Brexit Hürdenlauf für Fortgeschrittene - Neue Regeln und Hürden im Geschäft mit den Briten - WKO

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Brexit Hürdenlauf für Fortgeschrittene - Neue Regeln und Hürden im Geschäft mit den Briten - WKO
Neue Regeln und Hürden im
            Geschäft mit den Briten

Brexit Hürdenlauf für
    Fortgeschrittene
Brexit Hürdenlauf für Fortgeschrittene - Neue Regeln und Hürden im Geschäft mit den Briten - WKO
Hinweise
• Sie haben das Webinar-Programm heute gestaltet
• Noch nicht mit Drittlandesexporten vertraut? Machen Sie sich schlau:
    Basiswissen Zoll: Ausfuhr von Waren aus der EU - WKO.at

    Basiswissen: Einfuhr von Waren in die EU - WKO.at

    Exporte in Nicht-EU-Länder - WKO.at

    Ausfuhrnachweise bei Exporten in ein Drittland

    Exporte in Nicht-EU-Länder FAQ

• Sie haben Fragen? Nutzen Sie bitte die Chatfunktion
• Das Webinar wird aufgezeichnet
• Folien, Links und Aufzeichnung erhalten Sie per Email
Brexit Hürdenlauf für Fortgeschrittene - Neue Regeln und Hürden im Geschäft mit den Briten - WKO
Lisa Rilasciati
       WKÖ Brexit Infopoint

 Weitere Brexit
Hürde geschafft
Brexit Hürdenlauf für Fortgeschrittene - Neue Regeln und Hürden im Geschäft mit den Briten - WKO
Programm
Wirtschaftslage, Chancen und Risiken
• Christian Kesberg | AußenwirtschaftsCenter London

Zoll und Steuern – Neue Regeln und Hürden
• Michael Gray | AußenwirtschaftsCenter London
• Herbert Herzig | Finanz- und Steuerpolitik
• Heinz Kogler | Enterprise Europe Network

Questions & Answers
Brexit Hürdenlauf für Fortgeschrittene - Neue Regeln und Hürden im Geschäft mit den Briten - WKO
Christian Kesberg
                      Österreichischer
                Wirtschaftsdelegierter
        AußenwirtschaftsCenter London

  Brexitannien in der
Covid-Aufwachstation
Brexit Hürdenlauf für Fortgeschrittene - Neue Regeln und Hürden im Geschäft mit den Briten - WKO
… Covid Turnaround
Plague Island (> 4 Mil. Infektionen | > 128.000 Tote)
   • Gesundheitssystem | Hohe Bevölkerungsdichte | Soziale Ungleichgewichte als „Altlasten“
   • Politisches Missmanagement und langer Bremsweg im Frühjahr
Erschreckende Eskalation der 2. Pandemiewelle zur Jahreswende
   • Hoch-ansteckende Virusmutation | von politischem Zick-Zack Kurs frustrierte Bevölkerung als
       „Brandbeschleuniger“
   •   7-Tage-Inzidenz steigt zeitweise über 700 (London über 1000)
Hoher Leidensdruck erzwingt mutige – aber auch teure und riskante - Entscheidungen, die belohnt werden
Beispiellose Impfkampagne ( knapp 50% der Bevölkerung teilimmunisiert) und konsequenter Lockdown von
Jänner bis April
   • 7 Tages Inzidenz
… Brexit Saga – the last Season
UK verlässt Zollunion, Binnenmarkt und harmonisiertes Umsatzsteuergebiet
„Weihnachtswunder“ bringt seichtes Freihandelsabkommen
    Schwer verdaulich (1.500 Seiten Rechtstext), unambitioniert und wenig konstruktiv
    Innerhalb bekannter „roter Linien“ (Souveränität vs. unlauterer Wettbewerb)
    Nur eingeschränkte Rechtssicherheit für Unternehmen
    ABER: Wichtiges „atmosphärisches“ Fundament für geopolitische Kooperation
Zölle und Quoten für Ursprungswaren auf Null (+ Regelungen zu Ausschreibungen, Schutz geistiger Eigentumsrechte
und Übergangslösung für Datenschutz)
FHA SCHWEIGT zu Steuern | Dienstleistungen (inkl. Finanzdienstleistungen) | Produkt- und Qualitätsstandards
| Konformitätszeugnissen | Berufsqualifikationen
         „besser als nichts“ aber Hürdenlauf wird Königsdisziplin
… Deep Impact
Förmliche Zollverfahren bei Ausfuhr und Einfuhr ins UK
   •   Mehraufwand & Engpässe bei VK Einfuhrverzollung (zu wenig Zollspediteure)
   •   Know-how Defizite bei Warenbegleitpapieren | Inadäquate und unerprobte Zollinfrastruktur
   •   Enge nur bilaterale Kulminierung bei Ursprungsregeln | Fehleranfällige Selbstzertifizierung

Ende der Personenfreizügigkeit
   •   Massive Einschränkung der Entsendung zur Montage (nur mit eigenem Personal des Herstellers)
   •   Hürden bei „intercompany transfers“ (Kosten | Lizenzen | Mindestgehälter | Qualifikationen)

Keine Vereinfachungsmaßnahmen bei Umsatzsteuer
   •   Registrierungspflichten im Versandhandel (Steuerberater oft sachlich nötig)
   •   Keine erleichterten Dreieckgeschäfte mit britischer Beteiligung
   •   MOSS-Verfahren nicht mehr anwendbar und MwSt.-Rückerstattung erschwert
   •   „Reverse charge“ nur mehr für Dienstleistungen, nicht für Waren
… Brexit and Britain
“Messaging Dilemma”: Mangelhafte Vorbereitung britischer Unternehmen
   • Intransparenz und Verbalkosmetik im innenpolitischen Brexit-Spannungsfeld
Finanzplatz London merkbar (aber nicht schwer) betroffen
   • Amsterdam überholt London als Aktienhandelsplatz
Fischereiexporte kommen zum Erliegen
Holpriger Beginn der „neuen“ EU – UK Partnerschaft
   • „Impfkrieg“ | Ratifikation durch EU Parlament | Status EC Delegation | Hardliner David Frost
Untied statt United: Bedrohung des Staatenbundes mit Schottland und Nordirland
   • Brexit-Vollzug stärkt schottische Unabhängigkeitsbewegung
   • Paradoxe „Notlösung“ für Nordirland (Verbleib in Binnenmarkt und Zollunion) führt zu Versorgungsengpässen
      und Eskalation der Gegensätze gewaltbereiter „Fraktionen“
… The Covid / Brexit Recovery Ward
Historischer Wirtschaftseinbruch (schwerste Rezession seit 1706)
    •   Auch Industrie und Bauwirtschaft von Frühjahrswelle schwer betroffen
BIP 2020: - 9,9% (2021: +5,1% | 2022: +5,5%)
    •   Negative Brexit-Effekte verzögern Rückkehr in „Gewinnzone“ bis 2023
    •   ABER: Aufbruchsstimmung durch Impfkampagne         optimistische Prognosen
Nachholschub bei Anlageinvestitionen erst 2022
    •   Konsumnachfrage erholt sich schon 2021
Budgetdefizit von -19,6% katapultiert Staatsschuldenquote auf 111,7%
    •   Finanzierbar dank niedriger Zinsen und massivem Anstieg der Sparquote aber Steuerkompromisse unvermeidlich (Erhöhung
        Körperschaftssteuer 2023: 19% auf 25%)
Langzeiteffekte auf Produktivitätsentwicklung befürchtet
    •   Weniger Wettbewerb (Brexit) | Dauerarbeitslosigkeit | Schwache Eigenkapitalbildung
… The Austrian Connection
Gute Geschäfte: 2018 (+7,5%) | 2019 (+7,2%)
   • Ergebnis 2019: Waren 4,5 Mrd. (von „Brexitlagern“ aufgeblasen) | DL 2,75 Mrd.
   • EUR 2 Mrd. Bilanzüberschuss
Ausfuhrrückgang 2020: -9,7% | trotz Brexit / Covid Doppelkeule im EU Schnitt
   • Einbruch bei lohngefertigten PKWs | Industriezulieferungen überraschend stabil
Einbruch bei DL-Exporten 2020: -17,2% | massives Minus im Reiseverkehr
Gemischter Satz bei 250 Niederlassungen (EUR 25 Mrd. Umsatz / 50.000 Mitarbeiter)
   • Abhängig vom „Gesundheitszustand“ der Zielbranche aber viele Covid-Gewinner
   • Kapitalstarke „Nischenspieler“ profitieren von Flurbereinigung
Große Akteure gut auf Brexit vorbereitet | KMUs sind Sorgenkinder
   • Covid–Krisenmanagement überlagert Brexit-Vorbereitungen
…“Never let a good crisis go to waste” (W. Churchill)
Bauwirtschaft: Öffentliche Beschaffung und Förderungen
   • Straßen, Schiene (Highspeed-Rail HS2 | Ausbau des Personennahverkehrs | GBP 27 Mrd. Investitionen in das
       Straßennetz), Telecom, Schulen
   • Energieeffizienz von Gebäuden | Green Building
Gesundheitswirtschaft: Investitionen in Krankenhäuser und Beschaffungsinitiativen
Maschinenbau: Nachrüstungsschub 2021/22 | Bedarf nach Industrie 4.0 Lösungen
Handel: Liefermöglichkeiten durch Strukturwandel im Einzelhandel und Substitution von Überseeimporten
Andere: Intakte Chancen in wenig von Pandemie betroffenen Sektoren (IT, Lebensmittel, Versorgungsunternehmen,
Banken, Versicherungen und Logistik)
Wissensknoten und Kooperationsplattform für Tech-Firmen und Start ups
Beteiligungen an internationalen Projekten (über britisch Netzwerke und Partner)
THERE IS

    LIFE

AFTER BREXIT
Michael Gray, AC London
     Herbert Herzig, Finanz- und Steuerpolitik
     Heinz Kogler, Enterprise Europe Network

       Zoll und Steuern
Neue Regeln und Hürden
Sonderfall Nordirland
Um einem häufigen Missverständnis vorzubeugen…
• England + Schottland + Wales = Großbritannien                                          Schottland

• Großbritannien + Nordirland = Vereinigtes Königreich
                                                                        Nordirland
Nordirland-Protokoll zum Kooperationsabkommen
• Sonderregelung für Warenlieferungen nach Nordirland          Republik Irland
• Warenlieferung EU > Nordirland: Abwicklung als steuerfreie       (EU)
  innergemeinschaftliche Lieferung
                                                                                     Wales
• Warenlieferung EU > Nordirland über GB: Transitverfahren                                     England
• Dienstleistungserbringung nach Nordirland: Behandlung wie
  bei Dienstleistungserbringung nach GB
Sonderfall Nordirland

• Nordirland ist weiterhin im EU-
  Mehrwertsteuersystem
• UID-Nr. beginnt statt mit GB mit XI…
Weiterhin anwendbar:
• innergemeinschaftliche Lieferungen mit UID-
  Nummern
• EU-Dreiecksgeschäftsregelung mit 3 bet. Ländern
• EU-Reverse-Charge-Regelung (UID-Nr. ZM)
Herbert Herzig
                  WKÖ Finanz- und Steuerpolitik

Warenlieferungen von AT nach UK - Ausfuhr
           Ursprungsregeln im Abkommen
                               Incoterms
 Vorübergehende Ausfuhr aus EU nach UK
                              Rückwaren
Warenlieferungen von AT nach GB – Ausfuhr aus AT

• Ausfuhren aus AT/EU aus zollrechtlicher Sicht unproblematisch.
• Anfängliche Schwierigkeiten durch fehlende Bestätigungen der Ausgangszollstelle im
  Schwinden.
• Alternativnachweise sind möglich.
• Wissen hat sich durchgesetzt, dass Lieferungen nach UK seit 1.1.2021 nicht als ig
  Lieferungen behandelt werden können und UK wie jedes Drittland zu behandeln ist.
Ursprungsregeln im Handels- und Kooperationsabkommen
• Erfasst sind lediglich Waren mit Ursprung in der EU (Ausfuhr) und Waren mit Ursprung in UK
  (und Nordirland)
• Der Ursprung der Ware ist ausschlaggebend, nicht der Ort der Rechnungslegung oder der
  Verzollung.
• Ursprungserzeugnisse der EU sind in der EU nicht zollbegünstigt, ebenso wenig wie
  Ursprungserzeugnisse von UK in UK.
• Was ist ein Ursprungserzeugnis? Ein Produkt, dass das in der Ursprungsliste festgelegte
  Ursprungskriterium erfüllt! (ANHANG ORIG-2:ERZEUGNISSPEZIFISCHE URSPRUNGSREGELN)
Ursprungsregeln im Handels- und Kooperationsabkommen
Beispiel
• Kapitel 88 Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon:

• 88.01-88.05 -> CTH oder MaxNOM 50 % (EXW)

• CTH = Wechsel der 4-stelligen Position des Harmonisierten Systems
oder
• MaxNOM 50% (EXW) = NOM – Non Originating Material. Der Anteil der Vormaterialien, die
  ihren Ursprung nicht in der EU und nicht im VK haben, darf 50% des Ab-Werk-Preises nicht
  übersteigen
Ursprungsregeln im Handels- und Kooperationsabkommen
Nachweis der Ursprungseigenschaft
• innerhalb der EU die Lieferantenerklärung (Anhang 22-15 – 22-16 DA)
• für Lieferungen in das VK die Erklärung zum Ursprung

Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht (REX-Nummer des EU-Exporteurs) erklärt, dass diese
     Waren, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, präferenzbegünstigte Ursprungserzeugnisse der EU sind.
                                        (Ort und Datum).....................................
                                    (Name des Ausführers)……………………………………..

• Keine dichterischen Freiheiten bei der EzU!!!!
• REX  „Ermächtigter Ausführer“
Ursprungsregeln im Handels- und Kooperationsabkommen
Muss ich mich mit dem Handelsabkommen auseinandersetzen?
Folgende Vorgangsweise wird empfohlen:

 1. Schritt – Prüfung des Zollsatzes auf dem angefragten Produkt
      www.trade-tariff.service.gov.uk/sections
 2.   Schritt – wenn Zollsatz 0 braucht man sich nicht mit dem Handelsabkommen beschäftigen
      und auch keinen Ursprungsnachweis im Sinne des Abkommens ausstellen. Es entfallen daher
      die weiteren Schritte
 3.   Schritt – wenn der Zollsatz größer als 0 ist, erfolgt die Prüfung, ob die Ursprungsregel erfüllt
      wird.
 4.   Schritt – wenn die Ursprungsregel erfüllt wird– bei Eigenproduktion das Kriterium der
      Ursprungsliste, bei Handelsware Lieferantenerklärung – Ausstellung eines präferentiellen
      Ursprungsnachweises.
Incoterms

Nur rudimentäre Kenntnisse der INCOTERMS?

• „Was bedeutet DDP, kann ja nicht so schlimm sein!“
• Welche Pflichten hat der Verkäufer bei EXW?
Vorübergehende Ausfuhr aus EU nach UK

  • Berufsausrüstung, Ware zur Ansicht
    Carnet ATA - WKO.at

  oder

  • Ausfuhr – vorübergehende Verwendung im VK – Wiederausfuhr –
    Rückwarenabfertigung in den EU-27
Rückware (1/2)
Aus EU ausgeführte Ware soll in unverändertem Zustand aus UK wieder in EU eingeführt werden
• Wann erfolgte die Ausfuhr? VOR oder NACH dem 1.1.2021?
Ausfuhr VOR dem 1.1.2021
• Rückwaren-Bestimmungen in Artikel 203 UZK. Beantragte Wiedereinfuhr muss innerhalb von drei
  Jahren in unverändertem Zustand erfolgen.
• Rückwarennachweis durch Beförderungspapiere und erforderlichenfalls durch andere relevante
  Unterlagen (alle Dokumente, durch die Verbringen aus Gebiet der EU nach UK plausibel
  nachgewiesen wird)
• Beförderungspapiere sind beispielsweise CMR-Frachtbrief, CIM-Frachtbrief, Konnossement,
  multimodales Konnossement oder Luftfrachtbrief.
Rückware (2/2)

Ausfuhr NACH dem 1.1.2021
• Die Bestimmungen der Rückwaren sind im Artikel 203 UZK festgelegt. Die beantragte Wiedereinfuhr
  muss innerhalb von drei Jahren in unverändertem Zustand erfolgen.
• Der Rückwarennachweis ist durch Dokumente, aus denen die Identität eindeutig ersichtlich ist zu
  führen. Zollanmeldung oder Rückwarenauskunftsblatt INF 3.
Michael Gray
               AussenwirtschaftsCenter London

Warenlieferungen von AT nach UK - Einfuhr
                           Onlinehandel
             Häufige Abwicklungsmodelle
Warenlieferungen von AT nach UK – Einfuhr in UK
• Voraussetzungen:
   o GB EORI für Importanmeldung

   o VAT-Registrierung in GB

   o Abgabe Importanmeldung über CDS oder CHIEF

• Alleingang oder…
   o Fiskalvertretung?
   o Zollvertretung? Indirekt oder direkt?

• Stufenweise Einführung von Zollkontrollen
• Nordirland: XI EORI, XI VAT-Nummer, Betreuung durch Trader Support Service
Onlinehandel von AT nach UK

Viele Konstellationen, fünf Grundsatzfragen…

1                  2                    3               4               5
Lieferung nach     aus Lagerbeständen   Gesamtwert      B2C oder B2B?   Verkauf über
Großbritannien     in Großbritannien    unter oder                      eigenen Webshop
oder Nordirland?   oder Österreich?     über GBP 135?                   oder Online-
                                                                        marktplatz?
Onlinehandel von AT nach UK
Häufige Abwicklungsmodelle (1/3)
Direktlieferung an Privatperson (B2C) in GB aus Lagerbeständen in AT
Gesamtwert unter GBP 135:
• Importanmeldung, aber keine Zölle
• britische Umsatzsteuer statt Einfuhrumsatzsteuer
   = umsatzsteuerliche Registrierung im VK
Gesamtwert über GBP 135:
• Importanmeldung, Zölle nach „UK Global Tariff“
• Einfuhrumsatzsteuer
• Verkauf inkl. oder exkl. Steuern und Abgaben
Onlinehandel von AT nach UK
Häufige Abwicklungsmodelle (2/3)
Direktlieferung an Unternehmen (B2B) in GB aus Lagerbeständen in AT
Gesamtwert unter GBP 135:
• Importanmeldung, aber keine Zölle
• britische Umsatzsteuer statt Einfuhrumsatzsteuer ABER in der
  Regel keine umsatzsteuerliche Registrierung im VK notwendig,
  da Reverse Charge Verfahren zur Anwendung kommt
Gesamtwert über GBP 135:
• Importanmeldung, Zölle nach „UK Global Tariff“
• Einfuhrumsatzsteuer
• Zuständigkeiten in Handelsklauseln / Incoterms festgelegt
Onlinehandel von AT nach UK
Häufige Abwicklungsmodelle (3/3)
Lieferung an Privatperson (B2C) in GB aus Lagerbeständen in GB über Onlinemarktplatz
1.   öst. Händler registriert sich zur britischen Umsatzsteuer…
2.    …und führt die Waren ins GB-Lager ein
     • Einfuhrumsatzsteuer wird vom ö. Händler in seiner VAT-Meldung erklärt
     • Einfuhranmeldung, Zölle nach „UK Global Tariff“
3.   Bestellung durch GB-Endkunden
4.   Nullprozentumsatz an OMP (Erklärung in VAT-Meldung des ö. Händlers)
5.   OMP verkauft Ware im eigenen Namen an GB-Endkunden mit britischer Umsatzsteuer
6.   …und führt diese an britische Steuerbehörde ab.

Achtung! Nicht alle Onlinemarktplätze sind gleich
Heinz Kogler
                   Enterprise Europe Network

     Neuerungen im EU-Fernabsatzhandel
                        Verkauf ab Werk
             Reihengeschäftslieferungen
Rechnungslegung bei B2B Dienstleistungen
Onlinehandel
Neuerungen im intra-EU-Fernabsatz Handel (B2C) ab 1.7.2021
• Versandhandelslieferungen an Konsumenten werden grundsätzlich im Bestimmungsland
  besteuert (keine länderweise Versandhandelsschwelle mehr!)
• Ausnahme: Versandhandels-Umsatz mit Rest-EU nur bis zu 10.000 € p.a.
  (Optierung aber möglich)
• Einmalige Registrierung (Sitzland) über finanzonline.at (One-Stop-Shop)
• Rechnungen werden mit (unterschiedlichen) MwSt.-Sätzen ausgestellt, Deklarierung im
  OSS, Abführung an MS erfolgt zentral
Verkauf „ab Werk“
• Ein Wirtschaftsbeteiligter in der EU (AT) verkauft die Waren an den Käufer im Drittland.
• Die Ausfuhrrechnung wird ohne Umsatzsteuer ausgestellt.
• UK organisiert die Beförderung der Waren.
• AT ist Vertragspartner von UK und stellt die Ausfuhrrechnung ohne Umsatzsteuer aus, da mit
  UK vereinbart wurde, dass die Waren ausgeführt werden müssen (AT nimmt die steuerfreie
  Ausfuhrlieferung § 6 Abs.1 iVm § 7 UStG in Anspruch). Aus diesem Grund hat AT über das
  Verbringen der Waren aus dem Zollgebiet der Union bestimmt.
• AT ist somit Ausführer gemäß Artikel 1 Z 19 Buchstabe b) i) UZK-DA (Schritt 2 - unabhängig
  davon, wer die Verbringung der Waren aus dem Zollgebiet beauftragt).
Reihengeschäftslieferung nach UK
Variante 1: Transport von AT beauftragt
                                                                           Kunde aus
• DE beauftragt AT mit Versendung der Waren an UK (Drittland)

• AT erteilt Transportauftrag für Beförderung direkt an UK

• AT ist somit befugt, zu bestimmen, und hat über das
  Verbringen der Waren aus dem Zollgebiet der Union bestimmt

• AT ist Ausführer gemäß Artikel 1 Z 19 Buchstabe b) i) UZK-DA

• AT ist auch "steuerrechtlicher Ausführer" (Unternehmen,
  welches die steuerfreie Ausfuhrlieferung bewirkt) mit          ordert                für Abnehmer in UK
                                                                 Ware in
  Rechnungsvermerk:
  "Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. § 6 Abs. 1 iVm § 7 UStG"
Reihengeschäftslieferung nach UK
Variante 2 - Transport durch DE veranlasst
• DE veranlasst die Beförderung direkt an UK
                                                                               Kunde aus

• DE ist befugt, zu bestimmen, und hat über das Verbringen der Waren aus
  dem Zollgebiet der Union bestimmt

• DE ist somit Ausführer gemäß Artikel 1 Z 19 Buchstabe b) i) UZK-DA

• AT ist „steuerrechtlicher Ausführer“ (Unternehmen, welches die steuerfreie
  Ausfuhrlieferung bewirkt) mit Rechnungsvermerk:
  „Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. § 6 Abs. 1 iVm § 7 UStG"

Hinweis:                                                        ordert
                                                                Ware in              für Abnehmer in UK
• Zusätzliche Angabe für steuerliche Zwecke von AT in der Ausfuhranmeldung
  mit dem Code „5EXU“ (UID des Ausführers nach den umsatzsteuerrechtlichen
  Bestimmungen) und dessen „AT-UID“ möglich
Reihengeschäftslieferung nach UK
Variante 3 - Transport durch UK veranlasst
                                                                               Kunde aus
• DE ist Vertragspartner von UK und stellt die Ausfuhrrechnung
  ohne Umsatzsteuer aus, da mit UK vereinbart wurde, dass die
  Waren ausgeführt werden müssen (DE nimmt die steuerfreie
  Ausfuhrlieferung §6 Abs. 1 iVm §7 USTG in Anspruch). Aus diesem
  Grund hat DE über das Verbringen aus dem Zollgebiet bestimmt.
• DE ist somit Ausführer gemäß Artikel 1 Z 19 Buchstabe b) i) UZK-
  DA. DE ist auch „steuerrechtlicher Ausführer“ (Unternehmen,
  welches die steuerfreie Ausfuhrlieferung bewirkt) mit
  Rechnungsvermerk „Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. § 6 Abs. 1
  iVm § 7 UStG".
                                                                     ordert
• AT verkauft an DE mit ö. USt.                                      Ware in          für Abnehmer in UK
Reihengeschäft: EU-Lieferant/Bezug direkt aus UK

• AT ordert Ware in FR
• FR ordert Ware in UK
• Ware von UK direkt nach AT
• Im Einzelfall zu klären!
Kriterien:
• „verzollt/versteuert“ vs. „unverz./unv.st.“
• „bewegte Lieferung“ vs. „ruhende Lfg.“
                                                ordert Ware in
Dienstleistungen B2B von AT nach UK
• Reverse-charge ist für die meisten „sonstigen Leistungen“
  weiterhin anwendbar, allerdings ohne UID-Nr und ZM
• Unternehmereigenschaft des Kunden ist gegenüber der ö. Finanz
  nachzuweisen durch dokumentierte Überprüfung der VAT
  Nummer:

Check a UK VAT number - GOV.UK (www.gov.uk).
• Nettorechnung wird ausgestellt
• Hinweis auf reverse charge/Steuerschuld beim Empfänger ist nötig
• Formulierungsvorschlag: „reverse charge: customer to account for
  VAT to HMRC
• Registrierung in UK ist dafür nicht nötig
Dienstleistungen B2B von UK nach AT

Grundregel
• Steuerbar und steuerpflichtig in AT
• Reverse-Charge in AT
• USt.-Berechnung bzw. Erklärung in UVA Feld 057;
  Vorsteuerabzug möglich
Ihre Fragen aus dem Chat

             Q&A
Bleiben wir in Kontakt!

               Kontakt der Wirtschaftskammerexperten
Michael Gray           Herbert Herzig         Heinz Kogler
Außenwirtschaft        Finanz- und            Enterprise Europe
Center London          Steuerpolitik          Network
london@wko.at          brexit@wko.at          brexit@wko.at
T +44 20 7584 4411     T +43 5 90 900 5590    T +43 5 90 900 5590
Weitere Termine
                    Brexit Hürdenlauf für Fortgeschrittene

Dienstreise, Entsendung und      Auswirkungen und neue Chancen
Aufenthalt                       für den Agrar- und
                                 Lebensmittelbereich

11.05.2021 | 11.00 – 12.00 Uhr   10.9. 2021 | 11.00 – 12.00 Uhr
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