Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2021
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Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2021 (VHB 2021) (Stand 03/2021) Liebe Kunden, die Verbundene Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ih- rem Hausrat. Versichert sind Schäden durch die in diesen Versicherungsbedingungen zusammenge- fassten (verbundenen) Gefahren. Wird der Hausrat zerstört oder beschädigt, entschädigen wir Sie nach den unten stehenden Bestimmungen. In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand. Wir berechnen Ihre Entschädigung nach dem Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Neuwert des zu versichernden Hausrats ist die Grundlage für die Versicherungssumme. Wir übernehmen auch eine Reihe von Folgekosten (z.B. Schlossänderungskosten, Hotelkosten), die durch ein Schadenereignis entstehen. Die “Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen“ sind die Vertragsgrundlage für Ihre Verbundene Hausratversicherung. Auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichten wir. Personen- bezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Ihrem besseren Verständnis dieser Versicherungsbedingungen dienen folgende rechtlich unverbindli- che Begriffserläuterungen: Versicherungsnehmer: Das sind Sie als unser Vertragspartner und Käufer des Versicherungsschutzes. Versicherungsfall: Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für das wir Entschädigung leisten. Ausschlüsse: Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein Versicherungs- schutz besteht. Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt. Sie finden sie in den Bedingungen entweder als ge- nerelle Ausschlüsse (z.B. Krieg) oder in Bestimmungen zu einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei der Beschreibung der versicherten Sachen. Versicherungswert: Der Versicherungswert ist der Wert Ihres Hausrats, nach dem wir im Versicherungsfall entschädigen. Da die Hausratversicherung im Regelfall zum Neuwert entschädigt, ist dies der Betrag, den Sie aufwen- den müssten, um Sachen neu wiederzubeschaffen. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist es der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. Bei in Ihrem Haushalt nicht mehr zweckgemäß verwendbaren Sachen, ist es der erzielbare Verkaufspreis. Ausreichende Versicherungssumme und Vorsorge: Die Versicherungssumme ist ausreichend, wenn Sie dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Die Versiche- rungssumme ist maßgeblich für die Höhe des Beitrags. Oftmals erhöht sich der Wert des Hausrats während der Vertragslaufzeit, z.B. durch Neuanschaffungen. Deshalb stellen wir für Sie im Versiche- rungsfall noch eine zusätzliche Vorsorgeversicherungssumme in der Höhe von 10 Prozent zur Verfü- gung. Die Versicherungssumme und die Vorsorge zusammen definieren die Höchstleistung im Versi- cherungsfall. Damit reduziert sich für Sie das Risiko, nicht ausreichend versichert zu sein. Unterversicherung: Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich des Vorsorgebetrags übersteigt. Im Versicherungsfall kann die Ent- schädigung dann gekürzt werden. Die Entschädigung kann auch dann gekürzt werden, wenn nur Teile des Hausrats vom Schaden betroffen sind. Die Kürzung erfolgt dann in dem Verhältnis wie Versiche- rungssumme und der tatsächliche Wert des Hausrats zueinander stehen. Eine Unterversicherung kann BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 282040 (03.21) Seite 1 von 24
leicht entstehen. Entweder, weil Sie nicht alle versicherten Sachen bei der Wertermittlung des Hausrats berücksichtigt, oder Sie deren Zeitwert angesetzt haben. Wenn Sie eine Versicherungssumme von 650 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche wählen, vereinbaren wir in der Regel einen Unterversicherungsver- zicht mit Ihnen. Im Versicherungsfall sehen wir dann von den zuvor beschriebenen Kürzungen ab. Ist Ihr Hausrat mehr wert, sollten Sie eine höhere Versicherungssumme mit uns vereinbaren. Bei einem Totalschaden wären Sie ansonsten auch mit einem Unterversicherungsverzicht nicht ausreichend ver- sichert. Summenanpassung: Die Entschädigung zum Neuwert erfordert eine laufende Aktualisierung Ihrer Versicherungssumme. Die Anpassung der Versicherungssumme richtet sich nach dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für Ihren Hausrat verändert. Das soll Sie im Versicherungsfall vor einer Unterversicherung durch Preis- steigerungen schützen. Obliegenheiten: Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während und nach dem Versicherungsfall. Zum Beispiel müssen Sie zur Vermeidung von Frostschäden Ihre Wohnung der kalten Jahreszeit ausreichend beheizen. Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 282040 (03.21) Seite 2 von 24 ↑
Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2021 (VHB 2021) Inhaltsverzeichnis Abschnitt A ..................................................................... 4 Abschnitt B ...................................................................15 1 Welche Gefahren sind versichert? 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar? Beitragszahlung ........................................................15 Welche Schäden sind versichert? .............................. 4 2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung ................16 2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? ................... 4 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, 3 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung durch andere Obliegenheiten ............................................. 17 Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines 4 Weitere Regelungen .................................................20 Luftfahrzeugs zu verstehen? 5 Besonderheiten für die Sachversicherung.................22 Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............... 4 4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............... 4 5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............... 5 6 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren) zu verstehen? Welche Schäden sind versichert? Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............... 6 7 Welche Sachen sind versichert? ................................ 7 8 Was gehört zum Hausrat? ......................................... 7 9 Was gehört nicht zum Hausrat? ................................. 7 10 Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen? ... 8 11 Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag?.... 8 12 Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was beinhaltet sie??.................................................. 8 13 Welche Kosten sind versichert? ................................. 8 14 Was ist der Versicherungswert und die Versicherungssumme? Was sind die Grundlagen der Anpassung der Versicherungssumme? Was ist der Unterversicherungsverzicht? ................... 9 15 Was sind die Grundlagen der Berechnung und Anpassung des Beitrags? ........................................ 10 16 Was gilt bei einem Wohnungswechsel? ................... 11 17 Wie wird die Entschädigung ermittelt? Was gilt bei einer Unterversicherung? ...................... 12 18 Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke? Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?............................................................ 12 19 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren? ................................... 12 20 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? ............................................... 13 21 Welche vertraglich vereinbarten Sicherheits- vorschriften (zusätzliche Obliegenheiten) hat der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall zu erfüllen? .................................. 14 22 Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall zu erfüllen? .................................. 14 23 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr? 14 24 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen?........... 14 BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 282040 (03.21) Seite 3 von 24
Abschnitt A Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder 1 Welche Gefahren sind versichert? Dämpfen beruht. Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar? Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung Welche Schäden sind versichert? usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zer- die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder rissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse ab- Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Be- handenkommen: hälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, a) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explo- so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. sion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahr- zeugs, seiner Teile oder Ladung; e) Implosion b) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusam- sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat; menfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks. c) Leitungswasser; f) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile d) Naturgefahren oder Ladung 1) Sturm, Hagel; Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahr- 2) soweit zusätzlich vereinbart: zeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung. Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsen- g) Nicht versicherte Schäden kung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vul- Nicht versichert sind kanausbruch. 1) Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berück- 2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? sichtigung mitwirkender Ursachen. a) Ausschluss Krieg 2) Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähn- wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr liche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion nach Abschnitt A Ziffer 3 a) verursacht wurden. oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwir- 3) Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im kender Ursachen. Verbrennungsraum der Maschine auftretenden b) Ausschluss Innere Unruhen Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorga- nen von elektrischen Schaltern entstehen, und Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa- Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese chen. Schäden Folge eines versicherten Schadenereig- c) Ausschluss Kernenergie nisses nach Abschnitt A Ziffer 3 a) sind. Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nuk- 4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus leare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt nach einem Einbruch sowie Raub zu verstehen? ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Welche Schäden sind hier nicht versichert? 3 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung a) Einbruchdiebstahl durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben: Absturz eines Luftfahrzeugs zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? 1) Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes a) Brand Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsge- Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem mäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. eindringt. b) Blitzschlag Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten auf Sachen. Person veranlasst oder gebilligt wurde. Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschluss- Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versi- können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, cherte Sachen abhandengekommen sind. wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück 2) Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum ei- des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zu- nes Gebäudes mindest durch Spuren nachweisbar ist. Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum c) Überspannung durch Blitz befindliche Behältnis aufbricht. Das gilt auch, Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge mit Hilfe von anderen Werkzeugen öffnet. eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch be- Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für dingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrich- das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Per- tungen und Geräten entsteht. son veranlasst oder gebilligt wurde. d) Explosion Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 282040 (03.21) Seite 4 von 24 ↑
schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versi- Versicherungsnehmers haben. Diese Beeinträch- cherte Sachen abhandengekommen sind. tigung muss unmittelbar vor der Wegnahme be- standen haben und durch einen Unfall oder eine 3) Einschleichen oder Verborgen halten sonstige nicht verschuldete Ursache wie z.B. eine Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein. verschlossenen Raum eines Gebäudes entwen- Dem Versicherungsnehmer stehen Personen det, in das er sich zuvor eingeschlichen oder in gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung dem er sich verborgen gehalten hatte. anwesend sind. 4) Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes d) Nicht versicherte Schäden Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf 1) Nicht versicherte Schäden bei Einbruchdiebstahl, frischer Tat angetroffen und wendet Gewalt an, um Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten. Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleich- die durch weitere Naturgefahren (Überschwem- zusetzen. mung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee- druck, Lawinen, Vulkanausbruch) verursacht wer- 5) Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel den. Dies liegt in folgenden Fällen vor: Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa- a) Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes chen. mit einem richtigen Schlüssel ein oder öffnet 2) Nicht versicherte Schäden bei Raub dort damit ein Behältnis. Den richtigen Schlüs- sel hat sich der Dieb vorher durch Einbruch- Sachen, die erst auf Verlangen des Täters heran- diebstahl oder Raub nach Abschnitt A Ziffer 4 geschafft werden, sind nicht versichert. Geschieht c) beschafft. Der Einbruchdiebstahl oder Raub dies allerdings innerhalb des Versicherungsorts an dieses Schlüssels kann auch außerhalb des dem die Tathandlungen nach Abschnitt A Ziffer 4 Versicherungsorts erfolgt sein. c) verübt werden, sind diese Sachen versichert. b) Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäu- 5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu ver- des mit einem richtigen Schlüssel ein. Den stehen? richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher Welche Schäden sind hier nicht versichert? durch Diebstahl beschafft. Dabei hat weder a) Versicherte Gefahren und Schäden der Versicherungsnehmer noch der Gewahr- samsinhaber den Diebstahl des Schlüssels Unter die Gefahr Leitungswasser fallen: durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht. Der Diebstahl dieses Schlüssels kann auch außer- 1) Leitungswasserschäden halb des Versicherungsorts erfolgt sein. 2) Bruchschäden b) Vandalismus nach einem Einbruch b) Leitungswasserschäden Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig Täter wie in Abschnitt A Ziffer 4 a) 1) oder 5) beschrie- ausgetreten ist aus: ben in den Versicherungsort eindringt und dort versi- cherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. 1) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitun- gen) oder damit verbundenen Schläuchen, c) Raub 2) den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbun- Raub ist in folgenden Fällen gegeben: denen sonstigen Einrichtungen oder deren was- 1) Anwendung von Gewalt serführenden Teilen, Der Räuber wendet gegen den Versicherungsneh- 3) Heizungs- oder Klimaanlagen, mer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die 4) Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. 5) Wasserbetten oder Aquarien. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstan- Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten des entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trick- aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasser- diebstahl). dampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind. 2) Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben c) Bruchschäden Der Versicherungsnehmer gibt Sachen heraus Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum oder lässt sie sich wegnehmen, weil der Räuber versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruch- eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an- schäden innerhalb von Gebäuden versichert: droht. Dabei soll die angedrohte Gewalttat inner- 1) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Roh- halb des Versicherungsorts verübt werden. Bei ren mehreren Versicherungsorten ist der Versiche- rungsort maßgeblich, an dem die Drohung ausge- a) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) sprochen wird. oder den damit verbundenen Schläuchen; 3) Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft b) von Heizungs- oder Klimaanlagen; Dem Versicherungsnehmer werden versicherte c) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. Sachen weggenommen, weil seine Widerstands- Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil kraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Wider- von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren An- standskraft muss seine Ursache in einer Beein- lagen sind. trächtigung des körperlichen Zustands des BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 282040 (03.21) Seite 5 von 24 ↑
2) frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installa- versicherten Gebäude verbunden sind. tionen: b) Hagel a) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklo- Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form setts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperr- von Eiskörnern. hähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wasser- messer) sowie deren Anschlussschläuche; c) Versicherte Sturm-/ Hagelereignisse b) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleich- Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen: bare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen. 1) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versi- Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukör- cherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen per, einschließlich der Bodenplatte. sich versicherte Sachen befinden. Daraus entste- hende Folgeschäden an versicherten Sachen sind Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten versichert. als Rohre innerhalb des Gebäudes. 2) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend verbunden sind. oder nicht tragend) nicht versichert. 3) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude d) Nicht versicherte Schäden ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirken- Sachen befinden, baulich verbunden sind. der Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche 4) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume genannt - Schäden durch oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen 1) Plansch- oder Reinigungswasser; oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sa- chen befinden. Daraus entstehende Folgeschä- 2) Schwamm; den an versicherten Sachen sind versichert. 3) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewäs- 5) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume ser, Überschwemmung oder Witterungsnieder- oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit schläge oder einen durch diese Ursachen hervor- dem versicherten Gebäude baulich verbunden gerufenen Rückstau; sind. 4) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanaus- 6) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume bruch; oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit 5) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Lei- Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen be- tungswasser nach Abschnitt A Ziffer 5 b) die Erd- finden, baulich verbunden sind. senkung oder den Erdrutsch verursacht hat; d) Weitere Naturgefahren (Elementargefahren - soweit 6) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Beriese- zusätzlich vereinbart) lungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druck- 1) Überschwemmung proben oder durch Umbauten oder Reparaturar- beiten an dem versicherten Gebäude oder an der Überschwemmung ist die Überflutung von Grund Wasserlösch- oder Berieselungsanlage. und Boden des Versicherungsgrundstücks mit er- heblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies Nicht versichert sind Schäden an gilt nur, wenn 7) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht be- a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehen- zugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Ge- den oder fließenden) Gewässern, bäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen. b) Witterungsniederschläge 8) dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entste- hen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten oder ist. c) ein Austritt von Grundwasser an die Erdober- 6 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und fläche als Folge von a) oder b) weitere Naturgefahren) zu verstehen? die Überflutung verursacht haben. Welche Schäden sind versichert? Welche Schäden sind hier nicht versichert? 2) Rückstau a) Sturm Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäu- deeigenen Ableitungsrohren oder damit verbunde- Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von nen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala gilt nur, wenn (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde). a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehen- Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststell- den oder fließenden) Gewässern bar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungs- nehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist: oder 1) Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Ver- b) Witterungsniederschläge sicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso wider- den Rückstau verursacht haben. standsfähigen anderen Sachen angerichtet. 3) Erdbeben 2) Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zu- Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung stands des versicherten Gebäudes oder des Ge- des Erdbodens, die durch geophysikalische Vor- bäudes, in dem sich die versicherten Sachen be- gänge im Erdinneren ausgelöst wird. funden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem Erdbeben wird unterstellt, wenn der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 282040 (03.21) Seite 6 von 24 ↑
Versicherungsnehmer einen der folgenden Sach- bevorstehenden - Versicherungsfalls aus dem Versi- verhalte nachweist: cherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zer- stört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist a) Die naturbedingte Erschütterung des Erdbo- versichert. dens hat in der Umgebung des Versiche- rungsorts Schäden an Gebäuden im einwand- Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein be- freien Zustand oder an ebenso widerstandsfä- zeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der higen anderen Sachen angerichtet. Außenversicherung nach Abschnitt A Ziffer 12 versi- chert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich ver- b) Der Schaden kann wegen des einwandfreien einbart ist. Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein. 8 Was gehört zum Hausrat? 4) Erdsenkung a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Ge- Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des brauch bzw. Verbrauch) dienen. Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. b) Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum 5) Erdrutsch Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder und Entschädigungsgrenzen nach Abschnitt A Ziffer Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. 18. 6) Schneedruck c) Ferner gehören zum Hausrat Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von 1) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z.B. Ein- Schnee- oder Eismassen. baumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter 7) Lawinen oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten be- Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an schafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund Berghängen niedergehen. dessen hierfür die Gefahr tragen. 8) Vulkanausbruch 2) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauauf- Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung wand an die Gebäudeverhältnisse angepasst wor- beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit La- den sind. vaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen. 3) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung nach e) Nicht versicherte Schäden Abschnitt A Ziffer 10 dienen. Diese müssen sich Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirken- auf dem Grundstück befinden, auf dem die versi- der Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche cherte Wohnung liegt. genannt - Schäden durch 4) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, 1) Sturmflut; Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind. 2) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlos- 5) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote ein- sene Fenster, Außentüren oder andere Öffnun- schließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. gen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch 6) Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Ge- Flugdrachen. bäudeschaden darstellen; 7) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die 3) Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungs- dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die niederschlägen oder Ausuferung von oberirdi- mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt zu aus- schen Gewässern an die Erdoberfläche gedrun- schließlich beruflichen oder gewerblichen Zwe- gen; cken dienen. Handelswaren und Musterkollektio- 4) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Ex- nen sind hiervon ausgeschlossen. plosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines 8) Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung; Wohnungen nach Abschnitt A Ziffer 10 a) gehalten dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel). versichertes Erdbeben ausgelöst wurden; d) Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach a) 5) Trockenheit oder Austrocknung. bis c), das sich im Haushalt des Versicherungsneh- Nicht versichert sind Schäden an mers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach 6) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht be- Abschnitt A Ziffer 9 e). zugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Ge- bäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen. 9 Was gehört nicht zum Hausrat? 7) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befin- Nicht zum Hausrat gehören den. Ausgenommen hiervon sind Antennenanla- a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Ab- gen und Markisen nach Abschnitt A Ziffer 8 c) 3). schnitt A Ziffer 8 c) 1) genannt. 7 Welche Sachen sind versichert? b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Ei- Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im gentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr Versicherungsschein bezeichneten Versicherungs- trägt. orts. Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder Hausrat, der anlässlich eines - auch unmittelbar Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese ebenfalls nicht versichert. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 282040 (03.21) Seite 7 von 24 ↑
c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig 12 Was ist unter der Außenversicherung zu verste- von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zube- hen? hör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht Was beinhaltet sie?? unter Abschnitt A Ziffer 8 c) 4) genannt. a) Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung d) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versi- Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter cherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter fol- Teile, soweit nicht unter Abschnitt A Ziffer 8 c) 4) bis 6) genden Voraussetzungen: genannt. 1) Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Ge- e) Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung brauch des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen. lebenden Personen. f) Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten 2) Die Sachen befinden sich nur vorübergehend au- Versicherungsvertrag (z.B. für Schmucksachen und ßerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. mehr als drei Monaten gelten nicht als vorüberge- Jagd- und Sportwaffen) versichert sind. hend. g) elektronisch gespeicherte Daten und Programme. b) Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Kosten für die technische Wiederherstellung von elekt- Freiwilligendiensten ronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist. in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger au- ßerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungs- 10 Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen? schutz während: Versicherungsort ist die im Versicherungsschein be- 1) der Ausbildung; zeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören 2) einem freiwilligen Wehrdienst; a) diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind 3) einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat (z.B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, genutzten Flächen eines Gebäudes. Bundesfreiwilligendienst). Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versiche- solange die Person keinen eigenen Hausstand grün- rungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, det. gleich. c) Besonderheit bei Einbruchdiebstahl Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Vo- ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über raussetzungen nach Abschnitt A Ziffer 4 a) erfüllt sein. die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in d) Besonderheit bei Raub der Wohnung). Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib b) Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar oder Leben nach Abschnitt A Ziffer 4 c) 2) an, besteht anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließ- Außenversicherungsschutz nur unter folgender Vo- lich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken raussetzung: genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen. Diese müssen sich auf dem Grundstück be- Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt finden, auf dem sich die versicherte Wohnung befin- werden. det. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Ver- wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher sicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, Gemeinschaft leben. gleich. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herange- c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in schafft werden, sind nicht versichert. dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkel- e) Besonderheit bei Naturgefahren ler, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versiche- Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte rungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Wohnung befindet. f) Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen d) privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden. Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen. 11 Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädi- Die Entschädigungsgrenze beträgt 10% der Versiche- gungsgrenzen im Versicherungsvertrag? rungssumme. Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung 13 Welche Kosten sind versichert? oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Ver- a) Versicherte Kosten sicherungsfall selbst zu tragen hat. Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge ei- Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädi- nes Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich an- gungshöhe je Versicherungsfall nach oben. gefallen sind: Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen kön- 1) Aufräumungskosten nen individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung 2) Bewegungs- und Schutzkosten voneinander unterscheiden. 3) Hotelkosten BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 282040 (03.21) Seite 8 von 24 ↑
4) Transport- und Lagerkosten Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäude- schäden im Bereich der Wohnung repariert wer- 5) Schlossänderungskosten den müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden 6) Bewachungskosten durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. 7) Reparaturkosten für Gebäudeschäden Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Van- 8) Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in dalismus nach einem Einbruch oder einem Raub Wohnungen verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu. 9) Kosten für provisorische Maßnahmen 8) Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in b) Definition und Umfang der Kosten Wohnungen 1) Aufräumungskosten Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswas- serschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte oder Tapeten repariert werden müssen. Dies setzt Sachen aufzuräumen. Dies schließt Aufwendun- voraus, dass der Schaden in einer gemieteten gen ein, um zerstörte und beschädigte Sachen oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz entstanden ist. abzutransportieren und sie zu vernichten. 9) Kosten für provisorische Maßnahmen 2) Bewegungs- und Schutzkosten Das sind Kosten, die für provisorische Maßnah- Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sa- men entstehen, um versicherte Sachen zu schüt- chen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. zen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen 14 Was ist der Versicherungswert und die Versiche- oder wiederzubeschaffen. rungssumme? Was sind die Grundlagen der Anpassung der Ver- 3) Hotelkosten sicherungssumme? Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- Was ist der Unterversicherungsverzicht? oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten a) Versicherungswert (z.B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Be- unbewohnbar wurde und dem Versicherungsneh- rechnung der Entschädigung. mer die Beschränkung auf einen bewohnbaren 1) Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Be- Teil nicht zumutbar ist. trag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, und Güte in neuwertigem Zustand wiederzube- in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies schaffen. gilt längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die 2) Für Kunstgegenstände nach Abschnitt A Ziffer 18 Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Ver- a) 4) und Antiquitäten nach Abschnitt A Ziffer 18 a) sicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas 5) ist der Versicherungswert der Betrag, der auf- anderes vereinbart ist. zuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte 4) Transport- und Lagerkosten wiederzubeschaffen. Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten 3) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. Voraus- Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versi- setzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde cherungswert der gemeine Wert. Das ist der Be- und dem Versicherungsnehmer auch die Lage- trag, den der Versicherungsnehmer dafür bei ei- rung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. nem Verkauf erzielen kann. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem 4) Ist die Entschädigung für Wertsachen auf be- Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder be- stimmte Beträge nach Abschnitt A Ziffer 18 c) be- nutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren grenzt, werden höchstens diese berücksichtigt. Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies gilt b) Versicherungssumme längstens für die Dauer von 100 Tagen. 1) Die Versicherungssumme wird zwischen Versi- 5) Schlossänderungskosten cherer und Versicherungsnehmer vereinbart. Sie Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossände- soll dem Versicherungswert nach Abschnitt A Zif- rungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass fer 14 a) entsprechen. Ist die Versicherungs- Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort be- summe zu niedrig gewählt, drohen Nachteile bei findliche Wertschutzschränke durch einen Versi- der Entschädigungsberechnung. Auch bei einem cherungsfall abhandengekommen sind. vereinbarten Unterversicherungsverzicht nach Ab- schnitt A Ziffer 14 d) erhält der Versicherungsneh- 6) Bewachungskosten mer höchstens die vereinbarte Versicherungs- Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte summe (siehe Abschnitt A Ziffer 17.c). Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbe- 2) Die Versicherungssumme errechnet sich aus 650 wohnbar wurde und Schließvorrichtungen und EUR pro Quadratmeter Wohnfläche multipliziert sonstige Sicherungen keinen ausreichenden mit der im Versicherungsschein genannten Wohn- Schutz bieten. fläche der versicherten Wohnung. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, 3) Die Versicherungssumme wird nach Abschnitt A in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Si- Ziffer 14 c) angepasst. cherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Dies gilt längstens für die Dauer von 72 Stunden. 4) Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent. 7) Reparaturkosten für Gebäudeschäden BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 282040 (03.21) Seite 9 von 24 ↑
c) Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme den Unterversicherungsverzicht vereinbaren und Beitrag zu können. Es gelten folgende Grundlagen: c) Es besteht kein weiterer Hausratversiche- rungsvertrag ohne Unterversicherungsver- 1) Der Versicherer passt den Versicherungsschutz zicht für denselben Versicherungsort. an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Er verändert hierzu die Versicherungssumme. 3) Wohnungswechsel Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchs- Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungs- ohne die normalerweise nicht in der Wohnung ge- verzicht auf die neue Wohnung über. lagerten Güter” verwendet. Dieser ist Bestandteil Dies gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den des Verbraucherpreisindexes für Deutschland Unterversicherungsverzicht nach Abschnitt A Zif- (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat fer 14 d) 2) für die neue Wohnung vorliegen. September vom Statistischen Bundesamt veröf- fentlichte Index. Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Woh- nung gilt: Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu der Index im vergangenen Kalenderjahr gegen- zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser über dem davorliegenden Kalenderjahr verändert Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl hat. der Quadratmeter angepasst werden. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ers- Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ab- ten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. lauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung erfolgte. Die neue Versicherungssumme verändert sich je- weils mit Beginn einer jeden Versicherungsperi- 4) Auswirkung eines Widerspruchs gegen die Anpas- ode. Sie wird auf den nächsten vollen Euro aufge- sung der Versicherungssumme. rundet. Der Versicherer gibt dem Versicherungs- nehmer die neue Versicherungssumme bekannt. Durch einen Widerspruch entfällt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht. 2) Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Beitrag. Dies gilt aber nur, wenn dadurch der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche unterschritten wird, der 3) Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung zum Zeitpunkt der Anpassung vom Versicherer für der Versicherungssumme durch Erklärung in Text- den Unterversicherungsverzicht vorgegeben ist. form (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) widerspre- chen. Dies muss innerhalb eines Monats gesche- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer hen, nachdem ihm die Mitteilung über die neue über den Wegfall des Unterversicherungsverzichts Versicherungssumme zugegangen ist. Um die in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu in- Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch formieren. rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Anpas- 5) Kündigung sung nicht wirksam. Versicherungsnehmer und Versicherer können Die möglichen Auswirkungen des Widerspruchs den Unterversicherungsverzicht mit einer Frist von auf einen vereinbarten Unterversicherungsver- drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode zicht ergeben sich aus Abschnitt A Ziffer 14 d) 4). in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündi- d) Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts gen. 1) Unterversicherungsverzicht Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungs- nehmer den Vertrag zum Ende der laufenden Ver- Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass sicherungsperiode kündigen. Dafür hat er nach der Versicherer im Versicherungsfall auf den Ein- Zugang der Erklärung des Versicherers einen Mo- wand einer Unterversicherung verzichtet. nat Zeit. Eine Unterversicherung besteht, wenn die verein- 15 Was sind die Grundlagen der Berechnung und barte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des außerordentlichen Anpassung des Beitrags? Versicherungsfalls niedriger als der Versiche- rungswert (siehe Abschnitt A Ziffer 14 a) ist. Das a) Grundsatz kann dazu führen, dass der Versicherer die Ent- Die Prämie, auch soweit sie für erweiterten Versiche- schädigung wegen Unterversicherung nach Ab- rungsschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden schnitt A Ziffer 17 d) kürzt. Mit dem Verzicht erfolgt Versicherungsjahres nach Maßgabe der nachfolgen- bei der Entschädigungsberechnung nach Ab- den Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes schnitt A Ziffer 17 c) kein Abzug. steigen oder sinken. 2) Voraussetzungen b) Prämienanpassungsklausel Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer 1) Der Versicherer stellt jährlich per 01.07. Beitrags- Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraus- einnahmen und gezahlte Schäden des Versiche- setzungen vorliegen: rungsbestandes gegenüber. a) Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Der Versicherer ist berechtigt, eine allgemeine Versicherungsfalls der im Versicherungs- Beitragsanpassung im Versicherungsbestand vor- schein genannten Wohnfläche. zunehmen, wenn die Beitragsanpassung den an- b) Die Versicherungssumme wird auf folgende erkannten Grundsätzen der Versicherungsmathe- Weise ermittelt: Die Anzahl der Quadratmeter matik und Versicherungstechnik entspricht. Wohnfläche wird mit mindestens dem Wert Hierzu ermitteln wir bis zum 01.07. eines jeden multipliziert, den der Versicherer vorsieht, um BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 282040 (03.21) Seite 10 von 24 ↑
Jahres, um welchen Vomhundertsatz sich das nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungs- Produkt von Schadenhäufigkeit und Durchschnitt schutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens der Schadenzahlungen im vergangenen Kalender- zwei Monate nach Umzugsbeginn. jahr erhöht oder vermindert hat. d) Anzeige der neuen Wohnung Als Schadenhäufigkeit eines Kalenderjahres gilt 1) Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer die Anzahl der in diesem Jahr gemeldeten Versi- spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. cherungsfälle, geteilt durch die Anzahl der im Jah- Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern resmittel versicherten Risiken. anzugeben. Als Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Ka- 2) Waren für die bisherige Wohnung besondere Si- lenderjahres gilt die Summe der Zahlungen, die für cherungen vereinbart, ist dem Versicherer mitzu- alle in diesem Jahr erledigten Versicherungsfälle teilen, ob auch in der neuen Wohnung entspre- insgesamt geleistet wurden, geteilt durch die An- chende Sicherungen vorhanden sind. Die Anzeige zahl dieser Versicherungsfälle. muss in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) Veränderungen der Schadenhäufigkeit und des erfolgen. Durchschnitts der Schadenzahlungen, die aus 3) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Leistungsverbesserungenherrühren, werden bei Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das unseren Feststellungen nur bei denjenigen Verträ- zu Unterversicherung führen, wenn der Versiche- gen berücksichtigt, in denen sie in beiden Ver- rungsschutz nicht angepasst wird. gleichsjahren bereits enthalten sind. e) Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht Ergeben die Ermittlungen einen Vomhundertsatz unter 5, unterbleibt eine Beitragsänderung. Der 1) Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen Vomhundertsatz ist jedoch in den folgenden Jah- des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung ren mit zu berücksichtigen. gültig sind. Ergeben die Ermittlungen einen höheren Vomhun- 2) Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Bei- dertsatz, ist dieser, wenn er nicht durch 2,5 teilbar tragssätze erhöht, kann der Versicherungsnehmer ist, auf die nächst niedrige durch 2,5 teilbare Zahl den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die abzurunden. Selbstbeteiligung erhöht wird. Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Falle einer Verminderung verpflichtet, den Folge- Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) tun. Da- jahresbeitrag um den abgerundeten Vomhundert- für hat er einen Monat nach Zugang der Mitteilung satz zu verändern. Der erhöhte Beitrag darf den über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wah- zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Tarifbei- rung der Frist ist der Zugang beim Versicherer. Die trag nicht übersteigen. Kündigung wird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam. 2) Eine Beitragserhöhung wird nur wirksam, wenn der Versicherer die Änderung spätestens einen 3) Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis mitteilt und den Versicherungsnehmer über sein zur Wirksamkeit der Kündigung zu. Kündigungsrecht belehrt. f) Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung Der Versicherungsnehmer kann im Fall der Bei- tragserhöhung ohne gleichzeitige Verbesserung Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt Folgendes: des Versicherungsschutzes den Vertrag innerhalb 1) Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemein- eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Ver- samen Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte sicherers zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die dort zurück, gelten als Versicherungsort beide Beitragserhöhung wirksam werden würde. Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und die 3) Die Kündigung ist in Textform zu erklären. neue Wohnung des Versicherungsnehmers. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geän- 16 Was gilt bei einem Wohnungswechsel? dert wird, längstens bis zum Ablauf von drei Mo- naten nach der auf den Auszug folgenden Bei- a) Umzug in eine neue Wohnung tragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungs- Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, schutz nur noch in der neuen Wohnung des Versi- geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung cherungsnehmers. über. Während des Wohnungswechsels besteht in bei- 2) Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer den Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versiche- sind und einer von ihnen aus der Ehewohnung rungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spä- auszieht, sind Versicherungsort ebenfalls beide testens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und die beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht wer- Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag den. geändert wird, längstens bis zum Ablauf von drei b) Mehrere Wohnungen Monaten nach der auf den Auszug folgenden Bei- tragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungs- Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen schutz für die neue Wohnung. weiterhin seine bisherige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine 3) Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versiche- sind und beide in neue Wohnungen ziehen, gilt rungsschutz in beiden Wohnungen. Abschnitt A Ziffer 16 f) 2) entsprechend. Nach Ab- lauf der Frist von drei Monaten nach der auf den c) Umzug ins Ausland Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundes- Versicherungsschutz für beide neuen Wohnun- republik Deutschland, geht der Versicherungsschutz gen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 282040 (03.21) Seite 11 von 24 ↑
g) Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften Schadenermittlungskosten ein. Abschnitt A Ziffer 16 f) gilt auch für eheähnliche Le- e) Kosten bensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, so- Versicherte Kosten nach Abschnitt A Ziffer 13 werden fern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind. ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen 17 Wie wird die Entschädigung ermittelt? sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschä- Was gilt bei einer Unterversicherung? digungsgrenzen berücksichtigt. a) Der Versicherer ersetzt 18 Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke? 1) bei zerstörten oder abhandengekommenen Sa- Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wert- chen den Versicherungswert nach Abschnitt A Zif- sachen? fer 14 a) zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei a) Wertsachen der Entschädigungsberechnung angerechnet. Versicherte Wertsachen nach Abschnitt A Ziffer 8 b) 2) bei beschädigten Sachen die erforderlichen Repa- sind: raturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. 1) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträ- Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertmin- ger geladene Geldbeträge; derung, die durch die Reparatur nicht ausgegli- chen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versi- 2) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige cherungswert nach Abschnitt A Ziffer 14 a) zum Wertpapiere; Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi- 3) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, gungsberechnung angerechnet. Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin; 3) bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähig- keit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), 4) Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und einen Betrag der dem Minderwert entspricht. Das Kunstgegenstände sowie nicht in Abschnitt A Zif- setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer fer 18 a) 3) genannte Sachen aus Silber; eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zu- 5) Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Aus- mutbar ist. nahme von Möbelstücken. b) Mehrwertsteuer b) Wertschutzschränke Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit 1) Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, sie tatsächlich angefallen ist. die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder c) Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Ver- durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle- sicherers anerkannt sind. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen ein- 2) Zusätzlich gilt: schließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall Freistehende Wertschutzschränke müssen ein auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach Abschnitt A Ziffer 14 b) begrenzt. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Her- stellervorschriften fachmännisch verankert oder in Schadenabwendungs- und Schadenminderungskos- der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen ten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sein. sind, werden unbegrenzt ersetzt. c) Entschädigungsgrenzen Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließ- lich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter 1) Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 20 Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgen- Prozent der Versicherungssumme entschädigt, des: sofern nichts anderes vereinbart ist. Versicherte Kosten nach Abschnitt A Ziffer 13 werden 2) Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungs- Wertschutzschranks nach Abschnitt A Ziffer 18 b) summe nach Abschnitt A Ziffer 14 b) 1 ) bis 3) ersetzt. gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Versi- cherungsfall, höchstens jedoch der jeweils verein- d) Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung barte Betrag: Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versi- a) 2 Prozent der Versicherungssumme insge- cherungsfalls niedriger als der Versicherungswert samt für Bargeld und auf Karten oder sonstige nach Abschnitt A Ziffer 14 a), besteht eine Unterversi- Datenträger geladene Geldbeträge mit Aus- cherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach nahme von Münzen, deren Versicherungswert Abschnitt A Ziffer 17 a) in dem Verhältnis von Versi- den Nennbetrag übersteigt; cherungssumme zum Versicherungswert gekürzt wer- den. b) 3 Prozent der Versicherungssumme insge- samt für Urkunden einschließlich Sparbücher Es gilt folgende Berechnungsformel: und sonstige Wertpapiere; Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der c) 10 Prozent der Versicherungssumme insge- Versicherungssumme dividiert durch den Versiche- samt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, rungswert. Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Die Erstattung von versicherten Kosten nach Abschnitt Sachen aus Gold oder Platin. A Ziffer 13 wird nach der gleichen Berechnungsformel 19 Welche Regeln gelten für das Sachverständigen- in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Ver- verfahren? sicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schaden- abwendungs-, Schadenminderungs- und a) Feststellung der Schadenhöhe BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 282040 (03.21) Seite 12 von 24 ↑
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