SONNENSEGEL - PAUL SCHLOTTMANN GMBH & CO. KG AM MÜHLBACH 15 56653 WEHR - PROFIL & ZUBEHÖR - PAUL SCHLOTTMANN GMBH & CO. KG

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SONNENSEGEL - PAUL SCHLOTTMANN GMBH & CO. KG AM MÜHLBACH 15 56653 WEHR - PROFIL & ZUBEHÖR - PAUL SCHLOTTMANN GMBH & CO. KG
Prospekt 2020

Sonnensegel
          Profil & Zubehör
                 2020

Paul Schlottmann GmbH & Co. KG
        Am Mühlbach 15
           56653 Wehr
                                    Tel.: 02636 7067
                                    Fax: 02636 7955
                                info@schlottmann-kg.de
                             reinhild@zeltstangen-kg.de
                             www.schlottmann-kg.de
                               www.zeltstangen.de

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       Alu-Sonnensegelmast-Profil

Material:           Aluminium, F 27
Oberfläche:         eloxiert E6/EV1 20 my
Maße:               Außendurchmesser-101 mm
                    Wanddicke: 5 mm

50/100        Länge 3.000 mm
50/100        Länge 6.000 mm
50/105        Länge 4.000 mm

              Sonderlängen                    auf Anfrage
D60           Pulverbeschichtung
              Längen bis 3.000 mm
SÄ/G          Gehrungsschnitte nach Angabe

50/110        Alu-Einschubrohr passend für
              Sonnensegelprofil, 90 x 5 mm ø
SÄ            Sägeschnitt

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  Neues Zubehör für unser Sonnensegelprofil
                  UNSER BODENROHR
              zum Einbetonieren - passend für unser Hülsenrohr
                        incl. Deckel für den Winter

Art.-Nr. 50/115   (Bodenrohr + Deckel)
Material:         Stahlrohr geschweißt
Oberfläche:       feuerverzinkt
Maße:             Außendurchmesser - 101,6 mm
                  Wanddicke - 3,6 mm
Länge:            800 mm
Art.-Nr. 50/110   Alu-Einschubrohr
SÄ                Sägeschnitt

                                   Komplettset:
                                   Bodenrohr, Deckel und
                                   Einschubrohr (1,50 m)

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Krinner-Schraubfundament
            KSF E 140x1300-E76-100

    • Die Alternative zu Beton
  • Passend für unser Hülsenrohr

  Das Schraubfundament ist mit Exzentersatz ausgestattet. Der
  Exzenter ermöglicht die Feinjustierung und sorgt für perfekten Stand
  des aufzustellenden Objektes. Das System ist besonders geeignet für
  die resonanz- und schwingungshemmende Montage von Masten.

  Ihr Ansprechpartner bei Interesse:
  Krinner Schraubfundamente
  Eric Hannappel
  Weyener Str. 1a
  65611 Brechen
  Tel. 06483 80500-82 │ Fax: 06483 80500-83
  E-Mail: info@krinner-projekte.de

  a-Länge:                      1295 mm
  b-Außendurchmesser:           139,70 mm
  c-Innendurchmesser:           132,50
  d-Einstelldurchmesser:        100/90/80/79 mm
  e-Einstelltiefe:              320/340/350/355 mm
  f-Gewinde:                    3xM12
  g-Lochkreisdurchmesser:       192 mm
  h-Flanschaußendurchmesser:    220 mm
  i-Flanschstärke:              14 mm

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 Neues Zubehör für unser Sonnensegelprofil

Wandhalterungen zur Befestigung des Sonnensegels an Mauern und
Hauswänden
Material:            Stahlblech 5 mm dick
Oberfläche:          galvanisch verzinkt zuzüglich einer
                     Pulverbeschichtung in Fassadenqualität
Standardfarbe:       weiß
Sonderfarben:        auf Anfrage möglich
Lochdurchmesser:     14,5 mm ø
Öse:                 6 mm Vollmaterial gebogen auf ca. 32 mm Innenmaß

Art.-Nr. 50/130
Wandhalterung quadratisch
Maße:           160x160 mm

Art.-Nr. 50/131
Wandhalterung Innenecke
Schenkel-Maße: 160x150 mm

Art.-Nr. 50/132
Wandhalterung Außenecke
Schenkel-Maße: 160x150 mm

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                  Das Zubehör im Set
Art.-Nr. 50/180
Belegklampe mit Alu-Klemmplatte
bestehend aus:
1x    Alu-Klemmplatte zur Fixierung der Belegklampe
2x    A2-Senkkopfschraube mit Kreuzschlitz
      M5x35
2x    A2-Gewindestift mit Innensechskant
      M8x10
1x    Belegklampe, Nylon, schwarz

                                                L     = 170 mm
                                                LL    = 43 mm
                                                B     = 21 mm
                                                H     = 38 mm

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                  Das Zubehör im Set

Art.-Nr. 50/190
Ringmutter mit Klemmplatte
Bestehend aus:
1x    Klemmplatte zur Fixierung der
      Ringmutter, galvanisch verzinkt
      zzgl. Pulverbeschichtung
1x    A2-Senkkopfschraube M10x30
1x    A2-U-Scheibe
2x    A2-Gewindestift mit Innensechskant
      M8x10
1x    A2-Ringmutter M10

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                    Das Zubehör im Set

Art.-Nr. 50/185
Umlenkrolle für eine Gurtbreite von 25 mm
Bestehend aus:
1x    A2-Klemmplatte zur Fixierung der
      Umlenkrolle
1x    Umlenkrolle galvanisch verzinkt
     zzgl. Pulverbeschichtung in Fassadenqualität
2x   A2-Linsenflanschschraube M8x20

Art.-Nr. 50/186
Umlenkrolle für eine Gurtbreite von 35 mm
Bestehend aus:
1x    A2-Klemmplatte zur Fixierung der
      Umlenkrolle
1x    Umlenkrolle galvanisch verzinkt
     zzgl. Pulverbeschichtung in Fassadenqualität
2x   A2-Linsenflanschschraube M8x20

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                               Das Zubehör

50/120        Alu-Klemm-Mutter mit M8-Gewinde

                                     M8

50/121        Alu-Klemm-Mutter mit M6-Gewinde

                                   M6

50/160        Plastik-Lamellenstopfen
              101,6x3,6-6 grau

50/161        Plastik-Lamellenstopfen
              101,6x3,6-6 schwarz

Montagehinweis für die Stopfen:
Der Stopfen sollte zur leichteren Montage vorher
erwärmt werden.

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               Neues Zubehör für unser
                 Sonnensegelprofil
        DECKEL für Masten mit
         Gehrungsschnitt 35°
50/162
Material:         Aluminium 2 mm dick
Oberfläche:       Pulverbeschichtet ähnlich Eloxal
Maße:             Passend für Gehrungsschnitt 35°
Befestigung:      Klemmwirkung durch die Aluminium-Laschen

Montagehinweis:        beim Andrücken des Deckels ein wenig
                       Silikon verwenden (nicht unbedingt erforderlich)

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Verpackung gegen Berechnung je Karton              10,50 € / Karton

Versand mit Spedition ab Werk

Lieferzeit: nach noch zu treffender Vereinbarung

Geschäfts- und Lieferungsbedingungen sind auf dem nachfolgenden Blatt

enthalten.

Eventuell notwendige Preiserhöhungen bleiben vorbehalten.

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                                                                Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1) Anwendungsbereich
      a.     Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und
             Auskünften.
      b.     Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
      c.     Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
2) Vertragsabschluss
      a.     Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als
             angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.
      b.     Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten oder in den zu einem Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Muster,
             Prospekte, technischen Angaben und Kataloge und sonstige technische Daten, Verwendungsempfehlungen sind unverbindlich, sie befreien den Besteller nicht von der
             Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke, Verfahren und Einsatzfälle. Sie werden erst Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von uns
             ausdrücklich als verbindlich bestätigt sind. Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Anwendung,
             Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers.
      c.     An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nur für den vertraglich
             vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3) Preise, Preislisten
      a.     Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
      b.     Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
      c.     Bei Rechnungsstellung werden die Preise je Packeinheit auf volle Cent gerundet (dritte Dezimalstelle größer 4 wird auf-, sonst abgerundet) und mit der Bestellmenge
             multipliziert.
4) Lieferung
Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet.
      a.     Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt.
      b.     Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße
             ausdrücklich zugesichert.
      c.     Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
      d.     Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der
             Versandbereitschaft auf den Besteller über.
      e.     Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch von uns beauftragte Frachtführer sichergestellt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem
             Besteller obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen.
5) Lieferfrist
      a.     Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise
             Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem
             Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind. Treten sie ein sind beide Parteien berechtigt, vom
             Vertrag zurückzutreten.
8) Zahlung
      a.     Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
      b.     Der Besteller gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 286 Abs.3 BGB.
      c.     Im Falle des Verzuges stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu.
      d.     Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht
             wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
6) Eigentumsvorbehalt
      a.     Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den
             gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
      b.     Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch
             bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit
             einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht
             gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe
             des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
      c.     Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch
             verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis
             Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
      d.     Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen
             Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten
             Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.
      e.     Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %
             übersteigt.
7) Gewährleistung, Haftung
      a.     Der Auftraggeber hat die Beschaffenheit der gelieferten Ware unverzüglich nach Eintreffen zu prüfen. Beanstandungen hat er mittels eingeschriebenem Brief innerhalb von
             drei Arbeitstagen nach Übergabe vorzubringen. Der Auftraggeber hat uns Gelegenheit zu geben, sich von dem Vorhandensein etwaiger Mängel zu überzeugen. Zu diesem
             Zweck ist auf unser Verlangen die gelieferte Ware auf Kosten des Auftraggebers an uns zu versenden. Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, gilt die Ware als genehmigt,
             es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Die Ware gilt ferner als genehmigt, wenn der Auftraggeber sie der
             Verarbeitung oder der Weiterverarbeitung zugeführt hat.
      b.     Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung, Neulieferung oder Ersatz des entsprechenden Minderwertes berechtigt. Im
             Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
             Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
      c.     Schlägt die Nachbesserung fehl oder sind wir für Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene
             Fristen hinaus, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
      d.     Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden
             des Bestellers, sind ausgeschlossen.
      e.     Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
      f.     Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
      g.     Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe der Ware.
      h.     Ansprüche gegen uns dürfen unabhängig von ihrem Rechtsgrund vom Auftraggeber nur mit unserer Zustimmung abgetreten werden.
9) Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
      a.     Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
      b.     Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unserer Rechtsbeziehung zum Besteller ist das Amtsgericht Sinzig oder das Landgericht Koblenz. Wir sind jedoch berechtigt, auch
             am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
      c.     Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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