Corona Update - Schweden - Webinar-Serie "Navigator" - 22. April 2020 - DIHK
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Webinar-Serie „Navigator“ – 22. April 2020 Corona Update - Schweden AHK Schweden Deutsch-Schwedische Handelskammer, Stockholm Ninni Löwgren Tischer, Leiterin Bereich Market Entry & Business Development Dr. Kerstin Kamp-Wigforss, Leiterin Bereich Recht Foto: Imagebank Sweden
Die Referentin – Ninni Löwgren Tischer • Master of International Business • Doppelte Staatsbürgerschaft SE/DE • Arbeitet seit 20 Jahren im Bereich Wirtschafts- und Investitionsförderung in Schweden • Leitet seit 2007 die Abteilung Market Entry & Business Development • Beratung u.a. von deutschsprachigen Unternehmen und ihren jeweiligen Tochtergesellschaften in Schweden bei Etablierung und Geschäftsentwicklung • „Der schwedisch-deutsche Businessführer“ im FAZ-Verlag
Übersicht • Aktuelle Situation in Schweden • Staatliche Maßnahmen in der Krise • Auswirkungen auf die Wirtschaft • Das neue Gesetz über die Kurzarbeit • Arbeitsrechtliche Alternativen • Aktuelle Änderungen bei der Lohnfortzahlung • Reduzierte Arbeitgeberabgaben • Entlastungen im Steuerbereich
Aktuelle Zahlen zur Coronakrise ca. 10,23 Millionen Einwohner, davon ca. 1 Million in Stockholm Schweden Stockholm Erkrankte 15.322 6.189 IVA 1.158 486 Todesfälle 1.765 1.022 Tests 94.500 Berechneter Peak: 15. April 2020 Quelle: Folkhälsomyndigheten
Staatliche Maßnahmen in der Krise • Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern (seit 29. März) • Empfehlung zum Online-Unterricht für Universitäten, Hochschulen und Oberstufe an Gymnasien. Grundschulen (bis 9. Klasse!) sowie Kindergärten und KiTas sind grundsätzlich geöffnet • Restaurants, Bars und Cafés geöffnet, jedoch dürfen Gäste nur an Tischen, nicht an der Bar bedient werden
Staatliche Maßnahmen in der Krise • Von allen nicht notwendigen Reisen in sämtliche Länder wird bis zum 15. Juni 2020 abgeraten • Einreiseverbot aus dem Ausland nach Schweden (seit 19. März bis 15. Mai). Ausnahme: schwed. Staatsbürger und Bürger eines EU-/EES-Landes sowie der Schweiz und Personen, die in Schweden leben. (Ausnahme auch für z.B. Diplomaten, Personen, die internationalen Schutz benötigen, und Personen, die in Schweden wichtige Funktionen erfüllen, wie Gesundheitspersonal und Personen, die Waren nach Schweden transportieren.)
Staatliche Maßnahmen in der Krise Gelockerte Regelungen für Fahr- und Ruhezeiten (seit 16. März) bei der schwedischen Transportbehörde Transportstyrelsen. Die Ausnahmen gelten für 30 Tage und beinhalten: • Innerhalb von 24 Stunden muss die Ruhezeit mindestens 9 aufeinanderfolgende Stunden betragen. • In jeder Kalenderwoche muss eine ununterbrochene Pause von mindestens 24 Stunden genommen werden. • Die Fahrzeiten pro Tag, pro Woche und pro 14 Tage können erhöht werden, solange die oben genannten Anforderungen erfüllt sind.
Maßnahmenpaket im Überblick Betriebsgrößenunabhängig (auch für Selbstständige) Das Paket beinhaltet unter anderem: • Kurzarbeit • Übernahme des Krankengeldes durch den Staat • Liquiditätsstärkung durch aufgeschobene Steuerzahlungen • Erweiterter Kreditgarantierahmen für Exportunternehmen und Seefahrt von 200 Milliarden SEK • verbesserte Möglichkeiten der Kreditaufnahme für Exportunternehmen jeglicher Größe und deren Subunternehmer • Absicherung für Kredite von Logistikunternehmen • Kapitalzuschuss von 3 Milliarden SEK für kleine und mittlere Unternehmen
Auswirkungen auf die Wirtschaft • Kein ökonomischer Sonderweg • Betroffenheit nach Betriebsgrößen und Branchen • AHK-Mitgliedsumfrage zeigt eine angespannte Geschäftslage mit zum Teil deutlichen Umsatzeinbußen • Digitale Vorreiterrolle, Infrastruktur und kulturelles Mindset unterstützt „Social Distancing“ und positive Perspektive • Kurzarbeit und 100.000 Arbeitsstellen abgebaut • Produktion in der Industrie aktuell wieder aufgenommen (Scania, Volvo) • Lieferketten stehen weitestgehend
Ein vorsichtiger Blick nach vorne Kombination von Angebots- und Nachfrageschock Hohe Arbeitslosigkeit (ca. 9-10%) Rezession 2020/2021 BIP 2020: -4% BIP 2021: 3,5% Vorsichtig positive Perspektive der Wirtschaft Deutschland als wichtigster Handelspartner und Nachbar gewinnt weiter an ökonomischer und politischer Bedeutung Quelle: Regeringskansliet, Finansdepartementet
Die Referentin - Dr. Kerstin Kamp-Wigforss • Rechtsanwältin (D), Master of Law (London) • Arbeitet seit 17 Jahren als Juristin in Schweden • Langjährige Erfahrung aus internationalen Wirtschaftskanzleien in D & S sowie Arbeitgeberverband in S • Beratung von deutschsprachigen Unternehmen und ihren jeweiligen Tochtergesellschaften in Schweden u.a. bei arbeitsrechtlichen Fragen
Das neue Gesetz über die Kurzarbeit • Gesetz über die Kurzarbeit von 2013 = Bereitschaftsgesetz • Mit Beschluss des Reichstages vom 2. April 2020 geändert und aktiviert • In Kraft seit 7. April 2020 • Sonderbestimmungen gelten bis 31. Dezember 2020
Das Gesetz über die Kurzarbeit, Forts. Anspruchsberechtigte/Voraussetzungen: • Im Prinzip alle Unternehmen mit Arbeitnehmern in Schweden (nicht öffentliche Akteure) • Vorübergehende und schwere wirtschaftliche Schwierigkeiten • Keine insolventen Unternehmen o.Ä. • Kein Berufs-/Gewerbeverbot • Keine Schulden bei Steuern oder Sozialversicherungsabgaben • Andere Maßnahmen zur Personalkostensenkung durchgeführt • Ausländische Unternehmen?
Das Gesetz über die Kurzarbeit, Forts. Für welche Arbeitnehmer? • Keine Neueinstellungen, sondern für Arbeitnehmer, die mindestens drei Monate vor Beschluss des Amtes Gehalt erhalten haben. • Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber während der Unterstützung Arbeitgeber-/Sozialabgaben zahlt. • Auch in Kündigungsfrist befindliche Arbeitnehmer oder solche, die gekündigt werden sollen.
Das Gesetz über die Kurzarbeit, Forts. Möglichkeiten • Reduktion Arbeitszeit mit 20, 40 oder 60 % • Gehaltssenkung 4, 6 oder 7,5 % • Kostenersparnis Arbeitgeber 19, 36 oder 53 % • Aber gedeckelt bei Monatsgehältern bis 44.000 SEK brutto • Regierungsvorschlag: 1. Mai bis 31. Juli 2020 zusätzlich • Reduktion Arbeitszeit mit 80 %, • Gehaltssenkung 12 %, • Kostenersparnis Arbeitgeber 72 %.
Das Gesetz über die Kurzarbeit, Forts. Verfahrensweise bei Tarifvertragsbindung: • Zentraler oder lokaler Tarifvertrag als Grundlage • Lokaler Tarifvertrag zur Kurzarbeit mit Gewerkschaft(en) zu verhandeln • Verschiedene Arbeitszeitsenkungen für versch. Bereiche möglich • Alle Arbeitnehmer erfasst (keine Freiwilligkeit)
Das Gesetz über die Kurzarbeit, Forts. Verfahrensweise ohne Tarifvertragsbindung • Mindestens 70 % der Arbeitnehmer im Betrieb müssen zustimmen und an Kurzarbeit teilnehmen • Einzelne Vereinbarungen mit jedem Arbeitnehmer (rückwirkend möglich) • Alle in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer gleiche Arbeitszeitreduzierung und gleiche Gehaltssenkung
Das Gesetz über die Kurzarbeit, Forts. Anträge • Schwedisches Amt für Wirtschaftliches und Regionales Wachstum (Tillväxtverket) • Antragstellung seit 7. April 2020 möglich • Online auf www.tillvaxtverket.se • Beantragbar retroaktiv zum 16. März 2020 möglich • Sechs Monate mit Option auf drei Monate Verlängerung Achtung: schwedisches Bankkonto erforderlich!
Arbeitsrechtliche Alternativen • Urlaub • Elternzeit • Abbau von Zeit-/Flexkonto zur Arbeitszeitreduktion • Einvernehmliche Minderung der Arbeitszeit & des Gehalts • Versetzung zu geänderten Bedingungen/Änderungskündigungen • Betriebsbedingte Kündigungen
Gesetzesänderungen Lohnfortzahlung Wegfall Karenztag • Staat bezahlt Krankengeld am ersten Tag der Krankheit • Gilt 11. März 2020 bis 31. Mai 2020
Gesetzesänderungen Lohnfortzahlung, Forts. AU-Bescheinigung • Nicht notwendig für die ersten 21 Tage der Krankheit • Gilt 13. März 2020 bis 31. Mai 2020 Übernahme Lohnfortzahlung durch den Staat • Alle Tage der Krankheit • Gilt 1. April 2020 bis 31. Mai 2020
Vorschlag bei Schulschließungen • Vorschlag: Recht auf Pflege des kranken Kindes (sog. VAB = vård av sjukt barn) auch bei Schließungen von Schulen, Kitas, Freizeitheimen etc. wegen Corona • Kind muss nicht krank oder ansteckend sein • 90 % der normalen VAB-Zahlung • Kein Arztattest, aber Nachweis des Bedarfs • Soll 25. April 2020 in Kraft treten
Reduzierte Arbeitgeberabgaben • Für alle Unternehmen und Organisationsformen, die als Arbeitgeber registriert sind. • Herabsetzung Arbeitgeber-/Sozialabgaben auf 10,21 % pro Monat. • Für alle Unternehmen, aber nur für max. 30 Arbeitnehmer. • Gedeckelt bei 25.000 SEK Gehalt pro Arbeitnehmer. • Gilt 1. März bis 30. Juni 2020.
Stundungen im Steuerbereich • Höchstens 3 Monate im Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2020 • Gilt für: • Vorläufige Körperschaftssteuer • Lohnsteuer • Arbeitgeber-/Sozialversicherungsabgaben • Mehrwertsteuer • Zinsen 1,25 % p.a., aber abgerechnet pro Tag. • Gesetzesvorschlag ab 1. Juni 2020 (Geltung seit 20. März 2020): nach 6 Monaten zusätzliche Abgabe von 0,2 % pro Monat auf die Gesamtsumme (Kosten nicht steuerlich absetzbar). • Einzahlung der Steuern spätestens ein Jahr nach dem normalen Fälligkeitsdatum.
Fragen? Wir sind für Sie da! Marktfragen business@handelskammer.se +46 8 665 18 10 Rechtsfragen recht@handelskammer.se +46 8 665 18 60 Steuerfragen tax@handelskammer.se +46 8 665 18 30
Deutsch-Schwedische Handelskammer • Seit 1951 zentrale Anlaufstelle in allen Fragen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen • Teil des deutschen AHK-Netzwerkes und „Team Sweden Germany“ • Ca. 65 MitarbeiterInnen • Hauptsitz in Stockholm, Büros in Malmö und Göteborg • Ca. 1.150 Mitgliedsfirmen • Sämtliche Branchensegmente und Unternehmensgrößen
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