BR INFO-TAGUNG 2022 Betriebsratsarbeit in Zeiten des politischen und gesellschaftlichen Wandels - IG Metall Minden
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BR INFO- TAGUNG 2022 Betriebsratsarbeit in Zeiten des politischen und gesellschaftlichen Wandels IG METALL Geschäftsstelle Minden
Liebe Kollegin, lieber Kollege, wir die mobile Arbeit, damit Arbeitszeiten nicht aus dem Ruder laufen? Welche neuen Anforderungen haben wir an für unser bewährtes Format der BR Info-Tagung haben wir für Gefährdungsbeurteilungen und was macht eigentlich der das Jahr 2022 den Themenschwerpunkt Betriebsratsarbeit Klimawandel mit der Arbeitswelt? in Zeiten des politischen und gesellschaftlichen Wandels gewählt. Mit unserer BR-Infotagung wollen wir diese Themen be- leuchten, Handlungsmöglichkeiten erarbeiten und uns auf Corona hat die Arbeitswelt stark verändert. Mobile Arbeit ist den gesellschaftlichen und politischen Wandel vorberei- zur neuen Normalität geworden. Gleichzeitig hat sich in der ten. Die in diesen Themenfeldern auftretenden rechtlichen Realität gezeigt, „Homeoffice“ ist kein Betreuungsmodell, Fragen diskutieren wir im Seminar mit Fachanwälten für sondern ein Spagat zwischen Familie und Beruf. Mit dem Arbeitsrecht aus der Region (Rechtsanwaltskanzlei Vieker & Betriebsrätemodernisierungsgesetz haben sich neue Ge- Chatziparaskewas und Rechtsanwalt Joachim Wagner), die staltungsaufträge für die Betriebsräte ergeben. Gleichzei- uns die aktuelle Rechtsprechung verständlich und anwend- tig wird in den kommenden Jahren der Wandel von fossilen bar erläutern. Brennstoffen zur Elektromobilität immer weiter voranschrei- ten. Der Klimawandel wird eine immer größere Rolle in der Damit wollen wir auch einen Beitrag dazu leisten, dass wir politischen Welt und damit in der Gesellschaft einnehmen. uns in unserer Arbeit weiter vernetzen und gemeinsam Ant- wort für gute Arbeitsbedingungen in den Betrieben finden. Auf Betriebsräte kommen daher neue Herausforderungen zu. Wie bringen wir Wünsche der Kolleg*innen mit den neu- Die Tagung richtet sich an Betriebsratsvorsitzende und en Arbeitsformen und Anforderungen überein? Wie gestal- ihre Stellvertretungen sowie weitere Gremiumsmitglieder, ten wir Arbeitszeiten die zum Leben passen? Wie begrenzen sofern sie in dem jeweiligen Themenfeld Ansprechpartner oder besonders interessiert sind. Lutz Schäffer IG Metall Minden Ferdije Rrecaj IG Metall Bildungszentrum Beverungen
Shared-Desk und Homeoffice – Wichtige Aufgabe der Betriebsräte ist es, diesen Verände- Das neue Normal gut regeln rungsprozess so zu begleiten, um einerseits die sich erge- benden Risiken in Fragen der Arbeitszeit, des Arbeitsschut- zes und des Datenschutzes einzufangen und andererseits Die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben vom häus- die Chancen einer größeren selbstbestimmten Arbeitszeit- lichen Arbeitsplatz hat lange ein Schattendasein gefris- gestaltung zu nutzen. tet und erst im Jahr 2016 eine erste gesetzliche Grundlage Es gilt, sich einen Überblick über die einschlägigen recht- durch die Definition der Telearbeit in der Arbeitsstättenver- lichen Rahmenbedingungen in den Bereichen der Arbeits- ordnung erfahren. zeit, des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes sowie eine Betrachtung des vom Gesetzgeber im Juni 2021 neu in § 87 Dies hat sich während der Corona-Pandemie grundlegend Abs. 1 Nr. 14 BetrVG aufgenommenen Mitbestimmungsrecht geändert. Hier hat es zeitweise sogar eine in der Corona- bei der Ausgestaltung von Mobiler Arbeit zu verschaffen. Schutzverordnung verankerte Verpflichtung von Arbeitge- bern und Arbeitnehmern gegeben, wann immer es geht, mobil - vorrangig vom Homeoffice aus - zu arbeiten. Termin: 02. Februar 2022, 08:30 bis 16:00 Uhr Nachdem diese Vorgaben wieder außer Kraft getreten sind, Veranstaltungsort: IG Metall Minden, stellen wir fest: Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben – Brückenkopf 2, 32423 Minden und hat dabei das Thema Shared-Desk im Gepäck. In vielen Seminarnummer: WX60522 Unternehmen wird diskutiert, ob und in welcher Form die Tätigkeit von zu Hause weiterhin möglich sein soll. Zugleich ändert sich häufig auch die Arbeitsorganisation im Betrieb selbst, weil die Zahl der dort vorhandenen Büros reduziert wird und es nur noch einheitliche Standard-Arbeitsplätze geben soll, die wechselweise von den ansonsten im Ho- meoffice tätigen Mitarbeiter genutzt werden können. Die Arbeitsorganisation in den Nicht-Produktionsbereichen sieht sich damit dem vielleicht größten Wandel seit Einfüh- rung von Bildschirmarbeit ausgesetzt.
Belastungen durch die Klimaerwärmung – Vorgesehene Einzelthemen: Neue Aufgaben für den Betriebsrat 3 Klimawandel – Ursachen, Ausprägung und Die Klimaerwärmung, die damit einhergehenden Wetter- Belastungen extreme von Starkregen bis Dürren, eine abnehmende Bio- 3 Klima- und Umweltschutz als betriebliches Thema diversität oder die Übernutzung des Planeten durch den 3 Rechtliche Ansatzpunkte: Menschen – das alles führt zu gravierenden Belastungen Mitwirkungsrecht des Betriebsrats, Arbeitsstättenver- von Natur und Umwelt. Stellenweise mit sichtbaren, unge- ordnung, Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG, ahnten Folgen. Spätestens seit der Flutkatastrophe im Ahr- Betriebsvereinbarung nach § 88 BetrVG, tal wird deutlich, dass es auch den Menschen betrifft. Zusammenarbeit mit Umweltschutzbehörden 3 Praktische Ansätze und Möglichkeiten der Welche Aufgaben kommen in diesem Kontext auf den Be- Mitgestaltung durch den Betriebsrat triebsrat zu? Ein direkter Einfluss auf die Unternehmens- strategie um z.B. (Umwelt-)Krisenfester zu werden, haben Termin: 30. März 2022, 08:30 bis 16:00 Uhr Betriebsräte nicht. Gleichzeitig fällt der Betriebliche Um- Veranstaltungsort: IG Metall Minden, gang mit neuen oder verstärkten Belastungen durch die Brückenkopf 2, 32423 Minden Klimaerwärmung in die gesetzliche Mitbestimmung des Be- Seminarnummer: WX61322 triebsrats. In dem Seminar geht es darum, Verständnis und Überblick für betrieblich relevante Ausprägungen und Treiber des Kli- mawandels zu gewinnen, den betriebsverfassungsrecht- lichen Zugang zum Thema zu kennen und ganz praktische Ansätze der Mitgestaltung durch den Betriebsrat zu identifizieren.
Informationsansprüche als Betriebsrat - 3 Allgemeine Kontroll- und Überwachungsrechte Kennen und Durchsetzen 3 Kontrolle: Arbeitszeiten, Lohn- und Gehaltsgerech- tigkeit, arbeitsrechtliche Verträge, Kontrolle der Für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit ist es zwingend not- Einhaltung des AGG wendig, konkrete und aktuelle Informationen zu haben und 3 Auskunft über wirtschaftliche Kennzahlen – zu bekommen. Nur so kann der Betriebsrat die Vorhaben Wirtschaftsausschuss oder BR? und Pläne des Arbeitgebers frühzeitig erkennen und be- 3 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werten. Nur mit aktuellen Informationen ist das Gremium in 3. Informationsweitergabe an andere Gremien der Lage, auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber erfolgreich 3 Datenschutz zu verhandeln, zu argumentieren und für sozialverträgliche Entscheidungen des Arbeitgebers Sorge zu tragen. Dies ist IV. Durchsetzung der Informationsrechte umso wichtiger in der momentan krisengeprägten Situation. 3 Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen 3 Einigungsstellenverfahren Vorgesehene Einzelthemen: 3 Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren 3 Ordnungswidrigkeitenverfahren I.Informationsansprüche des Betriebsrates 3 § 80 Abs. 2 BetrVG als Generalvorschrift Termin: 25.Mai 2022, 08:30 bis 16:00 Uhr 3 Weitere gesetzliche Grundlagen Veranstaltungsort: IG Metall Minden, 3 Begründung des konkreten Informationsbedarfs Brückenkopf 2, 32423 Minden 3 Auskünfte nur über eigene Mitarbeiter und/oder Seminarnummer: WX62122 auch Fremdpersonal? 3 Typische Informationsmängel II. Inhalt und Umfang des Informationsanspruchs 3 Was heißt eigentlich rechtzeitig und umfassend? Schon im Planungsstadium? 3 Was sind „erforderliche“ Unterlagen und was heißt „zur Verfügung stellen“? 3 Wann darf man Auskunftsperson und Sachverständige hinzuziehen? III. Verwertung und Grenzen des Informationsrechts 3 Grundsatz: Verwertung im Rahmen der bestehen- den Mitbestimmungsrechte
Gefährungsbeurteilung - Arbeitsbedingungen wirksam gestalten Das Betriebsverfassungsgesetz räumt dem Betriebsrat bei der Gefährdungsbeurteilung umfangreiche Informations- und Mitbestimmungsrechte ein. Mit einer Gefährdungsbe- Vorgesehene Einzelthemen: urteilung – die für den Arbeitgeber eine gesetzliche Pflicht ist – lassen sich physische und psychische Belastungen 3 Was ist die Gefährdungsbeurteilung? frühzeitig erkennen und sie sorgt für mehr Sicherheit und 3 Pflichten des Arbeitgebers Gesundheit im Betrieb. Hinzu kommt, dass es inzwischen 3 Die Rolle als Betriebsrat bei der Gefährdungs- diverse Urteile gibt, in denen die Gefährdungsbeurteilung beurteilung als Grundlage für diverse Gesundheitsschutzmaßnahmen 3 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zwingend benötigt wird. In dem Seminar geht es darum, die nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG rechtlichen Grundlagen zum Thema zu erarbeiten und prak- 3 Praktische Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates tische Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte für den be- trieblichen Alltag zu entwickeln. Termin: 17. August 2022, 08:30 bis 16:00 Uhr Veranstaltungsort: IG Metall Minden, Brückenkopf 2, 32423 Minden Seminarnummer: WX63322
Öffentlichkeitsarbeit durch den Betriebsrat Arbeitszeiten, die zum Leben passen - - Grundlage echter Mitbestimmung Gestalten und Durchsetzen Im Betrieb als Betriebsrat bekannt und akzeptiert zu sein, ist Mehr Selbstbestimmung in der Arbeitswelt von morgen, ver- die Grundlage seiner Gestaltungsfähigkeit. Das ist schon in lässliche Regelungen und eine Umverteilung der Arbeitszeit der vom Gesetzgeber verlangten demokratischen Legitima- entlang des Lebenslaufs sind die Kernthemen der heutigen tion dieses Ehrenamtes, der Betriebsratswahl, verankert. Arbeitswelt. Gleichzeitig kommt diesem Ehrenamt ein vom Gesetzgeber Diesen Problemstellungen sehen sich Betriebsräte nicht erst klar erteilter Auftrag zu: die Vertretung der Interessen der Be- seit der Corona-Pandemie ausgesetzt. Denn die Gestaltung schäftigten. Für beides ist ein bewusster Umgang mit der Be- der Arbeitszeit, ist ein Schwerpunkt der Tätigkeiten der In- triebsöffentlichkeit notwendig. teressenvertretung. Mitbestimmungs- und Initiativrechte In der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats gilt es, Trans- verhindern, dass die Arbeitszeit ausschließlich nach den Be- parenz und Verständnis für seine Tätigkeiten und Vertrauen dürfnissen des Arbeitgebers organisiert wird. In Fragen der durch die Beschäftigten in sein Handeln zu schaffen. Nur so Arbeitszeit ist die unternehmerische Freiheit nicht grenzen- kann die demokratische Natur der betrieblichen Mitbestim- los. mung gelebt und Beschäftigten eine Wirksamkeit vermittelt Wie Möglichkeiten der Regelung aussehen und welche Hand- werden. lungsmöglichkeiten uns als Betriebsräten zustehen sind Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen in Verbindung Schwerpunkt des Seminars mit konkreten Umsetzungsmöglichkeiten einer effektiven Öf- fentlichkeitsarbeit bei betrieblichen Belangen erarbeitet. Vorgesehene Einzelthemen: Vorgesehene Einzelthemen: 3 Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung 3 Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle 3 Wozu braucht gelebte Mitbestimmung eine 3 Betriebsspezifische Arbeitszeitmodelle Öffentlichkeitsarbeit (ÖA)? 3 Arbeits- und tarifrechtliche Probleme der 3 Praxisdialog zur Art, Form und Umfang von ÖA Arbeitszeitgestaltung 3 Gesetzliche Grundlage, aktuelle Rechtsprechung 3 Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten 3 Was darf gesagt werden? – Einordnung der Geheimhaltungspflicht Termin: 14. September 2022, 08:30 bis 16:00 Uhr Termin: 30. November 2022, 08:30 bis 16:00 Uhr Veranstaltungsort: IG Metall Minden, Veranstaltungsort: IG Metall Minden, Brückenkopf 2, 32423 Minden Brückenkopf 2, 32423 Minden Seminarnummer: WX63722 Seminarnummer: WX64822
Stand:-11/21 | Gestaltung: ralfsommermann.de Organisatorisches Anmeldung Freistellung Die Anmeldung nimmt die örtlich zuständige Geschäfts- Die Freistellung erfolgt für Betriebsräte und Jugend- stelle der IG Metall unter Angabe der jeweiligen Seminar- und Auszubildendenvertreter/ -innen nach § 37.6 nummer(n) entgegen. Für die Anmeldung bitte den bei- BetrVG und für Schwerbehindertenvertreter/ -innen nach §179.4 SGB IX. Auf eine ordnungsgemäße Be- liegenden Anmeldebogen nutzen. schlussfassung des Betriebsrates ist zu achten. Teilnahmegebühr und Abrechnungsmodalitäten Die Teilnahmegebühr für die einzelne Tagung beträgt 195,00 Euro zzgl. 65,00 Euro Verpflegungskosten (inkl. MwSt.) pro Person. Die Abrechnung erfolgt nach jedem Termin. Jetzt anmelde Fax: 0571 n! 83762-50 Mail: mind IG METALL en@igmet all.de Bildungszentrum Beverungen Christina Kieneke Elisenhöhe 1 37688 Beverungen Telefon 05273 3614-11 Telefax 05273 3614-13 E-Mail: christina.kieneke@igmetall.de In Kooperation mit: IG Metall Minden Carolin Welle Telefon 0571 83762-40 www.minden-igmetall.de carolin.welle@igmetall.de www.igmetall-beverungen.de
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