Brexit Hürdenlauf für Fortgeschrittene - Neue Regeln und Hürden im Geschäft mit den Briten - WKO
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Hinweise • Sie haben das Webinar-Programm heute gestaltet • Noch nicht mit Drittlandesexporten vertraut? Machen Sie sich schlau: Basiswissen Zoll: Ausfuhr von Waren aus der EU - WKO.at Basiswissen: Einfuhr von Waren in die EU - WKO.at Exporte in Nicht-EU-Länder - WKO.at Ausfuhrnachweise bei Exporten in ein Drittland Exporte in Nicht-EU-Länder FAQ • Sie haben Fragen? Nutzen Sie bitte die Chatfunktion • Das Webinar wird aufgezeichnet • Folien, Links und Aufzeichnung erhalten Sie per Email
Programm Wirtschaftslage, Chancen und Risiken • Christian Kesberg | AußenwirtschaftsCenter London Zoll und Steuern – Neue Regeln und Hürden • Michael Gray | AußenwirtschaftsCenter London • Herbert Herzig | Finanz- und Steuerpolitik • Heinz Kogler | Enterprise Europe Network Questions & Answers
Christian Kesberg Österreichischer Wirtschaftsdelegierter AußenwirtschaftsCenter London Brexitannien in der Covid-Aufwachstation
… Covid Turnaround Plague Island (> 4 Mil. Infektionen | > 128.000 Tote) • Gesundheitssystem | Hohe Bevölkerungsdichte | Soziale Ungleichgewichte als „Altlasten“ • Politisches Missmanagement und langer Bremsweg im Frühjahr Erschreckende Eskalation der 2. Pandemiewelle zur Jahreswende • Hoch-ansteckende Virusmutation | von politischem Zick-Zack Kurs frustrierte Bevölkerung als „Brandbeschleuniger“ • 7-Tage-Inzidenz steigt zeitweise über 700 (London über 1000) Hoher Leidensdruck erzwingt mutige – aber auch teure und riskante - Entscheidungen, die belohnt werden Beispiellose Impfkampagne ( knapp 50% der Bevölkerung teilimmunisiert) und konsequenter Lockdown von Jänner bis April • 7 Tages Inzidenz
… Brexit Saga – the last Season UK verlässt Zollunion, Binnenmarkt und harmonisiertes Umsatzsteuergebiet „Weihnachtswunder“ bringt seichtes Freihandelsabkommen Schwer verdaulich (1.500 Seiten Rechtstext), unambitioniert und wenig konstruktiv Innerhalb bekannter „roter Linien“ (Souveränität vs. unlauterer Wettbewerb) Nur eingeschränkte Rechtssicherheit für Unternehmen ABER: Wichtiges „atmosphärisches“ Fundament für geopolitische Kooperation Zölle und Quoten für Ursprungswaren auf Null (+ Regelungen zu Ausschreibungen, Schutz geistiger Eigentumsrechte und Übergangslösung für Datenschutz) FHA SCHWEIGT zu Steuern | Dienstleistungen (inkl. Finanzdienstleistungen) | Produkt- und Qualitätsstandards | Konformitätszeugnissen | Berufsqualifikationen „besser als nichts“ aber Hürdenlauf wird Königsdisziplin
… Deep Impact Förmliche Zollverfahren bei Ausfuhr und Einfuhr ins UK • Mehraufwand & Engpässe bei VK Einfuhrverzollung (zu wenig Zollspediteure) • Know-how Defizite bei Warenbegleitpapieren | Inadäquate und unerprobte Zollinfrastruktur • Enge nur bilaterale Kulminierung bei Ursprungsregeln | Fehleranfällige Selbstzertifizierung Ende der Personenfreizügigkeit • Massive Einschränkung der Entsendung zur Montage (nur mit eigenem Personal des Herstellers) • Hürden bei „intercompany transfers“ (Kosten | Lizenzen | Mindestgehälter | Qualifikationen) Keine Vereinfachungsmaßnahmen bei Umsatzsteuer • Registrierungspflichten im Versandhandel (Steuerberater oft sachlich nötig) • Keine erleichterten Dreieckgeschäfte mit britischer Beteiligung • MOSS-Verfahren nicht mehr anwendbar und MwSt.-Rückerstattung erschwert • „Reverse charge“ nur mehr für Dienstleistungen, nicht für Waren
… Brexit and Britain “Messaging Dilemma”: Mangelhafte Vorbereitung britischer Unternehmen • Intransparenz und Verbalkosmetik im innenpolitischen Brexit-Spannungsfeld Finanzplatz London merkbar (aber nicht schwer) betroffen • Amsterdam überholt London als Aktienhandelsplatz Fischereiexporte kommen zum Erliegen Holpriger Beginn der „neuen“ EU – UK Partnerschaft • „Impfkrieg“ | Ratifikation durch EU Parlament | Status EC Delegation | Hardliner David Frost Untied statt United: Bedrohung des Staatenbundes mit Schottland und Nordirland • Brexit-Vollzug stärkt schottische Unabhängigkeitsbewegung • Paradoxe „Notlösung“ für Nordirland (Verbleib in Binnenmarkt und Zollunion) führt zu Versorgungsengpässen und Eskalation der Gegensätze gewaltbereiter „Fraktionen“
… The Covid / Brexit Recovery Ward Historischer Wirtschaftseinbruch (schwerste Rezession seit 1706) • Auch Industrie und Bauwirtschaft von Frühjahrswelle schwer betroffen BIP 2020: - 9,9% (2021: +5,1% | 2022: +5,5%) • Negative Brexit-Effekte verzögern Rückkehr in „Gewinnzone“ bis 2023 • ABER: Aufbruchsstimmung durch Impfkampagne optimistische Prognosen Nachholschub bei Anlageinvestitionen erst 2022 • Konsumnachfrage erholt sich schon 2021 Budgetdefizit von -19,6% katapultiert Staatsschuldenquote auf 111,7% • Finanzierbar dank niedriger Zinsen und massivem Anstieg der Sparquote aber Steuerkompromisse unvermeidlich (Erhöhung Körperschaftssteuer 2023: 19% auf 25%) Langzeiteffekte auf Produktivitätsentwicklung befürchtet • Weniger Wettbewerb (Brexit) | Dauerarbeitslosigkeit | Schwache Eigenkapitalbildung
… The Austrian Connection Gute Geschäfte: 2018 (+7,5%) | 2019 (+7,2%) • Ergebnis 2019: Waren 4,5 Mrd. (von „Brexitlagern“ aufgeblasen) | DL 2,75 Mrd. • EUR 2 Mrd. Bilanzüberschuss Ausfuhrrückgang 2020: -9,7% | trotz Brexit / Covid Doppelkeule im EU Schnitt • Einbruch bei lohngefertigten PKWs | Industriezulieferungen überraschend stabil Einbruch bei DL-Exporten 2020: -17,2% | massives Minus im Reiseverkehr Gemischter Satz bei 250 Niederlassungen (EUR 25 Mrd. Umsatz / 50.000 Mitarbeiter) • Abhängig vom „Gesundheitszustand“ der Zielbranche aber viele Covid-Gewinner • Kapitalstarke „Nischenspieler“ profitieren von Flurbereinigung Große Akteure gut auf Brexit vorbereitet | KMUs sind Sorgenkinder • Covid–Krisenmanagement überlagert Brexit-Vorbereitungen
…“Never let a good crisis go to waste” (W. Churchill) Bauwirtschaft: Öffentliche Beschaffung und Förderungen • Straßen, Schiene (Highspeed-Rail HS2 | Ausbau des Personennahverkehrs | GBP 27 Mrd. Investitionen in das Straßennetz), Telecom, Schulen • Energieeffizienz von Gebäuden | Green Building Gesundheitswirtschaft: Investitionen in Krankenhäuser und Beschaffungsinitiativen Maschinenbau: Nachrüstungsschub 2021/22 | Bedarf nach Industrie 4.0 Lösungen Handel: Liefermöglichkeiten durch Strukturwandel im Einzelhandel und Substitution von Überseeimporten Andere: Intakte Chancen in wenig von Pandemie betroffenen Sektoren (IT, Lebensmittel, Versorgungsunternehmen, Banken, Versicherungen und Logistik) Wissensknoten und Kooperationsplattform für Tech-Firmen und Start ups Beteiligungen an internationalen Projekten (über britisch Netzwerke und Partner)
THERE IS LIFE AFTER BREXIT
Michael Gray, AC London Herbert Herzig, Finanz- und Steuerpolitik Heinz Kogler, Enterprise Europe Network Zoll und Steuern Neue Regeln und Hürden
Sonderfall Nordirland Um einem häufigen Missverständnis vorzubeugen… • England + Schottland + Wales = Großbritannien Schottland • Großbritannien + Nordirland = Vereinigtes Königreich Nordirland Nordirland-Protokoll zum Kooperationsabkommen • Sonderregelung für Warenlieferungen nach Nordirland Republik Irland • Warenlieferung EU > Nordirland: Abwicklung als steuerfreie (EU) innergemeinschaftliche Lieferung Wales • Warenlieferung EU > Nordirland über GB: Transitverfahren England • Dienstleistungserbringung nach Nordirland: Behandlung wie bei Dienstleistungserbringung nach GB
Sonderfall Nordirland • Nordirland ist weiterhin im EU- Mehrwertsteuersystem • UID-Nr. beginnt statt mit GB mit XI… Weiterhin anwendbar: • innergemeinschaftliche Lieferungen mit UID- Nummern • EU-Dreiecksgeschäftsregelung mit 3 bet. Ländern • EU-Reverse-Charge-Regelung (UID-Nr. ZM)
Herbert Herzig WKÖ Finanz- und Steuerpolitik Warenlieferungen von AT nach UK - Ausfuhr Ursprungsregeln im Abkommen Incoterms Vorübergehende Ausfuhr aus EU nach UK Rückwaren
Warenlieferungen von AT nach GB – Ausfuhr aus AT • Ausfuhren aus AT/EU aus zollrechtlicher Sicht unproblematisch. • Anfängliche Schwierigkeiten durch fehlende Bestätigungen der Ausgangszollstelle im Schwinden. • Alternativnachweise sind möglich. • Wissen hat sich durchgesetzt, dass Lieferungen nach UK seit 1.1.2021 nicht als ig Lieferungen behandelt werden können und UK wie jedes Drittland zu behandeln ist.
Ursprungsregeln im Handels- und Kooperationsabkommen • Erfasst sind lediglich Waren mit Ursprung in der EU (Ausfuhr) und Waren mit Ursprung in UK (und Nordirland) • Der Ursprung der Ware ist ausschlaggebend, nicht der Ort der Rechnungslegung oder der Verzollung. • Ursprungserzeugnisse der EU sind in der EU nicht zollbegünstigt, ebenso wenig wie Ursprungserzeugnisse von UK in UK. • Was ist ein Ursprungserzeugnis? Ein Produkt, dass das in der Ursprungsliste festgelegte Ursprungskriterium erfüllt! (ANHANG ORIG-2:ERZEUGNISSPEZIFISCHE URSPRUNGSREGELN)
Ursprungsregeln im Handels- und Kooperationsabkommen Beispiel • Kapitel 88 Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon: • 88.01-88.05 -> CTH oder MaxNOM 50 % (EXW) • CTH = Wechsel der 4-stelligen Position des Harmonisierten Systems oder • MaxNOM 50% (EXW) = NOM – Non Originating Material. Der Anteil der Vormaterialien, die ihren Ursprung nicht in der EU und nicht im VK haben, darf 50% des Ab-Werk-Preises nicht übersteigen
Ursprungsregeln im Handels- und Kooperationsabkommen Nachweis der Ursprungseigenschaft • innerhalb der EU die Lieferantenerklärung (Anhang 22-15 – 22-16 DA) • für Lieferungen in das VK die Erklärung zum Ursprung Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht (REX-Nummer des EU-Exporteurs) erklärt, dass diese Waren, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, präferenzbegünstigte Ursprungserzeugnisse der EU sind. (Ort und Datum)..................................... (Name des Ausführers)…………………………………….. • Keine dichterischen Freiheiten bei der EzU!!!! • REX „Ermächtigter Ausführer“
Ursprungsregeln im Handels- und Kooperationsabkommen Muss ich mich mit dem Handelsabkommen auseinandersetzen? Folgende Vorgangsweise wird empfohlen: 1. Schritt – Prüfung des Zollsatzes auf dem angefragten Produkt www.trade-tariff.service.gov.uk/sections 2. Schritt – wenn Zollsatz 0 braucht man sich nicht mit dem Handelsabkommen beschäftigen und auch keinen Ursprungsnachweis im Sinne des Abkommens ausstellen. Es entfallen daher die weiteren Schritte 3. Schritt – wenn der Zollsatz größer als 0 ist, erfolgt die Prüfung, ob die Ursprungsregel erfüllt wird. 4. Schritt – wenn die Ursprungsregel erfüllt wird– bei Eigenproduktion das Kriterium der Ursprungsliste, bei Handelsware Lieferantenerklärung – Ausstellung eines präferentiellen Ursprungsnachweises.
Incoterms Nur rudimentäre Kenntnisse der INCOTERMS? • „Was bedeutet DDP, kann ja nicht so schlimm sein!“ • Welche Pflichten hat der Verkäufer bei EXW?
Vorübergehende Ausfuhr aus EU nach UK • Berufsausrüstung, Ware zur Ansicht Carnet ATA - WKO.at oder • Ausfuhr – vorübergehende Verwendung im VK – Wiederausfuhr – Rückwarenabfertigung in den EU-27
Rückware (1/2) Aus EU ausgeführte Ware soll in unverändertem Zustand aus UK wieder in EU eingeführt werden • Wann erfolgte die Ausfuhr? VOR oder NACH dem 1.1.2021? Ausfuhr VOR dem 1.1.2021 • Rückwaren-Bestimmungen in Artikel 203 UZK. Beantragte Wiedereinfuhr muss innerhalb von drei Jahren in unverändertem Zustand erfolgen. • Rückwarennachweis durch Beförderungspapiere und erforderlichenfalls durch andere relevante Unterlagen (alle Dokumente, durch die Verbringen aus Gebiet der EU nach UK plausibel nachgewiesen wird) • Beförderungspapiere sind beispielsweise CMR-Frachtbrief, CIM-Frachtbrief, Konnossement, multimodales Konnossement oder Luftfrachtbrief.
Rückware (2/2) Ausfuhr NACH dem 1.1.2021 • Die Bestimmungen der Rückwaren sind im Artikel 203 UZK festgelegt. Die beantragte Wiedereinfuhr muss innerhalb von drei Jahren in unverändertem Zustand erfolgen. • Der Rückwarennachweis ist durch Dokumente, aus denen die Identität eindeutig ersichtlich ist zu führen. Zollanmeldung oder Rückwarenauskunftsblatt INF 3.
Michael Gray AussenwirtschaftsCenter London Warenlieferungen von AT nach UK - Einfuhr Onlinehandel Häufige Abwicklungsmodelle
Warenlieferungen von AT nach UK – Einfuhr in UK • Voraussetzungen: o GB EORI für Importanmeldung o VAT-Registrierung in GB o Abgabe Importanmeldung über CDS oder CHIEF • Alleingang oder… o Fiskalvertretung? o Zollvertretung? Indirekt oder direkt? • Stufenweise Einführung von Zollkontrollen • Nordirland: XI EORI, XI VAT-Nummer, Betreuung durch Trader Support Service
Onlinehandel von AT nach UK Viele Konstellationen, fünf Grundsatzfragen… 1 2 3 4 5 Lieferung nach aus Lagerbeständen Gesamtwert B2C oder B2B? Verkauf über Großbritannien in Großbritannien unter oder eigenen Webshop oder Nordirland? oder Österreich? über GBP 135? oder Online- marktplatz?
Onlinehandel von AT nach UK Häufige Abwicklungsmodelle (1/3) Direktlieferung an Privatperson (B2C) in GB aus Lagerbeständen in AT Gesamtwert unter GBP 135: • Importanmeldung, aber keine Zölle • britische Umsatzsteuer statt Einfuhrumsatzsteuer = umsatzsteuerliche Registrierung im VK Gesamtwert über GBP 135: • Importanmeldung, Zölle nach „UK Global Tariff“ • Einfuhrumsatzsteuer • Verkauf inkl. oder exkl. Steuern und Abgaben
Onlinehandel von AT nach UK Häufige Abwicklungsmodelle (2/3) Direktlieferung an Unternehmen (B2B) in GB aus Lagerbeständen in AT Gesamtwert unter GBP 135: • Importanmeldung, aber keine Zölle • britische Umsatzsteuer statt Einfuhrumsatzsteuer ABER in der Regel keine umsatzsteuerliche Registrierung im VK notwendig, da Reverse Charge Verfahren zur Anwendung kommt Gesamtwert über GBP 135: • Importanmeldung, Zölle nach „UK Global Tariff“ • Einfuhrumsatzsteuer • Zuständigkeiten in Handelsklauseln / Incoterms festgelegt
Onlinehandel von AT nach UK Häufige Abwicklungsmodelle (3/3) Lieferung an Privatperson (B2C) in GB aus Lagerbeständen in GB über Onlinemarktplatz 1. öst. Händler registriert sich zur britischen Umsatzsteuer… 2. …und führt die Waren ins GB-Lager ein • Einfuhrumsatzsteuer wird vom ö. Händler in seiner VAT-Meldung erklärt • Einfuhranmeldung, Zölle nach „UK Global Tariff“ 3. Bestellung durch GB-Endkunden 4. Nullprozentumsatz an OMP (Erklärung in VAT-Meldung des ö. Händlers) 5. OMP verkauft Ware im eigenen Namen an GB-Endkunden mit britischer Umsatzsteuer 6. …und führt diese an britische Steuerbehörde ab. Achtung! Nicht alle Onlinemarktplätze sind gleich
Heinz Kogler Enterprise Europe Network Neuerungen im EU-Fernabsatzhandel Verkauf ab Werk Reihengeschäftslieferungen Rechnungslegung bei B2B Dienstleistungen
Onlinehandel Neuerungen im intra-EU-Fernabsatz Handel (B2C) ab 1.7.2021 • Versandhandelslieferungen an Konsumenten werden grundsätzlich im Bestimmungsland besteuert (keine länderweise Versandhandelsschwelle mehr!) • Ausnahme: Versandhandels-Umsatz mit Rest-EU nur bis zu 10.000 € p.a. (Optierung aber möglich) • Einmalige Registrierung (Sitzland) über finanzonline.at (One-Stop-Shop) • Rechnungen werden mit (unterschiedlichen) MwSt.-Sätzen ausgestellt, Deklarierung im OSS, Abführung an MS erfolgt zentral
Verkauf „ab Werk“ • Ein Wirtschaftsbeteiligter in der EU (AT) verkauft die Waren an den Käufer im Drittland. • Die Ausfuhrrechnung wird ohne Umsatzsteuer ausgestellt. • UK organisiert die Beförderung der Waren. • AT ist Vertragspartner von UK und stellt die Ausfuhrrechnung ohne Umsatzsteuer aus, da mit UK vereinbart wurde, dass die Waren ausgeführt werden müssen (AT nimmt die steuerfreie Ausfuhrlieferung § 6 Abs.1 iVm § 7 UStG in Anspruch). Aus diesem Grund hat AT über das Verbringen der Waren aus dem Zollgebiet der Union bestimmt. • AT ist somit Ausführer gemäß Artikel 1 Z 19 Buchstabe b) i) UZK-DA (Schritt 2 - unabhängig davon, wer die Verbringung der Waren aus dem Zollgebiet beauftragt).
Reihengeschäftslieferung nach UK Variante 1: Transport von AT beauftragt Kunde aus • DE beauftragt AT mit Versendung der Waren an UK (Drittland) • AT erteilt Transportauftrag für Beförderung direkt an UK • AT ist somit befugt, zu bestimmen, und hat über das Verbringen der Waren aus dem Zollgebiet der Union bestimmt • AT ist Ausführer gemäß Artikel 1 Z 19 Buchstabe b) i) UZK-DA • AT ist auch "steuerrechtlicher Ausführer" (Unternehmen, welches die steuerfreie Ausfuhrlieferung bewirkt) mit ordert für Abnehmer in UK Ware in Rechnungsvermerk: "Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. § 6 Abs. 1 iVm § 7 UStG"
Reihengeschäftslieferung nach UK Variante 2 - Transport durch DE veranlasst • DE veranlasst die Beförderung direkt an UK Kunde aus • DE ist befugt, zu bestimmen, und hat über das Verbringen der Waren aus dem Zollgebiet der Union bestimmt • DE ist somit Ausführer gemäß Artikel 1 Z 19 Buchstabe b) i) UZK-DA • AT ist „steuerrechtlicher Ausführer“ (Unternehmen, welches die steuerfreie Ausfuhrlieferung bewirkt) mit Rechnungsvermerk: „Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. § 6 Abs. 1 iVm § 7 UStG" Hinweis: ordert Ware in für Abnehmer in UK • Zusätzliche Angabe für steuerliche Zwecke von AT in der Ausfuhranmeldung mit dem Code „5EXU“ (UID des Ausführers nach den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen) und dessen „AT-UID“ möglich
Reihengeschäftslieferung nach UK Variante 3 - Transport durch UK veranlasst Kunde aus • DE ist Vertragspartner von UK und stellt die Ausfuhrrechnung ohne Umsatzsteuer aus, da mit UK vereinbart wurde, dass die Waren ausgeführt werden müssen (DE nimmt die steuerfreie Ausfuhrlieferung §6 Abs. 1 iVm §7 USTG in Anspruch). Aus diesem Grund hat DE über das Verbringen aus dem Zollgebiet bestimmt. • DE ist somit Ausführer gemäß Artikel 1 Z 19 Buchstabe b) i) UZK- DA. DE ist auch „steuerrechtlicher Ausführer“ (Unternehmen, welches die steuerfreie Ausfuhrlieferung bewirkt) mit Rechnungsvermerk „Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. § 6 Abs. 1 iVm § 7 UStG". ordert • AT verkauft an DE mit ö. USt. Ware in für Abnehmer in UK
Reihengeschäft: EU-Lieferant/Bezug direkt aus UK • AT ordert Ware in FR • FR ordert Ware in UK • Ware von UK direkt nach AT • Im Einzelfall zu klären! Kriterien: • „verzollt/versteuert“ vs. „unverz./unv.st.“ • „bewegte Lieferung“ vs. „ruhende Lfg.“ ordert Ware in
Dienstleistungen B2B von AT nach UK • Reverse-charge ist für die meisten „sonstigen Leistungen“ weiterhin anwendbar, allerdings ohne UID-Nr und ZM • Unternehmereigenschaft des Kunden ist gegenüber der ö. Finanz nachzuweisen durch dokumentierte Überprüfung der VAT Nummer: Check a UK VAT number - GOV.UK (www.gov.uk). • Nettorechnung wird ausgestellt • Hinweis auf reverse charge/Steuerschuld beim Empfänger ist nötig • Formulierungsvorschlag: „reverse charge: customer to account for VAT to HMRC • Registrierung in UK ist dafür nicht nötig
Dienstleistungen B2B von UK nach AT Grundregel • Steuerbar und steuerpflichtig in AT • Reverse-Charge in AT • USt.-Berechnung bzw. Erklärung in UVA Feld 057; Vorsteuerabzug möglich
Ihre Fragen aus dem Chat Q&A
Bleiben wir in Kontakt! Kontakt der Wirtschaftskammerexperten Michael Gray Herbert Herzig Heinz Kogler Außenwirtschaft Finanz- und Enterprise Europe Center London Steuerpolitik Network london@wko.at brexit@wko.at brexit@wko.at T +44 20 7584 4411 T +43 5 90 900 5590 T +43 5 90 900 5590
Weitere Termine Brexit Hürdenlauf für Fortgeschrittene Dienstreise, Entsendung und Auswirkungen und neue Chancen Aufenthalt für den Agrar- und Lebensmittelbereich 11.05.2021 | 11.00 – 12.00 Uhr 10.9. 2021 | 11.00 – 12.00 Uhr
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