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Berufsinformationen einfach finden Psychologische/r Psychotherapeut/in Aktuelles Reform der Psychotherapeutenausbildung Die Psychotherapeutenausbildung wurde modernisiert: Künftig können Universitäten ein Direktstudium zur Ausbildung in der Psychotherapie anbieten. Es gliedert sich in ein 3-jähriges Bachelor- und ein 2-jähriges Masterstudium und wird mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen. Die Approbation (Erlaubnis zur Behandlung) wird bei bestandener Prüfung erteilt. Für den Zugang zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine anschließende Weiterbildung notwendig. Die neuen Studiengänge sollen erstmals zum Wintersemester 2020/21 angeboten werden. Darüber hinaus änderte sich die Berufsbezeichnung: sie lautet künftig Psychotherapeut/in. Diese Bezeichnung dürfen auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-therapeutinnen sowie Psychologische Psychotherapeuten/-therapeutinnen führen. Ärztinnen und Ärzte, die Psychotherapie anbieten, können den Zusatz "ärztliche/r" verwenden. Das neue Psychotherapeutengesetz und die ergänzende Approbationsordnung traten am 01.09.2020 in Kraft, gleichzeitig traten das alte Psychotherapeutengesetz und die beiden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und für Psychologische Psychotherapeuten außer Kraft. Die Weiterbildung im Überblick Archivierungsgrund: Beruf, dessen Regelung außer Kraft getreten ist Psychologische/r Psychotherapeut/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Weiterbildung an Hochschulen oder anderen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten. Sie dauert in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeit 5 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung. Weiterbildungsinhalte Theoretische Weiterbildung Grundkenntnisse, z.B.: • entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen der Psychotherapie • Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen verschiedener Altersgruppen (allgemeine und spezielle Krankheitslehre, psychosomatische Krankheitslehre, psychiatrische Krankheitslehre) • Diagnostik und Differenzialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, psychosozial- und entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen • besondere entwicklungs- und geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit, der Psychopathologie und der Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen • psychische und psychisch mitbedingte Störungen in Paarbeziehungen, Familien und Gruppen • Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen Vertiefte Weiterbildung, z.B.: • Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, Indikationsstellung und Prognose, Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung Psychologischer Psychotherapeut/ Datenstand: 03.08.2020 Psychologische Psychotherapeutin Seite 1 von 5
Berufsinformationen einfach finden • Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Behandlungssetting, Einleitung und Beendigung der Behandlung • Behandlungskonzepte und -techniken sowie deren Anwendung • Krisenintervention • Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie • Therapiemotivation des Patienten, Entscheidungsprozesse des Therapeuten, Therapeuten-Patienten- Beziehung im Psychotherapieprozess Praktische Tätigkeit • Beteiligung an der Diagnostik und Behandlung von Patienten • Erwerb von Kenntnissen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen einschließlich der fallbezogenen Dokumentation der Patientenbehandlungen Praktische Weiterbildung • Erwerb sowie Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten mit Störungen mit Krankheitswert Selbsterfahrung • Reflektieren und Modifizieren der persönlichen Voraussetzungen der Teilnehmer/innen für das therapeutische Erleben und Handeln Lernorte Die Weiterbildung findet an Hochschulen oder an anderen Einrichtungen statt, die als Ausbildungsstätten für Psychotherapie staatlich anerkannt sind. Lernorte sind z.B. • psychiatrische Stationen von Kliniken oder Krankenhäusern, Praxisräume, Schulungsräume Weiterbildungssituation Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen: • Praktische Arbeit/Supervision: Mitarbeit in psychiatrischen klinischen Einrichtungen bzw. anerkannten Einrichtungen der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung • Lehrveranstaltungen: theoretischer Unterricht im Klassenverband Erfolgt die Weiterbildung in Teilzeit, finden z.B. Lehrveranstaltungen und Übungen i.d.R. berufsbegleitend am Wochenende oder am Abend statt (ggf. nicht am Wohnort). Vergütung In der Regel arbeitet man während der Weiterbildung und erhält eine Vergütung. Weiterbildungskosten Für den Besuch der Weiterbildungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren, für die Teilnahme an den Prüfungen ggf. Prüfungsgebühren zu entrichten. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien oder Fachliteratur. Psychologischer Psychotherapeut/ Datenstand: 03.08.2020 Psychologische Psychotherapeutin Seite 2 von 5
Berufsinformationen einfach finden Weiterbildungsdauer Vollzeit: 3 Jahre Teilzeit: 5 Jahre Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Weiterbildung Bereits abgeschlossene Psychotherapieausbildungen können ggf. auf die bundesweit geregelte Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit angerechnet werden. Weiterbildungsaufbau Stundenverteilung (beispielhaft): • Praktische Tätigkeit an einer zur Weiterbildung zugelassenen psychiatrischen klinischen Einrichtung: mind. 1.200 Stunden • Praktische Tätigkeit an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in der Praxis eines Arztes/einer Ärztin bzw. eines Psychologischen Psychotherapeuten/einer Psychologischen Psychotherapeutin: mind. 600 Stunden • Theoretische Weiterbildung - Grundkenntnisse: mind. 200 Stunden • Theoretische Weiterbildung - vertiefte Weiterbildung: mind. 400 Stunden • Praktische Weiterbildung - Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens sechs Patientenbehandlungen: mind. 600 Stunden • Praktische Weiterbildung - Supervision: mind. 150 Stunden (davon mind. 50 Stunden als Einzelsupervision) • Selbsterfahrung: mind. 120 Stunden Gesamtstunden: mind. 4.200 Stunden Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschlussbezeichnung Psychologischer Psychotherapeut/Psychologische Psychotherapeutin Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist ein abgeschlossenes Studium im Studiengang Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie als Prüfungsfach. Wichtige Vorkenntnisse Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten/zur Psychologischen Psychotherapeutin bilden vor allem vertiefte Vorkenntnisse in folgenden Bereichen: Psychologischer Psychotherapeut/ Datenstand: 03.08.2020 Psychologische Psychotherapeutin Seite 3 von 5
Berufsinformationen einfach finden Klinische Psychologie: Bereits während des Studiums kann man Wahlpflichtmodule wie z.B. Einführung in die Psychologische Diagnostik belegen oder Teile der praktischen Phasen z.B. im Bereich Klinische Psychologie ableisten. Auch die Arbeit in einer einschlägigen Praxis, Klinik oder Einrichtung nach dem Studium ist für die Weiterbildung von Vorteil. Soziale Kompetenzen: Im Umgang mit Patienten und Angehörigen benötigen Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen Kenntnisse entsprechender Gesprächsführungstechniken. Insbesondere wenn sie mit Patienten mit Migrationshintergrund zu tun haben, müssen sie auch kulturelle Unterschiede kennen. Seminare oder Kurse: z.B. zu den Themen Gesprächsführung oder interkulturelle Kompetenz Perspektiven nach der Weiterbildung Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen in psychotherapeutischen Praxen, in Krankenhäusern, psychosomatischen Einrichtungen oder psychiatrischen Kliniken. Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Für Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen sind Weiterbildungen zur fachbezogenen beruflichen Anpassung gesetzlich vorgeschrieben. Durch Anpassungsweiterbildung hält man seine Fachkenntnisse aktuell, bringt sie auf den neuesten Stand und erweitert sie. Das Themenspektrum reicht dabei von Psychotherapie bis hin zu Supervision. Daneben kann man seine Fachkenntnisse vertiefen und sich spezialisieren oder sich Wissen auf neuen Gebieten aneignen. Naheliegend ist eine Zusatzweiterbildung, die zur Übernahme weiterer Aufgaben befähigt und zum Tragen einer Zusatzbezeichnung berechtigt, z.B. Klinische Neuropsychologie. Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer eigenen Praxis für Psychotherapie. Weiterbildungsalternativen Folgende Weiterbildungen können Alternativen für den Beruf Psychologische/r Psychotherapeut/in sein: Bereich Therapie (nichtärztlich) • Psychoanalytiker/Psychoanalytikerin • Sozialtherapeut/Sozialtherapeutin Gemeinsamkeiten: • Menschen in Krisensituationen betreuen und beraten • seelische Störungen diagnostizieren und behandeln Bereich Sozialarbeit und Sozialpflege • Psychosozialer Prozessbegleiter/Psychosoziale Prozessbegleiterin Psychologischer Psychotherapeut/ Datenstand: 03.08.2020 Psychologische Psychotherapeutin Seite 4 von 5
Berufsinformationen einfach finden Gemeinsamkeit: • Menschen in Krisensituationen betreuen und beraten Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) vom 18.12.1998 (BGBl. I S. 3749), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 15.08.2019 (BGBl. I S. 1307) Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/psychth-aprv/gesamt.pdf Psychologischer Psychotherapeut/ Datenstand: 03.08.2020 Psychologische Psychotherapeutin Seite 5 von 5
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