Förderübersicht betrieblich Solarthermie Österreich - Stand 07/2019 - Gasokol

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Förderübersicht betrieblich
 Solarthermie Österreich
          Stand 07/2019
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    INHALT

    1.   Umweltförderung im Inland (UFI)    3-5

    2.   Großanlagenprogramm
         des Klima- und Energiefonds 2019     6

    2.   Kärnten                              7

    3.   Oberösterreich                     8-9

    4.   Salzburg                            10

    5.   Tirol                               11

                                                  www.gasokol.at
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    1. Umweltförderung im Inland (UFI)

      1.1.Thermische Solaranlagen bis 100 m²

      Wer wird gefördert?
      Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisati-
      onen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einrei-
      chen.

      Was wird gefördert?
      Thermische Solaranlagen mit weniger als 100 m² Bruttokollektorfläche für Warmwasser-
      bereitung, Raumheizung und Prozesswärme.

      Wie hoch ist die Förderung?
      Die Förderung wird pauschal anhand der Nennwärmeleistung bzw. Anlagengröße bestimmt und ist
      mit 30% der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

                                                                 Thermische Solaranlagen < 100 m²
                                                                    150 €/m² bei Standardkollektoren
          Pauschale                                                  195 €/m² bei Vakuumkollektoren
                                                                         125 €/m² bei Luftkollektoren
                                     + 10 €/m² -für Solaranlagen mit österreichischem Umweltzeichen
          Zuschlagsmöglichkeiten
                                            + 10 €/m² -bei gleichzeitiger Umsetzung einer Holzheizung

      •   Die Solarkollektoren müssen über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen.
      •   Förderungsfähig sind die Investitionskosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.
          Förderungsfähige Anlagenteile: Solaranlage, Verrohrung, Pumpengruppe, Wärmespeicher, Luft
          kollektoren und weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile.

      Detaillierte Information und Registrierung:
      https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/umweltfreundlich-heizen/navigator/waerme/thermi-
      sche-solaranlagen-100-qm-5.html

                                                                                          www.gasokol.at
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    1. Umweltförderung im Inland (UFI)

      1.2. Thermische Solaranlagen über 100 m²

      Wer wird gefördert?
      Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisati-
      onen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einrei-
      chen.

      Was wird gefördert?
      Gefördert werden thermische Solaranlagen ≥100 m² Bruttokollektorfläche für: Warmwasser-
      bereitung, Raumheizung, Prozesswärme und Solaranlagen (unabhängig von der Kollektorfläche) für
      den Antrieb von Kühlanlagen.

      Wie hoch ist die Förderung?
      Die Förderung beträgt bis zu 25% der förderungsfähigen Kosten.

                                   Thermische Solaranlagen ≥ 100 m² sowie Anlagen zur Kühlung
                                                      Förderungsfähige Kosten der Umweltinvestition
         Förderungsbasis
                                                       Anteile für private Nutzung werden abgezogen

                                                                           20% der Förderungsbasis
                                  25% der Förderungsbasis bei Projekten, die die Auswahlkriterien für
         Förderungssatz
                                                  eine EU-Kofinanzierung erfüllen (Download unter:
                                     www.umweltfoerderung.at/uploads/_efre_projektselektion.pdf)

         Maximale                                              900 Euro pro eingesparter Tonne CO2
         Förderung                         bzw. benötigte Investitionsförderung gemäß Online-Antrag

                                             5% (max. 10.000 Euro) EMAS zertifizierte Unternehmen
         Zuschlags-
                                  Die Inanspruchnahme von Zuschlägen ist bis zur beihilfenrechtlichen
         möglichkeiten
                                                                             Höchstgrenze möglich.

      Detaillierte Information und Registrierung:
      https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/thermische-solaranlagen/navigator/waerme/thermi-
      sche-solaranlagen-100-qm-4.html

                                                                                          www.gasokol.at
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    1. Umweltförderung im Inland (UFI)

      1.2. Thermische Solaranlagen über 100 m²

      Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

      •   Je nach Größe der Solaranlage ergeben sich die Rahmenbedingungen für Ihre Förderung.
      •   Die Solarkollektoren müssen über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen.
      •   Für die Berechnung der Förderung ist die erzielte CO2-Einsparung entscheidend. Dieser Wert
          wird im Zuge der Beurteilung Ihres Projektes von der KPC ermittelt. Nähere Informationen dazu
          finden Sie auf www.umweltfoerderung.at/detailinfo (siehe Förderungsberechnung).
      •   Für Projekte, die die agrarische Primärproduktion betreffen, gelten spezielle Förderungsbe-
          dingungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/detailinfo
          (siehe Zielgruppe).
      •   Bitte beachten Sie, dass sämtliche Energieeffizienzmaßnahmen die dem §5(1)8 EEffG
          entsprechen und in Zusammenhang mit dem zu fördernden/geförderten Vorhaben stehen,
          gemäß §27(4)2 EEffGzur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme
          nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) angerechnet werden müssen. Eine
          Anrechnung durch Dritte ist auch anteilig ausgeschlossen.
      •   Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig auch eine Förderung aus dem
          Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE. Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus
          EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft. Nähere Informationen finden Sie unter:
          www.umweltfoerderung.at/efre

                                    Thermische Solaranlagen ≥ 100 m² sowie Anlagen zur Kühlung
                                            vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagen-
          Zeitpunkt der                     teilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer ande-
          Antragstellung                    ren Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht,
                                            wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
          Mindest-Investition                                                                 10.000 €
          jährl. Mindest-CO2-Einsparung                                                      4 Tonnen

      Detaillierte Information und Registrierung:
      https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/thermische-solaranlagen/navigator/waerme/thermi-
      sche-solaranlagen-100-qm-4.html

                                                                                           www.gasokol.at
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    2. Großanlagenprogramm
       des Klima- und Energiefonds 2019

      Wer wird gefördert?
      Sämtliche natürliche und juristische Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten, insbesondere:
      Produktionsbetriebe, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Fernwärmenetzbetreiber, Energiever-
      sorgungsunternehmen, Tourismusbetriebe, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskör-
      perschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter
      Tätigkeit, Konfessionelle Einrichtungen und Vereine, Contractoren und Land- und forstwirtschaftli-
      che Betriebe.

      Was wird gefördert?
      Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen in die Planung und Errichtung von Solaran-
      lagen mit einer Bruttokollektorfläche von 100 bis 10.000 m² (außer in Themenfeld 5), die bis zum
      31.07.2021 fertiggestelltsein müssen, in 5 verschiedenen Themenbereichen gefördert.

      Wie hoch ist die Förderung?
      Die Förderung je Einzelprojekt ist bei den Themenfeldern 1 bis 4 mit insgesamt 750.000 Euro und
      im Themenfeld 5 mit insgesamt 200.000 Euro begrenzt.

       Themenfeld                                                                Maximale Förderung
       Solare Prozesswärme                                 700 Euro/MWh direkt nutzbaren Solarertrag
       Solare Einspeisung in
                                                           550 Euro/MWh direkt nutzbaren Solarertrag
       netzgebundene Wärmeversorgungen
       Hohe solare Deckungsgrade in
                                                           950 Euro/MWh direkt nutzbaren Solarertrag
       Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
       Solarthermie in Kombination mit
                                                       1.100 Euro/MWh gesamt nutzbaren Solarertrag
       Wärmepumpe
       Neue Technologien und innovative Ansätze                                     keine Begrenzung

      Detaillierte Information und Registrierung:
      https://www.klimafonds.gv.at/call/solarthermie-solare-grossanlagen-2019/

                                                                                            www.gasokol.at
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    3. Kärnten

       3.1. Solarthermie
       Dauer: 01.01.2019 bis 31.12.2020

       Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung sowie zur
       betrieblichen Schwimmbaderwärmung und zur Prozesswärmeerzeugung. Einreichen können alle
       Betriebe, Landwirte, Privatzimmervermieter, öffentliche Einrichtungen, sonstige unternehmerisch
       tätige Organisationen sowie gemeinnützige Vereine.

       Maßnahme                                                                      max. Förderung
       Solaranlage                                                    € 150,--/m² Bruttokollektorfläche

       •   Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in
           Höhe von 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes-
           oder EU-Förderungen gewährt.
       •   Pro m² Flachkollektor ist ein Wärmespeichervolumen (Boiler und/oder Puffer) von mindestens
           50 Liter bzw. pro m² Vakuumrohrkollektor von mindestens 70 Liter notwendig. Bei Nichtein-
           haltung des Mindestspeichervolumens wird die Förderung aliquot gekürzt.

       Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier:
       https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L18

                                                                                           www.gasokol.at
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    4. Oberösterreich

       4.1.Thermische Solaranlagen bis 100 m²
       Dauer: 01.03.2017 bis 31.12.2019

       Gefördert werden thermische Solaranlagen bis 100 m2 zur ausschließlichen Warmwasseraufberei-
       tung, kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Bereitstellung von Pro-
       zesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche, solaren Trocknung, solaren Kälteerzeugung und Wärme-
       und Kälteerzeugung in ein Wärme- und/oder Kältenetz. Einreichen können Unternehmen, Vereine,
       konfessionelle Einrichtungen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

                                                   NEUANLAGE zur ausschließlichen Warmwasserbereitung
           Basisförderung                                                                   20 % der Bundesförderung
                                                                                           20 % Mittlere Unternehmen
           KMU-Zuschlag
                                                                                      30 % Kleinst-/Kleinunternehmen

                                                                        NEUANLAGE für sonstige Einzelzwecke*
           Basisförderung                                                                   35 % der Bundesförderung
                                                                                           20 % Mittlere Unternehmen
           KMU-Zuschlag
                                                                                      30 % Kleinst-/Kleinunternehmen
           Innovations-Zuschlag**                                                                              1.000 Euro

           * kombinierte Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m²
           Bruttokollektorfläche, solare Trocknung, solare Kälteerzeugung, Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein
           Wärme- und/oder Kältenetz
           ** Dient zur Abdeckung der Mehrkosten für die Einbindung der Solarkollektoranlagen zur überwiegenden solaren
           Prozesswärmebereit­stellung oder solaren Kälteerzeugung; Installation einer Mess- und Datenerfassungseinrichtung
           zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung.

       •   Die Zuschläge sind kumulierbar. Die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der vom
           Bund ermittelten förderungsfähigen Investitionskosten (ohne Innovationszuschlag) begrenzt.
       •   Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer
           aner­kannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt.
       •   Bei der installierten thermischen Solaranlage muss der solare Ertrag erfasst und ange­zeigt
           werden. Dies kann durch den Einbau eines Wärmemengenzählers im Kollektor­kreislauf oder
           durch entsprechend ausgestattete Solarregelung erfolgen.

       Detaillierte Information und Registrierung:
       https://www.land-oberoesterreich.gv.at/183346.htm

                                                                                                                www.gasokol.at
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    4. Oberösterreich

       4.2.Thermische Solaranlagen größer/gleich 100 m²
       Dauer: 01.03.2017 bis 31.12.2019

       Gefördert werden thermische Solaranlagen größer/gleich 100 m2 zur ausschließlichen Warm-
       wasseraufbereitung, kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Be-
       reitstellung von Prozesswärme, solaren Trocknung, solaren Kälteerzeugung und Wärme- und
       Kälteerzeugung in ein Wärme- und/oder Kältenetz. Einreichen können Unternehmen, Vereine,
       konfessionelle Einrichtungen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

                                                  NEUANLAGE zur ausschließlichen Warmwasserbereitung
           Basisförderung                                                                  20 % der Bundesförderung
                                                                                          20 % Mittlere Unternehmen
           KMU-Zuschlag
                                                                                     30 % Kleinst-/Kleinunternehmen

                                                                       NEUANLAGE für sonstige Einzelzwecke*
           Basisförderung                                                                  35 % der Bundesförderung
                                                                                          20 % Mittlere Unternehmen
           KMU-Zuschlag
                                                                                     30 % Kleinst-/Kleinunternehmen
           Innovations-Zuschlag**                                                                             1.000 Euro

           * kombinierte Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Bereitstellung von Prozesswärme, solare Trock-
           nung, solare Kälteerzeugung, Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz
           ** Dient zur Abdeckung der Mehrkosten für die Einbindung der Solarkollektoranlagen zur überwiegenden solaren
           Prozesswärmebereit­stellung oder solaren Kälteerzeugung; Installation einer Mess- und Datenerfassungseinrichtung
           zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung. Bei Anlagen von mehr als 100 m2 Bruttokollektorfläche gehört auch
           die Installation von Messeinrichtungen zur fortlaufenden Erfassung und Kontrolle des Nutzwärmeertrags und zur Feh-
           lererkennung zu den anrechenbaren Mehrkosten.

       •   Die Zuschläge sind kumulierbar.
       •   Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer
           aner­kannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt.
       •   Bei der installierten thermischen Solaranlage muss der solare Ertrag erfasst und ange­zeigt
           werden. Dies kann durch den Einbau eines Wärmemengenzählers im Kollektor­kreislauf oder
           durch entsprechend ausgestattete Solarregelung erfolgen.

       Detaillierte Information und Registrierung:
       https://www.land-oberoesterreich.gv.at/183348.htm

                                                                                                               www.gasokol.at
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 5. Salzburg

     5.1.Thermische Solaranlagen unter 100 m²
     Dauer: bis 31.12.2019

     Einreichen können sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerbsmäßiger
     Tätigkeiten, insbesondere Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines
     Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Der Pro-
     jektstandort muss im Land Salzburg liegen.

                                                Zusatzförderung aus Mitteln des Landes Salzburg
         Thermische Solaranlagen (< 100 m²)                   50% der gewährten Bundesförderung

     •   Diese Förderungsbereiche und -bestimmungen sind identisch mit den gleichlautenden
         Förderungsbereichen der „Umweltförderung im Inland“. Nähere Details sind den dortigen
         Förderungsrichtlinien bzw. Informationsblättern zu entnehmen.

     Detaillierte Information und Registrierung:
     https://www.salzburg.gv.at/umweltnaturwasser_/Documents/2018-02-23%20Infoblatt_%20
     Top%20Up%20UFI.pdf

                                                                                         www.gasokol.at
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 6. Tirol

     6.1.Thermische Solaranlagen
     Dauer: bis 31.12.2019

     Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Besitz einer
     aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind. Darüber hinaus werden Klein-
     und Mittelbetriebe gemäß Liste im Informationsblatt gefördert.

                                                     Zusatzförderung aus Mitteln des Landes Tirol
         Thermische Solaranlagen                         bis zu 30% der gewährten Bundesförderung

     •   Diese Förderungsbereiche sind identisch mit den gleichlautenden Förderungsbereichender
         „Umweltförderung im Inland“ bzw. des Förderungsprogrammes „klimaaktiv mobil“. Nähere
         Details können somit den dortigen Förderungsrichtlinien bzw. –bestimmungen entnommen
         werden.

     Detaillierte Information und Registrierung:
     https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/wirtschaftsfoerderungsprogramm/
     energiesparmassnahmen/

                                                                                          www.gasokol.at
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