Jahresrechnung 2021 Pro Senectute Kanton Zug - Zewo
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Herausgegeben von: Pro Senectute Kanton Zug Aegeristrasse 52 · 6300 Zug Telefon 041 727 50 50 info@zg.prosenectute.ch www.zg.prosenectute.ch 3. März 2022
INHALTSVERZEICHNIS Jahresrechnung 2021 und 2020 - Bilanz 1 - Betriebsrechnung 2 - Rechnung über die Veränderung des Kapitals 3 - Geldflussrechnung 4 Anhang zur Jahresrechnung 2021 5 Leistungsbericht zur Jahresrechnung 2021 16 18 Revisionsbericht
JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 1 2021 2020 CHF CHF BILANZ PER 31. DEZEMBER AKTIVEN Umlaufvermögen Flüssige Mittel Anhang 1 209’205.36 219’679.16 Wertschriften Anhang 2 0.00 10’000.00 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Anhang 3 1’058’017.43 817’323.48 Übrige kurzfristige Forderungen Anhang 4 102’433.98 74’722.08 Vorräte und nicht fakturierte Leistungen Anhang 5 57’746.46 47’191.81 Aktive Rechnungsabgrenzung Anhang 6 8’246.50 38’138.00 Total Umlaufvermögen 1’435’649.73 1’207’054.53 Anlagevermögen Mobile Sachanlagen Anhang 7 233’007.07 249’099.09 Immobile Sachanlagen Anhang 8 2’782’792.05 2’864’911.93 Immaterielle Anlagen Anhang 9 67’875.00 0.00 Total Anlagevermögen 3’083’674.12 3’114’011.02 TOTAL AKTIVEN 4’519’323.85 4’321’065.55 PASSIVEN Kurzfristiges Fremdkapital Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Anhang 10 251’431.20 136’820.67 Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten Anhang 11 226’000.00 562’000.00 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten (unverzinslich) Anhang 12 314’878.58 289’008.32 Schuld an IF-Mitteln gem. Art. 10 ELG Anhang 13 2’484.49 2’030.39 Passive Rechnungsabgrenzung Anhang 14 195’898.35 163’174.78 Kurzfristige Rückstellungen Anhang 15 0.00 14’156.00 Total kurzfristiges Fremdkapital 990’692.62 1’167’190.16 Langfristiges Fremdkapital Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten Anhang 11 1’520’000.00 1’146’000.00 Total langfristiges Fremdkapital 1’520’000.00 1’146’000.00 Fondskapital mit Zweckbestimmung Fonds Tschudi Gemeinde Cham Anhang 16 0.00 4’454.18 Fonds X-MAS (Migros) Anhang 16 0.00 0.95 Fonds Glückskette Anhang 16 0.00 0.00 Fonds Einzelhilfe PSCH Anhang 16 0.00 0.00 Fonds Projektbeiträge Anhang 16 14’350.00 0.00 Fonds Unterstützungen Anhang 16 875.00 0.00 Total Fondskapital mit Zweckbestimmung 15’225.00 4’455.13 Organisationskapital Stiftungskapital 543’917.87 543’917.87 Erarbeitetes freies Kapital 377’931.04 366’525.19 Gebundenes Kapital (Solidaritätsfonds) Anhang 17 1’081’571.35 1’081’571.35 Jahresergebnis -10’014.03 11’405.85 Total Organisationskapital 1’993’406.23 2’003’420.26 TOTAL PASSIVEN 4’519’323.85 4’321’065.55
JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 2 2021 2020 CHF CHF BETRIEBSRECHNUNG Bundesbeiträge gemäss Art 101 bis AHVG Anhang 18 999’155.70 774’276.00 Bundesbeitrag IF-Leistungen gem. Art. 10 ELG Anhang 19 54’722.90 65’432.35 Beiträge öffentliche Hand Anhang 20 1’431’339.35 1’290’709.80 Handelswaren-und Dienstleistungserträge 2’366’233.30 2’029’205.20 Ertrag Spenden ohne Zweckbestimmung Anhang 21 286’393.85 420’243.86 Ertrag Spenden mit Zweckbestimmung Anhang 21 53’214.90 94’566.00 Ertrag Legate Anhang 22 156’538.36 16’000.00 Übrige Erträge Anhang 23 193’684.24 157’494.34 Ertragsminderungen Anhang 24 1’372.47 -3’410.15 Betriebsertrag 5’542’655.07 4’844’517.40 Personalaufwand 3’697’330.45 3’274’237.15 Materialaufwand 138’532.25 141’829.59 Dienstleistungsaufwand 416’939.25 377’749.03 Finanzhilfen gem Art 10 ELG 45’877.90 58’576.35 Finanzhilfen aus Stiftungsmitteln 25’912.75 33’952.30 Finanzhilfen aus Solidaritätsfonds 13’071.50 21’283.05 Raumaufwand 87’434.86 103’223.51 Unterhalt und Reparaturen 9’408.96 16’214.34 Verwaltungs- und Informatikaufwand 513’595.58 245’752.99 Übriger Sachaufwand 132’264.25 116’854.05 Abschreibungen 124’166.37 128’285.86 Direkter Projektaufwand 5’204’534.12 4’517’958.22 Personalaufwand 159’113.04 186’311.22 Dienstleistungsaufwand 1’139.80 355.91 Raumaufwand 11’651.46 7’658.11 Unterhalt und Reparaturen 2’026.04 773.04 Verwaltungs- und Informatikaufwand 39’991.54 36’318.86 Übriger Sachaufwand 3’218.60 2’965.08 Abschreibungen 14’029.10 10’717.22 Administrativer Aufwand 231’169.58 245’099.44 Personalaufwand 66’963.55 30’063.40 Dienstleistungsaufwand 10’655.49 21’521.17 Raumaufwand 313.08 396.36 Unterhalt und Reparaturen 52.05 73.05 Verwaltungs- und Informatikaufwand 23’754.81 25’965.68 Übriger Sachaufwand 1’899.28 1’642.15 Abschreibungen 863.03 1’196.34 Aufwand für Fundraising 104’501.29 80’858.15 BETRIEBSERGEBNIS 2’450.08 601.59
JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 3 2021 2020 CHF CHF Finanzertrag 2’681.91 2’361.33 Finanzaufwand -4’376.15 -5’196.19 Finanzergebnis -1’694.24 -2’834.86 Ausserordentlicher Erfolg Anhang 25 0.00 5’478.20 JAHRESERGEBNIS VOR VERÄNDERUNG FONDS 755.84 3’244.93 Fondsergebnis Anhang 16 -10’769.87 2’927.87 JAHRESERGEBNIS NACH VERÄNDERUNG FONDS -10’014.03 6’172.80 Zuweisung/Entnahme gebundenes Organisationskapital Anhang 17 0.00 -5’233.05 Zuweisung/Entnahme freies Anhang 17 Organisationskapital -10’014.03 11’405.85 JAHRESERGEBNIS NACH VERÄNDERUNG ORGANISATIONSKAPITAL 0.00 0.00 RECHNUNG ÜBER DIE VERÄNDERUNG DES KAPITALS 2021 2020 FONDSKAPITAL Anhang 16 CHF CHF Anfangsbestand Fonds Tschudi Gemeinde Cham per 1.1.2021 4’454.18 7’383.00 Zuweisung Fonds Tschudi Gemeinde Cham 0.00 0.00 Entnahme Fonds Tschudi Gemeinde Cham -4’454.18 -2’928.82 ENDBESTAND FONDS TSCHUDI GEMEINDE CHAM PER 31.12.2021 0.00 4’454.18 Anfangsbestand Fonds M-XMAS (Migros) per 1.1.2021 0.95 0.00 Zuweisung Fonds M-XMAS mit Zweckbindung 911.00 3’267.00 Entnahme Fonds M-XMAS mit Zweckbindung -911.95 -3’266.05 ENDBESTAND FONDS M-XMAS (MIGROS) PER 31.12.2021 0.00 0.95 Anfangsbestand FONDS GLÜCKSKETTE per 1.1.2021 0.00 0.00 Zuweisung Fonds Glückskette mit Zweckbindung 0.00 89’919.00 Entnahme Fonds Glückskette mit Zweckbindung 0.00 -89’919.00 ENDBESTAND FONDS GLÜCKSKETTE PER 31.12.2021 0.00 0.00 Anfangsbestand FONDS EINZELHILFE PSCH per 1.1.2021 0.00 0.00 Zuweisung Fonds Einzelhilfe PSCH 4’700.00 1’380.00 Entnahme Fonds Einzelhilfe PSCH -4’700.00 -1’380.00 ENDBESTAND FONDS EINZELHILFE PSCH PER 31.12.2021 0.00 0.00 Anfangsbestand Fonds Projektbeiträge per 1.1.2021 0.00 0.00 Zuweisung Fonds Projektbeiträge 27’350.00 0.00 Entnahme Projektbeiträge -13’000.00 0.00 ENDBESTAND FONDS PROJEKTBEITRÄGE PER 31.12.2021 14’350.00 0.00
JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 4 Anfangsbestand Fonds Unterstützungen per 1.1.2021 0.00 0.00 Zuweisung Fonds Unterstützung 20’253.90 0.00 Entnahme Fonds Unterstützung -19’378.90 0.00 ENDBESTAND FONDS UNTERSTÜTZUNGEN PER 31.12.2021 875.00 0.00 TOTAL FONDSKAPITAL PER 31.12.2021 15’225.00 4’455.13 ORGANISATIONSKAPITAL Einbezahltes Gebundenes Erarbeitetes Total Kapital Kapital freies Kapital Organisations- (Solidaritäts- kapital fonds) CHF CHF CHF CHF Organisationskapital per 31.12.2019 543’917.87 1’086’804.40 366’525.19 1’997’247.46 Zuweisung Organisationskapital 16’050.00 11’405.85 27’455.85 Entnahme Organisationskapital -21’283.05 0.00 -21’283.05 Organisationskapital per 31.12.2020 543'917.87 1’081’571.35 377’931.04 2’003’420.26 Zuweisung Organisationskapital 13’071.50 0.00 13’071.50 Entnahme Organisationskapital -13’071.50 -10’014.03 -23’085.53 ORGANISATIONSKAPITAL PER 31.12.2021 543'917.87 1’081’571.35 367’917.01 1’993’406.23 2021 2020 GELDFLUSSRECHNUNG CHF CHF JAHRESERGEBNIS VOR VERÄNDERUNG ORGANISATIONSKAPITAL -10’014.03 6’172.80 Veränderung Fondskapital 10’769.87 -2'927.87 Abschreibung auf mobile, immobile Sachanlagen und immaterielle Anlagen 139’058.50 140'199.42 Abnahme/Zunahme kurzfristige Forderungen -268’405.85 -155'486.54 Gewinn aus Veräusserung von Sachanlagen 0.00 -5'478.20 Abnahme/Zunahme Vorräte und nicht fakt.Leistungen -10’554.65 8'073.61 Abnahme/Zunahme aktive Rechnungsabgrenzung 29’891.50 -29'839.04 Abnahme/Zunahme Wertschriften 10’000.00 0.00 Zunahme/Abnahme kurzfristige Verbindlichkeiten -195’065.11 650'716.33 Zunahme/Abnahme passive Rechnungsabgrenzung 32’723.57 -10'603.75 Zunahme/Abnahme kurzfristige Rechnungsabgrenzung -14’156.00 0.00 Mittelfluss aus Betriebstätigkeit -275’752.20 600'826.76 Investition in mobile Sachanlagen -37’721.60 0.00 Deinvestition in mobile Sachanlagen 0.00 5’478.20 Investition in immaterielle Anlagen -71’000.00 0.00 Mittelfluss aus Des- und Investitionstätigkeit -108’721.60 5’478.20 Abnahme/Zunahme langfristige verzinsliche Finanzverbindlichkeiten 374’000.00 -562’000.00 Mittelfluss aus Finanzierungstätigkeit 374’000.00 -562'000.00 TOTAL MITTELFLUSS (VERÄNDERUNG DER FLÜSSIGEN MITTEL) -10’473.80 44’304.96 Bestand der flüssigen Mittel am 1. Januar 219’679.16 175’374.20 Bestand der flüssigen Mittel am 31. Dezember 209’205.36 219’679.16 NACHWEIS VERÄNDERUNG DER FLÜSSIGEN MITTEL -10’473.80 44’304.96
ANHANG JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 5 ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG 2021 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Der Stiftungsrat der Pro Senectute Kanton Zug hat an der Sitzung vom 2. März 2022 die vorliegende Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis genommen. Unter Vorbehalt des Revisionsberichtes wurde diese genehmigt. Zwischen dem Zeit- punkt der Abschlusserstellung bis zur Genehmigung der Jahresrechnung kam es zu keinen Ereignissen, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen wären. An der Stiftungsversammlung vom 30. Juni 2021 wurde die Statutenrevision genehmigt. In diesem Zusammenhang wurde die Stiftungsversammlung abgeschafft. Die neuen Statuten wurden von der Zentralschweizer Stiftungsaufsicht genehmigt. Damit ist der Stiftungsrat das oberste Organ der Stiftung. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG Die Rechnungslegung der Pro Senectute Kanton Zug erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER 21 und entspricht dem schweizerischen Gesetz wie auch den Grundsätzen und Richtlinien der Stiftung ZEWO, sowie den Bestimmungen der Statuten. Die Jahresrechnung (Bilanz, Betriebsrech- nung, Rechnung über die Veränderung des Kapitals, Geldflussrechnung, Anhang) vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Pro Senectute Kanton Zug. Die Be- wertungsgrundlagen der Aktiven bilden Anschaffungs- respektive Herstellkosten. Die Passiven werden zu historischen Werten geführt. Die Erfolgsrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren dargestellt. Der Aufwand für Fund- raising sowie der administrative Aufwand werden nach der von der ZEWO veröffentlichten Methodik berechnet und ausgewiesen. BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Das Vermögen ist wie folgt bewertet: Flüssige Mittel zu Nominalwerten Wertschriften zu Kurswerten per Bilanzstichtag Aktive Rechnungsabgrenzung zu Nominalwerten Nicht fakturierte Leistungen zu Nominalwerten Forderungen zu Nominalwerten, unter Berücksichtigung einer angemessenen Wertberichtigung für gefährdete Guthaben (Forderungen älter als 90 Tage 80%, älter als 360 Tage 100% Wertberichtigung) Einzelwertberichtigungen nach Bedarf Vorräte aus Handelswaren zu Einstandspreisen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigung Verbindlichkeiten zu Nominalwerten Passive Rechnungsabgrenzung zu Nominalwerten Rückstellungen Rückstellungen werden gebucht, wenn aus einem Ereignis in der Ver- gangenheit eine begründete wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar ist, besteht. Die Bewertung der Rückstellung basiert auf der Schätzung des Geldabflusses zur Erfüllung der Verpflichtung.
ANHANG JAHRESRECHNUNG 2021• PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 6 Sachanlagen zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich betriebswirtschaft- lich notwendiger Wertberichtigung. Die Abschreibungen erfolgen linear von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über die geschätzte Nutzungsdauer. Die Aktivierungsgrenze liegt bei CHF 5‘000.– Die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlagen und immateriellen Anlagen beträgt: Anlagen und Einrichtungen 4 -10 Jahre Übrige Sachanlagen 4 -10 Jahre Immaterielle Anlagen 4 Jahre Fahrzeuge 5 Jahre Betriebsliegenschaften 40 Jahre Nahestehende Organisationen Guthaben und/oder Schulden gegenüber nahestehenden Organisationen (Pro Senectute Schweiz, diabeteszug, Familienhilfe Kanton Zug) werden zu Nominalwerten bewertet.
ANHANG JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 7 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 31.12.2021 31.12.2020 CHF CHF 1 Flüssige Mittel Kassen 9’440.40 3’422.05 Postfinance (Kontokorrent) 2’918.94 21’442.32 Banken (Kontokorrent) 76’774.25 79’545.33 Banken (Sparkonti) 120’071.77 115’269.46 Total flüssige Mittel 209’205.36 219’679.16 2 Wertschriften Genossenschaftsanteil Raiffeisenbank 0.00 10'000.00 Total Wertschriften 0.00 10'000.00 3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Dritte 220’155.40 198’878.10 Öffentliche Hand 571’611.60 607’236.60 Nahestehende 102’826.05 15’105.10 Gegenüber Pro Senectute Organisationen 59’868.60 0.00 Gegenüber Pro Senectute Schweiz 108’285.50 3’517.40 Wertberichtigung Forderungen gegenüber Dritten -4’729.72 -7’413.72 Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1’058’017.43 817’323.48 4 Übrige kurzfristige Forderungen Andere kurzfristige Forderungen 99’702.73 72’634.58 Forderung gegenüber staatlichen Stellen 2’131.25 2’087.50 Forderung gegenüber Sozialversicherungen 600.00 0.00 Total übrige kurzfristige Forderungen 102’433.98 74’722.08 5 Vorräte und nicht fakturierte Leistungen Noch nicht erhaltene Erträge Dritte 17’700.00 10’000.00 Vorräte Handelswaren 40’046.46 37’191.81 Total Vorräte und nicht fakturierte Leistungen 57’746.46 47’191.81 6 Aktive Rechnungsabgrenzung Vorausbezahlte Aufwendungen 6’956.15 10’718.50 Aktive Rechnungsabgrenzung PS Schweiz / PSO 1’290.35 27’419.50 Total aktive Rechnungsabgrenzung 8’246.50 38’138.00 Bei der Jahreskontrolle der IF-Mittel wurden alle Daten sowohl im 2020 wie auch 2021 periodengerecht abgegrenzt.
ANHANG JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 8 Bestand Bestand 31.12.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2020 7 Mobile Sachanlagen CHF CHF CHF CHF Anschaffungswerte Anlagen und Einrichtungen 581’195.38 0.00 0.00 581’195.38 Fahrzeuge 13’000.00 0.00 -13’000.00 0.00 Total 594’195.38 0.00 -13’000.00 581’195.38 Kumulierte Wertberichtigung Anlagen und Einrichtungen -275’966.75 -56’129.54 0.00 -332’096.29 Fahrzeuge -11’050.00 -1’950.00 13’000.00 0.00 Total -287’016.75 -58’079.54 13’000.00 -332’096.29 Nettobuchwerte Anlagen und Einrichtungen 305’228.63 -56’129.54 0.00 249’099.09 Fahrzeuge 1’950.00 -1’950.00 0.00 0.00 Total mobile Sachanlagen 307’178.63 -58’079.54 0.00 249’099.09 Bestand Bestand 31.12.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2021 CHF CHF CHF CHF Anlagen und Einrichtungen Anschaffungswert 581’195.38 37’721.60 -43’225.00 575’691.98 Kumulierte Wertberichtigung -332’096.29 -53’813.62 43’225.00 -342’684.91 Total mobile Sachanlagen 249’099.09 -16’092.02 0.00 233’007.07 Bestand Bestand 31.12.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2020 CHF CHF CHF CHF 8 Immobile Sachanlagen Betriebsliegenschaft Anschaffungswert 3’284’795.17 0.00 0.00 3’284’795.17 Kumulierte Wertberichtigung -337’763.36 -82'119.88 0.00 -419’883.24 Total immobile Sachanlagen 2’947’031.81 -82'119.88 0.00 2’864’911.93 Bestand Bestand 31.12.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2021 CHF CHF CHF CHF Betriebsliegenschaft Anschaffungswert 3’284’795.17 0.00 0.00 3’284’795.17 Kumulierte Wertberichtigung -419’883.24 -82'119.88 0.00 -502’003.12 Total immobile Sachanlagen 2’864’911.93 -82'119.88 0.00 2’782’792.05
ANHANG JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 9 Bestand Bestand 31.12.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2021 CHF CHF CHF CHF 9 Immaterielle Anlagen Immaterielle Anlagen Anschaffungswert 0.00 71’000.00 0.00 71’000.00 Kumulierte Wertberichtigung 0.00 -3’125.00 0.00 -3’125.00 Total immaterielle Anlagen 0.00 67’875.00 0.00 67’875.00 Mit den beiden Informatikprojekten «Perigon - Ablösung Accessdatenbank» für den Bereich Hilfen zu Hause und «Regionale Bündelung von Finanzaufgaben» sind grössere Investitionen in Software Applikationen angefallen. Diese Investitonen wurden aktiviert. 31.12.2021 31.12.2020 CHF CHF 10 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Dritte 230’420.70 135’259.22 Öffentliche Hand 7’131.30 477.10 Pro Senectute Schweiz 13’879.20 1’084.35 Total Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 251’431.20 136’820.67 12 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten (unverzinslich) Öffentliche Hand 28’918.80 11’553.50 Dritte 164’924.80 148’600.70 Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen 121’034.98 128’854.12 Total übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 314’878.58 289’008.32 11 Verzinsliche Verbindlichkeiten Hypothek Zuger KB (Fälligkeit innerhalb von 1 Jahr) 226’000.00 562’000.00 Total kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 226’000.00 562’000.00 Hypothek Zuger KB (Fälligkeit innerhalb 1-5 Jahren) 1'520’000.00 1'146’000.00 Total langfristige Verbindlichkeiten 1'520’000.00 1'146’000.00 Der Kauf der Liegenschaft «STWE Aegeristrasse 52 1.+2.OG» im August 2015 und der Erwerb des «STWE Aegeristrasse 52 EG» im Juli 2016 wurden durch Hypothekarkredite finanziert. 31.12.2021 31.12.2020 CHF CHF 13 Guthaben/Schuld IF Mittel gem. Art. 10 ELG Kontokorrent IF Mittel 2’484.49 2’030.39 Total Guthaben/Schuld an IF Mittel 2’484.49 2’030.39 14 Passive Rechnungsabgrenzung Dritte 29’150.00 71’866.15 Passive Abgrenzung IF Mittel gem. Art. 10 ELG 1’099.00 0.00 Ferien- und Gleitzeitguthaben Mitarbeitende 165’649.35 91’308.63 Total passive Rechnungsabgrenzung 195’898.35 163’174.78 15 Kurzfristige Rückstellungen Rückstellung BSV Beitrag* 0.00 14’156.00 Total kurzfristige Rückstellungen 0.00 14'156.00 *Aufgrund von Covid-19 konnten nicht alle Leistungen, Kurse und Veranstaltungen wie geplant durchgeführt werden. Die Verwendung der im Jahr 2018 gebildeten Rückstellung erfolgte im Jahr 2021.
ANHANG JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 10 16 Zuweisung/Entnahme zweckgebundene Fonds Fonds Tschudi Gemeinde Cham Für die Teilfinanzierung des Projekts Hopp-la Fit in der Gemeinde Cham für den Zeitraum 2019 bis 2022 haben wir CHF 8'280.00 erhalten und in den Fonds eingelegt. Gemäss Abrechnung unserer Aufwände haben wir anteilsmässig für das Jahr CHF 4'454.18 (VJ CHF 2'928.82) per Ende Jahr aus dem Fonds bezogen. Der Fonds wurde aufgelöst. Fonds X-MAS (Migros) Spenden der Weihnachtsaktion Migros stehen den Pro Senectute Organisationen für vulnerable Personen in der Sozialarbeit zu Verfügung. Wir haben über die Abrechnung den Betrag von CHF 911.00 (VJ CHF 3'267.00) erhalten. Entsprechende Gesuche über Finanzhilfen, die den Kriterien des Fonds entsprachen, wurden aus diesem Fonds mit einer Totalentnahme von CHF 911.95 (VJ CHF 3'266.05) geleistet. Fonds Glückskette In Verbindung mit dem Fonds Glückskette konnten im Jahr 2020 verschiedene Teilprojekte realisiert werden, wel- che fortlaufend erläutert sind. Der Fonds Glückskette wurde mit CHF 89'919.00 dotiert und im gleichen Betrag wurden die Mittel im Jahr 2020 verwendet. Der Fonds wurde per 31.12.2020 aufgelöst. Koordinierte Nachbarschaftshilfe In Cham wurde beim Lockdown eine koordinierte Nachbarschaftshilfe für den Kanton unter Mitwirkung sämt- licher Gemeinden aufgebaut. Er wurden «Tandems» gebildet zwischen älteren Menschen, welche Unterstützung benötigten und Freiwilligen, welche für diese Menschen Hilfeleistungen, wie Einkaufen, Botengänge usw. erle- digten. Unsere FFA (Fachpersonen in Altersfragen) sind geschult im Umgang mit älteren Menschen und leisteten vor Ort in Cham einen grossen Beitrag zum Gelingen dieses Projektes. Für die Finanzierung unserer Leistungen in diesem Projekt haben wir CHF 48'769.00 erhalten. Sonderleistungen Kurswesen Sondernewsletter und Aufschaltung auf unserer Webseite mit Angeboten zu Hause, in Zusammenarbeit mit Kurs- leitenden. Einrichtung von WhatsApp Gruppen für unsere Kundschaft. Anleitung und Unterstützung von Kurslei- tenden bei der Online Durchführung von Kursen via «Zoom» Meetings inkl. Kauf von Lizenzen. Ziel Senioren und Seniorinnen Online an Kursen teilhaben zu lassen. Vorbeugung der Isolation und Aufrechterhal- tung der Kontakte zu den Kursteilnehmenden. Für die Finanzierung des Projekts haben wir CHF 23'500.00 erhalten. Sonderleistungen Hilfen zu Hause Zusatzaufände zur Sicherstellung der Dienstleistungen Hilfen zu Hause - Arbeiten mit Risikogruppen, Beschaffung von Schutzmaterialien (Masken, Desinfektionsmittel, Handschuhe etc.), persönliche Instruktionen an sämtliche 70 Mitarbeitende per Telefon und persönlich im Büro. Mehrere schriftliche Informationen und Anweisungen an alle Klienteninnen/Klienten und an alle Mitarbeitende, Koordination und Absprache mit der Gesundheitsdirektion und Partnerorganisationen. Für die Finanzierung des Projekts haben wir CHF 11'932.00 erhalten. Nothilfe Covid-19 Pro Senectute hat von der Glückskette Spenden erhhalten, um sie als finanzielle Unterstützung für Menschen in der Notlage aufgrund der Corona-Pandemie zu verteilen. Pro Senectute Schweiz übernahm die Aufgabe, diese finanzielle Unterstützung den kantonalen und interkantonalen Pro Senectute Organisationen (PSO) zukommen zu lassen. Pro Senectute Kanton Zug hat für die Nothilfe Covid-19 einen Betrag von CHF 5'718.00 erhalten. Fonds Einzelhilfe PSCH Der Fonds Einzelhilfe der Pro Senectute Schweiz steht für vulnerable Personen offen. Pro Senectute Kanton Zug hat zwei Gesuche gestellt und die Mittel wurden gesprochen. Wir haben den Betrag von CHF 4'700.00 (VJ CHF 1'380.00) erhalten und in den Fonds eingelegt. Der Betrag von CHF 4'700.00 (VJ CHF 1'380.00) wurde dem Fonds entnom- men und an den Klienten weiter geleitet. Fonds Projektbeiträge Wir ersuchen für Projekte jeweils Stiftungen zur Mitfinanzierung. Aktuell werden aus diesem Fonds folgende Projekte finanziert: DomiGym, Tablettreff, Generationensingen, Freiwilligenanlässe. Die Aufzählung ist nicht abschliessend und kann jederzeit durch die Erschliessung solcher Finanzquellen für diverse Projekte erweitert werden. Wir haben den Be- trag von CHF 27'350.00 in den Fonds eingelegt. Der Betrag von CHF 13'000.00 wurde dem Fonds entnommen. Fonds Unterstützungen Wir ersuchen für die Erschliessung von Finanzquellen fallbezogen Stiftungen. Sie unterstützen Bedürfnisse und Anlie- gen der älteren Bevölkerung in Zug, welche aufgrund der Restrukturierung der IF-Leistungen (Anpassung des Regle- mentes) nicht mehr durch die IF-Mittel unterstützt werden können. Wir haben durch die Institutionen Mittel im Betrag von CHF 20'253.90 erhalten und insgesamt CHF 19'378.90 an die Klienten weitergeleitet.
ANHANG JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 11 17 Zuweisung/Entnahme gebundenes Organisationskapital (Solidaritätsfonds) Der Solidaritätsfonds hat zum Ziel Menschen im AHV – Alter im Kanton Zug in finanziellen Notlagen zu unter- stützen. Die finanzielle Unterstützung kommt zum Tragen wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten erfolglos waren. Der Solidaritätsfonds wird aus der Gewinnverwendung geäuffnet und in der Bilanz im Organisationskapital ausgewiesen. Über die Höhe der Entnahme entscheidet der Stiftungsrat im Rahmen des Budgetprozesses von Pro Senectute Kanton Zug. Er macht dies auf Antrag der Geschäftsleitung. Die Anträge für notleidende ältere Menschen im Kanton Zug müssen gemäss den Richtlinien zum Solidaritätsfonds begründet sein und der Nach- weis der finanziellen Notlage ist zu erbringen. Der Solidaritätsfonds ist eine Massnahme unter vielen anderen Fundraisingbemühungen und ist Teil des Mittelbeschaffungskonzeptes von Pro Senectute Kanton Zug. Die Entnahmen aus dem Solidaritätsfond erfolgen unter anderem für die Unterstützung älterer Menschen, welche aufgrund der Restrukturierung der IF-Leistungen (Anpassung des Reglements) nicht mehr durch die IF-Mittel unterstützt werden können. Individuelle Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds Der Stiftungsrat hat für das Jahr 2021 ein Gesamtbudget von maximal CHF 50'000.00 für solche Entnahmen gesprochen. Davon wurden im Jahr 2021 CHF 13'071.50 (Vorjahr CHF 21'283.05) beansprucht. 2021 sind Legate im Betrag von CHF 156'538.36 (VJ CHF 16'000.00) eingegangen, davon werden dem Solidaritätsfonds CHF 13'071.50 zugewiesen. Solidaritätsfonds 31.12.2021 31.12.2020 CHF CHF Gebundene Mittel in der Liegenschaft 960’000.00 960'000.00 Freie Mittel zur Unterstützung der Bevölkerung 121’571.35 121’571.35 Bestand Solidaritätsfonds 1'081'571.35 1’081’571.35 Die Mittel zur Stabilisierung der Stiftung befinden sich zum grossen Teil gebunden in der Liegenschaft an der Aegeri- strasse 52. Zur Unterstützung der älteren Bevölkerung sind CHF 121'571.35 an liquiden Mitteln vorhanden.
ANHANG JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 12 ERLÄUTERUNGEN ZUR BETRIEBSRECHNUNG 31.12.2021 31.12.2020 CHF CHF 18 Bundesbeiträge Art. 101 bis AHVG Bundesbeiträge für quantifizierbare Leistungen 718’435.00 718’435.35 Bundesbeiträge für quantifizierbare Leistungen /Übergang 0.00 -34’613.35 Bundesbeiträge für Koordination und Entwicklung 62’898.00 62’898.00 Bundesbeiträge Mehrleistung 8’213.00 2’756.00 Bundesbeiträge Auflösung Rückstellung 14’156.00 0.00 Bundesbeiträge Baspo 0.00 800.00 Synergiefonds BSV 195’453.70 24’000.00 Total Bundesbeiträge Art. 101 bis AHVG 999’155.70 774’276.00 * Leistungskürzungen werden vorgenommen, wenn die Leistungsziele nicht erreicht werden. 19 Bundesbeitrag Individuelle Finanzhilfe Individuelle Finanzhilfe gem. Art. 10 ELG 54’722.90 65’432.35 Total Bundesbeitrag individuelle Finanzhilfe 54’722.90 65’432.35 20 Beiträge öffentliche Hand Beiträge Kanton Beitrag Kanton Bildung 25’027.00 32’925.00 Beitrag Kanton GAZ 99’000.00 99’000.00 Beitrag Kanton Sport Toto Fonds 20’000.00 20’000.00 Beitrag Kanton Zug (ESA Kurse) 810.00 800.00 Total Beiträge Kanton 144’837.00 152’725.00 * Lotteriefonds Beitrag Generationensingen und Projekt Tablet-Treffs Dienstleistungserträge öffentliche Hand Leistungsvereinbarung Soziale Dienste 265’438.50 238’721.00 Leistungsvereinbarung Soziale Dienste Services 29’104.05 31’562.70 Leistungsvereinbarung Gesundheitsprävention 106’159.30 77’815.10 Beitrag Gemeinden Pflegefinanzierung 26’105.75 43’315.00 Leistungsvereinbarung Spitexleistung 859’694.75 746’571.00 Total Dienstleistungserträge öffentliche Hand 1’286’502.35 1’137’984.80 Total Beiträge öffentliche Hand 1’431’339.35 1’290’709.80 Beiträge der öffentlichen Hand für Dienstleistungen können in Beiträge der öffentlichen Hand sowie Dienst- leistungsvertrag aus Geschäften mit der öffentlichen Hand aufgeteilt werden. Die Beiträge der öffentlichen Hand beinhalten insbesondere Subventionen von Kanton und Gemeinden. Bei den Dienstbarkeitserträgen aus Geschäften mit der öffentlichen Hand handelt es sich um Leistungen, welche in die Zuständigkeit des Gemein- wesens gehören, jedoch als Auftrag an die Pro Senectute übertragen werden.
ANHANG JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 13 31.12.2021 31.12.2020 CHF CHF 21 Ertrag Spenden Spenden ohne Zweckbestimmung Spenden, Sponsoring 228’093.85 328'873.80 Herbstsammlung 58’300.00 68'466.06 Spenden für Unterstützungen 0.00 22'904.00 Ertrag Spenden ohne Zweckbestimmung 286’393.85 420'243.86 Spenden mit Zweckbestimmung Fonds M-XMAS (Migros) mit Zweckbestimmung 911.00 3’267.00 Fonds Glückskette 0.00 89’919.00 Einzelhilfsfonds PSCH 4’700.00 1’380.00 Spenden für Unterstützungen 20’253.90 0.00 Spenden an Projekte und Dienstleistungen 27’350.00 0.00 Ertrag Spenden mit Zweckbestimmung 53’214.90 94’566.00 Total Ertrag Spenden 339’608.75 514’809.86 22 Ertrag Legate ohne Zweckbestimmung Legate 156’538.36 16’000.00 Total Ertrag Legate ohne Zweckbestimmung 156’538.36 16’000.00 23 Übrige Erträge Ertrag Mehrwertsteuer 34’064.99 22’263.60 Dienstleistungen Familienhilfe und diabetes zug (nahestehend) 138’783.75 116’784.55 Dienstleistungen Mietanteile 7’480.00 7’480.00 Sitzungsgelder inkl. Reisespesen 2’728.65 5’620.50 Sitzungs- u. Spesenentschädigung Pro Senectute Schweiz 3’278.00 4’678.75 Beiträge andere PSO Organisationen 3’208.85 266.94 Beiträge Pro Senectute Schweiz 4’000.00 0.00 Beiträge für Personalanlässe 140.00 400.00 Total übrige Erträge 193’684.24 157’494.34
ANHANG JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 14 31.12.2021 31.12.2020 CHF CHF 24 Ertragsminderungen Verluste aus Forderungen -1’311.53 -108.71 Veränderung Wertberichtigung Forderungen 2’684.00 -3’301.44 Total Ertragsminderungen 1’372.47 -3’410.15 25 Ausserordentlicher Erfolg Buchgewinn aus Verkauf Subaru* 0.00 5’478.20 Total ausserordentlicher Erfolg 0.00 5’478.20 *Das Fahrzeug Subaru wurde verkauft und der Erlös aus dem Verkauf wird als Buchgewinn von Sachanlagen als ausserordentlicher Erfolg ausgewiesen.
ANHANG JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 15 WEITERE ANGABEN 31.12.2021 31.12.2020 CHF CHF Nichtbilanzierte Leasingverbindlichkeiten 2’026.00 10’129.60 Fällige Beträge 1 Jahr 2’026.00 8’103.60 Fällige Beträge 2-5 Jahre 0.00 2’026.00 Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen 54’942.25 47’358.85 Personalvorsorge Die Mitarbeitenden von Pro Senectute Kanton Zug sind bei der Zuger Pensionskasse versichert. Die Zuger- Pensionskasse weist - vor Revision - per 31.12.2021 einen Deckungsgrad über 100% auf. Im Vorjahr war der definitive Deckungsgrad bei 109.6%. Entschädigung an leitende Organe Die Mitglieder von Stiftungsrat und Stiftungsversammlung arbeiten ehrenamtlich. Die Spesen an den Sitzungen werden entschädigt und betrugen CHF 2'638.75 (VJ CHF 3'767.05). An die Mitglieder der Geschäftsleitung wurden insgesamt folgende Entschädigungen ausbezahlt: 2021 2020 CHF CHF Entschädigung inkl. Sozialleistungen 691’671.70 714’861.60 Stellen 4.25 4.30 Unentgeltliche Leistungen und Freiwilligenarbeit Von ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Freiwilligen wurden 2021 13'177 Stunden (Vj 11'624 Stunden) unentgeltliche Arbeit geleistet. Diese freiwilligen Einsätze wurden vorallem in den Bereichen DomiGym, Hilfen zu Hause, Services (Steuererklärungs- und Treuhanddienst) erbracht. Das Angebot Generationen im Klassenzimmer war ziemlich stark wegen Covid-19 eingeschränkt. Etliche Stunden sind innerhalb der Geschäftsstelle durch die Mehrarbeit begründet aus der besonderen Lage angefallen. Die Mitarbeitenden verzichteten auf eine Abgeltung dieser Leistungen. Viele Angebo- te im Bereich Bildung und Sport konnten nicht durchgeführt werden. Vollzeitstellen (inkl. Ein- und Austritte) 2021 2020 Stellen % Total Stellen % Total MitarbeiterInnen Geschäftsstelle * 20.51 45 18.86 37 MitarbeiterInnen Dienstleistungen 20.39 164 19.93 169 Total 40.90 209 38.79 206 * inkl. Ein-und Austritte Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten verwendeten Aktiven 2021 2020 CHF CHF Betriebsliegenschaft 2’782’792.05 2’864’911.93
LEISTUNGSBERICHT JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 16 Leistungsbericht zur Jahresrechnung 2021 ZWECK DER ORGANISATION Pro Senectute Kanton Zug ist eine Non-Profit-Organisation. Sie wurde 1919 ursprünglich zur Bekämpfung der Alters- armut gegründet. Nach 1947 folgte eine zweite Phase der Tätigkeit: es wurden zahlreiche Dienstleistungsangebote zu Gunsten der Seniorinnen und Senioren aufgebaut, dies gemäss den kantonalen Bedürfnissen und Begebenheiten. Seit 1998 ist Pro Senectute Kanton Zug eine unabhängige Stiftung. Das Angebot umfasst heute neben der Sozialberatung und administrativen Hilfeleistungen wie den Treuhand- und den Steuererklärungsdienst auch Bewegungs-, Bildungs- und Sportangebote. Ein weiterer zentraler Bereich ist Hilfen zu Hause mit Alltagsassistenz, Wohnberatung und Reinigungsdienst. Ein wichtiges Anliegen ist uns auch die Ge- sundheitsförderung und Prävention im Alter. Mit Generationenprojekten und Gemeinwesenarbeit engagiert sich Pro Senectute für den Austausch zwischen den Generationen und für die Integration der älteren Menschen in die Gesell- schaft. Seit April 2017 gehört auch das Fachgeschäft für Hilfsmittel zum Angebot. UNSER AUFTRAG Pro Senectute Kanton Zug setzt sich für das Wohl, die Würde und die Rechte älterer Menschen ein und stellt deren Bedürfnisse und Interessen sowie jene der Angehörigen und Bezugspersonen ins Zentrum ihrer Tätigkeit. LEITENDE ORGANE Stiftungsrat Wahljahr Gabriele Plüss Stiftungsratspräsidentin 2018 Iris Studer Milz, Zug Stiftungsrätin, Vizepräsidentin 2014 Franz Peter Iten, Unterägeri Stiftungsrat 2011 Othmar Stöckli, Zug Stiftungsrat 2017 Hans Rudolf Castell, Zug Stiftungsrat 2019 GESCHÄFTSLEITUNG Seit Martin Kolb Geschäftsleiter 2018 Nadia Wüest Leiterin Soziale Dienste und Administration 2019 Sushma Banz Leiterin Bildung und Sport / Administration 2016 Stellvertreterin des Geschäftsleiters (Austritt 30.06.2021) Regula Hauser Leiterin Bildung und Sport / Administration (Eintritt 01.04.2021) 2021 Beatrice Schelker Leiterin Finanzen, Informatik und Controlling 2011 Katharina Fierz Leiterin Hilfen zu Hause (Funktionswechsel 31.07.2021) 2009 Christine Krautter Seitz Leiterin Hilfen zu Hause (Funktionswechsel 01.08.2021) 2021
LEISTUNGSBERICHT JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 17 GESETZTE ZIELE UND EINE BESCHREIBUNG DER ERBRACHTEN LEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE GESETZTEN ZIELE UND DIE VERWENDUNG DER ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN MITTEL BEREICHE Die Pro Senectute Kanton Zug ist einerseits im präventiven Bereich wie Bildung, Sport und Gesundheitsförderung für über 60jährige Menschen tätig. Andererseits bietet sie Hilfen in der Bewältigung des Alltags wie Alltagsassistenz, Sozialberatung, administrative Unterstützung, Mittelbeschaffung etc. an, mit dem Ziel, dass ältere Menschen mög- lichst lange bei guter Lebensqualität selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben können. FINANZEN Der Stiftungsrat verfolgt eine nachhaltige Finanzpolitik, damit die Zukunft der Pro Senectute Kanton Zug aus eigener Kraft gesichert ist. • Der Finanzhaushalt gilt als gesund, wenn auf die Dauer die Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen werden kön- nen, d.h. es dürfen keine Defizite entstehen und die Reserven müssen erhöht werden, damit auch konjunkturelle Einbrüche verkraftet werden können. Deshalb lautet der Grundsatz: Jede Dienstleistung, die Pro Senectute Kanton Zug erbringt, muss finanziert sein. • Dieser Grundsatz wird mit der Kennzahl «Deckungsgrad» auf verschiedenen Stufen der Betriebsrechnung « gemessen und kontrolliert. FINANZZIELE • Das Ausgabenwachstum hat sich grundsätzlich im Rahmen der Jahresteuerung zu bewegen. • Die Auflagen aus den Subventions- und Leistungsvereinbarungen sind zu erfüllen und eine Verlängerung der Verträge ist anzustreben. • Durch Leistungsverträge mit den Gemeinden soll eine genügende Kostendeckung in den Bereichen Hilfen zu Hause, Gesundheitsförderung und -prävention und Soziale Dienste erzielt werden. • Der Nutzen, die Finanzierung und die Folgekosten für neue Projekte sind auszuweisen. • Entwicklungsprojekte, die nicht durch Benutzerbeiträge und/oder durch die öffentliche Hand finanziert sind, müssen durch aktives Fundraising finanziell abgesichert werden. • Nicht durch IF-Leistungen abgedeckte Härtefälle können durch den Solidaritätsfonds (welcher aus Legaten geäufnet wird) finanziert werden. Die Jahres-Entnahmen aus dem Solidaritätsfonds bedürfen der Zustimmung des Stiftungsrates.
REVISIONSBERICHT JAHRESRECHNUNG 2021 • PRO SENECTUTE KANTON ZUG • SEITE 18 An den Stiftungsrat der PRO SENECTUTE KANTON ZUG - Für das Alter Zug Zug, 14. März 2022 Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision Als Revisionsstelle haben wir die auf den Seiten 1 bis 15 wiedergegebene Jahresrechnung (Bilanz, Betriebsrechnung, Rechnung über die Veränderung des Kapitals, Geldflussrechnung und Anhang) der PRO SENECTUTE KANTON ZUG - Für das Alter für das am 31. Dezember 2021 abgeschlos- sene Geschäftsjahr geprüft. In Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER 21 unterliegen die Angaben im Leistungsbericht keiner Prüfungspflicht der Revisionsstelle. Für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER, den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten ist der Stiftungsrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin be- steht, die Jahresrechnung zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hin- sichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen. Unsere Revision erfolgte nach dem Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision. Danach ist diese Revision so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrech- nung erkannt werden. Eine eingeschränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analyti- sche Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der bei der geprüf- ten Einheit vorhandenen Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen Abläufe und des in- ternen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung delikti- scher Handlungen oder anderer Gesetzesverstösse nicht Bestandteil dieser Revision. Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahresrechnung kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER vermittelt und nicht Gesetz und Statuten entspricht. OPES AG Roland Luetolf Peter Liembd Revisionsexperte Revisionsexperte Leitender Revisor
Herausgegeben von: Pro Senectute Kanton Zug Aegeristrasse 52 6300 Zug Telefon 041 727 50 50 info@zg.prosenectute.ch www.zg.prosenectute.ch
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