ÄNDERUNG DES FLÄCHNUTZUNGSPLANES DURCH "SO SOLARPARK KIEFENHOLZ II" - Stadt Wörth an der Donau Landkreis Regensburg Regierungsbezirk Oberpfalz ...
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9. ÄNDERUNG DES FLÄCHNUTZUNGSPLANES DURCH „SO SOLARPARK KIEFENHOLZ II“ Stadt Wörth an der Donau Landkreis Regensburg Regierungsbezirk Oberpfalz Fassung vom 27.06.2019 Samberger Stallinger Architekten Partnerschaft mbB- Silberacker 44a, 94469 Deggendorf
9. Änderung des Flächennutzungsplans durch „SO Solarpark Kiefenholz“ 2 Gemeinde Wörth a.d. Donau, Gemarkung Kiefenholz, Landkreis Regensburg Inhaltsverzeichnis A. Anlass und Ziel des Flächennutzungsplans 1. Anlass der Änderung 2. Städtebauliches Ziel der Planung B. Beschreibung des Planungsgebietes 1. Geographische Lage und Verkehrsanbindung 2. Wasserversorgung 3. Abwasserbeseitigung 4. Niederschlagswasserbeseitigung 5. Einspeisung C. Umweltbericht 1. Einleitung 1.1 Rechtliche Grundlagen 1.2 Abgrenzung und Beschreibung Baugebiet 1.3 Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes 1.4 Darstellung der festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Berücksichtigung 2. Bestandsaufnahme und Bewertung Umweltauswirkungen 3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung 4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 5. Alternative Planungsmöglichkeiten 6. Beschreibung Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 7. Maßnahmen zur Überwachung 8. Allgemein verständliche Zusammenfassung D. Allgemein verständliche Zusammenfassung ANHANG 9. Änderung des Flächennutzungsplan durch „SO Solarpark Kiefenholz II“ vom 27.06.2019
9. Änderung des Flächennutzungsplans durch „SO Solarpark Kiefenholz“ 3 Gemeinde Wörth a.d. Donau, Gemarkung Kiefenholz, Landkreis Regensburg A) Anlass und Ziel der Flächennutzungsplanänderung 1. Anlass der Änderung Die Gemeinde Wörth an der Donau hat am 11.04.19 die 9. Änderung des Flächennutzungsplans durch den SO Solarpark Kiefenholz II beschlossen. Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 6.877 m² umfasst folgende Teilflächen der Gemarkung Kiefenholz Fl.Nr. 191 Die Fläche des Geltungsbereiches ist mit folgenden Nutzungen im Flächennutzungsplan der Gemeinde dargestellt: - Flächen für die Landwirtschaft Externe Flächen werden als Ausgleichsfläche genutzt: Teilfläche aus Fl. Nr. 102, Gemarkung Kiefenholz Die Fläche der Anlage soll nun als „Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie“ gemäß § 11, Abs. 2 BauNVO ausgewiesen werden, um die Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan SO Solarpark Kiefenholz aufgestellt. Bauherr ist Herr Georg Kramer aus Kiefenholz. 2. Städtebauliches Ziel der Planung Ziel des Flächennutzungsplanes ist es, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Die geplante Fläche befindet sich in einem Korridor von 110 m südlich der Bundesautobahn A 3 Regensburg- Passau. Mit der EEG-Novelle zum 11.08.2010 (vgl. § 32 Abs. 3 Nr. 4 EEG) wurde diese Flächenkategorie neu eingeführt. Es handelt sich um einen vorbelasteten Standort neben der Autobahn, für welchen das Anbindungsgebot entbehrlich ist. Aufgrund der bestehenden Vorbelastung durch die genannte Verkehrsachse liegt ein geeigneter Standort vor. Auch die zweite Begründung des Anbindungsgebots, die besondere wirtschaftliche Nutzung von bestehender Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen spielt dem IMS zufolge, anders als etwa bei Gewerbebetrieben, in der Regel bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen ebenfalls keine Rolle. Konsequenz hieraus ist, dass für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die einem eng begrenzten Korridor von 110 m beidseits der Autobahn- oder Eisenbahnstraßen geplant werden, trotz fehlender Anbindung keine Negativ- Standortanalyse durchgeführt werden muss (gemäß Schreiben Oberste Baubehörde vom 19.11.2009)
9. Änderung des Flächennutzungsplans durch „SO Solarpark Kiefenholz“ 4 Gemeinde Wörth a.d. Donau, Gemarkung Kiefenholz, Landkreis Regensburg Im parallel aufzustellenden Bebauungsplan wird Baurecht ausschließlich für die Photovoltaikanlage geschaffen. Die Nutzung ist befristet auf die mögliche Funktions- und Betriebszeit (25-30 Jahre), danach wird das Grundstück wieder der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt. Der Rückbau nach Betriebsende wird privatrechtlich vereinbart und im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2 mit Festlegung der Folgennutzung festgesetzt. B) Beschreibung des Planungsgebietes 1. Geographische Lage und Verkehrsanbindung Der Standort liegt südlich der Bundesautobahn 3 Regensburg- Passau nahe der Autobahnausfahrt Wörth an der Donau Ost, neben der Autobahnbrücke über die Donau. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die Gemeindestraße Kiefenholz, die im Kreisverkehr an die Kreisstraße 7 und St 2146 mündet. Von der angrenzenden Gemeindestraße wird ein Abstand der Bepflanzung von 3 m eingehalten und zum Baufeld ein Abstand von 11 m. 2. Wasserversorgung Entfällt. 3. Abwasserbeseitigung Entfällt. 4. Niederschlagswasserbeseitigung Entfällt. 5. Einspeisung Die Einspeisung erfolgt über die bestehende Trafostation von SO Solarpark Kiefenholz nach Angaben des Elektrizitätswerks Wörth an der Donau, Rupert Haider & Co KG. Die Einspeisezusage liegt vor. Die Kabelverläufe müssen mit dem Netzbetreiber, den Grundstückseigentümern und der anliegenden Gemeinde abgestimmt werden.
9. Änderung des Flächennutzungsplans durch „SO Solarpark Kiefenholz“ 5 Gemeinde Wörth a.d. Donau, Gemarkung Kiefenholz, Landkreis Regensburg C) Umweltbericht 1. Einleitung 1.1 Rechtliche Grundlagen Mit der Änderung des Baugesetzbuches vom 20.07.2004 wurden die europa- rechtlichen Vorgaben zur Umweltprüfung im Bereich der Bauleitplanung umgesetzt. Nach § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Ein Verzicht auf die Umweltprüfung ist nur bei vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und bei beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Innenentwicklung) möglich. In § 1a Bau BG wird die Eingriffsregelung in das Bauleitplanverfahren integriert. Aufgrund der gleichzeitigen Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die Eingriffsermittlung im Rahmen des Umweltberichtes zum Bebauungsplan. 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Die betroffene Fläche liegt zwischen dem Ort Kiefenholz und der Böschung zur Autobahn A3. Im Umgriff weiteren Umgriff der Flächen befinden sich Höfe und Wohnhäuser, sowie angrenzende landwirtschaftlich intensiv genutzte Bereiche. Das Flurstück selbst wird derzeit als Ackerfläche genutzt. Entlang der Autobahn befindet sich eine mit Büschen bepflanzte Hecke. 1.3 Inhalt der Ziele der Änderung des Flächennutzungsplanes Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes von „Flächen für die Landwirtschaft“ in ein „Sondergebiet für Nutzung von Solarenergie“ sollen die Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Rahmen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung geschaffen werden. 1.4 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und Ihrer Berücksichtigung Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie dem Baugesetzbuch, den Naturschutzgesetzen, der Immissionsschutz-Gesetzgebung, der Abfall- und Wassergesetzgebung, wurde im konkreten Fall das Arten- und Biotopschutzprogramm Regensburg ausgewertet. 1.1 Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden in Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß §1a Abs. § BauGB in Verbindung mit § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes ermittelt und bewertet. Entsprechende Festsetzungen zu Vermeidungs- und Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen gemäß der Eingriffsregelung sowie sonstige Festsetzungen zur Grünordnung sind im Bebauungsplan integriert. Gemäß §1Abs 6 Nr. 7 und §1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
9. Änderung des Flächennutzungsplans durch „SO Solarpark Kiefenholz“ 6 Gemeinde Wörth a.d. Donau, Gemarkung Kiefenholz, Landkreis Regensburg Umweltbericht beschrieben werden. Im Geltungsbereich sind Gebiete, in denen die Belastbarkeit der Schutzgüter in besondere Weise zu beurteilen wäre (z.B. Natura 2000-, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope), nicht vorhanden. : Die Ermittlung und Bewertung des Eingriffs und die Festlegung des Ausgleichsumfangs erfolgte nach dem „Leitfaden“ zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung1. Flächennutzungsplan: Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren (§8 Abs. 3 BauGB) geändert. Der Plan ist dem Änderungsverfahren zu entnehmen. Die Fläche des Geltungsbereiches ist mit folgenden Nutzungen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Wörth a. d. Donau dargestellt: Flächen für die Landwirtschaft Ein Landschaftsplan besteht für die Gemeinde Wörth nicht Regionalplan: Die Gemeinde Wörth a. Donau liegt im Geltungsbereich des Regionalplans Nr. 11, Regensburg. Der Geltungsbereich liegt in einem Bereich eines regionalen Grünzugs. Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung: Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden (Ziel 3.3 LIP 2013) Erneuerbare Energien sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen (Ziel 6.2.1 LIP 2013) Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden. (Grundsatz 6.3.2 LEP 2013) Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung: Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind keine Siedlungsflächen im Sinne des Ziels 3.3 LEP 2013, insofern sind hierdurch die Belange der Raumordnung und Landesplanung nicht berührt. Die Entwicklung der Freiflächen-Photovoltaikanlage unterstützt die Umsetzung des Ziels 6.2.1 LEP 2013. Der Standort innerhalb des 110m-Korridores entlang der Bundesautobahn A 3 Regensburg-Passau befindet sich in einem durch die stark frequentierte Verkehrsachse landschaftlich vorbelasteten Gebiet. Damit kann dem Grundsatz 6.3.2 LEP 2013 entsprochen werden. 1 Arbeitsgruppe „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ beim Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (2003): Eingriffsregelung in der Bauleitplanung: Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft. Ein Leitfaden (Ergänzte Fassung). München, Januar 2003, 47 S.
9. Änderung des Flächennutzungsplans durch „SO Solarpark Kiefenholz“ 7 Gemeinde Wörth a.d. Donau, Gemarkung Kiefenholz, Landkreis Regensburg 2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden drei Einstufungen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. 2.1 Schutzgut Mensch Während der Bauphase ergeben sich Lärm- und Abgasbelastungen durch an- und abfahrende LKW für den Ort Kiefenholz. Jedoch fallen diese wegen der stark befahrenen Bundesautobahn A 3 und aufgrund der kurzen Bauzeit nicht ins Gewicht. Der Betrieb der Anlage bringt keine größeren Lärmemissionen als landwirtschaftliche Flächen mit sich. Blendwirkungen und Strahlungsbelastung auf Gebäude und Verkehr sind aufgrund der Lage und der geplanten Pflanzungen nicht zu erwarten. Ein Blendgutachten ist nicht notwendig. Die Anlage wird an ein Gleichspannungsnetz angeschlossen, weshalb keine elektromagnetischen Felder entstehen. Die Anlage ist nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz nicht genehmigungspflichtig. Durch die Baumaßnahme werden keine Wegeverbindungen beeinträchtigt. Aufgrund der Nähe zur Autobahn und der ausgeräumten Landschaft spielt im betroffenen Raum „naturnahe Erholung“ keine erhebliche Rolle. Aufgrund der Eingrünung ergeben sich nach vollständiger Umsetzung der Maßnahme auch keine erheblichen Auswirkungen auf den Donau-Radweg. Es ist insgesamt von unerheblichen bzw. lediglich geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch auszugehen. 2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen Durch die Umwidmung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzfläche zu einem Sondergebiet für Photovoltaikanlagen wird auf diesen Flächen an Stelle des vorhandenen intensiv genutzten Ackers eine extensiv genutzte Wiese entwickelt und Gehölzpflanzungen eingebracht. Im Zuge der Nutzungsextensivierung wird künftig auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verzichtet. Es werden keine Gehölze gerodet. Aufgrund der derzeitigen intensiven Nutzung und der entsprechenden (Acker-)Vegetation ist eine geringe Beeinträchtigung des Lebensraums für Tiere zu erwarten. Während der Bauphase sind potentielle Beeinträchtigungen der Tierwelt durch Vertreibungseffekte möglich. Auf Grund der kurzen Bauzeit von 1-2 Monaten wird diese Belastung nicht als erheblich eingestuft, da betroffene Tiere auf benachbarte Grundstücke ausweichen können. Die Bodenabstände der umschließenden Zäune ermöglichen die spätere Nutzung der Anlage durch das Niederwild. Eingrünung und Neupflanzungen auf der Sondergebietsfläche sind im Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan festgesetzt. Durch die vorgesehene Ausgleichsfläche in Form von Grünland mit Obstbaumbestand (Zielzustand: „Streuobstbestand im Komplex mit extensiv genutztem Grünland“; Biotop- und Nutzungstyp gem. BayKompV: B431 bzw. langfristig
9. Änderung des Flächennutzungsplans durch „SO Solarpark Kiefenholz“ 8 Gemeinde Wörth a.d. Donau, Gemarkung Kiefenholz, Landkreis Regensburg B432), sollen artenreichere, für den Landschaftsraum und die Randlage an der Siedlung typische Lebensräume neu geschaffen werden. Die Flächen unter den Modulen werden ebenso als extensive Wiese ausgebildet (Zielzustand: „Mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland“, z.B. artenreichere Glatthaferwiesen; Biotop- und Nutzungstyp gem. BayKompV: G212), so dass hier aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollere Lebensräume entstehen als bisher vorhanden. Die randlichen Pflanzungen kommen der im Regionalplan geforderten Strukturanreicherung der Landschaft. Die Auswirkungen sind insgesamt als gering einzustufen. 2.3 Schutzgut Boden Die Modultische werden mittels Ramm- bzw. Schraubfundamenten gesetzt, wodurch eine Versiegelung des Bodens mit Betonfundamenten vermieden wird. Eine Überbauung von Boden erfolgt nur im Bereich der geplanten Wechselrichterhäuser. Geländemodellierungen finden nicht statt. Der zuvor als Ackerland genutzte Boden kann sich (mindestens) innerhalb der Standzeit der Module, d.h. über 25 – 30 Jahre, lang regenerieren. Der Boden steht nach der Solarnutzung der landwirtschaftlichen Nutzung grundsätzlich wieder zur Verfügung. Durch die Aufgabe der intensiven Nutzung im Planungsgebiet und die damit verbundene Einstellung der Düngung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfährt die Fläche eine verminderte Bodenbelastung und eine Förderung der Bodenfruchtbarkeit, die maßgeblichen Bodenfunktionen (Pufferung, Speicherung, Umwandlungen) werden entlasten. Die Auswirkungen werden als gering eingestuft. 2.4 Schutzgut Wasser Die Umwandlung von intensiv genutztem Ackerland in extensives Grünland und der Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verringert die Grundwasserbelastung. Eine Versiegelung von Flächen findet nur in geringem Umfang statt. Anfallendes Oberflächenwasser verbleibt in der Fläche zur Versickerung und wird nicht abgeleitet. Brauchwasser wird nicht benötigt, Schmutzwasser wird nicht entstehen. Es ist somit mit positiven Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu rechnen. 2.5 Schutzgut Klima Durch die Bau- und Transporttätigkeit ist während der Bauzeit kurzfristig Staubentwicklung zu erwarten. Nach Errichtung der Anlage sind die Auswirkungen auf das Lokalklima zu vernachlässigen. Die Neupflanzungen tragen zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Maßgebliche Luftaustauschbahnen sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Die leicht verringerte Kaltluftproduktion einer mit Solarmodulen bestandenen Fläche im Vergleich zu einer landwirtschaftlichen Fläche zieht insgesamt nur Veränderungen in sehr geringem Maße nach sich.
9. Änderung des Flächennutzungsplans durch „SO Solarpark Kiefenholz“ 9 Gemeinde Wörth a.d. Donau, Gemarkung Kiefenholz, Landkreis Regensburg 2.6 Schutzgut Landschaftsbild Die geplante Photovoltaikanlage wird dem Landschaftsbild ein weiteres anthropogenes, in diesem Fall technisches Element hinzufügen. Die vorgesehene randliche Eingrünung und die vorhandenen Gehölzstrukturen binden die Solaranlage in die Landschaft ein und fügen der ausgeräumten Landschaft naturnahe Strukturen hinzu. Aufgrund der Vorbelastung des Landschaftsbildes durch die Bundesautobahn A 3 und der Eingrünungsmaßnahmen werden die Auswirkungen auf das Landschaftsbild insgesamt als gering eingestuft 2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Da lediglich Ramm- bzw. Schraubfundamente verwendet werden, werden voraussichtlich keine Bodendenkmale freigesetzt. Gegenstände, die bei Erdarbeiten doch zu Tage treten sollten, wie z. B. Knochen-. Metall-, Keramik- oder Versteinerungsfunde, hat der Bauherr bzw. die bauausführenden Firmen dem Landesamt für Denkmalpflege oder dem Landratsamt zu melden. Aufgrund der Nähe zu weiteren Bodendenkmälern und der hierdurch begründeten Vermutung der Denkmaleigenschaft kann eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nötig werden (Abklärung zum Entwurf). Durch die Aufstellung der geplanten Anlage gehen wertvolle Ackerstandorte im Zeitraum des Betriebes verloren. Angrenzende Wegeverbindungen werden aufgrund des Pflanzabstandes von 3 m nicht beeinträchtigt. Die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter sind als gering einzustufen. 2.8 Wechselwirkungen Wechselbeziehungen zwischen Schutzgütern, die für die Eingriffsermittlung und Kompensation zusätzlich relevant wären und die über die zu den einzelnen Schutzgütern beschriebenen Merkmale, Funktionen und Bewertungen hinausgehen, bestehen nicht.
9. Änderung des Flächennutzungsplans durch „SO Solarpark Kiefenholz“ 10 Gemeinde Wörth a.d. Donau, Gemarkung Kiefenholz, Landkreis Regensburg 3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Ohne die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes würde auf der Fläche vermutlich in den nächsten Jahren weiterhin landwirtschaftliche Nutzung betrieben werden. Die negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Grundwasser, Tiere und Pflanzen) wären in diesem Fall etwas höher einzustufen. 4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Die Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung können dem Umweltbericht zum Bebauungsplan entnommen werden. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes erfolgt eine überschlägige Ermittlung des Ausgleichsbedarfs. Zur Ermittlung des Ausgleichs wird die Arbeitshilfe zur Anwendung der Eingriffsregelung auf Ebene des Flächennutzungs- und Landschaftsplans herangezogen. Geplante Nutzung: Sondergebiet für Anlagen zur Nutzung der Solarenenergie Flurnummer(n). 191 Gemarkung: Kiefenholz Größe: 6.877 qm Grundflächenzahl (GRZ): 0,23 < 0,35 (Typ B= niedriger Versiegelungsgrad) Bestand und Empfindlichkeitsstufe des Naturhaushaltes: Kategorie 1 = Ackerfläche Ausgleichsfaktor: 0,2 gem. Hinweis Ob. Baubehörde Ermittelter Ausgleichsbedarf: 1.232 qm Vermeidungs- und Minimierungs- Maßnahmen: Eingrünung der Anlage Empfehlung für den Ausgleich: Externe Ausgleichsfläche Nachdem für Freiflächen-Photovoltaikanlagen das Schreiben der Obersten Baubehörde zugrunde zu legen ist, erübrigt sie die Einstufung des Bestandes hinsichtlich der Sachgüter.
9. Änderung des Flächennutzungsplans durch „SO Solarpark Kiefenholz“ 11 Gemeinde Wörth a.d. Donau, Gemarkung Kiefenholz, Landkreis Regensburg 5. Alternative Planungsmöglichkeiten Alternative Standorte im Gemeindegebiet wurden nicht untersucht. Aufgrund des neuen Schreibens der Obersten Baubehörde vom 14.01.2011 ist eine Negativ-Standortanalyse für eisenbahnnahe Flächen (Korridor von 110 m) entbehrlich. 6. Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal argumentativ. Als Datengrundlage wurden der Flächennutzungsplan, der Regionalplan Donau-Wald, das Arten- und Biotopschutzprogramm, das Bodeninformationssystem Bayern und eigene Bestandsaufnahmen vor Ort zugrunde gelegt. 7. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Ein besonderes Monitoring ist im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung nicht möglich. D) Allgemein verständliche Zusammenfassung Die für die Nutzung der Sonnenenergie durch Solarzellen vorgesehene Fläche wird momentan intensiv landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt und besitzt daher keine ausgeprägte Funktion als Lebensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt. Durch die festgesetzte Entwicklung von extensivem Grünland sowie durch die geplanten Gehölzpflanzungen wird im Vergleich zur derzeitigen Nutzung der Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt verbessert. Insgesamt verbreitert sich das Spektrum der Arten, die das Areal nutzen können. Zudem reduziert die verringerte Nutzungsintensität aufgrund der unterbleibenden Düngung und der unterbleibenden Verwendung von Pflanzenschutzmitteln die Auswaschung von Schadstoffen in das Grundwasser. Zudem wird eine Regeneration des Bodens ermöglicht. Oberflächengewässer sind auf der Fläche nicht vorhanden und durch die Maßnahme nicht betroffen. Der Geltungsbereich liegt nicht im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Donau; allerdings ist bei Extrem-Hochwasser (deutlich seltener und dann höher als das üblicherweise berücksichtigte, sog. „Jahrhunderthochwasser“) eine Überflutung der Fläche in einer Höhe von 1-2 m möglich. Die Auswirkungen auf das Klima sind zu vernachlässigen. Aufgrund der Ausrichtung der Module (nach Süden bzw. parallel zur Autobahn) und der Lage südlich der Autobahn ist von keinen Blendwirkungen für den Menschen auszugehen. Lärmbelästigungen entstehen durch den Betrieb der Anlage nicht. Durch die Planung geht für die Bevölkerung kein Naherholungsraum verloren, da sich das Gebiet wegen dem bereits beeinträchtigtem Landschaftsbild und der Lärmbelastung durch die Autobahn ohnehin nicht für die naturnahe Naherholung eignet. Aufgrund der Eingrünung der Anlage ist diese nach Entwicklung der Gehölze vom Internationalen Donau-Radweg nicht mehr
9. Änderung des Flächennutzungsplans durch „SO Solarpark Kiefenholz“ 12 Gemeinde Wörth a.d. Donau, Gemarkung Kiefenholz, Landkreis Regensburg einsichtig; mithin ergeben sich keine nachhaltigen und erheblichen Beeinträchtigungen für den Rad-Tourismus. Anstehender Boden wird nicht gestört, Versiegelungen finden nur in geringem Umfang statt. Aufgrund der ebenen Ausprägung und der Lage der Anlage ergeben sich keine Fernwirkungen auf das Landschaftsbild. Mit den festgesetzten Bepflanzungen wird die Anlage in die Landschaft eingebunden. Bezogen auf die örtlichen Blickbeziehungen ergeben sich damit keine erheblichen negativen Veränderungen für das Landschaftsbild. Vorkommen von Kultur- und Sachgütern sind nicht bekannt; in etwas weiterer Entfernung (> 350 m) wurden einige Bodendenkmäler dokumentiert. Durch die Aufstellung der Anlage geht für die Standzeit der Anlage die Nutzbarkeit des Ackerbodens zugunsten der Nutzung zur Gewinnung von elektrischer Energie verloren. Die grünordnerischen Maßnahmen sind im Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan festgesetzt. Trotz Vermeidungsmaßnahmen erfolgt ein Eingriff in Natur und Land statt. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden ermittelt, die erforderliche Ausgleichsfläche im Umfang von 3040 m² wird im Bebauungsplan festgesetzt. Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse der Umweltauswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter zusammen. Schutzgut Auswirkungen Mensch gering Tiere und Pflanzen gering Boden gering Wasser positiv Klima und Luft gering Landschaft gering Kultur- und Sachgüter gering Planung: Samberger Stallinger Architekten Partnerschaft mbB Silberacker 44a 94469 Deggendorf Tel: 0991-8242 Fax: 0991-32311 E-Mail: info@s2-ap.de Deggendorf, 27.06.2019 ......................................... ..........................................
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