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Copernicus Gymnasium Seminarkurs: Glücksspiel Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland Ein Monopol zum Schutz des Verbrauchers. Sollte man das Glücksspiel in Deutschland liberalisieren? Glücksspiel http://kb4images.com/images/poker-wallpaper/37438071-poker-wallpaper.jpg Felix Hoffmann beaufsichtigt von Herrn Huber und Herrn Kirstätter Abgabe: 18 Mai 2018
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland Erklärung Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Seminararbeit in allen Teilen selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt habe. Alle wörtlich (Zitat) oder dem Sinn nach übernommenen Textstellen oder Informationen habe ich als solche kenntlich gemacht. 2 Weiterhin erkläre ich mich einverstanden, dass meine Arbeit auf der Homepage des Copernicus-Gymnasium Philippsburg veröffentlicht werden kann und zukünftigen Se- minarkursen in anonymisierter Form zu Unterrichtszwecken zugänglich gemacht werden kann. Name: Ort: Datum: Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann i
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 1.1 Definitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2 Aktuelle Situation 4 2.1 aktuelle Situation in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2.1.1 aktuelle Situation in Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2.2 aktuelle Situation in den USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 3 GlüStV (vs. USA) 6 3.1 Glücksspielsucht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 3.2 Jugendschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 3.3 Wirtschaftlichkeit des Glücksspiels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.3.1 Spieler und Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.3.2 Nicht-Spieler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 4 Fazit - GlüStV 16 4.1 Ein Monopol zum Schutz des Verbrauchers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 4.2 Sollte man das Glücksspiel in Deutschland liberalisieren? . . . . . . . . . . . . . 16 4.3 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 5 Reflexion 18 6 Quellenverzeichnis 19 7 Anhang A Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann ii
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis GlüStV Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) GlüÄndStV Erster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV) SpielV Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverord- nung - SpielV) JuSchG Jugendschutzgesetz (JuSchG) USA Vereinigten Staaten von Amerika GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ca. circa max. maximal min. minimal Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 1
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 1 Einleitung 1 Einleitung Der Glücksspielstaatsvertrag [ist] nicht nur geradezu eine Absage an die Mündigkeit [des ” Bürgers], sondern auch Ausdruck exemplarischer Heuchelei.“ 1 In dieser Formulierung Prof. Dr. Friedhelm Hufens (Johannes-Gutenberg-Universität zu Mainz) werden gleich zwei diskussi- onswürdige Aspekte aufgegriffen. Und zwar die Frage, inwieweit der Bürger mündig ist und sich selbst vor Glücksspiel schützen kann und zweitens der Vorwurf, dass der Staat heuchelt, also die aus selbstsüchtigen Interessen entspringende Verhüllung der wahren und Vorspiegelung ” einer falschen, in de[...][r] Betreffenden nicht vorhandenen lobenswerten Gesinnung“.2 Im Sinne des diesjährigen Seminarkurses Glücksspiel“ wird der Staatsvertrag zum Glücksspiel- ” wesen in Deutschland kritisch hinterfragt. 1.1 Definitionen Als Glücksspiel wird gemeinhin das Spiel mit Geldeinsatz, dessen Ausgang überwiegend durch ” Zufall bestimmt ist, inkl. Zusatzspielen“ bezeichnet.3 Als Sucht wird das übersteigerte[...] Verlangen nach etwas, einem bestimmten Tun“ bezeich- ” net.4 Unter einem problematischen Glücksspieler versteht man einen noch nicht süchtigen, jedoch stark gefährdeten Spieler.5 Unter einem pathologischen Glücksspieler versteht man Spieler mit unkontrolliertem Spielver- halten, welche schwerwiegende Probleme mit Glücksspiel haben.6 Als Volljährig gilt man in Deutschland mit Vollendung des 18. Lebensjahres“.7 ” Als Volljährig gilt man in den Vereinigten Staaten von Amerika ebenfalls mit Vollendung des 18. Lebensjahres, jedoch, gibt es spezielle Foreign Service children“-Gesetze, welche bis zum ” 21. Lebensjahr gültig sind. Wird im Folgenden von GlüStV gesprochen, so bezieht sich dies, falls nicht expliziet erwähnt, stets auf den erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland.8 Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 2
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 1 Einleitung Anmerkungen 1. Hufen, Freidhelm, Wenn Pathologiegesetzgebung zur pathologischen Gesetzgebung wird, url: http://win- your- home.blogspot.de/2013/04/prof - hufen- wenn- pathologiegesetzgebung.html, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018). 2. Kirchner, Friedrich, Wörterbuch der philosophischen Grundbegriffe (1907), url: http://www .textlog .de/ 8145.html, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018). 3. Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland., url: http://www.bzga.de/pdf .php?id=7f6f856fc 846fc2196919a3d197fcae9, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 4. Duden - Sucht, url: https://www.duden.de/rechtschreibung/Sucht#Bedeutung2, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 5. Meinel, Tanja, Grundlagen der Glücksspielsucht Basiswissen, url: https://www.muenchen.de/rathaus/dam/ jcr:988a760f - 16aa- 43bd- 98d2- 029b8ec4cb25/Grundlagen%7B%5C%%7D20der%7B%5C%%7D20Spielsucht Vortrag2.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 10.05.2018). 6. Ibid. 7. Minderjährige, url: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht- a- z/22565/minderjaehrige, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 8. Victor Zheng, Po-san Wan: Gambling Dynamism - The Macao Miracle, 2014; Munting, Roger: An eco- nomical and social history of gambling in Britain and the USA, 1996; Walz, Simon: Nur wer mitspielt, kann gewinnen, 2009; Walker, Douglas M.: The Economics of Casino Gambling, 2007. Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 3
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 2 Aktuelle Situation 2 Aktuelle Situation 2.1 aktuelle Situation in Deutschland Um den Sinn und Nutzen des Glücksspielstaatsvertrages zu hinterfragen, müssen einige grund- legende Begriffe bekannt sein. Ein Glücksspiel ist ein vorerst zweckloser Zeitvertreib, welcher auf zufälligen Ereignissen basiert. Gewinnt man so wird dies oftmals als Glück bezeichnet, da man beim Spielen nur begrenzt Möglichkeiten auf den Ausgang des Spiels besitzt.9 Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV) ist ein Vertrag, welcher den Verbraucher vor Glücksspielsucht schützen und illegales Glücksspiel unterbinden soll.I Hierbei handelt es sich um Richtlinien, welche die einzelnen Länder jeweils selbstständig umsetzen können, oder gar ablehnen.10 2011 wurde der erster Glücksspielände- rungsstaatsvertrag (Erster GlüÄndStV) erlassen, um die Vorgaben der Europäischen Kom- mission zur Glücksspielregulierung zu erfüllen. Ein zweiter GlüÄndStV im Jahre 2018 wurde aufgrund mangelnder Zustimmung der Länder für nichtig erklärt.11 Durch diese Regulierung des Glücksspiel entsteht ein Staatsmonopol auf das Glücksspielwesen. Dieses Monopol des Staates wird durch Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (GWB), ” Berufsfreiheit (Artikel 12GG) und den Artikeln 37 und 106 AEUV beschränkt.12 Doch werden diese Gesetze nicht konsequent angewendet und es herrscht eine gewisse Unklar- heit. In Freiburg beispielsweise müssten 31 von 34 Kasinos geschlossen werden, doch fallen diese unter eine Härtefallregelung, die so genannte Duldungserklärungen“, und werden nicht ” geschlossen. Ob diese Regelung legitim ist, ist noch nicht geklärt, da es sie im Verwaltungsrecht nicht gibt.13 2.1.1 aktuelle Situation in Baden-Württemberg Wie Eingangs erwähnt wurde, gibt es kein einheitliches Gesetz für alle Länder Deutschlands, sondern jedes kann seine Umsetzung selbst gestalten. Somit gibt es für das Land Baden- Württemberg das Landesglücksspielgesetz (LGlüG), welches zum Ziel hat die Forderungen des GlüStV und GlüÄndStV zu erreichen, sowie den Bereich des Glücksspiels insgesamt konsistent ” und kohärent zu regeln“.14 2.2 aktuelle Situation in den Vereinten Staaten von Amerika In Amerika ist grundsätzlich Glücksspiel verboten. Der Staat Nevada bildet eine Ausnahme und so ist beispielsweise Glücksspiel in Las Vegas erlaubt. Ebenfalls in den zahlreichen Indianerre- servaten wird Glücksspiel betrieben, da diese Aufgrund ihrer besonderen Gesetze Glücksspiel betreiben dürfen. Dadurch, dass Glücksspiel verboten ist, gibt es auch keine amerikanische Alternative zu dem deutschen GlüStV. Das Glücksspiel liegt in privater Hand. Lediglich die Rahmenbedingung, dass man erst ab 21 Jahren Glücksspielberechtigt ist, gibt der Staat vor.15 I siehe Anhang: GlüStV §1 Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 4
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 2 Aktuelle Situation Anmerkungen 9. Duden - Spiel, url: http : / / www . duden . de / rechtschreibung / Spiel, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018), Duden - Zufall, url: http://www.duden.de/rechtschreibung/Zufall, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018), Duden - Glück, url: http://www.duden.de/rechtschreibung/Glueck, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018), Duden - Glücksspiel, url: http://www.duden.de/rechtschreibung/Gluecksspiel, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018). 10. Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, url: https://www.isa- guide.de/wp- content/uploads/ 2012/06/20120701 gluecksspielstaatsvertrag.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018). 11. Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, Auch das Spiel mit dem Glück hat Regeln, url: https://www.isa-guide.de/wp-content/uploads/2012/06/20120701 gluecksspielstaatsvertrag.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018); Bremer, Dr. Henrik, Glücksspielstaatsvertrag 2018: Wie geht es weiter im neuen Jahr?, url: https://www.wr- recht.de/gluecksspielstaatsvertrag- 2018/, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018). 12. rechsanwalt.com, Monopol, url: https://www .rechtsanwalt.com/lexikon/monopol/, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018), Monopol, url: https : / / brockhaus . de / ecs / enzy / article / monopol, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018). 13. F.A.Z., Duldungserklärung, url: http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/der-gluecksspielstaatsv ertrag-theorie-und-praxis-15089600.html, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018). 14. Landesglücksspielgesetz (vergleiche, lGlüG), url: https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m- im/intern/dateien/pdf /Landesgl%C3%BCcksspielgesetz Baden-W%C3%BCrttemberg Gesetzesbeschluss des Landtags 15112012.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018). 15. Gruber, Peter, Die Rache des roten Mannes, url: https://www.focus.de/kultur/leben/indianer-die-rache- des- roten- mannes aid 153166.html, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018), Gaming Statutes & Regulations, url: http://gaming.nv.gov/index.aspx?page=51, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018). Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 5
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 3 GlüStV (vs. USA) 3 Wie effektiv ist der GlüStV? (Im Vergleich mit dem amerikanischen Glücksspiel) 3.1 Glücksspielsucht Wie schon die Ziele des GlüStV zeigen, steht der Verbraucherschutz und vor allem die Vorbeu- gung von Glücksspielsucht im Vordergrund. Darum scheint ein einfaches Maß der Vergleichbar- keit die Anzahl der Glücksspielsüchtigen zu sein. Im Jahre 2012 waren rund eine halbe Millionen Deutsche glücksspielsüchtig und spezifisch in Baden-Württemberg gab es ca. 72.000 Glücksspielsüchtige. Das sind ungefähr ein Prozent aller Bewohner Baden-Württembergs (Alter zwischen 15-64). Darüber hinaus zeigt sich ein Anstieg der Prozentzahlen von 2008, über 2010 bis hin zu 2012.16 II Unter Zuhilfenahme einer weiterne Statistik, der Statistik über die Entwicklung der Anzahl der behandelten Glücksspieler in ausgewählten stationären Versorgungseinrichtungen von 1997 bis 2015, wird deutlich, dass die Zahl der Glücksspielsüchtigen im Verlauf von 1997 bis 2014, um das Siebenfache angestiegen ist.17 III Dies legt eine erste Vermutung der Ineffektivität des GlüStV nahe. Des Weiteren ist zu entnehmen, dass von 2009 auf 2010 ein deutlicher Sprung der Anzahl der Süchtigen verzeichnet wurden. Dieser Sprung geschah kurz nach der Ratifizierung des GlüStV und führte somit zu einem starken Anstieg nach einer relativ konstanten, oder leicht ansteigenden Zahl an Glücksspielsüchtigen. Somit führte laut diesen Daten der GlüStV nicht zu einer Minderung oder wenigstens einem verlangsamten Anstieg der Anzahl der Glücksspielsüchtigen, sondern gar auf einen Anstieg der Glücksspielsüchtigen. Dieser Anstieg ist paradox, da der GlüStV keine leichteren Rahmenbedin- gungen für Glücksspiel in Deutschland geschaffen hat, sondern den Markt noch stärker durch Maßnahmen zum Verbraucherschutz einengt.18 Ein Erklärungsansatz wäre die steigende Po- pularität von Glücksspiel. So stieg der Bruttoumsatz des nicht regulierten Glücksspielmarktes, also hauptsächlich Onlinewettanbieter, von 2006 auf 2009 um das fast Vierfache an. Steigende Bruttoumsätze bedeuten, dass mehr Geld verspielt“ wurde. Dies bedingt, dass mehr gespielt ” wurde und dies wiederum bedeutet, dass mehr Menschen am Glücksspiel teilgenommen ha- ben.19 IV Somit führte eine Einschränkung des regulierten Marktes zu einem Aufschwung des nichtregulierten. Dies könnte einen Anstieg der Süchtigen zur Folge haben. GlüStV und USA im Vergleich: Amerika besitzt im Gegensatz zu Deutschland wesentlich mehr Glücksspielsüchtige. In Amerika sind fünf Prozent der Staatsbürger glücksspielsüchtig, während es in Deutschland lediglich nur ein Prozent sind. Dieser enorme Unterschied im Prozentsatz der Süchtigen ist enorm und spricht im ersten Moment gegen den GlüStV.20 V Allerdings hat der Prozentsatz der problematischen Glücksspieler leicht abgenommen, während der Prozentsatz der pathologischen Glücksspieler leicht zunimmt. Allgemein kann man sagen, dass in Amerika die Prozentzahl der Glücksspielsüchtigen von 1999 bis 2013 ungefähr konstant geblieben ist, während sie in Deutschland zunahm. Somit besitzt der freie Markt in Amerika grundsätzlich mehr Glücksspielsüchtige, doch gibt es weniger neue Glücksspielsüchtige als in Deutschland. Außerdem gibt es in Amerika keine direkte Anlaufstelle von staatlicher Seite für Glücksspielsüchtige.21 Somit werden prozentual in Amerika weniger Glücksspielsüchtige als II siehe Anhang: Tabelle 1, Prävalenzen problematischer und pathologischer Glücksspieler in Baden-Württem- berg III siehe Anhang: Statistik 1, Entwicklung der Anzahl der behandelten Glücksspieler in ausgewählten stationären Versorgungseinrichtungen von 1997 bis 2015 IV siehe Anhang: Tabelle 2, Bruttospielerträge im nicht regulierten Glücksspielmarkt in Deutschland von 2006 bis 2012 nach Spielform (in Millionen Euro) V siehe Anhang: Tabelle 3, Gambling Trends across the Decade U.S. Residents Aged 18 or Older Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 6
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 3 GlüStV (vs. USA) in Deutschland behandelt. Daraus resultiert, dass es noch mehr neue Glücksspielsüchtige in Deutschland gibt, dafür diese oftmals nicht so lange glücksspielsüchtig bleiben als in Amerika. Diese staatliche Anlaufstelle für Glücksspielsüchtige in Deutschland ist jedoch nicht auf den GlüStV zurückzuführen. Des Weiteren ist in Nordamerika in der Regel der prozentuale Anteil an Süchtigen stets höher als in West-/Zentraleuropa. Darum wurde zum Vergleich ein weiteres Extrem der Sucht herangezo- gen. VI Hier ist die Sucht injizierender Drogen rund dreimal höher als in West-/Zentraleuropa. Hier muss allerdings beachtet werden, dass Nordamerika nicht nur USA beinhaltet, sondern noch zwei weitere Länder und West-/Zentraleuropa nicht nur Deutschland, sondern 24 weite- re.22 Dennoch ist diese Statistik in ausreichendem Maße repräsentativ, um das durchschnittlich erhöhte Suchtpotential Amerikas im Gegensatz zu Deutschland aufzuweisen. Somit kann man zusammenfassend sagen, dass der GlüStV nicht unbedingt präventiv der Glücksspielsucht entgegensteht. Sogar im Gegenteil, der GlüStV verursachte sogar einen An- stieg der Süchtigen. Im Vergleich mit den USA schneidet Deutschland, mit lediglich einem Fünftel so vielen Süchtigen, wesentlich besser ab. Doch in Anbetracht, dass erstens die Zahlen in Deutschland steigen, während sie in den USA stagnieren, zweitens, dass Deutschland wesent- lich mehr für Glücksspielsüchtige und gegen Glücksspielsucht unternimmt und drittens, dass das allgemeine Suchtpotenital in den USA höher liegt als in Deutschland, schneidet Deutsch- land schlechter ab. Ein Verbot bedingt fast immer einen Zulauf und so auch in Deutschland. Durch Limitierung des regulierten Marktes, scheint für den Verbraucher ein nicht regulierter Markt wesentlich attraktiver. Dadurch, dass der nicht regulierte Markt nicht unter Aufsicht des Staates liegt, ist es für den Verbraucher einfacher einer Glücksspielsucht zu verfallen, da man keinen Staat hat, welcher auf den Spieler aufpasst“. ” Besonders der §11 Suchtforschung und dem Anhang des GlüStV verweist explizit darauf um Glücksspielsucht präventiv vorzubeugen, sonst liegt in der Regel der Fokus auf Sanktionierung und Prävention gegenüber illegalem Glücksspiel.23 VII Somit muss man sagen, dass dieses Monopol zwar im Schutz des Verbrauchers handelt, jedoch nicht effektiv ist, da es versucht den Bürger einzuschränken, und eine natürliche Reaktion auf Einschränkung ist die Expansion, in diesem Falle die Suche nach alternativem Glücksspiel. 3.2 Jugendschutz Nachdem im ersten Kapitel die Spielsucht behandelt wurde, wird nun ein weiterer wichtiger Aspekt, wie im GlüStV angesprochen wird, der Jugendschutz überprüft. Ziel des GlüStV ist ja natürlichen Spieltrieb [...] in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken“.24 VIII Schon die ” Formulierung geordnete und überwachte Bahnen“ ist sehr diskussionswürdig, da sich die Frage ” stellt, was geordnet[...] und überwacht[...]“bedeutet und wer darf dies festlegen. Vereinfacht ” wird darum nun angenommen, dass Minderjährige nicht am Glücksspiel teilnehmen dürfen, um erstens keine Sucht zu entwickeln, und zweitens kein Geld zu verwetten, da sie den Wert des Objektes Geld“ nicht richtig einschätzen können. ” Ein einfaches Maß der Vergleichbarkeit ist darum ein Vergleich der Anzahl Minderjähriger die an Glücksspiel teilgenommen haben. Unter Zuhilfenahme der Statistik 3, Anteil der 16- und 17-Jährigen, die in den letzten 12 Mo- naten irgendein Glücksspiel gespielt haben, ist zu erkennen, dass zwischen 2007 und 2015 im Schnitt der Anteil der 16- und 17-Jährigen, die in den letzten 12 Monaten irgendein Glücksspiel gespielt haben, mit Ausnahme eines Peaks im Jahre 2011, stets abnahm und im Jahre 2015 den prozentualen Anteil von 18,2% erreichte.25 IX In Angesicht, dass Glücksspiel in Deutschland VI siehe Anhang: Statistik 2, Anzahl injizierender Drogenkonsumenten nach Weltregion im Jahr 2015 (in 1.000) VII siehe Anhang: Text 3, der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, §11 Suchtforschung VIII siehe Anhang: GlüStV §1 IX siehe Anhang: Statistik 3, Anteil der 16- und 17-Jährigen, die in den letzten 12 Monaten irgendein Glücksspiel Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 7
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 3 GlüStV (vs. USA) für Minderjährige strikt verboten ist, ist dies ein wesentlich zu hoher Anteil. So wird in einer weiteren StatistikX aufgezeigt, dass lediglich 6% der Jugendlichen eine Spielhalle oder Spie- lothek aufsuchen, die restlichen 12,2% müssen daher von Sportwetten, oder Onlineglücksspiel herrühren.26 Natürlich muss auch hier wieder eine gewisse Toleranz und Ungenauigkeit einberechnet wer- den, da in der zweiten Statistik auch 14- und 15-Jährige befragt wurden, die das Ergebnis verfälschen könnten. Auch werden im folgenden die Sportwetten außer Acht gelassen. Dennoch kann man mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass Minderjährige hauptsächlich online an Glücksspiel teilnehmen, da Sportwetten lediglich einen Anteil von 0,3% am Glücksspielmarkt inne haben, sind diese vernachlässigbar gering.27 Allerdings ist die Dunkelziffer weitaus höher, da auch Videospiele Glücksspiel anbieten. Glückss- piel ist in Videospielen noch nicht rechtlich fest verankert beziehungsweise verboten, da eini- ge Spiele wie CS:GO“ und Battlefront“ glücksspielartige Elemente besitzen. Vor allem das ” ” zweite Spiel ist umstritten, da es eine FSK 16 besitzt und somit an Minderjährige verkauft werden darf. In diesem Spiel wird ein System von Lootboxen verwendet, welche man sich mit echtem Geld kaufen kann. Beim öffnen dieser so genannten Lootboxen, erhält der Spieler Ge- genstände für das Spiel, die er auch wieder verschenken oder verkaufen kann. Ob Lootboxen in Deutschland als Glücksspiel angesehen wird, ist rechtlich noch nicht allumfassend geklärt, doch ist die Wahrscheinlichkeit hoch, da dieses Thema sehr kritisiert wird und Belgien bereits das Lootboxen-System verboten hat.28 Da in Amerika das Glücksspiel für unter 21-Jährige verboten ist, wird nun auch auf bis 21- Jährige Bezug genommen. GlüStV und USA im Vergleich: Although prevalence estimates for the experience of gambling among young children through ” late adolescents vary from 60 to 90%, the experience of gambling uniformily involves a majority of youth across studies.“ 29 Bis zu 90% der unter 21-Jährigen haben schon mindestens einmal in ihrem Leben an Glücksspiel teilgenommen! Hauptsächlich wird in der High School um Geld gespielt, unter anderem mit den Begründungen:30 XI ˜ Geld zu verdienen. ˜ Um gegen Regeln zu rebellieren. Nun, fraglich ist, warum das Glücksspiel unter nicht glücksspielberechtigten Jugendlichen in den USA so viel populärer ist als in Deutschland. Zum einen, in beiden Ländern ist man mit Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig, somit sind sie ihren Eltern keine Rechenschaft mehr schuldig und besitzen in den meisten Fällen eine eigene Kreditkarte und haben das benötigte Geld zum Spielen. Dies geschieht in beiden Ländern in äquivalentem Maße. Lediglich ist es nun für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren in Deutschland erlaubt am Glücksspiel teilzunehmen, jedoch in Amerika noch nicht. Wie in Statistik 3, über den Anteil der 16- und 17-Jährigen, die in den letzten 12 Monaten irgendein Glücksspiel gespielt haben, zu erken- nen, verdoppelt sich die Teilnahme am Glücksspiel mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Wie erwähnt beinhaltet diese Statistik lediglich den Besuch von Spielhallen/Spielotheken, und nicht von privatem Glücksspiel, sowie Online-Glücksspiel. Somit ist ein weiterer Aspekt das private Glücksspiel.XII gespielt haben X siehe Anhang: Statistik 4, Anteil der Befragten, die in ihrer Freizeit mindestens einmal im Jahr eine Spielhal- le/Spielothek besuchen, nach Lebensphase in Deutschland im Jahr 2016 XI siehe Anhang: vlg. Zitat nach: Text 2, Warum Collegestudenten am Glücksspiel teilnehmen?; aus dem Engli- schen Übersetzt XII siehe Anhang: Statistik 3, Anteil der 16- und 17-Jährigen, die in den letzten 12 Monaten irgendein Glücksspiel gespielt haben Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 8
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 3 GlüStV (vs. USA) Auch wenn dieses gesetzlich untersagt ist, ist diese Spielform weit verbreitet, wie aus der Studie über das amerikanischen Glücksspielverhalten der Jugendlichen hervorgeht.31 Somit bezieht sich dieser enorme Unterschied des Glücksspiels hauptsächlich auf das Alter ab dem man am Glücksspiel teilnehmen darf. Die sozialen Strukturen der Jugendlichen sind in Deutschland und Amerika ähnlich und nähern sich im Zeitalter der Digitalisierung immer wei- ter an. Somit kann man sagen, dass der deutsche Staat, beziehungsweise die deutschen Gesetze, vor rechtlich illegalem Glücksspiel im Gegensatz zu den USA schützt, doch liegt dies am Ju- gendschutzgesetz und am Grundrecht, dass man legal ab 18 Jahren am Glücksspiel teilnehmen darf.32 Somit ist der Jugendschutz nicht direkt auf den GlüStV zurückzuführen. Der GlüStV handelt im Sinne des Jugendschutzgesetzes, doch legt er keine Gesetze zugrunde, sondern bietet die Grundlage, dass der Jugendschutz im Sinne des Jugendschutzgesetzes erfüllt werden muss. Somit kann man auch hier wieder sagen, das Monopol ist im Sinne des verbrauchers, doch ist es im Falle des Internets machtlos. 3.3 Wirtschaftlichkeit des Glücksspiels 3.3.1 Spieler und Unternehmen Neben dem Jugendschutz wird im GlüStV auch auf den Spielerschutz verwiesen. Dieser Spiel- erschutz lässt sich wiederum in zwei Teile abgrenzen, dem Schutz vor Sucht und dem Schutz vor betrügerischen Machenschaften“.33 ” Unter dieser Phrase versteht man auf den ersten Blick eine Organisation die rechtswidrig han- delt und dem Spieler schaden will. Doch bei näherer Definition ergibt sich für betrügerisch“ ” als Bedeutung auf Betrug ausgehend“ 34 , wobei Betrug wiederum bewusste Täuschung, Ir- ” ” reführung einer anderen Person“ 35 bedeutet und unter Machenschaft versteht man sich im ” Verborgenen abspielende, unlautere Handlung, Unternehmung, mit der sich jemand einen Vor- teil zu verschaffen oder einem anderen zu schaden sucht.“ 36 Somit ergibt sich für betrügerische Machenschaften“ kurz gesagt eine Handlung oder ein ” ” Unternehmen, das im Verborgenen bewusst jemanden [in diesem Falle Spieler] täuscht, bezie- hungsweise irreführt, um sich selbst eine Vorteil zu verschaffen.“ Oder in anderen Worten, der Spieler soll vor Betrug geschützt werden. Aus dieser Schutzhaltung geht hervor, dass nicht reguliertes Glücksspiel illegal ist, da wie schon der Name schon sagt, es nicht reguliert ist und somit nicht vom Staat überwacht und kontrolliert wird. Diese Einstellung ist gewissermaßen paradox. Die Verordnung über Spielgeräte und andere ” Spiele mit Gewinnmöglichkeiten“ (Spielverordnng - SpielV) stellt eine prozentuale Gewinn- ausschüttung für den Spieler garantiert dar.37 In Amerika hingegen existiert jedoch eine solch gesetzlich geregelte prozentuale Mindestausschüttung nicht. Darum wäre es also theoretisch möglich, dass Spielhallenbetreiber Automaten aufstellen die eine Gewinnchance von 0% besit- zen, also der Spieler niemals gewinnt. Jedoch, da in den USA ein freier Markt herrscht, wäre ein solches Modell irrentabel, da es für den Spieler sehr unattraktiv ist und die Konkurrenz höchst- wahrscheinlich Automaten mit höherer Gewinnausschüttung besitzen. Somit kann man sagen, dass sich aufgrund des Wettbewerbs auf dem freien Markt, die Gewinnwahrscheinlichkeiten gegenseitig hochschaukeln. Es werben auch (nicht seriöse) OnlineanbieterXIII mit selbst angegebenen Gewinnwahrschein- lichkeiten von über 95%, bis hin zu 100%.38 Im Online-Spiel wirbt JackpotCity Kasino“ sogar ” mit über 100%.39 Diese Angebote dürfen natürlich auf keinen Fall seriös aufgefasst werden, da diese eindeutig nicht der Wahrheit entsprechen. Der Verbraucher, in diesem Fall der Spieler, unterliegt nachweislich einer betrügerischen Machenschaft, den Onlinekasinos. XIII Anmerkung: Das Internet ist ebenfalls eine Art freier Markt Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 9
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 3 GlüStV (vs. USA) Somit versagt der GlüStV im Bereich des Onlineglücksspiels. Dieses wird zwar als illegal dekla- riert und der Verbraucher wird auch davor gewarnt, doch diese Onlinekasinos unterliegen keiner direkten und konsequenten Verfolgung. Eine weitere Schwäche dieser Onlinekasinos sind, dass sich Minderjährige dort einloggen können und Spielen können, da man keinen explizieten Nach- weis seiner eigenen Indentität erbringen muss. So kann man sich ohne Probleme in JackpotCity ” Kasino“ einloggen und dort echtes Geld einzahlen und darum spielen.40 Mitunter ein Grund für den Boom an Onlinekasinos ist, dass der GlüStV Mikrounternehmen steuerlich mehr belastet als große Unternehmen.41 Große Unternehmen müssen vergleichsweise nicht nur weniger Steuern zahlen, sondern erhalten dafür, dass sie sich über mehrere Jahre ansiedeln Begünstigungen auf ihre Steuern. Mikrounternehmen mit einem jährlichen Wett- oder Spieleinsatz von weniger als 30 Millionen haben es schwerer, als große Unternehmen mit Wett- oder Spieleinsätzen von weit mehr als 100 Millionen. Dadurch wird eine Entstehung von zahlreichen Mikrounternehmen verhindert und es entsteht ein statischer, konventioneller Markt, in den es für neue Unternehmen schwer ist einzudringen. GlüStV und USA im Vergleich: In den USA haben es neue Unternehmen natürlich auch schwerer, sich in der Glücksspielbranche zu etablieren, jedoch werden diese nicht, seitens des Staates, in solcher Form belastet. Somit kann man sagen, dass der GlüStV im Virtuellen versagt. Doch nun stellt sich die Frage wie es im Realen aussieht. Die Spielverordnung regelt strikt wo, wie lange, welche, und weshalb Spielautomaten aufgestellt werden, bezeihungsweise Glücksspiel betrieben werden darf.42 Auch wird in §12 und §13 der Spielverordnung die Richtlinien für Gewinnausschüttung, sowie Einsatz festgelegt.43 XIV Dadurch kann man errechnen, dass die minimale Gewinnausschüttung für Automaten bei 0% liegt und die maximale bei 900%. Die durchschnittliche prozentuale Gewinnausschüttung liegt jedoch mindestens bei 85%.XV Dadurch will der Staat vorbeugen, dass ein automatisiertes, beziehungsweise hypnotisierendes Spielgeschehen wiedergegeben wird. Jedoch wird durch dieses Gesetz den Verlust, den Spieler machen nicht verhindert oder ver- mindert, sondern einfach nur zeitlich in die Länge gestreckt. GlüStV und USA im Vergleich: Da es in den USA keine gesetzliche Richtlinie zur Gewinnausschüttung gibt, liegt die minimale Gewinnausschüttung natürlich auch bei 0% und die maximale bei einem unbegrenzten Prozent- satz. Die durchschnittliche prozentuale Gewinnausschüttung legt das Unternehmen selbst fest und orientiert sich am freien Markt. Hierbei schwankt die prozentuale Gewinnausschüttungs- quote um die 91 bis 93% und liegt damit etwas höher als die in Deutschland geltende prozen- tuale Mindestgewinnausschüttung, jedoch unwesentlich niedriger als die prozentuale Gewin- nausschüttungsquote von 92 bis 96%, welche sich im Laufe der Zeit in Deutschland eingestellt hat.44 Summa summarum, in Deutschland wird eine prozentuale Mindestgewinnausschüttung garantiert, solange es sich um rechtlich zertifizierte Geldspielautomaten handelt. Allerdings um attraktiver zu wirken und mehr Spieler anzulocken liegt die prozentuale Gewinnausschüttung zumeist etwas höher als 90%. Somit kann man sagen, dass sich das Automatenspiel im Realen, in Deutschland und den USA parallel entwickelt hat. Es werden ähnliche Spiele gespielt und eine ähnliche prozentuale Gewinnausschüttung, da die gesetzliche prozentuale Mindestgewinn- ausschüttung für den Markt schlichtweg zu unattraktiv sind, ob reguliert oder frei. Darüber hinaus, kann man sagen, dass das GlüStV sehr gut im Realen greift, doch in virtuellen Kasinos, ist der Verbraucher schutzlos betrügerischen Machenschaften ausgeliefert. Hier liegt es in der Eigenverantwortung des Bürgers, zu überprüfen, ob die Websites eine staatliche Lizenz XIV siehe Anhang: Text 5,Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, §12, §13 XV siehe Anhang: Beispielrechnung, prozentuale Gewinnausschüttung Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 10
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 3 GlüStV (vs. USA) haben und nicht leichtfertig auf die falsche Werbung der Onlinekasinos hereinzufallen. Das virtuelle, nicht lizenzierte Kasino ist illegal und der Spieler in einem solchen Kasino macht sich strafbar mit der Teilnahme. Dadurch, dass illegale Onlinekasinos solch einen großen Zulauf erhalten, sollte man diese le- galisieren, den Onlinemarkt liberalisieren und mehr als lediglich eine Experimentenklausel als Grundlage für Onliewetten zu bieten. 3.3.2 Nicht-Spieler Neben dem Spielerschutz muss auch für den Schutz von Nicht-Spieler garantiert werden. Hierbei wird sich nun vor allem auf den finanziellen Vor- beziehungsweise Nachteil eines Nicht-Spielers fokussiert. Der erste augenscheinliche Nachteil eines Nicht-Spielers ist, dass dieser die Therapie eines Glücksspielsüchtigen bezahlen muss, zumindest zum Teil. Allerdings gibt es noch weitreichende andere finanzielle Belastungen. Darum werden im ersten Ansatz die sozialen Kosten berechnet. Soziale Kosten sind die Kosten, die für die Gesellschaft im Allgemeinen entstehen und nicht direkt von dem Verschuldner bezahlt werden. Somit kann man die Kosten für einen pathologischen Spieler unterteilen in direkte und indirekte Kosten.XVI Die direkten Kosten sind zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung von ” krankheitsbedingten Einschränkungen des Gesundheitszustandes“.45 Die indirekten Kosten entstehen dadurch, dass krankheitsbedingt Güter und Dienstleistungen ” nicht erzeugt werden können.“ 46 Pro pathologischem Glücksspielsüchtigen belaufen sich die Kosten auf rund 1.367e pro Jahr, nach Prof. Dr. Tilman Becker.47 XVII Jedoch ist die Bezifferung der sozialen Kosten proble- matisch, da man die privaten Kosten abgrenzen muss, welche der Verbraucher bewusst direkt verschuldet und ebenfalls selbst entschädigt und ein nicht durchschaubares Kausalitätengefilze entsteht in dem man nicht jeden Geldstrom nachverfolgen kann.48 Dennoch unter dem Gesichtspunkt zu dem Konsum von Tabak oder Alkohol nimmt der Glücks- spielkonsum nur ein vernachlässigend kleiner Teil ein.49 XVIII . Somit kann man gemeinhin sagen, dass die sozialen Kosten im Wesentlichen keinen Nachteil für den Steuerzahler dastellt, da diese einen unwesentlichen Anteil ausmachen. Dennoch ergibt sich die Frage des Kosten vs. Nutzen des Glücksspiels“.50 Daraus ergibt sich ” folgende Formel nach Ahlheim51 : p−x=I +S mit: p = maximale Zahlungsbereitschaft x = tatsächlich anfallenden Kosten I = Einkommen S = Sparen Der linke Term beschreibt den Nutzen des Glücksspiels, dieser ergibt sich aus der Differenz aus Zahlungsbereitschaft und anfallenden Kosten, wobei der größte Nutzen erzielt wird, wenn dies gegen das Maximum strebt und der rechte Term beschreibt die Kosten des Glücksspiels als ” Mittel der Einnahmeerzielung“.52 Wie oben aufgeführt belaufen sich die Kosten bei einer Sucht auf sehr hohe Geldbeträge und somit steht der Nutzen von Glücksspiel in keiner Relation zum Nutzen.53 XVI Anmerkung: Des Weiteren auch noch in intangible Kosten (Einschränkung der Lebensqualität). Diese sind jedoch zum Großteil in den indirekten Kosten miteinbezogen. XVII Tabelle 4, Soziale Kosten des Glücksspiels in Deutschland (in Euro) XVIII Tabelle 5, Soziale Kosten im Vergleich Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 11
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 3 GlüStV (vs. USA) Schlussendlich kann man sagen, dass die Steuerbelastung eines Nicht-Spielers aufgrund eines pathologischen Spielers unbedeutend groß ist und keine gesellschaftliche Belastung zur Folge hat. Dennoch sind dies Kosten, welche vermeidbar sind, da sie in keinem Verhältnis der Kosten- Nutzen-Relation stehen. Alleinig die Tatsache, dass der Staat durch Steuern an Glücksspiel im Jahre 2016 rund 5 Milliar- de eingenommen hat und im Vergleich dabei nur 0,5 Milliarde für Glücksspielkonsum ausgeben muss, scheint dies mit einem Erlös von rund 4,5 Milliarde aus Glücksspiel relativ attraktiv.54 XIX Somit scheint im ersten Augenblick der Vorwurf von exemplarischer Heuchelei“ 55 durchaus ” gerechtfertigt, doch im Vergleich der Gesamteinnahmen durch Steuern von rund 700 Milliarden ist dies ein vernachlässigbar kleiner Bruchteil. Somit scheidet der Betrieb von Glücksspiel als profitable Einnahmequelle, staatlicher Seite, aus.56 XX Somit, auch wenn der Staat nicht allzu viel erhält, verdient der Staat, beziehungsweise das Monopol, am Glücksspiel und der damit einhergehenden Gefahr der Glücksspielsucht. Das vermeintliche Monopol im Sinne des Verbrauchers riskiert die Sucht um die Staatskassen zu füllen. XIX siehe Anhang: Statistik 5, Steuereinnahmen durch den Glücksspielmarkt in Deutschland in den Jahren 2015 und 2016 (in Millionen Euro) XX siehe Anhang: Statistik 6, Steuereinnahmen insgesamt in Deutschland von 2003 bis 2017 (in Milliarden Euro) Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 12
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 3 GlüStV (vs. USA) Anmerkungen 16. Prävalenzen problematischer und pathologischer Glücksspieler in Baden-Württemberg, url: https://glueckss piel.uni-hohenheim.de/fileadmin/einrichtungen/gluecksspiel/Sucht/Praeval%20enzBadenWuerttemberg.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 17. Entwicklung der Anzahl der behandelten Glücksspieler in ausgewählten stationären Versorgungseinrichtungen von 1997 bis 2015, url: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/239253/umfrage/zahl-der-stationaer- behandelten-gluecksspieler-in-ausgewaehlten-einrichtungen/, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 18. Voßkuhle, Andreas, Rechtliche Rahmenbedingungen des Glücksspiels, url: https://www.uni-hohenheim.de/ fileadmin/einrichtungen/gluecksspiel/intern/SchriftenreiheBd1.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018); Baden-Baden, Casino, Das Casino und seine Geschichte, url: https://www.casino-baden-baden.de/de/das- casino/historie/, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 19. Bruttospielerträge im nicht regulierten Glücksspielmarkt in Deutschland von 2006 bis 2012 nach Spielform (in Millionen Euro), url: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/256956/umfrage/bruttospielertraege-im- nicht-regulierten-gluecksspielmarkt-in-deutschland/, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 20. Gambling Trends across the Decade U.S. Residents Aged 18 or Older, url: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/ pmc/articles/PMC4250449/, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 21. Public Health & Safety, url: https://www.hhs.gov/programs/public-health-safety/index.html, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 22. Total number of people in treatment, by drug type and by region, 2015 or latest available data, url: https: //www.unodc.org/wdr2017/field/Booklet 2 HEALTH.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 23. Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland. 24. Ibid. 25. Drogen- und Suchtbericht, url: https://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien- dba/Drogenbeauftr agte/4 Presse/1 Pressemitteilungen/2017/2017 III Quartal/170807 BMG Drogenbericht 2017 online RZ.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 26. Anteil der Befragten, die in ihrer Freizeit mindestens einmal im Jahr eine Spielhalle/Spielothek besuchen, nach Lebensphase in Deutschland im Jahr 2016, url: https : / / de . statista . com / statistik / daten / studie / 666066 / umfrage/umfrage- zur- freizeit- beschaeftigung- spielhalle- spielothek- besuchen- nach- lebensphase/, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 27. Marktanteile der Spielformen im regulierten Glücksspielmarkt in Deutschland im Jahr 2016, url: https : / / de.statista.com/statistik/daten/studie/753197/umfrage/marktanteile- im- regulierten- gluecksspielmarkt- in- deutschland/, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 28. Böhm, Markus, Was hinter dem angeblichen Verbot von Lootboxen steckt, url: http : / / www . spiegel . de / netzwelt/games/lootboxen-in-games-was-hinter-dem-angeblichen-verbot-steckt-a-1193429.html, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018); Holland, Martin, Battlefront 2: Belgien hält Lootboxes für Glücksspiel und will dagegen vorgehen, url: https : / / www . heise . de / newsticker / meldung / Battlefront - 2 - Belgien - haelt - Lootb oxes - fuer - Gluecksspiel - und - will - dagegen - vorgehen - 3897657 . html, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018); Thomas Hertl, Adrian Kowalski, Illegales Glücksspiel in Videospielen?, url: https://www .lto.de/recht/ hintergruende/h/videospiele- computer- konsole- lootboxen- gluecksspiel- mikrotransaktionen- ingame- kaeufe/, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018); Jonas Gössling, Sandro Odak, WAS IST CS:GO LOTTO UND WIE IST GLÜCKSSPIEL IN COUNTER-STRIKE ENTSTANDEN?, url: http : / / de . ign . com / counter - strike/114953/feature/was-ist-csgo-lotto-und-wie-ist-glucksspiel-in-counter-strike, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018); Stukenberg, Timo, Videospiele werden Glücksspielen gefährlich ähnlich, url: https : / / www . welt.de/wirtschaft/webwelt/article173165689/Lootboxen-Wie-Computerspiele-suechtig-und-schliesslich-arm- machen.html, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 29. Lucia Schmidt, Heike Kähnert, Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen - Verbreitung und Prävention, url: http : / / www . uni - bielefeld . de / gesundhw / ag4 / downloads / Abschlussbericht Gluecksspiel Jugendlicher Uni%7B%5C%%7D20Bielefeld.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 30. Idem, Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen - Verbreitung und Prävention, url: http : Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 13
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 3 GlüStV (vs. USA) / / www . uni - bielefeld . de / gesundhw / ag4 / downloads / Abschlussbericht Gluecksspiel Jugendlicher Uni % 7B % 5C%%7D20Bielefeld.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018). 31. Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland; Lucia Schmidt, H. K.: Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen - Verbreitung und Prävention. 32. Jugendschutzgesetz (JuSchG), url: https : / / www . gesetze - im - internet . de / juschg / BJNR273000002 . html, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018), §6. 33. Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland. 34. Duden - betrügerisch, url: https://www.duden.de/rechtschreibung/betruegerisch, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018). 35. Duden - Betrug, url: https://www.duden.de/rechtschreibung/Betrug, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018). 36. Duden - Machenschaft, url: https://www.duden.de/rechtschreibung/Machenschaft, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018). 37. Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV), url: https: //www.gesetze-im-internet.de/spielv/SpielV.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018). 38. TOP Casinos mit ausgezeichneten Auszahlungsquoten, url: https://www.casino.com.de/auszahlungsquote, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018). 39. JackpotCity Casino, url: https : / / secure . jackpotcitycasino . com / JPC / de / 1 / lobby ? isOneClick = True & da ta=8GUDYrKjq2MP0JH682CdIzGigO6QeWqYfe5jpuKHL2uJKGbO1qKzn7rOfnW4gkFSdAjoKSrYM%7B% 5C%%7D2bRqBXayuvIwr5LSh%7B%5C%%7D2ftfPD63aA4qKRL5P10A4vVyLIzLqu7Bhc5CBYi%7B%5C% %7D2b7z9 % 7B % 5C % %7D2bE5AK6r3NLP6SwY0MtmETv81FAzdAbKr5AVMgZ1VHv5WYRCm6lke7F0cm 0Ky34QbBG%7B%5C%%7D2bxSNKIMLCOIipV0MmUPwsR2k3%7B%5C%%7D2f6lfXt7S0vE6GDke%7B% 5C % %7D2b7WPY % 7B % 5C % %7D2bIENtgcakWBHRYIOex % 7B % 5C % %7D2f % 7B % 5C % %7D2bdZO45j EKNxx0l21UqA93Yx4724IuPe4JUqTRukDNsZwBhPRHSQtTalokMsZkK7YKBFe3cA%7B%5C%%7D2fRMC UkME8yzuPVNSD27nt3 % 7B % 5C % %7D2fCIy2BwKYnrDhBGF % 7B % 5C % %7D2bnPZ8GJkuxDlh0XoaKD kcCYGymcx4jeg8Y5Rj % 7B % 5C % %7D2f4ui23lOMtnDp % 7B % 5C % %7D2fj9VnW1kRHsupbCJ % 7B % 5C % %7D2fIpHy1WT%7B%5C%%7D2fFT, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018). 40. Ibid. 41. Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland. 42. Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV). 43. Ibid. 44. Barth, Mag. Dietmar, Überblick: Die Gewinnausschüttungsquoten von Glücksspielen in Deutschland, url: https : / / gluecksspiel . uni - hohenheim . de / fileadmin / einrichtungen / gluecksspiel / Oekonomie / Ausschuettung squoten . pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018), Slot Machine Payback Statistics, url: https : / / www . americancasinoguide.com/slot-machine-payback-statistics.html, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018). 45. Becker, Prof. Dr. Tilman, Soziale Kosten des Glücksspiels in Deutschland, url: https://gluecksspiel.uni- hohenheim.de/fileadmin/einrichtungen/gluecksspiel/Oekonomie/SozialeKostenDesGluecksspiels Internet.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018). 46. Ibid. 47. Ibid. 48. Petschi, Miriam, Soziale Kosten der Glücksspielsucht, url: https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/fileadmin/e inrichtungen/gluecksspiel/Forschungsarbeiten/Bachelor MPetschi.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018). 49. Becker, P. D. T.: Soziale Kosten des Glücksspiels in Deutschland. 50. Petschi, M.: Soziale Kosten der Glücksspielsucht. 51. Ibid. 52. Ibid. Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 14
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 3 GlüStV (vs. USA) 53. Petschi, M.: Soziale Kosten der Glücksspielsucht. 54. Steuereinnahmen durch den Glücksspielmarkt in Deutschland in den Jahren 2015 und 2016 (in Millionen Euro), url: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/752963/umfrage/steuereinnahmen-in-deutschland-durch- den-gluecksspielmarkt/, (vergleiche, letzter Zugriff: 09.05.2018). 55. Hufen, F.: Wenn Pathologiegesetzgebung zur pathologischen Gesetzgebung wird. 56. Steuereinnahmen insgesamt in Deutschland von 2003 bis 2017 (in Milliarden Euro), url: https://de.statista. com/statistik/daten/studie/75423/umfrage/steuereinnahmen- in- deutschland- seit- 1999/, (vergleiche, letzter Zugriff: 09.05.2018). Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 15
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 4 Fazit - GlüStV 4 Fazit - GlüStV 4.1 Ein Monopol zum Schutz des Verbrauchers. Durch den GlüStV befindet sich die Bundesrepublik Deutschland in einer Vormachtsstellung gegenüber dem Glücksspielmarkt. Der Staat hat das Monopol des Glücksspiels inne. Der Staat reguliert den Markt durch Limitierungen, Einschränkungen und Gesetzen. Zudem dürfen die Länder entscheiden, welche und wie viele Vertreiber von Glücksspiel sich ansiedeln dürfen. Es wird kein freier Wettbewerb mehr, wie in Teilen Amerikas, angeboten. Jedoch wurde dieses Monopol ins Leben gerufen, um den Verbraucher zu schützen, und nach dem Gesetz ist ein staatliches Monopol zum Schutz und zur Regulierung legal. Entgegen des Zitats in der Einleitung, Der Glücksspielstaatsvertrag [ist] nicht nur geradezu ” eine Absage an die Mündigkeit [des Bürgers], sondern auch Ausdruck exemplarischer Heuche- lei.“ 57 , kann man dem Staat aus der Sicht des Bürgers und Spielers nicht vorwerfen, dass er exemplarische Heuchelei“ betreibt. Summa summarum, ergibt sich aus dem Glücksspielmono- ” pol für den Staat keinen allzu großen finanziellen Vorteil. Darüber hinaus erleidet der Spieler durch das oftmals negativ konnotierte Monopol keinen Nachteil, in Anbetracht der Gewinn- ausschüttung, wie man erwarten würde, sondern dieser liegt minimal höher als auf dem freien Markt in Amerika. Des Weiteren, muss man lediglich sagen, dass der GlüStV jedoch nur mangelnden Schutz ge- genüber der Glücksspielsucht birgt. Vor allem Onlinekasinos birgen ein großes Risiko, da der Staat hier nicht konsequent eingreift. So kann zum Beispiel problemlos ein Minderjähriger sich auf https://de.888casino.com“ anmelden, und dort um echtes Geld spielen. Allerdings sind ” solche Onlinekasinos höchst unseriös und führen den Verbraucher durch falsche Angebote und Anzeigen in die Irre. Somit kann man sagen, dass der GlüStV in der realen Welt in der Regel einen guten Schutz gegenüber betrügerischen Machenschaften, jedoch bietet der GlüStV im virtuellen Raum praktisch keinen Schutz für den Verbraucher. Darüber hinaus muss angefügt werden, dass die Gesetze zum Schutz des Verbrauchers fast im- mer auf andere Gesetze, wie auf die Spielverordnung, oder auf das Jugendschutzgesetz zurück- geführt werden kann. Zusammenfassend gilt, dass dieses Monopol keine gravierenden Nachteile bietet. Die Idee den Markt zu regulieren um den Verbraucher zu schützen ist gut gemeint und in der Theorie sinnvoll, doch finden Glücksspielbetreiber, fast immer, eine Lücke im System wie es zum Beispiel die Onlinekasinos ausnutzen. Darum ist der GlüStV nicht so wirkungsvoll wie er hätte sein können und sein müssen, um seinen Zielen nachzugehen, da der Staat nicht konsequent genug für dieses Modell durchgreift. Auch ist es paradox, dass sich ein Spieler strafbar macht, wenn er an illegalem Glücksspiel partizipiert, obwohl der Spieler eigentlich davor geschützt werden sollte. 4.2 Sollte man das Glücksspiel in Deutschland liberalisieren? Der GlüStV regelt fest was auf dem Glücksspielmarkt passiert. Er reguliert, wo Spielhallen gebaut werden dürfen, wie viele Automaten, Maximalgewinne, welche Vertreiber sich ansiedeln dürfen, die Formen des Glücksspiels, sogar wie viel Geld der Spieler setzen darf und in welchen Abstände. Schlichtweg der Bürger wird entmündigt58 , wie es Prof. Dr. Friedhelm Hufens passend ausdrückt. Der GlüStV legt strikt die Ziele und die Anforderungen fest, die die Vertreiber von Glücksspiel einhalten müssen. Dem Spieler wird bei nur noch Automatenspielen die Möglichkeit gegeben alle fünf Sekunden auf einen Knopf zu drücken und zuzuschauen wie früher oder später sein Geld auf kuriose Weise im Automaten verschwunden ist. Es gibt zahlreiche Regelungen um der Glücksspielsucht vorzubeugen, dass der Spieler fast den Eindruck haben könnte Ach, ” der Staat macht das schon für mich, das ist ja legal, dann muss ich mir auch keine Gedanken darüber machen“. Natürlich ist diese Einstellung falsch und der GlüStV sieht diese Einstellung Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 16
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 4 Fazit - GlüStV nicht vor, sondern möchte das aufgeklärte Spielverhalten von Spielern lediglich unterstützen. Doch werden dem Verbraucher zu viele Handlungen vorgegeben, als dass er selbst überlegen müsste, ob und wie weit Glücksspiel für ihn sinnvoll ist. Auch die Vertreiber werden entmündigt. Die Funktionsweise der Spielautomaten wird zum Beispiel vorgegeben, somit ist es für Vertreiber kaum möglich innovativ zu expandieren. Auch befindet sich der regulierte Markt in einer Art festgefahrenen Situation. Durch steuerliche Be- nachteiligung, sowie eine Maximalanzahl an Spielevertreibern, wird es kleineren Vertreibern erschwert den Markt zu erobern. Auch dies hindert den Innovationsfluss der großen Vertreiber, da diese nicht am Kampf des freien Marktes partizipieren müssen. 4.3 Fazit Zusammenfassend kann man sagen, dass die Idee des GlüStV grundlegend gut ist, den Spieler zu schützen, allerdings ist der Vertrag in den behandelten Gesichtspunkten zu veraltet (siehe Onlinekasinos), nicht konsequent genug (siehe Onlinekasinos) oder zu streng (siehe Entmündi- gung). Auch wenn dieses Monopol nicht dem typischen Klischee des bösen Monopols entspricht sollte man das Glücksspielwesen in Deutschland liberalisieren. Auch wenn das Monopol einen Extraschutz, wenn auch nicht allumfassenden, für den Verbraucher darstellt, gehen doch die meisten Schutzmaßnahmen nicht vom GlüStV direkt aus. Darum, und um den Spieler mehr zur Verantwortung zu ziehen, sollte man das Gesetz liberalisieren. Der Vergleich mit der USA weißt auf, dass ein freier Markt nicht unbedingt ein solch hohes Risiko für Sucht birgt wie im GlüStV dargelegt wird. Zudem ist die deutsche Sozialstruktur so fortschrittlich, dass Süchtigen frühzeitig und effektiv geholfen werden kann, sodass selbst eine Erhöhung der Suchtzahl durch eine Liberalisierung entgegengewirkt werden kann. Somit kommt man zu der Schlussfolgerung, dass das Monopol, trotz dass es im Sinne des Spielers und Bürgers handelt, liberalisiert werden sollte, um Onlinekasinos zu schwächen und genügend Alternativen in einem kontrollierbareren Markt anzubieten. Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 17
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland 5 Reflexion 5 Reflexion 11. September 2017, Das Schuljahr beginnt und der Seminarkurs kommt zustande. 18. September 2017, Die erste Sitzung wird veranstaltet und es wird schon erwähnt, fangt ” frühzeitig an“ - doch man hat ja noch Zeit. 21. Januar 2018, Das erste Halbjahr ist Vorbei und man sollte die Seminararbeit langsam aber sicher anfangen. Osterferien 2018, In waiser Voraussicht werden einige Bücher in der BLB ausgeliehen. Vier Wochen später, die Bücher liegen immer noch dort wo sie einmal hingelegt wurden. Pfingstferien 2018, Für das gute Gewissen geht man nochmals zur BLB. 1 Monat vor Abgabe, Der Gedanke schleicht sich ein man könnte ja mal anfangen...“ - doch ” man hat ja noch Zeit. 2 Wochen vor Abgabe, So langsam wird die Zeit doch knapp, erste Schreibversuche werden gewagt. 1 Woche vor Abgabe, Das wird echt knapp, hätte man doch einmal früher Angefangen. 1 Tag vor Abgabe, Die letzte Nachtschicht... So oder so ähnlich geht es wahrscheinlich den meisten die sich für den diesjährigen Seminar- kurs eingetragen haben. Die Zeit, das wohl kleinste Problem macht man sich selbst zu seinem größten Feind, wenn man unter dem Syndrom Es ist so lange ein Motivationsproblem bis es ” ein Zeitproblem ist“ leidet. Doch Zeit ist nicht das einzige Problem, auch Informationen stellen ein Problem dar. Sei es wie man eine Seminararbeit schreibt, bis hin zu speziefischen Zahlen aus einem bestimmten Jahr zur Glücksspielsucht. Jedoch hat sich der Schwerpunkt des Informationsproblem von WIE ” machen?“ zu WOHER bekommen?“ gewandelt. Kurz gesagt man fing an die Seminararbeit ” zu schreiben ohne ein wirkliches Ziel zu haben was genau man da schreibt. Natürlich, man hatte seine Inhaltsangabe und einen komplizierten, fast magischen Titel für seine Arbeit doch sich allein daran entlangzuhangeln gestaltet sich als anspruchsvoll. Nach den ersten zwei oder drei Versuchen wurde es jedoch einem bewusster wohin man wollte, was man mit seinem geschriebe- nen bezwecken wollte. Doch dann lag das Problem in der Informationsbeschaffung. Doch woher nahm man seine Quellen - von Wikipedia, dem allseits beliebten Wunderheilmittel für Schüler wurde einem strikt abgeraten. Die große Suche begann also. Zuerst begnügte man sich mit Statista“, doch bald reichte dies nicht mehr aus und man musste selbst seine Informationen ” zusammentragen - teils auch aus englischen Quellen. Ein weiteres Problem. Fremdsprachige Fachliteratur. Man hatte schon Probleme, deutschspra- chige Gesetze zu lesen, wie sollte man dann ohne Jura- und Englischstudium Amerikanische Gesetze verstehen. Ein Problem führt zu dem nächsten Problem. Amerikanische Websites sind anders aufgebaut als deutsche und so fällt es einem noch schwe- rer seriöse Quellen von unseriösen zu trennen. Doch was macht man dann wenn Statista als Quellenangabe den kleinen grünen Kobold GambleJoe“ als Quelle benutzt? ” Vorausgesetzt man schafft es sich an seiner Inhaltsangabe entlangzuhangeln und dann auch noch seriöse Quellen zu finden, wie soll man dann zehn Seiten reines Schriftbild zusammentragen? Dies ist nur ein vermeintliches Problem, denn beschäftigt man sich mit einem Thema tiefer, und kratzt es nicht nur oberflächlich an, so könnte man eine ganze Seminararbeit nur mit einem Teilthema füllen. Also musste man einen Fokus setzen, und musste dennoch sein Thema allumfassend behandeln ohne essentielle Punkte herauszustreichen. Tag der Abgabe, Seminararbeit daheim vergessen... Pfingstferien 2018, Die Seminararbeit ist abgegeben, erstmal eine Pause - man hat ja noch Zeit bis zur Präsentationsprüfung (dachte man...) Seminarkurs Glücksspiel Felix Hoffmann 18
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