Der Staatsvertrag zum Gl ucksspielwesen in Deutschland - Copernicus ...

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Der Staatsvertrag zum Gl ucksspielwesen in Deutschland - Copernicus ...
Copernicus Gymnasium
                           Seminarkurs: Glücksspiel

         Der Staatsvertrag zum
    Glücksspielwesen in Deutschland

      Ein Monopol zum Schutz des Verbrauchers.
Sollte man das Glücksspiel in Deutschland liberalisieren?

                                        Glücksspiel
           http://kb4images.com/images/poker-wallpaper/37438071-poker-wallpaper.jpg

                              Felix Hoffmann

                              beaufsichtigt von
                     Herrn Huber und Herrn Kirstätter

                              Abgabe: 18 Mai 2018
Der Staatsvertrag zum Gl ucksspielwesen in Deutschland - Copernicus ...
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland

Erklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Seminararbeit in allen Teilen selbstständig verfasst
und keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt habe.
Alle wörtlich (Zitat) oder dem Sinn nach übernommenen Textstellen oder Informationen habe
ich als solche kenntlich gemacht.

   2 Weiterhin erkläre ich mich einverstanden, dass meine Arbeit auf der Homepage des
     Copernicus-Gymnasium Philippsburg veröffentlicht werden kann und zukünftigen Se-
     minarkursen in anonymisierter Form zu Unterrichtszwecken zugänglich gemacht werden
     kann.

Name:

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Seminarkurs Glücksspiel                 Felix Hoffmann                                            i
Der Staatsvertrag zum Gl ucksspielwesen in Deutschland - Copernicus ...
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                                                                  Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung                                                                                                                                         2
  1.1 Definitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       2

2 Aktuelle Situation                                                                                                                                4
  2.1 aktuelle Situation in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         4
      2.1.1 aktuelle Situation in Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                              4
  2.2 aktuelle Situation in den USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         4

3 GlüStV (vs. USA)                                                                                                                                  6
  3.1 Glücksspielsucht . . . . . . . . . . .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .    6
  3.2 Jugendschutz . . . . . . . . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .    7
  3.3 Wirtschaftlichkeit des Glücksspiels      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .    9
       3.3.1 Spieler und Unternehmen .          .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .    9
       3.3.2 Nicht-Spieler . . . . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   11

4 Fazit - GlüStV                                                                               16
  4.1 Ein Monopol zum Schutz des Verbrauchers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
  4.2 Sollte man das Glücksspiel in Deutschland liberalisieren? . . . . . . . . . . . . . 16
  4.3 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

5 Reflexion                                                                                                                                         18

6 Quellenverzeichnis                                                                                                                                19

7 Anhang                                                                                                                                            A

Seminarkurs Glücksspiel                 Felix Hoffmann                                                                                              ii
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Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                          Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis
GlüStV Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV)

GlüÄndStV Erster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in
      Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV)

SpielV Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverord-
     nung - SpielV)

JuSchG Jugendschutzgesetz (JuSchG)

USA Vereinigten Staaten von Amerika

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

ca. circa

max. maximal

min. minimal

Seminarkurs Glücksspiel               Felix Hoffmann                                        1
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Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                                 1 Einleitung

1 Einleitung
 Der Glücksspielstaatsvertrag [ist] nicht nur geradezu eine Absage an die Mündigkeit [des
”
Bürgers], sondern auch Ausdruck exemplarischer Heuchelei.“ 1 In dieser Formulierung Prof.
Dr. Friedhelm Hufens (Johannes-Gutenberg-Universität zu Mainz) werden gleich zwei diskussi-
onswürdige Aspekte aufgegriffen. Und zwar die Frage, inwieweit der Bürger mündig ist und sich
selbst vor Glücksspiel schützen kann und zweitens der Vorwurf, dass der Staat heuchelt, also
 die aus selbstsüchtigen Interessen entspringende Verhüllung der wahren und Vorspiegelung
”
einer falschen, in de[...][r] Betreffenden nicht vorhandenen lobenswerten Gesinnung“.2
Im Sinne des diesjährigen Seminarkurses Glücksspiel“ wird der Staatsvertrag zum Glücksspiel-
                                            ”
wesen in Deutschland kritisch hinterfragt.

1.1 Definitionen
Als Glücksspiel wird gemeinhin das Spiel mit Geldeinsatz, dessen Ausgang überwiegend durch
                                    ”
Zufall bestimmt ist, inkl. Zusatzspielen“ bezeichnet.3
Als Sucht wird das übersteigerte[...] Verlangen nach etwas, einem bestimmten Tun“ bezeich-
                  ”
net.4
Unter einem problematischen Glücksspieler versteht man einen noch nicht süchtigen, jedoch
stark gefährdeten Spieler.5
Unter einem pathologischen Glücksspieler versteht man Spieler mit unkontrolliertem Spielver-
halten, welche schwerwiegende Probleme mit Glücksspiel haben.6
Als Volljährig gilt man in Deutschland mit Vollendung des 18. Lebensjahres“.7
                                            ”
Als Volljährig gilt man in den Vereinigten Staaten von Amerika ebenfalls mit Vollendung des
18. Lebensjahres, jedoch, gibt es spezielle Foreign Service children“-Gesetze, welche bis zum
                                           ”
21. Lebensjahr gültig sind.
Wird im Folgenden von GlüStV gesprochen, so bezieht sich dies, falls nicht expliziet erwähnt,
stets auf den erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in
Deutschland.8

Seminarkurs Glücksspiel                Felix Hoffmann                                        2
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Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                                             1 Einleitung

  Anmerkungen
1. Hufen, Freidhelm, Wenn Pathologiegesetzgebung zur pathologischen Gesetzgebung wird, url: http://win-
   your- home.blogspot.de/2013/04/prof - hufen- wenn- pathologiegesetzgebung.html, (vergleiche, letzter Zugriff:
   14.04.2018).

2. Kirchner, Friedrich, Wörterbuch der philosophischen Grundbegriffe (1907), url: http://www .textlog .de/
   8145.html, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018).

3. Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland., url: http://www.bzga.de/pdf .php?id=7f6f856fc
   846fc2196919a3d197fcae9, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018).

4. Duden - Sucht, url: https://www.duden.de/rechtschreibung/Sucht#Bedeutung2, (vergleiche, letzter Zugriff:
   20.04.2018).

5. Meinel, Tanja, Grundlagen der Glücksspielsucht Basiswissen, url: https://www.muenchen.de/rathaus/dam/
   jcr:988a760f - 16aa- 43bd- 98d2- 029b8ec4cb25/Grundlagen%7B%5C%%7D20der%7B%5C%%7D20Spielsucht
   Vortrag2.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 10.05.2018).

6. Ibid.
7. Minderjährige, url: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht- a- z/22565/minderjaehrige, (vergleiche,
   letzter Zugriff: 20.04.2018).

8. Victor Zheng, Po-san Wan: Gambling Dynamism - The Macao Miracle, 2014; Munting, Roger: An eco-
   nomical and social history of gambling in Britain and the USA, 1996; Walz, Simon: Nur wer mitspielt, kann
   gewinnen, 2009; Walker, Douglas M.: The Economics of Casino Gambling, 2007.

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Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                             2 Aktuelle Situation

2 Aktuelle Situation
2.1 aktuelle Situation in Deutschland
Um den Sinn und Nutzen des Glücksspielstaatsvertrages zu hinterfragen, müssen einige grund-
legende Begriffe bekannt sein.
Ein Glücksspiel ist ein vorerst zweckloser Zeitvertreib, welcher auf zufälligen Ereignissen basiert.
Gewinnt man so wird dies oftmals als Glück bezeichnet, da man beim Spielen nur begrenzt
Möglichkeiten auf den Ausgang des Spiels besitzt.9
Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV) ist
ein Vertrag, welcher den Verbraucher vor Glücksspielsucht schützen und illegales Glücksspiel
unterbinden soll.I Hierbei handelt es sich um Richtlinien, welche die einzelnen Länder jeweils
selbstständig umsetzen können, oder gar ablehnen.10 2011 wurde der erster Glücksspielände-
rungsstaatsvertrag (Erster GlüÄndStV) erlassen, um die Vorgaben der Europäischen Kom-
mission zur Glücksspielregulierung zu erfüllen. Ein zweiter GlüÄndStV im Jahre 2018 wurde
aufgrund mangelnder Zustimmung der Länder für nichtig erklärt.11
Durch diese Regulierung des Glücksspiel entsteht ein Staatsmonopol auf das Glücksspielwesen.
Dieses Monopol des Staates wird durch Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (GWB),
                                           ”
Berufsfreiheit (Artikel 12GG) und den Artikeln 37 und 106 AEUV beschränkt.12
Doch werden diese Gesetze nicht konsequent angewendet und es herrscht eine gewisse Unklar-
heit. In Freiburg beispielsweise müssten 31 von 34 Kasinos geschlossen werden, doch fallen
diese unter eine Härtefallregelung, die so genannte Duldungserklärungen“, und werden nicht
                                                        ”
geschlossen. Ob diese Regelung legitim ist, ist noch nicht geklärt, da es sie im Verwaltungsrecht
nicht gibt.13

2.1.1 aktuelle Situation in Baden-Württemberg
Wie Eingangs erwähnt wurde, gibt es kein einheitliches Gesetz für alle Länder Deutschlands,
sondern jedes kann seine Umsetzung selbst gestalten. Somit gibt es für das Land Baden-
Württemberg das Landesglücksspielgesetz (LGlüG), welches zum Ziel hat die Forderungen des
GlüStV und GlüÄndStV zu erreichen, sowie den Bereich des Glücksspiels insgesamt konsistent
                                     ”
und kohärent zu regeln“.14

2.2 aktuelle Situation in den Vereinten Staaten von Amerika
In Amerika ist grundsätzlich Glücksspiel verboten. Der Staat Nevada bildet eine Ausnahme und
so ist beispielsweise Glücksspiel in Las Vegas erlaubt. Ebenfalls in den zahlreichen Indianerre-
servaten wird Glücksspiel betrieben, da diese Aufgrund ihrer besonderen Gesetze Glücksspiel
betreiben dürfen. Dadurch, dass Glücksspiel verboten ist, gibt es auch keine amerikanische
Alternative zu dem deutschen GlüStV. Das Glücksspiel liegt in privater Hand. Lediglich die
Rahmenbedingung, dass man erst ab 21 Jahren Glücksspielberechtigt ist, gibt der Staat vor.15

 I
     siehe Anhang: GlüStV §1

Seminarkurs Glücksspiel                  Felix Hoffmann                                            4
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Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                                          2 Aktuelle Situation

   Anmerkungen
 9. Duden - Spiel, url: http : / / www . duden . de / rechtschreibung / Spiel, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018),
    Duden - Zufall, url: http://www.duden.de/rechtschreibung/Zufall, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018),
    Duden - Glück, url: http://www.duden.de/rechtschreibung/Glueck, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018),
    Duden - Glücksspiel, url: http://www.duden.de/rechtschreibung/Gluecksspiel, (vergleiche, letzter Zugriff:
    14.04.2018).

10. Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, url: https://www.isa- guide.de/wp- content/uploads/
    2012/06/20120701 gluecksspielstaatsvertrag.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018).

11. Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, Auch das Spiel mit dem Glück hat
    Regeln, url: https://www.isa-guide.de/wp-content/uploads/2012/06/20120701 gluecksspielstaatsvertrag.pdf,
    (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018); Bremer, Dr. Henrik, Glücksspielstaatsvertrag 2018: Wie geht es weiter
    im neuen Jahr?, url: https://www.wr- recht.de/gluecksspielstaatsvertrag- 2018/, (vergleiche, letzter Zugriff:
    14.04.2018).

12. rechsanwalt.com, Monopol, url: https://www .rechtsanwalt.com/lexikon/monopol/, (vergleiche, letzter
    Zugriff: 14.04.2018), Monopol, url: https : / / brockhaus . de / ecs / enzy / article / monopol, (vergleiche, letzter
    Zugriff: 14.04.2018).

13. F.A.Z., Duldungserklärung, url: http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/der-gluecksspielstaatsv
    ertrag-theorie-und-praxis-15089600.html, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018).

14. Landesglücksspielgesetz (vergleiche, lGlüG), url: https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-
    im/intern/dateien/pdf /Landesgl%C3%BCcksspielgesetz Baden-W%C3%BCrttemberg Gesetzesbeschluss des
    Landtags 15112012.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018).

15. Gruber, Peter, Die Rache des roten Mannes, url: https://www.focus.de/kultur/leben/indianer-die-rache-
    des- roten- mannes aid 153166.html, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018), Gaming Statutes & Regulations,
    url: http://gaming.nv.gov/index.aspx?page=51, (vergleiche, letzter Zugriff: 14.04.2018).

   Seminarkurs Glücksspiel                         Felix Hoffmann                                                     5
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                                       3 GlüStV (vs. USA)

3 Wie effektiv ist der GlüStV? (Im Vergleich mit
  dem amerikanischen Glücksspiel)
3.1 Glücksspielsucht
Wie schon die Ziele des GlüStV zeigen, steht der Verbraucherschutz und vor allem die Vorbeu-
gung von Glücksspielsucht im Vordergrund. Darum scheint ein einfaches Maß der Vergleichbar-
keit die Anzahl der Glücksspielsüchtigen zu sein.
Im Jahre 2012 waren rund eine halbe Millionen Deutsche glücksspielsüchtig und spezifisch in
Baden-Württemberg gab es ca. 72.000 Glücksspielsüchtige. Das sind ungefähr ein Prozent aller
Bewohner Baden-Württembergs (Alter zwischen 15-64). Darüber hinaus zeigt sich ein Anstieg
der Prozentzahlen von 2008, über 2010 bis hin zu 2012.16 II
Unter Zuhilfenahme einer weiterne Statistik, der Statistik über die Entwicklung der Anzahl
der behandelten Glücksspieler in ausgewählten stationären Versorgungseinrichtungen von 1997
bis 2015, wird deutlich, dass die Zahl der Glücksspielsüchtigen im Verlauf von 1997 bis 2014,
um das Siebenfache angestiegen ist.17 III Dies legt eine erste Vermutung der Ineffektivität des
GlüStV nahe. Des Weiteren ist zu entnehmen, dass von 2009 auf 2010 ein deutlicher Sprung der
Anzahl der Süchtigen verzeichnet wurden. Dieser Sprung geschah kurz nach der Ratifizierung
des GlüStV und führte somit zu einem starken Anstieg nach einer relativ konstanten, oder
leicht ansteigenden Zahl an Glücksspielsüchtigen.
Somit führte laut diesen Daten der GlüStV nicht zu einer Minderung oder wenigstens einem
verlangsamten Anstieg der Anzahl der Glücksspielsüchtigen, sondern gar auf einen Anstieg der
Glücksspielsüchtigen. Dieser Anstieg ist paradox, da der GlüStV keine leichteren Rahmenbedin-
gungen für Glücksspiel in Deutschland geschaffen hat, sondern den Markt noch stärker durch
Maßnahmen zum Verbraucherschutz einengt.18 Ein Erklärungsansatz wäre die steigende Po-
pularität von Glücksspiel. So stieg der Bruttoumsatz des nicht regulierten Glücksspielmarktes,
also hauptsächlich Onlinewettanbieter, von 2006 auf 2009 um das fast Vierfache an. Steigende
Bruttoumsätze bedeuten, dass mehr Geld verspielt“ wurde. Dies bedingt, dass mehr gespielt
                                              ”
wurde und dies wiederum bedeutet, dass mehr Menschen am Glücksspiel teilgenommen ha-
ben.19 IV Somit führte eine Einschränkung des regulierten Marktes zu einem Aufschwung des
nichtregulierten. Dies könnte einen Anstieg der Süchtigen zur Folge haben.
GlüStV und USA im Vergleich:
Amerika besitzt im Gegensatz zu Deutschland wesentlich mehr Glücksspielsüchtige. In Amerika
sind fünf Prozent der Staatsbürger glücksspielsüchtig, während es in Deutschland lediglich nur
ein Prozent sind. Dieser enorme Unterschied im Prozentsatz der Süchtigen ist enorm und spricht
im ersten Moment gegen den GlüStV.20 V
Allerdings hat der Prozentsatz der problematischen Glücksspieler leicht abgenommen, während
der Prozentsatz der pathologischen Glücksspieler leicht zunimmt. Allgemein kann man sagen,
dass in Amerika die Prozentzahl der Glücksspielsüchtigen von 1999 bis 2013 ungefähr konstant
geblieben ist, während sie in Deutschland zunahm. Somit besitzt der freie Markt in Amerika
grundsätzlich mehr Glücksspielsüchtige, doch gibt es weniger neue Glücksspielsüchtige als in
Deutschland. Außerdem gibt es in Amerika keine direkte Anlaufstelle von staatlicher Seite
für Glücksspielsüchtige.21 Somit werden prozentual in Amerika weniger Glücksspielsüchtige als
II
    siehe Anhang: Tabelle 1, Prävalenzen problematischer und pathologischer Glücksspieler in Baden-Württem-
     berg
III
    siehe Anhang: Statistik 1, Entwicklung der Anzahl der behandelten Glücksspieler in ausgewählten stationären
     Versorgungseinrichtungen von 1997 bis 2015
IV
    siehe Anhang: Tabelle 2, Bruttospielerträge im nicht regulierten Glücksspielmarkt in Deutschland von 2006
     bis 2012 nach Spielform (in Millionen Euro)
 V
    siehe Anhang: Tabelle 3, Gambling Trends across the Decade U.S. Residents Aged 18 or Older

Seminarkurs Glücksspiel                       Felix Hoffmann                                                   6
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                                        3 GlüStV (vs. USA)

 in Deutschland behandelt. Daraus resultiert, dass es noch mehr neue Glücksspielsüchtige in
 Deutschland gibt, dafür diese oftmals nicht so lange glücksspielsüchtig bleiben als in Amerika.
 Diese staatliche Anlaufstelle für Glücksspielsüchtige in Deutschland ist jedoch nicht auf den
 GlüStV zurückzuführen.
 Des Weiteren ist in Nordamerika in der Regel der prozentuale Anteil an Süchtigen stets höher als
 in West-/Zentraleuropa. Darum wurde zum Vergleich ein weiteres Extrem der Sucht herangezo-
 gen. VI Hier ist die Sucht injizierender Drogen rund dreimal höher als in West-/Zentraleuropa.
 Hier muss allerdings beachtet werden, dass Nordamerika nicht nur USA beinhaltet, sondern
 noch zwei weitere Länder und West-/Zentraleuropa nicht nur Deutschland, sondern 24 weite-
 re.22 Dennoch ist diese Statistik in ausreichendem Maße repräsentativ, um das durchschnittlich
 erhöhte Suchtpotential Amerikas im Gegensatz zu Deutschland aufzuweisen.
 Somit kann man zusammenfassend sagen, dass der GlüStV nicht unbedingt präventiv der
 Glücksspielsucht entgegensteht. Sogar im Gegenteil, der GlüStV verursachte sogar einen An-
 stieg der Süchtigen. Im Vergleich mit den USA schneidet Deutschland, mit lediglich einem
 Fünftel so vielen Süchtigen, wesentlich besser ab. Doch in Anbetracht, dass erstens die Zahlen
 in Deutschland steigen, während sie in den USA stagnieren, zweitens, dass Deutschland wesent-
 lich mehr für Glücksspielsüchtige und gegen Glücksspielsucht unternimmt und drittens, dass
 das allgemeine Suchtpotenital in den USA höher liegt als in Deutschland, schneidet Deutsch-
 land schlechter ab. Ein Verbot bedingt fast immer einen Zulauf und so auch in Deutschland.
 Durch Limitierung des regulierten Marktes, scheint für den Verbraucher ein nicht regulierter
 Markt wesentlich attraktiver. Dadurch, dass der nicht regulierte Markt nicht unter Aufsicht des
 Staates liegt, ist es für den Verbraucher einfacher einer Glücksspielsucht zu verfallen, da man
 keinen Staat hat, welcher auf den Spieler aufpasst“.
                                             ”
 Besonders der §11 Suchtforschung und dem Anhang des GlüStV verweist explizit darauf um
 Glücksspielsucht präventiv vorzubeugen, sonst liegt in der Regel der Fokus auf Sanktionierung
 und Prävention gegenüber illegalem Glücksspiel.23 VII
 Somit muss man sagen, dass dieses Monopol zwar im Schutz des Verbrauchers handelt, jedoch
 nicht effektiv ist, da es versucht den Bürger einzuschränken, und eine natürliche Reaktion auf
 Einschränkung ist die Expansion, in diesem Falle die Suche nach alternativem Glücksspiel.

 3.2 Jugendschutz
 Nachdem im ersten Kapitel die Spielsucht behandelt wurde, wird nun ein weiterer wichtiger
 Aspekt, wie im GlüStV angesprochen wird, der Jugendschutz überprüft. Ziel des GlüStV ist ja
  natürlichen Spieltrieb [...] in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken“.24 VIII Schon die
 ”
 Formulierung geordnete und überwachte Bahnen“ ist sehr diskussionswürdig, da sich die Frage
                ”
 stellt, was geordnet[...] und überwacht[...]“bedeutet und wer darf dies festlegen. Vereinfacht
              ”
 wird darum nun angenommen, dass Minderjährige nicht am Glücksspiel teilnehmen dürfen, um
 erstens keine Sucht zu entwickeln, und zweitens kein Geld zu verwetten, da sie den Wert des
 Objektes Geld“ nicht richtig einschätzen können.
            ”
 Ein einfaches Maß der Vergleichbarkeit ist darum ein Vergleich der Anzahl Minderjähriger die
 an Glücksspiel teilgenommen haben.
 Unter Zuhilfenahme der Statistik 3, Anteil der 16- und 17-Jährigen, die in den letzten 12 Mo-
 naten irgendein Glücksspiel gespielt haben, ist zu erkennen, dass zwischen 2007 und 2015 im
 Schnitt der Anteil der 16- und 17-Jährigen, die in den letzten 12 Monaten irgendein Glücksspiel
 gespielt haben, mit Ausnahme eines Peaks im Jahre 2011, stets abnahm und im Jahre 2015 den
 prozentualen Anteil von 18,2% erreichte.25 IX In Angesicht, dass Glücksspiel in Deutschland
 VI
     siehe Anhang: Statistik 2, Anzahl injizierender Drogenkonsumenten nach Weltregion im Jahr 2015 (in 1.000)
VII
     siehe Anhang: Text 3, der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, §11 Suchtforschung
VIII
     siehe Anhang: GlüStV §1
 IX
     siehe Anhang: Statistik 3, Anteil der 16- und 17-Jährigen, die in den letzten 12 Monaten irgendein Glücksspiel

 Seminarkurs Glücksspiel                        Felix Hoffmann                                                    7
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                                        3 GlüStV (vs. USA)

für Minderjährige strikt verboten ist, ist dies ein wesentlich zu hoher Anteil. So wird in einer
weiteren StatistikX aufgezeigt, dass lediglich 6% der Jugendlichen eine Spielhalle oder Spie-
lothek aufsuchen, die restlichen 12,2% müssen daher von Sportwetten, oder Onlineglücksspiel
herrühren.26
Natürlich muss auch hier wieder eine gewisse Toleranz und Ungenauigkeit einberechnet wer-
den, da in der zweiten Statistik auch 14- und 15-Jährige befragt wurden, die das Ergebnis
verfälschen könnten. Auch werden im folgenden die Sportwetten außer Acht gelassen. Dennoch
kann man mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass Minderjährige hauptsächlich online
an Glücksspiel teilnehmen, da Sportwetten lediglich einen Anteil von 0,3% am Glücksspielmarkt
inne haben, sind diese vernachlässigbar gering.27
Allerdings ist die Dunkelziffer weitaus höher, da auch Videospiele Glücksspiel anbieten. Glückss-
piel ist in Videospielen noch nicht rechtlich fest verankert beziehungsweise verboten, da eini-
ge Spiele wie CS:GO“ und Battlefront“ glücksspielartige Elemente besitzen. Vor allem das
                ”              ”
zweite Spiel ist umstritten, da es eine FSK 16 besitzt und somit an Minderjährige verkauft
werden darf. In diesem Spiel wird ein System von Lootboxen verwendet, welche man sich mit
echtem Geld kaufen kann. Beim öffnen dieser so genannten Lootboxen, erhält der Spieler Ge-
genstände für das Spiel, die er auch wieder verschenken oder verkaufen kann. Ob Lootboxen
in Deutschland als Glücksspiel angesehen wird, ist rechtlich noch nicht allumfassend geklärt,
doch ist die Wahrscheinlichkeit hoch, da dieses Thema sehr kritisiert wird und Belgien bereits
das Lootboxen-System verboten hat.28
Da in Amerika das Glücksspiel für unter 21-Jährige verboten ist, wird nun auch auf bis 21-
Jährige Bezug genommen.
GlüStV und USA im Vergleich:
  Although prevalence estimates for the experience of gambling among young children through
”
late adolescents vary from 60 to 90%, the experience of gambling uniformily involves a majority
of youth across studies.“ 29
Bis zu 90% der unter 21-Jährigen haben schon mindestens einmal in ihrem Leben an Glücksspiel
teilgenommen! Hauptsächlich wird in der High School um Geld gespielt, unter anderem mit den
Begründungen:30 XI
       ˜ Geld zu verdienen.
       ˜ Um gegen Regeln zu rebellieren.
Nun, fraglich ist, warum das Glücksspiel unter nicht glücksspielberechtigten Jugendlichen in
den USA so viel populärer ist als in Deutschland. Zum einen, in beiden Ländern ist man mit
Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig, somit sind sie ihren Eltern keine Rechenschaft mehr
schuldig und besitzen in den meisten Fällen eine eigene Kreditkarte und haben das benötigte
Geld zum Spielen. Dies geschieht in beiden Ländern in äquivalentem Maße. Lediglich ist es
nun für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren in Deutschland erlaubt am Glücksspiel
teilzunehmen, jedoch in Amerika noch nicht. Wie in Statistik 3, über den Anteil der 16- und
17-Jährigen, die in den letzten 12 Monaten irgendein Glücksspiel gespielt haben, zu erken-
nen, verdoppelt sich die Teilnahme am Glücksspiel mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Wie
erwähnt beinhaltet diese Statistik lediglich den Besuch von Spielhallen/Spielotheken, und nicht
von privatem Glücksspiel, sowie Online-Glücksspiel. Somit ist ein weiterer Aspekt das private
Glücksspiel.XII

     gespielt haben
 X
    siehe Anhang: Statistik 4, Anteil der Befragten, die in ihrer Freizeit mindestens einmal im Jahr eine Spielhal-
     le/Spielothek besuchen, nach Lebensphase in Deutschland im Jahr 2016
 XI
    siehe Anhang: vlg. Zitat nach: Text 2, Warum Collegestudenten am Glücksspiel teilnehmen?; aus dem Engli-
     schen Übersetzt
XII
    siehe Anhang: Statistik 3, Anteil der 16- und 17-Jährigen, die in den letzten 12 Monaten irgendein Glücksspiel
     gespielt haben

Seminarkurs Glücksspiel                        Felix Hoffmann                                                    8
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                          3 GlüStV (vs. USA)

 Auch wenn dieses gesetzlich untersagt ist, ist diese Spielform weit verbreitet, wie aus der Studie
 über das amerikanischen Glücksspielverhalten der Jugendlichen hervorgeht.31
 Somit bezieht sich dieser enorme Unterschied des Glücksspiels hauptsächlich auf das Alter ab
 dem man am Glücksspiel teilnehmen darf. Die sozialen Strukturen der Jugendlichen sind in
 Deutschland und Amerika ähnlich und nähern sich im Zeitalter der Digitalisierung immer wei-
 ter an. Somit kann man sagen, dass der deutsche Staat, beziehungsweise die deutschen Gesetze,
 vor rechtlich illegalem Glücksspiel im Gegensatz zu den USA schützt, doch liegt dies am Ju-
 gendschutzgesetz und am Grundrecht, dass man legal ab 18 Jahren am Glücksspiel teilnehmen
 darf.32
 Somit ist der Jugendschutz nicht direkt auf den GlüStV zurückzuführen. Der GlüStV handelt
 im Sinne des Jugendschutzgesetzes, doch legt er keine Gesetze zugrunde, sondern bietet die
 Grundlage, dass der Jugendschutz im Sinne des Jugendschutzgesetzes erfüllt werden muss.
 Somit kann man auch hier wieder sagen, das Monopol ist im Sinne des verbrauchers, doch ist
 es im Falle des Internets machtlos.

 3.3 Wirtschaftlichkeit des Glücksspiels
 3.3.1 Spieler und Unternehmen
 Neben dem Jugendschutz wird im GlüStV auch auf den Spielerschutz verwiesen. Dieser Spiel-
 erschutz lässt sich wiederum in zwei Teile abgrenzen, dem Schutz vor Sucht und dem Schutz
 vor betrügerischen Machenschaften“.33
      ”
 Unter dieser Phrase versteht man auf den ersten Blick eine Organisation die rechtswidrig han-
 delt und dem Spieler schaden will. Doch bei näherer Definition ergibt sich für betrügerisch“
                                                                                    ”
 als Bedeutung auf Betrug ausgehend“ 34 , wobei Betrug wiederum bewusste Täuschung, Ir-
                  ”                                                       ”
 reführung einer anderen Person“ 35 bedeutet und unter Machenschaft versteht man sich im
                                                                                          ”
 Verborgenen abspielende, unlautere Handlung, Unternehmung, mit der sich jemand einen Vor-
 teil zu verschaffen oder einem anderen zu schaden sucht.“ 36
 Somit ergibt sich für betrügerische Machenschaften“ kurz gesagt eine Handlung oder ein
                          ”                                                ”
 Unternehmen, das im Verborgenen bewusst jemanden [in diesem Falle Spieler] täuscht, bezie-
 hungsweise irreführt, um sich selbst eine Vorteil zu verschaffen.“
 Oder in anderen Worten, der Spieler soll vor Betrug geschützt werden. Aus dieser Schutzhaltung
 geht hervor, dass nicht reguliertes Glücksspiel illegal ist, da wie schon der Name schon sagt, es
 nicht reguliert ist und somit nicht vom Staat überwacht und kontrolliert wird.
 Diese Einstellung ist gewissermaßen paradox. Die Verordnung über Spielgeräte und andere
                                                                            ”
 Spiele mit Gewinnmöglichkeiten“ (Spielverordnng - SpielV) stellt eine prozentuale Gewinn-
 ausschüttung für den Spieler garantiert dar.37 In Amerika hingegen existiert jedoch eine solch
 gesetzlich geregelte prozentuale Mindestausschüttung nicht. Darum wäre es also theoretisch
 möglich, dass Spielhallenbetreiber Automaten aufstellen die eine Gewinnchance von 0% besit-
 zen, also der Spieler niemals gewinnt. Jedoch, da in den USA ein freier Markt herrscht, wäre ein
 solches Modell irrentabel, da es für den Spieler sehr unattraktiv ist und die Konkurrenz höchst-
 wahrscheinlich Automaten mit höherer Gewinnausschüttung besitzen. Somit kann man sagen,
 dass sich aufgrund des Wettbewerbs auf dem freien Markt, die Gewinnwahrscheinlichkeiten
 gegenseitig hochschaukeln.
 Es werben auch (nicht seriöse) OnlineanbieterXIII mit selbst angegebenen Gewinnwahrschein-
 lichkeiten von über 95%, bis hin zu 100%.38 Im Online-Spiel wirbt JackpotCity Kasino“ sogar
                                                                        ”
 mit über 100%.39 Diese Angebote dürfen natürlich auf keinen Fall seriös aufgefasst werden, da
 diese eindeutig nicht der Wahrheit entsprechen. Der Verbraucher, in diesem Fall der Spieler,
 unterliegt nachweislich einer betrügerischen Machenschaft, den Onlinekasinos.

XIII
       Anmerkung: Das Internet ist ebenfalls eine Art freier Markt

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Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                                     3 GlüStV (vs. USA)

 Somit versagt der GlüStV im Bereich des Onlineglücksspiels. Dieses wird zwar als illegal dekla-
 riert und der Verbraucher wird auch davor gewarnt, doch diese Onlinekasinos unterliegen keiner
 direkten und konsequenten Verfolgung. Eine weitere Schwäche dieser Onlinekasinos sind, dass
 sich Minderjährige dort einloggen können und Spielen können, da man keinen explizieten Nach-
 weis seiner eigenen Indentität erbringen muss. So kann man sich ohne Probleme in JackpotCity
                                                                                   ”
 Kasino“ einloggen und dort echtes Geld einzahlen und darum spielen.40
 Mitunter ein Grund für den Boom an Onlinekasinos ist, dass der GlüStV Mikrounternehmen
 steuerlich mehr belastet als große Unternehmen.41 Große Unternehmen müssen vergleichsweise
 nicht nur weniger Steuern zahlen, sondern erhalten dafür, dass sie sich über mehrere Jahre
 ansiedeln Begünstigungen auf ihre Steuern. Mikrounternehmen mit einem jährlichen Wett-
 oder Spieleinsatz von weniger als 30 Millionen haben es schwerer, als große Unternehmen mit
 Wett- oder Spieleinsätzen von weit mehr als 100 Millionen. Dadurch wird eine Entstehung von
 zahlreichen Mikrounternehmen verhindert und es entsteht ein statischer, konventioneller Markt,
 in den es für neue Unternehmen schwer ist einzudringen.
 GlüStV und USA im Vergleich:
 In den USA haben es neue Unternehmen natürlich auch schwerer, sich in der Glücksspielbranche
 zu etablieren, jedoch werden diese nicht, seitens des Staates, in solcher Form belastet.
 Somit kann man sagen, dass der GlüStV im Virtuellen versagt. Doch nun stellt sich die Frage
 wie es im Realen aussieht.
 Die Spielverordnung regelt strikt wo, wie lange, welche, und weshalb Spielautomaten aufgestellt
 werden, bezeihungsweise Glücksspiel betrieben werden darf.42
 Auch wird in §12 und §13 der Spielverordnung die Richtlinien für Gewinnausschüttung, sowie
 Einsatz festgelegt.43 XIV Dadurch kann man errechnen, dass die minimale Gewinnausschüttung
 für Automaten bei 0% liegt und die maximale bei 900%. Die durchschnittliche prozentuale
 Gewinnausschüttung liegt jedoch mindestens bei 85%.XV Dadurch will der Staat vorbeugen,
 dass ein automatisiertes, beziehungsweise hypnotisierendes Spielgeschehen wiedergegeben wird.
 Jedoch wird durch dieses Gesetz den Verlust, den Spieler machen nicht verhindert oder ver-
 mindert, sondern einfach nur zeitlich in die Länge gestreckt.
 GlüStV und USA im Vergleich:
 Da es in den USA keine gesetzliche Richtlinie zur Gewinnausschüttung gibt, liegt die minimale
 Gewinnausschüttung natürlich auch bei 0% und die maximale bei einem unbegrenzten Prozent-
 satz. Die durchschnittliche prozentuale Gewinnausschüttung legt das Unternehmen selbst fest
 und orientiert sich am freien Markt. Hierbei schwankt die prozentuale Gewinnausschüttungs-
 quote um die 91 bis 93% und liegt damit etwas höher als die in Deutschland geltende prozen-
 tuale Mindestgewinnausschüttung, jedoch unwesentlich niedriger als die prozentuale Gewin-
 nausschüttungsquote von 92 bis 96%, welche sich im Laufe der Zeit in Deutschland eingestellt
 hat.44 Summa summarum, in Deutschland wird eine prozentuale Mindestgewinnausschüttung
 garantiert, solange es sich um rechtlich zertifizierte Geldspielautomaten handelt. Allerdings um
 attraktiver zu wirken und mehr Spieler anzulocken liegt die prozentuale Gewinnausschüttung
 zumeist etwas höher als 90%. Somit kann man sagen, dass sich das Automatenspiel im Realen,
 in Deutschland und den USA parallel entwickelt hat. Es werden ähnliche Spiele gespielt und
 eine ähnliche prozentuale Gewinnausschüttung, da die gesetzliche prozentuale Mindestgewinn-
 ausschüttung für den Markt schlichtweg zu unattraktiv sind, ob reguliert oder frei.
 Darüber hinaus, kann man sagen, dass das GlüStV sehr gut im Realen greift, doch in virtuellen
 Kasinos, ist der Verbraucher schutzlos betrügerischen Machenschaften ausgeliefert. Hier liegt es
 in der Eigenverantwortung des Bürgers, zu überprüfen, ob die Websites eine staatliche Lizenz

XIV
      siehe Anhang: Text 5,Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, §12, §13
XV
      siehe Anhang: Beispielrechnung, prozentuale Gewinnausschüttung

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Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                                 3 GlüStV (vs. USA)

  haben und nicht leichtfertig auf die falsche Werbung der Onlinekasinos hereinzufallen. Das
  virtuelle, nicht lizenzierte Kasino ist illegal und der Spieler in einem solchen Kasino macht sich
  strafbar mit der Teilnahme.
  Dadurch, dass illegale Onlinekasinos solch einen großen Zulauf erhalten, sollte man diese le-
  galisieren, den Onlinemarkt liberalisieren und mehr als lediglich eine Experimentenklausel als
  Grundlage für Onliewetten zu bieten.

  3.3.2 Nicht-Spieler
  Neben dem Spielerschutz muss auch für den Schutz von Nicht-Spieler garantiert werden. Hierbei
  wird sich nun vor allem auf den finanziellen Vor- beziehungsweise Nachteil eines Nicht-Spielers
  fokussiert.
  Der erste augenscheinliche Nachteil eines Nicht-Spielers ist, dass dieser die Therapie eines
  Glücksspielsüchtigen bezahlen muss, zumindest zum Teil. Allerdings gibt es noch weitreichende
  andere finanzielle Belastungen. Darum werden im ersten Ansatz die sozialen Kosten berechnet.
  Soziale Kosten sind die Kosten, die für die Gesellschaft im Allgemeinen entstehen und nicht
  direkt von dem Verschuldner bezahlt werden.
  Somit kann man die Kosten für einen pathologischen Spieler unterteilen in direkte und indirekte
  Kosten.XVI
  Die direkten Kosten sind zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung von
                             ”
  krankheitsbedingten Einschränkungen des Gesundheitszustandes“.45
  Die indirekten Kosten entstehen dadurch, dass krankheitsbedingt Güter und Dienstleistungen
                                             ”
  nicht erzeugt werden können.“ 46
  Pro pathologischem Glücksspielsüchtigen belaufen sich die Kosten auf rund 1.367e pro Jahr,
  nach Prof. Dr. Tilman Becker.47 XVII Jedoch ist die Bezifferung der sozialen Kosten proble-
  matisch, da man die privaten Kosten abgrenzen muss, welche der Verbraucher bewusst direkt
  verschuldet und ebenfalls selbst entschädigt und ein nicht durchschaubares Kausalitätengefilze
  entsteht in dem man nicht jeden Geldstrom nachverfolgen kann.48
  Dennoch unter dem Gesichtspunkt zu dem Konsum von Tabak oder Alkohol nimmt der Glücks-
  spielkonsum nur ein vernachlässigend kleiner Teil ein.49 XVIII . Somit kann man gemeinhin sagen,
  dass die sozialen Kosten im Wesentlichen keinen Nachteil für den Steuerzahler dastellt, da diese
  einen unwesentlichen Anteil ausmachen.
  Dennoch ergibt sich die Frage des Kosten vs. Nutzen des Glücksspiels“.50 Daraus ergibt sich
                                      ”
  folgende Formel nach Ahlheim51 :
                                              p−x=I +S
                                 mit: p = maximale Zahlungsbereitschaft
                                      x = tatsächlich anfallenden Kosten
                                      I = Einkommen
                                     S = Sparen

  Der linke Term beschreibt den Nutzen des Glücksspiels, dieser ergibt sich aus der Differenz aus
  Zahlungsbereitschaft und anfallenden Kosten, wobei der größte Nutzen erzielt wird, wenn dies
  gegen das Maximum strebt und der rechte Term beschreibt die Kosten des Glücksspiels als
                                                                    ”
  Mittel der Einnahmeerzielung“.52 Wie oben aufgeführt belaufen sich die Kosten bei einer Sucht
  auf sehr hohe Geldbeträge und somit steht der Nutzen von Glücksspiel in keiner Relation zum
  Nutzen.53
 XVI
      Anmerkung: Des Weiteren auch noch in intangible Kosten (Einschränkung der Lebensqualität). Diese sind
       jedoch zum Großteil in den indirekten Kosten miteinbezogen.
 XVII
      Tabelle 4, Soziale Kosten des Glücksspiels in Deutschland (in Euro)
XVIII
      Tabelle 5, Soziale Kosten im Vergleich

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 Schlussendlich kann man sagen, dass die Steuerbelastung eines Nicht-Spielers aufgrund eines
 pathologischen Spielers unbedeutend groß ist und keine gesellschaftliche Belastung zur Folge
 hat. Dennoch sind dies Kosten, welche vermeidbar sind, da sie in keinem Verhältnis der Kosten-
 Nutzen-Relation stehen.
 Alleinig die Tatsache, dass der Staat durch Steuern an Glücksspiel im Jahre 2016 rund 5 Milliar-
 de eingenommen hat und im Vergleich dabei nur 0,5 Milliarde für Glücksspielkonsum ausgeben
 muss, scheint dies mit einem Erlös von rund 4,5 Milliarde aus Glücksspiel relativ attraktiv.54
 XIX
       Somit scheint im ersten Augenblick der Vorwurf von exemplarischer Heuchelei“ 55 durchaus
                                                           ”
 gerechtfertigt, doch im Vergleich der Gesamteinnahmen durch Steuern von rund 700 Milliarden
 ist dies ein vernachlässigbar kleiner Bruchteil. Somit scheidet der Betrieb von Glücksspiel als
 profitable Einnahmequelle, staatlicher Seite, aus.56 XX
 Somit, auch wenn der Staat nicht allzu viel erhält, verdient der Staat, beziehungsweise das
 Monopol, am Glücksspiel und der damit einhergehenden Gefahr der Glücksspielsucht. Das
 vermeintliche Monopol im Sinne des Verbrauchers riskiert die Sucht um die Staatskassen zu
 füllen.

XIX
   siehe Anhang: Statistik 5, Steuereinnahmen durch den Glücksspielmarkt in Deutschland in den Jahren 2015
    und 2016 (in Millionen Euro)
XX
   siehe Anhang: Statistik 6, Steuereinnahmen insgesamt in Deutschland von 2003 bis 2017 (in Milliarden Euro)

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Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                                            3 GlüStV (vs. USA)

    Anmerkungen
16. Prävalenzen problematischer und pathologischer Glücksspieler in Baden-Württemberg, url: https://glueckss
    piel.uni-hohenheim.de/fileadmin/einrichtungen/gluecksspiel/Sucht/Praeval%20enzBadenWuerttemberg.pdf,
    (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018).

17. Entwicklung der Anzahl der behandelten Glücksspieler in ausgewählten stationären Versorgungseinrichtungen
    von 1997 bis 2015, url: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/239253/umfrage/zahl-der-stationaer-
    behandelten-gluecksspieler-in-ausgewaehlten-einrichtungen/, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018).

18. Voßkuhle, Andreas, Rechtliche Rahmenbedingungen des Glücksspiels, url: https://www.uni-hohenheim.de/
    fileadmin/einrichtungen/gluecksspiel/intern/SchriftenreiheBd1.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018);
    Baden-Baden, Casino, Das Casino und seine Geschichte, url: https://www.casino-baden-baden.de/de/das-
    casino/historie/, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018).

19. Bruttospielerträge im nicht regulierten Glücksspielmarkt in Deutschland von 2006 bis 2012 nach Spielform (in
    Millionen Euro), url: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/256956/umfrage/bruttospielertraege-im-
    nicht-regulierten-gluecksspielmarkt-in-deutschland/, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018).

20. Gambling Trends across the Decade U.S. Residents Aged 18 or Older, url: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/
    pmc/articles/PMC4250449/, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018).

21. Public Health & Safety, url: https://www.hhs.gov/programs/public-health-safety/index.html, (vergleiche,
    letzter Zugriff: 20.04.2018).

22. Total number of people in treatment, by drug type and by region, 2015 or latest available data, url: https:
    //www.unodc.org/wdr2017/field/Booklet 2 HEALTH.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018).

23. Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland.
24. Ibid.
25. Drogen- und Suchtbericht, url: https://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien- dba/Drogenbeauftr
    agte/4 Presse/1 Pressemitteilungen/2017/2017 III Quartal/170807 BMG Drogenbericht 2017 online RZ.pdf,
    (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018).

26. Anteil der Befragten, die in ihrer Freizeit mindestens einmal im Jahr eine Spielhalle/Spielothek besuchen, nach
    Lebensphase in Deutschland im Jahr 2016, url: https : / / de . statista . com / statistik / daten / studie / 666066 /
    umfrage/umfrage- zur- freizeit- beschaeftigung- spielhalle- spielothek- besuchen- nach- lebensphase/, (vergleiche,
    letzter Zugriff: 20.04.2018).

27. Marktanteile der Spielformen im regulierten Glücksspielmarkt in Deutschland im Jahr 2016, url: https : / /
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28. Böhm, Markus, Was hinter dem angeblichen Verbot von Lootboxen steckt, url: http : / / www . spiegel . de /
    netzwelt/games/lootboxen-in-games-was-hinter-dem-angeblichen-verbot-steckt-a-1193429.html, (vergleiche,
    letzter Zugriff: 20.04.2018); Holland, Martin, Battlefront 2: Belgien hält Lootboxes für Glücksspiel und will
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    Thomas Hertl, Adrian Kowalski, Illegales Glücksspiel in Videospielen?, url: https://www .lto.de/recht/
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    (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018); Jonas Gössling, Sandro Odak, WAS IST CS:GO LOTTO UND
    WIE IST GLÜCKSSPIEL IN COUNTER-STRIKE ENTSTANDEN?, url: http : / / de . ign . com / counter -
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    machen.html, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018).

29. Lucia Schmidt, Heike Kähnert, Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen - Verbreitung und
    Prävention, url: http : / / www . uni - bielefeld . de / gesundhw / ag4 / downloads / Abschlussbericht Gluecksspiel
    Jugendlicher Uni%7B%5C%%7D20Bielefeld.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018).

30. Idem, Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen - Verbreitung und Prävention, url: http :

    Seminarkurs Glücksspiel                          Felix Hoffmann                                                      13
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                                           3 GlüStV (vs. USA)

   / / www . uni - bielefeld . de / gesundhw / ag4 / downloads / Abschlussbericht Gluecksspiel Jugendlicher Uni % 7B %
   5C%%7D20Bielefeld.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018).

31. Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland; Lucia Schmidt, H. K.: Konsum von Glücksspielen bei
    Kindern und Jugendlichen - Verbreitung und Prävention.
32. Jugendschutzgesetz (JuSchG), url: https : / / www . gesetze - im - internet . de / juschg / BJNR273000002 . html,
    (vergleiche, letzter Zugriff: 20.04.2018), §6.

33. Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland.
34. Duden - betrügerisch, url: https://www.duden.de/rechtschreibung/betruegerisch, (vergleiche, letzter Zugriff:
    21.04.2018).

35. Duden - Betrug, url: https://www.duden.de/rechtschreibung/Betrug, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018).

36. Duden - Machenschaft, url: https://www.duden.de/rechtschreibung/Machenschaft, (vergleiche, letzter Zugriff:
    21.04.2018).

37. Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV), url: https:
    //www.gesetze-im-internet.de/spielv/SpielV.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018).

38. TOP Casinos mit ausgezeichneten Auszahlungsquoten, url: https://www.casino.com.de/auszahlungsquote,
    (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018).

39. JackpotCity Casino, url: https : / / secure . jackpotcitycasino . com / JPC / de / 1 / lobby ? isOneClick = True & da
    ta=8GUDYrKjq2MP0JH682CdIzGigO6QeWqYfe5jpuKHL2uJKGbO1qKzn7rOfnW4gkFSdAjoKSrYM%7B%
    5C%%7D2bRqBXayuvIwr5LSh%7B%5C%%7D2ftfPD63aA4qKRL5P10A4vVyLIzLqu7Bhc5CBYi%7B%5C%
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    %7D2fIpHy1WT%7B%5C%%7D2fFT, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018).

40. Ibid.
41. Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland.
42. Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV).

43. Ibid.
44. Barth, Mag. Dietmar, Überblick: Die Gewinnausschüttungsquoten von Glücksspielen in Deutschland, url:
    https : / / gluecksspiel . uni - hohenheim . de / fileadmin / einrichtungen / gluecksspiel / Oekonomie / Ausschuettung
    squoten . pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018), Slot Machine Payback Statistics, url: https : / / www .
    americancasinoguide.com/slot-machine-payback-statistics.html, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018).

45. Becker, Prof. Dr. Tilman, Soziale Kosten des Glücksspiels in Deutschland, url: https://gluecksspiel.uni-
    hohenheim.de/fileadmin/einrichtungen/gluecksspiel/Oekonomie/SozialeKostenDesGluecksspiels Internet.pdf,
    (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018).

46. Ibid.
47. Ibid.
48. Petschi, Miriam, Soziale Kosten der Glücksspielsucht, url: https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/fileadmin/e
    inrichtungen/gluecksspiel/Forschungsarbeiten/Bachelor MPetschi.pdf, (vergleiche, letzter Zugriff: 21.04.2018).

49. Becker, P. D. T.: Soziale Kosten des Glücksspiels in Deutschland.
50. Petschi, M.: Soziale Kosten der Glücksspielsucht.
51. Ibid.
52. Ibid.

   Seminarkurs Glücksspiel                          Felix Hoffmann                                                    14
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                                   3 GlüStV (vs. USA)

53. Petschi, M.: Soziale Kosten der Glücksspielsucht.
54. Steuereinnahmen durch den Glücksspielmarkt in Deutschland in den Jahren 2015 und 2016 (in Millionen Euro),
    url: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/752963/umfrage/steuereinnahmen-in-deutschland-durch-
    den-gluecksspielmarkt/, (vergleiche, letzter Zugriff: 09.05.2018).

55. Hufen, F.: Wenn Pathologiegesetzgebung zur pathologischen Gesetzgebung wird.
56. Steuereinnahmen insgesamt in Deutschland von 2003 bis 2017 (in Milliarden Euro), url: https://de.statista.
    com/statistik/daten/studie/75423/umfrage/steuereinnahmen- in- deutschland- seit- 1999/, (vergleiche, letzter
    Zugriff: 09.05.2018).

   Seminarkurs Glücksspiel                      Felix Hoffmann                                              15
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                              4 Fazit - GlüStV

4 Fazit - GlüStV
4.1 Ein Monopol zum Schutz des Verbrauchers.
Durch den GlüStV befindet sich die Bundesrepublik Deutschland in einer Vormachtsstellung
gegenüber dem Glücksspielmarkt. Der Staat hat das Monopol des Glücksspiels inne. Der Staat
reguliert den Markt durch Limitierungen, Einschränkungen und Gesetzen. Zudem dürfen die
Länder entscheiden, welche und wie viele Vertreiber von Glücksspiel sich ansiedeln dürfen. Es
wird kein freier Wettbewerb mehr, wie in Teilen Amerikas, angeboten. Jedoch wurde dieses
Monopol ins Leben gerufen, um den Verbraucher zu schützen, und nach dem Gesetz ist ein
staatliches Monopol zum Schutz und zur Regulierung legal.
Entgegen des Zitats in der Einleitung, Der Glücksspielstaatsvertrag [ist] nicht nur geradezu
                                          ”
eine Absage an die Mündigkeit [des Bürgers], sondern auch Ausdruck exemplarischer Heuche-
lei.“ 57 , kann man dem Staat aus der Sicht des Bürgers und Spielers nicht vorwerfen, dass er
  exemplarische Heuchelei“ betreibt. Summa summarum, ergibt sich aus dem Glücksspielmono-
”
pol für den Staat keinen allzu großen finanziellen Vorteil. Darüber hinaus erleidet der Spieler
durch das oftmals negativ konnotierte Monopol keinen Nachteil, in Anbetracht der Gewinn-
ausschüttung, wie man erwarten würde, sondern dieser liegt minimal höher als auf dem freien
Markt in Amerika.
Des Weiteren, muss man lediglich sagen, dass der GlüStV jedoch nur mangelnden Schutz ge-
genüber der Glücksspielsucht birgt. Vor allem Onlinekasinos birgen ein großes Risiko, da der
Staat hier nicht konsequent eingreift. So kann zum Beispiel problemlos ein Minderjähriger sich
auf https://de.888casino.com“ anmelden, und dort um echtes Geld spielen. Allerdings sind
      ”
solche Onlinekasinos höchst unseriös und führen den Verbraucher durch falsche Angebote und
Anzeigen in die Irre. Somit kann man sagen, dass der GlüStV in der realen Welt in der Regel
einen guten Schutz gegenüber betrügerischen Machenschaften, jedoch bietet der GlüStV im
virtuellen Raum praktisch keinen Schutz für den Verbraucher.
Darüber hinaus muss angefügt werden, dass die Gesetze zum Schutz des Verbrauchers fast im-
mer auf andere Gesetze, wie auf die Spielverordnung, oder auf das Jugendschutzgesetz zurück-
geführt werden kann.
Zusammenfassend gilt, dass dieses Monopol keine gravierenden Nachteile bietet. Die Idee den
Markt zu regulieren um den Verbraucher zu schützen ist gut gemeint und in der Theorie sinnvoll,
doch finden Glücksspielbetreiber, fast immer, eine Lücke im System wie es zum Beispiel die
Onlinekasinos ausnutzen. Darum ist der GlüStV nicht so wirkungsvoll wie er hätte sein können
und sein müssen, um seinen Zielen nachzugehen, da der Staat nicht konsequent genug für
dieses Modell durchgreift. Auch ist es paradox, dass sich ein Spieler strafbar macht, wenn er an
illegalem Glücksspiel partizipiert, obwohl der Spieler eigentlich davor geschützt werden sollte.

4.2 Sollte man das Glücksspiel in Deutschland liberalisieren?
Der GlüStV regelt fest was auf dem Glücksspielmarkt passiert. Er reguliert, wo Spielhallen
gebaut werden dürfen, wie viele Automaten, Maximalgewinne, welche Vertreiber sich ansiedeln
dürfen, die Formen des Glücksspiels, sogar wie viel Geld der Spieler setzen darf und in welchen
Abstände. Schlichtweg der Bürger wird entmündigt58 , wie es Prof. Dr. Friedhelm Hufens passend
ausdrückt. Der GlüStV legt strikt die Ziele und die Anforderungen fest, die die Vertreiber von
Glücksspiel einhalten müssen. Dem Spieler wird bei nur noch Automatenspielen die Möglichkeit
gegeben alle fünf Sekunden auf einen Knopf zu drücken und zuzuschauen wie früher oder später
sein Geld auf kuriose Weise im Automaten verschwunden ist. Es gibt zahlreiche Regelungen
um der Glücksspielsucht vorzubeugen, dass der Spieler fast den Eindruck haben könnte Ach,
                                                                                            ”
der Staat macht das schon für mich, das ist ja legal, dann muss ich mir auch keine Gedanken
darüber machen“. Natürlich ist diese Einstellung falsch und der GlüStV sieht diese Einstellung

Seminarkurs Glücksspiel                 Felix Hoffmann                                        16
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                             4 Fazit - GlüStV

nicht vor, sondern möchte das aufgeklärte Spielverhalten von Spielern lediglich unterstützen.
Doch werden dem Verbraucher zu viele Handlungen vorgegeben, als dass er selbst überlegen
müsste, ob und wie weit Glücksspiel für ihn sinnvoll ist.
Auch die Vertreiber werden entmündigt. Die Funktionsweise der Spielautomaten wird zum
Beispiel vorgegeben, somit ist es für Vertreiber kaum möglich innovativ zu expandieren. Auch
befindet sich der regulierte Markt in einer Art festgefahrenen Situation. Durch steuerliche Be-
nachteiligung, sowie eine Maximalanzahl an Spielevertreibern, wird es kleineren Vertreibern
erschwert den Markt zu erobern. Auch dies hindert den Innovationsfluss der großen Vertreiber,
da diese nicht am Kampf des freien Marktes partizipieren müssen.

4.3 Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Idee des GlüStV grundlegend gut ist, den Spieler
zu schützen, allerdings ist der Vertrag in den behandelten Gesichtspunkten zu veraltet (siehe
Onlinekasinos), nicht konsequent genug (siehe Onlinekasinos) oder zu streng (siehe Entmündi-
gung). Auch wenn dieses Monopol nicht dem typischen Klischee des bösen Monopols entspricht
sollte man das Glücksspielwesen in Deutschland liberalisieren. Auch wenn das Monopol einen
Extraschutz, wenn auch nicht allumfassenden, für den Verbraucher darstellt, gehen doch die
meisten Schutzmaßnahmen nicht vom GlüStV direkt aus. Darum, und um den Spieler mehr
zur Verantwortung zu ziehen, sollte man das Gesetz liberalisieren. Der Vergleich mit der USA
weißt auf, dass ein freier Markt nicht unbedingt ein solch hohes Risiko für Sucht birgt wie im
GlüStV dargelegt wird. Zudem ist die deutsche Sozialstruktur so fortschrittlich, dass Süchtigen
frühzeitig und effektiv geholfen werden kann, sodass selbst eine Erhöhung der Suchtzahl durch
eine Liberalisierung entgegengewirkt werden kann.
Somit kommt man zu der Schlussfolgerung, dass das Monopol, trotz dass es im Sinne des
Spielers und Bürgers handelt, liberalisiert werden sollte, um Onlinekasinos zu schwächen und
genügend Alternativen in einem kontrollierbareren Markt anzubieten.

Seminarkurs Glücksspiel                Felix Hoffmann                                        17
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland                                 5 Reflexion

5 Reflexion
11. September 2017, Das Schuljahr beginnt und der Seminarkurs kommt zustande.
18. September 2017, Die erste Sitzung wird veranstaltet und es wird schon erwähnt, fangt
                                                                                      ”
frühzeitig an“ - doch man hat ja noch Zeit.
21. Januar 2018, Das erste Halbjahr ist Vorbei und man sollte die Seminararbeit langsam aber
sicher anfangen.
Osterferien 2018, In waiser Voraussicht werden einige Bücher in der BLB ausgeliehen.
Vier Wochen später, die Bücher liegen immer noch dort wo sie einmal hingelegt wurden.
Pfingstferien 2018, Für das gute Gewissen geht man nochmals zur BLB.
1 Monat vor Abgabe, Der Gedanke schleicht sich ein man könnte ja mal anfangen...“ - doch
                                                      ”
man hat ja noch Zeit.
2 Wochen vor Abgabe, So langsam wird die Zeit doch knapp, erste Schreibversuche werden
gewagt.
1 Woche vor Abgabe, Das wird echt knapp, hätte man doch einmal früher Angefangen.
1 Tag vor Abgabe, Die letzte Nachtschicht...

So oder so ähnlich geht es wahrscheinlich den meisten die sich für den diesjährigen Seminar-
kurs eingetragen haben. Die Zeit, das wohl kleinste Problem macht man sich selbst zu seinem
größten Feind, wenn man unter dem Syndrom Es ist so lange ein Motivationsproblem bis es
                                                 ”
ein Zeitproblem ist“ leidet.
Doch Zeit ist nicht das einzige Problem, auch Informationen stellen ein Problem dar. Sei es wie
man eine Seminararbeit schreibt, bis hin zu speziefischen Zahlen aus einem bestimmten Jahr
zur Glücksspielsucht. Jedoch hat sich der Schwerpunkt des Informationsproblem von WIE
                                                                                         ”
machen?“ zu WOHER bekommen?“ gewandelt. Kurz gesagt man fing an die Seminararbeit
               ”
zu schreiben ohne ein wirkliches Ziel zu haben was genau man da schreibt. Natürlich, man hatte
seine Inhaltsangabe und einen komplizierten, fast magischen Titel für seine Arbeit doch sich
allein daran entlangzuhangeln gestaltet sich als anspruchsvoll. Nach den ersten zwei oder drei
Versuchen wurde es jedoch einem bewusster wohin man wollte, was man mit seinem geschriebe-
nen bezwecken wollte. Doch dann lag das Problem in der Informationsbeschaffung. Doch woher
nahm man seine Quellen - von Wikipedia, dem allseits beliebten Wunderheilmittel für Schüler
wurde einem strikt abgeraten. Die große Suche begann also. Zuerst begnügte man sich mit
 Statista“, doch bald reichte dies nicht mehr aus und man musste selbst seine Informationen
”
zusammentragen - teils auch aus englischen Quellen.
Ein weiteres Problem. Fremdsprachige Fachliteratur. Man hatte schon Probleme, deutschspra-
chige Gesetze zu lesen, wie sollte man dann ohne Jura- und Englischstudium Amerikanische
Gesetze verstehen. Ein Problem führt zu dem nächsten Problem.
Amerikanische Websites sind anders aufgebaut als deutsche und so fällt es einem noch schwe-
rer seriöse Quellen von unseriösen zu trennen. Doch was macht man dann wenn Statista als
Quellenangabe den kleinen grünen Kobold GambleJoe“ als Quelle benutzt?
                                             ”
Vorausgesetzt man schafft es sich an seiner Inhaltsangabe entlangzuhangeln und dann auch noch
seriöse Quellen zu finden, wie soll man dann zehn Seiten reines Schriftbild zusammentragen?
Dies ist nur ein vermeintliches Problem, denn beschäftigt man sich mit einem Thema tiefer,
und kratzt es nicht nur oberflächlich an, so könnte man eine ganze Seminararbeit nur mit
einem Teilthema füllen. Also musste man einen Fokus setzen, und musste dennoch sein Thema
allumfassend behandeln ohne essentielle Punkte herauszustreichen.
Tag der Abgabe, Seminararbeit daheim vergessen...
Pfingstferien 2018, Die Seminararbeit ist abgegeben, erstmal eine Pause - man hat ja noch Zeit
bis zur Präsentationsprüfung (dachte man...)

Seminarkurs Glücksspiel               Felix Hoffmann                                       18
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