HANDBALLREGIONEN WESER-SCHAUMBURG-LEINE E. V - Hannover E. V - Richtlinien Durchführungsbestimmungen Beach-Sommermeisterschaft Frauen / Männer ...

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HANDBALLREGIONEN WESER-SCHAUMBURG-LEINE E. V - Hannover E. V - Richtlinien Durchführungsbestimmungen Beach-Sommermeisterschaft Frauen / Männer ...
HANDBALLREGIONEN
                      Hannover E. V.
               WESER-SCHAUMBURG-LEINE E. V.

                            Richtlinien
                    Durchführungsbestimmungen

                    Beach-Sommermeisterschaft

                         Frauen / Männer

                           Saison 2020

Stand: 20.02.2020

                                1
Inhalt

Schlüsselpunkte .................................................................................................................................................... 3
Allgemeine Bestimmungen .................................................................................................................................. 3
   Schriftverkehr ................................................................................................................................................... 3
   Spielzeiten ........................................................................................................................................................ 4
   Termine ............................................................................................................................................................ 4
   Modus............................................................................................................................................................... 5
Durchführung der Spiele ...................................................................................................................................... 6
   Spielplan und Spielverlegung ........................................................................................................................... 6
   Spielformular .................................................................................................................................................... 7
   Schiedsrichter / Kampfgericht .......................................................................................................................... 7
   Teilnahmeberechtigung ................................................................................................................................... 8
   Spielkleidung und Spielfeldaufbau ................................................................................................................... 8
   Spielbetrieb ...................................................................................................................................................... 9
Wirtschaftliche Bestimmungen .......................................................................................................................... 10
Auf- und Abstiegsregelung ................................................................................................................................. 10
Strafmaßnahmen, Gebühren und Geldbußen ................................................................................................... 10
Rahmenterminplan ............................................................................................................................................ 11
Wesentliche Änderungen zu 2019 in Kurzform ................................................................................................. 11

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Richtlinien für die Durchführung der
                     Beachhandballmeisterschaften
                der HR Hannover e.V. und der HR WSL e. V.
                                       Frauen / Männer

Schlüsselpunkte
  -   Mannschaften mit Spielern aus mehreren Vereinen möglich
  -   Keine Spielausweise vor Ort notwendig
  -   Kein eigener Beachplatz notwendig
  -   Vereinfachter Spielfeldaufbau möglich (kurze Aufbauzeiten)
  -   Keine Trikots notwendig
  -   Blitzturniere (ca. 1,5 Std. Dauer) mit maximal 3 Terminen plus evtl. einem Finalturnier
  -   Spielen an Werktagen möglich
  -   Kurze Fahrzeiten - Regionale Einteilung
  -   Einzelfeldplätze sind für Ausrichter ausreichend

Allgemeine Bestimmungen

  1. Über die Durchführung der Spiele der der Handballregion Hannover e.V. (HR-H) und der
     Handballregion WSL e. V. (HR-WSL) unterstehenden Mannschaften entscheidet der Spielausschuss
     der HRH. Gespielt wird nach den "Internationalen Beachhandballregeln" in der jeweils für den Bereich
     des DHB gültigen Fassung. Die Spiel- und Rechtsordnung DHB/HVN gelten sinngemäß unter
     Beachtung der Ergänzungen und Einschränkungen dieser Durchführungsbestimmungen.

  2. Der meldende Verein verpflichtet sich, die Spiele nach den Bestimmungen und Beschlüssen der
     Handballregion auszutragen sowie alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Region und den
     mitspielenden Vereinen zu erfüllen.

Schriftverkehr

  3. Für den Schriftverkehr gelten folgende Ansprechpartner:

      Vor Beginn der Spielrunde (Meldungen)

                                              Andreas Elsner
                                              Wendehagen 37
                                              30419 Hannover
                                         Tel. +49 (0) 178-7304484
                               Mail: elsner@handballregion-hannover.de

      Jeglicher Schriftverkehr nach der Staffeleinteilung und während der Spielrunde ist an die Staffelleitung
      zu richten. Dies betrifft z.B. Spielverlegung, Ergebnismeldungen, Einsprüche:

       Staffelleiter
       Frauen                                             NN
       Männer                                             NN

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Spielzeiten
  4. Spielzeiten Beachhandball:
             1. Satz 10 Minuten
             2. Satz 10 Minuten
             3. Shoot-Out: Mind. 5 Werfer pro Team

  5. Kernspielzeiten:
       Montag bis Freitag   18:30    -   21:00 Uhr
                 Samstag    13:00    -   19:30 Uhr
                  Sonntag   09:00    -   18:30 Uhr

  6. Spiele an Montag-bis Freitagabenden sind ausdrücklich erwünscht, bedürfen aber trotzdem der
     Zustimmung aller beteiligter Vereine.
  7. Samstagsspielzeiten ab 10:00 Uhr sind möglich, aber nur mit Zustimmung aller Beteiligten.
  8. Abweichende Spieltage und Anwurfzeiten müssen mit dem Gegner abgesprochen werden und sind
     vom jeweiligen Staffelleiter zu genehmigen.
  9. Alle Spiele sind so zu terminieren, dass es nicht zu zeitlichen Überschneidungen mit den
     nachfolgenden Spielen kommt. Bei Verzögerungen, die sich aus dem vorher aufgestellten
     Belegungsplanes ergeben, müssen von allen Beteiligten Wartezeiten bis zu 30 Minuten akzeptiert
     werden.

Termine
              05.04.2020                   Meldestichtag
              18.04.2020                   Staffeleinteilung, Spielorte, Schiedsrichter, Termine
              19.04.2020    - 01.05.2020   Kostenlose Spielverlegung
              09.05.2020                   erster Spieltag
                            Spiele nach Rahmenterminplan
              12.07.2020                   spätester Abschluss (Sommerferien / Landespokal)

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Modus
   10. Die Spiele werden in einer einfachen Runde nach Punkten ausgetragen. Es sollten nicht mehr als 3
       Spieltage gespielt werden, ausgenommen einer Endrunde der Bestplatzierten.

   11. Die Spiele werden in Form einer Liga mit Sammelspieltagen mit 3-5 Mannschaften auf einem
       Einzelspielfeld ausgetragen. Wenn verfügbar, kann ein weiteres Feld für eine schnellere
       Durchführung des Spieltages genutzt werden. Jedes Team hat an einem Spieltermin mindestens 2
       Spiele und jedoch höchstens 4 Spiele. Die Spiele werden so ausgetragen, dass die Aufenthaltsdauer
       an einem Spieltermin vom Anpfiff des ersten Spiels bis zum Abpfiff des zweiten Spiels maximal 3
       Stunden beträgt.

   12. In Abhängigkeit der Anzahl der Meldungen kann die Meisterschaft in einer Vorrunde und einem
       Finalturnier ausgetragen werden.

Finalturnier auf Regionsebene
    13. Das Finalturnier findet an einem Samstag oder Sonntag statt.

   14. Vereine mit Interesse an der Ausrichtung eines Finalturniers auf HVN Ebene melden sich bis zum
       28.06.2020 beim zuständigen Staffelleiter der Handballregion.

Landespokal – HVN
   15. Der Sieger der gemeinsamen Regionsmeisterschaft wird dem Handballverband Niedersachsen für die
       Teilnahme am Landespokal gemeldet. Sollten den Regionen Hannover-WSL mehr als ein Startplatz
       zur Verfügung stehen, werden weitere Teilnehmer bis inkl. 3. Platz angefragt und zusätzlich gemeldet.

Punktezählung
   16. Team A gewinnt Satz 1 und Satz 2        - 2:0
       Team A gewinnt Satz 1, Team B gewinnt Satz 2, Team A gewinnt Shoot-Out – 2:1

Punktgleichheit
   17. Bezüglich der Meisterschaft sowie des Auf- und Abstiegs oder bezüglich der Endrundenteilnahme
       zählen die folgenden Ordnungskriterien in der Reihenfolge von 1 nach 6.

               (1)   Meiste gesammelte positive Satzpunkte
               (2)   Wenigste negative Satzpunkte
               (3)   Meiste erzielte Torpunkte
               (4)   Wenigste gegnerische Torpunkte
               (5)   Direkter Vergleich
               (6)   Entscheidungsspiel

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Durchführung der Spiele

Spielplan und Spielverlegung
   18. Der Spielplan ist für alle beteiligten Vereine bindend. Der Spielausschuss behält sich Änderungen des
       Spielplanes aus zwingenden Gründen vor.

   19. Spielverlegungen müssen von der spielleitenden Stelle (Staffelleitung) genehmigt werden. Hierzu ist
       es erforderlich, dass sich die beteiligten Vereine vorab auf einen Termin einigen und diesen der
       spielleitenden Stelle (Staffelleitung) mitteilen.

   20. Die beteiligten Vereine überprüfen alle An- bzw. Eingaben. Die Spielverlegungen müssen spätestens
       7 Tage vor dem ursprünglichen Termin dem/der Staffelleiter/in vorliegen.

   21. Spielabsetzungen sind grundsätzlich nicht möglich.

   22. Alle Spielverlegungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Es gelten folgende Ausnahmen.

            a. Teilnahme an der Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft im Beachhandball
            b. Teilnahme an Beachturnieren des HVN in gleicher Altersklasse
            c. Spiele in den Hallenmeisterschaften

Spielverzicht / Nicht Antreten
   23. Ein Spielverzicht ist unter Einhaltung der 10 Tagesfrist möglich. Es wird eine Bearbeitungsgebühr
       nach GBK fällig. Die Spielwertung wird von der Staffelleitung vorgenommen

   24. Hat ein Spiel nicht stattgefunden, weil eine Mannschaft nicht erschienen ist oder nicht mit der
       geforderten Mindestzahl von Spielern/innen anreiste, so ist die Mannschaft "NICHT ANGETRETEN".
       Ein vollständig ausgefülltes Spielformular ist zwingend abzugeben.

   25. Bei nicht Antreten oder nicht rechtzeitiger Spielabsage durch einen Verein, so dass die Schiedsrichter
       nicht mehr benachrichtigt werden können, stehen den Schiedsrichtern die Spielleitungsentschädigung
       und das Fahrtgeld zu.

   26. In allen Spielklassen haben die Spiele auch bei Nichterscheinen der Schiedsrichter stattzufinden.

   27. Mannschaftszurückziehungen sind nur unter Einhaltung der 10 Tagesfrist möglich. Wird die 10
       Tagesfrist nicht eingehalten, wird das nächste Spiel als "NICHT ANGETRETEN" gewertet.
       Mannschaftszurückziehungen sind der zuständigen Staffelleitung mitzuteilen. Die
       Mannschaftszurückziehung wird von der Staffelleitung unter Angabe der Spielklasse und Staffel in den
       „Amtlichen Mitteilungen” veröffentlicht. Die „Amtlichen Mitteilungen” sind kostenfrei über die Regionen
       abrufbar oder können als Newsletter abonniert werden.

       Alle beteiligten Mannschaften erhalten über das Zurückziehen einer Mannschaft einen schriftlichen
       Bescheid (E-Mail).

Witterung
   28. Spiele sind auch bei Regen durchzuführen.

   29. Bei Gewitter ist der Spieltag zu unterbrechen. Wenn das Gewitter 60 Minuten nach angesetzter
       Anwurfzeit nicht vorüber ist, darf der Spieltag abgebrochen werden und wird neu angesetzt.

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30. Stehen auf dem Spielfeld Wasserpfützen, darf ein Team auf das Spiel verzichten und es muss neu
      angesetzt werden.

  31. Spiele dürfen nicht wegen fehlender Schiedsrichter ausfallen.

  32. Bei nicht stattgefundenen Spielen haben sich die beteiligten Vereine innerhalb von 7 Tagen zwingend
      auf einen neuen Spieltermin zu einigen.

Spielformular

  33. Vor jedem Spiel muss der aktuell gültige Spielberichtsbogen in Druckschrift ausgefüllt und
      spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn beim Kampfgericht abgeben werden. Der Spielberichtsbogen
      ist in allen Fällen vom Mannschaftsverantwortlichen lesbar zu unterschreiben.
      Für das Bereitstellen und ordnungsgemäße Ausfüllen ist der im Spielplan zuerst genannte Verein
      verantwortlich. Das Original ist 4 Wochen für Rückfragen aufzubewahren.

  34. Das Spielformular ist nach dem Spiel noch am Spieltag per E-Mail an die Staffelleitung zu senden.
      Es kann dazu eingescannt oder in lesbarer Qualität abfotografiert werden. Für das Abfotografieren ist
      eine APP mit automatischer Perspektivenkorrektur und automatischem Beschnitt zu nutzen.

  35. Für die fristgerechte Zusendung des Spielformulars ist der Ausrichter zuständig.

Schiedsrichter / Kampfgericht
  36. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den Schiedsrichteransetzer. Er ist berechtigt
      Änderungen bei den Ansetzungen der Schiedsrichter vorzunehmen. Einsprüche gegen
      Schiedsrichteransetzungen sind unzulässig. Es kann davon abgesehen werden, Schiedsrichter
      anzusetzen. In diesem Fall sind die Spiele von einer zu benennenden Mannschaft am Spielort zu
      leiten.

  37. Für jedes Spiel haben die beiden Spielgegner jeweils einen Sportkameraden für das Kampfgericht zu
      stellen. Zeitnehmer und Sekretär müssen regelkundige Personen sein, die das 16. Lebensjahr
      vollendet haben. Zeitnehmer und Sekretär haben sich 10 Minuten vor Spielbeginn mit den
      Schiedsrichtern in Verbindung zu setzen und sich im Spielbericht einzutragen.

  38. Stellt ein Verein keinen Zeitnehmer bzw. Sekretär, so entscheiden die Schiedsrichter über die
      Besetzung von Zeitnehmer bzw. Sekretär. Es ist erlaubt, die Aufgaben von Sekretär und Zeitnehmer
      auf eine Person zu vereinigen. Es ist nicht möglich, ein Spiel ohne Kampfgericht auszutragen.

  39. Die Bezahlung der Schiedsrichter erfolgt vor Spielbeginn durch die beiden beteiligten Vereine jeweils
      zur Hälfte. Der Mannschaftsverantwortliche ist für die Bezahlung der Schiedsrichter verantwortlich.

  40. Jeder Schiedsrichtertausch muss zwingend dem zuständigen Schiedsrichteransetzer spätestens bis
      zu dem jeweiligen Spieltag gemeldet werden.

  41. Bei fehlenden Schiedsrichtern müssen sich alle beteiligten Mannschaften auf eine Person für die
      Leitung des Spieles einigen. Dazu sollten die anderen Mannschaften am Spielort einbezogen werden.
      Bei Spieltagen, die komplett ohne angesetzte Schiedsrichter stattfinden müssen, sind die Spiele auf
      die Mannschaften am Spielort zu verteilen.

  42. Auslagenersatz für Schiedsrichter

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a) Für alle Spiele beträgt die Spielleitungsentschädigung je Schiedsrichter pro Spiel 8 €.
     b) Darüber hinaus werden Fahrtkosten mit 0,30 € pro Kilometer ab Wohnort erstattet. Die
        Schiedsrichter sollen Fahrgemeinschaften bilden. Als Entfernung gelten die gefahrenen km von
        der Wohnung der Schiedsrichter (es zählt nur der Wohnort, der im Geltungsbereich der HR H und
        der HR WSL liegt) bis zum Spielort und zurück. Bei Umwegen ist dies im Spielbericht zu
        vermerken. Über Ausnahmen bei der Anfahrt außerhalb der Regionsgrenze entscheidet der
        Beach-SR-Ansetzer.
     c) Pfeift ein Schiedsrichter mehr als ein Spiel pro Spielort, dann sind die Fahrtkosten auf alle Spiele
        am Spielort gleichmäßig aufzuteilen.

  43. Jeder Schiedsrichter ist für die Versteuerung seiner Tagegelder und Fahrtkosten selbst verantwortlich.
      Die Handballregionen übernehmen hierfür keine Haftung.

Teilnahmeberechtigung
  44. Teilnahmeberechtigt sind nur Spieler, die im Besitz eines gültigen HVN Spielausweises sind. Ein
      Spieler kann in der Beachmeisterschaft in einer Mannschaft eines beliebigen Vereins spielen, ohne
      Änderungen am Spielausweis vorzunehmen oder einen Vereinswechsel zu beantragen.

  45. Ein Spieler kann nur in einer Mannschaft spielen. Ein Wechseln oder Ummelden ist nicht möglich.
      Das gilt auch, wenn die Mannschaft ausgeschieden ist.

  46. Die Zuordnung zu Mannschaften in anderen Wettbewerben, wie z.B. der Deutschen
      Beachhandballtour oder jedweden Hallenmeisterschaften ist für die Regionsmeisterschaft im
      Beachhandball nicht bindend.

  47. Die Spielausweise müssen beim Spiel nicht vorliegen, sie müssen aber gültig sein und die
      Spielausweisnummer ist auf dem Spielformular einzutragen.

  48. Bei Spielen während der Wartefrist bei einem Vereinswechsel gilt jener Spielausweis weiterhin, der
      Gültigkeit zu Beginn der Spielrunde für die Beachmeisterschaft hatte.

Spielkleidung und Spielfeldaufbau
  49. Ist die Kleidung gleich oder ähnlich, so muss der zweitgenannte Verein die Spielkleidung wechseln.
      Die Farben der Spielkleidung einschließlich Torwartkleidung sind der Staffelleitung bei Anmeldung
      mitzuteilen.

  50. Der Ausrichter hat zwei den Regeln entsprechende Bälle zu stellen und dem Schiedsrichter 15
      Minuten vor dem Spiel zur Spielballbestimmung vorzulegen.

  51. Brust und Rückennummern sind nicht notwendig, wenn die Spielernummer auf Arm oder Wade
      gemalt ist.

  52. Sämtliche im Beachfeld/Hallenverzeichnis aufgeführten Spielfelder werden zum Spielbetrieb
      zugelassen, auch wenn sie nicht das Spielflächenmaß von 27 x 12 Meter aufweisen. Der
      Spielfeldaufbau darf vereinfacht werden, indem die Linien nicht gespannt werden und auf den Sand
      gelegt werden. Eine feste Verankerung oder Befestigung ist nicht notwendig. Die Bänder, die als
      Linien fungieren, müssen frei von scharfen Kanten sein.

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Spielbetrieb

  53. Die Ergebnismeldungen sind am jeweiligen Spielwochenende bis spätestens Sonntagabend um
      24:00 Uhr der Staffelleitung per E-Mail zu melden. Vereine sollten die Spielformulare nach Möglichkeit
      bis 1,5 Stunden nach Spielende am Spielort per Smartphone einscannen und per E-Mail verschicken.
      Bei Wochentagspielen ist dies noch am gleichen Tag bis 24:00 Uhr zu erledigen.

  54. Für Auskünfte in Rechtsangelegenheiten stehen den Vereinen die SV Recht der Handballregionen zur
      Verfügung. Für Auskünfte in Verwaltungs- und nicht spieltechnischen Angelegenheiten steht der
      jeweilige SV Jugend der Handballregionen zur Verfügung.

  55. Bei Einsprüchen und Rechtsfragen ist am Spielort ad Hoc ein Rechtsausschuss zu bilden, der vor Ort
      entscheidet. Dieser besteht aus einem Vertreter des Ausrichters und jeweils einem Vertreter aus den
      nicht beteiligten Vereinen des jeweiligen Spieltags. Entscheidungen sind vor Ort zu treffen und
      umzusetzen. Dies trifft auch auf Sanktionen und Spielwiederholungen zu. Jedwede Maßnahmen und
      Einsprüche sind dem Staffelleiter mitzuteilen.

  56. Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.

  57. Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, für angemessene Umkleide- und Duschmöglichkeiten der
      Gastmannschaften und Schiedsrichter zu sorgen.

  58. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird von den Regionen nicht übernommen.

  59. Jeder teilnehmende Verein hat die Amtl. Mitteilungen der HR H und der HR WSL zu beziehen.

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Wirtschaftliche Bestimmungen
 60. Die Meldegelder für die jeweils laufende Serie werden spätestens bis zum 30.05. des gleichen Jahres
     eingezogen.

 61. Die Beiträge betragen pro Mannschaft für die Beachserie: 30 €

     Der Betrag wird von den jeweilig zuständigen Handballregionen eingezogen.
     Vereine, die nicht am SEPA Lastschriftverfahren der Regionen teilnehmen, haben bei jeder
     Überweisung eine Verwaltungsgebühr von 25,00 € zu zahlen.

Auf- und Abstiegsregelung
 62. Die Spielklassen werden zunächst regional zusammengestellt. Ab dem Spieljahr 2020 können
     anderweitige Einteilungen erfolgen, zu denen die Platzierungen des Spieljahres 2019 und 2018 als
     Kriterien hinzugezogen werden können.

Strafmaßnahmen, Gebühren und Geldbußen

 63. Strafmaßnahmen und Geldbußen für Vergehen von Spielern und Offiziellen im Wettkampfbereich
     oder Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten werden im Rahmen der §§ 17 und 25 RO DHB bzw. der
     ergänzenden Bestimmungen des HVN (§§ 17 /I und 25 / I RO HVN) verhängt.
     Weitere Geldbußen werden gemäß dem Geldbußen Katalog und / oder der Gebührenordnung der
     spielleitenden Region erhoben. Gebühren und Strafmaßnahmen wegen Unsportlichkeit sind analog
     zur Hallenmeisterschaft anzuwenden.
     Bei Spielverzichten oder schuldhaften Nichtantreten wird pro Spieltag und nicht pro Spiel bestraft,
     auch wenn einzelne Spiele stattgefunden haben.

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Rahmenterminplan

Wesentliche Änderungen zu 2019 in Kurzform
 -   Neuer Rahmenterminplan
 -   Zuständigkeit Sportgericht entfällt

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