Übersicht und Erläuterungen 2023 - Vorsorgeleistungen - Lorem Ipsum 1 - BVK

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Übersicht und Erläuterungen 2023 - Vorsorgeleistungen - Lorem Ipsum 1 - BVK
Lorem Ipsum 1

Vorsorgeleistungen

Übersicht und
Erläuterungen –
2023
Übersicht und Erläuterungen 2023 - Vorsorgeleistungen - Lorem Ipsum 1 - BVK
Diese Broschüre fasst die Vorsorgeleistungen der BVK vereinfacht zusammen. Es können keine
Ansprüche daraus abgeleitet werden. Rechtlich bindend ist ausschliesslich das Vorsorgereglement.
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Inhalt
 4 Fakten und Organisation BVK               11 Leistungen bei Tod und Invalidität
 5 Das Dreisäulensystem der Schweiz          15 Austritt aus der BVK
 6 Die Finanzierung der Vorsorgeleistungen   16 Wohneigentumsförderung und Hypotheken
 8 Pensionierung und Altersvorsorge          17 Wohnungen und Geschäftsflächen
10 Vorzeitige Pensionierung                  18 Glossar
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4   Fakten und Organisation BVK

Fakten zur BVK
Die BVK ist mit 130 300 Versicherten die     den Branchen Gesundheit, Bildung und      lidität. Verglichen mit anderen Vorsorge­
grösste Pensionskasse der Schweiz. Sie       Verwaltung. Die restlichen 40 % sind      einrichtungen erbringt die BVK über­
ist eine privatrechtliche Stiftung.          Angestellte des Kantons Zürich.           durchschnittliche Leistungen.

60 % der Kundinnen und Kunden sind           Die BVK versichert Vorsorgeleistungen     (Zahlen per 1. Januar 2023)
von angeschlossenen Arbeitgebern aus         bei Alterspensionierung, Tod und Inva­

      Versicherte                            Anlagevermögen                           Angeschlossene Arbeitgeber

                                                          CHF

                      130 300                             41,4 Mrd.                                438

Organisation der BVK
Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ
der BVK. Das paritätische Gremium be­
steht aus je neun Vertreterinnen und
Vertretern von Arbeitgebern und Arbeit­
nehmenden, die für eine Amtsperiode
von vier Jahren gewählt sind.

Die Aufgaben des Stiftungsrats sind viel­
fältig. Er bestimmt die strategischen
Ziele, legt die Organisation der BVK fest,
sorgt für ihre finanzielle Stabilität und
überwacht die Geschäftsführung.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung setzt die Anord­
nungen des Stiftungsrats und seiner
Ausschüsse um und vertritt die BVK
nach aussen.
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Das Dreisäulensystem der Schweiz   5

Das Dreisäulensystem der Schweiz
Das schweizerische Vorsorgesystem ist       Säule müssen sich Arbeitnehmende ab           Mindesteinkommen von 22 050 Franken
als Dreisäulen­system bekannt. Jede der     einem gewissen Mindesteinkommen               (Stand 2023) erzielen. Bis Alter 21 de­
drei Säulen wird unterschiedlich finan­     anschliessen. Die dritte Säule ist freiwil­   cken die Beiträge nur die Risiken Tod
ziert. Zusammen decken sie die finan­       lig. Die BVK ist Teil der zweiten Säule,      und Invalidität ab. Ab dem Alter von
zielle Vorsorge für die Zeit nach der       der beruflichen Vorsorge.                     21 Jahren wird zusätzlich für die Alters­
Pensionierung, den finanziellen Scha­                                                     vorsorge angespart.
den im Todesfall sowie das Risiko einer
invaliditätsbedingten Erwerbsunfähig­       Beginn des Vorsorgeschutzes
keit ab.
                                            Die Aufnahme in die Pensionskasse er­
Die erste Säule ist für alle Personen ob­   folgt mit dem Beginn des Arbeitsver­
ligatorisch, die in der Schweiz wohnen      hältnisses, frühestens mit Alter 18. Da­
oder erwerbstätig sind. Der zweiten         für müssen Versicherte ein jährliches

   1. Säule                                    2. Säule                                      3. Säule
   Staatliche Vorsorge                         Berufliche Vorsorge                           Private Vorsorge
   (AHV und IV)                                (BVG)

   Ziel                                        Ziel                                          Ziel
   Deckt den Existenzbedarf, falls             Sichert zusammen mit der                      Dient der zusätzlichen privaten
   das Erwerbseinkommen in­                    ersten Säule den gewohnten                    Absicherung.
   folge Pensionierung, Tod oder               Lebensstandard.
   Invalidität wegfällt.

   Versicherte                                 Versicherte                                   Versicherte
   Alle in der Schweiz lebenden                Alle Arbeitnehmenden mit                      Freiwillig – jede in der Schweiz
   oder arbeitenden Personen                   einem Mindesteinkommen von                    wohnhafte oder arbeitstätige
   und Schweizer Bürgerinnen                   22 050 Franken (Stand 2023).                  Person.
   und Bürger, die im Ausland für
   einen Schweizer Arbeitgeber
   tätig sind.

   Finanzierung                                Finanzierung                                  Finanzierung
   Beiträge werden zu gleichen                 Jede versicherte Person spart                 Jede versicherte Person spart
   Teilen durch den Arbeitneh­                 zusammen mit dem Arbeitge­                    für die eigene Vorsorge, in
   menden und den Arbeitgeber                  ber mindestens zu gleichen                    Form eines Vorsorgekontos bei
   finanziert. Die Beiträge werden             Teilen für die eigene Vorsorge                einer Bank oder als Lebens­
   direkt vom Lohn abgezogen.                  (Kapitaldeckungsverfahren).                   versicherung. Einzahlungen in
   Die erwerbstätige Generation                Die Beiträge werden direkt                    die Säule 3a sind jährlich bis zu
   finanziert die Renten der nicht             vom Lohn abgezogen.                           einem Betrag von 7 056 Fran­
   mehr erwerbstätigen Genera­                                                               ken (Stand 2023) steuerlich
   tion (Umlageverfahren).                                                                   abziehbar.
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6    Die Finanzierung der Vorsorgeleistungen

Die Finanzierung der Vorsorgeleistungen
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt durch die Beiträge der Arbeit-
nehmenden, die Beiträge der Arbeitgeber sowie durch Zinsen.

Berechnung der Beiträge                        Sparbeiträge                                Flexibles Sparen

Grundlage für die Berechnung der Bei­          Die Sparbeiträge dienen der Finanzierung    Aktivversicherte können bei der BVK
träge ist der versicherte Lohn. Er ist         der Altersvorsorge. Der Sparprozess be­     mitbestimmen, wie viel Sparguthaben
auch massgebend für die Berechnung             ginnt am 1. Januar des Jahres, in dem die   sie ansparen wollen. Sie können, ab­
der Sparbeiträge sowie der Leistungen          versicherte Person 21 Jahre alt wird. Bei   hängig von den persönlichen Bedürf­
im Invaliditäts- und im Todesfall. Es wird     der BVK übernimmt der Arbeitgeber stan­     nissen und Möglichkeiten, aus drei
nicht der gesamte Lohn, sondern der            dardmässig 60 % der Beiträge, die arbeit­   Sparbeitragsvarianten wählen.
Bruttolohn abzüglich des sogenannten           nehmende Person 40 %.                            bvk.ch/mybvk
Koordinationsabzugs versichert. Dieser
umfasst die bereits durch die 1. Säule                                                     Variante «Standard»
(AHV / IV) versicherten Lohnanteile.           Risikobeiträge                              Alle Versicherten sind standardmässig
Bei einer Beschäftigung von 100 %                                                          dieser Beitragsvariante zugeteilt.
entspricht der Koordinationsabzug              Zusätzlich zu den Sparbeiträgen leisten
25 725 Franken (Stand 2023). Bei Teil­         Arbeitnehmende und Arbeitgeber Risi­        Variante «Basis»
zeitbeschäftigten wird er entsprechend         kobeiträge. Damit werden die Risiko­        Versicherte sparen 2 Prozentpunkte we­
dem Beschäftigungsgrad herabgesetzt.           leistungen finanziert, also Leistungen      niger persönliche Beiträge als in der
                                               im Fall von Invalidität oder Tod. Die       Standardvariante. Das monatlich ver­
                                               Risiken Tod und Invalidität sind ab         fügbare Einkommen steigt, das Leis­
                                               dem 1. Januar des Jahres versichert,        tungsniveau im Zeitpunkt der Pensio­
Die Beiträge werden den Arbeit-
                                               in dem eine Person 18 Jahre alt wird.       nierung sinkt hingegen.
nehmenden jeden Monat direkt
                                               Der Risikobeitrag beläuft sich auf
vom Lohn abgezogen.
                                               2 % des versicherten Lohns. Davon           Variante «Top»
                                               bezahlt die arbeitnehmende Person           Versicherte sparen 2 Prozentpunkte mehr
                      Beiträge                 0,8 %, der Arbeitgeber steuert die          persönliche Beiträge als in der Standard­
    40 %              Arbeitnehmende           restlichen 1,2 % bei.                       variante. Das Leistungsniveau zum Zeit­
            60 %      Beiträge                                                             punkt der Pensionierung steigt. Dadurch
                      Arbeitgeber                                                          sinkt das steuerbare Einkommen.

Alter                               Beiträge Arbeitnehmende                                      Beiträge Arbeitgeber
                   Variante «Basis»          Variante «Top»       Variante «Standard»         Bei allen drei Beitragsvarianten

21 bis 23               2,0 %                    6,0 %                    4,0 %                             6,0 %
24 bis 27               3,2 %                    7,2 %                    5,2 %                             7,8 %
28 bis 32               4,4 %                    8,4 %                    6,4 %                             9,6 %
33 bis 37               5,6 %                    9,6 %                    7,6 %                             11,4 %
38 bis 42               6,8 %                    10,8 %                   8,8 %                             13,2 %
43 bis 47               8,0 %                    12,0 %                   10,0 %                            15,0 %
48 bis 52               8,8 %                    12,8 %                   10,8 %                            16,2 %
53 bis 65               9,6 %                    13,6 %                   11,6 %                            17,4 %
66 bis 70               4,0 %                    8,0 %                    6,0 %                             9,0 %
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Die Finanzierung der Vorsorgeleistungen   7

Zusatzvorsorge                             Beispiel Gesamtvorsorge
                                           Beschäftigungsgrad                                 Nebenvorsorge
Die BVK bietet nebst dem bestehendem       60 %
Vorsorgeplan (Hauptvorsorge) attraktive    Zusätzlich versicherter Lohn                       Neben einer Hauptarbeit, die
Zusatzpläne an: die Gesamtvorsorge und     15 435 CHF (25 725 CHF × 60 %)                     BVG-versichert ist, können
die Ergänzungsvorsorge. Diese beiden       Beiträge an die Gesamtvorsorge                     Verdienste aus weiteren
zusätzlichen Vorsorgepläne können nur      463 CHF (15 435 CHF × 3 %)                         Mandaten, die unter den
durch die Arbeitgeber versichert werden.                                                      ver­sicherbaren Mindest­
Arbeitnehmende können diese nicht          Ergänzungsvorsorge                                 werten liegen, bei der BVK
selbstständig abschliessen.                Die Ergänzungsvorsorge bietet zusätz­              versichert werden. Diese Zu­
                                           liche Leistungen im Alter, bei Invalidität         satzvorsorge kann durch den
Gesamtvorsorge                             und Tod für Versicherte ab Alter 43 im             Versicherten und mit dem
Über die Gesamtvorsorge können Ar­         höheren Lohnsegment. Dabei werden                  Einverständnis der Drittfirma
beitgeber zusätzlich den Koordina­         Lohnbestandteile von über 132 300                  abgeschlossen werden.
tionsabzug für ihre Mitarbeitenden         Franken (Stand 2023) mit zusätzlichen
versichern. Der Betrag des Koordinati­     Sparbeiträgen ergänzend versichert.
onsabzugs wird in der Hauptvorsorge
nämlich nicht berücksichtigt. Damit        Beispiel Ergänzungsvorsorge
wird der Sparprozess aller Arbeitneh­      Lohn
menden zusätzlich unterstützt und die      150 000 CHF
Vorsorgelücke in der 2. Säule (verur­      Zusätzlich versicherter Lohn
sacht durch den Koordinationsabzug)        17 700 CHF
geschlossen.                               (150 000 CHF – 132 300 CHF)
                                           Beiträge an die Ergänzungsvorsorge
                                           2 124 CHF (17 700 CHF × 12 %)

1. Säule (AHV)                             2. Säule (BVG): die Leistungen der BVK

                                             Ggf. Nebenvorsorge                                            Lohnbestandteile
                                                                                                            ab 132 300 CHF

                                              Versicherter Lohn in
                                              der Hauptvorsorge

                                                                            Versicherung des
        Maximale AHV-Rente:                     Abzüglich des
                                                                           Koordinationsabzugs
            29 400 CHF                       Koordinationsabzugs
                                                                             von 25 725 CHF

                                                 Hauptvorsorge               Gesamtvorsorge               Ergänzungsvorsorge
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8   Pensionierung und Altersvorsorge

Pensionierung und Altersvorsorge
Die Versicherten der BVK können zwischen Alter 60 und 65 in Pension gehen.
Versicherte, die im Alter von 65 Jahren eine lückenlose Weiterarbeit vereinbart
haben, werden spätestens im Alter von 70 Jahren pensioniert.

Schrittweise Pensionierung                 Altersrente mit                            Kapitalauszahlung
                                           garantierter Laufzeit                      anstelle einer Altersrente
Die Pensionierung kann in höchstens
drei Schritten erfolgen. Ein Kapital­      Das persönliche Sparguthaben wird bei      Bei der Pensionierung kann anstelle der
bezug ist bei zwei der drei Teilalters­    der Pensionierung mit einem Umwand­        monatlichen Altersrente ein Teil oder
pensionierungs-Schritten möglich. Der      lungssatz in eine lebenslange Alters­      die gesamte Altersleistung als Kapital
maximale Kapitalbezug ist in diesem        rente umgerechnet. Die Höhe des Um­        bezogen werden. Beim teilweisen Ka­
Fall vom Prozentsatz der Pensionierung     wandlungssatzes ist vom gewählten          pitalbezug werden die Altersleistungen
abhängig. Falls eine versicherte Person    Rücktrittsalter und vom Jahrgang ab­       sowie die allfälligen Ehepaarrenten und
zum Beispiel zu 30 % in Pension geht,      hängig.                                    ein allfälliger Überbrückungszuschuss
kann sie maximal 30 % des Spargutha­                                                  entsprechend gekürzt.
bens in Kapitalform beziehen.              Bei der Pensionierung kann gewählt
                                           werden, ob ein höherer Umwandlungs­        Ein Kapitalbezug muss mindestens ei­
                                           satz zum Tragen kommen soll. Im Ge­        nen Monat vor der Pensionierung
Sparprozess                                genzug würde im Todesfall die Hinter­      schriftlich bei der BVK beantragt wer­
                                           bliebenenrente von zwei Dritteln auf ein   den, und es ist eine beglaubigte Unter­
Die Altersvorsorge der BVK baut auf        Drittel gekürzt.                           schrift der Ehegattin / des Ehegatten
einem Sparprozess auf. Dieser beginnt                                                 oder der eingetragenen Partnerin / des
am 1. Januar des Jahres, in dem eine                                                  eingetragenen Partners nötig.
versicherte Person 21 Jahre alt wird. Er
dauert bis zur Pensionierung.

Umwandlungssatz                                                                                    Sparguthaben
                                                                                                   bei Pensionierung
Das persönliche Sparguthaben wird
bei der Pensionierung mit dem                                                               Sparguthaben ×
Rentenumwandlungssatz in eine lebens­                                                       Umwandlungssatz =
lange Altersrente umgerechnet.                                                              Jährliche Altersrente

                                                               Sparguthaben
                                                                                                   Jährliche Altersrente
                                                                                                   auf Lebzeit

Ab Alter 21                                                                  Pensionierung
Übersicht und Erläuterungen 2023 - Vorsorgeleistungen - Lorem Ipsum 1 - BVK
Pensionierung und Altersvorsorge   9

Erhöhung des Sparguthabens
durch Einkauf                              Berechnen Sie                       Die berechneten Renten wer­
                                           Ihre Altersrente                    den genauer, je kürzer die Zeit
Lücken, die durch das Fehlen von Bei­                                          bis zur Pensionierung noch
                                                Umwandlungssatz
tragsjahren, bei Lohnerhöhungen oder       Zur Planung Ihrer Pensionierung     dauert. Dies liegt daran, dass
zum Beispiel bei Scheidungen entstan­      können Sie im Versichertenportal    die künftigen Zinsen für die Ent­
den sind, können durch einen Einkauf       myBVK Ihre tagesaktuell berech­     wicklung des Sparguthabens
geschlossen werden. Falls Sie innerhalb    nete Rente jederzeit er­sehen.      heute noch nicht bekannt sind.
von drei Jahren vor der Pensionierung      Sie haben auch die Möglichkeit,
einen persönlichen Einkauf in die BVK      die Auswirkungen eines Kapital­     Registrieren Sie sich noch
tätigen möchten und bei der Pensionie­     bezugs spielerisch zu berechnen.    heute in unserem Versicherten-
rung einen Kapitalbezug planen, emp­       Für Fragen stehen wir Ihnen         portal myBVK.
fehlen wir Ihnen, sich vorgängig bei der   gerne auch telefonisch oder in          bvk.ch/mybvk
Steuerbehörde über die Steuerfolgen        persönlichen Beratungsgesprä­
zu informieren.                            chen zur Ver­fügung. Versicherte,   Buchen Sie Ihren Beratungs-
                                           die eine schrittweise Pensionie­    termin auf unserer Webseite.
                                           rung ins Auge fassen, können            bvk.ch/kontakt
                                           bei der BVK eine provisorische
                                           Rentenberechnung unter Berück­
                                           sichtigung der geplanten Teil­
                                           pensionierungsschritte bestellen.
Übersicht und Erläuterungen 2023 - Vorsorgeleistungen - Lorem Ipsum 1 - BVK
10 Vorzeitige Pensionierung

Vorzeitige Pensionierung
Eine vorzeitige Pensionierung – ob selber angestrebt oder vom Arbeitgeber
verursacht – bringt tiefschürfende Veränderungen mit sich. Beispielsweise werden die
Leistungen der AHV/IV massiv gekürzt. Der Überbrückungszuschuss kann hier helfen.

Überbrückungszuschuss                     berechnet sich der Betrag entspre­
                                          chend dem Beschäftigungsgrad. Ein
                                                                                     Vorsorge verbessern
BVK-Versicherte können ab Alter 60 in     (Teil-)Kapitalbezug im Zeitpunkt der
Pension gehen. Versicherte, die vor       Pensionierung führt zu einer anteilsmäs­
                                                                                     Durch einen Einkauf in die
dem ordentlichen AHV-Rentenalter in       sigen Kürzung des Überbrückungszu­
                                                                                     Pensionskasse können Sie
Pension gehen, haben Anspruch auf         schusses.
                                                                                     Ihre persönliche Vorsorge
einen Überbrückungszuschuss. Dies,
                                                                                     verbessern und profitieren
sofern der jeweilige Arbeitgeber diese    Wenn das ordentliche AHV-Alter er­
                                                                                     gleichzeitig von Steuervortei­
Möglichkeit vertraglich nicht ausge­      reicht ist, wird der Überbrückungszu­
                                                                                     len. Einkäufe sind während
schlossen hat. Auf dem persönlichen       schuss durch die AHV-Rente abgelöst.
                                                                                     dreier Jahre für Kapital­
Vorsorgeausweis ist unter dem Punkt       60 % des Überbrückungszuschusses fi­
                                                                                     bezüge (z. B. bei Pensionie­
«Arbeitgeber» ersichtlich, ob diese       nanziert der Arbeitgeber. Die restlichen
                                                                                     rung oder zur Finanzierung
Leistung ausgeschlossen ist.              40 % werden durch die versicherte Per­
                                                                                     eines Eigenheims) gesperrt.
                                          son in Form einer Kürzung der lebens­
Der Überbrückungszuschuss ersetzt die     langen monatlichen Rente ab dem
                                                                                     Weiterführende Informatio­
dann noch fehlende AHV-Altersrente.       ordentlichen AHV-Pensionierungsalter
                                                                                     nen finden Sie im Merkblatt
Er beläuft sich auf 75 % der maximalen    geleistet.
                                                                                     «Persönlicher Einkauf» oder
einfachen AHV-Rente von 29 400 Fran­
                                                                                     unter:
ken (Stand 2023).
                                                                                         www.bvk.ch
                                             Weiterführende Informationen
Verheiratete und in eingetragener Part­      finden Sie im Merkblatt
nerschaft lebende Versicherte können         «Überbrückungszuschuss
bei der BVK einen Zuschlag von 30 %          zur Altersrente» oder unter:
beantragen. Bei Teilzeitbeschäftigten            www.bvk.ch

Eine vorzeitige Pensionierung mit Bezug des Überbrückungs­zuschusses
hat finanzielle Auswirkungen, wie das unten stehende Beispiel zeigt:

                                                                                      Versicherte männliche Person
Rente von Alter 62 bis 65                  Rente ab Alter 65
                                                                                      Pensionierung mit Alter
Überbrückungs-                                                                        62 (Jahrgang 1961)
                       22 050 CHF          AHV-Rente                29 400 CHF        Beschäftigungsgrad: 100 %
zuschuss der BVK
                                                                                      Bruttolohn: 90 000 CHF
BVK-Altersrente        17 120 CHF          BVK-Altersrente          17 120 CHF        Versicherter Lohn: 64 275 CHF
                                                                                      Anspruch auf max.
                                           Kürzung BVK-Alters­-                       AHV-Altersrente
                                           rente infolge Über­      –1 521 CHF        Sparguthaben: 400 000 CHF
                                           brückungszuschuss                          Ordentlicher Umwandlungssatz:
                                                                                      4,28 %
Total Rente pro Jahr   39 170 CHF          Total Rente pro Jahr    44 999 CHF
Leistungen bei Tod und Invalidität    11

      Leistungen bei Tod und Invalidität
      Der Risikoschutz der BVK umfasst die Leistungen bei Tod und Invalidität.
      Die Risikobeiträge werden monatlich ab dem 1. Januar des Jahres
      einbezahlt, in dem eine Person 18 Jahre alt wird. Der Arbeitgeber leistet
      standardmässig 60 % der Beiträge, die arbeitnehmende Person 40 %.
      Den Versicherten wird ihr Anteil monatlich direkt vom Lohn abgezogen.

       Situation                      Leistungen

                                      Invalidenrente              Ehepaarrente                Neuberechnung der            Kinderrente/
                                                                  im Zeitpunkt                Rente, wenn die Per-         Waisenrente
                                                                  des Todes                   son 65 Jahre alt
                                                                                              wird / geworden wäre

      Versicherte Person              60 % des versicherten                                   Invalidenrente wird          Kinderrente in Höhe
      kann aus gesundheit­            Lohns                                                   durch Altersrente            der Waisenrente für
      lichen Gründen den              (bei Vollinvalidität)                                   abgelöst, wie sie sich       jedes Kind, das im Falle
      Beruf oder eine andere                                                                  durch Weiterführung          des Todes der ver­
      zumutbare Erwerbs­                                                                      des Sparguthabens bis        sicherten Person eine
      tätigkeit nicht mehr                                                                    zum vollendeten              Waisenrente erhalten
      ausüben                                                                                 65. Altersjahr ergibt.       könnte.

      Tod einer v­ ersicherten                                    40 % des letzten            ²⁄³ der Altersrente, wie     Waisenrente: 30 %
      Person vor Alter 65                                         versicherten Lohns          sie sich bei Weiter­         der Ehepaarrente
                                                                                              führung des Spargut­
                                                                                              habens bis zum vollen­
                                                                                              deten 65. Altersjahr der
                                                                                              verstorbenen Person
                                                                                              ergeben hätte.

      Tod einer noch er­                                          ²⁄³ der Altersrente, die                                 Waisenrente: 30 %
      werbstätigen Person                                         der versicherten Person                                  der Ehepaarrente
      nach Alter 65                                               im Zeitpunkt des Todes
                                                                  zugestanden hätte.

      Tod eines Invaliden­                                        ²⁄³ der Invalidenrente      ²⁄³ der Altersrente, wie     Waisenrente: 30 %
      rentners / einer Invali­                                                                sie sich bei Weiter­         der Ehepaarrente
      denrentnerin                                                                            führung des Spargut­
                                                                                              habens bis zum vollen­
                                                                                              deten 65. Altersjahr der
                                                                                              verstorbenen Person
                                                                                              ergeben hätte.

      Tod eines Alters­                                           Standard: ²⁄³ der                                        Waisenrente: 30 %
      rentners / einer Alters­                                    laufenden Altersrente;                                   der Ehepaarrente
      rentnerin                                                   optional ¹⁄³ bei Wahl
                                                                  des höheren Umwand­
                                                                  lungssatzes

*
     ingetragene Partnerschaften sind der Ehe gleichgestellt. Konkubinatspaare müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, um die gleichen Leistungen
    e
    erzielen zu können.
12 Leistungen bei Tod und Invalidität

Leistungen im Todesfall                  Erfüllt die hinterbliebene Person keine     Tod eines Altersrentners
                                         dieser Voraussetzungen, hat sie An­         Die Ehepaarrente beträgt ²⁄³ der laufen­
Ehepaarrente                             spruch auf eine Abfindung.                  den Altersrente. Wurde bei Pensionie­
Stirbt eine aktivversicherte oder eine                                               rung der höhere Umwandlungssatz ge­
rentenbeziehende Person, erhält die      Leistungen beim Tod einer aktiv­            wählt, beträgt die Ehepaarrente ¹∕³ der
hinterbliebene Ehegattin / der hinter­   versicherten Person vor Alter 65            laufenden Jahresrente.
bliebene Ehegatte respektive die ein­    Die Ehepaarrente beträgt 40 % des letz­
getragenen Partnerin / der eingetra­     ten versicherten Lohns. Sie wird bis zum    Waisenrente
gene Partner eine Ehepaarrente, sofern   Zeitpunkt ausgerichtet, in dem die ver­     Hinterlässt eine versicherte Person ei­
er im Zeitpunkt des Todes der versi­     storbene Person 65 Jahre alt geworden       gene Kinder, Stief- oder Pflegekinder,
cherten Person eine der folgenden Be­    wäre. Danach wird sie durch eine Ehe­       haben diese Anspruch auf eine Waisen­
dingungen erfüllt:                       paarrente abgelöst, die ²∕³ der Alters­     rente, sofern sie:
                                         rente beträgt, die bei Pensionierung
− Die hinterbliebene Person muss        der verstorbenen Person ausgerichtet        − noch nicht 20 Jahre alt sind oder
   oder musste für den Unterhalt ei­     worden wäre.                                − noch nicht 25 Jahre alt sind und in
   nes oder mehrerer eigener Kinder                                                     Ausbildung stehen oder
   aufkommen.                            Leistungen beim Tod einer noch              − noch nicht 25 Jahre alt und im
− Die hinterbliebene Person kommt       erwerbstätigen Person nach Alter 65            Sinne der Eidg. Invalidenversiche­
   zum Todeszeitpunkt für den Unter­     Die Ehepaarrente beläuft sich auf ²⁄³ der      rung zu mindestens 70 % invalid
   halt von Pflege- oder Stiefkindern    Altersrente, die der versicherten Person       sind.
   auf.                                  im Zeitpunkt des Todes zugestanden
− Die hinterbliebene Person ist min­    hätte.                                      Die Waisenrente beträgt 30 % der Ehe­
   destens 45 Jahre alt.                                                             paarrente. Vollwaisen haben Anspruch
− Die hinterbliebene Person bezieht     Leistungen beim Tod eines                   auf die doppelte Waisenrente.
   mindestens eine halbe Rente der       Invalidenrentners
   Eidg. Invalidenversicherung.          Die Ehepaarrente beträgt ²⁄³ der Invali­
                                         denrente. Sie wird bis zum Zeitpunkt
                                         ausgerichtet, in dem die verstorbene
                                         Person 65 Jahre alt geworden wäre.
    Eheähnliche Lebens­                  Danach wird sie durch eine Ehepaar­
    gemeinschaften                       rente abgelöst, die ²⁄³ der Altersrente
                                         beträgt, die bei Pensionierung der ver­
    Das Konkubinat ist bei der           storbenen Person ausgerichtet worden
    BVK versicherungsmässig              wäre.
    grundsätzlich der Ehe gleich­
    gestellt. Wichtige Vorausset­
    zung für den Anspruch auf
    Vorsorgeleistungen ist, dass
    die gegenseitige persönliche
    und finanzielle Unterstüt­
    zungspflicht schriftlich verein­
    bart und die entsprechende
    Unterstützungsvereinbarung
    bei der BVK eingereicht
    wurde.
Leistungen bei Tod und Invalidität   13

Todesfallsumme                             dass Sie eine allfällige Änderung der
Verstirbt eine aktivversicherte Person,    Begünstigtenordnung vor Eintritt eines
wird eine Todesfallsumme ausbezahlt,       Vorsorgefalls mit dem Formular der
falls die BVK keine Renten oder Abfin­     BVK melden müssen. Die BVK bestätigt
dungen an die Hinterbliebenen leisten      danach den Erhalt des Formulars und
muss. Die Todesfallsumme beläuft sich      prüft die Anspruchsberechtigung im
auf das gesamte Sparguthaben im Zeit­      Zeitpunkt des Vorsorgefalls.
punkt des Todes. Wenn eine rentenbe­
ziehende Person verstirbt, wird keine
                                              Weiterführende Informationen
Todesfallsumme ausgerichtet.
                                              finden Sie in den Merkblättern
                                              «Hinterbliebenenleistungen»,
Regeln Sie rechtzeitig, wer die Todes­
                                              «Partnerschaftsrente» und
fallsumme erhält. Anspruch haben nach
                                              «Todesfallsumme» und unter:
folgender Rangordnung:
                                                  www.bvk.ch

− Personen, die von der versicherten
   Person in erheblichem Masse finan­
   ziell unterstützt wurden;
− der/die Lebenspartner/-in, sofern
   die Lebensgemeinschaft während
   der letzten fünf Jahre bis zum Tod
   ununterbrochen geführt wurde;
− die Person, die für den Unterhalt
   der gemeinsamen Kinder aufkom­
   men muss.

Erfüllt keine Person diese Voraussetzun­
gen, erhalten die Kinder, die Eltern
oder die Geschwister die Todesfall­
summe.

Die versicherte Person kann schriftlich
festlegen, welche Personen innerhalb
einer Gruppe begünstigt werden sollen
und zu welchen Anteilen diese An­
spruch auf die Todesfallsumme haben.

Verwenden Sie dazu das Formular
«Änderung Begünstigtenordnung für
Todesfallsumme». Bitte beachten Sie,
Austritt aus der BVK   15

Austritt aus der BVK
Das Pensionskassengeld gehört der versicherten Person. Wird die
Arbeitsstelle gewechselt, geht das Geld in die neue Pensionskasse mit.
Unter gewissen Umständen kann es ausbezahlt werden.

Beendigung des                           Eine Barauszahlung der Freizügigkeits­
Arbeitsverhältnisses                     leistung kann beantragt werden, wenn:

Wird das Arbeitsverhältnis beendet,      − die versicherte Person die Schweiz
endet grundsätzlich auch das Versi­         endgültig verlässt (bei der Ausreise
cherungsverhältnis bei der BVK. Bei         in EU- oder EFTA-Länder gelten
Wechsel des Arbeitgebers wird das           Beschränkungen für die Barauszah­
persönliche Sparguthaben an die Pen­        lung der Austrittsleistung);
sionskasse des neuen Arbeitgebers        − die versicherte Person aufgrund der
übertragen. Das Sparguthaben setzt          Aufnahme einer selbstständigen
sich wie folgt zusammen:                    Erwerbstätigkeit nicht mehr in der
                                            beruflichen Vorsorge versichert
− Sparbeiträge der versicherten            werden muss;
   Person und des Arbeitgebers;          − die Freizügigkeitsleistung
− allfällige persönliche Einkäufe;         weniger als einen Jahresbeitrag der
− Zinsen;                                  versicherten Person beträgt.
− übertragene Freizügigkeits­
   leistungen früherer Vorsorge­         Unter einer Barauszahlung versteht man
   einrichtungen.                        die Überweisung der Freizügigkeitsleis­
                                         tung auf ein nicht gesperrtes Konto
Wenn Sie nach Austritt aus der BVK       (z. B. Privatkonto).
nicht weiter bei einer Pensionskasse
versichert sind, wird Ihr Sparguthaben      Weiterführende Informationen
auf ein Freizügigkeitskonto oder eine       finden Sie im Merkblatt
Freizügigkeitspolice überwiesen.            «Freizügigkeitsleistung» und
                                            unter:
                                                www.bvk.ch
16 Wohneigentumsförderung und Hypotheken

Wohneigentumsförderung
und Hypotheken
In den eigenen vier Wänden wohnen muss nicht ein unerfüllter
Traum bleiben. Bei der BVK findet man drei Möglichkeiten,
um Wohneigentum zu finanzieren: Hypothek, Bezug oder Ver-
pfändung von Vorsorgegeldern.

Wohneigentumsförderung                     Verpfändung der Vorsorgeleistung
                                           Versicherte haben die Möglichkeit, ihre
Aktivversicherte haben die Möglichkeit,    Vorsorgeleistungen (Renten- und Kapi­
ihr persönliches Sparguthaben für die      talleistungen) sowie ihre Sparguthaben
Finanzierung von selbst genutztem          zu verpfänden, die im Alter, bei Invalidi­
Wohneigentum einzusetzen oder eine         tät oder Tod ausbezahlt würden. Diese
bestehende Hypothek zu amortisieren.       Verpfändung dient als Sicherheit für
Das angesparte persönliche Guthaben        Kapitalgeber wie beispielsweise Ban­
kann durch Vorbezug des Spargutha­         ken. Im Fall einer Pfandverwertung ver­
bens oder durch Verpfändung der Vor­       liert der Versicherte die verpfändete
sorgeleistung verwendet werden.            Renten- oder Kapitalleistung.

Vorbezug des Sparguthabens                 		Vorteil:
Bei einem Vorbezug bezahlt die BVK         		Bei einer Verpfändung wird das
einen Betrag bis zur Höhe des Spargut­        Sparguthaben nicht gekürzt.
habens aus. Versicherte, die das 50. Al­      Die Altersleistungen würden erst
tersjahr erreicht haben, können maximal       bei einer allfälligen Pfandver­
die Hälfte des vorhandenen Spargutha­         wertung reduziert.
bens beziehungsweise das im Alter 50
vorhanden gewesene Sparguthaben be­        		Nachteil:
ziehen. Ein Vorbezug kann frühestens       		Die Verpfändung hat keinen
alle fünf Jahre geltend gemacht werden        Einfluss auf den Eigenkapitalan­
und muss mindestens 20 000 Franken            teil am Wohneigentum.
betragen. Für die Finanzierung von An­
teilsscheinen von beispielsweise Wohn­
baugenossenschaften können auch klei­
nere Beträge bezogen werden.                   BVK-Hypotheken

   Vorteil:                                    Im direkten Vergleich mit an­
		Ein Vorbezug erhöht den                     deren Kreditgebern gehört
   Eigenkapitalanteil am                       die BVK bei allen Laufzeiten
   Wohneigentum und verringert                 zu den Anbietern mit den
   die Zinsbelastung.                          tiefsten Zinsen. Das zeigen
                                               auch bekannte Vergleichs­
   Nachteil:                                   plattformen.
		Altersleistungen werden auf­
   grund des verringerten Spargut­                  www.bvk.ch/hypotheken
   habens entsprechend gekürzt.
Wohnungen und Geschäftsflächen     17

Wohnungen und Geschäftsflächen
Die BVK vermietet in der Schweiz rund 5 300 Wohnungen und 320 000 m²
Büro- und Gewerbefläche. Bei der BVK versicherte Personen werden
bei der Mieterauswahl bevorzugt behandelt. Das BVK Immo-Portal infor-
miert tagesaktuell über alle freien Objekte.

                                                1                                               3

                                                                                                4

                                                2

                                                                        1. Cäcilienstrasse, Zürich
                                                                        2. Elias-Canetti-Strasse, Zürich
                                                                        3. Inverde, Galgenen
                                                                        4. Le 2 Torri, Locarno

                                                                        Mehr dazu unter
                                                                           www.bvk.ch/immobilien
18   Glossar

Glossar
Deckungsgrad                               Koordinationsabzug                         Überbrückungszuschuss
Der Deckungsgrad einer Pensionskasse       Betrag, welcher vom Bruttolohn (mass­      zur Altersrente
entspricht dem Verhältnis des effektiv     gebender Lohn) abgezogen wird, um          Der Überbrückungszuschuss hilft ver­
vorhandenen Vermögens zum notwen­          den versicherten Lohn zu berechnen.        sicherten Personen im Falle einer Früh­
digen Vermögen, welches für die Er­        Der Abzug dient der Koordination           pensionierung, die noch fehlende AHV-
bringung der Leistungen (Renten und        zwischen der 1. und der 2. Säule. Der      Altersrente teilweise zu ersetzen. Der
Sparguthaben der Aktivversicherten)        Koordinationsabzug beträgt 7∕ 8 der        Überbrückungszuschuss stellt eine Art
gebraucht wird. Bei einem Deckungs­        ma­ximalen einfachen AHV-Rente, das        Ersatzeinkommen dar, das von der BVK
grad von unter 100 % wird von einer        heisst 25 725 Franken (Stand 2023). Bei    bis zum Erreichen des ordentlichen
Unterdeckung gesprochen, bei über          Teilzeitangestellten wird der Abzug ge­    AHV-Pensionierungsalters (Frauen 64,
100 % von Überdeckung.                     mäss dem Beschäftigungsgrad redu­          Männer 65) geleistet wird. Dies, sofern
                                           ziert.                                     der jeweilige Arbeitgeber diese Mög­
Ergänzungsvorsorge                                                                    lichkeit vertraglich nicht ausgeschlos­
Optionale Zusatzversicherung, welche       Risikobeitrag                              sen hat.
bestimmte Lohnbestandteile von Ar­         Der Risikobeitrag wird zur kollektiven
beitnehmenden ab Alter 43 im höhe-         Finanzierung der Risikoleistungen (In­     Überbrückungszuschuss
ren Lohnsegment zusätzlich versichert.     validität und Todesfall) verwendet und     zur Invalidenrente
Diese Zusatzvorsorge kann nur durch        monatlich vom Lohn abgezogen.              Temporäre Leistung, die von der BVK
den Arbeitgeber abgeschlossen wer­                                                    zusätzlich zur Invalidenrente bis zum
den.                                       Sparbeitrag                                Einsetzen der Leistungen der Eidg. IV /
                                           Die monatlichen Sparbeiträge werden        AHV ausgerichtet wird. Der Überbrü­
Gesamtvorsorge                             durch Arbeitnehmende und Arbeitge­         ckungszuschuss wird längstens bis zur
Optionale Zusatzversicherung, welche       ber finanziert und Ihrem persönlichen      Erreichung des ordentlichen AHV-Ren­
im Unterschied zur Hauptvorsorge den       Vorsorgekonto bei der BVK gutge­           tenalters ausgerichtet, sofern die Vor­
Koordinationsabzug versichert. Diese       schrieben. Je grösser das Spargutha­       aussetzungen dazu erfüllt sind.
Zusatzvorsorge kann nur durch den          ben im Zeitpunkt der Pensionierung,
Arbeitgeber abgeschlossen werden.          desto höher sind Ihre Altersleistun-       Umwandlungssatz
                                           gen – und umgekehrt.                       Prozentsatz, mit welchem das Spargut­
Hauptvorsorge                                                                         haben im Zeitpunkt der Pensionierung
Standard-Vorsorgeplan für alle ange­       Sparbeitragsvarianten                      in die jährliche Altersrente umgerech­
schlossenen Arbeitgeber. Darunter fal­     Die BVK bietet unterschiedliche Spar­      net wird. Die Höhe des Umwandlungs­
len auch die flexiblen Beitragsvarianten   beitragsvarianten zur Finanzierung der     satzes ist abhängig vom Pensionie­
«Standard», «Basis» und «Top», welche      Altersleistungen an. Versicherte können    rungsalter und vom Jahrgang.
die Aktivversicherten selbst wählen        entscheiden, ob sie mehr oder weniger
können.                                    hohe Sparbeiträge beisteuern wollen.       Versicherter Lohn
                                           Zur Wahl stehen die Varianten «Basis»      Jährlicher AHV-Bruttolohn (inklusive 13.
Invalidenrente                             (–2 %), «Standard» und «Top» (+2 %).       Monatslohn) abzüglich Koordinations­
Die BVK unterscheidet zwei Arten von       Der Arbeitgeberanteil bleibt immer         abzug. Bei Teilzeitangestellten wird der
Invalidenrenten. Die Erwerbsinvaliden­     gleich hoch.                               Koordinationsabzug anteilmässig be­
rente stützt sich auf den Entscheid der                                               rücksichtigt.
Eidgenössischen Invalidenversicherung.     Sparguthaben
Die Berufsinvalidenrente dagegen wird      Summe der angesammelten Sparbei­
von der BVK mithilfe von vertrauensärzt­   träge inklusive eingebrachter Freizügig­
lichen Gutachten festgesetzt. Es wird      keitsleistungen, persönlicher Einkäufe
geprüft, ob eine Person in der Lage ist,   und Zinsen. Die Altersrente wird auf­
weiterhin im angestammten Beruf tätig      grund des Sparguthabens berechnet.
zu sein.                                   Bei einem Wechsel des Arbeitgebers
                                           bei gleichzeitigem Austritt aus der BVK
                                           wird das Sparguthaben an die neue
                                           Pensionskasse übertragen.
19   Glosar
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