DIENSTANWEISUNG STRUKTURIERTE VERFAHRENSABLÄUFE I.V.M. SARS-COV-2 - KLOSTER ARENBERG - GESCHÄ2SFÜHRUNG
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Dienstanweisung Strukturierte Verfahrensabläufe i.V.m. SARS-CoV-2 Kloster Arenberg - Geschä2sführung © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Navigation Verdachtsfall ab Folie 3 Bestä4gter COVID-19-Fall ab Folie 8 Kontaktperson zu einem bestä>en COVID-19-Fall ab Folie 13 Verdachtsfall Kontaktperson zu einem möglichen COVID-19-Fall ab Folie 18 Risikogebiete ab Folie 21 Sonstige Fälle ab Folie 28 Anlagen ab Folie 30 2 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Verdachtsfall < zur Naviga+on 3 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Ein Gast zeigt für einen Außenstehenden erkennbar Covid-19-typische Symptome: Verdachtsfall Fieber, trockener Husten, Atemnot UND/ODER berichtet selbst über Verlust des Geruchs- /Geschmacksinns, Schnupfen, Hals-, Kopf- und Gliederschmerzen, allg. Schwäche Bis zum Vorliegen des Testergebnisses: Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung Gast wird gebeten, längere (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Kontakte zu anderen Gästen zu meiden Nach Gespräch mit Gast – Entscheidung: „Empfehlung“ oder „Aufforderung zur Abreise“ (Absolute Einhaltung der Maskenpflicht / Abstands- und Trotz „Empfehlung“ zur Abreise (Symptomatik schwer einschätzbar) Hygieneregeln) Gast folgt „Empfehlung“ oder möchte Gast dennoch bleiben „Aufforderung“ zur Abreise“ (1) Wenn Abreise am gleichen Tag Aufforderung zur unverzüglichen ärztlichen Abklärung; nicht möglich, so darf der Gast sich nicht mehr in öffentlichen Bereichen der Arzt entscheidet, ob Kriterien für des Klosters bewegen / auEalten. Keine Storno-/Reiseabbruchkosten (1) Corona-Test erfüllt sind Verpflegung wird auf dem Zimmer bis zur nächstmöglichen Abreise Anerkannte Corona-Testverfahren bereitgestellt Testergebnis Testergebnis Aushändigung MerkblaU RKI Aushändigung MerkblaU RKI „negativ“: Keine „posiVv“: Gast „OrienVerungshilfe Bürger bei Symptomen „Häusliche Isolierung bei Abreise muss sofort Covid-19“ bestäVgter Covid-19-Erkrankung“ erforderlich abreisen (1) 4 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Verdachtsfall Ein Gast bekommt eine Meldung über die CORONA WARN-APP Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Abklärung: Abklärung: Abklärung: niedriges Risiko erhöhtes Risiko unbekanntes Risiko (spätestens nach 24 Std. erfolgt Benachrichtigung, ob niedriges oder erhöhtes Risiko ) Aushändigung MerkblaU Aufforderung, zeitnah (1) (1) Wenn Abreise am gleichen Tag RKI „OrienVerungshilfe abzureisen und nicht möglich, so darf der Gast Bürger bei Symptomen Empfehlung, sich sich nicht mehr in öffentlichen Covid-19“ unmiUelbar in häusliche Bereichen des Klosters bewegen / Quarantäne zu begeben auEalten. Verpflegung wird auf (Er/Sie informiert das für ihn/sie dem Zimmer bis zur nächst- zuständige Gesundheitsamt) möglichen Abreise bereitgestellt Aushändigung Merkblatt RKI „Kontaktpersonennach- Keine Storno-/ Keine weiteren verfolgung bei SARS-CoV-2- Reiseabbruchkosten Auswirkungen Infektionen“ 5 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Ein Mitarbeiter* (kurz “MA“) zeigt für einen Außenstehenden erkennbar Covid-19-typische Verdachtsfall Symptome: Fieber, trockener Husten, Atemnot UND/ODER berichtet über Verlust des Geruchs-/Geschmacksinns, Schnupfen, Hals-, Kopf- und Gliederschmerzen, allg. Schwäche * „Mitarbeiter“ bezeichnet Mitarbeiter*innen und InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung Schwestern im Gästebetrieb (MA wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Bis zur ärztlichen Entscheidung / zum (1)„unverzüglich“ bedeutet Aufforderung an den Mitarbeiter zur Vorliegen des Testergebnisses wird der „ohne schuldhaftes Zögern“ unverzüglichen(1) ärztlichen Abklärung Mitarbeiter aufgefordert, dass – was konkret bedeutet, Betriebsgelände unverzüglich zu dass nach Möglichkeit noch Arzt entscheidet, ob Kriterien für verlassen und sich vorzugsweise sofort in am gleichen Tag ein Arzt Corona-Test erfüllt sind häusliche Quarantäne zu begeben oder die Fieberambulanz (Krankschreibung erwirken) aufgesucht werden muss Anerkannte Corona-Testverfahren Hausinterne Ermittlung von Kontaktpersonen Testergebnis 1. Kategorie; Testergebnis „posiVv“: MA Aushändigung MerkblaU RKI „Häusliche Anonymisierte „negativ“: MA begibt sich sofort Isolierung bei bestäVgter Covid-19- Benachrichtigung der arbeitsfähig in häusliche Erkrankung“ potentiellen Quarantäne Kontaktpersonen 6 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Verdachtsfall Ein Mitarbeiter* bekommt eine Meldung über die CORONA WARN-APP * „Mitarbeiter“ bezeichnet Mitarbeiter*innen und Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung Schwestern im Gästebetrieb (MA wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Abklärung: Abklärung: Abklärung: niedriges Risiko erhöhtes Risiko unbekanntes Risiko (spätestens nach 24 Std. erfolgt BenachrichQgung, ob niedriges oder erhöhtes Risiko ) Aushändigung MerkblaU Dem Mitarbeiter ist mit RKI „OrienVerungshilfe sofortiger Wirkung der Bürger bei Symptomen Aufenthalt auf dem Aushändigung MerkblaU RKI Covid-19“ Betriebsgelände untersagt; „Kontaktpersonennach- er/sie sollte sich in verfolgung bei SARS-CoV-2- häusliche Quarantäne InfekVonen“ begeben Keine weiteren (Er/Sie informiert das Auswirkungen zuständige Gesundheitsamt) 7 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Bestätigter COVID-19-Fall < zur Naviga+on 8 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Bestä4gter Ein Gast meldet während seines Aufenthaltes, dass er/sie mit dem Corona-Virus infiziert ist COVID-19-Fall (Anwendung anerkanntes Testverfahren; „posiVver Befund“) (1) Wenn Abreise am gleichen Tag nicht möglich, so darf InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) der Gast sich nicht mehr in öffentlichen Bereichen des Klosters bewegen / aufhalten. Der Gast ist zur unverzüglichen Abreise (1) Information (Aushang) der Hausgäste, Verpflegung wird auf dem Schwestern und Mitarbeiter*innen über Zimmer bis zur nächstmög- aufzufordern, mit der Empfehlung, sich in lichen Abreise bereitgestellt. häusliche Quarantäne zu begeben einen bestätigten Covid-19-Fall (bei Bedarf wird FFP3-Maske hausseitig zur (anonymisiert) unter den Hausgästen und Verfügung gestellt; entsprechend ergriffener Maßnahmen Meldung an Corona@kvmyk.de ) Befragung des infizierten Gastes nach Aushändigung Merkblatt RKI „Häusliche Kontaktpersonen 1. Kategorie und Isolierung bei bestätigter Covid-19- anonymisierte Benachrichtigung der Erkrankung“ potentiellen Kontaktpersonen Das Zimmer des Gastes ist einer Aushändigung MerkbläUer RKI sorgfälVgen Grundreinigung /-desinfekVon „Kontaktpersonennachverfolgung bei Meldung an das unter besonderen Schutzvorkehrungen für SARS-CoV-2-InfekVonen“ sowie Gesundheitsamt den Mitarbeiter zu unterziehen; Zimmer „Orientierungshilfe Bürger bei Symptomen „OrienVerungshilfe ist 48 Stunden nicht zu belegen Covid-19“ an Kontaktpersonen 9 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Bestä4gter Ein Gast meldet nach seiner Abreise, dass er/sie mit dem Corona-Virus infiziert ist COVID-19-Fall (Anwendung anerkanntes Testverfahren; „positiver Befund“) Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) InformaVon (Aushang) der Hausgäste, Schwestern und Mitarbeiter*innen über einen bestäVgten Covid-19-Fall (anonymisiert) eines Gastes, der sich im Zeitraum vom ... bis ... im Gästehaus aufgehalten hat (bei weniger als 14 Tagen nach Abreise des infizierten Gastes) Befragung des infizierten Gastes nach mutmaßlichen Kontaktpersonen 1. Kategorie; vorsorglich anonymisierte BenachrichVgung der potenVellen Kontaktpersonen Aushang über bedarfsweise Zurverfügungstellung der Merkblätter RKI „Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen“ sowie „OrienVerungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“ an Kontaktpersonen Meldung an das Gesundheitsamt Keine weiteren Maßnahmen. 10 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Bestä4gter Ein Mitarbeiter* meldet, dass er/sie mit dem Corona-Virus infiziert ist COVID-19-Fall (Anwendung anerkanntes Testverfahren; „positiver Befund“) * „Mitarbeiter“ bezeichnet Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung Mitarbeiter*innen und (MA wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Schwestern im Gästebetrieb Dem infizierten Mitarbeiter ist mit Hausinterne Ermittlung sofortiger Wirkung der Aufenthalt auf (Mitarbeiter befragen) von dem Betriebsgelände untersagt. Kontaktpersonen 1. Kategorie Empfehlung, sich sofort in häusliche Quarantäne zu begeben Mitarbeiter, die als Kontaktpersonen 1. Kategorie idenVfiziert wurden, sind unverzüglich bis zur ärztlichen Abklärung vom Dienst freizustellen Aushändigung MerkbläUer RKI Aushändigung MerkblaU RKI „Häusliche „AnsteckungsverdächVge mit verordneter Meldung an das Isolierung bei bestäVgter Covid-19- Quarantäne“ sowie Gesundheitsamt Erkrankung“ „Kontaktpersonennachverfolgung bei (Kontaktpersonen 1. SARS-CoV-2-InfekVonen“ Kategorie) 11 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Bestä4gter Ein Schwester im Konvent ist mit dem Corona-Virus infiziert COVID-19-Fall (Anwendung anerkanntes Testverfahren; „posiVver Befund“) Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung durch Priorin/Generalpriorin Der infizierten Schwester ist mit Hausinterne ErmiUlung sofortiger Wirkung der Aufenthalt in (Mitarbeiter befragen) von sämtlichen Bereichen, die auch von Kontaktpersonen 1. Kategorie Gästen frequentiert werden, untersagt. Empfehlung, sich sofort in häusliche Mitarbeiter, die als Kontaktpersonen 1. Quarantäne zu begeben Kategorie identifiziert wurden, sind unverzüglich bis zur ärztlichen Abklärung vom Dienst freizustellen Aushändigung MerkbläUer RKI Meldung an das „AnsteckungsverdächVge mit verordneter Gesundheitsamt Aushändigung Merkblatt RKI „Häusliche Quarantäne“ sowie durch Priorin Isolierung bei bestätigter Covid-19- „Kontaktpersonennachverfolgung bei (Ermittlung Kontaktpersonen Erkrankung“ SARS-CoV-2-InfekVonen“ 1. Kategorie) 12 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Kontaktperson zu einem bestäCgten COVID-19-Fall < zur Navigation 13 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Kontaktperson Ein Gast erfährt während seines Aufenthaltes, dass er/sie Kontaktperson einer nachweislich zu einem mit COVID-19 infizierten Person ist bestä,gten Covid-19-Fall InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Abklärung: Abklärung: Kontaktperson 1. Kategorie Kontaktperson 2./3. Kategorie Aushändigung Merkblatt RKI Aufforderung, zeitnah(1) abzureisen und „Kontaktpersonennachverfolgung bei Empfehlung, sich unmiUelbar in häusliche Quarantäne zu begeben SARS-CoV-2-Infektionen“ (Er/Sie informiert das für ihn/sie zuständige (1) Wenn Abreise am gleichen Gesundheitsamt) keine Abreise erforderlich Tag nicht möglich, so darf der Gast sich nicht mehr in öffentlichen Bereichen des Aushändigung Merkblatt RKI Klosters bewegen / aufhalten. „Kontaktpersonennachverfolgung bei Keine Storno-/Reiseabbruchkosten Verpflegung wird auf dem SARS-CoV-2-Infektionen“ Zimmer bis zur nächstmög- lichen Abreise bereitgestellt 14 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Kontaktperson Ein Mitarbeiter erfährt, dass er/sie Kontaktperson einer nachweislich mit COVID-19 infizierten zu einem Person ist bestätigten Covid-19-Fall InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung (MA wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) * „Mitarbeiter“ bezeichnet Mitarbeiter*innen und Schwestern im Gästebetrieb Abklärung: Abklärung: Kontaktperson 1. Kategorie Kontaktperson 2./3. Kategorie Dem Mitarbeiter ist mit sofortiger Aushändigung MerkbläUer RKI Wirkung der Aufenthalt auf dem „Kontaktpersonennachverfolgung bei Betriebsgelände untersagt und er/sie SARS-CoV-2-InfekVonen“ sowie sollte sich in häusliche Quarantäne „OrienVerungshilfe Bürger bei Symptomen begeben und einen Arzt / das Covid-19“ Gesundheitsamt konsultieren/informieren Aushändigung Merkblatt RKI „Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen“ Keine weiteren Auswirkungen 15 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Kontaktperson Ein Gast meldet während seines Aufenthaltes, dass er/sie zu einem als Kontaktperson 2. Kategorie eingestui wurde bestätigten Covid-19-Fall Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Aushändigung MerkbläUer RKI „Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-InfekVonen“ sowie „Orientierungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“ an Kontaktpersonen“ Keine weiteren Maßnahmen 16 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Kontaktperson Ein Mitarbeiter* meldet, dass er/sie zu einem als Kontaktperson 2. Kategorie eingestui wurde bestä,gten Covid-19-Fall Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung * „Mitarbeiter“ bezeichnet (MA wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Mitarbeiter*innen und Schwestern im Gästebetrieb Aushändigung Merkblätter RKI „Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen“ sowie „Orientierungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“ an Kontaktpersonen Keine weiteren Maßnahmen 17 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Etwaige Kontaktperson (Mitarbeiter*) zu einem möglichen COVID-19-Fall (Testergebnis einer nahestehenden Person steht noch aus) < zur Naviga+on 18 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Kontaktperson Ein Mitarbeiter* meldet, dass eine ihm nahestehende Person wegen Covid-19-verdächtiger zu einem Krankheitssymptome (Fieber, trockener Husten, Atemnot) getestet worden sei – mit noch ausstehendem Testergebnis möglichen Covid-19-Fall Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung * „Mitarbeiter“ bezeichnet (MA wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Mitarbeiter*innen und Schwestern im Gästebetrieb Prüffrage: Wäre der Mitarbeiter* im Falle eines positiven Testergebnisses als Kontaktperson 1. Kategorie einzustufen? Nein Ja s. nächste Folie Aushändigung MerkbläUer RKI „Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-InfekVonen“ sowie „OrienVerungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“ an Kontaktpersonen Keine weiteren Maßnahmen 19 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Kontaktperson Auf Nachfrage: Mitarbeiter*in wäre bei posiZvem Testergebnis als Kontaktperson 1. zu einem Kategorie einzustufen (Testergebnis der nahestehenden Person steht noch aus) möglichen Covid-19-Fall Prüffrage: Ist Mitarbeiter* im Konvent, auf der Pflegestation oder als Therapeut im * „Mitarbeiter“ bezeichnet Vitalzentrum eingesetzt? Mitarbeiter*innen und Schwestern im Gästebetrieb Nein Ja Mitarbeiter* nimmt seinen Dienst wahr; Mitarbeiter* im Konvent/in der Pflege ist unmittelbarer Vorgesetzter stellt sicher, unverzüglich vom Dienst freizustellen, bis dass er möglichst wenig Kontakt zu das Testergebnis vorliegt; Therapeut wird anderen Personen hat und die „AHA- nicht mehr unmittelbar am Gast Regel“ streng einhält eingesetzt, bis das Testergebnis vorliegt (gastferne Tätigkeiten möglich) Keine weiteren Maßnahmen erforderlich, bis Testergebnis vorliegt Positives Testergebnis: s. Folie 15 Negatives Testergebnis: keine weiteren Maßnahmen erforderlich 20 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Gäste / Mitarbeiter*innen aus Risikogebieten < zur Naviga+on 21 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Gast ist aus einem Risikogebiete aktuell vom RKI ausgewiesenen naZonalem Risikogebiet bereits angereist (gem. §19 (5) der (1) Wenn Abreise am gleichen Tag 10. CoBeLVO v. 19. Juni 2020) nicht möglich, so darf der Gast sich nicht mehr in öffentlichen InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Bereichen des Klosters bewegen / aufhalten. Verpflegung wird auf dem Zimmer bis zur nächst- möglichen Abreise bereitgestellt. §19 (1) Satz 1: „Gast hat sich Alternativ zur Abreise gem. § 19 (1) Satz unverzüglich(1) auf direktem Weg in die 1: Voraussetzungen des § 20 (2) der 10. Link zu naVonalen eigene Häuslichkeit oder eine andere CoBeLVO sind erfüllt; keine Abreise Risikogebieten (laut RKI): h&ps://experience.arcgis.com/experience/4 geeignete Unterkuni zu begeben und erforderlich (Anwendung anerkanntes 78220a4c454480e823b17327b2bf1d4/pag sich für einen Zeitraum von 14 Tagen Testverfahren mit negativem Befund) e/page_1/ nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern“ Link zu Postleitzahlen eines nationalen Risiko-Landkreises: https://www.plz-suche.org Keine Storno-/ Reiseabbruchkosten, Link aktuelle Corona- Aushändigung Merkblatt RKI Bekämpfungs-Verordnung sofern zum Zeitpunkt der Anreise „Orientierungshilfe Bürger bei Symptomen Rheinland-Pfalz: Wohnort des Gastes noch nicht als Covid-19“ Risikogebiet ausgewiesen war h&ps://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrun dlagen/ 22 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Gast aus einem Risikogebiete aktuell vom RKI ausgewiesenen naZonalem Risikogebiet möchte anreisen (gem. §19 (5) der 10. CoBeLVO v. 19. Juni 2020) InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Anreise nur möglich, wenn Voraussetzungen des § 20 (2) der 10. CoBeLVO erfüllt sind Link zu naVonalen (Anwendung anerkanntes Testverfahren mit negaVvem Befund) Risikogebieten (laut RKI): h&ps://experience.arcgis.com/experience/4 78220a4c454480e823b17327b2bf1d4/pag e/page_1/ Link zu Postleitzahlen eines Keine Stornokostenberechnung, sofern Gast nicht anreist / nicht anreisen möchte naVonalen Risiko- Landkreises: h&ps://www.plz-suche.org Link aktuelle Corona- Reist der Gast an, da die Voraussetzungen gem. § 20 (2) der 10. CoBeLVO erfüllt sind, ist ihm Bekämpfungs-Verordnung bei Anreise das Merkblatt RKI „Orientierungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“ Rheinland-Pfalz: h&ps://corona.rlp.de/de/service/rechtsgru auszuhändigen ndlagen/ 23 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Gast ist aus einem Risikogebiete aktuell vom RKI ausgewiesenen internaZonalem Risikogebiet bereits angereist (gem. §19 (4) (1) Wenn Abreise am gleichen Tag der 10. CoBeLVO v. 19. Juni 2020) nicht möglich, so darf der Gast sich nicht mehr in öffentlichen InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Bereichen des Klosters bewegen / auEalten. Verpflegung wird auf dem Zimmer bis zur nächst- möglichen Abreise bereitgestellt. §19 (1) Satz 1: „Gast hat sich Alternativ zur Abreise gem. § 19 (1) Satz unverzüglich(1) auf direktem Weg in die 1: Voraussetzungen des § 20 (2) der 10. eigene Häuslichkeit oder eine andere CoBeLVO sind erfüllt; keine Abreise geeignete Unterkuni zu begeben und erforderlich (Anwendung anerkanntes Link zu internationalen sich für einen Zeitraum von 14 Tagen Testverfahren mit negativem Befund) Risikogebieten (laut RKI): nach ihrer Einreise ständig dort https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N euartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu. abzusondern“ html Link aktuelle Corona- Keine Storno-/ Reiseabbruchkosten, Bekämpfungs-Verordnung Aushändigung Merkblatt RKI sofern zum Zeitpunkt der Anreise Rheinland-Pfalz: „Orientierungshilfe Bürger bei Symptomen Risikoland noch nicht als Risikogebiet h&ps://corona.rlp.de/de/service/rechtsgru Covid-19“ ausgewiesen war ndlagen/ 24 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Gast ist aus einem Risikogebiete aktuell vom RKI ausgewiesenen internationalem Risikogebiet möchte anreisen (gem. §19 (4) der 10. CoBeLVO v. 19. Juni 2020) Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Anreise nur möglich, wenn Voraussetzungen des § 20 (2) der 10. CoBeLVO erfüllt sind Link zu internaVonalen (Anwendung anerkanntes Testverfahren mit negaVvem Befund) Risikogebieten (laut RKI): h&ps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N euarQges_Coronavirus/Risikogebiete_neu. html Keine Stornokostenberechnung, sofern Gast nicht anreist / nicht anreisen möchte Link aktuelle Corona- Bekämpfungs-Verordnung Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgr undlagen/ Reist der Gast an, da die Voraussetzungen gem. § 20 (2) der 10. CoBeLVO erfüllt sind, ist ihm bei Anreise das MerkblaU RKI „OrienVerungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“ auszuhändigen 25 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Gast ist aus einem Risikogebiete aktuell vom RKI ausgewiesenen naVonalem / internaVonalem Risikogebiet… … bereits vor mehr als 14 Tagen angereist und symptomfrei Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung Link zu naVonalen (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Risikogebieten (laut RKI): h&ps://experience.arcgis.com/experience/ 478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/pa ge/page_1/ Link zu Postleitzahlen eines naVonalen Risiko- Landkreises: h&ps://www.plz-suche.org Link zu internationalen Risikogebieten (laut RKI): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N InformaVon des Gastes zu Covid-19 euartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu. Aushändigung MerkblaU RKI „OrienVerungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“ html 26 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Mitarbeiter ist aus einem Risikogebiete aktuell vom RKI ausgewiesenen naZonalem / internaZonalen Risikogebiet zurückgekehrt (1) „ohne schuldha]es Zögern“ (gem. §19 (4 oder 5) der 10. CoBeLVO v. 19. Juni 2020) Link zu internaVonalen InformaVon an Hausleitung / Verwaltungsleitung (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Risikogebieten (laut RKI): h&ps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N euarQges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.h tml §19 (1) Satz 1: „Mitarbeiter hat sich unverzüglich(1) auf direktem Weg in die eigene Link zu naVonalen Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkuni zu begeben Risikogebieten (laut RKI): und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern“ h&ps://experience.arcgis.com/experience/4 78220a4c454480e823b17327b2bf1d4/pag e/page_1/ Link zu Postleitzahlen eines Mitarbeiter hat unverzüglich Maßnahmen im Sinne des § 20 (2) der 10. CoBeLVO einzuleiten nationalen Risiko-Landkreises: https://www.plz-suche.org Link aktuelle Corona- Bekämpfungs-Verordnung Aushändigung Merkblatt RKI „Orientierungshilfe Bürger bei Symptomen Covid-19“ Rheinland-Pfalz: h&ps://corona.rlp.de/de/service/rechtsgru ndlagen/ 27 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
SonsCge Fälle < zur Naviga+on 28 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Ein Gast weigert sich, trotz mehrfacher Aufforderung, insbesondere der Maskenpflicht und Sons4ge Fälle den aktuell geltenden Abstandsregeln nachzukommen Information an Hausleitung / Verwaltungsleitung (Gast wird ausschließlich von der Hausleitung, bei deren Abwesenheit von der Verwaltungsleitung persönlich angesprochen!) Zeigt der Gast sich weiterhin uneinsichVg und verhält er sich weiterhin entgegen der jeweils geltenden CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz, wird vom Hausrecht Gebraucht gemacht und er/sie zur soforZgen Abreise aufgefordert Gast zahlt gem. der geltenden Geschäisbedingungen für jede nicht mehr in Anspruch genommene ÜbernachtungInformation 50% des Übernachtungsentgeltes; des Gastes zu Covid-19bei Abreise nach 12.00 Uhr wird für die folgende Übernachtung 100% des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt 29 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Anlagen < zur Naviga+on 30 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
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Zuständige Gesundheitsämter Corona-Hotline der Kreisverwaltung: Tel. 0261/108-730 Stadt Koblenz und Bürgertelefon der Stadt Koblenz: Tel. 0261/129-6666 Kreis Mayen-Koblenz E-Mail: corona@kvmyk.de Tel.: 02603/ 972-555 Rhein-Lahn-Kreis E-Mail: infektionsschutz@rhein-lahn.rlp.de Hotline-Tel.: 02602/124-567 Westerwaldkreis Tel.: 02602/124-710 E-Mail: info@kvmyk.de Tel.: 02631/803-888 Kreis Neuwied E-Mail: keine 36 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Umgang mit Kontaktpersonen bestä;gter COVID-19-Fälle Quelle: Robert-Koch-InsVtut Kontaktpersonen sind Personen mit einem unten definierten Kontakt zu einem bestäHgten Fall von COVID-19 ab dem 2. Tag vor AuPreten der ersten Symptome des Falles. Das Ende der infekHösen Periode ist momentan nicht sicher anzugeben. 37 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Kontaktpersonen der Kategorie I mit engem Kontakt ("höheres" Infek;onsrisiko): Quelle: Robert-Koch-Institut o Personen mit kumulaVv mindestens 15-minüZgem Gesichts- ("face-to-face") Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaien im selben Haushalt. o Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestäVgten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc. o Personen, welche aerosolbildenden Maßnahmen oder Aerosolen ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder SporUreiben in Innenräumen) o Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestäVgten COVID-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 2m), ohne verwendete Schutzausrüstung. o Falls die Person früher als COVID-19 Fall gemeldet wurde ist keine Quarantäne erforderlich, es soll ein Selbstmonitoring erfolgen und bei Auireten von Symptomen eine soforVge Selbst-IsolaVon und -Testung. Bei posiVvem Test wird die Kontaktperson zu einem Fall. Bei diesem sollten alle Maßnahmen ergriffen werden wie bei sonsVgen Fällen auch (inkl. IsolaVon). o Kontaktpersonen eines bestäVgten COVID-19-Falls im Flugzeug: § Passagiere, die direkter Sitznachbar des bestäVgten COVID-19-Falls waren, unabhängig von der Flugzeit. Saß der COVID- 19-Fall am Gang, so zählt der Passagier in derselben Reihe jenseits des Ganges nicht als Kontaktperson der Kategorie I, sondern als Kontaktperson der Kategorie II. § Besatzungsmitglieder oder andere Passagiere, sofern auf Hinweis des bestäVgten COVID-19-Falls eines der anderen Kriterien zutriv (z.B. längeres Gespräch; o.ä.). 38 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie I Quelle: Robert-Koch-InsVtut o ErmiUlung, namentliche Registrierung sowie MiUeilung der Telefonnummer der Ansprechpartner des Gesundheitsamtes. o InformaVon der Kontaktpersonen über das COVID-19-Krankheitsbild, mögliche Krankheitsverläufe und Übertragungsrisiken. o RedukVon der Kontakte zu anderen Personen, häusliche Absonderung (ggf. in einer anderen Einrichtung unter Abwägung der Möglichkeiten und nach Risikobewertung des Gesundheitsamtes) o Generell im Haushalt nach Möglichkeit zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern. Eine „zeitliche Trennung“ kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass sich die Kontaktperson in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder auwält. o Häufiges Händewaschen, Einhaltung einer HusteneVkeUe. o Gesundheitsüberwachung bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem bestäVgten COVID-19-Fall auf folgende Weise: § Zweimal täglich Messen der Körpertemperatur durch die Kontaktperson selbst. § Führen eines Tagebuchs durch die Kontaktperson selbst bezüglich Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen AkVvitäten und Kontakten zu weiteren Personen: - RetrospekVv kumulaVv oder, wenn möglich/erinnerlich, retrospekVv täglich (Beispiel eines „Tagebuchs“ auf den RKI- Seiten, www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen) - ProspekVv täglich. § Tägliche InformaVon des Gesundheitsamts zu der häuslichen Quarantäne sowie über den Gesundheitszustand. -Fortsetzung nächste Folie- 39 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie I Quelle: Robert-Koch-Institut -Fortsetzung- o Wird eine Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem bestäZgten COVID-19-Fall symptomaZsch und ist die SymptomaVk vereinbar mit einer SARS-CoV-2-InfekVon, so gilt sie als krankheitsverdächVg und eine weitere diagnosVsche Abklärung sollte erfolgen. Folgender Ablauf wird empfohlen: § SoforVge Kontaktaufnahme der Person mit dem Gesundheitsamt zur weiteren diagnosVschen Abklärung und Besprechung des weiteren Vorgehens. § In Absprache mit Gesundheitsamt ärztliche KonsultaVon, inklusive DiagnosVk miUels einer geeigneten Atemwegsprobe gemäß den Empfehlungen des RKI zur LabordiagnosVk (www.rki.de/covid-19-diagnosVk) und ggf. Therapie. § IsolaVon nach Maßgabe des Gesundheitsamtes. Dies kann eine häusliche Absonderung während der weiteren diagnosVschen Abklärung unter Einhaltung infekVonshygienischer Maßnahmen (§ 28 IfSG) oder eine Absonderung in einem Krankenhaus (§ 30 IfSG) umfassen. Weiterführen des „Tagebuchs“. o Eine Testung asymptomaVscher Kontaktpersonen zur frühzeiVgen Erkennung von prä- oder asymptomaVscher InfekVonen sollte durchgeführt werden. Die Testung sollte so früh wie möglich an Tag 1 der ErmiUlung, um mögliche Kontakte der posiVven asymptomaVschen Kontaktpersonen rechtzeiVg in die Quarantäne zu schicken, und zusätzlich 5-7 Tage nach der ErstexposiVon, da dann die höchste Wahrscheinlichkeit für einen Erregernachweis ist, erfolgen. Es ist zu betonen, dass ein negaVves Testergebnis das Gesundheitsmonitoring nicht ersetzt und die Quarantänezeit nicht verkürzt. 40 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infek;onsrisiko) Quelle: Robert-Koch-InsVtut BeispielhaPe Konstella;onen: o Personen, die sich im selben Raum wie ein bestäHgter COVID-19-Fall auWielten, z.B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, jedoch keinen kumula;v mindestens 15-minü;gen Gesichts- („face-to-face“) Kontakt mit dem COVID-19-Fall haXen. o Familienmitglieder, die keinen mindestens 15-minüHgen Gesichts- (oder Sprach-) kontakt haXen. o Medizinisches Personal, welches sich ohne Verwendung adäquater Schutzausrüstung im selben Raum wie der bestäHgte COVID-19-Fall auWielt, aber eine Distanz von 2 Metern nie unterschriXen hat. o Kontaktpersonen eines bestäHgten COVID-19-Falls im Flugzeug: o Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestäHgte COVID-19-Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen haXen, unabhängig von der Flugzeit, jedoch nicht unter Kategorie I fallen. 41 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
Empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie II Quelle: Robert-Koch-Institut o Allgemein: nur, falls gemäß Risikoeinschätzung des Gesundheitsamtes als sinnvoll angesehen, sind opHonal möglich: § InformaHon zu COVID-19, insbesondere zu KontaktredukHon und Vorgehen bei eintretender SymptomaHk. o Speziell bei Kontaktpersonen eines bestäHgten COVID-19-Falls im Flugzeug: § InformaHon zu COVID-19, insbesondere zu KontaktredukHon und Vorgehen bei eintretender SymptomaHk. o Die Maßnahmen für medizinisches Personal entsprechen je nach Einschätzung des ExposiHonsrisikos durch das Gesundheitsamt der Kategorie I (z.B. bei vermuteter Aerosol-ExposiHon) oder Kategorie III 42 © Kloster Arenberg - Dienstanweisung zu SARS-CoV-2 - Stand 29. Juli 2020
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