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Psychologische/r Psychotherapeut/in

Aktuelles
Reform der Psychotherapeutenausbildung
Die Psychotherapeutenausbildung wurde modernisiert: Künftig können Universitäten ein Direktstudium zur
Ausbildung in der Psychotherapie anbieten. Es gliedert sich in ein 3-jähriges Bachelor- und ein 2-jähriges
Masterstudium und wird mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen. Die Approbation
(Erlaubnis zur Behandlung) wird bei bestandener Prüfung erteilt. Für den Zugang zum Versorgungssystem der
gesetzlichen Krankenversicherung ist eine anschließende Weiterbildung notwendig. Die neuen Studiengänge
sollen erstmals zum Wintersemester 2020/21 angeboten werden.
Darüber hinaus änderte sich die Berufsbezeichnung: sie lautet künftig Psychotherapeut/in. Diese Bezeichnung
dürfen auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-therapeutinnen sowie Psychologische
Psychotherapeuten/-therapeutinnen führen. Ärztinnen und Ärzte, die Psychotherapie anbieten, können den
Zusatz "ärztliche/r" verwenden. Das neue Psychotherapeutengesetz und die ergänzende Approbationsordnung
traten am 01.09.2020 in Kraft, gleichzeitig traten das alte Psychotherapeutengesetz und die beiden
Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und für
Psychologische Psychotherapeuten außer Kraft.

Die Weiterbildung im Überblick
Archivierungsgrund: Beruf, dessen Regelung außer Kraft getreten ist
Psychologische/r Psychotherapeut/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Weiterbildung an Hochschulen
oder anderen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten. Sie dauert in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeit 5 Jahre, und
führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Weiterbildungsinhalte
Theoretische Weiterbildung

Grundkenntnisse, z.B.:
•   entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen der Psychotherapie
•   Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter
     Erkrankungen verschiedener Altersgruppen (allgemeine und spezielle Krankheitslehre, psychosomatische
     Krankheitslehre, psychiatrische Krankheitslehre)
•    Diagnostik und Differenzialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener
     Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, psychosozial- und
     entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen
•    besondere entwicklungs- und geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit, der Psychopathologie
     und der Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen
•    psychische und psychisch mitbedingte Störungen in Paarbeziehungen, Familien und Gruppen
•    Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen

Vertiefte Weiterbildung, z.B.:
•    Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, Indikationsstellung und Prognose,
     Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung

                                               Psychologischer Psychotherapeut/               Datenstand: 03.08.2020
                                               Psychologische Psychotherapeutin
                                                                                                    Seite 1 von 5
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•    Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Behandlungssetting, Einleitung und Beendigung der
     Behandlung
•    Behandlungskonzepte und -techniken sowie deren Anwendung
•    Krisenintervention
•    Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie
•    Therapiemotivation des Patienten, Entscheidungsprozesse des Therapeuten, Therapeuten-Patienten-
     Beziehung im Psychotherapieprozess

Praktische Tätigkeit
•   Beteiligung an der Diagnostik und Behandlung von Patienten
•   Erwerb von Kenntnissen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik
     unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen einschließlich der fallbezogenen Dokumentation der
     Patientenbehandlungen

Praktische Weiterbildung
•   Erwerb sowie Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von
     Patienten mit Störungen mit Krankheitswert

Selbsterfahrung
•   Reflektieren und Modifizieren der persönlichen Voraussetzungen der Teilnehmer/innen für das
     therapeutische Erleben und Handeln

Lernorte
Die Weiterbildung findet an Hochschulen oder an anderen Einrichtungen statt, die als Ausbildungsstätten für
Psychotherapie staatlich anerkannt sind.
Lernorte sind z.B.
•    psychiatrische Stationen von Kliniken oder Krankenhäusern, Praxisräume, Schulungsräume

Weiterbildungssituation
Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen:
•     Praktische Arbeit/Supervision: Mitarbeit in psychiatrischen klinischen Einrichtungen bzw. anerkannten
      Einrichtungen der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
•     Lehrveranstaltungen: theoretischer Unterricht im Klassenverband
Erfolgt die Weiterbildung in Teilzeit, finden z.B. Lehrveranstaltungen und Übungen i.d.R. berufsbegleitend am
Wochenende oder am Abend statt (ggf. nicht am Wohnort).

Vergütung
In der Regel arbeitet man während der Weiterbildung und erhält eine Vergütung.

Weiterbildungskosten
Für den Besuch der Weiterbildungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren, für die Teilnahme an den Prüfungen
ggf. Prüfungsgebühren zu entrichten. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien oder
Fachliteratur.

                                              Psychologischer Psychotherapeut/              Datenstand: 03.08.2020
                                              Psychologische Psychotherapeutin
                                                                                                  Seite 2 von 5
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Weiterbildungsdauer
Vollzeit: 3 Jahre
Teilzeit: 5 Jahre

Verkürzungen/Verlängerungen
Verkürzung der Weiterbildung
Bereits abgeschlossene Psychotherapieausbildungen können ggf. auf die bundesweit geregelte Ausbildung im
Umfang ihrer Gleichwertigkeit angerechnet werden.

Weiterbildungsaufbau
Stundenverteilung (beispielhaft):
•   Praktische Tätigkeit an einer zur Weiterbildung zugelassenen psychiatrischen klinischen Einrichtung:
    mind. 1.200 Stunden
•   Praktische Tätigkeit an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der
    psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in der Praxis eines Arztes/einer Ärztin
    bzw. eines Psychologischen Psychotherapeuten/einer Psychologischen Psychotherapeutin: mind. 600
    Stunden
•   Theoretische Weiterbildung - Grundkenntnisse: mind. 200 Stunden
•   Theoretische Weiterbildung - vertiefte Weiterbildung: mind. 400 Stunden
•   Praktische Weiterbildung - Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens sechs
    Patientenbehandlungen: mind. 600 Stunden
•   Praktische Weiterbildung - Supervision: mind. 150 Stunden (davon mind. 50 Stunden als
    Einzelsupervision)
•   Selbsterfahrung: mind. 120 Stunden
Gesamtstunden: mind. 4.200 Stunden

Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Psychologischer Psychotherapeut/Psychologische Psychotherapeutin

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist ein abgeschlossenes Studium im Studiengang
Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie als Prüfungsfach.

Wichtige Vorkenntnisse
Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten/zur
Psychologischen Psychotherapeutin bilden vor allem vertiefte Vorkenntnisse in folgenden Bereichen:

                                              Psychologischer Psychotherapeut/             Datenstand: 03.08.2020
                                             Psychologische Psychotherapeutin
                                                                                                 Seite 3 von 5
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Klinische Psychologie:
Bereits während des Studiums kann man Wahlpflichtmodule wie z.B. Einführung in die Psychologische
Diagnostik belegen oder Teile der praktischen Phasen z.B. im Bereich Klinische Psychologie ableisten. Auch
die Arbeit in einer einschlägigen Praxis, Klinik oder Einrichtung nach dem Studium ist für die Weiterbildung von
Vorteil.

Soziale Kompetenzen:
Im Umgang mit Patienten und Angehörigen benötigen Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen
Kenntnisse entsprechender Gesprächsführungstechniken. Insbesondere wenn sie mit Patienten mit
Migrationshintergrund zu tun haben, müssen sie auch kulturelle Unterschiede kennen.
Seminare oder Kurse: z.B. zu den Themen Gesprächsführung oder interkulturelle Kompetenz

Perspektiven nach der Weiterbildung
Die passende Beschäftigung finden
Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen in
psychotherapeutischen Praxen, in Krankenhäusern, psychosomatischen Einrichtungen oder psychiatrischen
Kliniken.

Die Beschäftigungsfähigkeit sichern
Für Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen sind Weiterbildungen zur fachbezogenen
beruflichen Anpassung gesetzlich vorgeschrieben. Durch Anpassungsweiterbildung hält man seine
Fachkenntnisse aktuell, bringt sie auf den neuesten Stand und erweitert sie. Das Themenspektrum reicht dabei
von Psychotherapie bis hin zu Supervision.
Daneben kann man seine Fachkenntnisse vertiefen und sich spezialisieren oder sich Wissen auf neuen
Gebieten aneignen. Naheliegend ist eine Zusatzweiterbildung, die zur Übernahme weiterer Aufgaben befähigt
und zum Tragen einer Zusatzbezeichnung berechtigt, z.B. Klinische Neuropsychologie.

Sich selbstständig machen
Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer eigenen Praxis für Psychotherapie.

Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungen können Alternativen für den Beruf Psychologische/r Psychotherapeut/in sein:

Bereich Therapie (nichtärztlich)
•   Psychoanalytiker/Psychoanalytikerin
•   Sozialtherapeut/Sozialtherapeutin

Gemeinsamkeiten:
•  Menschen in Krisensituationen betreuen und beraten
•  seelische Störungen diagnostizieren und behandeln

Bereich Sozialarbeit und Sozialpflege
•   Psychosozialer Prozessbegleiter/Psychosoziale Prozessbegleiterin

                                                Psychologischer Psychotherapeut/               Datenstand: 03.08.2020
                                               Psychologische Psychotherapeutin
                                                                                                     Seite 4 von 5
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Gemeinsamkeit:
•  Menschen in Krisensituationen betreuen und beraten

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) vom
18.12.1998 (BGBl. I S. 3749), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 15.08.2019 (BGBl. I S.
1307)
Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/psychth-aprv/gesamt.pdf

                                            Psychologischer Psychotherapeut/           Datenstand: 03.08.2020
                                           Psychologische Psychotherapeutin
                                                                                             Seite 5 von 5
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