Nutzungsbedingugen der Testumgebung von Dynamic Services for Infrastructure with VMWare vCloud Data Center Services - T-Systems International GmbH ...

 
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Nutzungsbedingugen der Testumgebung von Dynamic Services for Infrastructure with VMWare vCloud Data Center Services - T-Systems International GmbH ...
Nutzungsbedingugen der Testumgebung von
Dynamic Services for Infrastructure with VMWare
vCloud Data Center Services

T-Systems International GmbH
Hahnstraße 43
60528 Frankfurt an Main
Nutzungsbedingugen der Testumgebung von Dynamic Services for Infrastructure with VMWare vCloud Data Center Services - T-Systems International GmbH ...
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................... 2

1         Summary ................................................................................................................ 3
1.1       Ausgangssituation ................................................................................................... 3
1.2       Zielsetzung der Testphase ...................................................................................... 3
1.3       Erfolgskriterien......................................................................................................... 3
1.4       Dauer der Testphase und Überführung in den Regelbetrieb .................................... 3
1.5       Kurzbeschreibung.................................................................................................... 4

2         Angebotsbeschreibung ......................................................................................... 5

3         Beschreibung der Leistungen und Services ....................................................... 6
3.1       Ressourcen ............................................................................................................. 7
3.2       Service Level ........................................................................................................... 7
3.3       Vorleistungen .......................................................................................................... 8

4         Allgemeine Konditionen ........................................................................................ 9
4.1       Vertragsbestandteile ................................................................................................ 9
4.2       Vertragslaufzeit........................................................................................................ 9
4.3       Vergütung ................................................................................................................ 9
4.4       Gewährleistung........................................................................................................ 9
4.5       Haftungsbeschränkung ............................................................................................ 9
4.6       Geheimhaltung ...................................................................................................... 10
4.7       Datenschutz .......................................................................................................... 10
4.8       Die Allgemeine Regelungen .................................................................................. 11

5         Pflichten und Obliegenheiten von Kunde .......................................................... 12

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1         Summary

1.1       Ausgangssituation

Mit Dynamic Services for Infrastructure with VMWare vCloud Data Center Services (DSI
vCloud Datacenter Services) hat T-Systems seine existierenden Cloud-Lösungen um eine
hybride IaaS-Cloud-Lösung erweitert.
Für die Evaluierung von Einsatzmöglichkeiten können Kunden DSI vCloud Datacenter
Services auf einer speziellen Testumgebung für einen begrenzten Zeitraum nutzen.
Während des Testzeitraums erhalten Kunden den Zugang auf das System. Der Kunde
kann die von ihm benötigten virtuellen Systeme als Deployments selbst provisionieren,
starten und stoppen. Benötigte Images und Backups können erstellt werden. T-Systems
stellt hierfür die darunterliegenden physikalischen Systeme für Netzwerk inkl. Firewall,
Server und Storage zur Verfügung.
Die Teststellung wird dem Kunden über Internet parallel zu dem bei ihm laufenden Betrieb
seines Rechenzentrums zur Verfügung gestellt.

1.2       Zielsetzung der Testphase

Während der Testphase erhält der Kunde vollständigen Zugriff auf alle Funktionen des
Systems und kann gemäß seiner Vorstellungen alle typischen Anwenderszenarien aus
seinem Geschäftsbereich nachstellen.
Neben sämtlichen Features wird die Sicherheit, Stabilität und Performance des Systems
erkennbar sein, ebenso wie die Benutzerfreundlichkeit der Umgebungen.
T-Systems freut sich über Feedback im Rahmen der Testphase, um das DSI Angebot so
kundenfreundlich wie möglich zu gestalten (siehe dazu auch Kapitel 5).

1.3       Erfolgskriterien

Im Vorfeld des Tests werden T-Systems und der Kunde gemeinsam die Erfolgskriterien für
den vorgesehenen Tests definieren.

1.4       Dauer der Testphase und Überführung in den Regelbetrieb

Die Dauer der Testphase ist im Abschnitt 4.2 definiert.
Aus der Teilnahme an dieser Testphase ergibt sich für den Kunden keine Verpflichtung
zum Abschluss eines späteren Regelbetriebsvertrages.
Wünscht der Kunde einen Übergang in den Regelbetrieb, so ist dies in einem separaten
Vertrag zu vereinbaren.
Für den Fall, dass der Kunde einen Regelbetriebsvertrag mit T-Systems abschließen sollte,
kann das zur Verfügung gestellt Test-VDC nicht in den Regelbetrieb übernommen werden.
T-Systems wird dem Kunden in diesem Fall ein neues VDC auf der Produktionsplattform
entsprechend seiner Bestellung zur Verfügung stellen. Der Zugriff auf das Test-VDC wird
gelöscht.

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1.5       Kurzbeschreibung

T-Systems stellt dem Kunden während der definierten Testphase den Zugriff auf eine IaaS
Cloud Umgebung zur Verfügung.
Während der Testphase kann der Kunde gemäß Absatz 4.5 die IaaS-Funktionalitäten in
einer hybriden Cloudumgebung testen.
Die Plattform basiert auf der marktführenden Virtualisierungslösung von VMWare (aktuell
auf Basis des VMWare 5.5 SW-Stacks) und ist entsprechend der geltenden Richtlinien für
VMware vCloud Data Center Partner aufgesetzt.

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2         Angebotsbeschreibung
Dem Kunden wird eine web-basierte Benutzeroberfläche, das DSI vCloud Self-Service-
Portal, zur Verfügung gestellt. Über das Self-Service-Portal kann der Kunde den
kompletten Lebenszyklus seiner virtuellen Server innerhalb seines virtual Datacenters
(VDC) administrieren und auch komplexe Vorgänge, wie z.B. die Regeldefinition einfach
steuern.

Eine detailliertere Beschreibung des vCloud Directors steht auf den Seiten von VMware
zum Download zur Verfügung.

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3         Beschreibung der Leistungen und Services
In der Testumgebung stehen folgende Funktionen zur Verfügung:

Funktion                       T-Systems DSI-Test

Unterstützung von verteilten   Ja,
Clouds (Hybrid Clouds)         mit der Einschränkung, dass der Zugriff über IPVPN
                               und/oder MPLS während der Testphase nicht unterstützt
                               wird (separate Anbindung).
                               Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, sich über die
                               vShield Edge innerhalb seines Test-VDCs einen
                               softwarebasierten VPN einzurichten.
                               Portal und API sind via https ins Internet exponiert und
                               stehen für Testzwecke zur Verfügung

Unterstützte                   VMware Virtualisierungs Lösung (aktuell Version 5.5)
Virtualisierungslösung

Abrechnungselemente            Basierend auf dem VMWare Committed Model für
                               vCloud Data Center Services

                               Performance Unit (PU/m)
                               RAM (GB/m)
                               Performance Unit BURST (PU/m)
                               RAM BURST (GB/m)
                               Online Storage (GB/m)
                               Shared Internet Access (IP/m)

                               Burst-Kapazitäten werden verbrauchsabhängig
                               verrechnet. Alle anderen Kapazitäten werden monatlich
                               wie geordert verrechnet.
                               Während der Testphase werden keine
                               Abrechnungsreports zur Verfügung gestellt.

Billing                        nein

Dynamische Skalierung von      ja
Deployments

GUI zur Konfiguration der      ja
Cloud Administration

Anpassbarkeit und              individuell
Erweiterbarkeit über API

Unterstützung von Remote       ja
Desktop via ThinClient

Migration von Deployments      ja

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SLAs                               Während der Testphase werden keine SLAs garantiert

Regelbasierte Automatisierung ja

Management von Benutzern,          ja
Rollen und Kontingenten.

Vordefinierte vApp-Kataloge        ja

3.1       Ressourcen

                                    Maximale gleichzeitige Ressourcen
Performance Unit                    7 PUs*
Performance Unit BURST              Bis zu 3 PUs*
RAM                                 19 GB
RAM BURST                           Bis zu 7 GB
Anzahl möglicher VMs                10
Online Storage:                     200 GB
Public Internet Access**            1 öffentliche IP-Adresse
* 1PU = 10.000 TpmC
** Aus Sicherheitsgründen ist ausgehender SMTP Traffic über die Ports 25, 465 und 587 an der
zentralen Firewall geblockt. Da darüber hinaus keine weiteren Limitierungen an der zentralen
Firewall konfiguriert sind, ist es eminent wichtig, dass der Kunde auf seiner vShield Edge die
richtigen Firewalleinstellungen setzt und verwaltet. Fehlkonfigurationen können dazu führen, dass
Kunden-VMs ungeschützt aus dem Internet erreichbar sind. Die Verantwortung für die Pflege der
Firewallregeln liegt beim Kunden.

Individuell typische Konstellationen oder Mehrmengen sind auf Anfrage möglich.

3.2       Service Level

Serviceklasse              -
relevantes Modul           -
Betriebszeit               -
Servicezeit                -
Verfügbarkeit              -
Wartungsfenster
innerhalb der
Servicezeit
Wiederherstellzeit         -

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Für die Dauer der Teststellung werden keine Service Level vereinbart.

3.3       Vorleistungen

Der Auftragnehmer behält sich vor, dem Kunden vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages
erbrachte und nachgewiesene Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern diese vom
Kunden angewiesen bzw. beauftragt worden sind.

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4         Allgemeine Konditionen

4.1       Vertragsbestandteile

Für die Leistungen gelten die folgenden Vertragsbestandteile in der angegebenen
Reihenfolge:
    (1) Dieser Vertrag über die Nutzung der DSI vCloud Testumgebung
    (2) AGB Werk- und Dienstleistungen der T Systems

4.2       Vertragslaufzeit

Die Teststellung erfolgt für die Dauer von vier Wochen. Der genaue Zeitraum wird in
Absprache mit dem Kunden festgelegt. Nach diesem Zeitraum endet der Vertrag. Nach
Beendigung des Testzeitraums werden die Kundendaten vom System gelöscht.

4.3       Vergütung

Die Teststellung erfolgt unentgeltlich.

4.4       Gewährleistung

    (1) Die T-Systems haftet im Falle von Sach- und Rechtsmängeln nur bei arglistigem
        Verschweigen.
    (2) Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen unter Haftung Ziffer
        4.5.

4.5       Haftungsbeschränkung

    (1) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten
        Eigenschaft haftet T-Systems für alle darauf zurückzuführenden Schäden
        unbeschränkt.
    (2) Bei Fahrlässigkeit haftet T-Systems im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers
        und der Gesundheit unbeschränkt.
    (3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wobei die Haftung aus dem
        Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt

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4.6       Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie –
einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen - anlässlich der Vertragsanbahnung oder der
Vertragserfüllung erlangen bzw. erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Die
Vertragspartner verpflichten sich, insbesondere alle ihnen überlassenen Daten geheim zu
halten, Dritten nicht zugänglich zu machen und sie ausschließlich im Rahmen der
vorstehend beschriebenen Zusammenarbeit zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht
bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

4.7       Datenschutz

Die Leistung der T-Systems beschränkt sich gemäß Leistungsbeschreibung auf die
Bereitstellung der physikalischen Systeme und hat auf die, in den Systemen verarbeiteten
Daten keinen Einfluss. Insbesondere ist eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung
personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden (Datenverarbeitung im Auftrag gem. §
11 BDSG) nicht Vertragsgegenstand.
(1)     Die folgenden Bestimmungen zum Datenschutz gelten nur insoweit wie eine
        Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten stattfindet. Sie
        gelten entsprechend für (Fern-) Prüfung und Wartung.
        a)      Die Vertragsparteien gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen
                Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Verpflichtung der
                Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG und das
                Fernmeldegeheimnis nach § 88 TKG sowie die Einhaltung der technischen
                und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 BDSG und der Anlage zu § 9
                BDSG.
        b)      Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß § 11
                BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) ist von den Vertragsparteien eine
                Vereinbarung nach Vorgabe der jeweils aktuell geltenden
                "Mustervereinbarung der Deutschen Telekom für die
                Auftragsdatenverarbeitung" als Anlage zu diesem Vertrag abzuschließen.
                Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Erhebung, Verarbeitung oder
                Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertragsgegenstandes
                durch T-Systems für Kunde in dessen Auftrag und nach dessen Weisung.
                Die Vereinbarung gilt entsprechend für (Fern-) Prüfung und Wartung
                automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen, wenn dabei
                ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
(2)     T-Systems wird Subunternehmer für den Fall, dass eine Erhebung oder
        Verarbeitung personenbezogener Daten stattfindet, im gleichen Umfang auf die
        Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zum Datenschutz
        verpflichten, die T-Systems gegenüber dem Kunden eingegangen ist.
(3)     T-Systems gewährleistet eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung sowie die
        Einhaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Datensicherheit
        gemäß der bei T-Systems eingesetzten Standards und Technologien, insbesondere
        zur Sicherstellung der Vertraulichkeit und Integrität der verwendeten Daten. Auf
        Wunsch des Kunden wird T-Systems den Kunde über die Maßnahmen näher
        informieren. Absatz 1b bleibt hiervon unberührt.

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4.8       Die Allgemeine Regelungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
Änderungen oder Ergänzungen zu dieser Schriftformklausel.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

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5         Pflichten und Obliegenheiten von Kunde
(1)   Der Kunde erklärt sich bereit, bei der Auswertung der Teststellung durch Teilnahme
      an mit ihm zeitlich abzustimmenden Workshops mitzuwirken.
(2)   Der Kunde erklärt sich bereit, T-Systems Statements bezüglich seiner Zufriedenheit
      mit dem Test und sein Logo für die interne und externe Kommunikation zur Verfügung
      zu stellen.
(3)   Der Kunde stellt eine ordnungsgemäße Lizenzierung der von ihm auf den
      virtualisierten Servern genutzten Software sicher.
(4)   Der Kunde wird die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in seinem
      Verantwortungsbereich beachten

(5)   Kunde ist insbesondere verpflichtet,
      a)   die ihm von der T-Systems zugeordneten Nutzungs- und
           Zugangsberechtigungen, sowie Identifikations- und Authentifikations-
           Sicherungen zu der IT-Infrastruktur vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und
           diese nicht an Dritte weiterzugeben, soweit die T-Systems nicht vorher
           zugestimmt hat.

      b)   keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz zu speichern und
           in das Internet einzustellen, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung
           gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte
           oder Persönlichkeitsrechte verstößt.

      c)   die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mitwirkungspflichten und
           Obliegenheiten einzuhalten.

(6)     Die Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere
      a) dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und
         sonstige Leistungen übersandt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte
         Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht
         gesetzeskonforme Einwählprogramme.

      b)   darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel
           erfolgen (§ 238 StGB).

      c)   ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner
           Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von
           Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die T-Systems, andere Anbieter
           oder sonstige Dritte entstehen.

      d)   sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens-
           und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und
           Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.

(7)     Sofern die Deployments als Webserver genutzt werden, obliegen dem Kunden
      insbesondere folgende Pflichten:
      a) Inhalte, welche Leistungen oder Waren zum Gegenstand haben, für die nach den
         allgemeinen Gesetzen eine besondere Gewerbeerlaubnis notwendig ist, dürfen
         nur dann eingestellt oder verbreitet werden, wenn der Kunde im Besitz einer dafür
         gültigen Erlaubnis ist.

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b)   Die für Teledienste oder Mediendienste geltenden gesetzlichen Vorschriften,
           insbesondere die dort geregelten Informationspflichten, sind zu beachten.

      c)   Es dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt
           oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen
           hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§
           130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder
           Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des §
           184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich
           schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen
           der T-Systems schädigen können. Die Bestimmungen des
           Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

      d)   Der Kunde ist für alle von ihm über seine Zugangskennung oder von Dritten
           produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich, insbesondere für
           deren Rechtmäßigkeit. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser
           Inhalte durch T-Systems findet nicht statt.

      e)   Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über
           die Einzelheiten dieses Vertrages zu unterrichten.

      f)   Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger
           Dritter, die Pflichtverletzungen in der vom Kunden beherrschbaren Sphäre
           begehen, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er die Pflichtverletzungen
           nicht zu vertreten hat.
(8)   Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Deployments personenbezogene
      Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand
      eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen.
(9)   Persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte
      weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt
      aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme sowie
      sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der
      Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis
      erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf PC, USB-Stick und
      CD-Rom dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.
(10) Der Kunde hat seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form
     zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
     Ist der Kunde Unternehmer, so hat er mindestens eine tägliche Datensicherung
     vorzunehmen.
(11) Verletzt der Kunde ihm obliegende Pflichten erheblich oder nachhaltig, und macht er
     dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich rückgängig, so
     ist T-Systems berechtigt, den Online-Zugriff zur IT-Infrastruktur für den Kunden zu
     sperren. Liegen die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung des
     Vertragsverhältnisses vor, ist T-Systems berechtigt, auch ohne vorherige Abmahnung
     zu sperren.
(12) Die T-Systems und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter
     freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung eines Deployments und der
     hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung
     erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen
     oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der
     Deployments verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein
     solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der
     T-Systems.

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