Beschlüsse zur Sitzung des Verbandsvorstandes vom Dienstag, 29. September 2020 (4/2020)
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Seite 1 Beschlüsse zur Sitzung des Verbandsvorstandes vom Dienstag, 29. September 2020 (4/2020) Genehmigung der Mitschrift der letzten Sitzung (Nr. 3/2020 v. 09.07.) Beschluss: Die Mitschrift wird ohne Lesung genehmigt. Präsidium ÖFB - u.a. Bestätigung der Umlaufbeschlüsse - Windtner informiert über bundesweite Corona-Situation - finanzielle Situation besser als befürchtet (Abgang voraussichtlich „nur“ € 1 Mio.) - diverse Länderspiele (extreme Vorbereitungen/ auch inkl. der Testungen) - Aufruf zur Unterstützung des Schulfußballs - Arbeitskreis SR-Wesen (Erstellung eines Anforderungsprofils für Verantwortlichen im SR-Wesen, falls keine interne Bewerbung erfolgt öffentliche Ausschreibung) Sportreferat Allgemein VP Ruzak teilt im Rahmen der Administration mit, dass der USV Großriedenthal (HG Nord- west), der SV Königstetten (HG Nordwest/Fusion) und der ASV Unterwaltersdorf (HG Süd- ost/Fusion), ihre NÖFV-Mitgliedschaft beenden. Das Präsidium hat den Verein FC Neustädter Kickers 27 (HG Süd), neu in den NÖFV aufge- nommen. Diesbezüglich ersucht Dr. Binder um konkretere Angabe des Magistrats Wr. Neustadt hin- sichtlich der Spielmöglichkeit (Neuklosterwiese?/ oder die Vorlage eines Pachtvertrages). Corona - Problematik Präsident Gartner berichtet, dass wir trotz Einschränkungen von erlaubten Zuschauerzah- len und auch den Vorgaben der Gastronomie für den Kantinenbetrieb guter Dinge waren. Die leidige Pressekonferenz des Landes NÖ (vom 25.09./ mit LH Mikl-Leitner und LR Kö- nigsberger-Ludwig) zu den erweiterten Maßnahmen bei der Ampelfarbe ORANGE, führte zu einem „shitstorm“ (eine Welle von Entrüstungen, die in einem Kommunikationsmedium im Internet aufzufinden) sind bei den Vereinen. Die präsentierten Maßnahmen wurden an- scheinend mit den Parteiklubs nicht abgesprochen, dies betonten auch diverse Landtagsab- geordnete in Telefonaten. Die Initiative zur Maßnahmensetzung soll angeblich von der Lan- dessanitätsdirektorin ausgehen, welche auch Mitglied der bundesweiten Ampelkommission ist – es könnte aber auch andere „politische Abstimmungen“ dafür geben. In diesem Zusammenhang übermittelte Sport-Landesrat Danninger ein Rundschreiben an alle Fachverbände, wo darauf hingewiesen wurde, dass die Maßnahmen ab 05.10. d.J. in Kraft treten. Für Bezirke in der Ampelfarbe Orange gibt es Beschränkungen von Besucherzahlen bei Events, kein Publikum bei Sportveranstaltungen (ausgenommen Angehörige bei Amateur- spielen und Bundesliga), so die erste Information. Präsident Gartner und GF Zechmeister konnten am 28.09. einen kurzfristigen Termin bei LR Danninger wahrnehmen, dieser war aber zu keinem Kompromiss bereit, da laut seiner Aussage der Fußballsport einer DER In- fektionsträger (mit ca. 90 Infektionen, ca. 6 %) in Niederösterreich ist. Die Gegenargu- mente wurden leider alle abgeblockt. Der vorgeschlagene Deal, die Kantinen nach Spielschluss zu sperren, dafür aber Zuschauer im Rahmen der bundesweiten Regelung zuzulassen, wurde von ihm dahingehend abgelehnt, da zahlreiche Kantinen von Gasthausbetrieben/Pächtern geführt werden und daher eine Schließung aus Wirtschaftssicht (Regelung für Gastronomie) so nicht möglich ist. Diesem
Seite 2 Argument konnte man sich nicht anschließen, da dies wahrscheinlich nur auf eine ver- schwindende Anzahl von Kantinen-Pächtern im Amateurbereich zutrifft. LR Danninger betonte, dass man finanzielle Nachteile im Rahmen des NPO-Fonds ja kom- pensieren könne und verweist auch auf Hinweise, dass die 3. Halbzeit zu intensiv begangen wird. Bei LR Danninger wurde alle Argumente vorgebracht, auch jene der Einzelfälle, wo Vereine in anderen Bundesländern beheimatet sind (Bruckneudorf, Edelstal, Gaflenz, Grein – aber auch umgekehrt die nö. Gemeinden die beim OÖFV spielen). Wo sind die 90 positiv getesteten Fußballer? Vielleicht wird hier dem Fußball zu viel an Verdachtsfällen zugeordnet. Es gibt aber auch die Problematik, wo Firmen angeben, Fußballer nicht mehr beschäftigen zu wollen wenn dadurch der Betrieb gefährdet ist. __________________________________________________________________________________________ Resumee der Wortmeldungen: Demonstrationen wie Aufmarsch vor der NÖ Landesregierung, Unterbrechung der Meisterschaft werden vorerst (noch) zurückgestellt. Zur Aktivierung der Regionalpolitiker (LAbg., NR, BR) – mit Schreiben, Email, … wer- den die Vereine ersucht. Ein Briefkonzept/Vorschlag für die Schreiben an die LAbg., NR, BR, ..... – (dies sollte auch noch mit pers. Sichten/Argumenten ergänzt werden) wird in der Geschäftsstelle erstellt und die Kontaktdaten zusammengestellt. HGO Breiner beantragt die Meisterschaft zu unterbrechen, solange beim Ampelfarbe ORANGE, nur ein Spielen ohne Zuschauer ermöglicht wird. Beschluss: Der Antrag wird mit 1 Gegenstimme (HGO Breiner) abgelehnt. __________________________________________________________________________________________ Damit werden weitere Adaptierungen im Rahmen der Vorgangsweise bei coronabeding- ten Absagen diskutiert bzw. nachfolgenden Entscheidungen zugeführt: · wenn eine Behörde die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen untersagt (nur mittels Bescheid – rechtzeitig vor dem Spiel) dann kann eine Absage entgegengenommen wer- den Beschluss: Die Adaptierung wird mit 1 Gegenstimme (HGO Vogl) bestätigt. · Eine Verschiebung (im beiderseitigen Einvernehmen) ist NUR möglich wenn es (48 Stun- den) VOR dem nächsten Meisterschaftsspieltermin ausgetragen wird - d.h. - bis max. Mittwoch (Datum xy), wenn einer der beiden Vereine das nächste Meisterschaftsspiel bereits am Freitag hat, - bis max. Donnerstag (Datum xy), wenn einer der beiden Vereine das nächste Meisterschafts- spiel bereits am Samstag hat. HGO Mag. Durchschlag schlägt einen längeren Zeitraum (zB 10 Tage) für die Verschiebungsmöglichkeit vor. Beschluss: Die Adaptierung wird gemäß der Vorlage – ohne der Anregung von Mag. Durch- schlag – mit 3 Gegenstimmen bestätigt. · Quarantäne einer ganzen Mannschaft (11 Spieler) Wurde eine ganze Mannschaft (11 Spieler und mehr) unter Quarantäne gestellt, muss das Ende der Quarantäne zumindest 4 Tage vor dem Spieltag (z.B. Spieltag = Samstag; Quarantä- ne-Ende = Dienstag) liegen. Ist der Zeitraum kürzer, kann das Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden. Die Absage ist beim NÖFV unter Vorlage der behördlichen Beschei- de zu beantragen. Beschluss: Die Adaptierung wird mit 3 Gegenstimmen bestätigt. · Absagegrund bei „Ampelregelung ORANGE“: Der Heimverein ist berechtigt, dass Spiel ohne Zustimmung des Gegners abzusagen, sofern kein einvernehmlicher Platzwahltausch in einen anderen Bezirk (mit „grün/od. gelber Ampel“ zustande kommt. Der Heimverein kann auf einen anderen Platz des Verbandsgebietes auswei- chen. Beschluss: Die Adaptierung wird einstimmig bestätigt.
Seite 3 zusammenfassende Vorgangsweise bei coronabedingten Absagen (Spiele der Kampfmannschaft) für Meisterschafts- und LV-Cupspiele in der Saison 2020/2021 ab der 4. Leistungsstufe (1.LL) abwärts (Ergänzungen aus der Vorstandssitzung vom 29.09.2020) (bisher / bereits fixierter mehrheitlicher zusätzlich beschlossene Regelungen Rundlaufbeschluss des NÖFV- Verbandsvorstandes vom MO/17.08. d.J.) · wenn eine Behörde die Veranstal- tung aus Sicherheitsgründen unter- Befinden sich mindestens 3 Spieler in einer sagt (nur mittels Bescheid – rechtzei- angeordneten Quarantäne kann der Heim- oder Gastverein ohne Zustimmung des Gegners eine tig vor dem Spiel) dann kann eine Absage bzw. Verschiebung des Meisterschafts- Absage entgegengenommen werden spieles bei der Geschäftsstelle bzw. Hotline be- antragen. · Eine Verschiebung (im beiderseitigen Eine Grenzschließung und damit verbundenen Einvernehmen) ist NUR möglich wenn Nichtanreisemöglichkeit von Spielern ist kein es (48 Stunden) VOR dem nächsten Grund für eine Spielabsage. Meisterschaftsspieltermin ausgetra- gen wird - d.h. Derartige Quarantäneanordnungen durch die - bis max. Mittwoch (Datum xy), wenn Behörde erfolgen in der Regel nach einem Anruf einer der beiden Vereine das nächste bei der Nummer 1450 und Anordnung einer Meisterschaftsspiel bereits am Freitag Testung (bis zum Vorliegen des Testergebnisses), hat, nach der Einreise aus dem Ausland bzw. nach - bis max. Donnerstag (Datum xy), wenn einem positiven Testergebnis. einer der beiden Vereine das nächste Meisterschaftsspiel bereits am Samstag In einem solchen Fall (mind. 3 Spieler aus dem hat. KM-Kader) wird das Spiel durch die Geschäfts- stelle bzw. über die Hotline (0676 / 88906 7000) abgesagt, der zuständige HGO verständigt und · Quarantäne einer ganzen Mannschaft die Angelegenheit dem Kontrollausschuss zur (11 Spieler) weiteren Entscheidung zugewiesen. Der absa- Wurde eine ganze Mannschaft (11 Spie- gende Verein hat den Gegner sowie den Schieds- ler und mehr) unter Quarantäne ge- richter zu verständigen. stellt, muss das Ende der Quarantäne Das Reservespiel ist damit ebenfalls automatisch zumindest 4 Tage vor dem Spieltag (z.B. abgesagt. Spieltag = Samstag; Quarantäne-Ende = Dienstag) liegen. Ist der Zeitraum kür- Seitens des absagenden Vereins sind bis zum zer, kann das Spiel ohne Zustimmung folgenden Donnerstag die entsprechenden des Gegners abgesagt werden. Die Absa- Bescheide bzw. Entscheidungen der Behörde ge ist beim NÖFV unter Vorlage der be- vorzulegen. Sollte diese Belege nicht vorgelegt hördlichen Bescheide zu beantragen. werden können wird das Spiel strafbeglaubigt. Bei einer berechtigten Absage erfolgt zeitnah · Absagegrund bei „Ampelregelung nach Rücksprache mit dem GO eine Neuanset- ORANGE“: Der Heimverein ist berech- zung. tigt, dass Spiel ohne Zustimmung des Gegners abzusagen, sofern kein einver- Definition: nehmlicher Platzwahltausch in einen Der Kader der Kampfmannschaft umfasst 30 anderen Bezirk (mit „grün/od. gelber Spieler laut einer der Gruppenleitung vor dem Ampel“ zustande kommt. Der Heimver- ersten Pflichtspiel vorzulegenden Liste, die sich ein kann auf einen anderen Platz des durch nominierte Spieler im Onlinesystem lau- Verbandsgebietes ausweichen. fend ergänzt. Die Anzahl der zu nominierenden Eigenbauspie- ler wird für die Coronasaison 2020/2021 von 8 auf 5 Spieler reduziert !!!! .
Seite 4 Anmerkung: Die Maßnahmen der NÖ-Landesregierung bei „Ampelfarbe ORANGE“ treten mit MO/ 05.10. d.J. in Kraft. · Sollte ein Heimverein diese Regelung in Anspruch nehmen, sollen derartige Absage bis spätestens Mittwoch vor dem Spielwochenende – nach Kontaktaufnahme mit dem Gruppenobmann - durchgeführt werden. NEU - Anmerkung: * Die Rückstellung von Orange Ampel (oder ev. von Rot Ampel) => auf Gelb Ampel (oder ev. auf Grün Ampel) gilt bereits am kommenden Wochenende (d.h. bereits abgesagte Spiele können in beidseitigem Einvernehmen wieder angesetzt und vor Zuschauern (100/250) durchgeführt werden. * die Umstellung von Gelb Ampel (oder ev. von Grün Ampel) => auf Orange Ampel (oder ev. auf Rot Am- pel) gilt erst ab dem zweiten Wochenende (damit ev. Lebensmitteleinkauf nicht verloren geht!). ALLGEMEINER HINWEIS Regionale zusätzliche Corona-Maßnahmen in NÖ In Bezirken und Statutarstädten mit erhöhtem Risiko gelten besondere Bestimmungen. In ganz Niederösterreich gelten die allgemeinen bundesweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Ver- breitung von COVID-19. Eine Übersicht der aktuell geltenden bundesweiten Maßnahmen können Sie auf der Webseite des Gesundheitsministeriums zur Corona-Ampel finden. In Bezirken und Statutarstädten, in denen das Ansteckungsrisiko durch die Corona-Kommission als hoch (ORANGE) oder sehr hoch (ROT) bewertet wird, gelten folgende ergänzende Regelungen, die durch die Bezirksverwaltungsbehörde verordnet werden: · Sportveranstaltungen Bis auf zwei Ausnahmen (Angehörige von Minderjährigen); bundesweiter oder internationaler Bewerb, der speziellen Richtlinien zur COVID-19-Prävention unterliegt) sind bei Sportveranstaltungen keine Zuschauer erlaubt. · Kantine Es gelten die Bestimmungen für die Gastronomie. zur Diskussion und weiteren Entscheidungsfindung: Wertung der Meisterschaft Es muss jeder Verein zumindest einen Durchgang gespielt haben, bevor die Frühjahrsmeis- terschaft 2021 in der Gruppe gestartet wird, müssen alle Herbstspiele nachgetragen worden sein. Beschluss: Diese Handhabung wird mit 1 Gegenstimme bestätigt. - Dieses Ziel soll u.a. auch mit zusätzlichen Ersatzterminen (Ansetzungen bis 08.12.2020 bzw. Ansetzung von Nachtragsspielen im FJ 2021 ab 13./14.02.) er- reicht werden. - Sollten Nachtragsspiele mehrmals witterungsbedingt abgesagt werden, kann eine verpflichtende Anordnung (durch das Sportreferat) zur Durchführung auf einem Kunstrasenplatz erfolgen. Was passiert, wenn eine komplette Meisterschaftsgruppe aussteigen will? Auf Grund der bestehenden Meisterschaftsrichtlinien, nachzulesen unter: https://www.noefv.at/noefv- ms-richtlinien.pdf?ch=BIALL1OR&:hp=2496;131;de Seite 10 / §9 / (2) à § 9 Meisterschaftstabellen (2) Scheidet ein Verein mit einer Mannschaft während der Meisterschaft aus gelten die bisher ausgetra- genen Spiele als nicht gespielt und werden entsprechend annulliert. Diese während der Meisterschaft ausgeschiedene Mannschaft eines Vereines wird ungeachtet der bis zu ihrem Ausscheiden er- reichten Punkte an den letzten Tabellenplatz gereiht. Die sportlich letztplatzierte Mannschaft rückt in der Tabellenreihung nach vor. Sofern der ausgeschiedene Verein alle Spiele des Herbstdurchganges, der durch eine Hin- und Rückrunde ausgetragen wird, gespielt hat, werden dessen Spiele des Herbst- durchganges gewertet. Auf Basis dieser bestehen Regelung ergibt sich folgende Auslegung/Anwendung - zB als 2. Klasse – dann gibt es keinen Aufsteiger. - zB als 1. Klasse - dann werden die Vereine im darauffolgenden Spieljahr den Verei- nen der zweiten Klassen hinzugeführt. Die 1. Klasse wird dann aus den Bestplatzier- ten der zweiten Klassen im Unterbau neu befüllt. a) Bei 2er-Unterbau (zB aus den jeweils 7 Bestplatzierten)
Seite 5 b) Bei 3er-Unterbau (zB aus den jeweils 5 Bestplatzierten) Beschluss: Diese Vorgangsweise wird mit 1 Gegenstimme bestätigt. Finanzreferat Subventionen Sportstättenbau September 2020 Verein Vorhaben Förderbetrag autom. Beregnung inkl. Spiel- Berg SF 6.000,00 feldsanierung Flutlichtanlage (wettpieltauglich) Ertl FCU 900,00 - 2. Rate Hagenbrunn FK Ballfang 1.090,00 Hausmening ASK Trainingsbeleuchtung 4.500,00 Rasen-Spielfeld (2. Rate) inkl. Kleinneusiedl ASK Trainings- 4.500,00 beleuchtung Retz SC Brunnen 1.840,00 Sanierung Haupt- und Trai- Rohrbach USC 3.430,00 ningsplatz Rohrbach USC Geräteraum 3.270,00 Kabinensanierung (Kabinen + Sallingberg SC 3.560,00 Sanitäranlagen) Kabinenzubau (Sprecherkabine, Scheiblingkirchen-W. USV 7.500,00 Geräteraum) Unterstinkenbrunn SV Kabinenneubau (Container) 11.000,00 Unterstinkenbrunn SV Teilumzäunung 1.000,00 Kabinensanierung (Zeugwart- Waidhofen/Thaya SV 3.000,00 /Dressenraum + Fassade) Wallsee SCU Kabinenneubau 11.000,00 Weikersdorf SV neue Sportanlage 18.500,00 Flutlichanlage (wettspieltauglich, Wiesmath SK 7.500,00 LED) Wöllersdorf ATSV Geräteraum 2.400,00 Zillingdorf SV Flutlichanlage (wettspieltauglich) 7.500,00 98.490,00 abzuweisendes Ansuchen Spielfeldsanierung (Mindestinves- Haie Hoheneich tititonskosten nicht erreicht) Teilstorno Vergabe 14.5.2020 STORNO € 680,00 (Rechnungen Wieselburg SC konnten nicht gelegt werden) Rasenmäher Arnsdorf SC 1.700,00 Auersthal ATSV 1.520,00 Pöchlarn SV 1.040,00 Siebenhirten/Wien SC 1.460,00
Seite 6 Zillingdorf SV 3.000,00 Groß Gerungs USV 1.000,00 Weikersdorf SV 2.430,00 12.150,00 Beschluss: Die vorgelegten Subventionsver- gaben- und Abänderungen werden bestätigt. Unterstützung für Hygienemaßnahmen Die Verbandsvereine sollen für die Umsetzung von notwendigen Hygienemaßnahmen (Des- infektionsspender, Plexiglas-Schutz etc.) am Sportplatz seitens des NÖFV finanziell unter- stützt werden. Die Vereine mögen die Rechnungen (auf den Verein ausgestellt, keine Pauschalrechnungen, d.h. gekaufte Artikel müssen erkennbar sein) sowie den Zahlungsbeleg an den NÖFV schi- cken und bekommen hierfür eine finanzielle Unterstützung des NÖFV bis zu max. € 100,-- /Verein. Beschluss: Die Unterstützungsmöglichkeit für Hygienemaßnahmen/ bis zu max. € 100,-- pro Verein – je nach Rechnungshöhe - wird bestätigt. Sondereinnahmen aufgrund EB-Status (Bericht GF Zechmeister) 15 Vereine haben in der Sommerübertrittszeit die Möglichkeit wahrgenommen den EB- Status für Spieler der Jahrgänge 2000 und 2001 - durch Zahlung von € 1.000,-- - zu erwer- ben. Aufgrund der zwischenzeitlichen EB-Vorgaben für das Spieljahr 2020/21 wurde an 3 Vereine der Betrag zurückbezahlt. Somit verbleiben € 12.000,-- zur weiteren Verteilung. Beschluss: Der Verteilungsvorschlag von € 8.000,-- als zusätzlicher Fahrtspesenzuschuss für Vereine der Nachwuchs-Landesligen und € 4.000,-- (für internationale Spiele der AKA St. Pölten NÖ) wird bestätigt. Rechtsreferat (Bericht Mag. Pfleger) Vorschlag zu NÖFV-Satzungsänderungen Abs. 4) Ist die Durchführung der Hauptversammlung in der in den Abs. 1-3 ange- führten Form aufgrund behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder einer Pande- mie zum angesetzten Zeitpunkt nicht möglich, kann sie nach einem Vorstandsbe- schluss in schriftlicher Form durchgeführt werden. Diesfalls werden den Mitgliedern die Unterlagen mit den Wahlvorschlägen, den Stimmzettel und den zu beschließen- den Anträgen inklusive möglichen Satzungsänderungen am Postweg übermittelt und haben die Mitglieder die Möglichkeit bis zu einem festgelegten Termin von ihrem Stimmrecht und den sonstigen Mitgliederrechten Gebrauch zu machen. Die Be- schlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit unter Zugrundelegung der rechtzeitig eingegangenen Stimmzettel, eine Verpflichtung zur Stimmabgabe oder Mitwirkung besteht für die Mitglieder in einem derartigen Fall nicht. Beschluss: Die Möglichkeit, dass eine Hauptversammlung – falls physisch nicht möglich – auch als „Briefwahl“ durchgeführt werden kann, wird einstimmig bestätigt. bzw. im § 19 Jugendausschuss Bisher Vorschlag § 19 Jugendausschuss § 19 Jugendreferat (1) Der Jugendausschuss besteht aus ei- (1) Das Jugendreferat besteht aus einem nem Obmann, den Obmännern der Ju- Vorsitzenden, den Obmännern der Ju- gendhauptgruppen, den Obmännern der gendhauptgruppen, dem Obmann der Nachwuchs-Landesligen, dem Obmann Nachwuchs-Landesliga, dem Obmann des Schulfußballausschusses, dem Ver- des Schulfußballausschusses, dem Ver- treter der BNZ und LAZ sowie Beisit- treter der AKA und LAZ sowie Beisit-
Seite 7 zern. In der konstituierenden Sitzung zern. In der konstituierenden Sitzung werden zwei Obmannstellvertreter ge- werden zwei Stellvertreter gewählt. wählt. (2) Dem Jugendreferat obliegt insbesondere (2) Dem Jugendausschuss obliegt insbe- die Förderung und Lenkung des Ju- sondere die Förderung und Lenkung des gendsports und die Durchführung von Jugendsports und die Durchführung Nachwuchsbewerben. von Nachwuchsbewerben. (3) Der Vorstand kann zur Durchführung (3) Der Vorstand kann zur Durchführung dieser Aufgaben nähere Bestimmungen dieser Aufgaben nähere Bestimmungen erlassen. erlassen. sowie im § 16 Unterausschüsse ersatzlose Streichung der Anführung im § 16 (1) lit.c Jugendausschuss Beschluss: Die Satzungsänderungen in den §§ 16 und 19 werden in der vorgelegten Form bestätigt. Im § 19 (1) wird ggf. das Mandat einer Vertreterin für den Mädchenfußball nicht explizit in der Satzung erwähnt. Beschallung während eines Fußballspieles Zum § 21 der ÖFB-Meisterschaftsregeln gibt es eine kurze Erläuterung in unserer Durch- führungsrichtlinie zur Meisterschaft (aber nur zum Platzsprecher): „Der Platzsprecher darf bei Pflichtspielen nur sachliche Informationen (Werbung, Mann- schaftsaufstellungen, etc.) und keine persönlichen Kommentare durchgeben. Zuwiderhand- lungen sind vom Schiedsrichter dem Verband anzuzeigen.“ Die Thematik Musikberieselung soll ähnlich wie beim DFB mit folgenden zwei Sätzen er- gänzt werden. „Die Beschallung auf einer Sportanlage darf vor und nach dem Spiel sowie in der Halbzeit- pause uneingeschränkt zum Einsatz gebracht werden. Während des laufenden Spieles darf diese ausschließlich zum Zwecke der Bekanntgabe wesentlicher spielbezogener Informationen für die Besucher genutzt werden.“ Beschluss: Die Ergänzung in den NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft werden bestätigt. Jugendreferat/ Jugendausschuss JA/JR – Spielbetrieb VP Litschauer informiert, - dass es einige Mannschaftsrückziehungen gab (bei der Nennung von NW-Teams gab es gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang von rund 100 Mannschaften) - über die lfd. Meisterschaft (erste Erfahrungen mit biologisch retardierten Spielern im Bereich von U8 bis U16 bzw. der „PLUS“-Regelung/im Bereich U13 – U15) Auswahlen / AKA NÖFV-Sportkoordinator ergänzt die Ausführungen mit dem Querverweis zu den U14- Landesauswahlen, welche am 21.08. plangemäß starten konnte, aber zwischenzeitlich be- reits eine Spielabsage dazukam. Der Antrag den Bewerb evtl. auf zwei Jahre auszudehnen wurde vom ÖFB leider abgelehnt. Nun wird man sehen, ob der Corona-Terminkalender ein engeres Ein-Jahres-Korsett zulässt. Ein ähnliches Bild gibt es auch bei den AKA-Bewerben. Sportleistungszentrum St. Pölten Hr. Wurzer teilt mit, dass er auch als ordentliches Mitglied des Sportleistungszentrums St. Pölten (Obm.-Stv.) ausscheidet. GF Zechmeister wird sein Mandat im SLZ übernehmen. Schulfußball Landesreferent Malina berichtet, dass in Abstimmung mit dem Ministerium und der nö. Bildungsdirektion der Schulfußball durchgeplant ist. Aktualisierungen sind auf der NÖFV- Homepage unter - https://www.noefv.at/Portal/Nachwuchs-Schule/Schulfussball - ersicht- lich. Trotz der Verunsicherungen mit den verschiedensten Ampelfarben in den Bezirken, wird festgehalten, dass für die Schulen derzeit generell „GELB“ gilt.
Seite 8 Schiedsrichterangelegenheiten Der umfangreiche Bericht wurde in schriftlicher Form von SR-Obmann Pemmer vorgelegt: Vollversammlung des NÖSK Ich bedanke mich bei den Funktionären des NÖFV welche zur Vollversammlung des NÖSK am Sonntag, 20. September 2020 so zahlreich erschienen sind. An der Spitze der Präsident des NÖFV u. Vizepräsident des ÖFB Bgm. a.D. Johann Gartner, die Vizepräsidenten Hans Brait, Reinhard Litschauer u. Robert Ruzak. Der Geschäftsführer des NÖFV u. der Sportschule Lindabrunn Heimo Zechmeister sowie die Hauptgruppenob- männer Günther Breiner, Franz Hummer, Werner Vogl u. Harald Zeller. Ich bedanke mich nochmals für die Bereitstellung der finanziellen Mittel für unsere Vollver- sammlung beim Finanzreferat u. dem Vorstand des NÖFV. Ein großes Lob gebührt den Betriebsleiter der Sportschule Lindabrunn Gerhard Sevcik, den technischen Leiter Christopher Kotsch und den Mitarbeitern für die Gestaltung und Dekora- tion der Veranstaltungshalle und der gastronomischen Betreuung aus. SR-Prüfung Bei der SR-Prüfung am 10. September 2020 legten 8 SR-Anwärter die Prüfung positiv ab und mit diesen wird die Ausbildung bei Nachwuchsspielen durchgeführt. Regeldiskussionen u. Pflichttraining Als Maßnahme der Corona Pandemie haben wir bei der Sitzung des SchA am, 10. Septem- ber beschlossen, dass die Regeldiskussionen der SR-Gruppen und der Beobachter nicht mehr in Lokalitäten durchgeführt werden, sondern durch Videoschulungen ersetzt wurden. Diese Maßnahme hat sich bestens bewährt. Wir werden auch im Monat Oktober dieselbe Vorgangsweise wählen. Das Pflichttraining wurde ebenfalls bei der Sitzung des SchA auf ein freiwilliges umgestellt. NÖFV-Hauptversammlung GF Zechmeister teilt mit, dass die Vorbereitungen zur Hauptversammlung am SA/07.11. im Plan sind. Die behördliche Bewilligung ist noch offen. (Anm.: die Veranstaltung wurde zwischenzeitlich abgesagt)
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