Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020
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Stadt Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 „Buchholzer Park (ehemalige Zivildienstschule)“ Stand:02.02.2016 Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.- Geogr. Manfred Bülow Dr. Wiebke Hanke Straßenbahnring 13, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax -70, mail@elbberg.de, www.elbberg.de
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten 12. Änderung des FNP 2020 Inhalt 1 Einleitung .................................................................................................................. 1 2 Das Artenschutzrecht nach BNatSchG .................................................................. 2 3 Methoden .................................................................................................................. 3 4 Habitatstrukturen im Plangebiet ............................................................................. 4 5 Vorhaben und Wirkfaktoren .................................................................................... 6 6 Fledermäuse ............................................................................................................. 7 6.1 Erfassungsmethoden ................................................................................................. 7 6.1.1 Begehungen ............................................................................................................... 7 6.1.2 Rufanalyse ................................................................................................................. 8 6.1.3 Quartiersuche ............................................................................................................. 9 6.1.4 Bewertungskriterien .................................................................................................... 9 6.2 Ergebnisse ............................................................................................................... 11 6.2.1 Erfasste Arten ........................................................................................................... 11 6.2.2 Raumnutzung der einzelnen Arten bzw. Artengruppen ............................................ 12 6.2.3 Quartiere .................................................................................................................. 14 6.3 Bewertung ................................................................................................................ 16 6.4 Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ............................................................... 18 6.4.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)......................................... 18 6.4.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ...................................................................................... 20 6.4.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ................................................ 22 7 Weitere Arten des Anhang IV FFH-Richtlinie ....................................................... 22 8 Waldameisen .......................................................................................................... 24 8.1 Erfassungsmethoden ............................................................................................... 24 8.2 Ergebnisse ............................................................................................................... 24 8.3 Maßnahmen zum Schutz der vorkommenden Ameisen........................................... 25 9 Europäische Vogelarten ........................................................................................ 26 9.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)......................................... 29 9.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ........................................................................................... 29 9.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ................................................ 30 10 Fazit ......................................................................................................................... 30 11 Quellen .................................................................................................................... 32
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 1 Einleitung Der vorliegende Artenschutzrechtliche Fachbeitrag bezieht sich auf die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) 2020. Die Aufgabe der Nutzung als Zivildienstschule im Jahr 2008 ermöglicht die Neustrukturierung des Geländes und ist der Planungsanlass für das Vorhaben „Buchholzer Park“. Auf Grund der angestrebten Überplanung der bestehenden Flächen ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes 2020 erforderlich. Die FNP-Änderung umfasst mit Ausnahme des Bereiches der Hermann-Stöhr-Straße und dem westlichen Waldbereich, die nicht im Änderungsbereich liegen, denselben Geltungsbereich wie der parallel aufgestellte Bebauungsplan (B-Plan) „Buchholzer Park“. Da der Bereich um die Hermann-Stöhr-Straße im Rahmen des parallel durchgeführten B-Plan-Verfahrens mit untersucht wurde, wird er in die folgenden Betrachtungen einbezogen. Im Rahmen der FNP-Änderung sind lediglich allgemeine Aussagen zu den artenschutzrecht- lichen Belangen und zu möglichen Ausgleichsmaßnahamen erforderlich. Der fortgeschrittene Planungsstand des parallel aufgestellten B-Plans erlaubt jedoch bereits einen hohen Detail- lierungsgrad der Betrachtung. Soweit Aussagen zwischen B-Plan und FNP-Änderung zu differenzieren sind, wird hierauf im Text hingewiesen. Der Geltungsbereich des Plangebiets liegt nordwestlich des Stadtzentrums von Buchholz, zwischen dem Buchholzer Krankenhaus und dem Stadtpark. Das Plangebiet befindet sich größtenteils auf dem Gelände der ehemaligen Zivildienstschule, welche 2008 ihren Betrieb einstellte. Weiterhin umfasst der Geltungsbereich bewaldete Flächen im Süden. Um künftig Wohnbaunutzung zu ermöglichen, werden im Norden des Geltungsbereiches der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 Wohnbauflächen dargestellt (s. Planzeich- nung). Der südliche Bereich wird als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Neben der Zweckbestimmung Seniorenwohnanlage und Kindertagesstätte wird auf der Gemeinbedarfs- fläche für die Errichtung des Hubschraubersonderlandeplatzes das Symbol für den überörtli- chen Verkehr – Luftverkehr aufgenommen. Der westliche Teil des Plangebiets wird in einem 35 m breiten Streifen als Waldfläche darge- stellt, dieser geht in den Buchholzer Stadtwald über, welcher im Süden und Westen an den Geltungsbereich grenzt. Die Steinbecker Straße nordöstlich des Geltungsbereiches, im FNP 2020 als Hauptverkehrs- straße dargestellt, wird unverändert übernommen. Die Planungsziele des Vorhabens Buchholzer Park im Einzelnen sind: Schaffung eines Hubschraubersonderlandeplatzes in direkter Nähe zum Kranken- haus zur langfristigen Sicherung des Krankenhauses in Buchholz und Verbesserung der Notversorgung der Buchholzer Bevölkerung, Neubau eines Senioren- und Pflegeheims mit etwa 108 Pflegeplätzen sowie Sanie- rung und Nachnutzung des Bestandsbaus an der Steinbecker Straße durch ein Ärz- tehaus / Dialyse / Geriatrie, Neubau einer Kita, Ergänzender Wohnungsbau, Weitgehender Erhalt des Wald- und Parkcharakters, Öffnung des Areals und Schaffung neuer Wegebeziehungen in den Stadtwald. Seite 1 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 Die Schutzbelange gesetzlich geschützter Arten werden bei zulassungspflichtigen Vorhaben im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) betrachtet. Durch die Novellierung des BNatSchG am 12.12.2007 und abschlie- ßend durch die Neuauflage am 01.03.2010 wurde das deutsche Artenschutzrecht zum einen bezüglich der Verbotstatbestände an die europäischen Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) und der Vogelschutzrichtlinie begrifflich angepasst. Zum anderen wurden die Zu- griffsverbote sowie die Ausnahmetatbestände im Sinne eines ökologisch-funktionalen Ansat- zes ausgerichtet. Dabei stehen der Erhaltungszustand der Populationen einer Art sowie die Sicherung des räumlich- funktionalen Zusammenhangs der Lebensstätten im Vordergrund. Durch die artenschutzrechtliche Betrachtung sollen im Folgenden planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten benannt werden, die im Plangebiet zu erwarten sind und durch deren Be- einträchtigungen Konflikte mit den Vorschriften des Artenschutzrechtes eintreten können. Hinweis: Mit dem für die Umsetzung der Planung erforderlichen Abbruch des Gebäudebe- standes und mit der Fällung eines Teiles des Baumbestandes wurde bereits im Januar 2015 vor Inkrafttreten der FNP-Änderung begonnen. Der Abbruch der Gebäude ist bauordnungs- rechtlich genehmigungsfrei, es wurde aber mit zuständigen Fachbehörde vereinbart, dass um Konflikte mit dem Artenschutzrecht zu vermeiden, die Eingriffe im Verfahren mit behan- delt werden. Aus diesem Grund bezieht das folgende Gutachten diesen Eingriff mit ein und es wurden geeignete Maßnahmen festgelegt, um die Verbotstatbestände zu vermeiden. Die folgenden Bestandsbeschreibungen und die Ableitung der notwendigen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen beziehen sich somit auf den Zustand im Jahr 2014, bevor die Ge- bäude abgebrochen wurden und Eingriffe in den Baumbestand vorgenommen wurden. 2 Das Artenschutzrecht nach BNatSchG Die vorliegende Planung ist grundsätzlich geeignet, die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu tangieren. Hiernach ist es verboten: wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Abs. 1 Nr. 1), wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten wäh- rend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (Abs. 1 Nr. 2), Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Abs. 1 Nr. 3), wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihrer Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. (Abs. 1, Nr. 4) Absatz 5 des § 44 BNatSchG schränkt die Durchführung der artenschutzrechtlichen Prüfung bei Eingriffsvorhaben sowie bei Vorhaben, die nach dem Baugesetzbuch zulässig sind, in bestimmter Weise ein: Seite 2 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 Es ist lediglich zu prüfen, ob Verbotstatbestände für die Tier- und Pflanzenarten des An- hangs IV der FFH-Richtlinie oder für europäische Vogelarten vorliegen können. Ausge- nommen sind damit auch alle national streng oder besonders geschützten Arten, wenn sie nicht die oben genannten Kriterien erfüllen. Das Verbot der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ru- hestätten gilt nur soweit deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang nicht weiterhin erfüllt wird. Wenn unvermeidlich, so ist bei der Beeinträchtigung der Fort- pflanzungs- und Ruhestätten auch das Töten oder Verletzen der Tiere „zulässig“. Vor- gezogene Ausgleichsmaßnahmen, beispielsweise zur Neuschaffung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten und ihrer ökologischen Funktionen, können grundsätzlich anerkannt werden. Das Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 gilt bei Eingriffsvorhaben für die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder für europäische Vogelarten, sofern die Maßnahme nicht im Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fort- pflanzungs- und Ruhestätten steht. Das Verbot der erheblichen Störung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 gilt bei Eingriffsvorhaben für die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder für europäische Vogelarten, sofern sich damit der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Alle Anhang IV - Arten sind gleichzeitig streng geschützt. Bei Pflanzenarten des Anhangs IV tritt ein Verbot bei der Zerstörung und Beschädigung von Lebensräumen nur ein, wenn die ökologische Funktion im räumlichen Zusammen- hang nicht erhalten werden kann. Ist ein Eintreten der Verbotstatbestände nicht vermeidbar, so sind nach § 45 BNatSchG Ausnahmen möglich. Um eine Ausnahme zu erwirken, müssen die folgenden drei Bedingun- gen erfüllt sein: Das Eingriffsvorhaben muss aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, die auch wirtschaftlicher Art sein können, notwendig sein. Zumutbare Alternativen dürfen nicht gegeben sein. Der Erhaltungszustand der Populationen einer Art darf sich durch den Eingriff nicht ver- schlechtern. 3 Methoden Um bei genehmigungspflichtigen Vorhaben die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG für planungsrelevante Arten zu prüfen, wurden nachstehende Arbeitsschritte durchgeführt: Ermittlung planungsrelevanter Arten Darstellung der relevanten Wirkungen Art- bzw. gruppenbezogene Prüfung des Eintretens der Zugriffsverbots-Tatbestände Entwicklung projektbezogener Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Ggf. Darstellung, unter welchen Bedingungen eine Befreiung von den artenschutz- rechtlichen Verboten erteilt werden kann. Seite 3 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 Die Angaben zum Bestand von Pflanzen-, Brutvogel- und Fledermausarten in den betroffe- nen Habitaten beruhen auf den folgenden Fachgutachten: ELBBERG (Bearbeitung M. Bülow und M. Loarca) (2013): Biotoptypenkartierung ELBBERG (Bearbeitung W. Hanke und M. Bülow) (2014): Fledermauserfassung im Plangebiet „Buchholzer Park“ ELBBERG (Bearbeitung W. Hanke und M. Bülow) (2014): Erfassung von Waldamei- sen im Plangebiet „Buchholzer Park“ Die Angaben zum Bestand der Artengruppen Vögel, Säugetiere (ohne Fledermäuse), Repti- lien, Amphibien, Insekten (ohne Waldameisen) beruhen auf einer Potentialanalyse zum mög- lichen Vorkommen planungsrelevanter Arten. Die Potentialanalyse erfolgt durch einen Ab- gleich der strukturellen Ausprägung der im Plangebiet vorhandenen Lebensraum- bzw. Bio- toptypen mit der Verbreitung und den ökologischen Ansprüchen der in Niedersachsen ver- breiteten, planungsrechtlich relevanten Arten aus den zu betrachtenden Artengruppen (s.o.). 4 Habitatstrukturen im Plangebiet Der Geltungsbereich des Plangebiets, mit einer Größe von ca. 4,6 ha, liegt nordwestlich des Stadtzentrums von Buchholz i. d. N., zwischen dem Buchholzer Krankenhaus und dem Stadtpark Buchholz. Das Plangebiet befindet sich größtenteils auf dem Gelände der ehema- ligen Zivildienstschule, welche 2008 ihren Betrieb einstellte. Nach Karte 1 „Arten und Bioto- pe“ des Landschaftsrahmenplans (2013) kommen im Plangebiet und dessen unmittelbarem Umfeld Biotoptypen mit geringer Bedeutung (Gelände der ehemaligen Zivildienstschule) bis mittlerer Bedeutung (Stadtwald) vor. Die nächstgelegenen Biotoptypen mit hoher und sehr hoher Bedeutung befinden sich im Bereich des Steinbachs, der ca. 350 m westlich des Plan- gebiets in Nord-Süd-Richtung fließt. Nördlich grenzt das Plangebiet an eine Wohnsiedlung, bestehend aus Einfamilienhäusern, im Osten befinden sich das Buchholzer Krankenhaus sowie ein Seniorenpflegeheim. Im Westen und Süden liegt der Buchholzer Stadtpark. Die besondere topographische Struktur des Plangebiets bringt Höhenunterschiede von mehreren Metern mit sich. Hinweis: Zum Kartierzeitpunkt im Jahr 2014 befanden sich auf dem Gelände noch die leer- stehenden Funktions- und Unterbringungsgebäude der ehemaligen Zivildienstschule. Mit dem für die Umsetzung der Planung notwendigen Abbruch der Gebäude und der Fällung eines Teiles des Baumbestandes wurde bereits im Januar 2015 begonnen. Die folgende Bestandsbeschreibung und die Ableitung der notwendigen Vermeidungs- und Ausgleichs- maßnahmen beziehen sich auf den Zustand im Jahr 2014, bevor die Gebäude abgebro- chen wurden und Eingriffe in den Baumbestand vorgenommen wurden. Die folgende Abbildung zeigt eine Übersicht über die Habitatstrukturen im Plangebiet und der näheren Umgebung vor den seit Januar 2015 getätigten Eingriffen: Seite 4 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 Abbildung 1: Luftbild mit Habitatstrukturen und Kennzeichnung der Geltungsbereiche der FNP-Änderung (weiße Linie) und des parallel aufgestellten B-Plans (schwarze Linie), ohne Maßstab (Luftbildaufnahme aus dem Jahr 2014 von Google Earth Zustand vor Abriss der Gebäude) Seite 5 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 Der zentrale Bereich des Plangebiets besteht aus dem Gelände der Zivildienstschule. Zwi- schen dem Gebäudekomplex besteht eine zurzeit nicht mehr gepflegte Grünanlage, in der sich Offen- und Gehölzbereiche abwechseln. Die Offenflächen sind zum Teil als Zwergstrauchheiden angelegt. Am westlichen Rand des Geländes befindet sich ein Bolz- platz. Auf dem Gelände stehen vier größere Wohn- bzw. Seminargebäude sowie mehrere kleine Schuppen und sonstige Betriebsgebäude. Die Grünanlage ist allseitig von Waldbe- ständen umgeben. Es dominieren Roteiche, Kiefer, Birke, Stieleiche und Fichte. In der folgenden Tabelle sind alle vorkommenden Biotoptypen aufgelistet. Die dazugehörige detaillierte Biotoptypenkarte ist als Anhang dem Umweltbericht beigefügt. Tabelle 1: Im Geltungsbereich vorkommende Biotoptypen (Biotoptypenkarte s. Anhang Um- weltbericht) (nach Drachenfels 2011) Biotoptyp Beschreibung Roteichenforst WXE Dominanz von Roteiche, Kiefer, Birke und Fichte Eichenmischwald WQT Dominanz von Stieleiche, Waldkiefer und Hänge-Birke SXS / WXE Regenrückhaltebecken in Roteichenforst HSE Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten PSP Sportplatz PZR Sonstige Grünanlage mit altem Baumbestand PZR / HC Sonstige Grünanlage mit altem Baumbestand mit Sand-/ Zwergstrauchheide OEL Locker bebautes Einzelhausgebiet OKZ Sonstige Anlage zur Energieversorgung (hier Öltank) Sonstiger öffentlicher Gebäudekomplex (hier ehem. Zivildienstschule und Nebenge- ONZ bäude) ONZ/OX Baustelle (Neubau Krankenhaus) ONZ/PZA Krankenhauskomplex mit Grünanlagen ohne Altbaumbestände OVP Parkplatz OVS Straße OVW Weg 5 Vorhaben und Wirkfaktoren In dem Plangebiet sollen ein Hubschraubersonderlandeplatz, eine Kindertagesstätte, ein Senioren- und Pflegeheim sowie ergänzender Wohnungsbau entstehen. Dabei wird ein weit- gehender Erhalt des Wald- und Parkcharakters angestrebt. Es werden Eingriffe in den Wald- bestand und eine Anpassung der Topographie erforderlich. Der westliche Teil des Plange- biets, der den Übergang zum Buchholzer Stadtwald bildet, wird als ein 35 m breiter Wald- Seite 6 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 schutzstreifen (Dauerwaldrand mit Ausbildung als Stufenwald) entwickelt. Es wurde mit der zuständigen Forstbehörde eine Einigung über die Bewertung des Waldbestandes, die erfor- derlichen Rodungen und entsprechende Ersatzpflanzungen erzielt. Entsprechend der Größe der in Anspruch zu nehmenden Waldfläche wird eine Ersatzaufforstung mit Ausgleichsfaktor 1,4 durchgeführt. Der zum jetzigen Zeitpunkt im Plangebiet vorhandene Gebäudebestand wird vollständig entfernt. Durch die Eingriffe ist im Wesentlichen mit den folgenden Wirkfaktoren zu rechnen: Durch das Fällen von Bäumen entfällt deren Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestät- te, hier insbesondere für Vögel und Fledermäuse. Ebenso entfällt deren Funktion als Nahrungsquelle. Durch den Abriss von Gebäuden gehen potenzielle Brutstätten für gebäudebrütende Vogelarten und potenzielle Quartiere für Fledermäuse verloren. Durch den Abriss von Gebäuden oder das Fällen von Bäumen besteht ein unmittelbares Tötungsrisiko für die darin brütenden oder schlafenden Individuen verschiedener Arten. Durch die Inanspruchnahme von Freiflächen werden Aufenthaltsräume und Nahrungs- flächen für geschützte Arten überbaut. Durch das Vorhaben wird es zu temporären (baubedingt) und langfristigen (betriebsbe- dingt) Störwirkung auf verschiedene Tierarten kommen. 6 Fledermäuse 6.1 Erfassungsmethoden 6.1.1 Begehungen Zur Erfassung von Fledermäusen wurden fünf flächendeckende Detektorbegehungen an folgenden Terminen durchgeführt: 24. April, 20./21. Mai, 06./07. Juni, 17./18. Juli und 05./06. September. Die Auswahl der Begehungstermine wurde vornehmlich durch die Wetterver- hältnisse bestimmt. Es wurden ausschließlich Nächte gewählt, die niederschlagsfrei, windstill und warm waren (Temperaturen zwischen 12°C - 22°C). Die Erfassung erfolgte zur Hauptak- tivitätszeit der Fledermäuse. Sie begann eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang und dauer- ten jeweils 3-4 Stunden. Zu Beginn der Begehungen wurden insbesondere Standorte mit Quartierspotenzial auf mög- liche Quartierausflüge hin verhört und der Luftraum beobachtet. Anschließend wurden der gesamte Geltungsbereich sowie die nähere Umgebung gleichmäßig abgelaufen. Um die unterschiedlichen Aktivitätsphasen der Tiere berücksichtigen zu können, sind Startpunkt und Laufrichtung der Begehungen variiert worden. Bei den Begehungen wurde ein Ultraschall-Detektor des Typs Batlogger M der Firma Elekon AG benutzt. Dieser nimmt die Rufe von Fledermäusen in Echtzeit auf. Ebenfalls automatisch aufgezeichnet wurden die Parameter Zeit, Datum, Ort der Aufnahme (GPS-Daten) und Tem- peratur. Während der Feldaufnahmen können die Fledermausrufe im Mischer-Modus (Über- lagerung des Signals mit einer festen Frequenz) mitverfolgt werden. Die Überlagerungsfre- quenz wird vom Batlogger M automatisch auf die Hauptfrequenz des Fledermausrufs einge- stellt. Um eine einheitliche Datengrundlage zu erhalten, wurde der Detektor immer mit den Seite 7 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 gleichen Einstellungen betrieben. Die folgende Tabelle gibt die wichtigsten Einstellungen wieder. Tabelle 2: Einstellungen des Batloggers Parameter Einstellung Erläuterung Automatische Auf- Aufnahmemodus Automatische Aufnahme nach Auslösesignal (Trigger) nahme Automatische Triggerung mit Crestfaktor; der Crest Trigger löst eine Aufnahme aus, wenn der Quotient aus lautester Frequenz und Rauschen größer als der eingestellte Crest Crest advanced, Triggermodus Faktor (C) ist. Crest-Faktor 7 ist eine mittlere Einstellung, Faktor 7 es werden eher zu viele als zu wenige Aufnahmen ausge- löst, sodass praktisch keine Fledermausrufe verpasst wer- den. Die Zeit von 0,5 s vor dem Auslösesignal wird mit aufge- Pre-trigger-Time 0,5 Sekunden zeichnet. Dies ist möglich, weil das Gerät eine Dauerschlei- fe aufzeichnet. Zeit, die aufgezeichnet wird, nachdem das letzte Auslöse- Post-trigger-time 1 Sekunde signal erkannt wurde. 6.1.2 Rufanalyse Die Lautanalyse erfolgte am PC mit Hilfe der Software Bat Explorer. Dieses Programm er- stellt Sonagramme. Ein Abhören der Rufe im Mischer-, Zeitdehnungs- und Teilermodus ist möglich. Darüber hinaus bietet das Programm eine automatische Arterkennung, diese ist jedoch häufig fehlerhaft, insbesondere kann sie Geländemerkmale (offenes oder geschlos- senes Gelände), die für die Ruffrequenz der Arten wichtig sein kann, nicht in die Analyse einbeziehen. Auch grafische Details der Sonagramme, die bei einer optischen Kontrolle durch den Bearbeiter erkennbar sind, werden von der Software oft nicht erkannt. Daher wur- den alle Rufe nachträglich manuell u.a. nach Angaben von Skiba (2009) sowie Dietz & Kiefer (2014) bestimmt. Es wurde zudem kontrolliert, ob zeitgleich mehrere Individuen feststellbar waren und ob die Aufnahmen Soziallaute enthalten. Grundsätzlich wurde unterschieden zwischen Jagdflügen und Richtungsflügen, letztere wur- den mit unbestimmtem Verhalten zusammengefasst. Als Jagdflüge wurden solche Aufnah- men bezeichnet, in denen sogenannte „final buzzes“ (schneller und kürzer werdende Rufe mit abnehmendem quasi-konstantfrequentem Teil) aus der Fangphase vorkommen oder wenn ein Individuum längere Zeit in der Nähe blieb. Die Trennung zwischen den Funktionen „Flugroute“ und „Jagdgebiet“ ist fließend, da Fledermäuse bei entsprechendem Nahrungsan- gebot auch entlang ihrer Flugrouten jagen. Im Folgenden wird eine Aufnahme mit dem Batlogger unter den oben beschriebenen Einstel- lungen als ein Kontakt betrachtet. Es handelt sich in vielen Fällen durchaus um mehrere Aufnahmen desselben Individuums. Da es jedoch praktisch nicht möglich ist, die Anzahl von Individuen in einer Erfassungsnacht zu bestimmen, ohne die Tiere selbst zu sehen, wird im Folgenden vereinfachend eine Aufnahme als ein Kontakt gewertet. Die Aktivität wird mit die- ser Methode eher überschätzt als zu tief bewertet. Seite 8 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 Bei der Detektormethode bleiben methodisch bedingte Fehlerquoten nicht ausgeschlossen. Schwer nachzuweisende Arten wie die Langohrfledermaus sind, aufgrund ihres Flüsterso- nars mit einer nur geringen Reichweite von wenigen Metern, bei Detektorerfassungen stets unterrepräsentiert. Aufgrund ungenügender Aufnahmelänge oder -qualität erlauben einige Aufnahmesequenzen keine sichere Artansprache. Rufe, die nicht eindeutig zuzuordnen wa- ren, wurden den Rufgruppen Nyctaloide, Myotide, Pipistrelloide oder Microchiroptera spec. zugeordnet. Bei der Begehung am 06./07.Juni lag ein technischer Defekt des Mikrofons des Batloggers vor. Die Bestimmung der Fledermäuse erfolgte daher mit Hilfe des ebenfalls mit- geführten Ultraschalldetektors SSF BAT2 im Gelände. 6.1.3 Quartiersuche Sowohl der Baumbestand als auch der Gebäudekomplex der ehemaligen Zivildienstschule bieten Möglichkeiten für Fledermausquartiere. Im Vorfeld der Detektorbegehungen wurde auf der Eingriffsfläche und der näheren Umgebung eine Suche nach Fledermausquartieren durchgeführt. Bäume weisen in der Regel ab einem Stammdurchmesser von 30 cm eine potenzielle Eignung als Wochenstube und ab einem Stammdurchmesser von 50 cm als Win- terquartier auf. Baumhöhlen, die vom Boden aus erreichbar waren, wurden mittels Endoskopkamera abge- sucht. Bei höher gelegenen Höhlen erfolgte im März 2014 eine Kontrolle ausgewählter Bäu- me durch einen Baumkletterer. Wenn eine Eignung als Winterquartier nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden die Höhleneingänge der Bäume nach Kontrolle auf Besatz versie- gelt. Neben dem natürlichen Angebot an Quartieren sind in dem Waldbestand mehrere Vogelnist- kästen aus Beton vorhanden, die von einigen Fledermausarten ebenfalls gelegentlich bezo- gen werden. Soweit zugänglich, wurden die Gebäude auf Hinweise wie Fledermauskot, Fraßreste oder Verfärbungen durch Körperfett und Urin abgesucht. Wo möglich wurden Spalten und Höhlen mittels Taschenlampe und Endoskopkamera auf Besatz kontrolliert. Es bestehen jedoch Spalten und Nischen, die nicht eingesehen werden konnten oder aufgrund der Höhe nicht erreichbar waren. Weiterhin wurde Hinweisen wie Soziallauten und Schwärmverhalten im Rahmen der Detek- torbegehungen nachgegangen und zu Beginn der Begehungen potenzielle Quartiersstandor- te gezielt auf mögliche Quartierausflüge hin verhört und der Luftraum beobachtet. 6.1.4 Bewertungskriterien Das Gebiet wurde anhand ökologischer Funktionen sowie anhand der Aktivität, der Gefähr- dung und des Erhaltungszustandes der vorkommenden Arten bewertet und in entsprechen- de Teillebensräume gegliedert. Die Bewertung wurde dabei nach Kriterien von Brinkmann (1998) auf der Grundlage einer fünfstufigen Bewertungsskala (s. Tabelle 3) vorgenommen. Die Definition der Skalenabschnitte (Wertstufen) erfolgt über Schwellenwerte, wie z.B. die Anzahl gefährdeter Fledermausarten im Teillebensraum oder Bedeutung von Jagdgebieten. Für die Einstufung der Bedeutung der erfassten Jagdgebiete wurden die Kriterien nach LBV- SH (2011) angewandt (s. Tabelle 4). Demnach liegt eine regelmäßige Nutzung eines Jagd- gebiets durch eine Art vor, wenn mindestens ein Einzelindividuum dieser Art bei mindestens 50 % der Begehungen und / oder mindestens 3 Begehungen nachgewiesen wird. Als bedeu- Seite 9 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 tend wird ein Jagdgebiet eingestuft, wenn bei mindestens der Hälfte der 4 bis 6 Begehungs- termine hohe bis sehr hohe Jagdaktivitäten von Fledermäusen (verschiedene Individuen mit vielen Feeding-Buzzes auf dem Detektor hörbar) festgestellt wurden. Tabelle 3: Kriterien nach Brinkmann (1998) zur Bewertung von Fledermausvorkommen auf der Grundlage einer fünfstufigen Bewertungsskala Wert- Definition der Skalenabschnitte stufe Quartiere (Wochenstuben) von stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Fleder- mausarten (RL 2 und RL 1) sowie solchen des Anhangs II FFH-Richtlinie oder V Große Quartiere (Wochenstuben) von gefährdeten Fledermausarten (RL 3 und RL G) oder Lebensräume mit Quartieren (Wochenstuben) von mindestens 4 Fledermausarten oder Sehr Bedeutende Flugstraßen von stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Fleder- hoch mausarten (RL 2 und RL 1) sowie solchen des Anhangs II FFH-Richtlinie oder Bedeutende Jagdgebiete von stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Fleder- mausarten (RL 2 und RL 1) sowie solchen des Anhangs II FFH-Richtlinie oder Bedeutende Flugstraßen von mindestens vier Fledermausarten Quartiere (Wochenstuben) von gefährdeten Fledermausarten (RL 3 und RL G) oder Große Quartiere (Wochenstuben) von ungefährdeten Fledermausarten (auch RL D und V) oder Lebensräume mit Quartieren (Wochenstuben) von mindestens zwei Fledermausarten oder Lebensräume mit einer hohen Anzahl von Balzrevieren der Rauhautfledermaus oder Le- IV bensräume mit einer hohen Anzahl von Balzrevieren von mindestens zwei Pipistrellus- Arten oder Hoch Alle Flugstraßen von stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Fledermausarten (RL 2 und RL sowie solchen des Anhangs II FFH-Richtlinie oder Flugstraßen von Myotis- Arten (Ausnahme Wasserfledermaus Myotis daubentonii) Alle bedeutenden Flugstraßen (> 5 Individuen) oder Bedeutende Jagdgebiete einer gefährdeten Fledermausart (RL 3 und RL G) oder Bedeutende Jagdgebiete von mindestens zwei Fledermausarten oder Jagdgebiete von mindestens vier Arten Alle Quartiere (Wochenstuben, Balzquartiere etc.), die nicht in die Kategorien V oder IV fal- III len oder alle Flugstraßen, die nicht in die Kategorien V oder IV fallen oder Mittel Bedeutende Jagdgebiete einer ungefährdeten Fledermausart (auch RL D und V) oder Unbedeutende Jagdgebiete von mindestens zwei Fledermausarten oder Auftreten von mindestens vier Fledermausarten II Funktionsräume mit Vorkommen von Fledermäusen, die nicht in Kategorie V-III fallen Mäßig I Gebiete ohne Vorkommen von Fledermäusen, bzw. mit negativen Auswirkungen auf Fle- Gering dermäuse Tabelle 4: Kriterien „Bedeutung eines Jagdgebiets“ bzw. „Regelmäßige Nutzung als Jagdge- biet“ (LBV SH 2011) Bewertung Definition der Skalenabschnitte Bedeutendes Ein Jagdgebiet wird als bedeutend eingestuft, wenn bei mindestens der Hälfte der vier bis Jagdgebiet sechs Begehungstermine hohe bis sehr hohe Jagdaktivitäten festgestellt wurden, d.h. wenn Seite 10 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 eine der folgenden Kriterien erfüllt war: fünf Individuen zeitgleich feststellbar (Individuenanzahl ist nicht konkret abzuschät- zen, aber verschiedene Individuen mit vielen Feeding-Buzzes auf dem Detektor hörbar) 1 x ein Massenjagdereignis (Sichtbeobachtung) Eine regelmäßige Nutzung als Jagdgebiet liegt vor wenn: mindestens ein Einzelindividuum dieser Art bei mindestens 50% der Begehungen Regelmäßige und / oder mindestens drei Begehungen nachgewiesen wird Nutzung als bei den sehr leise rufenden Fledermausarten (Bechsteinfledermaus, Braunes Lang- Jagdgebiet ohr, Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfle- dermaus) reicht unter Berücksichtigung der Nachweisschwierigkeiten ein einmaliger Nachweis der Art beim Jagen aus, um eine regelmäßige Nutzung vorsorglich zu un- terstellen 6.2 Ergebnisse 6.2.1 Erfasste Arten Während der Begehungen wurden 564 Fledermauskontakte verzeichnet. Davon konnten 87 (15 %) eindeutig als Jagdflug identifiziert werden. In 29 Aufnahmen sind gleichzeitig zwei Arten oder zwei Individuen einer Art feststellbar. In keiner Aufnahme wurden mehr als zwei Tiere gleichzeitig erfasst. Insgesamt wurden fünf Fledermausarten nachgewiesen (s. Tabelle 5). Zusätzlich wurden unbestimmte Fledermauskontakte verzeichnet, die der Gruppe „Nyctaloide“ zugeordnet wer- den konnten. In der zweiten Hälfte der Untersuchungszeit konnte eine Erhöhung der Fleder- mauskontakte verzeichnet werden, was auf die Auflösung der Wochenstuben zurückzufüh- ren ist. Weiterhin könnte dies auf den Beginn der Zugzeit der wandernden Arten hinweisen. Es folgen Beschreibungen der einzelnen Arten des Untersuchungsgebietes. Im Anhang be- finden sich für jede Art bzw. Artengruppe kartografische Darstellungen der räumlichen Ver- breitung im Plangebiet. Tabelle 5: Im Plangebiet erfasste Fledermausarten Erhaltungszust. Anh. IV FFH-RL RL NDS RL D Detektorkontakte Quartiersan- Art Bedeutung des Plangebiets April-Sept. 2014 sprüche Breitflügelfle- Aufnahmen: 113 regelmäßige Nutzung als Gebäude dermaus 2 G u x davon Jagdflüge: 13 Jagdrevier nachgewiesen, (SQ/WQ) Eptesicus seroti- davon Soziallaute: - Quartiere möglich nus offene Flächen und der Be- reich über den Baumkronen Großer Abend- Aufnahmen: 6 werden sporadisch zum Baumhöhlen segler 2 V u x davon Jagdflüge: - Durchflug und zur Jagd ge- (SQ/WQ) Nyctalus noctula davon Soziallaute: - nutzt, eine geringe Anzahl von Quartieren ist nicht aus- zuschließen Rauhautfleder- Aufnahmen: 9 Plangebiet wird sporadisch Baumhöhlen, 2 * g x maus davon Jagdflüge: 1 zur Jagd genutzt, eine gerin- Gebäude (SQ/ Seite 11 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 Erhaltungszust. Anh. IV FFH-RL RL NDS RL D Detektorkontakte Quartiersan- Art Bedeutung des Plangebiets April-Sept. 2014 sprüche Pipistrellus na- davon Soziallaute: - ge Anzahl von Quartieren ist WQ) thusii nicht auszuschließen Gebäude, Au- Zwergfleder- Quartiere sind wahrscheinlich Aufnahmen: 410 ßenfassade, maus 1 (Nachweis von Balzrevieren), 3 * g x davon Jagdflüge: 73 Mauerspalten Pipistrellus pipist- Teil des Plangebiets dient als davon Soziallaute: 44 (SQ/ WQ) rellus bedeutendes Jagdrevier an größere Wasserflächen Wasserfleder- Baumhöhlen gebunden, im Plangebiet nur maus Aufnahmen: 2 (SQ) Richtungsflüge, keine Nut- Myotis dauben- 3 * g x davon Jagdflüge: - Höhlen, Bunker zung als Jagdrevier, Quartie- tonii davon Soziallaute: - (WQ) re im Plangebiet unwahr- scheinlich RL NDS = Rote Liste Niedersachsen (Heckenroth et al. 1991), RL D = Rote Liste der Säugetiere Deutschlands (Meinig et al. 2009): 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V= Vorwarnliste; D = Daten defizitär, G = Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt; * = ungefährdet; Anh. IV FFH-RL = Anhang IV der FFH-Richtlinie; Erhaltungszustand (Bewertung des Erhaltungszustands in der atlantischen Region in Niedersach- sen FFH-Bericht 2007 in NLWKN 2010): x = unbekannt, g = günstig, u = unzureichend, s = schlecht; Quartiere: (SQ) – Sommerquartier; (WQ) – Winterquartier 6.2.2 Raumnutzung der einzelnen Arten bzw. Artengruppen Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Die Zwergfledermaus ist mit 410 Kontakten die am häufigsten beobachtete Art im Untersu- chungsgebiet. Sie wurde bei allen Begehungen angetroffen. Der prozentuale Anteil an den Gesamtortungen beträgt 73 %. In fünf Aufnahmen konnten zeitgleich zwei Individuen der Art erfasst werden. Von den Zwergfledermauskontakten konnten 73 Kontakte (18 %) einem Jagdverhalten zugeordnet werden. Soziallaute wurden in 44 Aufnahmen (11 %) aufgezeich- net. Diese wurden fast ausschließlich während der letzten Begehung am 05./06. September registriert und sind als Balzaktivität zu werten. Die erfassten Ortungsrufe und Soziallaute werden als Punktnachweise im Anhang dargestellt. Aus der Karte wird deutlich, dass sich die Jagdaktivität der Zwergfledermaus im beleuchteten Offenbereich zwischen dem Gebäude- komplex der ehemaligen Zivildienstschule im Zentrum des Plangebiets sowie über dem Bolzplatz im Westen des Plangebiets konzentriert. Die Häufung von Balzlauten deutet darauf hin, dass der Offenbereich zwischen dem Gebäu- dekomplex neben der Funktion als Jagdhabitat auch eine Funktion als Balzrevier besitzt. Da die Balzrufe der Zwergfledermaus im Flug abgegeben werden, ist es schwierig, die entspre- chenden Paarungsquartiere, die innerhalb der Balzterritorien zu erwarten sind, genau zu lokalisieren. Aufgrund der Kontakthäufigkeit balzender Tiere kann aber davon ausgegangen 1 Nach neueren Erkenntnissen würde die Art Zwergfledermaus in Niedersachsen als ungefährdet ein- gestuft werden (NLWKN 2010). Seite 12 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 werden, dass vorhandene Quartiersmöglichkeiten an den Gebäuden und eventuell auch an den Gehölzen als Paarungsquartiere genutzt werden. Ein weiteres balzendes Zwergfleder- mausmännchen konnte an der südwestlichen Grenze des Untersuchungsgebietes erfasst werden. Ein entsprechendes Quartier könnte sich im Bereich der benachbarten Wohnhäuser befinden. Weitere Zonen, in denen regelmäßig Zwergfledermäuse angetroffen wurden, befinden sich entlang des Waldweges südlich des Plangebiets sowie an der Hermann-Stöhr-Straße im Nordosten des Plangebiets. Dass es sich überwiegend um Rufe unbestimmten Verhaltens (Richtungsflüge) handelt, deutet darauf hin, dass diese Bereiche vorwiegend als Flugrouten genutzt werden. Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) und andere unbestimmte nyctaloide Arten Die Breitflügelfledermaus ist mit 113 Kontakten und 20 % der Gesamtortungen die zweithäu- figste Art. Bei dieser Art konnten 13 Aufnahmen (18 %) eindeutig als Jagdflüge identifiziert werden. Es wurden in keiner Aufnahme mehrere Individuen der Art zeitgleich erfasst. Darü- ber hinaus wurden 26 Aufnahmen mit nyctaloiden Rufen erfasst, die sich aufgrund ungenü- gender Aufnahmelänge, oder -qualität nicht mit völliger Sicherheit der Breitflügelfledermaus zuordnen ließen. Aufgrund der Rufcharakteristika der Aufnahmen und des generellen Ver- breitungsareals kommt neben der Breitflügelfledermaus der Kleine Abendsegler in Betracht. Die meisten der als „nyctaloid“ bezeichneten Aufnahmen sind jedoch vermutlich ebenfalls Rufe der Breitflügelfledermaus. Die vom Kleinen Abendsegler gelegentlich genutzte eindeu- tige Ruffolge „twiet-tjüt-twiet“ (alternierend „twiet“ mit Hauptfrequenz um 30 kHz, „tjüt“ bei 23- 25 kHz) ist in keiner der Aufnahmen enthalten. Das Jagdgebiet der Breitflügelfledermaus zeigt starke Überschneidungen mit dem der Zwergfledermaus. Auch die Breitflügelfledermaus war bevorzugt im beleuchten Offenbereich zwischen dem Gebäudekomplex der ehemaligen Zivildienstschule im Zentrum des Plange- biets anzutreffen. Ein weiterer Standort, an dem regelmäßig Individuen angetroffen wurden, ist der nachts beleuchtete Parkplatz südlich des Krankenhauses, der sich jedoch außerhalb des Geltungsbereiches befindet. Innerhalb der Waldstrukturen konnten nur relativ wenige Aufnahmen verzeichnet werden, diese befinden sich überwiegend in der Nähe des Offenbe- reiches zwischen dem Gebäudekomplex der ehemaligen Zivildienstschule. Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Die Rauhautfledermaus konnte mit neun Kontakten (1 % aller Kontakte) nur sporadisch im Untersuchungsgebiet beobachtet werden. Davon wurde lediglich eine Aufnahme eindeutig als Jagdflug identifiziert. Es wurden in keiner Aufnahme mehrere Individuen der Art zeitgleich erfasst. Die Art wurde relativ gleichmäßig im gesamten Untersuchungsgebiet angetroffen und zeigte hinsichtlich der Habitatstrukturen keine eindeutige Präferenz. Die einzige Auf- nahme, die zweifelsfrei einem Jagdverhalten zugeordnet werden konnte, stammt aus dem Offenbereich zwischen dem Gebäudekomplex der ehemaligen Zivildienstschule. Seite 13 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Der Große Abendsegler konnte mit sechs Kontakten (1 % aller Kontakte) im Untersuchungs- gebiet festgestellt werden. Es wurde kein Kontakt eindeutig als Jagdflug identifiziert. Eben- falls wurden nie zeitgleich mehrere Individuen aufgenommen. Die Art wurde relativ gleichmäßig im gesamten Untersuchungsgebiet angetroffen, zeigte aber eine leichte Präferenz für offene Habitatstrukturen. Aufgrund der geringen Anzahl der Aufnahmen lassen sich jedoch keine eindeutigen Funktionsräume ableiten. Wasserfledermaus (Myotis daubentoni) Die Wasserfledermaus wurde mit zwei Kontakten im nordöstlichen Randbereich des Unter- suchungsgebietes erfasst. Die Rufe waren aufgrund des deutlichen Zweitakt-Rhythmus (ab- wechselnd stärkere und schwächere Pulse) gut von anderen Myotisarten abzugrenzen. Bei beiden Kontakten handelte es sich um Richtungsflüge, vermutlich nutzt die Art das Gebiet lediglich als Durchflugsgebiet. Da sich in der Umgebung keine typischen Jagdreviere mit großen Wasserflächen befinden und die Art ausschließlich im Mai und September erfasst wurde, könnte es sich auch um durchziehende Individuen handeln. 6.2.3 Quartiere Bauwerke Ein Nachweis von Wochenstuben- oder Winterquartieren der vorkommenden Arten konnte nicht erbracht werden. Die Wohngebäude stehen erst seit Mai 2014 leer und sind überwie- gend so gut unterhalten, dass in den Innenräumen kein besonderes Potenzial für Fleder- mausquartiere vorhanden ist. Es bestehen an den Außenfassaden der Gebäuden jedoch zahlreiche Spalten und Nischen, die nicht eingesehen werden konnten oder aufgrund der Höhe nicht erreichbar waren, zum Beispiel die Flachdach-Abschlüsse der Wohngebäude. Darüber hinaus stehen auf dem Gelände der Zivildienstschule einige zum Teil verfallene Schuppen und sonstige Betriebsgebäude mit potenziellen Spaltenverstecken, die als Quar- tiere dienen könnten. Eine vollständige Erfassung von Quartieren in nicht einsehbaren Spal- ten von Gebäuden ist in der Praxis kaum möglich, bzw. nur mit unverhältnismäßigem Auf- wand durchzuführen. Insbesondere im Offenbereich zwischen den Gebäuden der ehemaligen Zivildienstschule wurden balzende Zwergfledermäuse erfasst. Aufgrund der Kontakthäufigkeit balzender Tiere kann davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen Quartiermöglichkeiten am Gebäu- debestand als Paarungsquartiere genutzt wurden. Wahrscheinlich ist auch eine zeitweilige Nutzung von Tagesverstecken an den Gebäuden. Wochenstuben der Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus am Gebäudebestand im Plangebiet sind aufgrund der regelmäßig festgestellten hohen Aktivität der Arten ebenfalls nicht auszuschließen. Eine Winterquartiersnutzung ist hingegen unwahrscheinlich. Die meisten Arten (darunter auch Pipistrellus-Arten und die Breitflügelfledermaus) benötigen frostsichere Winterquartiere. Aufgrund des guten Zustandes der ehemaligen Wohngebäude sind Einflugmöglichkeiten zu frostsichere Verstecken im Inneren der Gebäude nur sehr begrenzt vorhanden. Die Be- triebsgebäude und Schuppen sind zwar teils verfallen und daher zugänglich, aber überwie- gend nicht frostsicher. Jedoch überwintern einige Arten (z.B. Zwergfledermaus oder Großer Seite 14 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 Abendsegler) mitunter in Mauerspalten mit stärker schwankenden Temperaturen. Somit kann eine Winternutzung des Gebäudebestandes zumindest durch Einzeltiere nicht mit völli- ger Sicherheit ausgeschlossen werden. Baumbestand Von den Arten, die im Gebiet wiederholt angetroffen wurden, und für die daher eine Som- merquartiersnutzung als möglich erachtet wird, nutzen die Rauhautfledermaus (Mai-August) und der Große Abendsegler (Mai-Juli) Bäume regelmäßig als Wochenstuben. Die Zwergfle- dermaus nutzt ebenfalls gelegentlich Baumhöhlungen und -spalten als Sommerquartier. Die einzige im Gebiet nachgewiesene Art, die regelmäßig in Gehölzen überwintert, ist der Große Abendsegler. Im Geltungsbereich sind aufgrund der Altersstruktur des Baumbestandes nur vereinzelte Bäume vorhanden, die einen entsprechend großem Stammumfang und Höhlun- gen aufweisen, als dass eine Winterquartiersnutzung denkbar wäre. Die Baumhöhlenkontrol- len (Näheres s. Kapitel 6.1.3) der potenziell geeigneten Quartiersbäume ergab, dass ledig- lich bei einem Baum eine Winter-Quartierseignung nicht ausgeschlossen werden konnte. Der Höhleneingang wurde nach Kontrolle auf Besatz verschlossen und das Quartier somit un- brauchbar gemacht (s. Abbildung 2). Neben dem natürlichen Angebot an Quartieren sind in dem Waldbestand mehrere Vogelnist- kästen aus Beton vorhanden, die von einigen Fledermausarten ebenfalls gerne bezogen werden. Diese sind aber nicht frostsicher und somit lediglich im Sommer bewohnbar. Seite 15 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 Abbildung 2: Potenzielle Quartiersbäume, die vom Boden und ggf. durch einen Baumklette- rer kontrolliert wurden (durch Fledermaussymbol gekennzeichnet) und Bäume deren Höh- leneingänge verschlossen wurden (mit rotem Kreuz gekennzeichnet). Hintergrund: Luftbild mit und Kennzeichnung der Geltungsbereiche der FNP-Änderung (weiße Linie) und des pa- rallel aufgestellten B-Plans (schwarze Linie), ohne Maßstab (Luftbildaufnahme aus dem Jahr 2014 von Google Earth; Zustand vor Abriss der Gebäude) 6.3 Bewertung Es konnten im Untersuchungsgebiet insgesamt fünf Fledermausarten nachgewiesen werden. Von diesen werden drei Arten (Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler und Rauhautfle- dermaus) in der Roten Liste Niedersachen (Stand 1991) als stark gefährdet und zwei Arten (Zwergfledermaus und Wasserfledermaus) als gefährdet geführt. Allerdings wäre nach neue- ren Erkenntnissen die Zwergfledermaus in Niedersachsen als ungefährdet einzustufen (NLWKN 2010). Aktueller ist die Beurteilung des Erhaltungszustandes im FFH-Bericht von 2007. Im atlantischen Niedersachsen wird demnach der Erhaltungszustand für die Breitflü- gelfledermaus und den Großen Abendsegler als unzureichend und für die Zwergfledermaus, die Rauhautfledermaus und die Wasserfledermaus als günstig eingeschätzt (NLWKN 2010). Seite 16 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 Deutschlandweit wird keine der vorkommenden Arten als gefährdet eingestuft. Jedoch ist nach der Roten Liste Deutschlands der Große Abendsegler auf der Vorwarnliste und für die Breitflügelfledermaus ist eine Gefährdung anzunehmen (s. Tabelle 5). Ein Nachweis von Wochenstubenquartieren oder Winterquartieren gelang im Rahmen dieser Untersuchung nicht. Ihr Vorhandensein kann aber nicht mit Sicherheit ausgeschlossen wer- den, da nur die potenziellen Standorte kontrolliert wurden, die zugänglich bzw. vom Boden aus erreichbar waren. Für die Zwergfledermaus wurden jedoch Balzreviere im Untersu- chungsgebiet ermittelt. Die Bewertung, die anhand der erfassten Daten und der hierdurch ermittelten Raumnutzung vorgenommen wurde, bewegt sich je nach Habitat zwischen hoch und mäßig (s. Tabelle 6 und Bewertungskarte im Anhang). Es können hinsichtlich der Habitatstrukturen und Wertig- keit vier Teillebensräume der Fledermäuse im Betrachtungsgebiet klassifiziert werden. 1. Offenbereich zwischen den Gebäuden der Zivildienstschule im Zentrum des Plange- biets Es handelt sich um einen für Fledermäuse attraktiven Habitatkomplex mit Quartiers- möglichkeiten und einem Wechsel von Offen- und Gehölzstrukturen. Insgesamt wur- den in diesem Teillebensraum fünf Arten erfasst. Der Bereich ist Balzrevier und be- deutendes Jagdgebiet der Zwergfledermaus sowie regelmäßig genutztes Jagdgebiet der Breitflügelfledermaus. Dabei bevorzugt insbesondere die Breitflügelfledermaus die beleuchteten Bereiche, vermutlich da sie hier die vom Licht angezogenen Insek- ten jagt. Die Zwergfledermaus jagt darüber hinaus auch regelmäßig über dem unbe- leuchteten Bolzplatz im Westen des Geländes. 2. Parkplätze / Straßen mit Straßenbeleuchtung im waldnahen Siedlungsbereich In diesem Teillebensraum finden regelmäßige Jagdaktivitäten der Breitflügelfleder- maus und Zwergfledermaus statt, bevorzugt im Bereich des beleuchteten Parkplatzes südlich des Krankenhauses, der sich aber außerhalb des Geltungsbereiches befindet. Auch an der Hermann-Stöhr-Straße im Nordosten des Plangebiets wurden regelmä- ßig Zwergfledermäuse angetroffen. 3. Offene Waldstrukturen (Lichtungen / Wege / Randbereiche) In diesem Teillebensraum konnten regelmäßig Durchflüge der Zwergfledermaus er- fasst werden, insbesondere entlang des Waldweges südlich des Plangebiets. Dass es sich überwiegend um Rufe unbestimmten Verhaltens (i.d.R. Richtungsflüge) han- delt, deutet darauf hin, dass diese Bereiche vorwiegend als Flugrouten genutzt wer- den. Zudem wurden sporadisch Jagd und Balzgeschehen der Zwergfledermaus er- fasst. Weiterhin wurden vereinzelte Durchflüge der Breitflügelfledermaus und der Rauhautfledermaus erfasst. 4. Geschlossene Waldstrukturen In den geschlossenen Waldstrukturen gab es lediglich unregelmäßige Kontakte überwiegend unbestimmten Verhaltens. Es handelt sich dabei hauptsächlich um die Zwergfledermaus. Seite 17 / 34
Buchholz i.d.N. Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020 Tabelle 6: Bewertung der Teillebensräume nach Wertgebenden Kriterien von Brinkmann (1998) und LBV SH (2011) (vgl. Tabelle 3 und 4) (Bewertungskarte s. Anhang) Teillebensräume Bedeutung Wertgebende Kriterien (nach Brinkmann 1998) Offenbereich zwi- mittel-hoch Auftreten von mindestens vier Fledermausarten (Wertstufe III) schen dem Gebäu- (III-IV) Balzreviere/-quartiere einer ungefährdeten Art der Zwergfledermaus dekomplex der (Wertstufe III) ehemaligen Zivil- Bedeutendes Jagdgebiet einer ungefährdeten Fledermausart (Zwerg- dienstschule fledermaus) (Wertstufe III) Bedeutendes Jagdgebiet einer gefährdeten Fledermausart (Breitflü- gelfledermaus) (Wertstufe IV) Parkplätze/Straßen mittel Auftreten von mindestens vier Fledermausarten mit Beleuchtung im (III) Unbedeutende Jagdgebiete von mindestens zwei Fledermausarten waldnahen Sied- lungsbereich Offene Waldstruktu- mittel Auftreten von mindestens vier Fledermausarten ren (III) Flugstraßen die nicht in Kategorie IV oder V fallen Balzrevier der Zwergfledermaus (ungefährdete Art) (Wertstufe III) Geschlossenen mäßig Funktionsräume mit Vorkommen von Fledermäusen, die nicht in die Waldstrukturen (II) Kategorie V – III fallen 6.4 Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände 6.4.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Im Rahmen der Baumaßnahmen werden die vorhandenen Gebäude und Teile des Baumbe- standes entfernt. Grundsätzlich bergen Abrissarbeiten und Baumfällungen die Gefahr, Tiere in besetzten Fledermaus-Wochenstuben oder Winterquartieren zu töten. Der Zeitpunkt der Baufeldfreimachung ist daher zur Vermeidung von Tötungen entsprechend der Ansprüche der vorkommenden Arten zu optimieren. Im Rahmen der Begehungen konnten lediglich Balzreviere, nicht jedoch Wochenstuben- oder Winterquartiere der vorkommenden Arten nachgewiesen werden. Insbesondere Wochenstuben-Quartiere können jedoch nicht ausge- schlossen werden. Bauwerke Die regelmäßig hohen Aktivitäten der Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus am Ge- bäudebestand weist darauf hin, dass in den bestehenden Bauwerken Sommerquartiere be- stehen können. Eine Winterquartiersnutzung ist hingegen unwahrscheinlich. Die meisten Arten (darunter auch Pipistrellus-Arten und die Breitflügelfledermaus) bevorzugen kühle (3°C - 7°C), frostsichere und ungestörte Winterquartiere mit hoher Luftfeuchtigkeit (85 - 100 %). Aufgrund des guten Zustandes der ehemaligen Wohngebäude und der Nutzung bis Mai 2014 sind Spalten, Ritzen und Vorsprünge, die als sichere Hangplätze und Verstecke die- nen, im Inneren der Gebäude kaum vorhanden. Die Betriebsgebäude und Schuppen sind zwar teils verfallen und nischenreich, aber nicht frostsicher. Da eine Nutzung als Winterquartier aus oben genannten Gründen unwahrscheinlich ist, ist der konfliktärmste Zeitraum für den Abriss der Gebäude der Zeitraum zwischen 1.12. - 28.2. Seite 18 / 34
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