Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020

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Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020
Stadt Buchholz i.d.N.

Artenschutzrechtliches
Gutachten zur 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2020
„Buchholzer Park (ehemalige Zivildienstschule)“

Stand:02.02.2016

Auftragnehmer und Bearbeitung:
Dipl.- Geogr. Manfred Bülow
Dr. Wiebke Hanke

                                                          Straßenbahnring 13, 20251 Hamburg
                                 Tel. 040 460955-60, Fax -70, mail@elbberg.de, www.elbberg.de
Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020
Buchholz i.d.N.                                  Artenschutzrechtliches Gutachten 12. Änderung des FNP 2020

Inhalt
1       Einleitung .................................................................................................................. 1
2       Das Artenschutzrecht nach BNatSchG .................................................................. 2
3       Methoden .................................................................................................................. 3
4       Habitatstrukturen im Plangebiet ............................................................................. 4
5       Vorhaben und Wirkfaktoren .................................................................................... 6
6       Fledermäuse ............................................................................................................. 7
6.1     Erfassungsmethoden ................................................................................................. 7
6.1.1 Begehungen ............................................................................................................... 7
6.1.2 Rufanalyse ................................................................................................................. 8
6.1.3 Quartiersuche ............................................................................................................. 9
6.1.4 Bewertungskriterien .................................................................................................... 9
6.2     Ergebnisse ............................................................................................................... 11
6.2.1 Erfasste Arten ........................................................................................................... 11
6.2.2 Raumnutzung der einzelnen Arten bzw. Artengruppen ............................................ 12
6.2.3 Quartiere .................................................................................................................. 14
6.3     Bewertung ................................................................................................................ 16
6.4     Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ............................................................... 18
6.4.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)......................................... 18
6.4.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§
      44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ...................................................................................... 20
6.4.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ................................................ 22
7       Weitere Arten des Anhang IV FFH-Richtlinie ....................................................... 22
8       Waldameisen .......................................................................................................... 24
8.1     Erfassungsmethoden ............................................................................................... 24
8.2     Ergebnisse ............................................................................................................... 24
8.3     Maßnahmen zum Schutz der vorkommenden Ameisen........................................... 25
9       Europäische Vogelarten ........................................................................................ 26
9.1     Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)......................................... 29
9.2     Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44
        Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ........................................................................................... 29
9.3     Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ................................................ 30
10      Fazit ......................................................................................................................... 30
11      Quellen .................................................................................................................... 32
Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020
Buchholz i.d.N.                Artenschutzrechtliches Gutachten zur 12. Änderung des FNP 2020

1        Einleitung
Der vorliegende Artenschutzrechtliche Fachbeitrag bezieht sich auf die 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes (FNP) 2020. Die Aufgabe der Nutzung als Zivildienstschule im Jahr
2008 ermöglicht die Neustrukturierung des Geländes und ist der Planungsanlass für das
Vorhaben „Buchholzer Park“. Auf Grund der angestrebten Überplanung der bestehenden
Flächen ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes 2020 erforderlich. Die
FNP-Änderung umfasst mit Ausnahme des Bereiches der Hermann-Stöhr-Straße und dem
westlichen Waldbereich, die nicht im Änderungsbereich liegen, denselben Geltungsbereich
wie der parallel aufgestellte Bebauungsplan (B-Plan) „Buchholzer Park“. Da der Bereich um
die Hermann-Stöhr-Straße im Rahmen des parallel durchgeführten B-Plan-Verfahrens mit
untersucht wurde, wird er in die folgenden Betrachtungen einbezogen.
Im Rahmen der FNP-Änderung sind lediglich allgemeine Aussagen zu den artenschutzrecht-
lichen Belangen und zu möglichen Ausgleichsmaßnahamen erforderlich. Der fortgeschrittene
Planungsstand des parallel aufgestellten B-Plans erlaubt jedoch bereits einen hohen Detail-
lierungsgrad der Betrachtung. Soweit Aussagen zwischen B-Plan und FNP-Änderung zu
differenzieren sind, wird hierauf im Text hingewiesen.
Der Geltungsbereich des Plangebiets liegt nordwestlich des Stadtzentrums von Buchholz,
zwischen dem Buchholzer Krankenhaus und dem Stadtpark. Das Plangebiet befindet sich
größtenteils auf dem Gelände der ehemaligen Zivildienstschule, welche 2008 ihren Betrieb
einstellte. Weiterhin umfasst der Geltungsbereich bewaldete Flächen im Süden.
Um künftig Wohnbaunutzung zu ermöglichen, werden im Norden des Geltungsbereiches der
12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 Wohnbauflächen dargestellt (s. Planzeich-
nung). Der südliche Bereich wird als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Neben der
Zweckbestimmung Seniorenwohnanlage und Kindertagesstätte wird auf der Gemeinbedarfs-
fläche für die Errichtung des Hubschraubersonderlandeplatzes das Symbol für den überörtli-
chen Verkehr – Luftverkehr aufgenommen.
Der westliche Teil des Plangebiets wird in einem 35 m breiten Streifen als Waldfläche darge-
stellt, dieser geht in den Buchholzer Stadtwald über, welcher im Süden und Westen an den
Geltungsbereich grenzt.
Die Steinbecker Straße nordöstlich des Geltungsbereiches, im FNP 2020 als Hauptverkehrs-
straße dargestellt, wird unverändert übernommen.
Die Planungsziele des Vorhabens Buchholzer Park im Einzelnen sind:

       Schaffung eines Hubschraubersonderlandeplatzes in direkter Nähe zum Kranken-
        haus zur langfristigen Sicherung des Krankenhauses in Buchholz und Verbesserung
        der Notversorgung der Buchholzer Bevölkerung,
       Neubau eines Senioren- und Pflegeheims mit etwa 108 Pflegeplätzen sowie Sanie-
        rung und Nachnutzung des Bestandsbaus an der Steinbecker Straße durch ein Ärz-
        tehaus / Dialyse / Geriatrie,
       Neubau einer Kita,
       Ergänzender Wohnungsbau,
       Weitgehender Erhalt des Wald- und Parkcharakters,
       Öffnung des Areals und Schaffung neuer Wegebeziehungen in den Stadtwald.

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Die Schutzbelange gesetzlich geschützter Arten werden bei zulassungspflichtigen Vorhaben
im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) betrachtet. Durch die Novellierung des BNatSchG am 12.12.2007 und abschlie-
ßend durch die Neuauflage am 01.03.2010 wurde das deutsche Artenschutzrecht zum einen
bezüglich der Verbotstatbestände an die europäischen Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-
(FFH-) und der Vogelschutzrichtlinie begrifflich angepasst. Zum anderen wurden die Zu-
griffsverbote sowie die Ausnahmetatbestände im Sinne eines ökologisch-funktionalen Ansat-
zes ausgerichtet. Dabei stehen der Erhaltungszustand der Populationen einer Art sowie die
Sicherung des räumlich- funktionalen Zusammenhangs der Lebensstätten im Vordergrund.
Durch die artenschutzrechtliche Betrachtung sollen im Folgenden planungsrelevante Tier-
und Pflanzenarten benannt werden, die im Plangebiet zu erwarten sind und durch deren Be-
einträchtigungen Konflikte mit den Vorschriften des Artenschutzrechtes eintreten können.
Hinweis: Mit dem für die Umsetzung der Planung erforderlichen Abbruch des Gebäudebe-
standes und mit der Fällung eines Teiles des Baumbestandes wurde bereits im Januar 2015
vor Inkrafttreten der FNP-Änderung begonnen. Der Abbruch der Gebäude ist bauordnungs-
rechtlich genehmigungsfrei, es wurde aber mit zuständigen Fachbehörde vereinbart, dass
um Konflikte mit dem Artenschutzrecht zu vermeiden, die Eingriffe im Verfahren mit behan-
delt werden. Aus diesem Grund bezieht das folgende Gutachten diesen Eingriff mit ein und
es wurden geeignete Maßnahmen festgelegt, um die Verbotstatbestände zu vermeiden. Die
folgenden Bestandsbeschreibungen und die Ableitung der notwendigen Vermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen beziehen sich somit auf den Zustand im Jahr 2014, bevor die Ge-
bäude abgebrochen wurden und Eingriffe in den Baumbestand vorgenommen wurden.

2        Das Artenschutzrecht nach BNatSchG
Die vorliegende Planung ist grundsätzlich geeignet, die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1
BNatSchG zu tangieren. Hiernach ist es verboten:
   wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
    verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
    beschädigen oder zu zerstören (Abs. 1 Nr. 1),
   wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten wäh-
    rend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten
    erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der
    Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (Abs. 1 Nr. 2),
   Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
    Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Abs. 1 Nr. 3),
   wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihrer Entwicklungsformen
    aus der Natur zu entnehmen oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
    (Abs. 1, Nr. 4)
Absatz 5 des § 44 BNatSchG schränkt die Durchführung der artenschutzrechtlichen Prüfung
bei Eingriffsvorhaben sowie bei Vorhaben, die nach dem Baugesetzbuch zulässig sind, in
bestimmter Weise ein:

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   Es ist lediglich zu prüfen, ob Verbotstatbestände für die Tier- und Pflanzenarten des An-
    hangs IV der FFH-Richtlinie oder für europäische Vogelarten vorliegen können. Ausge-
    nommen sind damit auch alle national streng oder besonders geschützten Arten, wenn
    sie nicht die oben genannten Kriterien erfüllen.
   Das Verbot der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ru-
    hestätten gilt nur soweit deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang
    nicht weiterhin erfüllt wird. Wenn unvermeidlich, so ist bei der Beeinträchtigung der Fort-
    pflanzungs- und Ruhestätten auch das Töten oder Verletzen der Tiere „zulässig“. Vor-
    gezogene Ausgleichsmaßnahmen, beispielsweise zur Neuschaffung der Fortpflanzungs-
    und Ruhestätten und ihrer ökologischen Funktionen, können grundsätzlich anerkannt
    werden.
   Das Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 gilt bei Eingriffsvorhaben für
    die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder für europäische Vogelarten, sofern die
    Maßnahme nicht im Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fort-
    pflanzungs- und Ruhestätten steht.
   Das Verbot der erheblichen Störung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 gilt bei Eingriffsvorhaben für
    die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder für europäische Vogelarten, sofern
    sich damit der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Alle Anhang IV -
    Arten sind gleichzeitig streng geschützt.
   Bei Pflanzenarten des Anhangs IV tritt ein Verbot bei der Zerstörung und Beschädigung
    von Lebensräumen nur ein, wenn die ökologische Funktion im räumlichen Zusammen-
    hang nicht erhalten werden kann.
Ist ein Eintreten der Verbotstatbestände nicht vermeidbar, so sind nach § 45 BNatSchG
Ausnahmen möglich. Um eine Ausnahme zu erwirken, müssen die folgenden drei Bedingun-
gen erfüllt sein:
   Das Eingriffsvorhaben muss aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen
    Interesses, die auch wirtschaftlicher Art sein können, notwendig sein.
   Zumutbare Alternativen dürfen nicht gegeben sein.
   Der Erhaltungszustand der Populationen einer Art darf sich durch den Eingriff nicht ver-
    schlechtern.

3        Methoden
Um bei genehmigungspflichtigen Vorhaben die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
des § 44 Abs. 1 BNatSchG für planungsrelevante Arten zu prüfen, wurden nachstehende
Arbeitsschritte durchgeführt:
       Ermittlung planungsrelevanter Arten
       Darstellung der relevanten Wirkungen
       Art- bzw. gruppenbezogene Prüfung des Eintretens der Zugriffsverbots-Tatbestände
       Entwicklung projektbezogener Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
       Ggf. Darstellung, unter welchen Bedingungen eine Befreiung von den artenschutz-
        rechtlichen Verboten erteilt werden kann.

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Die Angaben zum Bestand von Pflanzen-, Brutvogel- und Fledermausarten in den betroffe-
nen Habitaten beruhen auf den folgenden Fachgutachten:
       ELBBERG (Bearbeitung M. Bülow und M. Loarca) (2013): Biotoptypenkartierung
       ELBBERG (Bearbeitung W. Hanke und M. Bülow) (2014): Fledermauserfassung im
        Plangebiet „Buchholzer Park“
       ELBBERG (Bearbeitung W. Hanke und M. Bülow) (2014): Erfassung von Waldamei-
        sen im Plangebiet „Buchholzer Park“
Die Angaben zum Bestand der Artengruppen Vögel, Säugetiere (ohne Fledermäuse), Repti-
lien, Amphibien, Insekten (ohne Waldameisen) beruhen auf einer Potentialanalyse zum mög-
lichen Vorkommen planungsrelevanter Arten. Die Potentialanalyse erfolgt durch einen Ab-
gleich der strukturellen Ausprägung der im Plangebiet vorhandenen Lebensraum- bzw. Bio-
toptypen mit der Verbreitung und den ökologischen Ansprüchen der in Niedersachsen ver-
breiteten, planungsrechtlich relevanten Arten aus den zu betrachtenden Artengruppen (s.o.).

4        Habitatstrukturen im Plangebiet
Der Geltungsbereich des Plangebiets, mit einer Größe von ca. 4,6 ha, liegt nordwestlich des
Stadtzentrums von Buchholz i. d. N., zwischen dem Buchholzer Krankenhaus und dem
Stadtpark Buchholz. Das Plangebiet befindet sich größtenteils auf dem Gelände der ehema-
ligen Zivildienstschule, welche 2008 ihren Betrieb einstellte. Nach Karte 1 „Arten und Bioto-
pe“ des Landschaftsrahmenplans (2013) kommen im Plangebiet und dessen unmittelbarem
Umfeld Biotoptypen mit geringer Bedeutung (Gelände der ehemaligen Zivildienstschule) bis
mittlerer Bedeutung (Stadtwald) vor. Die nächstgelegenen Biotoptypen mit hoher und sehr
hoher Bedeutung befinden sich im Bereich des Steinbachs, der ca. 350 m westlich des Plan-
gebiets in Nord-Süd-Richtung fließt.
Nördlich grenzt das Plangebiet an eine Wohnsiedlung, bestehend aus Einfamilienhäusern,
im Osten befinden sich das Buchholzer Krankenhaus sowie ein Seniorenpflegeheim. Im
Westen und Süden liegt der Buchholzer Stadtpark. Die besondere topographische Struktur
des Plangebiets bringt Höhenunterschiede von mehreren Metern mit sich.
Hinweis: Zum Kartierzeitpunkt im Jahr 2014 befanden sich auf dem Gelände noch die leer-
stehenden Funktions- und Unterbringungsgebäude der ehemaligen Zivildienstschule. Mit
dem für die Umsetzung der Planung notwendigen Abbruch der Gebäude und der Fällung
eines Teiles des Baumbestandes wurde bereits im Januar 2015 begonnen. Die folgende
Bestandsbeschreibung und die Ableitung der notwendigen Vermeidungs- und Ausgleichs-
maßnahmen beziehen sich auf den Zustand im Jahr 2014, bevor die Gebäude abgebro-
chen wurden und Eingriffe in den Baumbestand vorgenommen wurden.
Die folgende Abbildung zeigt eine Übersicht über die Habitatstrukturen im Plangebiet und der
näheren Umgebung vor den seit Januar 2015 getätigten Eingriffen:

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Abbildung 1: Luftbild mit Habitatstrukturen und Kennzeichnung der Geltungsbereiche der
FNP-Änderung (weiße Linie) und des parallel aufgestellten B-Plans (schwarze Linie), ohne
Maßstab (Luftbildaufnahme aus dem Jahr 2014 von Google Earth Zustand vor Abriss der
Gebäude)

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Der zentrale Bereich des Plangebiets besteht aus dem Gelände der Zivildienstschule. Zwi-
schen dem Gebäudekomplex besteht eine zurzeit nicht mehr gepflegte Grünanlage, in der
sich Offen- und Gehölzbereiche abwechseln. Die Offenflächen sind zum Teil als
Zwergstrauchheiden angelegt. Am westlichen Rand des Geländes befindet sich ein Bolz-
platz. Auf dem Gelände stehen vier größere Wohn- bzw. Seminargebäude sowie mehrere
kleine Schuppen und sonstige Betriebsgebäude. Die Grünanlage ist allseitig von Waldbe-
ständen umgeben. Es dominieren Roteiche, Kiefer, Birke, Stieleiche und Fichte.
In der folgenden Tabelle sind alle vorkommenden Biotoptypen aufgelistet. Die dazugehörige
detaillierte Biotoptypenkarte ist als Anhang dem Umweltbericht beigefügt.
Tabelle 1: Im Geltungsbereich vorkommende Biotoptypen (Biotoptypenkarte s. Anhang Um-
weltbericht) (nach Drachenfels 2011)
 Biotoptyp        Beschreibung

                  Roteichenforst
 WXE
                  Dominanz von Roteiche, Kiefer, Birke und Fichte

                  Eichenmischwald
 WQT
                  Dominanz von Stieleiche, Waldkiefer und Hänge-Birke

 SXS / WXE        Regenrückhaltebecken in Roteichenforst

 HSE              Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten

 PSP              Sportplatz

 PZR              Sonstige Grünanlage mit altem Baumbestand

 PZR / HC         Sonstige Grünanlage mit altem Baumbestand mit Sand-/ Zwergstrauchheide

 OEL              Locker bebautes Einzelhausgebiet

 OKZ              Sonstige Anlage zur Energieversorgung (hier Öltank)

                  Sonstiger öffentlicher Gebäudekomplex (hier ehem. Zivildienstschule und Nebenge-
 ONZ
                  bäude)

 ONZ/OX           Baustelle (Neubau Krankenhaus)

 ONZ/PZA          Krankenhauskomplex mit Grünanlagen ohne Altbaumbestände

 OVP              Parkplatz

 OVS              Straße

 OVW              Weg

5        Vorhaben und Wirkfaktoren
In dem Plangebiet sollen ein Hubschraubersonderlandeplatz, eine Kindertagesstätte, ein
Senioren- und Pflegeheim sowie ergänzender Wohnungsbau entstehen. Dabei wird ein weit-
gehender Erhalt des Wald- und Parkcharakters angestrebt. Es werden Eingriffe in den Wald-
bestand und eine Anpassung der Topographie erforderlich. Der westliche Teil des Plange-
biets, der den Übergang zum Buchholzer Stadtwald bildet, wird als ein 35 m breiter Wald-

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schutzstreifen (Dauerwaldrand mit Ausbildung als Stufenwald) entwickelt. Es wurde mit der
zuständigen Forstbehörde eine Einigung über die Bewertung des Waldbestandes, die erfor-
derlichen Rodungen und entsprechende Ersatzpflanzungen erzielt. Entsprechend der Größe
der in Anspruch zu nehmenden Waldfläche wird eine Ersatzaufforstung mit Ausgleichsfaktor
1,4 durchgeführt. Der zum jetzigen Zeitpunkt im Plangebiet vorhandene Gebäudebestand
wird vollständig entfernt.
Durch die Eingriffe ist im Wesentlichen mit den folgenden Wirkfaktoren zu rechnen:
     Durch das Fällen von Bäumen entfällt deren Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestät-
      te, hier insbesondere für Vögel und Fledermäuse. Ebenso entfällt deren Funktion als
      Nahrungsquelle.
     Durch den Abriss von Gebäuden gehen potenzielle Brutstätten für gebäudebrütende
      Vogelarten und potenzielle Quartiere für Fledermäuse verloren.
     Durch den Abriss von Gebäuden oder das Fällen von Bäumen besteht ein unmittelbares
      Tötungsrisiko für die darin brütenden oder schlafenden Individuen verschiedener Arten.
     Durch die Inanspruchnahme von Freiflächen werden Aufenthaltsräume und Nahrungs-
      flächen für geschützte Arten überbaut.
     Durch das Vorhaben wird es zu temporären (baubedingt) und langfristigen (betriebsbe-
      dingt) Störwirkung auf verschiedene Tierarten kommen.

6         Fledermäuse

6.1       Erfassungsmethoden

6.1.1 Begehungen
Zur Erfassung von Fledermäusen wurden fünf flächendeckende Detektorbegehungen an
folgenden Terminen durchgeführt: 24. April, 20./21. Mai, 06./07. Juni, 17./18. Juli und 05./06.
September. Die Auswahl der Begehungstermine wurde vornehmlich durch die Wetterver-
hältnisse bestimmt. Es wurden ausschließlich Nächte gewählt, die niederschlagsfrei, windstill
und warm waren (Temperaturen zwischen 12°C - 22°C). Die Erfassung erfolgte zur Hauptak-
tivitätszeit der Fledermäuse. Sie begann eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang und dauer-
ten jeweils 3-4 Stunden.
Zu Beginn der Begehungen wurden insbesondere Standorte mit Quartierspotenzial auf mög-
liche Quartierausflüge hin verhört und der Luftraum beobachtet. Anschließend wurden der
gesamte Geltungsbereich sowie die nähere Umgebung gleichmäßig abgelaufen. Um die
unterschiedlichen Aktivitätsphasen der Tiere berücksichtigen zu können, sind Startpunkt und
Laufrichtung der Begehungen variiert worden.
Bei den Begehungen wurde ein Ultraschall-Detektor des Typs Batlogger M der Firma Elekon
AG benutzt. Dieser nimmt die Rufe von Fledermäusen in Echtzeit auf. Ebenfalls automatisch
aufgezeichnet wurden die Parameter Zeit, Datum, Ort der Aufnahme (GPS-Daten) und Tem-
peratur. Während der Feldaufnahmen können die Fledermausrufe im Mischer-Modus (Über-
lagerung des Signals mit einer festen Frequenz) mitverfolgt werden. Die Überlagerungsfre-
quenz wird vom Batlogger M automatisch auf die Hauptfrequenz des Fledermausrufs einge-
stellt. Um eine einheitliche Datengrundlage zu erhalten, wurde der Detektor immer mit den

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gleichen Einstellungen betrieben. Die folgende Tabelle gibt die wichtigsten Einstellungen
wieder.

Tabelle 2: Einstellungen des Batloggers
 Parameter           Einstellung          Erläuterung
                     Automatische Auf-
 Aufnahmemodus                            Automatische Aufnahme nach Auslösesignal (Trigger)
                     nahme
                                          Automatische Triggerung mit Crestfaktor; der Crest Trigger
                                          löst eine Aufnahme aus, wenn der Quotient aus lautester
                                          Frequenz und Rauschen größer als der eingestellte Crest
                     Crest advanced,
 Triggermodus                             Faktor (C) ist. Crest-Faktor 7 ist eine mittlere Einstellung,
                     Faktor 7
                                          es werden eher zu viele als zu wenige Aufnahmen ausge-
                                          löst, sodass praktisch keine Fledermausrufe verpasst wer-
                                          den.
                                          Die Zeit von 0,5 s vor dem Auslösesignal wird mit aufge-
 Pre-trigger-Time    0,5 Sekunden         zeichnet. Dies ist möglich, weil das Gerät eine Dauerschlei-
                                          fe aufzeichnet.
                                          Zeit, die aufgezeichnet wird, nachdem das letzte Auslöse-
 Post-trigger-time   1 Sekunde
                                          signal erkannt wurde.

6.1.2 Rufanalyse
Die Lautanalyse erfolgte am PC mit Hilfe der Software Bat Explorer. Dieses Programm er-
stellt Sonagramme. Ein Abhören der Rufe im Mischer-, Zeitdehnungs- und Teilermodus ist
möglich. Darüber hinaus bietet das Programm eine automatische Arterkennung, diese ist
jedoch häufig fehlerhaft, insbesondere kann sie Geländemerkmale (offenes oder geschlos-
senes Gelände), die für die Ruffrequenz der Arten wichtig sein kann, nicht in die Analyse
einbeziehen. Auch grafische Details der Sonagramme, die bei einer optischen Kontrolle
durch den Bearbeiter erkennbar sind, werden von der Software oft nicht erkannt. Daher wur-
den alle Rufe nachträglich manuell u.a. nach Angaben von Skiba (2009) sowie Dietz & Kiefer
(2014) bestimmt. Es wurde zudem kontrolliert, ob zeitgleich mehrere Individuen feststellbar
waren und ob die Aufnahmen Soziallaute enthalten.
Grundsätzlich wurde unterschieden zwischen Jagdflügen und Richtungsflügen, letztere wur-
den mit unbestimmtem Verhalten zusammengefasst. Als Jagdflüge wurden solche Aufnah-
men bezeichnet, in denen sogenannte „final buzzes“ (schneller und kürzer werdende Rufe
mit abnehmendem quasi-konstantfrequentem Teil) aus der Fangphase vorkommen oder
wenn ein Individuum längere Zeit in der Nähe blieb. Die Trennung zwischen den Funktionen
„Flugroute“ und „Jagdgebiet“ ist fließend, da Fledermäuse bei entsprechendem Nahrungsan-
gebot auch entlang ihrer Flugrouten jagen.
Im Folgenden wird eine Aufnahme mit dem Batlogger unter den oben beschriebenen Einstel-
lungen als ein Kontakt betrachtet. Es handelt sich in vielen Fällen durchaus um mehrere
Aufnahmen desselben Individuums. Da es jedoch praktisch nicht möglich ist, die Anzahl von
Individuen in einer Erfassungsnacht zu bestimmen, ohne die Tiere selbst zu sehen, wird im
Folgenden vereinfachend eine Aufnahme als ein Kontakt gewertet. Die Aktivität wird mit die-
ser Methode eher überschätzt als zu tief bewertet.

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Bei der Detektormethode bleiben methodisch bedingte Fehlerquoten nicht ausgeschlossen.
Schwer nachzuweisende Arten wie die Langohrfledermaus sind, aufgrund ihres Flüsterso-
nars mit einer nur geringen Reichweite von wenigen Metern, bei Detektorerfassungen stets
unterrepräsentiert. Aufgrund ungenügender Aufnahmelänge oder -qualität erlauben einige
Aufnahmesequenzen keine sichere Artansprache. Rufe, die nicht eindeutig zuzuordnen wa-
ren, wurden den Rufgruppen Nyctaloide, Myotide, Pipistrelloide oder Microchiroptera spec.
zugeordnet. Bei der Begehung am 06./07.Juni lag ein technischer Defekt des Mikrofons des
Batloggers vor. Die Bestimmung der Fledermäuse erfolgte daher mit Hilfe des ebenfalls mit-
geführten Ultraschalldetektors SSF BAT2 im Gelände.

6.1.3 Quartiersuche
Sowohl der Baumbestand als auch der Gebäudekomplex der ehemaligen Zivildienstschule
bieten Möglichkeiten für Fledermausquartiere. Im Vorfeld der Detektorbegehungen wurde auf
der Eingriffsfläche und der näheren Umgebung eine Suche nach Fledermausquartieren
durchgeführt. Bäume weisen in der Regel ab einem Stammdurchmesser von 30 cm eine
potenzielle Eignung als Wochenstube und ab einem Stammdurchmesser von 50 cm als Win-
terquartier auf.
Baumhöhlen, die vom Boden aus erreichbar waren, wurden mittels Endoskopkamera abge-
sucht. Bei höher gelegenen Höhlen erfolgte im März 2014 eine Kontrolle ausgewählter Bäu-
me durch einen Baumkletterer. Wenn eine Eignung als Winterquartier nicht ausgeschlossen
werden konnte, wurden die Höhleneingänge der Bäume nach Kontrolle auf Besatz versie-
gelt.
Neben dem natürlichen Angebot an Quartieren sind in dem Waldbestand mehrere Vogelnist-
kästen aus Beton vorhanden, die von einigen Fledermausarten ebenfalls gelegentlich bezo-
gen werden.
Soweit zugänglich, wurden die Gebäude auf Hinweise wie Fledermauskot, Fraßreste oder
Verfärbungen durch Körperfett und Urin abgesucht. Wo möglich wurden Spalten und Höhlen
mittels Taschenlampe und Endoskopkamera auf Besatz kontrolliert. Es bestehen jedoch
Spalten und Nischen, die nicht eingesehen werden konnten oder aufgrund der Höhe nicht
erreichbar waren.
Weiterhin wurde Hinweisen wie Soziallauten und Schwärmverhalten im Rahmen der Detek-
torbegehungen nachgegangen und zu Beginn der Begehungen potenzielle Quartiersstandor-
te gezielt auf mögliche Quartierausflüge hin verhört und der Luftraum beobachtet.

6.1.4 Bewertungskriterien
Das Gebiet wurde anhand ökologischer Funktionen sowie anhand der Aktivität, der Gefähr-
dung und des Erhaltungszustandes der vorkommenden Arten bewertet und in entsprechen-
de Teillebensräume gegliedert. Die Bewertung wurde dabei nach Kriterien von Brinkmann
(1998) auf der Grundlage einer fünfstufigen Bewertungsskala (s. Tabelle 3) vorgenommen.
Die Definition der Skalenabschnitte (Wertstufen) erfolgt über Schwellenwerte, wie z.B. die
Anzahl gefährdeter Fledermausarten im Teillebensraum oder Bedeutung von Jagdgebieten.
Für die Einstufung der Bedeutung der erfassten Jagdgebiete wurden die Kriterien nach LBV-
SH (2011) angewandt (s. Tabelle 4). Demnach liegt eine regelmäßige Nutzung eines Jagd-
gebiets durch eine Art vor, wenn mindestens ein Einzelindividuum dieser Art bei mindestens
50 % der Begehungen und / oder mindestens 3 Begehungen nachgewiesen wird. Als bedeu-

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tend wird ein Jagdgebiet eingestuft, wenn bei mindestens der Hälfte der 4 bis 6 Begehungs-
termine hohe bis sehr hohe Jagdaktivitäten von Fledermäusen (verschiedene Individuen mit
vielen Feeding-Buzzes auf dem Detektor hörbar) festgestellt wurden.

Tabelle 3: Kriterien nach Brinkmann (1998) zur Bewertung von Fledermausvorkommen auf
der Grundlage einer fünfstufigen Bewertungsskala
 Wert-    Definition der Skalenabschnitte
 stufe

                    Quartiere (Wochenstuben) von stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Fleder-
                     mausarten (RL 2 und RL 1) sowie solchen des Anhangs II FFH-Richtlinie oder
 V                  Große Quartiere (Wochenstuben) von gefährdeten Fledermausarten (RL 3 und RL G) oder
                    Lebensräume mit Quartieren (Wochenstuben) von mindestens 4 Fledermausarten oder
 Sehr
                    Bedeutende Flugstraßen von stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Fleder-
 hoch
                     mausarten (RL 2 und RL 1) sowie solchen des Anhangs II FFH-Richtlinie oder
                    Bedeutende Jagdgebiete von stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Fleder-
                     mausarten (RL 2 und RL 1) sowie solchen des Anhangs II FFH-Richtlinie oder
                    Bedeutende Flugstraßen von mindestens vier Fledermausarten

                    Quartiere (Wochenstuben) von gefährdeten Fledermausarten (RL 3 und RL G) oder
                    Große Quartiere (Wochenstuben) von ungefährdeten Fledermausarten (auch RL D und V)
                     oder
                    Lebensräume mit Quartieren (Wochenstuben) von mindestens zwei Fledermausarten oder
                    Lebensräume mit einer hohen Anzahl von Balzrevieren der Rauhautfledermaus oder Le-
 IV                  bensräume mit einer hohen Anzahl von Balzrevieren von mindestens zwei Pipistrellus-
                     Arten oder
 Hoch
                    Alle Flugstraßen von stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Fledermausarten
                     (RL 2 und RL sowie solchen des Anhangs II FFH-Richtlinie oder Flugstraßen von Myotis-
                     Arten (Ausnahme Wasserfledermaus Myotis daubentonii)
                    Alle bedeutenden Flugstraßen (> 5 Individuen) oder
                    Bedeutende Jagdgebiete einer gefährdeten Fledermausart (RL 3 und RL G) oder
                    Bedeutende Jagdgebiete von mindestens zwei Fledermausarten oder
                    Jagdgebiete von mindestens vier Arten

                    Alle Quartiere (Wochenstuben, Balzquartiere etc.), die nicht in die Kategorien V oder IV fal-
 III                 len oder
                    alle Flugstraßen, die nicht in die Kategorien V oder IV fallen oder
 Mittel
                    Bedeutende Jagdgebiete einer ungefährdeten Fledermausart (auch RL D und V) oder
                    Unbedeutende Jagdgebiete von mindestens zwei Fledermausarten oder
                    Auftreten von mindestens vier Fledermausarten

 II
                    Funktionsräume mit Vorkommen von Fledermäusen, die nicht in Kategorie V-III fallen
 Mäßig

 I                  Gebiete ohne Vorkommen von Fledermäusen, bzw. mit negativen Auswirkungen auf Fle-
 Gering              dermäuse

Tabelle 4: Kriterien „Bedeutung eines Jagdgebiets“ bzw. „Regelmäßige Nutzung als Jagdge-
biet“ (LBV SH 2011)
 Bewertung        Definition der Skalenabschnitte
 Bedeutendes      Ein Jagdgebiet wird als bedeutend eingestuft, wenn bei mindestens der Hälfte der vier bis
 Jagdgebiet       sechs Begehungstermine hohe bis sehr hohe Jagdaktivitäten festgestellt wurden, d.h. wenn

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                   eine der folgenden Kriterien erfüllt war:
                           fünf Individuen zeitgleich feststellbar (Individuenanzahl ist nicht konkret abzuschät-
                            zen, aber verschiedene Individuen mit vielen Feeding-Buzzes auf dem Detektor
                            hörbar)
                           1 x ein Massenjagdereignis (Sichtbeobachtung)
                    Eine regelmäßige Nutzung als Jagdgebiet liegt vor wenn:
                           mindestens ein Einzelindividuum dieser Art bei mindestens 50% der Begehungen
 Regelmäßige                und / oder mindestens drei Begehungen nachgewiesen wird
 Nutzung als               bei den sehr leise rufenden Fledermausarten (Bechsteinfledermaus, Braunes Lang-
 Jagdgebiet                 ohr, Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfle-
                            dermaus) reicht unter Berücksichtigung der Nachweisschwierigkeiten ein einmaliger
                            Nachweis der Art beim Jagen aus, um eine regelmäßige Nutzung vorsorglich zu un-
                            terstellen

6.2      Ergebnisse

6.2.1 Erfasste Arten
Während der Begehungen wurden 564 Fledermauskontakte verzeichnet. Davon konnten 87
(15 %) eindeutig als Jagdflug identifiziert werden. In 29 Aufnahmen sind gleichzeitig zwei
Arten oder zwei Individuen einer Art feststellbar. In keiner Aufnahme wurden mehr als zwei
Tiere gleichzeitig erfasst.
Insgesamt wurden fünf Fledermausarten nachgewiesen (s. Tabelle 5). Zusätzlich wurden
unbestimmte Fledermauskontakte verzeichnet, die der Gruppe „Nyctaloide“ zugeordnet wer-
den konnten. In der zweiten Hälfte der Untersuchungszeit konnte eine Erhöhung der Fleder-
mauskontakte verzeichnet werden, was auf die Auflösung der Wochenstuben zurückzufüh-
ren ist. Weiterhin könnte dies auf den Beginn der Zugzeit der wandernden Arten hinweisen.
Es folgen Beschreibungen der einzelnen Arten des Untersuchungsgebietes. Im Anhang be-
finden sich für jede Art bzw. Artengruppe kartografische Darstellungen der räumlichen Ver-
breitung im Plangebiet.
Tabelle 5: Im Plangebiet erfasste Fledermausarten
                                       Erhaltungszust.

                                                         Anh. IV FFH-RL
                       RL NDS
                                RL D

                                                                            Detektorkontakte                                     Quartiersan-
Art                                                                                              Bedeutung des Plangebiets
                                                                            April-Sept. 2014                                     sprüche

Breitflügelfle-                                                           Aufnahmen: 113         regelmäßige Nutzung als         Gebäude
dermaus
                        2       G        u                 x              davon Jagdflüge: 13    Jagdrevier nachgewiesen,        (SQ/WQ)
Eptesicus seroti-
                                                                          davon Soziallaute: -   Quartiere möglich
nus
                                                                                                 offene Flächen und der Be-
                                                                                                 reich über den Baumkronen
Großer Abend-                                                             Aufnahmen: 6           werden sporadisch zum           Baumhöhlen
segler                  2       V        u                 x              davon Jagdflüge: -     Durchflug und zur Jagd ge-      (SQ/WQ)
Nyctalus noctula                                                          davon Soziallaute: -   nutzt, eine geringe Anzahl
                                                                                                 von Quartieren ist nicht aus-
                                                                                                 zuschließen
Rauhautfleder-                                                            Aufnahmen: 9           Plangebiet wird sporadisch      Baumhöhlen,
                        2        *       g                 x
maus                                                                      davon Jagdflüge: 1     zur Jagd genutzt, eine gerin-   Gebäude (SQ/

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                                       Erhaltungszust.

                                                         Anh. IV FFH-RL
                       RL NDS
                                RL D
                                                                            Detektorkontakte                                       Quartiersan-
Art                                                                                               Bedeutung des Plangebiets
                                                                            April-Sept. 2014                                       sprüche

Pipistrellus na-                                                          davon Soziallaute: -    ge Anzahl von Quartieren ist     WQ)
thusii                                                                                            nicht auszuschließen
                                                                                                                                   Gebäude, Au-
Zwergfleder-                                                                                      Quartiere sind wahrscheinlich
                                                                          Aufnahmen: 410                                           ßenfassade,
maus                      1                                                                       (Nachweis von Balzrevieren),
                       3         *       g                 x              davon Jagdflüge: 73                                      Mauerspalten
Pipistrellus pipist-                                                                              Teil des Plangebiets dient als
                                                                          davon Soziallaute: 44                                    (SQ/ WQ)
rellus                                                                                            bedeutendes Jagdrevier

                                                                                                  an größere Wasserflächen
Wasserfleder-                                                                                                                      Baumhöhlen
                                                                                                  gebunden, im Plangebiet nur
maus                                                                      Aufnahmen: 2                                             (SQ)
                                                                                                  Richtungsflüge, keine Nut-
Myotis dauben-          3        *       g                 x              davon Jagdflüge: -                                       Höhlen, Bunker
                                                                                                  zung als Jagdrevier, Quartie-
tonii                                                                     davon Soziallaute: -                                     (WQ)
                                                                                                  re im Plangebiet unwahr-
                                                                                                  scheinlich
RL NDS = Rote Liste Niedersachsen (Heckenroth et al. 1991), RL D = Rote Liste der Säugetiere Deutschlands
(Meinig et al. 2009): 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V= Vorwarnliste; D = Daten
defizitär, G = Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt; * = ungefährdet; Anh. IV FFH-RL = Anhang IV der
FFH-Richtlinie; Erhaltungszustand (Bewertung des Erhaltungszustands in der atlantischen Region in Niedersach-
sen FFH-Bericht 2007 in NLWKN 2010): x = unbekannt, g = günstig, u = unzureichend, s = schlecht; Quartiere:
(SQ) – Sommerquartier; (WQ) – Winterquartier

6.2.2 Raumnutzung der einzelnen Arten bzw. Artengruppen

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Die Zwergfledermaus ist mit 410 Kontakten die am häufigsten beobachtete Art im Untersu-
chungsgebiet. Sie wurde bei allen Begehungen angetroffen. Der prozentuale Anteil an den
Gesamtortungen beträgt 73 %. In fünf Aufnahmen konnten zeitgleich zwei Individuen der Art
erfasst werden. Von den Zwergfledermauskontakten konnten 73 Kontakte (18 %) einem
Jagdverhalten zugeordnet werden. Soziallaute wurden in 44 Aufnahmen (11 %) aufgezeich-
net. Diese wurden fast ausschließlich während der letzten Begehung am 05./06. September
registriert und sind als Balzaktivität zu werten. Die erfassten Ortungsrufe und Soziallaute
werden als Punktnachweise im Anhang dargestellt. Aus der Karte wird deutlich, dass sich die
Jagdaktivität der Zwergfledermaus im beleuchteten Offenbereich zwischen dem Gebäude-
komplex der ehemaligen Zivildienstschule im Zentrum des Plangebiets sowie über dem
Bolzplatz im Westen des Plangebiets konzentriert.
Die Häufung von Balzlauten deutet darauf hin, dass der Offenbereich zwischen dem Gebäu-
dekomplex neben der Funktion als Jagdhabitat auch eine Funktion als Balzrevier besitzt. Da
die Balzrufe der Zwergfledermaus im Flug abgegeben werden, ist es schwierig, die entspre-
chenden Paarungsquartiere, die innerhalb der Balzterritorien zu erwarten sind, genau zu
lokalisieren. Aufgrund der Kontakthäufigkeit balzender Tiere kann aber davon ausgegangen

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 Nach neueren Erkenntnissen würde die Art Zwergfledermaus in Niedersachsen als ungefährdet ein-
gestuft werden (NLWKN 2010).

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werden, dass vorhandene Quartiersmöglichkeiten an den Gebäuden und eventuell auch an
den Gehölzen als Paarungsquartiere genutzt werden. Ein weiteres balzendes Zwergfleder-
mausmännchen konnte an der südwestlichen Grenze des Untersuchungsgebietes erfasst
werden. Ein entsprechendes Quartier könnte sich im Bereich der benachbarten Wohnhäuser
befinden.
Weitere Zonen, in denen regelmäßig Zwergfledermäuse angetroffen wurden, befinden sich
entlang des Waldweges südlich des Plangebiets sowie an der Hermann-Stöhr-Straße im
Nordosten des Plangebiets. Dass es sich überwiegend um Rufe unbestimmten Verhaltens
(Richtungsflüge) handelt, deutet darauf hin, dass diese Bereiche vorwiegend als Flugrouten
genutzt werden.

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) und andere unbestimmte nyctaloide Arten
Die Breitflügelfledermaus ist mit 113 Kontakten und 20 % der Gesamtortungen die zweithäu-
figste Art. Bei dieser Art konnten 13 Aufnahmen (18 %) eindeutig als Jagdflüge identifiziert
werden. Es wurden in keiner Aufnahme mehrere Individuen der Art zeitgleich erfasst. Darü-
ber hinaus wurden 26 Aufnahmen mit nyctaloiden Rufen erfasst, die sich aufgrund ungenü-
gender Aufnahmelänge, oder -qualität nicht mit völliger Sicherheit der Breitflügelfledermaus
zuordnen ließen. Aufgrund der Rufcharakteristika der Aufnahmen und des generellen Ver-
breitungsareals kommt neben der Breitflügelfledermaus der Kleine Abendsegler in Betracht.
Die meisten der als „nyctaloid“ bezeichneten Aufnahmen sind jedoch vermutlich ebenfalls
Rufe der Breitflügelfledermaus. Die vom Kleinen Abendsegler gelegentlich genutzte eindeu-
tige Ruffolge „twiet-tjüt-twiet“ (alternierend „twiet“ mit Hauptfrequenz um 30 kHz, „tjüt“ bei 23-
25 kHz) ist in keiner der Aufnahmen enthalten.
Das Jagdgebiet der Breitflügelfledermaus zeigt starke Überschneidungen mit dem der
Zwergfledermaus. Auch die Breitflügelfledermaus war bevorzugt im beleuchten Offenbereich
zwischen dem Gebäudekomplex der ehemaligen Zivildienstschule im Zentrum des Plange-
biets anzutreffen. Ein weiterer Standort, an dem regelmäßig Individuen angetroffen wurden,
ist der nachts beleuchtete Parkplatz südlich des Krankenhauses, der sich jedoch außerhalb
des Geltungsbereiches befindet. Innerhalb der Waldstrukturen konnten nur relativ wenige
Aufnahmen verzeichnet werden, diese befinden sich überwiegend in der Nähe des Offenbe-
reiches zwischen dem Gebäudekomplex der ehemaligen Zivildienstschule.

Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Die Rauhautfledermaus konnte mit neun Kontakten (1 % aller Kontakte) nur sporadisch im
Untersuchungsgebiet beobachtet werden. Davon wurde lediglich eine Aufnahme eindeutig
als Jagdflug identifiziert. Es wurden in keiner Aufnahme mehrere Individuen der Art zeitgleich
erfasst. Die Art wurde relativ gleichmäßig im gesamten Untersuchungsgebiet angetroffen
und zeigte hinsichtlich der Habitatstrukturen keine eindeutige Präferenz. Die einzige Auf-
nahme, die zweifelsfrei einem Jagdverhalten zugeordnet werden konnte, stammt aus dem
Offenbereich zwischen dem Gebäudekomplex der ehemaligen Zivildienstschule.

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Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
Der Große Abendsegler konnte mit sechs Kontakten (1 % aller Kontakte) im Untersuchungs-
gebiet festgestellt werden. Es wurde kein Kontakt eindeutig als Jagdflug identifiziert. Eben-
falls wurden nie zeitgleich mehrere Individuen aufgenommen.
Die Art wurde relativ gleichmäßig im gesamten Untersuchungsgebiet angetroffen, zeigte
aber eine leichte Präferenz für offene Habitatstrukturen. Aufgrund der geringen Anzahl der
Aufnahmen lassen sich jedoch keine eindeutigen Funktionsräume ableiten.

Wasserfledermaus (Myotis daubentoni)
Die Wasserfledermaus wurde mit zwei Kontakten im nordöstlichen Randbereich des Unter-
suchungsgebietes erfasst. Die Rufe waren aufgrund des deutlichen Zweitakt-Rhythmus (ab-
wechselnd stärkere und schwächere Pulse) gut von anderen Myotisarten abzugrenzen. Bei
beiden Kontakten handelte es sich um Richtungsflüge, vermutlich nutzt die Art das Gebiet
lediglich als Durchflugsgebiet. Da sich in der Umgebung keine typischen Jagdreviere mit
großen Wasserflächen befinden und die Art ausschließlich im Mai und September erfasst
wurde, könnte es sich auch um durchziehende Individuen handeln.

6.2.3 Quartiere
Bauwerke
Ein Nachweis von Wochenstuben- oder Winterquartieren der vorkommenden Arten konnte
nicht erbracht werden. Die Wohngebäude stehen erst seit Mai 2014 leer und sind überwie-
gend so gut unterhalten, dass in den Innenräumen kein besonderes Potenzial für Fleder-
mausquartiere vorhanden ist. Es bestehen an den Außenfassaden der Gebäuden jedoch
zahlreiche Spalten und Nischen, die nicht eingesehen werden konnten oder aufgrund der
Höhe nicht erreichbar waren, zum Beispiel die Flachdach-Abschlüsse der Wohngebäude.
Darüber hinaus stehen auf dem Gelände der Zivildienstschule einige zum Teil verfallene
Schuppen und sonstige Betriebsgebäude mit potenziellen Spaltenverstecken, die als Quar-
tiere dienen könnten. Eine vollständige Erfassung von Quartieren in nicht einsehbaren Spal-
ten von Gebäuden ist in der Praxis kaum möglich, bzw. nur mit unverhältnismäßigem Auf-
wand durchzuführen.
Insbesondere im Offenbereich zwischen den Gebäuden der ehemaligen Zivildienstschule
wurden balzende Zwergfledermäuse erfasst. Aufgrund der Kontakthäufigkeit balzender Tiere
kann davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen Quartiermöglichkeiten am Gebäu-
debestand als Paarungsquartiere genutzt wurden. Wahrscheinlich ist auch eine zeitweilige
Nutzung von Tagesverstecken an den Gebäuden.
Wochenstuben der Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus am Gebäudebestand im
Plangebiet sind aufgrund der regelmäßig festgestellten hohen Aktivität der Arten ebenfalls
nicht auszuschließen.
Eine Winterquartiersnutzung ist hingegen unwahrscheinlich. Die meisten Arten (darunter
auch Pipistrellus-Arten und die Breitflügelfledermaus) benötigen frostsichere Winterquartiere.
Aufgrund des guten Zustandes der ehemaligen Wohngebäude sind Einflugmöglichkeiten zu
frostsichere Verstecken im Inneren der Gebäude nur sehr begrenzt vorhanden. Die Be-
triebsgebäude und Schuppen sind zwar teils verfallen und daher zugänglich, aber überwie-
gend nicht frostsicher. Jedoch überwintern einige Arten (z.B. Zwergfledermaus oder Großer

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Abendsegler) mitunter in Mauerspalten mit stärker schwankenden Temperaturen. Somit
kann eine Winternutzung des Gebäudebestandes zumindest durch Einzeltiere nicht mit völli-
ger Sicherheit ausgeschlossen werden.

Baumbestand
Von den Arten, die im Gebiet wiederholt angetroffen wurden, und für die daher eine Som-
merquartiersnutzung als möglich erachtet wird, nutzen die Rauhautfledermaus (Mai-August)
und der Große Abendsegler (Mai-Juli) Bäume regelmäßig als Wochenstuben. Die Zwergfle-
dermaus nutzt ebenfalls gelegentlich Baumhöhlungen und -spalten als Sommerquartier. Die
einzige im Gebiet nachgewiesene Art, die regelmäßig in Gehölzen überwintert, ist der Große
Abendsegler. Im Geltungsbereich sind aufgrund der Altersstruktur des Baumbestandes nur
vereinzelte Bäume vorhanden, die einen entsprechend großem Stammumfang und Höhlun-
gen aufweisen, als dass eine Winterquartiersnutzung denkbar wäre. Die Baumhöhlenkontrol-
len (Näheres s. Kapitel 6.1.3) der potenziell geeigneten Quartiersbäume ergab, dass ledig-
lich bei einem Baum eine Winter-Quartierseignung nicht ausgeschlossen werden konnte. Der
Höhleneingang wurde nach Kontrolle auf Besatz verschlossen und das Quartier somit un-
brauchbar gemacht (s. Abbildung 2).
Neben dem natürlichen Angebot an Quartieren sind in dem Waldbestand mehrere Vogelnist-
kästen aus Beton vorhanden, die von einigen Fledermausarten ebenfalls gerne bezogen
werden. Diese sind aber nicht frostsicher und somit lediglich im Sommer bewohnbar.

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Abbildung 2: Potenzielle Quartiersbäume, die vom Boden und ggf. durch einen Baumklette-
rer kontrolliert wurden (durch Fledermaussymbol gekennzeichnet) und Bäume deren Höh-
leneingänge verschlossen wurden (mit rotem Kreuz gekennzeichnet). Hintergrund: Luftbild
mit und Kennzeichnung der Geltungsbereiche der FNP-Änderung (weiße Linie) und des pa-
rallel aufgestellten B-Plans (schwarze Linie), ohne Maßstab (Luftbildaufnahme aus dem Jahr
2014 von Google Earth; Zustand vor Abriss der Gebäude)

6.3      Bewertung
Es konnten im Untersuchungsgebiet insgesamt fünf Fledermausarten nachgewiesen werden.
Von diesen werden drei Arten (Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler und Rauhautfle-
dermaus) in der Roten Liste Niedersachen (Stand 1991) als stark gefährdet und zwei Arten
(Zwergfledermaus und Wasserfledermaus) als gefährdet geführt. Allerdings wäre nach neue-
ren Erkenntnissen die Zwergfledermaus in Niedersachsen als ungefährdet einzustufen
(NLWKN 2010). Aktueller ist die Beurteilung des Erhaltungszustandes im FFH-Bericht von
2007. Im atlantischen Niedersachsen wird demnach der Erhaltungszustand für die Breitflü-
gelfledermaus und den Großen Abendsegler als unzureichend und für die Zwergfledermaus,
die Rauhautfledermaus und die Wasserfledermaus als günstig eingeschätzt (NLWKN 2010).

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Deutschlandweit wird keine der vorkommenden Arten als gefährdet eingestuft. Jedoch ist
nach der Roten Liste Deutschlands der Große Abendsegler auf der Vorwarnliste und für die
Breitflügelfledermaus ist eine Gefährdung anzunehmen (s. Tabelle 5).
Ein Nachweis von Wochenstubenquartieren oder Winterquartieren gelang im Rahmen dieser
Untersuchung nicht. Ihr Vorhandensein kann aber nicht mit Sicherheit ausgeschlossen wer-
den, da nur die potenziellen Standorte kontrolliert wurden, die zugänglich bzw. vom Boden
aus erreichbar waren. Für die Zwergfledermaus wurden jedoch Balzreviere im Untersu-
chungsgebiet ermittelt.
Die Bewertung, die anhand der erfassten Daten und der hierdurch ermittelten Raumnutzung
vorgenommen wurde, bewegt sich je nach Habitat zwischen hoch und mäßig (s. Tabelle 6
und Bewertungskarte im Anhang). Es können hinsichtlich der Habitatstrukturen und Wertig-
keit vier Teillebensräume der Fledermäuse im Betrachtungsgebiet klassifiziert werden.

    1. Offenbereich zwischen den Gebäuden der Zivildienstschule im Zentrum des Plange-
       biets
       Es handelt sich um einen für Fledermäuse attraktiven Habitatkomplex mit Quartiers-
       möglichkeiten und einem Wechsel von Offen- und Gehölzstrukturen. Insgesamt wur-
       den in diesem Teillebensraum fünf Arten erfasst. Der Bereich ist Balzrevier und be-
       deutendes Jagdgebiet der Zwergfledermaus sowie regelmäßig genutztes Jagdgebiet
       der Breitflügelfledermaus. Dabei bevorzugt insbesondere die Breitflügelfledermaus
       die beleuchteten Bereiche, vermutlich da sie hier die vom Licht angezogenen Insek-
       ten jagt. Die Zwergfledermaus jagt darüber hinaus auch regelmäßig über dem unbe-
       leuchteten Bolzplatz im Westen des Geländes.

    2. Parkplätze / Straßen mit Straßenbeleuchtung im waldnahen Siedlungsbereich
       In diesem Teillebensraum finden regelmäßige Jagdaktivitäten der Breitflügelfleder-
       maus und Zwergfledermaus statt, bevorzugt im Bereich des beleuchteten Parkplatzes
       südlich des Krankenhauses, der sich aber außerhalb des Geltungsbereiches befindet.
       Auch an der Hermann-Stöhr-Straße im Nordosten des Plangebiets wurden regelmä-
       ßig Zwergfledermäuse angetroffen.

    3. Offene Waldstrukturen (Lichtungen / Wege / Randbereiche)
       In diesem Teillebensraum konnten regelmäßig Durchflüge der Zwergfledermaus er-
       fasst werden, insbesondere entlang des Waldweges südlich des Plangebiets. Dass
       es sich überwiegend um Rufe unbestimmten Verhaltens (i.d.R. Richtungsflüge) han-
       delt, deutet darauf hin, dass diese Bereiche vorwiegend als Flugrouten genutzt wer-
       den. Zudem wurden sporadisch Jagd und Balzgeschehen der Zwergfledermaus er-
       fasst. Weiterhin wurden vereinzelte Durchflüge der Breitflügelfledermaus und der
       Rauhautfledermaus erfasst.

    4. Geschlossene Waldstrukturen
       In den geschlossenen Waldstrukturen gab es lediglich unregelmäßige Kontakte
       überwiegend unbestimmten Verhaltens. Es handelt sich dabei hauptsächlich um die
       Zwergfledermaus.

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Tabelle 6: Bewertung der Teillebensräume nach Wertgebenden Kriterien von Brinkmann
(1998) und LBV SH (2011) (vgl. Tabelle 3 und 4) (Bewertungskarte s. Anhang)
 Teillebensräume       Bedeutung     Wertgebende Kriterien (nach Brinkmann 1998)

 Offenbereich zwi-     mittel-hoch     Auftreten von mindestens vier Fledermausarten (Wertstufe III)
 schen dem Gebäu-      (III-IV)        Balzreviere/-quartiere einer ungefährdeten Art der Zwergfledermaus
 dekomplex der                          (Wertstufe III)
 ehemaligen Zivil-                     Bedeutendes Jagdgebiet einer ungefährdeten Fledermausart (Zwerg-
 dienstschule                           fledermaus) (Wertstufe III)
                                       Bedeutendes Jagdgebiet einer gefährdeten Fledermausart (Breitflü-
                                        gelfledermaus) (Wertstufe IV)

 Parkplätze/Straßen    mittel          Auftreten von mindestens vier Fledermausarten
 mit Beleuchtung im    (III)           Unbedeutende Jagdgebiete von mindestens zwei Fledermausarten
 waldnahen Sied-
 lungsbereich

 Offene Waldstruktu-   mittel          Auftreten von mindestens vier Fledermausarten
 ren                   (III)           Flugstraßen die nicht in Kategorie IV oder V fallen
                                       Balzrevier der Zwergfledermaus (ungefährdete Art) (Wertstufe III)

 Geschlossenen         mäßig           Funktionsräume mit Vorkommen von Fledermäusen, die nicht in die
 Waldstrukturen        (II)             Kategorie V – III fallen

6.4      Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände

6.4.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
Im Rahmen der Baumaßnahmen werden die vorhandenen Gebäude und Teile des Baumbe-
standes entfernt. Grundsätzlich bergen Abrissarbeiten und Baumfällungen die Gefahr, Tiere
in besetzten Fledermaus-Wochenstuben oder Winterquartieren zu töten. Der Zeitpunkt der
Baufeldfreimachung ist daher zur Vermeidung von Tötungen entsprechend der Ansprüche
der vorkommenden Arten zu optimieren. Im Rahmen der Begehungen konnten lediglich
Balzreviere, nicht jedoch Wochenstuben- oder Winterquartiere der vorkommenden Arten
nachgewiesen werden. Insbesondere Wochenstuben-Quartiere können jedoch nicht ausge-
schlossen werden.
Bauwerke
Die regelmäßig hohen Aktivitäten der Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus am Ge-
bäudebestand weist darauf hin, dass in den bestehenden Bauwerken Sommerquartiere be-
stehen können. Eine Winterquartiersnutzung ist hingegen unwahrscheinlich. Die meisten
Arten (darunter auch Pipistrellus-Arten und die Breitflügelfledermaus) bevorzugen kühle (3°C
- 7°C), frostsichere und ungestörte Winterquartiere mit hoher Luftfeuchtigkeit (85 - 100 %).
Aufgrund des guten Zustandes der ehemaligen Wohngebäude und der Nutzung bis Mai
2014 sind Spalten, Ritzen und Vorsprünge, die als sichere Hangplätze und Verstecke die-
nen, im Inneren der Gebäude kaum vorhanden. Die Betriebsgebäude und Schuppen sind
zwar teils verfallen und nischenreich, aber nicht frostsicher.
Da eine Nutzung als Winterquartier aus oben genannten Gründen unwahrscheinlich ist, ist
der konfliktärmste Zeitraum für den Abriss der Gebäude der Zeitraum zwischen 1.12. - 28.2.

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