JÄISSER Dorfbrunnen April 2019 - Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens - Gemeindeverwaltung Jens
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
April 2019 JÄISSER Dorfbrunnen Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens Impressum Herausgeber: Gemeinderat Jens Redaktion: Gemeindeverwaltung Jens Erscheinung: 4 Mal pro Jahr Verteilung: an alle Haushaltungen
INFORMATIONEN AUS DEM GEMEINDERAT Vom Ratstisch… Jahresrechnung 2018 Die Jahresrechnung 2018 schliesst mit einem Ertragsüberschuss im Gesamthaushalt von Fr. 19‘499.10 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von Fr. 28‘595.00. Die detaillierten Erläuterungen zur Rechnung folgen zu gegebener Zeit in der Botschaft zur Gemeindeversammlung. Teilrevision der Ortsplanung Die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Jens, bestehend aus Zonenplan, Schutzzonenplan und Baureglement wurde im Jahr 2014 vom Kanton genehmigt und in Kraft gesetzt. Die übergeordneten Rahmenbedingungen haben sich seither erheblich geändert. Die neuen gesetzlichen Vorgaben auf Stufe Bund und Kanton erfordern eine zwingende Anpassung der Grundordnung der Gemeinde Jens. Einerseits ist die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) in Kraft getreten. Wird die BMBV nicht bis Ende 2020 umgesetzt, erfolgt faktisch ein Baustopp. Andererseits haben sich zudem die Bestimmungen zum Bauabstand zu Gewässer, Wald und Hecken geändert. In der Gemeinde Jens wurden bislang noch keine Gewässerräume gemäss Gewässerschutzgesetz festgelegt. Die Bestimmungen im Gemeindebaureglement müssen somit zwingend dem übergeordneten Recht ange- passt werden. Dies auch hinsichtlich des Subventionsgesuches im Zusammenhang mit dem Wasserbauprojekt. Kann die Gemeinde Jens den Nachweis erbringen, dass die Ausscheidung der Gewässerräume erfolgt respektive in Bearbeitung ist, kann mit ei- nem höheren Subventionsanteil gerechnet werden. Für die Teilrevision der Ortsplanung (Umsetzung BMBV sowie Ausscheidung der Ge- wässerräume) hat der Gemeinderat den Auftrag an die Firma Georegio aus Burgdorf vergeben und den entsprechenden Kredit von Fr. 16‘000.00 bewilligt. 1. Mai-Tradition Die Tradition des Maitannli-Stellens und des Mitnehmens und Ausstellens von privaten Gegenständen auf dem Dorfplatz existiert schon mehrere Jahrzehnte. In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai ist es wieder soweit! Der Gemeinderat schätzt, dass sich die jungen Männer aus Jens diesem Brauchtum noch annehmen. Allerdings müssen gewisse Regeln eingehalten werden. Insbesonde- re ist die Nachtruhe zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass keine Beschädi- gungen entstehen. Durch ein verantwortungsvolles Verhalten der „Maitannli-Buebe“ und das Verständnis der Bevölkerung kann dieser schöne Brauch sicher noch lange erhalten bleiben. 2
Spielplatz Jäiss Die Mitglieder der IG Spielplatz, freiwillige Helfer/innen sowie Gemeindewegmeister Jörg Schwab haben in den vergangenen Wochen den Spielplatz auf die „neue Saison“ vorbereitet. Die Schnitzel wurden ersetzt, Spielgeräte wurden ausgewechselt respekti- ve neu aufgestellt. Wie die Fotos zeigen, wirkt der Spielplatz sehr einladend, lebendig und farbig. Bald wird es auch eine Feuerstelle geben. Der Gemeinderat bedankt sich an dieser Stelle im Besonderen bei Jonas Röthlisberger und Patrik Tschan für Ihr Engagement, aber auch bei allen anderen Mitwirkenden ganz herzlich. In diesem Sinne wünschen wir allen eine zufriedene und abenteuerliche Spielplatz-Saison! Fotos: Stefan Weber Tag der offenen Baustelle Die Verantwortlichen kommen mit den Bauarbeiten betref- fend die Umsetzung der Hochwasserschutz- und Revitali- sierungsmassnahmen gut voran. Im Bereich Dorfplatz bis Hubelweg sind die Arbeiten am Bach grösstenteils abgeschlossen. Der Gemeinderat, Baukommission sowie das Projektleiter-Team lädt die Bevölkerung wie folgt zum Tag der offenen Baustelle ein: Samstag, 18. Mai 2019, 09.00 bis 11.00 Uhr Um 09.00 Uhr beginnt die Führung (Besammlung bei Kohler Seeland AG), bei welcher Sie interessante Informationen zum Projekt im Allgemeinen, zum weiteren Projektverlauf oder aber auch technische Angaben erfahren können. Während der „Be- suchszeit“ stehen Ihnen die Verantwortlichen vor Ort zur Verfü- gung und beantworten gerne Ihre Fragen. 3
AUS DER BAUKOMMISSION Zurückschneiden der Bäume, Hecken und Sträucher Hinweis auf die Pflichten als Grundeigentümer/Mieter: Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflan- zungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgen- de Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: ▫ Bäume, Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müs- sen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahn- rand aufweisen. ▫ Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Trottoirs und Radwegen muss eine Durch- gangshöhe von 2.50 m freigehalten werden. ▫ Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. ▫ Die Pflanzen müssen in der Umgebung von Hydranten so zurückgeschnitten wer- den, dass der Arbeitsbereich der öffentlichen Hydranten jederzeit zugänglich ist. Wo dies nicht zutrifft, erhält der mit dem Unterhalt beauftragte Wegmeister den Auftrag, gegen evtl. Kostenfolge für den Grundeigentümer, dies selber vorzunehmen. ▫ Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen dürfen höherwachsende Bepflanzungen al- ler Art, inkl. Äste, die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenabstand freizuhalten ist. Weiter dür- fen Einfriedungen und Zäune an unübersichtlichen Strassenstellen die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Gestützt auf die Bestimmungen des Strassengesetzes und der Strassenverordnung fordern wir die Grundeigentümer/Mieter hiermit auf, Bäume, Hecken und andere Be- pflanzungen spätestens bis am 31. Mai 2019 auf das vorgeschriebene Lichtmass zu- rück zu schneiden. Nach unbenütztem Ablauf der Frist sehen wir uns gezwungen, das Zurückschneiden, unter Kostenfolge für den Grundeigentümer/Mieter, an Dritte in Auf- trag zu geben. Für Unfälle, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, kann der Grundeigentümer/Mieter haftbar gemacht werden. Abschliessend danken wird allen Anstössern, welche ihre Grünpflegearbeiten pflicht- gemäss erledigen. Baukommission Jens 4
AUS DER FACHGRUPPE LANDSCHAFT Exkursion zu Bienen, Biodiversität, Nachtigall und mehr mit Christian Wittker Dienstag, 28. Mai 2019 Besammlung um 19.30 Uhr beim Dorfbrunnen (wenn möglich mit Velo) Im Anschluss lassen wir den Abend bei einem Schlummertrunk ausklingen. Wir freuen uns auf Euch! Fachgruppe Landschaft INFORMATIONEN AUS DER GEMEINDEVERWALTUNG Gemeindeverwaltung Jens, Hinterdorf 5, 2565 Jens Telefon 032 333 11 61, Email info@jens.ch Öffnungszeiten während den Sommerferien Montag, 08.07. bis Donnerstag, 11.07.2019 Nachmittag geschlossen Montag, 15.07. bis Sonntag, 28.07.2019 ganzer Tag geschlossen Montag, 29.07. bis Donnerstag, 08.08.2019 Nachmittag geschlossen Freitag jeweils ganzer Tag geschlossen In dringenden Fällen: Telefonbeantworter 032 333 11 61 E-Mail info@jens.ch Abonnement Strandbad Nidau für Schüler/innen der 7. - 9. Klasse Die Gemeinde Jens zahlt weiterhin einen Beitrag von Fr. 20.00 an das Saisonabonne- ment von Schüler/innen der 7. – 9. Klasse mit Wohnsitz in Jens, welche die Oberstufe (Sekundarstufe I oder Primarstufe) in Nidau besuchen. Die Schüler/innen sollen neu die Abonnemente direkt an der Kasse des Bades bezahlen. Gegen Vorweisung der Quittung bei der Gemeindeverwaltung wird der Gemeindeanteil rückvergütet. Statistisches Einwohnerkontrolle 660 Einwohnerinnen und Einwohner verzeichnete die Gemeinde Jens am 31.12.2018. 27 zugezogene Personen stehen 31 weggezogenen Personen gegenüber. Die Zahl der Geburten betrug 4 und Todesfälle waren 6 zu verzeichnen. Mit 27 Personen, ver- 5
teilt auf 11 verschiedene Nationen, liegt der Anteil der ausländischen Wohnbevölke- rung bei 4.09 %. Die 660 Einwohnerinnen und Einwohner leben in 281 Haushaltungen. Entwicklung Einwohnerzahl seit 12 10 700 2000 8 680 6 660 4 640 2 0 620 600 580 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Bautätigkeit Anzahl Baugesuch pro Jahr Die Bautätigkeit misst sich anhand der ver- 2013 fügten Baubewilligungen. Ausgestellt wurden 8 10 2014 ausschliesslich ordentliche und kleine Bau- 2015 bewilligungen. Teil- oder generelle Baubewil- 2016 14 ligungen wurden in den Jahren 2013 bis 11 2017 2018 keine ausgestellt. 2018 3 10 nächste Abfalldaten Grünabfuhr Dienstag, 30.04.2019 Dienstag, 14.05.2019 Dienstag, 28.05.2019 Papiersammlung Donnerstag, 02.05.2019 Altmetall, Karton Freitag/Samstag, 14.+15.06.2019 Hundetaxe 2019 Im August 2019 erhalten alle angemeldeten Hundehalter die Rechnung für die Hunde- taxe 2019. Mit dieser Rechnung werden sie keine neue Hundemarke erhalten. Hundehalter/innen, welche neu zugezogen sind oder einen neuen Hund halten, haben ihren Hund deshalb bei der Gemeindeverwaltung Jens anzumelden. Dasselbe gilt, wenn sie keinen Hund mehr haben. Die Hundetaxe beträgt für den ersten Hund Fr. 50.00 und für jeden weiteren Hund Fr. 70.00. Hunde, die nach dem 1. Mai 2019 zur Welt gekommen sind, bleiben für das laufende Jahr taxfrei. 6
Hitze im parkierten Auto ist für Tiere lebensgefährlich! Bereits bei 15 Grad Aussentemperatur kann sich der Innen- raum bei Sonnenbestrahlung bis über 50 Grad aufheizen. Auch geöffnete Fensterspal- ten können ein Fahrzeug nicht genügend kühlen! Wenn’s brummt und summt um Ihr Haus Bienen- und Wespenneste – was tun? Haben Sie ein Bienennest oder einen Bienenschwarm in oder um Ihr Haus, dann kann ein ortsansässiger Imker die ungebetenen Gäste fach- gerecht entfernt. Für weitere Fragen steht Ihnen die Insektenverantwortliche der Regio Feuerwehr Aarberg, Frau Susanne Schori, gerne zur Verfügung. E-Mail: sekretariat@regio-feuerwehr-aarberg.ch, Tel. 079 679 54 66. Ferienzeit – Reisezeit… … denken Sie deshalb schon jetzt daran, dass Sie für Reisen ins Ausland gültige Rei- sepapiere benötigen. Melden Sie sich daher frühzeitig beim: Ausweiszentrum Tel. 031 635 40 00 oder E-Mail: az.biel@pom.be.ch GRATULATIONEN, NEUZUZÜGER, VERANSTALTUNGEN Jubilarinnen und Jubilare 15.02. Weber Rosmarie, Küfergasse 28, Jens 80-jährig 03.03. Weber Hanny, Hungerberg 37, Jens 80-jährig 14.03. Stricker Paul, Hungerberg 18, Jens 88-jährig 17.03. Biedermann Lotty, Jens 88-jährig 23.03. Fluri Priska, Waldegg 10, Jens 88-jährig 30.03. Weber Frieda, Hungerberg 16, Jens 88-jährig Wir gratulieren den Jubilaren und Jubilarinnen nachträglich ganz herzlich und wün- schen ihnen alles Gute und viele schöne Momente im Kreise ihrer Angehörigen. 7
Veranstaltungen 30.04.2019 Schule Jens Sporttag 30.04.2019 Männerchor Jens Geburtstagssingen 16.05.2019 Landfrauenverein Jens Mittagstisch 18.05.2019 Tag der offenen Baustelle Gemeinde Jens 24.05.2019 Burgergemeinde Jens Burgerversammlung 26.05.2019 Sportclub Jens Velofahrt 28.05.2019 Exkursion Bienen, Biodiversität der Fachgruppe Landschaft 03.06.2019 Einwohnergemeinde Jens Gemeindeversammlung 05.06.2019 Feldschützenverein Jens OP 28.06.2019 Schule Jens Schulfest 01.08.2019 BDP Jäissberg 1. August-Feier Neuzuzüger 01.02.2019 Mösch Florence & von Wurstemberger Alois, Hungerberg 26, von Biel / Nidau 01.03.2019 Labhart Daniel, Hinterdorf 7, von Deutschland 01.04.2019 Anliker Sabrina & Mühlheim Andreas, Hölzliacker 1, von Zollikofen ZUM SCHLUSS Einladung an ALLE zur Jäisser Velo-Ausfahrt Wann: Auffahrt am 26. Mai 2019 Start: beim Rest. Bären in Jens um 09.00 Uhr Dauer: ca. 2 – 2.5 Std., Zwischenhalt ca. 1 Std. Zum Abschluss Apéro beim Bären Gemütlicher Abschluss mit Bräteln beim FC-Haus in Jens (ab ca.13.30 h). Jeder bringt sein Essen und Getränke selber mit. Glut zum Grillen vorhanden. Kinder unter 10 Jahren bitte in Begleitung einer erwachsenen Person. Organisation Sportclub Jens Ist eine Generalvollmacht sinnvoll? Was ist eine Generalvollmacht überhaupt? Eine Generalvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur Vertretung des Vollmachtge- bers in vollem sachlichem Umfang. Der Bevollmächtigte handelt also 8
im Namen und auf Rechnung des Vollmachtgebers. Möglicher Inhalt einer Generalvollmacht sind zum Beispiel: Grundstücke erwerben oder veräussern, Guthaben aller Art einkassieren oder kündigen, Vermögensverwaltung, Vertretung vor Banken, Amtsstellen und Behörden etc. Am besten erteilt man die Generalvollmacht einer nahestehenden Person, der man vertraut und welche zur Vornahme der notwendigen Geschäfte bereit und geeignet ist. Es können auch mehrere Personen zusammen bevollmächtigt werden, welche zu- sammen oder je einzeln handeln können. Eine Generalvollmacht darf am Computer verfasst werden. Der Ausdruck muss an- schliessend vom Vollmachtgeber eigenhändig datiert und unterzeichnet werden. Eine öffentliche Beurkundung beim Notar oder ein Abschreiben der ganzen Generalvoll- macht von Hand ist nicht nötig. Banken verwenden oft eigene Vollmachtsformulare und akzeptieren die Generalvoll- macht leider nicht immer. Es empfiehlt sich daher bei den Banken separate, bankeige- ne Vollmachten zu hinterlegen. Die Generalvollmacht wirkt im Gegensatz zum Vorsorgeauftrag sofort, sprich mit Un- terzeichnung des Vollmachtgebers. Die Generalvollmacht kann aber auch sicher zu Hause aufbewahrt und dem Bevollmächtigten erst später ausgehändigt werden. In die- sem Fall empfiehlt es sich, die Unterschrift auf der Generalvollmacht von einem Notar beglaubigen zu lassen, damit es später keine Zweifel an der Echtheit der Unterschrift gibt. Eine Generalvollmacht könnte übrigens auch mündlich erteilt werden. Dies ist aus Be- weisgründen aber nicht zu empfehlen. Die Generalvollmacht kann jederzeit beschränkt oder widerrufen werden. Der Bevoll- mächtigte ist in diesem Fall verpflichtet, die schriftliche Generalvollmacht dem Voll- machtgeber zurückzugeben. Die Generalvollmacht erlischt mit dem Tod oder dem Verlust der Handlungsfähigkeit des Vollmachtgebers. Bei Handlungsunfähigkeit kommt der Vorsorgeauftrag ins Spiel. Bei einem Hin- und Herschwanken einer betroffenen Person zwischen Urteilsfähigkeit und Urteilsunfähigkeit (z.B. bei Demenz) ist es ratsam, eine Generalvollmacht und ei- nen Vorsorgeauftrag zu haben, weil dadurch die bevollmächtigte bzw. vorsorgebeauf- tragte Person in jedem Fall für die handlungs(un)fähige Person handeln kann. Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage (Ist eine Generalvollmacht sinnvoll?), lau- tet somit wie folgt: Eine Generalvollmacht ist immer dann sinnvoll, wenn sie zusammen mit einem Vorsorgeauftrag gemacht wird oder wenn der Vollmachtgeber eine Vertrau- ensperson bevollmächtigen möchte, welche für ihn tätig werden soll. Bei Fragen oder für Vorlagen dürfen Sie mich gerne kontaktieren: Simon Hänni, Rechtsanwalt und Notar, Moosgasse 12b, Jens (Büro: 031 310 00 10 oder simon.haenni@lw-p.ch) 9
Restaurant zur Schmitt Jens Wir suchen: Eine aufgestellte, teamfähige Aushilfe für den Be- trieb im Buffet-Bereich unseres Restaurants. Arbeitszeit von ca. Do bis uns mit So (von 18:00 bis ca. 22:00 Uhr), jeweils 2 bis 5 Stunden (je nach Reservationen bzw. Anzahl Gäste) Bewerbungen nehmen wir gerne persönlich im Restaurant entgegen. Wir freuen uns auf Sie. Freundliche Grüsse Fred Frasnetti und Christine Klauser 10
Was tun, wenn Sie Ihr Tier vermissen? Was tun, wenn Sie ein Tier finden? ▫ Erfassen Sie eine Vermisstmeldung. Jede neu ▫ Erfassen Sie eine Fundmeldung. Jede neu er- erfasste Meldung wird mittels einer geografi- fasste Meldung wird mittels einer geografischen schen Umkreissuche mit den bereits bestehen- Umkreissuche mit den bereits bestehenden Mel- den Meldungen abgeglichen. dungen abgeglichen. ▫ Fügen Sie der Vermisstmeldung unbedingt ein ▫ Fügen Sie der Fundmeldung unbedingt ein Foto Foto bei, es erleichtert die Identifikation des Tie- bei, es erleichtert die Identifikation des Tieres res enorm. enorm. ▫ Hängen Sie im Quartier Plakate mit der genauen ▫ Die STMZ leitet automatisch alle Fundmeldun- Beschreibung auf, dem Vermisstdatum und -ort gen an die zuständige kantonale Meldestelle und einem gut erkennbaren Foto Ihres Tieres. weiter und erfüllt damit stellvertretend die ge- ▫ Informieren Sie Ihre Nachbarschaft. Katzen ver- setzliche Meldepflicht (ZGB Art. 720a) stecken sich oft in Kellern, Garagen oder Gar- ▫ Gehen Sie mit dem gefundenen Tier zum Tier- tenhäuschen. arzt um zu prüfen, ob ein Chip implantiert ist, ▫ Sind Sie kürzlich umgezogen? Haustiere kehren welcher Hinweise auf den Besitzer gibt. manchmal an ihren alten Wohnort zurück. Su- chen Sie den Weg ab und informieren Sie Ihre ehemaligen Nachbarn. Melden Sie uns, wenn das Tier wieder zu Hause ist, damit wir unsere Daten immer auf dem aktuellsten Stand halten können. Sie können Ihre Meldung mittels Meldenummer und Passwort auch jederzeit selber ändern oder löschen. Bitte beachten Sie, dass es noch weitere Plattformen für vermisste und gefundene Tiere gibt, welche Sie ebenfalls kontaktieren können. Schweizerische Tiermeldezentrale Archäologie-Nachmittag für Kinder Samstag, 4. Mai 2019, 13.30 – 17.00 Uhr Lass dich in die römische Epoche von Petinesca zurückversetzen – komm in das Handwerker-Quartier im Studenwald! Es werden Münzen geprägt, Schmuckstücke aus Metall angefertigt, Mosaiken und Lederbeutel hergestellt. Du wirst arbeiten wie einst die römischen Handwerker und am Abend mit den von dir hergestellten Stücken heim- kehren. Weitere Informationen und Anmeldung: Verein Pro Petinesca, 2557 Studen / Email info@propetinesca.ch / www.propetinesca.ch 11
What’s up! Auch in diesem Jahr organisiert die Kinder- und Jugendfach- stelle Lyss und Umgebung viele interessante Events und Projekte für Kinder und Jugendliche von 6 bis 20 Jahren. Nachfolgend sind nur zwei von vielen Vorschlägen aufgelistet: Das selbstgebastelte Schiffchen ins Rennen schi- Du liebst Singen und Theaterspielen und stehst cken, das Fladenbrot über dem Feuer drehen, die gerne im Rampenlicht? Geschichtenerzählen ist Natur entdecken…. Deine grosse Leidenschaft oder Du gibst in dei- Uns zieht es raus! Sei auch du mit dabei, wenn nem Freundeskreis am liebsten den Komiker? wir einen kleinen Bach erkunden und gemeinsam Rockst Du auf der Gitarre oder übst solange auf aus Naturmaterialien kreative Schiffchen basteln! deinem Instrument, bis jeder Ton sitzt? Dann Für alle Kinder vom Kindergarten bis zur 4. Klasse solltest Du Dich beim MUSICALCAMP anmelden! aus der Region und auf Anmeldung. Für alle Kinder und Jugendlichen ab 8 Jahren Mittwoch, 19. Juni Montag, 29.07. bis Samstag, 03.08. (ohne 01.08.) 14.00 – 17.00 Uhr // weitere Infos folgen nach der jeweils von 09.00 – 14.30 Uhr // in der KUFA Lyss Anmeldung: Anmeldungen bis 7. Juni an Es besteht die Möglichkeit der Betreuung von jugendfachstelle@lyss.ch oder 032 387 85 65 08.00-16.30 Uhr (+Fr. 100.00) Fragen? Mail an info@musicalcamp.ch // Anmeldung: www. musicalcamp.ch 12
Sie können auch lesen