Corona-Impfung - Zu kurz Gekommenesrundum die - Sabine Schliebusch HP
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
rz Gekommenes rund um Zu ku die Corona-Impfung Stärkung des Immunsystems & Rechtliches Bis Juni 2021 wurden in Deutschland fast 38 Mio. im Kontext der Impfung eher selten zur Sprache kommen. Hierzu Menschen (45%) teil- und rund 17 Mio. (20%) zählen z.B. Details der bisher nur bedingten und befristeten sowie vollständig geimpft. beschleunigten Zulassung der neuartigen genetischen COVID Um sich über die verschiedenen Impfstoffe zu informieren, stehen 19-Impfstoffe, für welche ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis erst v.a. die offiziellen Quellen von Bundes- und Landesregierungen (vgl. zu einem zukünftigen Zeitpunkt endgültig festgestellt werden kann. auch die Aufklärungsdokumente des Robert-Koch-Instituts) Umso wichtiger erscheint es, bestehende Möglichkeiten zur § zur Verfügung. Jedoch ist es empfehlenswert, bei weiteren Meldung von (Verdachtsfällen auf) Impfnebenwirkungen zu zuverlässigen Quellen Erkundigungen einzuholen, nutzen oder aber sich ggf. an bestehende Melde- um sich ein besseres Bild machen zu können. pflichten zu halten. Angesichts der aktuell in Gang Seriös und zuverlässig sind u.a. die Interviews mit befindlichen Massenimpfungen stellt sich außer- Prof. Stefan Hockertz (1), die Publikationen des dem die Frage nach den für eine ordnungsgemäße Biologen Dr. Clemens Arvay (2) und Stellung- Impfaufklärung geltenden Regeln – und nach nahmen vieler Experten auf der Internetseite den strafrechtlichen Folgen bei Verstößen gegen wissenschaftstehtauf.de (3) Darüber hinaus ist auf der diese Regeln. Besonders interessant und praxisrelevant ist Webseite von „corona-ausschuss.de“ (4) eine Vielzahl an schließlich auch die Frage der zivil- oder öffentlich-rechtli- Informationen zu finden. chen Haftung und des Schadensersatzes bei Impfschäden. Neben diesen allgemeinen Informationen direkt zur Corona- Alle diese vielleicht bisher etwas zu kurz gekommenen Themen- Impfung gibt es Sachbereiche, welche die Impfung nur indirekt felder am Rande der Corona-Impfung sollen hier möglichst knapp betreffen, so die Prophylaxe durch bestimmte Faktoren, die unser und übersichtlich angesprochen werden. Immunsystem positiv beeinflussen. Außerdem gibt es Bereiche, die (1) https://is.gd/WN0OaL, (2) https://is.gd/vhS2Sx
LINKS 3 Internetseite mit zahlreichen Experten aus der Wissenschaft Faktoren, die unser Immunsystem wissenschaftstehtauf.de positiv beeinflussen Unser Immunsystem wird in der ständigen Der Mensch ist nicht biologisches oder psycho- Auseinandersetzung mit Erregern trainiert soziales Wesen allein, sondern alles zugleich und – seit wir auf der Welt sind und solange wir noch viel mehr.Das bedeutet, dass die meisten leben. Es braucht diese Auseinandersetzung, Körperfunktionen nicht isoliert von den anderen 4 corona-ausschuss corona-ausschuss.de um die notwendigen Vorgänge zur Erfüllung Anteilen im Sinne von Gesundheit funktionieren. seiner Aufgaben zu ermöglichen. Dazu braucht der Mensch das Zusammenspiel all dessen, was in ihm angelegt ist. (7,8) Neben der natürlichen Feiung (Erkrankung) kann Es ist nachgewiesen, dass permanente Angst und man das Immunsystem auch durch eine Impfung der Verlust sozialer Kontakte unser Immunsystem auf einen Erreger vorbereiten. Ein solcher Vorgang in seiner Funktion stark beeinträchtigen. 5 Dr. Uwe Gröber, ist in gewisser Weise eine Manipulation mit dem Das ist nicht zu verwechseln mit kurzzeitigen Mikronährstoffe Ziel, Vorkehrungen für den Fall einer Infektion zu Ängsten in Gefahrensituationen – diese stellen is.gd/E1HWrl treffen. unser Überleben sicher und helfen dem Immun- Unabhängig von der Überlegung, sich mit Hilfe system sogar dabei, aufmerksam und wachsam einer Impfung vor einer Erkrankung – hier speziell zu sein. vor dem COVID 19-Erreger – schützen zu wollen, Halten Ängste aber über einen längeren Zeitraum kommt es darauf an, das körpereigene Immun- an, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil und wir system zu stärken. Das ist notwendig, um eine werden „angreifbar“. (8,9) 6 Prof. Spitz, Vitamin D3: ernsthafte Erkrankung möglichst zu verhindern, Daher ist es auch wichtig, sich der permanenten is.gd/HW5p3q aber auch, um evtl. auftretende Nebenwirkungen Informationsflut immer wieder für eine Zeit zu der Impfung besser bewältigen zu können. entziehen, so dass auch unser Gehirn die Mög- Erkrankungen, die durch Bakterien ausgelöst lichkeit hat, wieder zur Ruhe zu kommen. werden, sind aus schulmedizinischer Sicht meist gut mit Antibiotika behandelbar. Antibiotika wirken Corona ist inzwischen mehr als nur ein Virus, mit 6 Dr. med. D. Klinghardt jedoch nicht bei viralen Erkrankungen; in der kon- dem sich unser Immunsystem auseinandersetzen (MD, PhD) ventionellen Medizin stehen für Viruserkrankungen muss. Unser Körper ist ein lernendes System und https://is.gd/b7ah4m nur wenige Medikamente zur Verfügung. somit in den meisten Fällen in der Lage, darauf Umso wichtiger ist es, sich ausreichend mit dem zu zu reagieren. versorgen, was unser Immunsystem wirkungsvoll Unsere Vorstellung von Corona ist oft mit den schützt. Eine ausgewogene Ernährung und Bewe- Gefühlen Angst und Ohnmacht besetzt und gung in der Natur spielen eine große Rolle. lähmt uns in vielerlei Hinsicht. Und genau diese Hier reicht es oft schon, sich täglich 20 bis 30 Gefühle werden seit über einem Jahr durch 8 Prof. Ch. Schubert, Angst und Immunsystem Minuten an der frischen Luft zu bewegen und sich Politik und Medien aufrechterhalten. Das erzeugt https://is.gd/rFk3S5 möglichst mit frisch zubereiteten Nahrungsmitteln großen Stress. Permanenter Stress hat aber einen zu ernähren. negativen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit Unsere Gesundheit wird aber auch durch körper unseres Immunsystems. eigene Stoffe geschützt. Dazu gehört u.a. eine Ein Hilfsmittel gegen Angst und das dadurch ausreichende Versorgung mit Zink, Vitamin C und evtl. entstandene Gefühl von Ohnmacht ist Vitamin D. Viele gute Studien geben Auskunft Wissen. Wissen und realistische Einschätzungen 9 Dr. Daniele Ganser über die notwendigen Mengen. Jedoch ist der jenseits von Mutmaßungen und spekulativen https://tinyurl.com/yyupqahn Körper oft nicht imstande, diese allein über die Hochrechnungen helfen uns, aus den Gefühlen Nahrung in ausreichender Menge aufzunehmen. von Ohnmacht und Angst herauszutreten und in Insoweit ist eine Nahrungsergänzung sinnvoll. eigenverantwortliches Handeln zu kommen. (5,6)
Rechtliches zur Corona-Impfung 1. Die COVID 19-Impfstoffe und ihre bedingte Zulassung auf EU-Ebene Ende 2020 und Anfang 2021 hat die EU-Kommission auf der (jährlich erneuerbar) und mit Auflagen an die pharmazeuti- Basis entsprechender Empfehlungen durch die Europäische schen Unternehmer verknüpft, die für die Zukunft ein positives Arzneimittel-Agentur (EMA) erstmals genetische Impfstoffe in Nutzen-Risiko-Verhältnis bestätigen und noch offene Fragen der EU zugelassen: zu Wirksamkeit, Qualität und Nebenwirkungen – insbeson- dere auch der angesichts der Kürze der Entwicklungs- und > zwei mRNA-Impfstoffe der Firmen BioNTech/Pfizer Prüfphasen praktisch nicht erfassbaren Langzeitwirkungen (am 21.12.2020) (10) und Moderna (am 06.01.2021) – beantworten sollen. Die endgültige Klärung des Nutzen-Ri- (11) sowie sikoverhältnisses ergibt sich somit erst aus der umfassenden > zwei Vektor-Impfstoffe der Firmen AstraZeneca praktischen Anwendung dieser Impfstoffe auf weite Teile der (am 29.01.2021) (12) und Janssen/Johnson & Johnson Bevölkerung, so dass wir es insoweit mit experimentellen (am 11.03.2021) (13). Impfstoffen zu tun haben. Dabei handelt es sich EU-rechtlich um bedingte Zulassun- Der sog. Pharmakovigilanz (16), d.h. der Überwachung gen. (14) (vgl. dazu inbesondere die VO (EG) Nr. 726/2004, im Hinblick auf Wirkung, Qualität und Nebenwirkungen, Art. 14 Abs. 7, und die VO (EG) Nr. 507/2006). Diese sind kommt gerade angesichts der Neuartigkeit dieser (geneti- u.a. für „Krisensituationen“ vorgesehen, die sich – wie schen) Impfstoffe und ihrer bisher nur bedingten Zulassung hier – formalrechtlich daraus ergeben, dass die WHO „eine eine herausragende Bedeutung zu. Entsprechend wurden Bedrohung der öffentlichen Gesundheit … ordnungsgemäß unter der Oberhoheit der EMA spezifische Vigilanz-Pläne festgestellt“ hat. In Kombination mit den speziell für COVID für COVID 19-Impfungen entwickelt, in welche die betref- 19-Impfungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verfahrens- fenden pharmazeutischen Unternehmen, die (Behörden beschleunigung (15) ergibt sich daraus u.a., dass die der) EU-Mitgliedstaaten und von der EMA beauftragte Zulassung dieser Impfstoffe auf der Grundlage ineinanderge- Forschungseinrichtungen einbezogen sind. Zulassungs- schobener, überlappender Prüfphasen (Rolling Review) erfolgt empfehlung und Überwachung bzw. Überprüfung der ist, wobei inbesondere für die letzte, die klinische Studienpha- Folgen dieser Zulassung liegen also in einer Hand. Eine se (mit Probanden) „weniger umfangreiche Daten“ als für eine darüberhinausgehende, von der EMA unabhängige und reguläre Zulassung notwendig waren. Entsprechend sind diese eigenständige Pharmakovigilanz ist dagegen nicht bedingten Zulassungen zeitlich zunächst auf ein Jahr begrenzt vorgesehen. 2. Impfnebenwirkungen und Todesfälle – Meldemöglichkeiten und Meldepflichten Impfnebenwirkung: Im Infektionsschutzgesetz (§ 6 Abs. 1 gen sowie deren Aufdeckung und Meldung in der S. 1 Nr. 3 IfSG) definiert als als eine „über das übliche Ausmaß Öffentlichkeit bisher nur eine untergeordnete Rolle zu einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädi- spielen. Daher sei an dieser Stelle auf bestehende Mel- gung“. demöglichkeiten bzw. Meldepflichten hingewiesen. Die zuständigen deutschen Behörden haben die entspre- Trotz der besonderen Bedeutung der Pharmakovigilanz ge- chenden Daten über Verdachtsfälle zugleich an die EMA rade im Bereich der neuartigen und bis dato nur bedingt weiterzuleiten (vgl. § 62 Abs. 3 Arzneimittelgesetz AMG), zugelassenen COVID 19-Impfstoffe scheint die Frage ihrer welche diese u.a. in ihre Datenbank EudraVigilance Wirkung, v.a. auch ihrer (potentiellen) Nebenwirkun- einspeist.
LINKS 10 PEI, bedingte Zulassung für den COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer https://is.gd/5IkMUi 2.1 Meldemöglichkeiten für Betroffene > Das deutsche Bundesinstitut für Impfstoffe > Daneben besteht die Möglichkeit, dass und biomedizinische Arzneimittel (Paul- Geimpfte über eine spezielle App „Safe. 11 PEI, bedingte Zulassung für Ehrlich-Institut PEI) stellt ein Meldefor- Vac 2.0“ an einer Beobachtungsstudie den COVID-19-Impfstoff von mular für Nebenwirkungen speziell durch des PEI teilnehmen. (18) Moderna https://is.gd/LgWJme COVID 19-Impfstoffe zur Verfügung: (17) https://www.pei.de/DE/newsroom/ https://nebenwirkungen.bund.de/nw/DE/ hp-meldungen/2020/201222-safe- home/home_node.html vac-app-smartphone-befragung- vertraeglichkeit-covid-19-impfstoffe.html 12 PEI, bedingteZulassung für den COVID-19-Impfstoff > Der in der Einleitung genannte, 2020 von > Schließlich hat auch ein Team von Pathologen von AstraZeneca vier Rechtsanwälten gegründete Corona- unter der Leitung von Prof. Arne Burkhardt ein https://is.gd/nZHo9Z Ausschuss (4) hat darüber hinaus eine Institut als Meldestelle für Impftodesfälle ein- § Kontaktadresse für die Meldung von gerichtet, in dem weiterführende patholo- Impfnebenwirkungen bzw. Impf- gische bzw. histologische Untersuchungen schäden einschließlich bei zur Ermittlung von Todesursachen 13 PEI, bedingte Zulassung für Todesfällen eingerichtet: im Zusammenhang mit COVID- den COVID-19-Impfstoff von impfopfer@corona- Impfung angeboten werden: Janssen/Johnson & Johnson ausschuss.de https://www.mwgfd.de/ https://is.gd/LP7FPP meldestelle-impftod/ 2.2 Meldepflichten Bei Verdacht auf eine Impfnebenwirkung > Hinzu kommen berufsrechtliche Melde- 14 Bedingte Zulassung (Europ. Arzneimittelbehörde EMA): sind zur Meldung verpflichtet: pflichten von Ärzten (an die Arzneimittel- https://is.gd/jvOOdq kommission der deutschen Ärzteschaft), > Gemäß § 8 Abs. 1 IfSG der/die (die Ne- Apothekern und weiteren Angehörigen benwirkung) feststellende Arzt/Ärztin, von Heilberufen. bei Einrichtungen wie z.B. Krankenhäusern > Auch die pharmazeutischen Unterneh- daneben auch der leitende (Abteilungs-) mer („Inhaber der Zulassung“) sind gemäß 15 EMA-Initiativen zur beschleu- Arzt oder behandelnde Arzt, ggf. auch § 63c Abs. 5 AMG in Verbindung mit der nigten Zulassung von COVID der Leiter einer Einrichtung der patho- Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Meldung 19-Impfstoffen: https://is.gd/6XxQln/ logisch-anatomischen Diagnostik sowie verpflichtet. Diese erfolgt im Zweifel direkt Heilpraktiker. Die Meldung erfolgt an das an die EudraVigilance-Datenbank der EMA. Gesundheitsamt, welches die (anonymisier- ten) Daten an die zuständigen Landesbehör- Ist der zur Meldung verpflichtete Arzt identisch den und an das PEI weiterleitet (§ 11 Abs. mit dem Impfarzt oder aufklärenden Arzt/Ärz- 16 EMA: Pharmakovigilanz für 4 IfSG). Verstöße gegen die Meldepflicht tin, besteht die Gefahr von Interessenskon- COVID 19-Impfstoffe begründen eine Ordnungswidrigkeit mit flikten (siehe Abschnitte 3. und 4. zum Thema https://is.gd/VEsJxT Geldbußen bis 25.000 € (§ 73 Abs. Abs.1a Nr. Haftung), in deren Gefolge auch die Meldung 2, Abs. 2 IfSG). in Frage gestellt sein könnte.
LINKS 3. Impfaufklärung – rechtliche Anforderungen und 17 Paul-Ehrlich-Institut strafrechtliche Haftung des impfenden/aufklärenden Arztes Nebenwirkungen melden https://is.gd/2jX3cf Der über die Impfung aufklärende bzw. impfende Eine unwirksame Einwilligung (vgl. § 228 Arzt muss grundsätzlich über die zu erwartende Strafgesetzbuch) kann beim impfenden/aufklä- Effizienz der Impfung und die möglichen Risiken renden Arzt/Ärztin und ggf. auch beim für die und Nebenwirkungen aufklären. Hierzu zählt auch Impfaufklärung mitverantwortlichen Leiter der Hinweis auf die nur bedingte/befristete und eines Impfzentrums zu strafrechtlichen 18 Paul-Ehrlich-Institut beschleunigte (d.h. verkürzte) Zulassung (siehe Ab- Konsequenzen führen: Beobachtunsstudie schnitt 1.) und die damit verbundenen zusätzlichen, https://is.gd/1mrA64 noch unbekannten Risiken. Etwaige Kontraindikati- > In der Regel ist der Tatbestand der gefährlichen onen sind durch eine entsprechende Vorab-Anam- Körperverletzung (§ 224 StGB) erfüllt. nese und ggf. Untersuchung auszuschließen. Die > Bei entsprechenden Impfschäden (Definition Aufklärung muss möglichst verständlich sein, siehe Abschnitt 4.) kommt auch die schwere rechtzeitig, in der Regel am Vortag, erfolgen. Sie Körperverletzung (§ 226 StGB) in Betracht, muss neutral sein, d.h. das Für und Wider anspre- > bei Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang chen und dem neuesten Stand der Wissenschaft mit Impfungen sind die Tatbestände der Körper- Weitere Infos unter: (ggf. unter Hinweis auf kontroverse Standpunkte verletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), und neue Erkenntnisse über Risiken) entsprechen. der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) Anwälte für Aufklärung Sind diese Kriterien nicht erfüllt, ist die Einwilligung oder aber der fahrlässigen Tötung afaev.de in die Impfung unwirksam. (§ 222 StGB) zu prüfen IMPRESSUM V.i.S.d.P.: Dr. med.Dietrich Klinghardt, Institut für Neurobiologie (INK) GmbH Das ärztliche Gelöbnis In den Engematten 5, 79286 Glottertal beruhend auf dem Eid des Hippokrates - Auszug Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe Ich werde meinen Beruf nach bestem Redaktion: ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Wissen und Gewissen, mit Würde und im Sabine Schliebusch, Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit Einklang mit guter medizinischer Praxis Heilpraktikerin und das Wohlergehen meiner Patientin oder ausüben. […] Ich werde, selbst unter (Abschnitt Immunstärkung) meines Patienten werden mein oberstes Bedrohung, mein medizinisches Wissen Dr. jur. Beate Sibylle Pfeil Anliegen sein. Ich werde die Autonomie und nicht zur Verletzung von Menschenrechten (Abschnitt Rechtliches) die Würde meiner Patientin oder meines und bürgerlichen Freiheiten anwenden. Ich Patienten respektieren. gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und Grafik: Ich werde den höchsten Respekt bei meiner Ehre. Markus Ernst vor menschlichem Leben wahren […] Weltärztebund, Deklaration von Genf, Oktober 2017 Druck: P&P Printmanagement Bgm.Kempf-Str.2 96170 Trabelsdorf HAFTUNGSAUSSCHLUSS Flyerbestellungen über: flyerbestellung21@gmx.net Nachdruck des Flyers (gegen Erstattung der Druckkosten) auf Die in diesem Flyer enthaltenen Informationen (Stand Ende Juni 2021) zielen nicht darauf ab, eigene Kosten und im eigenem eine medizinische oder rechtliche Fachberatung zu ersetzen und erfolgen ohne jede Gewähr. Auftrag.
4. Haftung bei Impfschäden Impfschaden: Im Infektionsschutzgesetz (§ 2 Nr. 11 IfSG) definiert als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“ Die Schädigung muss einigermaßen dauerhaft sein (Regel: länger als 6 Monate) 4.1. Öffentlich-rechtli- 4.2 Zivilrechtliche Haftung nach Arzneimittelgesetz (AMG) che Haftung nach dem oder Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Antrag beim Versorgungsamt Klage vor dem zuständigen Zivilgericht (im örtlich zuständigen Landratsamt) Haftung des Staates (konkret des Haftung des pharmazeutischen Unternehmers, der Haftung des/der impfenden/ Bundeslandes, in dem geimpft das Arzneimittel (den zulassungspflichtigen Impfstoff) in den aufklärenden Arztes/Ärztin §§ wurde), § 60 IfSG Verkehr gebracht hat, § 84 AMG 823ff BGB Haftung Haftungsübergang: Werden die Optionen 4.1 und 4.2 parallel gewählt, gehen etwaige Ersatzansprüche des Geschädigten nach 4.2 auf den Staat, konkret das betreffende Bundesland (4.1) über, § 63 Abs. 4 IfSG C-Impfung aufgrund einer An- Strafrechtlich relevantes vorsätz- spruchsberechtigung gem. § 20i liches oder fahrlässiges Handeln Abs. 3 S.2 Nr. 1a Sozialgesetzbuch (siehe oben Nr. 2) des betreffenden Handlung V., Coronavirus-Impfverordnung des Arztes, ggf. auch vorsätzliche sitten- Bundesgesundheitsministeriums Anwendung des Arzneimittels (hier: Impfung) widrige Schädigung (§ 826 BGB) vom 01.06.21 (umfasst nahezu die oder Amtshaftung (§ 839 BGB, bei gesamte Bevölkerung in D) ODER Amtspflichtverletzung: z.B. Handeln aufgrund einer Impfempfehlung des des Amtsarztes oder in amtlichem betr. Bundeslandes Auftrag) Voraussetzungen Tötung/nicht unerhebliche Verletzung der Gesundheit/des Körpers infolge der Anwendung. Verletzung von Leben, Körper oder Folge (Impf-)Schaden (siehe oben) Schädliche Wirkung muss über das medizinisch vertretba- Gesundheit infolge des ärztlichen infolge der Impfung re Maß hinaus oder infolge von Kennzeichnungs-/Infor- Handelns mationsmängeln eingetreten sein, § 84 AMG. Beweislastumkehr zugunsten des Geschädigten: Beweislast beim Geschädigten, Beweislast beim Geschädigten, sog. Gefährdungshaftung, d.h. die Kausalität zwischen Beweislast Erleichterung dabei: diese/r muss er/sie muss also Kausalität zwischen Anwendung und Schaden wird vermutet, diese Vermu- nicht die Kausalität zwischen Imp- Handeln und Schaden nachweisen. tung müsste ggf. vom pharmazeutischen Unternehmer fung und Impfschaden, sondern nur Bei Nachweis eines groben Behand- widerlegt werden, § 84 Abs. 2 und 3 AMG; weitere die Wahrscheinlichkeit dieser lungsfehlers: Beweislastumkehr Erleichterung: Auskunftsanspruch des Geschädigten, Kausalität nachweisen, § 61 IfSG im Hinblick auf die Kausalität § 84a AMG Bei Körperverletzung: alle gesundheitlichen und Alle (materiellen) gesundheit- Alle (materiellen und immate- wirtschaftlichen Schäden (einschließlich Erwerbsmin- lichen und wirtschaftlichen riellen) Schäden, die infolge des Schadensersatzes derung und immaterielle Schäden (z.B. Schmerzens- Schäden auf der Grundlage des Handelns entstehen (immaterielle geld), siehe § 87 AMG; bei Tötung: siehe § 86 AMG; Umfang des Bundesversorgungsgesetzes Schäden: § 253 Abs. 2 BGB) Höchstbeträge: siehe § 88 AMG Deckungsvorsorge/EU-Verträge: Verpflichtung der Unterneh- men zur Deckung etwaiger Ersatzansprüche, z.B. durch Haft- pflichtversicherung (§ 94 AMG). Presseberichten zufolge gab es infolge der bedingten und beschleunigten Zulassung teils Schwierigkeiten bei der Erfüllung dieser Verpflichtung. Hier sei teilweise die EU als „Ersatz-Versicherer“ eingesprungen.
Sie können auch lesen