Corona-bedingte Besonderheiten im internationalen Güter- und Umzugsverkehr in EU und EFTA-Staaten - LOXX

 
WEITER LESEN
Corona-bedingte Besonderheiten im internationalen Güter- und Umzugsverkehr in EU und EFTA-Staaten - LOXX
Corona-bedingte Besonderheiten im internationalen Güter- und Umzugsverkehr in EU und EFTA-Staaten
                                                                                   Stand: 6. Januar 2021
                                                   Änderungen gegenüber der Vorversion sind im Text farblich im Text verhorgehoben.
                       Die Situation kann sich in den Ländern kurzfristig ändern. Für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
                                      Für die Einstufung der angefahrenen Staaten als Risikogebiet durch das deutsche Robert-Koch-Institut vgl.
                                    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene_Einreisen_Deutschland.html
Diese Information kann z.B. bei der Wiedereinreise nach Deutschland von Relevanz sein, wenn es um eventuelle Quarantäne-/Testpflichten der rückkehrenden Fahrer in Deutschland
                                                                                        geht.
  Land                                  Allgemeine Einreisebeschränkungen                                                              Besonderheiten im Güterkraftverkehr
             Einreisende müssen vor ihrer Ankunft in Belgien das „Public Health Passenger Locator Form“       Auch für Fahrer und andere Mitarbeiter des Güterverkehrs gilt: Das "Public Health Passenger
             https://travel.info-coronavirus.be/public-health-passenger-locator-form ausfüllen und            Locator Form" (Link vgl. Allgemeine Einreisebeschränkungen) muss ausgefüllt werden, sobald
             versenden, sofern sie sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten. Das Formular darf nicht   der geplante Aufenthalt in Belgien 48 Stunden überschreitet.
             länger als 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden.                                            Mitarbeiter, die aus dienstlichen Gründen aus roten oder orangefarbenen Zonen nach Belgien
             Belgien teilt die Länder weltweit in Farbcodes auf. Eine aktuelle Weltkarte kann unter           einreisen, müssen sich bei ihrer Rückkehr nach Belgien weder einem obligatorischen Test
             https://diplomatie.belgium.be/nl abgerufen werden. Mit Wirkung vom 18. Dezember 2020             unterziehen noch zwei Wochen in Quarantäne verbringen. Dies gilt sowohl für die Fahrer als
             soll bei Einreise aus einer „roten Zone“ grundsätzlich eine zehntägige Quarantäne erfolgen       auch als auch für anderes Personal des Güterverkehrs.
             mit Testpflicht am 7. Tag nach Einreise, Einzelheiten sind noch nicht festgelegt. Ganz           Lkw-Fahrer sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen, müssen jedoch eine
             Deutschland ist aktuell "rote Zone". Reisenden aus "orangen Zonen" wird die Quarantäne           entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mitführen. Der Vordruck für diese
 Belgien
             lediglich angeraten. Genauere Informationen zur Notwendigkeit einer Quarantäne erhält der        Bescheinigung für Arbeitnehmer im gewerblichen Transport und der Logistik, Nr. CP 140.03
             Einreisende ggf. nach Abgabe des korrekt ausgefüllten Passenger Locator Form . Weitere           kann über den Link https://febetra.be/fr/belgique/ unter der Rubrik "Attestations en cas de
             Informationen zu aktuellen Einschränkungen finden Sie auch auf https://www.info-                 couvre-feu e.a." downgeloadet werden. Alternativ akzeptieren die belgischen Behörden auch
             coronavirus.be/de/faq/ .                                                                         die Vorlage des "Certificate for International Transport Workers" gemäß Annex 3 der EU
             sowie https://www.info-coronavirus.be/de/news/occ-27-11/ . Am 2. November 2020 hat               Green Lanes Guideline, vgl. http://www.bgl-ev.de/images/corona/cfitw.pdf oder die Vorlage
             Belgien erneut den Lockdown ausgerufen. Obwohl seit dem 27. November einige                      eines CMR-Frachtbriefs für die laufende Beförderung.
             Lockerungen gelten, werden die nächtlichen Ausgangssperren von jeweils 00:00 Uhr bis 05:00       Der erneute Lockdown hat keine Auswirkung auf die Durchführung internationaler Transporte
             Uhr aufrechterhalten. In Brüssel und der Wallonie gilt die Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis      in Belgien.
             06:00 Uhr.

                                                                                            Seite 1 von 16
Land                                  Allgemeine Einreisebeschränkungen                                                               Besonderheiten im Güterkraftverkehr
              Die Einreise nach Bulgarien ist u.a. erlaubt für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der         Bei der Durchführung von Güter- oder Personentransporten sind Fahrer sowie Mannschaften
              Europäischen Union (EU), des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der        und Wartungspersonal von Transportmitteln unabhängig von ihrer Nationalität zur Einreise
              Schengen-Staaten (einschließlich der Republik San Marino, des Fürstentums Andorra, des            nach Bulgarien berechtigt. Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests
 Bulgarien    Fürstentums Monaco und des Staates Vatikanstadt), und deren Familienangehörige (einschl.          gelten für Fahrer von internationalen Güter- und Personentransporten.
              Personen, die de facto mit diesen zusammenleben). Diese Personenkreise sind nach aktueller
              Vorschriftslage auch von der Vorlage eines negativen PCR-Tests ausgenommen. Der
              epidemologische Ausnahmezustand in Bulgarien wurde bis 31. Januar 2021 verlängert.
              Mittlerweile ist Deutschland als "banned country" eingestuft - vgl.                               Fahrer von Gütertransporten nach oder aus Dänemark können trotz der Einstufung von
              https://coronasmitte.dk/en/entry-into-denmark. Damit ist die Einreise nach Dänemark nur           Deutschland als "banned" bzw. "High Risk" country" weiterhin einreisen, ohne einen
              noch bei Vorliegen eines "triftigen Grundes" ("worthy purpose") möglich.                          negativen Coronatest vorweisen zu müssen. Der Nachweis der Tätigkeit als Fahrer erfolgt
              Nach aktuellem Stand wird Deutschland durch Dänemark zudem auch als "Hochrisikoland"              durch eines der folgenden Dokumente: Rechnung, Quittung, Kaufvereinbarung oder
              betrachtet (vgl. Übersicht unter https://coronasmitte.dk/en/-                                     ähnliches. Wir empfehlen die Vorlage des CMR-Frachtbriefs sowie die Mitführung des
              /media/mediefiler/corona/rejser/rejser-ind-i-danmark-1-januar-2021/ssi-landeliste-for-eu-og-      "Certificate for International Transport Workers" gemäß Annex 3 der EU Green Lanes
              schengen-gldende-fra-den-2-januar-                                                                Guideline, vgl. http://www.bgl-ev.de/images/corona/cfitw.pdf. Darüber hinaus müssen Fahrer
              2021.pdf?la=en&hash=AA94D35E4E4F49609B5AB3F1B76643A2BB0BDDE1 ), d.h. die Einreise                 natürlich die übliche A1-Bescheinigung mitführen.
              von Deutschen ist auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes nur noch unter Vorlage eines         Trotz des Lockdowns in den 7 Landkreisen in Nordjütland bleibt die Durchführung von
              negativen COVID-19-Tests möglich, der maximal 72 Stunden alt sein darf.                           Straßengüterverkehren dort grundsätzlich weiterhin erlaubt. Jedoch wird Fahrern, die in
Dänemark      Am 6. November 2020 hat die dänische Regierung auf Grund der aktuell aufgetretenen                diese Landkreise einfahren, dringend empfohlen, sich nicht länger als notwendig dort
              Mutationen des Coronavirus in Nerzfarmen einen Lockdown für 7 Landkreise in Nordjütland           aufzuhalten.
              (Hjørring, Frederikshavn, Brønderlev, Jammerbugt, Vesthimmerland, Thisted und Lǣsø)               Warnung: Nach einem Aufenthalt in Dänemark können Fahrer für 14 Tage nicht
              erlassen. Eine Karte mit den genannten Landkreisen finden Sie unter                               quarantänefrei nach Großbritannien einreisen (vgl. auch unter unter Rubrik Großbritannien).
              https://nordjyske.dk/nyheder/nordjylland/her-er-punkterne-fra-pressemoedet-om-                    Diese Regelung betrifft nicht nur Aufenthalte in Nordjütland, sondern im gesamten dänischen
              nordjylland/1d093080-cef3-454c-a2d7-c5ceda81d9d1 .                                                Staatsgebiet.
              Seit dem 25.12.2020 dürfen Personen mit Wohnsitz in Großbritannien nicht mehr nach                Die Durchführung von Gütertransporten zur Sicherstellung der Versorgungslage in Dänemark
              Dänemark einreisen, außer bei Vorliegen spezieller triftiger Gründe. Britische Staatsbürger mit   oder der EU gilt als "triftiger Grund", der auch nach dem 25.12.2020 die Einreise von
              triftigen Einreisegründen müssen einen negativen Corona-Test mitführen, der bei Einreise          britischen Staatsbürgern nach DK erlaubt.
              max. 72 Stunden alt sein darf. Personen anderer Nationalität, die aus GB nach DK einreisen,
              wird die Durchführung eines Tests dringend nahegelegt.
              Bei (Wieder-)Einreise nach Deutschland ist die Quarantäne-Verordnung desjenigen                   Die Behandlung von Fahrern bei der Wiedereinreise aus Risikoländern kann je nach
              Bundeslandes zu beachten, in dem sich der Wohnsitz des Einreisenden befindet.                     Bundesland variieren.
                                                                                                                Eine Liste der aktuellen Verordnungen der deutschen Bundesländern finden Sie in dem von
                                                                                                                uns veröffentlichten Dokument Quarantäneverordnungen in Deutschland-Website.pdf.
Deutschland                                                                                                     Eine Übersicht über die enthaltenen Regelungen finden Sie in dem von uns veröffentlichten
                                                                                                                Dokument Quarantäneverordnungen und Ausnahmen in den deutschen Bundesländern.pdf
                                                                                                                Bitte beachten Sie auch eventuelle Beherbergungsverbote der deutschen Bundesländer für
                                                                                                                Personen aus Risikogebieten, Dokument Länderübersicht Beherbergungsverbot.pdf>

                                                                                              Seite 2 von 16
Land                                Allgemeine Einreisebeschränkungen                                                              Besonderheiten im Güterkraftverkehr
          Personen aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, dem Schengen-Raum oder dem             Ausnahmen von der Selbstisolation gelten für symptomfreie Angehörige bestimmter
          Vereinigten Königreich dürfen nach Estland einreisen, wenn sie keine Krankheitssymptome          Berufsgruppen, darunter
          aufweisen. Sie müssen jedoch eine 10-tägige Selbstisolation antreten, sofern sie sich in einem   - Personen, die direkt mit dem Transport von Waren oder Rohmaterialien befasst sind,
          oder mehreren Staaten aufgehalten oder diesen transitiert haben, dessen/deren                    einschließlich der Verladung von Waren und Rohmaterialien
          Neuinfektionsrate der letzten 14 Tage über 25 oder - falls die Neuinfektionsrate zwischen 25     - Personen, die direkt mit dem international Transport von Waren oder Personen befasst sind,
          und 50 liegt - über der aktuellen estnischen Neuinfektionsrate, multipliziert mit dem Faktor     einschließlich Mannschaften auf einem internationalen Transportmittel und Personen, die
          1,1, liegt. Für Personen, die aus einem Land außerhalb der EU, des EWR oder des                  Reparaturen, Gewährleistungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Transportmitteln
          Schengenraums einreisen oder ein solches Land transitiert haben, gilt ebenfalls die              durchführen
          Selbstisolation - demnach auch für Einreisen aus dem Vereingten Königreich!!! -, außer die       Weitere Informationen zu den Ausnahmen finden Sie unter
          Neuinfektionsrate liegt unter 16. Das estnische Außenministerium veröffentlicht unter            https://www.kriis.ee/en/travelling-estonia-foreigners
Estland
          https://vm.ee/en/information-countries-and-self-isolation-requirements-
          passengers#EU%20+%20Schengen eine aktuelle Liste der Länder-Infektionsraten nach
          estnischer Einschätzung, die regelmäßig aktualisiert wird. Nach der aktuellen Einstufung auf
          der estnischen Liste überschreitet Deutschland den Grenzwert von 25 bzw. 50. An estnischen
          Flughäfen und Häfen zur Verfügung stehen Testmöglichkeiten zur Verfügung (Kosten 67 EUR
          für Ausländer), bei negativem Ergebnis kann die Selbstisolation verkürzt werden. Bei
          Einreisenden aus Großbritannien ist auch nach einem negativen ersten Test eine weitere
          Isolation von min. 7 Tagen erforderlich, danach muss ein zweiter Test durchgeführt werden.
          Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kriis.ee/en/travelling-and-border-
          crossing .

                                                                                         Seite 3 von 16
Land                                 Allgemeine Einreisebeschränkungen                                                                 Besonderheiten im Güterkraftverkehr
           Finnland unterscheidet bei der Einreise nach drei Stufen:                                           Fahrer und Begleitmannschaften im internationalen Verkehr können die Ausnahmen vom
           1. "Grenzverkehr wieder zurück auf Normalstand" ,                                                   Einreiseverbot für "arbeitsbezogene Reisen auf der Grundlage einer Beschäftigung oder eines
           2. Beschränkung Kategorie 1,                                                                        Auftrags" in Anspruch nehmen. Sie sollten zum Nachweis bei Grenzkontrollen geeignete
           3. Beschränkung Kategorie 2.                                                                        Dokumente vorweisen (CMR-Frachtbrief, Certificate for International Transport Workers gem.
           Einreisende aus Deutschland unterliegen - (mit Ausnahme von Reisenden auf                           Annex 3 EU Green Lanes Guideline (vgl. http://www.bgl-ev.de/images/corona/cfitw.pdf ), ...
           Vergnügungsschiffen, für die "Grenzverkehr wieder zurück auf Normalstand" gilt) aktuell den
           Auflagen für "Beschränkung Kategorie 1", vgl. https://raja.fi/en/guidelines-for-border-traffic-
           during-pandemic , dort Abschnitt 3.1 - "Restriction Category 1" . Zur Einreise nach Finnland
           müssen Grenzübergänge benutzt werden, an denen die Grenzkontrollen wieder eingeführt
           wurden. Nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland sind nicht möglich. Eine Liste
           der Zwecke, für die die Einreise aus Kategorie 1-Staaten nach Finnland weiterhin erlaubt
Finnland   bleibt, findet sich unter https://raja.fi/en/guidelines-for-border-traffic-during-pandemic , dort
           Abschnitt 3.3. Bei der Grenzkontrolle wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Einreise
           trotz der bestehenden Beschränkungen erfüllt sind.
           Selbstisolierung nach der erlaubten Einreise nach Finnland ist nicht vorgeschrieben, eine 10-
           tägige Selbstisolierung wird aber empfohlen für Einreisende aus Staaten mit rotem oder
           grauem Status in der finnischen Quarantäne-Ampel https://thl.fi/en/web/infectious-diseases-
           and-vaccinations/what-s-new/coronavirus-covid-19-latest-updates/travel-and-the-
           coronavirus-pandemic#When_is_voluntary_quarantine_recommended?_
           Einreisende, die sich seit dem 7. Dezember 2020 in Großbritannien oder Südafrika
           aufgehalten haben, sollen sich sofort nach der Einreise nach Finnland einem kostenlosen
           COVID-19-Test unterziehen, auch dann, wenn sie keine Symptome aufweisen oder bereits ein
           negatives Testergebnis vorweisen können.

                                                                                             Seite 4 von 16
Land                                 Allgemeine Einreisebeschränkungen                                                             Besonderheiten im Güterkraftverkehr
             Es bestehen keine Beschränkungen für Einreisen nach Kontinentalfrankreich aus den              Unabhängig vom Einreisestaat bestehen keine Einreisebeschränkungen (u.a.) für
             folgenden Staaten: Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Andorra, Australien, Island,        - Personen, die für den internationalen Güterverkehr zuständig sind;
             Japan, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Ruanda, San Marino, Schweiz,               - Fahrer und Beifahrer von Reisebussen oder -zügen;
             Singapur, Südkorea, Thailand, Vatikan.                                                         - Besatzungsmitglieder und Personen, die Handelsschiffe und Fischereifahrzeuge betreiben.
             Deutschsprachige Informationen zur Lage in Frankreich finden Sie unter                         (https://www.diplomatie.gouv.fr/de/neuigkeiten/coronavirus-covid-19/article/coronavirus-
             https://www.diplomatie.gouv.fr/de/neuigkeiten/coronavirus-covid-19/article/coronavirus-        informationen-fur-auslander-in-frankreich-fragen-antworten)
             informationen-fur-auslander-in-frankreich-fragen-antworten
                                                                                                            Fahrer von Güter- und Personentransporten sind von den Ausgangssperren nicht betroffen,
             Seit 15. Dezember 2020 gilt landesweit eine bußgeldbewährte Ausgangssperre von 20 bis 6        müssen jedoch das vom Arbeitgeber auszufüllende Formular "Justificatif de Déplacement
             Uhr. Formulare für Ausnahmesituationen finden Sie unter                                        Professionnel" in dessen aktueller Version mitführen. Sie finden das Formular unter
             https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestations-de-deplacement       https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestations-de-deplacement .
             Mehr Info unter https://www.gouvernement.fr/en/coronavirus-covid-19
                                                                                                            Fahrzeuge für den Gütertransport müssen mit einem Vorrat an Wasser und Seife sowie
Frankreich
             Nachdem Frankreich vom 20. - 22.12.2020 wegen der dort grassierenden neuen Corona-             Einweghandtüchern ausgestattet sein, oder aber mit hydroalkoholischem Desinfektionsgel. Be-
             Variante jegliche Einreisen aus Großbritannien untersagt hatte, dürfen mittlerweile folgende   und Entladestellen müssen vergleichbar ausgestattet sein. Der Zugang zu den dortigen
             Personenkategorien wieder aus GB nach Frankreich einreisen oder Frankreich transitieren:       Hygieneaustattungen darf Fahrern nicht verwehrt werden.
             - Französische Staatsangehörige und Staatsangehörige des europäischen Raums;
             - Britische Staatsangehörige oder Staatsangehörige von Drittstaaten, die entweder ihren      Die Testpflicht bei der Einreise von GB nach F betrifft auch Fahrer von Lkws. Für sie wurden
             gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich, in der Europäischen Union oder im Europäischen        eigene Teststellen eingerichtet, vgl. https://www.gov.uk/government/news/covid-19-
             Raum haben oder die aus unabdingbaren Grüden reisen müssen.                                  testing-for-hgv-drivers-using-the-port-of-dover-or-eurotunnel
             Voraussetzung ist dabei stets ein negativer Coronatest, der bei Ausreise aus GB maximal 72
             Stunden alt sein darf. => vgl. https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-
             voyageurs/conseils-par-pays-destination/royaume-uni/ Eine Liste von britischen Anbietern
             von Coronatests finden Sie unter https://www.gov.uk/government/publications/list-of-private-
             providers-of-coronavirus-testing/list-of-private-providers-of-coronavirus-testing

                                                                                           Seite 5 von 16
Land                                 Allgemeine Einreisebeschränkungen                                                          Besonderheiten im Güterkraftverkehr
             Einreisende müssen spätestens 24 Stunden vor der Einreise eine Online-Voranmeldung          Das Erfordernis der Online-Voranmeldung unter https://travel.gov.gr/#/ und des Vorweisens
             vornehmen. Das „Passenger Locator Form“ ist unter https://travel.gov.gr/#/ in deutscher,    des entsprechenden QR-Codes (vgl. Allgemeine Einreisebeschränkungen) gilt auch für Lkw-
             englischer oder französischer Sprache auszufüllen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten        Fahrer. Dagegen sind Lkw-Fahrer von der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests
             Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der   grundsätzlich ausgenommen. Achtung - trotz dieser Ausnahme werden auch Fahrer seit
             in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt wird.       10.11.2020 in der Online-Voranmeldung fälschlich auf die Notwendigkeit eines negativen
             Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen,
                                                                                                         COVID-19-Test hingewiesen. Nach Angaben des griechischen Verbandes OFAE kann dieser
             ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende      Hinweis ignoriert werden: Fahrer von Gütertransporten unterliegen nach wie vor keiner
             benötigen dort den QR-Code über das „Passenger Locator Forrm“ sowie zusätzlich eine         Testpflicht bei der Einreise nach Griechenland. Der Fehler soll schnellstmöglich behoben
             Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test (nicht älter als 72 Stunden) eines         werden.
             anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache  Lkw-Transporte werden als "essential travels" betrachtet und können daher neben dem
             unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Stichprobentests            Grenzübergang Promachonas auch die Landgrenzübergänge Kakavia (GR-ALB), Evzoni (GR-
             werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt.                                 MD), Ormenio (GR-BUL), Nymfaia (GR-BUL) sowie Kipi (GR-TUR) rund um die Uhr benutzen.
Griechenland
             Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist möglich. Für Reisende  Der griechische Verband OFAE berichtet, dass alle Fähragenten in den griechischen Häfen
             aus Griechenland nach Italien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests, der nicht Patras und Igoumenitsa Lkw-Fahrer auffordern, ein Selbsterklärungsformular auszufüllen,
             älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. bevor sie ein Schiff betreten. Zudem werden die Passagiere der Fähren teilweise COVID-19-
             Transitreisende sind von dem Testerfordernis ausgenommen, wenn sie innerhalb von 36         Schnelltests unterzogen.
             Stunden aus Italien ausreisen. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibtLkw-Fahrer können trotz des Lockdowns in Griechenland arbeiten. Sie weisen ihre
             ausgesetzt.                                                                                 Fahrtätigkeit durch CMR-Frachtbrief und Bestätigung des Arbeitgebers nach, z.B. "Certificate
                                                                                                         for International Transport Workers" gem. Annex 3 EU Green Lanes Guideline (vgl.
               Die griechische Regierung hat den seit 6. November 2020 geltenden nationalen Lockdown bis http://www.bgl-ev.de/images/corona/cfitw.pdf )
               mindestens 7. Januar 2021 verlängert.

                                                                                            Seite 6 von 16
Land                                  Allgemeine Einreisebeschränkungen                                                             Besonderheiten im Güterkraftverkehr
                Jeder, der nach GB einreist (auch Fahrer und begleitendes Personal), muss zuvor über mittels Auch Fahrer und begleitendes Personal müssen wie alle anderen Einreisenden eine
                Passenger Locator Form https://www.gov.uk/provide-journey-contact-details-before-travel-uk   Anmeldung mittels Passenger Locator Form https://www.gov.uk/provide-journey-contact-
                angemeldet werden. Die Anmeldung kann erst 48 Stunden vor der Einreise erfolgen.             details-before-travel-uk vornehmen.
                Informationen zur Anmeldung finden Sie in deutscher Sprache auf                              Von Auflagen zur Selbstisolation sind Fahrer und begleitendes Personal dagegen
                https://www.iru.org/apps/cms-filesystem-                                                     ausgenommen, https://www.gov.uk/government/publications/coronavirus-covid-19-
                action?file=/flashinfo/German%20Passenger%20Guidance.pdf.                                    travellers-exempt-from-uk-border-rules/coronavirus-covid-19-travellers-exempt-from-uk-
                                                                                                             border-rules. Sie müssen zu diesem Zweck allerdings nachweisen, dass die Einreise nach
               Nach GB Einreisende müssen sich nach der Einreise in eine 14-tägige Isolation begeben, es sei Großbritannien Bestandteil ihrer Arbeit ist. Hierzu ist ein formloses Schreiben des
               denn, sie waren in den vorhergegangenen 14 Tagen ausschließlich in Ländern, die von dieser Arbeitgebers geeignet, ebenso wie ein Frachtbrief oder die Fahrtgenehmigung / Abschrift der
               Regelung ausgenommen sind. Eine Liste der ausgenommenen Länder finden Sie für die             EU-Lizenz.
               Einreise nach England unter https://www.gov.uk/guidance/coronavirus-covid-19-travel-
               corridors ; entsprechende eigene Listen für Wales, Schottland und Nord-Irland sind in diesem Nach Angaben des britischen Verbandes RHA können Fahrer beim Ausfüllen des Passenger
               Dokument verlinkt.                                                                            Locator Form angeben, dass sie wegen der Durchführung eines Gütertransports von der
Großbritannien
                                                                                                             Selbstisolation befreit sind. Als Adresse in GB kann der Bestimmungsort des Transports
 / Vereinigtes
               Beachten Sie bitte für Ihre Rückreise aus GB über Frankreich die Einreisebeschränkungen,      angegeben werden. Alternativ können die Fahrer auch angeben, dass sie in der Kabine
  Königreich
               die Frankreich wegen der in GB grassierenden neuen Variante des Coronavirus eingeführt        übernachten (dann unter Nennung des Fahrzeugkennzeichens). Übernachtungen in der
               hat!!!                                                                                        Kabine sollten nur auf offiziellen Park-/Rastplätzen stattfinden. Eine Mobiltelefonnummer ist
                                                                                                             anzugeben. Das "Certificate for International Transport Workers" gemäß Annex 3 der EU
                                                                                                             Green Lanes Guideline, vgl. http://www.bgl-ev.de/images/corona/cfitw.pdf , ist mitzuführen.

                                                                                                                Beachten Sie bitte für Ihre Rückreise aus GB über Frankreich die Einreisebeschränkungen,
                                                                                                                die Frankreich wegen der in GB grassierenden neuen Variante des Coronavirus eingeführt
                                                                                                                hat!!! Testzentren, an denen Lkw-Fahrer für die Ausreise nach Frankreich kostenlos getestet
                                                                                                                werden können, finden Sie unter https://www.gov.uk/government/news/covid-19-testing-
                                                                                                                for-hgv-drivers-using-the-port-of-dover-or-eurotunnel . Seit dem 5.1.2021 müssen Fahrer
                                                                                                                von Gefahrguttransporten, die nach Frankreich ausreisen wollen, sich den Tests schon vor
                                                                                                                Erreichen der Grafschaft Kent unterziehen.

                                                                                               Seite 7 von 16
Land                                 Allgemeine Einreisebeschränkungen                                                                Besonderheiten im Güterkraftverkehr
          Jeder, der nach Irland einreist, muss vor der Einreise ein Passenger Locator Form ausfüllen        Auch Fahrer und begleitendes Personal müssen wie alle anderen Einreisenden eine
          (https://www.gov.ie/en/publication/ab900-covid-19-passenger-locator-form/).                        Anmeldung mittels Passenger Locator Form vornehmen,
          Einreisende aus Staaten, die nach ECDC-Einstufung (vgl.                                            https://www.gov.ie/en/publication/ab900-covid-19-passenger-locator-form/
          https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19/situation-updates/weekly-maps-coordinated-
          restriction-free-movement) nicht grün markiert sind, haben eine 14-tägige Selbstisolation          Von allen Auflagen zur 14-tägigen Selbstisolation sind "International Transport Workers,
          einzuhalten. Genaueres zu den einzuhaltenden Maßnahmen finden Sie unter                            including workers in aviation, maritime and road haulage sectors" jedoch ausgenommen, vgl.
          https://www.gov.ie/en/publication/b4020-travelling-to-ireland-during-the-covid-19-                 https://www.gov.ie/en/publication/b4020-travelling-to-ireland-during-the-covid-19-
          pandemic/                                                                                          pandemic/#categories-of-passengers-not-requested-to-restrict-their-movements-on-arrival

          Irland befand sich bereits seit Oktober wieder im Lockdown. Seit dem 1. Dezember 2020 wird
Irland
          dieser schrittweise gelockert. Genauere Informationen finden Sie unter
          https://www.gov.ie/en/publication/ad569-level-3/

          Für Einreisende, die sich nach dem 8. Dezember 2020 in Großbritannien oder Südafrika
          aufgehalten haben, gilt grundsätzlich die 14-tägige Quarantäne. Diese Personen werden
          außerdem aufgefordert, sich sofort nach Einreise, spätestens aber nach 5 Tagen einem
          kostenlosen COVID-19-Test zu unterziehen. Kontakte zu Allgemeinmediziniern oder
          medizinischen Hilfsdiensten: https://www.icgp.ie/go/find_a_gp bzw.
          https://www2.hse.ie/services/find-a-gp-out-of-hours/ . Auch bei negativem Testergebnis wird
          die Quarantäne nicht verkürzt.
          Die Einreisebestimmungen hängen davon ab, aus welchem Staat eine Person einreist.
          Für Einreisende aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island,             Betriebsnotwendiges Personal in Verkehrsmitteln und reisendes Personal sind grundsätzlich
          Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz ist die Einreise ohne besondere Gründe gestattet. Alle        von einer Quaranänepflicht ausgenommen. Eine Eigenerklärung der Einreise ist im Fahrzeug
          Personen, die aus der EU einreisen, müssen eine ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung           mitzuführen.
          mitführen. Des Weiteren müssen diese vom 10. bis 20. Dezember 2020 einen negativen PCR-            https://www.esteri.it/mae/resource/doc/2020/10/modulo_rientro_sintetico_14_10_20.pdf
          Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen. Bei nicht vorliegen eines negativen PCR-Test
          ist eine Selbstisolation einzuhalten. Ab dem 21. Dezember 2020 bis 15. Januar 2021 gelten
          noch strengere Regeln: Wer in diesem Zeitraum ohne triftigen Grund aus der EU einreist             Von der Ausgangssperre sind beruflich bedingte Ortswechsel, wie z.B. von Lkw-Fahrern, im
Italien
          unterliegt der Quarantänepflicht.                                                                  Rahmen ihrer Tätigkeit ausgenommen. Ebenso bei Einfahrten in die roten bzw. orangen
          https://www.esteri.it/mae/resource/doc/2020/10/modulo_rientro_sintetico_14_10_20.pdf               Zonen.Es wird empfohlen eine Eigenerklärung mitzuführen.
          Für alle Regionen gelten vom 24.12.2020 bis 06.01.2021 Ein- und Ausreiseverbote                    https://www.interno.gov.it/sites/default/files/2020-
          (rote/orange Zonen).                                                                               10/modello_autodichiarazione_editabile_ottobre_2020.pdf
                                                                                                             Personen, die aus dem Ausland nach Italien einreisen, müssen eine Meldung per E-Mail bei
                                                                                                             der für die Einreiseregion zuständigen Gesundheitsbehörde (Dipartimento di prevenzione
                                                                                                             dell’azienda sanitaria locale) abgeben.

                                                                                           Seite 8 von 16
Land                                   Allgemeine Einreisebeschränkungen                                                                Besonderheiten im Güterkraftverkehr
               Bei Einreisen nach Kroatien aus den EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-assoziierten
               Staaten besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, der bei Einreise
                                                                                                                 Seeleute und Arbeitnehmer im Verkehrssektor oder Transportdienstleister, einschließlich LKW-
               nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der PCR-Test ist auch bei Einreise auf eigene Kosten (ca.
                                                                                                                 Fahrer, die Waren zur Verwendung im Hoheitsgebiet des Landes befördern, und solche, die
               100 €) möglich: das Ergebnis muss in häuslicher Quarantäne abgewartet werden. Der Transit
                                                                                                                 nur auf der Durchreise sind, müssen keinen negativen PCR-Test nachweisen.
               durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer
                                                                                                                 Wichtig! hier gilt nicht mehr die Sonderregelung, dass LKW-Fahrer mit einer entsprechenden
  Kroatien     und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU
                                                                                                                 Bestätigung des Arbeitgebers auch im PKW nach Kroatien einreisen können und in die
               oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen
                                                                                                                 „Sonderkategorie LKW-Fahrer“ fallen. Die Sonderregelung gilt nur solange die Fahrer den LKW
               sein.
                                                                                                                 lenken und damit Warentransporte durchführen.
               Bei der Einreise muss ein Kontaktformular ausgefüllt werden. Zur Vermeidung von
               Grenzwartezeiten empfiehlt das kroatische Innenministerium die Daten vorab online zu
               hinterlegen. https://entercroatia.mup.hr/
               Für Einwohner europäischer Staaten ist bei ihrer Einreise nach Lettland keine Selbstisolation     In Lettland gibt es keine Einschränkungen für den Güterverkehr. Die Fahrer bei der Erfüllung
               mehr erforderlich, wenn die Infektionsrate im Ausreiseland in den letzten 14 Tagen kleiner als    von Arbeitspflichten sind nicht zur Selbstisolierung verpflichtet. Wenn der Fahrer aus bzw.
               50 Personen pro 100.000 Einwohner ist und der Einreisende sich in den letzten 14 Tagen in         durch ein Land mit hohem Covid-19-Infektionsrisiko kommt, muss er sich außerhalb der
               dem oben genannten Land aufgehalten hat. Für alle anderen gilt die Verpflichtung zur 10-          Arbeitszeit selbst isolieren.
               tägigen Selbstisolation. Deutschland liegt somit über der o.g. Infektionsrate.
               Die Länderliste wird vom Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (SPKC)
  Lettland
               geführt und aktualisiert. https://www.spkc.gov.lv/lv/valstu-saslimstibas-raditaji-ar-covid-19-0
               . Wir empfehlen dringend, vor der Anreise die Liste zu kontrollieren.
               Seit 12. Oktober 2020 müssen alle Personen frühestens 48 Stunden vor der Einreise eine
               elektronische Meldung abgeben. https://www.covidpass.lv/en/ Ein QR-Code muss bei der
               Einreise vorgelegt werden.

Liechtenstein Es gelten die gleichen Regelungen wie für die Schweiz.                                             Keine Beschränkungen
              Abhängig von der Infektionsrate ist eine Einreise aus EU-Staaten möglich. Die Liste der            Fahrer im gewerblichen Verkehr, die aus Risikoländern einreisen
              Staaten, die als Risikogebiet eingestuft werden und somit eine Quarantäne notwendig wird           (https://nvsc.lrv.lt/en/procedures-to-be-followed-upon-return-arrival-from-abroad-
              kann unter https://nvsc.lrv.lt/en/procedures-to-be-followed-upon-return-arrival-from-abroad-       trebovaniia-pri-pribytii-iz-za-rubezha/list-of-countries-affected-by-covid-19-coronavirus-
              trebovaniia-pri-pribytii-iz-za-rubezha/list-of-countries-affected-by-covid-19-coronavirus-         infection-1) müssen sich bei der Einreise einem Coronatest unterziehen oder in 10-tägige
   Litauen
              infection-1 abgerufen werden. Einreisen aus Deutschland sind derzeit möglich. Jede Person,         Selbstisolierung begeben. Transitfahrten durch Litauen sind ausgenommen.
              die nach Litauen einreist, muss ab sofort eine Online-Anmeldung über das Portal
              https://keleiviams.nvsc.lt/en/form vornehmen. Diese Anmeldung muss spätestens 12
              Stunden nach der Einreise erfolgt sein.
              Die Bürger der Europäischen Union (EU), des Vereinigten Königreichs, der Länder des
 Luxemburg                                                                                                       Keine Beschränkungen
              Schengen-Raums sowie ihre Familienangehörigen können frei nach Luxemburg einreisen.

                                                                                               Seite 9 von 16
Land                                 Allgemeine Einreisebeschränkungen                                                             Besonderheiten im Güterkraftverkehr
              Personen aus der EU können nach Malta einreisen. Reisende aus Deutschland (alle Flughäfen
              außer Baden-Württemberg), Andorra, Belgien (alle Flughäfen), Bulgarien, Estland, Frankreich
              (alle Flughäfen außer Ile-de-France), Griechenland (alle Flughäfen außer Attika),
              Großbritannien (Belfast, Birmingham, Cardiff, Edinburgh, Leeds, Liverpool, Manchester,
              Newcastle und Nottingham), Indonesien, Irland (alle Flughäfen), Italien (alle Flughäfen außer
              Sizilien und Sardinien), Japan, Jordanien, Kanada, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein,
              Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Niederlande (alle Flughäfen), Österreich, Polen (alle
  Malta                                                                                                      Keine Beschränkungen
              Flughäfen), Portugal (alle Flughäfen außer Madeira und Azoren), Rumänien, San Marino,
              Schweden, Schweiz (alle Flughäfen), Spanien (alle Flughäfen außer Kanarische Inseln),
              Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan und Zypern.
              müssen vor Einreise einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden
              ist. Ansonsten müssen diese Reisenden einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen
              oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. www.visitmalta.com/covid-19

              Einreisende aus Risikostaaten müssen sich in Quarantäne begeben. Weitere Informationen
              hierzu finden Sie auf https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-
              coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/self-quarantine                             Personen, die notwendige Güterverkehre durchführen sind von der Quarantäne
Niederlande
              Ganz Deutschland zählt seit 03.11.2020 zu den Risikogebieten. Ab 29.12.2020 müssen             ausgenommen.
              Personen, die per Flugzeug, Bus, Zug oder Schiff einreisen einen max. 72 Stunden alten
              negativen PCR-Test vorlegen.
              Einreisende aus den meisten Staaten unterliegen nach ihrer Ankunft einer 10-tägigen            Personen, die "unbedingt erforderliche" Güter- und Personenbeförderungen durchführen,
              Quarantänepflicht und müssen einen maximal 72 Stunden alten negariven Covid-19-Test            sind während der Arbeitszeit von der Quarantäne befreit, sofern keine Zeit für einen
              vorlegen. Eine aktuelle Übersicht zu den betreffenden Staaten finden Sie auf                   negativen Covid-19-Test besteht.
              https://www.fhi.no/en/op/novel-coronavirus-facts-advice/facts-and-general-advice/entry-        Allerdings müssen Personen die Güterverkehr durchführen, eine Online-Einreiseanmeldung
Norwegen      quarantine-travel-covid19/                                                                     abgeben https://www.regjeringen.no/en/topics/koronavirus-covid-19/self-declaration-form-
              Jeder, der nach Norwegen einreist, muss ein Selbsterklärungsformular ausfüllen. Dieses         for-persons-who-are-to-undergo-entry-quarantine/id2791503/. Es ist zu beachten, dass auch
              Formular muss vor der Einreise nach Norwegen ausgefüllt und bei der Grenzkontrolle der         Personen, die im Fahrzeug schlafen, sich anmelden müssen. Es genügt die Angabe der
              Polizei ausgehändigt werden. https://www.regjeringen.no/en/topics/koronavirus-covid-           Postleitzahl des Ortes, an dem sich das Fahrzeug zur Ruhezeit aufhält.
              19/self-declaration-form-for-persons-who-are-to-undergo-entry-quarantine/id2791503/

                                                                                           Seite 10 von 16
Land                                 Allgemeine Einreisebeschränkungen                                                              Besonderheiten im Güterkraftverkehr
             Die österreichische Regierung hat eine neue Einreiseverordnung für Einreisende aus             Personen, die zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs dürfen ohne
             Risikogebieten veröffentlicht, die am 19. Dezember 2020 in Kraft getreten ist und eine         Einschränkungen (d.h. ohne Quarantäne- und Testpflicht) einreisen (bzw. wiedereinreisen).
             verpflichtende 10-tägige Quarantäne für Reisende aus Deutschland vorsieht. Das vorzeitige      Ausnahme von der Quarantänepflicht für andere Personen, die zu beruflichen Zwecken
             Beenden der Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am          einreisen (also Personen, die nicht zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs
             fünften Tag möglich.                                                                           einreisen). Für diese Personen ist die Einreise mit einem ärztlichen Zeugnis möglich, das einen
             Eine Einreise ohne negativen PCR-Test und ohne Quarantäne ist ab 19. Dezember 2020 nur         negativen PCR-Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 bestätigt und die
             noch aus den folgenden Staaten möglich: Australien, Finnland, Irland, Island, Japan,           Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt.
Österreich   Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay und der Vatikan.                                       Es wird empfohlen, einen ausgefüllten Annex 3 EU Green Lanes Guideline mitzuführen.
             Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit       http://www.bgl-ev.de/images/corona/cfitw.pdf
             Verzögerungen an den Grenzen ist aufgrund einer geänderten Verordnung mit neuen
             Regelungen zur Einreise aus Risikogebieten zu rechnen.
             Weitere Informationen über aktuelle Einreisebestimmungen finden Sie auf
             https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-
             gestellte-Fragen/FAQ--Reisen-und-Tourismus.html

             Nach der Einreise über eine EU-Binnengrenze gilt vom 28.12.2020 bis zunächst 17.01.2021
             grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen die bzw.
             bei Einreise mit Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff durchgeführt werden. Einreise mit privatem
             PKW ist ausgenommen. Ausgenommen sind auch u.a. Berufskraftfahrer und Personal des
             Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen bzw. geschäftlichen Gründen die
             Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Deutschland oder Polen zur
  Polen                                                                                                    Der internationale Güterverkehr ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
             Schule oder Universität gehen, außerdem die über eine erfolgte Impfung gegen COVID-19
             verfügen oder Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen können.
             Einen guten Überblick in deutscher Sprache bietet die Seite der Deutschen Vertretungen in
             Polen: https://polen.diplo.de/pl-de/04-news/-/2314358
             Seit dem 07. November 2020 dürfen Hotels in Polen nur noch Geschäftsreisende
             beherbergen.

                                                                                          Seite 11 von 16
Land                                Allgemeine Einreisebeschränkungen                                                              Besonderheiten im Güterkraftverkehr

                                                                                                       Hinsichtlich der Mobilität gibt es keine Restriktionen auf dem portugiesischen Festland. Es gibt
                                                                                                       keine Beschränken des Übergangs an den Landgrenzen.
           Seit dem 9. November 2020 gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência); dieser wird
                                                                                                       Zu der Situation der portugiesischen Rastplätze findet man Infos unter folgendem Link:
           bis auf weiteres alle 15 Tage verlängert. Die Regelungen in deutscher Sprache nennt das
                                                                                                       https://imt-
           Auswärtige Amt hier:
                                                                                                       ip.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=56631da99a2846b2ba4442cde93834
           https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/portugalsicherheit/210900
                                                                                                       43
           Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder
                                                                                                       Portugal lockert in der Zeit vom 23.12.2020 bis 13.01.2021 die Lenk- und Ruhezeiten für
           Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei
                                                                                                       Fahrer (egal welcher Nationalität), die von UK einreisen:
Portugal   Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch
                                                                                                       - täglichen Lenkzeitbegrenzung von 11 Stunden statt 9 Stunden
           während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den
                                                                                                       - wöchentliche Lenkzeitbegrenzung von 60 Stunden 56 Stunden
           Fluggesellschaften einbehalten.
                                                                                                       - kumulierten Lenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen von
                                                                                                       96h statt 90h
           Es wird zudem bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur
                                                                                                       - täglichen Ruhezeit von 9 statt 11 Stunden
           38°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der
                                                                                                       - Verschieben der wöchentlichen Ruhrzeit übder die sechs 24-h-Perioden hinaus
           Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
                                                                                                       - Fahrer dürfen die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbringen, sofern dieses
                                                                                                       über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und das Fahrzeug geparkt ist.
                                                                                                           Fahrer ohne Krankheitssymptome unterliegen nicht den Isolationsmaßnahmen zu
           Es gelten weiterhin Quarantäne-/Isolationsmaßnahmen für Personen, die aus Ländern der
                                                                                                           Hause/unter Quarantäne, sofern der Arbeitgeber die einzelnen Schutzmaterialien gegen
           GELBEN ZONE nach Rumänien einreisen und dort die letzten 14 Tage verbracht haben.
                                                                                                           COVID-19 bereitstellt.
           Deutschland steht seit dem 4. Januar 2021 auf der gelben Liste. Reisende, die aus Deutschland
           oder einem der Länder der „gelben Zone“ einreisen, unterliegen einer 14-tägigen
                                                                                                           Denselben Regeln unterliegen Fahrer von Güterfahrzeugen über 2,4 Tonnen, die sich im
           Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag
                                                                                                           Interesse der Ausübung des Berufs aus Rumänien in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder
           durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome
                                                                                                           aus einem anderen Staat der EU nach Rumänien als Wohnsitzstaat bewegen, unabhängig
           aufweist. Personen, die aus Risikogebieten für max. 72 Stunden einreisen, müssen nicht in
                                                                                                           davon, ob die Fahrt an Bord des Güterfahrzeugs oder auf individuelle Weise oder auf eigene
Rumänien   Quarantäne gehen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48
                                                                                                           Rechnung erfolgt. Sie müssen beim Eintritt in Rumänien, eine vom Arbeitgeber übernommene
           Stunden ist.Eine Ausnahme von der Quarantäne gilt für Personen, die in den letzten 90 Tagen
                                                                                                           Arbeitnehmerbescheinigung präsentieren.
           vor Einreise positiv auf COVID-19 getestet wurden. Die Erkrankung muss nachweislich durch
           ärztliche Unterlagen bzw. durch Überprüfung der Corona-Datenbank (das positive
                                                                                                           Die Straßengrenzen sind uneingeschränkt geöffnet. Fahrer von Fahrzeugen über 2,4 t sind
           Testergebnis muss mindestens 14 Tage alt sein, bevor eine Einreise stattfindet) nachgewiesen
                                                                                                           verpflichtet, am Grenzübergang über individuelle Schutzmittel wie Desinfektionsmittel, Mund-
           werden.
                                                                                                           und Nasenschutz zu verfügen sowie über Dokumente, die die Reiseroute bis zum Ziel
           Die Liste der Länder der GELBEN ZONE ist unter http://www.cnscbt.ro/index.php/liste-zone-
                                                                                                           bestätigen. Rumänien hat 5 Transit-Routen für Gütertransporte festgelegt:
           afectate-covid-19 einsehbar.
                                                                                                           http://www.mt.gov.ro/web14/spatiul-media/comunicate-de-presa/2881-23032020

                                                                                         Seite 12 von 16
Land                               Allgemeine Einreisebeschränkungen                                                          Besonderheiten im Güterkraftverkehr
           Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-
           Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen grundsätzlich keinen Einreisebeschränkungen. Alle
           Grenzübergänge sind geöffnet. Schweden hat am 21. Dezember 2020 allerdings ein
           Einreiseverbot für Reisende aus Dänemark und Großbritannien kommend, eingeführt. Dieses
           Verbot gilt vorerst bis 21. Januar 2021. Ausgenommen sind schwedische Staatsangehörige,
Schweden   jedoch nicht deren nicht-schwedische Familienangehörige, sowie Personen, die in Schweden Keine Beschränkungen für Beschäftigte im Transportsektor.
           arbeiten oder leben. Außerdem gibt es eine Ausnahme für Personen, die dringende familiäre
           Gründe für die Reise haben, sowie für einige besondere Berufsgruppen. Ausgenommen sind
           bei Einreisen aus Dänemark außerdem Personen, die auf Bornholm leben oder dort im
           Gesundheitssektor arbeiten und die durch Schweden reisen müssen sowie für
           Krankentransporte.
           Seit dem 6. Juli 2020 gilt für Reisende aus Risikoländern grundsätzlich eine 10-tägige
           Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10
           Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise
           innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der
           Risikoländer, darunter Kosovo, Nordmazedonien, Spanien inkl. Balearen und Kanaren,
           Kroatien und Tschechien, wird vom Bundesamt für Gesundheit geführt und regelmäßig           Beim Strassenverkehr hat es teilweise Wartezeiten an den Grenzen gegeben. Deshalb hat der
           aktualisiert. Link zur Liste: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche- Zoll sogenannte «green lanes» eingeführt. Diese sind für den Transport von
           epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-              versorgungsrelevanten Gütern reserviert und bleiben auch während der normalen Lage in
Schweiz
           reisende/quarantaene-einreisende.html#-2060676916                                           Kraft. (Eidg. Zollverwaltung, Richtlinie 10-27 Benutzung von vorrangigen Fahrspuren im
           Seit dem 23. September 2020 gelten diese Regelungen auch für einzelne Regionen der          Strassenverkehr (sogenannte «Green Lanes») für bestimmte Warenkategorien).
           Nachbarländer. Risikogebiete sind derzeit (Stand 28.12.2020):                               Der Güterverkehr innerhalb der Schweiz funktioniert ohne Einschränkungen.
           Deutschland: Sachsen
           Italien: Region Friaul-Julisch Venetien, Region Venetien
           Weitere Staaten: Andorra, Belize, Georgien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Montenegro, San
           Marino, Schweden, Serbien, Slowenien, Südafrika, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten
           von Amerika

                                                                                      Seite 13 von 16
Land                                Allgemeine Einreisebeschränkungen                                                               Besonderheiten im Güterkraftverkehr
            Deutschland wird aus slowakischer Sicht seit dem 16. November 2020 als Risikogebiet
            eingestuft. Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten
            14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in „eHranica“ der
            slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-
            tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach 5 Tagen fordert das Amt für öffentliche
                                                                                                            Weiterhin ist Fahrern im Bereich Gütertransporte, die aus anderen Ländern zwecks Ausübung
            Gesundheit Reisende zur Durchführung eines PCR-Tests auf.
                                                                                                            eines Transports in die Slowakei einreisen oder durch die Slowakei transitieren, die Einreise in
            Wer bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen kann, welches nicht älter als
                                                                                                            die Slowakei zur Ausübung ihrer Tätigkeit ohne Auflagen (ohne neg. PCR-Testergebnis)
            72 Stunden ist, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Eine Anmeldung der Einreise ist dann
                                                                                                            möglich. Dasselbe gilt für Piloten, Besatzung von Flugzeugen oder anderes Flugpersonal,
            nicht erforderlich. Testergebnisse zertifizierter Labore aus EU-Ländern in deutscher,
                                                                                                            Besatzung von Cargo-Schiffen, Lokführer, Wagenmeister, Zugpersonal und Begleitpersonal im
            englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache werden anerkannt.
                                                                                                            Bahn-Cargo-Verkehr, Fahrer und Besatzung von Gesundheitsdienstfahrzeugen sowie Fahrer
Slowakei    Grenzkontrollen finden an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der
                                                                                                            von Bestattungsdiensten. Die Mitführung des Annex-3 Formulars der Green Lane Leitlinie der
            Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
                                                                                                            EU wird dringend empfohlen.
            Liste der Risikoländer und Link zum online Portal "eHranica":
                                                                                                            https://www.mindop.sk/uploads/extfiles/doprava/cesta/scd/info%20na%20SDU/Revidovany
            https://korona.gov.sk/en/ehranica/
                                                                                                            %20certifikat%20-
            Die slowakische Regierung hat eine zentrale Info-Website* zu Covid-19 und häufigen Fragen
                                                                                                            %20osvedcenie%20pre%20pracovnikov/Bescheinigung%20f%C3%BCr%20Besch%C3%A4ftigte
            sowie eine Hotline eingerichtet (0800 221 234 aus der Slowakei und +421 222 113 333 aus
                                                                                                            %20im%20internationalen%20Verkehrswesen%20DE.pdf
            dem Ausland) *https://korona.gov.sk/en/
            Seit dem 19. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 gilz in der Slowakei eine
            Ausgangssperre. Ausgenommen ist der Weg zur Arbeit bzw. die Ausübung einer
            Geschäftstätigkeit; die solwakische Regierung empfiehlt den Arbeitgeber auf Homeoffice
            umzusteigen, bei alle Mitarbeitern deren Arbeit dies ermöglicht.
            Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus
            Deutschland unterliegen mit Wirkung vom 12. Dezember 2020 bei Einreise nach Slowenien
                                                                                                            Personen, die im gewerblichen Güterverkehr tätig sind, bzw. Personen, die eine
            einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht kann auf fünf Tage verkürzt
                                                                                                            Wirtschaftstätigkeiten ausüben, müssen beim Überschreiten der Grenze einen
Slowenien   werden, wenn innerhalb von fünf Tagen nach Antritt der Quarantäne ein PCR-Test
                                                                                                            entsprechenden Nachweis über ihre Tätigkeit führen (Bestellunterlagen, Lieferscheine,
            vorgenommen wird und das Testergebnis negativ ist.
                                                                                                            Nachweis des Arbeitsverhältnisses) und sind von Quarantänepflichten ausgenommen.
            Für den aktuellen Stand der Listen: https://www.gov.si/en/topics/coronavirus-disease-covid-
            19/border-crossing/

                                                                                          Seite 14 von 16
Land                                  Allgemeine Einreisebeschränkungen                                                                 Besonderheiten im Güterkraftverkehr
             Seit dem 23. November 2020 gilt für alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach
             Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, die Verpflichtung, ein negatives
             Testergebnis eines PCR-Tests mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf
             dem Landweg. Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der
             Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt:
             https://www.boe.es/boe/dias/2020/11/12/pdfs/BOE-A-2020-14049.pdf. Neben einem
             negativen PCR-Test kann seit 10.Dezember auch ein negativer TMA-Test (molekularer Covid-           Keine Beschränkungen. In Lkw müssen Masken ab einer Zwei-Mann-Besatzung getragen
             Test bzw. in der Medizin als TMA-Test = Transcription Mediated Amplification bekannt)              werden. In der autonomen Region Galizien gilt eine Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden
             vorgelegt werden. Achtung: Ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend!                          bei der regionalen Gesundheitsbehörde für Fahrer, die sich 14 Tage vor ihrer Einreise in
 Spanien
             Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis           Krisenregionen oder Ländern aufgehalten haben. Online über:
             muss elektronisch oder in Papierform auf Englisch oder Spanisch vorliegen und folgende             www.coronavirus.sergas.gal/viaxeiros
             Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese
             Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen
             Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors,
             angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
             Bis vorerst 31.12.2020 gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatenangehörige. Die Einreise nach
             Spanien für Personen mit Wohnsitz in Australien, China, Georgien, Japan, Neuseeland,
             Ruanda, Singapur, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay ist möglich.
             Seit 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um und seit dem 15.
             November ist Deutschland der roten Kategorie zugeordnet.                                           Ausnahmen bei Einreisen aus Ländern der roten Kategorie, bei denen weder ein Negativtest
             EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder                              vorgelegt werden muss noch die Einreise online angemeldet werden muss oder eine
             Daueraufenthaltserlaubnis in einem EU-Staat, die aus Ländern der roten Kategorie einreisen         Quarantänepflicht besteht, gelten für Beschäftigte im internationalen Personen- und
             oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie        Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, die in Tschechien
             aufgehalten haben müssen:                                                                          akkreditiert sind.
             - ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular* dem regional zuständigen             Die Einreise von Fahrern, die mit internationalen Transporte von Gütern befasst sind, ist ohne
             Hygieneinstitut** anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit           Beschränkungen möglich. Es ist ein Nachweis mitzuführen, dass der Fahrer im gewerblichen
             sich führen                                                                                        Güterverkehr tätig ist:
Tschechien   -innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- Test durchführen und dem örtlich                https://www.mvcr.cz/soubor/confirmation-form-for-international-transport-workers-cz-
             zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land            en.aspx
             vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, dem örtlich zuständigen              Das Fahrzeug muss der Fahrzeugkategorie N zugehören. Die Ausnahme beschränkt sich auf
             Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.                                        den Fahrer. Mitfahrendes Personal ist nicht ausgenommen. Quelle:
             Da ab dem 18. Dezember 2020 die Freizügigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik            https://www.mvcr.cz/docDetail.aspx?docid=22241909&doctype=ART
             eingeschränkt ist, ist es derzeit nicht möglich, aus touristischen Gründen, zum Besuch von         Eine Übersicht der Einreisebestimmungen in englischer Sprache mit Stand 09. November 2020
             Freunden oder zu Freizeitaktivitäten einzureisen, unabhängig davon on man aus einem Land           ist hier zu finden:
             der grünen, orangen oder roten Kategorie einreist.                                                 https://www.mzv.cz/file/4136070/Conditions_for_entry_of_persons_to_the_Czech_territory
             *Online Formular: https://plf.uzis.cz/                                                             _valid_from_November_9th_2020___20201105.pdf
             ** https://koronavirus.mzcr.cz/en/important-phone-numbers/

                                                                                             Seite 15 von 16
Sie können auch lesen