Bildungscampus Puntigam - EU-weit offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach BVergG 2018 ...
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EU-weit offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach BVergG 2018 Bildungscampus Puntigam Gradnerstraße 24, 8055 Graz Graz, am 18.01.2019
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam INHALTSVERZEICHNIS TEIL A – ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN .............................................................................4 A.1 NUTZERIN, AUSLOBERIN, AUFTRAGGEBERIN, WETTBEWERBSBÜRO ......................................................................... 4 A.1.1 NUTZERIN ...................................................................................................................................................... 4 A.1.2 AUSLOBERIN UND VERFAHRENSORGANISATION ......................................................................................................... 4 A.1.3 AUFTRAGGEBERIN / GRUNDEIGENTÜMERIN / BAUBETREUUNG ...................................................................................... 4 A.1.4 WETTBEWERBSBÜRO (VERFAHRENSBETREUUNG UND VORPRÜFUNG) .............................................................................. 4 A.2 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES ................................................................................................ 4 A.3 VERFAHRENSART .................................................................................................................................................... 4 A.4 REGISTRIERUNG U. AUSLOBUNGSUNTERLAGEN – WETTBEWERBSABWICKLUNG MITTELS E-VERGABEPLATTFORM ... 5 A.5 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN ........................................................................................................... 6 A.5.1 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN ............................................................................................................. 6 A.5.2 GEHEIMHALTUNGSPFLICHT UND ANERKENNUNG DER PREISGERICHTSENTSCHEIDUNG ............................................................ 6 A.5.3 PRÜFUNG UND FREIGABE DURCH DIE ZUSTÄNDIGE KAMMER DER ZIVILTECHNIKERINNEN FÜR STEIERMARK UND KÄRNTEN................ 6 A.5.4 WAHRUNG DER ANONYMITÄT, VERSTÄNDIGUNG DER TEILNEHMERINNEN ZUR VERTIEFTEN AUSARBEITUNG ................................ 6 A.5.5 BESICHTIGUNGSMÖGLICHKEIT WETTBEWERBSAREAL ................................................................................................... 6 A.5.6 ORTSBEGEHUNG UND HEARING ............................................................................................................................ 6 A.5.7 FRAGEBEANTWORTUNG...................................................................................................................................... 7 A.5.8 ABGABE DER WETTBEWERBSARBEITEN .................................................................................................................... 7 A.5.9 VORPRÜFUNG ................................................................................................................................................. 7 A.5.10 SITZUNGEN DES PREISGERICHTS ............................................................................................................................ 7 A.5.11 BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES ........................................................................................................ 8 A.5.12 AUSSTELLUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN ............................................................................................................ 8 A.5.13 RÜCKSENDUNG DER TEILNAHMEUNTERLAGEN UND WETTBEWERBSARBEITEN ..................................................................... 8 A.5.14 WETTBEWERBSSPRACHE ..................................................................................................................................... 8 A.6 TERMINE............... .................................................................................................................................................. 9 A.7 WETTBEWERBSTEILNEHMER/INNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG ........................................................................... 9 A.7.1 ANGABEN ZUR TEILNAHMEBERECHTIGUNG ............................................................................................................... 9 A.7.2 DER NACHWEIS DER TEILNAHMEBERECHTIGUNG IST WIE FOLGT ZU ERBRINGEN: ................................................................ 10 A.7.3 EIGNUNGSNACHWEISE ..................................................................................................................................... 10 A.7.4 TEILNEHMERINNENGEMEINSCHAFTEN ................................................................................................................... 10 A.7.5 MEHRFACHTEILNAHME .................................................................................................................................... 10 A.7.6 VARIANTEN................................................................................................................................................... 10 A.7.7 MITARBEITERINNEN ........................................................................................................................................ 11 A.7.8 ZIVILTECHNIKERINNEN UND KONSULENTINNEN ANDERER FACHRICHTUNGEN .................................................................... 11 A.7.9 AUSSCHLIEßUNGSGRÜNDE FÜR WETTBEWERBSTEILNEHMERINNEN GEM. TEIL B §2 WSA 2010 ........................................... 11 A.8 PREISE, ANERKENNUNGSPREISE, AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN ......................................................................... 12 A.9 PREISGERICHT, BERATUNG, VORPRÜFUNG ............................................................................................................ 12 A.9.1 PREISGERICHT................................................................................................................................................ 12 A.9.2 BERATUNG DES PREISGERICHTES (NICHT STIMMBERECHTIGT) ....................................................................................... 13 A.9.3 VORPRÜFUNG ARCHITEKTUR .............................................................................................................................. 13 A.9.4 VORPRÜFUNG KOSTEN ..................................................................................................................................... 13 A.9.5 VORPRÜFUNG BAUPHYSIK ................................................................................................................................. 13 A.9.6 VORPRÜFUNG BRANDSCHUTZ ............................................................................................................................ 13 A.10 ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG.............................................................................................................. 13 A.10.1 ABSICHTSERKLÄRUNG DER AUFTRAGGEBERIN .......................................................................................................... 13 A.10.2 VERGÜTUNG DER LEISTUNGEN............................................................................................................................ 14 A.10.3 VERPFLICHTUNG DER WETTBEWERBSTEILNEHMENDEN IM AUFTRAGSFALL ....................................................................... 14 A.10.4 ALLGEMEIN ................................................................................................................................................... 14 A.11 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT...................................................................................................................... 14 TEIL B – BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG ...........................................................................................15 B.1 AUFGABENSTELLUNG - PRÄAMBEL ........................................................................................................................ 15 B.1.1 PRÄAMBEL – STADT GRAZ, ABT. FÜR BILDUNG UND INTEGRATION ............................................................................... 15 B.1.2 AUFGABENSTELLUNG ....................................................................................................................................... 15 B.2 PLANUNGSRICHTLINIEN........................................................................................................................................ 16 B.2.1 STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ZIELSETZUNGEN ................................................................................... 16 B.2.2 DAS WETTBEWERBSGEBIET ............................................................................................................................... 16 B.2.3 ERSCHLIEßUNG / VERKEHRSPLANERISCHES GUTACHTEN ............................................................................................. 18 B.2.4 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE FREIRAUMPLANUNG................................................................................................ 18 Seite 2 von 32
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam B.2.5 TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ANFORDERUNGEN ...................................................................................... 18 B.3 PÄDAGOGISCHE KONZEPTE DER SCHULEN ............................................................................................................. 18 B.4 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM .................................................................................................................... 19 B.4.1 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM 1. BAUABSCHNITT ....................................................................................... 19 B.4.2 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM 2. BAUABSCHNITT ....................................................................................... 22 B.4.2 FREIFLÄCHEN ................................................................................................................................................. 26 B.5 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN............................................................................................................................ 27 B.5.1 BARRIEREFREIHEIT .......................................................................................................................................... 27 B.5.2 WIRTSCHAFTLICHKEIT / ÖKONOMISCHER FLÄCHENBEDARF .......................................................................................... 27 B.5.3 BAUWERKSKOSTEN NACH ÖNORM B1801-1 (ENDVALORISIERT 2022)........................................................................ 27 B.5.4 GROBTERMINPLAN .......................................................................................................................................... 28 B.5.5 ENERGIEOPTIMIERUNG ..................................................................................................................................... 28 B.6 ART, UMFANG UND FORM DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN........................................................................... 29 B.6.1 ABZUGEBENDE UNTERLAGEN ............................................................................................................................. 29 B 6.1.1 PLÄNE ........................................................................................................................................................ 29 B.6.1.2 ZUSÄTZLICHE UNTERLAGEN ................................................................................................................................ 29 B.6.1.3 MASSENMODELL M 1:500 .............................................................................................................................. 30 B.6.1.4 VERFASSERINNENBRIEF – FORMBLATT C16 ........................................................................................................... 30 B.6.2 ABZUGEBENDE UNTERLAGEN VERTIEFTE BEARBEITUNG .............................................................................................. 30 B.6.3 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG..................................................................................................... 30 B.7 BEURTEILUNGSKRITERIEN ..................................................................................................................................... 31 TEIL C – BEILAGEN .............................................................................................................................................32 Seite 3 von 32
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam TEIL A – ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN A.1 NUTZERIN, AUSLOBERIN, AUFTRAGGEBERIN, WETTBEWERBSBÜRO A.1.1 Nutzerin / Grundeigentümerin Stadt Graz - Abteilung für Bildung und Integration Keesgasse 6, 8010 Graz, Austria A.1.2 Ausloberin und Verfahrensorganisation Stadt Graz - Stadtbaudirektion / Referat Hochbau Europaplatz 20, 8011 Graz, Austria A.1.3 Auftraggeberin / Baubetreuung GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH Conrad-von Hötzendorf-Straße 94, 8010 Graz, Austria A.1.4 Wettbewerbsbüro (Verfahrensbetreuung und Vorprüfung) grabner I konrad architektinnen Brandhofgasse 10, 8010 Graz, Austria Ansprechpartnerin: Archin DIin Karin Grabner-Trummer E-Mail: wettbewerbe@grabner-konrad-arch.com T: +43316/81 55 13 A.2 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erweiterung der bestehenden Volks- und Neuen Mittelschule Puntigam in zwei Etappen. Im ersten Bauabschnitt ist der Neubau von 16 Volksschulklassen geplant. Im 2. Abschnitt erfolgt die Erweiterung der VS um 4 weitere Klassen, also in Summe auf 20 Klassen und der NMS von derzeit 8 auf 12 Klassen. Neben den angeführten Klassen liegt ein Fehlbestand von Sonder-, Sport und Verwaltungsräumen für beide Schultypen vor. A.3 VERFAHRENSART Der Wettbewerb wird als offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb mit EU-weiter Bekanntmachung elektronisch mittels e-Vergabeplattform und nachfolgendem Verhandlungs- verfahren im Oberschwellenbereich gemäß BVergG 2018 i.d.g.F. ausgelobt. Im Wettbewerb werden unter den eingereichten Wettbewerbsarbeiten in der Preisgerichtssitzung die 8 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge ausgewählt. Die Preisgerichtssitzung wird unter- brochen. Die VerfasserInnen der ausgewählten Wettbewerbsbeiträge werden lt. Pkt. A.5.4 über die Auswahl verständigt und aufgefordert, vertiefte Ausarbeitungen bzgl. Kosten und Bauphysik (Formblätter C14 bis C15) einzureichen. Aus diesen Einreichungen werden in der Fortsetzung der Preisgerichtssitzung die PreisträgerInnen ermittelt. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen der zuständigen Organe ein Verhandlungsverfahren gemäß BVergG 2018 i.d.g.F. mit dem/der GewinnerIn (1. Preis) des Wettbewerbs betreffend der Beauftragung für die Planungsleistungen Architektur (evtl. auch GeneralplanerInnenleistungen) durchgeführt (siehe Pkt. A.10 Absichtserklärung, Beauftragung). Seite 4 von 32
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam A.4 REGISTRIERUNG UND AUSLOBUNGSUNTERLAGEN – WETTBEWERBSABWICKLUNG MITTELS E-VERGABEPLATTFORM Gemäß Bundesvergabegesetz 2018 wird der Wettbewerb elektronisch mittels e-Vergabeplattform, in diesem Fall ANKÖ, abgewickelt. Dies bedeutet, dass die Kommunikation ausschließlich elektronisch erfolgt. Sowohl die / das • Bekanntmachung • Bereitstellung der Auslobungsunterlagen • Protokoll zur Ortsbegehung und zum Hearing • Fragebeantwortung • Abgabe / Hochladen der Wettbewerbsbeiträge • Bekanntmachung (Protokoll) des Wettbewerbergebnisses erfolgt über die e-Plattform. Das Modell ist fristgerecht beim Wettbewerbsbüro abzugeben. Die Wettbewerbsbeiträge werden elektronisch abgegeben. Für die Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit ist alleine die elektronische Abgabe maßgeblich. Die Abgabe des Wettbewerbsbeitrags hat elektronisch über die Vergabeplattform ANKÖ zu erfolgen. Überdies wird zur Gewährung eines qualitätsvollen Ausdrucks jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin die Möglichkeit eingeräumt, bis 03.04.2019 /16.00 Uhr, den Wettbewerbsbeitrag ausgedruckt (max 2 Plakate DIN A0 und 1 Mappe DIN A4 mit zusätzlichen Unterlagen – siehe Punkt B.6 ) und ausschließlich mit der sechsstelligen Verfahrenskennzahl versehen, dem Wettbewerbsbüro zu übermitteln. Die Übermittlung hat in einem Behältnis, das ausschließlich mit der sechsstelligen Verfahrenskennzahl beschrieben ist, zu erfolgen. Die ergänzend übermittelten Ausdrucke (max 2 Plakate DIN A0 und 1 Mappe DIN A4 mit zusätzlichen Unterlagen – siehe Punkt B.6 ) haben voll umfänglich dem elektronischen Wettbewerbsbeitrag, der alleine für die Rechtzeitigkeit und inhaltliche Vollständigkeit maßgeblich ist, zu entsprechen. Bei allfälligen Abweichungen sind allein die elektronisch übermittelten Unterlagen maßgeblich. Macht ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin von der Möglichkeit einer ergänzenden Vorlage von Ausdrucken nicht rechtzeitig Gebrauch, erfolgt der Ausdruck für die Beurteilung durch das Preisgericht durch das Wettbewerbsbüro, wobei keine bestimmte Qualität des Ausdrucks zugesichert werden kann.“ Für die WettbewerbsteilnehmerInnen gilt es, nachfolgende Schritte dabei zu beachten • eine kostenlose Registrierung beim ANKÖ ist notwendig, danach können die Auslobungsunterlagen eingesehen bzw. heruntergeladen werden • für das Hochladen der Wettbewerbsunterlagen ist eine elektronische Signatur (www.handy-signatur) notwendig • bitte beachten Sie, dass diese, falls nicht vorhanden, rechtzeitig aktiviert wird (spätestens 1 Wochen vor Abgabe) • alle nicht österreichischen TeilnehmerInnen können sich nur einer österreichischen Signatur bedienen, d.h. ein österreichischer Mobiltelefonvertrag muss vorhanden sein. (Es besteht das kostenpflichtige Service der Firma ANKÖ, die Signierung des Wettbewerbbeitrages zu übernehmen - support@ankoe.at oder über www.x-identity.eu sich freischalten zu lassen • dringend empfohlen wird das rechtzeitige Hochladen der Abgabedateien – es können im Vorfeld Testdateien, die jederzeit ausgetauscht oder überschrieben werden können, hochgeladen werden • um die Hochladedauer in Grenzen zu halten wird empfohlen, dass die Dateigrößen möglichst klein zu halten (siehe Punkt B.6) • nach erfolgter Abgabe kann eine Abgabebestätigung und ein Abgabeprotokoll heruntergeladen werden Seite 5 von 32
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam Das e-Vergabeportal gewährleistet in jeder Verfahrensphase die Anonymität der WettbewerbsteilnehmerInnen. Die Verschlüsselung der Identität erfolgt bei der Registrierung. Sämtliche Unterlagen sind wie üblich mit einer 6-stelligen Kennzahl zu versehen, und werden in weiterer Folge vom Wettbewerbsbüro anonymisiert. Der VerfasserInnenbrief ist ebenfalls hochzuladen. Die Anonymität ist gegeben, da der VerfasserInnenbrief sowie die Signatur nur durch einen gesonderten Vorgang einsehbar wird. Die Aufhebung der Anonymität erfolgt nach Autorisierung durch den Preisgerichtsvorsitzenden / die Preisgerichtsvoritzende (online auf der e- Vergabeplattform). A.5 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN A.5.1 Rechtsgrundlagen, Verfahrensregeln 1. Schriftliche Fragebeantwortung 2. Protokoll der Ortsbegehung und des Hearings 3. Wettbewerbsausschreibungstext samt Beilagen 4. Wettbewerbsstandard Architektur – WSA 2010 – Teil B i.d.g.F. 5. Stmk. Vergaberechtsschutzgesetz i.d.g.F 6. Bundesvergabegesetz (BVergG 2018) i.d.g.F. Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. A.5.2 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung Mit der Einreichung seines/ihres Wettbewerbsprojektes nimmt jede/r Teilnehmer/in sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltene Bedingungen an. Er/Sie ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig sind. Bei Streitigkeiten in formalen Fragen, nicht jedoch in solchen, die sich auf die Entscheidung des Preisgerichtes und insbesondere auf die Reihung der Wettbewerbsprojekte beziehen, werden Ausloberin und Wettbewerbsteilnehmende der Österreichischen Gerichtsbarkeit unterworfen. Als Gerichtsstand gilt Graz, als zuständige Behörde das Landesverwaltungsgericht Steiermark. A.5.3 Prüfung und Freigabe durch die zuständige Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten Die zuständige Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten wurde im Rahmen ihrer Obliegenheiten tätig und hat die Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der WSA 2010 überprüft bzw. freigegeben sowie mit dem Schreiben vom 21.12.2018 ihre PreisrichterInnen nominiert (siehe Beilage C20 – Stellungnahme ZT Kammer). A.5.4 Wahrung der Anonymität, Verständigung der TeilnehmerInnen zur vertieften Ausarbeitung Das Verfahren verläuft für das Preisgericht und die Vorprüfung während der gesamten Verfahrensdauer anonym. Die TeilnehmerInnen, die zur vertieften Bearbeitung aufgefordert werden, werden über die e-Vergabeplattform anonym verständigt. A.5.5 Besichtigungsmöglichkeit Wettbewerbsareal Das Wettbewerbsareal ist von der Gradnerstraße und der Nippelgasse aus frei einsehbar und teilweise zugänglich. Das Begehen des Bestandes ist nur im Zuge des Hearings möglich. A.5.6 Ortsbegehung und Hearing Zu dem unter Pkt. A.6 angegebenen Termin und Ort finden eine Ortsbegehung und ein Hearing mit den TeilnehmerInnen sowie VertreterInnen des Preisgerichts statt. Im Anschluss an die Begehung können im Hearing Fragen gestellt werden. Über die Begehung und das Hearing sowie die bis zu diesem Zeitpunkt eingelangten Fragen wird ein Protokoll verfasst, das ebenso wie die Fragebeantwortung auf der unter Pkt. A.4 angeführten e-Vergabeplattform ANKÖ bereitgestellt wird. Die örtliche Besichtigung und das anschließende Hearing sind kein verpflichtender Bestandteil des Seite 6 von 32
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam Wettbewerbes, eine Teilnahme wird aber dringend empfohlen. A.5.7 Fragebeantwortung Fragen zum Wettbewerbsinhalt sind innerhalb der angeführten Frist (siehe Pkt. A.6 Termine) zur Wahrung der Anonymität ausschließlich schriftlich zu stellen und auf das e-Vergabeportal ANKÖ (siehe Pkt. A.4) hochzuladen. Die Fragen werden aufgenommen, anonymisiert und in Abstimmung mit dem Preisgericht beantwortet. Die Fragebeantwortung erfolgt in der Frist gemäß Pkt. A.6 Termine. Sie wird Bestandteil der Wettbewerbsauslobung. In der Phase der vertieften Bearbeitung ist keine Fragebeantwortung vorgesehen. A.5.8 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeit muss innerhalb der Frist gemäß Pkt. A.6 Termine auf das e-Vergabeportal hochgeladen werden (siehe Pkt. A.4). Zusätzlich ist es möglich bzw. gewünscht, die Unterlagen physisch fristgerecht zum angeführten Termin beim Wettbewerbsbüro persönlich oder per Post / Boten abzugeben. Das Wettbewerbsmodell muss innerhalb der unter Pkt. A.6 angeführten Frist beim Wettbewerbsbüro unter Wahrung der Anonymität einlagen (es gilt die Eingangsbestätigung des Wettbewerbsbüros). Die Verantwortung für ein termingerechtes Einlangen bzw. Hochladen liegt bei dem/bei der TeilnehmerIn. Verspätet eingelangte, hochgeladene Wettbewerbsunterlagen oder Modelle können nicht berücksichtig werden. Zum Nachweis der Übergabe / des Hochladens werden Übernahme- bestätigungen mit der jeweiligen Projektkennzahl ausgestellt bzw. kann eine Hochladebestätigung und Protokoll heruntergeladen werden. A.5.9 Vorprüfung Bei der Vorprüfung aller Wettbewerbsarbeiten wird die Einhaltung der geforderten Bedingungen und Vorgaben allgemein geprüft. Kriterien sind: • Einhaltung der fristgerechten Abgabe • Einhaltung der Auslobungsbedingungen • Wahrung der Anonymität • Überprüfung der Vollständigkeit der geforderten Leistungen und Unterlagen • Einhaltung der Rahmenbedingungen und der Vorgaben aus dem Raum- und Funktionsprogramm • barrierefreie Ausführung • Einhaltung städtebaulicher, bebauungs- und baurechtlicher Vorgaben • rechnerische Überprüfung der Flächen- und Kubaturermittlung Die 8 ausgewählten Projekte der Preisgerichtssitzung werden zusätzlich hinsichtlich nachstehend genannter Kriterien geprüft: • Bauphysik • Brandschutz • Kosten Von der Vorprüfung werden ausschließlich faktisch prüfbare Kriterien geprüft und in einem Vorprüfungsbericht dokumentiert. Jegliche Bewertung obliegt dem Preisgericht. A.5.10 Sitzungen des Preisgerichts Die Sitzungen des Preisgerichts finden zu den unter Pkt. A.6 Termine genannten Zeitpunkten und Ort statt. Im Zuge der konstituierenden Sitzung des Preisgerichts am 9.1.2019 wurde die Vorgehensweise des Preisgerichts festgelegt, diese wird sich prinzipiell am WSA 2010 orientieren (unbeschadet der Bestimmungen lt. Pkt. A 5.1). Weiters wurde Seite 7 von 32
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam Arch DI Bettina Brunner-Krenn zur Vorsitzenden Arch DI Michael Steinlechner zum stellvertr. Vorsitzenden DI Heinz Reiter zum Schriftfüher DI Michael Mayer zum stellvertr. Schriftfüher gewählt. In der Preisgerichtssitzung werden aus allen termingerecht eingereichten Beiträgen die 8 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge ausgewählt, es werden keine NachrückerInnen bestimmt. Bei Wiederaufnahme der Preisgerichtssitzung erfolgt die Vergabe der Preise lt. Pkt. A.8. A.5.11 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Das Wettbewerbsergebnis wird den GewinnerInnen sowie der zuständigen Länderkammer der ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen unmittelbar nach Vorliegen des Ergebnisses informell bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichts wird allen registrierten WettbewerbsteilnehmerInnen, PreisrichterInnen, ErsatzpreisrichterInnen, BeraterInnen sowie der zuständigen Länderkammer der ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen binnen 8 Tagen zum Herunterladen auf der e-Vergabeplattform bereit gestellt. A.5.12 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Es ist beabsichtigt, alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten nach Abschluss des Preisgerichts mindestens eine Woche auszustellen. Die Namen der VerfasserInnen der Wettbewerbsarbeiten sowie deren MitarbeiterInnen werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen registrierten WettbewerbsteilnehmerInnen, den PreisrichterInnen, ErsatzpreisrichterInnen, der zuständigen Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten bekannt gegeben. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlussbericht (Protokoll) des Preisgerichts wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Weiters soll das Verfahren nach Vorliegen des Ergebnisses im Internetportal „Wettbewerbe“ der Bundeskammer präsentiert werden. Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der Publikation ihrer Wettbewerbsarbeiten im Rahmen des Internetportals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen sowie weiterer Medien (z.B. GAT ) durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die WettbewerbsteilnehmerInnen um die Einhaltung der in Pkt. B.6 angeführten Regeln ersucht. A.5.13 Rücksendung der Teilnahmeunterlagen und Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten können nach Ende der Ausstellung im Büro der Ausloberin innerhalb einer angemessenen, noch bekanntzugebenden Frist abgeholt werden (für Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet). Eine evtl. gewünschte Rücksendung kann nur gegen Kostenersatz erfolgen. Die Wettbewerbs- arbeiten, die nicht abgeholt oder zurückgesandt wurden, werden vernichtet. Die Unterlagen der PreisträgerInnen verbleiben bei der Auftraggeberin. A.5.14 Wettbewerbssprache Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch. Seite 8 von 32
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam A.6 TERMINE Konstituierende Preisgerichtssitzung MI, 09.01.19, 9Uhr 30 Uhr Bauamtsgebäude EG, Foyer links Bekanntmachung MI,16.01.19 Tag der Absendung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt Bekanntmachung auf der e-Vergabeplattform ANKÖ Upload WB-Unterlagen auf e-Vergabeplattform ANKÖ FR, 18.01.19 Ortsbegehung und Hearing, Frist Fragestellung 1 Treffpunkt Turnsaal Bestand MI, 30.01.19, 14:00 Uhr anschließend Ortsbegehung / Wettbewerbsareal Gradnerstraße 24, 8055 Graz Upload Protokoll Hearing und Fragebeantwortung 1 MI, 06.02.19 Frist Fragestellung 2 bis MI, 13.02.19 Upload der Fragebeantwortung 2 MI, 20.02.19 Abgabe / Upload der Wettbewerbsarbeiten auf e-Vergabeplattform verpflichtend und möglich physisch bis MI, 03.04.19, 16:00 Uhr im Wettbewerbsbüro Abgabe der Wettbewerbsmodelle bis MI, 17.04.19, 16:00 Uhr im Wettbewerbsbüro Sitzung des Preisgerichts MI, 08.05.19, ab 9:00 Uhr Auswahl der 8 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge Reservetag: DO, 09.05.19 Ort wird gesondert bekannt gegeben Aufforderung zur Teilnahme vertiefter Ausarbeitung an die VerfasserInnen der 8 bestgeeigneten MO, 13.05.19 Wettbewerbsbeiträge anonym via e-Vergabeplattform Abgabe der Wettbewerbsarbeiten vertiefte Ausarbeitung bis MO, 27.05.19,16:00 Uhr auf e-Vergabeplattform Fortsetzung des Preisgerichts DI, 18.06.19, ab 09:00 Uhr Jurierung der PreisträgerInnen Turnsaal Puntigam wird gesondert bekannt Pressekonferenz gegeben wird gesondert bekannt Wettbewerbsausstellung gegeben wird gesondert bekannt Bekanntgabe Wettbewerbsergebnis (EU, AIK, GAT) gegeben wird gesondert bekannt Abholung der Wettbewerbsarbeiten im Büro der Ausloberin gegeben A.7 WETTBEWERBSTEILNEHMER/INNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG A.7.1 Angaben zur Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind: • Österreichische ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen für Hochbau und ZT-Gesellschaften mit entsprechender aufrechter oder ruhender Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz i.d.g.F. • Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen ArchitektIn oder eines/r freiberuflichen IngenieurkonsulentIn auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. BefugnisträgerInnen gleichzuhalten ist, Seite 9 von 32
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam befugt ausüben. • Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des/der TeilnehmerIn besitzen. • Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten GeschäftsführerInnen bzw. der/die VerfasserIn der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Für die nichtösterreichischen TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht der DienstleisterInnen vor Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an den/die Dienstleistungs- empfängerIn gemäß § 32 ZTG hingewiesen. Die Eignungskriterien betreffend Befugnis, allg. beruflicher Zuverlässigkeit, finanzieller, wirtschaftlicher und technischer Leistungsfähigkeit müssen zum Zeitpunkt der Abgabe von Wettbewerbsarbeiten gegeben sein. A.7.2 Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist wie folgt zu erbringen: Eine Kopie des Nachweises der Befugnis (§81 BVergG 2018) ist dem Verfasserbrief beizulegen. Er ist in deutscher Sprache vorzulegen und darf nicht älter als sechs Monate sein. A.7.3 Eignungsnachweise Zu Beginn des Verhandlungsverfahrens sind folgende Eignungsnachweise beizubringen: • Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit lt. § 82 Abs. 1 BVergG 2018 • Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit lt.§ 84 BVergG 2018 • Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit lt. § 85 BVergG 2018 Die Nachweise gelten mit der Vorlage der aufrechten Befugnis sowie dem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 MIO Euro als erbracht. Die Trennung von Planung und Ausführung muss unabdingbar gewährleistet sein und ist durch eine entsprechende Verzichtserklärung sicherzustellen. Die einzelnen Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Im Falle einer ruhenden Befugnis verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in, im Zuge des Verhandlungsverfahrens eine schriftliche Bestätigung über die Aufrechtstellung der Befugnis zu erbringen. A.7.4 TeilnehmerInnengemeinschaften Es ist ein/e bevollmächtigte/r VertreterIn (Federführende/r) der TeilnehmerInnengemeinschaften zu nennen, die/der zur uneingeschränkten Vertretung aller angeführten Mitglieder der TeilnehmerInnengemeinschaften gegenüber der Auftraggeberin im gegenständlichen Vergabe- verfahren und in sämtlichen Belangen der Vertragsabwicklung bevollmächtigt ist. Die Zusammensetzung der TeilnehmerInnengemeinschaften darf während des Verfahrens nicht geändert werden. Im Falle der Beauftragung einer TeilnehmerInnengemeinschaft verpflichtet sich diese, das Projekt als ARGE abzuwickeln. A.7.5 Mehrfachteilnahme Jede/r TeilnehmerIn ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit im Realisierungswettbewerb einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen der/die VerfasserIn beteiligt ist, nach sich. A.7.6 Varianten Varianten sind nicht zugelassen. Seite 10 von 32
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam A.7.7 MitarbeiterInnen Die WettbewerbsteilnehmerInnen dürfen sich eines/einer oder mehrerer MitarbeiterInnen, die über keine aufrechte Befugnis eines/einer ArchitektIn oder ZivilingenieurIn für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese MitarbeiterInnen dürfen von den TeilnehmerInnen genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen. A.7.8 ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen können als MitarbeiterInnen der WettbewerbsteilnehmerInnen genannt werden. A.7.9 Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen gem. Teil B §2 WSA 2010 (1) Die Mitwirkung an der Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) und mit den Berufsinteressen der TeilnehmerInnen seitens der Bundeskammer bzw. einer der Länderkammern stellt keinen Ausschließungsgrund für die Wettbewerbsteilnahme dar. (2) Von der Teilnahme an einem Architekturwettbewerb sind ausgeschlossen: a) Personen oder Unternehmen, die an der Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen unmittelbar oder mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre; b) Personen oder Unternehmen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Architekturwettbewerb mitgewirkt haben, sofern der in der Vorarbeit wurzelnde Wissensvorsprung gegenüber den WettbewerbsteilnehmerInnen nicht durch das nachweisliche Zugänglichmachen der Informationen, insbesondere durch die Veröffentlichung allfälliger Vorprojekte, egalisiert wird; c) die VorprüferInnen, Preis- und ErsatzpreisrichterInnen sowie: ca.) deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatte/Ehegattin, eingetragene/r Partner/Partnerin, Lebensgefährte/Lebensgefährtin, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum vierten Grad Verwandte oder im zweiten Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene); cb) deren TeilhaberInnen an aufrechten ZiviltechnikerInnengesellschaften (Büro- oder Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange als aufrechte ZiviltechnikerInnengesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden); d) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.B. Angestellte bei UniversitätsprofessorInnen, die Angehörigen der von diesen geleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht; e) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner Entscheidung als PreisrichterIn zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, die auf die Urheberschaft schließen lässt. (3) Ausschließungsgründe gemäß Abs. 1 und 2, die erst während des Architekturwettbewerbs entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. (4) Ausschließungsgründe gemäß Abs. 1 und 2 werden für TeilnehmerInnen auch dann wirksam, wenn sie sich auf am Architekturwettbewerb mitwirkende MitarbeiterInnen der Teilnahme- berechtigten beziehen. In Ergänzung zum Ausschließungsgrund gem. Pkt. A.7.3. (Nichterfüllung der Eignungskriterien) gelten als weitere Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gem. Teil B § 17 WSA 2010 (1) Bei Vorliegen eines der folgenden Verstöße – wie auch wegen eines Ausschließungsgrundes gem. §2 – muss die betroffene Wettbewerbsarbeit vom Preisgericht ausgeschieden werden: a) wegen verspäteter Abgabe b) wegen Verletzung der Anonymität c) wegen des Versuchs der Beeinflussung der Vorprüfung oder des Preisgerichts Seite 11 von 32
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam d) wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung e) wegen fehlender Erklärung zur Trennung von Planung und Ausführung f) wegen Vorlage mehrerer Wettbewerbsarbeiten (2) Bei Vorliegen sonstiger Verstöße gegen Wettbewerbsunterlagen – Formalfehler, Unterschreitung des Erfordernisprogramms – kann die betroffene Wettbewerbsarbeit vom Preisgericht ausgeschieden werden. Das Ausscheiden muss im Protokoll begründet werden. A.8 PREISE, ANERKENNUNGSPREISE, AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten ist entspr. §9 WSA 2010 insgesamt eine Preisgeldsumme von EUR 90.000,-- (exkl. 20% Umsatzsteuer) vorgesehen: 1. Preis EUR 27.000,-- (exkl. 20% Umsatzsteuer) 2. Preis EUR 22.000,-- (exkl. 20% Umsatzsteuer) 3. Preis EUR 17.000,-- (exkl. 20 % Umsatzsteuer) 3 Anerkennungspreise zu je EUR 8.000 (exkl. 20% Umsatzsteuer) Als Aufwandsentschädigung für die Weiterbearbeitung ihrer Beiträge werden €40.000,-- (exkl. 20 % Umsatzsteuer) zu gleichen Teilen an die ausgewählten 8 WB-TeilnehmerInnen aufgeteilt, sofern die geforderten Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Nicht ausbezahlte Aufwandsentschädigungen werden nicht anteilig auf die verbliebenen TeilnehmerInnen ausbezahlt. Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise und Anerkennungspreise erfolgen. Die Gesamtsumme und die ausgelobte Anzahl der Preise sind jedoch in jedem Fall zu vergeben. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Auftraggeberin Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben. Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der ProjektverfasserInnen (VerfasserInnenbrief, Identitätsnachweis) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der/die Verfasser/In einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Das Preisgericht bestimmt zu diesem Zwecke zwei NachrückerInnen. A.9 PREISGERICHT, BERATUNG, VORPRÜFUNG A.9.1 Preisgericht HauptpreisrichterIn ErsatzpreisrichterIn Fachpreisrichter (AIK) Arch DI Bettina Brunner-Krenn Arch DI Julia Klammer-Zeleny Arch DI Michael Steinlechner Arch DI Thomas Klietmann Fachpreisrichter Fachbeirat für Baukultur Archin Maga arch Maga art Sonja Gasparin Arch DI Ernst Beneder Fachpreisrichter Stadtplanungsamt DI Michael Mayer DI Andreas Roschitz Fachpreisrichter Stadtbaudirektion DI Heinz Reiter DIin Ingrid Frisch SachpreisrichterIn Abt. für Bildung und Integration DI Günter Fürntratt DI Winfried Ranz Sachpreisrichter GBG BM Ing. Rainer Plösch DI Amir Istfanous Seite 12 von 32
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam A.9.2 Beratung des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt) Als BeraterInnen werden beigezogen: VS Dir. Dipl. Päd. Roland Schadl, BEd - Schulleiter VS Puntigam NMS Dir in, Ingrid Ninaus,M.eD - Schulleiterin NMS Puntigam Ing. Wolfgang Skof - Stadt Graz, Abt. für Bildung und Integration DIin Constanze Koch-Schmuckerschlag - Stadt Graz, Stadtbaudirektion, Ref. Barrierefreies Bauen DIin Renate Mußbacher- Stadt Graz, Abteilung für Verkehrsplanung Mag. Heinz Paulmichl - Stmk. Landesregierung, Abt. A6 Bildung und Gesellschaft DI Johannes Jagersbacher – Stadt Graz, Stadtbaudirektion, Referat Hochbau A.9.3 Vorprüfung ARCHITEKTUR grabner I konrad architektinnen Brandhofgasse 10, 8010 Graz, Austria Ansprechpartner: Archin DIin Karin Grabner-Trummer E-Mail: wettbewerbe@grabner-konrad-arch.com A.9.4 Vorprüfung KOSTEN Thomas Lorenz ZT GmbH Raiffeisenstraße 30 8010 Graz Ansprechpartner: DI Christoph Schmied A.9.5 Vorprüfung BAUPHYSIK Grazer Energieagentur Kaiserfeldgasse 13/I, 8010 Graz, Austria Ansprechpartner: DI Gerhard Bucar A.9.6 Vorprüfung BRANDSCHUTZ EMB GmbH Kärntnerstraße 355a 8054 Graz Ansprechpartner: Rainer Mensing-Braun A.10 ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG A.10.1 Absichtserklärung der Auftraggeberin Die Auftraggeberin beabsichtigt für beide Bauabschnitte vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen der zuständigen Organe, mit dem/der VerfasserIn des vom Preisgericht erstgereihten Projekts (WettbewerbsgewinnerIn) in ein Verhandlungsverfahren zu treten, um die weiteren Planungsleistungen für Architektur lt. Punkt A10.2 (eventuell auch GeneralplanerInnenleistungen) zu beauftragen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Umfang der Planungsleistungen (evtl. GeneralplanerInnenleistungen), siehe Pkt. A.10.2, und die darin enthaltenen Architekturbüroleistungen im Zuge des Verhandlungsverfahrens festzulegen. Sollte im Zuge dieses Verhandlungsverfahrens mit dem/der erstgereihten Preisträger/in kein Einvernehmen zu erzielen sein, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, mit dem/der VerfasserIn des zweit gereihten Projektes, falls hier wiederum kein Einvernehmen erzielt werden kann, mit dem/der VerfasserIn des dritt gereihten Projektes Verhandlungen aufzunehmen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung von dem / der ProjektverfasserIn zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen architektonischen Merkmale erhalten bleiben. Seite 13 von 32
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam A.10.2 Vergütung der Leistungen Die Beauftragung folgender Planungsleistungen gemäß Gliederung des Leistungsmodells Objektplanung - Architektur (LM.OA) ist vorgesehen: LPH 2 Vorentwurf LPH 3 Entwurfsplanung LPH 4 Einreichplanung LPH 5 Ausführungsplanung LPH 6 Ausschreibung samt Mitwirkung an der Vergabe LPH 7 Begleitung der Bauausführung Eine allfällige Überarbeitung des Beitrages im Sinne der Preisgerichtsempfehlung wird nur dann gesondert vergütet, wenn sich das weitere Projekt wesentlich von der Wettbewerbsarbeit unterscheiden würde. A.10.3 Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmenden im Auftragsfall Der / die Wettbewerbsteilnehmende versichert: • dass er / sie gemäß den Verfahrensbedingungen planungs- und berufsausübungsberechtigt ist. • dass er / sie für die erforderlichen Planungsleistungen zur Verfügung steht und zur sach- und termingerechten Durchführung in der Lage ist. • dass sich der abgegebene Wettbewerbsbeitrag im vorgegebenen Kostenrahmen befindet. • dass er / sie ausreichend berufshaftpflichtversichert ist (Versicherungssumme EUR 1.000.000,-) A.10.4 Allgemein Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, bei einer Unrealisierbarkeit des Vorhabens keine Ansprüche, die über die angeführten Vergütungsregelungen hinausgehen, geltend zu machen. A.11 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an die Auftraggeberin über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.B. Pläne, Skizzen, Modelle und sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) verbleiben den VerfasserInnen. Die Auftraggeberin erhält jedoch mit der Durchführung des Wettbewerbes auch das Recht zur Veröffentlichung aller Projekte, wobei die TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen zu nennen sind. Weiters erhält die Auftraggeberin das Recht der Veröffentlichung aller Projekte, nach Anfrage von anderen Institutionen (wie z.B. AIK, GAT, div. Printmedien oder Internetportale). Seite 14 von 32
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam TEIL B – BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG B.1 AUFGABENSTELLUNG - PRÄAMBEL B.1.1 Präambel – Stadt Graz, Abt. für Bildung und Integration „Kinder sind ein Geschenk (für die Welt) – diese Wahrheit ist universal und allseits anerkannt. Kinder sorgen nicht nur für den Fortbestand der Menschheit, sondern auch für die stetige Weiterentwicklung unserer technischen Errungenschaften, der Künste, Wissenschaften und der Philosophie. Dieser Fortschritt und die damit einhergehende ständige Veränderung bestehender Einrichtungen und Werte werden selten von allen gleichermaßen willkommen geheißen und begrüßt, denn sie stehen dem Wunsch, dass alles so bleiben möge, wie es ist, entgegen. Gerade die dadurch entstehende Reibung macht es aber möglich und sogar aufregend für uns alle, neue Wege des kreativen Miteinanders zu finden.“ (Jesper Juul, Kinder sind Geschenke für die Welt) Wir, die Abteilung für Bildung und Integration, als künftige Nutzerin der Schulen, sehen unsere Bildungsräume als Möglichkeitsräume für unterschiedliche Lern- und Lehrszenarien. Diese Orte des produktiven Miteinanders sind Lebensraum, Arbeitsstätte und Unterrichtsraum zugleich. Sie sind im Maßstab und in den Bedürfnissen den Kindern angepasst, ohne kindlich zu sein. Sie bieten den Lehrenden Raum zum kooperativen Arbeiten und unterstützen das Gemeinsame einer durch Diversität geprägten Gesellschaft unserer Stadt. Unsere Schulräume beinhalten Interaktions- und Präsentationszonen, Bereiche zum Forschen, zur Entwicklung von Kreativität und des Austausches. Diese Räume unterstützen die Pädagoginnen und Pädagogen im Vermitteln der notwendigen „skills“ , wie persönliche und soziale Verantwortung, Kollaboration, Lernen lernen, digitale Kompetenzen, Kommunikation, kritisches Denken und Kreativität. Den notwendigen Input zu diesen Themen liefert ihnen die Anlage „Exploring Future Classroom Lab“. Zudem erhalten Mobile Devices Einzug in den Unterrichtsalltag. Als Planerinnen und Planer bilden sie diese neue Art des Unterrichtens räumlich ab. Die Abteilung für Bildung und Integration legt Wert auf eine hohe Gestalt- und Nutzungsqualität der Innen- und Außenräumen ihrer Schulgebäude. Die Bibliothek zur Förderung des analogen Lesens als Ergänzung zur digitalen Bildung ist wesentliches Element im Raumgefüge. Die Architektinnen und Architekten sind eingeladen, für den „Lebensraum Schule“, in dem sich die Schülerinnen und Schüler zunehmend ganztags aufhalten, geeignete Raumkonzepte zu gestalten, welche den Kindern eine hohe Aufenthaltsqualität sowohl für die Phasen des Lernens als auch der Freizeit bieten. Dabei ergeben gut gelöste funktionale Zusammenhänge zwischen Innen- und Außenraum und die Ausbildung von hochwertigen Freiräumen wichtige Mehrwerte im Schulbetrieb. Mit der Auslobung eines Architekturwettbewerbs zur Lösungsfindung bekennen wir uns zur Weiterentwicklung der Baukultur und zur Förderung modernen pädagogischen Handelns. Wir erhoffen uns vielfältige Interpretationen eines zeitgemäßen Schulbaus und legen als Stadtverwaltung dabei Wert auf Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in der Errichtung sowie im Betrieb unserer Schulen. B.1.2 Aufgabenstellung ist die Erweiterung der bestehenden Volks- und Neuen Mittelschule (NMS) Puntigam in zwei Etappen. Im ersten Bauabschnitt ist der Neubau von 16 Volksschulklassen geplant. Im 2. Abschnitt erfolgt die Erweiterung der VS um 4 weitere Klassen, also auf 20 neuerrichtete VS Klassen und die Erweiterung der NMS von derzeit 8 auf 12 Klassen. Neben den angeführten Klassen ist der Bedarf von Sonder-, Sport und Verwaltungsräumen für beide Schultypen gegeben. Zielsetzung der WB-Aufgabe ist gelebte Kooperationen der Schulen untereinander auch räumlich abzubilden und eine optimierte Nutzung der Ressourcen zu erreichen. Seite 15 von 32
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam Zu diesem Zweck sollen • zukünftig Teile des Raumprogrammes (Aula und Bibliothek) von beiden Schulen genutzt werden und damit eine räumliche (interne) Verschränkung der beiden Schulen gegeben sein • eine gemeinsame Adressbildung der beiden Schulen - Präsenz nach Außen - mit Vorplatz an der Gradnerstraße entstehen • eine Konzentration der Baumassen im süd-westlichen Teil des Grundstückes erfolgen • der Versiegelungsgrad möglichst gering gehalten werden, um den Schülern und Schülerinnen entsprechende Außenräume zu bieten bzw. eventuell in ferner Zukunft notwendige Erweiterungen zu ermöglichen. • eine vekehrsfreie bzw. -beruhigte Zone zum westlich gelegenen Kindergarten geschaffen werden, um Übergänge zu erleichtern bzw. sicherer zu gestalten. Die derzeit 9-klassige VS ist in einem flächigen, pavillonartigen, eingeschossigen Bestandsgebäude, das den NW-Teil des Grundstückes in Anspruch nimmt, untergebracht. Aufgrund des Sanierungsbedarfes bzw. der zu erwartenden intensiven Umbauarbeiten am Bestand und da eine Aufstockung des bestehenden VS-Gebäudes aus statischer Sicht (siehe Beilage C09) nicht als sinnvoll erachtet wird, wird das Gebäude zur Neuplanung freigegeben. Zur Vermeidung kostenintensiver Provisorien / Neuerrichtung von bestehenden Klassen für die Klassen während beider Bauphasen sind die WB-TeilnehmerInnen angehalten, einen möglichst großen Teil der VS, zumindest jedoch 1 Cluster (= 4 Klassen) samt mindest notwendiger Infrastruktur bis Fertigstellung des 2. Bauabschnittes zu erhalten. Der verbleibende Bestandscluster soll mit dem Neubau zumindest durch einen provisorischen überdachten Gang verbunden sein. Die NMS befindet sich im zweigeschossigen, OstWest-gestreckten Baukörper. Dieser ist mit Innenatrien teilweise zweihüftig und parallel zur Gradnerstraße angeordnet. Zukünftig wird die westlich der bestehenden Aula gelegene Schulwartwohnung im EG nicht mehr benötigt. Dieser Bereich, sowie die darüber befindliche Direktion, der Lehrersozialbereich und die Aula stehen als Anknüpfungspunkt / gemeinsame Zone der beiden Schulen im 1. Bauabschnitt zur Disposition. LehrerInnen- und Direktionsbereich werden bis zum 2. Bauabschnitt provisorisch im Zeichensaal untergebracht. Der im Osten der Volksschule solitär stehende Turnsaal wird derzeit von beiden Schulen genutzt und ist an diese durch überdachte Verbindungsgänge angeschlossen. Aufgrund der erfolgten Sanierung des Turnsaals ist dieser zu erhalten. Die Umkleiden und Nebenräume sind im 2. Baubaschnitt zu erneuern. Im Endausbau wird der Turnsaal der NMS zur Verfügung stehen und soll mittels beheizter Verbindungsgänge erschlossen werden. B.2 PLANUNGSRICHTLINIEN B.2.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen und Zielsetzungen siehe städtebaulich-raumplanerisches Gutachten (Beilage C03) B.2.2 Das Wettbewerbsgebiet Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Bezirk Puntigam, nördlich der Gradnerstraße, östlich der Nippelgasse und umfasst die Grundstücke 213/2 und .617 mit einer Größe von 20.790 m2. Die oa Bestandsgebäude (VS, NMS Turnsaal) sowie die beiden Schulen verbindende Nebengebäude befinden sich im westlichen Teil des Grundstücks. Im Osten steht eine, an den Turnsaal angeschlossene, Sportfläche zur Verfügung. Das freigegebene Baufeld umfasst den westlichen Grundstücksteil und ist im Osten mit Flucht der bestehenden NMS begrenzt. Ausdrücklich gewünscht ist, den nördlichen Grundstücksteil bebauungsfrei zu halten, um großzügige, zusammenhängende Freiflächen zu erhalten. Für den Freiflächennachweis (Außenanlagen) ist das gesamte Grundstück (inkl. Sportplatz) heranzuziehen. Seite 16 von 32
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