Bildungscampus Puntigam - EU-weit offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach BVergG 2018 ...

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Bildungscampus Puntigam - EU-weit offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach BVergG 2018 ...
EU-weit offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb
mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach BVergG 2018

              Bildungscampus Puntigam
                                     Gradnerstraße 24, 8055 Graz

                                                   Graz, am 18.01.2019
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam

INHALTSVERZEICHNIS
TEIL A – ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN .............................................................................4
A.1 NUTZERIN, AUSLOBERIN, AUFTRAGGEBERIN, WETTBEWERBSBÜRO ......................................................................... 4
   A.1.1 NUTZERIN ...................................................................................................................................................... 4
   A.1.2 AUSLOBERIN UND VERFAHRENSORGANISATION ......................................................................................................... 4
   A.1.3 AUFTRAGGEBERIN / GRUNDEIGENTÜMERIN / BAUBETREUUNG ...................................................................................... 4
   A.1.4 WETTBEWERBSBÜRO (VERFAHRENSBETREUUNG UND VORPRÜFUNG) .............................................................................. 4
A.2 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES ................................................................................................ 4
A.3 VERFAHRENSART .................................................................................................................................................... 4
A.4 REGISTRIERUNG U. AUSLOBUNGSUNTERLAGEN – WETTBEWERBSABWICKLUNG MITTELS E-VERGABEPLATTFORM ... 5
A.5 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN ........................................................................................................... 6
   A.5.1 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN ............................................................................................................. 6
   A.5.2 GEHEIMHALTUNGSPFLICHT UND ANERKENNUNG DER PREISGERICHTSENTSCHEIDUNG ............................................................ 6
   A.5.3 PRÜFUNG UND FREIGABE DURCH DIE ZUSTÄNDIGE KAMMER DER ZIVILTECHNIKERINNEN FÜR STEIERMARK UND KÄRNTEN................ 6
   A.5.4 WAHRUNG DER ANONYMITÄT, VERSTÄNDIGUNG DER TEILNEHMERINNEN ZUR VERTIEFTEN AUSARBEITUNG ................................ 6
   A.5.5 BESICHTIGUNGSMÖGLICHKEIT WETTBEWERBSAREAL ................................................................................................... 6
   A.5.6 ORTSBEGEHUNG UND HEARING ............................................................................................................................ 6
   A.5.7 FRAGEBEANTWORTUNG...................................................................................................................................... 7
   A.5.8 ABGABE DER WETTBEWERBSARBEITEN .................................................................................................................... 7
   A.5.9 VORPRÜFUNG ................................................................................................................................................. 7
   A.5.10 SITZUNGEN DES PREISGERICHTS ............................................................................................................................ 7
   A.5.11 BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES ........................................................................................................ 8
   A.5.12 AUSSTELLUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN ............................................................................................................ 8
   A.5.13 RÜCKSENDUNG DER TEILNAHMEUNTERLAGEN UND WETTBEWERBSARBEITEN ..................................................................... 8
   A.5.14 WETTBEWERBSSPRACHE ..................................................................................................................................... 8
A.6 TERMINE............... .................................................................................................................................................. 9
A.7 WETTBEWERBSTEILNEHMER/INNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG ........................................................................... 9
   A.7.1 ANGABEN ZUR TEILNAHMEBERECHTIGUNG ............................................................................................................... 9
   A.7.2 DER NACHWEIS DER TEILNAHMEBERECHTIGUNG IST WIE FOLGT ZU ERBRINGEN: ................................................................ 10
   A.7.3 EIGNUNGSNACHWEISE ..................................................................................................................................... 10
   A.7.4 TEILNEHMERINNENGEMEINSCHAFTEN ................................................................................................................... 10
   A.7.5 MEHRFACHTEILNAHME .................................................................................................................................... 10
   A.7.6 VARIANTEN................................................................................................................................................... 10
   A.7.7 MITARBEITERINNEN ........................................................................................................................................ 11
   A.7.8 ZIVILTECHNIKERINNEN UND KONSULENTINNEN ANDERER FACHRICHTUNGEN .................................................................... 11
   A.7.9 AUSSCHLIEßUNGSGRÜNDE FÜR WETTBEWERBSTEILNEHMERINNEN GEM. TEIL B §2 WSA 2010 ........................................... 11
A.8 PREISE, ANERKENNUNGSPREISE, AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN ......................................................................... 12
A.9 PREISGERICHT, BERATUNG, VORPRÜFUNG ............................................................................................................ 12
   A.9.1 PREISGERICHT................................................................................................................................................ 12
   A.9.2 BERATUNG DES PREISGERICHTES (NICHT STIMMBERECHTIGT) ....................................................................................... 13
   A.9.3 VORPRÜFUNG ARCHITEKTUR .............................................................................................................................. 13
   A.9.4 VORPRÜFUNG KOSTEN ..................................................................................................................................... 13
   A.9.5 VORPRÜFUNG BAUPHYSIK ................................................................................................................................. 13
   A.9.6 VORPRÜFUNG BRANDSCHUTZ ............................................................................................................................ 13
A.10 ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG.............................................................................................................. 13
   A.10.1 ABSICHTSERKLÄRUNG DER AUFTRAGGEBERIN .......................................................................................................... 13
   A.10.2 VERGÜTUNG DER LEISTUNGEN............................................................................................................................ 14
   A.10.3 VERPFLICHTUNG DER WETTBEWERBSTEILNEHMENDEN IM AUFTRAGSFALL ....................................................................... 14
   A.10.4 ALLGEMEIN ................................................................................................................................................... 14
A.11 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT...................................................................................................................... 14
TEIL B – BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG ...........................................................................................15
B.1 AUFGABENSTELLUNG - PRÄAMBEL ........................................................................................................................ 15
   B.1.1 PRÄAMBEL – STADT GRAZ, ABT. FÜR BILDUNG UND INTEGRATION ............................................................................... 15
   B.1.2 AUFGABENSTELLUNG ....................................................................................................................................... 15
B.2 PLANUNGSRICHTLINIEN........................................................................................................................................ 16
   B.2.1 STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ZIELSETZUNGEN ................................................................................... 16
   B.2.2 DAS WETTBEWERBSGEBIET ............................................................................................................................... 16
   B.2.3 ERSCHLIEßUNG / VERKEHRSPLANERISCHES GUTACHTEN ............................................................................................. 18
   B.2.4 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE FREIRAUMPLANUNG................................................................................................ 18

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   B.2.5 TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ANFORDERUNGEN ...................................................................................... 18
B.3 PÄDAGOGISCHE KONZEPTE DER SCHULEN ............................................................................................................. 18
B.4 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM .................................................................................................................... 19
   B.4.1 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM 1. BAUABSCHNITT ....................................................................................... 19
   B.4.2 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM 2. BAUABSCHNITT ....................................................................................... 22
   B.4.2 FREIFLÄCHEN ................................................................................................................................................. 26
B.5 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN............................................................................................................................ 27
   B.5.1 BARRIEREFREIHEIT .......................................................................................................................................... 27
   B.5.2 WIRTSCHAFTLICHKEIT / ÖKONOMISCHER FLÄCHENBEDARF .......................................................................................... 27
   B.5.3 BAUWERKSKOSTEN NACH ÖNORM B1801-1 (ENDVALORISIERT 2022)........................................................................ 27
   B.5.4 GROBTERMINPLAN .......................................................................................................................................... 28
   B.5.5 ENERGIEOPTIMIERUNG ..................................................................................................................................... 28
B.6 ART, UMFANG UND FORM DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN........................................................................... 29
   B.6.1 ABZUGEBENDE UNTERLAGEN ............................................................................................................................. 29
   B 6.1.1 PLÄNE ........................................................................................................................................................ 29
   B.6.1.2 ZUSÄTZLICHE UNTERLAGEN ................................................................................................................................ 29
   B.6.1.3 MASSENMODELL M 1:500 .............................................................................................................................. 30
   B.6.1.4 VERFASSERINNENBRIEF – FORMBLATT C16 ........................................................................................................... 30
   B.6.2 ABZUGEBENDE UNTERLAGEN VERTIEFTE BEARBEITUNG .............................................................................................. 30
   B.6.3   FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG..................................................................................................... 30
B.7 BEURTEILUNGSKRITERIEN ..................................................................................................................................... 31
TEIL C – BEILAGEN .............................................................................................................................................32

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TEIL A – ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

A.1      NUTZERIN, AUSLOBERIN, AUFTRAGGEBERIN, WETTBEWERBSBÜRO

A.1.1      Nutzerin / Grundeigentümerin
           Stadt Graz - Abteilung für Bildung und Integration
           Keesgasse 6, 8010 Graz, Austria

A.1.2      Ausloberin und Verfahrensorganisation
           Stadt Graz - Stadtbaudirektion / Referat Hochbau
           Europaplatz 20, 8011 Graz, Austria

A.1.3      Auftraggeberin / Baubetreuung
           GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH
           Conrad-von Hötzendorf-Straße 94, 8010 Graz, Austria

A.1.4      Wettbewerbsbüro (Verfahrensbetreuung und Vorprüfung)
           grabner I konrad architektinnen
           Brandhofgasse 10, 8010 Graz, Austria
           Ansprechpartnerin: Archin DIin Karin Grabner-Trummer
           E-Mail: wettbewerbe@grabner-konrad-arch.com
           T: +43316/81 55 13

A.2      GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES

           Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erweiterung der bestehenden Volks- und Neuen
           Mittelschule Puntigam in zwei Etappen. Im ersten Bauabschnitt ist der Neubau von 16
           Volksschulklassen geplant. Im 2. Abschnitt erfolgt die Erweiterung der VS um 4 weitere Klassen, also
           in Summe auf 20 Klassen und der NMS von derzeit 8 auf 12 Klassen. Neben den angeführten Klassen
           liegt ein Fehlbestand von Sonder-, Sport und Verwaltungsräumen für beide Schultypen vor.

A.3      VERFAHRENSART

           Der Wettbewerb wird als offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb mit EU-weiter
           Bekanntmachung elektronisch mittels e-Vergabeplattform und nachfolgendem Verhandlungs-
           verfahren im Oberschwellenbereich gemäß BVergG 2018 i.d.g.F. ausgelobt.

           Im Wettbewerb werden unter den eingereichten Wettbewerbsarbeiten in der Preisgerichtssitzung
           die 8 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge ausgewählt. Die Preisgerichtssitzung wird unter-
           brochen. Die VerfasserInnen der ausgewählten Wettbewerbsbeiträge werden lt. Pkt. A.5.4 über die
           Auswahl verständigt und aufgefordert, vertiefte Ausarbeitungen bzgl. Kosten und Bauphysik
           (Formblätter C14 bis C15) einzureichen. Aus diesen Einreichungen werden in der Fortsetzung der
           Preisgerichtssitzung die PreisträgerInnen ermittelt.

           Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird vorbehaltlich der entsprechenden
           Beschlussfassungen der zuständigen Organe ein Verhandlungsverfahren gemäß BVergG 2018 i.d.g.F.
           mit dem/der GewinnerIn (1. Preis) des Wettbewerbs betreffend der Beauftragung für die
           Planungsleistungen Architektur (evtl. auch GeneralplanerInnenleistungen) durchgeführt (siehe Pkt.
           A.10 Absichtserklärung, Beauftragung).

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  A.4 REGISTRIERUNG UND AUSLOBUNGSUNTERLAGEN – WETTBEWERBSABWICKLUNG
      MITTELS E-VERGABEPLATTFORM

           Gemäß Bundesvergabegesetz 2018 wird der Wettbewerb elektronisch mittels e-Vergabeplattform,
           in diesem Fall ANKÖ, abgewickelt. Dies bedeutet, dass die Kommunikation ausschließlich
           elektronisch erfolgt.

           Sowohl die / das

               •   Bekanntmachung
               •   Bereitstellung der Auslobungsunterlagen
               •   Protokoll zur Ortsbegehung und zum Hearing
               •   Fragebeantwortung
               •   Abgabe / Hochladen der Wettbewerbsbeiträge
               •   Bekanntmachung (Protokoll) des Wettbewerbergebnisses

           erfolgt über die e-Plattform. Das Modell ist fristgerecht beim Wettbewerbsbüro abzugeben.

           Die Wettbewerbsbeiträge werden elektronisch abgegeben. Für die Rechtzeitigkeit und
           Vollständigkeit ist alleine die elektronische Abgabe maßgeblich. Die Abgabe des
           Wettbewerbsbeitrags hat elektronisch über die Vergabeplattform ANKÖ zu erfolgen.

           Überdies wird zur Gewährung eines qualitätsvollen Ausdrucks jedem Teilnehmer/jeder
           Teilnehmerin die Möglichkeit eingeräumt, bis 03.04.2019 /16.00 Uhr, den Wettbewerbsbeitrag
           ausgedruckt (max 2 Plakate DIN A0 und 1 Mappe DIN A4 mit zusätzlichen Unterlagen – siehe Punkt
           B.6 ) und ausschließlich mit der sechsstelligen Verfahrenskennzahl versehen, dem Wettbewerbsbüro
           zu übermitteln. Die Übermittlung hat in einem Behältnis, das ausschließlich mit der sechsstelligen
           Verfahrenskennzahl beschrieben ist, zu erfolgen. Die ergänzend übermittelten Ausdrucke (max 2
           Plakate DIN A0 und 1 Mappe DIN A4 mit zusätzlichen Unterlagen – siehe Punkt B.6 ) haben voll
           umfänglich dem elektronischen Wettbewerbsbeitrag, der alleine für die Rechtzeitigkeit und
           inhaltliche Vollständigkeit maßgeblich ist, zu entsprechen. Bei allfälligen Abweichungen sind allein
           die elektronisch übermittelten Unterlagen maßgeblich. Macht ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin
           von der Möglichkeit einer ergänzenden Vorlage von Ausdrucken nicht rechtzeitig Gebrauch, erfolgt
           der Ausdruck für die Beurteilung durch das Preisgericht durch das Wettbewerbsbüro, wobei keine
           bestimmte Qualität des Ausdrucks zugesichert werden kann.“

           Für die WettbewerbsteilnehmerInnen gilt es, nachfolgende Schritte dabei zu beachten

               •   eine kostenlose Registrierung beim ANKÖ ist notwendig, danach können die
                   Auslobungsunterlagen eingesehen bzw. heruntergeladen werden
               •   für das Hochladen der Wettbewerbsunterlagen ist eine elektronische Signatur
                   (www.handy-signatur) notwendig
               •   bitte beachten Sie, dass diese, falls nicht vorhanden, rechtzeitig aktiviert wird (spätestens
                   1 Wochen vor Abgabe)
               •   alle nicht österreichischen TeilnehmerInnen können sich nur einer österreichischen
                   Signatur bedienen, d.h. ein österreichischer Mobiltelefonvertrag muss vorhanden sein. (Es
                   besteht das kostenpflichtige Service der Firma ANKÖ, die Signierung des
                   Wettbewerbbeitrages zu übernehmen - support@ankoe.at oder über www.x-identity.eu
                   sich freischalten zu lassen
               •   dringend empfohlen wird das rechtzeitige Hochladen der Abgabedateien – es können im
                   Vorfeld Testdateien, die jederzeit ausgetauscht oder überschrieben werden können,
                   hochgeladen werden
               •   um die Hochladedauer in Grenzen zu halten wird empfohlen, dass die Dateigrößen
                   möglichst klein zu halten (siehe Punkt B.6)
               •   nach erfolgter Abgabe kann eine Abgabebestätigung und ein Abgabeprotokoll
                   heruntergeladen werden

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           Das e-Vergabeportal gewährleistet in jeder Verfahrensphase die Anonymität der
           WettbewerbsteilnehmerInnen. Die Verschlüsselung der Identität erfolgt bei der Registrierung.
           Sämtliche Unterlagen sind wie üblich mit einer 6-stelligen Kennzahl zu versehen, und werden in
           weiterer Folge vom Wettbewerbsbüro anonymisiert. Der VerfasserInnenbrief ist ebenfalls
           hochzuladen. Die Anonymität ist gegeben, da der VerfasserInnenbrief sowie die Signatur nur durch
           einen gesonderten Vorgang einsehbar wird. Die Aufhebung der Anonymität erfolgt nach
           Autorisierung durch den Preisgerichtsvorsitzenden / die Preisgerichtsvoritzende (online auf der e-
           Vergabeplattform).

A.5      RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN

A.5.1      Rechtsgrundlagen, Verfahrensregeln
               1. Schriftliche Fragebeantwortung
               2. Protokoll der Ortsbegehung und des Hearings
               3. Wettbewerbsausschreibungstext samt Beilagen
               4. Wettbewerbsstandard Architektur – WSA 2010 – Teil B i.d.g.F.
               5. Stmk. Vergaberechtsschutzgesetz i.d.g.F
               6. Bundesvergabegesetz (BVergG 2018) i.d.g.F.
           Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.

A.5.2      Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung
           Mit der Einreichung seines/ihres Wettbewerbsprojektes nimmt jede/r Teilnehmer/in sämtliche in
           der Wettbewerbsausschreibung enthaltene Bedingungen an. Er/Sie ist bis zur
           Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt
           ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und
           Ermessensfragen endgültig sind.
           Bei Streitigkeiten in formalen Fragen, nicht jedoch in solchen, die sich auf die Entscheidung des
           Preisgerichtes und insbesondere auf die Reihung der Wettbewerbsprojekte beziehen, werden
           Ausloberin und Wettbewerbsteilnehmende der Österreichischen Gerichtsbarkeit unterworfen. Als
           Gerichtsstand gilt Graz, als zuständige Behörde das Landesverwaltungsgericht Steiermark.

A.5.3      Prüfung und Freigabe durch die zuständige Kammer der ZiviltechnikerInnen für
           Steiermark und Kärnten
           Die zuständige Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten wurde im Rahmen ihrer
           Obliegenheiten tätig und hat die Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der WSA 2010
           überprüft bzw. freigegeben sowie mit dem Schreiben vom 21.12.2018 ihre PreisrichterInnen
           nominiert (siehe Beilage C20 – Stellungnahme ZT Kammer).

A.5.4      Wahrung der Anonymität, Verständigung der TeilnehmerInnen zur vertieften
           Ausarbeitung
           Das Verfahren verläuft für das Preisgericht und die Vorprüfung während der gesamten
           Verfahrensdauer anonym. Die TeilnehmerInnen, die zur vertieften Bearbeitung aufgefordert
           werden, werden über die e-Vergabeplattform anonym verständigt.

A.5.5      Besichtigungsmöglichkeit Wettbewerbsareal
           Das Wettbewerbsareal ist von der Gradnerstraße und der Nippelgasse aus frei einsehbar und
           teilweise zugänglich. Das Begehen des Bestandes ist nur im Zuge des Hearings möglich.

A.5.6      Ortsbegehung und Hearing
           Zu dem unter Pkt. A.6 angegebenen Termin und Ort finden eine Ortsbegehung und ein Hearing mit
           den TeilnehmerInnen sowie VertreterInnen des Preisgerichts statt.
           Im Anschluss an die Begehung können im Hearing Fragen gestellt werden. Über die Begehung und
           das Hearing sowie die bis zu diesem Zeitpunkt eingelangten Fragen wird ein Protokoll verfasst, das
           ebenso wie die Fragebeantwortung auf der unter Pkt. A.4 angeführten e-Vergabeplattform ANKÖ
           bereitgestellt wird.
           Die örtliche Besichtigung und das anschließende Hearing sind kein verpflichtender Bestandteil des

                                                                                                Seite 6 von 32
Wettbewerb Bildungscampus Puntigam

           Wettbewerbes, eine Teilnahme wird aber dringend empfohlen.

A.5.7      Fragebeantwortung
           Fragen zum Wettbewerbsinhalt sind innerhalb der angeführten Frist (siehe Pkt. A.6 Termine) zur
           Wahrung der Anonymität ausschließlich schriftlich zu stellen und auf das e-Vergabeportal ANKÖ
           (siehe Pkt. A.4) hochzuladen. Die Fragen werden aufgenommen, anonymisiert und in Abstimmung
           mit dem Preisgericht beantwortet. Die Fragebeantwortung erfolgt in der Frist gemäß Pkt. A.6
           Termine. Sie wird Bestandteil der Wettbewerbsauslobung.

           In der Phase der vertieften Bearbeitung ist keine Fragebeantwortung vorgesehen.

A.5.8      Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
           Die Wettbewerbsarbeit muss innerhalb der Frist gemäß Pkt. A.6 Termine auf das e-Vergabeportal
           hochgeladen werden (siehe Pkt. A.4). Zusätzlich ist es möglich bzw. gewünscht, die Unterlagen
           physisch fristgerecht zum angeführten Termin beim Wettbewerbsbüro persönlich oder per Post /
           Boten abzugeben.

           Das Wettbewerbsmodell muss innerhalb der unter Pkt. A.6 angeführten Frist beim
           Wettbewerbsbüro unter Wahrung der Anonymität einlagen (es gilt die Eingangsbestätigung des
           Wettbewerbsbüros).

           Die Verantwortung für ein termingerechtes Einlangen bzw. Hochladen liegt bei dem/bei der
           TeilnehmerIn. Verspätet eingelangte, hochgeladene Wettbewerbsunterlagen oder Modelle können
           nicht berücksichtig werden. Zum Nachweis der Übergabe / des Hochladens werden Übernahme-
           bestätigungen mit der jeweiligen Projektkennzahl ausgestellt bzw. kann eine Hochladebestätigung
           und Protokoll heruntergeladen werden.

A.5.9      Vorprüfung
           Bei der Vorprüfung aller Wettbewerbsarbeiten wird die Einhaltung der geforderten Bedingungen
           und Vorgaben allgemein geprüft.

           Kriterien sind:
               •    Einhaltung der fristgerechten Abgabe
               •    Einhaltung der Auslobungsbedingungen
               •    Wahrung der Anonymität
               •    Überprüfung der Vollständigkeit der geforderten Leistungen und Unterlagen
               •    Einhaltung der Rahmenbedingungen und der Vorgaben aus dem Raum- und
                    Funktionsprogramm
               •    barrierefreie Ausführung
               •    Einhaltung städtebaulicher, bebauungs- und baurechtlicher Vorgaben
               •    rechnerische Überprüfung der Flächen- und Kubaturermittlung

           Die 8 ausgewählten Projekte der Preisgerichtssitzung werden zusätzlich hinsichtlich nachstehend
           genannter Kriterien geprüft:
               • Bauphysik
               • Brandschutz
               • Kosten

           Von der Vorprüfung werden ausschließlich faktisch prüfbare Kriterien geprüft und in einem
           Vorprüfungsbericht dokumentiert. Jegliche Bewertung obliegt dem Preisgericht.

A.5.10     Sitzungen des Preisgerichts
           Die Sitzungen des Preisgerichts finden zu den unter Pkt. A.6 Termine genannten Zeitpunkten und
           Ort statt.

           Im Zuge der konstituierenden Sitzung des Preisgerichts am 9.1.2019 wurde die Vorgehensweise des
           Preisgerichts festgelegt, diese wird sich prinzipiell am WSA 2010 orientieren (unbeschadet der
           Bestimmungen lt. Pkt. A 5.1). Weiters wurde

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           Arch DI Bettina Brunner-Krenn zur Vorsitzenden
           Arch DI Michael Steinlechner zum stellvertr. Vorsitzenden
           DI Heinz Reiter zum Schriftfüher
           DI Michael Mayer zum stellvertr. Schriftfüher

           gewählt.

           In der Preisgerichtssitzung werden aus allen termingerecht eingereichten Beiträgen die 8
           bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge ausgewählt, es werden keine NachrückerInnen bestimmt.
           Bei Wiederaufnahme der Preisgerichtssitzung erfolgt die Vergabe der Preise lt. Pkt. A.8.

A.5.11     Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses
           Das Wettbewerbsergebnis wird den GewinnerInnen sowie der zuständigen Länderkammer der
           ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen unmittelbar nach Vorliegen des Ergebnisses informell
           bekannt     gegeben.    Das    Protokoll   des     Preisgerichts   wird   allen    registrierten
           WettbewerbsteilnehmerInnen, PreisrichterInnen, ErsatzpreisrichterInnen, BeraterInnen sowie der
           zuständigen Länderkammer der ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen binnen 8 Tagen zum
           Herunterladen auf der e-Vergabeplattform bereit gestellt.

A.5.12     Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
           Es ist beabsichtigt, alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten nach Abschluss des Preisgerichts
           mindestens eine Woche auszustellen. Die Namen der VerfasserInnen der Wettbewerbsarbeiten
           sowie deren MitarbeiterInnen werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser
           Ausstellung werden allen registrierten WettbewerbsteilnehmerInnen, den PreisrichterInnen,
           ErsatzpreisrichterInnen, der zuständigen Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und
           Kärnten bekannt gegeben.
           Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlussbericht
           (Protokoll) des Preisgerichts wird in dieser Ausstellung aufgelegt.
           Weiters soll das Verfahren nach Vorliegen des Ergebnisses im Internetportal „Wettbewerbe“ der
           Bundeskammer präsentiert werden.
           Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der Publikation ihrer
           Wettbewerbsarbeiten im Rahmen des Internetportals http://www.architekturwettbewerb.at der
           Bundeskammer der ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen sowie weiterer Medien (z.B. GAT )
           durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken.
           Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die
           WettbewerbsteilnehmerInnen um die Einhaltung der in Pkt. B.6 angeführten Regeln ersucht.

A.5.13     Rücksendung der Teilnahmeunterlagen und Wettbewerbsarbeiten
           Die Wettbewerbsarbeiten können nach Ende der Ausstellung im Büro der Ausloberin innerhalb einer
           angemessenen, noch bekanntzugebenden Frist abgeholt werden (für Verlust oder Beschädigung
           wird nicht gehaftet).
           Eine evtl. gewünschte Rücksendung kann nur gegen Kostenersatz erfolgen. Die Wettbewerbs-
           arbeiten, die nicht abgeholt oder zurückgesandt wurden, werden vernichtet. Die Unterlagen der
           PreisträgerInnen verbleiben bei der Auftraggeberin.

A.5.14     Wettbewerbssprache
           Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch.

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A.6      TERMINE

                Konstituierende Preisgerichtssitzung                           MI, 09.01.19, 9Uhr 30 Uhr
                Bauamtsgebäude EG, Foyer links
                Bekanntmachung
                                                                               MI,16.01.19
                Tag der Absendung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt
                Bekanntmachung auf der e-Vergabeplattform ANKÖ
                Upload WB-Unterlagen auf e-Vergabeplattform ANKÖ               FR, 18.01.19
                Ortsbegehung und Hearing, Frist Fragestellung 1
                Treffpunkt Turnsaal Bestand
                                                                               MI, 30.01.19, 14:00 Uhr
                anschließend Ortsbegehung / Wettbewerbsareal
                Gradnerstraße 24, 8055 Graz
                Upload Protokoll Hearing und Fragebeantwortung 1               MI, 06.02.19

                Frist Fragestellung 2                                          bis MI, 13.02.19

                Upload der Fragebeantwortung 2                                 MI, 20.02.19
                Abgabe / Upload der Wettbewerbsarbeiten
                auf e-Vergabeplattform verpflichtend und möglich physisch      bis MI, 03.04.19, 16:00 Uhr
                im Wettbewerbsbüro
                Abgabe der Wettbewerbsmodelle
                                                                               bis MI, 17.04.19, 16:00 Uhr
                im Wettbewerbsbüro
                Sitzung des Preisgerichts                                      MI, 08.05.19, ab 9:00 Uhr
                Auswahl der 8 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge               Reservetag: DO, 09.05.19
                Ort wird gesondert bekannt gegeben
                Aufforderung zur Teilnahme vertiefter Ausarbeitung
                an die VerfasserInnen der 8 bestgeeigneten                     MO, 13.05.19
                Wettbewerbsbeiträge anonym via e-Vergabeplattform
                Abgabe der Wettbewerbsarbeiten vertiefte Ausarbeitung
                                                                               bis MO, 27.05.19,16:00 Uhr
                auf e-Vergabeplattform
                Fortsetzung des Preisgerichts
                                                                               DI, 18.06.19, ab 09:00 Uhr
                Jurierung der PreisträgerInnen
                Turnsaal Puntigam
                                                                               wird gesondert bekannt
                Pressekonferenz
                                                                               gegeben
                                                                               wird gesondert bekannt
                Wettbewerbsausstellung
                                                                               gegeben
                                                                               wird gesondert bekannt
                Bekanntgabe Wettbewerbsergebnis (EU, AIK, GAT)
                                                                               gegeben
                                                                               wird gesondert bekannt
                Abholung der Wettbewerbsarbeiten im Büro der Ausloberin
                                                                               gegeben

A.7      WETTBEWERBSTEILNEHMER/INNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG

A.7.1      Angaben zur Teilnahmeberechtigung
           Teilnahmeberechtigt sind:
               •   Österreichische ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen für Hochbau und ZT-Gesellschaften
                   mit entsprechender aufrechter oder ruhender Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz i.d.g.F.
               •   Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem
                   Mitgliedstaat der EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf
                   eines/r freiberuflichen ArchitektIn oder eines/r freiberuflichen IngenieurkonsulentIn auf
                   einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. BefugnisträgerInnen gleichzuhalten ist,

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                   befugt ausüben.
              •    Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des
                   Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des/der TeilnehmerIn besitzen.
              •    Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer
                   Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe
                   entspricht und einer der vertretungsbefugten GeschäftsführerInnen bzw. der/die
                   VerfasserIn der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen
                   erfüllt.

           Für die nichtösterreichischen TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht der
           DienstleisterInnen vor Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an den/die Dienstleistungs-
           empfängerIn gemäß § 32 ZTG hingewiesen.

           Die Eignungskriterien betreffend Befugnis, allg. beruflicher Zuverlässigkeit, finanzieller,
           wirtschaftlicher und technischer Leistungsfähigkeit müssen zum Zeitpunkt der Abgabe von
           Wettbewerbsarbeiten gegeben sein.

A.7.2      Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist wie folgt zu erbringen:
           Eine Kopie des Nachweises der Befugnis (§81 BVergG 2018) ist dem Verfasserbrief beizulegen. Er ist
           in deutscher Sprache vorzulegen und darf nicht älter als sechs Monate sein.

A.7.3      Eignungsnachweise
           Zu Beginn des Verhandlungsverfahrens sind folgende Eignungsnachweise beizubringen:
              •    Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit lt. § 82 Abs. 1 BVergG 2018
              •    Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit lt.§ 84 BVergG 2018
              •    Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit lt. § 85 BVergG 2018

           Die Nachweise gelten mit der Vorlage der aufrechten Befugnis sowie dem Nachweis einer
           Berufshaftpflichtversicherung über 1 MIO Euro als erbracht.

           Die Trennung von Planung und Ausführung muss unabdingbar gewährleistet sein und ist durch eine
           entsprechende Verzichtserklärung sicherzustellen.

           Die einzelnen Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein.

           Im Falle einer ruhenden Befugnis verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in, im Zuge des
           Verhandlungsverfahrens eine schriftliche Bestätigung über die Aufrechtstellung der Befugnis zu
           erbringen.

A.7.4      TeilnehmerInnengemeinschaften
           Es ist ein/e bevollmächtigte/r VertreterIn (Federführende/r) der TeilnehmerInnengemeinschaften
           zu nennen, die/der zur uneingeschränkten Vertretung aller angeführten Mitglieder der
           TeilnehmerInnengemeinschaften gegenüber der Auftraggeberin im gegenständlichen Vergabe-
           verfahren und in sämtlichen Belangen der Vertragsabwicklung bevollmächtigt ist.

           Die Zusammensetzung der TeilnehmerInnengemeinschaften darf während des Verfahrens nicht
           geändert werden. Im Falle der Beauftragung einer TeilnehmerInnengemeinschaft verpflichtet sich
           diese, das Projekt als ARGE abzuwickeln.

A.7.5      Mehrfachteilnahme
           Jede/r TeilnehmerIn ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit im Realisierungswettbewerb
           einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an
           denen der/die VerfasserIn beteiligt ist, nach sich.

A.7.6      Varianten
           Varianten sind nicht zugelassen.

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A.7.7      MitarbeiterInnen
           Die WettbewerbsteilnehmerInnen dürfen sich eines/einer oder mehrerer MitarbeiterInnen, die über
           keine aufrechte Befugnis eines/einer ArchitektIn oder ZivilingenieurIn für Hochbau nach den
           Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese MitarbeiterInnen dürfen von
           den TeilnehmerInnen genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den
           Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen.

A.7.8      ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen
           ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen können als MitarbeiterInnen der
           WettbewerbsteilnehmerInnen genannt werden.

A.7.9      Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen gem. Teil B §2 WSA
           2010
           (1) Die Mitwirkung an der Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit dem
           Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) und mit den Berufsinteressen der TeilnehmerInnen
           seitens der Bundeskammer bzw. einer der Länderkammern stellt keinen Ausschließungsgrund für
           die Wettbewerbsteilnahme dar.
           (2) Von der Teilnahme an einem Architekturwettbewerb sind ausgeschlossen:
           a) Personen oder Unternehmen, die an der Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen unmittelbar
                oder mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb
                ausgeschlossen wäre;
           b) Personen oder Unternehmen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den
                Architekturwettbewerb mitgewirkt haben, sofern der in der Vorarbeit wurzelnde
                Wissensvorsprung gegenüber den WettbewerbsteilnehmerInnen nicht durch das nachweisliche
                Zugänglichmachen der Informationen, insbesondere durch die Veröffentlichung allfälliger
                Vorprojekte, egalisiert wird;
           c) die VorprüferInnen, Preis- und ErsatzpreisrichterInnen sowie:
                    ca.) deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatte/Ehegattin, eingetragene/r
                    Partner/Partnerin, Lebensgefährte/Lebensgefährtin, Verwandte oder Verschwägerte in
                    gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum vierten Grad Verwandte oder im zweiten Grad
                    Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel
                    und Pflegebefohlene);
                    cb) deren TeilhaberInnen an aufrechten ZiviltechnikerInnengesellschaften (Büro- oder
                    Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange als aufrechte
                    ZiviltechnikerInnengesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden);
           d) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen
                Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.B. Angestellte bei UniversitätsprofessorInnen, die
                Angehörigen der von diesen geleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen) bzw. Personen, zu
                denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht;
           e) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner Entscheidung
                als PreisrichterIn zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen
                machen, die auf die Urheberschaft schließen lässt.

           (3) Ausschließungsgründe gemäß Abs. 1 und 2, die erst während des Architekturwettbewerbs
           entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben.

           (4) Ausschließungsgründe gemäß Abs. 1 und 2 werden für TeilnehmerInnen auch dann wirksam,
           wenn sie sich auf am Architekturwettbewerb mitwirkende MitarbeiterInnen der Teilnahme-
           berechtigten beziehen.

           In Ergänzung zum Ausschließungsgrund gem. Pkt. A.7.3. (Nichterfüllung der
           Eignungskriterien) gelten als weitere Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten
           gem. Teil B § 17 WSA 2010
           (1) Bei Vorliegen eines der folgenden Verstöße – wie auch wegen eines Ausschließungsgrundes gem.
           §2 – muss die betroffene Wettbewerbsarbeit vom Preisgericht ausgeschieden werden:
              a) wegen verspäteter Abgabe
              b) wegen Verletzung der Anonymität
              c) wegen des Versuchs der Beeinflussung der Vorprüfung oder des Preisgerichts

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              d) wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung
              e) wegen fehlender Erklärung zur Trennung von Planung und Ausführung
              f) wegen Vorlage mehrerer Wettbewerbsarbeiten
           (2) Bei Vorliegen sonstiger Verstöße gegen Wettbewerbsunterlagen – Formalfehler, Unterschreitung
           des Erfordernisprogramms – kann die betroffene Wettbewerbsarbeit vom Preisgericht
           ausgeschieden werden. Das Ausscheiden muss im Protokoll begründet werden.

A.8      PREISE, ANERKENNUNGSPREISE, AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN

           Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten ist entspr. §9 WSA 2010 insgesamt eine
           Preisgeldsumme von EUR 90.000,-- (exkl. 20% Umsatzsteuer) vorgesehen:

           1. Preis EUR   27.000,-- (exkl. 20% Umsatzsteuer)
           2. Preis EUR   22.000,-- (exkl. 20% Umsatzsteuer)
           3. Preis EUR   17.000,-- (exkl. 20 % Umsatzsteuer)

           3 Anerkennungspreise zu je EUR 8.000 (exkl. 20% Umsatzsteuer)

           Als Aufwandsentschädigung für die Weiterbearbeitung ihrer Beiträge werden €40.000,-- (exkl. 20 %
           Umsatzsteuer) zu gleichen Teilen an die ausgewählten 8 WB-TeilnehmerInnen aufgeteilt, sofern die
           geforderten    Unterlagen       vollständig   eingereicht     wurden.     Nicht    ausbezahlte
           Aufwandsentschädigungen werden nicht anteilig auf die verbliebenen TeilnehmerInnen ausbezahlt.

           Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen
           Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere
           Aufteilung der Preise und Anerkennungspreise erfolgen. Die Gesamtsumme und die ausgelobte
           Anzahl der Preise sind jedoch in jedem Fall zu vergeben. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der
           Auftraggeberin Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des
           Wettbewerbsergebnisses abzugeben.
           Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der ProjektverfasserInnen (VerfasserInnenbrief,
           Identitätsnachweis) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der/die
           Verfasser/In einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder
           ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Das
           Preisgericht bestimmt zu diesem Zwecke zwei NachrückerInnen.

A.9      PREISGERICHT, BERATUNG, VORPRÜFUNG

A.9.1     Preisgericht

                           HauptpreisrichterIn                                 ErsatzpreisrichterIn
             Fachpreisrichter (AIK)
             Arch DI Bettina Brunner-Krenn                      Arch DI Julia Klammer-Zeleny
             Arch DI Michael Steinlechner                       Arch DI Thomas Klietmann
             Fachpreisrichter Fachbeirat für Baukultur
              Archin Maga arch Maga art Sonja Gasparin          Arch DI Ernst Beneder
             Fachpreisrichter Stadtplanungsamt
             DI Michael Mayer                                   DI Andreas Roschitz
             Fachpreisrichter Stadtbaudirektion
             DI Heinz Reiter                                    DIin Ingrid Frisch
             SachpreisrichterIn
             Abt. für Bildung und Integration
             DI Günter Fürntratt                                DI Winfried Ranz
             Sachpreisrichter GBG
             BM Ing. Rainer Plösch                              DI Amir Istfanous

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A.9.2     Beratung des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt)
          Als BeraterInnen werden beigezogen:
          VS Dir. Dipl. Päd. Roland Schadl, BEd - Schulleiter VS Puntigam
          NMS Dir in, Ingrid Ninaus,M.eD - Schulleiterin NMS Puntigam
          Ing. Wolfgang Skof - Stadt Graz, Abt. für Bildung und Integration
          DIin Constanze Koch-Schmuckerschlag - Stadt Graz, Stadtbaudirektion, Ref. Barrierefreies Bauen
          DIin Renate Mußbacher- Stadt Graz, Abteilung für Verkehrsplanung
          Mag. Heinz Paulmichl - Stmk. Landesregierung, Abt. A6 Bildung und Gesellschaft
          DI Johannes Jagersbacher – Stadt Graz, Stadtbaudirektion, Referat Hochbau

A.9.3     Vorprüfung ARCHITEKTUR
          grabner I konrad architektinnen
          Brandhofgasse 10, 8010 Graz, Austria
          Ansprechpartner: Archin DIin Karin Grabner-Trummer
          E-Mail: wettbewerbe@grabner-konrad-arch.com

A.9.4     Vorprüfung KOSTEN
          Thomas Lorenz ZT GmbH
          Raiffeisenstraße 30
          8010 Graz
          Ansprechpartner: DI Christoph Schmied

A.9.5     Vorprüfung BAUPHYSIK
          Grazer Energieagentur
          Kaiserfeldgasse 13/I, 8010 Graz, Austria
          Ansprechpartner: DI Gerhard Bucar

A.9.6     Vorprüfung BRANDSCHUTZ
          EMB GmbH
          Kärntnerstraße 355a
          8054 Graz
          Ansprechpartner: Rainer Mensing-Braun

A.10     ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG

A.10.1     Absichtserklärung der Auftraggeberin
           Die Auftraggeberin beabsichtigt für beide Bauabschnitte vorbehaltlich der entsprechenden
           Beschlussfassungen der zuständigen Organe, mit dem/der VerfasserIn des vom Preisgericht
           erstgereihten Projekts (WettbewerbsgewinnerIn) in ein Verhandlungsverfahren zu treten, um die
           weiteren Planungsleistungen für Architektur lt. Punkt A10.2 (eventuell auch
           GeneralplanerInnenleistungen) zu beauftragen.
           Die Auftraggeberin behält sich vor, den Umfang der Planungsleistungen (evtl.
           GeneralplanerInnenleistungen),       siehe   Pkt.   A.10.2,   und     die   darin    enthaltenen
           Architekturbüroleistungen im Zuge des Verhandlungsverfahrens festzulegen. Sollte im Zuge dieses
           Verhandlungsverfahrens mit dem/der erstgereihten Preisträger/in kein Einvernehmen zu erzielen
           sein, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, mit dem/der VerfasserIn des zweit gereihten
           Projektes, falls hier wiederum kein Einvernehmen erzielt werden kann, mit dem/der VerfasserIn des
           dritt gereihten Projektes Verhandlungen aufzunehmen.

           Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden formalen, sachlichen oder
           wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren
           Bearbeitung von dem / der ProjektverfasserIn zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen
           architektonischen Merkmale erhalten bleiben.

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A.10.2     Vergütung der Leistungen
           Die Beauftragung folgender Planungsleistungen gemäß Gliederung des Leistungsmodells
           Objektplanung - Architektur (LM.OA) ist vorgesehen:

           LPH 2 Vorentwurf
           LPH 3 Entwurfsplanung
           LPH 4 Einreichplanung
           LPH 5 Ausführungsplanung
           LPH 6 Ausschreibung samt Mitwirkung an der Vergabe
           LPH 7 Begleitung der Bauausführung
           Eine allfällige Überarbeitung des Beitrages im Sinne der Preisgerichtsempfehlung wird nur dann
           gesondert vergütet, wenn sich das weitere Projekt wesentlich von der Wettbewerbsarbeit
           unterscheiden würde.

A.10.3     Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmenden im Auftragsfall
           Der / die Wettbewerbsteilnehmende versichert:

           •   dass er / sie gemäß den Verfahrensbedingungen planungs- und berufsausübungsberechtigt ist.
           •   dass er / sie für die erforderlichen Planungsleistungen zur Verfügung steht und zur sach- und
               termingerechten Durchführung in der Lage ist.
           •   dass sich der abgegebene Wettbewerbsbeitrag im vorgegebenen Kostenrahmen befindet.
           •   dass er / sie ausreichend berufshaftpflichtversichert ist (Versicherungssumme EUR 1.000.000,-)

A.10.4     Allgemein
           Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, bei einer Unrealisierbarkeit des Vorhabens keine Ansprüche,
           die über die angeführten Vergütungsregelungen hinausgehen, geltend zu machen.

A.11     EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT

           Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der
           prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an die Auftraggeberin
           über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an
           den eingereichten Projekten (z.B. Pläne, Skizzen, Modelle und sonstige Dokumentationen und
           Schriftstücke) verbleiben den VerfasserInnen. Die Auftraggeberin erhält jedoch mit der
           Durchführung des Wettbewerbes auch das Recht zur Veröffentlichung aller Projekte, wobei die
           TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen zu nennen sind.
           Weiters erhält die Auftraggeberin das Recht der Veröffentlichung aller Projekte, nach Anfrage von
           anderen Institutionen (wie z.B. AIK, GAT, div. Printmedien oder Internetportale).

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TEIL B – BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG
B.1      AUFGABENSTELLUNG - PRÄAMBEL

B.1.1      Präambel – Stadt Graz, Abt. für Bildung und Integration

           „Kinder sind ein Geschenk (für die Welt) – diese Wahrheit ist universal und allseits anerkannt. Kinder
           sorgen nicht nur für den Fortbestand der Menschheit, sondern auch für die stetige Weiterentwicklung
           unserer technischen Errungenschaften, der Künste, Wissenschaften und der Philosophie. Dieser
           Fortschritt und die damit einhergehende ständige Veränderung bestehender Einrichtungen und Werte
           werden selten von allen gleichermaßen willkommen geheißen und begrüßt, denn sie stehen dem
           Wunsch, dass alles so bleiben möge, wie es ist, entgegen. Gerade die dadurch entstehende Reibung
           macht es aber möglich und sogar aufregend für uns alle, neue Wege des kreativen Miteinanders zu
           finden.“ (Jesper Juul, Kinder sind Geschenke für die Welt)

           Wir, die Abteilung für Bildung und Integration, als künftige Nutzerin der Schulen, sehen unsere
           Bildungsräume als Möglichkeitsräume für unterschiedliche Lern- und Lehrszenarien. Diese Orte des
           produktiven Miteinanders sind Lebensraum, Arbeitsstätte und Unterrichtsraum zugleich. Sie sind im
           Maßstab und in den Bedürfnissen den Kindern angepasst, ohne kindlich zu sein. Sie bieten den
           Lehrenden Raum zum kooperativen Arbeiten und unterstützen das Gemeinsame einer durch
           Diversität geprägten Gesellschaft unserer Stadt.

           Unsere Schulräume beinhalten Interaktions- und Präsentationszonen, Bereiche zum Forschen, zur
           Entwicklung von Kreativität und des Austausches. Diese Räume unterstützen die Pädagoginnen und
           Pädagogen im Vermitteln der notwendigen „skills“ , wie persönliche und soziale Verantwortung,
           Kollaboration, Lernen lernen, digitale Kompetenzen, Kommunikation, kritisches Denken und
           Kreativität. Den notwendigen Input zu diesen Themen liefert ihnen die Anlage „Exploring Future
           Classroom Lab“. Zudem erhalten Mobile Devices Einzug in den Unterrichtsalltag. Als Planerinnen und
           Planer bilden sie diese neue Art des Unterrichtens räumlich ab.

           Die Abteilung für Bildung und Integration legt Wert auf eine hohe Gestalt- und Nutzungsqualität der
           Innen- und Außenräumen ihrer Schulgebäude. Die Bibliothek zur Förderung des analogen Lesens als
           Ergänzung zur digitalen Bildung ist wesentliches Element im Raumgefüge. Die Architektinnen und
           Architekten sind eingeladen, für den „Lebensraum Schule“, in dem sich die Schülerinnen und Schüler
           zunehmend ganztags aufhalten, geeignete Raumkonzepte zu gestalten, welche den Kindern eine
           hohe Aufenthaltsqualität sowohl für die Phasen des Lernens als auch der Freizeit bieten. Dabei
           ergeben gut gelöste funktionale Zusammenhänge zwischen Innen- und Außenraum und die
           Ausbildung von hochwertigen Freiräumen wichtige Mehrwerte im Schulbetrieb.

           Mit der Auslobung eines Architekturwettbewerbs zur Lösungsfindung bekennen wir uns zur
           Weiterentwicklung der Baukultur und zur Förderung modernen pädagogischen Handelns. Wir
           erhoffen uns vielfältige Interpretationen eines zeitgemäßen Schulbaus und legen als Stadtverwaltung
           dabei Wert auf Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in der Errichtung sowie im
           Betrieb unserer Schulen.

B.1.2      Aufgabenstellung

           ist die Erweiterung der bestehenden Volks- und Neuen Mittelschule (NMS) Puntigam in zwei
           Etappen. Im ersten Bauabschnitt ist der Neubau von 16 Volksschulklassen geplant. Im 2. Abschnitt
           erfolgt die Erweiterung der VS um 4 weitere Klassen, also auf 20 neuerrichtete VS Klassen und die
           Erweiterung der NMS von derzeit 8 auf 12 Klassen. Neben den angeführten Klassen ist der Bedarf
           von Sonder-, Sport und Verwaltungsräumen für beide Schultypen gegeben.

           Zielsetzung der WB-Aufgabe ist gelebte Kooperationen der Schulen untereinander auch räumlich
           abzubilden und eine optimierte Nutzung der Ressourcen zu erreichen.

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           Zu diesem Zweck sollen

               •   zukünftig Teile des Raumprogrammes (Aula und Bibliothek) von beiden Schulen genutzt
                   werden und damit eine räumliche (interne) Verschränkung der beiden Schulen gegeben sein
               •   eine gemeinsame Adressbildung der beiden Schulen - Präsenz nach Außen - mit Vorplatz an
                   der Gradnerstraße entstehen
               •   eine Konzentration der Baumassen im süd-westlichen Teil des Grundstückes erfolgen
               •   der Versiegelungsgrad möglichst gering gehalten werden, um den Schülern und
                   Schülerinnen entsprechende Außenräume zu bieten bzw. eventuell in ferner Zukunft
                   notwendige Erweiterungen zu ermöglichen.
               •   eine vekehrsfreie bzw. -beruhigte Zone zum westlich gelegenen Kindergarten geschaffen
                   werden, um Übergänge zu erleichtern bzw. sicherer zu gestalten.

           Die derzeit 9-klassige VS ist in einem flächigen, pavillonartigen, eingeschossigen Bestandsgebäude,
           das den NW-Teil des Grundstückes in Anspruch nimmt, untergebracht. Aufgrund des
           Sanierungsbedarfes bzw. der zu erwartenden intensiven Umbauarbeiten am Bestand und da eine
           Aufstockung des bestehenden VS-Gebäudes aus statischer Sicht (siehe Beilage C09) nicht als sinnvoll
           erachtet wird, wird das Gebäude zur Neuplanung freigegeben.

           Zur Vermeidung kostenintensiver Provisorien / Neuerrichtung von bestehenden Klassen für die
           Klassen während beider Bauphasen sind die WB-TeilnehmerInnen angehalten, einen möglichst
           großen Teil der VS, zumindest jedoch 1 Cluster (= 4 Klassen) samt mindest notwendiger Infrastruktur
           bis Fertigstellung des 2. Bauabschnittes zu erhalten. Der verbleibende Bestandscluster soll mit dem
           Neubau zumindest durch einen provisorischen überdachten Gang verbunden sein.

           Die NMS befindet sich im zweigeschossigen, OstWest-gestreckten Baukörper. Dieser ist mit
           Innenatrien teilweise zweihüftig und parallel zur Gradnerstraße angeordnet.

           Zukünftig wird die westlich der bestehenden Aula gelegene Schulwartwohnung im EG nicht mehr
           benötigt. Dieser Bereich, sowie die darüber befindliche Direktion, der Lehrersozialbereich und die
           Aula stehen als Anknüpfungspunkt / gemeinsame Zone der beiden Schulen im 1. Bauabschnitt zur
           Disposition. LehrerInnen- und Direktionsbereich werden bis zum 2. Bauabschnitt provisorisch im
           Zeichensaal untergebracht.

           Der im Osten der Volksschule solitär stehende Turnsaal wird derzeit von beiden Schulen genutzt und
           ist an diese durch überdachte Verbindungsgänge angeschlossen. Aufgrund der erfolgten Sanierung
           des Turnsaals ist dieser zu erhalten. Die Umkleiden und Nebenräume sind im 2. Baubaschnitt zu
           erneuern. Im Endausbau wird der Turnsaal der NMS zur Verfügung stehen und soll mittels beheizter
           Verbindungsgänge erschlossen werden.

B.2      PLANUNGSRICHTLINIEN

B.2.1      Städtebauliche Rahmenbedingungen und Zielsetzungen
           siehe städtebaulich-raumplanerisches Gutachten (Beilage C03)

B.2.2      Das Wettbewerbsgebiet
           Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Bezirk Puntigam, nördlich der Gradnerstraße, östlich der
           Nippelgasse und umfasst die Grundstücke 213/2 und .617 mit einer Größe von 20.790 m2. Die oa
           Bestandsgebäude (VS, NMS Turnsaal) sowie die beiden Schulen verbindende Nebengebäude
           befinden sich im westlichen Teil des Grundstücks. Im Osten steht eine, an den Turnsaal
           angeschlossene, Sportfläche zur Verfügung.

           Das freigegebene Baufeld umfasst den westlichen Grundstücksteil und ist im Osten mit Flucht der
           bestehenden NMS begrenzt. Ausdrücklich gewünscht ist, den nördlichen Grundstücksteil
           bebauungsfrei zu halten, um großzügige, zusammenhängende Freiflächen zu erhalten. Für den
           Freiflächennachweis (Außenanlagen) ist das gesamte Grundstück (inkl. Sportplatz) heranzuziehen.

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