Mutterschutz - Elternzeit - Teilzeit

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Titel Mutterschutzbrosch.Bel.   12.01.2004   11:15 Uhr   Seite 1

                                                               Mutterschutz –
                                                               Elternzeit – Teilzeit

    Muma FR 11 / 2286-3448
Mutterschutzbro.2004.Bel         12.01.2004                 11:13 Uhr                 Seite 1

                         M u t t e r s c h u t z – E lt e r n ze i t – Te i lze i t

     Inhalt

     1. Mutterschutz                                                            2

     2. Bundeserziehungsgeldgesetz (Allg.)                                     11

         a) Elternzeit                                                        12
         b) Erziehungsgeld                                                    19
         c) Teilzeitarbeit in der Elternzeit                                  22

     3. Der Teilzeitanspruch nach dem
        Teilzeit- und Befristungsgesetz                                      30
                                                                             16

     4. „Kontakt halten zum Betrieb“
        Qualifizierung in der Elternzeit                                      36

     5. Broschüren und Flyer                                                  39
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     Mutterschutz                                                                                              Ko lu m n e n t i t e l

     1. Mutterschutz

                       Mutterschutz ist Gesundheits-                  lingsgeburten). In den letzten 6
                       schutz für Arbeitnehmerinnen.                  Wochen vor der Geburt des Kindes
                       Mutterschutz besteht in einer                  besteht ein allgemeines Beschäfti-
                       umfassenden und früh einsetzen-                gungsverbot für werdende Mütter.
                       den Vorsorge für die Gesundheit                Sie dürfen nur dann weiter arbei-
                       von Mutter und Kind sowie der                  ten, wenn sie sich ausdrücklich
                       wirtschaftlichen Existenzsicherung             dazu bereit erklären. Diese Erklä-
                       der Mutter während der Schwan-                 rung kann jederzeit widerrufen
                       gerschaft und der ersten Wochen                werden. Nach der Geburt des Kin-
                       nach der Geburt des Kindes.                    des dürfen Frauen bis zum Ablauf
                                                                      von 8 Wochen (bzw. 12 Wochen für
      Kenntnis von der Die empfohlene Mitteilung dient                Früh- und Mehrlingsgeburten)
      Schwangerschaft: dem Zweck, die gesundheitsfürsor-              nicht beschäftigt werden. Dabei
      Mitteilung an den gerischen und sozialen Schutzbe-              handelt es sich um ein absolutes
           Arbeitgeber stimmungen des Mutterschutzge-                 Beschäftigungsverbot.
                       setzes im Interesse von Mutter und
                       Kind wirksam werden zu lassen.                 Während der Mutterschutzfrist         Mutterschaftsgeld
                       Der im ärztlichen Attest bzw. der              erhalten gesetzlich versicherte
                       Hebammenbescheinigung angege-                  Arbeitnehmerinnen Mutterschafts-
                       bene mutmaßliche Geburtstermin                 geld in Höhe von 13 Euro pro Tag,
                       ist sodann bei der Berechnung der              d. h. 364 Euro bzw. 403 Euro je
                       sechswöchigen Schutzfrist zugrun-              nach Länge des Monats.
                       de zu legen.
                                                                      Privat versicherte Arbeitnehmerin-
      Mutterschutzfrist Die Mutterschutzfrist beginnt                 nen erhalten kein tägliches Mutter-
                       6 Wochen vor und endet 8 Wochen                schaftsgeld, sondern eine Einmal-
                       nach der Geburt des Kindes                     zahlung für die gesamte Zeit in
                       (12 Wochen bei Früh- und Mehr-                 Höhe von 210 Euro.

                                              2                                   3
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          Arbeitgeber- Der Arbeitgeber zahlt einen „Zu-                 Arbeitnehmerinnen in einem „Mini-
         zuschuss zum schuss“ zum Mutterschaftsgeld.                    Job“ sind in den überwiegenden
        Mutterschafts- Dieser ist unabhängig von der eige-              Fällen nicht selbst Mitglied einer
                  geld nen Mitgliedschaft in einer gesetz-              gesetzlichen Krankenkasse, son-
                        lichen Krankenversicherung und                  dern über ihren Ehepartner versi-
                        beläuft sich auf den vollen Diffe-              chert. Daher erhalten sie wie privat
                        renzbetrag zwischen 13 Euro und                 versicherte Frauen ein Mutter-
                        dem durchschnittlichen, kalender-               schaftsgeld vom Bundesversiche-
                        täglichen Nettoarbeitsentgelt. Das              rungsamt gezahlt. Dieses beträgt
                        durchschnittliche, kalendertägliche             maximal 210 Euro für die Zeit der
                        Nettoarbeitsentgelt richtet sich                Schutzfristen und wird nur gezahlt,
                        nach dem Verdienst in den letzten               wenn folgende Voraussetzungen
                        drei abgerechneten Kalendermona-                alternativ erfüllt sind:
                        ten vor Beginn der Mutterschutz-
                        frist. Das gesamte Nettoeinkom-                 • zu Beginn der Schutzfrist in
                        men der letzten drei Monate wird                  einem Arbeitsverhältnis stehen
                        durch 90 geteilt.                                 (hierzu zählt ausdrücklich auch
                                                                          ein geringfügiges Arbeitsver-
        Arbeitnehmer- Arbeitnehmerinnen in einem „Mini-                   hältnis, also ein „Mini-Job“,
              innen in Job“ sind arbeitsrechtlich ihren
         geringfügigen vollzeitbeschäftigten Kolleg/-innen              • das Arbeitsverhältnis wurde
       Beschäftigungs- gleichgestellt. Vielfach werden                    während der Schwangerschaft
         verhältnissen Beschäftigten in „Mini-Jobs“ aller-                vom Arbeitgeber zulässig aufge-
     (sog. „Mini-Jobs“) dings die gesetzlich oder tarifver-               löst. Das geht nur mit Zustim-
      und Mutterschutz traglich bestehenden arbeitsrecht-                 mung der zuständigen Landes-
                        lichen Ansprüche vorenthalten.                    behörde, z. B. das Gewerbeauf-
                                                                          sichtsamt.

                                               4                                    5
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     Mutterschutz                                                                                              Mutterschutz

                       Beantragt werden kann das Mutter-                 selbst Mitglied einer gesetzlichen
                       schaftsgeld beim Bundesversiche-                  Krankenkasse sind, erhalten
                       rungsamt, Villemombler Str. 76 in                 Mutterschaftsgeld auf Antrag
                       53123 Bonn.                                       vom Bundesversicherungsamt,
                                                                         Villemombler Str. 76, 53123 Bonn.
                       Privat versicherte Arbeitnehmer-
                       innen und solche, die nicht selbst                Der Anspruch auf Zuschuss des
                       gesetzlich versichert sind, können                Arbeitgebers zum Mutterschafts-
                       ab der Geburt des Kindes das volle                geld ist gegenüber dem Arbeitge-
                       Erziehungsgeld erhalten, welches                  ber geltend zu machen.
                       nicht – wie bei gesetzlich versicher-
                       ten Frauen – mit dem Mutter-                      Ausfallzeiten wegen mutterschutz- Mutterschutz und
                       schaftsgeld verrechnet wird.                      rechtlicher Beschäftigungsverbote Urlaub
                                                                         gelten als Beschäftigungszeiten.
       Beschäftigungs- Auch Beschäftigte in der „Gleit-                  Der Erholungsurlaub für werdende
        verhältnisse in zone“ erhalten während des Mut-                  Mütter darf nicht um die Zeiten des
       der sog. „Gleit- terschutzes wie alle berufstätigen               Mutterschutzes gekürzt werden.
       zone“ (Entgelte und pflichtversicherten Frauen ein
       zwischen 400,01 Mutterschaftsgeld von ihrer Kran-
       und 800,00 Euro kenkasse, welches der Arbeitgeber
                       bis zur Höhe des Nettolohns auf-
                       stockt.

            Antrag auf Gesetzlich krankenversicherte
        Mutterschafts- Arbeitnehmerinnen beantragen das
       geld und Arbeit- Mutterschaftsgeld bei ihrer Kran-
        geberzuschuss kenkasse. Arbeitnehmerinnen, die
                       privat versichert sind oder nicht

                                              6                                      7
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                               Hat die Arbeitnehmerin den Urlaub                 Kindes ist eine Kündigung (von
                               vor Beginn der Beschäftigungsver-                 ganz wenigen Ausnahmen abge-
                               bote nicht oder nicht vollständig                 sehen) gegenüber der Frau unzu-
                               erhalten, kann sie diesen auch                    lässig. Voraussetzung ist aber,
                               nach Ablauf der Schutzfristen im                  dass dem Arbeitgeber zur Zeit der
                               laufenden oder im nächsten                        Kündigung die Schwangerschaft
                               Urlaubsjahr beanspruchen (anders                  bekannt war oder ihm innerhalb
                               als im Bundesurlaubsgesetz, da ist                von 2 Wochen nach Zugang der
                               der Übertragungszeitraum nur auf                  Kündigung mitgeteilt wird. Nur
                               das erste Quartal des nachfolgen-                 das sichere Wissen löst das Kün-
                               den Kalenderjahres beschränkt!).                  digungsverbot aus.

             Mutterschutz Wenn aus bestimmtem Anlass oder                        Hat die Arbeitnehmerin einen be-       Werdende Mutter
         und Sonderver- zu bestimmten Terminen, zusätz-                          fristeten Arbeitsvertrag, so endet     und Geburt des
                   gütungen lich zum laufenden Arbeitsentgelt,                   dieses Arbeitsverhältnis mit Ablauf    Kindes bei einem
                               Leistungen vom Arbeitgeber er-                    der Frist auch dann, wenn eine         befristeten
                               bracht werden (z. B. Weihnachts-                  Arbeitnehmerin schwanger wird          Arbeitsverhältnis
                               oder Urlaubsgeld), haben auch                     oder im Mutterschutz ist. In einigen
                               Arbeitnehmerinnen, für die mutter-                wenigen besonders gelagerten
                               schutzrechtliche Beschäftigungs-                  Ausnahmefällen kann ein Anspruch
                               verbote gelten, einen Anspruch                    auf Weiterbeschäftigung bestehen.
                               darauf (s. u. a. den jeweils gültigen
                               Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung                Das könnte beispielsweise der Fall
                               oder Bestimmungen des Arbeits-                    sein, wenn vergleichbare Arbeits-
                               vertrages).                                       verhältnisse verlängert werden,
                                                                                 nur das Arbeitsverhältnis der
              Kündigungs- Vom Beginn der Schwangerschaft                         Schwangeren oder jungen Mutter
                        schutz bis 4 Monate nach der Geburt des                  nicht oder eine Übung (Regel-

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     Mutterschutz                                                                                  B u n d e s e rz i e h u n g s g e l d g e s et z

                                                                       2. Bundeserziehungs-
                                                                       geldgesetz

                    mäßigkeit) im Betrieb besteht,                     Das Bundeserziehungsgeldgesetz
                    befristete Verträge zu verlängern                  wurde novelliert und bringt für
                    oder bei Projektarbeit, wenn die                   Eltern mit Geburt eines Kindes
                    Höchstgrenze für befristete Ar-                    ab dem 1. Januar 2001 viele neue
                    beitsverträge noch nicht erreicht ist              Möglichkeiten. Für Kinder mit
                    und das Projekt noch nicht abge-                   Geburtsdatum vor dem 1. Januar
                    schlossen ist und es bisher keine                  2001 gelten weiterhin die Regelun-
                    Beanstandungen bezüglich der                       gen des alten Bundeserziehungs-
                    Arbeitsleistung gegeben hat.                       geldgesetzes.

                    Bei Zweifeln bitte Rücksprache mit                 Grund für die Novellierung war u. a.
                    dem Betriebsrat oder der IG Metall-                die Tatsache, dass Familienarbeit
                    Verwaltungsstelle halten.                          (Kinderbetreuung und auch die
                                                                       Inanspruchnahme von Elternzeit –
                                                                       früher Erziehungsurlaub) zu fast
                                                                       98 % von Frauen geleistet wird.
                                                                       Durch die Neuregelungen soll mehr
                                                                       Wahlfreiheit bei der Aufgabenver-
                                                                       teilung in der Familie, eine bessere
                                                                       Vereinbarkeit von Familie und
                                                                       Beruf, sowie eine Attraktivitäts-
                                                                       steigerung der Inanspruchnahme
                                                                       von Elternzeit für Männer erzielt
                                                                       werden.

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     E lt e r n ze i t

     a) Elternzeit
     (früher: Erziehungsurlaub)

                         Was ist Elternzeit ist ein höchstpersönlicher,
                 Elternzeit? privatrechtlicher Anspruch auf Frei-
                                 stellung von der Arbeit zur Betreu-
                                 ung und Erziehung von Kindern.

       Wer kann Eltern- Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeit-                           ist letztlich ein Individualanspruch,
             zeit nehmen? nehmer, die als Elternteil ein Kind,                       d. h. jedes Elternteil hat die Möglich-
                                 mit dem sie in einem Haushalt                       keit, max. 3 Jahre (bis zur Vollen-
                                 zusammen leben, betreuen und                        dung des 3. Lebensjahres des Kin-
                                 versorgen wollen.                                   des) für sich in Anspruch zu nehmen.

         Wie lange kann Maximal 3 Jahre bis zur Vollendung                           Mutter und Vater können die Eltern- Wie kann ich
             ich Elternzeit des 3. Lebensjahres des Kindes,                          zeit jeweils alleine nehmen, sie    die Elternzeit
                    nehmen? wobei 12 Monate mit Zustimmung                           können sich abwechseln oder die     einteilen?
                                 des Arbeitgebers bis zum 8. Lebens-                 Elternzeit gemeinsam nehmen.
                                 jahr des Kindes übertragen werden
                                 können. Damit soll ermöglicht wer-                  Die von den Elternteilen allein oder
                                 den, z. B. besser auf die Einschu-                  gemeinsam genommene Elternzeit
                                 lungsphase zu reagieren. Ein Anteil                 darf insgesamt auf bis zu vier Zeit-
                                 der Elternzeit von bis zu zwölf Mo-                 abschnitte verteilt werden.
                                 naten kann mit Zustimmung des
                                 Arbeitgebers auf die Zeit bis zur                   Für Geburten ab 1.1.2004:
                                 Vollendung des achten Lebensjahres                  Elternzeit kann für jedes Elternteil
                                 des Kindes auch dann übertragen                     (unabhängig vom anderen) auf nur
                                 werden, wenn sich wegen kurzer                      noch zwei Zeitabschnitte verteilt
                                 Geburtenfolge oder Mehrlingsge-                     werden. Diese neue Regelung
                                 burten Zeiträume überschneiden.                     betrachtet jedes Arbeitsverhältnis
                                 Die Inanspruchnahme von Elternzeit                  der Elternteile für sich.

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                  Kann mein Nein, es bedarf auch keiner Zustim-                Die Dauer der Elternzeit sollte         Vorzeitige
         Arbeitgeber mir mung des Arbeitgebers. Sollte der                     sorgfältig überdacht werden, bevor      Beendigung oder
             die Elternzeit Wunsch bestehen, einen Elternzeit-                 die Elternzeit vom Arbeitgeber ver-     Verlängerung der
                  verbieten? Anteil von 12 Monaten bis zum                     langt und verbindlich festgelegt        Elternzeit
                             max. 8. Lebensjahr des Kindes zu                  wird. Falls bei der Festlegung der
                             übertragen, ist die Zustimmung                    Elternzeit nicht die volle Dauer
                             des Arbeitgebers zur Übertragung                  gewählt ist, ist eine Verlängerung
                             erforderlich. Sollte allerdings zwi-              nur mit Zustimmung des Arbeitge-
                             schenzeitlich der Arbeitgeber                     bers möglich.
                             gewechselt werden, ist ein neuer
                             Arbeitgeber nicht an die Zustim-                  Der Arbeitgeber muss der Verlän-
                             mung zur Übertragung gebunden                     gerung (bis zur vollen Dauer der
                             und der Rest Elternzeit verfällt.                 Elternzeit) allerdings zustimmen,
                                                                               wenn sich die Ehepartner die
        Wirksamwerden Die Elternzeit wird wirksam, wenn                        Elternzeit aufgeteilt haben, der vor-
           der Elternzeit? die Arbeitnehmerin oder der Arbeit-                 gesehene Wechsel aber aus wichti-
                             nehmer fristgemäß seine Erklärung                 gem Grund nicht erfolgen kann.
                             gegenüber dem Arbeitgeber abge-
                             geben hat. Dabei muss man er-                     Der vorzeitigen Beendigung wegen
                             klären, Elternzeit beanspruchen zu                der Geburt eines weiteren Kindes
                             wollen und dabei angeben, für wel-                oder wegen eines besonderen Här-
                             che Zeiten innerhalb von zwei Jah-                tefalles kann der Arbeitgeber nur
                             ren sie Elternzeit nehmen werden.                 innerhalb von vier Wochen aus
                             Der Arbeitgeber soll die Elternzeit               dringenden betrieblichen Gründen
                             bestätigen.                                       schriftlich widersprechen.

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              Geburt eines Wird während der Elternzeit ein
        weiteren Kindes weiteres Kind geboren, wird die
         in der Elternzeit laufende Elternzeit dadurch nicht
                                automatisch beendet. Es bleibt bei
                                der ursprünglichen Elternzeit. Eine
                                weitere Elternzeit für das zweite                    hat der Arbeitgeber dem/der Arbeit-
                                Kind kann sich demnach erst an die                   nehmer/-in nach der Elternzeit im
                                abgelaufene Elternzeit des ersten                    laufenden oder nächsten Urlaubs-
                                Kindes anschließen.                                  jahr zu gewähren. Der Erholungsur-
                                                                                     laub wird automatisch übertragen.
                                Soll z. B. die Kinderbetreuung
                                unter den Elternteilen neu geregelt                  Ein im direkten Anschluss an die
                                werden, kann mit Zustimmung des                      Mutterschutzfrist genommener
                                Arbeitgebers die erste Elternzeit                    Erholungsurlaub wird auf die Eltern-
                                vorzeitig beendet werden.                            zeit angerechnet.

                                Die vorzeitige Beendigung wegen                      Durch die Geburt eines weiteren
                                der Geburt eines weiteren Kindes                     Kindes wird der Übertragungszeit-
                                kann der Arbeitgeber nur innerhalb                   raum jedoch nicht verlängert. Wird
                                von vier Wochen aus dringenden                       der übertragene Resturlaub nicht
                                betrieblichen Gründen schriftlich                    im laufenden oder im nächsten
                                ablehnen.                                            Urlaubsjahr nach Ende der ersten
                                                                                     Elternzeit genommen, verfällt er.
            Elternzeit und Erholungsurlaub kann anteilig für
                         Urlaub jeden vollen Monat Elternzeit um                     Wenn das Arbeitsverhältnis wäh-
                                ein Zwölftel gekürzt werden (das                     rend oder mit Ablauf der Elternzeit
                                gilt nicht bei Elternzeit – Teilzeitar-              endet, wird der verbleibende Urlaub
                                beit!). Restlichen Erholungsurlaub                   in Geld abgegolten.

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     E lt e r n ze i t                                                                                                  E rz i e h u n g s g e l d

                                                                                b) Erziehungsgeld

            Elternzeit und Zum Thema Sondervergütungen                          Erziehungsgeld ist eine staatliche  Was ist
                 Sonderver- (z. B. Weihnachts- und Urlaubs-                     Sozialleistung, die vom Tag der Ge- Erziehungsgeld?
                   gütungen geld) findet sich im Bundeserzie-                   burt des Kindes bis zur Vollendung
                             hungsgeldgesetz keine ausdrück-                    des 24. Lebensmonats gezahlt wird.
                             liche Regelung. Ob Sonderver-
                             gütungen auch für Arbeitnehmer/                    Einen Anspruch auf Erziehungsgeld Wer bekommt
                             -innen in Elternzeit zu gewähren                   hat, wer (wie bei der Elternzeit) mit Erziehungsgeld?
                             sind, hängt im Einzelfall vom jewei-               einem Kind in einem Haushalt lebt,
                             ligen Tarifvertrag, Betriebsverein-                dieses Kind selbst betreut und
                             barung oder Arbeitsvertrag ab. Ist                 erzieht und keine oder keine volle
                             eine ausdrückliche Regelung nicht                  (bis 30 Std. wöchentlich oder
                             getroffen worden, muss jeweils auf                 Beschäftigung zur Berufsausbil-
                             den Zweck der Leistung durch den                   dung) Erwerbstätigkeit ausübt. Auch
                             Arbeitgeber abgestellt werden.                     nichteheliche Väter können, bei
                                                                                Glaubhaftmachung einer Anerken-
                             Eine Sondervergütung muss wäh-                     nung der Vaterschaft, Erziehungs-
                             rend der Elternzeit dann gezahlt                   geld erhalten, bereits vor förmlicher
                             werden, wenn diese nicht auf die                   Vaterschaftsfeststellung.
                             Arbeitsleistung (die während der
                             Elternzeit nicht erbracht wird), son-              Es besteht die Wahl zwischen einem Wieviel Geld
                             dern auf die Betriebszugehörigkeit                 Erziehungsgeld von 307 Euro/für      bekomme ich?
                             abstellt. Hat eine Leistung Misch-                 Geburten ab 1.1.2004 300 Euro (Re-
                             charakter, darf die Leistung ohne                  gelbetrag) monatlich bis zur Vollen-
                             ausdrückliche Regelungen nicht                     dung des 24. Lebensmonats des
                             gekürzt oder ganz ausgeschlosssen                  Kindes oder 460 Euro/für Geburten
                             werden.                                            ab 1.1.2004 450 Euro monatlich bei
                                                                                einer Elternzeit von nur 12 Monaten
                                                                                (Budget-Variante).

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     E rz i e h u n g s g e l d                                                                                        E rz i e h u n g s g e l d

                  Wird mein Das Mutterschaftsgeld wird auf das
                Einkommen Erziehungsgeld angerechnet. Dane-                      Ehepartner/
          berücksichtigt? ben gibt es Einkommensgrenzen.                         nichteheliche
                                                                                 Lebensgemeinschaft    1. – 6. Monat           Ab 7. Monat
                                  Bis zum 6. Monat sind das
                                  > bei Paaren mit einem Kind                    Mit einem Kind        51.130 Euro             16.470 Euro
                                        51.130 Euro,
                                        für Geburten ab 1.1.2004                 Neu für Geburten
                                                                                 ab 1.1.2004           30.000 Euro             16.500 Euro
                                        30.000 Euro
                                  > bei Alleinerziehenden                        Alleinerziehende      1. – 6. Monat           Ab 7. Monat
                                        38.350 Euro,
                                        für Geburten ab 1.1.2004                 Mit einem Kind        38.350 Euro             13.498 Euro
                                        23.000 Euro.
                                  Ab dem 7. Monat sind die Einkom-               Neu für Geburten
                                                                                 ab 1.1.2004           23.000 Euro             13.500 Euro
                                  mensgrenzen
                                  > bei Paaren mit einem Kind
                                        16.470 Euro,
                                        für Geburten ab 1.1.2004
                                        16.500 Euro                             Es handelt sich um das bereinigte
                                  > bei Alleinerziehenden                       Jahres-Netto-Einkommen. Die Ein-
                                        13.498 Euro,                            kommensgrenzen erhöhen sich bei
                                        für Geburten ab 1.1.2004                mehreren Kindern. Bei Überschrei-
                                        13.500 Euro.                            ten der Einkommensgrenzen kann
                                                                                das Erziehungsgeld evtl. gekürzt
                                                                                werden oder gänzlich wegfallen.

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     Te i lze i ta r b e i t

     c) Teilzeitarbeit in der Elternzeit

                       Was ist Bislang war es möglich, während
         Teilzeitarbeit in des Erziehungsurlaubs einer
           der Elternzeit? Teilzeitbeschäftigung von max.
                                19 Stunden/Woche nachzugehen.
                                Der geäußerte Teilzeitwunsch von
                                Beschäftigten scheiterte damals                   Nein, grundsätzlich muss der         Muss ich meinen
                                oft am Arbeitgeber oder an der Tat-               Antrag auf Verringerung der          Teilzeitwunsch
                                sache, dass Beschäftigte mehr als                 Arbeitszeit in der Elternzeit nicht  begründen?
                                19 Stunden in der Woche, aber                     begründet werden. Allerdings muss
                                weniger als in einer regulären Voll-              der Beginn und die gewünschte
                                zeitbeschäftigung arbeiten wollten.               Arbeitszeitreduzierung im Antrag
                                Seit dem 1. Januar 2001 besteht                   angegeben werden. Die gewünsch-
                                nun das Recht auf Teilzeitarbeit,                 te Verteilung sollte ebenfalls ange-
                                (d. h. Arbeitszeitverringerung auf                geben werden.
                                mindestens 15 bis max. 30 Stun-
                                den/Woche) während der Eltern-                    Der Arbeitgeber kann die Inan-          Kann mein Arbeit-
                                zeit.                                             spruchnahme der Elternzeit nicht        geber mir meinen
                                                                                  verhindern, d. h. die gänzliche Frei-   Wunsch nach
                Wer kann in Alle Elternteile, die elternzeitbe-                   stellung von der Arbeit. Er kann        Teilzeitarbeit
             der Elternzeit rechtigt wären und seit mindestens                    aber dem Wunsch auf Teilzeitarbeit      ablehnen?
                        Teilzeit 6 Monaten bei ihrem Arbeitgeber                  während der Elternzeit sog. „drin-
                    arbeiten? (der mehr als 15 Arbeitnehmerin-                    gende betriebliche Gründe“ ent-
                                nen und Arbeitnehmer beschäftigt,                 gegen bringen. Sollte zwar der
                                Auszubildende nicht mitgerechnet)                 Wunsch nach Elternzeit bestehen,
                                beschäftigt sind.                                 ist aber der oder die Antragstel-
                                                                                  ler/-in auf eine Teilzeitbeschäfti-
                                                                                  gung aus finanziellen Gründen
                                                                                  angewiesen, so sollte die Elternzeit

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     Te i lze i ta r b e i t                                                                                                    Te i lze i ta r b e i t

                               nur unter der Bedingung in An-                      Der Arbeitgeber darf das Arbeits-       Elternzeit – Teil-
                               spruch genommen werden, dass                        verhältnis ab dem Zeitpunkt, von        zeitarbeit und
                               eine gleichzeitige Teilzeitarbeit                   dem an Elternzeit verlangt worden       Kündigungs-
                               ermöglicht wird. Gelingt mit dem                    ist, höchstens jedoch acht Wochen       schutz bei
                               Arbeitgeber keine einvernehmliche                   vor Beginn der Elternzeit und wäh-      „seinem“
                               Regelung über die angestrebte Teil-                 rend der Elternzeit nicht kündigen.     Arbeitgeber
                               zeitarbeit, so ist als letzte Möglich-              Das gilt grundsätzlich auch dann,
                               keit der Gang vor ein Arbeitsgericht                wenn der/die Arbeiternehmer/-in
                               erforderlich. Dort trifft den Arbeit-               während der Elternzeit bei „sei-
                               geber die volle Beweislast für                      nem“ Arbeitgeber Teilzeitarbeit
                               seine, die Teilzeitarbeit ablehnen-                 bis zu 30 Std. wöchentlich leistet
                               den Gründe.                                         (Elternzeit-Teilzeit).

             Bekomme ich Sofern die Arbeitnehmerin oder der                        Wird die Elternzeit auf Teilabschnit-
      nach Beendigung Arbeitnehmer in der Elternzeit das                           te aufgeteilt, so gilt der Kündi-
       der Teilzeitarbeit Arbeitsverhältnis nicht selbst been-                     gungsschutz nur für diesen jewei-
         in der Elternzeit det hat, so lebt das Arbeitsverhält-                    ligen Zeitraum.
              meinen alten nis mit Ende der Elternzeit wieder
               Arbeitsplatz voll auf. In der Regel kann man an                     In der Elternzeit kann auch bei         Elternzeit – Teil-
                      wieder? den alten Arbeitsplatz zurück. Der                   einem „anderen“ Arbeitgeber eine        zeitarbeit bei
                               Arbeitgeber kann aber den/die                       Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden        einem „anderen“
                               Arbeitnehmer/-in auch auf einen                     wöchentlich aufgenommen werden.         Arbeitgeber
                               anderen (gleichwertigen) Arbeits-                   Der „andere“ Arbeitgeber ist dann
                               platz versetzen, wenn dies der                      ein Zweitarbeitgeber.
                               Arbeitsvertrag zulässt.
                                                                                   Die Elternzeit beim Erstarbeitgeber
                                                                                   wirkt wie eine Freitstellung von der
                                                                                   Arbeit. Das Arbeitsverhältnis bleibt

                                                      24                                       25
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     Te i lze i ta r b e i t                                                                                           Te i lze i ta r b e i t

                               bestehen und lebt nach der Eltern-               Teilzeitarbeit in der Elternzeit bei einem
                               zeit in seiner urspünglich verein-               „anderen“ Arbeitgeber
                               barten Form wieder auf.

                               Arbeitnehmer/-innen, die bei                     Fall a)
                               einem „anderen“ Arbeitgeber einer                Erstarbeitsverhältnis        Arbeitnehmer/-in arbei-
                               Teilzeitbeschäftigung nachgehen                  wurde nach der Geburt        tet nunmehr bei einem
                               wollen, während sie bei ihrem                    des Kindes von dem/          anderen (einem neuen)
                               Arbeitgeber Elternzeit beansprucht               der Arbeitnehmer/-in         Arbeitgeber in Teilzeit
                               haben, bedürfen dazu der Zustim-                 gekündigt
                               mung ihre Arbeitgebers; es sei
                               denn, es wird ein bereits vor der                Besonderer Kündigungsschutz nach dem BErzGG? Ja!
                               Geburt des Kindes begründetes
                               Zweitarbeitsverhältnis fortgesetzt.
                                                                                Fall b)
                               Der Arbeitgeber kann seine Zustim-               Erstarbeitsverhältnis        Arbeitnehmer/-in (mit
                               mung nur binnen vier Wochen aus                  ruht mit „voller“ Eltern-    zumindest theoreti-
                               dringenden betrieblichen Gründen                 zeit                         schem Anspruch auf
                               verweigern.                                                                   Erziehungsgeld) arbeitet
                                                                                                             bei (mit Zustimmung
              Kündigungs- a) Wenn das Erstarbeitsverhältnis                                                  des Erstarbeitgebers)
       schutz bei einem nach der Geburt des Kindes von                                                       in Teilzeit bei einem
                  „anderen“ dem/der Arbeitnehmer/-in gekün-                                                  „anderen“ Arbeitgeber
                Arbeitgeber digt worden und nunmehr bei
                               einem „anderen“ Arbeitgeber in                   Besonderer Kündigungsschutz nach dem BErzGG?
                               Teilzeit gearbeitet wird.                        Bislang von der Rechtsprechung noch nicht ent-
                                                                                schieden worden, erscheint aber möglich.

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     Te i lze i ta r b e i t                                                                                          Te i lze i ta r b e i t

                               Wenn ein/e Arbeitnehmer/-in nach                Teilzeitbeschäftigung in der Eltern-
                               der Geburt des Kindes das Arbeits-              zeit nachgehen und dieser Zweitar-
                               verhältnis bei ihrem bisherigen                 beitgeber ihnen das Teilzeitarbeits-
                               Arbeitgeber beendet und anschlie-               verhältnis kündigt, ist bislang von
                               ßend bei einem neuen Arbeitgeber                der Rechtsprechung noch nicht ent-
                               eine Teilzeitarbeit aufnimmt, ohne              schieden worden, erscheint aber
                               Elternzeit zu beanspruchen, be-                 möglich. Bitte in einem solchen Fall
                               steht auch dann der besondere                   Rücksprache mit dem Betriebsrat
                               Kündigungsschutz, wenn noch ein                 oder der IG Metall-Verwaltungs-
                               Anspruch auf Erziehungsgeld be-                 stelle halten.
                               stehen würde oder dieser Anspruch
                               nur deswegen nicht besteht, weil
                               zu viel verdient wird und die Ein-
                               kommensgrenzen überschritten
                               werden.

                               b) Wenn im Erstarbeitsverhältnis
                               Elternzeit beansprucht wurde und
                               bei einem „anderen“ Arbeitgeber
                               mit Zustimmung des Erstarbeitge-
                               bers in Teilzeit gearbeitet wird.
                               Ob der besondere Kündigungs-
                               schutz auch in dem Fall besteht,
                               wenn Arbeitnehmer/-innen (mit
                               zumindest noch theoretischem
                               Anspruch auf Erziehungsgeld) mit
                               Zustimmung ihres Arbeitgebers bei
                               einem anderen Arbeitgeber einer

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     Te i lze i ta n s p r u c h                                                                                              Te i lze i ta n s p r u c h

     3. Der Teilzeitanspruch nach dem
     Teilzeit- und Befristungsgesetz

                                   Auch nach der Elternzeit kann                      verhältnis mehr als 6 Monate be-
                                   weiterhin Teilzeit gearbeitet wer-                 steht und deren Arbeitgeber min-
                                   den. Dann richtet sich der Teilzeit-               destens 15 Arbeitnehmerinnen und
                                   wunsch nach dem gültigen Teilzeit-                 Arbeitnehmer beschäftigt (ohne
                                   und Befristungsgesetz.                             Azubis).

          Was regelt das Regelungsgegenstand des Geset-                               Nein, es muss aber der Umfang der      Muss ich meinen
              neue TzBfG? zes ist die Förderung von Teilzeitar-                       Arbeitszeitverringerung (z. B. 25      Teilzeitwunsch
                                   beit, die Festlegung der Vorausset-                statt 35 Stunden/Woche) angege-        beim Arbeitgeber
                                   zungen für die Zulässigkeit befris-                ben werden. Daneben sollten Be-        begründen?
                                   teter Arbeitsverträge sowie die Ver-               schäftigte auch die gewünschte
                                   hinderung der Diskriminierung von                  Verteilung der Arbeitszeit innerhalb
                                   Teilzeitbeschäftigten und befristet                der Woche angeben (z. B. montags
                                   beschäftigten Arbeitnehmerinnen                    bis donnerstags ganztägig oder
                                   und Arbeitnehmern. Teilzeitbe-                     Montag bis Freitag nur 8.00 Uhr bis
                                   schäftigt ist der- bzw. diejenige,                 14.00 Uhr usw.)
                                   dessen/deren regelmäßige wö-
                                   chentliche Arbeitszeit kürzer ist als              Das Teilzeit- und Befristungsgesetz    Was muss ich bei
                                   die eines vergleichbaren Vollzeit-                 verlangt keine bestimmte Form bei      der Anmeldung
                                   beschäftigten. Teilzeitbeschäftigt                 der Anmeldung des Teilzeitwunsches.    meines Teilzeit-
                                   sind auch Arbeitnehmer/-innen, die                 Aus Beweisgründen sollte aber ein      wunsches
                                   einer geringfügigen Beschäftigung                  schriftlicher Antrag erfolgen.         beachten?
                                   (sog. 400-Euro- oder „Mini-Jobs“)
                                   nachgehen.                                         Allerspätestens 3 Monate vor dem       Wie ist das
                                                                                      gewünschten Beginn der Teilzeitar-     weitere Verfahren
            Wer hat einen Einen Rechtsanspruch auf Teilzeit-                          beit müssen Beschäftigte ihren An-     nach der Anmel-
             Anspruch auf arbeit haben Arbeitnehmerinnen                              spruch auf Arbeitszeitverringerung     dung meines Teil-
           Teilzeitarbeit? und Arbeitnehmer, deren Arbeits-                           beim Arbeitgeber geltend machen.       zeitwunsches?

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     Te i lze i ta n s p r u c h                                                                                              Te i lze i ta n s p r u c h

                                   Nach der Antragstellung „hat“ der                   muss seine Ablehnung nicht be-
                                   Arbeitgeber mit dem Arbeitneh-                      gründen. Zwar ist es schwierig,
                                   mer/der Arbeitnehmerin den Teil-                    aus einem bestehenden, gut funk-
                                   zeitwunsch mit dem Ziel zu erör-                    tionierenden Arbeitsverhältnis her-
                                   tern, zu einer Vereinbarung zu                      aus einen Rechtsstreit mit seinem
                                   kommen. Den Abschluss dieser                        Arbeitgeber vom Zaun zu brechen,
                                   angestrebten einvernehmlichen                       trotzdem sollte die arbeitsgericht-
                                   Vorgehensweise würde eine Teil-                     liche Erzwingung des Teilzeitan-
                                   zeitvereinbarung darstellen.                        spruches überlegt werden. In
                                                                                       einem solchen Verfahren muss
        Kann der Arbeit- Haben der/die Arbeitnehmer/-in                                dann der Arbeitgeber (und nicht
            geber meinen und der Arbeitgeber keine einver-                             der oder die Arbeitnehmer/-in)
          Teilzeitwunsch nehmliche Lösung gefunden, kann                               seine betrieblichen (Ablehnungs-)
          ablehnen? Was es verschiedene Reaktionen geben:                              Gründe vollständig beweisen.
            kann ich dann Entweder der Arbeitgeber reagiert
                    machen? gar nicht bis spätestens 1 Monat                           Das kommt darauf an, welche Art       Kann ich
                                   vor dem gewünschten Beginn der                      von Teilzeitvereinbarung mit dem      unproblematisch
                                   Teilzeitarbeit. Dann tritt die Vertei-              Arbeitgeber geschlossen wurde.        wieder zu meiner
                                   lung und Verringerung der Arbeits-                  Entweder wurde eine Teilzeitverein-   ursprünglichen
                                   zeit wie vom/von der Arbeitneh-                     barung auf unbestimmte Zeit abge-     Arbeitszeit
                                   mer/-in gewünscht mit Ablauf der                    schlossen. Dann besteht kein          zurückkehren?
                                   Monatsfrist in Kraft oder der Ar-                   Rechtsanspruch auf Rückkehr zur
                                   beitgeber lehnt den Teilzeitwunsch                  Vollzeitarbeit, sondern nur eine
                                   (Arbeitszeitverringerung und/oder                   bevorzugte Berücksichtigung bei
                                   -verteilung) schriftlich ab. Dies hat               der Besetzung frei werdender Voll-
                                   er spätestens 1 Monat vor Beginn                    zeitarbeitsplätze. Hier kann evtl.
                                   der gewünschten Verringerung der                    eine Rückkehr zur Vollzeitarbeit
                                   Arbeitszeit zu tun. Der Arbeitgeber                 problematisch werden. Es besteht

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     Te i lze i ta n s p r u c h                                                                                            Te i lze i ta n s p r u c h

                                   aber auch die Möglichkeit, sich mit              Der Arbeitgeber kann die verein-       Kann der Arbeit-
                                   seinem Arbeitgeber auf eine Redu-                barte Arbeitszeitverringerung (z. B.   geber meine
                                   zierung der Arbeitszeit für einen                25 statt 35 Stunden/Woche) nicht       bestehende Teil-
                                   ganz bestimmten Zeitraum, z. B.                  mehr einseitig ändern. Allerdings      zeitvereinbarung
                                   24 Monate zu einigen. Nach der                   kann er aber, sofern ein „überwie-     ändern?
                                   vertraglich bestimmten Zeit gilt                 gendes betriebliches Interesse“
                                   dann die ursprünglich vereinbarte                bestehen sollte, die Verteilung der
                                   Arbeitszeit (Vollzeit) wieder.                   Arbeitszeit auf die verschiedenen
                                                                                    Wochentage wieder einseitig
                                                                                    ändern. Er muss dazu (mündlich
                                                                                    oder schriftlich) eine einmonatige
                                                                                    Ankündigungsfrist einhalten.

                                                                                    Weitere Verkürzungen oder Verlän-      Teilzeitänderung
                                                                                    gerungen der Arbeitszeit sind nur      durch
                                                                                    mit Zustimmung des Arbeitgebers        Arbeitnehmer/-in?
                                                                                    möglich.

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     Q ua l i f i z i e r u n g                                                                                           Q ua l i f i z i e r u n g

     4. „Kontakt halten zum Betrieb“
     Qualifizierung in der Elternzeit

                                  Arbeitsabläufe und Arbeitsorgani-                  Das Ziel sollte sein:
                                  sationen sind einem schnellen                      Beschäftigte in Elternzeit sollten
                                  Wandel unterworfen. Gerade                         Kontakt halten zum Betrieb und
                                  Beschäftigte, die sich in Elternzeit               Fortbildungen wahrnehmen.
                                  befinden (früher: Erziehungsur-
                                  laub), haben es schwer, mit diesen                 Erhalt und Anpassung der beruf-
                                  Entwicklungen Schritt zu halten.                   lichen Qualifizierung (Teilnahme
                                  Kommen sie nach einem oder                         an allgemeinen und evtl. speziell
                                  mehreren Jahren in ihren Betrieb                   betrieblichen Bildungsmaßnah-
                                  zurück, finden sie u. U. einen völlig              men).
                                  veränderten Arbeitsplatz mit völlig
                                  neuen Anforderungen vor. Für die
                                  Rückkehrer/-innen ist dieses Erleb-                Aufrechterhalten des Kontakts zum
                                  nis oftmals mit der Angst verbun-                  Betrieb (Urlaubs-, Krankheitsver-
                                  den, nicht mehr den Anforderungen                  tretungen und ggf. kleinere Pro-
                                  gewachsen zu sein.                                 jektarbeiten wahrnehmen, um
                                                                                     nicht den Anschluss an die Arbeit
                                  Es ist daher sehr wichtig, dass die                zu verlieren).
                                  Kolleginnen und Kollegen, die sich
                                  in der Elternzeit befinden, während
                                  dieser Zeit die Möglichkeit erhalten
                                  und wahrnehmen können, in Kon-
                                  takt mit ihrem Beruf zu bleiben, zu
                                  erfahren, wenn es irgendwo Verän-
                                  derungen gibt, ihre Kenntnisse auf-
                                  zufrischen oder auch neue Fach-
                                  kenntnisse hinzuzugewinnen.

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     I n fo r m at i o n e n                                                                                                 I n fom at e r i a l

                                                                                Unsere Broschüren und Flyer zum
                                                                                Thema Mutterschutz, Elternzeit,
                                                                                Erziehungsgeld und Teilzeitarbeit:
                               Weitere Informationen:                           Teilzeit
                               Weitere Informationen sind erhält-               „Das Teilzeitgesetz – Eine Chance
                               lich beim Betriebsrat, den Vertrau-              auch für Männer“ (Flyer)
                               ensfrauen und -männern der
                               IG Metall oder direkt in der ört-                „Teilzeit: Das aktuelle Gesetz betrieblich
                               lichen IG Metall-Verwaltungsstelle.              umsetzen – Hinweise für Betriebsräte“
                                                                                (Broschüre)

                                                                                Mutterschutz und Elternzeit
                                                                                „Für zwei denken – Informationen zum
                                                                                Mutterschutz“ (Broschüre und Flyer)

                                                                                „Neue Chancen für Väter – Informationen
                                                                                zur Elternzeit“ (Flyer)

                                                                                „Zeit fürs Kind – Informationen zum
                                                                                Bundeserziehungsgeldgesetz“ (Flyer)

                                                                                „Wenn mein Kind krank ist –
                                                                                Freistellung bei Erkrankung des Kindes“
                                                                                (Flyer)

                                                                                Unsere Broschüren und Flyer sind in Ein-
                                                                                zelexemplaren via Internet zu bestellen
                                                                                www.igmetall.de/frauen
                                                                                oder über die örtliche IG Metall-
                                                                                Verwaltungsstelle erhältlich.

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     Impressum

     Impressum:
     IG Metall-Vorstand
     Abt. Frauen- und Gleichstellungspolitik/
     Abt. Sozialpolitik
     Herstellung: Ressort Werbung

     Redaktion: Dianne Köster
     Gestaltung: kus-design, Mannheim
     Fotos: Sven Ehlers
     Druck: apm AG, Darmstadt
     Dezember 2003

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