Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Industriegebiet "Unter dem Benzinger Weg" - Zusammenfassende Erklärung gemäß 10a BauGB 02.04.2019
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Stadt Herrenberg Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Industriegebiet „Unter dem Benzinger Weg“ Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB 02.04.2019
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Industriegebiet „Unter dem Benzinger Weg“ Auftraggeber: Stadt Herrenberg Verfasser: KE LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH Fritz – Elsas – Straße 31 70174 Stuttgart Tel. +49 711 6454-2172 Fax +49 711 6454-2228 www.kommunalentwicklung.de Dipl.-Ing. Helga Lambart – Projektleiterin Stuttgart, den 02.04.2019 LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Zusammenfassende Erklärung „Unter dem Benzinger Weg“, Stadt Herrenberg Stand 02.04.2019 1. Planungsanlass Die große Kreisstadt Herrenberg gilt durch ihre vernetzte Lage südlich der Landeshauptstadt Stutt- gart und südlich des wirtschaftsstarken gemeinsamen Mittelzentrums Sindelfingen und Böblingen, verbunden durch die Bundesautobahn A 81, als einer der wichtigsten Wirtschaftsstandorte der Oberen Gäu-Region. Durch die Arrondierung der bestehenden Gewerbegebiete in Herrenberg-Gült- stein soll für einen ansässigen Betrieb, der derzeit keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten hat, Erweiterungsflächen geschaffen werden. Im ca. 5,0 ha großen Plangebiet, das östlich durch die Bundesautobahn A 81 und südlich durch die Kappstraße begrenzt ist, sind mit der Ausweisung als Industriegebiet planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen 3-Schicht-Betrieb mit zum Betrieb gehörigen Bürogebäuden geschaffen worden. 2. Verfahrensablauf Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB beschlossen am 07.11.2017 Ortsübliche Bekanntmachung 16.11.2017 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB beschlossen am 07.11.2017 Ortsübliche Bekanntmachung 16.11.2017 Öffentliche Auslegung vom 27.11.2017 bis 05.01.2017 3 Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 21.11.2017 Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) beschlossen am 26.06.2018 Ortsübliche Bekanntmachung 12.07.2018 Öffentliche Auslegung vom 23.07.2018 bis 31.08.2019 Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 17.07.2018 2. Offenlage Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) beschlossen am 18.12.2018 Ortsübliche Bekanntmachung 10.01.2019 Öffentliche Auslegung vom 21.01.2019 bis 04.02.2019 Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 19.12.2018 Als Satzung gem. § 10 (1) BauGB vom Gemeinderat beschlossen am 26.03.2019 In Kraft gesetzt gem. § 10 (3) BauGB durch Bekanntmachung am LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Zusammenfassende Erklärung „Unter dem Benzinger Weg“, Stadt Herrenberg Stand 02.04.2019 3. Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat hatte am 07.11.2017 beschlossen den Bebauungsplan „Unter dem Benzinger Weg“ aufzustellen. Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 27.11.2017 bis zum 05.01.2018 in Form einer Planoffenlage frühzeitig beteiligt. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die von der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 21.11.2017 mit Frist bis zum 05.01.2018 an der Planung beteiligt. Von 16 angehörten Trägern öffentlicher Belange und Behörden sind 12 Stellungnahmen eingegangen. Insgesamt wurde die Planung auf Basis der Stellungnahmen, der Ausarbeitung des Umweltberich- tes sowie der Anforderungen des Investors weiterentwickelt. Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen: 1. Die Erdgeschossfußbodenhöhe darf maximal 1,5 m (davor 1,0 m) von der festgesetzten Be- zugshöhe abweichen. 2. Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen (B.4) wird gem. § 9 Fernstraßengesetz (FStrG) dahingehend ergänzt, dass keinerlei bauliche Anlagen und Hochbauten (Garagen, Car- ports, Stellplätze, Werbeanlagen und Nebenanlagen nach § 14 BauNVO) im Schutzstreifen zu- lässig sind. 4 3. Entlang der Ohmstraße sind nun maximal 3 Zu- bzw. Abfahrten mit einer Breite bis zu 8 m zulässig. Im Vorentwurf waren 2 Zu- bzw. Abfahrten pro Grundstück zulässig. Die jetzige Fest- setzung ist bestimmter, da sie unabhängig von der Zahl der Grundstücke festgesetzt ist. 4. Die festgesetzte insektenfreundliche Außenbeleuchtung wurde auf beleuchtete Werbeanlagen ausgeweitet. 5. Die geforderte Dachbegrünung wurde reduziert auf die Dachflächen von zu den Betrieben ge- hörenden freistehenden Bürogebäuden um unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für Pro- duktionsgebäude mit großen Spannweiten zu vermeiden. Die Reduzierung wurde im Umwelt- bericht bzw. der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. 6. Auf Grund des fertig gestellten Umweltberichtes wurde planungsrechtlich festgesetzt, dass auf den bebaubaren Grundstücksflächen pro 1.000 m² Fläche je ein gebietsheimischer Laubbaum zu pflanzen ist. Bäume, die zur Begrünung der Stellplatzflächen zu pflanzen sind, können auf die erforderliche Anzahl angerechnet werden. 7. Der Erhalt oder der Ersatz des Birnbaums im Nord-Osten des Gebietes ist nun planungsrecht- lich festgesetzt. Sollte dieser auf Grund einer Gebäudeumfahrung nicht erhalten werden kön- nen, sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 8. Die nicht befestigten Freiflächen innerhalb des 40 m-Schutzstreifen zur Autobahn ist als standortgerechte extensive Wiese zu gestalten. Auf den Flächen dürfen nach Abstimmung mit der höheren Straßenverkehrsbehörde Ref. 46.1 einzelne hochstämmige Laubbäume in einem Abstand von mindestens 10 m untereinander gepflanzt werden. LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Zusammenfassende Erklärung „Unter dem Benzinger Weg“, Stadt Herrenberg Stand 02.04.2019 Weiterhin sind einzelne Ergänzungen auf Grund der Stellungnahmen im Textteil, insbesondere in den Hinweisen sowie in der Begründung vorgenommen worden. In der Planzeichnung wurden die Straßenhöhen in der Ohmstraße nachrichtlich aufgenommen sowie der Birnbaum in der nördlichen Ecke als Pflanzgebot festgesetzt. Auf Grund der Stellungnahme vom NABU Gärtringen-Nufringen-Rohrau wurde anschließend eine weitere Begehung zur Brutvogelkartierung vorgenommen, bei der ein Brutvogelpaar der Feldlerche festgestellt wurde. Eine entsprechende CEF-Maßnahme wurde im Laufe des Verfahrens festgesetzt. Hinweise des Zweckverbandes Ammertal-Schönbuch Wasserversorgungsgruppe zur Lage des Plan- gebietes im Wasserschutzgebiet wurden im Umweltbericht berücksichtigt. Der Hinweis des Regierungspräsidiums Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, zur Lage des Plan- gebietes im Bereich eines Kulturdenkmals gemäß § 2 DSchG, war bereits durch den vorliegenden Prospektionsbericht und den Eingang im Umweltbericht berücksichtigt. Der Hinweis der Gemeindeverwaltung Gäufelden hinsichtlich einer möglichen Verschlechterung der Verkehrssituation auf der B 28 mit der Forderung nach wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung der Zufahrtssituation konnte im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht gelöst werden, son- dern wird mit den Straßenbaulastträgern abgestimmt. Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat hatte am 26.06.2018 dem Bebauungsplanentwurf mit den örtlichen Bauvorschrif- 5 ten in der Fassung vom 18.05.2018 zugestimmt. Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 17.07.2018 bis zum 31.08.2018 beteiligt. Von der Öffentlichkeit sind, wie bereits in der frühzeitigen Beteiligung auch, keine Stellungnahmen eingegangen. Die von der Planung be- troffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im gleichen Zeitraum vom 23.07.2018 bis 31.08.2018 angehört. Von 16 angehörten Träger öffentlicher Belange und Behörden sind 13 Stellungnahmen eingegangen. Auf Grund der Stellungnahmen waren keine Entwurfsänderungen erforderlich, die eine erneute Ent- wurfsoffenlage erforderlich gemacht haben. Bis zum Satzungsbeschluss waren die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen zu konkretisieren und vertraglich zu sichern. Von Seiten des Landratsamtes Böblingen wurde dem Erheblichkeitsausgleich bei der Bioptopwertbi- lanz zur Ermittlung des Eingriffs nicht zugestimmt. Auf den Erheblichkeitsausgleich wurde verzichtet und die Beeinträchtigungen durch Zuordnung von weiteren Ökokontomaßnahmen kompensiert. Auf Grund der geänderten Planung des Investors, der zunächst auf ca. zwei Dritteln der Fläche im nördlichen Gebietsbereich ansiedeln will, wurden folgende Änderungen vorgenommen: 1. Die nordwestliche Baugrenze gegenüber dem Bestandsgebiet wurde um 5 Meter Richtung Grundstücksgrenze verschoben auf einen Abstand von 5 Metern zur Grundstücksgrenze. Um 2,5 Meter darf die Baugrenze durch Vordächer überschritten werden. Dem Betrieb werden LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Zusammenfassende Erklärung „Unter dem Benzinger Weg“, Stadt Herrenberg Stand 02.04.2019 damit erweiterte bauliche Möglichkeiten eröffnet. Die Grundflächenzahl von 0,8 ist dennoch einzuhalten. 2. Auf Grund der stufenweisen Gebietsentwicklung wurde zur Sicherung der Erschließung des südöstlichen Gebietsbereiches, der durch die Bezugshöhe 417,0 gekennzeichnet ist, ein Geh-/ Fahr-und Leitungsrecht von der Ohmstraße her eingetragen. 3. Die Fläche mit Geh-/ Fahr-und Leitungsrecht von der Ohmstraße in 7,5 Metern Breite würde das bisherige Baufenster im Süden des Gebietsbereiches, der durch die Bezugshöhe 419,5 ge- kennzeichnet ist, um ca. 2 bis 5 Meter überlagern. In diesem Teil des Plangebietes ist keine Überbauung bis an die Baugrenze vorgesehen und auf Grund des Leitungsrechtes auch nicht möglich. Daher wird das Baufenster bis zu ca. 5 Meter in Richtung Norden verschoben. Die Pflanzgebotsfläche wurde teilweise bis zu 1,8 Meter reduziert um einen weichen Zufahrtsver- lauf mit parallelem Verlauf des Baufensters zu veranlassen. Das Baufenster wird zugunsten eines harmonischen städtebaulichen Erscheinungsbildes über die gesamte südliche Länge um 7,5 Meter vom Pflanzgebot abgerückt. Auf dieser Fläche sind Gebäudeumfahrungen und Stell- plätze zulässig. 4. Im Bereich des Geh-/ Fahr- und Leitungsrechtes wurde das Pflanzgebot ausgenommen. Bisher waren 3 x 8 Meter Zu- bzw. Abfahrten im Pflanzgebot zulässig. Auf Grund konkret vorliegen- der Objektplanungen wurde die Festsetzung dahingehend geändert, dass nun Zu- bzw. Ab- fahrten mit einer maximalen Gesamtbreite von 30 m zulässig sind. 6 5. Folgende Festsetzung wurde unter B.4 des Textteils getroffen: „Im 40,0 m breiten Schutzstreifen (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 FStrG) der Bundesautobahn A 81 (BAB 81) dürfen im Anschluss an die Baugrenze Gebäudeumfahrungen mit 6,0 m Breite sowie angrenzend begrünte und rückbaubare Stellplätze in 5,0 m Tiefe hergestellt werden, sofern diese den Verkehr der BAB 81 einschließlich des Auf- und Abfahrtsverkehrs nicht beeinträchti- gen. Die oberste Landesstraßenbaubehörde (Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 4, Ref. 42) ist bei geplanten Gebäudeumfahrungen und Stellplätzen innerhalb des Schutzstreifens in das Baugenehmigungsverfahren einzubinden. Nicht zulässig innerhalb des Schutzstreifens sind bauliche Anlagen und Hochbauten jeglicher Art, Garagen, Carports, Werbeanlagen und Ne- benanlagen nach § 14 BauNVO.“ Gebäudeumfahrungen waren bereits im Entwurf vom 18.05.2018 zulässig und mit der obers- ten Landesstraßenbaubehörde vorläufig abgestimmt. Die Gebäudeumfahrungen wurden nun auf eine Breite von 6,0 m konkret festgesetzt und anschließende Stellplätze in 5,0 Metern Tiefe zugelassen, die begrünt und rückbaubar sein müssen. Die Möglichkeit einer befristeten Genehmigung wurde mit der oberste Landesstraßenbaubehörde bereits abgestimmt und war von dieser mit Schreiben vom 25.10.2018 schriftlich bestätigt worden. Die Lage der Umfahrt und der Stellplätze wurden in der Festsetzung konkretisiert. LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Zusammenfassende Erklärung „Unter dem Benzinger Weg“, Stadt Herrenberg Stand 02.04.2019 Zweite Offenlage: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB In der Sitzung am 18.12.2018 hatte der Gemeinderat die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit so- wie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der ersten Entwurfsbeteiligung be- handelt und auf Grund geänderter Planungen des Investors den Entwurf mit örtlichen Bauvorschrif- ten in der geänderten Fassung vom 07.11.2018 sowie die verkürzte erneute Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt waren, konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 21.01.2019 bis zum 04.02.2019 beteiligt. Von der Öffentlichkeit sind, wie bereits in den vorangegangenen Beteiligungen auch, keine Stel- lungnahmen eingegangen. Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB mit Schreiben vom 19.12.2018 mit Frist bis zum 28.01.2019 beteiligt. Von 16 angehörten Träger öffentlicher Belange und Behör- den sind 9 Stellungnahmen eingegangen. Vom Landratsamt Böblingen, Fachbereiche Naturschutz und Landwirtschaft, wurde gefordert die Verortung der CEF-Maßnahmen zu konkretisieren und rechtlich über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Landratsamt zu sichern. Weiterhin wurden u. a. Hinweise zum Umgang mit dem Schutzgut Boden, zu einer ökologischen Baubegleitung sowie zu Pflanzqualitäten und Pflanzenarten gegeben. 7 Der Umweltbericht wurde zum Satzungsbeschluss hin konkretisiert, CEF-Maßnahmen verortet und ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Herrenberg und dem Landkreis Böblingen abge- schlossen. Im Textteil und in der Begründung wurden lediglich Ergänzungen aus der Konkretisierung des Um- weltberichtes sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen, die keine erneute Offenlage bedingt haben. 4. Berücksichtigung der Umweltbelange Bestand Die Fläche des Baugebietes ist eine leicht nach Süden geneigte Fläche westlich der Autobahn A 81 an der Anschlussstelle Herrenberg auf einer Höhe von 422 m ü. NHN im Norden bis 415 m ü. NHN im Südosten. Das Plangebiet befindet sich nach Hinweisen des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Verbreitungsbereich der Grabfeld-Formation (Gipskeuper). Diese wird größtenteils von Löss un- bekannter Mächtigkeit überdeckt. Aus dem geologischen Untergrund haben sich überwiegend Bö- den der Bodengesellschaften Pelosol, Pararendzina-Pelosol und Pararendzina entwickelt. Im Osten, südlich der Anschlussstelle Herrenberg, befinden sich Böden der Bodengesellschaften Humose Pa- rabraunerde und Braunerde. LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Zusammenfassende Erklärung „Unter dem Benzinger Weg“, Stadt Herrenberg Stand 02.04.2019 Das Gebiet wird vorwiegend als Acker genutzt. Auf zwei Flurstücken besteht eine Zwetschgenkultur mit Niederstämmen und Wiesenvegetation zwischen den Baumreihen. Im Norden wächst ein Birn- baum auf einem Wiesenstück. Der Weg im Norden ist asphaltiert, innerhalb des Gebietes verlaufen zwei Graswege. Umweltauswirkungen / Artenschutz / Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen Die geplante Bebauung des Gebietes führt insbesondere durch die Inanspruchnahme von Flächen mit geringer bis hoher Bedeutung für den Boden, mit überwiegend sehr geringer und vereinzelt mittlerer und hoher Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und für das Landschaftsbild, mit mittlerer Bedeutung für die Lufthygiene und mit geringer Bedeutung für den Wasserhaushalt und den lokalklimatischen Ausgleich zu Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. Die Beeinträchtigungen werden vermindert durch den Erhalt des Birnbaums im Norden und die wasserdurchlässige Befestigung von Stellplätzen. Für eine vollständige Kompensation der Beein- trächtigungen ist vorgesehen, die Dächer der Verwaltungsgebäude zu mindestens 75 % zumindest extensiv mit einer mindestens 10 cm mächtigen Substratschicht zu begrünen, pro 1.000 m² Grund- stücksfläche je einen gebietsheimischen Laubbaum zu pflanzen, am westlichen und südlichen Ge- bietsrand freiwachsende Hecken aus gebietsheimischen Arten zu pflanzen, die nicht befestigten Freiflächen innerhalb des 40 m-Schutzstreifens zur Autobahn als standortgerechte extensive Wie- sen zu gestalten (zur Verbesserung des Biotopverbundes), die nicht überbauten oder befestigten Baugrundstücksflächen generell als Grünflächen anzulegen und den überschüssigen hochwertigen 8 Oberboden aus dem Baugebiet für die Aufwertung mittelwertiger Ackerflächen zu nutzen. Außer- dem sollen dem Baugebiet Teile der Ökokontomaßnahme „Renaturierung des Gutleuthaustalgra- bens“ im Wert von insgesamt 69.296 € zugeordnet werden. Die Rodung nicht zu erhaltender Gehölze und ein Abschieben des Oberbodens oder sonstiger Be- ginn der Bauarbeiten darf zum Schutz von brütenden Vögeln und ihren Lebensstätten nur zwischen dem 1. Oktober und den 28. Februar (außerhalb der Brutzeit) stattfinden. In der Umgebung des Gebietes soll als Ersatz für die Beeinträchtigung eines Brutreviers der Goldammer eine 25 m lange freiwachsende Hecke gepflanzt werden, als Ersatz für den Verlust eines Feldlerchenreviers eine Buntbrachefläche in der Feldflur außerhalb des Baugebietes angelegt werden und im Rahmen der Baugenehmigung soll dafür gesorgt werden, dass die Gehölze und der Böschungsbereich an der Kappstraße während der Bauphase nicht beeinträchtigt wird. Negative Auswirkungen auf Natura 2000-Flächen sind auf Grund der Lage 190 m jenseits der Bun- desstraße 28 nicht zu erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen der Wohnnutzung und der Erholungsmöglichkeiten der Bevölkerung sind nicht zu erwarten. Zum Schutz vor Schallimmissionen der Bundesautobahn sind bei lärmemp- findlichen Nutzungen Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 zu prüfen und gegebenenfalls durch- zuführen. Lärmempfindliche Büro-, Aufenthalts- und Ruheräume sollen nach Möglichkeit auf der von der Bundesautobahn abgewandten Seite errichtet werden. LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Zusammenfassende Erklärung „Unter dem Benzinger Weg“, Stadt Herrenberg Stand 02.04.2019 Um die Zerstörung von archäologischen Fundstücken zu vermeiden, ist vor Beginn der Baumaßnah- men eine Rettungsgrabung durchzuführen. Negative Auswirkungen auf das Trinkwasser aus dem Wasserschutzgebiet für die Grundwasserfas- sungen Tiefbrunnen Poltringen I und II, Entringen I und II, Trieläcker, Breitenholz und Altingen Süd I, II und III des Zweckverbands Ammertal-Schönbuch-Gruppe, Sitz Böblingen, und für die Quellfassung Schachtbrunnen Ammermühle I der Stadt Herrenberg sind nicht zu erwarten, wenn die Verordnung des Wasserschutzgebietes bei der Bebauung beachtet wird und unverschmutztes Niederschlagswasser nicht in der Mischkanalisation abgeleitet wird, sondern im natürlichen Wasser- kreislauf erhalten bleibt. Die Behandlung von Emissionen, Abfall und Abwasser erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, den Regelungen des Abfallwirtschafts Böblingen und der Abwassersatzung. Schmutzwasser wird über die Mischkanalisation abgeführt und in der Kläranlage des Zweckverbands Abwasserreinigung Gäu/Ammer im Gültsteiner Fürscheltal gereinigt. Die Nutzung von regenerativen Energien ist im Gebiet insbesondere für die Sonneneinstrahlung möglich. Sonden zur Nutzung von Erdwärme sind in dem Wasserschutzgebiet prinzipiell nicht er- laubt. Der Berücksichtigung von Umweltplänen dient einerseits die Umweltprüfung als Ganzes, durch die Bedenken des Landschaftsplans aufgegriffen werden, sowie die Festsetzung von extensiven Wiesen im Schutzstreifen zur Autobahn, durch die das Ziel des Fachplans Landesweiter Biotopverbund für 9 den Biotopverbund mittlerer Standorte aufgegriffen wird. Die Planung wird voraussichtlich nicht dazu führen, dass Grenzwerte für die Luftqualität überschrit- ten werden. Umweltüberwachung Werden beim Vollzug der Planung unbekannte archäologische Funde entdeckt, sind diese unver- züglich der Denkmalschutzbehörde oder der Kommune anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu halten, sofern die Denkmalschutzbehörde oder das Landesdenkmalamt nicht mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Sollten im Rahmen der allgemeinen Bauüberwachung unvorhergesehene erhebliche negative Um- weltauswirkungen auftreten, müssen in Absprache mit den zuständigen Behörden Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden. Die Planung der festgesetzten Umweltmaßnahmen wird im Rahmen der Genehmigung der Bauan- träge, zu denen ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen ist, kontrolliert. Die Umsetzung der Maß- nahmen wird im Rahmen der Bauabnahme überprüft. Die Nutzung der als CEF-Maßnahmen angelegten Feldhecke auf Flurstück 563 und der Buntbrache auf Flurstück 5789 als Bruthabitate insbesondere für Goldammer bzw. Feldlerche soll im 1., 3. und 5. Jahr nach der Fertigstellung im April/Mai sowie im Juli/August kontrolliert werden. LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Zusammenfassende Erklärung „Unter dem Benzinger Weg“, Stadt Herrenberg Stand 02.04.2019 Herrenberg, den 02.04.2019 _______________________________ Tobias Meigel, Erster Bürgermeister 10 10 LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
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