Wie geht's weiter nach der Zwischenprüfung? - Informationen zum Studienablauf - Veranstaltung am 30.01.2019

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Wie geht's weiter nach der Zwischenprüfung? - Informationen zum Studienablauf - Veranstaltung am 30.01.2019
Wie geht‘s weiter
nach der
Zwischenprüfung?
Informationen zum
Studienablauf –
Veranstaltung am 30.01.2019
Wie geht's weiter nach der Zwischenprüfung? - Informationen zum Studienablauf - Veranstaltung am 30.01.2019
Wie geht's weiter nach der Zwischenprüfung? - Informationen zum Studienablauf - Veranstaltung am 30.01.2019
Musterstudienplan
               für BAföG-Empfänger und Studierende, die den Freiversuch wahrnehmen wollen
 Sämtliche Prüfungsleistungen der staatlichen und universitären Prüfung müssen bis zum Ende der Regelstudienzeit von 9 Fachsemestern
(FS) vorliegen. Anmeldungen zu Klausuren/Hausarbeiten bis zur Zwischenprüfung erfolgen ausschließlich online (Fristen beachten).

1. FS
         Anmeldung zu den drei Semesterabschlussklausuren (BGB I, Staatsrecht I und Strafrecht AT 1 - je 2 h) und eine
        Ferienhausarbeit (BGB oder Staatsrecht oder Strafrecht)
         Grundlagenschein (eine Klausur (2 h) aus dem Angebot der Grundlagenfächer am Semesterende)
         Fachsprachenschein (30 Std. + Abschlussklausur (2 h))
             Der Sprachenschein ist in jedem Semester bis zur Anmeldung zum Examen möglich, zu erwerben über das
             Sprachenzentrum (Englisch/Französisch/Russisch für Juristen) oder in Lehrveranstaltungen der Juristenfakultät in
             englischer Sprache mit Abschlussprüfung.

Semesterferien:
     Anfertigung der Ferienhausarbeit (BGB oder Staatsrecht oder Strafrecht)

2. FS
         Anmeldung zu den vier Semesterabschlussklausuren (BGB II, Familienrecht, Staatsrecht II und Strafrecht AT 2 – je 2 h)

Semesterferien:
     Ferienhausarbeit (zu Übungszwecken möglich)
     Erstes Praktikum möglich (NEU!)

3. FS
         Anmeldung zu den fünf Semesterabschlussklausuren (BGB III, Gesetzliche Schuldverhältnisse, Allgemeines
        Verwaltungsrecht I, Grundzüge des Europarechts und Strafrecht BT 1)
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Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses im Studienbüro bei bestandener Zwischenprüfung, d.h. bei erfolgreicher Teilnahme an:
  - 1 Hausarbeit für Anfangende
  - 3 Klausuren BGB
  - 2 Klausuren Öffentliches Recht
  - 2 Klausuren Strafrecht
  (innerhalb des 1. - 3. FS)

Zulassung zur Übung für Fortgeschrittene bei erfolgreicher Teilnahme an:
  - 1 Grundlagenschein
  - 1 Hausarbeit für Anfangende und
  - für die Übung im   Bürgerlichen Recht: 3 Klausuren BGB
                       Öffentlichen Recht: 2 Klausuren Öffentliches Recht
                       Strafrecht: 2 Klausuren Strafrecht
Je Übung für Fortgeschrittene werden mindestens 2 Klausuren (je 3 h) angeboten, von denen zum Bestehen der Übung - neben der
   Ferienhausarbeit - mindestens eine Klausur bestanden sein muss. Aufgrund des Curriculums empfiehlt es sich, die Übung für
   Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht als letzte zu belegen.

Semesterferien:
     vorlaufende Ferienhausarbeit für Fortgeschrittene
     Erstes bzw. zweites Praktikum
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4. FS
         Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene
         Klausurtrainingsprogramm Leonie (zur Vorbereitung auf das Anforderungsniveau im Staatsexamen empfohlen, optionale Lehrveranstaltung)

        Die Anforderungen für das BAföG sind erfüllt, wenn die Zwischenprüfung bestanden ist und ein Schein einer Übung für
        Fortgeschrittene vorgelegt werden kann, aus dem sich ergibt, dass mindestens an einer Hausarbeit und einer Klausur
        teilgenommen wurde.

Semesterferien:
     vorlaufende Ferienhausarbeit für Fortgeschrittene
     Zweites bzw. drittes Praktikum

 Ablaufplan für BAföG-Empfänger ab Studienbeginn WS 2013/14
(zur Info an Herrn Koch, Leiter des BAföG-Amtes)

Ende des 3. FS: Zwischenprüfung bestanden
(entspricht 7 von 12 Klausuren + 1 Hausarbeit + Grundlagenschein)

Ende des 4. FS: Zwischenprüfung bestanden + 1. Schein für Fortgeschrittene (Strafrecht oder BGB) mindestens als
Versuch, d.h. an Hausarbeit und Klausur teilgenommen

Ende des 5. FS: Zwischenprüfung bestanden + 1. Schein für Fortgeschrittene (Strafrecht oder BGB) bestanden;
2. Schein (Strafrecht oder BGB) mindestens als Versuch, d.h. an Hausarbeit und Klausur teilgenommen

Ende des 6. FS: Zwischenprüfung bestanden + 2 Scheine für Fortgeschrittene (Strafrecht und BGB) bestanden;
3. Schein für Fortgeschrittene (Öffentliches Recht) mindestens als Versuch, d.h. an Hausarbeit und Klausur teilgenommen
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Aktueller Stand:
▪ Zwischenprüfung
▪ Grundlagenschein
▪ Fachspezifischer Fremdsprachennachweis (?)
▪ (Teil-)Praktikum (?)

Nächste Schritte:
▪ Teilnahme LEONIE
▪ Weitere Prüfungsvorleistungen im Pflichtfachstudium, insb. restliche Übungen für
  Fortgeschrittene  Anmeldung jeweils über AlmaWeb!
▪ Schwerpunktbereichsstudium
▪ Examensvorbereitung
Erste Juristische Prüfung
         (Staatliche Pflichtfachprüfung + Schwerpunktbereichsprüfung)
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5. FS
         Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene
         Beginn des Studiums im Schwerpunktbereich (SPB)

Semesterferien:
     vorlaufende Ferienhausarbeit für Fortgeschrittene
     Anfertigung einer Zulassungsseminarabeit
     ggf. drittes Praktikum

6. FS
         Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene
         Fortführung und Beendigung des Studiums im SPB
         Teilnahme am Zulassungsseminar (mdl. Vortrag i.d.R. zugleich Nachweis der Schlüsselqualifikation)

        Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wird teilweise vor (SPB-Klausur) und teilweise zwischen (Prüfungsseminar)
        der staatlichen Pflichtfachprüfung (Klausuren und mdl. Prüfung) absolviert

         Antrag auf Zulassung zur SPB-Prüfung (bis Vorlesungsende im Studienbüro/SPB)
         Anmeldung zur SPB-Klausur (bis 31.07.)

Semesterferien:
     Examensvorbereitung (Ferien-LEO)
     Examensklausurenkurs (Probeexamen)
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7. FS
         Examensvorbereitung (LEO)
         Examensklausurenkurs (Freitags – je 5 h)
         SPB-Klausur (November)

Semesterferien:
     Examensvorbereitung (Ferien-LEO)
     Examensklausurenkurs (Probeexamen)

8. FS
         Examensvorbereitung (LEO)
         Examensklausurenkurs (freitags – je 5 h)
         Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (bis 15.05. beim LJPA in Dresden – Unterlagen im Studienbüro)
         Einschreibung zu einem Prüfungsseminar im SPB beim jeweiligen Seminarveranstalter (Fristen beachten)

Semesterferien:
     Staatliche Pflichtfachprüfung (August)
         - 3 Klausuren BGB
         - 2 Klausuren Öffentliches Recht
         - 1 Klausur Strafrecht
     Anfertigung einer Prüfungsseminararbeit

9. FS
         Vorbereitung auf mdl. Prüfung
         Teilnahme am Prüfungsseminar (mdl. Vortrag)                                  Universitäre SPB-Prüfung bestanden
         Bekanntgabe der Ergebnisse der staatlichen Pflichtfachprüfung (Dezember)
        Mdl. Prüfung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (Januar)                      Staatl. Pflichtfachprüfung bestanden +
                                                                                      Erste Juristische Prüfung bestanden
Infos zu LEONIE:
https://www.jura.uni-leipzig.de/studium/  Projekt LEONIE
Übungen für Fortgeschrittene
▪ Erforderliche Prüfungsleistungen:
  Bestehen mind. 1 (von mind. 2 angebotenen) Klausuren (je 3 h) + Bestehen 1 Hausarbeit
    (entweder der vor- oder der nachlaufend zur jeweiligen Vorlesungszeit angebotenen Hausarbeit)

▪ Empfohlene Reihenfolge:
  1. Zivilrecht (4. FS) – 2. Strafrecht (5. FS) – 3. Öffentliches Recht (6. FS)

▪ Zulassungsvoraussetzungen:
  ▪ Bestehen 1 Hausarbeit für Anfangende
  ▪ Bestehen der erforderlichen Anzahl von Abschlussklausuren im jeweiligen Fachbereich
    (3 im Bürgerlichen Recht, 2 im Öffentlichen Recht, 2 im Strafrecht)
  ▪ Grundlagenschein
  Bsp.: HA für Fortgeschrittene – Teilnahme bei z.Z. noch fehlender Vorleistung mgl.? – ja, aber auf
     eigenes Risiko – nicht empfohlen!
Übungen für Fortgeschrittene – Hinweise zur Anmeldung
▪ Anmeldeerfordernis gilt für alle Studierenden, die (im WS 2015/2016 oder später in Leipzig für das
  Studienfach Rechtswissenschaft immatrikuliert worden und daher) jetzt (max.) im 7. FS sind

▪ Voraussetzungen bei Anmeldung zur ersten Leistung: Teilnahmevoraussetzungen für die
  jeweilige Übung müssen zu dem Zeitpunkt erfüllt sein

▪ Fristen:
         Hausarbeit: bis 23.00 Uhr des offiziellen Abgabetermin
         Klausuren: je 1 Werktag dazwischen  bis 23.00 Uhr des Tages, der zwei Werktage
          vor dem Klausurtermin liegt
       Es gilt das Prinzip der eigenverantwortlichen Anmeldungsprüfung!
       Zwingend erforderlich ist die Anmeldung zu jeder einzelnen Teilleistung! Dafür ist das
        Anmelden zur Übung als Veranstaltung keine zwingende Voraussetzung, wird aber dennoch empfohlen – dann
        wird die Übung als solche am Ende auch auf der reinen Veranstaltungsübersicht aufgeführt.

Weitere Hinweise zur Anmeldung unter:
https://www.jura.uni-leipzig.de/studium/studiengang-rechtswissenschaft/vorlesungen/
sowie
https://www.jura.uni-leipzig.de/studium/studiengang-rechtswissenschaft/uebung-fuer-fortgeschrittene/
Anleitung zur Anmeldung
       in AlmaWeb

   Übungen für Fortgeschrittene
Sonstige Leistungen
▪ Pflichtfachvorlesungen: ohne Prüfungsleistung; AlmaWeb-Anmeldung für
  Leistungsübersicht erforderlich, die später für die Examensanmeldung benötigt wird

▪ Fremdsprachschein:
  ▪ bereits parallel zu den Teilleistungen der Zwischenprüfung und zur Erlangung des
    Grundlagenscheins möglich
  ▪ Teilnahme an fremdsprachiger Lehrveranstaltung oder an Fachsprachkurs, jeweils mit
    erfolgreicher Prüfung

▪ Schlüsselqualifikation: lediglich erfolgreiche Teilnahme an entspr. Lehrveranstaltung
▪ Praktika:
  ▪ insg. 3 Monate (90 Tage) – bei einer oder versch. Stellen
  ▪ ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit
  ▪ frühestens nach Vorlesungsschluss des 2. Fachsemesters möglich, grds. max. bis zum Ende
    der Anmeldefrist für die Staatl. Pflichtfachprüfung
  ▪ Erstes Praktikum empfohlen während der Semesterferien zw. 2. und 3. oder zw. 3. und 4.
    Semester, die nächsten beiden während der beiden folgenden Semesterferien, so dass bis
    spät. zum Beginn des 6. Fachsemesters das letzte erforderliche Teil-Praktikum absolviert ist
Schwerpunktbereichsstudium
▪ Lehrveranstaltungen im Bereich der Pflicht- und Wahlfächer
  ▪ Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums für 5. Fachsemester empfohlen
  ▪ insg. Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 14 SWS erforderlich
    ▪ 6 SWS in den Pflichtfächern des jeweiligen SPB +
    ▪ 8 SWS in den Wahlfächern des jeweiligen SPB
    zu den jeweiligen Pflicht- und Wahlfächern siehe Anlage 2 zur StudO

▪ Zulassungsseminar
  ▪ nicht zwingend im eigenen Schwerpunktbereich
  ▪ schriftliche Seminararbeit + mdl. Vortrag
   Dazu Veranstaltung „Die juristische Studienarbeit“ im 4. FS (ohne Anmeldung), in
  Kombination mit spezieller Recherche-Schulung der UB in Zusammenarbeit mit dem Academic
  Lab (Anmeldung dazu über AlmaWeb), empfohlen!

▪ Abschluss durch die Schwerpunktbereichsprüfung  dazu sogleich
Schwerpunktbereichsstudium
Überblick über die angebotenen Schwerpunktbereiche:
1.   Grundlagen des Rechts
2.   Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirtschaft
3.   Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr
4.   Europarecht – Völkerrecht – Menschenrechte
5.   Bank- und Kapitalmarktrecht
6.   Kriminalwissenschaften
7.   Medienrecht
8.   Rechtsberatung – Rechtsgestaltung – Rechtsdurchsetzung
9.   Unternehmensrecht
10. Arbeitsrecht
11. Steuerrecht
[siehe: https://www.jura.uni-leipzig.de/studium/studiengang-rechtswissenschaft/schwerpunktbereiche/]

 Eine Vorstellung der Schwerpunktbereiche findet in gesonderter Info-Veranstaltung im 4. FS statt.
Examensvorbereitung

 ▪ Beginn bspw. mit dem „Ferien-LEO“-Programm während der Semesterferien vor dem 7.
   FS möglich, ggf. auch bereits einzelne Veranstaltungen während des 6. FS
        rechtzeitige Information + Entscheidung erforderlich (LEO?, kommerzieller
       Repetitor?...)
        Infos über LEO in Infoveranstaltung zum Ende des 5. FS (WS) oder jederzeit
       online über https://leo.jura.uni-leipzig.de/
 ▪ Dauer nach Musterstudienplan reichlich 1 Jahr (bis zum Ende des 8. FS)

 ▪ Inhalt LEO:
   ▪ Veranstaltungen in den verschiedenen Fachbereichen (auch während der Semesterferien) sowie
   ▪ begleitend auch ein ganzjähriger Klausurenkurs + Probeexamen
   ▪ LEO-Zusatzangebote: u.a. Skripten, Prüfungssimulation, Lernfortschrittsdatenbank,
     Leistungsüberprüfung…
Erste Juristische Prüfung
I.     Staatliche Pflichtfachprüfung
     ▪ Zulassungsvoraussetzungen:
       ▪ Bestehen der Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht +
         Strafrecht  Nachweis mittels Leistungsübersicht der in AlmaWeb hinterlegten Leistungen
       ▪ Erwerb des Fremdsprachenscheins
       ▪ Nachweis der Teilnahme an einer Schlüsselqualifikations-Veranstaltung
       ▪ Nachweis der praktischen Studienzeiten
       ▪ Zulassungsantrag, Lebenslauf mit Lichtbild, Immatrikulationsbescheinigung,
         Studienverlaufsbescheinigung,
       ▪ Nachweis eines „ordnungsgemäßen Studiums“  bisher über Datenkontrollblätter mit
         Verzeichnis der besuchten Lehrveranstaltungen, künftig mittels Übersicht der Veranstaltungen ab
         dem 4. FS, zu denen eine Anmeldung über AlmaWeb erfolgte
       Leistungs- und auch Veranstaltungsübersicht werden vom Studienbüro erstellt!
     ▪ Prüfungsleistungen: 6 Klausuren (3 ZivilR, 2 ÖffR, 1 StrafR) + mündliche Prüfung
     ▪ Freiversuch: grds. spät. im Termin unmittelbar nach dem 8. FS
     ▪ Anmeldung/weitere Infos:
       ▪ bis 15.05. für folgenden August-Termin; bis 15.12. für folgenden Februar-Termin
       ▪ beim LJPA; online-Anmeldung – siehe: https://www.justiz.sachsen.de/content/1077.htm
Erste Juristische Prüfung
II.     Schwerpunktbereichsprüfung
      SPB-Prüfung vor, zwischen oder nach der staatl. Pflichtfachprüfung möglich  erfordert
      rechtzeitige Planung!

      ▪ Zulassungsvoraussetzungen:
        ▪ Bestandene Zwischenprüfung
        ▪ Bestehen der Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht + Strafrecht
        ▪ Erwerb des Fremdsprachenscheins
         Nachweise über vom Studienbüro erstellte Leistungsübersicht (s. vorherige Folie)
        ▪ Erfolgreiche Teilnahme an einem Zulassungsseminar (Nachweis über Seminarschein)
        ▪ Besuch v. Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 14 SWS (Nachweis über sog. „rosa Zettel“)

      ▪ Prüfungsleistungen:
        ▪ Wissenschaftliche Studienarbeit
          ▪ Seminararbeit (Bearbeitungszeit v. 8 Wochen) +
          ▪ mündlicher Vortrag mit Diskussion
        ▪ Schwerpunktbereichsklausur
          ▪ zum Stoff der Pflichtfächer des jeweiligen SPB
          ▪ Umfang von 4 h
Erste Juristische Prüfung
II.     Schwerpunktbereichsprüfung
      ▪ Zulassung zur Prüfung & Anmeldung/ weitere Infos:
        ▪ Antrag auf Zulassung zur Prüfung mit entsprechenden Nachweisen bei Frau Kluge einreichen
        ▪ Antrag spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters, das dem Semester vorangeht,
          in dem die 1. Prüfungsleistungsleistung erbracht wird
        (zum Freiversuch vgl. § 26 Abs. 1 PrüfO)

        ▪ Zusätzlich zum Antrag auf Zulassung für die einzelnen Teilleistungen erforderlich:
          ▪ Anmeldung zur SPB-Klausur - für das kommende Sommersemester jeweils bis zum 15.02., für das
            kommende Wintersemester jeweils bis zum 31.07., wiederum bei Frau Kluge
          ▪ Einschreibung zum Prüfungsseminar – beim jeweiligen Seminarveranstalter; wiederum Ende des dem
            Prüfungssemester vorangehenden Semesters

        “Doppelte Anmeldung“, mit unterschiedlichen Fristen!
        Weitere Hinweise unter:
        https://www.jura.uni-leipzig.de/studium/studiengang-rechtswissenschaft/schwerpunktbereiche/
Aktuelle Informationen gibt es im Übrigen auch über
moodle!

Die Juristenfakultät verteilt seit dem Wintersemester 2018/19 die wichtigsten
Informationen über die Lernplattform moodle. Um per E-Mail über Termine,
Fristen und Veranstaltungen informiert zu werden, schreiben Sie sich in das
allgemeine Informationsmoodle der Fakultät und in Ihr Semestermoodle ein:
                              moodle2.uni-leipzig.de
Kurse  Juristenfakultät  Informations-und Semestermoodle

Als Ansprechpartner stehen auch die studentischen Semesterbetreuer zur
Verfügung – nähere Informationen und Angaben zu den Sprechzeiten der
Semesterbetreuer unter:
https://www.jura.uni-leipzig.de/studium/stil-mentoring/
         Projekt „Semesterbetreuer“
Weitere Informationen
Studienbüro:
  ▪ Birgit Heyne, Anke Cena & Isabell Engisch, Burgstr. 27, Raum 4.02 (Studium allg.,
    Zwischenprüfung, BAföG etc.)
        Sprechzeiten:   Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 16:30 Uhr
                        Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:30 Uhr
                        Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

  ▪ Marion Kluge, Burgstr. 27, Raum 5.19 (universitäre SPB-Prüfung)
        Sprechzeiten:        Mo-Fr, je 08:00 – 11:00 Uhr

StiL-Mentorin:
  ▪ Anne-Christin Gläß, Burgstr. 21, Raum 5.10
       Sprechzeiten:    Mo, 10-12 & 16-18:00 Uhr
                        Di/Do, je 13:00 – 17:00 Uhr
                        Mi/Fr, je 10:00 – 14:00 Uhr
        aktuelle Hinweise/Änd. jeweils unter: https://www.jura.uni-leipzig.de/studium/stil-mentoring/
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