IN DIE ZUKUNFT INVESTIEREN - AHS Aktuell

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IN DIE ZUKUNFT INVESTIEREN - AHS Aktuell
IN DIE ZUKUNFT
                         INVESTIEREN

   GEWERKSCHAFT
 ÖFFENTLICHER DIENST
                                          FOTO: JOVANMANDIC / ISTOCK

  DIE ZEITSCHRIFT DER
  AHS-GEWERKSCHAFT

     68. jahrgang
november/dezember 2019
          nr. 6
IN DIE ZUKUNFT INVESTIEREN - AHS Aktuell
zugespitzt
                                                               inhalt

       Pädagogische Freiheit                                                   top thema
                                                                        IST DURCHSCHNITT        4
       statt Gängelung durch                                                   GUT GENUG?
                                                                      Von Mag. Herbert Weiß
       Kompetenzraster!
                                                                         gut zu wissen
       „Stellt einen Schredder in den Postausgang des
                                                                        ABGELTUNGEN FÜR         8
       Ministeriums und stopft da alle neuen Auflagen
                                                                 SCHULVERANSTALTUNGEN
       hinein!“ Diesen provokanten Wunsch äußerte
       Univ.-Prof. Dr. Stefan Thomas Hopmann, Profes-
       sor für Bildungswissenschaften an der Universität
                                                                  Von Mag. Georg Stockinger

                                                                VERGÜTUNGEN IM LEHRAMT         10
                                                                                                     4
       Wien, in einem höchst lesenswerten Artikel in der
       Wochenzeitung „Die Furche“ vom 16. Oktober                 Von Mag. Georg Stockinger
       2019. Hopmanns Wunsch wird wohl weitgehend
       ungehört verhallen, gibt es doch eine Unzahl von                 ES IST DA, DAS NEUE    12
       Menschen, die in die ohnehin glühenden Reform-                    DIENSTRECHT „PD“
       turbinen unseres Bildungssystems permanent Treib-                 Von MMag. Mag. iur.
       stoff pumpen. Hopmann mahnt die Politik, sich                       Gertraud Salzmann
       weniger an den PISA-Siegern Finnland, Hongkong
       oder Singapur zu orientieren als an Neuseeland,
                                                                MEDIZINISCHE TÄTIGKEITEN       16
       Schottland oder Schweden, wo laut Hopmann mit
                                                                    DURCH LEHRER/INNEN
       offenen Augen und ohne OECD-Scheuklappen
                                                                        Von MMag. Mag. iur.
       die Frage gestellt wird: „Worauf kommt es in der
       Schule an? Qualifizierung zu Spitzenleistungen
                                                                         Gertraud Salzmann
       oder Kultivierung der Fähigkeit, in Gemeinschaft
       und Gesellschaft mitzuwirken? Einer ihrer Schlüs-                         im fokus
       selbegriffe ist nicht wie bei PISA & Co. individuelle   WEIL’S MANCHE IMMER NOCH        19
       ‚Kompetenz‘, sondern ‚Knowledge‘, das sozial                NICHT WISSEN (WOLLEN)
       geteilte Wissen und Können.“ Gelten Wissen und               Von Mag. Gerhard Riegler
       Können in einer auf Kompetenz gebürsteten Bil-
       dungslandschaft als Störfaktoren, die mittels Kom-                     menschen
       petenzrasterfahndung aufgespürt werden sollen,                AUSZEICHNUNGEN UND        21
       um sie ruhigzustellen?
                                                                            ERNENNUNGEN
       Wer würde Hopmann widersprechen, wenn er
       eine neue Schulkultur fordert, deren oberste Maxi-
       me es ist: „Schule so zu gestalten, dass die Kinder
       und Jugendlichen gern dort hinkommen und stolz
                                                                       facts statt fakes
                                                                    Von Mag. Gerhard Riegler
                                                                                               22
                                                                                                               16
       auf genau ihre Schule sind.“ Dazu bedarf es keiner
       detailreichen Kompetenzraster, sondern Wert-                       aktuelle seite
       schätzung für die PädagogInnen und die Freiheit,                          „Lernsieg“    23
       den für die jeweilige Schulgemeinschaft richtigen              Von Mag. Herbert Weiß
       Weg ungestört gehen zu dürfen.
       Gebt den LehrerInnen endlich wieder die Freiheit                 nachgeschlagen         24   REDAKTIONSSCHLUSS
       zurück, ihrem pädagogischen Sensorium vertrau-                                               Redaktionsschluss für die
       en zu dürfen statt durch Kompetenzraster gegän-                                              Nr. 1/2020:
       gelt zu werden! Sorgt für einen Schulklimawandel!                                            7. Jänner 2020

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IN DIE ZUKUNFT INVESTIEREN - AHS Aktuell
top thema
                                       SEHR GEEHRTE FRAU KOLLEGIN! SEHR GEEHRTER HERR KOLLEGE!                                                                            editorial
                                       Bei einem meiner ersten Termine als Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft wurde ich
                                       ­gegen Ende des Kalenderjahres 2016 in das damalige Unterrichtsministerium eingeladen,
                                        um über die Adaptierung der NOST zu sprechen. Wir waren uns von Anfang an einig,
                                        dass es an der Zeit sei, Verbesserungen des Systems möglichst schnell festzulegen und ins
                                        Laufen zu bringen …
                                        Inzwischen habe ich gelernt, dass eine Einigung über Verbesserungsvorschläge nicht
                                        automatisch zu deren Umsetzung führt – schon gar nicht zu einer schnellen. Damals hätte
                                        ich nicht zu träumen gewagt, dass die NOST auch auf höherer Ebene generell in Frage
                                        gestellt werden könnte. An der Basis war das längst der Fall. Auf politischer Ebene wur-
                                        de uns die NOST aber noch als das heilbringende System für jene verkauft, die im alten
                                        ­System aufgrund von Schwächen in einzelnen Fächern Klassen wiederholen müssten
                                         oder sogar zum Aufgeben gezwungen würden.
                                         Inzwischen hat man im Bildungsministerium aber umgedacht. Die NOST wird nun auch
                                         dort nicht mehr ganz so unkritisch gesehen. Im Frühjahr 2018 wurde die Möglichkeit einer
                                         weiteren Verschiebung der Einführung bzw. des Ausstiegs eröffnet. Gleichzeitig wurde
                                         festgelegt, dass das System bis spätestens Ende 2019 zu evaluieren sei. Verbesserungen
                                         der Rechtslage sollen so zeitgerecht vorgeschlagen werden, dass sie bis zur endgültigen
                                         Einführung der NOST in Kraft gesetzt werden können. Auch unsere Forderung nach der
                                         Übertragung der NOST in die Schulautonomie wurde inzwischen als ernsthafte Lösungs-
                                         möglichkeit akzeptiert.
                                         Nun ist es allerhöchste Zeit für weitere Schritte. Da in die Evaluation zum Glück auch die-
                                         jenigen einbezogen wurden, die davon wirklich betroffen sind, werden sich die Ergeb-
                                         nisse, die dem Ministerium vorliegen, wohl nicht allzu stark von denen unterscheiden, die
                                         uns vorliegen. Unsere Forderungen liegen auf der Hand:
                                         • Die Ergebnisse der Evaluierung müssen ernst genommen werden und zu einer
                                            ­Verbesserung des Systems führen.
                                         • Um für die Planung bzw. Umsetzung von Verbesserungen Zeit zu haben, ist als erster
                                             Schritt unbedingt die Verlängerung der Übergangsregelungen um ein weiteres Jahr
                                             erforderlich. Dieser Beschluss muss noch in diesem Kalenderjahr erfolgen.
                                         • Die kommende Regierung sollte endlich den Mut aufbringen, die von uns schon lange
                                             geforderte Verlagerung in die Schulautonomie in die Wege zu leiten.
                                         Gleichzeitig muss weiter an der Beseitigung der „Kinderkrankheiten“ der NOST gearbeitet
                                         werden, was auch von jenen wenigen Schulen dringend eingefordert wird, die die NOST
FOTOS: TAKASUU, ANGELACOLAC / ISTOCK

                                         positiv sehen.

                                       Mag. Herbert Weiß
                                       Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft

                                          impressum
                                       gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Herausgeber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst,
                                       Dr. Norbert Schnedl. Medieninhaber: Die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., 1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den
                                       Inhalt verantwortlich: Mag. Gudrun Pennitz, 1090 Wien, Lackierergasse 7, Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: office.ahs@goed.at.
                                       Redaktion, Produktion, Konzeption und Anzeigenverwaltung: Modern Times Media Verlagsges. m. b. H., 1030 Wien, Lagergasse 6/35,
                                       Tel.: 01/513 15 50. Chefin vom Dienst: Mag. Aldina Dolic. Grafik: Thomas Frik. Hersteller: Druckerei Berger, 3580 Horn, Wiener Straße 80. Verlags­ort:
                                       Wien. Herstellungsort: Horn. DVR-Nr.: 0046655. Namentlich gekennzeichnete Beiträge unterliegen der Verantwortung des Autors. Die ­Redaktion
                                       behält sich das Recht der Kürzung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Zeitschrift trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne
                                       Gewähr erfolgen und eine Haftung des Herausgebers und Medieninhabers, der Redaktion oder der AutorInnen ausgeschlossen ist.

                                                                                                                                                                                                   3
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top thema

      MAG. HERBERT WEISS
         VORSITZENDER DER
       AHS-GEWERKSCHAFT
      herbert.weiss@goed.at

           Ein Plädoyer für eine Erweiterung des Blickwinkels.   Ist Durchschnitt

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top thema
                             Im Bildungsreformgesetz 2017 wurde festgelegt, dass          mark, Kanada, Norwegen und Schweden. Finnland
                             bei der Zuteilung der Realstunden an die Schul­              befand sich auf Platz 7, Österreich nur knapp über
                             standorte unter anderem der sozioökonomische                 dem OECD-Mittelwert auf Platz 17.4
                             Hintergrund der SchülerInnen sowie die im Alltag ge-         Die fünf OECD-Staaten, in denen die Eltern 15-Jähri-
                             brauchte Sprache zu berücksichtigen sind.1 Manche            ger das höchste berufliche Niveau aufweisen, waren
                             PolitikerInnen und „BildungsexpertInnen“ scheinen            bei PISA 2015 Norwegen, Island, Israel, Kanada und
                             das aber nicht als Aufforderung für die längst über-         Schweden. Finnland befand sich auf Platz 13, Öster-
                             fällige Erhöhung des Schulbudgets zu verstehen,              reich knapp unter dem OECD-Mittelwert auf Platz
                             sondern als willkommene Chance, dem ungeliebten              20.5 Besonders schlecht schneidet Österreich ab,
                             Gymnasium weitere Ressourcen wegnehmen zu kön-               wenn man die Verteilung des wirtschaftlichen Wohl-
                             nen.2 Ob sie dabei aus Unwissenheit handeln oder             stands innerhalb der Gesellschaft betrachtet. Ähnlich
                             bewusst die Faktenlage ignorieren, sei dahingestellt.        wie beim Blick auf die unterdurchschnittlichen Res-
                             Eine gründliche Beschäftigung mit diesem Thema               sourcen für das Schulwesen drängt sich auch dabei
                             wäre jedenfalls dringend nötig. Doch internationale          die Frage auf, ob Österreichs Wohlstand auch in der
                             Vergleiche als Basis für die Betrachtungen heranzu-          Zukunft gesichert werden kann:
                             ziehen, ist in gewissen Kreisen nur dann beliebt, wenn
                             man damit die eigenen Aussagen über das angeb-
                             lich so teure und ineffiziente Schulwesen Österreichs             Anteil der Armutsgefährdeten
                                                                                              (nach Alter; Stand 2018)
                             untermauern oder Österreichs Schulen bzw. uns Leh-
                                                                                               20                                                       insgesamt            0- bis 18-Jährige
                             rerInnen schlechtmachen kann.                                                               19,2

                                                                                               15                                                                            16,0

         gut genug?
                                                                                                              14,3                                                                     14,5

                                                                                               10                                           12,0
                                                                                                                                                        11,1

                                                                                                  5
                                                                                               Prozent

                             GESAMTGESELLSCHAFTLICHER KONTEXT                                                    Österreich                       Finnland                    Deutschland
                             In Österreich wird gerne so getan, als lägen die Grün-       Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 20. Oktober 2019
                             de für das nur durchschnittliche Abschneiden unserer
                             SchülerInnen bei internationalen Testungen im „Ver-
                             sagen“ unseres so bösen differenzierten („selektieren-            Anteil der Armutsgefährdeten
                                                                                               0- bis 19-Jährigen in Österreich
                             den“) Schulsystems. „Übersehen“ wird dabei völlig,                                                                                                        40
                                                                                              (nach Haushaltsform; Stand 2018)
                             dass Bildung nicht auf die Schule beschränkt werden               30
                             kann und Schule in einem gesamtgesellschaftlichen                                                                                   27
                             Kontext stattfindet, den ich im Folgenden betrachten              20                    insgesamt (19%)
                             möchte. Doch vorneweg noch zwei Anmerkungen:
                                                                                               10              13                      14
                             1. Wir LehrerInnen wären schon froh, würden die
                                Ressourcen, die Österreichs Schulwesen zur Ver-
                                                                                               Prozent

                                fügung gestellt werden, zumindest internationales                        Mehrpersonen-           Mehrpersonen-           Mehrpersonen-              Eineltern-
                                                                                                             haushalt               haushalt             haushalt mit drei          haushalt
                                Mittelmaß erreichen. Zur Erinnerung: Im OECD-Mit-                        mit zwei Kindern        mit einem Kind         oder mehr Kindern
                                tel fließen 7,9 Prozent aller öffentlichen Ausgaben       Statistik Austria online am 26. April 2019
                                ins Schulwesen, in Österreich aber nur 6,2 Prozent.3
                             2. Österreichs SchülerInnen schneiden bei eben die-
                                sen internationalen Testungen mit 10 (PIRLS, TIMSS)            Anteil der Armutsgefährdeten 0- bis 17-Jährigen
                                                                                              (nach dem Geburtsort; Stand 2018)
                                schlechter ab als mit 15 (PISA). Aus den internatio-
                                                                                               30                        31,9                           Inland               Ausland
                                nalen Testungen ein Argument gegen Österreichs
FOTO: ANGELACOLAC / ISTOCK

                                differenzierte Sekundarstufe I abzuleiten, beweist
                                                                                               20
                                daher Ignoranz oder freches Vertrauen darauf,                                                                           19,4
                                dass das Gegenüber ignorant ist.
                                                                                                                                                                             14,4      13,7
                                                                                               10
                                                                                                              10,7
                                                                                                                                            9,5
                             WERTE IM OECD-VERGLEICH
                             Die fünf OECD-Staaten, in denen die 15-Jährigen aus
                                                                                               Prozent

                             den wirtschaftlich, sozial und kulturell stärksten Eltern-                          Österreich                       Finnland                    Deutschland
                             häusern stammen, waren bei PISA 2015 Island, Däne-           Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 20. Oktober 2019

                                                                                                                                                                                                    5
IN DIE ZUKUNFT INVESTIEREN - AHS Aktuell
top thema

            Auch die Wohnungssituation, in der sich nicht so we-
            nige unserer SchülerInnen befinden, entspricht nicht
            dem Spitzenplatz im Wohlstand, zu dem Österreich im
            Lauf der letzten Jahrzehnte aufgestiegen ist. Einmal
            mehr nur Durchschnitt:

                 Anteil der Menschen, die in überbelegten
                 Wohnungen leben (Stand 2018)
                 20                                                     Haushalte ohne abhängige Kinder
                                       20,6

                                                                        Haushalte mit abhängigen Kindern
                 15

                 10
                                                                                                       10,1
                             7,3                            7,1         7,5
                    5
                                                                                            5,4
                 Prozent

                                Österreich                        Finnland                  Deutschland
            Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 20. Oktober 2019

            Falls jemand ernstlich glauben sollte, dass sich die
            familiäre Situation nicht auf die Leistungen in der
            ­
            Schule auswirkt, sollte er sich die folgende Aufstel-
            lung genau ansehen:

                 Anteil der 10-Jährigen in Österreichs                                            22
                 Schulen, in deren Haushalt
                 sich höchstens 10 Bücher       18
                 befinden (Stand 2016)

                 10

                                                                                                               die zu Benachteiligungen führen. Es ist vielmehr die
                    5
                                             5                                                                 Kombination dieser zwei Faktoren mit einem dritten,
                                                                                                               nämlich dem ökonomischen Hintergrund des Eltern-
                 Prozent

                                   ohne Migrations-               zugewandert            in Österreich mit
                                     hintergrund                                       Migrationshintergrund
                                                                                                               hauses und dessen Bildungshintergrund. Kommen die
                                                                                              geboren          drei Faktoren zusammen, dann hat ein Kind in Öster-
            BIFIE (Hrsg.), Lesekompetenz der 10-Jährigen im Trend (2019), S. 165                               reich einen erheblich erschwerten Start ins Leben.“7
                                                                                                               Hier sind wir wieder bei der Meinungsmache, die un-
            Mit den Problemen, die sich durch die zunehmende                                                   seren „BildungsexpertInnen“ leider oft wichtiger zu
            Heterogenität in unseren Schulen ergeben, hat sich                                                 sein scheint als bildungswissenschaftliche Evidenz. Es
            vor kurzem auch ein Artikel in der Online-Ausgabe ei-                                              ist wieder einmal von der „Benachteiligung durch das
            ner österreichischen Zeitung befasst.6 Überraschend                                                Schulsystem“ die Rede, obwohl im Anschluss klar fest-
            war für mich, dass dort offen ausgesprochen wurde,                                                 gestellt wird, wo das Problem tatsächlich liegt.
            dass die zweite Generation an MigrantInnen weit                                                    Den folgenden Aussagen schließe ich mich vollin-
            langsamer bei uns „ankommt“ als in vergleichbaren                                                  haltlich an: „Um diese für Österreich beschämende
            Ländern. Unter anderem war dort zu lesen: „Es ist al-                                              Situation nachhaltig zu verbessern, müsste an vielen
            so höchste Zeit, dass wir endlich genauer hinschauen,                                              Hebeln angesetzt werden, beginnend bei aufsu-
                                                                                                                                                                        FOTO: ANGELACOLAC / ISTOCK

            was hierzulande im Zusammenhang mit Migration und                                                  chender Elternarbeit bald nach der Geburt, wie sie
            Bildung/Schule falsch läuft beziehungsweise auch,                                                  etwa in skandinavischen Ländern gängige Praxis ist.
            warum bei uns die soziale Benachteiligung im und                                                   Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr für alle
            durch das Schulsystem im internationalen Vergleich                                                 wäre dringend notwendig, und die Rahmenbedin-
            besonders hoch ist. Dass das so ist, wissen wir seit etwa                                          gungen in diesen Einrichtungen müssen endlich inter-
            20 Jahren, seit es internationale Bildungsvergleichsstu-                                           nationalen Standards angepasst werden. […] Durch-
            dien gibt. Es ist jedenfalls nicht alleine der sogenannte                                          gängige Sprachförderung mit dafür ausgebildeten
            Migrationshintergrund oder die andere Erstsprache,                                                 Lehrerinnen und Lehrern wäre ein weiterer wichtiger

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top thema
Faktor. Je größer und vielfältiger die Herausforderun-     wesens erfolgen. Österreichs Schulen brauchen drin-
gen an Schulen sind, desto mehr Ressourcen brau-           gend zusätzliche Investitionen, um im Interesse der
chen diese Schulen.“8 Dass am Ende wieder einmal           Zukunftschancen unserer Kinder und Jugendlichen
die „ganztägige gemeinsame, inklusive Schule“ als          und damit der unseres Landes alles leisten zu können,
Idealbild hingestellt wird, spricht leider nicht für die   was Schule leisten kann.
Qualität der obigen Aussagen. Sie wird auch von vie-       Wer nicht sät, wird nicht ernten. Österreich ist nicht zu-
len Experten widerlegt. Stellvertretend dafür sei nur      letzt wegen seines leistungsstarken Bildungswesens in
Helmut Fendt zitiert: „In Österreich, der Schweiz und      die Gruppe der Staaten mit dem größten Wohlstand
Deutschland ist die Chancenungerechtigkeit nicht           der Welt aufgestiegen. Als politisch verantwortungs-
größer als in England, den USA und Finnland – alles        volles Handeln empfände ich es, einen angemesse-
Länder mit einer gemeinsamen Sekundarstufe für alle        nen Teil dieses Wohlstands in die Zukunft zu investie-
Schüler.“9 Viele weitere wissenschaftliche Erkenntnis-     ren. Eine Politik, die anders handelt, hat zu verantwor-
se zu diesem Thema sind auf www.bildungswissen-            ten, wenn wir uns künftig nicht nur bei PISA & Co mit
schaft.at nachzulesen.                                     Mittelmäßigkeit begnügen müssen.                       n

INVESTITIONSBEDARF
                                                             1	Siehe  § 8a Abs. 3 SchOG.
Ein Bedarf an zusätzlichen Ressourcen für das                2  Siehe Gymnasien: Stadt Wien verteilt um, Presse online vom 22. Jänner 2019.
                                                             3	OECD    (Hrsg.), Education at a Glance 2019 (2019), Table C4.1.
Bildungs­system resultiert auch aus dem sozioökono-          4 Siehe OECD (Hrsg.), PISA 2015 Ergebnisse. Exzellenz und Chancengerechtigkeit

mischen Hintergrund unserer SchülerInnen. Seit der              in der Bildung (2016), Tabelle I.6.2a.
                                                             5 Univ.-Prof. Dr. Kristina Reiss u. a., PISA 2015. Eine Studie zwischen Kontinuität und
Jahrtausendwende wurden die Investitionen in den                Innovation (2016), S. 293.
                                                             6	https://www.derstandard.at/story/2000109768378/schlechtes-deutsch-warum-
vorschulischen Bereich in Österreich verdreifacht. Ich          das-bildungssystem-hier-versagt.
halte diese Offensive für richtig. Der vorschulische         7 A. a. O.
                                                             8	A. a. O.
Bereich legt in Ergänzung zum Elternhaus die Basis.          9	OECD (Hrsg.), Bildung auf einen Blick 2018 (2018), S. 363.

Diese Offensive darf aber nicht auf Kosten des Schul-

                                                                                                                                                          7
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gut zu wissen
                                      Abgeltungen
                                      für Schulveranstaltungen
       MAG. GEORG STOCKINGER
                                      Abweichend von der Vergütung von Reisegebühren für Dienstreisen
        STV. VORSITZENDER UND
     BE­SOLDUNGSREFERENT DER
                                      gelten für Schulveranstaltungen folgende Regelungen:
           AHS-GEWERKSCHAFT
        georg.stockinger@goed.at
                                      Es werden zwei Arten von Abgeltungen
                                      unterschieden, nämlich einerseits für die
                                      pädagogisch-inhaltliche Betreuung
                                      und andererseits für die pauschalierten
                                      Reisegebühren.

               ABGELTUNG FÜR PÄDAGOGISCH-INHALTLICHE BETREUUNG                 ABGELTUNG FÜR DEN LEITER EINER MEHRTÄGIGEN
               Dem Lehrer1 gebührt nach § 63a Gehaltsgesetz                    SCHULVERANSTALTUNG
               (GehG) für die Teilnahme an mindestens zweitägigen              Zusätzlich zur Betreuungsabgeltung bekommt der
               Schulveranstaltungen mit Nächtigung, sofern er die              Leiter einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit ei-
               pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schüler-                ner mindestens viertägigen Dauer und Nächtigung
               gruppe innehat, eine Abgeltung.2 Im Jahr 2019 be-               als Leiterzulage
               trägt sie im alten Dienstrecht für jeden Tag                    • im alten Dienstrecht 4,33 Stunden der Lehrverpflich-
               • in den Verwendungsgruppen L PH und L 1 € 45,56                  tungsgruppe III (4,33 x 1,05 = 4,547 Werteinheiten) in
               • in den Verwendungsgruppen L 2              € 36,90               der Woche, in der die jeweilige Schulveranstaltung
               • in der Verwendungsgruppe L 3               € 23,72               endet, in die Lehrverpflichtung eingerechnet, also
               Im neuen Dienstrecht gebührt der Vertragslehrper-                  als Überstunden vergütet.3
               son seit dem 1. 1. 2019 pro Tag eine Abgeltung in der           • im neuen Dienstrecht erhält er € 201,80 (nach § 47a
               Höhe von € 41,00 (nach § 47a Vertragsbediensteten-                 VBG).
               gesetz [VBG]).

               Die Tagesgebühr bei Schulveranstaltungen beträgt für Lehrer an AHS in Euro:
                                                                Dauer                     Pauschgebühr                steuerfrei
                Lehrausgang, Exkursion, Wandertag     bis 5 Stunden4                                –                          –
                Halbtagswandertag, Sporttag           über 5 bis 8 Stunden                     € 11,22                zur Gänze
                                                      über 8 Stunden                                                     € 19,80
                Ganztagswandertag, Sporttag           über 9 Stunden                          € 23,10                   € 22,00
                                                      über 10 Stunden                                                 zur Gänze
                                                      pro Tag bis 3 Tage                      € 23,10                 zur Gänze
                Projektwochen
                                                      pro Tag ab 4 Tagen                      € 25,34                 zur Gänze
                                                                                                                                           FOTO: ALEXSAVA / ISTOCK

                Sommersportwochen                     pro Tag                                  € 27,72                   € 26,40
                Wintersportwochen                     pro Tag                                  € 31,94                   € 26,40
                Exkursionen                           über 5 bis 8 Stunden                     € 6,86                 zur Gänze
                Exkursionen im Schulort               über 8 bis 12 Stunden                   € 13,33                 zur Gänze
                Exkursionen im Schulort               über 12 bis 24 Stunden                  € 20,06                 zur Gänze

8
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gut zu wissen
                                                              Nächtigung­   skosten des Lehrers und den Nächti-
                                                              gungspreis für Schüler zu enthalten.
                                                              Die Belegpflicht gilt auch bei Verrechnung von Lift-
                                                              fahrten, Schifffahrten etc. und Eintrittsgebühren.
                                                              Die Inanspruchnahme eines Freiplatzes ist nur inso-
                                                              weit zulässig, als dadurch keine Mehrkosten für Schü-
                                                              ler entstehen bzw. der Verzicht auf einen Freiplatz
                                                              keinen Kostenvorteil für die Schüler bringen würde.
                                                              Ansonsten ist der Kostenvorteil eines Freiplatzes auf
                                                              die teilnehmenden Schüler aufzuteilen.
                                                              Werden vom Dienstgeber Mahlzeiten direkt oder in-
                                                              direkt (z. B. durch den Quartiergeber) zur Verfügung
                                                              gestellt bzw. pauschal finanziert, so sind diese vom
                                                              Lehrer in Anspruch zu nehmen. Das mindert seinen
                                                              Anspruch auf die pauschalierten Reisezulagen (mi-
                                                              nus 15 Prozent Frühstück, je minus 40 Prozent für Mit-
                                                              tag- und Abendessen), da sich der „notwendige
                                                              Mehraufwand“ für Verpflegung dadurch reduziert.

                                                              VORSCHÜSSE
                                                              Dem Lehrer ist auf Verlangen zeitgerecht vor Antritt
                                                              der Dienstreise ein in der Reiserechnung abzurech-
REISEGEBÜHREN FÜR SCHULVERANSTALTUNGEN                        nender Vorschuss auf die ihm zustehenden Gebüh-
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Abgeltungen              ren im notwendigen Ausmaß, allenfalls in Etappen, zu
erhält sowohl der Leiter als auch der Begleitlehrer die       gewähren. Auf einen Vorschuss unter € 72,70 besteht
Reisegebühren nach § 49a RGV ersetzt. Diese setzen            kein Anspruch.
sich aus der Reisekostenvergütung und der Reise­              Der Lehrer hat den Anspruch auf Reisegebühren
zulage zusammen.                                              schriftlich unter Verwendung eines amtlichen Vor­
Die Reisekostenvergütung bemisst sich nach den                druckes (Reiserechnung) bei seiner Dienststelle gel-
notwendigen Auslagen für die Fahrt (wie Bahnfahrt             tend zu machen und diesen eigenhändig zu unter-
2. Klasse, Autobus, billigste Schifffahrtsklasse); von all­   fertigen. Er hat die ihm zustehenden Reisegebühren
fälligen Tarifermäßigungen ist Gebrauch zu machen.            selbst zu berechnen, soweit sie nicht automations­
Bei Benützung eines Flugzeuges wird der Flugpreis für         unterstützt ermittelt werden können.
das zur Benützung vorgeschriebene Flugzeug vergütet.          Der Anspruch auf Reisegebühren erlischt, wenn er
Die Reisezulage dient der Bestreitung des notwendi­           vom Lehrer nicht innerhalb von sechs Kalendermona­
gen Mehraufwandes für Verpflegung und Unterkunft              ten, beginnend mit dem Kalendermonat, in den das
sowie zur Deckung der Reiseauslagen, für die keine            Ende der Dienstreise fällt, bei seiner Dienststelle gel­
besondere Vergütung festgesetzt ist, und umfasst die          tend gemacht wird. Die anweisende Dienststelle hat
Tagesgebühr und die Nächtigungsgebühr. Die Reise-             die Reiserechnung zu überprüfen und die Auszahlung
zulagen sind nicht steuerpflichtig, solange sie die im        des dem Rechnungsleger gebührenden Betrages zu
Einkommensteuergesetz festgelegten Grenzen nicht              veranlassen. Wird von den Angaben des Beamten ab-
überschreiten.                                                gewichen, ist ihm dies mitzuteilen (dies erfolgt über die
Nehmen Lehrer an Exkursionen oder Berufsprakti-               Darstellung der Abrechnung im Portal Austria).
                                                                                                                                     ▲

schen Tagen, die mehr als acht Stunden dauern und
außerhalb des Dienstortes geführt werden oder mehr
als 24 Stunden dauern, oder an einem Schüleraus-
tausch teil, werden die Reisekosten nach der Reise­
                                                                1	Personenbezogene      Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen
gebührenvorschrift (RGV) abgegolten.                               männlichen und weiblichen Geschlechts.
Wenn für den Lehrer Auslagen für die Nächtigung an-             2  Vertragslehrer der Entlohnungsschemata I L und II L erhalten diese Abgeltung
                                                                   gemäß den §§ 90e Abs.4 und 90t VBG in derselben Höhe wie Beamte als
fallen (kein „Freiplatz“), so ist dieser Betrag je Nacht           fester Promill-Satz des Gehalts der Gehaltsstufe 8 der Verwendungsgruppe L 1
                                                                   gestaffelt nach Verwendungsgruppen.
in der Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Ausla-               3	§ 2 Nebenleistungsverordnung; diese Einrechnung wird auf dem Lohnzettel als

gen (Beleg), höchstens aber bis zum Doppelten des                  Mehrleistung ausgewiesen.
                                                                4 Anzugeben ist der Zeitraum zwischen dem Treffpunkt und dem Entlassen der
Betrages, den die Schüler je Nacht zu tragen haben,                Schüler – meist in der Schule.
zu ersetzen. Daher hat der Beleg die tatsächlichen

                                                                                                                                                       9
IN DIE ZUKUNFT INVESTIEREN - AHS Aktuell
gut zu wissen

                BEISPIELE FÜR DIE ABGELTUNG FÜR SCHUL­V ERANSTALTUNGEN (Altes Dienstrecht, Basis 2019)

                • Beispiel 1: Leiter eines Schikurses, L1-Lehrer vollbe-     – Pauschgebühr für Wintersportwochen: 7-mal
                  schäftigt; 14. Gehaltsstufe; Dauer der Wintersport-          € 31,94 = € 223,58 für 7 Tage, sofern für das Essen
                  woche 7 Tage (inklusive An- und Abreisetag, die              selbst bezahlt wurde
                  für die Abgeltung voll zählen):                            Zusätzlich gebührt allenfalls Ersatz der Reisekosten
                  – Leitungsabgeltung: 4,33 Wochenstunden der                und Nächtigungskosten gegen Nachweis.
                    Lehrverpflichtungsgruppe III als Mehrdienstleis-         Insgesamt erhält der Leiter der siebentägigen Win-
                    tungen in der Woche, in der die Schulveranstal-          tersportwoche in diesem Beispiel € 542,50 + die
                    tung endet. 4,33 Stunden LVGr. III = 4,55 MLS =          Leitungsabgeltung als MDL-Vergütung sowie all­
                    4,55-mal 1,3 % des Gehaltes L1/14                        fälligen weiteren Ersatz nachgewiesener Kosten.
                  – Betreuungsabgeltung gem. GehG 63a: für L1
                    12,1 % von L1/8 pro Tag = 7-mal € 45,56 = € 318,92     • Beispiel 2: PD-Begleitlehrer bei einer Sommersport-
                    für 7 Tage                                               woche (Neues Dienstrecht – Gehaltsstufe spielt

                Vergütungen im Lehramt
                Für eine Reihe von Tätigkeiten erhalten Lehrpersonen im alten und neuen Dienstrecht teils
                unterschiedliche Vergütungen. Hier sind drei der aktuell häufig hinterfragten Vergütungen:

                FÜR BETREUUNGSLEHRER IM SCHULPRAKTIKUM                     Höchstgesamtdauer anzurechnen. Die Vergütungen
                Dem Lehrer der Verwendungsgruppe L 1 (Entloh-              für die schulpraktische Ausbildung sind semester­
                nungsgruppe l 1), der mit der Betreuung von Studen-        weise im Nachhinein abzurechnen.
                tInnen im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung           Sofern ein Teil der schulpraktischen Ausbildung durch
                des Lehramtsstudiums betraut ist, gebührt für diese        die Universität abgegolten wird, entfällt für diesen Teil
                Tätigkeit eine Vergütung nach Maßgabe der folgen-          die oben genannte Vergütung. Gleiches gilt für be-
                den Absätze. Die genannten Vergütungen gebühren            gleitende universitäre Veranstaltungen zur schulprak-
                grundsätzlich für eine maximale Höchstgesamtdauer          tischen Ausbildung.
                der schulpraktischen Ausbildung von 150 Stunden.           Mit der oben genannten Vergütung sind sämtliche im
                                                                           Zusammenhang mit der Betreuung von StudentInnen
                Zahl der Studierenden                € pro Stunde (2019)   in der schulpraktischen Ausbildung stehenden Tätig-
                1                                    11,80                 keiten abgegolten.
                2                                    17,30
                3                                    22,70                 FÜR MENTOREN IN DER INDUKTIONSPHASE
                4 und mehr                           25,90                 Die Regelung für BetreuungslehrerInnen im Unter-
                                                                           richtspraktikum sind mit dem 31. August 2019 außer
                Auf die für die Höhe dieser Vergütung maßgeben-            Kraft getreten. An Stelle des Unterrichtspraktikums
                de Zahl der Studierenden sind alle Studierenden der        tritt seit 1. September 2019 die Induktionsphase. Diese
                Gruppe anzurechnen, die zumindest während des              dient der berufsbegleitenden Einführung in das Lehr-
                gesamten ersten Viertels der jeweiligen Phase der          amt und endet nach erstmaligem Dienstantritt (ggfs.
                schulpraktischen Ausbildung tatsächlich teilnehmen.        mit Unterbrechungen) nach insgesamt 12 Monaten.
                Sofern in einzelnen Studienplänen bzw. Curricula           Die Vertragslehrperson in der Induktionsphase hat
                vorgesehen ist, dass die schulpraktische Ausbildung        • mit dem Mentor zusammenzuarbeiten,
                auch eine begleitende Orientierungs- und Refle-            • die Tätigkeit nach dessen Vorgaben auszurichten,
                xionseinheit jeweils unter kooperativer Leitung mit        • nach Möglichkeit den Unterricht anderer zu beob-
                UniversitätslehrerInnen umfasst, sind diese auf die           achten,

    10
gut zu wissen
  beim Begleitlehrer keine Rolle); Dauer der Sport-          – Pauschgebühr: 8-mal 96 % der Tagesgebühr
  woche 6 Tage:                                                nach Tarif 1 gemäß RGV = 8-mal € 25,34 =
  – Betreuungsabgeltung gem. GehG 63a:                         € 202,72
     6-mal € 41,00 = € 246,00                                Zusätzlich allfällige nachgewiesene sonst. Kosten.
  – Pauschgebühr gemäß RGV:                                  Insgesamt erhält der Begleitlehrer mithin € 497,92.
     6-mal € 27,72 = € 166,32
  Der Begleitlehrer erhält mithin € 412,32 für die       • Beispiel 4: Ein Begleitlehrer einer Projektwoche,
  sechstägige Sommersportwoche. Allfällige zusätz-         Dauer 5 Tage, in der die überwiegende pädago-
  liche Kosten (Nächtigung, Fahrt) werden ersetzt.         gisch-inhaltliche Betreuung über einen Reiseveran-
                                                           stalter gebucht wird, erhält
• Beispiel 3: Begleitlehrer bei einer Projektwoche,        – Pauschgebühr: 5-mal 96 % der Tagesgebühr
  Dauer 8 Tage; IL/12a2 – Vertragslehrer:                    nach Tarif 1 gem. RGV = 5-mal € 25,34 = € 126,70
  – Betreuungsabgeltung gemäß GehG 63a:                    Zusätzlich Ersatz allfälliger weiterer nachgewiese-
    8-mal 9,8 % von L1/11 – 8-mal € 36,90 = € 295,20       ner sonstiger Kosten.

• im Rahmen ihrer Fortbildung spezielle Induktions-      Anzahl der zu betreuenden             Vergütung
   lehrveranstaltungen an der Pädagogischen Hoch-        Vertragslehrpersonen in der           monatlich in € (2019)
   schule oder an der Universität zu besuchen.           Induktionsphase

Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase sind         1                                     117,60
durch eine Mentorin / einen Mentor zu begleiten. Die     2                                     157,50
Mentorin oder der Mentor hat die Vertragslehrperson      3                                     196,50
in der Induktionsphase bei der Planung und Gestal-
tung des Unterrichts zu beraten, mit ihr deren Tätig-    ABGELTUNG FÜR ADMINISTRATIVE AUFGABEN
keit in Unterricht und Erziehung zu analysieren und zu   Für die Besorgung von administrativen Aufgaben an
reflektieren, sie im erforderlichen Ausmaß anzuleiten    der Schule ist für LehrerInnen eine Vergütung vorge-
und sie in ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstüt-   sehen. Diese Vergütung wird zweimal je Schuljahr
zen. Die Mentorin oder der Mentor hat den Unterricht     ausbezahlt, und zwar in den Monaten September
der Vertragslehrperson in der Induktionsphase im         und Juni, und gebührt der folgenden Anzahl von Leh-
erforderlichen Ausmaß zu beobachten, ein Entwick-        rerInnen:
lungsprofil der Vertragslehrperson in der Induktions-    a) an Schulen mit nicht mehr als 11 Klassen einer
phase zu erstellen und bis spätestens drei Monate vor       Lehrerin / einem Lehrer,
Ablauf der Induktionsphase ein Gutachten zu deren        b) an Schulen mit 12 bis einschließlich 21 Klassen zwei
Verwendungserfolg zu erstatten.                             LehrerInnen,
Zu MentorInnen können nur jene LehrerInnen bestellt      c) an Schulen mit mehr als 21 Klassen drei
werden, die eine mindestens fünfjährige Berufser-           LehrerInnen.
fahrung als Lehrperson aufweisen und den Hoch-
schullehrgang „Mentoring, Berufseinstieg professio-      Verwendungs-Entlohnungsgruppe         2x jährlich in € (2019)
nell begleiten“ absolviert haben. Bis zum Schuljahr      L PH / l ph                           536,85
2029/30 dürfen auch Lehrpersonen als MentorInnen         L1/l1                                 478,03
eingesetzt werden, die zu Betreuungslehrkräften im       L 2a 2 / l 2a 2                       417,54
Unterrichtspraktikum oder im Rahmen der schulprak-       L 2a 1 / l 2a 1                       379,51
tischen Ausbildung bestellt sind oder einen einschlä-    L 2b 1 / l 2b 1                       322,67
gigen Lehrgang im Umfang von mindestens 30 ECTS          L3/l3                                 275,51
absolviert haben.
Lehrkräfte, die sich im Altrecht befinden und die Vor-   Nach § 9 Abs. 1 lit. f PVG obliegt dem DA die Mit­
aussetzungen gemäß der oa. Übergangsphase erfül-         wirkung bei der Erstellung von Grundsätzen über die
len, müssen der Bestellung ausdrücklich zustimmen.       Gewährung von Belohnungen. Die gewährten Beloh-
Seit dem 1. September 2019 gebührt MentorInnen fol-      nungen sind nach § 9 Abs. 3 lit. f PVG schriftlich mit­
gende monatliche Vergütung:                              zuteilen.                                           n

                                                                                                                            11
PD
     gut zu wissen

                MMAG. MAG.IUR.
          GERTRAUD SALZMANN
      DIENSTRECHTS­REFERENTIN
       DER AHS-GEWERKSCHAFT
      gertraud.salzmann@goed.at

               Es ist da, das neue
               Dienstrecht „PD“
               Mit 1. September 2019 beginnen alle neu eintretenden Lehrpersonen im
               Dienst- und Besoldungsrecht „Pädagogischer Dienst“. In das im Jahr 2013
               beschlossene neue Lehrerdienstrecht wurden eintretende Lehrkräfte bisher
               nur auf Wunsch eingereiht, wobei in den höheren Schulen die Zahl derer, die
               in das neue Dienstrecht optierten, sehr überschaubar war.1

               Wichtig ist: Alle Lehrpersonen, die bisher im alten       Mit abgeschlossenem Bachelorstudium kann eine/
               Lehrerdienstrecht sind, bleiben nach derzeit gelten-      ein BewerberIn2 beschäftigt werden, wenn sie/er sich
               der Rechtslage auch im alten Dienstrecht. Ein – auch      verpflichtet, das Masterstudium berufsbegleitend in-
               freiwilliger – Wechsel ist beidseitig nicht vorgesehen.   nerhalb von fünf Jahren abzuschließen, ansonsten
               Das neue Dienstrecht bringt eine völlige Gleichstel-      ist dies ein Kündigungsgrund. Ab 2029 ist das absol-
               lung von LehrerInnen der Pflichtschule (Neue Mittel-      vierte Masterstudium vor Dienstantritt verpflichtend.
               schule) mit jenen in den höheren Schulen und korre-       Voraussetzung für den Einsatz in allgemeinbilden-
               spondiert somit auch mit der Lehrerausbildung neu,        den Unterrichtsgegenständen in der Sekundarstufe
               die auf das System Bachelor und Master aufbaut und        II (Oberstufe) ist gemäß § 41 VBG der Abschluss des
               in Summe nunmehr 12 Semester dauert: 8 Semester           Masterstudiums.
                                                                                                                                 FOTO: NICOELNINO / ISTOCK

               Bachelor- und 4 Semester Masterstudium.                   Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer, die nach
                                                                         den am 31. August 2015 geltenden Bestimmungen
               DIE ANSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN IM NEUEN                   die Voraussetzung für die Entlohnungsgruppe l1 oder
               DIENSTRECHT (§ 38 ff VBG)                                 l2a2 erfüllen, erfüllen auch die Zugangserfordernisse
               Voraussetzung für die Anstellung ab Schuljahr 2019/20     zur Entlohnungsgruppe pd. Dies sind insbesondere
               sind der Abschluss eines Bachelorstudiums (Lehramt)       die AbsolventInnen der Lehramtsstudien alt (Magis-
               und der Abschluss eines Masterstudiums (Lehramt).         terium).

12
gut zu wissen
UNTERRICHTSVERPFLICHTUNG „22 + 2“                            • Koordination der Individuellen Lernbegleitung an
Die Unterrichtsverpflichtung einer vollbeschäftigten           der Schule
Vertragslehrperson beträgt 24 Wochenstunden. Von             • Koordination der Umsetzung von Unterrichtsprinzi-
dieser Unterrichtsverpflichtung sind 22 Wochenstun-            pen (z. B. Wirtschaftserziehung und Verbraucher/-
den in der Klasse im klassischen Unterricht zu leisten.        innenbildung, Umweltbildung)
Gemäß § 40a Abs. 3 VBG sind 2 der 24 Wochenstun-             • Koordination von Fachgruppen
den in folgenden Tätigkeitsbereichen zu erbringen            • Koordination der Kommunikation Schule – Erzie-
(Punkte 1–4 zählen als je 1 Wochenstund):                      hungsberechtigte (z. B. KEL-Gespräche/iKPM-Rück-
1. KV-Aufgaben                                                 meldungen)
2. Tätigkeit als Mentor (tritt mit 1. 9. 2019 in Kraft),     • Mitarbeit an der Vorbereitung und Durchführung
   ­unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden               von Mobilitätsprogrammen
    Junglehrer (bis zu drei sind möglich)                    • Koordination von Wettbewerben an der Schule
3. Unterricht an Praxisschulen der PH                        • Wissensmanagement: Unterstützung beim Zugang
4. Aufgaben im Sinne der Anlage 3 zu § 40:                     zu und Umgang mit Fachwissen, Multiplikation von
    • Verwaltung von Lehrmittelsammlungen                      Wissenszuwachs aus der Fortbildung
      (derzeit Cash-Kustodiat)                               • Wissensmanagement zu außerschulischen Aktivitä-
    • Qualitätsmanagements in der Schule (SQA)                 ten (Informationen zu Exkursionen, Lehrausgängen
    • Fachkoordination an Schulen mit musischem                werden allen Kolleg/-innen bekannt gemacht)
      oder sportlichem Schwerpunkt                           • Buddy-Funktion für Kolleg/-innen, Know-how-Börse
    • Studienkoordination an Schulen für Berufstätige,         (z. B. im Bereich E-Learning)
      Kollegs und Vorbereitungslehrgängen für jeweils        In diesem Bereich können mehrere Lehrkräfte pd
      18 zu betreuende Studierende                           beauftragt werden, wobei eine Überschneidung
Eine Beauftragung mit einer Funktion aus Punkt 1 bis         mit „bezahlten“ Leistungen (im alten Dienstrecht) zu
4 darf nur erfolgen, wenn ein Beschäftigungsausmaß          ­vermeiden ist.
von mind. 50 Prozent gegeben ist, eine Beauftragung
mit zwei dieser Aufgaben nur bei Vollbeschäftigung.         DIE QUALIFIZIERTE BERATUNGSTÄTIGKEIT
Wenn die Lehrperson keine Tätigkeiten der Punkte 1 bis      Die qualifizierte Beratungstätigkeit umfasst 72 Stun-
4 ausübt, sind im Rahmen der „qualifizierten Beratungs-     den im Jahr (Einheiten zu 50 Minuten) und muss von
tätigkeit“ 72 Stunden zu erbringen. Liegt 1 Wochen-         der Lehrkraft zusätzlich zu den 22 Wochenstunden
stunde Tätigkeit aus den Punkten 1 bis 4 vor, reduziert     Unterrichtsverpflichtung geleistet werden, wenn aus
sich die Verpflichtung auf 36 Stunden pro Schuljahr.        den Bereichen 1 bis 4 (siehe oben) keine Tätigkeit
Liegt eine Beauftragung mit zwei der oben angeführ-         oder Funktion übernommen wird. Wird eine Tätig-
ten Auf­  gaben (Funktionen) vor, ist keine Beratungs­      keit im Ausmaß von 1 Wochenstunde übernommen,
tätigkeit im Sinne des § 40a Abs. 4 VBG zu erbringen.3      bleiben 36 Stunden im Jahr, die im Rahmen der Bera-
Da die 23. und 24. Wochenstunde, vor allem die              tungstätigkeit zu leisten sind.
Aufgaben im Sinne der Anlage 3 zu § 40 sowie die            Die Beratungsstunden dienen insbesondere der Be-
qualifizierte Beratungstätigkeit, in der Praxis bereits     ratung von Schülern, z. B. bei Lernproblemen, Bega-
zahl­reiche Fragen aufgeworfen haben, soll die Um-          bungsförderung, Bildungsberatung, und sind in der
setzung der gesetzlichen Vorgaben hier eingehender          Lehrfächerverteilung auszuweisen sowie die Ange-
thematisiert werden.                                        bote für die Schüler bekannt zu machen. Diese Be-
                                                            ratungsstunden sind zusätzlich zu den Sprechstunden
WAHRNEHMUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTS AUF                    und Sprechtagen regelmäßig, eventuell in geblock-
SCHULEBENE
Was gehört nun zu den Aufgaben des schulischen
Qualitätsmanagements? Es sind dies die Schulkoordi-
nation, die kollegiale Beratung und Koordination so-          1	Vgl.  Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten im Pädagogischen
                                                                 Dienst – Durchführungsbestimmungen PD (Stammfassung), BMBF-722/0013-
wie die umfeldbezogene Koordination und Beratung                 III/8/2015 vom 10. 8. 2015.
                                                              2 Personenbezogene Bezeichnungen gelten in gleicher Form für beide
(z. B. Aktivitäten zur Schulkultur, Aktivitäten zur Stär-
                                                                 Geschlechter.
kung der Außenbeziehungen wie etwa für den Tag                3	Dienst-und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten im Pädagogischen
                                                                 Dienst – Durchführungsbestimmungen PD (2. Änderung) bezüglich § 40a Abs.
der offenen Tür, Firmentage, Bildungsmessen).4                   3 VBG („23./24. Wochenstunde“), BMBWF-722/0015-II/11/2019 vom 2. 7. 2019.
                                                              4 Im Erlass „Dienst-und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten im
Folgende Bereiche fallen in die kollegiale Beratung              Pädagogischen Dienst –Durchführungsbestimmungen PD (2. Änderung)“ hat
und Koordination im Schulqualitätsmanagement:                    sich das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit den
                                                                 praktischen Fragen der Umsetzung der Unterrichtsverpflichtung eingehend
• Koordination von Maßnahmen zur sprachlichen                    auseinandergesetzt, vgl. BMBWF-722/0015-II/11/2019 vom 2. 7. 2019.
   ­Bildung

                                                                                                                                                  13
gut zu wissen

                ter Form zu erbringen. Bei der Festsetzung der Bera-         Die Dokumentation für den Einsatz für die + 2 Stunden
                tungsstunde ist auch auf die Vorhersehbarkeit für die        erfolgt im Untis. Dafür sind die Kürzel „QBGL“, „QBIB“
                Lehrperson zu achten. Fällt eine Stunde aus, weil der        bzw. „QBBE“ vorgesehen.
                Lehrer erkrankt ist oder der Schüler nicht kommt, ist
                sie nicht einzubringen, und Vertretungen sind nicht          SONSTIGE LEHRAMTLICHE TÄTIGKEITEN
                einzuteilen.                                                 Zur Dienstverpflichtung (22 + 2) kommen noch sonsti-
                Folgende Bereiche können durch die qualifizierte             ge lehramtliche Tätigkeiten, die hier nur exemplarisch
                ­Beratungstätigkeit umfasst sein:                            erwähnt werden. Dazu zählen
                 1. Gruppenbezogene Beratungen und Lernbeglei-               • maximal 15 Stunden institutionelle Fortbildung auf
                    tung als Angebot für Schülergruppen – diese Stun-          Anordnung in unterrichtsfreier Zeit,
                    den müssen jedenfalls in Abgrenzung zu Förderun-         • Erzieherdienst bis zur halben Lehrverpflichtung,
                    terricht, unverbindlichen Übungen oder Freigegen-        • fachfremder Unterricht bei Vorliegen von wichti-
                    stände gehalten werden:                                    gen dienstlichen Gründen bis zu einem Semester,
                    • Lesetraining                                           • verpflichtender Unterricht an beliebigen Schul­
                    • Legasthenie-/Dyskalkulietraining                         arten auch gegen den Willen der Lehrperson bis zu
                    • Förderung in Deutsch als Zweitsprache (DaZ)              einem Jahr.
                    • Vermitteln von Lernstrategien                          Aus wichtigen Gründen kann die Vertragslehrper-
                    • individuelle Lernbegleitung in der neuen               son gemäß § 40a Abs. 7 VBG verpflichtet werden,
                      ­Oberstufe                                             über das Ausmaß von 22 Wochenstunden hinaus
                    • Begabungs- und Begabtenförderung                       regelmäßigen Unterricht im Ausmaß von bis zu drei
                2. Individuelle oder gruppenbezogene schülerinnen-           weiteren Wochenstunden (Mehrdienstleistungen) zu
                    zentrierte Beratung                                      erteilen. Zu 24 Vertretungsstunden pro Schuljahr (bei
                    • vertiefende Maßnahmen zu unterschiedlichen             Teil­beschäftigung aliquote Anzahl) kann man ohne
                       Themen von Punkt 1                                    zusätzliche Bezahlung verpflichtet werden, danach
                    • persönliche, vertrauliche Gespräche mit den            gibt es einen fixen Betrag je Stunde.               n
                       SchülerInnen in schwierigen Situationen mit
                       ­Verweis auf weiterführende Stellen (z. B. Krisen­
                        situation)                                           WST./22   Besch.-Ausm.    weitere Aufg./W   weitere Aufg./J
                    • Betreuung von Peer-Mediatoren und Buddies                 25                               2,000            72,000
                3. Vertiefende Beratung von Erziehungsberechtigten,             24                               2,000            72,000
                    auch in Ergänzung zur schülerzentrierten Beratung           23                               2,000            72,000
                                                                                22           100,000             2,000            72,000
                WIE IST BEI TEILBESCHÄFTIGUNG VON LEHRPERSONEN                  21            95,455             1,909            68,727
                VORZUGEHEN?                                                     20            90,909             1,818            65,455
                Für die vollbeschäftigten Kollegen sind die Aufgaben            19            86,364             1,727            62,182
                der 23./24. Wochenstunde mit zwei Wochenstunden                 18            81,818             1,636            58,909
                festgelegt. Dies reduziert sich bei Teilbeschäftigung           17            77,273             1,545            55,636
                aliquot, wie in der Tabelle gut ersichtlich ist.                16            72,727             1,455            52,364
                                                                                15            68,182             1,364            49,091
                Fallbeispiel 1: Eine junge Kollegin unterrichtet 6 WSt.         14            63,636             1,273            45,818
                bei einer 22-stündigen Lehrverpflichtung. Dafür muss            13            59,091             1,182            42,545
                sie aliquot 0,545 Wochenstunden (im Jahr 19,636 Stun-           12            54,545             1,091            39,273
                den) an qualifizierter Beratungstätigkeit erbringen.            11            50,000             1,000            36,000
                                                                                10            45,455             0,909            32,727
                Fallbeispiel 2: Ein Kollege reduziert auf Teilzeit, unter-
                                                                                9             40,909             0,818            29,455
                richtet 13 Wochenstunden und ist Klassenvorstand.
                                                                                8             36,364             0,727            26,182
                Er hat aliquot bei einer Lehrverpflichtung von 22 Wo-
                                                                                7             31,818             0,636            22,909
                chenstunden 1,182 Wochenstunden qualifizierte Be-
                                                                                6             27,273             0,545            19,636
                ratungstätigkeit zu erbringen (gesamt im Jahr 42,545
                                                                                5             22,727             0,455            16,364
                Stunden). Da er in der Funktion als Klassenvorstand
                                                                                4             18,182             0,364            13,091
                jedoch 1 Wochenstunde aus den Bereichen 1 bis 4
                                                                                3             13,636             0,273             9,818
                bereits erbringt, bleiben ihm nur noch 0,182 Stunden
                                                                                2              9,091             0,182             6,545
                pro Woche (gesamt 6,545 Stunden pro Jahr, abge-
                rundet 6 Stunden pro Jahr).                                     1              4,545             0,091             3,273

    14
service
FOTO: MEDIAPHOTOS / ISTOCK

                             Tauschurlaub – Gratisurlaub …
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                                                                                 Bitte geben Sie zur Erhaltung Ihrer Ansprüche

                                                                                 ÄNDERUNGEN IHRER ADRESSE, IHRES NAMENS
                                                                                         ODER KARENZURLAUBE
                                                                                    möglichst rasch unserem Büro bekannt.

                                                                           Adresse: AHS-Gewerkschaft, Lackierergasse 7, 1090 Wien
                                                                       Bei Karenzurlauben bitten wir um Angabe der Art (bezahlt oder
                                                                               unbezahlt), der voraussichtlichen Dauer und des
                                                                                     voraussichtlichen Geburts­termines.

                                                                     Service für unsere Mitglieder

                                                               HABEN SIE FRAGEN? BRAUCHEN SIE HILFE?
                                                   Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: office.ahs@goed.at
                                In allen dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Sie gern oder suchen für Sie
                                      eine Lösung! Anfragen können nur bei Angabe der Mitgliedsnummer behandelt werden!
                                                       Adresse: AHS-Gewerkschaft, Lackierergasse 7, 1090 Wien

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gut zu wissen

                                   Medizinische
                MMAG. MAG.IUR.
                                   Tätigkeiten durch
                                   LehrerInnen?
          GERTRAUD SALZMANN
      DIENSTRECHTS­REFERENTIN
       DER AHS-GEWERKSCHAFT
      gertraud.salzmann@goed.at

                                   Medizinische Laientätigkeit und Übertragung ärztlicher
                                   Tätigkeiten an Lehrpersonen: In den Schulen sind Lehrkräfte
                                   immer häufiger damit konfrontiert, dass SchülerInnen an
                                   Krankheiten oder Allergien leiden, für die sie auch im Laufe des
                                   Tages unter Umständen medizinische Hilfe brauchen.

               Zudem sind die SchülerInnen gerade in den Ganz-          AD 1) AUF ALLGEMEINWISSEN BERUHENDE TÄTIGKEITEN,
               tagsbetreuungseinrichtungen sehr lange aus ihrer         DIE VON JEDEM MEDIZINISCHEN LAIEN ERBRACHT
               gewohnten familiären Umgebung herausgenom-               WERDEN DÜRFEN
               men und haben so tagsüber bei der medizinischen          Tätigkeiten, die Durchschnittsmenschen ohne beson-
               Versorgung oft keine Unterstützung durch Familien-       dere Einschulung durchführen können, sind für Lehr-
               mitglieder.                                              kräfte zumutbare Tätigkeiten, die zu ihren lehramt­
               Wie sollen die Schulen nun auf die geänderte Sach-       lichen Obliegenheiten im Sinne des § 211 BDG zählen.
               lage reagieren, was können Lehrkräfte zur Unter-         Sie gelten im Sinne der Aufsichtsführung als gesetzlich
               stützung tun, und können die LehrerInnen sogar zu        angeordnet. Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler zu
               bestimmten Tätigkeiten verpflichtet werden? Ein ak-      Schaden kommen, greift die Amtshaftung, d. h., es
               tuelles Rundschreiben des Ministeriums für Bildung,      haftet nicht die Lehrperson, sondern die Republik.
               Wissenschaft und Forschung beantwortet anstehen-         Zu diesen Tätigkeiten zählen z. B. das Überwachen
               de Fragen.                                               der selbstständigen Medikamenteneinnahme durch
               Wesentlich ist, dass die unter Anweisung übertragene     das Kind, das Erinnern an die Blutzuckermessung, das
               Tätigkeit der Lehrperson der Amtshaftung unterliegen     ­Holen ärztlicher Hilfe, das Erinnern an die Einnahme
               und die/der LehrerIn, wenn sie/er sich an die Vorga-      der Jause bei Diabeteserkrankung.
               ben hält, nicht persönlich für einen Schaden haftbar
               gemacht werden kann.                                     AD 2) ÄRZTLICHE TÄTIGKEITEN, DIE EINER
                                                                        ÜBERTRAGUNG DURCH DEN ARZT BEDÜRFEN
               GRUNDSÄTZLICH WERDEN DREI SITUATIONEN                    Wenn es sich nicht um auf Allgemeinwissen beruhen-
               UNTERSCHIEDEN:                                           de Tätigkeiten handelt, kann eine Ärztin bzw. ein Arzt
               1. Einfache Tätigkeiten, die auf einem Allgemeinwis-     oder eine Schulärztin bzw. eine Schulärztin im Einzel-
                  sen beruhen und von jedem medizinischen Laien         fall eine ärztliche Tätigkeit nach vorhergehender An-
                  erbracht werden dürfen. Die Ausübung solcher          leitung an Lehrpersonen übertragen. Dazu gehören
                  ­Tätigkeiten ist für Lehrkräfte verpflichtend.        z. B. aktive Medikamentenverabreichung, Blutzucker-
               2. Tätigkeiten, die ÄrztInnen vorbehalten sind. Ge-      messung beim Kind, aktive Bedienung der Insulin-
                                                                                                                                  FOTO: FERTNIG / ISTOCK

                   mäß § 50a Ärztegesetz können solche ärztlichen       pumpe, oder Handlungen an der Ernährungssonde.
                   Tätigkeiten an einen medizinischen Laien über-       Die Entscheidung, ob eine solche Tätigkeit übertra-
                   tragen werden, sofern er sich dazu bereit erklärt.   gen werden kann, liegt bei der Ärztin bzw. dem Arzt.
                   Lehrpersonen können diese Tätigkeiten freiwillig     Die Lehrperson darf die Übernahme dieser Tätigkeit
                   übernehmen.                                          ablehnen, da eine Übernahme nur freiwillig erfolgen
               3. Handeln in Notfallsituationen.                        kann, sodass dazu auch keine Weisung erteilt werden

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gut zu wissen
kann. Der betroffene Schüler sowie die Eltern müs-         reichend, wenn weitere Maßnahmen zur Verfügung
sen der Übertragung ebenfalls zustimmen. Sollte ei-        stehen und erkennbar ist, dass die Hilfe nicht recht-
ne Lehrperson eine ärztliche Tätigkeit übernehmen,         zeitig eintreffen wird. Beispielsweise kann die Verab-
wird diese zur Dienstpflicht, sodass für einen Schaden     reichung eines Notfallmedikamentes bei schweren al-
nicht die Lehrperson haftet, sondern gemäß Amts-           lergischen Reaktionen, massiver Unterzuckerung oder
haftung die Republik Österreich.                           bei epileptischen Anfällen lebensnotwendig sein. Die
Achtung: Die Lehrperson muss sich an den Arzt wen-         LehrerInnen sind bei betroffenen Kindern rechtzeitig
den, wenn sie weiß oder wissen müsste, dass sie eine       von den Eltern zu informieren und müssen sich vorab
Tätigkeit nicht mit der gebotenen Sorgfalt ausführen       über die Handhabung kundig machen (lehramtliche
kann.                                                      Obliegenheit). Die Gabe des Medikamentes im Not-
                                                           fall geschieht im Rahmen der Aufsichtsführung und
AD 3) HANDELN IM NOTFALL                                   unterliegt auch der Amtshaftung. Die Schulärztin bzw.
In medizinischen Notfällen trifft alle Lehrpersonen im     der Schularzt wird die Einschulung der Lehrperson
Rahmen ihrer Dienstausübung die Verpflichtung zur          über die Handhabung eines Notfallmedikamentes in
Hilfeleistung (unterliegt auch der Amtshaftung). Die       Absprache mit den Eltern vornehmen.
Tätigkeiten sind im Bereich der Erste-Hilfe-Leistung       Für alle Fälle gilt, dass die Eltern die Geräte und Medi-
zu sehen und haben dort auch ihre Grenzen. Ein             kamente bereitstellen, warten und die Schule recht-
Unterlassen der Erste-Hilfe-Leistung bedeutet auch
­                                                          zeitig informieren. Eine regelmäßige Kommunikation
das Risiko der unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 95      und gute Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten
StGB und stellt einen Straftatbestand dar. Lediglich       – Kind, Eltern, Lehrperson(en), Schulärztin/Schularzt –
die Ärztin bzw. den Arzt zu verständigen, ist nicht aus-   ist zum Wohle des Kindes absolut notwendig.           n

                                                                                                                          17
im fokus

                                       Weil’s manche
           MAG. GERHARD RIEGLER
     MITGLIED DER BUNDESLEITUNG
                                       noch immer nicht
                                       wissen (wollen)
            gerhard.riegler@goed.at

                                       „Wir haben ein besonders teures Schulsystem und
                                       schneiden international besonders schlecht ab.“ So glaubt
                                       es Dr. Helmut Brandstätter, der ehemalige Chefredakteur
                                       des „Kurier“, zu wissen oder behaupten zu müssen.1

                  Statt darüber zu spekulieren, ob der NEO(S)-Politiker    bewusst sein. Darin sehe ich eine der Hauptursachen
                  wirklich glaubt, was er da von sich gibt, oder nicht,    für unglaublich falsche Aussagen wie die oben zitier-
                  seien dieser ebenso alten wie falschen Behauptung        te, die mindestens so regelmäßig auftauchen wie
                  Fakten gegenübergestellt – selbstverständlich samt       Meldungen über die Sichtung des Ungeheuers von
                  Quellangaben, damit es nicht nur Herr Dr. Brandstät-     Loch Ness.
                  ter, sondern alle überprüfen können, die es noch im-     Nur wenige Tage später glaubte auch der ehemalige
                  mer nicht wissen oder nicht glauben wollen.              Finanzminister Österreichs, Dr. Hannes Androsch, me-
                  „In den OECD-Ländern belaufen sich die öffentlichen      dial verkünden zu müssen, wir würden „überdurch-
                  Gesamtausgaben für Bildung im Primar- bis Tertiär­       schnittlich viel Geld in unsere Schulen investieren“.5
                  bereich im Durchschnitt auf 11 Prozent der öffent­       Da durfte natürlich auch „Bildungsexperte“ Salcher
                  lichen Gesamtausgaben, die Bandbreite reicht von         nicht nachstehen. Er behauptete, Österreich habe
                  rund 7 Prozent bis rund 17 Prozent.“2                    innerhalb der Europäischen Union das zweitteuerste
                  Österreichs Politik ist das Bildungswesen nur 9,7 Pro-   Bildungssystem.6
                  zent der öffentlichen Ausgaben wert. Mit 13,5 Prozent    In Wahrheit wurde an Österreichs Schulen seit der
                  der öffentlichen Gesamtausgaben wird z. B. in der        Jahrtausendwende leider noch weit rigoroser ge-
                  Schweiz von einer Bildungsoffensive nicht nur gespro-    spart als im Bildungswesen insgesamt. Der Anteil
                  chen.3 Während der Anteil der Gesamtausgaben für         am Bruttoinlandsprodukt, der dem SCHULwesen zur
                  das Bildungswesen am Bruttoinlandsprodukt im so oft      Verfügung gestellt wird, war zur Jahrtausendwende
                  beschworenen Norden Europas seit der Jahrtausend-        noch um ein Drittel größer. Wollen Brandstätter, An-
                  wende deutlich erhöht wurde, sank er in Österreich       drosch und Salcher die Fortsetzung dieses dramati-
                  um ein Zehntel.                                          schen Ressourcenentzugs?

                   Gesamtausgaben für das Bildungswesen                    Gesamtausgaben für das Schulwesen als
                                                          1999    2016                                             1999    2016
                   als Anteil am BIP4                                      Anteil am BIP7
                   Norwegen                               6,6 %   8,5 %    Norwegen                                4,0 %   4,6 %
                                                                                                                                    FOTO: PUSTEFLOWER9024 / ISTOCK

                   Schweden                               6,7 %   7,3 %    Finnland                                3,6 %   3,9 %
                   Finnland                               5,8 %   6,8 %    Schweden                                4,4 %   3,8 %
                   Österreich                             6,3 %   5,6 %    Österreich                              4,2 %   3,1 %

                  Dass das BILDUNGswesen nicht nur aus dem Schulwe-        Der Rückstand auf Schweden entspricht 2,7 Milli-
                  sen besteht, sondern neben den Schulen auch den          arden Euro, der auf Finnland 3,1 Milliarden und der
                  vorschulischen und den tertiären Bereich umfasst,        auf Norwegen sogar fast 5,8 Milliarden Euro, jährlich!
                  dürfte PolitikerInnen und JournalistInnen nicht immer    Die Begründung für dieses Aufklaffen des Ressour-

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