Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Se- kundarstufe II der Tertiärstufe B sowie übrige ...

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Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Stab

Kontakt:
Dagmar Müller, Telefon 043 259 78 49, dagmar.mueller@mba.zh.ch
4. Oktober 2021
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Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Se-
kundarstufe II der Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten

Das vorliegende Raster für Schutzkonzepte der Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II beruht auf der der Richtlinie COVID-19 –
Rahmenbedingungen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungs-
stätten im Schuljahr 2020/21 des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) [Richtlinie COVID-19, (Stand 17. September 2021 )]. Die
Richtlinie COVID-19 geht dem Schutzkonzeptraster vor.
Die Bildungseinrichtungen sind verantwortlich für die Erstellung eines Schutzkonzeptes und setzen die Richtlinie COVID-19 um. Das MBA
informiert die Bildungseinrichtungen über jeweilige Anpassungen der Richtlinie COVID-19. Die Bildungseinrichtungen nehmen die nötigen
Anpassungen in ihrem Schutzkonzept vor und sorgen für deren Umsetzung.
Bei Fragen bezüglich Schutzkonzept oder der Umsetzbarkeit von Schutzmassnahmen steht der Bereich Prävention und Sicherheit des
MBA beratend zur Verfügung.
Bildungsdirektion
                                                                                                                           Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungsein-     Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehe-           verantwortlichen Person(en)
richtung                                               nen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle

   1.   Massnahmen zur Sicherstellung der Führungs-        •   Die Schulleitungsmitglieder (3) stellvertreten sich ge-   Schulleiter Christian Beck
        und Handlungsfähigkeit der Schulleitung                genseitig.
                                                           • Die Schulleitungsmitglieder ernennen Stellvertretende
                                                               in der Verwaltung mit den entsprechenden Kompeten-
                                                               zen.
                                                       Der Schulpräsident ist das „externe“ Backup, wenn die zwei
                                                       ersten Varianten nicht reichen.

   2.   Vorbereitung auf Szenarien gemäss Richtlinie   Szenarien – Eventualitätsplanung:                                 Schulleiter Christian Beck
        COVID-19 (Eventualplanung)                     Szenario 1:
                                                           •   Aktuelle Handhabung gemäss diesem Schutzkonzept
                                                               und den weiteren Vorgaben (Ganzklassenunterricht,
                                                               fixe und kontrollierte Sitzordnung, Maskenpflicht, so-
                                                               bald sich die Leute im Schulhaus/Klassenzimmer be-
                                                               wegen, Absage der Sprachaufenthalte)
                                                           •   Generelle Maskenpflicht im ganzen Schulhaus – Be-
                                                               freiung und Nachweis gemäss sep. Regelung
                                                           •   Die vorsorglichen Regelungen zum Fernunterricht für
                                                               Klassen in Quarantäne sind pendent.
                                                       Szenario 2:
                                                           •   Maskenpflicht auch im Unterricht
                                                                     o   Die WSKVW hat einen Vorrat für ca. 3 Wo-
                                                                         chen
                                                           •   Absage aller Exkursionen, Veranstaltungen
Bildungsdirektion
                                                                  Mittelschul- und Berufsbildungsamt

    •   Die vorsorglichen Regelungen zum Fernunterricht für
        Klassen in Quarantäne sind pendent.
    •
Szenario 3:
    •   „Halbklassenunterricht“ in der Grundbildung
        (Bei der Weiterbildung gilt Szenario 4)
              o   Ein sehr aufwändiges Szenario, dass situativ
                  eingesetzt würde
              o   Die Organisation des Halbklassenunterrichts
                  würde anhand der Erfahrungen von Juni /Juli
                  2020 vorgenommen (eine Klassenhälfte mit
                  Präsenzunterricht, die andere Hälfte erledigt
                  selbstständig Aufträge zu Hause – jede Wo-
                  che wechselnd)
Szenario 4:
    •   Fernunterricht
              o   Auch hier greift die WSKVW die Erfahrung
                  aus der Zeit ab 16. Mai 2020 zurück
Die einzelnen Fachgruppen und Lehrpersonen sowie Dozie-
renden haben sich vor den Sommerferien 2020 zu Methodik
und Leistungsbeurteilung ausgetauscht und die entsprechen-
den Konzepte verabschiedet.
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                                                                                                                              Mittelschul- und Berufsbildungsamt

    3.   Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln
         in der Bildungseinrichtung
Tertiär B siehe Vorgaben SBFI hier                                ▪  Ab 4. Oktober wird eine generelle Maskenpflicht ein-   Schulleiter Christian Beck
Beschreibung, ob Maskenpflicht und Kapazitätsbeschrän-               geführt für alle Personen im ganzen Schulhaus
kung auf 2/3 bei beständigen Gruppen bis 30 Personen o-          ▪ Befreiung von Maskentragepflicht mit Nachweis
der                                                                  (Impfzertifikat oder Genesungszertifikat)
    •    Dieser Passus gilt für alle Personen im Schulhaus,      ▪ Nachweis mit wöchentlichem negativen PCR-Test
         inkl. Aller Mitarbeitenden                              ▪ Nachweis Arbeitgeber wöchentliche repetitive Tests
                                                                     (Es sind keine repetitiven Tests eingeplant an der
                                                                     Wirtschaftsschule)
Zertifikatspflicht inklusive Zugangskontrolle                    • Bei entsprechenden Veranstaltungen, wo dies vorge-
                                                                                                                            Verantwortlicher Bereich
                                                                     schrieben ist (z.B. Gruppen über 30 Personen, Grup-
                                                                     pen ohne Maskenpflicht, Nutzung Fitnessraum,
                                                                     Apéros, etc.
                                                                 ▪ Maskentragpflicht nach den Herbstferien (1 oder 2        Schulleitung
Ausserordentliche, mögliche Massnahmen
                                                                     Wochen) – diese Massnahme ist terminiert und wird
                                                                     je nach Entwicklung oder Empfehlung umgesetzt
                                                                     (dann ohne Befreiungsmöglichkeit)
                                                                 ▪ Maskentragpflicht in Gängen und Aufenthaltsräumen
                                                                     kann durch die Verantwortlichen jederzeit eingeführt
                                                                     werden, sollten die Vorgaben nicht eingehalten wer-
                                                                     den
Mensa / Essen und Trinken                                     Nach Kantinevorgaben
                                                                          o   Es darf nur im Sitzen konsumiert werden
Bildungsdirektion
                                                                                                                                 Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Maskenpflicht Sek II und üK                                   Beschrieb der (wöchentlichen) Kontrollen:
allgemein                                                     •       Covid-Zertifikat wird durch Lehrpersonen und Schul-      Lehrpersonen (Klassenzim-
Es gilt für alle Personen ohne Impf- oder Genesungszertifi-   verwaltung erfasst – inkl. Vermerk der Gültigkeit                mer)
kat Maskenpflicht in Innenräumen. Keine Maskenpflicht gilt    •       keine repetitiven Tests an der Schule
in Situationen, in denen eine Maske das Unterrichten we-      •       Akzeptanz Nachweis von repetitiven Tests beim Ar-
sentlich erschwert, wobei in solchen Situationen der Min-     beitgeber
destabstand einzuhalten oder der Schutz durch andere
                                                              •       wöchentlicher PCR-Test wird gleichwertig anerkannt
Schutzmassnahmen zu gewährleisten ist.
                                                              wie repetitive Tests bei Maskentragdispens

Maskenpflicht trotz Zertifikat zur Verhinderung oder
                                                              Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats wird erfasst und die Kon-
Eindämmung von Ausbrüchen
                                                              trolle entsprechend ausgedünnt. Die Angaben zur individuellen
Für Klassen, die nicht repetitiv testen, gilt:                Maskenpflicht dürfen von allen an einer Klasse arbeitenden
    −   Ein positiver Fall führt zu einer 7-tägigen Masken-   Personen eingesehen werden
        pflicht für alle SuS und LP der betroffenen Klasse,
        ausser wo diese das Unterrichten wesentlich er-
        schwert. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte.
        Spezifische Fragen sind mit dem Contact Tracing
        zu klären.
Für Klassen, die repetitiv testen
    −   Bei einem positiven Pool tragen alle SuS sowie LP     Es werden keine repetitiven Tests an der Wirtschaftsschule KV
        der Klasse bis zur Poolauflösung eine Maske. Dies     Winterthur eingeplant
        gilt auch für Genesene und Geimpfte.
    −   Personen, die weder geimpft noch genesen sind         Alle Personen die kein Impf- oder Genesungszertifikat haben
        und nicht am repetitiven Testen teilnehmen, tragen    oder über einen gültige PCR Test verfügen, haben Masken-
        bei einem positiven Fall in der Klasse immer wäh-     tragpflicht
        rend 7 Tagen eine Maske.
Bildungsdirektion
                                                                                                                               Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Befristete begründete Maskenpflicht ohne Befreiungs-         Diese Massnahme ist so «vorbereitet» - insbesondere auf den     Schulleitung
möglichkeit                                                  Schulstart nach Ende der Herbstferien (oder dann später auch
                                                             nach den Weihnachtsferien)
    −   Im Schutzkonzept kann die Schule eine befristete
        Maskentragpflicht ohne Befreiungsmöglichkeit auf
        einzelne Klassen oder Teile des Schulgebäudes
        festlegen. Sie muss diese begründen und befris-
        ten (z.B. Verhinderung weiterer Covid-Ansteckun-
        gen, erhöhtes Risiko nach Schulstart).

In Mensa (siehe auch Hinweis 1)                              An der Wirtschaftsschule KV Winterthur gelten die Kantinevor-
    −   Falls Mensa nach Kantinevorgaben arbeitet: Es        gaben
        herrscht Maskenpflicht, ausser am Tisch sitzend
    −   Falls Mensa nach Gastrovorgaben arbeitet: Keine
        Maskenpflicht, dafür Zertifikatskontrolle. Take-a-
        way für Personen ohne Zertifikat möglich, sofern
        sie Maske tragen.

Möglichkeit zur Befreiung von Maskenpflicht
Folgende Personen können sich von der Maskentragpflicht
befreien lassen:
    −   Vollständig geimpfte oder genesene Personen              -   Ist so eingeplant
Bildungsdirektion
                                                                                                                              Mittelschul- und Berufsbildungsamt

    −   Personen, die wöchentlich an repetitiven Tests an       -   Ist so eingeplant
        den Schulen oder im Lehrbetrieb teilnehmen
    −   Maskendispensierte Personen. Sie sind verpflich-    Oder wöchentlich einen PCR Test vorzuweisen
        tet, am wöchentlichen Testen teilzunehmen.
    −   Mitarbeitende (Lehrpersonen, Dozierende, Verwal-        •   Kontrolle durch Schulleitung (ist bereits vorgängig er-
        tung)                                                       folgt)
Regelungen zum Mindestabstand:                                  ▪   Der Mindestabstand wird wo möglich eingehalten, al-
▪   Mindestabstand von 1.5 Metern möglichst bei allen in-           lerdings sind nur Menschen zusammen, die entwe-
    terpersonellen Kontakten.                                       der Maske tragen oder ein Zertifikat besitzen. Anga-
                                                                    ben zu den Raumverhältnissen, Klassengrössen und
▪   Gestützt auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden
                                                                    allfälligen Schutzmassnahmen bei Unterschreitung
    sind für das Personal die Abstandsregeln des Bundes
                                                                    des Mindestabstandes
    konsequent einzuhalten. Kann der empfohlene Ab-
    stand nicht eingehalten werden, gilt das STOP Prinzip
    (Substitution, Technische Massnahmen, Organisatori-
    sche Massnahmen, Persönliche Schutzmassnahmen).
▪   Regelungen für Unterrichtsräume, bei welchen der
                                                            Angaben zur Gewährleistung von häufigem Lüften und fixen
    Mindestabstand unter den SuS, Lernenden, Studieren-
                                                            Sitzordnungen in Unterrichtsräumen wo Mindestabstand nicht
    den dauerhaft unterschritten wird:
                                                            einhaltbar ist:
    - Sitzordnung möglichst konstant
    - zwingend häufige Luftumwälzung
    - evtl. Plexiglas
    - evt. Abtrennungen
Bildungsdirektion
                                                                                                                         Mittelschul- und Berufsbildungsamt

▪   Bei verankerter Sitzreihenanordnung sind die Plätze
    möglichst so zu belegen, dass der Mindestabstand
    eingehalten wird, z.B. Freihalten eines Platzes.

▪   Regelungen für Mediotheknutzung und Ausleihe            ▪   Keine Mediothek
                                                            ▪   Werden so beibehalten
▪   Hygienemassnahmen für gemeinsam genutzte Gegen-
    stände

▪   Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Unter-         ▪   Stosslüften während dem Unterricht alle ca. 15 Minuten
    richtsräume respektive entsprechende Einstellung au-    ▪   Regelmässiges Lüften durch den Hausdienst (morgens,
    tomatischer Lüftungen                                       mittags, abends)

Sensibilisierung der SuS, Lernenden und Studierenden
▪   für die Hygiene- und Verhaltensregeln allgemein mit-    Lehrpersonen, Lernende und Studierende sind entsprechend
    tels Präventionskampagnen (z.B. Aushang, Infoschrei-    informiert
    ben)                                                    Am Eingang jeden Zimmers werden entsprechende Vorgaben
                                                            und Empfehlungen publiziert
▪   für deren Einhaltung vor Ort durch Markierungen und
    Informationen zu spezifischen Regelungen der Bil-           ▪   die Markierungen (v.a. auch für Richtungstrennung)
    dungseinrichtung                                                sind weiterhin vorhanden

▪   für das Einhalten der Abstandsregeln auf der Anreise
    zur Bildungseinrichtung (Schulweg) und Aufenthalt auf
    dem Areal der Bildungseinrichtung (Pausen etc.).
▪   für Maskenpflicht in den öV.
Bildungsdirektion
                                                                                                                          Mittelschul- und Berufsbildungsamt

    4.   Weitere Schutzmassnahmen

▪   Information an Jugendliche und Eltern bzw. Erzie-        ▪   Lehrpersonen, Lernende und Studierende werden auf
    hungsberechtigte, volljährige Lernende und Studie-           verschiedenen Kanälen über die Vorgaben und die Emp-
    rende und Personal, dass die SwissCovidApp vor kol-          fehlungen informiert.
    lektiven Quarantänemassnahmen schützt: je mehr Be-
    teiligte der Bildungseinrichtung die App nutzen, desto
    eher sind gezielte anstatt flächendeckende Quarantä-
    nemassnahmen möglich.

▪   Gruppendurchmischte Aktivitäten mit den nötigen Ver-     ▪   Ist so vorgesehen, wird aber restriktiv eingesetzt
    haltens- und Hygienemassnahmen wieder erlaubt
▪   Normale Zimmerbelegungen möglich

▪   Lenkung des Personenflusses, so dass der Mindest-        ▪   Ist so eingeplant
    abstand zwischen allen Personen eingehalten werden
    kann (direktes Kreuzen möglichst minimieren).
▪   Information der Elternschaft und Erziehungsberechtig-    ▪   Lernende und Berufsbildungsverantwortliche sind infor-
    ten zum Vorgehen bei auftretenden Krankheitssympto-          miert
    men auf dem Areal der Bildungseinrichtung.
▪   Information über Weitergabe der Kontaktdaten an kan-     ▪   Ist so in der Information gemacht
    tonale Behörden im Rahmen des Contact Tracing.
▪   Erinnerung, dass Personen mit Krankheitssymptomen        ▪   Ist so in der Information gemacht
    zuhause bleiben

▪   Minimierung der Präsenz Dritter auf dem Areal und im     ▪   Es gibt wenige Dritte in unserem Schulhaus
    Gebäude der Bildungseinrichtung
Bildungsdirektion
                                                                                                                                Mittelschul- und Berufsbildungsamt

    5.   Infrastruktur und Schutzmaterialien

▪   Bereitstellung von Masken für Arbeitnehmende und         ▪   Maskenlager ist gefüllt                                      Hausdienst
    als Reserve in Härtefällen oder bei Auftreten von
    Krankheitssymptomen
▪   Bereitstellen von Materialien zum Schutz von Arbeit-     ▪   Plexiglasscheiben sind vorhanden
    nehmenden, z.B. Plexiglas für Pulte

▪   Regelmässige Reinigung (idealerweise mehrmals täg-       ▪   Im Eingangsbereich, auf den Stockwerken sowie in den
    lich) von sanitären Anlagen und Oberflächen, die be-         Zimmern befindet sich Desinfektionsspray – durch Haus-
    rührt werden                                                 dienst/Reinigung werden verschiedenste Elemente (auf
                                                                 Toiletten, Türgriffe, Oberflächen) täglich desinfiziert

▪   Bereitstellen von Desinfektionssprays und evtl. Hände-   ▪   Desinfektionsspray ist in den Zimmern und auf den Gän-
    desinfektionsmittel für gemeinsam genutzte Geräte            gen vorhanden
    (z.B. Drucker, Computer, Getränkeautomaten)
▪   Bereitstellung von Handhygienestationen (Waschbe-        Geschlossene Abfalleimer sind in allen öffentlich zugänglichen
    cken, Flüssigseife-Spender sowie Einweghandtücher,       Räumen vorhanden
    ergänzend Händedesinfektionsmittel)                      Händedesinfektion in allen Zimmern und auf den Gängen

▪   Es müssen genügend - wenn möglich geschlossene -         ▪   Geschlossene Abfalleimer sind in allen öffentlich zugäng-
    Abfalleimer bereitgestellt werden, namentlich zur Ent-       lichen Räumen vorhanden
    sorgung von Taschentüchern und Masken.
Bildungsdirektion
                                                                                                                                  Mittelschul- und Berufsbildungsamt

    6.   Sportunterricht, Musik-/Gesangsunterricht, Proben und Auftritte im Kulturbereich
Regelungen für den Sportunterricht
▪   Sportaktivitäten sind in Innenräumen wie auch im
    Freien ohne Einschränkungen zulässig.
▪   Wettkämpfe vor Publikum sind erlaubt. Es gilt im Aus-
    senbereich keine Sitzpflicht für das Publikum.
▪   Regeln für Garderoben- und Duschenbenutzung (z.B.          Max. die Klasse (geschlechtergetrennt) nutzt die Sportgardero-
                                                               ben
    Höchstanzahl Personen zur Einhaltung der Abstands-
    regel sowie häufiges Reinigen)
▪   Für die freie Nutzung der schulischen Krafträume gilt      Der Kraftraum wird während dem Sportunterricht genutzt. Aus-
    eine Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren. Mit     serhalb dieser Zeit ist es nur dem Personal gestattet, den
                                                               Kraftraum zu nutzen (nur mit Zertifikat)
    Zertifikat muss keine Schutzmaske getragen werden.
    Für eine Benutzung von Krafträumen im Rahmen des
    Unterrichts gelten die üblichen Schutzmassnahmen
    (Maskenpflicht anstatt Zertifikat möglich).
Regelungen für den Musik-/Gesangsunterricht, Proben            Theaterunterricht am Donnerstag                                  Leitung Sara Dorigo
und Auftritte im Kulturbereich
−   Kulturelle Aktivitäten (Gesangs-, Instrumental- und
    Theaterunterricht, einschliesslich Proben und Auftritte)
    sind ohne Einschränkungen zulässig.
−   Es empfiehlt sich, beim Musikunterricht den grösst-
    möglichen Abstand zu wahren. Zudem sollen die
    Räume regelmässig gut gelüftet werden.
Bildungsdirektion
                                                                                                                  Mittelschul- und Berufsbildungsamt

    7.   Regelungen zum Umgang mit symptomatischen Personen, Isolations- und Quarantänemassnahmen

▪   Definition von Abläufen im Umgang mit Covid19-ähnli-   Prozess ist beim Grundbildungssekretariat hinterlegt
    chen Symptomen

▪   Isolation von Personen mit eindeutigen Covid19-
    Krankheitssymptomen, wenn diese auf dem Areal der
    Bildungseinrichtung auftreten
▪   Abgabe einer Maske für symptomatische Personen
    und allfällige Begleitpersonen.
▪   Empfehlungen für den Heimweg (unverzüglich und
    möglichst ohne öV-Nutzung)

▪   Meldung von positiv getesteten Personen an das
    schulische Contact Tracing

▪   Umsetzung der vom kantonsärztlichen Dienst via
    Contact Tracing angeordneten Massnahmen
Bildungsdirektion
                                                                                                                                 Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Hinweis 1: Mensabetrieb

Wird der Zugang zu den Verpflegungseinrichtungen für Personen ab 16 Jahren nicht auf Personen mit einem Covid-19-Zertifikat beschränkt, muss zwischen
den Gästegruppen der erforderliche Abstand eingehalten werden. Es besteht keine Beschränkung der Gruppengrösse. Während der Konsumation gilt eine
Sitzpflicht. Gäste müssen eine Gesichtsmaske tragen, wenn sie nicht an ihrem Tisch sitzen.

Wird der Zugang für Personen ab 16 Jahren auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt, gelten keine weiteren Schutzmassnahmen. Personen, die kein Zerti-
fikat vorweisen können, können sich mit Maske beim Essensbuffet bedienen, dürfen sich aber nicht in den Mensaräumlichkeiten verpflegen.

Hinweis 2: Sitzungen, Veranstaltungen und Anlässe

    −   Konvente und Sitzungen können ohne Covid-19-Zertifikat und ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl durchgeführt werden, sofern keine externen
        Personen dabei sind. Es gilt eine dringliche Maskenempfehlung und der erforderliche Abstand ist einzuhalten. Bei einer Teilnahme von externen
        Personen (z.B. Mitglieder der Schulkommission, Experten, etc.) gelten die Veranstaltungsregeln.
    −   Schulische Veranstaltungen in Innenräumen, die zu den üblichen Tätigkeiten der Schule gehören (zum Beispiel Elternbesuchstage oder Eltern- und
        Orientierungsabende), dürfen mit insgesamt bis zu 50 Personen ohne Covid-19-Zertifikat stattfinden. An diesen Anlässen gilt eine Maskenpflicht.
        Zudem muss der Abstand nach Möglichkeit eingehalten werden und die Räume dürfen zu höchstens zwei Dritteln ihrer Kapazität besetzt werden.
        Es müssen die Kontaktdaten der anwesenden Personen erhoben werden. Die Konsumation von Speisen oder Getränken ist verboten. N ehmen
        mehr als 50 Personen an einer solchen Veranstaltung teil, gilt für Personen ab 16 Jahren eine Zertifikatspflicht, dafür gibt es keine weiteren Ein-
        schränkungen. Von der Zertifikatspflicht ausgenommen sind Lehrpersonen und das Schulpersonal. Für sie gilt eine dringliche Ma skenempfehlung
        und der erforderliche Abstand ist einzuhalten.
    −   Veranstaltungen im Freien sind ohne Covid-19-Zertifikat mit bis zu 1000 Personen (Teil-nehmende sowie Publikum) möglich, sofern eine Sitzpflicht
        besteht. Ist keine Sitzpflicht vorgesehen, dürfen höchstens 500 Personen zugelassen werden. Die Einrichtungen dürfen höchstens zu zwei Dritteln
        ihrer Kapazität besetzt werden. Die Durchführung von Veranstaltungen, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, ist ver boten. Wird der
        Zugang bei Personen ab 16 Jahren auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt, gelten ausser der Beschränkung auf 1000 Teilnehmerinnen und
        Teilnehmer keine weiteren Einschränkungen.
Bildungsdirektion
                                                                                                                                Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Der Kaufmännische Verband Winterthur/die Wirtschaftsschule KV Winterthur richten die Massnahmen auf die Verordnungserlasse des Regierungsrates vom
22. September 2021 aus.

Oberste Ziele sind die Gesundheit aller Personen sowie die Beibehaltung des Präsenzunterrichtes für alle Lernenden und Studierenden.

Verantwortliche Personen für das Schutzkonzept für allfällige Rückfragen:

Name und Funktion:                                        Kontaktangaben (Mobile/Email):

Michael Steger, Leiter Hausdienst                         michael.steger@wskvw.ch / 052 269 18 07

Name und Funktion:                                        Kontaktangaben (Mobile/Email):

Peter Fischer, Geschäftsführer KV Winterthur              peter.fischer@kfmv-winterthur.ch / 079 261 06 54

Die Schule bestätigt hiermit die die Umsetzung der beschriebenen Massnahmen zur Einhaltung des Schutzkonzeptes.

Ort und Datum:                                            Unterschrift Rektorin/Rektor:

Winterthur, 1. Oktober 2021                               Christian Beck-Müller

Ort und Datum:                                            Visum Mittelschul- und Berufsbildungsamt:
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