Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2021

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Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2021
(VHB 2021)
                                                                                          (Stand 03/2021)

Liebe Kunden,
die Verbundene Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ih-
rem Hausrat. Versichert sind Schäden durch die in diesen Versicherungsbedingungen zusammenge-
fassten (verbundenen) Gefahren. Wird der Hausrat zerstört oder beschädigt, entschädigen wir Sie nach
den unten stehenden Bestimmungen. In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen die Wiederbeschaffung in
gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand. Wir berechnen Ihre Entschädigung nach dem Neuwert
zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Neuwert des zu versichernden Hausrats ist die Grundlage
für die Versicherungssumme.
Wir übernehmen auch eine Reihe von Folgekosten (z.B. Schlossänderungskosten, Hotelkosten), die
durch ein Schadenereignis entstehen.
Die “Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen“ sind die Vertragsgrundlage für Ihre Verbundene
Hausratversicherung.
Auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichten wir. Personen-
bezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Ihrem besseren Verständnis dieser Versicherungsbedingungen dienen folgende rechtlich unverbindli-
che Begriffserläuterungen:

Versicherungsnehmer:
Das sind Sie als unser Vertragspartner und Käufer des Versicherungsschutzes.

Versicherungsfall:
Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für das wir Entschädigung leisten.

Ausschlüsse:
Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein Versicherungs-
schutz besteht. Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten,
dass der Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt. Sie finden sie in den Bedingungen entweder als ge-
nerelle Ausschlüsse (z.B. Krieg) oder in Bestimmungen zu einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei
der Beschreibung der versicherten Sachen.

Versicherungswert:
Der Versicherungswert ist der Wert Ihres Hausrats, nach dem wir im Versicherungsfall entschädigen.
Da die Hausratversicherung im Regelfall zum Neuwert entschädigt, ist dies der Betrag, den Sie aufwen-
den müssten, um Sachen neu wiederzubeschaffen. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist es der
Betrag, den Sie aufwenden müssten, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. Bei in
Ihrem Haushalt nicht mehr zweckgemäß verwendbaren Sachen, ist es der erzielbare Verkaufspreis.

Ausreichende Versicherungssumme und Vorsorge:
Die Versicherungssumme ist ausreichend, wenn Sie dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Die Versiche-
rungssumme ist maßgeblich für die Höhe des Beitrags. Oftmals erhöht sich der Wert des Hausrats
während der Vertragslaufzeit, z.B. durch Neuanschaffungen. Deshalb stellen wir für Sie im Versiche-
rungsfall noch eine zusätzliche Vorsorgeversicherungssumme in der Höhe von 10 Prozent zur Verfü-
gung. Die Versicherungssumme und die Vorsorge zusammen definieren die Höchstleistung im Versi-
cherungsfall. Damit reduziert sich für Sie das Risiko, nicht ausreichend versichert zu sein.

Unterversicherung:
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats die vereinbarte
Versicherungssumme einschließlich des Vorsorgebetrags übersteigt. Im Versicherungsfall kann die Ent-
schädigung dann gekürzt werden. Die Entschädigung kann auch dann gekürzt werden, wenn nur Teile
des Hausrats vom Schaden betroffen sind. Die Kürzung erfolgt dann in dem Verhältnis wie Versiche-
rungssumme und der tatsächliche Wert des Hausrats zueinander stehen. Eine Unterversicherung kann
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 282040 (03.21)                                                                      Seite 1 von 24
leicht entstehen. Entweder, weil Sie nicht alle versicherten Sachen bei der Wertermittlung des Hausrats
berücksichtigt, oder Sie deren Zeitwert angesetzt haben. Wenn Sie eine Versicherungssumme von 650
EUR pro Quadratmeter Wohnfläche wählen, vereinbaren wir in der Regel einen Unterversicherungsver-
zicht mit Ihnen. Im Versicherungsfall sehen wir dann von den zuvor beschriebenen Kürzungen ab. Ist
Ihr Hausrat mehr wert, sollten Sie eine höhere Versicherungssumme mit uns vereinbaren. Bei einem
Totalschaden wären Sie ansonsten auch mit einem Unterversicherungsverzicht nicht ausreichend ver-
sichert.

Summenanpassung:
Die Entschädigung zum Neuwert erfordert eine laufende Aktualisierung Ihrer Versicherungssumme. Die
Anpassung der Versicherungssumme richtet sich nach dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex
für Ihren Hausrat verändert. Das soll Sie im Versicherungsfall vor einer Unterversicherung durch Preis-
steigerungen schützen.

Obliegenheiten:
Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während und nach dem Versicherungsfall. Zum Beispiel müssen
Sie zur Vermeidung von Frostschäden Ihre Wohnung der kalten Jahreszeit ausreichend beheizen.
Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 282040 (03.21)                                                                       Seite 2 von 24   ↑
Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2021
(VHB 2021)
Inhaltsverzeichnis

Abschnitt A ..................................................................... 4   Abschnitt B ...................................................................15
1 Welche Gefahren sind versichert?                                                    1 Beginn des Versicherungsschutzes,
   Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar?                                         Beitragszahlung ........................................................15
   Welche Schäden sind versichert? .............................. 4                   2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung ................16
2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? ................... 4                        3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,
3 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung durch                                   andere Obliegenheiten ............................................. 17
   Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines                            4 Weitere Regelungen .................................................20
   Luftfahrzeugs zu verstehen?
                                                                                      5 Besonderheiten für die Sachversicherung.................22
   Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............... 4
4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach
   einem Einbruch sowie Raub zu verstehen?
   Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............... 4
5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen?
   Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............... 5
6 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere
   Naturgefahren) zu verstehen?
   Welche Schäden sind versichert?
   Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............... 6
7 Welche Sachen sind versichert? ................................ 7
8 Was gehört zum Hausrat? ......................................... 7
9 Was gehört nicht zum Hausrat? ................................. 7
10 Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen? ... 8
11 Was gilt für Selbstbeteiligungen und
   Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag?.... 8
12 Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen?
   Was beinhaltet sie??.................................................. 8
13 Welche Kosten sind versichert? ................................. 8
14 Was ist der Versicherungswert und die
   Versicherungssumme?
   Was sind die Grundlagen der Anpassung der
   Versicherungssumme?
   Was ist der Unterversicherungsverzicht? ................... 9
15 Was sind die Grundlagen der Berechnung und
   Anpassung des Beitrags? ........................................ 10
16 Was gilt bei einem Wohnungswechsel? ................... 11
17 Wie wird die Entschädigung ermittelt?
   Was gilt bei einer Unterversicherung? ...................... 12
18 Was sind Wertsachen?
   Was sind Wertschutzschränke?
   Welche Entschädigungsgrenzen gelten für
   Wertsachen?............................................................ 12
19 Welche Regeln gelten für das
   Sachverständigenverfahren? ................................... 12
20 Wann wird die Entschädigung gezahlt und
   wie wird sie verzinst? ............................................... 13
21 Welche vertraglich vereinbarten Sicherheits-
   vorschriften (zusätzliche Obliegenheiten) hat
   der Versicherungsnehmer vor dem
   Versicherungsfall zu erfüllen? .................................. 14
22 Welche besondere Obliegenheit hat der
   Versicherungsnehmer nach dem
   Versicherungsfall zu erfüllen? .................................. 14
23 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr? 14
24 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen?........... 14

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 282040 (03.21)                                                                                                                             Seite 3 von 24
Abschnitt A                                      Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung,
                                                                      die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder
1    Welche Gefahren sind versichert?                                 Dämpfen beruht.
     Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar?                    Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung
     Welche Schäden sind versichert?                                  usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen
     Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen,              vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zer-
     die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder           rissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des
     beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse ab-            Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Be-
     handenkommen:                                                    hälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine
                                                                      Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen,
a)   Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explo-             so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
     sion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahr-
     zeugs, seiner Teile oder Ladung;                            e)   Implosion
b)   Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch               Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusam-
     sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;                   menfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck
                                                                      infolge eines inneren Unterdrucks.
c)   Leitungswasser;
                                                                 f)   Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile
d)   Naturgefahren                                                    oder Ladung
     1) Sturm, Hagel;                                                 Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahr-
     2) soweit zusätzlich vereinbart:                                 zeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner
                                                                      Teile oder seiner Ladung.
         Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)
         Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsen-             g)   Nicht versicherte Schäden
         kung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vul-               Nicht versichert sind
         kanausbruch.
                                                                      1) Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berück-
2    Welche generellen Ausschlüsse gibt es?                              sichtigung mitwirkender Ursachen.
a)   Ausschluss Krieg                                                 2) Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber,
     Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähn-               wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr
     liche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion                nach Abschnitt A Ziffer 3 a) verursacht wurden.
     oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwir-            3) Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im
     kender Ursachen.                                                    Verbrennungsraum der Maschine auftretenden
b)   Ausschluss Innere Unruhen                                           Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorga-
                                                                         nen von elektrischen Schaltern entstehen, und
     Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen.                 zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
     Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa-                   Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese
     chen.                                                               Schäden Folge eines versicherten Schadenereig-
c)   Ausschluss Kernenergie                                              nisses nach Abschnitt A Ziffer 3 a) sind.

     Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nuk-       4     Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus
     leare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt             nach einem Einbruch sowie Raub zu verstehen?
     ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.                      Welche Schäden sind hier nicht versichert?

3    Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung              a)   Einbruchdiebstahl
     durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder                  Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:
     Absturz eines Luftfahrzeugs zu verstehen?
     Welche Schäden sind hier nicht versichert?                       1) Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines
                                                                         Gebäudes
a)   Brand
                                                                           Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines
     Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsge-                    Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem
     mäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und                  Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen
     das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.                       eindringt.
b)   Blitzschlag                                                           Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung
     Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes               für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten
     auf Sachen.                                                           Person veranlasst oder gebilligt wurde.

     Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschluss-                     Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht
     schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten                     schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versi-
     können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall,                     cherte Sachen abhandengekommen sind.
     wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück                2)   Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum ei-
     des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zu-                 nes Gebäudes
     mindest durch Spuren nachweisbar ist.
                                                                           Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum
c)   Überspannung durch Blitz                                              befindliche Behältnis aufbricht. Das gilt auch,
     Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch                   wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder
     Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge                      mit Hilfe von anderen Werkzeugen öffnet.
     eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch be-                   Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für
     dingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrich-             das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Per-
     tungen und Geräten entsteht.                                          son veranlasst oder gebilligt wurde.
d)   Explosion                                                             Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 282040 (03.21)                                                                                           Seite 4 von 24    ↑
schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versi-               Versicherungsnehmers haben. Diese Beeinträch-
          cherte Sachen abhandengekommen sind.                           tigung muss unmittelbar vor der Wegnahme be-
                                                                         standen haben und durch einen Unfall oder eine
     3)   Einschleichen oder Verborgen halten                            sonstige nicht verschuldete Ursache wie z.B. eine
          Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem                  Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein.
          verschlossenen Raum eines Gebäudes entwen-
                                                                         Dem Versicherungsnehmer stehen Personen
          det, in das er sich zuvor eingeschlichen oder in
                                                                         gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung
          dem er sich verborgen gehalten hatte.
                                                                         anwesend sind.
     4)   Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes
                                                                 d)   Nicht versicherte Schäden
          Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf
                                                                      1) Nicht versicherte Schäden bei Einbruchdiebstahl,
          frischer Tat angetroffen und wendet Gewalt an, um
                                                                         Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub
          sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten.
          Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib                  Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden,
          oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleich-                die durch weitere Naturgefahren (Überschwem-
          zusetzen.                                                      mung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee-
                                                                         druck, Lawinen, Vulkanausbruch) verursacht wer-
     5)   Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel
                                                                         den.
          Dies liegt in folgenden Fällen vor:                            Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa-
          a) Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes                  chen.
             mit einem richtigen Schlüssel ein oder öffnet
                                                                      2) Nicht versicherte Schäden bei Raub
             dort damit ein Behältnis. Den richtigen Schlüs-
             sel hat sich der Dieb vorher durch Einbruch-                Sachen, die erst auf Verlangen des Täters heran-
             diebstahl oder Raub nach Abschnitt A Ziffer 4               geschafft werden, sind nicht versichert. Geschieht
             c) beschafft. Der Einbruchdiebstahl oder Raub               dies allerdings innerhalb des Versicherungsorts an
             dieses Schlüssels kann auch außerhalb des                   dem die Tathandlungen nach Abschnitt A Ziffer 4
             Versicherungsorts erfolgt sein.                             c) verübt werden, sind diese Sachen versichert.
          b) Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäu-          5    Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu ver-
             des mit einem richtigen Schlüssel ein. Den               stehen?
             richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher             Welche Schäden sind hier nicht versichert?
             durch Diebstahl beschafft. Dabei hat weder
                                                                 a)   Versicherte Gefahren und Schäden
             der Versicherungsnehmer noch der Gewahr-
             samsinhaber den Diebstahl des Schlüssels                 Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
             durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht. Der
             Diebstahl dieses Schlüssels kann auch außer-             1) Leitungswasserschäden
             halb des Versicherungsorts erfolgt sein.                 2) Bruchschäden
b)   Vandalismus nach einem Einbruch                             b)   Leitungswasserschäden
     Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der              Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig
     Täter wie in Abschnitt A Ziffer 4 a) 1) oder 5) beschrie-        ausgetreten ist aus:
     ben in den Versicherungsort eindringt und dort versi-
     cherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.              1) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitun-
                                                                         gen) oder damit verbundenen Schläuchen,
c)   Raub
                                                                      2) den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbun-
     Raub ist in folgenden Fällen gegeben:                               denen sonstigen Einrichtungen oder deren was-
     1) Anwendung von Gewalt                                             serführenden Teilen,

          Der Räuber wendet gegen den Versicherungsneh-               3) Heizungs- oder Klimaanlagen,
          mer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die               4) Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
          Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
                                                                      5) Wasserbetten oder Aquarien.
          Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen
          ohne Überwindung eines bewussten Widerstan-                 Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten
          des entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trick-            aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasser-
          diebstahl).                                                 dampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten,
                                                                      die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
     2) Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib
        oder Leben                                               c)   Bruchschäden

          Der Versicherungsnehmer gibt Sachen heraus                  Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum
          oder lässt sie sich wegnehmen, weil der Räuber              versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruch-
          eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an-           schäden innerhalb von Gebäuden versichert:
          droht. Dabei soll die angedrohte Gewalttat inner-           1) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Roh-
          halb des Versicherungsorts verübt werden. Bei                  ren
          mehreren Versicherungsorten ist der Versiche-
          rungsort maßgeblich, an dem die Drohung ausge-                 a) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen)
          sprochen wird.                                                    oder den damit verbundenen Schläuchen;
     3) Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft                       b) von Heizungs- oder Klimaanlagen;
         Dem Versicherungsnehmer werden versicherte                      c) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
         Sachen weggenommen, weil seine Widerstands-                     Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil
         kraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Wider-                 von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren An-
         standskraft muss seine Ursache in einer Beein-                  lagen sind.
         trächtigung des körperlichen Zustands des
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 282040 (03.21)                                                                                        Seite 5 von 24   ↑
2) frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installa-                versicherten Gebäude verbunden sind.
        tionen:
                                                                b)   Hagel
         a) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklo-
                                                                     Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form
            setts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperr-
                                                                     von Eiskörnern.
            hähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wasser-
            messer) sowie deren Anschlussschläuche;             c)   Versicherte Sturm-/ Hagelereignisse
         b) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleich-           Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
            bare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
                                                                     1) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versi-
     Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukör-                cherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen
     per, einschließlich der Bodenplatte.                               sich versicherte Sachen befinden. Daraus entste-
                                                                        hende Folgeschäden an versicherten Sachen sind
     Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten
                                                                        versichert.
     als Rohre innerhalb des Gebäudes.
                                                                     2) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude
     Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre
                                                                        ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich
     und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend
                                                                        verbunden sind.
     oder nicht tragend) nicht versichert.
                                                                     3) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude
d)   Nicht versicherte Schäden
                                                                        ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte
     Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirken-             Sachen befinden, baulich verbunden sind.
     der Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche
                                                                     4) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume
     genannt - Schäden durch
                                                                        oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen
     1) Plansch- oder Reinigungswasser;                                 oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sa-
                                                                        chen befinden. Daraus entstehende Folgeschä-
     2) Schwamm;
                                                                        den an versicherten Sachen sind versichert.
     3) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewäs-
                                                                     5) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume
        ser, Überschwemmung oder Witterungsnieder-
                                                                        oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit
        schläge oder einen durch diese Ursachen hervor-
                                                                        dem versicherten Gebäude baulich verbunden
        gerufenen Rückstau;
                                                                        sind.
     4) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanaus-
                                                                     6) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume
        bruch;
                                                                        oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit
     5) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Lei-               Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen be-
        tungswasser nach Abschnitt A Ziffer 5 b) die Erd-               finden, baulich verbunden sind.
        senkung oder den Erdrutsch verursacht hat;              d)   Weitere Naturgefahren (Elementargefahren - soweit
     6) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Beriese-              zusätzlich vereinbart)
        lungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druck-
                                                                     1) Überschwemmung
        proben oder durch Umbauten oder Reparaturar-
        beiten an dem versicherten Gebäude oder an der                  Überschwemmung ist die Überflutung von Grund
        Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.                           und Boden des Versicherungsgrundstücks mit er-
                                                                        heblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies
     Nicht versichert sind Schäden an
                                                                        gilt nur, wenn
     7) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht be-
                                                                        a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehen-
        zugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Ge-
                                                                           den oder fließenden) Gewässern,
        bäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
                                                                        b) Witterungsniederschläge
     8) dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entste-
        hen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten                        oder
        ist.
                                                                        c) ein Austritt von Grundwasser an die Erdober-
6    Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und                         fläche als Folge von a) oder b)
     weitere Naturgefahren) zu verstehen?
                                                                        die Überflutung verursacht haben.
     Welche Schäden sind versichert?
     Welche Schäden sind hier nicht versichert?                      2) Rückstau
a)   Sturm                                                              Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäu-
                                                                        deeigenen Ableitungsrohren oder damit verbunde-
     Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von
                                                                        nen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies
     mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala
                                                                        gilt nur, wenn
     (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
                                                                        a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehen-
     Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststell-
                                                                           den oder fließenden) Gewässern
     bar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungs-
     nehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:                      oder
     1) Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Ver-                   b) Witterungsniederschläge
        sicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in
        einwandfreiem Zustand oder an ebenso wider-                     den Rückstau verursacht haben.
        standsfähigen anderen Sachen angerichtet.                    3) Erdbeben
     2) Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zu-                    Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung
        stands des versicherten Gebäudes oder des Ge-                   des Erdbodens, die durch geophysikalische Vor-
        bäudes, in dem sich die versicherten Sachen be-                 gänge im Erdinneren ausgelöst wird.
        funden haben, nur durch Sturm entstanden sein.
        Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem                  Erdbeben       wird    unterstellt,   wenn        der

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 282040 (03.21)                                                                                         Seite 6 von 24      ↑
Versicherungsnehmer einen der folgenden Sach-               bevorstehenden - Versicherungsfalls aus dem Versi-
         verhalte nachweist:                                         cherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zer-
                                                                     stört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist
         a) Die naturbedingte Erschütterung des Erdbo-
                                                                     versichert.
            dens hat in der Umgebung des Versiche-
            rungsorts Schäden an Gebäuden im einwand-                Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein be-
            freien Zustand oder an ebenso widerstandsfä-             zeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der
            higen anderen Sachen angerichtet.                        Außenversicherung nach Abschnitt A Ziffer 12 versi-
                                                                     chert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich ver-
         b) Der Schaden kann wegen des einwandfreien
                                                                     einbart ist.
            Zustands der versicherten Sachen nur durch
            ein Erdbeben entstanden sein.                       8    Was gehört zum Hausrat?
     4) Erdsenkung                                              a)   Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt
                                                                     des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Ge-
         Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des
                                                                     brauch bzw. Verbrauch) dienen.
         Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
                                                                b)   Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum
     5) Erdrutsch                                                    Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen
         Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder            und Entschädigungsgrenzen nach Abschnitt A Ziffer
         Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.                     18.
     6) Schneedruck                                             c)   Ferner gehören zum Hausrat
         Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von                1) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z.B. Ein-
         Schnee- oder Eismassen.                                        baumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur,
                                                                        wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter
     7) Lawinen                                                         oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten be-
         Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an                    schafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund
         Berghängen niedergehen.                                        dessen hierfür die Gefahr tragen.
     8) Vulkanausbruch                                               2) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig
                                                                        vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauauf-
         Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung              wand an die Gebäudeverhältnisse angepasst wor-
         beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit La-                den sind.
         vaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt
         von sonstigen Materialien und von Gasen.                    3) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen,
                                                                        die ausschließlich der versicherten Wohnung nach
e)   Nicht versicherte Schäden                                          Abschnitt A Ziffer 10 dienen. Diese müssen sich
     Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirken-             auf dem Grundstück befinden, auf dem die versi-
     der Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche               cherte Wohnung liegt.
     genannt - Schäden durch                                         4) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher,
     1) Sturmflut;                                                      Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit
                                                                        diese nicht versicherungspflichtig sind.
     2) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder
        Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlos-                  5) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote ein-
        sene Fenster, Außentüren oder andere Öffnun-                    schließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
        gen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch             6) Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte
        Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Ge-                  Flugdrachen.
        bäudeschaden darstellen;
                                                                     7) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die
     3) Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungs-               dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die
        niederschlägen oder Ausuferung von oberirdi-                    mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt zu aus-
        schen Gewässern an die Erdoberfläche gedrun-                    schließlich beruflichen oder gewerblichen Zwe-
        gen;                                                            cken dienen. Handelswaren und Musterkollektio-
     4) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Ex-               nen sind hiervon ausgeschlossen.
        plosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines               8) Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in
        Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;                 Wohnungen nach Abschnitt A Ziffer 10 a) gehalten
        dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein                werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel).
        versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
                                                                d)   Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach a)
     5) Trockenheit oder Austrocknung.                               bis c), das sich im Haushalt des Versicherungsneh-
     Nicht versichert sind Schäden an                                mers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern
                                                                     bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach
     6) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht be-                Abschnitt A Ziffer 9 e).
        zugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Ge-
        bäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.          9    Was gehört nicht zum Hausrat?

     7) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befin-               Nicht zum Hausrat gehören
        den. Ausgenommen hiervon sind Antennenanla-             a)   Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Ab-
        gen und Markisen nach Abschnitt A Ziffer 8 c) 3).            schnitt A Ziffer 8 c) 1) genannt.
7    Welche Sachen sind versichert?                             b)   vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Ei-
     Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im             gentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr
     Versicherungsschein bezeichneten Versicherungs-                 trägt.
     orts.                                                           Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder
     Hausrat, der anlässlich eines - auch unmittelbar                Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese
                                                                     ebenfalls nicht versichert.
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 282040 (03.21)                                                                                          Seite 7 von 24     ↑
c)   Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig             12   Was ist unter der Außenversicherung zu verste-
     von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zube-              hen?
     hör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht                Was beinhaltet sie??
     unter Abschnitt A Ziffer 8 c) 4) genannt.
                                                                   a)   Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
d)   Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren
                                                                        Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versi-
     Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter
                                                                        cherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter fol-
     Teile, soweit nicht unter Abschnitt A Ziffer 8 c) 4) bis 6)
                                                                        genden Voraussetzungen:
     genannt.
                                                                        1) Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Ge-
e)   Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung
                                                                           brauch des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch
     des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde
                                                                           für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
     ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
                                                                           lebenden Personen.
f)   Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten
                                                                        2) Die Sachen befinden sich nur vorübergehend au-
     Versicherungsvertrag (z.B. für Schmucksachen und
                                                                           ßerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von
     Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw.
                                                                           mehr als drei Monaten gelten nicht als vorüberge-
     Jagd- und Sportwaffen) versichert sind.
                                                                           hend.
g)   elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
                                                                   b)   Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und
     Kosten für die technische Wiederherstellung von elekt-
                                                                        Freiwilligendiensten
     ronisch gespeicherten, ausschließlich für die private
     Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur                    Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm
     versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.                 in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger au-
                                                                        ßerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungs-
10   Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?
                                                                        schutz während:
     Versicherungsort ist die im Versicherungsschein be-
                                                                        1) der Ausbildung;
     zeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
                                                                        2) einem freiwilligen Wehrdienst;
a)   diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine
     selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind                  3) einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst
     die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat                     (z.B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr,
     genutzten Flächen eines Gebäudes.                                     Bundesfreiwilligendienst).
     Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht                    Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts,
     eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versiche-                 solange die Person keinen eigenen Hausstand grün-
     rungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben,                      det.
     gleich.
                                                                   c)   Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
     Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich
     genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon                   Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Vo-
     ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über                    raussetzungen nach Abschnitt A Ziffer 4 a) erfüllt sein.
     die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in           d)   Besonderheit bei Raub
     der Wohnung).
                                                                        Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib
b)   Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar                  oder Leben nach Abschnitt A Ziffer 4 c) 2) an, besteht
     anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließ-             Außenversicherungsschutz nur unter folgender Vo-
     lich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken                   raussetzung:
     genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich
     Garagen. Diese müssen sich auf dem Grundstück be-                  Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt
     finden, auf dem sich die versicherte Wohnung befin-                werden.
     det. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer                     Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen
     steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Ver-                wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher
     sicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben,                 Gemeinschaft leben.
     gleich.
                                                                        Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herange-
c)   gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in                schafft werden, sind nicht versichert.
     dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird
     (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkel-        e)   Besonderheit bei Naturgefahren
     ler, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben                 Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versiche-
     Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte                  rungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
     Wohnung befindet.
                                                                   f)   Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
d)   privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe
     des Versicherungsorts befinden.                                    Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen.
11   Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädi-                    Die Entschädigungsgrenze beträgt 10% der Versiche-
     gungsgrenzen im Versicherungsvertrag?                              rungssumme.
     Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung       13   Welche Kosten sind versichert?
     oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Ver-          a)   Versicherte Kosten
     sicherungsfall selbst zu tragen hat.
                                                                        Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge ei-
     Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädi-                  nes Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich an-
     gungshöhe je Versicherungsfall nach oben.                          gefallen sind:
     Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen kön-                 1) Aufräumungskosten
     nen individuell vereinbart werden. Sie können sich je
     nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung                 2) Bewegungs- und Schutzkosten
     voneinander unterscheiden.
                                                                        3) Hotelkosten
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 282040 (03.21)                                                                                            Seite 8 von 24    ↑
4) Transport- und Lagerkosten                                     Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäude-
                                                                       schäden im Bereich der Wohnung repariert wer-
     5) Schlossänderungskosten
                                                                       den müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden
     6) Bewachungskosten                                               durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch
                                                                       einer solchen Tat entstanden sind.
     7) Reparaturkosten für Gebäudeschäden
                                                                       Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Van-
     8) Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in                   dalismus nach einem Einbruch oder einem Raub
        Wohnungen                                                      verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
     9) Kosten für provisorische Maßnahmen                         8) Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in
b)   Definition und Umfang der Kosten                                 Wohnungen
     1) Aufräumungskosten                                              Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswas-
                                                                       serschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen
         Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte                oder Tapeten repariert werden müssen. Dies setzt
         Sachen aufzuräumen. Dies schließt Aufwendun-                  voraus, dass der Schaden in einer gemieteten
         gen ein, um zerstörte und beschädigte Sachen                  oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung
         wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz                    entstanden ist.
         abzutransportieren und sie zu vernichten.
                                                                   9) Kosten für provisorische Maßnahmen
     2) Bewegungs- und Schutzkosten
                                                                       Das sind Kosten, die für provisorische Maßnah-
         Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sa-                 men entstehen, um versicherte Sachen zu schüt-
         chen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen.               zen.
         Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu
         dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen        14   Was ist der Versicherungswert und die Versiche-
         oder wiederzubeschaffen.                                  rungssumme?
                                                                   Was sind die Grundlagen der Anpassung der Ver-
     3) Hotelkosten                                                sicherungssumme?
         Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel-            Was ist der Unterversicherungsverzicht?
         oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten         a)   Versicherungswert
         (z.B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist,
         dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung               Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Be-
         unbewohnbar wurde und dem Versicherungsneh-               rechnung der Entschädigung.
         mer die Beschränkung auf einen bewohnbaren                1) Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Be-
         Teil nicht zumutbar ist.                                     trag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art
         Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt,              und Güte in neuwertigem Zustand wiederzube-
         in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies                schaffen.
         gilt längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die           2) Für Kunstgegenstände nach Abschnitt A Ziffer 18
         Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Ver-            a) 4) und Antiquitäten nach Abschnitt A Ziffer 18 a)
         sicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas                 5) ist der Versicherungswert der Betrag, der auf-
         anderes vereinbart ist.                                      zuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte
     4) Transport- und Lagerkosten                                    wiederzubeschaffen.
         Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten           3) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten
         Hausrat zu transportieren und zu lagern. Voraus-             Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versi-
         setzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde              cherungswert der gemeine Wert. Das ist der Be-
         und dem Versicherungsnehmer auch die Lage-                   trag, den der Versicherungsnehmer dafür bei ei-
         rung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.           nem Verkauf erzielen kann.
         Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem             4) Ist die Entschädigung für Wertsachen auf be-
         Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder be-             stimmte Beträge nach Abschnitt A Ziffer 18 c) be-
         nutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren              grenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
         Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies gilt      b)   Versicherungssumme
         längstens für die Dauer von 100 Tagen.
                                                                   1) Die Versicherungssumme wird zwischen Versi-
     5) Schlossänderungskosten                                        cherer und Versicherungsnehmer vereinbart. Sie
         Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossände-              soll dem Versicherungswert nach Abschnitt A Zif-
         rungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass                  fer 14 a) entsprechen. Ist die Versicherungs-
         Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort be-            summe zu niedrig gewählt, drohen Nachteile bei
         findliche Wertschutzschränke durch einen Versi-              der Entschädigungsberechnung. Auch bei einem
         cherungsfall abhandengekommen sind.                          vereinbarten Unterversicherungsverzicht nach Ab-
                                                                      schnitt A Ziffer 14 d) erhält der Versicherungsneh-
     6) Bewachungskosten                                              mer höchstens die vereinbarte Versicherungs-
         Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte               summe (siehe Abschnitt A Ziffer 17.c).
         Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbe-                2) Die Versicherungssumme errechnet sich aus 650
         wohnbar wurde und Schließvorrichtungen und                   EUR pro Quadratmeter Wohnfläche multipliziert
         sonstige Sicherungen keinen ausreichenden                    mit der im Versicherungsschein genannten Wohn-
         Schutz bieten.                                               fläche der versicherten Wohnung.
         Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt,           3) Die Versicherungssumme wird nach Abschnitt A
         in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Si-            Ziffer 14 c) angepasst.
         cherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Dies
         gilt längstens für die Dauer von 72 Stunden.              4) Die Versicherungssumme erhöht sich um einen
                                                                      Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
     7) Reparaturkosten für Gebäudeschäden
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 282040 (03.21)                                                                                      Seite 9 von 24    ↑
c)    Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme                            den Unterversicherungsverzicht vereinbaren
      und Beitrag                                                                zu können.
      Es gelten folgende Grundlagen:                                         c) Es besteht kein weiterer Hausratversiche-
                                                                                rungsvertrag ohne Unterversicherungsver-
      1) Der Versicherer passt den Versicherungsschutz
                                                                                zicht für denselben Versicherungsort.
         an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Er
         verändert hierzu die Versicherungssumme.                       3)   Wohnungswechsel
          Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchs-                      Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung,
          und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und                         geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungs-
          ohne die normalerweise nicht in der Wohnung ge-                    verzicht auf die neue Wohnung über.
          lagerten Güter” verwendet. Dieser ist Bestandteil
                                                                             Dies gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den
          des Verbraucherpreisindexes für Deutschland
                                                                             Unterversicherungsverzicht nach Abschnitt A Zif-
          (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat
                                                                             fer 14 d) 2) für die neue Wohnung vorliegen.
          September vom Statistischen Bundesamt veröf-
          fentlichte Index.                                                  Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Woh-
                                                                             nung gilt:
          Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert
          sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich                     Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu
          der Index im vergangenen Kalenderjahr gegen-                       zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser
          über dem davorliegenden Kalenderjahr verändert                     Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl
          hat.                                                               der Quadratmeter angepasst werden.
          Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ers-                  Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ab-
          ten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.                          lauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung
                                                                             erfolgte.
          Die neue Versicherungssumme verändert sich je-
          weils mit Beginn einer jeden Versicherungsperi-               4)   Auswirkung eines Widerspruchs gegen die Anpas-
          ode. Sie wird auf den nächsten vollen Euro aufge-                  sung der Versicherungssumme.
          rundet. Der Versicherer gibt dem Versicherungs-
          nehmer die neue Versicherungssumme bekannt.                        Durch einen Widerspruch entfällt ein vereinbarter
                                                                             Unterversicherungsverzicht.
      2) Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich
         ein neuer Beitrag.                                                  Dies gilt aber nur, wenn dadurch der Betrag pro
                                                                             Quadratmeter Wohnfläche unterschritten wird, der
      3) Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung                          zum Zeitpunkt der Anpassung vom Versicherer für
         der Versicherungssumme durch Erklärung in Text-                     den Unterversicherungsverzicht vorgegeben ist.
         form (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) widerspre-
         chen. Dies muss innerhalb eines Monats gesche-                      Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer
         hen, nachdem ihm die Mitteilung über die neue                       über den Wegfall des Unterversicherungsverzichts
         Versicherungssumme zugegangen ist. Um die                           in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu in-
         Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch                         formieren.
         rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Anpas-                  5)   Kündigung
         sung nicht wirksam.
                                                                             Versicherungsnehmer und Versicherer können
          Die möglichen Auswirkungen des Widerspruchs                        den Unterversicherungsverzicht mit einer Frist von
          auf einen vereinbarten Unterversicherungsver-                      drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode
          zicht ergeben sich aus Abschnitt A Ziffer 14 d) 4).                in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündi-
d)    Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts                     gen.

      1) Unterversicherungsverzicht                                          Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungs-
                                                                             nehmer den Vertrag zum Ende der laufenden Ver-
          Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass                      sicherungsperiode kündigen. Dafür hat er nach
          der Versicherer im Versicherungsfall auf den Ein-                  Zugang der Erklärung des Versicherers einen Mo-
          wand einer Unterversicherung verzichtet.                           nat Zeit.
          Eine Unterversicherung besteht, wenn die verein-         15    Was sind die Grundlagen der Berechnung und
          barte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des                     außerordentlichen Anpassung des Beitrags?
          Versicherungsfalls niedriger als der Versiche-
          rungswert (siehe Abschnitt A Ziffer 14 a) ist. Das       a)   Grundsatz
          kann dazu führen, dass der Versicherer die Ent-               Die Prämie, auch soweit sie für erweiterten Versiche-
          schädigung wegen Unterversicherung nach Ab-                   rungsschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden
          schnitt A Ziffer 17 d) kürzt. Mit dem Verzicht erfolgt        Versicherungsjahres nach Maßgabe der nachfolgen-
          bei der Entschädigungsberechnung nach Ab-                     den Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes
          schnitt A Ziffer 17 c) kein Abzug.                            steigen oder sinken.
     2)   Voraussetzungen                                          b)   Prämienanpassungsklausel
          Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer              1) Der Versicherer stellt jährlich per 01.07. Beitrags-
          Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraus-                   einnahmen und gezahlte Schäden des Versiche-
          setzungen vorliegen:                                             rungsbestandes gegenüber.
          a) Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des                     Der Versicherer ist berechtigt, eine allgemeine
             Versicherungsfalls der im Versicherungs-                        Beitragsanpassung im Versicherungsbestand vor-
             schein genannten Wohnfläche.                                    zunehmen, wenn die Beitragsanpassung den an-
         b) Die Versicherungssumme wird auf folgende                         erkannten Grundsätzen der Versicherungsmathe-
             Weise ermittelt: Die Anzahl der Quadratmeter                    matik und Versicherungstechnik entspricht.
             Wohnfläche wird mit mindestens dem Wert                         Hierzu ermitteln wir bis zum 01.07. eines jeden
             multipliziert, den der Versicherer vorsieht, um
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 282040 (03.21)                                                                                            Seite 10 von 24    ↑
Jahres, um welchen Vomhundertsatz sich das                   nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungs-
         Produkt von Schadenhäufigkeit und Durchschnitt               schutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens
         der Schadenzahlungen im vergangenen Kalender-                zwei Monate nach Umzugsbeginn.
         jahr erhöht oder vermindert hat.
                                                                 d)   Anzeige der neuen Wohnung
         Als Schadenhäufigkeit eines Kalenderjahres gilt
                                                                      1) Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer
         die Anzahl der in diesem Jahr gemeldeten Versi-
                                                                         spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden.
         cherungsfälle, geteilt durch die Anzahl der im Jah-
                                                                         Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern
         resmittel versicherten Risiken.
                                                                         anzugeben.
         Als Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Ka-
                                                                      2) Waren für die bisherige Wohnung besondere Si-
         lenderjahres gilt die Summe der Zahlungen, die für
                                                                         cherungen vereinbart, ist dem Versicherer mitzu-
         alle in diesem Jahr erledigten Versicherungsfälle
                                                                         teilen, ob auch in der neuen Wohnung entspre-
         insgesamt geleistet wurden, geteilt durch die An-
                                                                         chende Sicherungen vorhanden sind. Die Anzeige
         zahl dieser Versicherungsfälle.
                                                                         muss in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief)
         Veränderungen der Schadenhäufigkeit und des                     erfolgen.
         Durchschnitts der Schadenzahlungen, die aus
                                                                      3) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die
         Leistungsverbesserungenherrühren, werden bei
                                                                         Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das
         unseren Feststellungen nur bei denjenigen Verträ-
                                                                         zu Unterversicherung führen, wenn der Versiche-
         gen berücksichtigt, in denen sie in beiden Ver-
                                                                         rungsschutz nicht angepasst wird.
         gleichsjahren bereits enthalten sind.
                                                                 e)   Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht
         Ergeben die Ermittlungen einen Vomhundertsatz
         unter 5, unterbleibt eine Beitragsänderung. Der              1) Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen
         Vomhundertsatz ist jedoch in den folgenden Jah-                 des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung
         ren mit zu berücksichtigen.                                     gültig sind.
         Ergeben die Ermittlungen einen höheren Vomhun-               2) Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Bei-
         dertsatz, ist dieser, wenn er nicht durch 2,5 teilbar           tragssätze erhöht, kann der Versicherungsnehmer
         ist, auf die nächst niedrige durch 2,5 teilbare Zahl            den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die
         abzurunden.                                                     Selbstbeteiligung erhöht wird.
         Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im                 Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in
         Falle einer Verminderung verpflichtet, den Folge-               Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) tun. Da-
         jahresbeitrag um den abgerundeten Vomhundert-                   für hat er einen Monat nach Zugang der Mitteilung
         satz zu verändern. Der erhöhte Beitrag darf den                 über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wah-
         zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Tarifbei-                  rung der Frist ist der Zugang beim Versicherer. Die
         trag nicht übersteigen.                                         Kündigung wird einen Monat, nachdem sie dem
                                                                         Versicherer zugegangen ist, wirksam.
     2) Eine Beitragserhöhung wird nur wirksam, wenn
        der Versicherer die Änderung spätestens einen                 3) Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der
        Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens                       Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis
        mitteilt und den Versicherungsnehmer über sein                   zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
        Kündigungsrecht belehrt.
                                                                 f)   Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung
         Der Versicherungsnehmer kann im Fall der Bei-
         tragserhöhung ohne gleichzeitige Verbesserung                Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt Folgendes:
         des Versicherungsschutzes den Vertrag innerhalb              1) Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemein-
         eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Ver-                samen Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte
         sicherers zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die                 dort zurück, gelten als Versicherungsort beide
         Beitragserhöhung wirksam werden würde.                          Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und die
     3) Die Kündigung ist in Textform zu erklären.                       neue Wohnung des Versicherungsnehmers. Dies
                                                                         gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geän-
16   Was gilt bei einem Wohnungswechsel?                                 dert wird, längstens bis zum Ablauf von drei Mo-
                                                                         naten nach der auf den Auszug folgenden Bei-
a)   Umzug in eine neue Wohnung
                                                                         tragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungs-
     Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung,                       schutz nur noch in der neuen Wohnung des Versi-
     geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung                   cherungsnehmers.
     über. Während des Wohnungswechsels besteht in bei-
                                                                      2) Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer
     den Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versiche-
                                                                         sind und einer von ihnen aus der Ehewohnung
     rungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spä-
                                                                         auszieht, sind Versicherungsort ebenfalls beide
     testens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug
                                                                         Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und die
     beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte
                                                                         neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten.
     Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht wer-
                                                                         Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag
     den.
                                                                         geändert wird, längstens bis zum Ablauf von drei
b)   Mehrere Wohnungen                                                   Monaten nach der auf den Auszug folgenden Bei-
                                                                         tragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungs-
     Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen
                                                                         schutz für die neue Wohnung.
     weiterhin seine bisherige Wohnung (Doppelwohnsitz),
     geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine                3) Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer
     Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versiche-                    sind und beide in neue Wohnungen ziehen, gilt
     rungsschutz in beiden Wohnungen.                                    Abschnitt A Ziffer 16 f) 2) entsprechend. Nach Ab-
                                                                         lauf der Frist von drei Monaten nach der auf den
c)   Umzug ins Ausland                                                   Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der
     Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundes-                  Versicherungsschutz für beide neuen Wohnun-
     republik Deutschland, geht der Versicherungsschutz                  gen.

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 282040 (03.21)                                                                                       Seite 11 von 24    ↑
g)   Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften                     Schadenermittlungskosten ein.
     Abschnitt A Ziffer 16 f) gilt auch für eheähnliche Le-     e)   Kosten
     bensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, so-
                                                                     Versicherte Kosten nach Abschnitt A Ziffer 13 werden
     fern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
                                                                     ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen
17   Wie wird die Entschädigung ermittelt?                           sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschä-
     Was gilt bei einer Unterversicherung?                           digungsgrenzen berücksichtigt.
a)   Der Versicherer ersetzt                                    18    Was sind Wertsachen?
                                                                      Was sind Wertschutzschränke?
     1) bei zerstörten oder abhandengekommenen Sa-
                                                                      Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wert-
        chen den Versicherungswert nach Abschnitt A Zif-
                                                                      sachen?
        fer 14 a) zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
        Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei        a)   Wertsachen
        der Entschädigungsberechnung angerechnet.
                                                                     Versicherte Wertsachen nach Abschnitt A Ziffer 8 b)
     2) bei beschädigten Sachen die erforderlichen Repa-             sind:
        raturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
                                                                     1) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträ-
        Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertmin-
                                                                        ger geladene Geldbeträge;
        derung, die durch die Reparatur nicht ausgegli-
        chen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versi-            2) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
        cherungswert nach Abschnitt A Ziffer 14 a) zum                  Wertpapiere;
        Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare
        Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi-             3) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken,
        gungsberechnung angerechnet.                                    Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold
                                                                        oder Platin;
     3) bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähig-
        keit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden),           4) Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und
        einen Betrag der dem Minderwert entspricht. Das                 Kunstgegenstände sowie nicht in Abschnitt A Zif-
        setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer                      fer 18 a) 3) genannte Sachen aus Silber;
        eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zu-                 5) Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Aus-
        mutbar ist.                                                     nahme von Möbelstücken.
b)   Mehrwertsteuer                                             b)   Wertschutzschränke
     Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit            1)   Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse,
     sie tatsächlich angefallen ist.                                      die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder
c)   Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Ver-                     durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle-
     sicherers                                                            anerkannt sind.

     Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen ein-             2) Zusätzlich gilt:
     schließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall             Freistehende Wertschutzschränke müssen ein
     auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende                Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.
     Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag
     nach Abschnitt A Ziffer 14 b) begrenzt.                              Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Her-
                                                                          stellervorschriften fachmännisch verankert oder in
     Schadenabwendungs- und Schadenminderungskos-                         der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen
     ten, die auf Weisung des Versicherers entstanden                     sein.
     sind, werden unbegrenzt ersetzt.
                                                                c)   Entschädigungsgrenzen
     Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließ-
     lich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter          1) Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 20
     Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgen-              Prozent der Versicherungssumme entschädigt,
     des:                                                               sofern nichts anderes vereinbart ist.

     Versicherte Kosten nach Abschnitt A Ziffer 13 werden            2) Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen
     darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungs-                Wertschutzschranks nach Abschnitt A Ziffer 18 b)
     summe nach Abschnitt A Ziffer 14 b) 1 ) bis 3) ersetzt.            gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Versi-
                                                                        cherungsfall, höchstens jedoch der jeweils verein-
d)   Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung                barte Betrag:
     Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versi-                  a) 2 Prozent der Versicherungssumme insge-
     cherungsfalls niedriger als der Versicherungswert                       samt für Bargeld und auf Karten oder sonstige
     nach Abschnitt A Ziffer 14 a), besteht eine Unterversi-                 Datenträger geladene Geldbeträge mit Aus-
     cherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach                     nahme von Münzen, deren Versicherungswert
     Abschnitt A Ziffer 17 a) in dem Verhältnis von Versi-                   den Nennbetrag übersteigt;
     cherungssumme zum Versicherungswert gekürzt wer-
     den.                                                                 b) 3 Prozent der Versicherungssumme insge-
                                                                             samt für Urkunden einschließlich Sparbücher
     Es gilt folgende Berechnungsformel:                                     und sonstige Wertpapiere;
     Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der                  c) 10 Prozent der Versicherungssumme insge-
     Versicherungssumme dividiert durch den Versiche-                        samt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen,
     rungswert.                                                              Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle
     Die Erstattung von versicherten Kosten nach Abschnitt                   Sachen aus Gold oder Platin.
     A Ziffer 13 wird nach der gleichen Berechnungsformel       19   Welche Regeln gelten für das Sachverständigen-
     in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Ver-               verfahren?
     sicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schaden-
     abwendungs-,          Schadenminderungs-         und       a)   Feststellung der Schadenhöhe

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 282040 (03.21)                                                                                        Seite 12 von 24   ↑
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