Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2020 - 2021 Bundesministerium für Inneres

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Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2020 - 2021 Bundesministerium für Inneres
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                                    wirkungsmonitoring.gv.at

2021

Bericht über die
Wirkungsorientierte
Folgenabschätzung 2020
gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm
§ 6 Wirkungscontrollingverordnung
Bundesministerium für Inneres
Impressum

Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS)
Sektion III – Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation
Sektionschef Mag. Christian Kemperle
Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien
www.bmkoes.gv.at

Redaktion und Gesamtumsetzung: Mag. (FH) Stefan Lindeis, Abteilung III/C/10
Verlags- und Herstellungsort: Wien, Mai 2021
Grafiken: lekton Grafik & Web development
Fotonachweis: BKA / Andy Wenzel (Cover, S. 3);
HBF/Minich (S. 7); BKA / Regina Aigner (Trennseiten)
Gestaltung: BKA Design & Grafik
Druck: Print Alliance HAV Produktions GmbH, 2540 Bad Vöslau

Alle Rechte vorbehalten: Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche
Zustimmung der Medieninhaberin unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art
der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen
und Hörfunk sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien,
wie z. B. Internet oder CD-Rom.

Diese Publikation steht unter www.oeffentlicherdienst.gv.at/publikationen
zum Download zur Verfügung.

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ISBN: 978-3-903097-38-4
3 Lesehilfe und Legende

Legende Symbolik

   Rechtssetzende Maßnahme                              Vorhaben

              Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens

   Verwaltungskosten für BürgerInnen

   Verwaltungskosten für Unternehmen

   Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

   Konsumentenschutzpolitik

   Soziales

   Kinder und Jugend

   Umwelt

   Unternehmen

   Gesamtwirtschaft

Lesehilfe Grafiken
                                                             Titel einer Kennzahl oder                      Zielerreichungsgrad
                                                             eines Meilensteins                             des gesamten Ziels

 Minimalwert         Istwert                 Zielwert

                775                                                   Rot-Weiß-Rot-Karten für Fachkräfte in
      700                                      1.000                  Mangelberufen [Anzahl]

      Meilenstein           Erlassen einer Fachkräfteverordnung: zur Gänze erreicht
                                                                      Erlassen einer Fachkräfteverordnung

 Zielerreichung einer Kennzahl dargestellt                Zielerreichung eines Meilensteins dargestellt durch
 durch die Farbe des Datenpunktes                         die Farbe des Meilensteinsymbols und als Text

    nicht erreicht      teilweise erreicht    überwiegend erreicht    zur Gänze erreicht   überplanmäßig erreicht    Zielzustand

                                                                                                                                   1
Bundesministerium
für Inneres
UG 11 – Inneres
1
                2

            Beschaffung von vier 2-motorigen
            Hubschraubern
                3

            Finanzjahr             2017                                           bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung,
                                                                                  Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation
            Vorhabensart              Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
                4

                                                                                  Zuordnung zu Globalbudget-Maßnahmen
            Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag)                       (Bundesvoranschlag)
            2017-BMI-UG 11-W1:                                                    2017-BMI-GB11.02-M1:
                                                                                  Bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz
            Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe,
                5

            Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch

            Problemdefinition
                6

            Die derzeitigen Anforderungen einerseits im Rahmen der ge-            von terroristischen Anschlägen einerseits die Transportfähig-
            änderten terroristischen Bedrohungslage und andererseits              keit für Sondereinsatzkräfte sicherzustellen und andererseits
            bei der Bewältigung anderer sicherheitspolizeilicher Lagen            notwendiges Einsatzmaterial transportieren zu können.
            erfordern einen Austausch der alten Hubschrauber (Kz.: OE-BXX
                7

            Baujahr 1993, Kz.: OE-BXD Baujahr 1994, Kz.: OE-BXK Baujahr           Unabhängig davon sollen die vier Luftfahrzeuge die Exekutive
            1986, Kz.: OE-BXI Baujahr 1986). Aufgrund dieser Entwicklungen        bei der Erfüllung der sicherheitspolizeilichen Aufgaben unter-
UG 11
        UG 11

            und Bedrohungsszenarien besteht höchste Dringlichkeit zur             stützen und leisten somit einen unmittelbaren Beitrag zur
            Beschaffung von vier zweimotorigen Hubschraubern um im Falle          bedarfsorientierten polizeilichen Präsenz.
                8

            Ziele

            Ziel 1:     Sicherstellung eines effizienten Einsatzes im Falle terroristischer Bedrohung oder sonstiger polizeilicher
                9

                        Sicherheitsaufgaben

                      Meilenstein         Beschaffung der vier 2-motorigen Hubschrauber: zur Gänze erreicht
                10

            Maßnahmen

                1. Neubeschaffung und Austausch der alten Hubschrauber                                                      Beitrag zu Ziel 1
                11

                  nicht erreicht      teilweise erreicht   überwiegend erreicht    zur Gänze erreicht    überplanmäßig erreicht    Zielzustand
                12
                13

            4
Finanzielle Auswirkungen

 in Tausend Euro                          2017            2018                2019           2020            2021         Gesamt

 Erträge                                     0            680                  660              0               0           1.340

 Plan                                        0                  0             1.600             0               0           1.600

 Aufwendungen gesamt                         0                  0             1.412         1.883           1.883           5.178

 Plan                                        0             347                2.080         2.080           2.080           6.587

 Nettoergebnis                               0            680                  -752         -1.883          -1.883         -3.838

 Plan                                        0            -347                -480          -2.080          -2.080          -4.987

Erläuterungen
Im Zuge der Planung und Erstellung der WFA wurde für den            Der tatsächliche erzielte Verkaufserlös beläuft sich auf € 1,34
Zeitraum 2018 bis 2021 mit Aufwänden für Abschreibungen in          Mio. Der geringere Aufwand ist einerseits auf niedrigere An-
Höhe von € 6,587 Mio. gerechnet. Die Verkaufserlöse der vier        schaffungskosten sowie andererseits auf die Abweichungen zu
auszuscheidenden Hubschrauber wurden mit € 1,6 Mio. ge-             den prognostizierten Lieferzeitpunkten zurückzuführen.
schätzt. Die tatsächlichen Aufwände belaufen sich auf € 5,178
Mio. im genannten Zeitraum. Ab dem Jahr 2021 wird mit einer         Konnte die Bedeckung (der Struktur nach), wie in der
jährlichen Abschreibung in Höhe von € 1,883 Mio. kalkuliert.        WFA dargestellt, durchgeführt werden? Ja

Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens

                                                                                                                                     UG 11
                                                                                                                                             UG 11
   Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind                and Warning System) ein deutlicher Sicherheitsgewinn im
   zur Gänze eingetreten.                                           Einsatzbetrieb.

Aufgrund des erforderlichen Austausches von vier Hub-               Laut Einsatzstatistik absolvierten die vier neu beschafften
schraubern erfolgte die Neubeschaffung von vier 2-motorigen         Hubschrauber bereits folgende Flugstundenanzahl:
Hubschraubern. Mit der Herstellung und Lieferung wurde das
Unternehmen Airbus Helicopters Deutschland, Industriestraße          Kennzeichen                     Fh

4, 86609 Donauwörth, Deutschland, am 5.12.2017 beauftragt.           OE-BXP                          551

                                                                     OE-BXQ                          457
Zur Qualitätssicherung erfolgten während des Fertigungs-             OE-BXP                          626
prozesses stichprobenartige Bauprüfungen von Mitarbeitern            OE-BXS                          426
des BMI. Die Fertigung konnte laut Projektplan, ohne Ver-
                                                                     Summe:                          2060
zögerungen ausgeführt werden. Die Übernahme der ersten bei-
den Hubschrauber fand am 13.03.2019 in Wien Meidling statt.         (Stand: 02. Feb.2021)
Die restlichen beiden Hubschrauber wurden am 21.05.2019
ebenfalls in Wien Meidling übernommen.                              Sicherstellung Transport- und Einsatzfähigkeit:

Mit Lieferung der ersten beiden Hubschrauber konnte bereits         Die neuen Hubschrauber EC135 sind gegenüber den alten Mo-
mit der Einschulung der Piloten begonnen werden. Somit              dellen AS355 tauglich für den Flugbetrieb mit Nachtsichtbrillen
konnten alle 4 Hubschrauber bereits im Sommer 2019 für Un-          und für Instrumentenflüge mit nur einem Piloten, wodurch das
verletztenbergungen, Suchflüge, Schulungen, Löschflüge bei          Einsatzspektrum wesentlich erweitert und die Flugsicher-
Waldbränden und weitere Einsätze herangezogen werden.               heit bei allgemein und besonders bei Nachtflügen erhöht
Das neue Cockpitsystem der H135 (Helionix) ist durch den            wird. Durch das Flight Management System sind schnellere
4-Achs-Autopilot und HTAWS (Helicopter Terrain Awareness            Reaktionen auf Einsatzaufträge sowie GPS gestützte Flugver-

                                                                                                                                     5
1
                2

            fahren im Sicht- und Instrumentenflug möglich. Bei Flügen mit      Statistisch gesehen werden jeden Tag 3,6 Flugstunden auf
            EKO Cobra können nunmehr mittels Fast Roping Einsatzkräfte         dieser Teilflotte absolviert. Mit dem Verhältnis der Einsätze
            schneller abgesetzt werden. Die Flugleistung ermöglicht eine       zu den geleisteten Flugstunden von rund 1:1, werden rund 4
            höhere Zuladung für Personen- oder Lastentransporte (Außen-        Einsätze pro Tag von der neuen EC135P3H Teilflotte absolviert.
                3

            lasten, Löschwasserflüge etc.) besonders in großen Höhen im
            Gebirge oder bei hohen Außentemperaturen. Durch größere            Dies weist eine sehr hohe Verfügbarkeit aus.
            Fluggeschwindigkeiten und Steigraten können Einsatzorte
            schneller erreicht werden.                                         Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Nein
                4

            Entfall intensiver Wartungsintervalle:

            Die Plattform EC135 kann gegenüber den ausgeflotteten
            Hubschraubern der Baureihe AS355 mit einem deutlich redu-
                5

            zierten Wartungsaufwand betrieben werden. Dies ist u. a. der
            modernen Konstruktion mit einem lagerlosen Hauptrotorsystem
            geschuldet.
                6

            Das Wartungskonzept der neuen Hubschrauber sieht keine
            150h- und 600h-Kontrolle vor.

            Die Wartungsintervalle der EC135 mit dem 100h – 500h – 1000h
            Konzept ist derzeit am letzten technischen Innovationsstand
                7

            und weist im Branchenvergleich einen sehr niedrigen Wartungs-
            aufwand aus.
UG 11
        UG 11

            Zusätzlich verfügen die neuen Hubschrauber über eine ver-
            traglich festgelegte, 3-jährige Garantie. Dadurch sind diese bei
                8

            unvorhersehbaren technischen Defekten in diesem Zeitraum
            abgesichert.

            Reduktion Ersatzteilbevorratung:
                9

            Durch die Neubeschaffung konnte parallel dazu das Hub-
            schraubermuster AS355 bei der Flugpolizei ausgeflottet
            werden. Somit konnte eine Reduktion der eingesetzten Hub-
            schraubertypen vollzogen werden. In Folge dessen müssen für
                10

            die AS355 Serie keine Ersatzteile mehr vorgehalten werden.
            Dies reduziert den Lagerbestand und die Lagerkosten. Die
            AS355-Ersatzteile konnten im Zuge des bereits vollzogenen
            Verkaufes des AS355 Hubschrauber als Ersatzteilpaket erfolg-
                11

            reich veräußert werden.

            Erhöhung Verfügbarkeit der Luftfahrzeuge:

            In Summe wurde bereits eine Flugstundenleistung von 2060 Fh
                12

            mit den vier neu beschafften Hubschraubern erbracht.
                13

            6
Bundesgesetz über die Verarbeitung
von Fluggastdaten (PNR-Gesetz) sowie
Verordnung zum PNR-Gesetz (PNR-VO)

Finanzjahr        2017                                             Zuordnung zu Globalbudget-Maßnahmen
                                                                   (Bundesvoranschlag)
Vorhabensart          Bundesgesetz                                 2017-BMI-GB11.01-M1:
                                                                   Beibehaltung des hohen Niveaus der internationalen Vernetzung
Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag)                    und des grenzüberschreitenden Sicherheitsmanagements (siehe
2017-BMI-UG 11-W1:                                                 Detailbudget 11.01.01 Zentralstelle).
Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe,
Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch
bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung,
Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation

Problemdefinition

                                                                                                                                 UG 11
                                                                                                                                         UG 11
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU)          sondern auch solche Personen, die den zuständigen Behörden
2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-         bislang nicht bekannt waren und die mit einer terroristischen
Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung        Straftat oder einer Straftat von schwerer Kriminalität in Zu-
von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität, ABl.     sammenhang stehen könnten.
Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 132 (im Folgenden: PNR-Richtlinie),
die bis zum 25. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen ist.       Mit dem PNR-System sollen die bereits bestehenden Werk-
                                                                   zeuge zur Bewältigung der grenzüberschreitenden Kriminalität
Ziel der PNR-Richtlinie ist die Bekämpfung von grenzüber-          ergänzt werden. Die Verwendung von PNR-Daten bietet ge-
schreitenden Aktivitäten in den Bereichen Terrorismus und          meinsam mit den API-Daten (erweitere Fluggastdaten im Sinne
schwerer Kriminalität durch die Verwendung von Fluggastdaten.      des Anhangs I der PNR-Richtlinie) einen Mehrwert, indem sie
                                                                   den Mitgliedstaaten die Feststellung der Identität einer Person
Kernelement der EU-Richtlinie ist die Verpflichtung der Flug-      erleichtert, mithin den Nutzen dieses Ergebnisses für die Ver-
gesellschaften zur Übermittlung der von ihnen bereits aktuell      hütung, Aufdeckung und Ermittlung von Straftaten erhöht und
für die Abwicklung der Reise erhobenen Fluggastdaten an die        die Gefahr minimiert, dass Überprüfungen und Ermittlungen
nationale Fluggastdatenzentralstelle, die jeder Mitgliedstaat      zu nicht mit einer Straftat in Verbindung stehenden Personen
einzurichten hat und der die Speicherung, Verarbeitung und         durchgeführt werden.
Übermittlung der PNR-Daten an die im § 4 Abs. 2 des PNR-
Gesetzes genannten Behörden obliegt.                               Darüber hinaus verwenden die meisten Mitgliedstaaten der
                                                                   Europäischen Union bereits PNR-Daten, zu denen die Polizei
Die Überprüfung der Fluggastdaten (Passenger Name Record           oder andere Behörden nach einzelstaatlichem Recht Zugang
Data – PNR-Daten) soll es den Sicherheits- und Strafver-           haben. Mit der EU-weiten Umsetzung der PNR-Richtlinie wer-
folgungsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse und im Rahmen          den die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten harmonisiert,
der Zweckbindung der PNR-Richtlinie ermöglichen, nicht nur         Rechtsunsicherheit und Sicherheitslücken vermieden und zu-
bereits bekannte Personen zielgerichtet zu identifizieren,         gleich der Datenschutz gewährleistet.

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            Mit dem geplanten Bundesgesetz werden Luftfahrtunter-             Mit der erneuten zeitlichen Verlängerung der kundgemachten
            nehmen, die Personen im Rahmen eines Drittstaatsfluges im         Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der der An-
            Sinne des Art. 3 Z 2 der PNR-Richtlinie mit einem Luftfahrzeug    wendungsbereich des PNR-Gesetzes auf Personen, die mit einem
            nach oder aus Österreich bringen, ab Ablauf des Tages der         Luftfahrzeug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
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            Kundmachung dazu verpflichtet, die im Rahmen ihrer Geschäfts-     nach Österreich oder aus Österreich in einen Mitgliedstaat der
            tätigkeit erhobenen Fluggastdaten ihrer Fluggäste kostenlos       Europäischen Union befördert werden, erstreckt wird (PNR-
            und selbsttätig im Vorfeld der planmäßigen Ankunfts- oder         Verordnung – PNR-VO), wird festgelegt, dass die Fluggastdaten
            Abflugzeit sowie im Einzelfall – zur Abwehr einer unmittelbar     nicht nur von Flügen von und nach Drittstaaten, sondern auch
                4

            drohenden ( insb. terroristischen) strafbaren Handlung – an die   von Intra-EU Flügen (alle Destinationen innerhalb des Schen-
            nationale Fluggastdatenzentralstelle zu übermitteln. Um das       gen-Raumes) erhoben und verarbeitet werden können. Diese
            von der PNR-Richtlinie für die Verarbeitung der Passagierdaten    Maßnahme erweist sich abermals als notwendig, da andernfalls
            geforderte hohe Datensicherheitsniveau zu gewährleisten, hat      ausschließlich national gefahndete Personen unerkannt mit
            die Datenübermittlung unter Verwendung der durch die Flug-        dem Flugzeug von einem Mitgliedstaat nach Österreich bzw.
                5

            gastdatenzentralstelle festgelegten, sicheren Kommunikations-     aus Österreich in einen Mitgliedstaat reisen könnten. Darüber
            kanäle zu erfolgen.                                               hinaus würden den Strafverfolgungsbehörden im Anlassfall, ins-
                                                                              besondere in Ermittlungsverfahren wegen einer terroristischen
            Mit der Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der der   Straftat oder schwerer Kriminalität im Sinne des PNR-Gesetzes,
                6

            Anwendungsbereich des PNR-Gesetzes auf Personen, die mit          in der PNR-Datenbank keine PNR-Daten zu Intra-EU-Flügen in der
            einem Luftfahrzeug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen       PNR-Datenbank zur Verfügung stehen, wodurch Fahndungsmaß-
            Union nach Österreich oder aus Österreich in einen Mitglied-      nahmen nicht möglich wären oder weitere Ermittlungsansätze
            staat der Europäischen Union befördert werden, erstreckt wird     unbemerkt bleiben würden. Durch diese Maßnahme wird die
            (PNR-Verordnung – PNR-VO) wird festlegen, dass die Fluggast-      Gültigkeit der Verordnung erstreckt und endet nunmehr nach
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            daten nicht nur von Flügen von und nach Drittstaaten, sondern     Ablauf von achtzehn Monate nach deren Inkrafttreten.
            auch von Intra-EU Flügen (alle Destinationen innerhalb des
UG 11
        UG 11

            Schengen-Raumes) erhoben und verarbeitet werden können.           Mit der erneuten zeitlichen Verlängerung der kundgemachten
            Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung         Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der der An-
            in Kraft – frühestens zeitgleich mit dem PNR-G – und ist ab       wendungsbereich des PNR-Gesetzes auf Personen, die mit
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            Inkrafttreten für sechs Monate gültig.                            einem Luftfahrzeug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen
                                                                              Union nach Österreich oder aus Österreich in einen Mitglied-
            Mit der zeitlichen Verlängerung der kundgemachten Ver-            staat der Europäischen Union befördert werden, erstreckt wird
            ordnung, mit der der Anwendungsbereich des PNR-Gesetzes           (PNR-Verordnung – PNR-VO) wird festgelegt, dass die Fluggast-
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            auf Personen, die mit einem Luftfahrzeug aus einem Mit-           daten nicht nur von Flügen von und nach Drittstaaten, sondern
            gliedstaat der Europäischen Union nach Österreich oder aus        auch von Intra-EU Flügen (alle Destinationen innerhalb des
            Österreich in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union          Schengen-Raumes) erhoben und verarbeitet werden können.
            befördert werden, erstreckt wird (PNR-Verordnung – PNR-VO)        Diese Maßnahme erweist sich wiederholt als notwendig, da
            soll die Effizienz hinsichtlich des Datenaustausches mit Flug-    der Überprüfungszeitraum (operativer Betrieb seit Dezember
                10

            betreibern, PIUs anderer MS, nationalen Ermittlungsbehörden,      2018) ergeben hat, dass die Effektivität der Datenverarbeitung
            Staatsanwaltschaften und Gerichten aufrechterhalten, bzw.         von Intra-EU-Flügen im Hinblick auf den Zweck (Vorbeugung,
            sichergestellt werden . Diese Maßnahme ist notwendig, da          Verhinderung und Aufklärung bestimmter schwerer Straftaten)
            die wichtigsten Drittstaatenflüge mit AT-Bezug über Intra-EU      einen erheblichen Mehrwert für die Ermittlungsbehörden er-
                11

            Flughäfen mehrstufig durchgeführt werden und Datenüber-           bracht hat. Etwa 2/3 der erzielten und übermittelten Treffer
            mittlungen durch Flugbetreiber nur bei bestehender PNR-VO         bei Intra-EU-Flügen beruhten auf nationalen Fahndungen
            vorgenommen werden. Darüber hinaus sind auch 2019 mehrere         oder verdeckten Ausschreibungscodes. Werden keine Daten
            Großveranstaltungen geplant, die mit einer erhöhten Ge-           über INTRA-EU-Flüge erfasst, können Personen, für die eine
            fährdungslage einhergehen. Durch diese Maßnahme wird die          nationale Fahndung besteht, unerkannt nach Österreich ein-
                12

            Gültigkeit der Verordnung, erstreckt und endet nunmehr nach       oder ausreisen. Durch diese Maßnahme wird die Gültigkeit
            Ablauf von zwölf Monate nach deren Inkrafttreten                  der Verordnung erstreckt und endet nunmehr nach Ablauf von
                                                                              zweiundzwanzig Monaten nach deren Inkrafttreten.
                13

            8
Ziele

Ziel 1:      V
              orbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten durch
             Rückgriff auf PNR-Daten

                                                                 7,0   Anteil valider (echter) Treffer an der Gesamtheit
                                                                       der Fahndungstreffer (vgl. im Zielzustand mit 1%
           0,0                                 1,0                     angeführt) [%]

Ziel 2:      Schutz von Fluggastdaten in Bezug auf deren Verarbeitung durch Sicherheitsbehörden

          Meilenstein          Beschluss Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten: zur Gänze erreicht

Maßnahmen

    1. Einrichtung einer nationalen Fluggastdatenzentralstelle (Passenger Information Unit – PIU)               Beitrag zu Ziel 1

    2. Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen zur Übermittlung von Fluggastdaten                                Beitrag zu Ziel 1

    3. Verwendung von PNR-Daten durch die Fluggastzentralstelle – Passenger Information Unit (PIU)              Beitrag zu Ziel 1

    4. Sicherstellung eines hohen datenschutzrechtlichen Standards für die Verarbeitung
          von Fluggastdaten                                                                                     Beitrag zu Ziel 2

                                                                                                                                             UG 11
                                                                                                                                                     UG 11
    5. Erweiterung des Anwendungsbereiches des PNR-Gesetzes bis 16.02.2019                                 Beitrag zu Zielen 1, 2

    6. Zeitliche Verlängerung der kundgemachten Verordnung bis 16.08.2019                                  Beitrag zu Zielen 1, 2

    7. Erneute zeitliche Verlängerung der kundgemachten Verordnung bis 16.02.2020                          Beitrag zu Zielen 1, 2

    8. Erneute zeitliche Verlängerung der kundgemachten Verordnung bis 16.06.2020                          Beitrag zu Zielen 1, 2

        nicht erreicht   teilweise erreicht   überwiegend erreicht     zur Gänze erreicht    überplanmäßig erreicht        Zielzustand

Finanzielle Auswirkungen

 in Tausend Euro                              2017            2018             2019            2020             2021            Gesamt

 Erträge                                         0               0                0               0                   0                  0

 Plan                                          142             270              270             270              270               1.222

 Aufwendungen gesamt                           256           1.363            2.738           2.664            2.764              9.785

 Plan                                          462            2.875           2.664            2.713           2.764              11.478

 Nettoergebnis                                -256           -1.363          -2.738           -2.664          -2.764              -9.785

 Plan                                         -320           -2.605           -2.394          -2.443          -2.494             -10.256

                                                                                                                                             9
1
                 2

            Erläuterungen                                                     Die tatsächlichen Aufwendungen für das gegenständliche Vor-
            Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständ-       haben belaufen sich für den Zeitraum 2017 bis 2020 auf € 7,021
            lichen WFA wurde mit Aufwänden in der Höhe von € 8,717 Mio.       Mio.. Die geringeren Aufwendungen im Vergleich zur Planung
            für die Jahre 2017–2020 gerechnet. Tatsächliche sind in diesem    sind im Wesentlichen auf eine späteren Umsetzungsbeginn
                 3

            Zeitraum finanzielle Auswirkungen in der Höhe von € 7,021         insbesondere im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen
            eingetreten. Die Abweichung ist auf eine spätere Umsetzung        zurückzuführen.
            von Personalmaßnahmen zurückzuführen.
                                                                              Konnte die Bedeckung (der Struktur nach), wie in der
                 4

            Aufgrund der geringen Abweichung im Jahr 2020 wird auch für       WFA dargestellt, durchgeführt werden? Nein
            2021 mit keinen wesentlichen Abweichungen zum Planwert 2021       In der gegenständlichen WFA wurden die Budgetmittel aus
            gerechnet, weshalb dieser fortgeschrieben wurde.                  dem Fonds für die Innere Sicherheit als Erträge dargestellt.
                                                                              Tatsächlich wurden diese Budgetmittel vom DB 11020400 bzw.
                                                                              DB 11020800 umgeschichtet.
                 5

            Wirkungsdimensionen

                 Unternehmen
                 6

            Im Rahmen des PNR-Projekts (2018) fand durch das BMI eine         Nimmt man alle etwa 100 relevanten Luftfahrtunternehmen
            diesbezügliche Erhebung statt.                                    zusammen und geht von einem jährlichen Datenumfang in der
                                                                              Höhe von 23 Millionen Passagieren aus, würden die Gesamt-
            Dabei konnte festgestellt werden, dass die Kosten für die Flug-   kosten für (alle) Luftfahrtunternehmen ca. EUR 35.000,00
            betreiber aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Daten-      jährlich betragen.
                 7

            übermittlung verschwindend gering waren (Pro Flugliste wurden
            Kosten in Höhe von 0,0016 Euro ermittelt – und das auch nur       Unterm Strich kann davon ausgegangen werden, dass den
UG 11
        UG 11

            dann, wen sich eine Fluglinie eines Serviceproviders bedient).    Fluggesellschaften durch das PNR-Gesetz keine relevanten
                                                                              Kosten erwachsen.
            Bezüglich Herstellung der Konnektivität zwischen Fluggesell-
                 8

            schaft und BMI-Server entstehen mit Sicherheit einmalige
            Kosten, die jedoch nicht erhoben wurden.
                 9

            Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens

                 Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind            im Sinne eines gemeinsamen Europäischen Sicherheitskonzepts
                 zur Gänze eingetreten.                                       durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedet.
                 10

            Der freie Personen- und Warenverkehr zählt zu den wohl wich-      In Österreich führte die Umsetzung der PNR-Richtlinie zur
            tigsten Errungenschaften der EU. Damit einhergehend greifen       Etablierung einer PNR-Zentralstelle, der Schaffung eines PNR-
            innerhalb des Schengen-Raums weder Reisebeschränkungen            Gesetzes, sowie der Etablierung eines PNR-Systems mit einer
            noch finden Personenkontrollen statt. Die genannten Vorzüge       angeschlossenen PNR-Datenbank.
                 11

            werden jedoch auch von Mitgliedern terroristischer Ver-
            einigungen und Schwerkriminellen – insbesondere der organi-       Es wurden große Anstrengungen unternommen, um eine daten-
            sierten Kriminalität – genützt, welche stets danach trachten,     schutzkonforme Umsetzung auf technischer, strategischer
            ein transnational verfügbares Geschäftsfeld zu erschließen,       und operativer Ebene sicherzustellen, was bislang auch in
            in dem sie sich unerkannt und relativ sicher bewegen können.      vollem Umfang gelungen ist. Sämtliche datenschutzrechtlichen
                 12

            Aus diesem Grund, und nicht zuletzt auch aufgrund zahlreich       Bestimmungen und Prozesse sind mit dem Datenschutz-
            stattgefundener Terroranschläge in europäischen Städten,          beauftragten des BM.I akkordiert und werden zudem laufend
            wurde im Jahr 2016 die PNR-Richtlinie als Begleitmaßnahme         mit ihm abgestimmt. In diesem Kontext werden alle verein-
                 13

            10
barten Kontrollmechanismen und Berichtspflichten eingehalten     Im Zuge der konsequenten Weiterentwicklung des PNR-Web-
und wurden bisher vom Datenschutzbeauftragten weder              Tools im direkten Zusammenwirken mit der technischen Fachab-
Beanstandungen angebracht noch weiterführende Kontrollen         teilung im BM.I wurden im Jahr 2020 insgesamt 30 Deployments
begehrt oder vorgenommen.                                        vorgenommen, welche Hot-Fixes umfassten, bzw. mit denen
                                                                 zahlreiche Verbesserungen eingeführt wurden, welche daten-
Österreich nimmt in Bezug auf die Anzahl der am PNR-Sys-         schutzrechtliche Aspekte betrafen, oder der Implementierung
tem angeschlossenen Fluggesellschaften, der Effizienz im         des Eurocontrol-Web-Interfaces dienten.
Zusammenhang mit dem Datenabgleich von PNR-Daten hin-
sichtlich des Treffermanagements, sowie der Ausgestaltung        Auch konnten das Verhältnis zwischen vermeintlichen Treffern/
der operativen Geschäftsprozesse, eine Europäische Spitzen-      validen Treffern von 0,34 % auf 7,00 % erhöht werden. Der Euro-
position ein.                                                    päische Referenzwert liegt hinsichtlich dieses Wertes bei 3 %.

•   Mit Jahresabschluss 2020 waren aus technischer Sicht 62      Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Ja
    Fluggesellschaften am PNR-System angeschlossen, was          Österreich verarbeitet derzeit als einziger Mitgliedstaat der
    einem Marktanteil von 98,28 % des benötigten Gesamt-         Europäischen Union keine PNR-Daten aus INTRA-EU-Flügen. Die
    umfangs der erforderlichen PNR-Daten entspricht.             entsprechende Möglichkeit der Verarbeitung von PNR-Daten
•   Trotz der umfangreichen Einschränkungen des inter-           aus INTRA-EU-Flügen setzt gemäß § 2 Absatz 5 PNR-Gesetz die
    nationalen und nationalen Flugbetriebs im Zusammen-          Kundmachung einer PNR-Verordnung durch den Bundesminister
    hang mit der COVID-19 Pandemie, konnten im Jahr 2020         für Inneres voraus.
    durch die Fluggastdatenzentralstelle 1.137 Trefferfälle
    ermittelt und an relevante Ermittlungsbehörden weiter-       Eine solche PNR-Verordnung wurde zeitgleich mit dem PNR-
    geleitet werden.                                             Gesetz kundgemacht und deren zeitlicher Wirkungsbereich
•   Zudem konnten durch die Fluggastdatenzentralstelle 292       anschließend mehrmals verlängert. Aufgrund einer politischen
    „Early Warning“ Maßnahmen in Bezug auf valide Treffer-       Entscheidung wurde schließlich einer weiteren Verlängerung

                                                                                                                               UG 11
                                                                                                                                       UG 11
    fälle initiiert werden, welche die Sicherheitsbehörden       der PNR-Verordnung nicht zugestimmt, wodurch der zeit-
    zu einem unmittelbaren Einschreiten am betreffenden          liche Wirkungsbereich der auslaufenden PNR-Verordnung am
    Flughafen veranlasst haben und in zumindest 21 Fällen        16.06.2020 endete.
    zu einer unmittelbaren Festnahme führten.
•   Zielgerichtete Auskunftsersuchen von Ermittlungsdienst-      Weshalb wäre es wichtig die PNR-VO wieder in Kraft zu setzen
    stellen an die Fluggastdatenzentralstelle, konnten in 227    und auch PNR-Daten aus INTRA-EU Flügen zu verarbeiten?
    Fällen positiv beantwortet werden.
•   Unter den validen Trefferfällen, welche an Ermittlungs-      •   Ca. 75 % der für Österreich relevanten PNR-Daten be-
    behörden übermittelt werden konnten, fanden sich im              treffen Intra-EU-Flüge.
    Jahr 2020 (eingeschränkter Flugbetrieb im Ausmaß von         •   Die Ermittlung von Fahndungstreffern hinsichtlich
    ca. 17 %) 109 Treffer mit Terrorismusbezug. Dabei handelte       terrorismusrelevanter Sachverhalte erfolgte in der
    es sich um Fahndungstreffer, welchen internationale oder         Vergangenheit im Verhältnis 60 % INTRA-EU-Flüge/40 %
    nationale Fahndungen zugrunde lagen und in einer Viel-           DRITTSTAATEN Flüge.
    zahl der Fälle zu adäquaten Präventivmaßnahmen und/          •   Da ohne PNR-Verordnung keine PNR-Daten aus INTRA-
    oder zielführenden Ermittlungsschritten führten.                 EU Flügen für einen Fahndungsabgleich zur Verfügung
                                                                     stehen, reisen national gefahndete Personen unerkannt
Seit Inkrafttreten des PNR-Gesetzes am 25.08.2018 und der            mit dem Flugzeug aus einem EU-Staat nach Österreich
operativen Betriebsaufnahme der Fluggastdatenzentralstelle           bzw. aus Österreich in einen anderen EU-Staat.
mit 01.03.2019 lag bis zum Stichtag 31.10.2020 folgender         •   PNR-Daten aus Intra-EU-Flügen stehen in der PNR-
Datenbestand in der PNR-Datenanwendung vor:                          Datenbank für Ermittlungsverfahren in Österreich nicht
                                                                     zur Verfügung.
•   49.941.658 verarbeitete Passagierdaten                       •   Der Fluggastdatenzentralstelle werden bei Drittstaats-
•   373.505 Fahndungstreffer aus denen 1.714 valide Treffer          flügen nach/von Österreich mit Zwischenlandung in
    resultierten.                                                    einem anderen EU-Mitgliedstaat keine PNR-Daten mehr
                                                                     zur gesamten Flugbewegung übermittelt.

                                                                                                                              11
1
                 2

            •    Etwa 1/3 der in Österreich abrufbaren Fahndungen sind         Weiterführende Informationen
                 nationale Fahndungen.                                         PNR Directive Review Report
            •    Nationale Fahndungen (inkl. verdeckte Aus-                    ec.europa.eu/home-affairs/sites/default/files/what-we-do/
                 schreibungen – Gefährder, zu denen auch vermeintliche         policies/european-agenda-security/20200724_com-2020–305-
                 3

                 Jihadisten zählen) sind ausschließlich national abrufbar.     review_en.pdf
            •    Etwa 2/3 der erzielten Fahndungstreffer bei INTRA-
                 EU-Flügen beruhen auf nationalen Fahndungen oder
                 verdeckten Ausschreibungscodes.
                 4

            •    Da Österreich der einzige Mitgliedstaat der EU ist, der
                 die PNR-RL nicht auf Intra-EU-Flüge anwendet, besteht
                 die Gefahr, dass Österreich zu einem zentralen Knoten-
                 punkt für Terroristen und Schwerkriminelle wird.
                 5

            Im Zeitraum vom 01.03.2019 bis 29.02.2020 konnten trotz des
            Umstandes, dass nur eine- bzw. im weiteren Verlauf einige
            wenige Fluglinien am PNR-System angeschlossen waren durch
            den Abgleich von PNR-Daten aus INTRA-EU-Flügen folgende
                 6

            Trefferfälle erzielt werden:

            •    77 Treffer zu terrorismusrelevanten Sachverhalten
            •    19 Treffer zum Tatbestand – Beteiligung an einer kriminel-
                 len Vereinigung
                 7

            •    2 Treffer zum Tatbestand Menschenhandel
            •    24 Treffer zum Tatbestand Illegalen Handel mit Drogen
UG 11
        UG 11

                 und psychotropen Stoffen
            •    3 Treffer zum Tatbestand Betrug
            •    1 Treffer zum Tatbestand Geldwäscherei
                 8

            •    3 Treffer zum Tatbestand Cyberkriminalität
            •    3 Treffer zum Tatbestand Beihilfe zum illegalen Aufenthalt
            •    26 Treffer zum Tatbestand Vorsätzliche Tötung und
                 schwere Kriminalität
                 9

            •    102 Treffer zum Tatbestand Diebstahl in organisierter
                 Form oder mit Waffen und Handel mit gestohlenen Fahr-
                 zeugen

            Das Nicht-Verlängern der PNR-Verordnung führt dazu, dass
                 10

            PNR-Daten aus INTRA-EU-Flügen nicht mehr gegen nationale
            Fahndungsdaten abgeglichen werden können, welche ca. 1/3
            des gesamten Fahndungsbestandes ausmachen. Davon sind
            auch jene Fahndungsdaten des Staatsschutzes betroffen, womit
                 11

            bisher jährlich etwa 100 Fahndungstreffer in Bezug auf Terroris-
            mus resultierten, welche durch die operative PNR-Anwendung
            ausgewertet und übermittelt werden konnten.
                 12
                 13

            12
Beschaffung von Sturmgewehren inkl.
Zusatzausstattung
Finanzjahr             2017                                           Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag)
                                                                      2017-BMI-UG 11-W1:
Vorhabensart              Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013         Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe,
                                                                      Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch
                                                                      bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung,
                                                                      Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation

Problemdefinition

Das Sturmgewehr wird für Einsatzlagen benötigt, bei denen             Hinzu kommt, dass sich seit rund 2 Jahren die sicherheits-
aufgrund der Schussdistanz und/oder der Durchschlagsleistung          polizeiliche Bedrohungslage derart erhöht hat, welcher nur
der Munition der Faustfeuerwaffe oder Maschinenpistole nicht          mit entsprechender Hochrüstung der Einsatzmittel im Polizei-
das Auslangen gefunden werden kann. Für die Vorgänger-                bereich wirksam begegnet werden kann. Mittlerweile sind als
organisationen der Landespolizeidirektionen und für Spezialein-       Täterwaffen auch Sturmgewehre (üblicherweise vom Fabrikat
heiten (Gendarmerieeinsatzkommando) wurden in den Jahren              Kalaschnikow AK 47 chinesischer oder jugoslawischer Er-
1983–1995 die Sturmgewehrmodelle StG 77 A1 und StG 77 A2              zeugung im Kaliber 7,62x39 mm) mit Wirkungsüberlegenheit
im Kaliber .223 Rem. (5,56 x 45 mm) der Firma Steyr Mannlicher        durch höhere Projektilwirkung und Möglichkeit zur Abgabe von
GmbH als Einsatz-Langwaffen beschafft. Diese Waffen sind              Dauerfeuer im Einsatz anzutreffen und die Täter sichern sich
bei den LPDs als Dienststellenbestände vorwiegend in den              mittlerweile auch mit Schutzwesten.

                                                                                                                                      UG 11
                                                                                                                                              UG 11
Ladegutsicherungseinrichtungen in Streifenfahrzeugen unter-
gebracht und beim EKO Cobra/DSE den Exekutivbediensteten              Zur Gewährleistung der Einsatzsicherheit ist daher eine Be-
persönlich zugewiesen. Mittlerweile sind diese Waffen bereits         schaffung von Sturmgewehren (6.990 Langwaffen StG 77 A3,
mit über 30.000 Schuss belastet, wodurch die vom Waffenher-           480 Stk. Langwaffen StG 77 A3 Farbmarkierung zu Trainings-
steller angegebene Lebensdauer von ca. 20.000 Schuss weit             und Schulungszwecken, 500 Stk. Aufrüstsatz für Langwaffe
überschritten wurde. Eine Weiterverwendung dieser Waffen              StG 77 A3) mit zeitgemäßer Zusatzausstattung (Lichtmodulen,
ist somit aus Sicht der Einsatzsicherheit nicht mehr vertretbar.      Rotpunktvisieren und teilweise mit Vergrößerungsmodulen)
                                                                      durchzuführen.

Ziele

Ziel 1:     Gewährleistung der Einsatzsicherheit

          Meilenstein         Austausch der veralteten Langwaffen: überwiegend erreicht

Maßnahmen

    1. Beschaffung von Sturmgewehren mit zeitgemäßer Zusatzausstattung                                          Beitrag zu Ziel 1

      nicht erreicht      teilweise erreicht   überwiegend erreicht    zur Gänze erreicht    überplanmäßig erreicht    Zielzustand

                                                                                                                                     13
1
                   2

            Finanzielle Auswirkungen

                in Tausend Euro                        2017            2018               2019            2020             2021         Gesamt

                Erträge                                   0                  0               0                0               0               0
                   3

                Plan                                      0                  0               0                0               0               0

                Aufwendungen gesamt                       0             255                843            1.197           1.197           3.492

                Plan                                     35             672               1.182           1.266           1.266            4.421
                   4

                Nettoergebnis                             0            -255               -843            -1.197          -1.197         -3.492

                Plan                                    -35            -672              -1.182          -1.266           -1.266          -4.421

            Erläuterungen
                   5

            Im Zuge der Planung und Erstellung der WFA wurde für den             Der geringere Aufwand im dargestellten Zeitraum ist einerseits
            Zeitraum 2017 bis 2021 mit Aufwänden für Abschreibungen in           auf niedrigere Anschaffungskosten sowie andererseits auf die
            Höhe von € 4,421 Mio. gerechnet.                                     Abweichungen zu den in der WFA dargestellten Lieferzeit-
                                                                                 punkten zurückzuführen.
                   6

            Die tatsächlichen Aufwände belaufen sich auf € 3,492 Mio. im
            genannten Zeitraum. Ab dem Jahr 2021 wird mit einer jährlichen       Konnte die Bedeckung (der Struktur nach), wie in der
            Abschreibung in Höhe von € 1,197 Mio. kalkuliert.                    WFA dargestellt, durchgeführt werden? Ja
                   7

            Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens
UG 11
        UG 11

                  Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind              Die tatsächlichen Auszahlungen für das gegenständliche Vor-
                  überwiegend eingetreten.                                       haben beliefen sich auf € 23,949 Mio.. Die im Ergebnishaushalt
                                                                                 eintretende jährliche Abschreibung beläuft sich auf € 1,197 Mio.
                   8

            Das Beschaffungsprojekt „Diverse Waffensets StG-77 A3“               . Die geringeren Auszahlungen im Vergleich zur Planung sind
            (6.990 StG-77A3, 480 Stk. Stg-77A3 „Farbmarkierungsvariante“         auf niedrigeren Anschaffungskosten zurückzuführen.
            und 500 Stk. Aufrüstsätze) zur Erneuerung der verfügbaren
            Langwaffen für die Polizei konnte zu den geplanten Kosten in         Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Nein
                   9

            der geplanten Zeit vollumfänglich umgesetzt werden.

            Bedingt durch die COVID-19 Pandemie konnte die Ausbildung
            auf der neuen Waffe erst zu ca. 80 % umgesetzt werden,
            wodurch die Zielerreichung der Einsatzsicherheit zeitlich ver-
                   10

            zögert wird. Mit der abgeschlossenen Ausbildung kann nach
            Wiederaufnahme des Einsatztrainings im Laufe des Jahres 2021
            gerechnet werden.
                   11

            Die Notwendigkeit der Erneuerung der StG-77 zeigt nunmehr
            der Terroranschlag in Wien vom 02.11.2020. Nicht zuletzt unter
            Verwendung dieses neuen Sturmgewehres konnte der Täter
            sehr rasch angriffsunfähig gemacht und damit größerer Schaden
            abgewehrt werden. Dieser Einsatz hat vor allem auch gezeigt,
                   12

            wie notwendig der Einsatz von dem technischen Standard ent-
            sprechenden Langwaffen gegen mit Kalaschnikows agierende
            Terroristen ist.
                   13

            14
Mobile Polizei Kommunikation (MPK)
Finanzjahr         2017                                              Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag)
                                                                     2017-BMI-UG 11-W1:
Vorhabensart           Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013           Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe,
                                                                     Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch
Zuordnung zu mittel- und langfristigen Strategien                    bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung,
Regierungsprogramm        2020:    Schwerpunktsetzung        zum     Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation
Bürokratieabbau, der weiteren Vereinfachung von Arbeits-
abläufen und der Reduktion von Doppelgleisigkeiten ins-              2017-BMI-UG 11-W2:
besondere bei der Umsetzung und Dokumentation von Auf-               Sicherstellung einer nachhaltigen Bekämpfung der Kriminalität
gaben    (www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/               in Österreich
die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Problemdefinition

Derzeit ergibt sich für die österreichische Polizei das Problem,     Kommunikation zwischen Bürgerinnen/Bürgern und der Polizei
dass Fahndungsabfragen per Funk abgewickelt und Beweis-              nicht mehr zu 100 % durch persönliche Kontaktaufnahme er-
mittel (z. B. Fotos von Tätern aus Überwachungskameras) von          folgt, sondern vielfach mit mobilen Lösungen umgesetzt wird.
Bürgerinnen und Bürgern zu einer Dienststelle gebracht werden
müssen. Weiters ist eine rasche Bereitstellung zusätzlicher          Des Weiteren hat die Flüchtlingswelle 2016 gezeigt, dass eine
Informationen für die Exekutivbediensteten oder die Bereit-          Kontrolle vor Ort über den rechtmäßigen Aufenthalt und all-

                                                                                                                                    UG 11
                                                                                                                                            UG 11
stellung von Checklisten bei seltenen Amtshandlungen nicht           fällige Verstöße zu umfangreichen Anfragen über die Leitstelle
möglich und die Einsatzdokumentation (Notizen, Ergebnisse            führt und aufgrund zeitlicher Überforderungen die Antwort-
aus Personen- und Fahrzeugkontrollen, Dokumentation der              zeiten sehr lange ausfallen.
Dienstverrichtung bei Observationen, usw.) findet überwiegend
in der Einsatznachbereitung statt.                                   Durch die fehlende Ausstattung könnten die Polizisten ihre
                                                                     privaten Smartphones für die Aufnahme und Versendung
Daher erfolgt die Bereitstellung von Smartphones für ca.             dienstlicher Fotos nutzen. Um diesen rechtswidrigen Zustand zu
30.000 Bedienstete, 3.500 Tablets inkl. Managed Services             verhindern, ist die Ausstattung der Exekutive mit Smartphones
durch einem Provider (Abruf über die BBG) sowie die Ent-             und Tablets dringend notwendig.
wicklung von Apps für Personen- und Fahrzeugkontrollen (ca.
25.000 Exekutivbedienstete betroffen).                               Langfristig ist die Bearbeitung von Amtshandlungen vor Ort
                                                                     direkt bei den Bürgern geplant – im Verkehrsbereich sollte
Für die österreichische Polizei wird in Zukunft die Mobile Polizei   ein Großteil aller Fälle direkt auf der Straße erledigt werden.
Kommunikation (MPK) eine immer wichtigere Rolle spielen. Mit         Dadurch werden auch Wege und Wartezeiten der Bürgerinnen
dem Einsatz von neuen Medien und mobilen Endgeräten (mobile          und Bürger verkürzt.
Devices) werden bestehende Prozesse optimiert und damit die
Polizeiarbeit effizienter und effektiver gestaltet.                  In vielen Bundesländern Deutschlands, sowie den Ländern
                                                                     Schweden, Schweiz, Holland, Frankreich, Estland und Lettland
Bei den Terroranschlägen in Frankreich 2015 hat sich gezeigt,        wurde die Ausstattung mit mobilen Devices bereits vor einigen
dass die französische Polizei das Foto eines Verdächtigen            Jahren umgesetzt.
innerhalb von 5 Minuten allen Pariser Polizisten zustellen kann
und ein Ermittlungserfolg nur durch eine mobile Ausstattung
und eigene Messengerdienste möglich ist. Darüber hinaus hat
das Projekt „Gemeinsam Sicher“ gezeigt, dass eine moderne

                                                                                                                                  15
1
                   2

            Ziele

            Ziel 1:        Steigerung der Effizienz und Effektivität der Polizeiarbeit
                   3

                        Meilenstein         Wegfall der Unterstützung durch die Leitzentrale: zur Gänze erreicht

                        Meilenstein         Kürzere Bearbeitungsdauer: zur Gänze erreicht

                        Meilenstein         Effizienz bei der Dokumentation: zur Gänze erreicht
                   4

                        Meilenstein         Digitale Dokumentation: zur Gänze erreicht

                        Meilenstein         Direkte, zentrale Speicherung von Dokumentationsbildern: zur Gänze erreicht

                        Meilenstein         App für die Personen- oder Fahrzeugkontrolle: zur Gänze erreicht
                   5

            Maßnahmen
                   6

                  1. Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten mit Smartphones und Tablets                                   Beitrag zu Ziel 1

                  2. Entwicklung der App – Personen- und Fahrzeugkontrolle                                                      Beitrag zu Ziel 1
                   7

                  3. Entwicklung einer Messenger-App                                                                            Beitrag zu Ziel 1
UG 11
        UG 11

                  4. Anpassung der bestehenden Prozesse bei Einsätzen an die neuen technischen
                        Möglichkeiten (Effizienzsteigerung)                                                                     Beitrag zu Ziel 1
                   8

                  5. Sicherung des Betriebes und des benötigten Managements                                                     Beitrag zu Ziel 1

                       nicht erreicht   teilweise erreicht     überwiegend erreicht     zur Gänze erreicht   überplanmäßig erreicht       Zielzustand
                   9

            Finanzielle Auswirkungen
                   10

                in Tausend Euro                                 2017           2018             2019           2020             2021           Gesamt

                Erträge                                            0               0               0              0                   0                 0

                Plan                                               0               0               0              0                   0                 0

                Aufwendungen gesamt                            2.728          10.155          15.239         15.450           19.268            62.840
                   11

                Plan                                           2.417          11.777           16.891        20.566           20.362             72.013

                Nettoergebnis                                -2.728          -10.155          -15.239        -15.450          -19.268          -62.840

                Plan                                           -2.417         -11.777         -16.891        -20.566          -20.362           -72.013
                   12
                   13

            16
Erläuterungen
Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständ-       Personalaufwand durch vorhandenes Personal abgedeckt
lichen WFA wurde mit Aufwänden im betrieblichen Sachauf-          werden. Für das Jahr 2021 werden die Kosten auf Basis der
wand für die Jahre 2017 bis 2020 in Höhe von € 49,316 Mio. ge-    ursprünglichen Planungen, ohne Personal- und arbeitsplatz-
rechnet. Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in der Höhe    bezogene Sachaufwände, fortgeschrieben.
von € 43,572 Mio. eingetreten. Gründe für die Abweichungen
sind auf eine Umstellung auf ein neues Lizenzmodell im Jahr       Konnte die Bedeckung (der Struktur nach), wie in der
2019 zurückzuführen. Des Weiteren konnte der beabsichtige         WFA dargestellt, durchgeführt werden? Ja

Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens

   Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind              Zum Meilenstein 2 darf hinsichtlich der verkürzten Be-
   überwiegend eingetreten.                                       arbeitungszeit mitgeteilt werden, dass diese schwer bis gar
                                                                  nicht messbar ist, weil sehr viel von der Handhabung der
Im Zuge der Ausgabe der mobilen Geräte (ca. 33.000 Stück          Bediensteten sowie vom tatsächlichen zeitlichen Aufwand vor
für Exekutivbedienstete) wurden mehrere mobile Applikationen      .MPK abhängt. Die Dauer, wie lange es im Endeffekt tatsächlich
entwickelt bzw. zur Verfügung gestellt (insgesamt schon mehr      gedauert hat über Funk Abfragen durchzuführen, variierte je
als 10). Im Zuge der Umsetzung standen vor allem Aspekte          nach temporärem Anfall massiv. Diese Abhängigkeit und Warte-
wie moderne und zeitgemäße Ausstattung, Datensicherheit,          zeiten am Funk entfallen durch die mobile Möglichkeit komplett.
Erhöhung der Handlungssicherheit sowie der Eigensicherung         Bei intern durchgeführten Tests ergab sich eine „Durchlaufzeit“
der Bediensteten im Vordergrund. Seit Beginn an wurde im Zuge     vom Einloggen in die App bis zum Ergebnis der Datenbank
der Entwicklung und Umsetzung von Apps darauf Bedacht ge-         zwischen 25 und 60 Sekunden.
nommen, die Handhabung so einfach und intuitiv wie möglich

                                                                                                                                UG 11
                                                                                                                                        UG 11
zu gestalten. Die Nutzungsdaten der einzelnen Geräte zeigt,       Zum Meilenstein 5 „Direkte, zentrale Speicherung von
dass die Akzeptanz im BMI mit über 90 % (aktiv in den letzten     Dokumentationsbildern“ darf ergänzend erläutert werden,
7 Tagen) sehr hoch ist und die Bediensteten die technische        dass die Bediensteten durch die Bereitstellung der App .MPK-
Ausstattung permanent nutzen.                                     Foto Bedienstete Foto-Aufnahmen, die zur Dokumentation
                                                                  erforderlich sind, mobil mit der BMI-internen App durchführen
Die Meilensteine und Maßnahmen wurden überwiegend positiv         können. Im Schnitt werden täglich ca. 2.000–2.500 Bilder in
abgeschlossen, wobei erwähnt werden muss, dass sich in der        das BMI System gespeichert.
digitalen, mobilen Welt in sehr kurzer Zeit sehr viel dynamisch
ändert und ergibt, wodurch korrekterweise niemals von einem       Die Maßnahme 3 wurde überwiegend erreicht. Dazu ist zu er-
„Abschluss“ gesprochen werden kann. Die erforderlichen            wähnen, dass es bundesweit einen polizeiinternen Messenger
Anpassungen der Applikationen auf Änderungen im Betriebs-         als App gibt. Dieser ermöglicht die Kommunikation zwischen
system oder Hardware sind permanent zu berücksichtigen.           allen Bediensteten. Auch das Versenden von Dateien und
                                                                  Bildern ist ebenso möglich wie die Verwendung über PC oder
Die Meilensteine wurden alle zur Gänze erreicht, ebenso die       Notebook via Desktop Client. Diese Applikation weitet die
Maßnahmen 1,2 und 4.                                              Kommunikationsmöglichkeiten erheblich aus. In der Maßnahme
                                                                  drei wird auch die Übermittlung der Dokumentation an das
Zum Meilenstein 1 „Abfragen per Funk über die Leitstelle“ darf    polizeiinterne System PAD (Protokollieren Anzeigen Daten) an-
ergänzend erläutert werden, dass durch die Einführung (Sept.      geführt. Dieser Schritt steht noch aus und wird im Zuge des für
2017) und der permanenten Weiterentwicklung der App .MPK          2021–2022 geplanten Projekts .MFB – Mobile Fallbearbeitung
Abfragen alle Exekutivbedienstete mobil (Smartphone oder          umgesetzt. Ergänzend darf ausgeführt werden, dass dies keine
Tablet) direkt am Einsatzort Datenbankabfragen durchführen        Funktion ist, die BürgerInnen zur Verfügung steht! Durch die
können. Die Auswertungen ergeben, dass zwischen 1,5 Mio.          Möglichkeit der Exekutivbediensteten mit dem .MPK Messenger
und 2,0 Mio. Datenbankanfragen pro Monat mobil durchgeführt       oder .MPK Foto direkt am Einsatzort Fotos (z. B. direkt von der
werden.                                                           Überwachungskamera) anzufertigen und gesichert in das BMI

                                                                                                                               17
1
                 2

            System zu übermitteln entfällt gegebenenfalls die Notwendig-      Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Ja
            keit, dass die BürgerInnen diese Daten zur Polizeiinspektion      Im Zuge der Umsetzung konnten weitere Anforderungen bzw.
            bringen „müssen“.                                                 Verbesserungen identifiziert werden. Der nächste Schritt dies-
                                                                              bezüglich wird die mobile Fallbearbeitung .MFB sein. Dabei wird
                 3

            Bezüglich der Maßnahme 5- Etablierung einer RTO- Retained         eine App entwickelt, die eine digitale Datenaufnahme und Über-
            Organisation (steuernde Schnittstelle) im BMI- darf ergänzt       mittlung an das polizeiliche Protokollierungssystem direkt am
            werden, dass derzeit keine weiteren Schritte diesbezüglich        Einsatzort ermöglichen wird. Die Hauptvorteile dabei sind die
            gesetzt werden, da gerade im gesamten BMI eine diesbezüg-         Einmaldateneingabe, die Reduzierung von Übertragungsfehlern,
                 4

            liche Evaluierung stattfindet. Es wurden, wie in der Maßnahme     die Verkürzung und Vereinfachung von Prozessen (Reduzierung
            angeführt, technische und organisatorische Spezifikationen        von administrativen Tätigkeiten) sowie die Erhöhung der Hand-
            durchgeführt und diverse Anleitungen, auch per Video, erstellt.   lungssicherheit.

            Zur Akzeptanzsteigerung kann angegeben werden, dass die
                 5

            Nutzung derzeit bei knapp 90 % liegt. Zu Beginn lag dieser Wert
            bei etwa 65–70 %. Der Wert, der dafür herangezogen wird, ist
            die Kommunikation des Endgerätes mit den BMI-Servern in den
            letzten sieben Tagen. Warum dies zu Beginn deutlich weniger
                 6

            war, könnte daran liegen, dass zu Beginn nur wenige Apps
            und Funktionen zur Verfügung standen. Durch die mittlerweile
            breite Abdeckung von Anforderungen ergibt sich auch für viele
            Bedienstete mit speziellen Anforderungen/Aufgabengebieten
            die Möglichkeit diese mobil zu bearbeiten.
                 7

            Die tatsächlichen Aufwendungen für das gegenständliche
UG 11
        UG 11

            Vorhaben belaufen sich für den Zeitraum 2017 bis 2020 auf
            € 43,572 Mio..
                 8
                 9
                 10
                 11
                 12
                 13

            18
Bundesministerium
für Inneres
UG 18 – Fremdenwesen
1
                 2

            Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015
            (FrÄG 2015) sowie Verordnung zur
            Fremdenpolizeigesetz-Durchführungs-
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            verordnung
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            Finanzjahr         2015                                             Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag)
                                                                                2015-BMI-UG 11-W2:
            Vorhabensart           Bundesgesetz                                 Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und
                                                                                eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen
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            Zuordnung zu mittel- und langfristigen Strategien                   Asyl, Fremdenwesen und der legalen Migration
            Mittel- und langfristige Strategie der Europäischen Union ist die
            Vereinheitlichung der nationalen Rechtssysteme u. a. im Bereich     Zuordnung zu Globalbudget-Maßnahmen
            Migration um einheitliche Standards in der EU zu schaffen und       (Bundesvoranschlag)
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            Sekundärmigration zu vermindern. Ziel des Ressorts und der          2015-BMI-GB11.03-M4:
            Bundesregierung ist die korrekte Umsetzung des Unionsrechts,        Fremdenrechtliche Maßnahmen zielgerichtet gestalten (siehe
            um Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern.                      Detailbudget 03.03. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl).

            eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:18         2015-BMI-GB11.03-M1:
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            0:0060:0095:DE:PDF                                                  Vollzug Asylwesen weiter optimieren (siehe Detailbudgets
UG 18
        UG 18

                                                                                03.01. Betreuung / Grundversorgung).
            eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:18
            0:0096:0116:DE:PDF
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            Problemdefinition

            Die Europäische Union (EU) hat zwei Richtlinien erlassen: die       2011/95/EU über Normen für die Anerkennung von Drittstaats-
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            Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlamentes und des          angehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch
            Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die            auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für
            Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes            Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären
            (Neufassung), ABl. Nr. L 180 vom 29.06.2013 S. 60 ff (im Fol-       Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neu-
            genden: Neufassung der Verfahrensrichtlinie) und die Richtlinie     fassung) , ABl. Nr. L 348 vom 20.12.2008 S. 98 ff. (im Folgenden:
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            2013/33/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom           Statusrichtlinie).
            26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von
            Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung),       Die Neufassung der Aufnahmerichtlinie bezweckt die Fest-
            ABl. Nr. L. 180 vom 29.06.2013 S. 96 ff. (im Folgenden: Neu-        legung von EU-weit geltenden Normen für die Aufnahme von
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            fassung der Aufnahmerichtlinie). Die beiden Richtlinien müssen      Personen, die internationalen Schutz beantragen. Die Neu-
            bis 20. Juli 2015 ins nationale Recht umgesetzt werden.             fassung der Verfahrensrichtlinie und der Aufnahmerichtlinie
                                                                                erfordert eine entsprechende Anpassung des Asylgesetz
            Das Hauptziel der Neufassung der Verfahrensrichtlinie ist die       2005 (AsylG 2005), des Grundversorgungsgesetz-Bund 2005
            Schaffung von Regelungen für ein EU-weites gemeinsames              (GVG-B 2005), des BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) und des
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            Verfahren über die Zuerkennung und die Aberkennung des              Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG).
            internationalen Schutzes im Hinblick auf die Einführung eines
            gemeinsamen Asylverfahrens in der EU gemäß der Richtlinie
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Im Jahr 2014 wurden gemäß der Dezemberstatistik des Bundes-      Weiters erfordert die jüngste Judikatur des VwGH vom 19.
ministeriums für Inneres 28.027 Anträge auf internationalen      Februar 2015 (GZ 2014/21/0075) die gesetzliche Festlegung
Schutz gestellt und gemäß der Jahresbilanz des Bundesamtes       objektiver Kriterien für die Annahme von erheblicher Flucht-
für Fremdenwesen und Asyl (BFA) 27.178 erstinstanzliche Ent-     gefahr iSd der Dublin-Verordnung. Eine Inhaftnahme zwecks
scheidungen nach dem AsylG 2005 getroffen.                       Sicherstellung von Überstellungsverfahren ist gemäß Art. 28
                                                                 Abs. 2 Dublin-Verordnung nur zulässig, sofern eine erhebliche
Weiters erfordert das gemeinsame Konzept des Bundes und          Fluchtgefahr besteht, die Haft verhältnismäßig ist und sich
der Länder betreffend die flexible Steuerung bei der Aufnahme    gelindere Maßnahmen nicht wirksam anwenden lassen. Gemäß
und Betreuung von Asylwerbern entsprechend dem Beschluss         der Dublin-Verordnung ist die Fluchtgefahr im nationalen
der Landeshauptleute-Konferenz vom 18. November 2014 (im         Recht gesetzlich zu definieren. Der VwGH sprach aus, dass
Folgenden: das gemeinsame Konzept des Bundes und der             das geltende FPG keine – gesetzlich festgelegten – objektiven
Länder) in der Umsetzung auch begleitende legistische Maß-       Kriterien für die Annahme von erheblicher Fluchtgefahr iSd
nahmen in den fremdenrechtlichen Materiengesetzen. U. a.         Dublin-Verordnung enthielt. Aus diesem Grund wird § 76 FPG
sind umfassende Änderungen des Zulassungsverfahrens im           im Rahmen des Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 (FrÄG
AsylG 2005 erforderlich, nämlich der Entfall der Einschränkung   2015) neu gefasst.
und der Konzentration des Zulassungsverfahrens auf die Erst-
aufnahmestellen, sowie eine Neuregelung der Vorführungs-         Das FrÄG 2015 tritt jedoch erst am 20. Juli 2015 in Kraft, wes-
bestimmungen und die Einführung der Anordnungsbefugnis des       halb die Adaptierung der Verordnung der Bundesministerin für
BFA betreffend die weitere Vorgangsweise nach Antragstellung     Inneres, mit der die FPG-DV geändert wird, dem – durch das
auf internationalen Schutz im BFA-VG.                            FrÄG 2015 – neu gefassten § 76 Abs. 3 FPG inhaltlich entspricht.
                                                                 Die Adaptierung der FPG-DV tritt mit Ablauf des 19. Juli 2015
Im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) erfolgen          außer Kraft und stellt bis Inkrafttreten des FrÄG 2015 die
Anpassungen, welche aufgrund jüngster höchstgerichtlicher        Durchführung der Schubhaft in Dublin-Fällen sicher.

                                                                                                                                UG 18
                                                                                                                                        UG 18
Judikatur erforderlich sind.

Ziele

Ziel 1:     Fortgesetzte Harmonisierung der Asylverfahren in der Europäischen Union

          Meilenstein      EU-Vorgaben in fremdenrechtlichen Materiengesetzen: zur Gänze erreicht

Ziel 2:     Flexible Steuerung bei der Aufnahme und Betreuung von Asylwerbern

          Meilenstein      Anpassung der Bestimmungen des Fremdenrechts (AsylG 2005): zur Gänze erreicht

          Meilenstein      Anpassung der Bestimmungen des Fremdenrechts (BFA-VG): zur Gänze erreicht

Ziel 3:     Schnellere und bedrohungsadäquate Reaktionsmöglichkeiten auf Bedrohungsszenarien

          Meilenstein      Fremdenpassversagung bei Terrorismusverdacht: zur Gänze erreicht

Ziel 4:     Durchführung der Schubhaft in Dublin-Fällen bis Inkrafttreten des FrÄG 2015

          Meilenstein      Schubhaft in Dublin-Fällen bis zum Inkrafttreten des FrÄG 2015: zur Gänze erreicht

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