Förderübersicht betrieblich Solarthermie Österreich - Stand 07/2019 - Gasokol
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Förderübersicht betrieblich Solarthermie Österreich Stand 07/2019
2 INHALT 1. Umweltförderung im Inland (UFI) 3-5 2. Großanlagenprogramm des Klima- und Energiefonds 2019 6 2. Kärnten 7 3. Oberösterreich 8-9 4. Salzburg 10 5. Tirol 11 www.gasokol.at
3 1. Umweltförderung im Inland (UFI) 1.1.Thermische Solaranlagen bis 100 m² Wer wird gefördert? Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisati- onen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einrei- chen. Was wird gefördert? Thermische Solaranlagen mit weniger als 100 m² Bruttokollektorfläche für Warmwasser- bereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung wird pauschal anhand der Nennwärmeleistung bzw. Anlagengröße bestimmt und ist mit 30% der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Thermische Solaranlagen < 100 m² 150 €/m² bei Standardkollektoren Pauschale 195 €/m² bei Vakuumkollektoren 125 €/m² bei Luftkollektoren + 10 €/m² -für Solaranlagen mit österreichischem Umweltzeichen Zuschlagsmöglichkeiten + 10 €/m² -bei gleichzeitiger Umsetzung einer Holzheizung • Die Solarkollektoren müssen über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen. • Förderungsfähig sind die Investitionskosten für die Anlage sowie für Planung und Montage. Förderungsfähige Anlagenteile: Solaranlage, Verrohrung, Pumpengruppe, Wärmespeicher, Luft kollektoren und weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile. Detaillierte Information und Registrierung: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/umweltfreundlich-heizen/navigator/waerme/thermi- sche-solaranlagen-100-qm-5.html www.gasokol.at
4 1. Umweltförderung im Inland (UFI) 1.2. Thermische Solaranlagen über 100 m² Wer wird gefördert? Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisati- onen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einrei- chen. Was wird gefördert? Gefördert werden thermische Solaranlagen ≥100 m² Bruttokollektorfläche für: Warmwasser- bereitung, Raumheizung, Prozesswärme und Solaranlagen (unabhängig von der Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung beträgt bis zu 25% der förderungsfähigen Kosten. Thermische Solaranlagen ≥ 100 m² sowie Anlagen zur Kühlung Förderungsfähige Kosten der Umweltinvestition Förderungsbasis Anteile für private Nutzung werden abgezogen 20% der Förderungsbasis 25% der Förderungsbasis bei Projekten, die die Auswahlkriterien für Förderungssatz eine EU-Kofinanzierung erfüllen (Download unter: www.umweltfoerderung.at/uploads/_efre_projektselektion.pdf) Maximale 900 Euro pro eingesparter Tonne CO2 Förderung bzw. benötigte Investitionsförderung gemäß Online-Antrag 5% (max. 10.000 Euro) EMAS zertifizierte Unternehmen Zuschlags- Die Inanspruchnahme von Zuschlägen ist bis zur beihilfenrechtlichen möglichkeiten Höchstgrenze möglich. Detaillierte Information und Registrierung: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/thermische-solaranlagen/navigator/waerme/thermi- sche-solaranlagen-100-qm-4.html www.gasokol.at
5 1. Umweltförderung im Inland (UFI) 1.2. Thermische Solaranlagen über 100 m² Was ist bei der Antragstellung zu beachten? • Je nach Größe der Solaranlage ergeben sich die Rahmenbedingungen für Ihre Förderung. • Die Solarkollektoren müssen über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen. • Für die Berechnung der Förderung ist die erzielte CO2-Einsparung entscheidend. Dieser Wert wird im Zuge der Beurteilung Ihres Projektes von der KPC ermittelt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.umweltfoerderung.at/detailinfo (siehe Förderungsberechnung). • Für Projekte, die die agrarische Primärproduktion betreffen, gelten spezielle Förderungsbe- dingungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/detailinfo (siehe Zielgruppe). • Bitte beachten Sie, dass sämtliche Energieeffizienzmaßnahmen die dem §5(1)8 EEffG entsprechen und in Zusammenhang mit dem zu fördernden/geförderten Vorhaben stehen, gemäß §27(4)2 EEffGzur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) angerechnet werden müssen. Eine Anrechnung durch Dritte ist auch anteilig ausgeschlossen. • Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig auch eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE. Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft. Nähere Informationen finden Sie unter: www.umweltfoerderung.at/efre Thermische Solaranlagen ≥ 100 m² sowie Anlagen zur Kühlung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagen- Zeitpunkt der teilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer ande- Antragstellung ren Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist. Mindest-Investition 10.000 € jährl. Mindest-CO2-Einsparung 4 Tonnen Detaillierte Information und Registrierung: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/thermische-solaranlagen/navigator/waerme/thermi- sche-solaranlagen-100-qm-4.html www.gasokol.at
6 2. Großanlagenprogramm des Klima- und Energiefonds 2019 Wer wird gefördert? Sämtliche natürliche und juristische Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten, insbesondere: Produktionsbetriebe, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Fernwärmenetzbetreiber, Energiever- sorgungsunternehmen, Tourismusbetriebe, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskör- perschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit, Konfessionelle Einrichtungen und Vereine, Contractoren und Land- und forstwirtschaftli- che Betriebe. Was wird gefördert? Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen in die Planung und Errichtung von Solaran- lagen mit einer Bruttokollektorfläche von 100 bis 10.000 m² (außer in Themenfeld 5), die bis zum 31.07.2021 fertiggestelltsein müssen, in 5 verschiedenen Themenbereichen gefördert. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung je Einzelprojekt ist bei den Themenfeldern 1 bis 4 mit insgesamt 750.000 Euro und im Themenfeld 5 mit insgesamt 200.000 Euro begrenzt. Themenfeld Maximale Förderung Solare Prozesswärme 700 Euro/MWh direkt nutzbaren Solarertrag Solare Einspeisung in 550 Euro/MWh direkt nutzbaren Solarertrag netzgebundene Wärmeversorgungen Hohe solare Deckungsgrade in 950 Euro/MWh direkt nutzbaren Solarertrag Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben Solarthermie in Kombination mit 1.100 Euro/MWh gesamt nutzbaren Solarertrag Wärmepumpe Neue Technologien und innovative Ansätze keine Begrenzung Detaillierte Information und Registrierung: https://www.klimafonds.gv.at/call/solarthermie-solare-grossanlagen-2019/ www.gasokol.at
7 3. Kärnten 3.1. Solarthermie Dauer: 01.01.2019 bis 31.12.2020 Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung sowie zur betrieblichen Schwimmbaderwärmung und zur Prozesswärmeerzeugung. Einreichen können alle Betriebe, Landwirte, Privatzimmervermieter, öffentliche Einrichtungen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Vereine. Maßnahme max. Förderung Solaranlage € 150,--/m² Bruttokollektorfläche • Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. • Pro m² Flachkollektor ist ein Wärmespeichervolumen (Boiler und/oder Puffer) von mindestens 50 Liter bzw. pro m² Vakuumrohrkollektor von mindestens 70 Liter notwendig. Bei Nichtein- haltung des Mindestspeichervolumens wird die Förderung aliquot gekürzt. Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L18 www.gasokol.at
8 4. Oberösterreich 4.1.Thermische Solaranlagen bis 100 m² Dauer: 01.03.2017 bis 31.12.2019 Gefördert werden thermische Solaranlagen bis 100 m2 zur ausschließlichen Warmwasseraufberei- tung, kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Bereitstellung von Pro- zesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche, solaren Trocknung, solaren Kälteerzeugung und Wärme- und Kälteerzeugung in ein Wärme- und/oder Kältenetz. Einreichen können Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. NEUANLAGE zur ausschließlichen Warmwasserbereitung Basisförderung 20 % der Bundesförderung 20 % Mittlere Unternehmen KMU-Zuschlag 30 % Kleinst-/Kleinunternehmen NEUANLAGE für sonstige Einzelzwecke* Basisförderung 35 % der Bundesförderung 20 % Mittlere Unternehmen KMU-Zuschlag 30 % Kleinst-/Kleinunternehmen Innovations-Zuschlag** 1.000 Euro * kombinierte Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche, solare Trocknung, solare Kälteerzeugung, Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz ** Dient zur Abdeckung der Mehrkosten für die Einbindung der Solarkollektoranlagen zur überwiegenden solaren Prozesswärmebereitstellung oder solaren Kälteerzeugung; Installation einer Mess- und Datenerfassungseinrichtung zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung. • Die Zuschläge sind kumulierbar. Die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der vom Bund ermittelten förderungsfähigen Investitionskosten (ohne Innovationszuschlag) begrenzt. • Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt. • Bei der installierten thermischen Solaranlage muss der solare Ertrag erfasst und angezeigt werden. Dies kann durch den Einbau eines Wärmemengenzählers im Kollektorkreislauf oder durch entsprechend ausgestattete Solarregelung erfolgen. Detaillierte Information und Registrierung: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/183346.htm www.gasokol.at
9 4. Oberösterreich 4.2.Thermische Solaranlagen größer/gleich 100 m² Dauer: 01.03.2017 bis 31.12.2019 Gefördert werden thermische Solaranlagen größer/gleich 100 m2 zur ausschließlichen Warm- wasseraufbereitung, kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Be- reitstellung von Prozesswärme, solaren Trocknung, solaren Kälteerzeugung und Wärme- und Kälteerzeugung in ein Wärme- und/oder Kältenetz. Einreichen können Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. NEUANLAGE zur ausschließlichen Warmwasserbereitung Basisförderung 20 % der Bundesförderung 20 % Mittlere Unternehmen KMU-Zuschlag 30 % Kleinst-/Kleinunternehmen NEUANLAGE für sonstige Einzelzwecke* Basisförderung 35 % der Bundesförderung 20 % Mittlere Unternehmen KMU-Zuschlag 30 % Kleinst-/Kleinunternehmen Innovations-Zuschlag** 1.000 Euro * kombinierte Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Bereitstellung von Prozesswärme, solare Trock- nung, solare Kälteerzeugung, Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz ** Dient zur Abdeckung der Mehrkosten für die Einbindung der Solarkollektoranlagen zur überwiegenden solaren Prozesswärmebereitstellung oder solaren Kälteerzeugung; Installation einer Mess- und Datenerfassungseinrichtung zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung. Bei Anlagen von mehr als 100 m2 Bruttokollektorfläche gehört auch die Installation von Messeinrichtungen zur fortlaufenden Erfassung und Kontrolle des Nutzwärmeertrags und zur Feh- lererkennung zu den anrechenbaren Mehrkosten. • Die Zuschläge sind kumulierbar. • Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt. • Bei der installierten thermischen Solaranlage muss der solare Ertrag erfasst und angezeigt werden. Dies kann durch den Einbau eines Wärmemengenzählers im Kollektorkreislauf oder durch entsprechend ausgestattete Solarregelung erfolgen. Detaillierte Information und Registrierung: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/183348.htm www.gasokol.at
10 5. Salzburg 5.1.Thermische Solaranlagen unter 100 m² Dauer: bis 31.12.2019 Einreichen können sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerbsmäßiger Tätigkeiten, insbesondere Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Der Pro- jektstandort muss im Land Salzburg liegen. Zusatzförderung aus Mitteln des Landes Salzburg Thermische Solaranlagen (< 100 m²) 50% der gewährten Bundesförderung • Diese Förderungsbereiche und -bestimmungen sind identisch mit den gleichlautenden Förderungsbereichen der „Umweltförderung im Inland“. Nähere Details sind den dortigen Förderungsrichtlinien bzw. Informationsblättern zu entnehmen. Detaillierte Information und Registrierung: https://www.salzburg.gv.at/umweltnaturwasser_/Documents/2018-02-23%20Infoblatt_%20 Top%20Up%20UFI.pdf www.gasokol.at
11 6. Tirol 6.1.Thermische Solaranlagen Dauer: bis 31.12.2019 Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind. Darüber hinaus werden Klein- und Mittelbetriebe gemäß Liste im Informationsblatt gefördert. Zusatzförderung aus Mitteln des Landes Tirol Thermische Solaranlagen bis zu 30% der gewährten Bundesförderung • Diese Förderungsbereiche sind identisch mit den gleichlautenden Förderungsbereichender „Umweltförderung im Inland“ bzw. des Förderungsprogrammes „klimaaktiv mobil“. Nähere Details können somit den dortigen Förderungsrichtlinien bzw. –bestimmungen entnommen werden. Detaillierte Information und Registrierung: https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/wirtschaftsfoerderungsprogramm/ energiesparmassnahmen/ www.gasokol.at
Es gelten die AGB der GASOKOL GmbH. Irrtümer sowie Druck- und Satzfehler vorbehalten! 07/2019 GASOKOL GmbH A-4351 Saxen, Solarpark 1 Tel.: (+43) 07269 / 766 00 Fax: (+43) 07269 / 766 00-330 office@gasokol.at www.gasokol.at www.gasokol.at
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