Finanzielle Hilfen im Überblick - Stand: Februar 2021 - Lebenshilfe Salzburg
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Finanzielle Hilfen im Überblick Erhöhte Familienbeihilfe Kontakte Der Erhöhungsbetrag für Kinder mit Beeinträchtigung beträgt ab 1.1.2018 Euro 155,90 pro Monat. Der Antrag Familienberatungsstelle muss beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt gestellt Warwitzstraße 9, 5020 Salzburg werden. Das ist bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich. 2. Stock - rechts vom Lift Nach dem Antrag erhalten Sie einen Termin zur Er- Tel. (0662) 45 82 96, Fax: (0662) 64 01 09 stellung eines medizinischen Gutachtens, welches famberat@lebenshilfe-salzburg.at die Grundlage der Gewährung auf die Erhöhung der Familienbeihilfe bildet. Beratungsstelle im Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und Therapie Pflegegeld Mag. (FH) Michael Hanl-Landa 12-mal pro Jahr. Die Zuständigkeit liegt für die Ernest-Thun-Straße 9, 5020 Salzburg meisten PflegegeldbezieherInnen bei der PVA. Tel. (0662) 87 44 40, Fax (0662) 87 44 40-20 Pflegebedarf in Stunden Pflege- Betrag in michael.hanl@lebenshilfe-salzburg.at pro Monat stufe Euro / Mo- Beratung nach Terminvereinbarung. nat netto Mehr als 65 Stunden 1 162,50 ------------------------------------ Mehr als 95 Stunden 2 299,60 Mehr als 120 Stunden 3 466,80 Dieses Informationsblatt dient zu Ihrer Übersicht über die unterschiedlichen finanziellen Unterstüt- Mehr als 160 Stunden 4 700,10 zungsmöglichkeiten. Mehr als 180 Stunden, wenn 5 951,00 ein außergewöhnlicher Pfle- Stellen Sie die Anträge unbedingt schriftlich und geaufwand erforderlich ist wahren Sie sich damit bei einer Ablehnung das Mehr als 180 Stunden, 6 1.327,90 Rechtsmittel der BERUFUNG. Lassen Sie sich bitte • wenn zeitlich unkoordi- im Zweifelsfall auch durch eine ablehnende münd- nierbare Betreuungsmaß- liche Voreinschätzung oder von der persönlichen nahmen erforderlich sind Meinung Dritter nicht abschrecken. und diese regelmäßig während des Tages und Für genauere Informationen rufen Sie uns an oder der Nacht zu erbringen vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. sind oder Diese Information erhebt keinen Anspruch auf Voll- ständigkeit – Zahlenangaben sind ohne Gewähr! www.lebenshilfe-salzburg.at
Pflegebedarf in Stunden Pflege- Betrag in Steuerliche Vorteile pro Monat stufe Euro / Mo- Menschen mit Behinderungen und ihre Angehöri- nat netto gen können verschiedene Steuerliche Vorteile gel- • die dauernde Anwesen- 6 tend machen. Bei Bezug von erhöhter Familienbei- heit einer Pflegeperson hilfe, kann zum Beispiel ein monatlicher Freibetrag während des Tages und in der Höhe von € 262,00 bei der Arbeitnehmer der Nacht erforderlich Innen-Veranlagung berücksichtigt werden. ist, weil die Wahrschein- Der Familienbonus Plus steht Eltern auch zu, wenn ein lichkeit einer Eigen- oder Kind älter als 18 Jahre ist und weiterhin Familienbeihil- Fremdgefährdung gege- ben ist. fe für das Kind bezogen wird. Zusätzlich zum Familienbonus Plus und dem Freibe- Mehr als 180 Stunden, wenn 7 1.745,10 trag, können noch weitere, unregelmäßige Kosten für • keine zielgerichteten außergewöhnliche Belastungen geltend Bewegungen der vier Extremitäten mit funk- gemacht werden. Zum Beispiel für Hilfsmittel, tioneller Umsetzung ärztliche Behandlungen, Therapie, Medikamente möglich sind oder und weitere. • ein gleich zu achtender Zustand vorliegt „Windeln“ auf Rezept sind mit ärztlicher Verordnung als „Inkontinenzbe- Jeweils abzüglich 60 Euro, wenn erhöhte helf“ für Kinder von 3 bis 15 Jahren (bei Bezug von Familienbeihilfe bezogen wird. erhöhter Familienbeihilfe über das 15. Lebensjahr hi- HINWEIS: Während eines Spital- oder Kuraufenthalts naus) in den Sanitätshäusern erhältlich. Die Kosten ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag. In bestimmten werden von den Krankenkassen übernommen und Fällen kann das Pflegegeld auf Antrag weiter bezogen direkt mit den Sanitätshäusern abgerechnet. Es werden, z.B. wenn die Pflege im Krankenhaus von Be- gibt Grenzen für die Höchstmenge, die pro Quar- gleitpersonen erledigt wird. tal bezogen werden kann. Kosten für Windeln aus dem Einzelhandel können von den Krankenkassen Sozialunterstützung rückerstattet werden. Die Regelungen sind je nach Das neue Sozialunterstützungsgesetz ist mit 1. Jän- Krankenkasse unterschiedlich. ner 2021 in Kraft getreten. Aus Bedarfsorientierter Mindestsicherung wurde somit Sozialunterstützung. Kostenlose Pensionsversicherung Personen mit keinem oder sehr geringem Einkommen Für Mütter und Väter, die für die Zeiten der (aufgrund (z.B. nur die Erfolgsprämie der Werkstätte) haben einer Beeinträchtigung nötigen) Pflege und Unter- Anspruch auf Sozialunterstützung. Der Antrag ist beim stützung ihres Kindes keiner oder nur teilweise einer zuständigen Sozialamt zu stellen. Personen, die in einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, gibt es die stationären Einrichtung leben, haben keinen Anspruch. Möglichkeit einer kostenlosen Selbstversicherung in Als solche Einrichtungen gelten zum Beispiel Senioren- der Pensionsversicherung. Das jüngste Kind der Fa- heime, Einrichtungen der Jugendwohlfahrt oder der milie muss dabei mindestens 4 Jahre alt sein. Anträge Behindertenhilfe. Bei der Berechnung kann ein Zuschlag können (rückwirkend) bei der Pensionsversicherung für Menschen mit Behinderungen gewährt werden. Zum gestellt werden. Nachweis benötigen Sie einen Behindertenpass. www.lebenshilfe-salzburg.at
Krankenversicherung Der Antrag auf eine solchen finanziellen Unterstützung Bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Beeinträch- wird beim Sozialministeriumservice gestellt. tigung eines Kindes, ist die kostenlose Mitversi- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die cherung bei den Eltern auch nach der Volljährigkeit Familienberatungsstelle der Lebenshilfe. möglich. Dafür muss ein Antrag an die Versiche- rungsanstalt gestellt werden, sonst entsteht ein versicherungsloser Zustand. Weitere Möglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigung, denen eine Maßnah- me der Eingliederungshilfe (ausgenommen §7) nach finanzielle Unterstützung dem Salzburger Teilhabegesetz gewährt wird, ist für Alleinerzieherabsetzbetrag beim Finanzamt die Dauer der Hilfeleistung auch die notwendige Kran- Behindertenfahrdienst kenhilfe zu leisten, wenn sie nicht krankenversichert Erholungsurlaube für Menschen mit Behinderungen sind (wenn z.B. keine kostenlose Mitversicherung bei Euro-Schlüssel für Behindertentoiletten den Eltern möglich ist). Fahrtkostenrückvergütung Familienhärteausgleich Behindertenpass Familienhospizkarenz und Pflegekarenz Dieser wird vom Sozialministeriumservice (früher Fernseh- und Rundfunkgebührenbefreiung und Bundessozialamt) ausgestellt und dient als Nach- Zuschuss zum Fernsprechentgelt weis eines vorhandenen Unterstützungsanspruchs. Finanzierung von Hilfsmitteln und Bei einer Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der behindertengerechten Umbauten Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel“ und der Heizkostenzuschuss Anmeldung des KFZ auf die Person mit Beeinträch- Kinderbegleitung ins Krankenhaus – KIB tigung ist die Befreiung von der motorbezogenen Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS Versicherungssteuer und der Erhalt einer kostenlo- Kinderbetreuungsfonds des Landes Salzburg sen Autobahnvignette möglich. Parkausweis nach §29 StVO Private Unterstützungsorganisationen Unterstützung für pflegende Angehörige Rezeptgebühren-Befreiung Wenn nahe Angehörige, die einen pflegebedürftigen Schulveranstaltungs-Förderung Menschen seit mindestens einem Jahr pflegen, diese Salzburger Familienpass Pflege nicht mehr leisten können (z.B. durch Krank- Taxigutscheine heit, Urlaub, ...), so kann für die Kosten der Ersatzpflege Verschiedene Unterstützungsfonds (privat oder professionell) eine finanzielle Zuwendung Wohnbeihilfe, Mietzuschuss aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Be- hinderung unter bestimmten Voraussetzungen ge- währt werden. Die Höhe der Unterstützung hängt von der Höhe des bezogenen Pflegegeldes ab und kann für einen Verhinderungszeitraum von 1 bis 4 Wochen pro Jahr gewährt werden. www.lebenshilfe-salzburg.at
Unser Angebot Beratung in sozialen, sozialrechtlichen und finanziellen Angelegenheiten. Wir finden ge- meinsam die Antworten auf Ihre Fragen. Recherche und Vermittlung. Wir finden die richtigen AnsprechpartnerInnen und Unterstütze- rInnen für Sie. Vorbereitung auf Behördentermine. Beratung und Unterstützung bei Anträgen oder Berufun- gen. Begleitung bei Behördenwegen. Mobile Beratung auf Anfrage. Tel. (0664) 967 13 84 Diese Angebote gibt es nur in der Familienberatungsstelle: Psychologische und pädagogische Beratung bei persönlichen und familiären Anliegen Beratung zu Fragen der Sexualität, Familien- planung und Pränataldiagnostik Die Familienberatungsstelle wird gefördert von: Bundesministerium für Frauen, Familie, Jugend und Integration Impressum: F.d.I.v: Lebenshilfe Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 55, 5020 Salzburg, Coverfoto: fotolia.com, Stand: Februar 2021
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