Schriftliche Kleine Anfrage

 
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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                             Drucksache   21/18265
21. Wahlperiode                                                                        10.09.19

                          Schriftliche Kleine Anfrage
                       des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 04.09.19

                                und   Antwort des Senats

         Betr.:   100 Tage Elektroroller in Hamburg

                  Polizeisprecher Ulf Wundrack sagte in einem Artikel der Zeitung „Die Bild“
                  vom 21.07.2019: „Seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugverord-
                  nung am 15.06.2019 war festgestellt worden, dass sich viele Fahrzeugführer
                  nicht an die geltenden Verkehrsregeln halten. Das Befahren des Gehwegs
                  stellt dabei den häufigsten Verstoß dar. Auch stellten die Beamten immer
                  wieder fest, dass private Elektrokleinstfahrzeuge ohne einen gültigen Versi-
                  cherungsschutz geführt werden.“ Diese Aussage überrascht nicht.

                  Da es sich bei den benannten Elektrokleinstfahrzeugen um ein neues Ver-
                  kehrsmittel handelt, Regeln und Möglichkeiten zahlreichen Menschen daher
                  noch nicht vertraut sein dürften, konnte mit Schwierigkeiten bei der Einfüh-
                  rung dieses neuen Verkehrsträgers gerechnet werden.

                  Die E-Scooter im Besonderen stellen allerdings noch eine Reihe weiterer
                  Herausforderungen. So landen, Berichten aus Marseille zufolge, etliche E-
                  Scooter öfters vorsätzlich im Hafenbecken, wo sie, aufgrund der verbauten
                  Akkumulatoren ein erhebliches Belastungsrisiko für die Wasserqualität bil-
                  den.

                  Darüber hinaus stellt die Bewirtschaftung der vielen kleinen Fahrzeuge einen
                  erheblichen Organisationsaufwand dar, für den, um ein flächendeckendes
                  Angebot zu gewährleisten, eine Menge öffentlicher Raum beansprucht wird.
                  Das wiederrum wirkt sich auch auf das Stadtbild aus, sicher nicht immer posi-
                  tiv.

                  Ferner steht auch noch der Beweis dafür aus, dass der von einigen Altpartei-
                  en als Säule der Verkehrswende proklamierte E-Roller tatsächlich diese
                  sagenumwobene ökologische Bilanz aufweist, die ihm nachgesagt wird.

                  Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:

                  Allgemeines
                  1.   Wie viele E-Scooter wurden bisher von welchen Verleihern im Hambur-
                       ger Stadtgebiet eingesetzt?
         Mit Bird, Circ, Lime, Tier und VOI sind derzeit fünf Sharing-Dienste in Hamburg aktiv.
         Die Gesamtzahl aller zur Leihe angebotenen E-Scooter beläuft sich derzeit auf circa
         3 000.
                  2.   Wie hoch sind die Anschaffungspreise der verschiedenen verwendeten
                       E-Scooter-Modelle?
Drucksache 21/18265     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.
         3.   Hält der Senat es für relevant in Erfahrung zu bringen, welchen Ver-
              kehrsträger die Nutzer von E-Rollern in der Regel gewählt haben, als
              noch keine E-Roller durch Verleihfirmen zu Verfügung gestanden
              haben?
              a.   Wenn nein, warum nicht und wie will der Senat dann feststellen, wie
                   viele Nutzer von E-Rollern nun auf ihr Auto gänzlich oder teilweise
                   verzichten?
              b.   Wenn ja, mit welchen Methoden/Mitteln, zum Beispiel Beauftragung
                   von Firmen, die sich auf Ermittlung solcher Zahlen spezialisiert
                   haben, oder aus anderen Quellen, bitte mit Quellenangabe, bringt
                   der Senat in Erfahrung, welchen Verkehrsträger der Nutzer eines
                   E-Rollers ohne den E-Roller genutzt hätte?
         4.   Wenn der Senat keine eigenen Methoden/Mittel anwendet, wie erhält der
              Senat Informationen darüber, welche Verkehrsträger die jetzigen Nutzer
              von E-Roller genutzt haben, als dieser noch nicht zu Verfügung stand?
Grundsätzlich hat die zuständige Behörde ein Interesse daran, Informationen über das
Nutzerverhalten von E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern zu erhalten. Über geeignete
Möglichkeiten einer Erhebung beziehungsweise Evaluation wird zu einem späteren
Zeitpunkt entschieden, wenn der Markt sich stabilisiert hat.
         5.   Liegen dem Senat Beschwerden von Bürgern, Institutionen oder sonsti-
              gen Quellen hinsichtlich der seit Juni 2019 in Hamburg im Einsatz
              befindlichen E-Roller durch Verleihfirmen vor?
Ja.
         6.   Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat nach den ersten rund 100
              Tagen der Nutzung von E-Rollern durch Verleihfirmen im Hamburger
              Stadtgebiet?
Grundsätzlich begrüßt Hamburg die Implementierung innovativer Mobilitätskonzepte
zur Personenbeförderung. Die zuständige Behörde hat mit allen derzeit in Hamburg
aktiven Anbietern eine freiwillige Vereinbarung getroffen, in der unter anderem Rege-
lungen zur Organisation des Angebots, zum Parken und zur Anzahl der E-Scooter
enthalten sind. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt eines geordneten
Stadtbildes und zur Verkehrssicherheit geleistet. E-Scooter können als Teil der
Mikromobilität perspektivisch ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der sogenannten
ersten und letzten Meile sowie kurzer, innerstädtischer Wege sein.
         7.   Wenn aus Sicht des Senats die Vorteile überwiegen, wie will der Senat
              dafür Sorge tragen, dass auch Stadtteile in Randlage in den Genuss
              dieser Vorteile kommen?
Eine räumliche Verteilung der E-Scooter in Stadtregionen, in denen eine geringere
Nachfrageintensität zu erwarten ist, würde ausdrücklich begrüßt. Die räumliche Vertei-
lung der E-Scooter erfolgt in eigener Verantwortung durch die Anbieter. Im Rahmen
eines Pilotprojekts zwischen dem Anbieter VOI und der Hochbahn werden aktuell
zudem an der U-Bahn-Station Berne sowie am S-Bahn-Haltepunkt Poppenbüttel E-
Scooter zum Verleih angeboten.
         8.   Wie steht der Senat zur Helmpflicht in Bezug auf die Nutzung von
              E-Rollern?
Die Benutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ist in der Verordnung über die Teilnahme
von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinfahrzeuge-Verordnung
– eKFV) geregelt. Eine Helmpflicht ist nach der eKFV nicht vorgesehen.
Generell wird – wie auch beim Radfahren – von der Polizei sowie dem Bundesministe-
rium für Verkehr und digitale Infrastruktur die freiwillige Nutzung eines Helms bei die-
ser Verkehrsart empfohlen.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode   Drucksache 21/18265

         9.   Wie begegnet der Senat dem Umstand, dass sich zahlreiche Nutzer von
              E-Rollern nicht an die Vorschrift halten, ausschließlich den Radweg zu
              nutzen und tagtäglich Fußgängerzonen wie die Spitaler Straße oder Fla-
              niermeilen wie die Flutschutzanlage an den Landungsbrücken nutzen?
Die Polizei Hamburg hat frühzeitig auf die Entwicklung von Elektrokleinstfahrzeugen
(eKF) mit präventiven und repressiven Maßnahmen reagiert.
Für Nutzerinnen und Nutzer von eKF ist ein Informations-Flyer zur Thematik entwi-
ckelt und an den örtlichen Polizeidienststellen ausgelegt worden. Darüber hinaus ste-
hen die zuständigen Behörden mit den Sharing-Anbietern im Kontakt, um das Nutzer-
verhalten zu verbessern.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeivollzugs werden durch zielgerichtete
Informationen fortlaufend für das Thema sensibilisiert. Im täglichen Dienst wird das
Verhalten von Führerinnen und Führern von eKF im Rahmen der personellen Res-
sourcen und in Abhängigkeit der Einsatzlage überwacht, Fehlverhalten sanktioniert
und über verkehrsgerechtes Verhalten informiert. Darüber hinaus wurden durch Poli-
zeikommissariate und die Fahrradstaffel bereits zielgerichtete Maßnahmen und eine
Großkontrolle mit der primären Ausrichtung der Überprüfung von eKF durchgeführt;
festgestellte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden konsequent verfolgt.
         10. Wie begegnet der Senat konkret dem Ärgernis der wild abgestellten
             E-Roller, die Bürgersteige einengen oder sogar blockieren?
Die Bezirksämter werden auf Basis der zwischen der Fachbehörde und den Betrei-
bern geschlossenen freiwilligen Vereinbarung tätig. Danach handeln sie anlassbezo-
gen und nach Abwägung der Umstände des Einzelfalls.
Die Polizei erreichten einzelne Hinweise und Unmutsäußerungen von Bürgern im
Zusammenhang mit eKF. Vorwiegend handelte es sich um Sachverhalte, in denen auf
Gehwegen gefahren wurde oder die Fahrzeuge nicht platzsparend geparkt wurden.
Den Hinweisen von Beschwerdeführern wird im Rahmen der Prioritätensetzung nach-
gegangen. Verkehrsbehindernd abgestellte eKF werden im Einzelfall durch die Polizei
beiseite gestellt. Eine Statistik über Beschwerden mit Bezug auf eKF wird bei der Poli-
zei nicht geführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 9.
         Nutzungsverhalten
         11. Ist dem Senat bekannt, welche Klientel mit welchem Anteil die E-Roller
             nutzen, aufgeschlüsselt nach
              a.   Touristen,
              b.   Berufspendler und
              c.   Sonstige?
Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor.
         12. Wie sieht die durchschnittliche, wöchentliche Leihstatistik für E-Roller
             aller Hamburger Verleihfirmen aus? Bitte pro Wochentag unterteilt in vol-
             len Stunden angeben?
         13. Wie sieht die Verleihstatistik für den Monat August 2019, gegliedert nach
             Verleihfirma oder wenn nicht darstellbar, über alle in Hamburg tätigen
             Verleihfirmen hinweg, aus?
Nach den momentan zur Verfügung stehenden Informationen werden E-Scooter pro
Tag im Durchschnitt etwa dreimal ausgeliehen. Für weitere Erkenntnisse fehlen der
zuständigen Behörde derzeit die Datengrundlagen.
         14. Wie lang ist die durchschnittlich zurückgelegte Strecke eines ausgelie-
             henen E-Rollers, gegliedert nach Verleihfirma oder wenn nicht darstell-
             bar, über alle in Hamburg tätigen Verleihfirmen hinweg?
Die durchschnittlich zurückgelegte Strecke eines ausgeliehenen E-Scooters beläuft
sich nach den zur Verfügung stehenden Daten auf circa 2,4 km pro Tag.

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         Ökologische Bilanz
         15. Wie oft lässt sich die jeweils verwendete Batterie durchschnittlich aufla-
             den, bevor diese verbraucht ist? Bitte pro in Hamburg tätige Verleihfirma
             angeben, falls nicht möglich, einen Durchschnittswert über alle Firmen
             angeben.
         16. Ist dem Senat bekannt, dass es eine Diskrepanz bezüglich der Angabe
             der Lebensdauer der in E-Rollern verwendeten Batterien zwischen Ver-
             leihfirmen und Studien gibt?
             Wenn ja, wie kontrolliert der Senat etwaige Angaben der Verleihfirmen,
             zum Beispiel durch (stichprobenartiges) Abgleichen von Identifikations-
             nummern (OCR-Code, Seriennummer oder Ähnliches)?
         17. Wie lange, gemessen in Tagen, ist ein E-Roller der in Hamburg tätigen
             Verleihfirmen durchschnittlich im Einsatz, bevor er ausgemustert werden
             muss? Bitte separiert nach Verleihfirma aufführen.
         18. Was sind die Gründe für die Ausmusterung von E-Rollern? Bitte mit dem
             häufigsten Grund fallend angeben.
         19. Wie viele E-Roller wurden von welcher in Hamburg tätigen Verleihfirma
             seit Beginn ihrer Tätigkeit bisher ausgemustert?
Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor.
         20. Erfolgt eine Wiederverwertung der ausgemusterten E-Roller? Bitte pro
             Verleihfirma detailliert darstellen?
Im Rahmen der zwischen Hamburg und allen aktiven Anbietern geschlossenen freiwil-
ligen Vereinbarung ist festgehalten, dass der Austausch gebrauchter E-Scooter mög-
lichst ressourcenschonend erfolgen sollte und Materialien ausgemusterter E-Scooter
in größtmöglichem Umfang wiederzuverwenden oder zu recyceln sind.
         21. Wie viele E-Roller sind, aufgeführt nach Verleihfirma, bisher verschwun-
             den?
Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor.
         22. Inwiefern kontrolliert der Senat die für die Evaluation benötigten Zahlen
             der Verleihfirmen?
Der zuständigen Behörde werden über eine Datenanbindung mit den Anbietern Daten
zur Auswertung zur Verfügung gestellt.
         23. Rechnet der Senat durch den Einsatz von Tausenden von E-Rollern mit
             einer Verbesserung der Luftqualität?
             Wenn ja, wie will er diese messen und dem E-Roller zuordnen?
         24. Ist für den Senat anhand seiner bisherigen Erkenntnisse erkennbar,
             dass der Einsatz der E-Roller sich bereits jetzt positiv auf die Luftqualität
             auswirkt?
Der Einfluss der Nutzung von E-Scootern auf die Luftqualität ist derzeit nicht ermittel-
bar.
         25. Ist es, wie in anderen Städten bereits geschehen, bereits dazu gekom-
             men, dass E-Roller aus Gewässern gefischt werden mussten?
             Wenn ja, wer führt die Bergung durch und wenn dies nicht die Verleih-
             firma ist, zu wessen Lasten gehen die durch die notwendige Bergung
             entstandenen Kosten?
In Gewässern im Zuständigkeitsbereich der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wur-
den bereits E-Scooter vorgefunden. Werden E-Scooter in Gewässern im Zuständig-
keitsbereich der HPA vorgefunden, wird ein von allen Verleihfirmen gemeinsam
benannter Ansprechpartner kontaktiert und zur sofortigen Entfernung aufgefordert.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode   Drucksache 21/18265

Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, werden die Roller durch Mitarbeiterinnen
beziehungsweise Mitarbeiter der HPA auf Kosten der Verleihfirma entfernt.
         26. Welche Umweltschäden können durch E-Roller in Gewässern auftreten,
             wenn diese sich
             a.   weniger als sieben Tage,
             b.   mehr als einen Monat,
             c.   ein Jahr und
             d.   länger
             im Wasser befinden?
Hiermit hat sich die zuständige Behörde bisher nicht befasst.
         Unfallzahlen
         27. Wie viele Unfälle mit E-Rollern wurden seit deren Inbetriebnahme in
             Hamburg festgestellt?
         28. Wie viele davon betrafen den E-Roller in Verbindung mit
             a.   Fußgängern,
             b.   Kfz,
             c.   Fahrrädern,
             d.   anderen E-Rollern,
             e.   sonstigen Verkehrsteilnehmern und
             f.   keiner Beteiligung eines anderen Verkehrsteilnehmers?
         29. In wie vielen Fällen ist der Unfallverursacher der Fahrer des E-Rollers
             gewesen?
         30. Wie viele Verletzte hat es in Summe bei diesen Unfällen gegeben?
         31. Wie viele der Verletzten waren davon Fahrer der E-Roller?
eKF werden in der Verkehrsunfalldatenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte
(EUSka) zurzeit nicht gesondert erfasst. Eine händische Auswertung mehrerer Hun-
dert Verkehrsunfallakten mit der Verkehrsbeteiligungsart „Übrige Kfz“ ist in der für die
Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht mög-
lich.
Die Verkehrsbeteiligungsart für die Erfassung von eKF wurde bundesweit festgelegt.
Eine Umsetzung in den bundesweiten Fachverfahren muss noch erfolgen.
         32. Bei wie vielen der Verletzten führte der Unfall zu einer stationären und
             bei wie vielen zu einer ambulanten Behandlung?
Sofern die Hamburger Plankrankenhäuser Daten zu Behandlungen nach derartigen
Unfällen gesondert erfasst haben, mussten bisher 50 Patientinnen beziehungsweise
Patienten ambulant und 39 Patientinnen beziehungsweise Patienten stationär behan-
delt werden.
         33. Weisen die bei diesen Unfällen verletzten Personen ein spezifisches
             Verletzungsbild auf?
             Wenn ja, welches? Bitte unterteilen Sie die Verletzungsbilder sinnvoll,
             zum Beispiel nach Kopfverletzungen, Brüchen, innere Verletzungen et
             cetera.
Soweit die Hamburger Plankrankenhäuser die entsprechenden Daten erfasst haben,
werden folgende Verletzungen angegeben:
 Kopfverletzungen, zum Beispiel Platzwunden, Gehirnerschütterungen,
 Verletzungen an den Extremitäten in Form von Frakturen und Luxationen,

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 Prellungen von Kopf, Gliedmaßen und Hüfte.
        34. Bei wie vielen der zu Schaden gekommenen Personen ist davon auszu-
            gehen, dass die Verletzungen zu bleibenden Schäden führen?
Hierzu kann keine valide Aussage getroffen werden.
        35. Wie misst der Senat die Verhältnismäßigkeit des Verkehrsträgers
            E-Roller zu dessen Unfallzahlen samt Unfallopfer?
Die eKFV sieht eine Evaluierung der Vorschrift bis zum 1. September 2023 hinsicht-
lich ihrer Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit,
basierend insbesondere auf den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Begleitung,
vor. Einen ersten Zwischenbericht, wie sich die Verordnung auf die Verkehrssicherheit
für insbesondere Kinder und ältere Menschen auswirkt, wird das Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur Ende des Jahres 2020 vorlegen.

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