JÄISSER Dorfbrunnen April 2019 - Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens - Gemeindeverwaltung Jens

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JÄISSER Dorfbrunnen April 2019 - Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens - Gemeindeverwaltung Jens
April 2019

                       JÄISSER    Dorfbrunnen
               Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens

Impressum
Herausgeber:   Gemeinderat Jens         Redaktion:    Gemeindeverwaltung Jens
Erscheinung:   4 Mal pro Jahr           Verteilung:   an alle Haushaltungen
JÄISSER Dorfbrunnen April 2019 - Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens - Gemeindeverwaltung Jens
INFORMATIONEN AUS DEM GEMEINDERAT

Vom Ratstisch…
Jahresrechnung 2018
Die Jahresrechnung 2018 schliesst mit einem Ertragsüberschuss im Gesamthaushalt
von Fr. 19‘499.10 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von
Fr. 28‘595.00. Die detaillierten Erläuterungen zur Rechnung folgen zu gegebener Zeit
in der Botschaft zur Gemeindeversammlung.

Teilrevision der Ortsplanung
Die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Jens, bestehend aus Zonenplan,
Schutzzonenplan und Baureglement wurde im Jahr 2014 vom Kanton genehmigt und
in Kraft gesetzt. Die übergeordneten Rahmenbedingungen haben sich seither erheblich
geändert. Die neuen gesetzlichen Vorgaben auf Stufe Bund und Kanton erfordern eine
zwingende Anpassung der Grundordnung der Gemeinde Jens.
Einerseits ist die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV)
in Kraft getreten. Wird die BMBV nicht bis Ende 2020 umgesetzt, erfolgt faktisch ein
Baustopp. Andererseits haben sich zudem die Bestimmungen zum Bauabstand zu
Gewässer, Wald und Hecken geändert. In der Gemeinde Jens wurden bislang noch
keine Gewässerräume gemäss Gewässerschutzgesetz festgelegt. Die Bestimmungen
im Gemeindebaureglement müssen somit zwingend dem übergeordneten Recht ange-
passt werden. Dies auch hinsichtlich des Subventionsgesuches im Zusammenhang mit
dem Wasserbauprojekt. Kann die Gemeinde Jens den Nachweis erbringen, dass die
Ausscheidung der Gewässerräume erfolgt respektive in Bearbeitung ist, kann mit ei-
nem höheren Subventionsanteil gerechnet werden.
Für die Teilrevision der Ortsplanung (Umsetzung BMBV sowie Ausscheidung der Ge-
wässerräume) hat der Gemeinderat den Auftrag an die Firma Georegio aus Burgdorf
vergeben und den entsprechenden Kredit von Fr. 16‘000.00 bewilligt.

1. Mai-Tradition
Die Tradition des Maitannli-Stellens und des Mitnehmens und Ausstellens von privaten
Gegenständen auf dem Dorfplatz existiert schon mehrere Jahrzehnte. In der Nacht
vom 30. April auf den 1. Mai ist es wieder soweit!
Der Gemeinderat schätzt, dass sich die jungen Männer aus Jens diesem Brauchtum
noch annehmen. Allerdings müssen gewisse Regeln eingehalten werden. Insbesonde-
re ist die Nachtruhe zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass keine Beschädi-
gungen entstehen.
Durch ein verantwortungsvolles Verhalten der „Maitannli-Buebe“ und das Verständnis
der Bevölkerung kann dieser schöne Brauch sicher noch lange erhalten bleiben.

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Spielplatz Jäiss
Die Mitglieder der IG Spielplatz, freiwillige Helfer/innen sowie Gemeindewegmeister
Jörg Schwab haben in den vergangenen Wochen den Spielplatz auf die „neue Saison“
vorbereitet. Die Schnitzel wurden ersetzt, Spielgeräte wurden ausgewechselt respekti-
ve neu aufgestellt. Wie die Fotos zeigen, wirkt der Spielplatz sehr einladend, lebendig
und farbig. Bald wird es auch eine Feuerstelle geben.
Der Gemeinderat bedankt sich an dieser Stelle im Besonderen bei Jonas Röthlisberger
und Patrik Tschan für Ihr Engagement, aber auch bei allen anderen Mitwirkenden ganz
herzlich. In diesem Sinne wünschen wir allen eine zufriedene und abenteuerliche
Spielplatz-Saison!

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          Tag der offenen Baustelle
          Die Verantwortlichen kommen mit den Bauarbeiten betref-
          fend die Umsetzung der Hochwasserschutz- und Revitali-
sierungsmassnahmen gut voran. Im Bereich Dorfplatz bis Hubelweg
sind die Arbeiten am Bach grösstenteils abgeschlossen.
Der Gemeinderat, Baukommission sowie das Projektleiter-Team lädt
die Bevölkerung wie folgt zum Tag der offenen Baustelle ein:

           Samstag, 18. Mai 2019, 09.00 bis 11.00 Uhr

                      Um 09.00 Uhr beginnt die Führung (Besammlung bei Kohler
                      Seeland AG), bei welcher Sie interessante Informationen zum
                      Projekt im Allgemeinen, zum weiteren Projektverlauf oder aber
                      auch technische Angaben erfahren können. Während der „Be-
                      suchszeit“ stehen Ihnen die Verantwortlichen vor Ort zur Verfü-
                      gung und beantworten gerne Ihre Fragen.

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AUS DER BAUKOMMISSION

Zurückschneiden der Bäume, Hecken und Sträucher
Hinweis auf die Pflichten als Grundeigentümer/Mieter:
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflan-
zungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgen-
de Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen
zu beachten:
▫ Bäume, Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müs-
  sen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahn-
  rand aufweisen.
▫ Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum
  von 4.50 m Höhe hineinragen; über Trottoirs und Radwegen muss eine Durch-
  gangshöhe von 2.50 m freigehalten werden.
▫ Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
▫ Die Pflanzen müssen in der Umgebung von Hydranten so zurückgeschnitten wer-
  den, dass der Arbeitsbereich der öffentlichen Hydranten jederzeit zugänglich ist. Wo
  dies nicht zutrifft, erhält der mit dem Unterhalt beauftragte Wegmeister den Auftrag,
  gegen evtl. Kostenfolge für den Grundeigentümer, dies selber vorzunehmen.
▫ Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen, insbesondere bei
  Kurven, Einmündungen und Kreuzungen dürfen höherwachsende Bepflanzungen al-
  ler Art, inkl. Äste, die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach
  den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenabstand freizuhalten ist. Weiter dür-
  fen Einfriedungen und Zäune an unübersichtlichen Strassenstellen die Fahrbahn um
  höchstens 60 cm überragen.
Gestützt auf die Bestimmungen des Strassengesetzes und der Strassenverordnung
fordern wir die Grundeigentümer/Mieter hiermit auf, Bäume, Hecken und andere Be-
pflanzungen spätestens bis am 31. Mai 2019 auf das vorgeschriebene Lichtmass zu-
rück zu schneiden. Nach unbenütztem Ablauf der Frist sehen wir uns gezwungen, das
Zurückschneiden, unter Kostenfolge für den Grundeigentümer/Mieter, an Dritte in Auf-
trag zu geben. Für Unfälle, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, kann
der Grundeigentümer/Mieter haftbar gemacht werden.
Abschliessend danken wird allen Anstössern, welche ihre Grünpflegearbeiten pflicht-
gemäss erledigen.
                                                             Baukommission Jens

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AUS DER FACHGRUPPE LANDSCHAFT

Exkursion zu Bienen, Biodiversität, Nachtigall und mehr
mit Christian Wittker
Dienstag, 28. Mai 2019
Besammlung um 19.30 Uhr beim Dorfbrunnen
(wenn möglich mit Velo)
Im Anschluss lassen wir den Abend bei einem Schlummertrunk ausklingen.
Wir freuen uns auf Euch!
                                                           Fachgruppe Landschaft

INFORMATIONEN AUS DER GEMEINDEVERWALTUNG

Gemeindeverwaltung Jens, Hinterdorf 5, 2565 Jens
Telefon 032 333 11 61, Email info@jens.ch

Öffnungszeiten während den Sommerferien
Montag, 08.07. bis Donnerstag, 11.07.2019        Nachmittag geschlossen
Montag, 15.07. bis Sonntag, 28.07.2019           ganzer Tag geschlossen
Montag, 29.07. bis Donnerstag, 08.08.2019        Nachmittag geschlossen
Freitag                                          jeweils ganzer Tag geschlossen
In dringenden Fällen:       Telefonbeantworter        032 333 11 61
                            E-Mail                    info@jens.ch

Abonnement Strandbad Nidau für Schüler/innen der 7. - 9. Klasse
Die Gemeinde Jens zahlt weiterhin einen Beitrag von Fr. 20.00 an das Saisonabonne-
ment von Schüler/innen der 7. – 9. Klasse mit Wohnsitz in Jens, welche die Oberstufe
(Sekundarstufe I oder Primarstufe) in Nidau besuchen. Die Schüler/innen sollen neu
die Abonnemente direkt an der Kasse des Bades bezahlen. Gegen Vorweisung der
Quittung bei der Gemeindeverwaltung wird der Gemeindeanteil rückvergütet.

Statistisches
Einwohnerkontrolle
660 Einwohnerinnen und Einwohner verzeichnete die Gemeinde Jens am 31.12.2018.
27 zugezogene Personen stehen 31 weggezogenen Personen gegenüber. Die Zahl
der Geburten betrug 4 und Todesfälle waren 6 zu verzeichnen. Mit 27 Personen, ver-
                                                                                  5
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teilt auf 11 verschiedene Nationen, liegt der Anteil der ausländischen Wohnbevölke-
rung bei 4.09 %. Die 660 Einwohnerinnen und Einwohner leben in 281 Haushaltungen.
                                                    Entwicklung Einwohnerzahl seit
12
10                                         700                   2000
 8                                         680
 6                                         660
 4
                                           640
 2
 0                                         620
                                           600
                                           580
                                                 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Bautätigkeit                                                         Anzahl Baugesuch pro Jahr
Die Bautätigkeit misst sich anhand der ver-
                                                                                                  2013
fügten Baubewilligungen. Ausgestellt wurden                  8          10
                                                                                                  2014
ausschliesslich ordentliche und kleine Bau-
                                                                                                  2015
bewilligungen. Teil- oder generelle Baubewil-                                                     2016
                                                     14
ligungen wurden in den Jahren 2013 bis                                       11
                                                                                                  2017
2018 keine ausgestellt.                                                                           2018
                                                            3      10

nächste Abfalldaten
Grünabfuhr                   Dienstag, 30.04.2019
                             Dienstag, 14.05.2019
                             Dienstag, 28.05.2019
Papiersammlung               Donnerstag, 02.05.2019
Altmetall, Karton            Freitag/Samstag, 14.+15.06.2019

Hundetaxe 2019
Im August 2019 erhalten alle angemeldeten Hundehalter die Rechnung für die Hunde-
taxe 2019. Mit dieser Rechnung werden sie keine neue Hundemarke erhalten.
Hundehalter/innen, welche neu zugezogen sind oder einen neuen Hund halten, haben
ihren Hund deshalb bei der Gemeindeverwaltung Jens anzumelden. Dasselbe gilt,
wenn sie keinen Hund mehr haben.
Die Hundetaxe beträgt für den ersten Hund Fr. 50.00 und für jeden weiteren Hund
Fr. 70.00. Hunde, die nach dem 1. Mai 2019 zur Welt gekommen sind, bleiben für das
laufende Jahr taxfrei.
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Hitze im parkierten Auto ist für Tiere lebensgefährlich!
                          Bereits bei 15 Grad Aussentemperatur kann sich der Innen-
                          raum bei Sonnenbestrahlung bis über 50
                          Grad aufheizen. Auch geöffnete Fensterspal-
                          ten können ein Fahrzeug nicht genügend
                          kühlen!

Wenn’s brummt und summt um Ihr Haus
Bienen- und Wespenneste – was tun?
Haben Sie ein Bienennest oder einen Bienenschwarm in oder um Ihr
Haus, dann kann ein ortsansässiger Imker die ungebetenen Gäste fach-
gerecht entfernt.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Insektenverantwortliche der Regio Feuerwehr
Aarberg, Frau Susanne Schori, gerne zur Verfügung.
E-Mail: sekretariat@regio-feuerwehr-aarberg.ch, Tel. 079 679 54 66.

Ferienzeit – Reisezeit…
… denken Sie deshalb schon jetzt daran, dass Sie für Reisen ins Ausland gültige Rei-
sepapiere benötigen. Melden Sie sich daher frühzeitig beim:
Ausweiszentrum
Tel. 031 635 40 00 oder E-Mail: az.biel@pom.be.ch

GRATULATIONEN, NEUZUZÜGER, VERANSTALTUNGEN

Jubilarinnen und Jubilare
15.02.       Weber Rosmarie, Küfergasse 28, Jens       80-jährig
03.03.       Weber Hanny, Hungerberg 37, Jens          80-jährig
14.03.       Stricker Paul, Hungerberg 18, Jens        88-jährig
17.03.       Biedermann Lotty, Jens                    88-jährig
23.03.       Fluri Priska, Waldegg 10, Jens            88-jährig
30.03.       Weber Frieda, Hungerberg 16, Jens         88-jährig
Wir gratulieren den Jubilaren und Jubilarinnen nachträglich ganz herzlich und wün-
schen ihnen alles Gute und viele schöne Momente im Kreise ihrer Angehörigen.

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Veranstaltungen
30.04.2019 Schule Jens                  Sporttag
30.04.2019 Männerchor Jens              Geburtstagssingen
16.05.2019 Landfrauenverein Jens        Mittagstisch
18.05.2019 Tag der offenen Baustelle Gemeinde Jens
24.05.2019 Burgergemeinde Jens          Burgerversammlung
26.05.2019 Sportclub Jens               Velofahrt
28.05.2019 Exkursion Bienen, Biodiversität der Fachgruppe Landschaft
03.06.2019 Einwohnergemeinde Jens Gemeindeversammlung
05.06.2019 Feldschützenverein Jens      OP
28.06.2019 Schule Jens                  Schulfest
01.08.2019 BDP Jäissberg                1. August-Feier
Neuzuzüger
01.02.2019 Mösch Florence & von Wurstemberger Alois,
           Hungerberg 26, von Biel / Nidau
01.03.2019 Labhart Daniel, Hinterdorf 7, von Deutschland
01.04.2019 Anliker Sabrina & Mühlheim Andreas, Hölzliacker 1, von Zollikofen

ZUM SCHLUSS

Einladung an ALLE
zur Jäisser Velo-Ausfahrt
Wann:      Auffahrt am 26. Mai 2019
Start:     beim Rest. Bären in Jens um 09.00 Uhr
Dauer:     ca. 2 – 2.5 Std., Zwischenhalt ca. 1 Std.
           Zum Abschluss Apéro beim Bären
Gemütlicher Abschluss mit Bräteln beim FC-Haus in Jens (ab ca.13.30 h). Jeder bringt
sein Essen und Getränke selber mit. Glut zum Grillen vorhanden.
Kinder unter 10 Jahren bitte in Begleitung einer erwachsenen Person.
                                                         Organisation Sportclub Jens

Ist eine Generalvollmacht sinnvoll?
Was ist eine Generalvollmacht überhaupt? Eine Generalvollmacht
berechtigt den Bevollmächtigten zur Vertretung des Vollmachtge-
bers in vollem sachlichem Umfang. Der Bevollmächtigte handelt also
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JÄISSER Dorfbrunnen April 2019 - Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens - Gemeindeverwaltung Jens
im Namen und auf Rechnung des Vollmachtgebers.
Möglicher Inhalt einer Generalvollmacht sind zum Beispiel: Grundstücke erwerben oder
veräussern, Guthaben aller Art einkassieren oder kündigen, Vermögensverwaltung,
Vertretung vor Banken, Amtsstellen und Behörden etc.
Am besten erteilt man die Generalvollmacht einer nahestehenden Person, der man
vertraut und welche zur Vornahme der notwendigen Geschäfte bereit und geeignet ist.
Es können auch mehrere Personen zusammen bevollmächtigt werden, welche zu-
sammen oder je einzeln handeln können.
Eine Generalvollmacht darf am Computer verfasst werden. Der Ausdruck muss an-
schliessend vom Vollmachtgeber eigenhändig datiert und unterzeichnet werden. Eine
öffentliche Beurkundung beim Notar oder ein Abschreiben der ganzen Generalvoll-
macht von Hand ist nicht nötig.
Banken verwenden oft eigene Vollmachtsformulare und akzeptieren die Generalvoll-
macht leider nicht immer. Es empfiehlt sich daher bei den Banken separate, bankeige-
ne Vollmachten zu hinterlegen.
Die Generalvollmacht wirkt im Gegensatz zum Vorsorgeauftrag sofort, sprich mit Un-
terzeichnung des Vollmachtgebers. Die Generalvollmacht kann aber auch sicher zu
Hause aufbewahrt und dem Bevollmächtigten erst später ausgehändigt werden. In die-
sem Fall empfiehlt es sich, die Unterschrift auf der Generalvollmacht von einem Notar
beglaubigen zu lassen, damit es später keine Zweifel an der Echtheit der Unterschrift
gibt.
Eine Generalvollmacht könnte übrigens auch mündlich erteilt werden. Dies ist aus Be-
weisgründen aber nicht zu empfehlen.
Die Generalvollmacht kann jederzeit beschränkt oder widerrufen werden. Der Bevoll-
mächtigte ist in diesem Fall verpflichtet, die schriftliche Generalvollmacht dem Voll-
machtgeber zurückzugeben.
Die Generalvollmacht erlischt mit dem Tod oder dem Verlust der Handlungsfähigkeit
des Vollmachtgebers. Bei Handlungsunfähigkeit kommt der Vorsorgeauftrag ins Spiel.
Bei einem Hin- und Herschwanken einer betroffenen Person zwischen Urteilsfähigkeit
und Urteilsunfähigkeit (z.B. bei Demenz) ist es ratsam, eine Generalvollmacht und ei-
nen Vorsorgeauftrag zu haben, weil dadurch die bevollmächtigte bzw. vorsorgebeauf-
tragte Person in jedem Fall für die handlungs(un)fähige Person handeln kann.
Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage (Ist eine Generalvollmacht sinnvoll?), lau-
tet somit wie folgt: Eine Generalvollmacht ist immer dann sinnvoll, wenn sie zusammen
mit einem Vorsorgeauftrag gemacht wird oder wenn der Vollmachtgeber eine Vertrau-
ensperson bevollmächtigen möchte, welche für ihn tätig werden soll.
Bei Fragen oder für Vorlagen dürfen Sie mich gerne kontaktieren:
Simon Hänni, Rechtsanwalt und Notar, Moosgasse 12b, Jens
(Büro: 031 310 00 10 oder simon.haenni@lw-p.ch)
                                                                                      9
JÄISSER Dorfbrunnen April 2019 - Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens - Gemeindeverwaltung Jens
Restaurant zur Schmitt Jens

Wir suchen:
Eine aufgestellte, teamfähige Aushilfe für den Be-
trieb im Buffet-Bereich unseres Restaurants.
Arbeitszeit von ca. Do bis uns mit So (von 18:00 bis ca.
22:00 Uhr), jeweils 2 bis 5 Stunden (je nach Reservationen bzw. Anzahl Gäste)
Bewerbungen nehmen wir gerne persönlich im Restaurant entgegen.
Wir freuen uns auf Sie.
Freundliche Grüsse
Fred Frasnetti und Christine Klauser

                                                                                10
Was tun, wenn Sie Ihr Tier vermissen?                    Was tun, wenn Sie ein Tier finden?
▫ Erfassen Sie eine Vermisstmeldung. Jede neu            ▫ Erfassen Sie eine Fundmeldung. Jede neu er-
  erfasste Meldung wird mittels einer geografi-            fasste Meldung wird mittels einer geografischen
  schen Umkreissuche mit den bereits bestehen-             Umkreissuche mit den bereits bestehenden Mel-
  den Meldungen abgeglichen.                               dungen abgeglichen.
▫ Fügen Sie der Vermisstmeldung unbedingt ein            ▫ Fügen Sie der Fundmeldung unbedingt ein Foto
  Foto bei, es erleichtert die Identifikation des Tie-     bei, es erleichtert die Identifikation des Tieres
  res enorm.                                               enorm.
▫ Hängen Sie im Quartier Plakate mit der genauen         ▫ Die STMZ leitet automatisch alle Fundmeldun-
  Beschreibung auf, dem Vermisstdatum und -ort             gen an die zuständige kantonale Meldestelle
  und einem gut erkennbaren Foto Ihres Tieres.             weiter und erfüllt damit stellvertretend die ge-
▫ Informieren Sie Ihre Nachbarschaft. Katzen ver-          setzliche Meldepflicht (ZGB Art. 720a)
  stecken sich oft in Kellern, Garagen oder Gar-         ▫ Gehen Sie mit dem gefundenen Tier zum Tier-
  tenhäuschen.                                             arzt um zu prüfen, ob ein Chip implantiert ist,
▫ Sind Sie kürzlich umgezogen? Haustiere kehren            welcher Hinweise auf den Besitzer gibt.
  manchmal an ihren alten Wohnort zurück. Su-
  chen Sie den Weg ab und informieren Sie Ihre
  ehemaligen Nachbarn.

Melden Sie uns, wenn das Tier wieder zu Hause ist, damit wir unsere Daten immer auf dem aktuellsten
Stand halten können. Sie können Ihre Meldung mittels Meldenummer und Passwort auch jederzeit selber
ändern oder löschen.
Bitte beachten Sie, dass es noch weitere Plattformen für vermisste und gefundene Tiere gibt, welche Sie
ebenfalls kontaktieren können.
                                                                        Schweizerische Tiermeldezentrale

Archäologie-Nachmittag für Kinder
Samstag, 4. Mai 2019, 13.30 – 17.00 Uhr

Lass dich in die römische Epoche von Petinesca zurückversetzen – komm in das
Handwerker-Quartier im Studenwald! Es werden Münzen geprägt, Schmuckstücke aus
Metall angefertigt, Mosaiken und Lederbeutel hergestellt. Du wirst arbeiten wie einst
die römischen Handwerker und am Abend mit den von dir hergestellten Stücken heim-
kehren.
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verein Pro Petinesca, 2557 Studen / Email info@propetinesca.ch / www.propetinesca.ch
                                                                                                           11
What’s up!
Auch in diesem Jahr organisiert die Kinder- und Jugendfach-
stelle Lyss und Umgebung viele interessante Events und
Projekte für Kinder und Jugendliche von 6 bis 20 Jahren.
Nachfolgend sind nur zwei von vielen Vorschlägen aufgelistet:

Das selbstgebastelte Schiffchen ins Rennen schi-     Du liebst Singen und Theaterspielen und stehst
cken, das Fladenbrot über dem Feuer drehen, die      gerne im Rampenlicht? Geschichtenerzählen ist
Natur entdecken….                                    Deine grosse Leidenschaft oder Du gibst in dei-
Uns zieht es raus! Sei auch du mit dabei, wenn       nem Freundeskreis am liebsten den Komiker?
wir einen kleinen Bach erkunden und gemeinsam        Rockst Du auf der Gitarre oder übst solange auf
aus Naturmaterialien kreative Schiffchen basteln!    deinem Instrument, bis jeder Ton sitzt? Dann
Für alle Kinder vom Kindergarten bis zur 4. Klasse   solltest Du Dich beim MUSICALCAMP anmelden!
aus der Region und auf Anmeldung.                    Für alle Kinder und Jugendlichen ab 8 Jahren

Mittwoch, 19. Juni                                   Montag, 29.07. bis Samstag, 03.08. (ohne 01.08.)
14.00 – 17.00 Uhr // weitere Infos folgen nach der   jeweils von 09.00 – 14.30 Uhr // in der KUFA Lyss
Anmeldung: Anmeldungen bis 7. Juni an                Es besteht die Möglichkeit der Betreuung von
jugendfachstelle@lyss.ch oder 032 387 85 65          08.00-16.30 Uhr (+Fr. 100.00)
                                                     Fragen? Mail an info@musicalcamp.ch //
                                                     Anmeldung: www. musicalcamp.ch

                                                                                                   12
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