Berücksichtigung Habicht bei Bau und Betrieb eines Windparks in Hessen - von Wespenbussard und
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Berücksichtigung von Wespenbussard und Habicht bei Bau und Betrieb eines Windparks in Hessen FA Wind Erfahrungsaustausch 10.03.2021 Dr. Jörg Weise, Ing.- Büro Meier & Weise, Gießen www.meierundweise.de
Wespenbussard „Schwer zu erfassende heimliche Art; zur Vorbereitung ist eine Nestersuche im Winter im potenziellen Brutrevier erforderlich, allerdings eine hohe Rate des Nest-Neubaus.“ SÜDBECK, P. et al. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands © NABU.de - Helgoländer Papier 2015: Mindestabstand zu WEA 1.000 m (ohne Prüfbereich) - In Hessen: neu als kollisionsempfindlich eingestuft. Schlechter Erhaltungszustand, besondere Verantwortung, da 10 % des Brutbestands HGON – Brutvogelatlas Hessen 2010. der BRD.
Rahmenbedingungen ▪ Windpark mit 6 WEA in bewaldetem Mittelgebirge in Hessen. ▪ Erst Revierschwerpunkt nachgewiesen, 2017 Horstfund + Brutnachweis. ▪ Alle 6 geplanten WEA im Taburadius von 1.000 m um die Anlagen. Geringster Abstand einer WEA zu Horstbaum ca. 500 m. ▪ Genehmigungsbehörde stellt keine Ausnahmegenehmigung nach § 45 in Aussicht. ▪ 2018 Erarbeitung eines Maßnahmenkonzepts mit Abschaltzeiten zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Kollisionsrisikos → FA Wind 2018. ▪ Baugenehmigung mit Abschaltkonzept im Juni 2018 erteilt. ▪ Baubeginn des Windparks im Winter 2018/2019. Inbetriebnahme im 1. Quartal 2020.
Wespenbussard Ankunft Brutplatz: Mitte Mai (4. Jahr in Folge) Entfernung zwischen Horst und nächster WEA ca. 500 Meter. Brutgeschäft: Ende Mai - Anfang Juli Jedes Jahr 2 Jungvögel aufgezogen Nestlingsdauer: Anfang Juli - Mitte August Abzug: Ende August
Abschaltkonzept Abschaltungs-Zeitraum: 01.05. bis 31. August eines Jahres bei besetztem Horst im 1000 m-Radius. Jährliche Kontrolle nach Fertigstellung der WEA, ob der Wespenbussard im Umkreis von 1000 m um die WEA einen Horst besetzt oder ein Revierschwerpunkt besteht. Wenn bis 30. Juni im 1000 m Umkreis um die WEA kein belegter Horst oder ein Revierschwerpunkt identifiziert wurde, können alle WEA des Windparks ohne Abschaltzeiten in den Normal-Betrieb gehen.
Abschaltkonzept Wird für die Dauer von drei Jahren kein Wespenbussard oder ein Revierschwerpunkt im 1000 m Radius um die WEA nachgewiesen, so entfallen die Abschaltzeiten für den Windpark für die restliche Genehmigungszeit. Wird im 1000 m Radius um die WEA an anderer Stelle als 2017 ein Wespenbussardhorst nachgewiesen, so gilt um diesen neuen Horst ein Tabu-Radius von 1000 m und die Drei-Jahres-Frist beginnt von Neuem. Die Abschaltzeiten gelten nur für diejenigen WEA, die sich innerhalb eines 1000 m Tabu-Radius um den jeweilig besetzten Horst befinden.
Abschaltkonzept Regelfall: Normale Witterungsverhältnisse Abschalt-Zeitpunkt: 3 Stunden nach Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Die Abschaltzeiten beginnen zwischen ca. 08:00 und 09:00 vormittags vor einer nennenswerten Thermik. Ausnahmefall: Stark-Wind Vermutlich geringere Flugaktivität im Gefahrenbereich der Rotoren bei sehr hohen Windgeschwindigkeiten. Bei Windgeschwindigkeiten ab 70 km/h (= 8 – 9 Bft) ist von einem signifikanten Einstellen der Flugaktivität im freien Luftraum auszugehen. Daher kann ab einer Windgeschwindigkeit von 19 m/sec. in Nabenhöhe die Abschaltung aufgehoben werden.
Windgeschwindigkeit Boden Wind in m/s am Boden in Gondelhöhe 2 4,1 4 8,3 6 12,4 8 16,5 10 20,7
Windgeschwindigkeit Definitionen Der DWD definiert die Windgeschwindigkeit 8 Beaufort-Grad „stürmischer Wind“ wie folgt: „Beaufort-Grad 8: Zweige brechen von Bäumen, das Gehen im Freien ist erheblich erschwert“.
Windgeschwindigkeiten gemessen in Gondelhöhe
Literaturauswertung
Wespenbussard Aktivität Schreiber 2016 Grafik: Gelpke, C. & Stübing, S. (2020): Hinweise zum Flugverhalten und zu Aktivitätsmustern des Wespenbussards (Pernis apivorus) während der Brutzeit in Hessen. Vogel und Umwelt 24: 103 - 114, Wiesbaden.
Wespenbussard Tages-Aktivität 2281 ausgewertete Erfassungsstunden. Enge Bindung des Wespen- bussards an günstige Thermikverhältnisse. Quelle: Gelpke & Stübing 2020
Flughöhen Am häufigsten wurden Wespenbussarde mit einer Flughöhe zwischen 50 und 250 m beobachtet. Quelle: Gelpke & Stübing 2020
Verwaltungsvorschrift Hessen 2020 Der Wespenbussard besitzt keine ausgeprägte Brutplatztreue.. Zum Schutz von 90 % (50 %) der Fluganteile: WEA-Abschaltung bei Windgeschwindigkeiten < 6,1 m/s (< 4,6 m/s) im Gondelbereich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Bei der Betroffenheit von weniger als 4 BP sind Abschaltungen zum Schutz von 50 % der Flugbewegungen der Art geeignet. Die hierfür anzuwendenden Windgeschwindigkeiten sind auch auf andere Standorte übertragbar. Weitergehende Maßnahmen zur Senkung des Mortalitätsrisikos sind für die Art nicht erforderlich, da die Nahrungsflüge der Art überwiegend in niedrigen Höhen erfolgen, die über die in Hessen übliche rotorfreie Zone von mindestens 80 m über Grund zu einem großen Anteil geschützt werden.
Windgeschwindigkeiten VwV Risikowerte aus: SCHREIBER 2016
Flughöhen Flughöhen von Wespenbussarden anhand von n = 14.894 GPS-Ortungspunkten (Weißer Punkt = Horststandort; Braun = unter Kronenniveau; Blau = deutlich über Kronenniveau). Quelle: Van Diermen et al. 2013.
Flughöhen Beispielwindpark
Abschaltungskonzept Der Wert zur Aussetzung der Abschaltung von 19 m/sec. wurde 2020 nur an zwei WEA und außerhalb der Aktivitätsmaxima des Wespenbussards erreicht. Dieser Wert wurde daher deutlich zu hoch angesetzt. Die in der Hessischen Verwaltungsvorschrift genannten Windgeschwindigkeitswerte von < 4,6 - 6,1 m/sec. sind pauschal zu niedrig gewählt. Die bei Schreiber genannte Grenzen für den Risikowert von 1 (90%) der Flüge bei Windgeschwindigkeiten zwischen 6,1 und 8 m/sec. in Gondelhöhe erscheinen fachlich adäquater. Es werden deshalb zur Aussetzung der Abschaltung in den Hauptaktivitätszeiten 11.05. bis 31.05. und 01.07. bis 10.08. Windgeschwindigkeiten von < 8 m/sec. und in der übrigen Zeit < 6,1 m/sec. in Gondelhöhe vorgeschlagen Hinsichtlich der tageszeitlichen Abschaltung kann der Zeitraum von 3 Std. nach Sonnenaufgang (Thermik) bis 2 Std. vor Sonnenuntergang festgelegt werden (In der VwV „von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang“). Die Aussage, dass die in Hessen übliche rotorfreie Zone von mindestens 80 m über Grund einen großen Anteil der Flüge schützt, muss bezweifelt werden.
Wespenbussard Wissensdefizite zu Wespenbussarden (Windgeschwindigkeiten und Flughöhen) sollten zeitnah geschlossen werden
Habicht
Habicht Horstbaum
Habicht Video 1
Habicht Nebenbestimmung: Kontrolle der Bauflächen der WEA vor dem Baubeginn auf Tierbesatz durch die Ökologische Baubegleitung (ÖBB). Nach der Rodung des Baufelds zu Anfang März ein Revier anzeigendes Männchen auf Horst unmittelbar neben dem Baufeld. Ende März 2019 Nachweis der Horstbelegung und Brutbeginn. Brutgeschäft: Anfang Mai – Anfang/Mitte Juni 2 Jungvögel großgezogen Nestlingsdauer: Anfang/Mitte Juni - Mitte Juli Horst verlassen: Mitte Juli
Habicht Verschieben der Bauablaufe innerhalb des Windparks möglich ? → Keine Bauarbeiten in einer Horstschutzzone im Umkreis von 300 m bis zum Ausfliegen der Jungvögel (Mindestens 01.07.2019 → ÖBB). Wieder-Aufnahme der Bautätigkeit an der WEA nach dem Ausfliegen der Jungvögel ab Ende Juli 2019. Revierverlagerung des Habichts in das Umfeld.
Habicht 2 Datum 09.07.2019
Habicht
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