DER REGISTERGESTÜTZTE ZENSUS 2021 - Weiterentwicklung des Zensus 2011 und weitere Schritte hin zu einem registerbasierten Zensus - Statistisches ...
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DER REGISTERGESTÜTZTE
ZENSUS 2021
Weiterentwicklung des Zensus 2011 und weitere Schritte Stefan Dittrich
studierte Volkswirtschaftslehre in
hin zu einem registerbasierten Zensus Göttingen und arbeitet seit 2000
in verschiedenen Funktionen und
Fachbereichen im Statistischen
Bundesamt. Seit 2014 leitet er die
Stefan Dittrich Gruppe „Zensus“ und ist in dieser
Funktion fachlicher Projektleiter für
den Zensus 2021.
Schlüsselwörter: Zensus 2021 – Online-First – Zensusgesetz – Melderegister –
Stichprobe
ZUSAMMENFASSUNG
Deutschland beteiligt sich mit dem Zensus 2021 an der international vereinbarten
Volkszählungsrunde 2020/2021. Der wiederum registergestützte Zensus 2021 baut
inhaltlich auf dem Zensus 2011 auf. Aufgrund der Erkenntnisse des letzten Zensus
gibt es Änderungen insbesondere hinsichtlich der Korrekturstichprobe zur Ermittlung
der Einwohnerzahl in kleinen Gemeinden, der Zielsetzung Online First als primärem
Erhebungsweg und der IT-technischen Umsetzung des Projekts.
Keywords: 2021 Census – Online First – Census Act – population register –
sample survey
ABSTRACT
Preparing the 2021 Census, Germany will participate in the internationally agreed
round of censuses in 2020/2021. The 2021 Census will again be register-based and
its content will be based on the 2011 Census. Taking account of the knowledge gained
in the last census, there will be changes especially with regard to the corrective sample
survey to be conducted to determine the number of inhabitants in small municipalities,
the goal of Online First as the main survey method, and the project implementation in
terms of IT.
Statistisches Bundesamt | WISTA | Sonderheft Zensus 2021 | 2019 5Stefan Dittrich
1 (Nr. 543/2017, Nr. 712/2017, Nr. 881/2017, Nr. 779/
2018) wurden lediglich Anpassungen vorgenommen
hinsichtlich der Merkmalsausprägungen und der an die
Hintergrund des Zensus 2021 Europäische Union zu liefernden regionalen Gliederun-
gen. Der europarechtlich geforderte Merkmalskranz ist
Der Zensus ist das größte Projekt der amtlichen Statistik gegenüber dem Zensus 2011 unverändert geblieben.
zur Erhebung von Bevölkerungs-, Gebäude- und Woh-
nungsdaten. Der nächste Zensus wird aufgrund europa- Aufgrund der langen Vorbereitungszeit und der zu
rechtlicher Vorgaben im Jahr 2021 (Stichtag in Deutsch- Beginn der Arbeiten noch ausstehenden Entscheidung
land: 16. Mai 2021) stattfinden. Beim letzten Zensus im des Bundesverfassungsgerichts wurde die nationale
Jahr 2011 gab es zu den bisher in Deutschland durch- rechtliche Grundlage wie bereits beim Zensus 2011 in
geführten Volkszählungen einen grundlegenden Metho- zwei Gesetze aufgeteilt, das Zensusvorbereitungsgesetz
denwechsel. Die traditionelle Form einer Vollbefragung 2021 sowie das Zensusgesetz 2021.
der Bevölkerung wurde – vor allem aus Kosten- und
Akzeptanzgründen – durch ein überwiegend register- Im März 2017 ist das Zensusvorbereitungsgesetz 2021
gestütztes Verfahren ersetzt. In diesem Verfahren wur- in Kraft getreten. Abweichend zum Zensus 2011 wird in
den vorhandene Daten aus Verwaltungsregistern, unter diesem Gesetz die Verantwortung für die Entwicklung
anderem der Melderegister, genutzt und insbeson- der für den Zensus benötigten technischen Anwendun-
dere mit einer ergänzenden Haushaltebefragung auf gen dem Statistischen Bundesamt übertragen sowie die
Stichprobenbasis, einer Erhebung an Anschriften mit Verantwortung für den IT-Betrieb in Zusammenarbeit mit
Sonderbereichen, einer Gebäude- und Wohnungszäh- dem Informationstechnikzentrum Bund geregelt. Mit
lung sowie einer automatisierten Haushaltegenerierung dieser Regelung wurden zwei zentrale Empfehlungen
kombiniert. der Evaluation des Zensus 2011 umgesetzt:
Die Vorbereitungsarbeiten der Statistischen Ämter des «1. Die Aufteilung der IT-Verantwortlichkeiten auf das
Bundes und der Länder für den Zensus 2021 haben Statistische Bundesamt und einzelne Statistische Lan-
unmittelbar nach Abschluss der Aufbereitung des Zensus desämter nach § 12 Abs. 7 Zensusgesetz 2011 hat Pro-
2011 begonnen. Dabei wurden sowohl die Erfahrungen bleme bereitet und sollte in dieser Form nicht wiederholt
des Zensus 2011 als auch Vorhaben in anderen Ländern werden.
und technische Neuerungen bei der methodischen Vor- 2. Stattdessen sollten alle systemrelevanten IT-Anwen-
bereitung berücksichtigt. Von Nutzerseite wurden insbe- dungen in der Verantwortung des Statistischen Bundes-
sondere Wünsche nach einer früheren Bereitstellung der amtes entwickelt und betrieben werden.» (BMI, 2016)
Ergebnisse geäußert, auch die steigende Nachfrage nach
kleinräumigen Zensusergebnissen floss in die Konzep- Aufgrund von Änderungen im XMeld-Standard | 1 der Mel-
tion ein. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts debehörden und neuer Konzepte wurde mit dem Zensus-
zur Normenkontrollklage der Städte Berlin und Hamburg vorbereitungsänderungsgesetz eine Pilotdatenlieferung
liegt seit dem Herbst 2018 auch in rechtlicher Hinsicht der Melderegisterdaten zum Januar 2019 angeordnet.
Klarheit über die Anforderungen an die Ausgestaltung
des Zensus vor (Bierschenk/Leischner, 2019). Das Zensusgesetz 2021 wurde vom Bundestag in seiner
Sitzung vom 6. Juni 2019 beschlossen und dem Bun-
desrat zugeleitet. Aufgrund des Antrags auf Anrufung
2 des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat wird
sich das Inkrafttreten jedoch voraussichtlich bis Herbst
2019 verzögern. Mit dem Gesetz werden Umfang und
Rechtliche Grundlagen Erfassung der zu erhebenden Daten sowie eine Reihe
von Bestimmungen zu organisatorischen Fragen des
Die Rahmenverordnung für die gemeinschaftsweite
Volks- und Wohnungszählung 2011 [Verordnung (EG)
1 XMeld ist ein auf XML basierendes standardisiertes Datenaustausch-
Nr. 763/2008] gilt für 2021 unverändert weiter. In format für den Austausch von Meldedaten in der öffentlichen Verwal-
den korrespondierenden Durchführungsverordnungen tung.
6 Statistisches Bundesamt | WISTA | Sonderheft Zensus 2021 | 2019Der registergestützte Zensus 2021
Zensus geregelt. So wird beispielsweise in § 23 Zensus- Deshalb wird es beim Zensus 2021 die Korrekturstich-
gesetz 2021 angeordnet, dass die Auskunftserteilung probe zur Ermittlung der Einwohnerzahl generell in
grundsätzlich elektronisch erfolgen soll. allen Gemeinden geben. Die Frage, wie die Stichprobe
in kleinen Gemeinden durchgeführt werden soll, wurde
Aufgrund des durch § 13 Absatz 2 Bundesstatistikgesetz intensiv und in unterschiedlichen Varianten untersucht.
angeordneten dauerhaften Anschriftenregisters können Würde auch für alle kleinen Gemeinden eine Präzision
für den Zensus 2021 auch Angaben zu den Anschriften der Einwohnerzahl von 0,5 % angestrebt, müsste – rein
aus dem Zensus 2011 verwendet werden; die Ergeb- rechnerisch – die Einwohnerzahl in Gemeinden mit
nisse des Zensus 2021 zu den Anschriften können in weniger als 100 Einwohnerinnen und Einwohnern auf
dieses Register überführt werden. Bruchteile einer Person genau ermittelt werden. Eine
solche Forderung ist aus fachlicher ebenso wie aus wis-
senschaftlicher Sicht weder sinnvoll noch hinsichtlich
3 der Belastung der Auskunftspflichtigen vertretbar. Daher
wird das angestrebte prozentuale Präzisionsziel in klei-
Methodische Änderungen nen Gemeinden im Vergleich zu großen Gemeinden
gelockert werden. Als Folge wird es in kleinen Gemein-
gegenüber dem Zensus 2011
den geringere Auswahlsätze als bei Forderung eines ein-
heitlichen Präzisionsziels geben. Das wird sowohl die
3.1 Ermittlung der Einwohnerzahl Belastung der Auskunftspflichtigen als auch die Kosten
begrenzen und entspricht dem Ziel einer grundrechts-
Beim Zensus 2011 wurden unterschiedliche Verfahren schonenden Erhebung. Ein gelockertes Präzisionsziel
zur Überprüfung und Korrektur der Angaben aus den bei kleinen Gemeinden bedeutet bei einer verzerrungs-
Melderegistern angewendet. In allen Gemeinden gab freien Hochrechnung allerdings keine „schlechtere“ Ein-
es – unabhängig von ihrer Einwohnerzahl – eine Berei- wohnerzahl, sondern lediglich ein höheres Risiko, dass
nigung um unzulässige Dubletten (Mehrfachfallprüfung) die ermittelte Einwohnerzahl von der tatsächlichen stär-
sowie eine Vollerhebung an sogenannten Sonderbe- ker abweicht. Dieses erhöhte Risiko ist aber immer in
reichen (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnheime). beide Richtungen symmetrisch, das heißt das Restrisiko
In großen Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwoh- einer um mehr als xy % zu niedrigen Einwohnerzahl geht
nerinnen und Einwohnern wurden darüber hinaus die immer einher mit einem gleich hohen Restrisiko einer
aus Registern stammenden Daten mithilfe einer Stich- um xy % zu hohen Einwohnerzahl. Um den Stichproben-
probe bereinigt. Bei dieser sogenannten Korrekturstich- umfang weiter zu begrenzen haben die Länder gleichzei-
probe wurden etwa 10 % aller in Deutschland leben- tig die Möglichkeit, verbandsangehörige Gemeinden zu
den Personen persönlich befragt. Die dabei ermittelten Gemeindeverbänden zusammenzufassen und das Prä-
sogenannten Fehlbestände und Karteileichen wurden zisionsziel auf Gemeindeverbandsebene anzustreben.
anschließend auf die gesamte Gemeinde hochgerech- Dies gilt analog für Zusammenschlüsse verbandsan-
net. In kleinen Gemeinden unter 10 000 Einwohnerin- gehöriger Gemeinden mit weniger als 2 000 Einwohne-
nen und Einwohnern gab es eine solche Stichprobe rinnen und Einwohnern. Bedingung ist eine landes-
nicht. Hier fand stattdessen eine Befragung zur Klärung rechtliche Fundierung der Gemeindeverbände und eine
von Unstimmigkeiten zwischen den Angaben aus den gemeinsame Melderegisterführung. Auch bei dieser
Melderegistern und den Angaben der Gebäude- und Option werden durch die Anwendung geeigneter Verfah-
Wohnungszählung statt. ren Einwohnerzahlen für jede einzelne Gemeinde bereit-
gestellt werden.
Mit den Ergebnissen des Zensus 2011 und deren Eva-
luierung liegen heute jedoch Erkenntnisse vor, dass in Diese Änderung gegenüber 2011 bedeutet insbeson-
kleinen Gemeinden der tatsächliche, ex post festge- dere, dass in allen Gemeinden unabhängig von ihrer
stellte Korrekturbedarf 2011 höher war, als vorab auf- Größe ein einheitliches methodisches Instrument – die
grund des Zensustests 2001 erwartet (Bretschi/Lorentz, Korrekturstichprobe – zur Ermittlung der Einwohnerzahl
2019). zum Einsatz kommt.
Statistisches Bundesamt | WISTA | Sonderheft Zensus 2021 | 2019 7Stefan Dittrich
Die Untersuchungen zum Stichprobenumfang wurden Deutschland das am meisten verwendete Gerät für die
wie bereits beim Zensus 2011 in Zusammenarbeit mit Internetnutzung ist. Darauf hat sich die amtliche Sta-
Professor Dr. Ralf Münnich und seinem Team der Univer- tistik zwischenzeitlich eingestellt: Bis 2021 sollen die
sität Trier erarbeitet (Burgard und andere, 2019). Weitere Online-Fragebogen des Zensus so bereitstehen, dass sie
wissenschaftliche Untersuchungen zur Vorbereitung des auch auf Smartphones bedient werden können, dane-
Zensus 2021 waren nicht in gleichem Umfang wie beim ben aber natürlich weiterhin auf PC, Laptop oder Tablet.
Zensus 2011 notwendig, da das Modell in weiten Teilen
unverändert blieb.
3.3 Weitere Neuerungen
3.2 Online First Bei dem aus mehreren primär- und sekundärstatisti-
schen Quellen bestehenden Zensus ist das Zusammen-
Online First bedeutet beim Zensus 2021, dass Befragte spiel der einzelnen Quellen von entscheidender Bedeu-
im Rahmen der Personenerhebung sowie der Gebäude- tung. Die Schnittstellen zwischen den Erhebungsteilen
und Wohnungszählung Fragebogen standardmäßig beziehungsweise Daten und Prozessen wurden für ein
selbstständig online ausfüllen. Die Online-Zugangs- besseres Ineinandergreifen früher und klarer definiert.
daten (Zugangsnummer und Aktivierungscode) werden
bei der Gebäude- und Wohnungszählung den Befrag- Der Aufbau des Registers aller Anschriften mit Gebäuden
ten postalisch zugestellt. Bei der Personenerhebung mit Wohnraum hat zeitiger begonnen als beim letzten
in Privathaushalten werden sie von den Erhebungsbe- Zensus. Auf die Integration der Daten der Bundesagen-
auftragten persönlich übergeben, nachdem diese die tur für Arbeit wurde dabei verzichtet, da diese Daten
für die reine Existenzfeststellung zur Einwohnerzahl keinen Mehrwert für die Ermittlung von Anschriften mit
notwendigen Merkmale erhoben haben. Sowohl bei Wohnraum erbracht hatten.
der Gebäude- und Wohnungszählung als auch bei der
Zwar hat sich das Verfahren zum Erwerbsregister im
Haushaltebefragung werden Papierfragebogen nur noch
Zensus 2011 hinsichtlich der Ergebnisqualität bewährt,
in Ausnahmefällen genutzt. Mit Ausnahme der Fragen
allerdings war die Auswertung durch die Zuschätzung
zur Existenzfeststellung füllen die Befragten den Frage-
nicht im Erwerbsregister abgebildeter Teilpopulationen
bogen selbstständig online aus (Freier/Mosel, 2019).
(zum Beispiel Selbstständige, Nichterwerbspersonen)
Der Erhebungsweg, also ob die Angaben auf Papier oder aus der Haushaltsstichprobe sehr komplex. Sie brachte
in einem Online-Formular erfolgen und wie dies konkret – da die Nutzerinnen und Nutzer in aller Regel an einem
ausgestaltet wird, hat Auswirkungen sowohl für die sta- erwerbsstatistischen Gesamtbild interessiert waren –
tistischen Ämter als auch für die Befragten. keinen Mehrwert gegenüber einer reinen Hochrechnung.
Auch hier wird deshalb auf die Nutzung von Registerda-
Für die statistischen Ämter bestehen aus methodischer ten zugunsten einer einheitlichen Auswertung der Haus-
Sicht die Vorteile darin, dass von vornherein plausibili- haltebefragung verzichtet.
sierte Daten erhoben werden, die Ergebnisse schneller
zur Verfügung stehen und das Verfahren ressourcen- Bei der Hochrechnung des Korrekturbedarfs der Melde-
schonender und kostengünstiger ist. Die Vorteile für die register aus der Stichprobe wird ein erhöhtes Augenmerk
Befragten liegen insbesondere in einem geringeren Ein- darauf gerichtet, dass möglichst keine Verzerrungen in
griff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, den demografischen Untergliederungen auftreten.
in der Zeitersparnis und Zeitsouveränität sowie dem grö-
ßeren Befragungskomfort.
Die Online-First-Strategie für den Zensus 2021 basiert
unter anderem auf der Erkenntnis, dass bereits seit
2016 der flächendeckende Zugang zum Internet in der
Bevölkerung vorausgesetzt werden kann. Erhebungen
zeigen, dass seit diesem Zeitpunkt das Smartphone in
8 Statistisches Bundesamt | WISTA | Sonderheft Zensus 2021 | 2019Der registergestützte Zensus 2021
4 der späteren Befragung realitätsnah simulieren, wobei
der Schwerpunkt auf der Verständlichkeit der Fragen und
der Nutzungsfreundlichkeit der Befragungsinstrumente
Aktueller Stand der Arbeiten liegt. Gerade auf die elektronischen Fragebogen, die
gemäß der Online-First-Strategie im Jahr 2021 als Stan-
Im Jahr 2019 liegt der Fokus der Arbeiten der Statisti- dard angesehen werden, sind die Erfahrungen aus dem
schen Ämter des Bundes und der Länder zum einen auf Zensus 2011 kaum mehr übertragbar. Zu sehr haben
den Analysen der Melderegisterdaten anhand der im sich die Geräte für den Internetzugang verändert – vom
Januar 2019 übermittelten Pilotdaten. Weitere Schwer- Desktop-PC hin zum Smartphone – und damit auch
punkte sind zum anderen die Begleitung der Gesetz die erwarteten Bedienkonzepte. Als Standardverfahren
gebungsverfahren, die Pretests zur Haushaltebefragung müssen die elektronischen Fragebogen im Jahr 2021
und zur Gebäude- und Wohnungszählung sowie die von einem sehr breiten Personenkreis bedient werden
technische Vorbereitung der Erhebungen. können, also auch von Personen, die weniger geübt sind
bei der Nutzung von Online-Diensten.
4.1 Pilotdatenlieferung Melderegister
4.3 Technische Vorbereitung
Die Pilotdatenlieferung der Melderegister im Januar
der Erhebungen
2019 umfasste zu Testzwecken den maximalen Merk-
malskranz. Die technische Übermittlung der etwa
Für die verschiedenen Erhebungs- und Aufbereitungs-
90 Millionen Datensätze aus den kommunalen Melde-
module des Zensus 2021 müssen die notwendigen
registern verlief reibungslos. Der auf nur zehn Tage ver-
IT-Anwendungen konzipiert werden. Aufgrund der Kom-
kürzte Lieferzeitraum konnte hingegen nicht von allen
plexität des Zensusmodells in Deutschland handelt es
Gemeinden eingehalten werden. Wichtige Erkenntnisse
sich dabei um zahlreiche umfangreiche und leistungs
konnten insbesondere aufgrund von nicht auflösbaren
fähige Neuentwicklungen. Hierbei stellen nicht zuletzt
Doppellieferungen gewonnen werden. Hier werden für
die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Bearbei-
die Echtdatenlieferungen entsprechende organisatori-
tung sensibler personenbezogener Daten eine beson-
sche Maßnahmen zu ergreifen sein. Mit ersten erfolg-
dere Herausforderung dar.
reichen Tests des für den Zensus 2021 vorgesehenen
Konzepts des erweiterten Personenkreises konnte ein
Ziel der Testdatenlieferung bereits bearbeitet werden.
Das Konzept dient der präziseren Abbildung der auf-
grund von Bearbeitungszeiten in den Melderegistern
bestehenden Unschärfen insbesondere durch An- und
Abmeldungen rund um den Stichtag. Weitere umfangrei-
che Untersuchungen zu den einzelnen Merkmalen und
zur Verwendung der Daten für die Weiterentwicklung der
Mehrfachfallprüfung und der Haushaltegenerierung wur-
den bereits begonnen.
4.2 Quantitative Pretests
Neben den bereits durch das Statistische Bundesamt
durchgeführten qualitativen Pretests, das heißt Unter-
suchungen unter Laborbedingungen, sollen im Herbst
2019 umfangreiche quantitative Pretests durch die Sta-
tistischen Ämter des Bundes und der Länder durchge-
führt werden. Die Pretests sollen möglichst alle Prozesse
Statistisches Bundesamt | WISTA | Sonderheft Zensus 2021 | 2019 9Stefan Dittrich 5 Zielsetzung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder Ein Ziel der Statistischen Ämter des Bundes und der Län- der für den Zensus 2021 ist die im Vergleich zum Zen- sus 2011 deutlich früher vorgesehene Bereitstellung der Ergebnisse. Vor dem Hintergrund des im Zeitverlauf kon- tinuierlich nachlassenden „Wertes“ der Daten ist das Ziel, 18 Monate nach Stichtag die Daten zu veröffent lichen, nicht nur anzustreben, sondern auch zu realisie- ren. Angesichts der hohen Kosten des Zensus muss eine maximale Nutzung möglichst aktueller Daten im Mittel- punkt stehen. Sämtliche Prozessoptimierungen müssen daher dieses prioritäre Ziel im Blick behalten. Weiterhin werden alle Prozesse so konzipiert und umgesetzt, dass > eine hohe Genauigkeit der Zensusergebnisse sicher- gestellt wird, > der Kostenrahmen eingehalten wird, > Transparenz über die Methodik vorliegt, > die Belastung der Auskunftspflichtigen minimiert wird und > das gesamte Zensuspotenzial den Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt wird. 10 Statistisches Bundesamt | WISTA | Sonderheft Zensus 2021 | 2019
Der registergestützte Zensus 2021
LITERATURVERZEICHNIS
Bierschenk, Michaela/Leischner, Sonja. Zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften
über den Zensus 2011. In: WISTA Wirtschaft und Statistik. Ausgabe 1/2019,
Seite 11 ff.
Bretschi, Corinna/Lorentz, Kai. Präzisionsziele für die Ermittlung der Einwohnerzahl
bei der Haushaltsstichprobe im Zensus 2021. In: WISTA Wirtschaft und Statistik.
Sonderheft Zensus 2021. 2019, Seite 12 ff.
Bundesministerium des Innern (BMI). Externe Evaluierung des Zensus 2011. Bericht
im Auftrag des BMI (auf Anfrage erhältlich). Berlin 2016.
Burgard, Jan Pablo/Münnich, Ralf/Rupp, Martin. Die Entwicklung des Stichproben-
konzepts für den Zensus 2021. In: WISTA Wirtschaft und Statistik. Sonderheft Zensus
2021. 2019, Seite 23 ff.
Freier, Benjamin/Mosel, Juliane. Online First als Leitgedanke für effiziente Primär-
erhebungen beim Zensus 2021. In: WISTA Wirtschaft und Statistik. Sonderheft
Zensus 2021. 2019, Seite 46 ff.
RECHTSGRUNDLAGEN
Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz – BStatG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I Seite 2394), das zuletzt
durch Artikel 10 Absatz 5 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I Seite 3618)
geändert worden ist.
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude-
und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 – ZensVorbG 2021)
vom 3. März 2017 (BGBl. I Seite 388), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Novem-
ber 2018 (BGBl. I Seite 2010) geändert worden ist.
Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen (Amtsblatt der EU Nr. L 218,
Seite 14).
Statistisches Bundesamt | WISTA | Sonderheft Zensus 2021 | 2019 11Herausgeber
Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden
Schriftleitung
Dr. Daniel Vorgrimler
ABKÜRZUNGEN Redaktionsleitung: Juliane Gude
Redaktion: Ellen Römer
D Durchschnitt (bei nicht addierfähigen Größen)
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Erschienen im August 2019
a. n. g. anderweitig nicht genannt Das Archiv älterer Ausgaben finden Sie unter www.destatis.de
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ISSN 0043-6143
ZEICHENERKLÄRUNG ISBN 978-3-8246-1090-7
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Artikelnummer: 1010200-19907-4, ISSN 1619-2907
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