HANDBUCH für Vereine 2009 - American Football

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HANDBUCH für Vereine 2009 - American Football
HANDBUCH

                                        für Vereine

                                                     2009

                    - American Football -

Handbuch für Vereine 2009 des American Football Verband Bayern e.V.   Seite 1 von 24
Stand: November 2008
Inhaltsverzeichnis:

                                                                          Seite

    1. Termine (wichtige Eckdaten)                                        3

    2. Lizenzantragsformular                                              4-5

    3. Richtlinien zur Passausstellung und Antragsformular sowie          6 - 12

         Wechselbestimmungen

    4. Jugendpassanträge und Formulare                                    12 - 15

    5. Tipps für den Spielbetrieb                                         16 - 21

    6. Freundschaftsspiele und Antragsformular national und international 21 - 22

    7. Sonstiges und Link Hinweise                                        23

   Achtung!!!

   Jeder Verein innerhalb des AFVBy hat eine eigene E-Mail Adresse
   die mit .........@afvby.de endet. Diese wird vom Webmaster erteilt.
   Die Vereine haben sich diese Mail Adresse einzurichten.
   Sämtliche offiziellen Schreiben und sämtlicher E-Mail Verkehr wird
   nur über diese Adresse verschickt.

   Die Vereine haben eine Holschuld bei diesem E-Mail Postfach.

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Stand: November 2008
1. Termine

Hier sind die wichtigsten Termine als Übersicht:

Erfüllungsfrist

15.10                       des Kalenderjahres Abgabe der Lizenzanträge GFL 1 + 2 beim AFVD

15.11.                     des Kalenderjahres Abgabe der Lizenzanträge aller Vereine (auch GFL
                           Teams) beim AFVBy
ab November                Anmeldung der Schiedsrichter zu den jeweiligen Lehrgängen
                           (Termine sind auf der Homepage abzufragen)
Oktober/November           Vereinstreffen (Pflichtveranstaltung gemäß Landesspielordnung)
15.12.                     Mitgliedschaft im AFVBy
31.12.                     Abgaben müssen bezahlt sein ( Aufnahmegebühr/Verwaltungsgebühr ,
                           Lizenzgebühr, sonstige ausstehende Zahlungen , Kaution)
ab Januar                  Anträge auf Änderungen/Neuanträge von Spielerpässen
                           bei der Passstelle
01.11. – 28.02.            Freie Wechselfrist für Spieler ohne Sanktionen
Mitte Februar/März         Verbandstag (Pflichtveranstaltung gemäß Landesspielordnung)
28.02.                     Erfüllung der Spielfähigkeitsgrenze (Abgabe Spielerpässe)
01.03. – 31.10.            Wechsel mit Freigabe des abgebenden Vereines möglich, jedoch mit Spiel-
                           sperre gemäß BSO

2. Lizenzantragsformular

Auf der nachfolgenden Seite befindet sich ein Muster eines Lizenzantrages. Für jede Mannschaft
eures Teams, ob Jugend oder Senioren die am offiziellen Spielbetrieb teilnehmen wollen ist ein
eigenes Formular auszufüllen. Der Lizenzantrag ist deutlich lesbar auszufüllen (im Idealfall
Maschinengeschrieben).

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Stand: November 2008
Lizenzantrag 2009

Verein/Abteilung:
Straße:
PLZ, Ort:
Offizieller Ansprechpartner für den AFVBy:
Adresse:
Tel.Nr.:
Email-Adresse:

Wir melden uns verbindlich für die Saison 2009 mit folgender Mannschaft an:
(Bitte ankreuzen und für jede Mannschaft einen eigenen Antrag ausfüllen!)

           1. Mannschaft (Herren)                               2. Mannschaft (Herren)
           Damenmannschaft
           A-Jugendmannschaft
           Flagfootball Jugend                                  Flagfootball Erwachsene

Wir melden die oben angegebene Mannschaft für die _____________________ - Liga.

Folgende Lizenzvoraussetzungen lt. Abschnitt B, § 3, Ziffer 1 BSO wurden von uns bereits
erfüllt, bzw. werden von uns bis zum Stichtag erfüllt werden:

           Mitgliedschaft im AFVBy (Erfüllungsfrist: 15.12. d. Jahres)

           Abgaben (Erfüllungsfrist: 31.12. d. Jahres)
           (Aufnahmegebühr/Verwaltungsgebühr/sonst. ausstehende Zahlungen)

           Kaution (Erfüllungsfrist: 31.12. d. Jahres) (nur im Seniorenbereich)

              neu hinterlegt                               aufrecht erhalten

           Gültige Spielerpässe (Erfüllungsfrist: 28.02. d. Jahres)

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Stand: November 2008
Jugendmannschaft, bzw. mind. 15 Jugendspieler im Spielbetrieb einer SG
         (Erfüllungsfrist: 01.03. d. Jahres, Bundesligen und Regionalliga)

         Lizenzierte Fachübungsleiter/Trainer (Erfüllungsfrist: 01.03. d. Jahres)

         Name ________________________                                Lizenz-Nr: _____________________

         Name ________________________                                Lizenz-Nr: _____________________

         Name ________________________                                Lizenz-Nr: _____________________

         Teilnahme eines verantwortlichen Vertreters an der Bayerischen Coaches
         Convention (Erfüllungsfrist: 01.03. d. Jahres)

         Lizenzierter Schiedsrichter (Erfüllungsfrist: 01.03. d. Jahres)

         Name _________________________                               Lizenz-Nr: _____________________

         Name _________________________                               Lizenz-Nr: _____________________

         Name _________________________                               Lizenz-Nr: _____________________

         Schriftlicher Platznachweis (Erfüllungsfrist: 01.03. d. Jahres)

         Der Freistellungsbescheid des Finanzamtes (in Kopie)

                  liegt bereits vor
                  wird bis zum __________ nachgereicht
                  kann nicht vorgelegt werden, weil:

                  ___________________________________________________________________

Ort, Datum: ____________________                       _____________________________________________
                                                       (Unterschrift Vereinsvorstand/Stempel Verein)
Bitte beachten:

•    Änderungen in der Vereinsführung oder des Ansprechpartners sind der Geschäftsstelle
     umgehend mitzuteilen!

•    Sollten bei der Erfüllung einzelner Voraussetzungen Schwierigkeiten bestehen - bitte
     sofort mit dem Ligaobmann der jeweiligen Liga, bzw. der Geschäftsstelle Kontakt
     aufnehmen!

•    Der Antrag muss bis zum 15.11.2008 in der Geschäftsstelle eingegangen sein!

•    Die Lizenz erlischt automatisch mit Ablauf des Kalenderjahres.

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Stand: November 2008
3. Richtlinien zur Passerstellung

Grundsätzliches

                        Sendet alle Anträge ausschließlich an die Passstelle!!!!!

                                            Geschäftsstelle AFVBy
                                           Georg Brauchle Ring 93
                                                80992 München
                                             Tel.: 089 – 15 70 23 90
                                               Fax: 089-15702237
                                       Email: Geschaeftsstelle@afvby.de

Für Pässe wird eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen benötigt. Voraussetzung hierfür ist die
vollständige und korrekte Einsendung der Passanträge! Alle bearbeiteten Pässe werden
ausschließlich per Post versandt, eine Abholung in München ist nicht möglich!!!

Alle Pässe sind Eigentum des American Football Verbandes Bayern (nachfolgend AFVBy).
Änderungen in jeglicher Form an der Beschaffenheit des Passes sind unzulässig. Bei
Zuwiderhandlungen wird der Verein gemäß BSO bestraft. Das Aushändigen an einen Spieler ist
strengstens untersagt. Jeder Verein haftet für eventuellen Missbrauch der Pässe.

Passverlängerungen

Der Antrag auf Passverlängerung muss folgende Angaben enthalten:

                  -   Name, Vorname des Spielers
                  -   Passnummer
                  -   Teamname
                  -   Hinweis auf Regelunterweisung durch den Verein
                  -   Datum und Unterschrift des Spielers

Der zu verlängernde Pass ist beizufügen. Spielerpässe, die ohne Verlängerungsantrag ein-
gehen, werden nicht bearbeitet, ebenso Verlängerungsanträge für Spielerpässe die nicht
bei der Passtelle sind.

Verlässt ein Spieler in der laufenden Saison den Verein, ist der Spielerpass, sowie eine
Freigabe (Formular verwenden) umgehend an die Passstelle zu senden.

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Stand: November 2008
Neuantrag

Füllt das gesamte Formular aus. Neuanträge werden nur bearbeitet, wenn sie mit
Schreibmaschine oder Computer ausgefüllt sind (Formulare können über die Homepage des
AFVBy heruntergeladen werden).

Vergewissert Euch, dass sowohl der Spieler als auch ein Vereinsvertreter den Antrag unter-
schrieben hat. Denkt daran, dass Ihr mit eurer Unterschrift die Angaben (Alter, Nationalität,
Vereinswechsel) bestätigt und für eventuelle Fehler haftet !!!

Klebt die Passbilder sorgfältig auf den Antrag. Achtet darauf, dass die Spieler auf den Fotos
zweifelsfrei zu erkennen sind.

Die Mindestgrösse des Passbildes beträgt 3 cm x 4 cm und muss farbig sein und darf nicht
älter als 12 Monate sein.

Die Passbilder müssen den Antragsteller ohne Kopfbedeckung zeigen.

Pässe, bei denen die Fotos mit Heftklammern befestigt sind, werden nicht bearbeitet!!!

Allen Anträgen ist eine Kopie des Passes/Personalausweises, beizufügen. Bei
ausländischen Spielern, die eine „D-Kennzeichnung“ erhalten sollen, ist zusätzlich eine
Meldebescheinigung beizufügen, aus der ersichtlich ist, dass der Wohnsitz in den letzten 5
Jahren, in Deutschland war, ansonsten erhalten die Spieler automatisch eine „E-
Kennzeichnung (§ 18 BSO). Dies gilt nicht für Spieler mit einer „A-Kennzeichnung“.

Ausstellungsfristen werden in der jeweils gültigen BSO geregelt (WICHTIG für GFL 1 + 2 und
Teilnehmer an Relegationsspielen).

Nach Abschluss des Pflichtspielbetriebes darf für Mannschaften der Jugendbundesliga, die in den
Play Offs um die Deutsche Jugendmeisterschaft spielen, kein neuer Spielerpass ausgestellt
werden, ausgenommen sind Freundschaftsspiele.

Muster Antrag Passneuausstellung bzw. Passverlängerung

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Stand: November 2008
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Stand: November 2008
Vereinswechsel

1) Wechsel zwischen 1. November und 2. Januar:
   Keine Einschränkung, es zählt der vom Spieler zuletzt unterschriebene Passantrag.

2) Wechsel zwischen 3. Januar und 28. Februar :
   a) Der Spieler hat noch keinen Pass für das laufende Jahr:
      Der neue Pass wird ausgestellt, der Spieler ist sofort spielberechtigt.
   b) Der Spieler hat bereits einen Pass für das laufende Jahr:
      Der abgebende Verein wird von der Passstelle informiert und kann innerhalb von 14 Tagen
      die Freigabe schriftlich verweigern. Erfolgt kein fristgerechter Einspruch, ist der Spieler für
      den neuen Verein spielberechtigt. Es ist auch möglich, die Freigabe des abgebenden
      Vereins dem Antrag beizufügen, um damit das Verfahren zu beschleunigen.

3) Wechsel nach dem 1. März:
   a) Der Spieler hat noch keinen Pass für das laufende Jahr:
      Der neue Pass wird ausgestellt, der Spieler ist sofort spielberechtigt.
   b) Der Spieler hat bereits einen Pass für das laufende Jahr:
      Unabhängig davon, ob er bereits gespielt hat, ist die schriftliche Freigabe des abgebenden
      Vereins mit dem Passantrag einzureichen. Der Spieler erhält eine Wechselsperre von 5
      Spielen.
   c) Für Spieler, für die im Vorjahr ein Jugendpass ausgestellt wurde, gelten die o. a. Wechsel-
      fristen nicht, sofern sie in die 1. Mannschaft des selben Vereines wechseln. Für Wechsel
      vom Jugendteam in ein Erwachsenenteam eines anderen Vereines gelten die
      obengenannten Wechselfristen.

Jugendpässe

Bei Jugendpässen ist folgendes zu beachten:

-    bei Pässen von Jugendspielern (unter 18 Jahren) ist pro Altersgrenze immer ein aktuelles
     ärztliches Attest beizufügen, nicht älter als 12 Monate (§ 5 BSO). Bitte behaltet das
     Original bei euren Unterlagen!

-    bei Neuanträgen von Jugendpässen ist zusätzlich die Erlaubnis der Eltern vorzulegen
     (siehe Anlage).

-    bei Vereinswechseln beachtet die Bestimmungen der B S O

Nachfolgend sind die Formulare ersichtlich die im Jugendbereich benötigt werden.

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Stand: November 2008
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Stand: November 2008
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Stand: November 2008
Merkblatt Passunterlagen - JUGEND
                                           Stand: Januar 2007
                                              Allgemeines
    •    Antragsformulare und Bestätigungen können von unserer AFVBy-Homepage (Verband -
         Download) heruntergeladen werden.
    •    Das Passformular muss in der Geschäftsstelle bestellt werden.
    •    Alle Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Unvollständig
         ausgefüllte Unterlagen werden zurückgesendet. Dies verzögert die Ausstellung eines
         Spielerpasses erheblich.
    •    Die Dauer für die Ausstellung eines Spielerpasses beträgt ca. zwei Wochen.
    •    Die Bezahlung der Passgebühren (6,00 € Tackle / 3,00 € Flag pro Spielerpass) erfolgt
         vorab per Überweisung auf das Konto des AFVBy bei der Sparkasse Passau, Bankleitzahl
         740 500 00, Kontonummer 715169. Der abgestempelte Überweisungsbeleg ist den
         Passunterlagen in Kopie beizufügen
                                   Neuausstellung eines Spielerpasses
  Spielerpassformular,
              o vollständig leserlich             (maschinell         oder   Druckbuchstaben)   ausgefüllt   und
                unterschrieben
  Zwei Lichtbilder, bereits in das Spielerpassformular eingeklebt.
  Weißes Formular „Antrag zur Neuausstellung von Spielerpässen“
              o vollständig leserlich             (maschinell         oder   Druckbuchstaben)   ausgefüllt   und
                unterschrieben
  Fotokopie des gültigen Personalausweises, gültigen Reisepasses oder einer Geburtsurkunde.
  Erklärung des Vereins/der Abteilung über das Vorliegen eines ärztlichen Attestes und der
   Spielgenehmigung der Erziehungsberechtigten (entfällt bei Jugendlichen, die bei der
   Passantragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben).
  Einzelbestätigung über die Belehrung der bestehende „Transferordnung des AFVBy“.
                   Neuausstellung eines Spielerpasses - bei Vereinswechsel
  Alle Unterlagen wie bei der Neuausstellung eines Spielpasses.
  Freigabeerklärung oder Einreichung des Spielerpasses durch den abgebenden Verein.
                                      Verlängerung des Spielerpasses
  Vorhandener Spielerpass.
  Weißes Formular „Antrag zur Verlängerung von Spielerpässen“
              o vollständig leserlich             (maschinell         oder   Druckbuchstaben)   ausgefüllt   und
                unterschrieben
  Erklärung des Vereins/der Abteilung über das Vorliegen eines ärztlichen Attestes und der
   Spielgenehmigung der Erziehungsberechtigten (entfällt bei Jugendlichen, die bei der
   Passantragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben).

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Stand: November 2008
4. Tipps für den Spielbetrieb

Heimteam

Vor Saisonbeginn:

Die Heimspiel Termine sind dem Ligaobmann schriftlich per E-Mail bis zum 31.01. eines
Kalenderjahres mit den Kick – Off Zeiten und Spielort mitzuteilen und dem Hinweis, ob es sich um
einen Rasen – oder Kunstrasenplatz handelt. Meldet ein Verein nicht bis zu diesem Zeitpunkt,
wird der Spieltag durch den Ligaobmann und dem Schiedsrichterobmann verbindlich festgelegt.

Terminverlegungen (auch Änderungen der Kick–Off Zeit) müssen schriftlich beim Ligaobmann
beantragt werden..

Der Ligaobmann verschickt einen offiziellen Spielplan an alle Vereine seiner Liga, sowie an
die Geschäftsstelle, den Webmaster und den Schiedsrichterobmann. Dieser offizielle
Spielplan gilt als Einladung für die Gastteams und den Schiedsrichtercrews. Der Spielplan
ist bindend.

Sollte das Spiel auf einem Kunstrasenplatz ausgetragen werden, berücksichtigt bitte, dass dem
Gast ein halbstündiges Probetraining ermöglicht werden muss.

Eine Anfahrtsskizze des Spielorts ist auf der Homepage des AFVBy einzusehen.

Bestellt rechtzeitig einen Krankenwagen. Seit 1993 gibt es die Möglichkeit, auf die Gestellung
eines Krankenwagens zu verzichten und statt dessen ein funktionsfähiges Funktelefon am Spiel-
feldrand bereit zu halten oder Rettungspersonal mit Funkverbindung zur Leitstelle vor Ort zu
haben.

Vor dem Spieltag:

Füllt den Spielberichtsbogen aus (am besten mit Schreibmaschine oder PC). Vergesst nicht, ihn
von einem Vereinsoffiziellen unterschreiben zu lassen. Der ausgefüllte Spielberichtsbogen muss
dem Schiedsrichter zum Pass – Check vorgelegt werden. Es ist zu kontrollieren, dass beide
Spielberichtsbögen durch den Schiedsrichter ausgefüllt und unterschrieben wurden.

Notiert alle Spieler in aufsteigender Reihenfolge der Trikotnummern. Ausfälle können kurz vor
Spielbeginn noch gestrichen werden. Sortiert die Pässe in der Reihenfolge der Trikotnummern.

Die ”Show” gewinnt immer mehr an Bedeutung. Bereitet einen detaillierten Zeit– und Ab-
laufplan vor und fertigt genügend Kopien für die Gastmannschaft und die Schiedsrichter an.

Sorgt für kleine Geldscheine für die Bezahlung der Schiedsrichter (möglichst 5.-,10.- und 20.- €
Scheine).

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Stand: November 2008
Am Spieltag:

Das Nottelefon muss bis eine halbe Stunde vor Kick – Off erreichbar sein.

Der Gastmannschaft sollte eine ausreichend große Kabine (gem. der jeweils gültigen B S O)
rechtzeitig (zwei Stunden vor Spielbeginn ist ausreichend) zur Verfügung stehen. Auch die
Schiedsrichter haben Anspruch auf eine angemessene Kabine mit Duschmöglichkeit.

Ein Verantwortlicher des Heimteams sollte mindestens 2 Stunden vor dem Kick–Off im Stadion
sein. Überlasst die Gastmannschaft nicht sich selbst und dem Platzwart. Macht euch mit den Ver-
antwortlichen der Gäste und den Schiedsrichtern bekannt. Klärt den Ablauf – und Zeitplan, den
Einlauf der Teams und die Mannschaftsvorstellung mit dem Gast und den Schiedsrichtern
( Kopien des Ablaufs – und Zeitplanes).

Es ist gute Sitte, dass der Gast zwei Kisten (stilles) Mineralwasser, bei heißem Wetter ggf. auch
mehr, vom Heimverein unentgeltlich zur Verfügung gestellt bekommt.

Stellt der Gastmannschaft Mülltüten für die Teamzone und die Umkleiden zur Verfügung und weist
eure Gäste darauf hin, dass Ihr erwartet, dass sie ihren Müll darin sammeln und nicht in der
Teamzone und den Umkleiden verteilen (bitten, freundlich).

Sorgt auch für die Schiedsrichter. In der Kabine sollte für die Schiedsrichter Mineralwasser zur
Verfügung stehen. In der Halbzeit und nach dem Spiel sollten diese mit einem Getränk und einem
Imbiss versorgt werden. Um Peinlichkeiten zu vermeiden wäre es sinnvoll den Schiedsrichtern
Essens- und Getränkebons dazu auszuhändigen.
Rechtlich ist kein Verein verpflichtet die Schiedsrichter zu beköstigen.

Um evtl. Nachbesserungen des Spielfeldes noch vornehmen zu können, erkundigt euch recht-
zeitig beim Schiedsrichter, ob der Platzaufbau so in Ordnung ist.

Sorgt dafür, dass sich spätestens 30 Minuten vor Kick – Off eine Chain Crew zur Einweisung bei
den Schiedsrichtern meldet. Die Chain Crew muss mindestens 16 Jahre alt sein, und neutral
gekleidet sein, d.h. keine Teamjacken oder Shirts eurer Mannschaft.

Die Chain Crew darf nicht zur Halbzeit ausgetauscht werden.

Der Chain-Crew ist auch untersagt Mobiltelefone während des Spiels in Betrieb zu nehmen,
oder alkoholisiert zu erscheinen. Die Chain Crew ist Bestandteil der Schiedsrichtercrew,
auch Rauchen während des Spieles ist absolut tabu. Die Chain Crew hat sich ihrer Aufgabe
gemäß zu verhalten und insbesondere keine abfälligen oder provozierenden Bemerkungen oder
Gesten gegenüber der Gastmannschaft zu machen. Sorgt dafür, dass die Chain Crew ihre Auf-
gabe ordnungsgemäß durchführt. Spielverzögerungen aufgrund mangelnd arbeitender oder un-
motivierter Chain Crew müssen nicht sein und können im Extremfall der Heimmannschaft an-
gelastet werden.

Handbuch für Vereine 2009 des American Football Verband Bayern e.V.                     Seite 17 von 24
Stand: November 2008
Werden die ”warm up’s” auf einem Nebenplatz durchgeführt, so muss trotzdem den Kickern
und Puntern das ”Training” auf dem Spielfeld gestattet werden. Bei Kunstrasen muss der ge-
samten Mannschaft ein halbstündiges Training gemäß BSO erlaubt werden.

ACHTUNG !!!
Bei der Gefährdung des Spieles wegen schlechter Witterung, ist der Heimverein verpflichtet sofort
am Morgen des Spieltages eine Platzbesichtigung vor Abfahrt der Gastmannschft durchzuführen.
Sollte es zu einer Absage kommen, informiert umgehend:
                       die Gastmannschaft
                       den Ligaobmann
                       den eingeteilten White Cap (Hauptschiedsrichter)
(Tel. ist aus der Homepage der Schiedsrichter zu entnehmen) www.AFSVBy.de
                        den Schiedsrichterobmann

Nach dem Spiel sind die Schiedsrichter umgehend (max. 30 Min. nach Spielende) zu bezahlen.
Der Hauptschiedsrichter ist verpflichtet den Erhalt des Geldes zu quittieren.

Lasst euch vom Schiedsrichter die ausgefüllten Spielberichtsbögen aushändigen.In der
Regionalliga und den Bundesligen abweichende Regelungen für die gelben Durchschläge be-
achten. Hier erhält jeder Landesverband (AFVBy) den gelben Durchschlag ”seines” Teams.

Bitte beachten:
Das Heimteam ist für die Versendung der Spielberichtsbögen verantwortlich.

Der weiße Original-Spielberichtsbogen ist sofort an den jeweiligen Ligaobmann zu senden,
die gelben Durchschläge sofort an den Landesverband zu senden,
die roten Durchschläge behält das Heimteam,
die blauen Durchschläge erhält das Gastteam.
( Es besteht eine Holschuld durch das Gastteam)

Richtet Euch am besten zum Saisonanfang gleich die Kuverts mit den Anschriften her klebt eine
Briefmarke drauf und legt diese Kuverts zu Eurer Passmappe dann könnt Ihr gleich nach
Spielende die Spielberichtsbögen beim nach Hause fahren in einen Briefkasten werfen.

           Das Spielergebnis ist unmittelbar nach Spielende dem Ergebnisdienst unter
                              -- Tel: 09367– 9861872 -- zu melden.

                      Es besteht auch die Möglichkeit die Meldung per SMS unter
                                  --Tel: 0170 - 3072871 -- zu melden.

 !!! Bei Nichtbeachtung wird eine Strafe gemäß der jeweils gültigen BSO ausgesprochen.!!!

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Stand: November 2008
ACHTUNG !!!

Bei Spielen der ersten und der zweiten Bundesliga ist das Ergebnis dem zentralen Ergebnisdienst
des A F V D und zusätzlich dem jeweiligen Ligaobmann zu melden. Weiterhin ist bei
Freundschaftsspielen außerhalb unseres Landesverbandes der Ergebnisdienst selbst zu
informieren.

Die Ergebnismeldung hat in folgender Form und Reihenfolge zu erfolgen:

Liga, Heimverein, Gastverein, Endergebnis aus Sicht des Heimvereines, Quarterstände aus Sicht
des Heimvereines.

Sollte ein Spieler vom Platz gestellt werden, so ist dieser automatisch für das nächste
offizielle Pflichtspiel gesperrt / nicht spielberechtigt. Wird der Spieler vom Ligaobmann oder
Spielausschuss für mehr als ein Pflichtspiel gesperrt so ist der Spielerpass durch den
Verantwortlichen im Verein sofort auf dem Postweg an den zuständigen Ligaobmann zu
senden.

Gastteam

Vor dem Spieltag:

Kümmert euch früh genug um die rechtzeitige Anreise.

Bereitet den Spielberichtsbogen vor (siehe Heimteam). Es ist darauf zu achten, dass alle
Durchschläge des Spielberichtsbogens lesbar sind. Ein separates Teamroster für den
Stadionsprecher wäre von Vorteil (in eurem eigenen Interesse). Der blaue Durchschlag des
Spielberichtsbogens ist oft nicht zu lesen, die Namen sind sehr klein geschrieben. Mit jeder
Textverarbeitung oder einer Tabellenkalkulation lassen sich die Rückennummern und Namen
Seiten füllend vergrößern und ausdrucken. Fertigt genügend Kopien an, denn die Presse,
besonders Fotografen sind an solchen Aufstellungen sehr interessiert.

Klärt anhand der Homepage oder durch die Information des Ligaobmanns die Trikotfarbe
des Heimteams. Als Gastteam seid Ihr für die unterschiedliche Farbe verantwortlich.
Die Farben der Trikots müssen sich also deutlich unterscheiden. (gem. B S O).

Am Spieltag:

Macht euch mit den Verantwortlichen des Heimteams und den Schiedsrichtern bekannt. Der aus-
gefüllte Spielberichtsbogen muss dem Hauptschiedsrichter 30 Minuten vor Kick – Off vorgelegt
werden.

Klärt mit der Heimmannschaft den Ablauf – und Zeitplan, den Einlauf der Teams und die Mann-
schaftsvorstellung, vor allem Zeitpunkt und Ort der Passkontrolle (wichtig für euren Head-
coach,)

Handbuch für Vereine 2009 des American Football Verband Bayern e.V.                   Seite 19 von 24
Stand: November 2008
Sorgt dafür, dass Änderungen von Rückennummern und Namen bei eurer Mannschaft auf das für
den Stadionsprecher vorbereitete Teamroster übertragen werden. Übergebt das fertige Team-
roster persönlich dem Stadionsprecher.

Beim Pass Check des Heimteams sollte ein Offizieller von eurem Team anwesend sein. Die Pass-
kontrolle wir durch Unterschrift auf dem Spielberichtsbogen dokumentiert.

Der Hauptschiedsrichter ist verpflichtet eure Proteste und Einwände gegen den Platzaufbau,
Einsatz von Spielern usw. vor dem Spiel (- ganz wichtig -) auf dem Spielberichtsbogen zu ver-
merken, wenn bis Spielbeginn keine Abhilfe geschaffen wurde.

Die Chain Crew gehört zur Schiedsrichter Crew, verhaltet euch an der Side Line entsprechend,
aber auch Ihr habt Anspruch auf einwandfreies Verhalten der Chain Crew.

Sollte ein Spieler vom Gastteam vom Platz gestellt werden, so ist dieser automatisch für
das nächste offizielle Pflichtspiel gesperrt / nicht spielberechtigt. Wird der Spieler vom
Ligaobmann oder Spielausschuss für mehr als ein Pflichtspiel gesperrt so ist der
Spielerpass durch den Verantwortlichen im Verein sofort auf dem Postweg an den
zuständigen Ligaobmann zu senden.

Bei länderübergreifenden Spielen (Bundes- u. Regionalliga) müssen die Mannschaften des
Landesverbandes AFVBy den gelben Durchschlag des Spielberichtsbogens an die Geschäftsstelle
zu schicken.

Die Umkleidekabinen und die Teamzone sollten in einem einwandfreien Zustand verlassen
werden, nach Möglichkeit so, wie sie vorgefunden wurden.

Grundsätzliches zum Spielbetrieb

Oberster Grundsatz:                  Kein Spielerpass     ⇒    Kein Spiel !!!!
Weder Gegner, noch Schiedsrichter sind berechtigt, hiervon eine Ausnahme zuzulassen. Dies gilt
sowohl für Liga -, als auch für Freundschaftsspiele. Im Zweifelsfall stimmen diese zu und der
Ligaobmann verhängt trotzdem eine Strafe von € 600,--. Außerdem wird das Spiel ggf. umgewertet
(mit allen aus der BSO bekannten Folgen) , wenn ein Spieler ohne Spielberechtigung
teilgenommen hat. Spieler ohne gültigen Spielerpass sind nicht versichert. Verletzt sich ein
Spieler, haftet der Verantwortliche des Vereines persönlich.

Verlegungen von Spielen (auch von Samstag auf Sonntag oder umgekehrt) sind schriftlich mit
Begründung beim Ligaobmann zu beantragen.

Disziplin ist eine Grundvoraussetzung und ein wesentlicher Bestandteil des Footballsports und
des Footballspieles. Die BSO widmet dem Thema ”Verhalten auf und um das Spielfeld” zwei
eigene Paragraphen und sieht bei deren Missachtung unterschiedliche Geldstrafen, sowie ver-
schiedene Sperrstrafen vor. Sorgt in Eurem eigenen Interesse dafür, dass sich Eure Vereins-
mitglieder/Fans ”ordentlich benehmen” und wirkt auf allzu ”enthusiastische Fans” beruhigend
ein.

Handbuch für Vereine 2009 des American Football Verband Bayern e.V.                  Seite 20 von 24
Stand: November 2008
Hierzu gibt es auch im Regelbuch (S. 9-12) für alle Coaches und Spieler das Thema

                                     „Ehrenkodex des American Football“

Gibt Euren Spielern, Trainer und Offiziellen die Möglichkeit diesen Ehrenkodex einzusehen.

Der Ligaobmann ist für den gesamten Spielbetrieb in der ihm unterstellten Liga und Vereine
verantwortlich (gemäß B S O). Das heißt, er überwacht die Einhaltung der Bestimmungen. Es
bedeutet aber auch, dass er die Ansprechstelle für allerlei Probleme, die im Spielbetrieb entstehen,
ist. Er kann euch aber nur helfen ”Katastrophen” zu verhindern oder zu entschärfen, wenn Ihr ihn
zu Rate zieht, ”bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist”. Danach muss er die B S O
anwenden, denn er muss alle Vereine gleich behandeln. Gebt eurem Ligaobmann rechtzeitig die
Chance euch zu helfen, dann müsst Ihr nachher nicht anfangen ihn zu kritisieren.

5. Freundschaftsspiele

Freundschaftsspiele sind mindestens 20 Tage vorher (internationale 4 Wochen, gemäß der jeweils
gültigen B S O) von beiden Vereinen bei ihrem zuständigen Ligaobmann schriftlich zu
beantragen. Die Anträge müssen auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular des AFVD (siehe
B S O) gestellt werden. Mannschaften der GFL 1 + 2 müssen zusätzlich den Landesverband
(Spielausschuss Vorsitzenden) über geplante Freundschaftsspiele unterrichten (wann und
wo gegen wen).

Für Spielberichte und Ergebnismitteilungen gelten die Regeln des Pflichtspielbetriebes. Zusätzlich
sind Gastvereine, die in der Regionalliga oder den Bundesligen spielen, verpflichtet, eine Kopie
des Spielberichtsbogens an ihren Ligaobmann zu schicken (denkt an den gelben Durchschlag für
den Landesverband).

Bei ligenübergreifenden Spielen hat jeder Verein für sich selbst dafür zu sorgen, dass der
Original Spielberichtsbogen an den jeweiligen zuständigen Ligaobmann gesendet wird.

Ein Scrimmage unterscheidet sich wesentlich von einem Freundschaftsspiel. Die Bedingungen für
ein Scrimmage regelt die jeweils gültige B S O unmissverständlich.

Freundschaftsspiele unterliegen den gleichen strengen Regeln wie Pflichtspiele. Für Vereine, die
anderer Meinung sind, hat die B S O in folgenden Bestimmungen Regelungen getroffen:

Bei Spielen der Bundes – und Regionalligen besteht seit 1999 die Möglichkeit, dass falls eine
Mannschaft mit weniger Spielern als der vorgesehenen Mindeststärke, aber mindestens 22
Spielern, antritt, statt einem Punktspiel ein Freundschaftsspiel durchzuführen. Offiziell erfolgt
jedoch eine Wertung mit 20:00 .

Sollte nach Ablauf einer Wartezeit von 1 Stunde die Mindeststärke für Freundschaftsspiele,
erreicht sein, so hat der betroffene Verein ein Freundschaftsspiel auszutragen. Sollte der be-
troffene Verein ein Freundschaftsspiel verweigern, so erhält der Verein eine Strafe nach der
jeweils gültigen BSO. Diese Strafe ist an den zuständigen Landesverband zu entrichten.

Anbei Muster Antrag nationale und internationale Spiele

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Stand: November 2008
American Football Verband Deutschland e.V.
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                       Antrag auf nationale Spielgenehmigung
                                             nach § 34 Freundschaftsspiele
X Spiel                                           Auswahlspiel                                              Turnier **

Datum: 31.02.2015                                                                                                  Zeit: 15:00

Austragungsort: Musterhausen

Antragsteller: Verein/Landesverband: Rabbithill Mücken

Name/Ansprechpartner: Knallinger Sepp

Straße: Freie Linie 12                                               PLZ: 833333333 Musterhausen

Telefon: 089-32168                                       Fax:

Gegner (bei Turnieren einladenden Verein/Landesverband angeben

Verein/Landesverband: Ewige Loser / LV Nirgendwo

Name/Ansprechpartner: Erwin Verlierer

Straße. Freiheitsstr. 12                                             PLZ.89000              Ort: Ewighausen

Telefon:089-81632                                        Fax:

                                            (Datum, Unterschrift des Antragstellers)

                                        Spiel befürwortet
           Ligaobmann, Liga/Landesverband ....................................../.................................
           interner BSA
..........................................................................................................................................
                                                            (Datum, Unterschrift)
                                                                Spiel genehmigt
durch ................................................................................................................................
..........................................................................................................................................
                                                            (Datum, Unterschrift)

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Stand: November 2008
Es kann nur dringend angeraten werden, die Bestimmungen zu beachten.

  Und bitte liebe Vereinsfürsten lernt nicht nur Eure Rechte aus der BSO zu lesen sondern
                                     auch Eure Pflichten

6. Sonstiges

Dieses Handbuch ist als Begleiter für die Vereine gedacht und sollte leben. Es soll ständig
erweitert oder verbessert werden. Es liegt nun an den Vereinen, Themen anzusprechen, die in
diesem Handbuch näher erörtert oder geändert werden sollen. Wünsche und Ideen sind über

                                             Florian Langer
                                            e-mail: flo.langer@afvby.de

an den Verband zu richten.

Grundsätzlich können alle Formulare von der Homepage des AFVBy runtergeladen werden.

                                                     www.afvby.de

               Dort gibt es unter anderem auch eine Checkliste für den Spielbetrieb.

weitere hilfreiche Links: www.afvd.de , www.afsvby.de ,

Danke an Uwe Schmengler vom AFV-BaWü der uns erlaubt hat seine elektronische Vorlage
des Handbuches für unser Handbuch nach Umänderungen verwenden zu dürfen.

Handbuch für Vereine 2009 des American Football Verband Bayern e.V.                    Seite 24 von 24
Stand: November 2008
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