Mutterschutz - Elternzeit - Teilzeit
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Titel Mutterschutzbrosch.Bel. 12.01.2004 11:15 Uhr Seite 1
Mutterschutz –
Elternzeit – Teilzeit
Muma FR 11 / 2286-3448Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 1
M u t t e r s c h u t z – E lt e r n ze i t – Te i lze i t
Inhalt
1. Mutterschutz 2
2. Bundeserziehungsgeldgesetz (Allg.) 11
a) Elternzeit 12
b) Erziehungsgeld 19
c) Teilzeitarbeit in der Elternzeit 22
3. Der Teilzeitanspruch nach dem
Teilzeit- und Befristungsgesetz 30
16
4. „Kontakt halten zum Betrieb“
Qualifizierung in der Elternzeit 36
5. Broschüren und Flyer 39Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 2
Mutterschutz Ko lu m n e n t i t e l
1. Mutterschutz
Mutterschutz ist Gesundheits- lingsgeburten). In den letzten 6
schutz für Arbeitnehmerinnen. Wochen vor der Geburt des Kindes
Mutterschutz besteht in einer besteht ein allgemeines Beschäfti-
umfassenden und früh einsetzen- gungsverbot für werdende Mütter.
den Vorsorge für die Gesundheit Sie dürfen nur dann weiter arbei-
von Mutter und Kind sowie der ten, wenn sie sich ausdrücklich
wirtschaftlichen Existenzsicherung dazu bereit erklären. Diese Erklä-
der Mutter während der Schwan- rung kann jederzeit widerrufen
gerschaft und der ersten Wochen werden. Nach der Geburt des Kin-
nach der Geburt des Kindes. des dürfen Frauen bis zum Ablauf
von 8 Wochen (bzw. 12 Wochen für
Kenntnis von der Die empfohlene Mitteilung dient Früh- und Mehrlingsgeburten)
Schwangerschaft: dem Zweck, die gesundheitsfürsor- nicht beschäftigt werden. Dabei
Mitteilung an den gerischen und sozialen Schutzbe- handelt es sich um ein absolutes
Arbeitgeber stimmungen des Mutterschutzge- Beschäftigungsverbot.
setzes im Interesse von Mutter und
Kind wirksam werden zu lassen. Während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld
Der im ärztlichen Attest bzw. der erhalten gesetzlich versicherte
Hebammenbescheinigung angege- Arbeitnehmerinnen Mutterschafts-
bene mutmaßliche Geburtstermin geld in Höhe von 13 Euro pro Tag,
ist sodann bei der Berechnung der d. h. 364 Euro bzw. 403 Euro je
sechswöchigen Schutzfrist zugrun- nach Länge des Monats.
de zu legen.
Privat versicherte Arbeitnehmerin-
Mutterschutzfrist Die Mutterschutzfrist beginnt nen erhalten kein tägliches Mutter-
6 Wochen vor und endet 8 Wochen schaftsgeld, sondern eine Einmal-
nach der Geburt des Kindes zahlung für die gesamte Zeit in
(12 Wochen bei Früh- und Mehr- Höhe von 210 Euro.
2 3Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 4
Mutterschutz
Arbeitgeber- Der Arbeitgeber zahlt einen „Zu- Arbeitnehmerinnen in einem „Mini-
zuschuss zum schuss“ zum Mutterschaftsgeld. Job“ sind in den überwiegenden
Mutterschafts- Dieser ist unabhängig von der eige- Fällen nicht selbst Mitglied einer
geld nen Mitgliedschaft in einer gesetz- gesetzlichen Krankenkasse, son-
lichen Krankenversicherung und dern über ihren Ehepartner versi-
beläuft sich auf den vollen Diffe- chert. Daher erhalten sie wie privat
renzbetrag zwischen 13 Euro und versicherte Frauen ein Mutter-
dem durchschnittlichen, kalender- schaftsgeld vom Bundesversiche-
täglichen Nettoarbeitsentgelt. Das rungsamt gezahlt. Dieses beträgt
durchschnittliche, kalendertägliche maximal 210 Euro für die Zeit der
Nettoarbeitsentgelt richtet sich Schutzfristen und wird nur gezahlt,
nach dem Verdienst in den letzten wenn folgende Voraussetzungen
drei abgerechneten Kalendermona- alternativ erfüllt sind:
ten vor Beginn der Mutterschutz-
frist. Das gesamte Nettoeinkom- • zu Beginn der Schutzfrist in
men der letzten drei Monate wird einem Arbeitsverhältnis stehen
durch 90 geteilt. (hierzu zählt ausdrücklich auch
ein geringfügiges Arbeitsver-
Arbeitnehmer- Arbeitnehmerinnen in einem „Mini- hältnis, also ein „Mini-Job“,
innen in Job“ sind arbeitsrechtlich ihren
geringfügigen vollzeitbeschäftigten Kolleg/-innen • das Arbeitsverhältnis wurde
Beschäftigungs- gleichgestellt. Vielfach werden während der Schwangerschaft
verhältnissen Beschäftigten in „Mini-Jobs“ aller- vom Arbeitgeber zulässig aufge-
(sog. „Mini-Jobs“) dings die gesetzlich oder tarifver- löst. Das geht nur mit Zustim-
und Mutterschutz traglich bestehenden arbeitsrecht- mung der zuständigen Landes-
lichen Ansprüche vorenthalten. behörde, z. B. das Gewerbeauf-
sichtsamt.
4 5Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 6
Mutterschutz Mutterschutz
Beantragt werden kann das Mutter- selbst Mitglied einer gesetzlichen
schaftsgeld beim Bundesversiche- Krankenkasse sind, erhalten
rungsamt, Villemombler Str. 76 in Mutterschaftsgeld auf Antrag
53123 Bonn. vom Bundesversicherungsamt,
Villemombler Str. 76, 53123 Bonn.
Privat versicherte Arbeitnehmer-
innen und solche, die nicht selbst Der Anspruch auf Zuschuss des
gesetzlich versichert sind, können Arbeitgebers zum Mutterschafts-
ab der Geburt des Kindes das volle geld ist gegenüber dem Arbeitge-
Erziehungsgeld erhalten, welches ber geltend zu machen.
nicht – wie bei gesetzlich versicher-
ten Frauen – mit dem Mutter- Ausfallzeiten wegen mutterschutz- Mutterschutz und
schaftsgeld verrechnet wird. rechtlicher Beschäftigungsverbote Urlaub
gelten als Beschäftigungszeiten.
Beschäftigungs- Auch Beschäftigte in der „Gleit- Der Erholungsurlaub für werdende
verhältnisse in zone“ erhalten während des Mut- Mütter darf nicht um die Zeiten des
der sog. „Gleit- terschutzes wie alle berufstätigen Mutterschutzes gekürzt werden.
zone“ (Entgelte und pflichtversicherten Frauen ein
zwischen 400,01 Mutterschaftsgeld von ihrer Kran-
und 800,00 Euro kenkasse, welches der Arbeitgeber
bis zur Höhe des Nettolohns auf-
stockt.
Antrag auf Gesetzlich krankenversicherte
Mutterschafts- Arbeitnehmerinnen beantragen das
geld und Arbeit- Mutterschaftsgeld bei ihrer Kran-
geberzuschuss kenkasse. Arbeitnehmerinnen, die
privat versichert sind oder nicht
6 7Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 8
Ko lu m n e n t i t e l Mutterschutz
Hat die Arbeitnehmerin den Urlaub Kindes ist eine Kündigung (von
vor Beginn der Beschäftigungsver- ganz wenigen Ausnahmen abge-
bote nicht oder nicht vollständig sehen) gegenüber der Frau unzu-
erhalten, kann sie diesen auch lässig. Voraussetzung ist aber,
nach Ablauf der Schutzfristen im dass dem Arbeitgeber zur Zeit der
laufenden oder im nächsten Kündigung die Schwangerschaft
Urlaubsjahr beanspruchen (anders bekannt war oder ihm innerhalb
als im Bundesurlaubsgesetz, da ist von 2 Wochen nach Zugang der
der Übertragungszeitraum nur auf Kündigung mitgeteilt wird. Nur
das erste Quartal des nachfolgen- das sichere Wissen löst das Kün-
den Kalenderjahres beschränkt!). digungsverbot aus.
Mutterschutz Wenn aus bestimmtem Anlass oder Hat die Arbeitnehmerin einen be- Werdende Mutter
und Sonderver- zu bestimmten Terminen, zusätz- fristeten Arbeitsvertrag, so endet und Geburt des
gütungen lich zum laufenden Arbeitsentgelt, dieses Arbeitsverhältnis mit Ablauf Kindes bei einem
Leistungen vom Arbeitgeber er- der Frist auch dann, wenn eine befristeten
bracht werden (z. B. Weihnachts- Arbeitnehmerin schwanger wird Arbeitsverhältnis
oder Urlaubsgeld), haben auch oder im Mutterschutz ist. In einigen
Arbeitnehmerinnen, für die mutter- wenigen besonders gelagerten
schutzrechtliche Beschäftigungs- Ausnahmefällen kann ein Anspruch
verbote gelten, einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bestehen.
darauf (s. u. a. den jeweils gültigen
Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung Das könnte beispielsweise der Fall
oder Bestimmungen des Arbeits- sein, wenn vergleichbare Arbeits-
vertrages). verhältnisse verlängert werden,
nur das Arbeitsverhältnis der
Kündigungs- Vom Beginn der Schwangerschaft Schwangeren oder jungen Mutter
schutz bis 4 Monate nach der Geburt des nicht oder eine Übung (Regel-
8 9Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 10
Mutterschutz B u n d e s e rz i e h u n g s g e l d g e s et z
2. Bundeserziehungs-
geldgesetz
mäßigkeit) im Betrieb besteht, Das Bundeserziehungsgeldgesetz
befristete Verträge zu verlängern wurde novelliert und bringt für
oder bei Projektarbeit, wenn die Eltern mit Geburt eines Kindes
Höchstgrenze für befristete Ar- ab dem 1. Januar 2001 viele neue
beitsverträge noch nicht erreicht ist Möglichkeiten. Für Kinder mit
und das Projekt noch nicht abge- Geburtsdatum vor dem 1. Januar
schlossen ist und es bisher keine 2001 gelten weiterhin die Regelun-
Beanstandungen bezüglich der gen des alten Bundeserziehungs-
Arbeitsleistung gegeben hat. geldgesetzes.
Bei Zweifeln bitte Rücksprache mit Grund für die Novellierung war u. a.
dem Betriebsrat oder der IG Metall- die Tatsache, dass Familienarbeit
Verwaltungsstelle halten. (Kinderbetreuung und auch die
Inanspruchnahme von Elternzeit –
früher Erziehungsurlaub) zu fast
98 % von Frauen geleistet wird.
Durch die Neuregelungen soll mehr
Wahlfreiheit bei der Aufgabenver-
teilung in der Familie, eine bessere
Vereinbarkeit von Familie und
Beruf, sowie eine Attraktivitäts-
steigerung der Inanspruchnahme
von Elternzeit für Männer erzielt
werden.
10 11Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 12
E lt e r n ze i t
a) Elternzeit
(früher: Erziehungsurlaub)
Was ist Elternzeit ist ein höchstpersönlicher,
Elternzeit? privatrechtlicher Anspruch auf Frei-
stellung von der Arbeit zur Betreu-
ung und Erziehung von Kindern.
Wer kann Eltern- Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeit- ist letztlich ein Individualanspruch,
zeit nehmen? nehmer, die als Elternteil ein Kind, d. h. jedes Elternteil hat die Möglich-
mit dem sie in einem Haushalt keit, max. 3 Jahre (bis zur Vollen-
zusammen leben, betreuen und dung des 3. Lebensjahres des Kin-
versorgen wollen. des) für sich in Anspruch zu nehmen.
Wie lange kann Maximal 3 Jahre bis zur Vollendung Mutter und Vater können die Eltern- Wie kann ich
ich Elternzeit des 3. Lebensjahres des Kindes, zeit jeweils alleine nehmen, sie die Elternzeit
nehmen? wobei 12 Monate mit Zustimmung können sich abwechseln oder die einteilen?
des Arbeitgebers bis zum 8. Lebens- Elternzeit gemeinsam nehmen.
jahr des Kindes übertragen werden
können. Damit soll ermöglicht wer- Die von den Elternteilen allein oder
den, z. B. besser auf die Einschu- gemeinsam genommene Elternzeit
lungsphase zu reagieren. Ein Anteil darf insgesamt auf bis zu vier Zeit-
der Elternzeit von bis zu zwölf Mo- abschnitte verteilt werden.
naten kann mit Zustimmung des
Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Für Geburten ab 1.1.2004:
Vollendung des achten Lebensjahres Elternzeit kann für jedes Elternteil
des Kindes auch dann übertragen (unabhängig vom anderen) auf nur
werden, wenn sich wegen kurzer noch zwei Zeitabschnitte verteilt
Geburtenfolge oder Mehrlingsge- werden. Diese neue Regelung
burten Zeiträume überschneiden. betrachtet jedes Arbeitsverhältnis
Die Inanspruchnahme von Elternzeit der Elternteile für sich.
12 13Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 14
E lt e r n ze i t E lt e r n ze i t
Kann mein Nein, es bedarf auch keiner Zustim- Die Dauer der Elternzeit sollte Vorzeitige
Arbeitgeber mir mung des Arbeitgebers. Sollte der sorgfältig überdacht werden, bevor Beendigung oder
die Elternzeit Wunsch bestehen, einen Elternzeit- die Elternzeit vom Arbeitgeber ver- Verlängerung der
verbieten? Anteil von 12 Monaten bis zum langt und verbindlich festgelegt Elternzeit
max. 8. Lebensjahr des Kindes zu wird. Falls bei der Festlegung der
übertragen, ist die Zustimmung Elternzeit nicht die volle Dauer
des Arbeitgebers zur Übertragung gewählt ist, ist eine Verlängerung
erforderlich. Sollte allerdings zwi- nur mit Zustimmung des Arbeitge-
schenzeitlich der Arbeitgeber bers möglich.
gewechselt werden, ist ein neuer
Arbeitgeber nicht an die Zustim- Der Arbeitgeber muss der Verlän-
mung zur Übertragung gebunden gerung (bis zur vollen Dauer der
und der Rest Elternzeit verfällt. Elternzeit) allerdings zustimmen,
wenn sich die Ehepartner die
Wirksamwerden Die Elternzeit wird wirksam, wenn Elternzeit aufgeteilt haben, der vor-
der Elternzeit? die Arbeitnehmerin oder der Arbeit- gesehene Wechsel aber aus wichti-
nehmer fristgemäß seine Erklärung gem Grund nicht erfolgen kann.
gegenüber dem Arbeitgeber abge-
geben hat. Dabei muss man er- Der vorzeitigen Beendigung wegen
klären, Elternzeit beanspruchen zu der Geburt eines weiteren Kindes
wollen und dabei angeben, für wel- oder wegen eines besonderen Här-
che Zeiten innerhalb von zwei Jah- tefalles kann der Arbeitgeber nur
ren sie Elternzeit nehmen werden. innerhalb von vier Wochen aus
Der Arbeitgeber soll die Elternzeit dringenden betrieblichen Gründen
bestätigen. schriftlich widersprechen.
14 15Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 16
E lt e r n ze i t Ko lu m n e n t i t e l
Geburt eines Wird während der Elternzeit ein
weiteren Kindes weiteres Kind geboren, wird die
in der Elternzeit laufende Elternzeit dadurch nicht
automatisch beendet. Es bleibt bei
der ursprünglichen Elternzeit. Eine
weitere Elternzeit für das zweite hat der Arbeitgeber dem/der Arbeit-
Kind kann sich demnach erst an die nehmer/-in nach der Elternzeit im
abgelaufene Elternzeit des ersten laufenden oder nächsten Urlaubs-
Kindes anschließen. jahr zu gewähren. Der Erholungsur-
laub wird automatisch übertragen.
Soll z. B. die Kinderbetreuung
unter den Elternteilen neu geregelt Ein im direkten Anschluss an die
werden, kann mit Zustimmung des Mutterschutzfrist genommener
Arbeitgebers die erste Elternzeit Erholungsurlaub wird auf die Eltern-
vorzeitig beendet werden. zeit angerechnet.
Die vorzeitige Beendigung wegen Durch die Geburt eines weiteren
der Geburt eines weiteren Kindes Kindes wird der Übertragungszeit-
kann der Arbeitgeber nur innerhalb raum jedoch nicht verlängert. Wird
von vier Wochen aus dringenden der übertragene Resturlaub nicht
betrieblichen Gründen schriftlich im laufenden oder im nächsten
ablehnen. Urlaubsjahr nach Ende der ersten
Elternzeit genommen, verfällt er.
Elternzeit und Erholungsurlaub kann anteilig für
Urlaub jeden vollen Monat Elternzeit um Wenn das Arbeitsverhältnis wäh-
ein Zwölftel gekürzt werden (das rend oder mit Ablauf der Elternzeit
gilt nicht bei Elternzeit – Teilzeitar- endet, wird der verbleibende Urlaub
beit!). Restlichen Erholungsurlaub in Geld abgegolten.
16 17Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 18
E lt e r n ze i t E rz i e h u n g s g e l d
b) Erziehungsgeld
Elternzeit und Zum Thema Sondervergütungen Erziehungsgeld ist eine staatliche Was ist
Sonderver- (z. B. Weihnachts- und Urlaubs- Sozialleistung, die vom Tag der Ge- Erziehungsgeld?
gütungen geld) findet sich im Bundeserzie- burt des Kindes bis zur Vollendung
hungsgeldgesetz keine ausdrück- des 24. Lebensmonats gezahlt wird.
liche Regelung. Ob Sonderver-
gütungen auch für Arbeitnehmer/ Einen Anspruch auf Erziehungsgeld Wer bekommt
-innen in Elternzeit zu gewähren hat, wer (wie bei der Elternzeit) mit Erziehungsgeld?
sind, hängt im Einzelfall vom jewei- einem Kind in einem Haushalt lebt,
ligen Tarifvertrag, Betriebsverein- dieses Kind selbst betreut und
barung oder Arbeitsvertrag ab. Ist erzieht und keine oder keine volle
eine ausdrückliche Regelung nicht (bis 30 Std. wöchentlich oder
getroffen worden, muss jeweils auf Beschäftigung zur Berufsausbil-
den Zweck der Leistung durch den dung) Erwerbstätigkeit ausübt. Auch
Arbeitgeber abgestellt werden. nichteheliche Väter können, bei
Glaubhaftmachung einer Anerken-
Eine Sondervergütung muss wäh- nung der Vaterschaft, Erziehungs-
rend der Elternzeit dann gezahlt geld erhalten, bereits vor förmlicher
werden, wenn diese nicht auf die Vaterschaftsfeststellung.
Arbeitsleistung (die während der
Elternzeit nicht erbracht wird), son- Es besteht die Wahl zwischen einem Wieviel Geld
dern auf die Betriebszugehörigkeit Erziehungsgeld von 307 Euro/für bekomme ich?
abstellt. Hat eine Leistung Misch- Geburten ab 1.1.2004 300 Euro (Re-
charakter, darf die Leistung ohne gelbetrag) monatlich bis zur Vollen-
ausdrückliche Regelungen nicht dung des 24. Lebensmonats des
gekürzt oder ganz ausgeschlosssen Kindes oder 460 Euro/für Geburten
werden. ab 1.1.2004 450 Euro monatlich bei
einer Elternzeit von nur 12 Monaten
(Budget-Variante).
18 19Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 20
E rz i e h u n g s g e l d E rz i e h u n g s g e l d
Wird mein Das Mutterschaftsgeld wird auf das
Einkommen Erziehungsgeld angerechnet. Dane- Ehepartner/
berücksichtigt? ben gibt es Einkommensgrenzen. nichteheliche
Lebensgemeinschaft 1. – 6. Monat Ab 7. Monat
Bis zum 6. Monat sind das
> bei Paaren mit einem Kind Mit einem Kind 51.130 Euro 16.470 Euro
51.130 Euro,
für Geburten ab 1.1.2004 Neu für Geburten
ab 1.1.2004 30.000 Euro 16.500 Euro
30.000 Euro
> bei Alleinerziehenden Alleinerziehende 1. – 6. Monat Ab 7. Monat
38.350 Euro,
für Geburten ab 1.1.2004 Mit einem Kind 38.350 Euro 13.498 Euro
23.000 Euro.
Ab dem 7. Monat sind die Einkom- Neu für Geburten
ab 1.1.2004 23.000 Euro 13.500 Euro
mensgrenzen
> bei Paaren mit einem Kind
16.470 Euro,
für Geburten ab 1.1.2004
16.500 Euro Es handelt sich um das bereinigte
> bei Alleinerziehenden Jahres-Netto-Einkommen. Die Ein-
13.498 Euro, kommensgrenzen erhöhen sich bei
für Geburten ab 1.1.2004 mehreren Kindern. Bei Überschrei-
13.500 Euro. ten der Einkommensgrenzen kann
das Erziehungsgeld evtl. gekürzt
werden oder gänzlich wegfallen.
20 21Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 22
Te i lze i ta r b e i t
c) Teilzeitarbeit in der Elternzeit
Was ist Bislang war es möglich, während
Teilzeitarbeit in des Erziehungsurlaubs einer
der Elternzeit? Teilzeitbeschäftigung von max.
19 Stunden/Woche nachzugehen.
Der geäußerte Teilzeitwunsch von
Beschäftigten scheiterte damals Nein, grundsätzlich muss der Muss ich meinen
oft am Arbeitgeber oder an der Tat- Antrag auf Verringerung der Teilzeitwunsch
sache, dass Beschäftigte mehr als Arbeitszeit in der Elternzeit nicht begründen?
19 Stunden in der Woche, aber begründet werden. Allerdings muss
weniger als in einer regulären Voll- der Beginn und die gewünschte
zeitbeschäftigung arbeiten wollten. Arbeitszeitreduzierung im Antrag
Seit dem 1. Januar 2001 besteht angegeben werden. Die gewünsch-
nun das Recht auf Teilzeitarbeit, te Verteilung sollte ebenfalls ange-
(d. h. Arbeitszeitverringerung auf geben werden.
mindestens 15 bis max. 30 Stun-
den/Woche) während der Eltern- Der Arbeitgeber kann die Inan- Kann mein Arbeit-
zeit. spruchnahme der Elternzeit nicht geber mir meinen
verhindern, d. h. die gänzliche Frei- Wunsch nach
Wer kann in Alle Elternteile, die elternzeitbe- stellung von der Arbeit. Er kann Teilzeitarbeit
der Elternzeit rechtigt wären und seit mindestens aber dem Wunsch auf Teilzeitarbeit ablehnen?
Teilzeit 6 Monaten bei ihrem Arbeitgeber während der Elternzeit sog. „drin-
arbeiten? (der mehr als 15 Arbeitnehmerin- gende betriebliche Gründe“ ent-
nen und Arbeitnehmer beschäftigt, gegen bringen. Sollte zwar der
Auszubildende nicht mitgerechnet) Wunsch nach Elternzeit bestehen,
beschäftigt sind. ist aber der oder die Antragstel-
ler/-in auf eine Teilzeitbeschäfti-
gung aus finanziellen Gründen
angewiesen, so sollte die Elternzeit
22 23Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 24
Te i lze i ta r b e i t Te i lze i ta r b e i t
nur unter der Bedingung in An- Der Arbeitgeber darf das Arbeits- Elternzeit – Teil-
spruch genommen werden, dass verhältnis ab dem Zeitpunkt, von zeitarbeit und
eine gleichzeitige Teilzeitarbeit dem an Elternzeit verlangt worden Kündigungs-
ermöglicht wird. Gelingt mit dem ist, höchstens jedoch acht Wochen schutz bei
Arbeitgeber keine einvernehmliche vor Beginn der Elternzeit und wäh- „seinem“
Regelung über die angestrebte Teil- rend der Elternzeit nicht kündigen. Arbeitgeber
zeitarbeit, so ist als letzte Möglich- Das gilt grundsätzlich auch dann,
keit der Gang vor ein Arbeitsgericht wenn der/die Arbeiternehmer/-in
erforderlich. Dort trifft den Arbeit- während der Elternzeit bei „sei-
geber die volle Beweislast für nem“ Arbeitgeber Teilzeitarbeit
seine, die Teilzeitarbeit ablehnen- bis zu 30 Std. wöchentlich leistet
den Gründe. (Elternzeit-Teilzeit).
Bekomme ich Sofern die Arbeitnehmerin oder der Wird die Elternzeit auf Teilabschnit-
nach Beendigung Arbeitnehmer in der Elternzeit das te aufgeteilt, so gilt der Kündi-
der Teilzeitarbeit Arbeitsverhältnis nicht selbst been- gungsschutz nur für diesen jewei-
in der Elternzeit det hat, so lebt das Arbeitsverhält- ligen Zeitraum.
meinen alten nis mit Ende der Elternzeit wieder
Arbeitsplatz voll auf. In der Regel kann man an In der Elternzeit kann auch bei Elternzeit – Teil-
wieder? den alten Arbeitsplatz zurück. Der einem „anderen“ Arbeitgeber eine zeitarbeit bei
Arbeitgeber kann aber den/die Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden einem „anderen“
Arbeitnehmer/-in auch auf einen wöchentlich aufgenommen werden. Arbeitgeber
anderen (gleichwertigen) Arbeits- Der „andere“ Arbeitgeber ist dann
platz versetzen, wenn dies der ein Zweitarbeitgeber.
Arbeitsvertrag zulässt.
Die Elternzeit beim Erstarbeitgeber
wirkt wie eine Freitstellung von der
Arbeit. Das Arbeitsverhältnis bleibt
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Te i lze i ta r b e i t Te i lze i ta r b e i t
bestehen und lebt nach der Eltern- Teilzeitarbeit in der Elternzeit bei einem
zeit in seiner urspünglich verein- „anderen“ Arbeitgeber
barten Form wieder auf.
Arbeitnehmer/-innen, die bei Fall a)
einem „anderen“ Arbeitgeber einer Erstarbeitsverhältnis Arbeitnehmer/-in arbei-
Teilzeitbeschäftigung nachgehen wurde nach der Geburt tet nunmehr bei einem
wollen, während sie bei ihrem des Kindes von dem/ anderen (einem neuen)
Arbeitgeber Elternzeit beansprucht der Arbeitnehmer/-in Arbeitgeber in Teilzeit
haben, bedürfen dazu der Zustim- gekündigt
mung ihre Arbeitgebers; es sei
denn, es wird ein bereits vor der Besonderer Kündigungsschutz nach dem BErzGG? Ja!
Geburt des Kindes begründetes
Zweitarbeitsverhältnis fortgesetzt.
Fall b)
Der Arbeitgeber kann seine Zustim- Erstarbeitsverhältnis Arbeitnehmer/-in (mit
mung nur binnen vier Wochen aus ruht mit „voller“ Eltern- zumindest theoreti-
dringenden betrieblichen Gründen zeit schem Anspruch auf
verweigern. Erziehungsgeld) arbeitet
bei (mit Zustimmung
Kündigungs- a) Wenn das Erstarbeitsverhältnis des Erstarbeitgebers)
schutz bei einem nach der Geburt des Kindes von in Teilzeit bei einem
„anderen“ dem/der Arbeitnehmer/-in gekün- „anderen“ Arbeitgeber
Arbeitgeber digt worden und nunmehr bei
einem „anderen“ Arbeitgeber in Besonderer Kündigungsschutz nach dem BErzGG?
Teilzeit gearbeitet wird. Bislang von der Rechtsprechung noch nicht ent-
schieden worden, erscheint aber möglich.
26 27Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 28
Te i lze i ta r b e i t Te i lze i ta r b e i t
Wenn ein/e Arbeitnehmer/-in nach Teilzeitbeschäftigung in der Eltern-
der Geburt des Kindes das Arbeits- zeit nachgehen und dieser Zweitar-
verhältnis bei ihrem bisherigen beitgeber ihnen das Teilzeitarbeits-
Arbeitgeber beendet und anschlie- verhältnis kündigt, ist bislang von
ßend bei einem neuen Arbeitgeber der Rechtsprechung noch nicht ent-
eine Teilzeitarbeit aufnimmt, ohne schieden worden, erscheint aber
Elternzeit zu beanspruchen, be- möglich. Bitte in einem solchen Fall
steht auch dann der besondere Rücksprache mit dem Betriebsrat
Kündigungsschutz, wenn noch ein oder der IG Metall-Verwaltungs-
Anspruch auf Erziehungsgeld be- stelle halten.
stehen würde oder dieser Anspruch
nur deswegen nicht besteht, weil
zu viel verdient wird und die Ein-
kommensgrenzen überschritten
werden.
b) Wenn im Erstarbeitsverhältnis
Elternzeit beansprucht wurde und
bei einem „anderen“ Arbeitgeber
mit Zustimmung des Erstarbeitge-
bers in Teilzeit gearbeitet wird.
Ob der besondere Kündigungs-
schutz auch in dem Fall besteht,
wenn Arbeitnehmer/-innen (mit
zumindest noch theoretischem
Anspruch auf Erziehungsgeld) mit
Zustimmung ihres Arbeitgebers bei
einem anderen Arbeitgeber einer
28 29Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 30
Te i lze i ta n s p r u c h Te i lze i ta n s p r u c h
3. Der Teilzeitanspruch nach dem
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Auch nach der Elternzeit kann verhältnis mehr als 6 Monate be-
weiterhin Teilzeit gearbeitet wer- steht und deren Arbeitgeber min-
den. Dann richtet sich der Teilzeit- destens 15 Arbeitnehmerinnen und
wunsch nach dem gültigen Teilzeit- Arbeitnehmer beschäftigt (ohne
und Befristungsgesetz. Azubis).
Was regelt das Regelungsgegenstand des Geset- Nein, es muss aber der Umfang der Muss ich meinen
neue TzBfG? zes ist die Förderung von Teilzeitar- Arbeitszeitverringerung (z. B. 25 Teilzeitwunsch
beit, die Festlegung der Vorausset- statt 35 Stunden/Woche) angege- beim Arbeitgeber
zungen für die Zulässigkeit befris- ben werden. Daneben sollten Be- begründen?
teter Arbeitsverträge sowie die Ver- schäftigte auch die gewünschte
hinderung der Diskriminierung von Verteilung der Arbeitszeit innerhalb
Teilzeitbeschäftigten und befristet der Woche angeben (z. B. montags
beschäftigten Arbeitnehmerinnen bis donnerstags ganztägig oder
und Arbeitnehmern. Teilzeitbe- Montag bis Freitag nur 8.00 Uhr bis
schäftigt ist der- bzw. diejenige, 14.00 Uhr usw.)
dessen/deren regelmäßige wö-
chentliche Arbeitszeit kürzer ist als Das Teilzeit- und Befristungsgesetz Was muss ich bei
die eines vergleichbaren Vollzeit- verlangt keine bestimmte Form bei der Anmeldung
beschäftigten. Teilzeitbeschäftigt der Anmeldung des Teilzeitwunsches. meines Teilzeit-
sind auch Arbeitnehmer/-innen, die Aus Beweisgründen sollte aber ein wunsches
einer geringfügigen Beschäftigung schriftlicher Antrag erfolgen. beachten?
(sog. 400-Euro- oder „Mini-Jobs“)
nachgehen. Allerspätestens 3 Monate vor dem Wie ist das
gewünschten Beginn der Teilzeitar- weitere Verfahren
Wer hat einen Einen Rechtsanspruch auf Teilzeit- beit müssen Beschäftigte ihren An- nach der Anmel-
Anspruch auf arbeit haben Arbeitnehmerinnen spruch auf Arbeitszeitverringerung dung meines Teil-
Teilzeitarbeit? und Arbeitnehmer, deren Arbeits- beim Arbeitgeber geltend machen. zeitwunsches?
30 31Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 32
Te i lze i ta n s p r u c h Te i lze i ta n s p r u c h
Nach der Antragstellung „hat“ der muss seine Ablehnung nicht be-
Arbeitgeber mit dem Arbeitneh- gründen. Zwar ist es schwierig,
mer/der Arbeitnehmerin den Teil- aus einem bestehenden, gut funk-
zeitwunsch mit dem Ziel zu erör- tionierenden Arbeitsverhältnis her-
tern, zu einer Vereinbarung zu aus einen Rechtsstreit mit seinem
kommen. Den Abschluss dieser Arbeitgeber vom Zaun zu brechen,
angestrebten einvernehmlichen trotzdem sollte die arbeitsgericht-
Vorgehensweise würde eine Teil- liche Erzwingung des Teilzeitan-
zeitvereinbarung darstellen. spruches überlegt werden. In
einem solchen Verfahren muss
Kann der Arbeit- Haben der/die Arbeitnehmer/-in dann der Arbeitgeber (und nicht
geber meinen und der Arbeitgeber keine einver- der oder die Arbeitnehmer/-in)
Teilzeitwunsch nehmliche Lösung gefunden, kann seine betrieblichen (Ablehnungs-)
ablehnen? Was es verschiedene Reaktionen geben: Gründe vollständig beweisen.
kann ich dann Entweder der Arbeitgeber reagiert
machen? gar nicht bis spätestens 1 Monat Das kommt darauf an, welche Art Kann ich
vor dem gewünschten Beginn der von Teilzeitvereinbarung mit dem unproblematisch
Teilzeitarbeit. Dann tritt die Vertei- Arbeitgeber geschlossen wurde. wieder zu meiner
lung und Verringerung der Arbeits- Entweder wurde eine Teilzeitverein- ursprünglichen
zeit wie vom/von der Arbeitneh- barung auf unbestimmte Zeit abge- Arbeitszeit
mer/-in gewünscht mit Ablauf der schlossen. Dann besteht kein zurückkehren?
Monatsfrist in Kraft oder der Ar- Rechtsanspruch auf Rückkehr zur
beitgeber lehnt den Teilzeitwunsch Vollzeitarbeit, sondern nur eine
(Arbeitszeitverringerung und/oder bevorzugte Berücksichtigung bei
-verteilung) schriftlich ab. Dies hat der Besetzung frei werdender Voll-
er spätestens 1 Monat vor Beginn zeitarbeitsplätze. Hier kann evtl.
der gewünschten Verringerung der eine Rückkehr zur Vollzeitarbeit
Arbeitszeit zu tun. Der Arbeitgeber problematisch werden. Es besteht
32 33Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 34
Te i lze i ta n s p r u c h Te i lze i ta n s p r u c h
aber auch die Möglichkeit, sich mit Der Arbeitgeber kann die verein- Kann der Arbeit-
seinem Arbeitgeber auf eine Redu- barte Arbeitszeitverringerung (z. B. geber meine
zierung der Arbeitszeit für einen 25 statt 35 Stunden/Woche) nicht bestehende Teil-
ganz bestimmten Zeitraum, z. B. mehr einseitig ändern. Allerdings zeitvereinbarung
24 Monate zu einigen. Nach der kann er aber, sofern ein „überwie- ändern?
vertraglich bestimmten Zeit gilt gendes betriebliches Interesse“
dann die ursprünglich vereinbarte bestehen sollte, die Verteilung der
Arbeitszeit (Vollzeit) wieder. Arbeitszeit auf die verschiedenen
Wochentage wieder einseitig
ändern. Er muss dazu (mündlich
oder schriftlich) eine einmonatige
Ankündigungsfrist einhalten.
Weitere Verkürzungen oder Verlän- Teilzeitänderung
gerungen der Arbeitszeit sind nur durch
mit Zustimmung des Arbeitgebers Arbeitnehmer/-in?
möglich.
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Q ua l i f i z i e r u n g Q ua l i f i z i e r u n g
4. „Kontakt halten zum Betrieb“
Qualifizierung in der Elternzeit
Arbeitsabläufe und Arbeitsorgani- Das Ziel sollte sein:
sationen sind einem schnellen Beschäftigte in Elternzeit sollten
Wandel unterworfen. Gerade Kontakt halten zum Betrieb und
Beschäftigte, die sich in Elternzeit Fortbildungen wahrnehmen.
befinden (früher: Erziehungsur-
laub), haben es schwer, mit diesen Erhalt und Anpassung der beruf-
Entwicklungen Schritt zu halten. lichen Qualifizierung (Teilnahme
Kommen sie nach einem oder an allgemeinen und evtl. speziell
mehreren Jahren in ihren Betrieb betrieblichen Bildungsmaßnah-
zurück, finden sie u. U. einen völlig men).
veränderten Arbeitsplatz mit völlig
neuen Anforderungen vor. Für die
Rückkehrer/-innen ist dieses Erleb- Aufrechterhalten des Kontakts zum
nis oftmals mit der Angst verbun- Betrieb (Urlaubs-, Krankheitsver-
den, nicht mehr den Anforderungen tretungen und ggf. kleinere Pro-
gewachsen zu sein. jektarbeiten wahrnehmen, um
nicht den Anschluss an die Arbeit
Es ist daher sehr wichtig, dass die zu verlieren).
Kolleginnen und Kollegen, die sich
in der Elternzeit befinden, während
dieser Zeit die Möglichkeit erhalten
und wahrnehmen können, in Kon-
takt mit ihrem Beruf zu bleiben, zu
erfahren, wenn es irgendwo Verän-
derungen gibt, ihre Kenntnisse auf-
zufrischen oder auch neue Fach-
kenntnisse hinzuzugewinnen.
36 37Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 38
I n fo r m at i o n e n I n fom at e r i a l
Unsere Broschüren und Flyer zum
Thema Mutterschutz, Elternzeit,
Erziehungsgeld und Teilzeitarbeit:
Weitere Informationen: Teilzeit
Weitere Informationen sind erhält- „Das Teilzeitgesetz – Eine Chance
lich beim Betriebsrat, den Vertrau- auch für Männer“ (Flyer)
ensfrauen und -männern der
IG Metall oder direkt in der ört- „Teilzeit: Das aktuelle Gesetz betrieblich
lichen IG Metall-Verwaltungsstelle. umsetzen – Hinweise für Betriebsräte“
(Broschüre)
Mutterschutz und Elternzeit
„Für zwei denken – Informationen zum
Mutterschutz“ (Broschüre und Flyer)
„Neue Chancen für Väter – Informationen
zur Elternzeit“ (Flyer)
„Zeit fürs Kind – Informationen zum
Bundeserziehungsgeldgesetz“ (Flyer)
„Wenn mein Kind krank ist –
Freistellung bei Erkrankung des Kindes“
(Flyer)
Unsere Broschüren und Flyer sind in Ein-
zelexemplaren via Internet zu bestellen
www.igmetall.de/frauen
oder über die örtliche IG Metall-
Verwaltungsstelle erhältlich.
38 39Mutterschutzbro.2004.Bel 12.01.2004 11:13 Uhr Seite 40
Impressum
Impressum:
IG Metall-Vorstand
Abt. Frauen- und Gleichstellungspolitik/
Abt. Sozialpolitik
Herstellung: Ressort Werbung
Redaktion: Dianne Köster
Gestaltung: kus-design, Mannheim
Fotos: Sven Ehlers
Druck: apm AG, Darmstadt
Dezember 2003
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