Bote Für tirol Amtsblatt der Behörden, Ämter und Gerichte Tirols - Land Tirol

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Bote Für tirol
                                     Amtsblatt der Behörden, Ämter und Gerichte Tirols
                                                                                     Stück 6 / 203. Jahrgang / 2022
Amtssigniert. SID2022021148809                                                    Kundgemacht am 9. Februar 2022
Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at

                                                        Amtlicher Teil
   Nr. 25 Stellenausschreibungen des Amtes der Tiroler          Nr. 29 Verlautbarung, Werttarif für Hausgeflügel im
   Landesregierung                                              ersten Halbjahr 2022
   Nr. 26 Stellenausschreibung: Planstelle einer Landes-        Nr. 30 Interessentensuche: Das Land Tirol beabsichtigt
   verwaltungsrichterin/eines Landesverwaltungsrichters         den Verkauf der Wohnung Untersteig 7, in 6600 Reutte,
   für das Landesverwaltungsgericht Tirol                       Top W 11 (Wohnungseigentum, AP 4, B-LNR 8 - Anteil:
   Nr. 27 Stellenausschreibung: Besetzung der Stelle ei-        65/995, Gst 415/2, EZ 1063, KG 86031 Reutte)
   ner/eines Primarärztin/Primararztes für Radiologie am a.     Nr. 31 Offenes Verfahren: Straßen- und Leitungsbau
   ö. Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol                    2022 im Gemeindegebiet der Gemeinde Kirchbichl
   Nr. 28 Kundmachung über die Auflegung des Entwur-
   fes der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumord-
   nungskonzeptes der Gemeinde Schlitters

             Nr. 25 • Amt der Tiroler Landesregierung            • bezirkshauptmannschaft Kufstein; Sozialer/Medizi-
           StelleNauSSchreibuNgeN                                  nisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst (Sonderkin-
    Beim Amt der Tiroler Landesregierung sind derzeit              dergartenpädagogin/ Sonderkindergartenpädagoge), als
folgende Stellen ausgeschrieben:                                   Karenzvertretung mit 20 Wochenstunden, Mindestentgelt
                                                                   € 1.444,45 brutto/Monat, Bewerbungsfrist 19. Februar
  • tiroler bildungsinstitut – Medienzentrum; Administrati-
                                                                   2022 (OrgP-70-2022/15).
    ve Fachbearbeitung, 40 Wochenstunden, Mindestentgelt
    € 3.080,70 brutto/Monat, Bewerbungsfrist 14. Februar         • bezirkshauptmannschaft innsbruck - referat Kinder-
    2022 (OrgP-70-2021/312).                                       und Jugendhilfe; Sozialer/Medizinisch-Technischer/
                                                                   Pädagogischer Fachdienst (Sicherung des Kindeswohles,
  • Sachgebiet Straßenerhaltung; Handwerkliche Fachkraft
                                                                   Unterstützung bei der Erziehung, Elternberatung), als Ka-
    (Betreuung aller elektro- und maschinentechnischen Anla-
                                                                   renzvertretung mit 35 Wochenstunden, Mindestentgelt
    gen der Tiroler Landesstraßenverwaltung), 40 Wochen-           € 2.871,58 brutto/Monat, Bewerbungsfrist 19. Februar
    stunden, Mindestentgelt € 2.414,20 brutto/Monat, Bewer-        2022 (OrgP-70-2022/19).
    bungsfrist 18. Februar 2022 (OrgP-70-2022/3).
                                                                 • bezirkshauptmannschaft Kufstein; Sozialer/Medizi-
  • abteilung landessanitätsdirektion – lebensmittelauf-           nisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst (Logo-
    sicht; Administrative Fachbearbeitung (Kontrolle von Be-       pädin/Logopäde), 40 Wochenstunden, Mindestentgelt
    trieben, die dem Lebensmittelsicherheits- und Verbrau-         € 1.540,35 brutto/Monat, Bewerbungsfrist 19. Februar
    cherschutzgesetz unterliegen, hinsichtlich der Einhaltung      2022 (OrgP-70-2022/21).
    hygienischer und lebensmittelrechtlicher Bestimmungen,       • abteilung Pflege; Administrative Fachbearbeitung
    Probenziehungen von Lebensmitteln, Gebrauchsgegen-             (pflegefachliche Sachverständige/pflegefachlicher
    ständen und kosmetischen Mitteln, Überwachung von              Sachverständiger), 20 Wochenstunden, Mindestent-
    Märkten und Festveranstaltungen), als Karenzvertretung         gelt € 1.640,90 brutto/Monat, Bewerbungsfrist 28. Fe-
    mit 40 Wochenstunden, Mindestentgelt € 2.888,90 brutto/        bruar 2022 (OrgP-70-2022/31).
    Monat, Bewerbungsfrist 13. Februar 2022 (OrgP-70-2022/
                                                                 • bezirkshauptmannschaft imst – Subreferat Sicher-
    10).                                                           heit; Administrative Fachbearbeitung (Ausstellung von
  • landeskinderheim axams; Sozialer/Medizinisch-                  Bescheiden nach dem Niederlassungs- und Aufenthalts-
    Technischer/Pädagogischer Fachdienst (Sozialpäda-              gesetz), als Karenzvertretung mit 40 Wochenstunden,
    gogin/Sozialpädagoge), 40 Wochenstunden, Mindest-              Mindestentgelt € 2.888,9 brutto/Monat, Bewerbungsfrist
    entgelt € 2.888,90 brutto/Monat, Bewerbungsfrist 13.           19. Februar 2022 (OrgP-70-2022/13).
    Februar 2022 (OrgP-70-2022/22).                              • agrar lienz; Technisch-Naturwissenschaftliche Fach-
  • bezirkshauptmannschaft imst – referat Polizei-,                bearbeitung (Technische Abwicklung der Investitions-
    Verkehrs- und grundverkehrsrecht; Administrative               förderanträge, Information und technische Beratung von
    Spezialsachbearbeitung (Selbstständige Bearbeitung             Investitionsprojekten in der Landwirtschaft, Gutachterli-
    von Anträgen nach dem Grundverkehrs- und Höfe-                 che Bewertung von Gebäuden im landwirtschaftlichen
    recht), als Karenzvertretung mit 40 Wochenstunden,             Grundverkehr), 40 Wochenstunden, Mindestentgelt
    Mindestentgelt € 2.296,1 brutto/Monat, Bewerbungs-             € 2.802,60 brutto/Monat, Bewerbungsfrist 15. Februar
    frist 19. Februar 2022 (OrgP-70-2022/12).                      2022 (OrgP-70-2021/294).
STÜcK 6                                                            22                        MITTWOcH, 9. FEBRUAR 2022

  • landesberufsschülerheime innsbruck (Standort loh-                       Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung Folgendes an:
    bachufer 6d – Mädchen); Sozialer/Medizinisch-Techni-                  • Angaben und Belege zu den oben angeführten Vorausset-
    scher/Pädagogischer Fachdienst (Erziehungsleiterin/Er-                  zungen
    ziehungsleiter), als Karenzvertretung mit 40 Wochenstun-              • Angaben zu Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang
    den, Mindestentgelt € 2.712,90 brutto/Monat, Bewerbungs-              • Angaben darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Um-
    frist 15. Februar 2022 (OrgP-70-2021/301).                              fang Sie in den Zuständigkeitsbereichen des Landesver-
    Bewerbungen sind beim Amt der Tiroler Landesregierung,                  waltungsgerichtes über fundierte juristische Kenntnisse
Abteilung Organisation und Personal, Eduard-Wallnöfer-Platz                 bzw allenfalls Erfahrungen in der Bearbeitung von Rechts-
3, 6020 Innsbruck, unter der entsprechenden Geschäftszahl                   mitteln im Verwaltungsrecht verfügen
einzubringen.                                                               Im Sinne des § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes
    Ausführliche Informationen zu der Stellenausschreibung              2005 werden insbesondere Frauen eingeladen, sich zu bewer-
sind im Internet unter www.tirol.gv.at/stellenausschreibungen           ben.
zu finden.                                                                  Das Mindestgehalt bei einem Beschäftigungsausmaß von
    Bei Fragen stehen die MitarbeiterInnen der Abteilung                40 Wochenstunden beträgt im Besoldungssystem Neu
Organisation und Personal, unter der Telefonnummer 0512/                € 5.225,50 brutto/Monat (= 103 % der Entlohnungsklasse 19).
508-2222, zur Verfügung.                                                    Die Bewerbungen samt den geforderten Unterlagen und
                   Innsbruck, 3. Februar 2022                           Angaben sind bis spätestens Montag, den 7. März 2022 (ein-
       Für die Landesregierung: MMag. Dr. Wiener, LL.M.                 langend) an das Landesverwaltungsgericht Tirol, Michael-
                                                                        Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck, zu richten. Die E-Mail-
                                                                        adresse lautet: bewerbungen@lvwg-tirol.gv.at
                                                                            Für allfällige Rückfragen können Sie sich an den Präsiden-
                                                                        ten, Herrn Dr. christoph Purtscher (0512/9017-1702), wenden.
                                                                            Verspätet einlangende bzw nicht gehörig belegte Bewer-
      Nr. 26 • Landesverwaltungsgericht Tirol • LVwG-140/1-2022
                                                                        bungen können nicht berücksichtigt werden. Allfällige Kosten
                                                                        im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw mit dem Auswahl-
              StelleNauSSchreibuNg
                                                                        verfahren werden nicht ersetzt.
           für das landesverwaltungsgericht tirol
                                                                                            Innsbruck, 4. Februar 2022
    Beim Landesverwaltungsgericht Tirol gelangen Planstellen                 Der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Tirol:
einer landesverwaltungsrichterin/eines landesverwal-                                          Dr. Christoph Purtscher
tungsrichters (voll- oder teilzeitbeschäftigt mit mindestens 20
Wochenstunden) zur Besetzung.
    Die verfassungs- und einfachgesetzlichen Grundlagen zur
                                                                           Nr. 27 • Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol
Zuständigkeit und Organisation des Landesverwaltungsge-
richtes Tirol sind insbesondere im 8. Hauptstück des Bundes-                         StelleNauSSchreibuNg
Verfassungsgesetzes (B-VG) und im Tiroler Landesverwal-                             Primarärztin/Primararzt für radiologie
tungsgerichtsgesetz (TLVwGG) verankert. Die jeweiligen kon-                 Der Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus St. Johann in
kreten Zuständigkeitsbereiche der Landesverwaltungsrichte-              Tirol schreibt ab 1. Jänner 2023 die zu besetzende Stelle
rInnen werden in der vom Personal- und Geschäftsverteilungs-            einer Primarärztin/eines Primararztes gemäß Tiroler Kranken-
ausschuss des Landesverwaltungsgerichtes Tirol zu erlassen-             anstaltengesetz aus.
den Geschäftsverteilung festgelegt.                                         Bei Interesse übermitteln Sie Ihre Bewerbung mit den
    Die LandesverwaltungsrichterInnen werden von der Lan-               üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Konzept zur Führ-
desregierung ernannt.                                                   ung der Abteilung, wissenschaftliche Arbeiten, Nachweise etc.)
    Gemäß § 2 Abs 3 TLVwGG dürfen nur Personen ernannt                  online auf unserem Job-Portal www.khsj.at oder postalisch
werden, die                                                             an: Gemeindeverband – Bezirkskrankenhaus St. Johann in Ti-
    a) österreichische Staatsbürger sind,                               rol, z. H. Verbandsobmann BM Paul Sieberer, Bahnhofstraße
    b) entscheidungsfähig sind und für die keine aufrechte Ver-         14, 6380 St. Johann in Tirol.
tretung nach § 1034 ABGB vorliegt,                                          Die Einreichfrist für Bewerbungen endet am 28. Februar
    c) das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts-            2022.
                                                                                        St. Johann in Tirol, 5. Februar 2022
und staatswissenschaftlichen Studien an einer österreichi-
schen Universität abgeschlossen haben,
    d) wenigstens fünf Jahre einen Beruf ausgeübt haben, für
den der Abschluss eines Studiums nach lit c vorgeschrieben                                  Nr. 28 • Gemeinde Schlitters
ist, und                                                                                    KuNdMachuNg
    e) weiters                                                                 über die auflegung des entwurfes der ersten
    1. eine Prüfung erfolgreich abgelegt haben, die für die Aus-         Fortschreibung des örtlichen raumordnungskonzeptes
    übung eines Berufes nach lit d staatlich anerkannt ist, oder           Der Gemeinderat der Gemeinde Schlitters hat in seiner Sit-
    2. eine Lehrbefugnis auf dem Gebiet der Rechtswissen-               zung am 28. Jänner 2022 gemäß § 63 Tiroler Raumordnungs-
    schaften an einer österreichischen Universität besitzen oder        gesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, zuletzt geän-
    als Assistenzprofessor auf dem Gebiet der Rechtswissen-             dert LGBl. Nr. 167/2021, in Verbindung mit § 6 Tiroler Umwelt-
    schaften an einer österreichischen Universität tätig sind.          prüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005, zuletzt geändert
    Weiters sind die Unvereinbarkeitsregeln des § 4 Abs 1               LGBl. Nr. 161/2021, beschlossen, den Entwurf der ersten Fort-
TLVwGG zu beachten. Schließlich wird angemerkt, dass ge-                schreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Ge-
mäß § 2 Abs 2 TLVwGG vor der Ernennung durch die Landes-                meinde Schlitters während sechs Wochen zur öffentlichen Ein-
regierung ein Dreiervorschlag der Vollversammlung des Lan-              sichtnahme im Gemeindeamt der Gemeinde Schlitters aufzu-
desverwaltungsgerichtes einzuholen ist.                                 legen.
MITTWOcH, 9. FEBRUAR 2022                                           23                                                      STÜcK 6

     Im Rahmen des Auflegungsverfahrens erfolgt die Beteili-                b) Legehybriden (Marek geimpft) pro Stück unsortiert E 0,73
gung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs. 1 TUP.                            sobald das Geschlecht erkennbar ist, sind männliche Tiere die-
     darstellung des wesentlichen inhalts (§ 6 abs. 4 lit. a             ser Kategorie wie Masthühner, weibliche wie unter Rubrik
tuP): Darstellung der raumrelevanten Gegebenheiten; Dar-                 „weiblich“ zu bewerten
stellung der im Planungszeitraum möglichen räumlichen Ent-                  weiblich € 1,45 plus € 0,25 pro angefangene Woche,
wicklung der Gemeinde Schlitters, insbesondere der für Bau-                 c) Legehybrid-Elterntiere pro Stück männlich oder weiblich
landwidmungen in Betracht kommenden Bereiche sowie der                   E 5,81 plus E 0,29 pro angefangene Woche,
von baulichen Nutzungen freizuhaltenden Bereiche des Ge-                    d) Masthybrid-Elterntiere pro Stück männlich oder weiblich
meindegebietes.                                                          E 4,– plus E 0,36 pro angefangene Woche,
     Darstellung der bei einer gemäß Konzeptentwurf erfolgen-               e) Jungmasthühner bis 5. Woche einschließlich pro Stück
den Siedlungsentwicklung zu erwartenden erheblichen Aus-                 E 0,36 plus E 0,26 pro angefangene Woche
wirkungen auf die Umwelt und von allfälligen Maßnahmen zur                  ab Beginn der 6. Woche pro kg lebend E 1,31,
Vermeidung bzw. Minimierung erheblicher negativer Auswir-                   2. 31. bis 40. Woche
kungen auf die Umwelt; Prüfung von Alternativen.                            pro Stück wie Wert mit 30 Wochen a), b), c) und d) gleich-
     Gemäß § 31c Abs. 2 TROG 2016 hat die Gemeinde späte-                bleibend,
stens bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem Inkrafttre-
                                                                            3. ab 41. Woche
ten des örtlichen Raumordnungskonzeptes dessen Fortschrei-
                                                                            pro Stück wie Wert mit 40 Wochen, abzüglich
bung zu beschließen. Die Fortschreibung hat gemäß § 31c
                                                                            a) Wirtschaftsrassen pro Stück E 0,28 pro angefangene
Abs. 1 TROG 2016 für das gesamte Gemeindegebiet zu erfol-
                                                                         Woche, mindestens jedoch E 0,80 Stückwert,
gen und ist auf einen Planungszeitraum von weiteren zehn
                                                                            b) Legehybriden pro Stück E 0,28 pro angefangene Woche,
Jahren auszurichten.
                                                                         mindestens jedoch E 0,73 Stückwert,
     Der von DI Andreas Falch ausgearbeitete Entwurf „ÖROK
                                                                            c) Legehybrid-Elterntiere pro Stück E 0,65 pro angefangene
Schlitters – R16schl_51837“ vom 17. Jänner 2022 inklusive
                                                                         Woche, mindestens jedoch E 1,16 Stückwert,
der textlichen Ausführungen enthält die gemäß § 31 TROG
                                                                            d) Masthybrid-Elterntiere pro Stück E 0,67 pro angefangene
2016 in Verbindung mit den betroffenen Durchführungsverord-
                                                                         Woche, mindestens jedoch E 2,54 Stückwert.
nungen geforderten Inhalte.
     Ort und Zeit der einsichtnahmemöglichkeit (§ 6 abs. 4                                       Truthühner
lit. b tuP): Die sechswöchige Auflage erfolgt vom 10. Februar               1. Elterntieraufzucht:
2022 bis einschließlich 24. März 2022.                                      a) bis einschließlich 35. Woche pro Stück € 10,17 plus E 2,91
     Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungsplan, Verord-              pro angefangene Woche,
nungstext, Erläuterungsbericht, Bestandsaufnahme und Um-                    b) 36. Woche bis einschließlich 44. Woche pro Stück E 109,01
weltbericht – liegen während der Auflagefrist zu den Amtsstun-           gleichbleibend,
den mit Parteienverkehr im Gemeindeamt der Gemeinde                         c) ab 45. Woche pro Stück E 109,01 minus E 3,63 pro wei-
Schlitters zur Einsichtnahme auf und sind im Internet unter              tere angefangene Woche,
https://www.schlitters.tirol.gv.at/ einzusehen.                             Mindestwert jedoch E 2,33 je kg Lebendgewicht.
     hinweis (§ 6 abs. 4 lit. c tuP iVm § 63 abs. 4 trOg):                  2. Masttruthühner:
Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben                     a) bis 12. Woche pro Stück E 2,83 plus E 0,87 pro ange-
und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder             fangene Woche,
einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine             b) ab 13. Woche pro kg lebend E 1,45.
Woche nach Ablauf der Auflagefrist bei der Gemeinde Schlitters              Für konventionelle Truthühnermast ist ein Zuschlag von 15%
eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.                   auf Grund der gestiegenen Produktionskosten zu gewähren.
                   Schlitters, 2. Februar 2022
            Der Bürgermeister: Friedrich Abendstein                                                 Gänse
                                                                            1. Aufzucht:
                                                                            a) bis einschließlich 8. Woche pro Stück E 5,09 plus E 0,44
  Nr. 29 • Amt der Tiroler Landesregierung • LVD-TS/WERT/119-2022
                                                                         pro angefangene Woche,
                   VerlautbaruNg                                            b) ab 9. Woche bis 1 Jahr pro Stück E 7,99 plus E 0,25 pro
                 Werttarif für hausgeflügel                              angefangene Woche,
                  im ersten halbjahr 2022                                   c) in der 1. Legeperiode pro Stück E 19,62,
   Gemäß § 52a Abs. 2 des Tierseuchengesetzes vom 6.                        d) bis Ende der 2. Legeperiode pro Stück E 14,53,
August 1909, RGBl. Nr. 177/1909 in der Fassung BGBl. Nr.                    e) bis Ende der 3. Legeperiode pro Stück E 9,45,
I Nr. 80/2013, wird der Werttarif für über behördliche Anord-               f) nach der 3. Legeperiode pro Stück E 5,81.
nung getötetes oder infolge einer behördlich angeordneten                   2. Mastgänse:
Impfung verendetes Hausgeflügel für das 1. halbjahr 2022                    a) bis einschließlich 8. Woche pro Stück E 4,72 plus E 0,58
wie folgt festgesetzt (Nettopreise).                                     pro angefangene Woche,
            tariFe Für daS 1. halbJahr 2022                                 b) ab 9. Woche pro kg lebend E 3,63.
                            Hühner                                                                   Enten
   1. bis 30. Wochen                                                        1. Aufzucht:
   a) Wirtschaftsrassen und sonstige Rassen (ungeimpft) pro                 a) bis einschließlich 6. Woche pro Stück E 1,60 plus E 0,36
Stück unsortiert E 0,55                                                  pro angefangene Woche,
   sobald das Geschlecht erkennbar ist, sind männliche Tiere                b) ab 7. Woche bis einschließlich 30. Woche pro Stück
dieser Kategorie wie Masthühner, weibliche wie unter Rubrik              E 3,63 plus E 0,22 pro angefangene Woche,
„weiblich“ zu bewerten                                                      c) ab 31. Woche bis einschließlich 40. Woche pro Stück
   weiblich E 1,09 plus E 0,25 pro angefangene Woche,                    E 8,72 gleichbleibend,
STÜcK 6                                                             24                       MITTWOcH, 9. FEBRUAR 2022

   d) ab 41. Woche pro Stück E 8,72 minus E 0,25 pro weitere                 Kaufinteressenten werden gebeten, ihre Angebote (mit
angefangene Woche,                                                       Kaufpreisvorstellung) schriftlich, per E-Mail, fernschriftlich oder
   Mindestwert E 1,45 je kg Lebendgewicht.                               per FAX (jedoch nicht telefonisch) bis spätestens 31. März 2022
   2. Mastenten:                                                         an die Abteilung Justiziariat, Wilhelm-Greil-Straße 17, 6020
   a) bis einschließlich 6. Woche pro Stück E 1,45 plus E 0,44           Innsbruck, E-Mail: justiziariat@tirol.gv.at, zu richten. Das Land
pro angefangene Woche,                                                   Tirol behält sich vor, über die Angebote, welche geeignet er-
                                                                         scheinen, zu verhandeln. Eine Bindung an ein Kaufangebot
   b) ab 7. Woche pro kg lebend € 1,89.
                                                                         besteht nicht. Auch können Veräußerungsangebote immer nur
   Für Geflügel aus biologischer Haltung ist ein Zuschlag von
                                                                         vorbehaltlich der Zustimmung durch die zuständigen Organe
50 % zu gewähren.
                                                                         des Landes Tirol (Landesregierung, Landtag) erfolgen. Bei
   Es ist ein allgemeiner Zuschlag von 37,05 % aufgrund der
                                                                         Interesse stehen für nähere Informationen die MitarbeiterInnen
gestiegenen Futterkosten zu gewähren.                                    der BH Reutte, Tel. 05672/6996-5610, E-Mail: bh.reutte@
   Diese Tarife enthalten keine Umsatzsteuer.                            tirol.gv.at zur Verfügung.
                  Innsbruck, 14. Jänner 2022                                                  Innsbruck, 31. Jänner 2022
            Für den Landeshauptmann: Dr. Kössler                                Für die Landesregierung: DDr. Rizzoli-Ellenhuber

   Nr. 30 • Amt der Tiroler Landesregierung • JUS-R-22520/12-2022
                                                                                             Nr. 31 • Gemeinde Kirchbichl
                iNtereSSeNteNSuche
  Verkauf der Wohnung untersteig 7, in 6600 reutte, top                                  O F F e N e S V e r Fa h r e N
     W 11 (Wohnungseigentum, aP 4, b-lNr 8 - anteil:                                     im Unterschwellenbereich
        65/995, gst. 415/2, eZ 1063, Kg 86031 reutte)                                 Straßenbau-, entwässerungs- und
    Das Land Tirol ist Eigentümer der Wohnung Top W 11 im 2.                     Kanalisierungsarbeiten, Verlegearbeiten für
Obergeschoß mit Balkon, Abstellraum im Keller und Autoab-                       die trinkwasser- und lWl - Versorgung sowie
stellplatz im Freien als Zubehör im Gebäude Untersteig 7, 6600                   kleinflächige Fahrbahnsanierungsarbeiten.
Reutte. Die Wohnung Top W 11 befindet sich am Nord-West-                               „Straßen- und leitungsbau 2022
Eck des fünfgeschossigen (UG, EG, 1. und 2. OG sowie aus-                            im gemeindegebiet von Kirchbichl“
gebautes DG) Gesamtgebäudes, welches auf dem Gst. 415/2                     auftragstyp: Bauarbeiten - Tiefbau.
in EZ 1063 KG 86031 Reutte errichtet ist. Bei dem zu veräu-                 bauumfang: Straßenbauarbeiten im Gemeindegebiet von
ßernden Liegenschaftsanteil handelt es sich um Wohnungsei-               Kirchbichl. Der gesamte Leistungsumfang ist in mehrere
gentum im Ausmaß von einem 65/995 Anteil. Die Räume der                  „Ober- Leistungsgruppen“ unterteilt (mehrere Straßenab-
Wohnung sind Nord-West bzw. Nord-Ost orientiert. Das Woh-                schnitte an unterschiedlichen Standorten in Kirchbichl). Hier
nungseigentum besteht aus Flur, Bad mit Wc, Küche, zwei                  sind Arbeiten am Unterbau sowie den Trag- und Deckschichten
Schlafräumen, Wohnraum samt Balkon, Abstellraum im Keller                durchzuführen.
und PKW-Abstellplatz im Freien. Die Nutzfläche der nicht mö-                Außerdem werden abschnittweise Entwässerungen
blierten Wohnung beträgt 61,27 m², der Balkon umfasst                    erneuert, die Trinkwasserversorgung erneuert und Kanäle
5,39 m², der Kellerabstellraum 10,71 m² und der Stellplatz im            eingebaut.
Freien 11,5 m². Derzeit ist keine Zentralheizung vorhanden,                 Nebenleistungen, wie Randsteine, die Verlegung von Erd-
sondern befinden sich ein Sparherd in der Küche, eine Elektro-           kabeln und das Versetzen von Köchern für die Straßenbe-
heizung im Bad und einem Schlafraum sowie jeweils zwei Ein-
                                                                         leuchtung, sind auch enthalten.
zelöfen im zweiten Schlafraum und im Wohnraum.
                                                                            Als Oberleistungsgruppe ist auch der Breitband- Ausbau
    Das Gesamtgebäude wurde in den Jahren 1955 bis 1958
                                                                         enthalten. Eine weitere OLG umfasst die kleinflächigen
errichtet und befindet sich in einem dem Baualter entsprechen-
                                                                         Fahrbahnsanierungsarbeiten im gesamten Gemeindegebiet.
den durchschnittlichen Erhaltungszustand. Die Fenster (aus-
                                                                            leistungserbringung: Ehestens ab Auftragsvergabe
genommen im Bad), die straßenseitige Dacheindeckung und
                                                                         (nach Witterung).
die Dachentwässerung wurden im Jahr 1992 erneuert. Im glei-
                                                                            Ort der leistungserbringung: Gemeindegebiet von Kirch-
chen Jahr wurde auch ein Vollwärmeschutz aufgebracht. Der
                                                                         bichl.
Innenausbau der Wohnung entspricht mit Ausnahme des vor
längerer Zeit renovierten einfachen Bades/Wcs und der Fen-                  eignungserfordernis: Zum Nachweis der Eignung haben
ster dem Baualter. Die Elektroinstallation ist derzeit mit keinem        Bieter die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten
FI-Schutz ausgestattet. In den kommenden zwei Jahren wird                Nachweise zu erbringen (Befugnis, wirtschaftliche und tech-
der Neuanstrich der Fassade, die Erneuerung der Balkonbrü-               nische Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit).
stungen, die Neuasphaltierung des Vorplatzes sowie der Ein-                 unterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen, die Vorlage
bau einer Dachrinnenheizung vorgenommen. Die Liegenschaft                für das Angebotsschreiben sowie die Beilagen, sind beim
ist an alle wichtigen Entsorgungseinrichtungen angeschlossen             Bauamt der Gemeinde Kirchbichl, Oberndorferstraße 1, 6322
und durch die an der Nord-West-Seite verlaufende Gemeinde-               Kirchbichl, ab 14.02.2022 schriftlich anzufordern: Tel. 05332
straße verkehrstechnisch, auch hinsichtlich des öffentlichen             87102 123, friedl@kirchbichl.at
Verkehrsnetzes, sehr gut erschlossen.                                       abgabetermin: Die Angebote müssen bis spätestens
    Der Verkehrswert der Liegenschaft wurde vom Sachwert                    Dienstag, den 8. März 2022 10.00 uhr, in einem ver-
unter Berücksichtigung der Verhältnisse am Immobilienmarkt               schlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – An-
abgeleitet und beträgt € 75.000,–.                                       gebot Straßen- u. Leitungsbau 2022 – Gemeinde Kirchbichl“
    Das Land Tirol beabsichtigt, seine Wohnungseigentumsan-              im Gemeindeamt Kirchbichl, Bauamt, 1.Stock, Zi. Nr. 10, ein-
teile zu veräußern. Die Vertragserrichtung erfolgt durch das             gelangt sein. Später eingelangte Angebote werden nicht
Land Tirol, alle für die Vertragsparteien anfallenden Kosten, öf-        berücksichtigt. Anschließend findet im kleinen Sitzungssaal
fentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren hat der Käufer zu               die kommissionelle Angebotsöffnung statt.
tragen.                                                                                    Kirchbichl, 3. Februar 2022
Österreichische Post ag
                 info.Mail Public entgelt bezahlt

                        DVR 0059463
herausgeber: amt der tiroler landesregierung, 6010 innsbruck
Erscheint jeden Mittwoch. Redaktionsschluss: Freitag, 12 Uhr.
Bezugsgebühr E 60,– jährlich.
Einschaltungen nach Tarif.
Verwaltung und Vertrieb: Landeskanzleidirektion,
Innsbruck, Neues Landhaus,
Tel. 0512/508-1972 – Fax 0512/508-741990 – E-Mail: bote@tirol.gv.at
redaktion: Innsbruck, Landhaus,
Tel. 0512/508-1976 – Fax 0512/508-741990 – E-Mail: bote@tirol.gv.at
Internet: www.tirol.gv.at/bote
druck: Eigendruck
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