BREXIT - MANDANTENINFORMATION ZU ARBEITSRECHTLICHEN ÄNDERUNGEN UND BESCHRÄNKUNGEN - Mai 2021
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BREXIT – MANDANTENINFORMATION
ZU ARBEITSRECHTLICHEN ÄNDERUNGEN
UND BESCHRÄNKUNGEN
Mai 2021
LABOUR.
EMPLOYMENTLABOUR.
EMPLOYMENT
LIEBE MANDANTINNEN UND MANDANTEN,
durch den Austritt des Vereinigten Königreichs erlaubnis. ArbeitgeberInnen haben dies zu (über)
(UK) aus der EU ergeben sich weitreichende prüfen, um sicherzugehen, dass diese auch zur
arbeitsrechtliche Änderungen und Beschränkun- Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind.
gen bei zukünftigen Geschäftsreisen bzw.
längeren beruflichen Aufenthalten von Mit diesem Beitrag verschaffen wir Ihnen einen
UK-Staatsangehörigen in Deutschland sowie Überblick über die wesentlichen Änderungen und
deutschen Staatsangehörigen in UK. Seit 1. erläutern Ihnen, was im Hinblick auf künftige
Januar 2021 werden UK-Staatsangehörige nicht berufliche Aufenthalte von ArbeitnehmerInnen
mehr wie EU-Bürger, sondern wie Drittstaaten- aus UK in Deutschland und umgekehrt (I.) zu
angehörige behandelt, d.h. die Arbeitnehmer beachten ist. Anschließend zeigen wir Ihnen die
freizügigkeit findet keine Anwendung mehr. Die Sonderregelungen für bereits zum Stichtag am
betroffenen ArbeitnehmerInnen benötigen daher 31. Dezember 2020 in Deutschland/UK arbeiten-
eine entsprechende Aufenthalts- und Arbeits den UK/Deutschen Staatsangehörigen auf (II.).
I. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN SEIT ein Arbeitsvisum – z.B. „long-term work visas“, Staatsangehöriger kann sich bis zu 1 Monat UK-Staatsangehörige in Deutschland
DEM 1. JANUAR 2021 wie „skilled worker visas“, „short-term work ohne Visum in UK aufhalten, wenn er von einer
visas“ oder „Investor, business development in UK ansässigen Organisation dafür bezahlt • UK-Staatsangehörige, die langfristig in
Seit dem 1. Januar 2021 müssen sich UK-Staats- and talent visas“ – beantragen. Die Vergabe wird, bestimmte Leistungen zu erbringen Deutschland beruflich tätig sein wollen,
angehörige ArbeitnehmerInnen in Deutschland erfolgt durch ein punktebasiertes System, (z.B. Halten von Gastvorlesungen an einer benötigen einen Aufenthaltstitel zum Zweck
und deutsche ArbeitnehmerInnen in UK bei bei dem auch Faktoren wie die Qualifikation, Hochschule, Teilnahme an künstlerischen, der Erwerbstätigkeit (z.B. Visum zum Arbeiten
kurzzeitigen Geschäftsreisen an die Besucher- Aufenthaltsdauer, Höhe des Einkommens unterhaltsamen und sportlichen Aktivitäten) – für Fachkräfte, Blaue Karte EU), der bei
regeln bei Einreise halten und bei längeren und der Branche eine Rolle spielen. Nähere oder wenn er für bestimmte geschäftliche der Ausländerbehörde des Wohnortes in
Arbeitsaufenthalten entsprechende Visa Informationen hierzu finden Sie unter: Aktivitäten einreist, aber nicht in UK arbeitet Deutschland zu beantragen ist. Welche
hinsichtlich Arbeits- und Aufenthaltsbescheini- https://www.gov.uk/browse/visas-immigration/ (z.B. können sich deutsche Staatsangehörige Anforderungen an die Erteilung der Arbeits-
gung vor der Einreise beschaffen. Im Wesent work-visas und https://www.gov.uk/check-uk- bis zu 6 Monate ohne Visum in UK aufhalten, erlaubnis genau gestellt werden, ist unter-
lichen gelten die nachfolgenden Regelungen: visa/y/germany/work/longer_than_six_months. um an Konferenzen, Seminaren, Verhandlungen, schiedlich und hängt im Wesentlichen von
Vorstellungsgesprächen, Vertragsabschlüssen den beruflichen Qualifikationen und deren
Deutsche Staatsangehörige in UK • Kurze Geschäftsreisen/Entsendungen nach oder Messebesuchen teilzunehmen). Anerkennung in Deutschland ab, was eine
UK sind auch ohne Visum möglich, wenn z.B. Weitere Informationen hierzu finden Sie generelle Einschätzung unmöglich macht.
• Deutsche Staatsangehörige, die in UK einer eine Einladung als Experte für ein „Permitted unter: https://www.gov.uk/permitted-paid- Für Einzelfragen stehen wir gerne zur
Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, müssen Paid Engagement“ besteht – d.h. ein deutscher engagement-visa. Verfügung. Weitere Informationen hierzuLABOUR.
EMPLOYMENT
finden Sie auch unter: https://www.make-it-in- • Deutsche Staatsangehörige, die wiederum Deutschland aufgehalten haben und weiterhin hörige, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses
germany.com/de/visum/quick-check, https://uk. bis zum 31. Dezember 2020 (Stichtag) bereits aufhalten, erhalten im Einzelfall – etwa wenn auch vor dem 1. Januar 2021 zum Arbeiten
diplo.de/uk-de/brexit-infos-deutsch/faq-infor- fünf Jahre in UK gewohnt haben, können ausreichender Krankenversicherungsschutz nach Deutschland gependelt sind (sog. Grenz-
mationen-brexit?openAccordionId=i- sich ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 in UK und Existenzmittel bestehen oder wenn bis zum gänger) und über diesen Zeitpunkt hinaus
tem-2421720-2-panel und https://www. registrieren und eine unbegrenzte Aufenthalts- Ende des Übergangszeitraumes eine weitere weiterarbeiten werden (eine Entsendung zur
arbeitsagentur.de/en/german-labour-market. und Arbeitserlaubnis („settled“-Status) Erwerbstätigkeit in Deutschland ausgeübt wird – Erbringung einer Dienstleistung ist hierfür nicht
beantragen. ebenso ein Aufenthaltsrecht. UK-Staatsange- ausreichend), können das sog. „Aufenthalts
• Kurze Geschäftsreisen/Einreisen nach Deutsch- dokument für Grenzgänger – GB“ bei der
land (ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) • Für alle Visumsangelegenheiten ist die UK Ausländerbehörde des Arbeitsortes beantragen
von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Visas & Immigration (UKVI) zuständig. Nähere und dürfen dann auch weiterhin in Deutschland
Tagen können ohne Visum vorgenommen werden. Informationen hierzu finden Sie auch unter: arbeiten (aber nicht wohnen). Falls also nach
https://www.gov.uk/contact-ukvi-inside-outside- dem 1. Januar 2021 ein Umzug nach Deutsch-
II. BESTANDSSCHUTZ uk und https://www.gov.uk/settled-status-eu- land geplant ist, wäre mithin ein Aufenthalts
BIS 31. DEZEMBER 2020 citizens-families/what-settled-and-presett- titel nach dem AufenthG erforderlich.
UND DARÜBER HINAUS led-status-means.
• Nähere Informationen hierzu finden Sie auch
Mit dem Austrittsabkommen wurden UK-Staats- UK-Staatsangehörige in Deutschland unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/
angehörige in der EU und deutsche Staatsange- • UK-Staatsangehörige dürfen auch weiterhin faqs/DE/themen/verfassung/brexit/faqs-brexit.
hörige in UK bis zum 31. Dezember 2020 (sog. uneingeschränkt in Deutschland arbeiten, html#doc13119490bodyText3
Übergangszeitraum) so behandelt, als sei UK wenn sie sich bis zum Ende des Übergangs-
noch Mitgliedsstaat der EU. Dieser Bestandsschutz zeitraumes und darüber hinaus in Deutschland III. FAZIT
gilt auch weiterhin für ArbeitnehmerInnen, die (oder einem anderen EU-Staat) aufhalten, weil
bereits bis zum Stichtag des 31. Dezember 2020 ihr Lebensmittelschwerpunkt bis zum 31. • Durch die Übergangsregelungen sind erleich-
in Deutschland bzw. UK gearbeitet haben und Dezember 2020 und darüber hinaus in terte Regelungen für ArbeitnehmerInnen auf
weiterhin arbeiten, so dass für diese die nach Deutschland war, sie nach dem Austrittsab- beiden Seiten des Ärmelkanals geschaffen
folgenden Sonderregelungen bestehen: kommen „freizügigkeitsberechtigt“ sind (z.B. worden, um weiterhin vereinfacht im jeweiligen
bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, anderen Staat arbeiten und leben zu können.
Deutsche Staatsangehörige in UK selbstständiger Tätigkeit oder wenn nicht Für alle anderen, die nun erstmals in UK bzw.
länger als sechs Monate arbeitssuchend) und Deutschland arbeiten wollen, gelten im
• Deutsche Staatsangehörige, die über den sie ihren Aufenthalt bis spätestens 30. Juni Wesentlichen die gleichen Regelungen wie für
1. Januar 2021 hinaus in UK leben und arbeiten 2021 bei der für den Wohnort zuständigen alle anderen Angehörigen von Drittstaaten.
oder die für einen längeren Zeitraum geschäft- Ausländerbehörde angezeigt haben. Dann wird Die Regelungen zur Erteilung der Arbeitser-
lich in UK eingesetzt werden, müssen sich bis ihnen das neu geschaffene „Aufenthaltsdoku- laubnis im Einzelfall sind vielfältig und
zum 30. Juni 2021 für das „EU Settlement ment-GB“ von Amts wegen ausgestellt. tiefgreifend, so dass in jedem Einzelfall zu
Scheme“ anmelden, um eine Aufenthalts-/ prüfen ist, welche Auswirkungen, Berechtigun-
Arbeitsgenehmigung zu erhalten („pre-settled“- • UK-Staatsangehörige, die sich zum Ende des gen und Beschränkungen der Brexit auf
Status). Damit sichern sie ihr Arbeitserlaubnis- Übergangszeitraumes als entsandte Arbeit- Unternehmen und den grenzüberschreitenden
recht über den 30. Juni 2021 hinaus. nehmer zur Erbringung einer Dienstleistung in Einsatz ihrer Beschäftigten hat.UNSER TEAM
SCHAHIN HAGHANI THOMAS HARTMANN MAREI NOHLEN
Partner Salary Partner Senior Associate
München Frankfurt Frankfurt
+49-89 388 08 461 +49-69 97 98 85 253 +49-69 97 98 85 253
s.haghani@asd-law.com t.hartmann@asd-law.com m.nohlen@asd-law.com
HANS GEORG HELWIG JÖRG NOLTIN NADINE JUNGHENN
Partner Salary Partner Associate
Berlin Hamburg Frankfurt
+49-30 814 59 13 42 +49-40 31 77 97 28 +49-69 979885-0
h.helwig@asd-law.com j.noltin@asd-law.com n.junghenn@asd-law.com
ANNETTE KNOTH CONSTANZE HEYMANN
Partnerin Senior Associate
Frankfurt Berlin
+49 69 97 98 85 253 +49 30 814 59 13 42
a.knoth@asd-law.com c.heymann@asd-law.com
ESTHER MALLACH SARAH NEUHAUS
Partnerin Senior Associate
Hamburg Berlin
+49 40 317797-0 +49-30 814 59 13 42
e.mallach@asd-law.com s.neuhaus@asd-law.com
STEFANIE GILCHER ANNE NOLDE
Salary Partnerin Senior Associate
Frankfurt Frankfurt
+49-69 97 98 85 253 +49-69 97 98 85 253
s.gilcher@asd-law.com a.nolde@asd-law.com
FRANKFURT MÜNCHEN HAMBURG BERLIN LEER DRESDEN
Hamburger Allee4 Oberanger 34–36 Große Elbstraße 36 Kurfürstendamm 54/55 Am alten Handelshafen 3A Am Brauhaus 1
60486 Frankfurt am Main 80331 München 22767 Hamburg 10707 Berlin 26789 Leer 01099 Dresden
Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland
T +49-69 97 98 85 0 T +49-89 388 08 0 T +49-40 31 77 97 0 T +49-30 814 59 13 00 T +49-491 960 71 0 T +49-351 866 59 0 asd-law.com
F +49-69 97 98 85 85 F +49-89 388 08 101 F +49-40 31 77 97 77 F +49-30 814 59 13 99 F +49-491 960 71 20 F +49-351 866 59 59 asd-law.comSie können auch lesen