HANDBALLREGIONEN WESER-SCHAUMBURG-LEINE E. V - Hannover E. V - Richtlinien Durchführungsbestimmungen Beach-Sommermeisterschaft Frauen / Männer ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
HANDBALLREGIONEN Hannover E. V. WESER-SCHAUMBURG-LEINE E. V. Richtlinien Durchführungsbestimmungen Beach-Sommermeisterschaft Frauen / Männer Saison 2020 Stand: 20.02.2020 1
Inhalt Schlüsselpunkte .................................................................................................................................................... 3 Allgemeine Bestimmungen .................................................................................................................................. 3 Schriftverkehr ................................................................................................................................................... 3 Spielzeiten ........................................................................................................................................................ 4 Termine ............................................................................................................................................................ 4 Modus............................................................................................................................................................... 5 Durchführung der Spiele ...................................................................................................................................... 6 Spielplan und Spielverlegung ........................................................................................................................... 6 Spielformular .................................................................................................................................................... 7 Schiedsrichter / Kampfgericht .......................................................................................................................... 7 Teilnahmeberechtigung ................................................................................................................................... 8 Spielkleidung und Spielfeldaufbau ................................................................................................................... 8 Spielbetrieb ...................................................................................................................................................... 9 Wirtschaftliche Bestimmungen .......................................................................................................................... 10 Auf- und Abstiegsregelung ................................................................................................................................. 10 Strafmaßnahmen, Gebühren und Geldbußen ................................................................................................... 10 Rahmenterminplan ............................................................................................................................................ 11 Wesentliche Änderungen zu 2019 in Kurzform ................................................................................................. 11 2
Richtlinien für die Durchführung der Beachhandballmeisterschaften der HR Hannover e.V. und der HR WSL e. V. Frauen / Männer Schlüsselpunkte - Mannschaften mit Spielern aus mehreren Vereinen möglich - Keine Spielausweise vor Ort notwendig - Kein eigener Beachplatz notwendig - Vereinfachter Spielfeldaufbau möglich (kurze Aufbauzeiten) - Keine Trikots notwendig - Blitzturniere (ca. 1,5 Std. Dauer) mit maximal 3 Terminen plus evtl. einem Finalturnier - Spielen an Werktagen möglich - Kurze Fahrzeiten - Regionale Einteilung - Einzelfeldplätze sind für Ausrichter ausreichend Allgemeine Bestimmungen 1. Über die Durchführung der Spiele der der Handballregion Hannover e.V. (HR-H) und der Handballregion WSL e. V. (HR-WSL) unterstehenden Mannschaften entscheidet der Spielausschuss der HRH. Gespielt wird nach den "Internationalen Beachhandballregeln" in der jeweils für den Bereich des DHB gültigen Fassung. Die Spiel- und Rechtsordnung DHB/HVN gelten sinngemäß unter Beachtung der Ergänzungen und Einschränkungen dieser Durchführungsbestimmungen. 2. Der meldende Verein verpflichtet sich, die Spiele nach den Bestimmungen und Beschlüssen der Handballregion auszutragen sowie alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Region und den mitspielenden Vereinen zu erfüllen. Schriftverkehr 3. Für den Schriftverkehr gelten folgende Ansprechpartner: Vor Beginn der Spielrunde (Meldungen) Andreas Elsner Wendehagen 37 30419 Hannover Tel. +49 (0) 178-7304484 Mail: elsner@handballregion-hannover.de Jeglicher Schriftverkehr nach der Staffeleinteilung und während der Spielrunde ist an die Staffelleitung zu richten. Dies betrifft z.B. Spielverlegung, Ergebnismeldungen, Einsprüche: Staffelleiter Frauen NN Männer NN 3
Spielzeiten 4. Spielzeiten Beachhandball: 1. Satz 10 Minuten 2. Satz 10 Minuten 3. Shoot-Out: Mind. 5 Werfer pro Team 5. Kernspielzeiten: Montag bis Freitag 18:30 - 21:00 Uhr Samstag 13:00 - 19:30 Uhr Sonntag 09:00 - 18:30 Uhr 6. Spiele an Montag-bis Freitagabenden sind ausdrücklich erwünscht, bedürfen aber trotzdem der Zustimmung aller beteiligter Vereine. 7. Samstagsspielzeiten ab 10:00 Uhr sind möglich, aber nur mit Zustimmung aller Beteiligten. 8. Abweichende Spieltage und Anwurfzeiten müssen mit dem Gegner abgesprochen werden und sind vom jeweiligen Staffelleiter zu genehmigen. 9. Alle Spiele sind so zu terminieren, dass es nicht zu zeitlichen Überschneidungen mit den nachfolgenden Spielen kommt. Bei Verzögerungen, die sich aus dem vorher aufgestellten Belegungsplanes ergeben, müssen von allen Beteiligten Wartezeiten bis zu 30 Minuten akzeptiert werden. Termine 05.04.2020 Meldestichtag 18.04.2020 Staffeleinteilung, Spielorte, Schiedsrichter, Termine 19.04.2020 - 01.05.2020 Kostenlose Spielverlegung 09.05.2020 erster Spieltag Spiele nach Rahmenterminplan 12.07.2020 spätester Abschluss (Sommerferien / Landespokal) 4
Modus 10. Die Spiele werden in einer einfachen Runde nach Punkten ausgetragen. Es sollten nicht mehr als 3 Spieltage gespielt werden, ausgenommen einer Endrunde der Bestplatzierten. 11. Die Spiele werden in Form einer Liga mit Sammelspieltagen mit 3-5 Mannschaften auf einem Einzelspielfeld ausgetragen. Wenn verfügbar, kann ein weiteres Feld für eine schnellere Durchführung des Spieltages genutzt werden. Jedes Team hat an einem Spieltermin mindestens 2 Spiele und jedoch höchstens 4 Spiele. Die Spiele werden so ausgetragen, dass die Aufenthaltsdauer an einem Spieltermin vom Anpfiff des ersten Spiels bis zum Abpfiff des zweiten Spiels maximal 3 Stunden beträgt. 12. In Abhängigkeit der Anzahl der Meldungen kann die Meisterschaft in einer Vorrunde und einem Finalturnier ausgetragen werden. Finalturnier auf Regionsebene 13. Das Finalturnier findet an einem Samstag oder Sonntag statt. 14. Vereine mit Interesse an der Ausrichtung eines Finalturniers auf HVN Ebene melden sich bis zum 28.06.2020 beim zuständigen Staffelleiter der Handballregion. Landespokal – HVN 15. Der Sieger der gemeinsamen Regionsmeisterschaft wird dem Handballverband Niedersachsen für die Teilnahme am Landespokal gemeldet. Sollten den Regionen Hannover-WSL mehr als ein Startplatz zur Verfügung stehen, werden weitere Teilnehmer bis inkl. 3. Platz angefragt und zusätzlich gemeldet. Punktezählung 16. Team A gewinnt Satz 1 und Satz 2 - 2:0 Team A gewinnt Satz 1, Team B gewinnt Satz 2, Team A gewinnt Shoot-Out – 2:1 Punktgleichheit 17. Bezüglich der Meisterschaft sowie des Auf- und Abstiegs oder bezüglich der Endrundenteilnahme zählen die folgenden Ordnungskriterien in der Reihenfolge von 1 nach 6. (1) Meiste gesammelte positive Satzpunkte (2) Wenigste negative Satzpunkte (3) Meiste erzielte Torpunkte (4) Wenigste gegnerische Torpunkte (5) Direkter Vergleich (6) Entscheidungsspiel 5
Durchführung der Spiele Spielplan und Spielverlegung 18. Der Spielplan ist für alle beteiligten Vereine bindend. Der Spielausschuss behält sich Änderungen des Spielplanes aus zwingenden Gründen vor. 19. Spielverlegungen müssen von der spielleitenden Stelle (Staffelleitung) genehmigt werden. Hierzu ist es erforderlich, dass sich die beteiligten Vereine vorab auf einen Termin einigen und diesen der spielleitenden Stelle (Staffelleitung) mitteilen. 20. Die beteiligten Vereine überprüfen alle An- bzw. Eingaben. Die Spielverlegungen müssen spätestens 7 Tage vor dem ursprünglichen Termin dem/der Staffelleiter/in vorliegen. 21. Spielabsetzungen sind grundsätzlich nicht möglich. 22. Alle Spielverlegungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Es gelten folgende Ausnahmen. a. Teilnahme an der Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft im Beachhandball b. Teilnahme an Beachturnieren des HVN in gleicher Altersklasse c. Spiele in den Hallenmeisterschaften Spielverzicht / Nicht Antreten 23. Ein Spielverzicht ist unter Einhaltung der 10 Tagesfrist möglich. Es wird eine Bearbeitungsgebühr nach GBK fällig. Die Spielwertung wird von der Staffelleitung vorgenommen 24. Hat ein Spiel nicht stattgefunden, weil eine Mannschaft nicht erschienen ist oder nicht mit der geforderten Mindestzahl von Spielern/innen anreiste, so ist die Mannschaft "NICHT ANGETRETEN". Ein vollständig ausgefülltes Spielformular ist zwingend abzugeben. 25. Bei nicht Antreten oder nicht rechtzeitiger Spielabsage durch einen Verein, so dass die Schiedsrichter nicht mehr benachrichtigt werden können, stehen den Schiedsrichtern die Spielleitungsentschädigung und das Fahrtgeld zu. 26. In allen Spielklassen haben die Spiele auch bei Nichterscheinen der Schiedsrichter stattzufinden. 27. Mannschaftszurückziehungen sind nur unter Einhaltung der 10 Tagesfrist möglich. Wird die 10 Tagesfrist nicht eingehalten, wird das nächste Spiel als "NICHT ANGETRETEN" gewertet. Mannschaftszurückziehungen sind der zuständigen Staffelleitung mitzuteilen. Die Mannschaftszurückziehung wird von der Staffelleitung unter Angabe der Spielklasse und Staffel in den „Amtlichen Mitteilungen” veröffentlicht. Die „Amtlichen Mitteilungen” sind kostenfrei über die Regionen abrufbar oder können als Newsletter abonniert werden. Alle beteiligten Mannschaften erhalten über das Zurückziehen einer Mannschaft einen schriftlichen Bescheid (E-Mail). Witterung 28. Spiele sind auch bei Regen durchzuführen. 29. Bei Gewitter ist der Spieltag zu unterbrechen. Wenn das Gewitter 60 Minuten nach angesetzter Anwurfzeit nicht vorüber ist, darf der Spieltag abgebrochen werden und wird neu angesetzt. 6
30. Stehen auf dem Spielfeld Wasserpfützen, darf ein Team auf das Spiel verzichten und es muss neu angesetzt werden. 31. Spiele dürfen nicht wegen fehlender Schiedsrichter ausfallen. 32. Bei nicht stattgefundenen Spielen haben sich die beteiligten Vereine innerhalb von 7 Tagen zwingend auf einen neuen Spieltermin zu einigen. Spielformular 33. Vor jedem Spiel muss der aktuell gültige Spielberichtsbogen in Druckschrift ausgefüllt und spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn beim Kampfgericht abgeben werden. Der Spielberichtsbogen ist in allen Fällen vom Mannschaftsverantwortlichen lesbar zu unterschreiben. Für das Bereitstellen und ordnungsgemäße Ausfüllen ist der im Spielplan zuerst genannte Verein verantwortlich. Das Original ist 4 Wochen für Rückfragen aufzubewahren. 34. Das Spielformular ist nach dem Spiel noch am Spieltag per E-Mail an die Staffelleitung zu senden. Es kann dazu eingescannt oder in lesbarer Qualität abfotografiert werden. Für das Abfotografieren ist eine APP mit automatischer Perspektivenkorrektur und automatischem Beschnitt zu nutzen. 35. Für die fristgerechte Zusendung des Spielformulars ist der Ausrichter zuständig. Schiedsrichter / Kampfgericht 36. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den Schiedsrichteransetzer. Er ist berechtigt Änderungen bei den Ansetzungen der Schiedsrichter vorzunehmen. Einsprüche gegen Schiedsrichteransetzungen sind unzulässig. Es kann davon abgesehen werden, Schiedsrichter anzusetzen. In diesem Fall sind die Spiele von einer zu benennenden Mannschaft am Spielort zu leiten. 37. Für jedes Spiel haben die beiden Spielgegner jeweils einen Sportkameraden für das Kampfgericht zu stellen. Zeitnehmer und Sekretär müssen regelkundige Personen sein, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zeitnehmer und Sekretär haben sich 10 Minuten vor Spielbeginn mit den Schiedsrichtern in Verbindung zu setzen und sich im Spielbericht einzutragen. 38. Stellt ein Verein keinen Zeitnehmer bzw. Sekretär, so entscheiden die Schiedsrichter über die Besetzung von Zeitnehmer bzw. Sekretär. Es ist erlaubt, die Aufgaben von Sekretär und Zeitnehmer auf eine Person zu vereinigen. Es ist nicht möglich, ein Spiel ohne Kampfgericht auszutragen. 39. Die Bezahlung der Schiedsrichter erfolgt vor Spielbeginn durch die beiden beteiligten Vereine jeweils zur Hälfte. Der Mannschaftsverantwortliche ist für die Bezahlung der Schiedsrichter verantwortlich. 40. Jeder Schiedsrichtertausch muss zwingend dem zuständigen Schiedsrichteransetzer spätestens bis zu dem jeweiligen Spieltag gemeldet werden. 41. Bei fehlenden Schiedsrichtern müssen sich alle beteiligten Mannschaften auf eine Person für die Leitung des Spieles einigen. Dazu sollten die anderen Mannschaften am Spielort einbezogen werden. Bei Spieltagen, die komplett ohne angesetzte Schiedsrichter stattfinden müssen, sind die Spiele auf die Mannschaften am Spielort zu verteilen. 42. Auslagenersatz für Schiedsrichter 7
a) Für alle Spiele beträgt die Spielleitungsentschädigung je Schiedsrichter pro Spiel 8 €. b) Darüber hinaus werden Fahrtkosten mit 0,30 € pro Kilometer ab Wohnort erstattet. Die Schiedsrichter sollen Fahrgemeinschaften bilden. Als Entfernung gelten die gefahrenen km von der Wohnung der Schiedsrichter (es zählt nur der Wohnort, der im Geltungsbereich der HR H und der HR WSL liegt) bis zum Spielort und zurück. Bei Umwegen ist dies im Spielbericht zu vermerken. Über Ausnahmen bei der Anfahrt außerhalb der Regionsgrenze entscheidet der Beach-SR-Ansetzer. c) Pfeift ein Schiedsrichter mehr als ein Spiel pro Spielort, dann sind die Fahrtkosten auf alle Spiele am Spielort gleichmäßig aufzuteilen. 43. Jeder Schiedsrichter ist für die Versteuerung seiner Tagegelder und Fahrtkosten selbst verantwortlich. Die Handballregionen übernehmen hierfür keine Haftung. Teilnahmeberechtigung 44. Teilnahmeberechtigt sind nur Spieler, die im Besitz eines gültigen HVN Spielausweises sind. Ein Spieler kann in der Beachmeisterschaft in einer Mannschaft eines beliebigen Vereins spielen, ohne Änderungen am Spielausweis vorzunehmen oder einen Vereinswechsel zu beantragen. 45. Ein Spieler kann nur in einer Mannschaft spielen. Ein Wechseln oder Ummelden ist nicht möglich. Das gilt auch, wenn die Mannschaft ausgeschieden ist. 46. Die Zuordnung zu Mannschaften in anderen Wettbewerben, wie z.B. der Deutschen Beachhandballtour oder jedweden Hallenmeisterschaften ist für die Regionsmeisterschaft im Beachhandball nicht bindend. 47. Die Spielausweise müssen beim Spiel nicht vorliegen, sie müssen aber gültig sein und die Spielausweisnummer ist auf dem Spielformular einzutragen. 48. Bei Spielen während der Wartefrist bei einem Vereinswechsel gilt jener Spielausweis weiterhin, der Gültigkeit zu Beginn der Spielrunde für die Beachmeisterschaft hatte. Spielkleidung und Spielfeldaufbau 49. Ist die Kleidung gleich oder ähnlich, so muss der zweitgenannte Verein die Spielkleidung wechseln. Die Farben der Spielkleidung einschließlich Torwartkleidung sind der Staffelleitung bei Anmeldung mitzuteilen. 50. Der Ausrichter hat zwei den Regeln entsprechende Bälle zu stellen und dem Schiedsrichter 15 Minuten vor dem Spiel zur Spielballbestimmung vorzulegen. 51. Brust und Rückennummern sind nicht notwendig, wenn die Spielernummer auf Arm oder Wade gemalt ist. 52. Sämtliche im Beachfeld/Hallenverzeichnis aufgeführten Spielfelder werden zum Spielbetrieb zugelassen, auch wenn sie nicht das Spielflächenmaß von 27 x 12 Meter aufweisen. Der Spielfeldaufbau darf vereinfacht werden, indem die Linien nicht gespannt werden und auf den Sand gelegt werden. Eine feste Verankerung oder Befestigung ist nicht notwendig. Die Bänder, die als Linien fungieren, müssen frei von scharfen Kanten sein. 8
Spielbetrieb 53. Die Ergebnismeldungen sind am jeweiligen Spielwochenende bis spätestens Sonntagabend um 24:00 Uhr der Staffelleitung per E-Mail zu melden. Vereine sollten die Spielformulare nach Möglichkeit bis 1,5 Stunden nach Spielende am Spielort per Smartphone einscannen und per E-Mail verschicken. Bei Wochentagspielen ist dies noch am gleichen Tag bis 24:00 Uhr zu erledigen. 54. Für Auskünfte in Rechtsangelegenheiten stehen den Vereinen die SV Recht der Handballregionen zur Verfügung. Für Auskünfte in Verwaltungs- und nicht spieltechnischen Angelegenheiten steht der jeweilige SV Jugend der Handballregionen zur Verfügung. 55. Bei Einsprüchen und Rechtsfragen ist am Spielort ad Hoc ein Rechtsausschuss zu bilden, der vor Ort entscheidet. Dieser besteht aus einem Vertreter des Ausrichters und jeweils einem Vertreter aus den nicht beteiligten Vereinen des jeweiligen Spieltags. Entscheidungen sind vor Ort zu treffen und umzusetzen. Dies trifft auch auf Sanktionen und Spielwiederholungen zu. Jedwede Maßnahmen und Einsprüche sind dem Staffelleiter mitzuteilen. 56. Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten. 57. Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, für angemessene Umkleide- und Duschmöglichkeiten der Gastmannschaften und Schiedsrichter zu sorgen. 58. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird von den Regionen nicht übernommen. 59. Jeder teilnehmende Verein hat die Amtl. Mitteilungen der HR H und der HR WSL zu beziehen. 9
Wirtschaftliche Bestimmungen 60. Die Meldegelder für die jeweils laufende Serie werden spätestens bis zum 30.05. des gleichen Jahres eingezogen. 61. Die Beiträge betragen pro Mannschaft für die Beachserie: 30 € Der Betrag wird von den jeweilig zuständigen Handballregionen eingezogen. Vereine, die nicht am SEPA Lastschriftverfahren der Regionen teilnehmen, haben bei jeder Überweisung eine Verwaltungsgebühr von 25,00 € zu zahlen. Auf- und Abstiegsregelung 62. Die Spielklassen werden zunächst regional zusammengestellt. Ab dem Spieljahr 2020 können anderweitige Einteilungen erfolgen, zu denen die Platzierungen des Spieljahres 2019 und 2018 als Kriterien hinzugezogen werden können. Strafmaßnahmen, Gebühren und Geldbußen 63. Strafmaßnahmen und Geldbußen für Vergehen von Spielern und Offiziellen im Wettkampfbereich oder Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten werden im Rahmen der §§ 17 und 25 RO DHB bzw. der ergänzenden Bestimmungen des HVN (§§ 17 /I und 25 / I RO HVN) verhängt. Weitere Geldbußen werden gemäß dem Geldbußen Katalog und / oder der Gebührenordnung der spielleitenden Region erhoben. Gebühren und Strafmaßnahmen wegen Unsportlichkeit sind analog zur Hallenmeisterschaft anzuwenden. Bei Spielverzichten oder schuldhaften Nichtantreten wird pro Spieltag und nicht pro Spiel bestraft, auch wenn einzelne Spiele stattgefunden haben. 10
Rahmenterminplan Wesentliche Änderungen zu 2019 in Kurzform - Neuer Rahmenterminplan - Zuständigkeit Sportgericht entfällt 11
Sie können auch lesen