Betreuung als Beruf Ein Leitfaden für Einsteiger/innen
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Betreuung als Beruf Ein Leitfaden für Einsteiger/innen
Inhalt Betreuung – ein Beruf für mich? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 1. Grundlagen und Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 1.1. Berufsbetreuung als Management auf Zeit 1.2. So werde ich Betreuer/in: Wichtige Voraussetzungen 1.3. Erste Schritte als Berufsbetreuer/in 2. Von Betreuung leben: Unternehmerische Grundlagen . . . .10 2.1 Existenz gründen und marktgerecht handeln 2.2 Die erste Bestellung als Betreuer/in 2.3 Was verdienen Betreuer/innen? 2.4 Diese Steuern müssen Betreuer/innen zahlen 2.5 Gewerbe anmelden 2.6 Liquidität sichern 2.7 Professionelles Umfeld schaffen 2.8 Für alle Fälle: Versicherungen für Betreuer/innen 3. BdB – Ihr starker Partner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 3.1 Größter Berufsverband 3.2 Interessenvertretung 3.3 BdB-Qualitätsregister 3.4 Service und Information 4. Literatur- und Onlinetipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22 4.1 Literaturtipps 4.2 Fachzeitschriften 4.3 Onlinetipps IMPRESSUM Herausgeber: Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V., Brodschrangen 3 - 5, 20457 Hamburg, Tel. (040) 386 29 03-0 Konzept und Text: ah PR & Unternehmensberatung, www.ah-public.de, Hamburg Gestaltung: PART:M, Hamburg Druck: LD Druck, Hamburg Auflage: 8.000 Stand: Juli 2007 2 _ Betreuung als Beruf
Betreuung – ein Beruf für mich? Sie planen, rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer zu werden. Wir möchten Ihnen den Start in dieses anspruchsvolle Tätigkeitsfeld erleichtern. Hierzu haben wir eine Reihe nütz- licher Informationen für Sie zusammengestellt. Mehr als 1 Million Menschen in Deutschland sind derzeit auf Betreuung angewiesen – ihnen stehen rund 10.000 Betreuer/ innen zur Verfügung. Und der Bedarf steigt. Denn: Das durch- schnittliche Alter wächst, Familienstrukturen lösen sich auf und soziale Einrichtungen können aufgrund finanzieller Einschrän- kungen weniger leisten. Rechtliche Betreuung ist demnach aus dem sozialen Sicherungs- und Versorgungssystem nicht mehr wegzudenken. Gemessen an anderen Berufen ist Betreuung ein sehr junger Beruf, der sich in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt hat. Grundlage ist das Betreuungsrecht, das 1992 anstelle des überholten Vormundschaftsrechts eingeführt wurde. Das Gesetz ermöglicht alten, kranken und behinderten Menschen, die sich im Leben schwer zurechtfinden, ein weitgehend selbstbestimm- tes Leben und achtet die Würde des Menschen. Aus dem Gesetz ergibt sich die Aufgabenstellung für Betreuerinnen und Betreuer, die wir Ihnen in diesem Leitfaden näher bringen möchten. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V. (BdB) ist mit mehr als 5.500 Mitgliedern die größte berufsständische Interes- senvertretung im Bereich Betreuung. Der BdB unterstützt seine Mitglieder, damit sie vor Ort professionell arbeiten können. Wir entwickeln den Beruf Betreuung fachlich weiter, vertreten berufsständische Interessen bei Politik und in der Öffentlichkeit und bieten umfangreiche Service- und Dienstleistungen an. BdB – Ihr starker Partner von Anfang an. Betreuung als Beruf _ 3
1. Grundlagen und Rahmenbedingungen 1.1 Berufsbetreuung als Management auf Zeit Betreuerinnen und Betreuer haben die Aufgabe, Menschen zu vertre- ten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. Aufgrund ihrer Ein- schränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht: Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, ver- schulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine. Für diese Menschen wird eine Betreuung eingerichtet, damit sie nicht an den Rand der Gesellschaft geraten. Wille und Wohl der betroffenen Menschen stehen dabei an erster Stelle. Als „Manager/innen auf Zeit“ kümmern sich Betreuer/innen im Auftrag ihrer Klient/innen um rechtliche Belange und unterstützen sie auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Diese Form der Un- terstützung ist keinesfalls gleichzusetzen mit dem, als was Betreuung in der Öffentlichkeit fälschlicherweise oft verstanden wird: Pflegen, Putzen, Einkaufen oder das Plauderstündchen am Nachmittag. Betreuungen werden grundsätzlich von den zuständigen Amtsge- richten eingerichtet. Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spe- zifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden. Diese Regelung verhindert eine Entmündigung der betroffenen Menschen und ermöglicht ihnen, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. 4 _ Betreuung als Beruf
Betreuer/innen vertreten und beraten, unterstützen und handeln in fol- Betreuer/innen genden Aufgabenfeldern: unterstützen ihre Klient/innen auf Gesundheitssorge ihrem Weg in ein Betreuer/innen sprechen mit Ärzt/innen über notwendige selbstbestimmtes Behandlungsschritte und regeln Rehabilitationsmaßnahmen Leben. oder Klinikaufenthalte. Vermögenssorge Betreuer/innen verhandeln mit Banken über eine sinnvolle Verwaltung und Anlage von Geldern und leiten eine Schuldenregulierung ein. Darüber hinaus vertreten sie die Interessen der Betreuten gegenüber Behörden, Einrichtungen und Institutionen Aufenthaltsbestimmung Gemeinsam mit den Klient/innen entscheiden sie, welcher Aufenthaltsort der geeignete ist: die eigene Wohnung, ein Alten- oder Pflegeheim oder ein stationärer Krankenhaus- aufenthalt. Grundlage jeder Entscheidung ist das Bemühen, den Klient/innen so lange wie möglich einen Aufenthalt in ihrem häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Betreuung als Beruf In Berufsbild, Leitlinien und Ethikrichtlinien des BdB sind die Grundsätze der beruflichen Betreuung festgeschrieben. Weitere Infos: www.bdb-ev.de/infobereich/downloads Betreuung als Beruf _ 5
1. GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN 1.2 So werde ich Betreuer/in: Wichtige Voraussetzungen Prozesse gestalten Die Anforderungen an den Beruf sind hoch: Betreuung umfasst Bera- tung, Unterstützung und Vertretung behinderter oder alter Menschen auf der Basis psychosozialer und rechtlicher Kompetenzen. Sie ist ein bewusster und geplanter interaktiver Prozess. Ein sozialwissenschaftli- ches oder sozialpädagogisches Studium bietet eine gute Grundlage, die komplexen Aufgaben im Berufsfeld Betreuung anzugehen. Es gibt keine eindeutige Qualifikationsvoraussetzung für den Beruf. Zusatzaus- bildungen und Weiterbildungen sind erforderlich, um auf dem Laufen- den zu bleiben und um grundlegende Qualitätsstandards zu erfüllen. Zielorientiert handeln Betreuer/innen agieren in sehr unterschiedlichen Rollen: Sie sind Be- rater/innen, Verhandler/innen, Unternehmer/innen und Netzwerker/- innen. Juristisches, medizinisches, pädagogisches und betriebswirt- schaftliches Wissen sowie hervorragende Kenntnisse über das Sozial- system bilden die Grundlage der komplexen Betreuungsarbeit. Oftmals erfordert der Alltag spontanes und flexibles Handeln, Entscheidungen müssen teilweise schnell getroffen werden. Grundlage hierfür ist immer ein durchdachtes und zielorientiertes Betreuungskonzept. 6 _ Betreuung als Beruf
Beziehungen aufbauen Die Fähigkeit zu kommunizieren und Beziehungen aufzubauen, ist für Die Anforderungen Betreuer/innen besonders wichtig – auf verschiedenen Ebenen. Dies sind hoch: Betreu- gilt in erster Linie für den Kontakt mit Klient/innen, die oft andere ung braucht viele Kommunikationswege nutzen als die, die wir gewohnt sind. Zum verschiedene Kom- anderen betrifft dies Gespräche mit Ärzt/innen, Heimleiter/innen sowie petenzen Verhandlungen mit Sozialämtern oder Banken. Wichtig ist zudem ein aktives und funktionierendes Netzwerk. Interessen vertreten Berufsbetreuung erfordert eine wertschätzende Grundhaltung und ein humanistisches Menschenbild. Betreuer/innen müssen sich in ihre Klient/innen hineinversetzen können und sie verstehen. Denn sie han- deln in deren Interesse. Respekt vor anderen Lebensentwürfen ist dabei genauso selbstverständlich wie die Auseinandersetzung mit ethischen Aspekten. Betreuer/innen treffen Entscheidungen für die Menschen, die sie vertreten. Hier ist ein hohes Verantwortungsbewusstsein gefragt. Wirtschaftlich denken Berufsbetreuer/innen sollten in der Lage sein, konzeptionell und stra- tegisch zu handeln. Zum einen bezogen auf die Betreuungsplanung, zum anderen bezogen auf die Gestaltung ihres eigenen Unterneh- mens. Denn: Nur wer auf wirtschaftlich gesunden Beinen steht, kann langfristig gute Betreuungsarbeit leisten. CASE MANAGEMENT Das Handlungskonzept des Case Managements ist sehr geeignet, um Betreuungen zu planen und durchzuführen. Neben der Fallbearbeitung dient Case Management der Qualitätssicherung. Eine Aus- oder Fortbildung zum/zur Case-Manager/in bietet daher eine gute Grundlage für den Beruf Betreuer/in. Betreuung als Beruf _ 7
1. GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN Ist der Markt 1.3 Erste Schritte als Berufsbetreuer/in in meiner Region bereits gesättigt An wen wende ich mich, um Betreuer/in zu werden? oder werden zu- Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen und Be- sätzliche Berufsbe- treuerin oder Betreuer werden möchten, dann wenden Sie sich treuer/innen zunächst an die Betreuungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Hier gebraucht? erhalten Sie weiterführende Informationen. Darüber hinaus gibt es in vielen Regionen Veranstaltungen und Fortbildungen, die Betreuung zum Thema machen. Im BdB-Qualitätsregister finden Sie weitere An- haltspunkte zu den Anforderungen, die Sie als Betreuer/in erfüllen müssen (www.bdb-qr.de). Eine ganz wichtige Frage sollten Sie sich gleich zu Beginn stellen: Ist der Markt in meiner Region bereits gesättigt oder werden zusätzliche Berufsbetreuer/innen gebraucht? Die Situation gestaltet sich von Bundesland zu Bundesland und von Region zu Region sehr unter- schiedlich. Während in einigen Bezirken oder Städten noch Kapa- zitäten für zusätzliche Betreuer/innen frei sind, gibt es in anderen Gegenden kaum Bedarf. 8 _ Betreuung als Beruf
Aufbau des Betreuungswesens: Wer macht was? Beantragung einer Betreuung Jede Person kann eine Betreuung anregen. Vormundschaftsgericht Betreuungsbehörde Vormundschaftsrichter/innen ent- Sachverhalt bei Betreuungsein- scheiden nach einer persönlichen richtung prüfen Anhörung der Betroffenen über Betreuer/innen vorschlagen und Art und Umfang der Betreuung überprüfen Betreuungen einrichten, kontrollie- Beratung, Unterstützung und ren und aufheben Fortbildung von Betreuern Führen von Betreuungen Ehrenamtliche Berufsbetreuer/innen Vereine Betreuer/innen Übernahme besonders Führen von Betreuungen Wie bei Berufsbetreuer/innen, siehe links Übernahme der Betreuung schwieriger Fälle von Angehörigen Werbung, Ausbildung Übernahme von Betreu- und Begleitung von Übernahme leichterer Fälle ungen, die eine Distanz zur ehrenamtlichen Betreuern Familie erfordern Vertretung von Menschen, Beratung und Aufklärung die keine Betreuung durch zu Patientenverfügung, Familienangehörige haben Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Betreuung als Beruf _ 9
2. Von Betreuung leben: Unternehmerische Grundlagen 2.1 Existenz gründen und marktgerecht handeln Wer Betreuungen als selbstständige/r Berufsbetreuer/in führen möch- te, sollte zuerst die eigenen Voraussetzungen prüfen. Bringe ich aus- reichende Kenntnisse mit? Eigne ich mich als Unternehmer/in? Wie stelle ich einen Businessplan auf? Benötige ich einen Kredit oder kann ich den Start meiner Selbstständigkeit aus eigener Kraft finanzieren? Gibt es in meiner Region Fördermittel für Existenzgründungen? Um- fassende Unterstützung und Beratung für Existenzgründer/innen bie- ten viele Städte und Gemeinden in gesonderten Projekten an. Oft ist die Erstberatung kostenlos. Informationen hierzu erhalten Sie bei den Arbeitsagenturen oder den für Wirtschaft zuständigen Ämtern und Behörden. 2.2 Die erste Bestellung als Betreuer/in Betreuungen werden von den Amtsgerichten eingerichtet – dies ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie sich entschlossen haben, als Betreuer/in tätig zu werden. Machen Sie den zuständigen Richter/innen von Beginn an deutlich, dass Sie als berufliche Betreuer/in agieren. Sonst laufen Sie Gefahr, nach ehrenamtlichen Pauschalen vergütet zu werden. Im Beschluss zur Bestellung als Betreuer/in muss explizit ver- merkt sein, dass diese beruflich durchgeführt wird. 2.3 Was verdienen Betreuer/innen? Die Bezahlung von Betreuer/innen ist im Vormünder- und Berufs- betreuervergütungsgesetz geregelt. Generell gilt: Betreuungen werden pauschal vergütet. Alle Betreuungen werden nach dem gleichen Schlüssel behandelt. Der Inklusivstundensatz liegt je nach Qualifikation bei 44 Euro bzw. 33,50 Euro und 27 Euro. Hierin enthalten sind sowohl die Mehrwertsteuer sowie eine Aufwandspauschale für Fahrtkosten, Telefon, Kopien und Porto. Die anrechenbaren Stunden sind abhängig von der Vermögenslage der Klient/innen, der Art ihrer Unterbringung sowie der Länge der Betreu- ung (siehe Tabelle). Zum Beispiel: Wer einen mittellosen Menschen, der im Heim lebt, im dritten Jahr betreut, kann hierfür pro Monat zwei Stunden anrechnen. Das sind im Höchstfall 110 Euro. 10 _ Betreuung als Beruf
Stundenpauschalen Qualifikation Stundensatz inkl. MwSt. und Auslagen Hochschulabschluss mit 44 Euro verwertbaren Fachkenntnissen Ausbildung mit verwertbaren 33,50 Euro Fachkenntnissen ohne Fachkenntnisse 27 Euro Anrechenbare Stunden (pro Monat) Vermögende Betreute Zeitraum seit Klient/in lebt im Heim Klient/in lebt außer- Betreuungsbeginn halb eines Heims 1. bis 3. Monat 5,5 Stunden 8,5 Stunden 4. bis 6. Monat 4,5 Stunden 7 Stunden 7. bis 12. Monat 4 Stunden 6 Stunden ab 2. Jahr 2,5 Stunden 4,5 Stunden Mittellose Betreute Zeitraum seit Klient/in lebt im Heim Klient/in lebt außer- Betreuungsbeginn halb eines Heims 1. bis 3. Monat 4,5 Stunden 7 Stunden 4. bis 6. Monat 3,5 Stunden 5,5 Stunden 7. bis 12. Monat 3 Stunden 5 Stunden ab 2. Jahr 2 Stunden 3,5 Stunden Betreuung als Beruf _ 11
2. VON BETREUUNG LEBEN: UNTERNEHMERISCHE GRUNDLAGEN 2.4 Diese Steuern müssen Betreuer/innen zahlen Einkommenssteuer Das Einkommen natürlicher Personen unterliegt der Einkommenssteuer. Als Einkommen wird die Summe aus den Einkunftsarten nach Abzug von Verlusten und Sonderausgaben definiert. Die Steuerlast ergibt sich aus dem Einkommenssteuertarif. Die Einkommenssteuer ist eine line- arprogressive Steuer: Die Steuerbelastung steigt mit der Höhe des Ein- kommens. Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer sind jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu entrichten. Die Praktisch: Umsatz- erste Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer nach der Betriebs- steuervoranmeldun- eröffnung setzt das Finanzamt fest. Nach Ablauf eines Jahres ist eine gen können online an unterschriebene Steuererklärung nach amtlichem Muster, ferner eine das Finanzamt über- Einnahme-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz mit Gewinn- und mittelt werden Verlustrechnung beim Finanzamt einzureichen. Gewerbesteuer Berufsbetreuer/innen unterliegen der Gewerbeertragssteuer, die auf- grund unterschiedlicher Hebesätze von Gemeinde zu Gemeinde ver- schieden hoch ist. Die Entrichtung der Gewerbesteuer erfolgt durch vierteljährliche Vorauszahlungen – jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe absetzbar. Einzelunternehmen und Personengesellschaften (nicht GmbH) wird beim Gewerbeertrag ein Freibetrag von 24.500 Euro gewährt. Ein Ertrag bis zu dieser Höhe bleibt somit gewerbesteuerfrei. 12 _ Betreuung als Beruf
Umsatzsteuer Grundsätzlich ist jede Dienstleistung umsatzsteuerpflichtig. Von der Umsatzsteuerpflicht sind Sie befreit, wenn Sie im Jahr der Betriebs- gründung voraussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro Bruttoumsatz machen bzw. im letzten Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 Euro Bruttoumsatz gemacht haben und im laufenden Geschäftsjahr voraus- sichtlich 50.000 Euro Bruttoumsatz nicht überschreiten werden. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, kann Rechnungen von anderen Unter- nehmen als Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Eine Umsatzsteuervoranmeldung müssen Sie dem Finanzamt spätes- tens am 10. eines Kalendermonats auf einem Vordruck nach amtli- chem Muster online abgeben (www.elster.de). Im ersten Jahr der Selbstständigkeit bzw. wenn Ihre Umsatzsteuerschuld im vergangenen Jahr bis zu 6.136 Euro betrug, brauchen Sie die Zahlungen nur viertel- jährlich vorzunehmen. Ihre Umsatzsteuer (Vorauszahlung) für den ver- gangenen Voranmeldungszeitraum (Monat oder Vierteljahr) berech- nen Sie selbst. Die von Ihnen errechnete Vorauszahlung ist ebenfalls spätestens bis zum Ablauf dieses Zeitraumes an das Finanzamt abzu- führen. Betreuung als Beruf _ 13
2. VON BETREUUNG LEBEN: UNTERNEHMERISCHE GRUNDLAGEN 2.5 Gewerbe anmelden Betreuung wird den gewerblichen Berufen zugerechnet. Deswegen müssen grundsätzlich alle, die Betreuungen führen, ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt oder beim Bürgermeisteramt der Gemeinde anmelden. Dies gilt für jedes Unternehmen, unabhängig von der Rechts- form. 2.6 Liquidität sichern Zu Beginn der Tätigkeit als Betreuer/in ist nicht davon auszugehen, dass Sie gleich eine ausreichende Anzahl von Betreuungen erhalten, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Zudem werden die ersten Ver- gütungen erfahrungsgemäß mit Verzögerung erfolgen. Vor diesem Hintergrund sollte jeder, der sich für den Beruf Betreuung entscheidet, mindestens ein Jahr finanziell überbrücken können. 2.7 Professionelles Umfeld schaffen Berufsbetreuung braucht ein professionelles Umfeld: Büroräume, in denen ungestört Gespräche mit Klient/innen geführt werden können, sind ebenso notwendig wie eine ausreichende technische Ausstattung. Telefon, Fax, Mobiltelefon und PC inklusive einer gängigen Betreu- ungssoftware gehören zu jeder Standardausstattung. Besonderes Augenmerk muss zudem auf den Datenschutz gelegt werden. 2.8 Für alle Fälle: Versicherungen für Betreuer/innen Als Selbstständige/r müssen Sie für Ihre soziale Absicherung selbst sor- gen. Krankenversicherung, Altersvorsorge und Unfallversicherung soll- ten selbstverständlich sein. Bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung können Sie frei entscheiden zwischen einer privaten und einer gesetz- lichen Kasse. Berufsbetreuer/innen sind nicht verpflichtet, der gesetz- lichen Rentenversicherung (z.B. BfA) beizutreten. 14 _ Betreuung als Beruf
Berufsunfähigkeitsversicherung Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt den Versicherten eine verein- Berufsbetreuer/innen barte Rente, wenn sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht sind Unternehmer/- mehr ausüben können. Ein Muss für alle, die selbstständig sind! innen. Wichtig ist eine angemessene Haftpflichtversicherung Risikovorsorge. Betreuer/innen haften gegenüber Klient/innen für Schäden, die sie auf- grund fehlerhafter Ausübung ihres Berufes verursachen. Eine entspre- chende Haftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht) ist unverzichtbar. Freiwillige Arbeitslosenversicherung Wer mit einer Selbstständigkeit beginnt, kann sich gegen Arbeitslosig- keit versichern. Informationen unter: www.arbeitsagentur.de Berufsgenossenschaft Berufsbetreuer/innen müssen sich (und ggf. ihre Angestellten) in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ver- sichern (www.bgw-online.de). BdB-Service In Versicherungsfragen arbeitet der BdB mit einem festen Partner zusammen, der sich auf das Betreuungswesen spe- zialisiert hat. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an GL Versicherungsmakler, Tel. 040/ 85402850, www.gl-versicherungsmakler.de Betreuung als Beruf _ 15
3. BdB – Ihr starker Partner 3.1 Größter Berufsverband Der Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V. (BdB) zählt mehr als 5.500 Mitglieder und wurde 1994 im Zuge des neuen Betreuungs- rechts gegründet. Damit ist der BdB die größte Interessenvertretung des Berufsstandes „Betreuung“. Der Verband ● entwickelt den Beruf Betreuung fachlich weiter ● setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein ● vertritt berufsständische Interessen bei Politik und in der Öffent- lichkeit und ● bietet umfangreiche Service- und Dienstleistungen an 3.2 Interessenvertretung für Betreuer/innen Der BdB setzt sich für die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder ein. Der Verband fördert die Professionalisierung von Be- rufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als aner- kannten Beruf zu etablieren. Eines der Dauerthemen im Betreu- ungswesen ist die Frage der Vergütung für Betreuer/innen: In der poli- tischen Auseinandersetzung setzt sich der BdB intensiv für höhere Stundensätze ein und arbeitet konsequent und kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen zu verbessern. 16 _ Betreuung als Beruf
Organigramm des BdB e.V. Mitgliederversammlung wählt – natürliche und Schiedskommission juristische Personen wählt Bundesarbeits- setzt ein Vorstand bildet bilden 15 Landesgruppen gemeinschaften setzt ein beraten berät Verbandsrat Geschäftsführung leitet Bundes- BdB-Qualitätsregister geschäftsstelle Öffentlich- Qualitäts- Landes- Recht entwicklung Sekretariat keitsarbeit gruppen Betreuung als Beruf _ 17
3.3 BdB-Qualitätsregister: Qualität sichern, Qualität zeigen Qualität ist ein wesentliches Merkmal und ein Mittel, um sich am Markt von Mitbewerber/innen abzuheben. Der BdB sorgt dafür, dass die Qualität in der Betreuungsarbeit weiterentwickelt wird – und macht Qualität sichtbar: Das BdB-Qualitätsregister zeigt, wer welche Qualifikationen und Schwerpunkte hat. Es steht allen offen, die auf Professionalität setzen und die erforderlichen Kriterien erfüllen. Für Berufsanfänger/innen besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft. Für Gerichte und Behörden ist das Qualitätsregister ein verlässlicher Wegweiser und ein Instrument für die Fallvergabe. Betreuer/innen, die sich ins BdB-Qualitätsregister eintragen lassen möchten, haben bestimmte Qualitätskriterien zu erfüllen. Unter ande- rem müssen sie sich kontinuierlich weiterbilden und ihre Arbeit reflek- tieren. Jedes Mitglied erhält eine Qualitätsurkunde und ein Qualitätssiegel sowie zahlreiche Serviceleistungen und Vergünstigun- gen. Weitere Infos: www.bdb-qr.de 18 _ Betreuung als Beruf
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3 . B D B — E I N S TA R K E R PA R T N E R 3.4 Service & Information werden groß geschrieben Der BdB bietet seinen Mitgliedern einen starken Service in den Berei- chen Rechtsberatung, EDV und Weiterbildung sowie Versicherungen und Informationen an. Die Service-Leistungen des BdB werden stets an die aktuelle Entwicklung angepasst und regelmäßig ausgeweitet. Rechtsberatung Mitgliedschaft, die Dreimal wöchentlich sitzen die Rechtsexpert/innen des BdB am Telefon, sich auszahlt: BdB- um die juristischen Fragen der Mitglieder rund um das Betreuungs- Mitglieder erhalten recht zu beantworten. Ein Service nur für Mitglieder und kostenlos! Vergünstigungen bei Versicherungen Software: BdB at work und Softwarepro- Mit BdB at work steht Ihnen eine leistungsfähige Softwarelösung zur grammen, können Verfügung, die Ihnen die Verwaltung erleichtert. Die Software wird die kostenlose von Expert/innen des BdB mitentwickelt und ist entsprechend praxis- Rechtsberatung in nah. Alle BdB-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen! Anspruch nehmen und erhalten die Weiterbildung und Supervision Verbandszeitschrift Der BdB arbeitet eng mit einer Vielzahl von Bildungsanbietern und „bdbaspekte“ vier Supervisor/innen zusammen. Halbjährlich bündelt er alle Angebote in Mal im Jahr. Form einer Weiterbildungsbroschüre, die auch Bildungsangebote für Berufseinsteiger/innen enthält. Sie wird an alle Mitglieder kostenlos verschickt. BdB-Mitglieder erhalten bei den Partnern vergünstigte Teil- nahmebedingungen. Sonderkonditionen Der BdB unterhält viele Kooperationen mit Organisationen und Firmen. Die Mitglieder profitieren hiervon zumeist in Form von Sonder- konditionen: Zum Beispiel können sie die Fachzeitschriften BtPrax und Btplus günstiger beziehen. Und sie erhalten besonders günstige Telefontarife. 20 _ Betreuung als Beruf
Öffentlichkeitsarbeit Im Sinne einer transparenten Verbandspolitik legt der BdB großes Ge- wicht auf die Information seiner Mitglieder. Regelmäßige Publikationen und Veranstaltungen bilden ein engmaschiges Kommunikationsnetz. ● Publikationen Die Verbandszeitschrift bdbaspekte erscheint vier Mal im Jahr mit einer Auflage von 10.000 Stück. Sie informiert über politische und verbandsinterne Themen, fachlich interessant und service-orien- tiert. BdB-Mitglieder erhalten die bdbaspekte kostenlos. In der Reihe bdbargumente veröffentlicht der BdB politisch und wis- senschaftlich relevante Themen. Gemeinsam mit dem Bundes- anzeiger-Verlag gibt der BdB die Fachzeitschrift Btplus heraus. ● Veranstaltungen Einmal jährlich findet eine große BdB-Tagung statt, auf der eine Vielzahl der Mitglieder zusammenkommt, um sich auszutauschen und fortzubilden. Vorträge, Diskussionen und Workshops machen das abwechslungsreiche Programm aus. Auch die Mitgliederver- sammlung des BdB findet traditionell im Rahmen der Jahrestagung statt. Zudem organisiert der Verband Fach- und Expertentagungen zu Spezialthemen. Ebenso sorgen die Landesgruppen regelmäßig für Informationstreffen. ● Internet Auf der Homepage des BdB finden Sie alles Wissenswerte rund um den Verband und das Thema Betreuung – immer brandaktuell. Mehr unter www.bdb-ev.de. BdB-Mitglieder können sich an der verbands- internen Mailingliste beteiligen – ein interessantes Austauschforum für und von Betreuer/innen. Der BdB-Newsletter wird monatlich per E-Mail verschickt und versorgt die Mitglieder kompakt mit aktuellen Informationen. Kontakt BdB-Geschäftsstelle, Tel. 040/38629030, www.bdb-ev.de BdB-Rechtsberatung, Tel. 040/38629036 BdB at work, Tel. 0471/9211599, www.betreuung.de Betreuung als Beruf _ 21
4 . L I T E R AT U R - U N D O N L I N E T I P P S 4. Literatur- und Onlinetipps Neben den regelmäßigen Publikationen bdbaspekte und bdbargu- mente (siehe Seite 20) gibt es eine Reihe weiterer empfehlenswerter Publikationen zum Thema „Betreuung“. Eine kleine Auswahl zum Einstieg: 4.1 Literaturtipps Unverzichtbar für die tägliche Arbeit sind Ge- setzestexte. Über eine Ausgabe des BGB sollte jeder Betreuer und jede Betreuerin verfügen. Daneben gibt es Sammlungen der wichtigsten betreuungsrechtlichen Vorschriften, z.B. die „HK-BUR – Gesetzessammlung zum Betreu- ungsrecht“ (C.F. Müller, 10,00 Euro) oder die „Betreuungsrecht – Textsammlung“ (Bundes- anzeiger Verlag, 11,00 Euro). Einen guten ersten Überblick zu fast allen Fra- gen des Betreuungsrechts bietet der „Ratge- ber Betreuungsrecht“ von Walter Zimmer- mann (Beck-Rechtsberater im dtv, 8,00 Euro). Zu Vergütungsfragen ist das Buch „Die Vergütung des Betreuers“ von Horst Deinert und Kay Lütgens empfehlenswert. (30,00 Euro, Bundesanzeiger Verlag, 2005) Viele grundlegende Informationen und nützli- che Tipps für die Praxis enthält das „Hand- buch Betreuungsrecht“ von Sybille Meier (92,00 Euro, C.F. Müller Verlag). 22 _ Betreuung als Beruf
4 . L I T E R AT U R - U N D L E S E T I P P S 4.2 Fachzeitschriften Die Zeitschrift Btplus (Bundesanzeiger Verlag/BdB) ist ein praxisorien- tiertes Magazin für alle Fragen und Themen rund um das Betreuungs- wesen. Dazu gehören Management, Fallsteuerung, Professionali- sierung, Qualitätssicherung, Vernetzung und Berufsethik. Mit Btplus erhalten Berufsbetreuer/innen umfangreiches Wissen zur Gestaltung ihrer Berufspraxis. Die Zeitschrift erscheint vier Mal im Jahr und kostet 63,50 Euro (BdB-Mitglieder zahlen nur 43,00 Euro). In der BtPrax werden regelmäßig Gerichtsentscheidungen und Aufsätze zu Problemen des Betreuungsrechts veröffentlicht. Das Jahresabonnement beim Bundesanzeiger Verlag kostet 85,90 Euro, Mitglieder des BdB beziehen die Zeitschrift günstiger (60,80 Euro). 4.3 Onlinetipps Hier finden Sie im Internet Seiten rund um das Thema Betreuung ➜ Internetseite des BdB: www.bdb-ev.de ➜ Vormundschaftsgerichtstag e.V. (ein Zusammen- schluss von Angehörigen verschiedener mit dem Betreuungsrecht befasster Berufe, z.B. von Vor- mundschaftsrichtern, Rechtspflegern, Mitarbei- tern von Betreuungsbehörden und Betreuern): www.vgt-ev.de ➜ Viele nützliche Informationen enthält das Online-Lexikon zum Betreuungsrecht von Horst Deinert: www.betreuungsrecht.wikia.com ➜ Internetseiten von LOGO Datensysteme GbR, dem Hersteller der Software BdB at work: www.betreuung.de Betreuung als Beruf _ 23
5. Eine Mitgliedschaft, die sich lohnt! Einstiegspaket Wenn Sie dem BdB beitreten, erhalten Sie zur Begrüßung: ● 1 aktuelles Exemplar der Verbands- zeitschrift bdbaspekte ● 1 aktuelles Exemplar der Zeitschrift für professionelle Betreuungsarbeit Btplus ● 1 Testversion der Software BdB at work ● 1 Sonderausgabe der bdbaspekte „Versicherungen“ ● 1 Weiterbildungsprogramm ● 1 BdB-Broschüre „Wir machen uns stark. Leitfaden für das BdB-Qualitätsregister“ Beitragsordnung 1. Der Mindestjahresbeitrag für natürliche Personen beträgt 150,- Euro 2. Der Jahresbeitrag für juristische Personen beträgt 200,- Euro 3. Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt 50,- Euro Der Jahresbeitrag ist jeweils zum Anfang des Jahres fällig. Zusätzlich zum entsprechenden Jahresbeitrag wird eine einmalige Aufnahme- gebühr von 35,- Euro erhoben Beim Eintritt in den BdB e.V. im: ● 1. und 2. Quartal eines Jahres wird der gesamte Jahresbeitrag erhoben. ● 3. Quartal eines Jahres wird der Jahresbeitrag um 25 Prozent ermäßigt. ● 4. Quartal eines Jahres wird der Jahresbeitrag um 50 Prozent ermäßigt. Bei denjenigen Mitgliedern, die nicht bereit sind, eine Abbuchungs- ermächtigung zu erteilen, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro erhoben. Sämtliche Rückbuchungs-, Verzugs- und Mahnungskosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. 24 _ Betreuung als Beruf
Aufnahmeantrag Bitte per Fax an den BdB: (040) 3862 90 32 Ja, ich möchte Mitglied werden. (Bitte alle Angaben in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine) Name . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorname . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . PLZ/Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telefon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fax . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . E-Mail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geb.-Datum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . beruflicher Abschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Betreuer-Typ: 1=selbst., 2=Behörde, 3=Verein . . . . . . . . . . Bundesland (Abk.) . . . . . . . . . . . . . Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V. Die Mitglied- schaft beträgt mindestens 12 Monate. Anschließend kann die Mitgliedschaft zum Ende eines Kalender- jahres unter Einbehaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Mit der Weitergabe meiner Daten an die Sprecher/innen der Landesgruppen bin ich einverstanden. Einzugsermächtigung: Hiermit bevollmächtige ich den Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V., die von mir zu entrichtenden Beiträge bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos einzuziehen. Sollte mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens der kontoführenden Stelle keine Verpflichtung zur Einlösung. Diese Ermächtigung ist jederzeit schriftlich widerrufbar. Konto-Nr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . BLZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geldinstitut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kontoinhaber/-in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Datum Unterschrift Bitte schicken Sie mir die Anmeldeunterlagen für das BdB-Qualitätsregister zu Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V. · Brodschrangen 3 - 5 · 20457 Hamburg · Tel. (040) 386 29 03-0 Betreuung als Beruf _ 25
Familie · Betreuung · Soziales Btplus – die neue Zeitschrift für die professionelle Betreuungsarbeit Rund 15 Jahre nach Einführung des Betreuungsrechts stehen Themen der Professionalisierung, Qualitätssicherung und Standardisierung zunehmend im Fokus sowohl der Fach- diskussion als auch der Verbandsarbeit. Ihr Plus im Betreuungsrecht! Die neue Zeitschrift Btplus ist ein praxisorientiertes Informations- und Diskussionsforum für alle Fragen rund um die angrenzenden Fach- und Sachfragen im Betreuungsrecht. Dazu gehören z. B. Management, Professionalisierung und Qualitätssicherung, Vernetzung, Berufsrecht und Berufsethik. Mit Btplus erhalten Berufsbetreuer umfangreiches Wissen in den für Sie wichtigen Randgebieten. Format: DIN A4 Unsere Themen Rubrikenübersicht Erscheinungsweise: 4 Ausgaben pro Jahr • Betreuungsmanagement • Beiträge Bezugsbedingungen: • Berufsbild/Berufsethik • Meldungen Jahresabopreis: 63,50 v inkl. MwSt. und Versandkosten • Qualitätssicherung • Veranstaltungskalender Vorzugspreis für Abonnenten • Berufliche Perspektiven der Zeitschriften BtPrax und • Neue Betätigungsfelder Mitglieder des BdB e.V.: 43,– v (gegen Nachweis) • Grundlagen Recht inkl. MwSt. und Versandkosten Psychologie/Psychiatrie In Zusammenarbeit Herausgegeben wird die • Steuern mit dem Zeitschrift vom Bundesanzeiger Verlag in Verbindung mit dem • Büroorganisation BdB, Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V. Bestellen per > www.bundesanzeiger-verlag.de > Postfach 10 05 34 · 50445 Köln Tel.: (02 21) 9 76 68-200 > Fax: (02 21) 9 76 68-115 > in jeder Buchhandlung btplus_a5_sw.indd 1 07.08.2007 09:16:58
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