettoergebnis -2.728 -10.155 -15.239 -15.450 -19.268 -62.840 Plan -2.417 -11.777 -16.891 -20.566 -20.362 -72.013 12 13 16
Erläuterungen Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständ- Personalaufwand durch vorhandenes Personal abgedeckt lichen WFA wurde mit Aufwänden im betrieblichen Sachauf- werden. Für das Jahr 2021 werden die Kosten auf Basis der wand für die Jahre 2017 bis 2020 in Höhe von € 49,316 Mio. ge- ursprünglichen Planungen, ohne Personal- und arbeitsplatz- rechnet. Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in der Höhe bezogene Sachaufwände, fortgeschrieben. von € 43,572 Mio. eingetreten. Gründe für die Abweichungen sind auf eine Umstellung auf ein neues Lizenzmodell im Jahr Konnte die Bedeckung (der Struktur nach), wie in der 2019 zurückzuführen. Des Weiteren konnte der beabsichtige WFA dargestellt, durchgeführt werden? Ja Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind Zum Meilenstein 2 darf hinsichtlich der verkürzten Be- überwiegend eingetreten. arbeitungszeit mitgeteilt werden, dass diese schwer bis gar nicht messbar ist, weil sehr viel von der Handhabung der Im Zuge der Ausgabe der mobilen Geräte (ca. 33.000 Stück Bediensteten sowie vom tatsächlichen zeitlichen Aufwand vor für Exekutivbedienstete) wurden mehrere mobile Applikationen .MPK abhängt. Die Dauer, wie lange es im Endeffekt tatsächlich entwickelt bzw. zur Verfügung gestellt (insgesamt schon mehr gedauert hat über Funk Abfragen durchzuführen, variierte je als 10). Im Zuge der Umsetzung standen vor allem Aspekte nach temporärem Anfall massiv. Diese Abhängigkeit und Warte- wie moderne und zeitgemäße Ausstattung, Datensicherheit, zeiten am Funk entfallen durch die mobile Möglichkeit komplett. Erhöhung der Handlungssicherheit sowie der Eigensicherung Bei intern durchgeführten Tests ergab sich eine „Durchlaufzeit“ der Bediensteten im Vordergrund. Seit Beginn an wurde im Zuge vom Einloggen in die App bis zum Ergebnis der Datenbank der Entwicklung und Umsetzung von Apps darauf Bedacht ge- zwischen 25 und 60 Sekunden. nommen, die Handhabung so einfach und intuitiv wie möglich UG 11 UG 11 zu gestalten. Die Nutzungsdaten der einzelnen Geräte zeigt, Zum Meilenstein 5 „Direkte, zentrale Speicherung von dass die Akzeptanz im BMI mit über 90 % (aktiv in den letzten Dokumentationsbildern“ darf ergänzend erläutert werden, 7 Tagen) sehr hoch ist und die Bediensteten die technische dass die Bediensteten durch die Bereitstellung der App .MPK- Ausstattung permanent nutzen. Foto Bedienstete Foto-Aufnahmen, die zur Dokumentation erforderlich sind, mobil mit der BMI-internen App durchführen Die Meilensteine und Maßnahmen wurden überwiegend positiv können. Im Schnitt werden täglich ca. 2.000–2.500 Bilder in abgeschlossen, wobei erwähnt werden muss, dass sich in der das BMI System gespeichert. digitalen, mobilen Welt in sehr kurzer Zeit sehr viel dynamisch ändert und ergibt, wodurch korrekterweise niemals von einem Die Maßnahme 3 wurde überwiegend erreicht. Dazu ist zu er- „Abschluss“ gesprochen werden kann. Die erforderlichen wähnen, dass es bundesweit einen polizeiinternen Messenger Anpassungen der Applikationen auf Änderungen im Betriebs- als App gibt. Dieser ermöglicht die Kommunikation zwischen system oder Hardware sind permanent zu berücksichtigen. allen Bediensteten. Auch das Versenden von Dateien und Bildern ist ebenso möglich wie die Verwendung über PC oder Die Meilensteine wurden alle zur Gänze erreicht, ebenso die Notebook via Desktop Client. Diese Applikation weitet die Maßnahmen 1,2 und 4. Kommunikationsmöglichkeiten erheblich aus. In der Maßnahme drei wird auch die Übermittlung der Dokumentation an das Zum Meilenstein 1 „Abfragen per Funk über die Leitstelle“ darf polizeiinterne System PAD (Protokollieren Anzeigen Daten) an- ergänzend erläutert werden, dass durch die Einführung (Sept. geführt. Dieser Schritt steht noch aus und wird im Zuge des für 2017) und der permanenten Weiterentwicklung der App .MPK 2021–2022 geplanten Projekts .MFB – Mobile Fallbearbeitung Abfragen alle Exekutivbedienstete mobil (Smartphone oder umgesetzt. Ergänzend darf ausgeführt werden, dass dies keine Tablet) direkt am Einsatzort Datenbankabfragen durchführen Funktion ist, die BürgerInnen zur Verfügung steht! Durch die können. Die Auswertungen ergeben, dass zwischen 1,5 Mio. Möglichkeit der Exekutivbediensteten mit dem .MPK Messenger und 2,0 Mio. Datenbankanfragen pro Monat mobil durchgeführt oder .MPK Foto direkt am Einsatzort Fotos (z. B. direkt von der werden. Überwachungskamera) anzufertigen und gesichert in das BMI 17
1 2 System zu übermitteln entfällt gegebenenfalls die Notwendig- Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Ja keit, dass die BürgerInnen diese Daten zur Polizeiinspektion Im Zuge der Umsetzung konnten weitere Anforderungen bzw. bringen „müssen“. Verbesserungen identifiziert werden. Der nächste Schritt dies- bezüglich wird die mobile Fallbearbeitung .MFB sein. Dabei wird 3 Bezüglich der Maßnahme 5- Etablierung einer RTO- Retained eine App entwickelt, die eine digitale Datenaufnahme und Über- Organisation (steuernde Schnittstelle) im BMI- darf ergänzt mittlung an das polizeiliche Protokollierungssystem direkt am werden, dass derzeit keine weiteren Schritte diesbezüglich Einsatzort ermöglichen wird. Die Hauptvorteile dabei sind die gesetzt werden, da gerade im gesamten BMI eine diesbezüg- Einmaldateneingabe, die Reduzierung von Übertragungsfehlern, 4 liche Evaluierung stattfindet. Es wurden, wie in der Maßnahme die Verkürzung und Vereinfachung von Prozessen (Reduzierung angeführt, technische und organisatorische Spezifikationen von administrativen Tätigkeiten) sowie die Erhöhung der Hand- durchgeführt und diverse Anleitungen, auch per Video, erstellt. lungssicherheit. Zur Akzeptanzsteigerung kann angegeben werden, dass die 5 Nutzung derzeit bei knapp 90 % liegt. Zu Beginn lag dieser Wert bei etwa 65–70 %. Der Wert, der dafür herangezogen wird, ist die Kommunikation des Endgerätes mit den BMI-Servern in den letzten sieben Tagen. Warum dies zu Beginn deutlich weniger 6 war, könnte daran liegen, dass zu Beginn nur wenige Apps und Funktionen zur Verfügung standen. Durch die mittlerweile breite Abdeckung von Anforderungen ergibt sich auch für viele Bedienstete mit speziellen Anforderungen/Aufgabengebieten die Möglichkeit diese mobil zu bearbeiten. 7 Die tatsächlichen Aufwendungen für das gegenständliche UG 11 UG 11 Vorhaben belaufen sich für den Zeitraum 2017 bis 2020 auf € 43,572 Mio.. 8 9 10 11 12 13 18
Bundesministerium für Inneres UG 18 – Fremdenwesen
1 2 Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 (FrÄG 2015) sowie Verordnung zur Fremdenpolizeigesetz-Durchführungs- 3 verordnung 4 Finanzjahr 2015 Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag) 2015-BMI-UG 11-W2: Vorhabensart Bundesgesetz Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen 5 Zuordnung zu mittel- und langfristigen Strategien Asyl, Fremdenwesen und der legalen Migration Mittel- und langfristige Strategie der Europäischen Union ist die Vereinheitlichung der nationalen Rechtssysteme u. a. im Bereich Zuordnung zu Globalbudget-Maßnahmen Migration um einheitliche Standards in der EU zu schaffen und (Bundesvoranschlag) 6 Sekundärmigration zu vermindern. Ziel des Ressorts und der 2015-BMI-GB11.03-M4: Bundesregierung ist die korrekte Umsetzung des Unionsrechts, Fremdenrechtliche Maßnahmen zielgerichtet gestalten (siehe um Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern. Detailbudget 03.03. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl). eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:18 2015-BMI-GB11.03-M1: 7 0:0060:0095:DE:PDF Vollzug Asylwesen weiter optimieren (siehe Detailbudgets UG 18 UG 18 03.01. Betreuung / Grundversorgung). eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:18 0:0096:0116:DE:PDF 8 Problemdefinition Die Europäische Union (EU) hat zwei Richtlinien erlassen: die 2011/95/EU über Normen für die Anerkennung von Drittstaats- 9 Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlamentes und des angehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären (Neufassung), ABl. Nr. L 180 vom 29.06.2013 S. 60 ff (im Fol- Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neu- genden: Neufassung der Verfahrensrichtlinie) und die Richtlinie fassung) , ABl. Nr. L 348 vom 20.12.2008 S. 98 ff. (im Folgenden: 10 2013/33/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom Statusrichtlinie). 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung), Die Neufassung der Aufnahmerichtlinie bezweckt die Fest- ABl. Nr. L. 180 vom 29.06.2013 S. 96 ff. (im Folgenden: Neu- legung von EU-weit geltenden Normen für die Aufnahme von 11 fassung der Aufnahmerichtlinie). Die beiden Richtlinien müssen Personen, die internationalen Schutz beantragen. Die Neu- bis 20. Juli 2015 ins nationale Recht umgesetzt werden. fassung der Verfahrensrichtlinie und der Aufnahmerichtlinie erfordert eine entsprechende Anpassung des Asylgesetz Das Hauptziel der Neufassung der Verfahrensrichtlinie ist die 2005 (AsylG 2005), des Grundversorgungsgesetz-Bund 2005 Schaffung von Regelungen für ein EU-weites gemeinsames (GVG-B 2005), des BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) und des 12 Verfahren über die Zuerkennung und die Aberkennung des Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG). internationalen Schutzes im Hinblick auf die Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens in der EU gemäß der Richtlinie 13 20
Im Jahr 2014 wurden gemäß der Dezemberstatistik des Bundes- Weiters erfordert die jüngste Judikatur des VwGH vom 19. ministeriums für Inneres 28.027 Anträge auf internationalen Februar 2015 (GZ 2014/21/0075) die gesetzliche Festlegung Schutz gestellt und gemäß der Jahresbilanz des Bundesamtes objektiver Kriterien für die Annahme von erheblicher Flucht- für Fremdenwesen und Asyl (BFA) 27.178 erstinstanzliche Ent- gefahr iSd der Dublin-Verordnung. Eine Inhaftnahme zwecks scheidungen nach dem AsylG 2005 getroffen. Sicherstellung von Überstellungsverfahren ist gemäß Art. 28 Abs. 2 Dublin-Verordnung nur zulässig, sofern eine erhebliche Weiters erfordert das gemeinsame Konzept des Bundes und Fluchtgefahr besteht, die Haft verhältnismäßig ist und sich der Länder betreffend die flexible Steuerung bei der Aufnahme gelindere Maßnahmen nicht wirksam anwenden lassen. Gemäß und Betreuung von Asylwerbern entsprechend dem Beschluss der Dublin-Verordnung ist die Fluchtgefahr im nationalen der Landeshauptleute-Konferenz vom 18. November 2014 (im Recht gesetzlich zu definieren. Der VwGH sprach aus, dass Folgenden: das gemeinsame Konzept des Bundes und der das geltende FPG keine – gesetzlich festgelegten – objektiven Länder) in der Umsetzung auch begleitende legistische Maß- Kriterien für die Annahme von erheblicher Fluchtgefahr iSd nahmen in den fremdenrechtlichen Materiengesetzen. U. a. Dublin-Verordnung enthielt. Aus diesem Grund wird § 76 FPG sind umfassende Änderungen des Zulassungsverfahrens im im Rahmen des Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 (FrÄG AsylG 2005 erforderlich, nämlich der Entfall der Einschränkung 2015) neu gefasst. und der Konzentration des Zulassungsverfahrens auf die Erst- aufnahmestellen, sowie eine Neuregelung der Vorführungs- Das FrÄG 2015 tritt jedoch erst am 20. Juli 2015 in Kraft, wes- bestimmungen und die Einführung der Anordnungsbefugnis des halb die Adaptierung der Verordnung der Bundesministerin für BFA betreffend die weitere Vorgangsweise nach Antragstellung Inneres, mit der die FPG-DV geändert wird, dem – durch das auf internationalen Schutz im BFA-VG. FrÄG 2015 – neu gefassten § 76 Abs. 3 FPG inhaltlich entspricht. Die Adaptierung der FPG-DV tritt mit Ablauf des 19. Juli 2015 Im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) erfolgen außer Kraft und stellt bis Inkrafttreten des FrÄG 2015 die Anpassungen, welche aufgrund jüngster höchstgerichtlicher Durchführung der Schubhaft in Dublin-Fällen sicher. UG 18 UG 18 Judikatur erforderlich sind. Ziele Ziel 1: Fortgesetzte Harmonisierung der Asylverfahren in der Europäischen Union Meilenstein EU-Vorgaben in fremdenrechtlichen Materiengesetzen: zur Gänze erreicht Ziel 2: Flexible Steuerung bei der Aufnahme und Betreuung von Asylwerbern Meilenstein Anpassung der Bestimmungen des Fremdenrechts (AsylG 2005): zur Gänze erreicht Meilenstein Anpassung der Bestimmungen des Fremdenrechts (BFA-VG): zur Gänze erreicht Ziel 3: Schnellere und bedrohungsadäquate Reaktionsmöglichkeiten auf Bedrohungsszenarien Meilenstein Fremdenpassversagung bei Terrorismusverdacht: zur Gänze erreicht Ziel 4: Durchführung der Schubhaft in Dublin-Fällen bis Inkrafttreten des FrÄG 2015 Meilenstein Schubhaft in Dublin-Fällen bis zum Inkrafttreten des FrÄG 2015: zur Gänze erreicht 21
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