TCS Velo Versicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen
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TCS Velo Versicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen Ausgabe März 2020, Stand Januar 2022 Inhaltsverzeichnis Kundeninformation 2 I. Allgemeine Bestimmungen 3 1. Vertragsparteien 3 2. Versicherte Personen 3 3. Versicherte Gegenstände 3 4. Versicherte Ereignisse 3 5. Leistungserbringer 3 6. Örtlicher Geltungsbereich 3 7. Beginn und Ende der Versicherung 3 8. Kündigung nach einem Schadenfall 3 9. Prämie und Änderung der Prämie 3 10. Subsidiaritätsklausel und Abtretung von Leistungen 4 11. Allgemeine Ausschlüsse 4 12. Datenschutz 4 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 4 II. Versicherte Leistungen 4 14. Maximale Versicherungssummen pro Schadenfall 4 15. Finanzielle Leistungen bei Schäden am Velo (Kasko-Versicherung) 4 16. Finanzielle Leistungen bei Diebstahl des Velos (Diebstahlversicherung) 4 17. Entschädigungstabelle bei Zerstörung oder Diebstahl 5 18. Entschädigungstabelle bei Akkudiebstahl 5 19. Zusätzliche Leistungen bei Kasko- oder Diebstahlereignissen 5 20. Selbstbehalt bei Kasko- oder Diebstahlereignissen 5 21. Präzisierungen und Beschränkungen bei Kasko- oder Diebstahlereignissen 5 22. Ausschlüsse bei Kasko- oder Diebstahlereignissen 5 23. Pannenhilfeleistungen in der Schweiz 5 24. Präzisierungen, Beschränkungen und Ausschlüsse betreffend Pannenhilfe 6 III. Pflichten im Schadenfall 6 25. Meldepflicht 6 26. Auskunfts- und Belegpflicht 6 27. Verletzung der Melde-, Auskunfts- oder Belegpflicht 6 28. Rückerstattung bei fehlender Deckung 6 29. Mitteilungen 6
Kundeninformation Liebe Kundin, lieber Kunde Welche Leistungen sind versichert? An wen wenden Sie sich im Schadenfall? Die Kundeninformation gibt Ihnen einen Die TCS Velo Versicherung erbringt folgen- Sind Sie an der Weiterfahrt verhindert und vereinfachten Überblick der wichtigsten de Leistungen: benötigen Sie Pannenhilfe, kontaktieren Vertragsinhalte. Die Rechte und Pflichten Sie unverzüglich die TCS Einsatzzentra- − Übernahme der Reparaturkosten für das le u nter der Telefonnummer 0800 140 140 zwischen den Vertragsparteien werden in beschädigte Velo, fest montiertes Zubehör oder über die TCS-App. den nachstehenden Allgemeinen Versiche- und die Ausrüstung des Velofahrers oder, rungsbedingungen (AVB) geregelt. im Falle einer vollständigen Zerstörung, Bei einem Kasko- oder Diebstahlereignis Übernahme der Kosten für den Ersatz oder kontaktieren Sie unverzüglich während den Was ist die TCS Velo Versicherung? Realersatz; Bürozeiten: Die «TCS Velo Versicherung» ist eine von − Übernahme der Kosten für den Ersatz des TAS Versicherungen AG der TAS Versicherungen AG angebotene Velos sowie des fest montierten Zubehörs TCS Velo Versicherung Schadenversicherung, die Leistungen für bei Diebstahl; Chemin de Blandonnet 4 Velofahrer, insbesondere eine Kaskoversi- Postfach 820 cherung, eine Diebstahlversicherung und − Übernahme der Kosten für die Miete eines CH-1214 Vernier GE einen Pannenhilfeservice umfasst. Ersatzvelos bei einem Kasko- oder Dieb- Tel. +41 58 827 22 75 stahlereignis; E-Mail: sinistrestas@tcs.ch Wer sind wir? − Pannenhilfe und/oder Übernahme der Die TAS Versicherungen AG (nachfolgend Kosten für den Transport des Velos und die Welches sind die Pflichten des Versicher- «TAS») ist eine Versicherungsgesellschaft Beförderung des Velofahrers. ten im Schadenfall? und Tochtergesellschaft des Touring Club Dem Versicherten obliegt eine Melde-, Aus- Schweiz mit Sitz in Chemin de Blandonnet Wird ein Selbstbehalt abgezogen? kunfts- und Belegpflicht; er muss insbeson- 4, 1214 Vernier/Genf. dere nachweisen, dass er der Eigentümer Bei einem Kasko- oder Diebstahlereignis wird ein Selbstbehalt von CHF 100.– in Ab- des Velos ist (vgl. Ziffer 26). Wer ist versichert? zug gebracht. Versichert sind in der Schweiz oder im Fürs- Wie verwenden wir Ihre Daten? tentum Liechtenstein wohnhafte natürliche Wo gilt die TCS Velo Versicherung? TAS verpflichtet sich zur vertraulichen Be- Personen, die eine Versicherungspolice der arbeitung aller erhaltenen Informationen Die TCS Velo Versicherung gilt in Europa TCS Velo Versicherung abgeschlossen ha- gemäss dem schweizerischen Datenschutz- (vgl. Ziffer 6). Die Pannenhilfe ist jedoch auf ben. Handelt es sich bei dem Versicherungs- recht. Die Einzelheiten sind in Ziffer 12 AVB die Schweiz und das Fürstentum Liechten- nehmer um ein TCS-Mitglied, sind die mit geregelt. stein beschränkt. ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder mitversichert. Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Wann beginnt und endet die Deckung? Datenschutz und um Ihr Recht auf Zugriff, Für welche Arten von Velos gilt der Versi- Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Berichtigung und Löschung geltend zu ma- cherungsschutz? gehen aus der Versicherungspolice hervor. chen, wenden Sie sich bitte an: Touring Club Die Versicherung gilt ein Jahr und verlängert Schweiz, Corporate Center, Interner Daten- Gedeckt sind Velos, einschliesslich Velos mit schutzbeauftragter, Postfach 820, 1214 Ver- sich anschliessend stillschweigend von Jahr Elektromotor mit einer Motorleistung von nier, E-Mail: dataprotection@tcs.ch.. zu Jahr, sofern sie nicht wie folgt schriftlich bis zu 1,00 kW sowie einer Tretunterstüt- oder in einer anderen Form, die den Nach- zung, die bis zu 45 km/h wirkt (nachfolgend weis durch Text ermöglicht, gekündigt wird: «Velo»). Fest montiertes Zubehör (z.B. dyna- mobetriebene Beleuchtung, Kindersitz) ist − bis zum Tag der jährlichen Fälligkeit durch ebenfalls gedeckt. den Versicherungsnehmer; − 30 Tage vor der jährlichen Fälligkeit durch Welche Ereignisse sind versichert? TAS. Die TCS Velo Versicherung deckt die folgen- In jedem Schadenfall, der zu einer Leistung den Risiken, die während der Laufzeit des führt, hat jede Partei das Recht, den Vertrag Vertrages eintreten: zu kündigen (vgl. Ziffern 7 und 8). − Schäden am Velo, an seinem fest montier- Ausschlaggebend ist nicht das Datum des ten Zubehör und an der Ausrüstung des Versands der Kündigung sondern das Emp- Velofahrers infolge eines Sturzes oder Un- fangsdatum. falls (= Kaskoereignis); − Velodiebstahl; Können Sie den Versicherungsvertrag widerrufen? − Verhinderung an der Weiterfahrt infolge einer Panne, eines Unfalls mit dem Velo Sie können den Versicherungsvertrag inner- Beschränkungen und Ausschlüsse sind in oder einer Fahruntüchtigkeit des Velofah- halb von 14 Tagen nach Ihrer Zustimmung den AVB beige markiert. rers. (Unterbreitung Ihres Antrags zum Vertrags- abschluss oder Annahme des Vertrags) wi- Bestimmungen auf blauem Hintergrund derrufen. Der Widerruf muss schriftlich oder gelten ausschliesslich für Versicherungs- in einer anderen Form, die den Nachweis nehmer, die gleichzeitig TCS-Mitglieder durch Text ermöglicht, erfolgen. Die Partei- sind. en müssen bereits empfangene Leistungen zurückerstatten. Aus Gründen der Lesbarkeit dieses Doku- ments haben wir uns entschieden, für alle personenbezogenen Bezeichnungen die maskuline Form zu verwenden. Diese bezie- hen sich selbstverständlich auch auf weibli- che Personen. 2
I. Allgemeine Bestimmungen 1. Vertragsparteien − Ausrüstung, die der Versicherte zum Zeit- 6. Örtlicher Geltungsbereich punkt des Unfalls oder des Sturzes trägt Versicherer: TAS Versicherungen AG, Che- Die Versicherungsdeckung gilt für Schäden (z.B. Velohelm, Kleidung, Schuhe, Sport- min de Blandonnet 4, 1214 Vernier GE und Diebstahl in Europa, d.h. in allen Län- brille), jedoch nur gegen Schäden (nicht (nachfolgend «TAS»). dern, welche zum europäischen Kontinent gegen Diebstahl), sofern der Schaden in gehören sowie nichteuropäischen Staaten, Versicherungsnehmer: Natürliche Person mit Zusammenhang mit dem Veloschaden die am Mittelmeer liegen, sowie auf den Mit- Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum steht. telmeerinseln, den Kanaren, Madeira, den Liechtenstein (nachfolgend «Schweiz»), wie Ausschlüsse: Azoren und Grönland sowie auch in Russ- in der Versicherungspolice angegeben. land bis zum Ural. Nicht in den geographi- Keine Deckung besteht für: schen Geltungsbereich «Europa» fallen die 2. Versicherte Personen Überseegebiete der europäischen Länder. a. andere Fahrzeuge und Kleinkrafträder Versichert ist der in der Versicherungspolice wie: Die Pannenhilfe (vgl. Ziffer 23) ist auf Er- angegebene Versicherungsnehmer. eignisse, die in der Schweiz eintreten, be- − Rollstühle und Fahrzeuge für Perso- Ebenfalls versichert sind Personen, denen nen mit eingeschränkter Mobilität; schränkt. der Versicherungsnehmer die Benützung − Velotaxis oder Velos, die der professi- des versicherten Velos gestattet hat. 7. Beginn und Ende der Versicherung onellen Personenbeförderung dienen, Erweiterte Deckung ausschliesslich für Twikes, Trottinette, Einräder, Segways Beginn und Ende des Versicherungsschutzes TCS-Mitglieder: mit oder ohne Lenkstange etc., sowie gehen aus der Versicherungspolice hervor. Kraftfahrzeuge; Die Versicherung gilt ein Jahr und verlängert Ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig sich anschliessend stillschweigend von Jahr TCS-Mitglied, sind die im gemeinsamen b. elektronische Geräte (z.B. Mobiltelefon, zu Jahr, sofern sie nicht wie folgt schriftlich Haushalt lebenden Familienmitglieder mit- GPS); oder in einer anderen Form, die den Nach- versichert. weis durch Text ermöglicht, gekündigt wird: c. Zubehör und Ausrüstungsgegenstände mit einem Neuwert von mehr als CHF − bis zum Tag der jährlichen Fälligkeit durch 3. Versicherte Gegenstände 1‘000.– pro Gegenstand. den Versicherungsnehmer; Versichert werden können folgende für den − 30 Tage vor der jährlichen Fälligkeit durch Strassenverkehr zugelassenen Velos: 4. Versicherte Ereignisse TAS. − Fahrräder; Folgende Ereignisse sind versichert: Ausschlaggebend ist nicht das Datum des − Cargo-Bikes; 4.1 Schäden am Velo, an daran fest mon- Versands der Kündigung sondern das Emp- tiertem Zubehör und der Ausrüstung der fangsdatum. − Dreiräder; versicherten Person (= Kaskoereignis) in- − Fahrräder mit Elektromotor mit einer Mo- folge eines Unfalls. Als Unfall gelten eine 8. Kündigung nach einem Schadenfall torleistung von bis zu 1,00 kW sowie ei- Kollision des Velos mit einem Dritten oder Der Vertrag kann von beiden Parteien im ner Tretunterstützung, die bis zu 45 km/h einem Hindernis, sowie Stürze, die sich beim Anschluss an einen Schadenfall spätestens wirkt. Lenken des Velos ereignen; bei der letzten erbrachten Leistung gekün- Versichert ist das dem Versicherungsneh- 4.2 Diebstahl eines versicherten Velos, digt werden. mer gehörende und für seinen eigenen Ge- einschliesslich seines fest montierten Zu- Wird der Vertrag durch den Versicherungs- brauch bestimmte Velo, das in der Versiche- behörs. Als Diebstahl gelten die Wegnahme, nehmer gekündigt, so erlischt der Versiche- rungspolice angegeben ist. unrechtmässige Aneignung, Raub (Diebstahl rungsschutz mit dem Empfang der Kündi- mit Gewaltandrohung oder Gewaltanwen- Erweiterte Deckung ausschliesslich für gung durch TAS sofort. dung) und Entwendung zum Gebrauch; TCS-Mitglieder: Wird der Vertrag durch TAS gekündigt, so 4.3 Verhinderung an der Weiterfahrt in- Ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig erlischt der Versicherungsschutz 14 Tage, folge einer Panne, eines Unfalls oder der TCS-Mitglied, sind alle zum Haushalt (ge- nachdem dem Versicherungsnehmer die Fahruntüchtigkeit des Velofahrers. Als Pan- mäss Ziff. 2 Absatz 3) gehörenden Velos Kündigung mitgeteilt wurde. Die nicht ver- ne gilt ein plötzliches und unvorhersehbares (gemäss Ziff. 3 Absatz 1) mitversichert. brauchte Prämie wird in beiden Fällen zu- Versagen des versicherten Velos, welches rückerstattet, es sei denn der Versiche- die Weiterfahrt verunmöglicht. Der Velo- rungsnehmer kündigt die Versicherung im Ebenfalls gedeckt sind vom Velo gezogene fahrer gilt als fahruntüchtig, wenn ihm die ersten Vertragsjahr. Anhänger, sofern sie für den Strassenverkehr Weiterfahrt aus gesundheitlichen Gründen zugelassen sind (Anhänger für den Perso- unmöglich ist. Die Fahruntüchtigkeit des nen- oder Warentransport). 9. Prämie und Änderung der Prämie Velofahrers muss durch ein nachträglich eingereichtes Arztzeugnis belegt werden. Die Prämie richtet sich nach der abge- Die Deckung erstreckt sich darüber hinaus auf Schäden an und/oder Diebstahl von schlossenen Versicherungsdeckung, wie in Velozubehör und Ausrüstungsgegenstän- 5. Leistungserbringer der Versicherungspolice angegeben. den des Velofahrers, wie in Ziffer 14 und TAS erbringt die Versicherungsleistungen Allfällige Prämienänderungen kommuniziert nachfolgend aufgeführt: gemäss diesen AVB. Für die Pannenhilfe TAS dem Versicherungsnehmer spätestens − am Velo fest montiertes Zubehör (für des- und Assistance-Leistungen hat TAS einen einen Monat vor Ablauf der jährlichen Fällig- sen Montage oder Demontage ein Werk- Dienstleistungsvertrag mit dem Touring keit. Die neue Prämie gilt als angenommen, zeug benötigt wird, z.B. Kindersitz, Dyna- Club Schweiz («TCS»), Chemin de Blandon- wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag mobeleuchtung, Gepäckträger); net 4, 1214 Vernier, geschlossen, welcher nicht spätestens bis zum Fälligkeitstag kün- die Pannenhilfeleistungen erbringt (vgl. Zif- digt. fer 23). 3
10. Subsidiaritätsklausel und Abtretung von g. bei Verwendung des Velos für berufli- kationsmitteln wie E-Mails, Fax usw. für die Leistungen che oder kommerzielle Zwecke; Korrespondenz mit ihnen und anderen Be- teiligten. Das Risiko, dass unbefugte Dritte Ist der Schaden auch von einer anderen Ver- h. bei vorsätzlichen Verbrechen oder Ver- dadurch Zugang zu den übermittelten Daten sicherung gedeckt oder werden die versi- gehen oder beim Versuch dazu; erhalten, kann nicht ausgeschlossen wer- cherten Leistungen auch von einem Dritten i. bei Vandalismus; den. TAS übernimmt deshalb keine Verant- übernommen (aufgrund einer Haftung aus wortung für den Empfang, die Einsicht, die unerlaubter Handlung, Gefährdungshaftung j. bei Ereignissen oder Schadenfällen, die Übermittlung, die Kopie, die Verwendung oder Vertragshaftung), übernimmt TAS nur von der versicherten Person vorsätzlich oder die Manipulation von elektronisch die Leistungen, die nicht durch den Dritten herbeigeführt wurden; übermittelten Informationen und Daten aller gedeckt sind, bis zur maximalen Versiche- k. für körperliche Schäden, die sich die Art durch unbefugte Dritte. Telefongesprä- rungssumme. Allfällige Selbstbehalte, die versicherte Person bei einem versicher- che mit TAS und TCS können zu Schulungs-, von Dritten in Anwendung gebracht werden, ten Ereignis zugezogen hat; Kontroll- und Qualitätssicherungszwecken werden nicht übernommen. sowie aus Beweisgründen aufgezeichnet Dennoch erbrachte Leistungen gelten als l. für Schäden, die in Ländern oder Re- werden. Vorschuss und die versicherte Person tritt gionen entstanden sind, in denen das Eidgenössische Departement für aus- TAS und TCS sind ebenfalls berechtigt, nütz- ihre Ansprüche gegenüber dem Dritten an wärtige Angelegenheiten/EDA, das liche Auskünfte bei Dritten in der Schweiz TAS ab bzw. schuldet TAS die von dem Drit- Bundesamt für Gesundheit/BAG und/ und im Ausland einzuholen sowie offizielle ten ausbezahlten Beträge. oder die Weltgesundheitsorganisation/ Dokumente einzusehen, falls dies für die WHO von einer Reise abrät; Bearbeitung des Schadenfalles, für die Gel- 11. Allgemeine Ausschlüsse tendmachung von Regressansprüchen oder m. für Schäden infolge von kriegerischen zur Vermeidung eines Versicherungsbetrugs Es besteht keine Deckung: Auseinandersetzungen oder Volksbe- notwendig ist. wegungen (Unruhen, Aufstände), sofern a. für Schadenereignisse, die vor dem Ver- Begehren im Zusammenhang mit der der Versicherte nicht nachweisen kann, tragsabschluss eingetreten sind; Bearbeitung personenbezogender Da- dass er nicht daran teilgenommen hat. b. bei unbefugter Benutzung des Velos; ten (z.B. Recht auf Zugriff, Berichtigung und Löschung) sind an den Datenschutz- c. bei Verletzung grundlegender Sorg- 12. Datenschutz verantwortlichen der TCS-Gruppe unter faltspflichten (z.B. unterlassene War- E-Mail-Adresse dataprotection@tcs.ch oder Der Versicherungsnehmer und die versi- tung oder mangelnder Unterhalt des per Post an Touring Club Schweiz, Corporate cherten Personen willigen ein, dass TAS Velos, nicht zulässige Veränderungen, Center, Legal & Compliance, Datenschutz- und TCS die für die Verwaltung des Versi- grobes Verletzen der Verkehrsregeln, verantwortlicher, Chemin de Blandonnet 4, cherungsvertrags und die Bearbeitung von Fahren unter Einfluss von Alkohol, Dro- Postfach 820, 1214 Vernier zu richten. Schadenfällen erforderlichen Daten erheben gen oder Medikamenten); und bearbeiten. Bearbeitet werden haupt- d. bei Beteiligung an waghalsigen Tätig- sächlich die Vertragsdaten (Name, Adresse, 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand keiten, bei denen der Teilnehmer sowie Telefonnummer, Geburtsjahr etc.) sowie Im Falle eines Rechtsstreits in Zusammen- das Velo und dessen Zubehör erhöhten den Schaden betreffende Daten (Umstände hang mit diesem Vertrag sind entweder die Risiken ausgesetzt sind (wie Downhill, des Schadens, beteiligte Velos etc.). Diese Gerichte in Genf oder am Wohnort des Ver- FourCross, BMX, Dirtjump oder andere Daten können innerhalb der TCS-Gruppe sicherten zuständig. Es findet schweizeri- Disziplinen auf ähnlichen Strecken); ausgetauscht und an Dritte im In- und Aus- sches Recht Anwendung, insbesondere die land übermittelt werden sowie für Risiko- Bestimmungen des Versicherungsvertrags- e. bei Teilnahme an Wettkämpfen und analyse- und Marketingzwecke verwendet gesetzes (VVG). Rennen aller Art sowie an Trainingsfahr- werden. ten; Die versicherten Personen erlauben TAS die f. für Profi-Radrennfahrer; Verwendung von elektronischen Kommuni- II. Versicherte Leistungen 14. Maximale Versicherungssummen pro schädigten Teile (einschliesslich Ersatzteile 16. Finanzielle Leistungen bei Diebstahl des Schadenfall und Arbeitszeit) oder des Velos bis zum Wert Velos (Diebstahlversicherung) des Velos, gemäss untenstehender Tabelle Je nach abgeschlossener Versicherungsde- Bei Diebstahl des versicherten Velos und/ (vgl. Ziffer 17). Die Entschädigung ist jedoch ckung gelten die folgenden maximalen Ver- oder des Akkus übernimmt TAS die Kosten begrenzt auf die maximale Versicherungs- sicherungssummen pro Schadenfall: für den Ersatz des gestohlenen Velos (vgl. summe. TAS kann nach eigenem Ermessen Tabelle Ziffer 17), bzw. des Akkus (vgl. Tabelle TCS Velo Versicherung 2000: CHF 2’000.– auch einen Realersatz mit entsprechendem Ziffer 18), bis zur maximalen Versicherungs- Wert leisten. TCS Velo Versicherung 5000: CHF 5’000.– summe. Wird das Velo nach Bezahlung der TAS übernimmt ebenfalls die Kosten für Entschädigung wiedergefunden, geht es in TCS Velo Versicherung 9000: CHF 9’000.– den Ersatz von fest montiertem Zubehör das Eigentum von TAS über. Wird das Velo des Velos und/oder der von der versicher- vor der Bezahlung der Entschädigung wie- 15. Finanzielle Leistungen bei Schäden am ten Person getragenen Ausrüstung (vgl. dergefunden, übernimmt TAS allfällige Re- Velo (Kasko-Versicherung) Ziffer 3), die zur gleichen Zeit wie das Velo paraturkosten gemäss Ziffer 15. TAS kann Bei einem Unfall oder Sturz übernimmt TAS beschädigt wurden, bis höchstens 10 % nach eigenem Ermessen auch einen Realer- die Reparaturkosten für das beschädigte der maximalen Versicherungssumme pro satz mit entsprechendem Wert leisten. Velo oder die Kosten für den Ersatz der be- Schadenfall. 4
TAS übernimmt ebenfalls die Kosten für Velos über einen TCS-Partner abgewickelt 23.1 Pannenhilfe vor Ort bis zu maximal den Ersatz von fest montiertem Zubehör, wird. 30 Minuten Arbeitszeit. Die versicherte Per- wenn das Velo oder wenn nur das Zube- son muss bis zum Ende des Einsatzes vor Ort hör gestohlen wurde (und nicht das Velo 21. Präzisierungen und Beschränkungen anwesend sein. Um die Pannenhilfe in An- selbst), bis zu einem Betrag von höchstens bei Kasko- oder Diebstahlereignissen spruch zu nehmen, muss sich das Velo auf 10% der maximalen Versicherungssumme einer für den Motorfahrzeugverkehr geöff- pro Schadenfall. TAS kann nach eigenem Er- a. Die Übernahme der in den Ziffern 15 neten Strasse oder Parkplatz befinden. messen auch einen Realersatz mit entspre- bis 19 genannten Kosten ist (insgesamt) 23.2 Wenn das Velo nicht vor Ort wieder chendem Wert leisten. auf die maximale Versicherungssumme fahrbereit gemacht werden kann, können im begrenzt. Der Wert des unreparierten Rahmen der Pannenhilfe folgende Leistun- 17. Entschädigungstabelle bei Zerstörung Velos wird von der Entschädigung ab- gen organisiert werden: oder Diebstahl gezogen, falls die gedeckte Person in dessen Besitz bleibt; 23.2.1 Organisation und Übernahme der Bei Zerstörung oder Diebstahl kommt die Kosten des Velotransports bis zum Wohn- folgende Entschädigungstabelle zur An- b. TAS bestimmt, nötigenfalls unter Bei- sitz des Versicherten in der Schweiz oder zu wendung: zug eines Spezialisten, ob die Repara- einer Werkstatt in der Schweiz beim Unfall- tur eines Teils oder des Velos möglich oder Pannenort bzw. Wohnort; Nutzungsjahr* Entschädigung ist oder ob der Ersatz notwendig ist, 1. Jahr Neuwert insbesondere bei Carbon-Rahmen. Die 23.2.2 Erstattung der Reisekosten mit öf- 2. Jahr Neuwert Übernahme der Reparaturkosten ist auf fentlichen Verkehrsmitteln bis maximal 3. Jahr Neuwert den Wert des Velos, gemäss Entschädi- CHF 300.– pro Ereignis für die Rückkehr an 4. Jahr 60% des Neuwerts gungstabelle, begrenzt (vgl. Ziffer 17); den Wohnsitz in der Schweiz, bzw. an den 5. Jahr 50% des Neuwerts nächstgelegenen Grenzübergang bei ei- 6. Jahr 40% des Neuwerts c. Die Entschädigung bei Kasko- oder nem Wohnsitz im Ausland oder für die Fort- Ab dem 7. Jahr 30% des Neuwerts Diebstahlereignissen ist auf insgesamt setzung der Reise des Versicherten in der * ab dem Kaufdatum des neuen Velos. Bei ge- zwei Schadenereignisse pro Versiche- Schweiz. Falls dies nicht möglich ist, können brauchten Velos ist die Entschädigung maximal rungsjahr beschränkt; die versicherten Personen die vorgenann- auf den bezahlten Preis zum Zeitpunkt des Kaufs begrenzt. d. Die Reisekosten gemäss Ziffer 19.2 sind ten Fahrten per Taxi oder mit einem privaten nicht mit den Leistungen gemäss Ziffer Fahrzeug vornehmen. Für eine Fahrt mit ei- Definition Neuwert: höchstens der Betrag, der nem Privatfahrzeug werden für die Kosten zum Zeitpunkt des Schadens für die Beschaffung 23 kumulierbar. eines neuen Gegenstandes mit vergleichbaren Ei- nach Vorlage eines Belegs CHF 0,70 pro km genschaften notwendig wäre. bis zu einem Höchstbetrag von CHF 300.– 22. Ausschlüsse bei Kasko- oder Diebs- erstattet; 18. Entschädigungstabelle bei Akku tahlereignissen 23.2.3 Erstattung der Kosten für eine Ho- diebstahl telübernachtung in der Schweiz am Pan- Keine Deckung besteht für: Bei Akkudiebstahl (ohne Velodiebstahl) nen- oder Unfallort bis maximal CHF 200.– kommt die folgende Entschädigungstabelle a. die Kosten der periodischen Überprü- pro versicherte Person und CHF 500.– pro zur Anwendung: fung und des üblichen Wartungsservice; Ereignis, falls die versicherte Person nicht am selben Tag heimkehren kann, da ihr Nutzungsjahr* Entschädigung b. rein ästhetische Schäden (Kratzer usw.) Schweizer Wohnort mehr als 100 km ent- 1. Jahr Neuwert ohne Einfluss auf die Fahrfähigkeit des fernt ist oder sich im Ausland befindet und 2. Jahr 75% des Neuwerts Velos; der nächstgelegene Grenzübergang mehr 3. Jahr 50% des Neuwerts als 100 km entfernt ist; c. Schäden durch Abnützung; 4. Jahr 25% des Neuwerts Ab dem 5. Jahr 0% des Neuwerts d. Schäden aufgrund eines Fabrikations- 23.2.4 Erstattung der Reisekosten bis ma- fehlers oder Schäden, die unter eine ximal CHF 300.– pro Ereignis für eine Per- * ab dem Kaufdatum des neuen Velos und/oder son mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder des neuen Akkus. Bei gebrauchten Velos und/oder gesetzliche oder vertragliche Gewähr- Akkus ist die Entschädigung maximal auf den be- leistung fallen; per Privatfahrzeug für das Abholen des zahlten Preis zum Zeitpunkt des Kaufs begrenzt. reparierten Velos. Für Fahrten mit einem e. transportierte Gegenstände (z.B. Ge- Privatfahrzeug werden CHF 0,70 pro km er- 19. Zusätzliche Leistungen bei Kasko- oder päck, Anhängerinhalte); stattet. Diebstahlereignissen f. den Diebstahl eines versicherten Ge- 23.3 wenn die Fahrt infolge Fahruntüch- Ebenfalls übernommen werden: genstandes infolge mangelnder Vor- tigkeit des Velofahrers nicht fortgesetzt sicht, die aufgrund der Umstände und werden kann: Kostenübernahme und Orga- 19.1 Die Mietkosten für ein Ersatzvelo für nach gesundem Menschenverstand nisation des Velotransports bis zum Wohn- die Dauer der Reparatur oder bis zur Bezah- zum Schutz des Gegenstandes gegen sitz des Versicherten in der Schweiz oder, bei lung der Entschädigung und bis zu folgen- Diebstahl angezeigt gewesen wäre (z.B. Wohnsitz im Ausland, bis zu der Haltestelle den Höchstbeträgen: Unterlassen des Abschliessens, Ver- der öffentlichen Verkehrsmittel am nächst- wendung eines dem Wert des Velos gelegenen Grenzübergang sowie, falls not- für die TCS Velo Versicherung 2000: CHF 250.– nicht angemessenen Veloschlosses); wendig, Organisation und Erstattung der für die TCS Velo Versicherung 5000: CHF 500.– für die TCS Velo Versicherung 9000: CHF 750.– g. den Verlust des Velos, wenn dieses ei- Kosten für die Rückkehr an diesen Ort der nem Transportunternehmen des öf- anderen Versicherten, die ihn bei Auftreten pro Schadenfall; der Fahruntüchtigkeit begleiteten. fentlichen Verkehrs übergeben wurde; 19.2 Die Kosten für die Heimfahrt mit öf- h. den Diebstahl von Zubehör, das nicht fentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem fest montiert ist, mit Ausnahme von Taxi bzw. für die Fortsetzung der Reise bis E-Bike-Akkus. zum Zielort, gegen Vorlage von Belegen, bis zu einem Betrag von CHF 300.– pro Ereig- nis. 23. Pannenhilfeleistungen in der Schweiz 20. Selbstbehalt bei Kasko- oder Diebs- Kann die Fahrt mit dem versicherten Velo tahlereignissen aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder ei- ner Fahruntüchtigkeit des Velofahrers nicht Bei jedem Schadenfall wird ein Selbstbehalt fortgesetzt werden, müssen die folgenden von CHF 100.– von der Gesamtentschädi- Leistungen telefonisch unter der Nummer gung in Abzug gebracht. Dieser Selbstbehalt 0800 140 140 angefragt werden: entfällt, falls die Reparatur oder der Kauf des 5
24. Präzisierungen, Beschränkungen und d. Die Reisekosten gemäss Ziffer 23 sind g. Leistungen im Rahmen der Pannen- Ausschlüsse betreffend Pannenhilfe nicht mit den Leistungen gemäss Ziffer hilfe (vgl. Ziffer 23) sind auf 4 Scha- 19.2 kumulierbar. denereignisse pro Versicherungsjahr a. Pannen, die am Wohnsitz oder weniger beschränkt oder – falls der Versiche- e. Der Transport zur angestammten Werk- als 1 km vom Wohnsitz entfernt eintre- rungsnehmer TCS-Mitglied ist – auf statt kann nicht verlangt werden, falls ten, sind nicht gedeckt; 8 Schadenereignisse pro Versiche- die Transportkosten gemäss Berech- rungsjahr; b. Allgemeine Rückrufaktionen des Velo- nung von TAS höher sind als der Zeit- herstellers begründen keinen Anspruch wert des Velos; h. Für die Rückkehr an den Wohnsitz oder auf Pannenhilfe; die Fortsetzung der Reise besteht kein f. TAS übernimmt keinerlei Verantwor- Anspruch auf ein Mietvelo. c. Die Reisekosten (vgl. Ziffer 23.2.2) und tung für am Velo oder im Anhänger be- Übernachtungskosten (vgl. Ziffer 23.2.3) lassenes Zubehör; sind nicht kumulierbar; III. Pflichten im Schadenfall 25. Meldepflicht 26. Auskunfts- und Belegpflicht Zusätzliche Informationen und Dokumen- te bei Pannenhilfe (vgl. Ziffern 4.3 und 23): Bei Kasko-Ereignissen (vgl. Ziffer 4.1) und Der Versicherte muss folgende Informatio- bei Diebstahl (vgl. Ziffer 4.2) muss der Ver- nen und Dokumente einreichen: − Informationen, die von der Einsatzzentra- sicherte den Schaden unverzüglich an TAS le des TCS angefragt werden, die für die − den Grund des Antrags: Unfall, Diebstahl, melden und dafür das ordnungsgemäss Einschätzung des Schadenfalles und die Panne, Fahruntüchtigkeit des Velofahrers; ausgefüllte Schadenmeldeformular (ver- Erbringung von Assistance-Leistungen er- fügbar unter www.tcs.ch/schaden), sowie − Name(n) der betroffenen versicherten Per- forderlich sind; sämtliche Originalbelege und die für die son(en); − gegebenenfalls Quittungen (Originalbele- Klärung des Schadenfalls und die Leistungs- − Nummer der Versicherungspolice; ge) der ÖV-Billets oder der Taxifahrten. erbringung erforderlichen Informationen übermitteln. Der Versicherungsnehmer hat − Marke, Typ und Farbe des Velos. Zusätzliche Dokumente bei Fahruntüch- den Anweisungen von TAS Folge zu leisten tigkeit des Velofahrers (vgl. Ziffern 4.3 und und alles zu unternehmen, um den Schaden Bei Kasko-Ereignissen (vgl. Ziffern 4.1 und 23.3): möglichst gering zu halten. 15) und bei Diebstahl (vgl. Ziffern 4.2 und 16) obliegt es dem Versicherten den Nach- − Arztzeugnis als Nachweis der Fahruntüch- Diebstähle müssen zwingend bei der Polizei weis zu erbringen, dass er der Eigentümer tigkeit des Velofahrers. zur Anzeige gebracht werden und die Dieb- des beschädigten oder gestohlenen Velos stahlanzeige ist an TAS zu übermitteln. Dar- ist. Es werden folgende Beweismittel akzep- 27. Verletzung der Melde-, Auskunfts- oder über hinaus ist es unerlässlich, den Diebstahl tiert: Rechnung des Kaufs und/oder Kaufver- Belegpflicht der Hausratversicherung zu melden. trag, andernfalls ein Foto des versicherten Verletzt der Versicherte seine Melde-, Aus- Im Falle der Verhinderung der Weiterfahrt Velos, das bei Abschluss des Versicherungs- kunfts- oder Belegpflicht oder andere ge- infolge einer Panne, eines Unfalls oder vertrags eingereicht worden war. Darüber setzliche oder vertragliche Pflichten, ist TAS einer Fahruntüchtigkeit des Velofahrers, hinaus müssen folgende Dokumente einge- befugt, ihre Vertragsleistungen abzulehnen muss der Versicherte unverzüglich die Ein- reicht werden: oder zu kürzen. satzzentrale des TCS unter der Telefonnum- − ordnungsgemäss ausgefülltes Schaden- mer 0800 140 140 oder über die TCS-App meldeformular; 28. Rückerstattung bei fehlender Deckung (Notfallnummer) kontaktieren. Ohne die vorherige Genehmigung einer Pannenhil- − detaillierter Kostenvoranschlag der beauf- Wurden nicht gedeckte Leistungen erbracht, feleistung durch die Einsatzzentrale des TCS tragten Werkstatt mit Fotos des beschä- kann TAS deren Rückerstattung verlangen. (gemäss Ziffer 23), entfällt jeglicher Leis- digten Velos und Grossaufnahmen der be- tungsanspruch. schädigten Teile; 29. Mitteilungen Rückerstattungsanträge im Zusammenhang − Polizeirapport (falls erstellt); Mitteilungen von TAS an den Versicherungs- mit den oben genannten Schadenfällen − Unfallbericht (falls erstellt) ; nehmer erfolgen rechtsgültig an die TAS zu- müssen spätestens innerhalb von 3 Mona- letzt bekannte Adresse. ten nach dem Schadenereignis an folgende − Diebstahlanzeige bei der Polizei (im Falle Adresse gesendet werden: eines Diebstahls); Adressänderungen sind TAS unverzüglich bekanntzugeben. Mitteilungen des Versi- TAS Versicherungen AG − Entscheid der Hausratversicherung (bei cherungsnehmers und der Versicherten an TCS Velo Versicherung Diebstahl). TAS sind an folgende Adresse zu richten: Chemin de Blandonnet 4 Postfach 820 TAS Versicherungen AG CH-1214 Vernier GE TCS Velo Versicherung Tel. +41 58 827 22 75 Ch. de Blandonnet 4 E-Mail: sinistrestas@tcs.ch Postfach 820 1214 Vernier GE 6
TAS Versicherungen AG TCS Velo Versicherung Chemin de Blandonnet 4 Postfach 820 CH-1214 Vernier GE Tel. +41 58 827 22 75 E-Mail: sinistrestas@tcs.ch
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