Mutterschutz - Elternzeit - Teilzeit
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Titel Mutterschutzbrosch.Bel. 12.01.2004 11:15 Uhr Seite 1 Mutterschutz – Elternzeit – Teilzeit Muma FR 11 / 2286-3448
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 1 M u t t e r s c h u t z – E lt e r n ze i t – Te i lze i t Inhalt 1. Mutterschutz 2 2. Bundeserziehungsgeldgesetz (Allg.) 11 a) Elternzeit 12 b) Erziehungsgeld 19 c) Teilzeitarbeit in der Elternzeit 22 3. Der Teilzeitanspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz 30 16 4. „Kontakt halten zum Betrieb“ Qualifizierung in der Elternzeit 36 5. Broschüren und Flyer 39
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 2 Mutterschutz Ko lu m n e n t i t e l 1. Mutterschutz Mutterschutz ist Gesundheits- lingsgeburten). In den letzten 6 schutz für Arbeitnehmerinnen. Wochen vor der Geburt des Kindes Mutterschutz besteht in einer besteht ein allgemeines Beschäfti- umfassenden und früh einsetzen- gungsverbot für werdende Mütter. den Vorsorge für die Gesundheit Sie dürfen nur dann weiter arbei- von Mutter und Kind sowie der ten, wenn sie sich ausdrücklich wirtschaftlichen Existenzsicherung dazu bereit erklären. Diese Erklä- der Mutter während der Schwan- rung kann jederzeit widerrufen gerschaft und der ersten Wochen werden. Nach der Geburt des Kin- nach der Geburt des Kindes. des dürfen Frauen bis zum Ablauf von 8 Wochen (bzw. 12 Wochen für Kenntnis von der Die empfohlene Mitteilung dient Früh- und Mehrlingsgeburten) Schwangerschaft: dem Zweck, die gesundheitsfürsor- nicht beschäftigt werden. Dabei Mitteilung an den gerischen und sozialen Schutzbe- handelt es sich um ein absolutes Arbeitgeber stimmungen des Mutterschutzge- Beschäftigungsverbot. setzes im Interesse von Mutter und Kind wirksam werden zu lassen. Während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld Der im ärztlichen Attest bzw. der erhalten gesetzlich versicherte Hebammenbescheinigung angege- Arbeitnehmerinnen Mutterschafts- bene mutmaßliche Geburtstermin geld in Höhe von 13 Euro pro Tag, ist sodann bei der Berechnung der d. h. 364 Euro bzw. 403 Euro je sechswöchigen Schutzfrist zugrun- nach Länge des Monats. de zu legen. Privat versicherte Arbeitnehmerin- Mutterschutzfrist Die Mutterschutzfrist beginnt nen erhalten kein tägliches Mutter- 6 Wochen vor und endet 8 Wochen schaftsgeld, sondern eine Einmal- nach der Geburt des Kindes zahlung für die gesamte Zeit in (12 Wochen bei Früh- und Mehr- Höhe von 210 Euro. 2 3
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 4 Mutterschutz Arbeitgeber- Der Arbeitgeber zahlt einen „Zu- Arbeitnehmerinnen in einem „Mini- zuschuss zum schuss“ zum Mutterschaftsgeld. Job“ sind in den überwiegenden Mutterschafts- Dieser ist unabhängig von der eige- Fällen nicht selbst Mitglied einer geld nen Mitgliedschaft in einer gesetz- gesetzlichen Krankenkasse, son- lichen Krankenversicherung und dern über ihren Ehepartner versi- beläuft sich auf den vollen Diffe- chert. Daher erhalten sie wie privat renzbetrag zwischen 13 Euro und versicherte Frauen ein Mutter- dem durchschnittlichen, kalender- schaftsgeld vom Bundesversiche- täglichen Nettoarbeitsentgelt. Das rungsamt gezahlt. Dieses beträgt durchschnittliche, kalendertägliche maximal 210 Euro für die Zeit der Nettoarbeitsentgelt richtet sich Schutzfristen und wird nur gezahlt, nach dem Verdienst in den letzten wenn folgende Voraussetzungen drei abgerechneten Kalendermona- alternativ erfüllt sind: ten vor Beginn der Mutterschutz- frist. Das gesamte Nettoeinkom- • zu Beginn der Schutzfrist in men der letzten drei Monate wird einem Arbeitsverhältnis stehen durch 90 geteilt. (hierzu zählt ausdrücklich auch ein geringfügiges Arbeitsver- Arbeitnehmer- Arbeitnehmerinnen in einem „Mini- hältnis, also ein „Mini-Job“, innen in Job“ sind arbeitsrechtlich ihren geringfügigen vollzeitbeschäftigten Kolleg/-innen • das Arbeitsverhältnis wurde Beschäftigungs- gleichgestellt. Vielfach werden während der Schwangerschaft verhältnissen Beschäftigten in „Mini-Jobs“ aller- vom Arbeitgeber zulässig aufge- (sog. „Mini-Jobs“) dings die gesetzlich oder tarifver- löst. Das geht nur mit Zustim- und Mutterschutz traglich bestehenden arbeitsrecht- mung der zuständigen Landes- lichen Ansprüche vorenthalten. behörde, z. B. das Gewerbeauf- sichtsamt. 4 5
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 6 Mutterschutz Mutterschutz Beantragt werden kann das Mutter- selbst Mitglied einer gesetzlichen schaftsgeld beim Bundesversiche- Krankenkasse sind, erhalten rungsamt, Villemombler Str. 76 in Mutterschaftsgeld auf Antrag 53123 Bonn. vom Bundesversicherungsamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn. Privat versicherte Arbeitnehmer- innen und solche, die nicht selbst Der Anspruch auf Zuschuss des gesetzlich versichert sind, können Arbeitgebers zum Mutterschafts- ab der Geburt des Kindes das volle geld ist gegenüber dem Arbeitge- Erziehungsgeld erhalten, welches ber geltend zu machen. nicht – wie bei gesetzlich versicher- ten Frauen – mit dem Mutter- Ausfallzeiten wegen mutterschutz- Mutterschutz und schaftsgeld verrechnet wird. rechtlicher Beschäftigungsverbote Urlaub gelten als Beschäftigungszeiten. Beschäftigungs- Auch Beschäftigte in der „Gleit- Der Erholungsurlaub für werdende verhältnisse in zone“ erhalten während des Mut- Mütter darf nicht um die Zeiten des der sog. „Gleit- terschutzes wie alle berufstätigen Mutterschutzes gekürzt werden. zone“ (Entgelte und pflichtversicherten Frauen ein zwischen 400,01 Mutterschaftsgeld von ihrer Kran- und 800,00 Euro kenkasse, welches der Arbeitgeber bis zur Höhe des Nettolohns auf- stockt. Antrag auf Gesetzlich krankenversicherte Mutterschafts- Arbeitnehmerinnen beantragen das geld und Arbeit- Mutterschaftsgeld bei ihrer Kran- geberzuschuss kenkasse. Arbeitnehmerinnen, die privat versichert sind oder nicht 6 7
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 8 Ko lu m n e n t i t e l Mutterschutz Hat die Arbeitnehmerin den Urlaub Kindes ist eine Kündigung (von vor Beginn der Beschäftigungsver- ganz wenigen Ausnahmen abge- bote nicht oder nicht vollständig sehen) gegenüber der Frau unzu- erhalten, kann sie diesen auch lässig. Voraussetzung ist aber, nach Ablauf der Schutzfristen im dass dem Arbeitgeber zur Zeit der laufenden oder im nächsten Kündigung die Schwangerschaft Urlaubsjahr beanspruchen (anders bekannt war oder ihm innerhalb als im Bundesurlaubsgesetz, da ist von 2 Wochen nach Zugang der der Übertragungszeitraum nur auf Kündigung mitgeteilt wird. Nur das erste Quartal des nachfolgen- das sichere Wissen löst das Kün- den Kalenderjahres beschränkt!). digungsverbot aus. Mutterschutz Wenn aus bestimmtem Anlass oder Hat die Arbeitnehmerin einen be- Werdende Mutter und Sonderver- zu bestimmten Terminen, zusätz- fristeten Arbeitsvertrag, so endet und Geburt des gütungen lich zum laufenden Arbeitsentgelt, dieses Arbeitsverhältnis mit Ablauf Kindes bei einem Leistungen vom Arbeitgeber er- der Frist auch dann, wenn eine befristeten bracht werden (z. B. Weihnachts- Arbeitnehmerin schwanger wird Arbeitsverhältnis oder Urlaubsgeld), haben auch oder im Mutterschutz ist. In einigen Arbeitnehmerinnen, für die mutter- wenigen besonders gelagerten schutzrechtliche Beschäftigungs- Ausnahmefällen kann ein Anspruch verbote gelten, einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bestehen. darauf (s. u. a. den jeweils gültigen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung Das könnte beispielsweise der Fall oder Bestimmungen des Arbeits- sein, wenn vergleichbare Arbeits- vertrages). verhältnisse verlängert werden, nur das Arbeitsverhältnis der Kündigungs- Vom Beginn der Schwangerschaft Schwangeren oder jungen Mutter schutz bis 4 Monate nach der Geburt des nicht oder eine Übung (Regel- 8 9
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 10 Mutterschutz B u n d e s e rz i e h u n g s g e l d g e s et z 2. Bundeserziehungs- geldgesetz mäßigkeit) im Betrieb besteht, Das Bundeserziehungsgeldgesetz befristete Verträge zu verlängern wurde novelliert und bringt für oder bei Projektarbeit, wenn die Eltern mit Geburt eines Kindes Höchstgrenze für befristete Ar- ab dem 1. Januar 2001 viele neue beitsverträge noch nicht erreicht ist Möglichkeiten. Für Kinder mit und das Projekt noch nicht abge- Geburtsdatum vor dem 1. Januar schlossen ist und es bisher keine 2001 gelten weiterhin die Regelun- Beanstandungen bezüglich der gen des alten Bundeserziehungs- Arbeitsleistung gegeben hat. geldgesetzes. Bei Zweifeln bitte Rücksprache mit Grund für die Novellierung war u. a. dem Betriebsrat oder der IG Metall- die Tatsache, dass Familienarbeit Verwaltungsstelle halten. (Kinderbetreuung und auch die Inanspruchnahme von Elternzeit – früher Erziehungsurlaub) zu fast 98 % von Frauen geleistet wird. Durch die Neuregelungen soll mehr Wahlfreiheit bei der Aufgabenver- teilung in der Familie, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eine Attraktivitäts- steigerung der Inanspruchnahme von Elternzeit für Männer erzielt werden. 10 11
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 12 E lt e r n ze i t a) Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) Was ist Elternzeit ist ein höchstpersönlicher, Elternzeit? privatrechtlicher Anspruch auf Frei- stellung von der Arbeit zur Betreu- ung und Erziehung von Kindern. Wer kann Eltern- Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeit- ist letztlich ein Individualanspruch, zeit nehmen? nehmer, die als Elternteil ein Kind, d. h. jedes Elternteil hat die Möglich- mit dem sie in einem Haushalt keit, max. 3 Jahre (bis zur Vollen- zusammen leben, betreuen und dung des 3. Lebensjahres des Kin- versorgen wollen. des) für sich in Anspruch zu nehmen. Wie lange kann Maximal 3 Jahre bis zur Vollendung Mutter und Vater können die Eltern- Wie kann ich ich Elternzeit des 3. Lebensjahres des Kindes, zeit jeweils alleine nehmen, sie die Elternzeit nehmen? wobei 12 Monate mit Zustimmung können sich abwechseln oder die einteilen? des Arbeitgebers bis zum 8. Lebens- Elternzeit gemeinsam nehmen. jahr des Kindes übertragen werden können. Damit soll ermöglicht wer- Die von den Elternteilen allein oder den, z. B. besser auf die Einschu- gemeinsam genommene Elternzeit lungsphase zu reagieren. Ein Anteil darf insgesamt auf bis zu vier Zeit- der Elternzeit von bis zu zwölf Mo- abschnitte verteilt werden. naten kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Für Geburten ab 1.1.2004: Vollendung des achten Lebensjahres Elternzeit kann für jedes Elternteil des Kindes auch dann übertragen (unabhängig vom anderen) auf nur werden, wenn sich wegen kurzer noch zwei Zeitabschnitte verteilt Geburtenfolge oder Mehrlingsge- werden. Diese neue Regelung burten Zeiträume überschneiden. betrachtet jedes Arbeitsverhältnis Die Inanspruchnahme von Elternzeit der Elternteile für sich. 12 13
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 14 E lt e r n ze i t E lt e r n ze i t Kann mein Nein, es bedarf auch keiner Zustim- Die Dauer der Elternzeit sollte Vorzeitige Arbeitgeber mir mung des Arbeitgebers. Sollte der sorgfältig überdacht werden, bevor Beendigung oder die Elternzeit Wunsch bestehen, einen Elternzeit- die Elternzeit vom Arbeitgeber ver- Verlängerung der verbieten? Anteil von 12 Monaten bis zum langt und verbindlich festgelegt Elternzeit max. 8. Lebensjahr des Kindes zu wird. Falls bei der Festlegung der übertragen, ist die Zustimmung Elternzeit nicht die volle Dauer des Arbeitgebers zur Übertragung gewählt ist, ist eine Verlängerung erforderlich. Sollte allerdings zwi- nur mit Zustimmung des Arbeitge- schenzeitlich der Arbeitgeber bers möglich. gewechselt werden, ist ein neuer Arbeitgeber nicht an die Zustim- Der Arbeitgeber muss der Verlän- mung zur Übertragung gebunden gerung (bis zur vollen Dauer der und der Rest Elternzeit verfällt. Elternzeit) allerdings zustimmen, wenn sich die Ehepartner die Wirksamwerden Die Elternzeit wird wirksam, wenn Elternzeit aufgeteilt haben, der vor- der Elternzeit? die Arbeitnehmerin oder der Arbeit- gesehene Wechsel aber aus wichti- nehmer fristgemäß seine Erklärung gem Grund nicht erfolgen kann. gegenüber dem Arbeitgeber abge- geben hat. Dabei muss man er- Der vorzeitigen Beendigung wegen klären, Elternzeit beanspruchen zu der Geburt eines weiteren Kindes wollen und dabei angeben, für wel- oder wegen eines besonderen Här- che Zeiten innerhalb von zwei Jah- tefalles kann der Arbeitgeber nur ren sie Elternzeit nehmen werden. innerhalb von vier Wochen aus Der Arbeitgeber soll die Elternzeit dringenden betrieblichen Gründen bestätigen. schriftlich widersprechen. 14 15
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 16 E lt e r n ze i t Ko lu m n e n t i t e l Geburt eines Wird während der Elternzeit ein weiteren Kindes weiteres Kind geboren, wird die in der Elternzeit laufende Elternzeit dadurch nicht automatisch beendet. Es bleibt bei der ursprünglichen Elternzeit. Eine weitere Elternzeit für das zweite hat der Arbeitgeber dem/der Arbeit- Kind kann sich demnach erst an die nehmer/-in nach der Elternzeit im abgelaufene Elternzeit des ersten laufenden oder nächsten Urlaubs- Kindes anschließen. jahr zu gewähren. Der Erholungsur- laub wird automatisch übertragen. Soll z. B. die Kinderbetreuung unter den Elternteilen neu geregelt Ein im direkten Anschluss an die werden, kann mit Zustimmung des Mutterschutzfrist genommener Arbeitgebers die erste Elternzeit Erholungsurlaub wird auf die Eltern- vorzeitig beendet werden. zeit angerechnet. Die vorzeitige Beendigung wegen Durch die Geburt eines weiteren der Geburt eines weiteren Kindes Kindes wird der Übertragungszeit- kann der Arbeitgeber nur innerhalb raum jedoch nicht verlängert. Wird von vier Wochen aus dringenden der übertragene Resturlaub nicht betrieblichen Gründen schriftlich im laufenden oder im nächsten ablehnen. Urlaubsjahr nach Ende der ersten Elternzeit genommen, verfällt er. Elternzeit und Erholungsurlaub kann anteilig für Urlaub jeden vollen Monat Elternzeit um Wenn das Arbeitsverhältnis wäh- ein Zwölftel gekürzt werden (das rend oder mit Ablauf der Elternzeit gilt nicht bei Elternzeit – Teilzeitar- endet, wird der verbleibende Urlaub beit!). Restlichen Erholungsurlaub in Geld abgegolten. 16 17
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 18 E lt e r n ze i t E rz i e h u n g s g e l d b) Erziehungsgeld Elternzeit und Zum Thema Sondervergütungen Erziehungsgeld ist eine staatliche Was ist Sonderver- (z. B. Weihnachts- und Urlaubs- Sozialleistung, die vom Tag der Ge- Erziehungsgeld? gütungen geld) findet sich im Bundeserzie- burt des Kindes bis zur Vollendung hungsgeldgesetz keine ausdrück- des 24. Lebensmonats gezahlt wird. liche Regelung. Ob Sonderver- gütungen auch für Arbeitnehmer/ Einen Anspruch auf Erziehungsgeld Wer bekommt -innen in Elternzeit zu gewähren hat, wer (wie bei der Elternzeit) mit Erziehungsgeld? sind, hängt im Einzelfall vom jewei- einem Kind in einem Haushalt lebt, ligen Tarifvertrag, Betriebsverein- dieses Kind selbst betreut und barung oder Arbeitsvertrag ab. Ist erzieht und keine oder keine volle eine ausdrückliche Regelung nicht (bis 30 Std. wöchentlich oder getroffen worden, muss jeweils auf Beschäftigung zur Berufsausbil- den Zweck der Leistung durch den dung) Erwerbstätigkeit ausübt. Auch Arbeitgeber abgestellt werden. nichteheliche Väter können, bei Glaubhaftmachung einer Anerken- Eine Sondervergütung muss wäh- nung der Vaterschaft, Erziehungs- rend der Elternzeit dann gezahlt geld erhalten, bereits vor förmlicher werden, wenn diese nicht auf die Vaterschaftsfeststellung. Arbeitsleistung (die während der Elternzeit nicht erbracht wird), son- Es besteht die Wahl zwischen einem Wieviel Geld dern auf die Betriebszugehörigkeit Erziehungsgeld von 307 Euro/für bekomme ich? abstellt. Hat eine Leistung Misch- Geburten ab 1.1.2004 300 Euro (Re- charakter, darf die Leistung ohne gelbetrag) monatlich bis zur Vollen- ausdrückliche Regelungen nicht dung des 24. Lebensmonats des gekürzt oder ganz ausgeschlosssen Kindes oder 460 Euro/für Geburten werden. ab 1.1.2004 450 Euro monatlich bei einer Elternzeit von nur 12 Monaten (Budget-Variante). 18 19
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 20 E rz i e h u n g s g e l d E rz i e h u n g s g e l d Wird mein Das Mutterschaftsgeld wird auf das Einkommen Erziehungsgeld angerechnet. Dane- Ehepartner/ berücksichtigt? ben gibt es Einkommensgrenzen. nichteheliche Lebensgemeinschaft 1. – 6. Monat Ab 7. Monat Bis zum 6. Monat sind das > bei Paaren mit einem Kind Mit einem Kind 51.130 Euro 16.470 Euro 51.130 Euro, für Geburten ab 1.1.2004 Neu für Geburten ab 1.1.2004 30.000 Euro 16.500 Euro 30.000 Euro > bei Alleinerziehenden Alleinerziehende 1. – 6. Monat Ab 7. Monat 38.350 Euro, für Geburten ab 1.1.2004 Mit einem Kind 38.350 Euro 13.498 Euro 23.000 Euro. Ab dem 7. Monat sind die Einkom- Neu für Geburten ab 1.1.2004 23.000 Euro 13.500 Euro mensgrenzen > bei Paaren mit einem Kind 16.470 Euro, für Geburten ab 1.1.2004 16.500 Euro Es handelt sich um das bereinigte > bei Alleinerziehenden Jahres-Netto-Einkommen. Die Ein- 13.498 Euro, kommensgrenzen erhöhen sich bei für Geburten ab 1.1.2004 mehreren Kindern. Bei Überschrei- 13.500 Euro. ten der Einkommensgrenzen kann das Erziehungsgeld evtl. gekürzt werden oder gänzlich wegfallen. 20 21
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 22 Te i lze i ta r b e i t c) Teilzeitarbeit in der Elternzeit Was ist Bislang war es möglich, während Teilzeitarbeit in des Erziehungsurlaubs einer der Elternzeit? Teilzeitbeschäftigung von max. 19 Stunden/Woche nachzugehen. Der geäußerte Teilzeitwunsch von Beschäftigten scheiterte damals Nein, grundsätzlich muss der Muss ich meinen oft am Arbeitgeber oder an der Tat- Antrag auf Verringerung der Teilzeitwunsch sache, dass Beschäftigte mehr als Arbeitszeit in der Elternzeit nicht begründen? 19 Stunden in der Woche, aber begründet werden. Allerdings muss weniger als in einer regulären Voll- der Beginn und die gewünschte zeitbeschäftigung arbeiten wollten. Arbeitszeitreduzierung im Antrag Seit dem 1. Januar 2001 besteht angegeben werden. Die gewünsch- nun das Recht auf Teilzeitarbeit, te Verteilung sollte ebenfalls ange- (d. h. Arbeitszeitverringerung auf geben werden. mindestens 15 bis max. 30 Stun- den/Woche) während der Eltern- Der Arbeitgeber kann die Inan- Kann mein Arbeit- zeit. spruchnahme der Elternzeit nicht geber mir meinen verhindern, d. h. die gänzliche Frei- Wunsch nach Wer kann in Alle Elternteile, die elternzeitbe- stellung von der Arbeit. Er kann Teilzeitarbeit der Elternzeit rechtigt wären und seit mindestens aber dem Wunsch auf Teilzeitarbeit ablehnen? Teilzeit 6 Monaten bei ihrem Arbeitgeber während der Elternzeit sog. „drin- arbeiten? (der mehr als 15 Arbeitnehmerin- gende betriebliche Gründe“ ent- nen und Arbeitnehmer beschäftigt, gegen bringen. Sollte zwar der Auszubildende nicht mitgerechnet) Wunsch nach Elternzeit bestehen, beschäftigt sind. ist aber der oder die Antragstel- ler/-in auf eine Teilzeitbeschäfti- gung aus finanziellen Gründen angewiesen, so sollte die Elternzeit 22 23
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 24 Te i lze i ta r b e i t Te i lze i ta r b e i t nur unter der Bedingung in An- Der Arbeitgeber darf das Arbeits- Elternzeit – Teil- spruch genommen werden, dass verhältnis ab dem Zeitpunkt, von zeitarbeit und eine gleichzeitige Teilzeitarbeit dem an Elternzeit verlangt worden Kündigungs- ermöglicht wird. Gelingt mit dem ist, höchstens jedoch acht Wochen schutz bei Arbeitgeber keine einvernehmliche vor Beginn der Elternzeit und wäh- „seinem“ Regelung über die angestrebte Teil- rend der Elternzeit nicht kündigen. Arbeitgeber zeitarbeit, so ist als letzte Möglich- Das gilt grundsätzlich auch dann, keit der Gang vor ein Arbeitsgericht wenn der/die Arbeiternehmer/-in erforderlich. Dort trifft den Arbeit- während der Elternzeit bei „sei- geber die volle Beweislast für nem“ Arbeitgeber Teilzeitarbeit seine, die Teilzeitarbeit ablehnen- bis zu 30 Std. wöchentlich leistet den Gründe. (Elternzeit-Teilzeit). Bekomme ich Sofern die Arbeitnehmerin oder der Wird die Elternzeit auf Teilabschnit- nach Beendigung Arbeitnehmer in der Elternzeit das te aufgeteilt, so gilt der Kündi- der Teilzeitarbeit Arbeitsverhältnis nicht selbst been- gungsschutz nur für diesen jewei- in der Elternzeit det hat, so lebt das Arbeitsverhält- ligen Zeitraum. meinen alten nis mit Ende der Elternzeit wieder Arbeitsplatz voll auf. In der Regel kann man an In der Elternzeit kann auch bei Elternzeit – Teil- wieder? den alten Arbeitsplatz zurück. Der einem „anderen“ Arbeitgeber eine zeitarbeit bei Arbeitgeber kann aber den/die Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden einem „anderen“ Arbeitnehmer/-in auch auf einen wöchentlich aufgenommen werden. Arbeitgeber anderen (gleichwertigen) Arbeits- Der „andere“ Arbeitgeber ist dann platz versetzen, wenn dies der ein Zweitarbeitgeber. Arbeitsvertrag zulässt. Die Elternzeit beim Erstarbeitgeber wirkt wie eine Freitstellung von der Arbeit. Das Arbeitsverhältnis bleibt 24 25
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 26 Te i lze i ta r b e i t Te i lze i ta r b e i t bestehen und lebt nach der Eltern- Teilzeitarbeit in der Elternzeit bei einem zeit in seiner urspünglich verein- „anderen“ Arbeitgeber barten Form wieder auf. Arbeitnehmer/-innen, die bei Fall a) einem „anderen“ Arbeitgeber einer Erstarbeitsverhältnis Arbeitnehmer/-in arbei- Teilzeitbeschäftigung nachgehen wurde nach der Geburt tet nunmehr bei einem wollen, während sie bei ihrem des Kindes von dem/ anderen (einem neuen) Arbeitgeber Elternzeit beansprucht der Arbeitnehmer/-in Arbeitgeber in Teilzeit haben, bedürfen dazu der Zustim- gekündigt mung ihre Arbeitgebers; es sei denn, es wird ein bereits vor der Besonderer Kündigungsschutz nach dem BErzGG? Ja! Geburt des Kindes begründetes Zweitarbeitsverhältnis fortgesetzt. Fall b) Der Arbeitgeber kann seine Zustim- Erstarbeitsverhältnis Arbeitnehmer/-in (mit mung nur binnen vier Wochen aus ruht mit „voller“ Eltern- zumindest theoreti- dringenden betrieblichen Gründen zeit schem Anspruch auf verweigern. Erziehungsgeld) arbeitet bei (mit Zustimmung Kündigungs- a) Wenn das Erstarbeitsverhältnis des Erstarbeitgebers) schutz bei einem nach der Geburt des Kindes von in Teilzeit bei einem „anderen“ dem/der Arbeitnehmer/-in gekün- „anderen“ Arbeitgeber Arbeitgeber digt worden und nunmehr bei einem „anderen“ Arbeitgeber in Besonderer Kündigungsschutz nach dem BErzGG? Teilzeit gearbeitet wird. Bislang von der Rechtsprechung noch nicht ent- schieden worden, erscheint aber möglich. 26 27
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 28 Te i lze i ta r b e i t Te i lze i ta r b e i t Wenn ein/e Arbeitnehmer/-in nach Teilzeitbeschäftigung in der Eltern- der Geburt des Kindes das Arbeits- zeit nachgehen und dieser Zweitar- verhältnis bei ihrem bisherigen beitgeber ihnen das Teilzeitarbeits- Arbeitgeber beendet und anschlie- verhältnis kündigt, ist bislang von ßend bei einem neuen Arbeitgeber der Rechtsprechung noch nicht ent- eine Teilzeitarbeit aufnimmt, ohne schieden worden, erscheint aber Elternzeit zu beanspruchen, be- möglich. Bitte in einem solchen Fall steht auch dann der besondere Rücksprache mit dem Betriebsrat Kündigungsschutz, wenn noch ein oder der IG Metall-Verwaltungs- Anspruch auf Erziehungsgeld be- stelle halten. stehen würde oder dieser Anspruch nur deswegen nicht besteht, weil zu viel verdient wird und die Ein- kommensgrenzen überschritten werden. b) Wenn im Erstarbeitsverhältnis Elternzeit beansprucht wurde und bei einem „anderen“ Arbeitgeber mit Zustimmung des Erstarbeitge- bers in Teilzeit gearbeitet wird. Ob der besondere Kündigungs- schutz auch in dem Fall besteht, wenn Arbeitnehmer/-innen (mit zumindest noch theoretischem Anspruch auf Erziehungsgeld) mit Zustimmung ihres Arbeitgebers bei einem anderen Arbeitgeber einer 28 29
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 30 Te i lze i ta n s p r u c h Te i lze i ta n s p r u c h 3. Der Teilzeitanspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Auch nach der Elternzeit kann verhältnis mehr als 6 Monate be- weiterhin Teilzeit gearbeitet wer- steht und deren Arbeitgeber min- den. Dann richtet sich der Teilzeit- destens 15 Arbeitnehmerinnen und wunsch nach dem gültigen Teilzeit- Arbeitnehmer beschäftigt (ohne und Befristungsgesetz. Azubis). Was regelt das Regelungsgegenstand des Geset- Nein, es muss aber der Umfang der Muss ich meinen neue TzBfG? zes ist die Förderung von Teilzeitar- Arbeitszeitverringerung (z. B. 25 Teilzeitwunsch beit, die Festlegung der Vorausset- statt 35 Stunden/Woche) angege- beim Arbeitgeber zungen für die Zulässigkeit befris- ben werden. Daneben sollten Be- begründen? teter Arbeitsverträge sowie die Ver- schäftigte auch die gewünschte hinderung der Diskriminierung von Verteilung der Arbeitszeit innerhalb Teilzeitbeschäftigten und befristet der Woche angeben (z. B. montags beschäftigten Arbeitnehmerinnen bis donnerstags ganztägig oder und Arbeitnehmern. Teilzeitbe- Montag bis Freitag nur 8.00 Uhr bis schäftigt ist der- bzw. diejenige, 14.00 Uhr usw.) dessen/deren regelmäßige wö- chentliche Arbeitszeit kürzer ist als Das Teilzeit- und Befristungsgesetz Was muss ich bei die eines vergleichbaren Vollzeit- verlangt keine bestimmte Form bei der Anmeldung beschäftigten. Teilzeitbeschäftigt der Anmeldung des Teilzeitwunsches. meines Teilzeit- sind auch Arbeitnehmer/-innen, die Aus Beweisgründen sollte aber ein wunsches einer geringfügigen Beschäftigung schriftlicher Antrag erfolgen. beachten? (sog. 400-Euro- oder „Mini-Jobs“) nachgehen. Allerspätestens 3 Monate vor dem Wie ist das gewünschten Beginn der Teilzeitar- weitere Verfahren Wer hat einen Einen Rechtsanspruch auf Teilzeit- beit müssen Beschäftigte ihren An- nach der Anmel- Anspruch auf arbeit haben Arbeitnehmerinnen spruch auf Arbeitszeitverringerung dung meines Teil- Teilzeitarbeit? und Arbeitnehmer, deren Arbeits- beim Arbeitgeber geltend machen. zeitwunsches? 30 31
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 32 Te i lze i ta n s p r u c h Te i lze i ta n s p r u c h Nach der Antragstellung „hat“ der muss seine Ablehnung nicht be- Arbeitgeber mit dem Arbeitneh- gründen. Zwar ist es schwierig, mer/der Arbeitnehmerin den Teil- aus einem bestehenden, gut funk- zeitwunsch mit dem Ziel zu erör- tionierenden Arbeitsverhältnis her- tern, zu einer Vereinbarung zu aus einen Rechtsstreit mit seinem kommen. Den Abschluss dieser Arbeitgeber vom Zaun zu brechen, angestrebten einvernehmlichen trotzdem sollte die arbeitsgericht- Vorgehensweise würde eine Teil- liche Erzwingung des Teilzeitan- zeitvereinbarung darstellen. spruches überlegt werden. In einem solchen Verfahren muss Kann der Arbeit- Haben der/die Arbeitnehmer/-in dann der Arbeitgeber (und nicht geber meinen und der Arbeitgeber keine einver- der oder die Arbeitnehmer/-in) Teilzeitwunsch nehmliche Lösung gefunden, kann seine betrieblichen (Ablehnungs-) ablehnen? Was es verschiedene Reaktionen geben: Gründe vollständig beweisen. kann ich dann Entweder der Arbeitgeber reagiert machen? gar nicht bis spätestens 1 Monat Das kommt darauf an, welche Art Kann ich vor dem gewünschten Beginn der von Teilzeitvereinbarung mit dem unproblematisch Teilzeitarbeit. Dann tritt die Vertei- Arbeitgeber geschlossen wurde. wieder zu meiner lung und Verringerung der Arbeits- Entweder wurde eine Teilzeitverein- ursprünglichen zeit wie vom/von der Arbeitneh- barung auf unbestimmte Zeit abge- Arbeitszeit mer/-in gewünscht mit Ablauf der schlossen. Dann besteht kein zurückkehren? Monatsfrist in Kraft oder der Ar- Rechtsanspruch auf Rückkehr zur beitgeber lehnt den Teilzeitwunsch Vollzeitarbeit, sondern nur eine (Arbeitszeitverringerung und/oder bevorzugte Berücksichtigung bei -verteilung) schriftlich ab. Dies hat der Besetzung frei werdender Voll- er spätestens 1 Monat vor Beginn zeitarbeitsplätze. Hier kann evtl. der gewünschten Verringerung der eine Rückkehr zur Vollzeitarbeit Arbeitszeit zu tun. Der Arbeitgeber problematisch werden. Es besteht 32 33
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 34 Te i lze i ta n s p r u c h Te i lze i ta n s p r u c h aber auch die Möglichkeit, sich mit Der Arbeitgeber kann die verein- Kann der Arbeit- seinem Arbeitgeber auf eine Redu- barte Arbeitszeitverringerung (z. B. geber meine zierung der Arbeitszeit für einen 25 statt 35 Stunden/Woche) nicht bestehende Teil- ganz bestimmten Zeitraum, z. B. mehr einseitig ändern. Allerdings zeitvereinbarung 24 Monate zu einigen. Nach der kann er aber, sofern ein „überwie- ändern? vertraglich bestimmten Zeit gilt gendes betriebliches Interesse“ dann die ursprünglich vereinbarte bestehen sollte, die Verteilung der Arbeitszeit (Vollzeit) wieder. Arbeitszeit auf die verschiedenen Wochentage wieder einseitig ändern. Er muss dazu (mündlich oder schriftlich) eine einmonatige Ankündigungsfrist einhalten. Weitere Verkürzungen oder Verlän- Teilzeitänderung gerungen der Arbeitszeit sind nur durch mit Zustimmung des Arbeitgebers Arbeitnehmer/-in? möglich. 34 35
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 36 Q ua l i f i z i e r u n g Q ua l i f i z i e r u n g 4. „Kontakt halten zum Betrieb“ Qualifizierung in der Elternzeit Arbeitsabläufe und Arbeitsorgani- Das Ziel sollte sein: sationen sind einem schnellen Beschäftigte in Elternzeit sollten Wandel unterworfen. Gerade Kontakt halten zum Betrieb und Beschäftigte, die sich in Elternzeit Fortbildungen wahrnehmen. befinden (früher: Erziehungsur- laub), haben es schwer, mit diesen Erhalt und Anpassung der beruf- Entwicklungen Schritt zu halten. lichen Qualifizierung (Teilnahme Kommen sie nach einem oder an allgemeinen und evtl. speziell mehreren Jahren in ihren Betrieb betrieblichen Bildungsmaßnah- zurück, finden sie u. U. einen völlig men). veränderten Arbeitsplatz mit völlig neuen Anforderungen vor. Für die Rückkehrer/-innen ist dieses Erleb- Aufrechterhalten des Kontakts zum nis oftmals mit der Angst verbun- Betrieb (Urlaubs-, Krankheitsver- den, nicht mehr den Anforderungen tretungen und ggf. kleinere Pro- gewachsen zu sein. jektarbeiten wahrnehmen, um nicht den Anschluss an die Arbeit Es ist daher sehr wichtig, dass die zu verlieren). Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Elternzeit befinden, während dieser Zeit die Möglichkeit erhalten und wahrnehmen können, in Kon- takt mit ihrem Beruf zu bleiben, zu erfahren, wenn es irgendwo Verän- derungen gibt, ihre Kenntnisse auf- zufrischen oder auch neue Fach- kenntnisse hinzuzugewinnen. 36 37
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 38 I n fo r m at i o n e n I n fom at e r i a l Unsere Broschüren und Flyer zum Thema Mutterschutz, Elternzeit, Erziehungsgeld und Teilzeitarbeit: Weitere Informationen: Teilzeit Weitere Informationen sind erhält- „Das Teilzeitgesetz – Eine Chance lich beim Betriebsrat, den Vertrau- auch für Männer“ (Flyer) ensfrauen und -männern der IG Metall oder direkt in der ört- „Teilzeit: Das aktuelle Gesetz betrieblich lichen IG Metall-Verwaltungsstelle. umsetzen – Hinweise für Betriebsräte“ (Broschüre) Mutterschutz und Elternzeit „Für zwei denken – Informationen zum Mutterschutz“ (Broschüre und Flyer) „Neue Chancen für Väter – Informationen zur Elternzeit“ (Flyer) „Zeit fürs Kind – Informationen zum Bundeserziehungsgeldgesetz“ (Flyer) „Wenn mein Kind krank ist – Freistellung bei Erkrankung des Kindes“ (Flyer) Unsere Broschüren und Flyer sind in Ein- zelexemplaren via Internet zu bestellen www.igmetall.de/frauen oder über die örtliche IG Metall- Verwaltungsstelle erhältlich. 38 39
Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 40 Impressum Impressum: IG Metall-Vorstand Abt. Frauen- und Gleichstellungspolitik/ Abt. Sozialpolitik Herstellung: Ressort Werbung Redaktion: Dianne Köster Gestaltung: kus-design, Mannheim Fotos: Sven Ehlers Druck: apm AG, Darmstadt Dezember 2003 40
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