DIENSTANWEISUNG STRUKTURIERTE VERFAHRENSABLÄUFE I.V.M. SARS-COV-2 - KLOSTER ARENBERG - GESCHÄ2SFÜHRUNG

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DIENSTANWEISUNG STRUKTURIERTE VERFAHRENSABLÄUFE I.V.M. SARS-COV-2 - KLOSTER ARENBERG - GESCHÄ2SFÜHRUNG
Dienstanweisung
Strukturierte Verfahrensabläufe i.V.m. SARS-CoV-2

            Kloster Arenberg - Geschä2sführung
            © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                    29. Juli 2020
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    Verdachtsfall                                                                 ab Folie 3
    Bestä4gter COVID-19-Fall                                                      ab Folie 8
    Kontaktperson zu einem bestä&gten COVID-19-Fall                               ab Folie 13
                         Verdachtsfall
    Kontaktperson zu einem möglichen COVID-19-Fall                                ab Folie 18
    Risikogebiete                                                                 ab Folie 21
    Sonstige Fälle                                                                ab Folie 28
    Anlagen                                                                       ab Folie 30

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Verdachtsfall

                                                                 < zur Naviga+on
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Ein Gast zeigt für einen Außenstehenden erkennbar Covid-19-typische Symptome:                                                   Verdachtsfall
      Fieber, trockener Husten, Atemnot UND/ODER berichtet selbst über Verlust des Geruchs-
          /Geschmacksinns, Schnupfen, Hals-, Kopf- und Gliederschmerzen, allg. Schwäche                                             Bis zum Vorliegen des
                                                                                                                                       Testergebnisses:
                                 Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung                                                  Gast wird gebeten, längere
    (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)
                                                                                                                                Kontakte zu anderen Gästen zu
                                                                                                                                           meiden
       Nach Gespräch mit Gast – Entscheidung: „Empfehlung“ oder „Aufforderung zur Abreise“                                        (Absolute Einhaltung der
                                                                                                                                Maskenpflicht / Abstands- und
                                                                            Trotz „Empfehlung“ zur Abreise
                                                                          (Symptomatik schwer einschätzbar)                             Hygieneregeln)
            Gast folgt „Empfehlung“ oder
                                                                             möchte Gast dennoch bleiben
            „Aufforderung“ zur Abreise“
                                                                                                                                 (1) Wenn Abreise am gleichen Tag
                                                                                   Aufforderung zur
                                                                         unverzüglichen ärztlichen Abklärung;                    nicht möglich, so darf der Gast sich
                                                                                                                                nicht mehr in öffentlichen Bereichen
                                                                         der Arzt entscheidet, ob Kriterien für
                                                                                                                                 des Klosters bewegen / auEalten.
       Keine Storno-/Reiseabbruchkosten (1)                                     Corona-Test erfüllt sind                         Verpflegung wird auf dem Zimmer
                                                                                                                                  bis zur nächstmöglichen Abreise
                                                                           Anerkannte Corona-Testverfahren                                  bereitgestellt

                                                                         Testergebnis                   Testergebnis
          Aushändigung MerkblaU RKI                                                                                               Aushändigung MerkblaU RKI
                                                                       „negativ“: Keine                „posiVv“: Gast
    „OrienVerungshilfe Bürger bei Symptomen                                                                                         „Häusliche Isolierung bei
                                                                           Abreise                      muss sofort
                   Covid-19“                                                                                                    bestäVgter Covid-19-Erkrankung“
                                                                         erforderlich                    abreisen (1)

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                                                                                   29. Juli 2020
DIENSTANWEISUNG STRUKTURIERTE VERFAHRENSABLÄUFE I.V.M. SARS-COV-2 - KLOSTER ARENBERG - GESCHÄ2SFÜHRUNG
Verdachtsfall
                          Ein Gast bekommt eine Meldung über die CORONA WARN-APP

                                    Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung
       (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)

          Abklärung:                                       Abklärung:                                     Abklärung:
        niedriges Risiko                                 erhöhtes Risiko                               unbekanntes Risiko
                                                                                                     (spätestens nach 24 Std. erfolgt
                                                                                                   Benachrichtigung, ob niedriges oder
                                                                                                            erhöhtes Risiko )

    Aushändigung MerkblaU                          Aufforderung, zeitnah (1)                                                          (1) Wenn Abreise am gleichen Tag
     RKI „OrienVerungshilfe                            abzureisen und                                                                 nicht möglich, so darf der Gast
     Bürger bei Symptomen                             Empfehlung, sich                                                                 sich nicht mehr in öffentlichen
           Covid-19“                               unmiUelbar in häusliche                                                           Bereichen des Klosters bewegen /
                                                   Quarantäne zu begeben                                                              auEalten. Verpflegung wird auf
                                                  (Er/Sie informiert das für ihn/sie                                                     dem Zimmer bis zur nächst-
                                                    zuständige Gesundheitsamt)                                                        möglichen Abreise bereitgestellt

                                                  Aushändigung Merkblatt
                                                 RKI „Kontaktpersonennach-                               Keine Storno-/
        Keine weiteren                           verfolgung bei SARS-CoV-2-                            Reiseabbruchkosten
        Auswirkungen                                    Infektionen“
5                                                      © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                                                               29. Juli 2020
DIENSTANWEISUNG STRUKTURIERTE VERFAHRENSABLÄUFE I.V.M. SARS-COV-2 - KLOSTER ARENBERG - GESCHÄ2SFÜHRUNG
Ein Mitarbeiter* (kurz “MA“) zeigt für einen Außenstehenden erkennbar Covid-19-typische                                         Verdachtsfall
        Symptome: Fieber, trockener Husten, Atemnot UND/ODER berichtet über Verlust des
      Geruchs-/Geschmacksinns, Schnupfen, Hals-, Kopf- und Gliederschmerzen, allg. Schwäche                                          * „Mitarbeiter“ bezeichnet
                                                                                                                                         Mitarbeiter*innen und
                                InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung                                                      Schwestern im Gästebetrieb
    (MA wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)

                                                                       Bis zur ärztlichen Entscheidung / zum                  (1)„unverzüglich“ bedeutet
       Aufforderung an den Mitarbeiter zur
                                                                      Vorliegen des Testergebnisses wird der                  „ohne schuldhaftes Zögern“
      unverzüglichen(1) ärztlichen Abklärung
                                                                           Mitarbeiter aufgefordert, dass                       – was konkret bedeutet,
                                                                          Betriebsgelände unverzüglich zu                     dass nach Möglichkeit noch
          Arzt entscheidet, ob Kriterien für                         verlassen und sich vorzugsweise sofort in                  am gleichen Tag ein Arzt
               Corona-Test erfüllt sind                                  häusliche Quarantäne zu begeben                       oder die Fieberambulanz
                                                                            (Krankschreibung erwirken)                         aufgesucht werden muss

         Anerkannte Corona-Testverfahren
                                                                                                                              Hausinterne Ermittlung von
                                                                                                                                  Kontaktpersonen
                                     Testergebnis                                                                                    1. Kategorie;
       Testergebnis                 „posiVv“: MA                      Aushändigung MerkblaU RKI „Häusliche                          Anonymisierte
      „negativ“: MA                begibt sich sofort                   Isolierung bei bestäVgter Covid-19-                     Benachrichtigung der
       arbeitsfähig                  in häusliche                                   Erkrankung“                                      potentiellen
                                     Quarantäne                                                                                   Kontaktpersonen

6                                                         © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                                                                  29. Juli 2020
DIENSTANWEISUNG STRUKTURIERTE VERFAHRENSABLÄUFE I.V.M. SARS-COV-2 - KLOSTER ARENBERG - GESCHÄ2SFÜHRUNG
Verdachtsfall
                   Ein Mitarbeiter* bekommt eine Meldung über die CORONA WARN-APP
                                                                                                                                        * „Mitarbeiter“ bezeichnet
                                                                                                                                            Mitarbeiter*innen und
                                   Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung                                                     Schwestern im Gästebetrieb
       (MA wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)

          Abklärung:                                      Abklärung:                                     Abklärung:
        niedriges Risiko                                erhöhtes Risiko                               unbekanntes Risiko
                                                                                                    (spätestens nach 24 Std. erfolgt
                                                                                                  BenachrichQgung, ob niedriges oder
                                                                                                           erhöhtes Risiko )

    Aushändigung MerkblaU                         Dem Mitarbeiter ist mit
     RKI „OrienVerungshilfe                        sofortiger Wirkung der
     Bürger bei Symptomen                            Aufenthalt auf dem                           Aushändigung MerkblaU RKI
           Covid-19“                             Betriebsgelände untersagt;                         „Kontaktpersonennach-
                                                     er/sie sollte sich in                        verfolgung bei SARS-CoV-2-
                                                   häusliche Quarantäne                                  InfekVonen“
                                                          begeben
        Keine weiteren                                 (Er/Sie informiert das
        Auswirkungen                               zuständige Gesundheitsamt)

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                                                                              29. Juli 2020
Bestätigter COVID-19-Fall

                                                                    < zur Naviga+on
8      © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                               29. Juli 2020
Bestä4gter
                    Ein Gast meldet während seines Aufenthaltes, dass er/sie mit dem
                                       Corona-Virus infiziert ist                                                                      COVID-19-Fall
                        (Anwendung anerkanntes Testverfahren; „posiVver Befund“)
                                                                                                                                (1)  Wenn Abreise am gleichen
                                                                                                                                    Tag nicht möglich, so darf
                                 InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung
    (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)      der Gast sich nicht mehr in
                                                                                                                                   öffentlichen Bereichen des
                                                                                                                                Klosters bewegen / aufhalten.
     Der Gast ist zur unverzüglichen Abreise (1)                        Information (Aushang) der Hausgäste,                       Verpflegung wird auf dem
                                                                       Schwestern und Mitarbeiter*innen über                      Zimmer bis zur nächstmög-
     aufzufordern, mit der Empfehlung, sich in                                                                                   lichen Abreise bereitgestellt.
        häusliche Quarantäne zu begeben                                     einen bestätigten Covid-19-Fall
         (bei Bedarf wird FFP3-Maske hausseitig zur                   (anonymisiert) unter den Hausgästen und
                     Verfügung gestellt;                                entsprechend ergriffener Maßnahmen
              Meldung an Corona@kvmyk.de )
                                                                         Befragung des infizierten Gastes nach
     Aushändigung Merkblatt RKI „Häusliche                                Kontaktpersonen 1. Kategorie und
       Isolierung bei bestätigter Covid-19-                              anonymisierte Benachrichtigung der
                   Erkrankung“                                               potentiellen Kontaktpersonen

         Das Zimmer des Gastes ist einer                                   Aushändigung MerkbläUer RKI
    sorgfälVgen Grundreinigung /-desinfekVon                           „Kontaktpersonennachverfolgung bei                              Meldung an das
    unter besonderen Schutzvorkehrungen für                               SARS-CoV-2-InfekVonen“ sowie                                 Gesundheitsamt
     den Mitarbeiter zu unterziehen; Zimmer                          „Orientierungshilfe Bürger bei Symptomen
                                                                     „OrienVerungshilfe
          ist 48 Stunden nicht zu belegen                                  Covid-19“ an Kontaktpersonen

9                                                          © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                                                                   29. Juli 2020
Bestä4gter
                           Ein Gast meldet nach seiner Abreise, dass er/sie mit dem
                                           Corona-Virus infiziert ist                                                            COVID-19-Fall
                          (Anwendung anerkanntes Testverfahren; „positiver Befund“)

                                  Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung
     (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)

        InformaVon (Aushang) der Hausgäste, Schwestern und Mitarbeiter*innen über einen
      bestäVgten Covid-19-Fall (anonymisiert) eines Gastes, der sich im Zeitraum vom ... bis ... im
       Gästehaus aufgehalten hat (bei weniger als 14 Tagen nach Abreise des infizierten Gastes)

           Befragung des infizierten Gastes nach mutmaßlichen Kontaktpersonen 1. Kategorie;
             vorsorglich anonymisierte BenachrichVgung der potenVellen Kontaktpersonen

                 Aushang über bedarfsweise Zurverfügungstellung der Merkblätter RKI
                     „Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen“
             sowie „OrienVerungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“ an Kontaktpersonen                                           Meldung an das
                                                                                                                                  Gesundheitsamt
                                              Keine weiteren Maßnahmen.

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                                                                                    29. Juli 2020
Bestä4gter
                              Ein Mitarbeiter* meldet, dass er/sie mit dem
                                        Corona-Virus infiziert ist                                                             COVID-19-Fall
                         (Anwendung anerkanntes Testverfahren; „positiver Befund“)
                                                                                                                                * „Mitarbeiter“ bezeichnet
                                 Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung                                                    Mitarbeiter*innen und
     (MA wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)   Schwestern im Gästebetrieb

          Dem infizierten Mitarbeiter ist mit                                   Hausinterne Ermittlung
        sofortiger Wirkung der Aufenthalt auf                                 (Mitarbeiter befragen) von
           dem Betriebsgelände untersagt.                                    Kontaktpersonen 1. Kategorie
         Empfehlung, sich sofort in häusliche
               Quarantäne zu begeben
                                                                       Mitarbeiter, die als Kontaktpersonen 1.
                                                                        Kategorie idenVfiziert wurden, sind
                                                                      unverzüglich bis zur ärztlichen Abklärung
                                                                             vom Dienst freizustellen

                                                                           Aushändigung MerkbläUer RKI
      Aushändigung MerkblaU RKI „Häusliche                            „AnsteckungsverdächVge mit verordneter                     Meldung an das
        Isolierung bei bestäVgter Covid-19-                                     Quarantäne“ sowie                                Gesundheitsamt
                    Erkrankung“                                         „Kontaktpersonennachverfolgung bei                     (Kontaktpersonen 1.
                                                                              SARS-CoV-2-InfekVonen“                                Kategorie)

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                                                                                   29. Juli 2020
Bestä4gter
                           Ein Schwester im Konvent ist mit dem
                                    Corona-Virus infiziert                                                    COVID-19-Fall
                   (Anwendung anerkanntes Testverfahren; „posiVver Befund“)

          Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung durch Priorin/Generalpriorin

        Der infizierten Schwester ist mit                          Hausinterne ErmiUlung
      sofortiger Wirkung der Aufenthalt in                       (Mitarbeiter befragen) von
      sämtlichen Bereichen, die auch von                        Kontaktpersonen 1. Kategorie
     Gästen frequentiert werden, untersagt.
      Empfehlung, sich sofort in häusliche                Mitarbeiter, die als Kontaktpersonen 1.
            Quarantäne zu begeben                          Kategorie identifiziert wurden, sind
                                                         unverzüglich bis zur ärztlichen Abklärung
                                                                 vom Dienst freizustellen

                                                             Aushändigung MerkbläUer RKI                       Meldung an das
                                                        „AnsteckungsverdächVge mit verordneter                 Gesundheitsamt
     Aushändigung Merkblatt RKI „Häusliche
                                                                  Quarantäne“ sowie                             durch Priorin
       Isolierung bei bestätigter Covid-19-
                                                          „Kontaktpersonennachverfolgung bei               (Ermittlung Kontaktpersonen
                   Erkrankung“
                                                                SARS-CoV-2-InfekVonen“                             1. Kategorie)

12                                            © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                                                      29. Juli 2020
Kontaktperson
     zu einem bestäCgten COVID-19-Fall

                                                                          < zur Navigation
13           © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                     29. Juli 2020
Kontaktperson
      Ein Gast erfährt während seines Aufenthaltes, dass er/sie Kontaktperson einer nachweislich                                                 zu einem
                                 mit COVID-19 infizierten Person ist                                                                            bestä,gten
                                                                                                                                              Covid-19-Fall
                                  InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung
     (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)

                     Abklärung:                                                        Abklärung:
              Kontaktperson 1. Kategorie                                      Kontaktperson 2./3. Kategorie

                                                                              Aushändigung Merkblatt RKI
      Aufforderung, zeitnah(1) abzureisen und
                                                                          „Kontaktpersonennachverfolgung bei
     Empfehlung, sich unmiUelbar in häusliche
            Quarantäne zu begeben                                              SARS-CoV-2-Infektionen“
         (Er/Sie informiert das für ihn/sie zuständige                                                                           (1) Wenn Abreise am gleichen
                       Gesundheitsamt)
                                                                                 keine Abreise erforderlich                         Tag nicht möglich, so darf
                                                                                                                                   der Gast sich nicht mehr in
                                                                                                                                   öffentlichen Bereichen des
            Aushändigung Merkblatt RKI                                                                                           Klosters bewegen / aufhalten.
        „Kontaktpersonennachverfolgung bei                                 Keine Storno-/Reiseabbruchkosten                         Verpflegung wird auf dem
             SARS-CoV-2-Infektionen“                                                                                               Zimmer bis zur nächstmög-
                                                                                                                                  lichen Abreise bereitgestellt

14                                                          © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                                                                    29. Juli 2020
Kontaktperson
     Ein Mitarbeiter erfährt, dass er/sie Kontaktperson einer nachweislich mit COVID-19 infizierten                                        zu einem
                                                Person ist
                                                                                                                                         bestätigten
                                                                                                                                        Covid-19-Fall
                                 InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung
     (MA wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)    * „Mitarbeiter“ bezeichnet
                                                                                                                                    Mitarbeiter*innen und
                                                                                                                               Schwestern im Gästebetrieb
                     Abklärung:                                                       Abklärung:
              Kontaktperson 1. Kategorie                                     Kontaktperson 2./3. Kategorie

        Dem Mitarbeiter ist mit sofortiger                                 Aushändigung MerkbläUer RKI
         Wirkung der Aufenthalt auf dem                                „Kontaktpersonennachverfolgung bei
       Betriebsgelände untersagt und er/sie                               SARS-CoV-2-InfekVonen“ sowie
        sollte sich in häusliche Quarantäne                          „OrienVerungshilfe Bürger bei Symptomen
           begeben und einen Arzt / das                                             Covid-19“
     Gesundheitsamt konsultieren/informieren

            Aushändigung Merkblatt RKI
        „Kontaktpersonennachverfolgung bei
             SARS-CoV-2-Infektionen“                                         Keine weiteren Auswirkungen

15                                                         © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                                                                   29. Juli 2020
Kontaktperson
                           Ein Gast meldet während seines Aufenthaltes, dass er/sie                                                     zu einem
                                als Kontaktperson 2. Kategorie eingestui wurde                                                        bestätigten
                                                                                                                                     Covid-19-Fall
                                  Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung
     (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)

                                       Aushändigung MerkbläUer RKI
                         „Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-InfekVonen“
             sowie „Orientierungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“ an Kontaktpersonen“

                                               Keine weiteren Maßnahmen

16                                                          © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                                                                    29. Juli 2020
Kontaktperson
                                       Ein Mitarbeiter* meldet, dass er/sie                                                                zu einem
                                 als Kontaktperson 2. Kategorie eingestui wurde                                                          bestä,gten
                                                                                                                                        Covid-19-Fall
                                 Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung                                                * „Mitarbeiter“ bezeichnet
     (MA wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)
                                                                                                                                    Mitarbeiter*innen und
                                                                                                                               Schwestern im Gästebetrieb

                                      Aushändigung Merkblätter RKI
                        „Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen“
             sowie „Orientierungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“ an Kontaktpersonen

                                              Keine weiteren Maßnahmen

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                                                                                   29. Juli 2020
Etwaige Kontaktperson (Mitarbeiter*)
     zu einem möglichen COVID-19-Fall (Testergebnis
       einer nahestehenden Person steht noch aus)

                                                                                < zur Naviga+on
18                 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                           29. Juli 2020
Kontaktperson
     Ein Mitarbeiter* meldet, dass eine ihm nahestehende Person wegen Covid-19-verdächtiger                                                zu einem
      Krankheitssymptome (Fieber, trockener Husten, Atemnot) getestet worden sei – mit noch
                                   ausstehendem Testergebnis                                                                              möglichen
                                                                                                                                        Covid-19-Fall
                                 Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung                                                * „Mitarbeiter“ bezeichnet
     (MA wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)
                                                                                                                                    Mitarbeiter*innen und
                                                                                                                               Schwestern im Gästebetrieb
               Prüffrage: Wäre der Mitarbeiter* im Falle eines positiven Testergebnisses als
                                Kontaktperson 1. Kategorie einzustufen?

                             Nein                                                               Ja                              s. nächste Folie

                                       Aushändigung MerkbläUer RKI
                         „Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-InfekVonen“
             sowie „OrienVerungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“ an Kontaktpersonen

                                              Keine weiteren Maßnahmen

19                                                         © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                                                                   29. Juli 2020
Kontaktperson
        Auf Nachfrage: Mitarbeiter*in wäre bei posiZvem Testergebnis als Kontaktperson 1.                                 zu einem
          Kategorie einzustufen (Testergebnis der nahestehenden Person steht noch aus)                                   möglichen
                                                                                                                       Covid-19-Fall
        Prüffrage: Ist Mitarbeiter* im Konvent, auf der Pflegestation oder als Therapeut im                    * „Mitarbeiter“ bezeichnet
                                      Vitalzentrum eingesetzt?                                                     Mitarbeiter*innen und
                                                                                                              Schwestern im Gästebetrieb

                       Nein                                                         Ja

     Mitarbeiter* nimmt seinen Dienst wahr;                 Mitarbeiter* im Konvent/in der Pflege ist
     unmittelbarer Vorgesetzter stellt sicher,              unverzüglich vom Dienst freizustellen, bis
       dass er möglichst wenig Kontakt zu                   das Testergebnis vorliegt; Therapeut wird
      anderen Personen hat und die „AHA-                         nicht mehr unmittelbar am Gast
              Regel“ streng einhält                          eingesetzt, bis das Testergebnis vorliegt
                                                                  (gastferne Tätigkeiten möglich)
     Keine weiteren Maßnahmen erforderlich,
             bis Testergebnis vorliegt

        Positives Testergebnis: s. Folie 15
      Negatives Testergebnis: keine weiteren
            Maßnahmen erforderlich

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                                                                         29. Juli 2020
Gäste / Mitarbeiter*innen aus Risikogebieten

                                                                               < zur Naviga+on
21                © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                          29. Juli 2020
Gast ist aus einem                                                                   Risikogebiete
      aktuell vom RKI ausgewiesenen naZonalem Risikogebiet bereits angereist (gem. §19 (5) der
                                                                                                                                 (1) Wenn Abreise am gleichen Tag
                                   10. CoBeLVO v. 19. Juni 2020)
                                                                                                                                  nicht möglich, so darf der Gast
                                                                                                                                   sich nicht mehr in öffentlichen
                                  InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung
     (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)
                                                                                                                                 Bereichen des Klosters bewegen /
                                                                                                                                  aufhalten. Verpflegung wird auf
                                                                                                                                     dem Zimmer bis zur nächst-
                                                                                                                                 möglichen Abreise bereitgestellt.
            §19 (1) Satz 1: „Gast hat sich                              Alternativ zur Abreise gem. § 19 (1) Satz
       unverzüglich(1) auf direktem Weg in die                          1: Voraussetzungen des § 20 (2) der 10.                            Link zu naVonalen
        eigene Häuslichkeit oder eine andere                               CoBeLVO sind erfüllt; keine Abreise                         Risikogebieten (laut RKI):
                                                                                                                                 h&ps://experience.arcgis.com/experience/4
       geeignete Unterkuni zu begeben und                                erforderlich (Anwendung anerkanntes                     78220a4c454480e823b17327b2bf1d4/pag
        sich für einen Zeitraum von 14 Tagen                             Testverfahren mit negativem Befund)                                    e/page_1/
           nach ihrer Einreise ständig dort
                    abzusondern“                                                                                                  Link zu Postleitzahlen eines
                                                                                                                                 nationalen Risiko-Landkreises:
                                                                                                                                          https://www.plz-suche.org

         Keine Storno-/ Reiseabbruchkosten,                                                                                          Link aktuelle Corona-
                                                                             Aushändigung Merkblatt RKI                            Bekämpfungs-Verordnung
          sofern zum Zeitpunkt der Anreise
                                                                      „Orientierungshilfe Bürger bei Symptomen                          Rheinland-Pfalz:
          Wohnort des Gastes noch nicht als
                                                                                      Covid-19“
            Risikogebiet ausgewiesen war                                                                                         h&ps://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrun
                                                                                                                                                   dlagen/

22                                                          © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                                                                    29. Juli 2020
Gast aus einem                                                                   Risikogebiete
      aktuell vom RKI ausgewiesenen naZonalem Risikogebiet möchte anreisen (gem. §19 (5) der
                                   10. CoBeLVO v. 19. Juni 2020)

                                  InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung
     (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)

          Anreise nur möglich, wenn Voraussetzungen des § 20 (2) der 10. CoBeLVO erfüllt sind                                           Link zu naVonalen
                    (Anwendung anerkanntes Testverfahren mit negaVvem Befund)                                                       Risikogebieten (laut RKI):
                                                                                                                                 h&ps://experience.arcgis.com/experience/4
                                                                                                                                 78220a4c454480e823b17327b2bf1d4/pag
                                                                                                                                                e/page_1/

                                                                                                                                   Link zu Postleitzahlen eines
            Keine Stornokostenberechnung, sofern Gast nicht anreist / nicht anreisen möchte                                             naVonalen Risiko-
                                                                                                                                           Landkreises:
                                                                                                                                         h&ps://www.plz-suche.org

                                                                                                                                     Link aktuelle Corona-
      Reist der Gast an, da die Voraussetzungen gem. § 20 (2) der 10. CoBeLVO erfüllt sind, ist ihm                                Bekämpfungs-Verordnung
          bei Anreise das Merkblatt RKI „Orientierungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“                                              Rheinland-Pfalz:
                                                                                                                                 h&ps://corona.rlp.de/de/service/rechtsgru
                                            auszuhändigen                                                                                        ndlagen/

23                                                          © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                                                                    29. Juli 2020
Gast ist aus einem                                                                   Risikogebiete
     aktuell vom RKI ausgewiesenen internaZonalem Risikogebiet bereits angereist (gem. §19 (4)
                                                                                                                                 (1) Wenn Abreise am gleichen Tag
                                 der 10. CoBeLVO v. 19. Juni 2020)
                                                                                                                                  nicht möglich, so darf der Gast
                                                                                                                                   sich nicht mehr in öffentlichen
                                  InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung
     (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)
                                                                                                                                 Bereichen des Klosters bewegen /
                                                                                                                                  auEalten. Verpflegung wird auf
                                                                                                                                     dem Zimmer bis zur nächst-
                                                                                                                                 möglichen Abreise bereitgestellt.
            §19 (1) Satz 1: „Gast hat sich                              Alternativ zur Abreise gem. § 19 (1) Satz
       unverzüglich(1) auf direktem Weg in die                          1: Voraussetzungen des § 20 (2) der 10.
        eigene Häuslichkeit oder eine andere                               CoBeLVO sind erfüllt; keine Abreise
       geeignete Unterkuni zu begeben und                                erforderlich (Anwendung anerkanntes                            Link zu internationalen
        sich für einen Zeitraum von 14 Tagen                             Testverfahren mit negativem Befund)                           Risikogebieten (laut RKI):
           nach ihrer Einreise ständig dort                                                                                      https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N
                                                                                                                                 euartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.
                    abzusondern“                                                                                                                   html

                                                                                                                                     Link aktuelle Corona-
         Keine Storno-/ Reiseabbruchkosten,                                                                                        Bekämpfungs-Verordnung
                                                                           Aushändigung Merkblatt RKI
           sofern zum Zeitpunkt der Anreise                                                                                             Rheinland-Pfalz:
                                                                    „Orientierungshilfe Bürger bei Symptomen
         Risikoland noch nicht als Risikogebiet                                                                                  h&ps://corona.rlp.de/de/service/rechtsgru
                                                                                    Covid-19“
                   ausgewiesen war                                                                                                               ndlagen/

24                                                          © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                                                                    29. Juli 2020
Gast ist aus einem                                                                 Risikogebiete
     aktuell vom RKI ausgewiesenen internationalem Risikogebiet möchte anreisen (gem. §19 (4)
                                 der 10. CoBeLVO v. 19. Juni 2020)

                                  Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung
     (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)

          Anreise nur möglich, wenn Voraussetzungen des § 20 (2) der 10. CoBeLVO erfüllt sind                                        Link zu internaVonalen
                    (Anwendung anerkanntes Testverfahren mit negaVvem Befund)                                                       Risikogebieten (laut RKI):
                                                                                                                                 h&ps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N
                                                                                                                                 euarQges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.
                                                                                                                                                  html

            Keine Stornokostenberechnung, sofern Gast nicht anreist / nicht anreisen möchte                                         Link aktuelle Corona-
                                                                                                                                  Bekämpfungs-Verordnung
                                                                                                                                       Rheinland-Pfalz:
                                                                                                                                 https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgr
                                                                                                                                                 undlagen/

      Reist der Gast an, da die Voraussetzungen gem. § 20 (2) der 10. CoBeLVO erfüllt sind, ist ihm
           bei Anreise das MerkblaU RKI „OrienVerungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“
                                            auszuhändigen

25                                                          © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                                                                    29. Juli 2020
Gast ist aus einem
                                                                                                                                        Risikogebiete
                aktuell vom RKI ausgewiesenen naVonalem / internaVonalem Risikogebiet…

                           … bereits vor mehr als 14 Tagen angereist und symptomfrei

                                  Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung                                                       Link zu naVonalen
     (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)
                                                                                                                                    Risikogebieten (laut RKI):
                                                                                                                                 h&ps://experience.arcgis.com/experience/
                                                                                                                                 478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/pa
                                                                                                                                               ge/page_1/

                                                                                                                                  Link zu Postleitzahlen eines
                                                                                                                                       naVonalen Risiko-
                                                                                                                                          Landkreises:
                                                                                                                                        h&ps://www.plz-suche.org

                                                                                                                                     Link zu internationalen
                                                                                                                                    Risikogebieten (laut RKI):
                                                                                                                                 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N
                                InformaVon des Gastes zu Covid-19                                                                euartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.
            Aushändigung MerkblaU RKI „OrienVerungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“                                                            html

26                                                          © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand
                                                                                    29. Juli 2020
Mitarbeiter ist aus einem                                                               Risikogebiete
       aktuell vom RKI ausgewiesenen naZonalem / internaZonalen Risikogebiet zurückgekehrt                                         (1) „ohne schuldha]es Zögern“
                        (gem. §19 (4 oder 5) der 10. CoBeLVO v. 19. Juni 2020)
                                                                                                                                     Link zu internaVonalen
                                  InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung
     (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)
                                                                                                                                    Risikogebieten (laut RKI):
                                                                                                                                 h&ps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N
                                                                                                                                 euarQges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.h
                                                                                                                                                   tml

           §19 (1) Satz 1: „Mitarbeiter hat sich unverzüglich(1) auf direktem Weg in die eigene
                                                                                                                                        Link zu naVonalen
                     Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkuni zu begeben
                                                                                                                                    Risikogebieten (laut RKI):
         und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern“                                  h&ps://experience.arcgis.com/experience/4
                                                                                                                                 78220a4c454480e823b17327b2bf1d4/pag
                                                                                                                                                e/page_1/

                                                                                                                                  Link zu Postleitzahlen eines
      Mitarbeiter hat unverzüglich Maßnahmen im Sinne des § 20 (2) der 10. CoBeLVO einzuleiten                                   nationalen Risiko-Landkreises:
                                                                                                                                        https://www.plz-suche.org

                                                                                                                                     Link aktuelle Corona-
                                                                                                                                   Bekämpfungs-Verordnung
            Aushändigung Merkblatt RKI „Orientierungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“                                               Rheinland-Pfalz:
                                                                                                                                 h&ps://corona.rlp.de/de/service/rechtsgru
                                                                                                                                                 ndlagen/

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SonsCge Fälle

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Ein Gast weigert sich, trotz mehrfacher Aufforderung, insbesondere der Maskenpflicht und
                                                                                                                                 Sons4ge Fälle
                        den aktuell geltenden Abstandsregeln nachzukommen

                                  Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung
     (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!)

      Zeigt der Gast sich weiterhin uneinsichVg und verhält er sich weiterhin entgegen der jeweils
     geltenden CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz, wird vom Hausrecht Gebraucht gemacht und
                               er/sie zur soforZgen Abreise aufgefordert

         Gast zahlt gem. der geltenden Geschäisbedingungen für jede nicht mehr in Anspruch
       genommene ÜbernachtungInformation
                                   50% des Übernachtungsentgeltes;
                                             des Gastes zu Covid-19bei Abreise nach 12.00 Uhr
       wird für die folgende Übernachtung 100% des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt

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Anlagen

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Zuständige Gesundheitsämter
                                       Corona-Hotline der Kreisverwaltung:  Tel. 0261/108-730
          Stadt Koblenz und
                                         Bürgertelefon der Stadt Koblenz: Tel. 0261/129-6666
         Kreis Mayen-Koblenz
                                                      E-Mail: corona@kvmyk.de

                                                                 Tel.: 02603/
                                                                    972-555
           Rhein-Lahn-Kreis
                                            E-Mail: infektionsschutz@rhein-lahn.rlp.de

                                                           Hotline-Tel.: 02602/124-567
           Westerwaldkreis                                       Tel.: 02602/124-710
                                                               E-Mail: info@kvmyk.de

                                                                 Tel.: 02631/803-888
            Kreis Neuwied
                                                                         E-Mail: keine

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Umgang mit Kontaktpersonen bestä;gter COVID-19-Fälle                                           Quelle: Robert-Koch-InsVtut

     Kontaktpersonen sind Personen mit einem unten definierten Kontakt zu einem bestäHgten Fall von COVID-19 ab
     dem 2. Tag vor AuPreten der ersten Symptome des Falles. Das Ende der infekHösen Periode ist momentan nicht
     sicher anzugeben.

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Kontaktpersonen der Kategorie I mit engem Kontakt ("höheres" Infek;onsrisiko):                        Quelle: Robert-Koch-Institut

     o Personen mit kumulaVv mindestens 15-minüZgem Gesichts- ("face-to-face") Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu
       gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaien im selben Haushalt.
     o Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines
       bestäVgten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
     o Personen, welche aerosolbildenden Maßnahmen oder Aerosolen ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder
       SporUreiben in Innenräumen)
     o Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestäVgten COVID-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤
       2m), ohne verwendete Schutzausrüstung.
     o Falls die Person früher als COVID-19 Fall gemeldet wurde ist keine Quarantäne erforderlich, es soll ein Selbstmonitoring
       erfolgen und bei Auireten von Symptomen eine soforVge Selbst-IsolaVon und -Testung. Bei posiVvem Test wird die
       Kontaktperson zu einem Fall. Bei diesem sollten alle Maßnahmen ergriffen werden wie bei sonsVgen Fällen auch
       (inkl. IsolaVon).
     o Kontaktpersonen eines bestäVgten COVID-19-Falls im Flugzeug:
          § Passagiere, die direkter Sitznachbar des bestäVgten COVID-19-Falls waren, unabhängig von der Flugzeit. Saß der COVID-
              19-Fall am Gang, so zählt der Passagier in derselben Reihe jenseits des Ganges nicht als Kontaktperson der Kategorie I,
              sondern als Kontaktperson der Kategorie II.
          § Besatzungsmitglieder oder andere Passagiere, sofern auf Hinweis des bestäVgten COVID-19-Falls eines der anderen
              Kriterien zutriv (z.B. längeres Gespräch; o.ä.).

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Empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie I                          Quelle: Robert-Koch-InsVtut

     o ErmiUlung, namentliche Registrierung sowie MiUeilung der Telefonnummer der Ansprechpartner des Gesundheitsamtes.
     o InformaVon der Kontaktpersonen über das COVID-19-Krankheitsbild, mögliche Krankheitsverläufe und Übertragungsrisiken.
     o RedukVon der Kontakte zu anderen Personen, häusliche Absonderung (ggf. in einer anderen Einrichtung unter Abwägung der
       Möglichkeiten und nach Risikobewertung des Gesundheitsamtes)
     o Generell im Haushalt nach Möglichkeit zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern.
       Eine „zeitliche Trennung“ kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander
       eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass sich die Kontaktperson in einem anderen
       Raum als die anderen Haushaltsmitglieder auwält.
     o Häufiges Händewaschen, Einhaltung einer HusteneVkeUe.
     o Gesundheitsüberwachung bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem bestäVgten COVID-19-Fall auf folgende Weise:
         § Zweimal täglich Messen der Körpertemperatur durch die Kontaktperson selbst.
         § Führen eines Tagebuchs durch die Kontaktperson selbst bezüglich Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen AkVvitäten
           und Kontakten zu weiteren Personen:
              - RetrospekVv kumulaVv oder, wenn möglich/erinnerlich, retrospekVv täglich (Beispiel eines „Tagebuchs“ auf den RKI-
                 Seiten, www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen)
              - ProspekVv täglich.
         § Tägliche InformaVon des Gesundheitsamts zu der häuslichen Quarantäne sowie über den Gesundheitszustand.

                                                             -Fortsetzung nächste Folie-
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Empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie I                         Quelle: Robert-Koch-Institut

                                                              -Fortsetzung-
     o Wird eine Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem bestäZgten COVID-19-Fall
       symptomaZsch und ist die SymptomaVk vereinbar mit einer SARS-CoV-2-InfekVon, so gilt sie als krankheitsverdächVg
       und eine weitere diagnosVsche Abklärung sollte erfolgen. Folgender Ablauf wird empfohlen:
         § SoforVge Kontaktaufnahme der Person mit dem Gesundheitsamt zur weiteren diagnosVschen Abklärung und
            Besprechung des weiteren Vorgehens.
         § In Absprache mit Gesundheitsamt ärztliche KonsultaVon, inklusive DiagnosVk miUels einer geeigneten
            Atemwegsprobe gemäß den Empfehlungen des RKI zur LabordiagnosVk (www.rki.de/covid-19-diagnosVk)
            und ggf. Therapie.
         § IsolaVon nach Maßgabe des Gesundheitsamtes. Dies kann eine häusliche Absonderung während der weiteren
            diagnosVschen Abklärung unter Einhaltung infekVonshygienischer Maßnahmen (§ 28 IfSG) oder eine Absonderung
            in einem Krankenhaus (§ 30 IfSG) umfassen. Weiterführen des „Tagebuchs“.
     o Eine Testung asymptomaVscher Kontaktpersonen zur frühzeiVgen Erkennung von prä- oder asymptomaVscher
       InfekVonen sollte durchgeführt werden. Die Testung sollte so früh wie möglich an Tag 1 der ErmiUlung, um mögliche
       Kontakte der posiVven asymptomaVschen Kontaktpersonen rechtzeiVg in die Quarantäne zu schicken, und zusätzlich 5-7
       Tage nach der ErstexposiVon, da dann die höchste Wahrscheinlichkeit für einen Erregernachweis ist, erfolgen. Es ist zu
       betonen, dass ein negaVves Testergebnis das Gesundheitsmonitoring nicht ersetzt und die Quarantänezeit nicht verkürzt.

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Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infek;onsrisiko)                                    Quelle: Robert-Koch-InsVtut

     BeispielhaPe Konstella;onen:
     o Personen, die sich im selben Raum wie ein bestäHgter COVID-19-Fall auWielten, z.B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz,
        jedoch keinen kumula;v mindestens 15-minü;gen Gesichts- („face-to-face“) Kontakt mit dem COVID-19-Fall
        haXen.
     o Familienmitglieder, die keinen mindestens 15-minüHgen Gesichts- (oder Sprach-) kontakt haXen.
     o Medizinisches Personal, welches sich ohne Verwendung adäquater Schutzausrüstung im selben Raum wie der
        bestäHgte COVID-19-Fall auWielt, aber eine Distanz von 2 Metern nie unterschriXen hat.
     o Kontaktpersonen eines bestäHgten COVID-19-Falls im Flugzeug:
     o Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestäHgte COVID-19-Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter
        diesem gesessen haXen, unabhängig von der Flugzeit, jedoch nicht unter Kategorie I fallen.

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Empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie II                    Quelle: Robert-Koch-Institut

     o Allgemein: nur, falls gemäß Risikoeinschätzung des Gesundheitsamtes als sinnvoll angesehen, sind opHonal
       möglich:
          § InformaHon zu COVID-19, insbesondere zu KontaktredukHon und Vorgehen bei eintretender SymptomaHk.
     o Speziell bei Kontaktpersonen eines bestäHgten COVID-19-Falls im Flugzeug:
         § InformaHon zu COVID-19, insbesondere zu KontaktredukHon und Vorgehen bei eintretender SymptomaHk.
     o Die Maßnahmen für medizinisches Personal entsprechen je nach Einschätzung des ExposiHonsrisikos durch das
       Gesundheitsamt der Kategorie I (z.B. bei vermuteter Aerosol-ExposiHon) oder Kategorie III

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