Übersicht über die Beratungs- und Unterstützungsangebote bei Förderbedarfen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung
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Übersicht über die Beratungs- und Unterstützungsangebote bei Förderbedarfen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung Landkreis Gießen Der Kreisausschuss Stabstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus, Kreisentwicklung Sachgebiet Arbeitsmarkt und Beschäftigungsförderung Zusammengestellt von: Uwe Happel Telefon: 0641 9390-1769; Fax0 641 9390-1684; uwe.happel@lkgi.de In Kooperation mit der Agentur für Arbeit Gießen und dem Jobcenter Gießen 1/10
Förderangebot Zielgruppen/ Art, Höhe und Umfang der Anträge, Formalia Institution/Träger/ Fördervoraussetzungen Förderung Ansprechpartner Jugendliche in Ausbildung, die eine Hilfe- Für den Arbeitgeber und den Jugendlichen Antragstellung jederzeit • Agentur für Arbeit stellung benötigen und bei der AA oder entstehen keine Kosten möglich • Jobcenter dem JC gemeldet sind. Der Bezug von ALG-Leistungen ist nicht bedingend. Ausbildungsbegleitende Lernbeeinträchtigte und sozial benachtei- Umsetzung: Förderdauer 1 Jahr (im ligte Auszubildende, die wegen der in Anschluss Verlängerung - Stützunterricht in kleinen Lerngruppen ihrer Person liegenden Gründe ohne die von 3- 8 Stunden wöchentlich (in der der Förderung um ein wei- Regel außerhalb der betrieblichen Förderung eine Berufsausbildung bzw. teres Jahr möglich) Ausbildungszeit) Hilfen (abH) Einstiegsqualifizierung nicht beginnen, - Förderung von Schlüsselkompetenzen fortsetzen oder erfolgreich beenden können. - sozialpädagogische Begleitung (nach Erfordernis) Zudem Auszubildende, bei denen ohne eine Förderung ein Abbruch ihrer Aus- bildung droht. Hilfestellung bei - Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis - Sprachproblemen - Problemen im sozialen Umfeld - Problemen im Betrieb - Problemen mit Prüfungen 2/10
Förderangebot Zielgruppen/ Art, Höhe und Umfang der Anträge, Formalia Institution/Träger/ Fördervoraussetzungen Förderung Ansprechpartner Noch nicht vermittelte Bewerber um einen Monatlicher Zuschuss zur EQ-Vergütung Vor Praktikumsbeginn: • Agentur für Arbeit Betriebliche Einstiegsqualifizierung Ausbildungsplatz, die bei der AA oder bis max. 216 € + SV-Pauschale 109 € mtl. • Jobcenter dem JC gemeldet sind. Förderfähig sind Ausbildungsplatzbewer- Umsetzung: Agentur für Arbeit Gießen; ber, die AGS - keinen Ausbildungsplatz gefunden Je nach Förderdauer (6 Monate bis 12 haben Monate) wird die EQ- Vergütung ein- Tel.: 01801 664466 - nicht die volle Ausbildungsreife ha- schließlich der SV- Pauschale monatlich an ben den Arbeitgeber überwiesen. Giessen.Arbeitgeber@ (EQ) - lernbeeinträchtigt und sozial benach- arbeitsagentur.de teiligt sind Die EQ- Vergütung zahlt der Arbeitgeber - Beginn bei der im laufenden Jahr dann dem Jugendlichen aus. - noch keine Förderzu- Schulentlassenen: 01.10.2012 sage möglich - Beginn bei der im Vorjahr oder frü- Die Sozialversicherungspauschale wird an her Schulentlassenen (Altbewerber): die zuständige Einzugsstelle abgeführt. Vermittlung hat Vorrang; 01.08.2012 erst nach erfolglosen Ver- - Förderdauer: 6-12 Monate mittlungsbemühungen - spätester Beginntermin: 01.03.2013 3/10
Förderangebot Zielgruppen/ Art, Höhe und Umfang der Anträge, Formalia Institution/Träger/ Fördervoraussetzungen Förderung Ansprechpartner Junge Menschen ohne berufliche Erstaus- Für den Arbeitgeber entstehen keine Beginn jährlich August • Agentur für Arbeit Außerbetriebliche Berufs-ausbildung bildung, die die allgemeine Schulpflicht Kosten (entsprechend dem regulä- • Jobcenter erfüllt haben und bei der AA oder dem JC ren Ausbildungsbeginn) gemeldet sind Ausbildungsvergütung je Ausbildungsjahr: (BaE) in kooperativer Form Förderungsfähig sind lernbeeinträchtige - 1. Ausbildungsjahr ca. 316,00 € und sozial benachteiligte junge Menschen, - 2. Ausbildungsjahr ca. 331,80 € die auch unter Einsatz der ausbildungs- - 3. Ausbildungsjahr ca. 348,39 € fördernden Instrumente (insbesondere ausbildungsbegleitende Hilfen gem. § - 4. Ausbildungsjahr ca. 365,81 € 75 SGB III) eine betriebliche Ausbildung Umsetzung: nicht beginnen, fortsetzen oder erfolg- reich beenden können. Gesamtverantwortung bei einem Bil- dungsträger. Zudem behinderte junge Menschen, die weder auf die Hilfen einer Einrichtung der Der Arbeitgeber ist für die fachpraktische beruflichen Rehabilitation (§ 117 Abs. 1 Unterweisung zuständig. Satz 1 Nr.1a SGB III) noch auf anderweitige rehaspezifische Hilfen (§ 117 Abs. 1 Satz Die fachtheoretische Unterweisung sowie 1 Nr. 1b SGB III) angewiesen sind. die sozialpädagogische Begleitung erfolgt durch den Bildungsträger. Sie können nach §§ 74 ff SGB III gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. 4/10
Förderangebot Zielgruppen/ Art, Höhe und Umfang der För- Anträge, Formalia Institution/Träger/ Fördervoraussetzungen derung Ansprechpartner Zuschüsse zur Aubil- dungsvergütung für Behinderte und schwerbehinderte junge Individuelle Förderhöhe Vor Beginn des Ausbil- • Agentur für Arbeit schwerbehinderte junge Menschen behinderte und Menschen, die bei der AA oder dem JC Die Förderung soll regelmäßig 60 % der dungsverhältnisses • Jobcenter gemeldet sind und die ohne die Förderung monatlichen Ausbildungsvergütung, bei keine Möglichkeit haben, eine Ausbildung schwerbehinderten Menschen 80 % der zu beginnen. monatlichen Ausbildungsvergütung, für das letzte Ausbildungsjahr oder der ver- gleichbaren Vergütung nicht übersteigen. dungsbegleitung in Berufs- In enger Zusammenarbeit zwischen Akteu- Keine Antragstellung Gemeinschaftsprojekt Jugendliche, deren Ausbildungsabschluss ren der Lernorte Schule und Betrieb wer- des Hessischen Ministe- gefährdet ist. den präventiv Interventionsmöglichkeiten riums für Wirtschaft, pädagogische Ausbil- Qualifizierte berufs- entwickelt. Verkehr und Landes- schule und Betrieb entwicklung (HMWVL) Abbruchgefährdete Jugendliche, die ohne Die Ausbildungsbegleiter/-Innen richten Kontakt: und des Hessischen ihren Fokus unter anderem auf die Ebene Kultusministeriums professionelle Hilfe ihr Ausbildungsver- der Betriebe und arbeiten in enger Ab- Sabine Jörren (HKM), gefördert aus hältnis nicht stabilisieren oder nach un- stimmung mit den zu-ständigen Ausbil- Projekt Mitteln des Landes Hes- QuABB dungsberatungen der Kammern. QuABB/INBAS GmbH sen und der EU - Euro- abwendbarer Aufgabe keine Anschluss- Sie sind Mitarbeiter/Innen der INBAS c/o Kreishandwerkerschaft päischer Sozialfonds. perspektive entwickeln können. GmbH und haben ihre Büros vor Ort bei Gießen den Kammern bzw. anderen kooperieren- Goethestraße 10 Direkte Information: den Institutionen. 35390 Gießen http://www.quabb.inbas. Gemeinsam mit den Jugendlichen, deren Tel.: 0641 9749018 com/standorte/giessen. Erziehungsberechtigten sowie den Ausbil- Fax: 0641 979050 html dungs-betrieben und Berufsschulen analy- Mobil: 0151 56989964 sieren sie Ursachen und Anlässe der Ab- bruchbedrohung und entwickeln verbind- E-Mail: Joerren@ liche Unterstützungspläne unter Zuhilfen- QuABB.inbas.com ahme aller regionaler Hilfsangebote (Schuldner-, Suchtberatung, abH etc.). 5/10
Förderangebot Zielgruppen/ Art, Höhe und Umfang der Anträge, Formalia Institution/Träger/ Fördervoraussetzungen Förderung Ansprechpartner Ausbildende Betriebe und Sozialraumorientierte Kontaktstelle für Keine Antragstellung ZAUG gGmbH Jugendliche vor und während der Aus- Jugendliche, Eltern und Betriebe. (Begleitung bei Förderbedarfen) Kiesweg 31 bildung Begleitung von Betrieben und Auszubil- 35396 Gießen Hilfestellung, Beratung und denden während des ersten Ausbildungs- Das Angebot ist nicht an besondere Vo- abschnittes. Der Jobagent wirkt in univer- Tel.: 0641 - 9 52 25 44 raussetzungen gebunden. seller Weise für Betriebe, Jugendliche und Fax: 0641- 5 15 94 ggf. deren Eltern. Die Bedarfe der Betriebe Mail: camp@zaug.de und die Passung mit den Fähigkeiten von www.zaug.de Jobagent Bewerbern oder Auszubildenden sind Hauptauftrag. Finanzierung durch Mittel -Unterstützung bei Akquise und Vermitt- des Landes Hessen und lung des Landkreises Gießen -Ansprechpartner des Arbeitgebers bei Problemen -Hilfe bei Mobilitätsproblemen -Vermittlung weiterer Ansprechpartner -Motivierung bzw. Hilfe bei Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten 6/10
Förderangebot Zielgruppen/ Art, Höhe und Umfang der Anträge, Formalia Institution/Träger/ Fördervoraussetzungen Förderung Ansprechpartner Landkreis Gießen; Unversorgte Schüler sollen in den letzten 2 Wochen Intensivphase zum Schuljahres- Keine Antragstellung. ende; mit Förderung aus dem Schulwochen mit Zustimmung des Staat- Ausbildungssuchende Ausbildungsbudget des lichen Schulamtes und durch Meldung der Nachbetreuung in der Anschlussperspek- tive (bspw. Ausbildung) bis zu einem hal- Schüler/innen werden von Landes Hessen Schulkoordinatoren des Landkreises und ben Jahr den Schulkoordinatoren der Stadt Gießen in das Last Minute Camp (Geeignet zur Akquise von angemeldet. Beauftragter Träger geschickt werden, wo mit allen eine be- Praxisbeispiel: http://www.olov-hessen.de/giessen-last- rufliche Perspektive erarbeitet wird. minute-camp.html Nachwuchskräften) ZAUG gGmbH Ausbildungscamp Jugendliche, die ihre Aus- Kiesweg 31 Die TN sollen während der Intensivphase bildung abgebrochen ha- in einem heimischen Betrieb (neue) Per- 35396 Gießen spektiven kennenlernen. Zwei Tage in der ben, werden über die Woche stehen ein individuelles Personal- Agentur für Arbeit oder coaching und notwendige individuelle vom Jobcenter angemeldet. Tel.: 0641/95225-0 Unterstützung bei der Planung und Um- setzung konkreter beruflicher Perspekti- ven im Vordergrund. In besonderer Form soll die individuelle Unterstützung im emotionalen, sozialen und persönlichen Bereich erfolgen. Nega- tiverfahrungen sollen durch positive Un- terstützung und Gruppenerlebnisse auf- gearbeitet werden. Das Projekt hat Werkstattcharakter (Camp), wobei gemeinsame Wochenend- veranstaltungen als stabilisierende Ge- meinschaftserlebnisse mit gegenseitiger Unterstützung dienen (innerhalb der In- tensivphase) 7/10
Förderangebot Zielgruppen/ Art, Höhe und Umfang der För- Anträge, Formalia Institution/Träger/ Fördervoraussetzungen derung Ansprechpartner Das Land Hessen fördert die Begründung Ein Ausbildungsverhältnis kann mit einem Anträge auf Gewährung Land Hessen über von Ausbildungsverhältnissen mit benach- jährlichen Zuschuss von 2.000,00 EUR eines Zuschusses sind Regierungspräsidium teiligten Jugendlichen, die in anerkannten (bzw. 1.000,00 EUR für das vierte Ausbil- schriftlich über die für die Kassel Ausbildungsberufen nach Berufsbildungs- dungsjahr), insgesamt jedoch mit höchs- Ausbildungsvermittlung Dezernat 21/4 gesetz (BBiG) und Handwerksordnung tens 7.000,00 EUR gefördert werden. zuständige Stelle mit dem Steinweg 6 Ausbildungskostenzuschuss (HwO) bei Unternehmen, Verwaltungen auch dort erhältlichen An- 34117 Kassel und sonstigen Ausbildungseinrichtungen tragsformular bis spätes- ausgebildet werden. tens 15. November des für Benachteiligte jeweiligen Förderjahres zu Bewerber richten. -dürfen bei Ausbildungsbeginn ihr 27. Ansprechpartner für An- Lebensjahr noch nicht vollendet haben tragsteller aus den Regie- -müssen bei Ausbildungsbeginn mit rungsbezirken Gießen Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein und Darmstadt: -dürfen mit dem Antragsteller / Gesell- schafter nicht verheiratet oder im ersten Sabine Fischer oder zweiten Grad verwandt sein -dürfen noch keine andere abgeschlosse- Tel.: 05 61 10 6 - 34 24 ne Berufsausbildung nach Berufsbil- Fax: 06 11 32764 1662 dungsgesetz (BbiG) oder Handwerksord- nung (HWO) haben E-Mail: sabine.fischer@rpks.hessen.de Weitere Voraussetzungen: http://www.rp- kassel.hessen.de/irj/RPKS_Internet?cid= 39af06d57f2513c746645ee6314c6250 8/10
Förderangebot Zielgruppen/ Art, Höhe und Umfang der Anträge, Formalia Institution/Träger/ Fördervoraussetzungen Förderung Ansprechpartner Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbil- Der Zuschuss beträgt Antragstellung vor Frau Jung für Regie- Altbewerberprogramm dung (< 27 Jahre), die sich Ausbildungsbeginn; rungsbezirk Gießen im 1. Ausbildungsjahr 65 %, Spätestens 31.08. 2012 - bereits im Vorjahr oder früher Tel.: 0561/106-3414; ausbildungsplatzsuchend gemeldet/ im 2. Ausbildungsjahr 35 % vergeblich um einen Ausbildungsplatz Eine Fortsetzung im E-Mail: bemüht haben und bei der AA oder dem der tatsächlich geleisteten, max. der tarif- Jahr 2013 ist noch petra.jung@rpks.hessen.de JC gemeldet sind lichen monatlichen Ausbildungsvergü- offen. tung. Die Jugendlichen müssen die Schule mit dem Hauptschulabschluss verlassen Das dritte Ausbildungsjahr wird nicht haben. gefördert. Programm zur Förde- ses der Berufsausbil- rung des Abschlus- dung / Abbrecher- Jugendliche, die ihre Ausbildung nach Tarifliche monatliche Ausbildungsvergü- Anträge müssen vor Frau Jung für Regie- Ablauf der Probezeit abbrechen. tung (ohne Zuschläge) für längstens 6 Ausbildungsbeginn rungsbezirk Gießen programm Monate beim übernehmenden Gefördert wird die Anschlussausbildung Betrieb dem Regie- Tel.: 0561/106-3414; nach Ablauf der Probezeit, wenn der Ab- rungspräsidium Kassel Fax: 0561/106-1662; bruch nicht länger als ein Jahr zurückliegt vorliegen und Bewerber < 27 Jahre alt ist. E-Mail: petra.jung@rpks.hessen.de 9/10
Förderangebot Zielgruppen/ Art, Höhe und Umfang der Anträge, Formalia Institution/Träger/ Fördervoraussetzungen Förderung Ansprechpartner lungsarbeit bei der Schaffung und Be- Als landesweites Projekt begann OloV Direkte Information: Regelmäßige Netzwerk- Regionale Koordination Optimierung der lokalen Vermitt- setzung von Ausbildungsplätzen 2004, als die Partner des hessischen Aus- http://www.olov-hessen.de/olov- treffen Monika Neumaier (Ge- bildungspaktes gezielte Maßnahmen ver- strategie/partner-ziele.html schäftsführerin) einbarten, um "im gesamtgesellschaftli- ZAUG gGmbH chen Interesse eine möglichst umfassende Kiesweg 31 Ausbildung aller Jugendlichen zu gewähr- 35396 Gießen OloV – leisten und den Fachkräftebedarf der Wirt- Tel: 0641/95225-40 schaft auch in Zukunft sicherzustellen" Fax: 0641/51594: (Hessischer Pakt für Ausbildung 2004 - 2006 zwischen Wirtschaft, Kommunalen geschaeftsfuehrung@zaug.de Spitzenverbänden, Regionaldirektion Hes- sen der Bundesagentur für Arbeit und der Landesregierung. Frankfurt, 6. September 2004, S.2). 10/10
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