Chancen und Herausforderungen - Arbeiten in der euregio - 17 September 2020

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Chancen und Herausforderungen - Arbeiten in der euregio - 17 September 2020
Arbeiten
                    in der euregio

                    Chancen und
                    Herausforderungen

17 September 2020
Chancen und Herausforderungen - Arbeiten in der euregio - 17 September 2020
Programm

    ●   Über uns
    ●   Jobbörse
    ●   Werk.nl
    ●   Arbeiten im Nachbarland:
        –   Soziale Sicherheit
        –   Steuern
Chancen und Herausforderungen - Arbeiten in der euregio - 17 September 2020
Über uns

  GrenzInfoPunkt Mönchengladbach (Juul Stinges)
              in Zusammenarbeit mit

     Jobcenter Kreis Viersen (Frank Edelhoff)

             und UWV (Don Hensen)
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Mit der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit wird für Kundinnen und
Kunden eine Möglichkeit zur Nutzung einer benutzerfreundlichen und
zielgruppenorientierten Stellen- und Bewerberbörse im Internet eröffnet.
Im nicht-registrierten Zustand können Kundinnen und Kunden nach
Arbeits- und Ausbildungsstellen suchen.

Um alle Funktionen der JOBBÖRSE vollumfänglich nutzen zu können,
ist es notwendig, sich zu registrieren.
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●   Anlegen eines Bewerberprofils
●   Hochladen Ihrer Bewerbungsunterlagen
●   Stellenrecherche, Abspeichern von regelmäßigen Suchabfragen
●   Kontaktaufnahme und Übermittlung Ihrer Unterlagen an interessante Arbeitgeber
●   Anlegen eines Stellengesuchs um Arbeitgeber aufmerksam zu machen
●   Bewerbungsmanagement und Überblick über Ihre Aktivitäten
●   Benachrichtigungsfunktion neuer Stellen mittels Suchassistenten
●   Jobbörse auch als App nutzbar
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https://jobboerse.arbeitsagentur.de
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Suchen und Finden
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Registrierung bei der Jobbörse
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Werk.nl

●   Werk.nl: Wie funktioniert es?
●   Kontakte und interessante Links
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Werk.nl

•   Europäischer Login
•   Bewerben in den Niederlanden
•   Lebenslauf
•   Informationen zum Arbeitsmarkt

                                     https://www.alineblogt.nl/2012/10/werk-zoeken/

                                     https://www.cvims.org/get-a-job/
Werk.nl

 Werk.nl des UWV bietet Kunden die Möglichkeit, eine
 benutzerfreundliche und zielgruppenorientierte Stellen- und
 Bewerberbörse im Internet zu nutzen.

 Wenn sie nicht registriert sind, können Kunden nach Arbeits- und
 Ausbildungsplätzen suchen.

 Um alle Funktionen von Werk.nl in vollem Umfang nutzen zu
 können, ist eine Registrierung erforderlich.
https://www.werk.nl/werkzoekenden
https://www.werk.nl/werkzoekenden/eu/arbeiten-niederlanden/
https://www.werk.nl/werkzoekenden/werkmap?
request_id=-2914521565833423050&CREDENTIAL_CONTEXT_DATA=USER_ACTION_COMMAND%2CUSER_ACTION_COMMAND%2Cnull
%2Chidden%3BselectedIdp%2CSelected+IDP%2C%2Ctext%3B
Werkmap

• Informationen zur Arbeitssuche
• Stellen Sie Ihren Lebenslauf auf
  werk.nl
• Suche in mehr als 91.000
  Stellenangeboten
• Erhöhen Sie Ihre Chancen auf
  einen Arbeitsplatz mit
  Bewerbungstipps und Webinaren
Aktueller Arbeitsmarkt

       https://www.werk.nl/arbeidsmarktinformatie/
SGA

●   One stop Shop
●   alles aus einer Hand
●   Fragen werden direkt geklärt
●   gehört zu EURES aber alle Beteiligten haben ihre eigene Spezialisierung
●   für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
SGA-Team
   ➢ Julia Dilmann & Pascalle Pecholt – Berater bei Grenzinfopunkt
SGA-Internetseite
    ➢ Julia Dilmann & Pascalle Pecholt – Berater bei Grenzinfopunkt

                                                                      https://grenzarbeit.eu/venlo/
Arbeiten über
                                   im Nachbarland

                    Soziale Sicherheit / Steuern

17 September 2020                          Juul Stinges
Der GrenzInfoPunkt

●   Entlang der niederländisch-deutsch-belgischen
    Grenze
●   Wir informieren:
    Grenzgänger, Selbständige und Unternehmer,
    Rentner, Studenten, (hochqualifizierte) Fachkräfte &
    Migranten

●   Durch:
    Persönliche Sprechstunden (Venlo & Roermond),
    telefonische Beratungen, E-Mails, Workshops
    und Gruppenveranstaltungen
                                                           Teil der euregio
                                                           rhein-maas-nord
●   Internetseite: https://grenzinfo.eu/rmn/               in Mönchengladbach
Soziale Sicherheit
EG-Verordnung 883/2004

●   Koordination
    –   Die Verordnung koordiniert die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit der 27
        Länder der Europäischen Union. Keine Harmonisierung.
●   Grundregel
    –   Man ist versichert in dem Land in dem gearbeitet wird
●   Rechtszuweisungsregeln
    –   Arbeiten in mehreren Ländern
Arbeiten in einem Land

•   Sozialversichert im Land der Beschäftigung
•   Sozialversicherung immer nur 1 Land
•   Nationalität nicht wichtig
•   Sonderregelungen für Grenzarbeiter
    Eine Person wohnt in den Niederlanden und pendelt täglich (oder mindestens einmal pro Woche) zwischen ihrem Wohnort
    in den Niederlanden und ihrem Arbeitsort in Deutschland. Vice versa.
Arbeiten in zwei Ländern

Vorsicht beim Arbeiten in zwei Ländern

• Sozialversichert in Deutschland oder den Niederlanden
  (nur 1 Land)
• Abhängig von den Arbeitszeiten in den Ländern
  (25%-Regel)
• Aufpassen, wenn man Zuhause arbeitet (Homeoffice)
Arbeiten in den Niederlanden
Burgerservicenummer (BSN)

●   BSN = Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID in einem,
    besteht aus 9 Ziffern

●   Wo beantragen?
    Gemeinde mit einem Schalter für Personen, die keine
    Einwohner der Niederlande sind (RNI)
●   Wann?
                                                       Arbeiten in
    Bevor man anfängt zu arbeiten
Arbeiten in den Niederlanden
Volksversicherungen & Arbeitnehmerversicherungen

 Volksversicherungen                        Arbeitnehmerversicherungen

 AOW (Altersrente)                17,9%     WIA (Erwerbsunfähigkeit)                6,77%
 Anw (Hinterbliebenenrente)        0,1%     Zvw (Krankenversicherung)                 6,7%
 Wlz (Pflegeversicherung)         9,65%     WW (Arbeitslosen, niedriger Satz)       2,94%
                                            WW (Arbeitslosen, hoher Satz)           7,94%

 Zahlt Arbeitnehmer über maximal 34.712 €   Zahlt Arbeitgeber über maximal 57.232 €
                                                                                Arbeiten in
Soziale Sicherheit
Krankenversicherung / zorgverzekering

●   Freie Wahl Krankenkasse (Zorgverzekeraar)
●   Nominale Prämie: etwa 118 € pro Monat
●   Selbstbeteiligung Krankheitskosten: € 385 pro Jahr
●   S1-Formular: In Deutschland den gleichen Anspruch auf
    Gesundheitsversorgung (Sachleistungen) wie in Deutschland
    gesetzlich Versicherte
●   Familie kann mitversichert sein: u.a. nicht arbeiten / verheiratet
                                                                Arbeiten in
Soziale Sicherheit
Altersrente

●   AOW = gesetzliche Basisrente
●   Eintrittsalter: 67 Jahre / verknüpft an Lebenserwartung
●   Gleiche Rente für alle auf einem Niveau, das sich nach dem
    gesetzlichen Mindestlohn richtet.
●   2% Aufbau pro Jahr x 50 Jahr = 100%

●   Wichtig: Betriebliche Altersversorgung (bedrijfspensioen)
●   Zusätzliche Versorgungsansprüche aufbauen                       Arbeiten in
    –   möglich über Arbeitgeber oder mit einem privaten Sparplan
Soziale Sicherheit
Kindergeld / kinderbijslag

In den Niederlanden bestehen folgende Familienleistungen:
● Kinderbijslag (alle drei Monate)
● Kindgebonden budget (KGB)
● Kinderopvangtoeslag (KOT)

●   Zahlung Kinderbijslag pro Quartal
                                                     Arbeiten in
Soziale Sicherheit
Kindergeld / Samenloop

●   Oft Recht in 2 Ländern
●   Wer zahlt mit Priorität? Und wer ergänzt?
●   Beispiel: die Familie wohnt in D => Mutter arbeitet in den
    Niederlanden und Vater arbeitet in D
●   Vorrang: DU + Ausgleich NL AKW, KGB
●   Aus NL eventuell Recht auf KOT
●   Sie erhalten immer das höchste Kindergeld               Arbeiten in
Soziale Sicherheit
Krank

●  Lohnfortzahlung max. 104 Wochen
● Oft erstes Jahr 100% (Tarifvertrag / cao)
● Zweites Jahr 70%
● Nach 2 Jahren:
 - Erwerbsminderungsrente (WIA)

                                              Arbeiten in
Soziale Sicherheit
Arbeitslosigkeit
● Wenn man arbeitslos wird, muss das Arbeitslosengeld
  im Wohnland beantragt werden
  ➔ Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit

● Wenn es noch einen (Neben-)Job in den Niederlanden
  gibt, wird dort das Arbeitslosengeld ausgezahlt
  ➔ Antrag UWV
                                                        Arbeiten in
Sozialversicherungsnummer

●   Persönliche Identifikationsnummer für die soziale Sicherheit
●   Wo beantragen?
    Krankenkasse
●   Wann beantragen?
    Bevor man anfängt zu arbeiten

                                                          Arbeiten in
Sozialversicherungsbeiträge

                               Arbeitnehmer Arbeitgeber   Zahlen über max.
                                                          brutto pro Monat
    Krankenversicherung        7,3%         7,3%          € 4.687,50

    Pflegeversicherung         1,525%       1,525%        € 4.687,50

    Rentenversicherung         9,3%         9,3%          € 6.900,00

    Arbeitslosenversicherung   1,2%         1,2%          € 6.900,00

                                                                       Arbeiten in
Soziale Sicherheit
Krankenversicherung

●   Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland
    (Bruttolohn weniger als 5212,50 € pro Monat)
●   S1-Formular: Recht auf medizinische Versorgung in den Niederlanden
    und Deutschland
        - Melden Sie sich bei CZ mit dem Formular S1 an
        - Familienmitglieder können manchmal mitversichert werden
●   CZ gibt ‘Verdragspolis‘ heraus
        - Hiermit Recht auf Versorgung in den Niederlande
●   Abmeldung bei der niederländischen Krankenkasse                 Arbeiten in

        - Zusatzversicherungen können weiterlaufen
Soziale Sicherheit
Krankenversicherung

●   Was passiert wenn, der monatliche Bruttolohn höher ist als 5212,50 €?
●   Zwei Optionen:
        - Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung
        - Private Krankenversicherung
●   S1-Verdragspolis nur möglich mit der freiwilligen gesetzlichen
    Krankenversicherung
●   Aufpassen bei privater Krankenversicherung:
        - Krankentagegeldversicherung                              Arbeiten in
        - Auslanddeckung
Soziale Sicherheit
Altersrente

●   Deutsche Rentenversicherung
        - Versicherung für Altersrente
        - Versicherung im Todesfall
        - Versicherung im Fall der Invalidität

●   Gesetzliche Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
●   Aufbau: Entgeltpunkte entscheiden über die spätere Rente
                                                               Arbeiten in
Soziale Sicherheit
Altersrente

●   Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente seit 2012
    stufenweise von 65 auf 67 Jahre.

●   Allerdings verschiedene Arten von Altersrenten:
         - Regelaltersrente
        - Altersrente für besonders langjährig versicherte (45 Jahre)
        - Altersrente für langjährig versicherte (35 Jahre)
        - Altersrente für Schwerbehinderte
                                                                        Arbeiten in
Soziale Sicherheit
Kindergeld

●   Anspruch auf deutsches Kindergeld
    ▪   Pro Monat
    ▪   204 € für die ersten beiden Kinder
    ▪   210 € für das dritte Kind
    ▪   235 € für jedes weitere Kind
    -   In der Regel höher als in den Niederlanden

    ❖   auch für studierende Kinder von 18 bis 25 Jahren
                                                           Arbeiten in
    ❖   Antrag bei der Familienkasse Saarbrücken
Soziale Sicherheit
Kindergeld

●   Partner arbeitet in den Niederlanden
-   Niederlande zahlen vorrangig
-   mögliche Ergänzung aus Deutschland
-   Andere Familienleistungen (z.B. KGB) werden berücksichtigt

                                                                 Arbeiten in
Soziale Sicherheit
Krank
●   Lohnfortzahlung Arbeitgeber 6 Wochen (100%)
●   Krankengeld von der Krankenkasse max. 72 Wochen
    (70% brutto und max. 90% netto)

➔ nach max. 78 Wochen:
    - Erwerbsminderungsrente
                                                      Arbeiten in
Soziale Sicherheit
Arbeitslosigkeit

● Wenn man arbeitslos wird, muss das Arbeitslosengeld im
  Wohnland beantragt werden
  ➔ Antrag UWV

● Wenn es noch einen (Neben-)Job in Deutschland gibt,
  wird dort das Arbeitslosengeld gezahlt
  ➔ Antrag Bundesagentur für Arbeit
                                                           Arbeiten in
Steuern
Steuerabkommen NL - D

 ●   Übereinkommen zur Vermeidung der
     Doppelbesteuerung

 ●   Grundregel: Steuern zahlen über Einkünfte aus
     nichtselbständiger Arbeit in dem Land wo gearbeitet
     wird, also Arbeitsland
Steuern

 ●   Die Niederlande kennen keine Steuerklassen
          - Alle zahlen den gleichen Tarif
 ●   Sie versteuern das Arbeitsentgelt, das Sie in den Niederlanden
     beziehen, in den Niederlanden.
 ●   Ihr Arbeitgeber behält die Steuern von Ihrem Arbeitsentgelt ein.
     Dies wird als Lohnveranlagung (loonheffing) bezeichnet.
 ●   In Deutschland zahlen Sie Steuern auf Ihre eventuellen anderen
     Einkünfte.
                                                                Arbeiten in
Steuern
Qualifizierend ausländisch steuerpflichtig?

●   Recht auf Abzugsposten und Abgabenermäßigungen besteht nur
    für qualifizierend ausländisch Steuerpflichtige (90%-Regelung)

●   Voraussetzungen
    – mindestens 90% des weltweiten Einkommens werden in den
      Niederlanden versteuert
    – Einkommenserklärung vom Finanzamt des Wohnsitzstaates liegt vor

                                                             Arbeiten in
Steuern

 ●   NL Grenzgänger müssen in Deutschland
     eine Steuer-ID beantragen
 ●   Nicht-Einwohner: beschränkt oder auf Antrag unbeschränkt
     (Bedingungen erfüllen)
 ●   Steuerklassen 1 - 6
 ●   Deutscher Arbeitgeber meldet seinen Arbeitnehmer über
     ELSTAM an und erhält Informationen über die Steuerklasse
                                                         Arbeiten in
Steuern
Voraussetzungen unbeschränkte Steuerpflicht

 ●   90% des Welteinkommens werden in Deutschland besteuert,
     oder
 ●   das nicht-deutsche Einkommen beträgt weniger als 9.408 € im
     Kalenderjahr
 ●   Bedingungen nicht erfüllt: automatisch beschränkte Steuerpflicht
     und Steuerklasse 1
 ●   Unbeschränkte Steuerpflicht: wichtig für Ehepaare
     - Achtung: Progressionsvorbehalt!
                                                                 Arbeiten in
Team GWO & Bureau voor Duitse Zaken (SVB)

 ●   Steuerfragen: Team für grenzüberschreitende Arbeit
     und unternehmerische Tätigkeiten (Team GWO)
        Niederlanden    0800 - 024 12 12
        Deutschland     0800 - 101 13 52

 ●   Fragen Soziale Sicherheit: Bureau voor Duitse
     Zaken, Sociale Verzekeringsbank
        Telefonnummer: +31 (0)24 343 1811.
FRAGEN?
Konrad-Zuse-Ring 6
D-41179
Mönchengladbach
Telefon: +49 (0)2 161 6985 503
E-Mail: grenzinfopunkt@euregio-rmn.eu

www.grenzinfopunkt.eu/erm
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