Betreuung als Beruf Ein Leitfaden für Einsteiger/innen

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Betreuung als Beruf
Ein Leitfaden für Einsteiger/innen
Inhalt
            Betreuung – ein Beruf für mich? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3

            1.     Grundlagen und Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4
            1.1.   Berufsbetreuung als Management auf Zeit
            1.2.   So werde ich Betreuer/in: Wichtige Voraussetzungen
            1.3.   Erste Schritte als Berufsbetreuer/in

            2.     Von Betreuung leben: Unternehmerische Grundlagen . . . .10
            2.1    Existenz gründen und marktgerecht handeln
            2.2    Die erste Bestellung als Betreuer/in
            2.3    Was verdienen Betreuer/innen?
            2.4    Diese Steuern müssen Betreuer/innen zahlen
            2.5    Gewerbe anmelden
            2.6    Liquidität sichern
            2.7    Professionelles Umfeld schaffen
            2.8    Für alle Fälle: Versicherungen für Betreuer/innen

            3.     BdB – Ihr starker Partner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17
            3.1    Größter Berufsverband
            3.2    Interessenvertretung
            3.3    BdB-Qualitätsregister
            3.4    Service und Information

            4.     Literatur- und Onlinetipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22
            4.1    Literaturtipps
            4.2    Fachzeitschriften
            4.3    Onlinetipps

               IMPRESSUM
               Herausgeber:         Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V.,
               Brodschrangen 3 - 5, 20457 Hamburg, Tel. (040) 386 29 03-0
               Konzept und Text: ah PR & Unternehmensberatung, www.ah-public.de, Hamburg
               Gestaltung: PART:M, Hamburg
               Druck: LD Druck, Hamburg
               Auflage: 8.000
               Stand: Juli 2007

2 _ Betreuung als Beruf
Betreuung –
    ein Beruf für mich?
       Sie planen, rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer zu
       werden. Wir möchten Ihnen den Start in dieses anspruchsvolle
       Tätigkeitsfeld erleichtern. Hierzu haben wir eine Reihe nütz-
       licher Informationen für Sie zusammengestellt.

       Mehr als 1 Million Menschen in Deutschland sind derzeit auf
       Betreuung angewiesen – ihnen stehen rund 10.000 Betreuer/
       innen zur Verfügung. Und der Bedarf steigt. Denn: Das durch-
       schnittliche Alter wächst, Familienstrukturen lösen sich auf und
       soziale Einrichtungen können aufgrund finanzieller Einschrän-
       kungen weniger leisten. Rechtliche Betreuung ist demnach aus
       dem sozialen Sicherungs- und Versorgungssystem nicht mehr
       wegzudenken.

       Gemessen an anderen Berufen ist Betreuung ein sehr junger
       Beruf, der sich in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt
       hat. Grundlage ist das Betreuungsrecht, das 1992 anstelle des
       überholten Vormundschaftsrechts eingeführt wurde. Das Gesetz
       ermöglicht alten, kranken und behinderten Menschen, die sich
       im Leben schwer zurechtfinden, ein weitgehend selbstbestimm-
       tes Leben und achtet die Würde des Menschen. Aus dem Gesetz
       ergibt sich die Aufgabenstellung für Betreuerinnen und Betreuer,
       die wir Ihnen in diesem Leitfaden näher bringen möchten.

       Der Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V. (BdB) ist mit
       mehr als 5.500 Mitgliedern die größte berufsständische Interes-
       senvertretung im Bereich Betreuung. Der BdB unterstützt seine
       Mitglieder, damit sie vor Ort professionell arbeiten können.
       Wir entwickeln den Beruf Betreuung fachlich weiter, vertreten
       berufsständische Interessen bei Politik und in der Öffentlichkeit
       und bieten umfangreiche Service- und Dienstleistungen an.
       BdB – Ihr starker Partner von Anfang an.

                                           Betreuung als Beruf _ 3
1. Grundlagen
      und Rahmenbedingungen
            1.1 Berufsbetreuung als Management auf Zeit

            Betreuerinnen und Betreuer haben die Aufgabe, Menschen zu vertre-
            ten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert
            sind oder unter psychischen Störungen leiden. Aufgrund ihrer Ein-
            schränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht
            mehr zurecht: Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, ver-
            schulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine. Für diese
            Menschen wird eine Betreuung eingerichtet, damit sie nicht an den
            Rand der Gesellschaft geraten.

            Wille und Wohl der betroffenen Menschen stehen dabei an erster
            Stelle. Als „Manager/innen auf Zeit“ kümmern sich Betreuer/innen im
            Auftrag ihrer Klient/innen um rechtliche Belange und unterstützen sie
            auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Diese Form der Un-
            terstützung ist keinesfalls gleichzusetzen mit dem, als was Betreuung
            in der Öffentlichkeit fälschlicherweise oft verstanden wird: Pflegen,
            Putzen, Einkaufen oder das Plauderstündchen am Nachmittag.

            Betreuungen werden grundsätzlich von den zuständigen Amtsge-
            richten eingerichtet. Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spe-
            zifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden.
            Diese Regelung verhindert eine Entmündigung der betroffenen
            Menschen und ermöglicht ihnen, ein weitgehend selbstbestimmtes
            Leben zu führen.

4 _ Betreuung als Beruf
Betreuer/innen vertreten und beraten, unterstützen und handeln in fol-       Betreuer/innen
genden Aufgabenfeldern:                                                      unterstützen ihre
                                                                             Klient/innen auf
         Gesundheitssorge                                                    ihrem Weg in ein
         Betreuer/innen sprechen mit Ärzt/innen über notwendige              selbstbestimmtes
         Behandlungsschritte und regeln Rehabilitationsmaßnahmen             Leben.
         oder Klinikaufenthalte.

         Vermögenssorge
         Betreuer/innen verhandeln mit Banken über eine sinnvolle
         Verwaltung und Anlage von Geldern und leiten eine
         Schuldenregulierung ein. Darüber hinaus vertreten sie die
         Interessen der Betreuten gegenüber Behörden,
         Einrichtungen und Institutionen

         Aufenthaltsbestimmung
         Gemeinsam mit den Klient/innen entscheiden sie, welcher
         Aufenthaltsort der geeignete ist: die eigene Wohnung, ein
         Alten- oder Pflegeheim oder ein stationärer Krankenhaus-
         aufenthalt. Grundlage jeder Entscheidung ist das Bemühen,
         den Klient/innen so lange wie möglich einen Aufenthalt in
         ihrem häuslichen Umfeld zu ermöglichen.

         Betreuung als Beruf

         In Berufsbild, Leitlinien und Ethikrichtlinien des BdB sind
         die Grundsätze der beruflichen Betreuung festgeschrieben.
         Weitere Infos: www.bdb-ev.de/infobereich/downloads

                                                             Betreuung als Beruf _ 5
1. GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN

            1.2 So werde ich Betreuer/in:
                Wichtige Voraussetzungen

            Prozesse gestalten
            Die Anforderungen an den Beruf sind hoch: Betreuung umfasst Bera-
            tung, Unterstützung und Vertretung behinderter oder alter Menschen
            auf der Basis psychosozialer und rechtlicher Kompetenzen. Sie ist ein
            bewusster und geplanter interaktiver Prozess. Ein sozialwissenschaftli-
            ches oder sozialpädagogisches Studium bietet eine gute Grundlage,
            die komplexen Aufgaben im Berufsfeld Betreuung anzugehen. Es gibt
            keine eindeutige Qualifikationsvoraussetzung für den Beruf. Zusatzaus-
            bildungen und Weiterbildungen sind erforderlich, um auf dem Laufen-
            den zu bleiben und um grundlegende Qualitätsstandards zu erfüllen.

            Zielorientiert handeln
            Betreuer/innen agieren in sehr unterschiedlichen Rollen: Sie sind Be-
            rater/innen, Verhandler/innen, Unternehmer/innen und Netzwerker/-
            innen. Juristisches, medizinisches, pädagogisches und betriebswirt-
            schaftliches Wissen sowie hervorragende Kenntnisse über das Sozial-
            system bilden die Grundlage der komplexen Betreuungsarbeit. Oftmals
            erfordert der Alltag spontanes und flexibles Handeln, Entscheidungen
            müssen teilweise schnell getroffen werden. Grundlage hierfür ist
            immer ein durchdachtes und zielorientiertes Betreuungskonzept.

6 _ Betreuung als Beruf
Beziehungen aufbauen
Die Fähigkeit zu kommunizieren und Beziehungen aufzubauen, ist für           Die Anforderungen
Betreuer/innen besonders wichtig – auf verschiedenen Ebenen. Dies            sind hoch: Betreu-
gilt in erster Linie für den Kontakt mit Klient/innen, die oft andere        ung braucht viele
Kommunikationswege nutzen als die, die wir gewohnt sind. Zum                 verschiedene Kom-
anderen betrifft dies Gespräche mit Ärzt/innen, Heimleiter/innen sowie       petenzen
Verhandlungen mit Sozialämtern oder Banken. Wichtig ist zudem ein
aktives und funktionierendes Netzwerk.

Interessen vertreten
Berufsbetreuung erfordert eine wertschätzende Grundhaltung und ein
humanistisches Menschenbild. Betreuer/innen müssen sich in ihre
Klient/innen hineinversetzen können und sie verstehen. Denn sie han-
deln in deren Interesse. Respekt vor anderen Lebensentwürfen ist dabei
genauso selbstverständlich wie die Auseinandersetzung mit ethischen
Aspekten. Betreuer/innen treffen Entscheidungen für die Menschen,
die sie vertreten. Hier ist ein hohes Verantwortungsbewusstsein gefragt.

Wirtschaftlich denken
Berufsbetreuer/innen sollten in der Lage sein, konzeptionell und stra-
tegisch zu handeln. Zum einen bezogen auf die Betreuungsplanung,
zum anderen bezogen auf die Gestaltung ihres eigenen Unterneh-
mens. Denn: Nur wer auf wirtschaftlich gesunden Beinen steht, kann
langfristig gute Betreuungsarbeit leisten.

CASE MANAGEMENT

Das Handlungskonzept des Case Managements ist sehr geeignet,
um Betreuungen zu planen und durchzuführen. Neben der
Fallbearbeitung dient Case Management der Qualitätssicherung.
Eine Aus- oder Fortbildung zum/zur Case-Manager/in bietet daher
eine gute Grundlage für den Beruf Betreuer/in.

                                                             Betreuung als Beruf _ 7
1. GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN

Ist der Markt            1.3 Erste Schritte als Berufsbetreuer/in
in meiner Region
bereits gesättigt        An wen wende ich mich, um Betreuer/in zu werden?
oder werden zu-          Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen und Be-
sätzliche Berufsbe-      treuerin oder Betreuer werden möchten, dann wenden Sie sich
treuer/innen             zunächst an die Betreuungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Hier
gebraucht?               erhalten Sie weiterführende Informationen. Darüber hinaus gibt es in
                         vielen Regionen Veranstaltungen und Fortbildungen, die Betreuung
                         zum Thema machen. Im BdB-Qualitätsregister finden Sie weitere An-
                         haltspunkte zu den Anforderungen, die Sie als Betreuer/in erfüllen
                         müssen (www.bdb-qr.de).

                         Eine ganz wichtige Frage sollten Sie sich gleich zu Beginn stellen: Ist
                         der Markt in meiner Region bereits gesättigt oder werden zusätzliche
                         Berufsbetreuer/innen gebraucht? Die Situation gestaltet sich von
                         Bundesland zu Bundesland und von Region zu Region sehr unter-
                         schiedlich. Während in einigen Bezirken oder Städten noch Kapa-
                         zitäten für zusätzliche Betreuer/innen frei sind, gibt es in anderen
                         Gegenden kaum Bedarf.

             8 _ Betreuung als Beruf
Aufbau des Betreuungswesens: Wer macht was?

                             Beantragung einer Betreuung
                              Jede Person kann eine Betreuung anregen.

       Vormundschaftsgericht                                             Betreuungsbehörde
     Vormundschaftsrichter/innen ent-                                 Sachverhalt bei Betreuungsein-
     scheiden nach einer persönlichen                                 richtung prüfen
     Anhörung der Betroffenen über
                                                                      Betreuer/innen vorschlagen und
     Art und Umfang der Betreuung
                                                                      überprüfen
     Betreuungen einrichten, kontrollie-
                                                                      Beratung, Unterstützung und
     ren und aufheben
                                                                      Fortbildung von Betreuern

                                                                      Führen von Betreuungen

   Ehrenamtliche                        Berufsbetreuer/innen                                  Vereine
   Betreuer/innen
                                        Übernahme besonders                        Führen von Betreuungen
                                                                                   Wie bei Berufsbetreuer/innen, siehe links
Übernahme der Betreuung                 schwieriger Fälle
von Angehörigen                                                                    Werbung, Ausbildung
                                        Übernahme von Betreu-
                                                                                   und Begleitung von
Übernahme leichterer Fälle              ungen, die eine Distanz zur
                                                                                   ehrenamtlichen Betreuern
                                        Familie erfordern

                                        Vertretung von Menschen,                   Beratung und Aufklärung
                                        die keine Betreuung durch                  zu Patientenverfügung,
                                        Familienangehörige haben                   Vorsorgevollmacht und
                                                                                   Betreuungsverfügung

                                                                          Betreuung als Beruf _ 9
2. Von Betreuung leben:
       Unternehmerische Grundlagen
            2.1 Existenz gründen und marktgerecht handeln

            Wer Betreuungen als selbstständige/r Berufsbetreuer/in führen möch-
            te, sollte zuerst die eigenen Voraussetzungen prüfen. Bringe ich aus-
            reichende Kenntnisse mit? Eigne ich mich als Unternehmer/in? Wie
            stelle ich einen Businessplan auf? Benötige ich einen Kredit oder kann
            ich den Start meiner Selbstständigkeit aus eigener Kraft finanzieren?
            Gibt es in meiner Region Fördermittel für Existenzgründungen? Um-
            fassende Unterstützung und Beratung für Existenzgründer/innen bie-
            ten viele Städte und Gemeinden in gesonderten Projekten an. Oft ist
            die Erstberatung kostenlos. Informationen hierzu erhalten Sie bei den
            Arbeitsagenturen oder den für Wirtschaft zuständigen Ämtern und
            Behörden.

            2.2 Die erste Bestellung als Betreuer/in

            Betreuungen werden von den Amtsgerichten eingerichtet – dies ist
            Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie sich entschlossen haben, als
            Betreuer/in tätig zu werden. Machen Sie den zuständigen Richter/innen
            von Beginn an deutlich, dass Sie als berufliche Betreuer/in agieren.
            Sonst laufen Sie Gefahr, nach ehrenamtlichen Pauschalen vergütet zu
            werden. Im Beschluss zur Bestellung als Betreuer/in muss explizit ver-
            merkt sein, dass diese beruflich durchgeführt wird.

            2.3 Was verdienen Betreuer/innen?

            Die Bezahlung von Betreuer/innen ist im Vormünder- und Berufs-
            betreuervergütungsgesetz geregelt. Generell gilt: Betreuungen werden
            pauschal vergütet. Alle Betreuungen werden nach dem gleichen
            Schlüssel behandelt. Der Inklusivstundensatz liegt je nach Qualifikation
            bei 44 Euro bzw. 33,50 Euro und 27 Euro. Hierin enthalten sind sowohl
            die Mehrwertsteuer sowie eine Aufwandspauschale für Fahrtkosten,
            Telefon, Kopien und Porto.

            Die anrechenbaren Stunden sind abhängig von der Vermögenslage der
            Klient/innen, der Art ihrer Unterbringung sowie der Länge der Betreu-
            ung (siehe Tabelle). Zum Beispiel: Wer einen mittellosen Menschen, der
            im Heim lebt, im dritten Jahr betreut, kann hierfür pro Monat zwei
            Stunden anrechnen. Das sind im Höchstfall 110 Euro.

10 _ Betreuung als Beruf
Stundenpauschalen

Qualifikation                          Stundensatz inkl. MwSt. und
                                       Auslagen

Hochschulabschluss mit                 44 Euro
verwertbaren Fachkenntnissen

Ausbildung mit verwertbaren            33,50 Euro
Fachkenntnissen

ohne Fachkenntnisse                    27 Euro

Anrechenbare Stunden (pro Monat)

Vermögende Betreute

Zeitraum seit            Klient/in lebt im Heim     Klient/in lebt außer-
Betreuungsbeginn                                    halb eines Heims

1. bis 3. Monat          5,5 Stunden                8,5 Stunden
4. bis 6. Monat          4,5 Stunden                7 Stunden
7. bis 12. Monat         4 Stunden                  6 Stunden
ab 2. Jahr               2,5 Stunden                4,5 Stunden

Mittellose Betreute

Zeitraum seit            Klient/in lebt im Heim     Klient/in lebt außer-
Betreuungsbeginn                                    halb eines Heims

1. bis 3. Monat          4,5 Stunden                7 Stunden
4. bis 6. Monat          3,5 Stunden                5,5 Stunden
7. bis 12. Monat         3 Stunden                  5 Stunden
ab 2. Jahr               2 Stunden                  3,5 Stunden

                                                                Betreuung als Beruf _ 11
2. VON BETREUUNG LEBEN: UNTERNEHMERISCHE GRUNDLAGEN

                       2.4 Diese Steuern müssen Betreuer/innen zahlen

                       Einkommenssteuer
                       Das Einkommen natürlicher Personen unterliegt der Einkommenssteuer.
                       Als Einkommen wird die Summe aus den Einkunftsarten nach Abzug
                       von Verlusten und Sonderausgaben definiert. Die Steuerlast ergibt sich
                       aus dem Einkommenssteuertarif. Die Einkommenssteuer ist eine line-
                       arprogressive Steuer: Die Steuerbelastung steigt mit der Höhe des Ein-
                       kommens. Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer sind jeweils zum
                       10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu entrichten. Die
Praktisch: Umsatz-     erste Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer nach der Betriebs-
steuervoranmeldun-     eröffnung setzt das Finanzamt fest. Nach Ablauf eines Jahres ist eine
gen können online an   unterschriebene Steuererklärung nach amtlichem Muster, ferner eine
das Finanzamt über-    Einnahme-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz mit Gewinn- und
mittelt werden         Verlustrechnung beim Finanzamt einzureichen.

                       Gewerbesteuer
                       Berufsbetreuer/innen unterliegen der Gewerbeertragssteuer, die auf-
                       grund unterschiedlicher Hebesätze von Gemeinde zu Gemeinde ver-
                       schieden hoch ist. Die Entrichtung der Gewerbesteuer erfolgt durch
                       vierteljährliche Vorauszahlungen – jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15.
                       August und 15. November. Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe
                       absetzbar. Einzelunternehmen und Personengesellschaften (nicht
                       GmbH) wird beim Gewerbeertrag ein Freibetrag von 24.500 Euro
                       gewährt. Ein Ertrag bis zu dieser Höhe bleibt somit gewerbesteuerfrei.

           12 _ Betreuung als Beruf
Umsatzsteuer
Grundsätzlich ist jede Dienstleistung umsatzsteuerpflichtig. Von der
Umsatzsteuerpflicht sind Sie befreit, wenn Sie im Jahr der Betriebs-
gründung voraussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro Bruttoumsatz
machen bzw. im letzten Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 Euro
Bruttoumsatz gemacht haben und im laufenden Geschäftsjahr voraus-
sichtlich 50.000 Euro Bruttoumsatz nicht überschreiten werden.

Wer umsatzsteuerpflichtig ist, kann Rechnungen von anderen Unter-
nehmen als Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung müssen Sie dem Finanzamt spätes-
tens am 10. eines Kalendermonats auf einem Vordruck nach amtli-
chem Muster online abgeben (www.elster.de). Im ersten Jahr der
Selbstständigkeit bzw. wenn Ihre Umsatzsteuerschuld im vergangenen
Jahr bis zu 6.136 Euro betrug, brauchen Sie die Zahlungen nur viertel-
jährlich vorzunehmen. Ihre Umsatzsteuer (Vorauszahlung) für den ver-
gangenen Voranmeldungszeitraum (Monat oder Vierteljahr) berech-
nen Sie selbst. Die von Ihnen errechnete Vorauszahlung ist ebenfalls
spätestens bis zum Ablauf dieses Zeitraumes an das Finanzamt abzu-
führen.

                                                          Betreuung als Beruf _ 13
2. VON BETREUUNG LEBEN: UNTERNEHMERISCHE GRUNDLAGEN

            2.5 Gewerbe anmelden

            Betreuung wird den gewerblichen Berufen zugerechnet. Deswegen
            müssen grundsätzlich alle, die Betreuungen führen, ein Gewerbe beim
            zuständigen Gewerbeamt oder beim Bürgermeisteramt der Gemeinde
            anmelden. Dies gilt für jedes Unternehmen, unabhängig von der Rechts-
            form.

            2.6 Liquidität sichern

            Zu Beginn der Tätigkeit als Betreuer/in ist nicht davon auszugehen,
            dass Sie gleich eine ausreichende Anzahl von Betreuungen erhalten,
            um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Zudem werden die ersten Ver-
            gütungen erfahrungsgemäß mit Verzögerung erfolgen. Vor diesem
            Hintergrund sollte jeder, der sich für den Beruf Betreuung entscheidet,
            mindestens ein Jahr finanziell überbrücken können.

            2.7 Professionelles Umfeld schaffen

            Berufsbetreuung braucht ein professionelles Umfeld: Büroräume, in
            denen ungestört Gespräche mit Klient/innen geführt werden können,
            sind ebenso notwendig wie eine ausreichende technische Ausstattung.
            Telefon, Fax, Mobiltelefon und PC inklusive einer gängigen Betreu-
            ungssoftware gehören zu jeder Standardausstattung. Besonderes
            Augenmerk muss zudem auf den Datenschutz gelegt werden.

            2.8 Für alle Fälle: Versicherungen für Betreuer/innen

            Als Selbstständige/r müssen Sie für Ihre soziale Absicherung selbst sor-
            gen. Krankenversicherung, Altersvorsorge und Unfallversicherung soll-
            ten selbstverständlich sein. Bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung
            können Sie frei entscheiden zwischen einer privaten und einer gesetz-
            lichen Kasse. Berufsbetreuer/innen sind nicht verpflichtet, der gesetz-
            lichen Rentenversicherung (z.B. BfA) beizutreten.

14 _ Betreuung als Beruf
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt den Versicherten eine verein-      Berufsbetreuer/innen
barte Rente, wenn sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht        sind Unternehmer/-
mehr ausüben können. Ein Muss für alle, die selbstständig sind!             innen. Wichtig ist
                                                                            eine angemessene
Haftpflichtversicherung                                                     Risikovorsorge.
Betreuer/innen haften gegenüber Klient/innen für Schäden, die sie auf-
grund fehlerhafter Ausübung ihres Berufes verursachen. Eine entspre-
chende Haftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht und
Betriebshaftpflicht) ist unverzichtbar.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Wer mit einer Selbstständigkeit beginnt, kann sich gegen Arbeitslosig-
keit versichern. Informationen unter: www.arbeitsagentur.de

Berufsgenossenschaft
Berufsbetreuer/innen müssen sich (und ggf. ihre Angestellten) in der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ver-
sichern (www.bgw-online.de).

     BdB-Service

     In Versicherungsfragen arbeitet der BdB mit einem festen
     Partner zusammen, der sich auf das Betreuungswesen spe-
     zialisiert hat. Für weitere Informationen wenden Sie sich
     bitte an GL Versicherungsmakler, Tel. 040/ 85402850,
     www.gl-versicherungsmakler.de

                                                           Betreuung als Beruf _ 15
3. BdB – Ihr starker Partner
            3.1 Größter Berufsverband

            Der Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V. (BdB) zählt mehr als
            5.500 Mitglieder und wurde 1994 im Zuge des neuen Betreuungs-
            rechts gegründet. Damit ist der BdB die größte Interessenvertretung
            des Berufsstandes „Betreuung“. Der Verband
            ● entwickelt den Beruf Betreuung fachlich weiter
            ● setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der
               Betreuungsarbeit ein
            ● vertritt berufsständische Interessen bei Politik und in der Öffent-
               lichkeit und
            ● bietet umfangreiche Service- und Dienstleistungen an

            3.2 Interessenvertretung für Betreuer/innen

            Der BdB setzt sich für die politischen und fachlichen Interessen seiner
            Mitglieder ein. Der Verband fördert die Professionalisierung von Be-
            rufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als aner-
            kannten Beruf zu etablieren. Eines der Dauerthemen im Betreu-
            ungswesen ist die Frage der Vergütung für Betreuer/innen: In der poli-
            tischen Auseinandersetzung setzt sich der BdB intensiv für höhere
            Stundensätze ein und arbeitet konsequent und kontinuierlich daran,
            die Rahmenbedingungen zu verbessern.

16 _ Betreuung als Beruf
Organigramm des BdB e.V.

                            Mitgliederversammlung                            wählt
                               – natürliche und                                        Schiedskommission
                             juristische Personen

                                           wählt

Bundesarbeits-         setzt ein      Vorstand                 bildet        bilden    15 Landesgruppen
gemeinschaften
                                           setzt ein

                  beraten                              berät
                                                                    Verbandsrat

                                   Geschäftsführung
                                           leitet

                                       Bundes-
                                                                        BdB-Qualitätsregister
                                    geschäftsstelle

    Öffentlich-                               Qualitäts-                                    Landes-
                            Recht            entwicklung
                                                                         Sekretariat
    keitsarbeit                                                                             gruppen

                                                                           Betreuung als Beruf _ 17
3.3 BdB-Qualitätsregister:
                Qualität sichern, Qualität zeigen

            Qualität ist ein wesentliches Merkmal und ein Mittel, um sich am Markt
            von Mitbewerber/innen abzuheben. Der BdB sorgt dafür, dass die
            Qualität in der Betreuungsarbeit weiterentwickelt wird – und macht
            Qualität sichtbar: Das BdB-Qualitätsregister zeigt, wer welche
            Qualifikationen und Schwerpunkte hat. Es steht allen offen, die auf
            Professionalität setzen und die erforderlichen Kriterien erfüllen. Für
            Berufsanfänger/innen besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft. Für
            Gerichte und Behörden ist das Qualitätsregister ein verlässlicher
            Wegweiser und ein Instrument für die Fallvergabe.

            Betreuer/innen, die sich ins BdB-Qualitätsregister eintragen lassen
            möchten, haben bestimmte Qualitätskriterien zu erfüllen. Unter ande-
            rem müssen sie sich kontinuierlich weiterbilden und ihre Arbeit reflek-
            tieren. Jedes Mitglied erhält eine Qualitätsurkunde und ein
            Qualitätssiegel sowie zahlreiche Serviceleistungen und Vergünstigun-
            gen. Weitere Infos: www.bdb-qr.de

18 _ Betreuung als Beruf
Betreuung als Beruf _ 19
3 . B D B — E I N S TA R K E R PA R T N E R

                           3.4 Service & Information werden groß geschrieben

                           Der BdB bietet seinen Mitgliedern einen starken Service in den Berei-
                           chen Rechtsberatung, EDV und Weiterbildung sowie Versicherungen
                           und Informationen an. Die Service-Leistungen des BdB werden stets an
                           die aktuelle Entwicklung angepasst und regelmäßig ausgeweitet.

                           Rechtsberatung
Mitgliedschaft, die
                           Dreimal wöchentlich sitzen die Rechtsexpert/innen des BdB am Telefon,
sich auszahlt: BdB-
                           um die juristischen Fragen der Mitglieder rund um das Betreuungs-
Mitglieder erhalten
                           recht zu beantworten. Ein Service nur für Mitglieder und kostenlos!
Vergünstigungen
bei Versicherungen
                           Software: BdB at work
und Softwarepro-
                           Mit BdB at work steht Ihnen eine leistungsfähige Softwarelösung zur
grammen, können
                           Verfügung, die Ihnen die Verwaltung erleichtert. Die Software wird
die kostenlose
                           von Expert/innen des BdB mitentwickelt und ist entsprechend praxis-
Rechtsberatung in
                           nah. Alle BdB-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen!
Anspruch nehmen
und erhalten die
                           Weiterbildung und Supervision
Verbandszeitschrift
                           Der BdB arbeitet eng mit einer Vielzahl von Bildungsanbietern und
„bdbaspekte“ vier
                           Supervisor/innen zusammen. Halbjährlich bündelt er alle Angebote in
Mal im Jahr.
                           Form einer Weiterbildungsbroschüre, die auch Bildungsangebote für
                           Berufseinsteiger/innen enthält. Sie wird an alle Mitglieder kostenlos
                           verschickt. BdB-Mitglieder erhalten bei den Partnern vergünstigte Teil-
                           nahmebedingungen.

                           Sonderkonditionen
                           Der BdB unterhält viele Kooperationen mit Organisationen und Firmen.
                           Die Mitglieder profitieren hiervon zumeist in Form von Sonder-
                           konditionen: Zum Beispiel können sie die Fachzeitschriften BtPrax und
                           Btplus günstiger beziehen. Und sie erhalten besonders günstige
                           Telefontarife.

               20 _ Betreuung als Beruf
Öffentlichkeitsarbeit
Im Sinne einer transparenten Verbandspolitik legt der BdB großes Ge-
wicht auf die Information seiner Mitglieder. Regelmäßige Publikationen
und Veranstaltungen bilden ein engmaschiges Kommunikationsnetz.

●   Publikationen
    Die Verbandszeitschrift bdbaspekte erscheint vier Mal im Jahr mit
    einer Auflage von 10.000 Stück. Sie informiert über politische und
    verbandsinterne Themen, fachlich interessant und service-orien-
    tiert. BdB-Mitglieder erhalten die bdbaspekte kostenlos. In der
    Reihe bdbargumente veröffentlicht der BdB politisch und wis-
    senschaftlich relevante Themen. Gemeinsam mit dem Bundes-
    anzeiger-Verlag gibt der BdB die Fachzeitschrift Btplus heraus.

●   Veranstaltungen
    Einmal jährlich findet eine große BdB-Tagung statt, auf der eine
    Vielzahl der Mitglieder zusammenkommt, um sich auszutauschen
    und fortzubilden. Vorträge, Diskussionen und Workshops machen
    das abwechslungsreiche Programm aus. Auch die Mitgliederver-
    sammlung des BdB findet traditionell im Rahmen der Jahrestagung
    statt. Zudem organisiert der Verband Fach- und Expertentagungen
    zu Spezialthemen. Ebenso sorgen die Landesgruppen regelmäßig
    für Informationstreffen.

●   Internet
    Auf der Homepage des BdB finden Sie alles Wissenswerte rund um
    den Verband und das Thema Betreuung – immer brandaktuell. Mehr
    unter www.bdb-ev.de. BdB-Mitglieder können sich an der verbands-
    internen Mailingliste beteiligen – ein interessantes Austauschforum
    für und von Betreuer/innen. Der BdB-Newsletter wird monatlich per
    E-Mail verschickt und versorgt die Mitglieder kompakt mit aktuellen
    Informationen.

    Kontakt
    BdB-Geschäftsstelle, Tel. 040/38629030, www.bdb-ev.de
    BdB-Rechtsberatung, Tel. 040/38629036
    BdB at work, Tel. 0471/9211599, www.betreuung.de

                                                           Betreuung als Beruf _ 21
4 . L I T E R AT U R - U N D O N L I N E T I P P S

            4. Literatur- und Onlinetipps
            Neben den regelmäßigen Publikationen bdbaspekte und bdbargu-
            mente (siehe Seite 20) gibt es eine Reihe weiterer empfehlenswerter
            Publikationen zum Thema „Betreuung“. Eine kleine Auswahl zum
            Einstieg:

            4.1 Literaturtipps

                                                 Unverzichtbar für die tägliche Arbeit sind Ge-
                                                 setzestexte. Über eine Ausgabe des BGB sollte
                                                 jeder Betreuer und jede Betreuerin verfügen.
                                                 Daneben gibt es Sammlungen der wichtigsten
                                                 betreuungsrechtlichen Vorschriften, z.B. die
                                                 „HK-BUR – Gesetzessammlung zum Betreu-
                                                 ungsrecht“ (C.F. Müller, 10,00 Euro) oder die
                                                 „Betreuungsrecht – Textsammlung“ (Bundes-
                                                 anzeiger Verlag, 11,00 Euro).

                                                 Einen guten ersten Überblick zu fast allen Fra-
                                                 gen des Betreuungsrechts bietet der „Ratge-
                                                 ber Betreuungsrecht“ von Walter Zimmer-
                                                 mann (Beck-Rechtsberater im dtv, 8,00 Euro).

                                                 Zu Vergütungsfragen ist das Buch „Die
                                                 Vergütung des Betreuers“ von Horst Deinert
                                                 und Kay Lütgens empfehlenswert. (30,00 Euro,
                                                 Bundesanzeiger Verlag, 2005)

                                                 Viele grundlegende Informationen und nützli-
                                                 che Tipps für die Praxis enthält das „Hand-
                                                 buch Betreuungsrecht“ von Sybille Meier
                                                 (92,00 Euro, C.F. Müller Verlag).

22 _ Betreuung als Beruf
4 . L I T E R AT U R - U N D L E S E T I P P S

4.2 Fachzeitschriften

Die Zeitschrift Btplus (Bundesanzeiger Verlag/BdB) ist ein praxisorien-
tiertes Magazin für alle Fragen und Themen rund um das Betreuungs-
wesen. Dazu gehören Management, Fallsteuerung, Professionali-
sierung, Qualitätssicherung, Vernetzung und Berufsethik. Mit Btplus
erhalten Berufsbetreuer/innen umfangreiches Wissen zur Gestaltung
ihrer Berufspraxis. Die Zeitschrift erscheint vier Mal im Jahr und kostet
63,50 Euro (BdB-Mitglieder zahlen nur 43,00 Euro).

In der BtPrax werden regelmäßig Gerichtsentscheidungen und
Aufsätze zu Problemen des Betreuungsrechts veröffentlicht. Das
Jahresabonnement beim Bundesanzeiger Verlag kostet 85,90 Euro,
Mitglieder des BdB beziehen die Zeitschrift günstiger (60,80 Euro).

4.3 Onlinetipps

Hier finden Sie im Internet Seiten rund um das
Thema Betreuung

➜ Internetseite des BdB: www.bdb-ev.de

➜ Vormundschaftsgerichtstag e.V. (ein Zusammen-
  schluss von Angehörigen verschiedener mit dem
  Betreuungsrecht befasster Berufe, z.B. von Vor-
  mundschaftsrichtern, Rechtspflegern, Mitarbei-
  tern von Betreuungsbehörden und Betreuern):
  www.vgt-ev.de

➜ Viele nützliche Informationen enthält das
  Online-Lexikon zum Betreuungsrecht von Horst
  Deinert: www.betreuungsrecht.wikia.com

➜ Internetseiten von LOGO Datensysteme GbR,
  dem Hersteller der Software BdB at work:
  www.betreuung.de

                                                                      Betreuung als Beruf _ 23
5. Eine Mitgliedschaft, die sich lohnt!
            Einstiegspaket

            Wenn Sie dem BdB beitreten, erhalten Sie zur Begrüßung:
                                   ● 1 aktuelles Exemplar der Verbands-
                                      zeitschrift bdbaspekte

                                      ●   1 aktuelles Exemplar der Zeitschrift für
                                          professionelle Betreuungsarbeit Btplus

                                      ●   1 Testversion der Software BdB at work

                                      ●   1 Sonderausgabe der bdbaspekte
                                          „Versicherungen“

                                      ●   1 Weiterbildungsprogramm

                                      ●   1 BdB-Broschüre „Wir machen uns stark.
                                          Leitfaden für das BdB-Qualitätsregister“

            Beitragsordnung
            1. Der Mindestjahresbeitrag für natürliche Personen beträgt 150,- Euro
            2. Der Jahresbeitrag für juristische Personen beträgt 200,- Euro
            3. Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt 50,- Euro

            Der Jahresbeitrag ist jeweils zum Anfang des Jahres fällig. Zusätzlich
            zum entsprechenden Jahresbeitrag wird eine einmalige Aufnahme-
            gebühr von 35,- Euro erhoben

            Beim Eintritt in den BdB e.V. im:
            ●  1. und 2. Quartal eines Jahres wird der gesamte Jahresbeitrag
               erhoben.
            ● 3. Quartal eines Jahres wird der Jahresbeitrag um 25 Prozent
               ermäßigt.
            ● 4. Quartal eines Jahres wird der Jahresbeitrag um 50 Prozent
               ermäßigt.

            Bei denjenigen Mitgliedern, die nicht bereit sind, eine Abbuchungs-
            ermächtigung zu erteilen, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr
            von 10,- Euro erhoben. Sämtliche Rückbuchungs-, Verzugs- und
            Mahnungskosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.

24 _ Betreuung als Beruf
Aufnahmeantrag

Bitte per Fax an den BdB: (040) 3862 90 32

  Ja, ich möchte Mitglied werden.
    (Bitte alle Angaben in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine)

Name . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorname . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . PLZ/Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Telefon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fax . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

E-Mail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Geb.-Datum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . beruflicher Abschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Betreuer-Typ: 1=selbst., 2=Behörde, 3=Verein . . . . . . . . . .                           Bundesland (Abk.) . . . . . . . . . . . . .

Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V. Die Mitglied-
schaft beträgt mindestens 12 Monate. Anschließend kann die Mitgliedschaft zum Ende eines Kalender-
jahres unter Einbehaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Mit der
Weitergabe meiner Daten an die Sprecher/innen der Landesgruppen bin ich einverstanden.

Einzugsermächtigung: Hiermit bevollmächtige ich den Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V.,
die von mir zu entrichtenden Beiträge bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos einzuziehen. Sollte mein
Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens der kontoführenden Stelle keine
Verpflichtung zur Einlösung. Diese Ermächtigung ist jederzeit schriftlich widerrufbar.

Konto-Nr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . BLZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Geldinstitut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Kontoinhaber/-in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Datum                                                                                            Unterschrift

      Bitte schicken Sie mir die Anmeldeunterlagen für das BdB-Qualitätsregister zu

Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V. · Brodschrangen 3 - 5 · 20457 Hamburg · Tel. (040) 386 29 03-0

                                                                                                       Betreuung als Beruf _ 25
Familie · Betreuung · Soziales

     Btplus – die neue Zeitschrift
     für die professionelle Betreuungsarbeit
                                           Rund 15 Jahre nach Einführung des Betreuungsrechts stehen
                                           Themen der Professionalisierung, Qualitätssicherung und
                                           Standardisierung zunehmend im Fokus sowohl der Fach-
                                           diskussion als auch der Verbandsarbeit.

                                           Ihr Plus im Betreuungsrecht!
                                           Die neue Zeitschrift Btplus ist ein praxisorientiertes
                                           Informations- und Diskussionsforum für alle Fragen rund um
                                           die angrenzenden Fach- und Sachfragen im Betreuungsrecht.
                                           Dazu gehören z. B. Management, Professionalisierung und
                                           Qualitätssicherung, Vernetzung, Berufsrecht und Berufsethik.
                                           Mit Btplus erhalten Berufsbetreuer umfangreiches Wissen
                                           in den für Sie wichtigen Randgebieten.

     Format: DIN A4
                                           Unsere Themen                         Rubrikenübersicht
     Erscheinungsweise:
     4 Ausgaben pro Jahr                   • Betreuungsmanagement                • Beiträge
     Bezugsbedingungen:                    • Berufsbild/Berufsethik              • Meldungen
     Jahresabopreis: 63,50 v
     inkl. MwSt. und Versandkosten         • Qualitätssicherung                  • Veranstaltungskalender
     Vorzugspreis für Abonnenten           • Berufliche Perspektiven
     der Zeitschriften BtPrax und          • Neue Betätigungsfelder
     Mitglieder des BdB e.V.:
     43,– v (gegen Nachweis)               • Grundlagen Recht
     inkl. MwSt. und Versandkosten           Psychologie/Psychiatrie             In Zusammenarbeit
     Herausgegeben wird die                • Steuern                             mit dem
     Zeitschrift vom Bundesanzeiger
     Verlag in Verbindung mit dem          • Büroorganisation
     BdB, Bundesverband der
     Berufsbetreuer/-innen e.V.

                                      Bestellen per > www.bundesanzeiger-verlag.de > Postfach 10 05 34 · 50445 Köln
                                      Tel.: (02 21) 9 76 68-200 > Fax: (02 21) 9 76 68-115 > in jeder Buchhandlung

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