TCS Velo Versicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen

 
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TCS Velo Versicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Ausgabe März 2020, Stand Januar 2022

                         Inhaltsverzeichnis

                         Kundeninformation                                                            2

                         I. Allgemeine Bestimmungen                                                   3
                         1. Vertragsparteien                                                          3
                         2. Versicherte Personen                                                      3
                         3. Versicherte Gegenstände                                                   3
                         4. Versicherte Ereignisse                                                    3
                         5. Leistungserbringer                                                        3
                         6. Örtlicher Geltungsbereich                                                 3
                         7. Beginn und Ende der Versicherung                                          3
                         8. Kündigung nach einem Schadenfall                                          3
                         9. Prämie und Änderung der Prämie                                            3
                         10. Subsidiaritätsklausel und Abtretung von Leistungen                       4
                         11. Allgemeine Ausschlüsse                                                   4
                         12. Datenschutz                                                              4
                         13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand                                      4

                         II. Versicherte Leistungen                                                   4
                         14. Maximale Versicherungssummen pro Schadenfall                             4
                         15. Finanzielle Leistungen bei Schäden am Velo (Kasko-Versicherung)          4
                         16. Finanzielle Leistungen bei Diebstahl des Velos (Diebstahlversicherung)   4
                         17. Entschädigungstabelle bei Zerstörung oder Diebstahl                      5
                         18. Entschädigungstabelle bei Akku­diebstahl                                 5
                         19. Zusätzliche Leistungen bei Kasko- oder Diebstahlereignissen              5
                         20. Selbstbehalt bei Kasko- oder Diebstahlereignissen                        5
                         21. Präzisierungen und Beschränkungen bei Kasko- oder Diebstahlereignissen   5
                         22. Ausschlüsse bei Kasko- oder Diebstahlereignissen                         5
                         23. Pannenhilfeleistungen in der Schweiz                                     5
                         24. Präzisierungen, Beschränkungen und Ausschlüsse betreffend Pannenhilfe    6

                         III. Pflichten im Schadenfall                                                6
                         25. Meldepflicht                                                             6
                         26. Auskunfts- und Belegpflicht                                              6
                         27. Verletzung der Melde-, Auskunfts- oder Belegpflicht                      6
                         28. Rückerstattung bei fehlender Deckung                                     6
                         29. Mitteilungen                                                             6
Kundeninformation

Liebe Kundin, lieber Kunde                      Welche Leistungen sind versichert?                An wen wenden Sie sich im Schadenfall?
Die Kundeninformation gibt Ihnen einen          Die TCS Velo Versicherung erbringt folgen-        Sind Sie an der Weiterfahrt verhindert und
vereinfachten Überblick der wichtigsten         de Leistungen:                                    benötigen Sie Pannenhilfe, kontaktieren
Vertragsinhalte. Die Rechte und Pflichten                                                         Sie unverzüglich die TCS Einsatzzentra-
                                                − Übernahme der Reparaturkosten für das           le u
                                                                                                     ­ nter der Telefonnummer 0800 140 140
zwischen den Vertragsparteien werden in
                                                  beschädigte Velo, fest montiertes Zubehör       oder über die TCS-App.
den nachstehenden Allgemeinen Versiche-
                                                  und die Ausrüstung des Velofahrers oder,
rungsbedingungen (AVB) geregelt.
                                                  im Falle einer vollständigen Zerstörung,        Bei einem Kasko- oder Diebstahlereignis
                                                  Übernahme der Kosten für den Ersatz oder        kontaktieren Sie unverzüglich während den
Was ist die TCS Velo Versicherung?                Realersatz;                                     Bürozeiten:
Die «TCS Velo Versicherung» ist eine von        − Übernahme der Kosten für den Ersatz des         TAS Versicherungen AG
der TAS Versicherungen AG angebotene              Velos sowie des fest montierten Zubehörs        TCS Velo Versicherung
Schadenversicherung, die Leistungen für
­                                                 bei Diebstahl;                                  Chemin de Blandonnet 4
Velofahrer, insbesondere eine Kaskoversi-                                                         Postfach 820
cherung, eine Diebstahlversicherung und         − Übernahme der Kosten für die Miete eines        CH-1214 Vernier GE
einen Pannenhilfeservice umfasst.                 Ersatzvelos bei einem Kasko- oder Dieb-         Tel. +41 58 827 22 75
                                                  stahlereignis;                                  E-Mail: sinistrestas@tcs.ch
Wer sind wir?                                   − Pannenhilfe und/oder Übernahme der
Die TAS Versicherungen AG (nachfolgend            Kosten für den Transport des Velos und die      Welches sind die Pflichten des Versicher-
«TAS») ist eine Versicherungsgesellschaft         Beförderung des Velofahrers.                    ten im Schadenfall?
und Tochtergesellschaft des Touring Club                                                          Dem Versicherten obliegt eine Melde-, Aus-
Schweiz mit Sitz in Chemin de Blandonnet        Wird ein Selbstbehalt abgezogen?                  kunfts- und Belegpflicht; er muss insbeson-
4, 1214 Vernier/Genf.                                                                             dere nachweisen, dass er der Eigentümer
                                                Bei einem Kasko- oder Diebstahlereignis
                                                wird ein Selbstbehalt von CHF 100.– in Ab-        des Velos ist (vgl. Ziffer 26).
Wer ist versichert?                             zug gebracht.
Versichert sind in der Schweiz oder im Fürs-                                                      Wie verwenden wir Ihre Daten?
tentum Liechtenstein wohnhafte natürliche       Wo gilt die TCS Velo Versicherung?                TAS verpflichtet sich zur vertraulichen Be-
Personen, die eine Versicherungspolice der                                                        arbeitung aller erhaltenen Informationen
                                                Die TCS Velo Versicherung gilt in Europa
TCS Velo Versicherung abgeschlossen ha-                                                           gemäss dem schweizerischen Datenschutz-
                                                (vgl. Ziffer 6). Die Pannenhilfe ist jedoch auf
ben. Handelt es sich bei dem Versicherungs-                                                       recht. Die Einzelheiten sind in Ziffer 12 AVB
                                                die Schweiz und das Fürstentum Liechten-
nehmer um ein TCS-Mitglied, sind die mit                                                          geregelt.
                                                stein beschränkt.
ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden
Familienmitglieder mitversichert.                                                                 Bei Fragen im Zusammenhang mit dem
                                                Wann beginnt und endet die Deckung?               Datenschutz und um Ihr Recht auf Zugriff,
Für welche Arten von Velos gilt der Versi-      Beginn und Ende des Versicherungsschutzes         Berichtigung und Löschung geltend zu ma-
cherungsschutz?                                 gehen aus der Versicherungspolice hervor.         chen, wenden Sie sich bitte an: Touring Club
                                                Die Versicherung gilt ein Jahr und verlängert     Schweiz, Corporate Center, Interner Daten-
Gedeckt sind Velos, einschliesslich Velos mit                                                     schutzbeauftragter, Postfach 820, 1214 Ver-
                                                sich anschliessend stillschweigend von Jahr
Elektromotor mit einer Motorleistung von                                                          nier, E-Mail: dataprotection@tcs.ch..
                                                zu Jahr, sofern sie nicht wie folgt schriftlich
bis zu 1,00 kW sowie einer Tretunterstüt-
                                                oder in einer anderen Form, die den Nach-
zung, die bis zu 45 km/h wirkt (nachfolgend
                                                weis durch Text ermöglicht, gekündigt wird:
«Velo»). Fest montiertes Zubehör (z.B. dyna-
mobetriebene Beleuchtung, Kindersitz) ist       − bis zum Tag der jährlichen Fälligkeit durch
ebenfalls gedeckt.                                den Versicherungsnehmer;
                                                − 30 Tage vor der jährlichen Fälligkeit durch
Welche Ereignisse sind versichert?
                                                  TAS.
Die TCS Velo Versicherung deckt die folgen-
                                                In jedem Schadenfall, der zu einer Leistung
den Risiken, die während der Laufzeit des
                                                führt, hat jede Partei das Recht, den Vertrag
Vertrages eintreten:
                                                zu kündigen (vgl. Ziffern 7 und 8).
− Schäden am Velo, an seinem fest montier-
                                                Ausschlaggebend ist nicht das Datum des
  ten Zubehör und an der Ausrüstung des
                                                Versands der Kündigung sondern das Emp-
  Velofahrers infolge eines Sturzes oder Un-
                                                fangsdatum.
  falls (= Kaskoereignis);
− Velodiebstahl;                                 Können Sie     den    Versicherungsvertrag
                                                ­widerrufen?
− Verhinderung an der Weiterfahrt infolge
  einer Panne, eines Unfalls mit dem Velo       Sie können den Versicherungsvertrag inner-        Beschränkungen und Ausschlüsse sind in
  oder einer Fahruntüchtigkeit des Velofah-     halb von 14 Tagen nach Ihrer Zustimmung           den AVB beige markiert.
  rers.                                         (Unterbreitung Ihres Antrags zum Vertrags-
                                                abschluss oder Annahme des Vertrags) wi-          Bestimmungen auf blauem Hintergrund
                                                derrufen. Der Widerruf muss schriftlich oder      gelten ausschliesslich für Versicherungs-
                                                in einer anderen Form, die den Nachweis           nehmer, die gleichzeitig TCS-Mitglieder
                                                durch Text ermöglicht, erfolgen. Die Partei-      sind.
                                                en müssen bereits empfangene Leistungen
                                                zurückerstatten.
                                                                                                  Aus Gründen der Lesbarkeit dieses Doku-
                                                                                                  ments haben wir uns entschieden, für alle
                                                                                                  personenbezogenen Bezeichnungen die
                                                                                                  maskuline Form zu verwenden. Diese bezie-
                                                                                                  hen sich selbstverständlich auch auf weibli-
                                                                                                  che Personen.

                                                                                                                                              2
I. Allgemeine Bestimmungen

1. Vertragsparteien                             − Ausrüstung, die der Versicherte zum Zeit-     6. Örtlicher Geltungsbereich
                                                  punkt des Unfalls oder des Sturzes trägt
Versicherer: TAS Versicherungen AG, Che-                                                        Die Versicherungsdeckung gilt für Schäden
                                                  (z.B. Velohelm, Kleidung, Schuhe, Sport-
min de Blandonnet 4, 1214 Vernier GE                                                            und Diebstahl in Europa, d.h. in allen Län-
                                                  brille), jedoch nur gegen Schäden (nicht
(nachfolgend «TAS»).                                                                            dern, welche zum europäischen Kontinent
                                                  gegen Diebstahl), sofern der Schaden in
                                                                                                gehören sowie nichteuropäischen Staaten,
Versicherungsnehmer: Natürliche Person mit        Zusammenhang mit dem Veloschaden
                                                                                                die am Mittelmeer liegen, sowie auf den Mit-
Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum        steht.
                                                                                                telmeerinseln, den Kanaren, Madeira, den
Liechtenstein (nachfolgend «Schweiz»), wie
                                                Ausschlüsse:                                    Azoren und Grönland sowie auch in Russ-
in der Versicherungspolice angegeben.
                                                                                                land bis zum Ural. Nicht in den geographi-
                                                Keine Deckung besteht für:
                                                                                                schen Geltungsbereich «Europa» fallen die
2. Versicherte Personen                                                                         Überseegebiete der europäischen Länder.
                                                a. andere Fahrzeuge und Kleinkrafträder
Versichert ist der in der Versicherungspolice      wie:
                                                                                                Die Pannenhilfe (vgl. Ziffer 23) ist auf Er-
angegebene Versicherungsnehmer.                                                                 eignisse, die in der Schweiz eintreten, be-
                                                   − Rollstühle und Fahrzeuge für Perso-
Ebenfalls versichert sind Personen, denen            nen mit eingeschränkter Mobilität;         schränkt.
der Versicherungsnehmer die Benützung
                                                   − Velotaxis oder Velos, die der professi-
des versicherten Velos gestattet hat.                                                           7. Beginn und Ende der Versicherung
                                                     onellen Personenbeförderung dienen,
Erweiterte Deckung ausschliesslich für               Twikes, Trottinette, Einräder, Segways     Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
TCS-Mitglieder:                                      mit oder ohne Lenkstange etc., sowie       gehen aus der Versicherungspolice hervor.
                                                     Kraftfahrzeuge;                            Die Versicherung gilt ein Jahr und verlängert
Ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig                                                        sich anschliessend stillschweigend von Jahr
TCS-Mitglied, sind die im gemeinsamen           b. elektronische Geräte (z.B. Mobiltelefon,
                                                                                                zu Jahr, sofern sie nicht wie folgt schriftlich
Haushalt lebenden Familienmitglieder mit-          GPS);
                                                                                                oder in einer anderen Form, die den Nach-
versichert.                                                                                     weis durch Text ermöglicht, gekündigt wird:
                                                c. Zubehör und Ausrüstungsgegenstände
                                                   mit einem Neuwert von mehr als CHF
                                                                                                − bis zum Tag der jährlichen Fälligkeit durch
3. Versicherte Gegenstände                         1‘000.– pro Gegenstand.
                                                                                                  den Versicherungsnehmer;
Versichert werden können folgende für den                                                       − 30 Tage vor der jährlichen Fälligkeit durch
Strassenverkehr zugelassenen Velos:             4. Versicherte Ereignisse                         TAS.
− Fahrräder;                                    Folgende Ereignisse sind versichert:            Ausschlaggebend ist nicht das Datum des
− Cargo-Bikes;                                  4.1 Schäden am Velo, an daran fest mon-         Versands der Kündigung sondern das Emp-
                                                tiertem Zubehör und der Ausrüstung der          fangsdatum.
− Dreiräder;                                    versicherten Person (= Kaskoereignis) in-
− Fahrräder mit Elektromotor mit einer Mo-      folge eines Unfalls. Als Unfall gelten eine     8. Kündigung nach einem Schadenfall
  torleistung von bis zu 1,00 kW sowie ei-      Kollision des Velos mit einem Dritten oder
                                                                                                Der Vertrag kann von beiden Parteien im
  ner Tretunterstützung, die bis zu 45 km/h     einem Hindernis, sowie Stürze, die sich beim
                                                                                                Anschluss an einen Schadenfall spätestens
  wirkt.                                        Lenken des Velos ereignen;
                                                                                                bei der letzten erbrachten Leistung gekün-
Versichert ist das dem Versicherungsneh-        4.2 Diebstahl eines versicherten Velos,         digt werden.
mer gehörende und für seinen eigenen Ge-        einschliesslich seines fest montierten Zu-
                                                                                                Wird der Vertrag durch den Versicherungs-
brauch bestimmte Velo, das in der Versiche-     behörs. Als Diebstahl gelten die Wegnahme,
                                                                                                nehmer gekündigt, so erlischt der Versiche-
rungspolice angegeben ist.                      unrechtmässige Aneignung, Raub (Diebstahl
                                                                                                rungsschutz mit dem Empfang der Kündi-
                                                mit Gewaltandrohung oder Gewaltanwen-
Erweiterte Deckung ausschliesslich für                                                          gung durch TAS sofort.
                                                dung) und Entwendung zum Gebrauch;
TCS-Mitglieder:                                                                                 Wird der Vertrag durch TAS gekündigt, so
                                                4.3 Verhinderung an der Weiterfahrt in-
Ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig                                                        erlischt der Versicherungsschutz 14 Tage,
                                                folge einer Panne, eines Unfalls oder der
TCS-Mitglied, sind alle zum Haushalt (ge-                                                       nachdem dem Versicherungsnehmer die
                                                Fahruntüchtigkeit des Velofahrers. Als Pan-
mäss Ziff. 2 Absatz 3) gehörenden Velos                                                         Kündigung mitgeteilt wurde. Die nicht ver-
                                                ne gilt ein plötzliches und unvorhersehbares
(gemäss Ziff. 3 Absatz 1) mitversichert.                                                        brauchte Prämie wird in beiden Fällen zu-
                                                Versagen des versicherten Velos, welches
                                                                                                rückerstattet, es sei denn der Versiche-
                                                die Weiterfahrt verunmöglicht. Der Velo-
                                                                                                rungsnehmer kündigt die Versicherung im
Ebenfalls gedeckt sind vom Velo gezogene        fahrer gilt als fahruntüchtig, wenn ihm die
                                                                                                ersten Vertragsjahr.
Anhänger, sofern sie für den Strassenverkehr    Weiterfahrt aus gesundheitlichen Gründen
zugelassen sind (Anhänger für den Perso-        unmöglich ist. Die Fahruntüchtigkeit des
nen- oder Warentransport).                                                                      9. Prämie und Änderung der Prämie
                                                Velofahrers muss durch ein nachträglich
                                                eingereichtes Arztzeugnis belegt werden.        Die Prämie richtet sich nach der abge-
Die Deckung erstreckt sich darüber hinaus
auf Schäden an und/oder Diebstahl von                                                           schlossenen Versicherungsdeckung, wie in
Velozubehör und Ausrüstungsgegenstän-           5. Leistungserbringer                           der Versicherungspolice angegeben.
den des Velofahrers, wie in Ziffer 14 und       TAS erbringt die Versicherungsleistungen        Allfällige Prämienänderungen kommuniziert
nachfolgend aufgeführt:                         gemäss diesen AVB. Für die Pannenhilfe          TAS dem Versicherungsnehmer spätestens
− am Velo fest montiertes Zubehör (für des-     und Assistance-Leistungen hat TAS einen         einen Monat vor Ablauf der jährlichen Fällig-
  sen Montage oder Demontage ein Werk-          Dienstleistungsvertrag mit dem Touring          keit. Die neue Prämie gilt als angenommen,
  zeug benötigt wird, z.B. Kindersitz, Dyna-    Club Schweiz («TCS»), Chemin de Blandon-        wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag
  mobeleuchtung, Gepäckträger);                 net 4, 1214 Vernier, geschlossen, welcher       nicht spätestens bis zum Fälligkeitstag kün-
                                                die Pannenhilfeleistungen erbringt (vgl. Zif-   digt.
                                                fer 23).

                                                                                                                                             3
10. Subsidiaritätsklausel und Abtretung von   g. bei Verwendung des Velos für berufli-         kationsmitteln wie E-Mails, Fax usw. für die
Leistungen                                       che oder kommerzielle Zwecke;                 Korrespondenz mit ihnen und anderen Be-
                                                                                               teiligten. Das Risiko, dass unbefugte Dritte
Ist der Schaden auch von einer anderen Ver-   h. bei vorsätzlichen Verbrechen oder Ver-
                                                                                               dadurch Zugang zu den übermittelten Daten
sicherung gedeckt oder werden die versi-         gehen oder beim Versuch dazu;
                                                                                               erhalten, kann nicht ausgeschlossen wer-
cherten Leistungen auch von einem Dritten
                                              i. bei Vandalismus;                              den. TAS übernimmt deshalb keine Verant-
übernommen (aufgrund einer Haftung aus
                                                                                               wortung für den Empfang, die Einsicht, die
unerlaubter Handlung, Gefährdungshaftung      j. bei Ereignissen oder Schadenfällen, die       Übermittlung, die Kopie, die Verwendung
oder Vertragshaftung), übernimmt TAS nur         von der versicherten Person vorsätzlich       oder die Manipulation von elektronisch
die Leistungen, die nicht durch den Dritten      herbeigeführt wurden;                         übermittelten Informationen und Daten aller
gedeckt sind, bis zur maximalen Versiche-
                                              k. für körperliche Schäden, die sich die         Art durch unbefugte Dritte. Telefongesprä-
rungssumme. Allfällige Selbstbehalte, die
                                                 versicherte Person bei einem versicher-       che mit TAS und TCS können zu Schulungs-,
von Dritten in Anwendung gebracht werden,
                                                 ten Ereignis zugezogen hat;                   Kontroll- und Qualitätssicherungszwecken
werden nicht übernommen.
                                                                                               sowie aus Beweisgründen aufgezeichnet
Dennoch erbrachte Leistungen gelten als       l. für Schäden, die in Ländern oder Re-          werden.
Vorschuss und die versicherte Person tritt       gionen entstanden sind, in denen das
                                                 Eidgenössische Departement für aus-           TAS und TCS sind ebenfalls berechtigt, nütz-
ihre Ansprüche gegenüber dem Dritten an
                                                 wärtige Angelegenheiten/EDA, das              liche Auskünfte bei Dritten in der Schweiz
TAS ab bzw. schuldet TAS die von dem Drit-
                                                 Bundesamt für Gesundheit/BAG und/             und im Ausland einzuholen sowie offizielle
ten ausbezahlten Beträge.
                                                 oder die Weltgesundheitsorganisation/         Dokumente einzusehen, falls dies für die
                                                 WHO von einer Reise abrät;                    Bearbeitung des Schadenfalles, für die Gel-
11. Allgemeine Ausschlüsse                                                                     tendmachung von Regressansprüchen oder
                                              m. für Schäden infolge von kriegerischen         zur Vermeidung eines Versicherungsbetrugs
Es besteht keine Deckung:                        Auseinandersetzungen oder Volksbe-            notwendig ist.
                                                 wegungen (Unruhen, Aufstände), sofern
a. für Schadenereignisse, die vor dem Ver-                                                     Begehren im Zusammenhang mit der
                                                 der Versicherte nicht nachweisen kann,
   tragsabschluss eingetreten sind;                                                            Bearbeitung personenbezogender Da-
                                                 dass er nicht daran teilgenommen hat.
b. bei unbefugter Benutzung des Velos;                                                         ten (z.B. Recht auf Zugriff, Berichtigung
                                                                                               und Löschung) sind an den Datenschutz-
c. bei Verletzung grundlegender Sorg-         12. Datenschutz                                  verantwortlichen der TCS-Gruppe unter
   faltspflichten (z.B. unterlassene War-                                                      E-Mail-Adresse dataprotection@tcs.ch oder
                                              Der Versicherungsnehmer und die versi-
   tung oder mangelnder Unterhalt des                                                          per Post an Touring Club Schweiz, Corporate
                                              cherten Personen willigen ein, dass TAS
   Velos, nicht zulässige Veränderungen,                                                       Center, Legal & Compliance, Datenschutz-
                                              und TCS die für die Verwaltung des Versi-
   grobes Verletzen der Verkehrsregeln,                                                        verantwortlicher, Chemin de Blandonnet 4,
                                              cherungsvertrags und die Bearbeitung von
   Fahren unter Einfluss von Alkohol, Dro-                                                     Postfach 820, 1214 Vernier zu richten.
                                              Schadenfällen erforderlichen Daten erheben
   gen oder Medikamenten);
                                              und bearbeiten. Bearbeitet werden haupt-
d. bei Beteiligung an waghalsigen Tätig-      sächlich die Vertragsdaten (Name, Adresse,       13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
   keiten, bei denen der Teilnehmer sowie     Telefonnummer, Geburtsjahr etc.) sowie           Im Falle eines Rechtsstreits in Zusammen-
   das Velo und dessen Zubehör erhöhten       den Schaden betreffende Daten (Umstände          hang mit diesem Vertrag sind entweder die
   Risiken ausgesetzt sind (wie Downhill,     des Schadens, beteiligte Velos etc.). Diese      Gerichte in Genf oder am Wohnort des Ver-
   FourCross, BMX, Dirtjump oder andere       Daten können innerhalb der TCS-Gruppe            sicherten zuständig. Es findet schweizeri-
   Disziplinen auf ähnlichen Strecken);       ausgetauscht und an Dritte im In- und Aus-       sches Recht Anwendung, insbesondere die
                                              land übermittelt werden sowie für Risiko-        Bestimmungen des Versicherungsvertrags-
e. bei Teilnahme an Wettkämpfen und
                                              analyse- und Marketingzwecke verwendet           gesetzes (VVG).
   Rennen aller Art sowie an Trainingsfahr-
                                              werden.
   ten;
                                              Die versicherten Personen erlauben TAS die
f. für Profi-Radrennfahrer;
                                              Verwendung von elektronischen Kommuni-

II. Versicherte Leistungen

14. Maximale Versicherungssummen pro          schädigten Teile (einschliesslich Ersatzteile    16. Finanzielle Leistungen bei Diebstahl des
Schadenfall                                   und Arbeitszeit) oder des Velos bis zum Wert     Velos (Diebstahlversicherung)
                                              des Velos, gemäss untenstehender Tabelle
Je nach abgeschlossener Versicherungsde-                                                       Bei Diebstahl des versicherten Velos und/
                                              (vgl. Ziffer 17). Die Entschädigung ist jedoch
ckung gelten die folgenden maximalen Ver-                                                      oder des Akkus übernimmt TAS die Kosten
                                              begrenzt auf die maximale Versicherungs-
sicherungssummen pro Schadenfall:                                                              für den Ersatz des gestohlenen Velos (vgl.
                                              summe. TAS kann nach eigenem Ermessen
                                                                                               Tabelle Ziffer 17), bzw. des Akkus (vgl. Tabelle
TCS Velo Versicherung 2000: CHF 2’000.–       auch einen Realersatz mit entsprechendem
                                                                                               Ziffer 18), bis zur maximalen Versicherungs-
                                              Wert leisten.
TCS Velo Versicherung 5000: CHF 5’000.–                                                        summe. Wird das Velo nach Bezahlung der
                                              TAS übernimmt ebenfalls die Kosten für           Entschädigung wiedergefunden, geht es in
TCS Velo Versicherung 9000: CHF 9’000.–       den Ersatz von fest montiertem Zubehör           das Eigentum von TAS über. Wird das Velo
                                              des Velos und/oder der von der versicher-        vor der Bezahlung der Entschädigung wie-
15. Finanzielle Leistungen bei Schäden am     ten Person getragenen Ausrüstung (vgl.           dergefunden, übernimmt TAS allfällige Re-
Velo (Kasko-Versicherung)                     Ziffer 3), die zur gleichen Zeit wie das Velo    paraturkosten gemäss Ziffer 15. TAS kann
Bei einem Unfall oder Sturz übernimmt TAS     beschädigt wurden, bis höchstens 10 %            nach eigenem Ermessen auch einen Realer-
die Reparaturkosten für das beschädigte       der maximalen Versicherungssumme pro             satz mit entsprechendem Wert leisten.
Velo oder die Kosten für den Ersatz der be-   Schadenfall.

                                                                                                                                            4
TAS übernimmt ebenfalls die Kosten für            Velos über einen TCS-Partner abgewickelt       23.1 Pannenhilfe vor Ort bis zu maximal
den Ersatz von fest montiertem Zubehör,           wird.                                          30 Minuten Arbeitszeit. Die versicherte Per-
wenn das Velo oder wenn nur das Zube-                                                            son muss bis zum Ende des Einsatzes vor Ort
hör gestohlen wurde (und nicht das Velo           21. Präzisierungen und Beschränkungen          anwesend sein. Um die Pannenhilfe in An-
selbst), bis zu einem Betrag von höchstens        bei Kasko- oder Diebstahlereignissen           spruch zu nehmen, muss sich das Velo auf
10% der maximalen Versicherungssumme                                                             einer für den Motorfahrzeugverkehr geöff-
pro Schadenfall. TAS kann nach eigenem Er-        a. Die Übernahme der in den Ziffern 15         neten Strasse oder Parkplatz befinden.
messen auch einen Realersatz mit entspre-            bis 19 genannten Kosten ist (insgesamt)     23.2 Wenn das Velo nicht vor Ort wieder
chendem Wert leisten.                                auf die maximale Versicherungssumme         fahrbereit gemacht werden kann, können im
                                                     begrenzt. Der Wert des unreparierten        Rahmen der Pannenhilfe folgende Leistun-
17. Entschädigungstabelle bei Zerstörung             Velos wird von der Entschädigung ab-        gen organisiert werden:
oder Diebstahl                                       gezogen, falls die gedeckte Person in
                                                     dessen Besitz bleibt;                       23.2.1 Organisation und Übernahme der
Bei Zerstörung oder Diebstahl kommt die                                                          Kosten des Velotransports bis zum Wohn-
folgende Entschädigungstabelle zur An-            b. TAS bestimmt, nötigenfalls unter Bei-       sitz des Versicherten in der Schweiz oder zu
wendung:                                             zug eines Spezialisten, ob die Repara-      einer Werkstatt in der Schweiz beim Unfall-
                                                     tur eines Teils oder des Velos möglich      oder Pannenort bzw. Wohnort;
Nutzungsjahr*    Entschädigung
                                                     ist oder ob der Ersatz notwendig ist,
1. Jahr          Neuwert
                                                     insbesondere bei Carbon-Rahmen. Die         23.2.2 Erstattung der Reisekosten mit öf-
2. Jahr          Neuwert
                                                     Übernahme der Reparaturkosten ist auf       fentlichen Verkehrsmitteln bis maximal
3. Jahr          Neuwert
                                                     den Wert des Velos, gemäss Entschädi-       CHF 300.– pro Ereignis für die Rückkehr an
4. Jahr          60% des Neuwerts
                                                     gungstabelle, begrenzt (vgl. Ziffer 17);    den Wohnsitz in der Schweiz, bzw. an den
5. Jahr          50% des Neuwerts
                                                                                                 nächstgelegenen Grenzübergang bei ei-
6. Jahr          40% des Neuwerts                 c. Die Entschädigung bei Kasko- oder           nem Wohnsitz im Ausland oder für die Fort-
Ab dem 7. Jahr   30% des Neuwerts                    Diebstahlereignissen ist auf insgesamt      setzung der Reise des Versicherten in der
* ab dem Kaufdatum des neuen Velos. Bei ge-          zwei Schadenereignisse pro Versiche-        Schweiz. Falls dies nicht möglich ist, können
brauchten Velos ist die Entschädigung maximal        rungsjahr beschränkt;                       die versicherten Personen die vorgenann-
auf den bezahlten Preis zum Zeitpunkt des Kaufs
begrenzt.                                         d. Die Reisekosten gemäss Ziffer 19.2 sind     ten Fahrten per Taxi oder mit einem privaten
                                                     nicht mit den Leistungen gemäss Ziffer      Fahrzeug vornehmen. Für eine Fahrt mit ei-
Definition Neuwert: höchstens der Betrag, der                                                    nem Privatfahrzeug werden für die Kosten
zum Zeitpunkt des Schadens für die Beschaffung       23 kumulierbar.
eines neuen Gegenstandes mit vergleichbaren Ei-                                                  nach Vorlage eines Belegs CHF 0,70 pro km
genschaften notwendig wäre.                                                                      bis zu einem Höchstbetrag von CHF 300.–
                                                  22. Ausschlüsse bei Kasko- oder Diebs-         erstattet;
18. Entschädigungstabelle bei Akku­               tahlereignissen
                                                                                                 23.2.3 Erstattung der Kosten für eine Ho-
diebstahl                                                                                        telübernachtung in der Schweiz am Pan-
                                                  Keine Deckung besteht für:
Bei Akkudiebstahl (ohne Velodiebstahl)                                                           nen- oder Unfallort bis maximal CHF 200.–
kommt die folgende Entschädigungstabelle          a. die Kosten der periodischen Überprü-        pro versicherte Person und CHF 500.– pro
zur Anwendung:                                       fung und des üblichen Wartungsservice;      Ereignis, falls die versicherte Person nicht
                                                                                                 am selben Tag heimkehren kann, da ihr
Nutzungsjahr*    Entschädigung                    b. rein ästhetische Schäden (Kratzer usw.)     Schweizer Wohnort mehr als 100 km ent-
1. Jahr          Neuwert                             ohne Einfluss auf die Fahrfähigkeit des     fernt ist oder sich im Ausland befindet und
2. Jahr          75% des Neuwerts                    Velos;                                      der nächstgelegene Grenzübergang mehr
3. Jahr          50% des Neuwerts                                                                als 100 km entfernt ist;
                                                  c. Schäden durch Abnützung;
4. Jahr          25% des Neuwerts
Ab dem 5. Jahr   0% des Neuwerts                  d. Schäden aufgrund eines Fabrikations-        23.2.4 Erstattung der Reisekosten bis ma-
                                                     fehlers oder Schäden, die unter eine        ximal CHF 300.– pro Ereignis für eine Per-
* ab dem Kaufdatum des neuen Velos und/oder                                                      son mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder
des neuen Akkus. Bei gebrauchten Velos und/oder      gesetzliche oder vertragliche Gewähr-
Akkus ist die Entschädigung maximal auf den be-      leistung fallen;                            per Privatfahrzeug für das Abholen des
zahlten Preis zum Zeitpunkt des Kaufs begrenzt.                                                  reparierten Velos. Für Fahrten mit einem
                                                  e. transportierte Gegenstände (z.B. Ge-        Privatfahrzeug werden CHF 0,70 pro km er-
19. Zusätzliche Leistungen bei Kasko- oder           päck, Anhängerinhalte);                     stattet.
Diebstahlereignissen                              f. den Diebstahl eines versicherten Ge-        23.3 wenn die Fahrt infolge Fahruntüch-
Ebenfalls übernommen werden:                         genstandes infolge mangelnder Vor-          tigkeit des Velofahrers nicht fortgesetzt
                                                     sicht, die aufgrund der Umstände und        werden kann: Kostenübernahme und Orga-
19.1 Die Mietkosten für ein Ersatzvelo für           nach gesundem Menschenverstand              nisation des Velotransports bis zum Wohn-
die Dauer der Reparatur oder bis zur Bezah-          zum Schutz des Gegenstandes gegen           sitz des Versicherten in der Schweiz oder, bei
lung der Entschädigung und bis zu folgen-            Diebstahl angezeigt gewesen wäre (z.B.      Wohnsitz im Ausland, bis zu der Haltestelle
den Höchstbeträgen:                                  Unterlassen des Abschliessens, Ver-         der öffentlichen Verkehrsmittel am nächst-
                                                     wendung eines dem Wert des Velos            gelegenen Grenzübergang sowie, falls not-
für die TCS Velo Versicherung 2000: CHF 250.–
                                                     nicht angemessenen Veloschlosses);          wendig, Organisation und Erstattung der
für die TCS Velo Versicherung 5000: CHF 500.–
für die TCS Velo Versicherung 9000: CHF 750.–     g. den Verlust des Velos, wenn dieses ei-      Kosten für die Rückkehr an diesen Ort der
                                                     nem Transportunternehmen des öf-            anderen Versicherten, die ihn bei Auftreten
pro Schadenfall;                                                                                 der Fahruntüchtigkeit begleiteten.
                                                     fentlichen Verkehrs übergeben wurde;
19.2 Die Kosten für die Heimfahrt mit öf-
                                                  h. den Diebstahl von Zubehör, das nicht
fentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem
                                                     fest montiert ist, mit Ausnahme von
Taxi bzw. für die Fortsetzung der Reise bis
                                                     E-Bike-Akkus.
zum Zielort, gegen Vorlage von Belegen, bis
zu einem Betrag von CHF 300.– pro Ereig-
nis.                                              23. Pannenhilfeleistungen in der Schweiz

20. Selbstbehalt bei Kasko- oder Diebs-           Kann die Fahrt mit dem versicherten Velo
tahlereignissen                                   aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder ei-
                                                  ner Fahruntüchtigkeit des Velofahrers nicht
Bei jedem Schadenfall wird ein Selbstbehalt       fortgesetzt werden, müssen die folgenden
von CHF 100.– von der Gesamtentschädi-            Leistungen telefonisch unter der Nummer
gung in Abzug gebracht. Dieser Selbstbehalt       0800 140 140 angefragt werden:
entfällt, falls die Reparatur oder der Kauf des

                                                                                                                                             5
24. Präzisierungen, Beschränkungen und           d. Die Reisekosten gemäss Ziffer 23 sind       g. Leistungen im Rahmen der Pannen-
Ausschlüsse betreffend Pannenhilfe                  nicht mit den Leistungen gemäss Ziffer         hilfe (vgl. Ziffer 23) sind auf 4 Scha-
                                                    19.2 kumulierbar.                              denereignisse pro Versicherungsjahr
a. Pannen, die am Wohnsitz oder weniger                                                            beschränkt oder – falls der Versiche-
                                                 e. Der Transport zur angestammten Werk-
   als 1 km vom Wohnsitz entfernt eintre-                                                          rungsnehmer TCS-Mitglied ist – auf
                                                    statt kann nicht verlangt werden, falls
   ten, sind nicht gedeckt;                                                                        8 Schadenereignisse pro Versiche-
                                                    die Transportkosten gemäss Berech-
                                                                                                   rungsjahr;
b. Allgemeine Rückrufaktionen des Velo-             nung von TAS höher sind als der Zeit-
   herstellers begründen keinen Anspruch            wert des Velos;                             h. Für die Rückkehr an den Wohnsitz oder
   auf Pannenhilfe;                                                                                die Fortsetzung der Reise besteht kein
                                                 f. TAS übernimmt keinerlei Verantwor-
                                                                                                   Anspruch auf ein Mietvelo.
c. Die Reisekosten (vgl. Ziffer 23.2.2) und         tung für am Velo oder im Anhänger be-
   Übernachtungskosten (vgl. Ziffer 23.2.3)         lassenes Zubehör;
   sind nicht kumulierbar;

III. Pflichten im Schadenfall

25. Meldepflicht                                 26. Auskunfts- und Belegpflicht                Zusätzliche Informationen und Dokumen-
                                                                                                te bei Pannenhilfe (vgl. Ziffern 4.3 und 23):
Bei Kasko-Ereignissen (vgl. Ziffer 4.1) und      Der Versicherte muss folgende Informatio-
bei Diebstahl (vgl. Ziffer 4.2) muss der Ver-    nen und Dokumente einreichen:                  − Informationen, die von der Einsatzzentra-
sicherte den Schaden unverzüglich an TAS                                                          le des TCS angefragt werden, die für die
                                                 − den Grund des Antrags: Unfall, Diebstahl,
melden und dafür das ordnungsgemäss                                                               Einschätzung des Schadenfalles und die
                                                   Panne, Fahruntüchtigkeit des Velofahrers;
ausgefüllte Schadenmeldeformular (ver-                                                            Erbringung von Assistance-Leistungen er-
fügbar unter www.tcs.ch/schaden), sowie          − Name(n) der betroffenen versicherten Per-      forderlich sind;
sämtliche Originalbelege und die für die           son(en);
                                                                                                − gegebenenfalls Quittungen (Originalbele-
Klärung des Schadenfalls und die Leistungs-
                                                 − Nummer der Versicherungspolice;                ge) der ÖV-Billets oder der Taxifahrten.
erbringung erforderlichen Informationen
übermitteln. Der Versicherungsnehmer hat         − Marke, Typ und Farbe des Velos.              Zusätzliche Dokumente bei Fahruntüch-
den Anweisungen von TAS Folge zu leisten                                                        tigkeit des Velofahrers (vgl. Ziffern 4.3 und
und alles zu unternehmen, um den Schaden         Bei Kasko-Ereignissen (vgl. Ziffern 4.1 und    23.3):
möglichst gering zu halten.                      15) und bei Diebstahl (vgl. Ziffern 4.2 und
                                                 16) obliegt es dem Versicherten den Nach-      − Arztzeugnis als Nachweis der Fahruntüch-
Diebstähle müssen zwingend bei der Polizei       weis zu erbringen, dass er der Eigentümer        tigkeit des Velofahrers.
zur Anzeige gebracht werden und die Dieb-        des beschädigten oder gestohlenen Velos
stahlanzeige ist an TAS zu übermitteln. Dar-     ist. Es werden folgende Beweismittel akzep-    27. Verletzung der Melde-, Auskunfts- oder
über hinaus ist es unerlässlich, den Diebstahl   tiert: Rechnung des Kaufs und/oder Kaufver-    Belegpflicht
der Hausratversicherung zu melden.               trag, andernfalls ein Foto des ve­rsicherten
                                                                                                Verletzt der Versicherte seine Melde-, Aus-
Im Falle der Verhinderung der Weiterfahrt        Velos, das bei Abschluss des Versicherungs-
                                                                                                kunfts- oder Belegpflicht oder andere ge-
infolge einer Panne, eines Unfalls oder          vertrags eingereicht worden war. Darüber
                                                                                                setzliche oder vertragliche Pflichten, ist TAS
einer Fahruntüchtigkeit des Velofahrers,         hinaus müssen folgende Dokumente einge-
                                                                                                befugt, ihre Vertragsleistungen abzulehnen
muss der Versicherte unverzüglich die Ein-       reicht werden:
                                                                                                oder zu kürzen.
satzzentrale des TCS unter der Telefonnum-       − ordnungsgemäss ausgefülltes Schaden-
mer 0800 140 140 oder über die TCS-App             meldeformular;                               28. Rückerstattung bei fehlender Deckung
(Notfallnummer) kontaktieren. Ohne die
vorherige Genehmigung einer Pannenhil-           − detaillierter Kostenvoranschlag der beauf-   Wurden nicht gedeckte Leistungen erbracht,
feleistung durch die Einsatzzentrale des TCS       tragten Werkstatt mit Fotos des beschä-      kann TAS deren Rückerstattung verlangen.
(gemäss Ziffer 23), entfällt jeglicher Leis-       digten Velos und Grossaufnahmen der be-
tungsanspruch.                                     schädigten Teile;                            29. Mitteilungen
Rückerstattungsanträge im Zusammenhang           − Polizeirapport (falls erstellt);             Mitteilungen von TAS an den Versicherungs-
mit den oben genannten Schadenfällen             − Unfallbericht (falls erstellt) ;             nehmer erfolgen rechtsgültig an die TAS zu-
müssen spätestens innerhalb von 3 Mona-                                                         letzt bekannte Adresse.
ten nach dem Schadenereignis an folgende         − Diebstahlanzeige bei der Polizei (im Falle
Adresse gesendet werden:                           eines Diebstahls);                           Adressänderungen sind TAS unverzüglich
                                                                                                bekanntzugeben. Mitteilungen des Versi-
TAS Versicherungen AG                            − Entscheid der Hausratversicherung (bei       cherungsnehmers und der Versicherten an
TCS Velo Versicherung                              Diebstahl).                                  TAS sind an folgende Adresse zu richten:
Chemin de Blandonnet 4
Postfach 820                                                                                    TAS Versicherungen AG
CH-1214 Vernier GE                                                                              TCS Velo Versicherung
Tel. +41 58 827 22 75                                                                           Ch. de Blandonnet 4
E-Mail: sinistrestas@tcs.ch                                                                     Postfach 820
                                                                                                1214 Vernier GE

                                                                                                                                            6
TAS Versicherungen AG
TCS Velo Versicherung
Chemin de Blandonnet 4
Postfach 820
CH-1214 Vernier GE
Tel. +41 58 827 22 75
E-Mail: sinistrestas@tcs.ch
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