AUSSEN WIRTSCHAFT CENTER PARIS - WKO

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AUSSEN WIRTSCHAFT CENTER PARIS - WKO
AUSSEN
WIRTSCHAFT
CENTER
PARIS
#Covid19: Reaktionen und Empfehlungen der
Baubranche in Frankreich
Autor: Das #Covid-19 Team des AußenwirtschaftsCenter Paris, T: +33(0)1 53 23 05 05
Stand: 7. April 2020

                                              AußenwirtschaftsCenter Paris
           6, avenue Pierre 1er de Serbie, 75116 Paris | T +33 1 53 23 05 05 | F +33 1 47 20 64 42 | E paris@wko.at
  Unser vollständiges Angebot zum Thema Frankreich & Monaco finden Sie unter www.wko.at/aussenwirtschaft/FR
Bauarbeiten in Zeiten von #Covid-19 in Frankreich

1. Aktuelle Situation für Bauarbeiten in Frankreich
Das nationale Statistikinstitut INSEE veröffentlichte am 26. März 2020 erste Schätzungen betreffend die
Auswirkungen des COVID-19 auf die französische Wirtschaftslage. Laut INSEE sind dzt. nur 65 % der
französischen Produktionskapazität ausgelastet und der Verbrauch ist um ein Drittel gesunken.
Die Baubranche ist mit - 89 % von den Einbrüchen der Tätigkeit am stärksten betroffen.
Die Tätigkeit der Arbeiten in Privathaushalten ist sogar um 90 % eingebrochen, weil ein Großteil der
Privatpersonen Bauarbeiter Angst davor hat, Arbeitern Zutritt zu gewähren.

Mit Stand 2. April 2020 wird in Frankreich auf ca. 20% der Baustellen gearbeitet, etwa 80% der
Baustellen stehen vorübergehend stehen still.

Faktisch werden derzeit nur dringend notwendige, unaufschiebbare Arbeiten durchgeführt. Unter diese
unaufschiebbaren Arbeiten fallen:
    Arbeiten in und an Krankenhäusern sowie Pflegeheimen,
    Einrichtungen zur Energie-, Wasser-, Gas- und Grundversorgung
    produzierende Lebensmittelindustrie
    Arbeiten zur Vermeidung von Gefahren z.B. Straßenbau-/Instandhaltungsprojekte
Eine genaue Definition der erlaubten Arbeiten gibt es derzeit nicht. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an
das WKÖ-AußenwirtschaftsCenter Paris.

Es gibt kein Gesetz, das ausländischen Unternehmen verbietet, während des sanitären Notstands in
Frankreich Bauarbeiten durchzuführen. Es sollte sich jedoch nach Möglichkeit um oben genannte
unaufschiebbare Arbeiten handeln, andere Baustellen sind aber nicht offiziell untersagt. Es müssen
aber neben den immer geltenden rechtlichen Vorschriften (z.B. Entsendungsmeldung auf der SIPSI-
Plattform, Einhaltung des französischen Arbeitsrechts. etc.) die aktuellen Zusatzvorschriften
eingehalten werden:

Attestation dérogatoire de déplacement
Es handelt sich um eine Bestätigung des Arbeitgebers über eine betrieblich notwendige Entsendung.
Die Firmeneigentümerinnen und –eigentümer bzw. Prokuristinnen und Prokuristen oder aber auch die
Geschäftsleitung bestätigt, dass sein namentlich identifizierter Angestellter arbeiten muss und nicht
Teleworking machen kann. Dieses Dokument ist firmenmäßig zu zeichnen (Ort + Datum).

Darüber hinaus ist in Frankreich derzeit das private Verlassen des aktuellen Wohnortes nur für stark
eingeschränkte Tätigkeiten erlaubt (z.B. Einkauf von Medikamenten und Lebensmittel, medizinische
Notfälle oder sportliche Betätigung von maximal 1 Stunde pro Tag im Radius von maximal 1 km rund um
den aktuellen Wohnort) mit einem eigenen Passierschein gestattet, der
Attestation de déplacement dérogatoire.

Seit Montag, 6. April sind digitale Passierscheine für Mobiltelefone verfügbar.
Nachstehend finden Sie den pdf-Generator für den individuellen Nachweis der Mitarbeiter, wenn diese
von den Behörden im öffentlichen Bereich angetroffen werden:

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                                                  Seite 1
https://media.interieur.gouv.fr/deplacement-covid-19/

Der automatisch generierte QR-Code wird von der Polizei gescannt und erleichtert die Kontrolle der
Einhaltung. Der Passierschein ist nur in französischer Sprache. Es ist noch immer derselbe Text, den
Sie in drei Sprachen als Download auf der Frankreichseite von wko.at finden, gültig. Siehe: Coronavirus:
Situation in Frankreich und Monaco. Das ausgedruckte Formular ist nach wie vor gültig. Der digitale
Passierschein stellt lediglich eine Alternative dar.

Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung des Arbeitgebers derzeit noch nicht elektronisch präsentiert
werden kann, da es dabei noch keine Version mit QR-Code gibt. Geben Sie Ihren Mitarbeitern unbedingt
das ausgedruckte „Justificatif de déplacement professionnel“ mit.

Sie finden beide Dokumente in der jeweils aktuellen Version unter diesem LINK zum Download. Details
zu den Formularen sowie eine Übersetzung auf Englisch und Deutsch finden Sie auf unserer wko.at
Seite Coronavirus: Situation in Frankreich und Monaco, Aktuelle Lage und laufende Updates.
Halten Sie sich über die oben erwähnte Homepage über etwaige Änderungen auf dem Laufenden.

Sanitär-Maßnahmen
Am 2. April 2020 spät abends wurde der von den französischen Bauunternehmen erwartete Leitfaden
mit detaillierten Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen während der COVID-19 Krise veröffentlicht.
Dieser Leitfaden wurde vom OPPBTP, (Berufsverband für vorbeugende Maßnahmen in der Hoch- und
Tiefbaubranche) in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden erstellt und von drei Ministerien geprüft.

Es wird erwartet, dass Arbeiten, die unter Einhaltung der darin angeführten Sozialen Distanzierungs-
Regeln (mindestens 1 m zwischen zwei Personen) und sonstigen Vorschriften (Zurverfügungstellung von
Wasser und Seife oder Desinfektionsgel usw.) durchgeführt werden können, relativ rasch wieder
aufgenommen werden, gerechnet wird hier mit Mitte April.

Detailinformationen zu den Sicherheitsvorschriften und die ersten Reaktionen der Branche finden Sie
weiter unten unter 3. Arbeits- und Organisationsempfehlungen.

2. Erste Reaktionen und Maßnahmen der Branche – ein Zeitraffer

    2.1. Auswirkungen auf die Tiefbaubranche
Der Fachverband der Tiefbaubranche FNTP hat am Donnerstag, 26. März 2020, seine Mitglieder zur
aktuellen Situation ihres Unternehmens befragt. 1.581 Unternehmen haben innerhalb von drei Tagen auf
die Umfrage geantwortet. Nachstehend eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse, die am 30 März
veröffentlicht wurden:

Mit Stand Montag, 30. März 2020, sind 80 % der Tiefbauunternehmen vollständig stillgelegt, weniger als
10 % der Unternehmen konnten mehr als 25 % ihrer Tätigkeit aufrechterhalten.
Nach Angaben der Mehrheit der Unternehmen (mehr als 65 %) verlangen lokale Behörden und
öffentliche Unternehmen die Verschiebung oder den Stopp ihrer Baustellen. 16 % der befragten
Unternehmen gaben an, dass der private Sektor die Kontinuität der Arbeiten fordert.

90 % der Unternehmen gaben an, Schwierigkeiten beim Einkauf von Material und Ausstattung aller Art
zu haben. Dies ist vor allem bedingt durch die Schließung von Industriebetrieben und Händlern. Nahezu

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alle Unternehmen gaben an, Schutzmaßnahmen können nicht respektiert werden, weil
Atemschutzmasken und Desinfektions-Gels nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

70 % der Unternehmen gaben an, dass 90 % ihrer Mitarbeiter derzeit nicht tätig sind. Hauptgrund dafür
seien die Ausgangsbeschränkungen, aber auch Kinderbetreuung oder Krankheit. Fast alle befragten
Unternehmen haben Kurzarbeit beantragt. Nur 1 % der Anträge wurde abgelehnt.

Wiederaufnahme der Bauarbeiten während der Ausgangsbeschränkung („confinement“)?
58 % der Unternehmen gaben an, dass keine ihrer Baustellen von absoluter Dringlichkeit sei. Nur 5 %
sind der Meinung, dass mehr als die Hälfte ihrer Tätigkeit dieses Dringlichkeitskriterium erfüllt. 34 %
der Unternehmen sind der Ansicht, dass keine ihrer Baustellen die für eine Wiederaufnahme
erforderlichen sanitären Bedingungen erfüllen kann. 61 % der Unternehmen glauben, dass sie mehr als
die Hälfte ihrer Belegschaft mobilisieren könnten.

Die Probleme bei der Materialbeschaffung sind für 83 % der Unternehmen von großer Bedeutung,
gefolgt von der Problematik der Unterbringung und Verpflegung für Mitarbeiter, die weit entfernt von
der Baustelle wohnen (63 %). Angesichts dieser Situation, die sich nicht umgehend verbessern wird,
plant die Mehrheit der Unternehmen, weiterhin die Kurzarbeit-Maßnahme zu nutzen.

Im Bereich der Infrastruktur- und Straßenbauarbeiten werden die öffentlichen Austraggeber auf
nationaler und regionaler Ebene festlegen, welche Arbeiten vorrangig sind.

    2.2. Hochbau
Die französische Regierung hat am 17. März 2020 Ausgangsbeschränkungen verhängt und die
Unternehmen aufgefordert, die Tätigkeit ihrer Mitarbeiter so weit als möglich auf Homeoffice-Betrieb
umzustellen. Noch am selben Tag wurden die Arbeiten an zwei frankreichweit bekannten Großprojekten
stillgelegt: Die Renovierungsarbeiten der Kathedrale Notre Dame de Paris und das Infrastrukturprojekt
Grand Paris Express.

Am 17. März 2020 hat das Innenministerium die Präfekten schriftlich informiert, dass die Regierung
wünscht, dass trotz Ausgangsbeschränkungen Bauarbeiten möglichst fortgesetzt werden.
Vorausgesetzt, dass die Mitarbeiter einen entsprechenden „Passierschein“ mit sich tragen.
Minister Christophe Castaner unterstich in seinem Schreiben, dass die Regierung verhindern will, dass
die wirtschaftliche Tätigkeit in Frankreich vollkommen zum Stillstand kommt.
Die Fachverbände der Baubranche (FFB, Capeb et FNTP) haben aus Sicherheitsgründen am 17. März
2020 eine vorübergehende Stilllegung der Baustellen verlangt. Vor allem die Einhaltung des
Sicherheitsabstandes von 1m zwischen zwei Personen sei auf vielen Baustellen schwer einzuhalten. Ein
regionaler Verband der CAPEB (Fachverbandes der Gewerbebetriebe der Baubranche), hat seinen
Mitgliedern sogar per Brief geraten, ihre Tätigkeit einzustellen.

Arbeitsministerin Muriel Pénicaud hat am 19. März 2020 in einem Interview im Radiosender LCI
Bauunternehmen, die ihre Tätigkeit einstellen, sehr hart kritisiert und beschuldigt, Defätismus an den
Tag zu legen während sich das Land in der schwersten Krise seit dem zweiten Weltkrieg befindet.
Ministerin Pénicaud appellierte heftig an das „bürgerschaftliche Engagement der Unternehmen und
sagte, sie sei „scandalisée“ (schockiert), dass ein lokaler Verband der CAPEB seine Mitglieder
aufgefordert hat, die Tätigkeit nieder zu legen. Sie sagte weiters: „Betriebe, die sich sagen, dass sie
nicht arbeiten müssen, weil der Staat zahlen wird, zeigen keinen Bürgersinn“.

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Patrick Liébus, Präsident der CAPEB bezeichnete diese Beschuldigungen in einem Interview mit
Batiactu (Newsletter der Baubranche) schockierend und bedauerte, dass die Ministerin gezeigt hätte,
welch geringe Wertschätzung sie für das Baugewerbe und die Bauarbeiter hätte.
Patrick Liébus verdächtigt in seinem Interview den Staat seine Ausgaben für Kurzarbeitszeitbeihilfe auf
Kosten der Baubranche reduzieren zu wollen.

Auch Jacques Chanut, Präsident der Bauindustrie (FFB), reagierte am 18. März 2020 auf BFM vehement
auf die Aussagen der Ministerin und bezeichnete diese als „Skandal“. „Die Besorgnis unserer
Bauunternehmen darf sich nicht in Wut verwandeln“ meinte er. Er betonte, wie wichtig es sei, dass sich
alle Beteiligten, wenn auch über Entfernung, an einen Tisch setzen und in Ruhe besprechen, unter
welchen Bedingungen die Bauarbeiter in Sicherheit wieder arbeiten können.
In einem weiteren Radiointerview am 19. März 2020 hat Präsident Chanut eine Stilllegung der
Bauarbeiten für 10 Tage gefordert, um den Betrieben Zeit zu geben, die Maßnahmen für die Sicherheit
der Arbeiter zu treffen. Er hat auch darauf hingewiesen, dass viele Baubetriebe nicht genug Masken
hätten, weil sie diese zum Teil an medizinisches Pflegepersonal weitergegeben haben. Auch in den
sozialen Medien lösten die Aussagen von Ministerin Pénicaud eine Welle der Empörung aus.

Am Samstag, 21. März 2020, haben die zuständigen Ministerien (Arbeit, Wohnbau, Umwelt, Wirtschaft)
und die Branchenverbände gemeinsam eine Pressemeldung bezüglich der Fortführung der Tätigkeit der
Betriebe für Hoch- und Tiefbau unterzeichnet. Aus dieser Meldung geht u.a. hervor:
Der Schutz der Arbeitnehmer hat oberste Priorität und steht im Mittelpunkt aller Anliegen. Die
Arbeitssicherheit auf Baustellen muss durch geeignete Verfahren gewährleistet werden, insbesondere
durch die Einhaltung von Abständen zwischen den Beschäftigten. Um alle anwendbaren Maßnahmen
und Verfahren zu präzisieren und die Fachkräfte des Sektors zu unterstützen, haben die Berufsverbände
der Baubranche in Zusammenarbeit mit dem OPPBTP (Institut für Vorbeugung im Hoch- und Tiefbau)
einen Leitfaden erstellt, der vor Inkrafttreten noch vom Arbeits- und Gesundheitsministerium geprüft
werden muss.

Juristischer Ratgeber des Fachverbandes für Bauindustrie
Der Fachverband der Bauindustrie FFB hat einen juristischen Ratgeber zum Thema COVID-19 und
rechtliche Vorkehrungen, die Bauunternehmen in ihren Verträgen treffen müssen, veröffentlicht, der auf
Anfrage an die Mitglieder des Verbandes übermittelt wird. Auf der Plattform „Le Moniteur“ findet man
Auszüge davon. Diese Empfehlungen betreffen Vertragsabschlüsse mit öffentlichen Auftraggebern,
Privatunternehmen und Privatpersonen. Auch besondere Vorkehrungen, die hinsichtlich der
Versicherungen müssen getroffen werden, werden darin behandelt.

   2.3. Immobilienentwickler
Der Branchenverband der Immobilienentwickler LCA-FFB brachte in einer Presseaussendung
„Unverständnis und Erstaunen“ über eine der Bestimmungen in der Verordnung Nr. 2020-306 vom 25.
März 2020 über die Verlängerung der Fristen bestimmter Verwaltungsverfahren während des
Ausnahmezustandes plus 1 Monat d.h. bis 24. Juni 2020 zum Ausdruck. Es wird befürchtet, dass
aufgrund dieser Verordnung bis 25. Juni 2020 frankreichweit keine Baugenehmigung erteilt werden.

Jacques Chanut, der Präsident der FFB fordert die Regierung auf, rasch auf die Anfragen der
Bauunternehmen zu antworten. Ein Unternehmen, das noch nie Kurzarbeit-Maßnahmen in Anspruch
genommen hat, muss vor der Antragstellung eine Zulassungsnummer beantragen. Herr Chanut hat vor
einer Woche für sein Unternehmen eine Zulassungsnummer angefordert und noch keine Antwort

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erhalten. „Wenn die Unternehmen zwei Monate auf eine Zusage und weitere drei Monate auf die
Auszahlung einer Zahlung warten müssen, werden alle Bauunternehmen in Konkurs gehen.“

   2.4.Baumaterialhandel und Vermietung von Baumaschinen
Obwohl der Baumaterialhandel und Unternehmen, die Baumaschinen vermieten, zu jenen Betrieben
zählen, die zur Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit berechtigt sind, haben am 17. März 2020 nahezu alle
Unternehmen dieser Branchen geschlossen. In den Tagen danach wurden Sicherheitsmaßnahmen
getroffen und seit 24. März 2020 sind zahlreiche Baumärkte und Baumaterialhändler wieder aktiv und
bieten ein Service „Drive“ an. Die Bestellung erfolgt über Internet oder Telefon und wird zu einem fixen

Zeitpunkt auf dem Parkplatz abgeholt. Das Geschäftslokal darf von Kunden nicht betreten werden. Der
Fachverband für Holz- und Baumaterialhandel FNBM hat für seine Mitglieder einen Leitfaden mit
Sicherheitshinweisen erstellt.

Der Geschäftsführer des Fachverbandes der Verleihfirmen für Baumaschinen DLR berichtet am 30.
März in einem Interview über die Angst und Unsicherheit der Betriebe seiner Branche. Der Bedarf an
Unterstützung bei rechtlichen Fragen sei extrem hoch. Die Anfragen betreffen die Umsetzung der
Kurzarbeit, Wartung und Sicherheit der Geräte auf den leerstehenden Baustellen, etc.

3. Arbeits- und Organisationsempfehlungen
Das OPPBTP (Organisme Professionnel de Prévention du Bâtiment et des Travaux Publics), der
Berufsverband für vorbeugende Maßnahmen in der Hoch- und Tiefbaubranche, hat in Zusammenarbeit
mit den Fachverbänden der Baubranche ein Dokument erstellt, das vor allem Klein- und Mittelbetriebe
sowie Handwerker, die während der COVID-19 Pandemie ihre Tätigkeit aufrecht halten, hilft einen
Geschäftskontinuitätsplan (PAC - Plan de continuité des activités) zu erstellen.

Dieser Leitladen mit einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen wurde von Gesundheits- und
Arbeitsministerium geprüft und am 2. April 2020 spät abends veröffentlicht. Die Veröffentlichung des
Leitfadens verzögerte sich, weil die Ministerien den Leitfaden zu stärk abgeändert haben und daraufhin
von den Berufsverbänden und Gewerkschaften eine zweite Version ausgearbeitet wurde.

Der vom OPPBTP erstellte Leitfaden enthält vor allem allgemeine Sicherheitsmaßnahmen
(Distanzierungs-Regeln auf den Baustellen und in den Fahrzeugen mit einem Mindestabstand von 1
Meter, Zurverfügungstellung von Wasser und Seife oder Desinfektionsgel usw.) aber auch die
Empfehlung, Lehrlinge und Praktikanten sowie ältere Mitarbeiter oder Mitarbeiter mit chronischen
Erkrankungen nicht auf den Baustellen einzusetzen.
Die Verwendung von Atemschutzmasken und Schutzbrillen ist Vorschrift, wenn der Mindestabstand
von einem Meter zwischen zwei Arbeitern nicht eingehalten werden kann.
Bei Detailfragen zu den Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen steht das AußenwirtschaftsCenter Paris
gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende des Dokuments.

In den nächsten Tagen wird der veröffentlichte Leitfaden durch branchenspezifische Maßnahmen, die
von den Fachverbänden erarbeitet werden, ergänzt werden.

Der Leitfaden wurde nur von einer der Bauarbeiter-Gewerkschaften (CFDT) angenommen, die
Gewerkschaften CGT construction, FO construction, CFE-CGC BTP und CFTC zeigen sich sehr skeptisch,

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ob die Maßnahmen eingehalten werden können. Sie haben ihre Mitglieder aufgerufen, die Arbeit nicht
aufzunehmen bzw. niederzulegen, wenn dies nicht zu 100% der Fall ist.

Die Interessenvertretungen der Architekten CNOA und UNSFA haben in einer gemeinsamen
Stellungnahme vom 4. April ihren Zweifel zum Ausdruck gebracht, dass dieser Leitfaden ausreichend
sei, um die Bauarbeiten wieder aufzunehmen.

Die beiden Verbände verlangen, dass vorhandene Masken und Gels Krankenhäusern, Pflegeheimen,
Kranken etc. zur Verfügung gestellt müssen. Viele Bauunternehmen haben bereits zu Beginn der Krise
ihren Vorrat an Masken spontan Spitälern oder Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt.

Sie weisen auch darauf hin, dass sich in der Baubranche monatlich 7.000 bis 8.000 Unfälle ereignen und
etwaige Arbeitsunfälle auf Baustellen das medizinische Personal zusätzlich belasten würden. Durch die
Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen werden die Kosten der Baustelle erhöht und die Zeit der
Ausführung verlängert.

Die Schlussfolgerung der Architektenverbände ist daher, dass man darauf warten muss, dass der
wissenschaftliche Ausschuss und die auf diese Art von Pathologie spezialisierten Ärzte eine positive
Stellungnahme zur Wiederaufnahme der Tätigkeit ohne Risiko für alle, auf den Baustellen arbeiten, aber
auch ohne Risiko für die Bevölkerung abgeben.

Zahlreiche Architekten weisen in Interviews darauf hin, dass es auf vielen Baustellen sehr schwer
möglich sein wird, die von OPPBTP empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen zu respektieren. Vor allem die
Koordination der Arbeiter von mehreren Sub-Unternehmen gleichzeitig auf einer Baustelle sei
problematisch.

4. Auswirkungen der COVID Krise auf einige große Unternehmen
SAINT GOBAIN ist spezialisiert auf die Herstellung und den Verkauf von Baustoffen. Die Gruppe erzielte
2019 weltweit einen Umsatz von 42,6 Mrd. EUR und beschäftigt 170 Mitarbeiter in 68 Ländern. Die
Investitionen werden 2020 erheblich niedriger als 2019 sein und weit unter den geplanten Investitionen
in der Höhe von EUR 200 Mio. liegen.

EIFFAGE ist in den Bereichen Hoch- und Tiefbau sowie Konzessionen tätig. Der Bereich der Bauarbeiten
ist in allen europäischen Ländern stark von der Krise betroffen. Die Arbeiten werden in den Bereichen
Instandhaltung von Spitälern, Einrichtungen im Bereich Lebensmittel- und Energieversorgung
aufrechterhalten. Viele andere Arbeiten wurden vorübergehend unterbrochen, um Vorkehrungen für die
Sicherheit der Mitarbeiter zu treffen. Die Wiederaufnahme wird schrittweise erfolgen und hängt auch
von den Entscheidungen Auftraggebern ab.
Ende 2019 hatte die Baubranche von EIFFAGE Arbeiten für 11,2 Monate, in Höhe von 14, Mrd. EUR in den
Auftragsbüchern.

Im Bereich der Autobahnkonzessionen verzeichnet die Filiale APRR im Zeitraum 16. bis 22. März 2020
einen Rückgang des Verkehrs auf seinem Netz von insgesamt 52,5 % (PKWs: 60,3 %, LKWs: 18,5 %).
Die Umsätze der Gruppe, ursprünglich ansteigend geplant, werden 2020 zurückgehen. Das Ausmaß der
Einbrüche wird von der Länge der Krise in Europa abhängen. In seiner Pressmitteilung vom 24. März
2020 weist EIFFAGE auf die solide finanzielle Lage der Gruppe hin. EIFFAGE beschäftigt weltweit 70.400
Personen und erzielte 2018 einen Umsatz von 19,8 Mrd. EUR.
Die Umsatzziffern für das erste Quartal 2020 wird die Gruppe am 12. Mai 2020 veröffentlichen.
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BOUYGUES ist in den Bereichen Audiovisuell, Telecom und der Baubranche tätig. Presseberichten
zufolge setzte BOUYGUES am Dienstag, 24.März 2020, seine Ziele für 2020 aus, bis die Situation im
Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie „klarer wird". Die Krise trifft vor allem die Bereiche der
Baubranche hart. Bouygues Construction erzielte 2019 13,4 Mrd. EUR Umsatz und das
Straßenbauunternehmen Colas 13,7 Mrd. EUR.

VINCI ist ebenfalls in den Bereichen Hoch- und Tiefbau sowie Konzessionen (Flughäfen und Autobahnen)
tätig. Vinci Aéroports registrierte in den ersten drei Märzwochen einen Einbruch der Fluggäste von 40%.

Vinci Autoroutes registrierte zwischen 16. und 20. März 2020 Rückgänge in Höhe von 16 % des Verkehrs
auf dem von ihm verwalteten Autobahnnetz (PKWs: -19,1 %, LKWs: -0,4 %).

Zahlreiche Baustellen von VINCI wurden ab 17. März 2020 stillgelegt und man wartet auf die
Veröffentlichung der Sicherheitsrichtlinie um die Tätigkeit soweit als möglich wieder aufzunehmen.
VINCI unterstreicht in einer Pressemeldung vom 23. März 21020, dass das Auftragsbuch der VINCI
Gruppe Ende Februar mit 37,9 Mrd. EUR auf einem historisch hohen Stand war. In einer
Generalversammlung am 9. April 2020 wird VINCI detailliertere Angaben zu seiner finanziellen Lage
veröffentlichen.

2019 erzielte VINCI insgesamt 48 Mrd. EUR Umsatz, davon 54,7 % in Frankreich.

5. Weitere Fragen
Das Team des WKÖ-AußenwirtschaftsCenter Paris ist voll operativ und steht Ihnen gerne zu allen
Wirtschaftsfragen zur Verfügung. Aufgrund einer sehr hohen Nachfrageintensität zum Thema
Frankreich und #Covid-19 sind wir bemüht Ihre Anfragen nach Dringlichkeit geordnet zu bearbeiten.
Bitte haben Sie daher etwas Geduld. Besten Dank.

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar und zur Verfügung. Für weitere Fragen sind wir am besten über
unsere E-Mail-Adresse paris@wko.at erreichbar. Die Telefonnummer des AußenwirtschaftCenter Paris,
T +33 1 53 23 05 05, ist auf die persönliche Mobiltelefonnummer des Wirtschaftsdelegierten, Christian H.
Schierer, umgeleitet.

Die derzeitige Situation bedingt eine sehr schnelle Weiterentwicklung. Wir ersuchen um Verständnis,
dass manche Gegebenheiten sich über Nacht ändern können. Wir bleiben aber für Sie 24/7 am Ball.
Neben dem AußenwirtschaftsCenter Paris (paris@wko.at) stehen selbstverständlich auch unsere
Vertrauenskanzleien und Vertrauenssteuerberater für weitere Informationen in diesem Zusammenhang
auch an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung.

#Corona-Frankreich-Informationen
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auf Coronavirus: Situation in Frankreich und Monaco. Weitere Informationen finden Sie auf der
Seite Coronavirus: Wirtschaftskammer als Anlaufstelle für Unternehmen

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