Verbraucherinformation zum Zurich Maklerkonzept Privatkunden 04.07 - Rechtsschutzversicherung- in der Fassung 10/2010

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Verbraucherinformation
                 zum Zurich Maklerkonzept
                 Privatkunden 04.07
                 – Rechtsschutzversicherung –

                 in der Fassung 10/2010

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Inhaltsverzeichnis

                 Allgemeine Hinweise                                                     3

                 Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der    5
                 gesetzlichen Anzeigepflicht

                 Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008)      6   ●

                 Sonstige Vereinbarungen zur Rechtsschutzversicherung                   23   ●
                 zum Zurich Maklerkonzept Privatkunden

                 Merkblatt zur Datenverarbeitung                                        24

                                                                                             ●✓   vereinbart

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Allgemeine Hinweise

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                           Vertrag, insbesondere bei der Antragstellung und im Schadenfall,
                                                                    abgegeben haben.
die Rechtsverordnung zu den Informationspflichten (§ 7 Versiche-
rungsvertragsgesetz) regelt den Umfang der Verbraucherinfor-        Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsablaufs können je-
mation zu Versicherungsverträgen. Nachfolgend erhalten Sie diese    doch Telekommunikationskosten für Sie entstehen, wenn Sie uns
Informationen bzw. einen Überblick darüber, wo Sie diese            kontaktieren. Ist in Ihren Unterlagen eine Service-Nummer angege-
entnehmen können.                                                   ben, unter der Sie uns erreichen können, informieren wir Sie dort
                                                                    über die Höhe der Telekommunikationskosten. Für unsere Festnetz-
                                                                    nummern fallen die Gebühren Ihres Telekommunikationspartners
Ihr Versicherer und ladungsfähige Anschrift                         an.
Zurich Insurance plc
Niederlassung für Deutschland
                                                                    Beitrags-/Prämienzahlung und Beginn Ihres
Vertreten durch den Hauptbevollmächtigten Eduard Thometzek
                                                                    Versicherungsschutzes
53287 Bonn
                                                                    Der Versicherungsschutz tritt erst nach Zahlung des Erstbeitrages/
Telefon: 01802 02505050*
                                                                    der Erstprämie, zu dem/der auch die Versicherungsteuer gehört, in
Fax:     01802 02505059*
                                                                    Kraft, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein festgesetzten
www.zurich.de
                                                                    Versicherungsbeginn. Soweit die dem Versicherungsvertrag
Sitz der Niederlassung: Frankfurt am Main (HRB 88353)               zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen schon vor der
                                                                    Zahlung des Erstbeitrages/der Erstprämie Versicherungsschutz
                                                                    vorsehen, erlischt dieser rückwirkend, wenn der Erstbeitrag/die
Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers                            Erstprämie nicht unverzüglich gezahlt wird.
Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare und mittel-        Unverzüglich bedeutet, dass der Beitrag/die Prämie nach Ablauf
bare Betrieb aller Zweige des privaten Versicherungswesens im In-   von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig ist.
und Ausland und von sonstigen Geschäften, die in engem wirt-
                                                                    Wenn eine Zahlung später als zwei Wochen nach Erhalt des Versi-
schaftlichen Zusammenhang mit dem Versicherungsbetrieb ste-
                                                                    cherungsscheines erfolgt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab
hen. Lebens- und substitutive Krankenversicherungen übernimmt
                                                                    diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer
die Gesellschaft nur als Rückversicherer.
                                                                    nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
                                                                    Eine etwa erteilte vorläufige Deckung tritt rückwirkend außer
Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung                      Kraft, falls der Einlösungsbetrag nicht unverzüglich gezahlt wird.
                                                                    Dies gilt auch für den Fall, dass der Versicherungsfall bereits
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich nach dem
                                                                    eingetreten ist. Versicherungsschutz besteht dann für den
Versicherungsschein, dem Antrag, den beantragten Allgemeinen
                                                                    Versicherungsfall nicht.
Versicherungsbedingungen, Sonderbedingungen, Zusatzbedin-
gungen und/oder Klauseln sowie den gesetzlichen Bestimmungen.       Ist die Einziehung des Beitrags/der Prämie von einem Konto
                                                                    vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag/die
Den mit Ihnen vereinbarten Leistungsumfang können Sie Ihrem
                                                                    Prämie zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der
Antrag, Ihrem Versicherungsschein und den allgemeinen
                                                                    Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht
Versicherungsbedingungen entnehmen.
                                                                    widerspricht.
                                                                    Konnte der fällige Beitrag/die fällige Prämie ohne Verschulden des
Versicherungsbeitrag/-prämie                                        Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden,
                                                                    ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich
Diese Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag/Angebot.
                                                                    nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des
Der zu zahlende Beitrag/die zu zahlende Prämie enthält die zum      Versicherers erfolgt. Kann die Abbuchung aus Gründen, die der
Zeitpunkt der Antragstellung gültige Versicherungsteuer.            Versicherungsnehmer zu vertreten (also verschuldet) hat, nicht
                                                                    ausgeführt werden oder wird ihr widersprochen, erlischt eine
Ist für den Jahresbeitrag/die Jahresprämie Ratenzahlung
                                                                    etwa gewährte vorläufige Deckung – falls nichts anderes verein-
vereinbart, werden folgende Zuschläge berechnet
                                                                    bart worden ist – rückwirkend ab Beginn. Dies gilt auch, wenn der
(nicht bei Sparte MultiPlus):
                                                                    Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Versicherungsschutz
Zahlungsweise halbjährlich                               3%         besteht dann für den Versicherungsfall nicht.
Zahlungsweise vierteljährlich und monatlich              5 %.
Bei der MultiPlusmaximo kann ab mindestens drei versicherten        Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung
Sparten der Ratenzuschlag entfallen.                                gestellten Informationen
                                                                    Das Ihnen unterbreitete Angebot hat eine Gültigkeit von drei
                                                                    Monaten und gilt vorbehaltlich einer Änderung der vom
Zusätzlich anfallende Kosten
                                                                    Gesetzgeber festgelegten Versicherungsteuer sowie einer
Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrags oder aus           endgültigen Risikoprüfung.
anderen Gründen – außer der gesetzlichen Versicherungsteuer,
Mahngebühren sowie der Kosten bei Nichteinlösung im Rahmen
eines Lastschriftverfahrens – werden nicht erhoben.
Sie haben das Recht, jederzeit gegen Erstattung der Kosten
Abschriften der Erklärungen zu fordern, die Sie mit Bezug auf den

*
    6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk

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Widerrufsbelehrung                                                  Anwendbares Recht und Rechtsweg
Widerrufsrecht                                                      Es gilt deutsches Recht.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne       Wenn Sie uns verklagen, können Sie Ansprüche aus Ihrem Versi-
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) wider-    cherungsvertrag bei den nachfolgenden Gerichten geltend
rufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein,      machen:
die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versi-
                                                                    a) Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist oder das
cherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs.
                                                                       örtlich zuständige Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts-
1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den
                                                                       ortes.
§§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese
Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor      b) Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreu-
Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 des            ende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des
                                                                    Wenn wir Sie verklagen, können wir Ansprüche aus dem
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung
                                                                    Versicherungsvertrag bei nachfolgenden Gerichten geltend
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider-
                                                                    machen:
rufs.
                                                                    a) Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.
Der Widerruf ist zu richten an:
                                                                    b) Haben Sie einen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb, außerdem
Zurich Insurance plc
                                                                       das Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Nieder-
Niederlassung für Deutschland
                                                                       lassung Ihres Betriebes befindet.
Direktion Köln
Riehler Straße 90
50657 Köln
                                                                    Vertragssprache
E-Mail: service@zurich.de
                                                                    Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern im Einzelfall nicht etwas
Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende
                                                                    anderes vereinbart wird.
Faxnummer zu richten: 01802 02505059*

Widerrufsfolgen                                                     Angaben über die Beschwerdestelle
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz    Die Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland ist Mit-
und wir erstatten den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs        glied im Verein „Ombudsmann e.V.“. Hier können Sie unter der
entfallenden Teil der Beiträge/Prämien, wenn Sie zugestimmt         nachfolgenden Adresse das kostenlose außergerichtliche Streit-
haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufs-     schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen, sofern der Versi-
frist beginnt. Wir verzichten auf die Einbehaltung des Teils des    cherungsvertrag von Ihnen als natürliche Person abgeschlossen
Beitrags/der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Wider-     wurde und weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbstständigen
rufs entfällt. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt     beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
                                                                    Versicherungsombudsmann e.V.,
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Wider-
                                                                    Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
rufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene
                                                                    Telefon: 01804 224424**
Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B.
                                                                    Fax:      01804 224425**
Zinsen) herauszugeben sind.
                                                                    E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                                                                    Ihre Möglichkeit zur Beschreitung des Rechtsweges bleibt hiervon
Besondere Hinweise                                                  unberührt.
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrück-
lichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig er-
                                                                    Aufsichtsbehörde
füllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
                                                                    Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
Ende der Widerrufsbelehrung
                                                                    nachfolgend aufgeführten Behörden:
                                                                    Deutschland
Laufzeit des Vertrages
                                                                    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Diese Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag/Angebot oder         Graurheindorfer Straße 108
Versicherungsschein.                                                53117 Bonn
                                                                    Deutschland
                                                                    Irland
Beendigung des Vertrages
                                                                    Irish Financial Services Regulatory Authority (IFR)
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich Versi-
                                                                    Insurance Supervision Department
cherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschwei-
                                                                    Financial Regulator
gend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweili-
                                                                    PO Box 11517
gen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Schriftform
                                                                    Spencer Dock
zugegangen ist.
                                                                    Dublin 1
Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei       Ireland
Jahren abgeschlossen worden ist, kann von Ihnen zum Schluss des
                                                                    Bei Fragen oder Beanstandungen, die im Zusammenhang mit Ihrer
dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer
                                                                    Versicherung stehen, können Sie sich an eine der beiden Behörden
Frist von drei Monaten in Schriftform gekündigt werden.
                                                                    wenden.
                                                                    Bitte beachten Sie, dass die genannten Behörden keine Schieds-
                                                                    stellen sind und einzelne Streitfälle nicht verbindlich von ihnen
                                                                    entschieden werden.

*                                                                   **
    6 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk                   20 ct/Anruf dt. Festnetz; max. 42 ct/Min. Mobilfunk

213430142 1010                                                                                                                 Seite 4 von 26
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen
einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen               3.    Vertragsänderung
können, ist es notwendig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß
                                                                       Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände
                                                                       Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände,
anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
                                                                       wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden
Personenbezogene Angaben (z. B. zur Unfallversicherung), die Sie       die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestand-
nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten,            teil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die
sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der                        anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie
                                                                       die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen
Zurich Insurance plc NfD
                                                                       Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode
53287 Bonn
                                                                       Vertragsbestandteil.
schriftlich nachzuholen.
                                                                       Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag/die Prämie um
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden,      mehr als 10% oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den
wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.                nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb
Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeige-        eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertrags-
pflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.            änderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in
                                                                       unserer Mitteilung hinweisen.

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
                                                                       4.    Ausübung unserer Rechte
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle
Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in          Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzu-           Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
zeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertrags-      machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
annahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen,           Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte
sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.                       Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer
                                                                       Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere
                                                                       Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche              weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1
Anzeigepflicht verletzt wird?                                          nicht verstrichen ist.
1.    Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                  Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
                                                                       zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht ange-
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom
                                                                       zeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass
                                                                       kannten.
weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären
wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir
dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der
nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs-
  falles
– noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie
die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags/der Prämie zu,
welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung
abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

2.    Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorver-
tragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos
verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer
Frist von einem Monat kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

213430142 1010                                                                                                            Seite 5 von 26
Allgemeine Bedingungen für
die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008)

Inhaltsübersicht                                                  4.    In welchen Formen wird der Rechtsschutz angeboten?
                                                                  Verkehrs-Rechtsschutz                                       § 21
1.    Was ist Rechtsschutz?                                       Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige               § 21a
Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung?          §1     Fahrer-Rechtsschutz                                         § 22
Für welche Rechtsangelegenheiten                                  Privat-Rechtsschutz für Selbstständige                      § 23
gibt es Rechtsschutz?                                      §2
                                                                  Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für
Welche Rechtsangelegenheiten umfasst                              Firmen und Vereine                                          § 24
der Rechtsschutz nicht?                                    §3
                                                                  Rechtsschutz für das Kraftfahrzeuggewerbe und
Wann entsteht der Anspruch auf eine                               Fahrschulen                                                 § 24a
Rechtsschutzleistung?                                      §4
                                                                  Privat- und Berufs- Rechtsschutz für Nichtselbstständige    § 25
Welcher Anspruch besteht bei Versichererwechsel            §4a
                                                                  Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Welche Kosten übernimmt der                                       für Nichtselbstständige                                     § 26
Rechtsschutzversicherer?                                   §5
                                                                  Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz                  § 27
Wo gilt die Rechtsschutzversicherung?                      §6
                                                                  Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
                                                                  für Selbstständige                                          § 28
2.    Nach welchen Regeln richtet sich das                        Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen
Vertragsverhältnis zwischen Rechtsschutzversicherer und           und Grundstücken                                            § 29
Versicherten?
                                                                  SecJura-Plus für §§ 23, 25, 26, und 27                      § 30
Wann beginnt der Versicherungsschutz?                      §7
                                                                  Gewerbe-Kombi Plus für § 28                                 § 31
Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen?            §8
Was ist bei der Zahlung des Beitrages zu beachten?         §9
Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung des
Versicherungsbeitrages führen?                             § 10
Wie wirkt sich eine Veränderung der persönlichen oder
sachlichen Verhältnisse des Versicherten auf den
Versicherungsbeitrag aus?                                  § 11
Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt?    § 12
In welchen Fällen kann der Vertrag
vorzeitig gekündigt werden?                                § 13
Wann verjähren die Ansprüche aus dem
Versicherungsvertrag?                                      § 14
Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen?       § 15
Was ist bei Anzeigen und Erklärungen gegenüber
dem Versicherer zu beachten?                               § 16

3.    Was ist im Rechtsschutzfall zu beachten?
Welche Rechte und Pflichten bestehen nach Eintritt eines
Rechtsschutzfalles?                                        § 17
In welchen Fällen kann der Rechtsanwalt des Versicherungs-
nehmers entscheiden, ob die Ablehnung des
Rechtsschutzes berechtigt ist?                             § 18
Innerhalb welcher Frist kann der Rechtsschutzanspruch
vor Gericht geltend gemacht werden?                        § 19
Welches Gericht ist für Klagen aus dem
Versicherungsvertrag zuständig, und welches Recht ist
anzuwenden?                                                § 20

213430142 1010                                                                                                        Seite 6 von 26
1.      Inhalt der Versicherung                                       k) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-
                                                                         und Erbrecht
§1      Aufgaben der Rechtsschutzversicherung                            für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen
Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen         Rechtsanwaltes in familien-, lebenspartnerschafts- und
Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten                erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer
erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).         anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes
                                                                         zusammenhängen.

§2      Leistungsarten
                                                                      §3       Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den Formen des §
21 bis § 29 vereinbart und durch §§ 30 oder 31 erweitert werden.      Rechtsschutz besteht nicht für Wahrnehmung rechtlicher
Je nach Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz                  Interessen

a) Schadenersatz-Rechtsschutz                                         (1)      in ursächlichem Zusammenhang mit
   für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen,                a) Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen,
   soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer       Streik, Aussperrung oder Erdbeben;
   Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken,
   Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen;                               b) Nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine
                                                                         medizinische Behandlung zurückzuführen sind;
b) Arbeits-Rechtsschutz
   für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsver-         c) Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden;
   hältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen    d) aa) dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken
   hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;            bestimmten Grundstückes,
c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz                                   bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäu-
   für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und                 deteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versiche-
   Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und                  rungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in
   dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder                        Besitz zu nehmen beabsichtigt,
   Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
                                                                            cc) der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht                                Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im
   für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrecht-              Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder
   lichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der            das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
   Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b) oder c)
   enthalten ist;                                                           dd) der Finanzierung eines der unter aa) bis cc) genannten
                                                                            Vorhaben;
e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
   für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und          (2)
   abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz-            a) zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass
   und Verwaltungsgerichten;                                             diese auf einer Vertragsverletzung beruhen;
f) Sozialgerichts-Rechtsschutz                                        b) aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht;
   für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen
   Sozialgerichten;                                                   c) aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus
                                                                         Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer
g) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen                            Personen;
   für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrecht-
   lichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor             d) in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-,
   Verwaltungsgerichten;                                                 Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder
                                                                         sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum;
h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
   für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfah-      e) aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht;
   ren;                                                               f) in ursächlichem Zusammenhang mit
i) Straf-Rechtsschutz                                                       aa) Spiel- oder Wettverträgen, Termin- oder vergleichbaren
   für die Verteidigung wegen des Vorwurfes                                 Spekulationsgeschäften sowie Gewinnzusagen;
     aa) eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird rechtskräftig            bb) der Anschaffung und Veräußerung von Effekten (z. B.
     festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen                Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an
     vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer         Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der
     die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen         Prospekthaftung anwendbar sind (z. B. Abschreibungs-
     des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat;             gesellschaften, Immobilienfonds, Stille Gesellschaften,
     bb) eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch            Atypische Stille Gesellschaften);
     fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungs-    g) aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und
     nehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird            Erbrechts, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz gemäß § 2 k)
     dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches            besteht;
     Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend
     Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt       h) aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den
     wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat.                            Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungs-
                                                                         unternehmen;
     cc) Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens kein
     Versicherungsschutz; ebenso wenig bei dem Vorwurf eines          i) wegen der steuerlichen Bewertung von Grundstücken,
     Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B.          Gebäuden oder Gebäudeteilen, sowie wegen Erschließungs-
     Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die       und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn, dass es sich um
     Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des                 laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung
     Strafverfahrens an.                                                 handelt;

j) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                  (3)
   für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer                     a) in Verfahren vor Verfassungsgerichten;
   Ordnungswidrigkeit;
                                                                      b) in Verfahren vor internationalen oder supranationalen
                                                                         Gerichtshöfen, soweit es sich nicht um die Wahrnehmung

213430142 1010                                                                                                              Seite 7 von 26
rechtlicher Interessen von Bediensteten internationaler oder     b) der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als drei Jahre
      supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder        nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den
      öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen handelt;                 betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht
                                                                          wird.
c) in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren,
   das über das Vermögen des Versicherungsnehmers eröffnet             (4)    Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e) besteht kein
   wurde oder eröffnet werden soll;                                    Rechtsschutz, wenn die tatsächlichen oder behaupteten
                                                                       Voraussetzungen für die der Angelegenheit zugrunde liegende
d) in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im
                                                                       Steuer- oder Abgabefestsetzung vor dem im Versicherungsschein
   Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten;
                                                                       bezeichneten Versicherungsbeginn eingetreten sind oder einge-
e) in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen             treten sein sollen.
   eines Halt- oder Parkverstoßes;
f) in Verfahren aus dem Bereich des Asyl-, Ausländer- und
                                                                       § 4 a Versichererwechsel
   Sozialhilferechtes;
                                                                       (1)   Sofern im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart ist,
(4)
                                                                       besteht in Abweichung von § 4 Abs. 3 und Abs. 4 Anspruch auf
a) mehrerer Versicherungsnehmer desselben Rechtsschutz-                Rechtsschutz, wenn
   versicherungsvertrages untereinander, mitversicherter
                                                                       a) eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des
   Personen untereinander und mitversicherter Personen gegen
                                                                          Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, in die Vertrags-
   den Versicherungsnehmer;
                                                                          laufzeit eines Vorversicherers fällt und der Verstoß gem. § 4
b) sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene         Abs. 1 c) erst während der Vertragslaufzeit des Versicherungs-
   Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) untereinander in             vertrages eintritt; allerdings nur dann, wenn bezüglich des
   ursächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft, auch nach             betroffenen Risikos lückenloser Versicherungsschutz besteht;
   deren Beendigung;
                                                                       b) der Versicherungsfall in die Vertragslaufzeit eines Vorversiche-
c) aus Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach Eintritt des           rers fällt und der Anspruch auf Rechtsschutz später als drei
   Rechtsschutzfalles auf den Versicherungsnehmer übertragen              Jahre nach Ende der Vertragslaufzeit eines Vorversicherers
   worden oder übergegangen sind;                                         gegenüber dem Versicherer geltend gemacht wird; allerdings
                                                                          nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die Meldung beim
d) aus vom Versicherungsnehmer in eigenem Namen geltend
                                                                          Vorversicherer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt
   gemachten Ansprüchen anderer Personen oder aus einer
                                                                          hat und bezüglich des betroffenen Risikos lückenloser
   Haftung für Verbindlichkeiten anderer Personen;
                                                                          Versicherungsschutz besteht;
(5)    soweit in den Fällen des § 2 a) bis h) ein ursächlicher Zu-
                                                                       c) im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e) die tatsächlichen
sammenhang mit einer vom Versicherungsnehmer vorsätzlich
                                                                          oder behaupteten Voraussetzungen für die der Angelegenheit
begangenen Straftat besteht. Stellt sich ein solcher
                                                                          zu Grunde liegende Steuer- oder Abgabefestsetzung während
Zusammenhang im Nachhinein heraus, ist der Versiche-
                                                                          der Laufzeit eines Vorversicherers eingetreten sind oder einge-
rungsnehmer zur Rückzahlung der Leistungen verpflichtet, die der
                                                                          treten sein sollen und der Verstoß gem. § 4 Abs. 1 c) erst
Versicherer für ihn erbracht hat.
                                                                          während der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages
                                                                          eintritt, allerdings nur dann, wenn bezüglich des betroffenen
                                                                          Risikos lückenloser Versicherungsschutz besteht.
§4       Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz
                                                                       (2)   Rechtsschutz wird in dem Umfang gewährt, der zum
(1)   Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines
                                                                       Zeitpunkt des Eintritts des Rechtsschutzfalles bestanden hat,
Rechtsschutzfalles
                                                                       höchstens jedoch im Umfang des Vertrages des Versicherers.
a) im Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß § 2 a) von dem ersten
   Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde oder
   verursacht worden sein soll;                                        §5      Leistungsumfang
b) im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartner-             (1)  Der Versicherer erbringt und vermittelt Dienstleistungen zur
   schafts- und Erbrecht gemäß § 2 k) von dem Ereignis an, das         Wahrnehmung rechtlicher Interessen und trägt
   die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder
                                                                       a) bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Vergütung
   einer mitversicherten Person zur Folge hat;
                                                                          eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes bis
c) in allen anderen Fällen von dem Zeitpunkt an, in dem der               zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des
   Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen               zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes. Wohnt der
   Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder              Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zustän-
   begangen haben soll.                                                   digen Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrneh-
                                                                          mung seiner Interessen, trägt der Versicherer bei den Leis-
Die Voraussetzungen nach a) bis c) müssen nach Beginn des
                                                                          tungsarten gemäß § 2 a) bis g) weitere Kosten für einen im
Versicherungsschutzes gemäß § 7 und vor dessen Beendigung
                                                                          Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen
eingetreten sein. Für die Leistungsarten nach § 2 b) bis g) besteht
                                                                          Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines
Versicherungsschutz jedoch erst nach Ablauf von drei Monaten
                                                                          Rechtsanwaltes, der lediglich den Verkehr mit dem
nach Versicherungsbeginn (Wartezeit), soweit es sich nicht um die
                                                                          Prozessbevollmächtigten führt.
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder
Leasingvertrages über ein fabrikneues Kraftfahrzeug handelt.                Der Versicherer trägt in den Fällen, in denen das Rechtsan-
                                                                            waltsvergütungsgesetz (RVG) für die Erteilung eines
(2)     Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist
                                                                            mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft
dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher
                                                                            (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen
Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste
                                                                            Tätigkeit zusammenhängt und für die Ausarbeitung eines
entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht
                                                                            Gutachtens keine der Höhe nach bestimmte Gebühr festsetzt,
bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungs-
                                                                            folgende Gebühren:
schutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung einge-
treten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum           – in Angelegenheiten, in denen bei einer anwaltlichen Vertre-
erstreckt, beendet ist.                                                       tung die Gebühren nach Gegenstandswert berechnet wer-
                                                                              den, die angemessene Vergütung bis zur Höhe von 1,0
(3)      Es besteht kein Rechtsschutz, wenn
                                                                              Gebühr, höchstens jedoch 250,00 EUR,
a) eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des
                                                                            – in allen anderen Fällen die angemessene Vergütung,
   Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß
                                                                              höchstens jedoch 250,00 EUR,
   nach Absatz 1 c) ausgelöst hat;

213430142 1010                                                                                                              Seite 8 von 26
– für ein erstes Beratungsgespräch höchstens jedoch 190,00        (3)   Der Versicherer trägt nicht
        EUR
                                                                        a) Kosten, die der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht
b) bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die Vergütung          übernommen hat;
   eines für den Versicherungsnehmer tätigen am Ort des
                                                                        b) Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen
   zuständigen Gerichtes ansässigen ausländischen oder eines im
                                                                           Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis
   Inland zugelassenen Rechtsanwaltes. Im letzteren Fall trägt der
                                                                           des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum
   Versicherer die Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen
                                                                           erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon
   Vergütung, die entstanden wäre, wenn das Gericht, an dessen
                                                                           abweichende Kostenverteilung gesetzlich vorgeschrieben ist;
   Ort der Rechtsanwalt ansässig ist, zuständig wäre. § 5 Abs. 1 a
   Satz 2 gilt entsprechend.                                            c) die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung je
                                                                           Rechtsschutzfall nach § 2;
      Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie
      vom zuständigen Gericht entfernt und ist ein ausländischer        d) Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren
      Rechtsanwalt für den Versicherungsnehmer tätig, trägt der            Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel
      Versicherer weitere Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des       entstehen;
      Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe
                                                                        e) Kosten aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die
      der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwaltes, der lediglich
                                                                           später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels
      den Verkehr mit dem ausländischen Rechtsanwalt führt.
                                                                           eingeleitet werden;
      Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall im euro-
                                                                        f) Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art nach
      päischen Ausland eingetreten und eine zunächst betriebene
                                                                           Rechtskraft einer Geldstrafe oder -buße unter 250 EUR;
      Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw.
      der Entschädigungsstelle im Inland erfolglos geblieben, so dass   g) Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre,
      eine Rechtsverfolgung im Ausland notwendig wird, trägt der           wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde.
      Versicherer zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsan-
                                                                        (4)     Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall höchstens
      waltes bei der Regulierung mit dem Schadenregulierungsbe-
                                                                        die vereinbarte Versicherungssumme. Zahlungen für den Versi-
      auftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland im Rah-
                                                                        cherungsnehmer und mitversicherte Personen aufgrund desselben
      men der gesetzlichen Gebühren bis zur Höhe von 10.000,00
                                                                        Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt
      EUR;
                                                                        auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die
c) die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für              zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
   Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen
                                                                        (5)   Der Versicherer sorgt für
   werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers;
                                                                        a) die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen
d) die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis
                                                                           Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland notwendigen
   zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines
                                                                           schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei anfallenden
   zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz entstehen;
                                                                           Kosten;
e) die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließ-
                                                                        b) die Zahlung eines zinslosen Darlehens bis zu der vereinbarten
   lich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die
                                                                           Höhe für eine Kaution, die gestellt werden muss, um den
   von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die
                                                                           Versicherungsnehmer einstweilen von
   Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege;
                                                                           Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen.
f) die übliche Vergütung
                                                                        (6)   Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten
      aa) eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen      entsprechend
      oder einer rechtsfähigen technischen
                                                                        a) in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im
      Sachverständigenorganisation in Fällen der
                                                                           Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-
      – Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und                     und Erbrecht (§ 2 k) für Notare;
        Ordnungswidrigkeitenverfahren;
                                                                        b) im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e) für Angehörige
      – Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Kauf- und               der steuerberatenden Berufe;
        Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen zu Lande sowie
                                                                        c) bei Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland für dort
        Anhängern;
                                                                           ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte.
      bb) eines im Ausland ansässigen Sachverständigen in Fällen der
      Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im Ausland
      eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeuges zu Lande         §6    Örtlicher Geltungsbereich
      sowie Anhängers;
                                                                        (1)    Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher
g) die Kosten der Reisen des Versicherungsnehmers zu einem              Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf
   ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter        den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht
   oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechts-            oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder
   nachteilen erforderlich ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der      zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches
   für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden           Verfahren eingeleitet werden würde.
   Sätze übernommen;
                                                                        (2)    Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des
h) die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen              Geltungsbereiches nach Absatz 1 trägt der Versicherer bei Rechts-
   Interessen entstandenen Kosten, soweit der                           schutzfällen, die dort während eines längstens sechs Wochen
   Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.            dauernden, nicht beruflich bedingten Aufenthaltes eintreten,
                                                                        die Kosten nach § 5 Absatz 1 bis zu einem Höchstbetrag von
(2)
                                                                        30.000 EUR. Insoweit besteht kein Rechtsschutz für die Interes-
a) Der Versicherungsnehmer kann die Übernahme der vom                   senwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der
   Versicherer zu tragenden Kosten verlangen, sobald er nach-           Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungs-
   weist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese          rechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäu-
   Verpflichtung bereits erfüllt hat.                                   deteilen.
b) Vom Versicherungsnehmer in fremder Währung aufgewandte
   Kosten werden diesem in Euro zum Wechselkurs des Tages
   erstattet, an dem diese Kosten vom Versicherungsnehmer
   gezahlt wurden.

213430142 1010                                                                                                               Seite 9 von 26
2.    Versicherungsverhältnis                                          verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer ist be-
                                                                       rechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens
§7    Beginn des Versicherungsschutzes                                 zu verlangen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein          (3)   Zahlungsaufforderung
angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den
ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im         Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versiche-
Sinne von § 9 B Absatz 1 Satz 1 zahlt. Eine vereinbarte Wartezeit      rer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine
bleibt unberührt.                                                      Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen
                                                                       muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständi-
                                                                       gen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen bezif-
§8    Dauer und Ende des Vertrages                                     fert und die Rechtsfolgen angibt, die nach Absätzen 4 und 5 mit
                                                                       dem Fristablauf verbunden sind.
(1)   Vertragsdauer
                                                                       (4)   Kein Versicherungsschutz
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
abgeschlossen.                                                         Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist
                                                                       noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis
(2)   Stillschweigende Verlängerung                                    zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich      Zahlungsaufforderung nach Absatz 3 darauf hingewiesen wurde.
der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner        (5)   Kündigung
spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen
Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.                     Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist
                                                                       noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag
(3)   Vertragsbeendigung                                               ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er den Versicherungs-
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der           nehmer mit der Zahlungsaufforderung nach Absatz 3 darauf
Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen         hingewiesen hat.
Zeitpunkt.                                                             Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versi-
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag      cherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den
schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden         angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-
Jahres in Schriftform gekündigt werden; die Kündigung muss dem         fälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung
Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des              eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.

                                                                       D.    Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermäch-
§9    Beitrag                                                          tigung

A.    Beitrag und Versicherungsteuer                                   (1)   Rechtzeitige Zahlung

Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer,      Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt
die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz                  die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag
bestimmten Höhe zu entrichten hat.                                     eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer
                                                                       berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
                                                                       Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungs-
B.   Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder                nehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zah-
einmaliger Beitrag                                                     lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach ei-
(1)   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                       ner in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versi-
                                                                       cherers erfolgt.
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf
von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist       (2)   Beendigung des Lastschriftverfahrens
Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster        Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der
Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.                  Versicherungsnehmer die Einzugsermächtigung widerrufen hat,
(2)   Späterer Beginn des Versicherungsschutzes                        oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu
                                                                       vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen               Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschrift-
Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt,        verfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur
beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern       Übermittlung des Beitrages erst verpflichtet, wenn er vom
der Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Text-           Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
form oder durch auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf
diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurde. Das gilt nicht,
wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzah-          E.    Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung
lung nicht zu vertreten hat.
                                                                       Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die
(3)   Rücktritt                                                        noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungs-
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen               nehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist. Ferner kann der
Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag            Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist, es sei denn,
der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
                                                                       F.    Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
                                                                       Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer,
C.    Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag              soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den
(1)   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                       Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versiche-
                                                                       rungsschutz bestanden hat.
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt
fällig.
(2)   Verzug                                                           § 10 Beitragsanpassung

Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versiche-   (1)    Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt bis zum 1. Juli eines
rungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die           jeden Jahres, um welchen Vomhundertsatz sich für die Rechts-

213430142 1010                                                                                                            Seite 10 von 26
schutzversicherung das Produkt von Schadenhäufigkeit und               übernommen, kann der Versicherer die Absicherung der höheren
Durchschnitt der Schadenzahlungen einer genügend großen Zahl           Gefahr ausschließen. Erhöht sich der Beitrag wegen der Gefahr-
der die Rechtsschutzversicherung betreibenden Versicherer im           erhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer
vergangenen Kalenderjahr erhöht oder vermindert hat. Als               die Absicherung der höheren Gefahr aus, kann der Versicherungs-
Schadenhäufigkeit eines Kalenderjahres gilt die Anzahl der in          nehmer den Vertrag innerhalb eines Monates nach Zugang der
diesem Jahr gemeldeten Rechtsschutzfälle, geteilt durch die            Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist in Textform
Anzahl der im Jahresmittel versicherten Risiken. Als Durchschnitt      kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versiche-
der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres gilt die Summe der           rungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
Zahlungen, die für alle in diesem Jahr erledigten Rechtsschutzfälle
                                                                       (2)    Tritt nach Vertragsabschluss ein Umstand ein, der nach
insgesamt geleistet wurden, geteilt durch die Anzahl dieser
                                                                       dem Tarif des Versicherers einen geringeren als den vereinbarten
Rechtsschutzfälle. Veränderungen der Schadenhäufigkeit und des
                                                                       Beitrag rechtfertigt, kann der Versicherer vom Eintritt dieses
Durchschnitts der Schadenzahlungen, die aus Leistungsverbesse-
                                                                       Umstandes an nur noch den geringeren Beitrag verlangen. Zeigt
rungen herrühren, werden bei den Feststellungen des
                                                                       der Versicherungsnehmer diesen Umstand dem Versicherer später
Treuhänders nur bei denjenigen Verträgen berücksichtigt, in de-
                                                                       als zwei Monate nach dessen Eintritt an, wird der Beitrag erst von
nen sie in beiden Vergleichsjahren bereits enthalten sind.
                                                                       Eingang der Anzeige an herabgesetzt.
(2)   Die Ermittlung des Treuhänders erfolgt für Versiche-
                                                                       (3)    Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer innerhalb
rungsverträge
                                                                       eines Monates nach Zugang einer Aufforderung die zur Beitrags-
   gemäß den §§ 21 und 22,                                             berechnung erforderlichen Angaben zu machen. Verletzt der
   gemäß den §§ 23, 24, 25 und 29,                                     Versicherungsnehmer diese Pflicht, kann der Versicherer den
   gemäß den §§ 26 und 27,                                             Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform
   gemäß § 28                                                          kündigen. Macht der Versicherungsnehmer bis zum Fristablauf
                                                                       diese Angaben vorsätzlich unrichtig oder unterlässt er die erfor-
nebst den zusätzlich vereinbarten Klauseln gesondert, und zwar
                                                                       derlichen Angaben vorsätzlich und tritt der Versicherungsfall
jeweils unterschieden nach Verträgen mit und ohne
                                                                       später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, in dem die
Selbstbeteiligung.
                                                                       Angaben dem Versicherer hätten zugehen müssen, so hat der
(3)    Ergeben die Ermittlungen des Treuhänders einen Vom-             Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz, es sei denn,
hundertsatz unter 5, unterbleibt eine Beitragsänderung. Der            dem Versicherer war der Eintritt des Umstandes zu diesem
Vomhundertsatz ist jedoch in den folgenden Jahren mitzuberück-         Zeitpunkt bekannt. Beruht das Unterlassen der erforderlichen
sichtigen.                                                             Angaben oder die unrichtige Angabe auf grober Fahrlässigkeit,
                                                                       kann der Versicherer den Umfang des Versicherungsschutzes in
Ergeben die Ermittlungen des Treuhänders einen höheren
                                                                       einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers
Vomhundertsatz, ist dieser, wenn er nicht durch 2,5 teilbar ist, auf
                                                                       entsprechenden Verhältnis kürzen. Das Nichtvorliegen einer
die nächstniedrige durch 2,5 teilbare Zahl abzurunden.
                                                                       groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.
Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle       Der Versicherungsnehmer hat gleichwohl Versicherungsschutz,
einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den         wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Frist für die
abgerundeten Vomhundertsatz zu verändern. Der erhöhte Beitrag          Kündigung des Versicherers abgelaufen war und er nicht
darf den zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Tarifbeitrag nicht       gekündigt hat. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer
übersteigen.                                                           nachweist, dass die Gefahr weder für den Eintritt des
                                                                       Versicherungsfalls noch den Umfang der Leistung des Versicherers
(4)    Hat sich der entsprechend Absatz 1 nach den unterneh-
                                                                       ursächlich war.
menseigenen Zahlen des Versicherers zu ermittelnde Vomhundert-
satz in den letzten drei Jahren, in denen eine Beitragsanpassung       (4)   Die vorstehenden Regelungen finden keine Anwendung,
möglich war, geringer erhöht, als er vom Treuhänder für diese          wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den
Jahre festgestellt wurde, so darf der Versicherer den Folgejahres-     Umständen als vereinbart anzusehen ist, dass die Gefahrerhöhung
beitrag in der jeweiligen Anpassungsgruppe gemäß Absatz 2 nur          mitversichert sein soll.
um den im letzten Kalenderjahr nach seinen Zahlen ermittelten
Vomhundertsatz erhöhen. Diese Erhöhung darf diejenige nicht
übersteigen, die sich nach Absatz 3 ergibt.                            § 12 Wegfall des versicherten Interesses
(5)    Die Beitragsanpassung gilt für alle Folgejahresbeiträge, die    (1)     Der Vertrag endet, soweit nicht etwas anderes bestimmt
ab 1. Oktober des Jahres, in dem die Ermittlungen des Treu-            ist, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis
händers erfolgten, fällig werden. Sie unterbleibt, wenn seit dem       erhält, dass das versicherte Interesse nach dem Beginn der
im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn für            Versicherung weggefallen ist. In diesem Fall steht dem Versicherer
den Gegenstand der Versicherung noch nicht ein Jahr abgelaufen         für diese Versicherungsperiode nur derjenige Beitrag zu, der dem
ist.                                                                   Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
(6)    Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des          (2)     Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers besteht der
Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den         Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode
Versicherungsvertrag in Textform innerhalb eines Monats nach           fort, soweit der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus
Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung,         sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Versi-
frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Bei-           cherung vorliegt. Wird der nach dem Todestag nächstfällige Bei-
tragserhöhung wirksam werden sollte. Der Versicherer hat den           trag bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz in dem am Todestag
Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht          bestehenden Umfang aufrechterhalten. Derjenige, der den Beitrag
hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spä-          gezahlt hat oder für den gezahlt wurde, wird anstelle des Verstor-
testens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung             benen Versicherungsnehmer. Er kann innerhalb eines Jahres nach
zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein           dem Todestag die Aufhebung des Versicherungsvertrages mit
Kündigungsrecht.                                                       Wirkung ab Todestag verlangen.
                                                                       (3)    Wechselt der Versicherungsnehmer die im Versicherungs-
                                                                       schein bezeichnete, selbst genutzte Wohnung oder das selbst
§ 11 Änderung der für die Beitragsbemessung
                                                                       genutzte Einfamilienhaus, geht der Versicherungsschutz auf das
wesentlichen Umstände
                                                                       neue Objekt über. Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im
(1)    Tritt nach Vertragsabschluss ein Umstand ein, der nach          Zusammenhang mit der Eigennutzung stehen, auch soweit sie erst
dem Tarif des Versicherers einen höheren als den vereinbarten          nach dem Auszug aus dem bisherigen Objekt eintreten. Das
Beitrag rechtfertigt, kann der Versicherer vom Eintritt dieses         Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neue Objekt
Umstandes an für die hierdurch entstandene höhere Gefahr den           beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug
höheren Beitrag verlangen. Wird die höhere Gefahr nach dem             eintreten.
Tarif des Versicherers auch gegen einen höheren Beitrag nicht

213430142 1010                                                                                                           Seite 11 von 26
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