Beschlüsse zur Sitzung des Verbandsvorstandes vom Dienstag, 29. September 2020 (4/2020)

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Beschlüsse zur Sitzung des Verbandsvorstandes
      vom Dienstag, 29. September 2020 (4/2020)

Genehmigung der Mitschrift der letzten Sitzung (Nr. 3/2020 v. 09.07.)
Beschluss: Die Mitschrift wird ohne Lesung genehmigt.

Präsidium
ÖFB
   - u.a. Bestätigung der Umlaufbeschlüsse
   - Windtner informiert über bundesweite Corona-Situation
   - finanzielle Situation besser als befürchtet (Abgang voraussichtlich „nur“ € 1 Mio.)
   - diverse Länderspiele (extreme Vorbereitungen/ auch inkl. der Testungen)
   - Aufruf zur Unterstützung des Schulfußballs
   - Arbeitskreis SR-Wesen (Erstellung eines Anforderungsprofils für Verantwortlichen im
       SR-Wesen, falls keine interne Bewerbung erfolgt öffentliche Ausschreibung)

Sportreferat
Allgemein
VP Ruzak teilt im Rahmen der Administration mit, dass der USV Großriedenthal (HG Nord-
west), der SV Königstetten (HG Nordwest/Fusion) und der ASV Unterwaltersdorf (HG Süd-
ost/Fusion), ihre NÖFV-Mitgliedschaft beenden.

Das Präsidium hat den Verein FC Neustädter Kickers 27 (HG Süd), neu in den NÖFV aufge-
nommen.
Diesbezüglich ersucht Dr. Binder um konkretere Angabe des Magistrats Wr. Neustadt hin-
sichtlich der Spielmöglichkeit (Neuklosterwiese?/ oder die Vorlage eines Pachtvertrages).

Corona - Problematik
Präsident Gartner berichtet, dass wir trotz Einschränkungen von erlaubten Zuschauerzah-
len und auch den Vorgaben der Gastronomie für den Kantinenbetrieb guter Dinge waren.
Die leidige Pressekonferenz des Landes NÖ (vom 25.09./ mit LH Mikl-Leitner und LR Kö-
nigsberger-Ludwig) zu den erweiterten Maßnahmen bei der Ampelfarbe ORANGE, führte zu
einem „shitstorm“ (eine Welle von Entrüstungen, die in einem Kommunikationsmedium im
Internet aufzufinden) sind bei den Vereinen. Die präsentierten Maßnahmen wurden an-
scheinend mit den Parteiklubs nicht abgesprochen, dies betonten auch diverse Landtagsab-
geordnete in Telefonaten. Die Initiative zur Maßnahmensetzung soll angeblich von der Lan-
dessanitätsdirektorin ausgehen, welche auch Mitglied der bundesweiten Ampelkommission
ist – es könnte aber auch andere „politische Abstimmungen“ dafür geben.

In diesem Zusammenhang übermittelte Sport-Landesrat Danninger ein Rundschreiben an
alle Fachverbände, wo darauf hingewiesen wurde, dass die Maßnahmen ab 05.10. d.J. in
Kraft treten.
Für Bezirke in der Ampelfarbe Orange gibt es Beschränkungen von Besucherzahlen bei
Events, kein Publikum bei Sportveranstaltungen (ausgenommen Angehörige bei Amateur-
spielen und Bundesliga), so die erste Information. Präsident Gartner und GF Zechmeister
konnten am 28.09. einen kurzfristigen Termin bei LR Danninger wahrnehmen, dieser war
aber zu keinem Kompromiss bereit, da laut seiner Aussage der Fußballsport einer DER In-
fektionsträger (mit ca. 90 Infektionen, ca. 6 %) in Niederösterreich ist. Die Gegenargu-
mente wurden leider alle abgeblockt.
Der vorgeschlagene Deal, die Kantinen nach Spielschluss zu sperren, dafür aber Zuschauer
im Rahmen der bundesweiten Regelung zuzulassen, wurde von ihm dahingehend abgelehnt,
da zahlreiche Kantinen von Gasthausbetrieben/Pächtern geführt werden und daher eine
Schließung aus Wirtschaftssicht (Regelung für Gastronomie) so nicht möglich ist. Diesem
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Argument konnte man sich nicht anschließen, da dies wahrscheinlich nur auf eine ver-
schwindende Anzahl von Kantinen-Pächtern im Amateurbereich zutrifft.

LR Danninger betonte, dass man finanzielle Nachteile im Rahmen des NPO-Fonds ja kom-
pensieren könne und verweist auch auf Hinweise, dass die 3. Halbzeit zu intensiv begangen
wird.
Bei LR Danninger wurde alle Argumente vorgebracht, auch jene der Einzelfälle, wo Vereine
in anderen Bundesländern beheimatet sind (Bruckneudorf, Edelstal, Gaflenz, Grein – aber
auch umgekehrt die nö. Gemeinden die beim OÖFV spielen).
Wo sind die 90 positiv getesteten Fußballer?
Vielleicht wird hier dem Fußball zu viel an Verdachtsfällen zugeordnet. Es gibt aber auch
die Problematik, wo Firmen angeben, Fußballer nicht mehr beschäftigen zu wollen wenn
dadurch der Betrieb gefährdet ist.

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Resumee der Wortmeldungen:
Demonstrationen wie Aufmarsch vor der NÖ Landesregierung, Unterbrechung der
Meisterschaft werden vorerst (noch) zurückgestellt.
Zur Aktivierung der Regionalpolitiker (LAbg., NR, BR) – mit Schreiben, Email, … wer-
den die Vereine ersucht. Ein Briefkonzept/Vorschlag für die Schreiben an die LAbg.,
NR, BR, ..... – (dies sollte auch noch mit pers. Sichten/Argumenten ergänzt werden)
wird in der Geschäftsstelle erstellt und die Kontaktdaten zusammengestellt.

HGO Breiner beantragt die Meisterschaft zu unterbrechen, solange beim Ampelfarbe
ORANGE, nur ein Spielen ohne Zuschauer ermöglicht wird.
Beschluss: Der Antrag wird mit 1 Gegenstimme (HGO Breiner) abgelehnt.

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Damit werden weitere Adaptierungen im Rahmen der Vorgangsweise bei coronabeding-
ten Absagen diskutiert bzw. nachfolgenden Entscheidungen zugeführt:

   ·  wenn eine Behörde die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen untersagt (nur mittels
      Bescheid – rechtzeitig vor dem Spiel) dann kann eine Absage entgegengenommen wer-
      den
Beschluss: Die Adaptierung wird mit 1 Gegenstimme (HGO Vogl) bestätigt.

   ·  Eine Verschiebung (im beiderseitigen Einvernehmen) ist NUR möglich wenn es (48 Stun-
      den) VOR dem nächsten Meisterschaftsspieltermin ausgetragen wird - d.h.
       - bis max. Mittwoch (Datum xy), wenn einer der beiden Vereine das nächste Meisterschaftsspiel
      bereits am Freitag hat,
       - bis max. Donnerstag (Datum xy), wenn einer der beiden Vereine das nächste Meisterschafts-
      spiel bereits am Samstag hat.
HGO Mag. Durchschlag schlägt einen längeren Zeitraum (zB 10 Tage) für die Verschiebungsmöglichkeit
vor.
Beschluss: Die Adaptierung wird gemäß der Vorlage – ohne der Anregung von Mag. Durch-
schlag – mit 3 Gegenstimmen bestätigt.

   ·   Quarantäne einer ganzen Mannschaft (11 Spieler)
       Wurde eine ganze Mannschaft (11 Spieler und mehr) unter Quarantäne gestellt, muss das
       Ende der Quarantäne zumindest 4 Tage vor dem Spieltag (z.B. Spieltag = Samstag; Quarantä-
       ne-Ende = Dienstag) liegen. Ist der Zeitraum kürzer, kann das Spiel ohne Zustimmung des
       Gegners abgesagt werden. Die Absage ist beim NÖFV unter Vorlage der behördlichen Beschei-
       de zu beantragen.
Beschluss: Die Adaptierung wird mit 3 Gegenstimmen bestätigt.

   ·  Absagegrund bei „Ampelregelung ORANGE“: Der Heimverein ist berechtigt, dass
      Spiel ohne Zustimmung des Gegners abzusagen, sofern kein einvernehmlicher
      Platzwahltausch in einen anderen Bezirk (mit „grün/od. gelber Ampel“ zustande
      kommt. Der Heimverein kann auf einen anderen Platz des Verbandsgebietes auswei-
      chen.
Beschluss: Die Adaptierung wird einstimmig bestätigt.
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zusammenfassende
Vorgangsweise bei coronabedingten Absagen (Spiele der Kampfmannschaft) für
Meisterschafts- und LV-Cupspiele in der Saison 2020/2021
ab der 4. Leistungsstufe (1.LL) abwärts
(Ergänzungen aus der Vorstandssitzung vom 29.09.2020)

(bisher / bereits fixierter mehrheitlicher          zusätzlich beschlossene Regelungen
Rundlaufbeschluss        des        NÖFV-
Verbandsvorstandes vom MO/17.08. d.J.)                    ·   wenn eine Behörde die Veranstal-
                                                              tung aus Sicherheitsgründen unter-
Befinden sich mindestens 3 Spieler in einer
                                                              sagt (nur mittels Bescheid – rechtzei-
angeordneten Quarantäne kann der Heim- oder
Gastverein ohne Zustimmung des Gegners eine                   tig vor dem Spiel) dann kann eine
Absage bzw. Verschiebung des Meisterschafts-                  Absage entgegengenommen werden
spieles bei der Geschäftsstelle bzw. Hotline be-
antragen.                                                 ·   Eine Verschiebung (im beiderseitigen
Eine Grenzschließung und damit verbundenen                    Einvernehmen) ist NUR möglich wenn
Nichtanreisemöglichkeit von Spielern ist kein                 es (48 Stunden) VOR dem nächsten
Grund für eine Spielabsage.                                   Meisterschaftsspieltermin ausgetra-
                                                              gen wird - d.h.
Derartige Quarantäneanordnungen durch die                      - bis max. Mittwoch (Datum xy), wenn
Behörde erfolgen in der Regel nach einem Anruf                einer der beiden Vereine das nächste
bei der Nummer 1450 und Anordnung einer                       Meisterschaftsspiel bereits am Freitag
Testung (bis zum Vorliegen des Testergebnisses),              hat,
nach der Einreise aus dem Ausland bzw. nach                    - bis max. Donnerstag (Datum xy), wenn
einem positiven Testergebnis.                                 einer der beiden Vereine das nächste
                                                              Meisterschaftsspiel bereits am Samstag
In einem solchen Fall (mind. 3 Spieler aus dem                hat.
KM-Kader) wird das Spiel durch die Geschäfts-
stelle bzw. über die Hotline (0676 / 88906 7000)
abgesagt, der zuständige HGO verständigt und              ·   Quarantäne einer ganzen Mannschaft
die Angelegenheit dem Kontrollausschuss zur                   (11 Spieler)
weiteren Entscheidung zugewiesen. Der absa-                   Wurde eine ganze Mannschaft (11 Spie-
gende Verein hat den Gegner sowie den Schieds-                ler und mehr) unter Quarantäne ge-
richter zu verständigen.                                      stellt, muss das Ende der Quarantäne
Das Reservespiel ist damit ebenfalls automatisch              zumindest 4 Tage vor dem Spieltag (z.B.
abgesagt.                                                     Spieltag = Samstag; Quarantäne-Ende =
                                                              Dienstag) liegen. Ist der Zeitraum kür-
Seitens des absagenden Vereins sind bis zum                   zer, kann das Spiel ohne Zustimmung
folgenden Donnerstag die entsprechenden                       des Gegners abgesagt werden. Die Absa-
Bescheide bzw. Entscheidungen der Behörde                     ge ist beim NÖFV unter Vorlage der be-
vorzulegen. Sollte diese Belege nicht vorgelegt               hördlichen Bescheide zu beantragen.
werden können wird das Spiel strafbeglaubigt.
Bei einer berechtigten Absage erfolgt zeitnah             ·   Absagegrund bei „Ampelregelung
nach Rücksprache mit dem GO eine Neuanset-                    ORANGE“: Der Heimverein ist berech-
zung.                                                         tigt, dass Spiel ohne Zustimmung des
                                                              Gegners abzusagen, sofern kein einver-
Definition:                                                   nehmlicher Platzwahltausch in einen
Der Kader der Kampfmannschaft umfasst 30                      anderen Bezirk (mit „grün/od. gelber
Spieler laut einer der Gruppenleitung vor dem                 Ampel“ zustande kommt. Der Heimver-
ersten Pflichtspiel vorzulegenden Liste, die sich             ein kann auf einen anderen Platz des
durch nominierte Spieler im Onlinesystem lau-                 Verbandsgebietes ausweichen.
fend ergänzt.

Die Anzahl der zu nominierenden Eigenbauspie-
ler wird für die Coronasaison 2020/2021 von
8 auf 5 Spieler reduziert !!!!

.
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    Anmerkung:
    Die Maßnahmen der NÖ-Landesregierung bei „Ampelfarbe ORANGE“ treten mit MO/ 05.10. d.J. in
    Kraft.

        ·     Sollte ein Heimverein diese Regelung in Anspruch nehmen, sollen derartige Absage bis
              spätestens Mittwoch vor dem Spielwochenende – nach Kontaktaufnahme mit dem
              Gruppenobmann - durchgeführt werden.
    NEU - Anmerkung:
    * Die Rückstellung von Orange Ampel (oder ev. von Rot Ampel) => auf Gelb Ampel (oder ev. auf Grün
    Ampel) gilt bereits am kommenden Wochenende (d.h. bereits abgesagte Spiele können in beidseitigem
    Einvernehmen wieder angesetzt und vor Zuschauern (100/250) durchgeführt werden.
    * die Umstellung von Gelb Ampel (oder ev. von Grün Ampel) => auf Orange Ampel (oder ev. auf Rot Am-
    pel) gilt erst ab dem zweiten Wochenende (damit ev. Lebensmitteleinkauf nicht verloren geht!).

    ALLGEMEINER HINWEIS
    Regionale zusätzliche Corona-Maßnahmen in NÖ
    In Bezirken und Statutarstädten mit erhöhtem Risiko gelten besondere Bestimmungen.
    In ganz Niederösterreich gelten die allgemeinen bundesweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Ver-
    breitung von COVID-19. Eine Übersicht der aktuell geltenden bundesweiten Maßnahmen können Sie
    auf der Webseite des Gesundheitsministeriums zur Corona-Ampel finden.

    In Bezirken und Statutarstädten, in denen das Ansteckungsrisiko durch die Corona-Kommission als
    hoch (ORANGE) oder sehr hoch (ROT) bewertet wird, gelten folgende ergänzende Regelungen, die
    durch die Bezirksverwaltungsbehörde verordnet werden:
·           Sportveranstaltungen
    Bis auf zwei Ausnahmen (Angehörige von Minderjährigen); bundesweiter oder internationaler Bewerb,
    der speziellen Richtlinien zur COVID-19-Prävention unterliegt) sind bei Sportveranstaltungen keine
    Zuschauer erlaubt.
·           Kantine
    Es gelten die Bestimmungen für die Gastronomie.

    zur Diskussion und weiteren Entscheidungsfindung:

    Wertung der Meisterschaft
    Es muss jeder Verein zumindest einen Durchgang gespielt haben, bevor die Frühjahrsmeis-
    terschaft 2021 in der Gruppe gestartet wird, müssen alle Herbstspiele nachgetragen worden
    sein.
    Beschluss: Diese Handhabung wird mit 1 Gegenstimme bestätigt.
        - Dieses Ziel soll u.a. auch mit zusätzlichen Ersatzterminen (Ansetzungen bis
           08.12.2020 bzw. Ansetzung von Nachtragsspielen im FJ 2021 ab 13./14.02.) er-
           reicht werden.
        - Sollten Nachtragsspiele mehrmals witterungsbedingt abgesagt werden, kann eine
           verpflichtende Anordnung (durch das Sportreferat) zur Durchführung auf einem
           Kunstrasenplatz erfolgen.

    Was passiert, wenn eine komplette Meisterschaftsgruppe aussteigen will?
    Auf Grund der bestehenden Meisterschaftsrichtlinien, nachzulesen unter: https://www.noefv.at/noefv-
    ms-richtlinien.pdf?ch=BIALL1OR&:hp=2496;131;de Seite 10 / §9 / (2) à
    § 9 Meisterschaftstabellen
    (2) Scheidet ein Verein mit einer Mannschaft während der Meisterschaft aus gelten die bisher ausgetra-
    genen Spiele als nicht gespielt und werden entsprechend annulliert. Diese während der Meisterschaft
    ausgeschiedene Mannschaft eines Vereines wird ungeachtet der bis zu ihrem Ausscheiden er-
    reichten Punkte an den letzten Tabellenplatz gereiht. Die sportlich letztplatzierte Mannschaft rückt
    in der Tabellenreihung nach vor. Sofern der ausgeschiedene Verein alle Spiele des Herbstdurchganges,
    der durch eine Hin- und Rückrunde ausgetragen wird, gespielt hat, werden dessen Spiele des Herbst-
    durchganges gewertet.

    Auf Basis dieser bestehen Regelung ergibt sich folgende Auslegung/Anwendung
        -   zB als 2. Klasse – dann gibt es keinen Aufsteiger.
        -   zB als 1. Klasse - dann werden die Vereine im darauffolgenden Spieljahr den Verei-
            nen der zweiten Klassen hinzugeführt. Die 1. Klasse wird dann aus den Bestplatzier-
            ten der zweiten Klassen im Unterbau neu befüllt.
            a) Bei 2er-Unterbau (zB aus den jeweils 7 Bestplatzierten)
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      b) Bei 3er-Unterbau (zB aus den jeweils 5 Bestplatzierten)
Beschluss: Diese Vorgangsweise wird mit 1 Gegenstimme bestätigt.

Finanzreferat
Subventionen Sportstättenbau September 2020

Verein                                  Vorhaben                             Förderbetrag

                                        autom. Beregnung inkl. Spiel-
Berg SF                                                                               6.000,00
                                        feldsanierung
                                        Flutlichtanlage (wettpieltauglich)
Ertl FCU                                                                                900,00
                                        - 2. Rate
Hagenbrunn FK                           Ballfang                                      1.090,00
Hausmening ASK                          Trainingsbeleuchtung                          4.500,00
                                        Rasen-Spielfeld (2. Rate) inkl.
Kleinneusiedl ASK                       Trainings-                                    4.500,00
                                        beleuchtung
Retz SC                                 Brunnen                                       1.840,00
                                        Sanierung Haupt- und Trai-
Rohrbach USC                                                                          3.430,00
                                        ningsplatz
Rohrbach USC                            Geräteraum                                    3.270,00
                                        Kabinensanierung (Kabinen +
Sallingberg SC                                                                        3.560,00
                                        Sanitäranlagen)
                                        Kabinenzubau (Sprecherkabine,
Scheiblingkirchen-W. USV                                                              7.500,00
                                        Geräteraum)
Unterstinkenbrunn SV                    Kabinenneubau (Container)                    11.000,00
Unterstinkenbrunn SV                    Teilumzäunung                                 1.000,00
                                        Kabinensanierung (Zeugwart-
Waidhofen/Thaya SV                                                                    3.000,00
                                        /Dressenraum + Fassade)
Wallsee SCU                             Kabinenneubau                                11.000,00
Weikersdorf SV                          neue Sportanlage                             18.500,00
                                        Flutlichanlage (wettspieltauglich,
Wiesmath SK                                                                           7.500,00
                                        LED)
Wöllersdorf ATSV                        Geräteraum                                    2.400,00
Zillingdorf SV                          Flutlichanlage (wettspieltauglich)            7.500,00
                                                                                     98.490,00

abzuweisendes Ansuchen

                                        Spielfeldsanierung (Mindestinves-
Haie Hoheneich
                                        tititonskosten nicht erreicht)

Teilstorno Vergabe 14.5.2020

                                        STORNO € 680,00 (Rechnungen
Wieselburg SC
                                        konnten nicht gelegt werden)

Rasenmäher

Arnsdorf SC                                                                           1.700,00
Auersthal ATSV                                                                        1.520,00
Pöchlarn SV                                                                           1.040,00
Siebenhirten/Wien SC                                                                  1.460,00
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Zillingdorf SV                                                                                   3.000,00
Groß Gerungs USV                                                                                 1.000,00
Weikersdorf SV                                                                                   2.430,00
                                                                                               12.150,00

Beschluss: Die vorgelegten Subventionsver-
gaben- und Abänderungen werden bestätigt.

Unterstützung für Hygienemaßnahmen
Die Verbandsvereine sollen für die Umsetzung von notwendigen Hygienemaßnahmen (Des-
infektionsspender, Plexiglas-Schutz etc.) am Sportplatz seitens des NÖFV finanziell unter-
stützt werden.
Die Vereine mögen die Rechnungen (auf den Verein ausgestellt, keine Pauschalrechnungen,
d.h. gekaufte Artikel müssen erkennbar sein) sowie den Zahlungsbeleg an den NÖFV schi-
cken und bekommen hierfür eine finanzielle Unterstützung des NÖFV bis zu max. € 100,--
/Verein.
Beschluss: Die Unterstützungsmöglichkeit für Hygienemaßnahmen/ bis zu max. € 100,--
pro Verein – je nach Rechnungshöhe - wird bestätigt.

Sondereinnahmen aufgrund EB-Status (Bericht GF Zechmeister)
15 Vereine haben in der Sommerübertrittszeit die Möglichkeit wahrgenommen den EB-
Status für Spieler der Jahrgänge 2000 und 2001 - durch Zahlung von € 1.000,-- - zu erwer-
ben. Aufgrund der zwischenzeitlichen EB-Vorgaben für das Spieljahr 2020/21 wurde an 3
Vereine der Betrag zurückbezahlt. Somit verbleiben € 12.000,-- zur weiteren Verteilung.
Beschluss: Der Verteilungsvorschlag von € 8.000,-- als zusätzlicher Fahrtspesenzuschuss
für Vereine der Nachwuchs-Landesligen und € 4.000,-- (für internationale Spiele der AKA
St. Pölten NÖ) wird bestätigt.

Rechtsreferat (Bericht Mag. Pfleger)
Vorschlag zu NÖFV-Satzungsänderungen

       Abs. 4) Ist die Durchführung der Hauptversammlung in der in den Abs. 1-3 ange-
       führten Form aufgrund behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder einer Pande-
       mie zum angesetzten Zeitpunkt nicht möglich, kann sie nach einem Vorstandsbe-
       schluss in schriftlicher Form durchgeführt werden. Diesfalls werden den Mitgliedern
       die Unterlagen mit den Wahlvorschlägen, den Stimmzettel und den zu beschließen-
       den Anträgen inklusive möglichen Satzungsänderungen am Postweg übermittelt und
       haben die Mitglieder die Möglichkeit bis zu einem festgelegten Termin von ihrem
       Stimmrecht und den sonstigen Mitgliederrechten Gebrauch zu machen. Die Be-
       schlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit unter Zugrundelegung der rechtzeitig
       eingegangenen Stimmzettel, eine Verpflichtung zur Stimmabgabe oder Mitwirkung
       besteht für die Mitglieder in einem derartigen Fall nicht.
Beschluss: Die Möglichkeit, dass eine Hauptversammlung – falls physisch nicht möglich –
auch als „Briefwahl“ durchgeführt werden kann, wird einstimmig bestätigt.

bzw. im § 19 Jugendausschuss
Bisher                                            Vorschlag

§ 19 Jugendausschuss                              § 19 Jugendreferat

   (1) Der Jugendausschuss besteht aus ei-               (1) Das Jugendreferat besteht aus einem
       nem Obmann, den Obmännern der Ju-                     Vorsitzenden, den Obmännern der Ju-
       gendhauptgruppen, den Obmännern der                   gendhauptgruppen, dem Obmann der
       Nachwuchs-Landesligen, dem Obmann                     Nachwuchs-Landesliga, dem Obmann
       des Schulfußballausschusses, dem Ver-                 des Schulfußballausschusses, dem Ver-
       treter der BNZ und LAZ sowie Beisit-                  treter der AKA und LAZ sowie Beisit-
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       zern. In der konstituierenden Sitzung                 zern. In der konstituierenden Sitzung
       werden zwei Obmannstellvertreter ge-                  werden zwei Stellvertreter gewählt.
       wählt.                                            (2) Dem Jugendreferat obliegt insbesondere
   (2) Dem Jugendausschuss obliegt insbe-                    die Förderung und Lenkung des Ju-
       sondere die Förderung und Lenkung des                 gendsports und die Durchführung von
       Jugendsports und die Durchführung                     Nachwuchsbewerben.
       von Nachwuchsbewerben.                            (3) Der Vorstand kann zur Durchführung
   (3) Der Vorstand kann zur Durchführung                    dieser Aufgaben nähere Bestimmungen
       dieser Aufgaben nähere Bestimmungen                   erlassen.
       erlassen.

sowie im § 16 Unterausschüsse
ersatzlose Streichung der Anführung im § 16 (1) lit.c         Jugendausschuss

Beschluss: Die Satzungsänderungen in den §§ 16 und 19 werden in der vorgelegten Form
bestätigt. Im § 19 (1) wird ggf. das Mandat einer Vertreterin für den Mädchenfußball nicht
explizit in der Satzung erwähnt.

Beschallung während eines Fußballspieles
Zum § 21 der ÖFB-Meisterschaftsregeln gibt es eine kurze Erläuterung in unserer Durch-
führungsrichtlinie zur Meisterschaft (aber nur zum Platzsprecher):
„Der Platzsprecher darf bei Pflichtspielen nur sachliche Informationen (Werbung, Mann-
schaftsaufstellungen, etc.) und keine persönlichen Kommentare durchgeben. Zuwiderhand-
lungen sind vom Schiedsrichter dem Verband anzuzeigen.“

Die Thematik Musikberieselung soll ähnlich wie beim DFB mit folgenden zwei Sätzen er-
gänzt werden.
„Die Beschallung auf einer Sportanlage darf vor und nach dem Spiel sowie in der Halbzeit-
pause uneingeschränkt zum Einsatz gebracht werden. Während des laufenden Spieles darf
diese ausschließlich zum Zwecke der Bekanntgabe wesentlicher spielbezogener Informationen
für die Besucher genutzt werden.“
Beschluss: Die Ergänzung in den NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft
werden bestätigt.

Jugendreferat/ Jugendausschuss
JA/JR – Spielbetrieb
VP Litschauer informiert,
   -     dass es einige Mannschaftsrückziehungen gab (bei der Nennung von NW-Teams
       gab es gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang von rund 100 Mannschaften)
   -     über die lfd. Meisterschaft (erste Erfahrungen mit biologisch retardierten Spielern
       im Bereich von U8 bis U16 bzw. der „PLUS“-Regelung/im Bereich U13 – U15)

Auswahlen / AKA
NÖFV-Sportkoordinator ergänzt die Ausführungen mit dem Querverweis zu den U14-
Landesauswahlen, welche am 21.08. plangemäß starten konnte, aber zwischenzeitlich be-
reits eine Spielabsage dazukam. Der Antrag den Bewerb evtl. auf zwei Jahre auszudehnen
wurde vom ÖFB leider abgelehnt. Nun wird man sehen, ob der Corona-Terminkalender ein
engeres Ein-Jahres-Korsett zulässt.
Ein ähnliches Bild gibt es auch bei den AKA-Bewerben.

Sportleistungszentrum St. Pölten
Hr. Wurzer teilt mit, dass er auch als ordentliches Mitglied des Sportleistungszentrums St.
Pölten (Obm.-Stv.) ausscheidet. GF Zechmeister wird sein Mandat im SLZ übernehmen.

Schulfußball
Landesreferent Malina berichtet, dass in Abstimmung mit dem Ministerium und der nö.
Bildungsdirektion der Schulfußball durchgeplant ist. Aktualisierungen sind auf der NÖFV-
Homepage unter - https://www.noefv.at/Portal/Nachwuchs-Schule/Schulfussball - ersicht-
lich.
Trotz der Verunsicherungen mit den verschiedensten Ampelfarben in den Bezirken, wird
festgehalten, dass für die Schulen derzeit generell „GELB“ gilt.
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Schiedsrichterangelegenheiten
Der umfangreiche Bericht wurde in schriftlicher Form von SR-Obmann Pemmer vorgelegt:

Vollversammlung des NÖSK
Ich bedanke mich bei den Funktionären des NÖFV welche zur Vollversammlung des NÖSK
am Sonntag, 20. September 2020 so zahlreich erschienen sind.
An der Spitze der Präsident des NÖFV u. Vizepräsident des ÖFB Bgm. a.D. Johann Gartner,
die Vizepräsidenten Hans Brait, Reinhard Litschauer u. Robert Ruzak. Der Geschäftsführer
des NÖFV u. der Sportschule Lindabrunn Heimo Zechmeister sowie die Hauptgruppenob-
männer Günther Breiner, Franz Hummer, Werner Vogl u. Harald Zeller.
Ich bedanke mich nochmals für die Bereitstellung der finanziellen Mittel für unsere Vollver-
sammlung beim Finanzreferat u. dem Vorstand des NÖFV.
Ein großes Lob gebührt den Betriebsleiter der Sportschule Lindabrunn Gerhard Sevcik, den
technischen Leiter Christopher Kotsch und den Mitarbeitern für die Gestaltung und Dekora-
tion der Veranstaltungshalle und der gastronomischen Betreuung aus.

SR-Prüfung
Bei der SR-Prüfung am 10. September 2020 legten 8 SR-Anwärter die Prüfung positiv ab
und mit diesen wird die Ausbildung bei Nachwuchsspielen durchgeführt.

Regeldiskussionen u. Pflichttraining
Als Maßnahme der Corona Pandemie haben wir bei der Sitzung des SchA am, 10. Septem-
ber beschlossen, dass die Regeldiskussionen der SR-Gruppen und der Beobachter nicht
mehr in Lokalitäten durchgeführt werden, sondern durch Videoschulungen ersetzt wurden.
Diese Maßnahme hat sich bestens bewährt. Wir werden auch im Monat Oktober dieselbe
Vorgangsweise wählen.
Das Pflichttraining wurde ebenfalls bei der Sitzung des SchA auf ein freiwilliges umgestellt.

NÖFV-Hauptversammlung
GF Zechmeister teilt mit, dass die Vorbereitungen zur Hauptversammlung am SA/07.11. im
Plan sind. Die behördliche Bewilligung ist noch offen.
(Anm.: die Veranstaltung wurde zwischenzeitlich abgesagt)
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