BREXIT - MANDANTENINFORMATION ZU ARBEITSRECHTLICHEN ÄNDERUNGEN UND BESCHRÄNKUNGEN - Mai 2021

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BREXIT - MANDANTENINFORMATION ZU ARBEITSRECHTLICHEN ÄNDERUNGEN UND BESCHRÄNKUNGEN - Mai 2021
BREXIT – MANDANTENINFORMATION
ZU ARBEITSRECHTLICHEN ÄNDERUNGEN
UND BESCHRÄNKUNGEN
Mai 2021
                             LABOUR.
                             EMPLOYMENT
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LABOUR.
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LIEBE MANDANTINNEN UND MANDANTEN,

durch den Austritt des Vereinigten Königreichs     erlaubnis. ArbeitgeberInnen haben dies zu (über)
(UK) aus der EU ergeben sich weitreichende         prüfen, um sicherzugehen, dass diese auch zur
arbeitsrechtliche Änderungen und Beschränkun-      Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind.
gen bei zukünftigen Geschäftsreisen bzw.
längeren beruflichen Aufenthalten von              Mit diesem Beitrag verschaffen wir Ihnen einen
UK-Staatsangehörigen in Deutschland sowie          Überblick über die wesentlichen Änderungen und
deutschen Staatsangehörigen in UK. Seit 1.         erläutern Ihnen, was im Hinblick auf künftige
Januar 2021 werden UK-Staatsangehörige nicht       berufliche Aufenthalte von ArbeitnehmerInnen
mehr wie EU-Bürger, sondern wie Drittstaaten-      aus UK in Deutschland und umgekehrt (I.) zu
angehörige behandelt, d.h. die Arbeitnehmer­       beachten ist. Anschließend zeigen wir Ihnen die
freizügigkeit findet keine Anwendung mehr. Die     Sonderregelungen für bereits zum Stichtag am
betroffenen ArbeitnehmerInnen benötigen daher      31. Dezember 2020 in Deutschland/UK arbeiten-
eine entsprechende Aufenthalts- und Arbeits­       den UK/Deutschen Staatsangehörigen auf (II.).

I. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN SEIT                      ein Arbeitsvisum – z.B. „long-term work visas“,   Staatsangehöriger kann sich bis zu 1 Monat        UK-Staatsangehörige in Deutschland
DEM 1. JANUAR 2021                                  wie „skilled worker visas“, „short-term work      ohne Visum in UK aufhalten, wenn er von einer
                                                    visas“ oder „Investor, business development       in UK ansässigen Organisation dafür bezahlt       • UK-Staatsangehörige, die langfristig in
Seit dem 1. Januar 2021 müssen sich UK-Staats-      and talent visas“ – beantragen. Die Vergabe       wird, bestimmte Leistungen zu erbringen             Deutschland beruflich tätig sein wollen,
angehörige ArbeitnehmerInnen in Deutschland         erfolgt durch ein punktebasiertes System,         (z.B. Halten von Gastvorlesungen an einer           benötigen einen Aufenthaltstitel zum Zweck
und deutsche ArbeitnehmerInnen in UK bei            bei dem auch Faktoren wie die Qualifikation,      Hochschule, Teilnahme an künstlerischen,            der Erwerbstätigkeit (z.B. Visum zum Arbeiten
kurzzeitigen Geschäftsreisen an die Besucher-       Aufenthaltsdauer, Höhe des Einkommens             unterhaltsamen und sportlichen Aktivitäten) –       für Fachkräfte, Blaue Karte EU), der bei
regeln bei Einreise halten und bei längeren         und der Branche eine Rolle spielen. Nähere        oder wenn er für bestimmte geschäftliche            der Ausländerbehörde des Wohnortes in
Arbeitsaufenthalten entsprechende Visa              Informationen hierzu finden Sie unter:            Aktivitäten einreist, aber nicht in UK arbeitet     Deutschland zu beantragen ist. Welche
hinsichtlich Arbeits- und Aufenthaltsbescheini-     https://www.gov.uk/browse/visas-immigration/      (z.B. können sich deutsche Staatsangehörige         Anforderungen an die Erteilung der Arbeits-
gung vor der Einreise beschaffen. Im Wesent­        work-visas und https://www.gov.uk/check-uk-       bis zu 6 Monate ohne Visum in UK aufhalten,         erlaubnis genau gestellt werden, ist unter-
lichen gelten die nachfolgenden Regelungen:         visa/y/germany/work/longer_than_six_months.       um an Konferenzen, Seminaren, Verhandlungen,        schiedlich und hängt im Wesentlichen von
                                                                                                      Vorstellungsgesprächen, Vertragsabschlüssen         den beruflichen Qualifikationen und deren
Deutsche Staatsangehörige in UK                   • Kurze Geschäftsreisen/Entsendungen nach           oder Messebesuchen teilzunehmen).                   Anerkennung in Deutschland ab, was eine
                                                    UK sind auch ohne Visum möglich, wenn z.B.        Weitere Informationen hierzu finden Sie             generelle Einschätzung unmöglich macht.
• Deutsche Staatsangehörige, die in UK einer        eine Einladung als Experte für ein „Permitted     unter: https://www.gov.uk/permitted-paid-           Für Einzelfragen stehen wir gerne zur
  Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, müssen        Paid Engagement“ besteht – d.h. ein deutscher     engagement-visa.                                    Verfügung. Weitere Informationen hierzu
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  finden Sie auch unter: https://www.make-it-in-     • Deutsche Staatsangehörige, die wiederum           Deutschland aufgehalten haben und weiterhin         hörige, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses
  germany.com/de/visum/quick-check, https://uk.        bis zum 31. Dezember 2020 (Stichtag) bereits      aufhalten, erhalten im Einzelfall – etwa wenn       auch vor dem 1. Januar 2021 zum Arbeiten
  diplo.de/uk-de/brexit-infos-deutsch/faq-infor-       fünf Jahre in UK gewohnt haben, können            ausreichender Krankenversicherungsschutz            nach Deutschland gependelt sind (sog. Grenz-
  mationen-brexit?openAccordionId=i-                   sich ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 in UK        und Existenzmittel bestehen oder wenn bis zum       gänger) und über diesen Zeitpunkt hinaus
  tem-2421720-2-panel und https://www.                 registrie­ren und eine unbegrenzte Aufenthalts-   Ende des Übergangszeitraumes eine weitere           weiterarbeiten werden (eine Entsendung zur
  arbeitsagentur.de/en/german-labour-market.           und Arbeitserlaubnis („settled“-Status)           Erwerbstätigkeit in Deutschland ausgeübt wird –     Erbringung einer Dienstleistung ist hierfür nicht
                                                       beantragen.                                       ebenso ein Aufenthaltsrecht. UK-Staatsange-         ausreichend), können das sog. „Aufenthalts­
• Kurze Geschäftsreisen/Einreisen nach Deutsch-                                                                                                              dokument für Grenzgänger – GB“ bei der
  land (ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit)        • Für alle Visumsangelegenheiten ist die UK                                                             Ausländerbehörde des Arbeitsortes beantragen
  von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180        Visas & Immigration (UKVI) zuständig. Nähere                                                          und dürfen dann auch weiterhin in Deutschland
  Tagen können ohne Visum vorgenommen werden.          Informationen hierzu finden Sie auch unter:                                                           arbeiten (aber nicht wohnen). Falls also nach
                                                       https://www.gov.uk/contact-ukvi-inside-outside-                                                       dem 1. Januar 2021 ein Umzug nach Deutsch-
II. BESTANDSSCHUTZ                                     uk und https://www.gov.uk/settled-status-eu-                                                          land geplant ist, wäre mithin ein Aufenthalts­
BIS 31. DEZEMBER 2020                                  citizens-families/what-settled-and-presett-                                                           titel nach dem AufenthG erforderlich.
UND DARÜBER HINAUS                                     led-status-means.
                                                                                                                                                           • Nähere Informationen hierzu finden Sie auch
Mit dem Austrittsabkommen wurden UK-Staats-          UK-Staatsangehörige in Deutschland                                                                      unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/
angehörige in der EU und deutsche Staatsange-        • UK-Staatsangehörige dürfen auch weiterhin                                                             faqs/DE/themen/verfassung/brexit/faqs-brexit.
hörige in UK bis zum 31. Dezember 2020 (sog.           uneingeschränkt in Deutschland arbeiten,                                                              html#doc13119490bodyText3
Übergangszeitraum) so behandelt, als sei UK            wenn sie sich bis zum Ende des Übergangs-
noch Mitgliedsstaat der EU. Dieser Bestandsschutz      zeitraumes und darüber hinaus in Deutschland                                                        III. FAZIT
gilt auch weiterhin für ArbeitnehmerInnen, die         (oder einem anderen EU-Staat) aufhalten, weil
bereits bis zum Stichtag des 31. Dezember 2020         ihr Lebensmittelschwerpunkt bis zum 31.                                                             • Durch die Übergangsregelungen sind erleich-
in Deutschland bzw. UK gearbeitet haben und            Dezember 2020 und darüber hinaus in                                                                   terte Regelungen für ArbeitnehmerInnen auf
weiterhin arbeiten, so dass für diese die nach­        Deutschland war, sie nach dem Austrittsab-                                                            beiden Seiten des Ärmelkanals geschaffen
folgenden Sonderregelungen bestehen:                   kommen „freizügigkeitsberechtigt“ sind (z.B.                                                          worden, um weiterhin vereinfacht im jeweiligen
                                                       bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses,                                                              anderen Staat arbeiten und leben zu können.
Deutsche Staatsangehörige in UK                        selbstständiger Tätigkeit oder wenn nicht                                                             Für alle anderen, die nun erstmals in UK bzw.
                                                       länger als sechs Monate arbeitssuchend) und                                                           Deutschland arbeiten wollen, gelten im
• Deutsche Staatsangehörige, die über den              sie ihren Aufenthalt bis spätestens 30. Juni                                                          Wesentlichen die gleichen Regelungen wie für
  1. Januar 2021 hinaus in UK leben und arbeiten       2021 bei der für den Wohnort zuständigen                                                              alle anderen Angehörigen von Drittstaaten.
  oder die für einen längeren Zeitraum geschäft-       Ausländerbehörde angezeigt haben. Dann wird                                                           Die Regelungen zur Erteilung der Arbeitser-
  lich in UK eingesetzt werden, müssen sich bis        ihnen das neu geschaffene „Aufenthaltsdoku-                                                           laubnis im Einzelfall sind vielfältig und
  zum 30. Juni 2021 für das „EU Settlement             ment-GB“ von Amts wegen ausgestellt.                                                                  tiefgreifend, so dass in jedem Einzelfall zu
  Scheme“ anmelden, um eine Aufenthalts-/                                                                                                                    prüfen ist, welche Auswirkungen, Berechtigun-
  Arbeitsgenehmigung zu erhalten („pre-settled“-     • UK-Staatsangehörige, die sich zum Ende des                                                            gen und Beschränkungen der Brexit auf
  Status). Damit sichern sie ihr Arbeitserlaubnis-     Übergangszeitraumes als entsandte Arbeit-                                                             Unternehmen und den grenzüberschreitenden
  recht über den 30. Juni 2021 hinaus.                 nehmer zur Erbringung einer Dienstleistung in                                                         Einsatz ihrer Beschäftigten hat.
UNSER TEAM

                 SCHAHIN HAGHANI                        THOMAS HARTMANN                                  MAREI NOHLEN
                 Partner                                Salary Partner                                   Senior Associate
                 München                                Frankfurt                                        Frankfurt
                 +49-89 388 08 461                       +49-69 97 98 85 253                             +49-69 97 98 85 253
                 s.haghani@asd-law.com                  t.hartmann@asd-law.com                           m.nohlen@asd-law.com

                 HANS GEORG HELWIG                      JÖRG NOLTIN                                      NADINE JUNGHENN
                 Partner                                Salary Partner                                   Associate
                 Berlin                                 Hamburg                                          Frankfurt
                 +49-30 814 59 13 42                     +49-40 31 77 97 28                              +49-69 979885-0
                 h.helwig@asd-law.com                   j.noltin@asd-law.com                             n.junghenn@asd-law.com

                 ANNETTE KNOTH                          CONSTANZE HEYMANN
                 Partnerin                              Senior Associate
                 Frankfurt                              Berlin
                 +49 69 97 98 85 253                     +49 30 814 59 13 42
                 a.knoth@asd-law.com                    c.heymann@asd-law.com

                 ESTHER MALLACH                         SARAH NEUHAUS
                 Partnerin                              Senior Associate
                 Hamburg                                Berlin
                 +49 40 317797-0                        +49-30 814 59 13 42
                 e.mallach@asd-law.com                  s.neuhaus@asd-law.com

                 STEFANIE GILCHER                       ANNE NOLDE
                 Salary Partnerin                       Senior Associate
                 Frankfurt                              Frankfurt
                 +49-69 97 98 85 253                    +49-69 97 98 85 253
                 s.gilcher@asd-law.com                  a.nolde@asd-law.com

FRANKFURT                     MÜNCHEN               HAMBURG                      BERLIN                         LEER                       DRESDEN
Hamburger Allee4              Oberanger 34–36       Große Elbstraße 36           Kurfürstendamm 54/55           Am alten Handelshafen 3A   Am Brauhaus 1
60486 Frankfurt am Main       80331 München         22767 Hamburg                10707 Berlin                   26789 Leer                 01099 Dresden
Deutschland                   Deutschland           Deutschland                  Deutschland                    Deutschland                Deutschland
T +49-69 97 98 85 0           T +49-89 388 08 0     T +49-40 31 77 97 0          T +49-30 814 59 13 00          T +49-491 960 71 0         T +49-351 866 59 0    asd-law.com
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