Corona Update - Schweden - Webinar-Serie "Navigator" - 22. April 2020 - DIHK

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Corona Update - Schweden - Webinar-Serie "Navigator" - 22. April 2020 - DIHK
Webinar-Serie „Navigator“ – 22. April 2020

Corona Update - Schweden

AHK Schweden
Deutsch-Schwedische Handelskammer, Stockholm
Ninni Löwgren Tischer, Leiterin Bereich Market Entry & Business Development
Dr. Kerstin Kamp-Wigforss, Leiterin Bereich Recht
                                                                   Foto: Imagebank Sweden
Corona Update - Schweden - Webinar-Serie "Navigator" - 22. April 2020 - DIHK
Die Referentin – Ninni Löwgren Tischer
• Master of International Business
• Doppelte Staatsbürgerschaft SE/DE
• Arbeitet seit 20 Jahren im Bereich
  Wirtschafts- und Investitionsförderung in
  Schweden
• Leitet seit 2007 die Abteilung
  Market Entry & Business Development
• Beratung u.a. von deutschsprachigen
  Unternehmen und ihren jeweiligen
  Tochtergesellschaften in Schweden bei
  Etablierung und Geschäftsentwicklung
• „Der schwedisch-deutsche Businessführer“
  im FAZ-Verlag
Corona Update - Schweden - Webinar-Serie "Navigator" - 22. April 2020 - DIHK
Übersicht
• Aktuelle Situation in Schweden
• Staatliche Maßnahmen in der Krise
• Auswirkungen auf die Wirtschaft
• Das neue Gesetz über die Kurzarbeit
• Arbeitsrechtliche Alternativen
• Aktuelle Änderungen bei der Lohnfortzahlung
• Reduzierte Arbeitgeberabgaben
• Entlastungen im Steuerbereich
Corona Update - Schweden - Webinar-Serie "Navigator" - 22. April 2020 - DIHK
Aktuelle Zahlen zur Coronakrise
ca. 10,23 Millionen Einwohner, davon
ca. 1 Million in Stockholm
              Schweden        Stockholm
Erkrankte     15.322          6.189
IVA           1.158           486
Todesfälle    1.765           1.022
Tests         94.500
Berechneter Peak:      15. April 2020
                                          Quelle: Folkhälsomyndigheten
Corona Update - Schweden - Webinar-Serie "Navigator" - 22. April 2020 - DIHK
„Der schwedische Sonderweg“
Corona Update - Schweden - Webinar-Serie "Navigator" - 22. April 2020 - DIHK
Staatliche Maßnahmen in der Krise
•   Verbot von Veranstaltungen mit mehr
    als 50 Teilnehmern (seit 29. März)
•   Empfehlung zum Online-Unterricht für
    Universitäten, Hochschulen und
    Oberstufe an Gymnasien. Grundschulen
    (bis 9. Klasse!) sowie Kindergärten und
    KiTas sind grundsätzlich geöffnet
•   Restaurants, Bars und Cafés geöffnet,
    jedoch dürfen Gäste nur an Tischen,
    nicht an der Bar bedient werden
Corona Update - Schweden - Webinar-Serie "Navigator" - 22. April 2020 - DIHK
Staatliche Maßnahmen in der Krise
•   Von allen nicht notwendigen Reisen in
    sämtliche Länder wird bis zum 15. Juni 2020
    abgeraten
•   Einreiseverbot aus dem Ausland nach
    Schweden (seit 19. März bis 15. Mai).
    Ausnahme: schwed. Staatsbürger und
    Bürger eines EU-/EES-Landes sowie der
    Schweiz und Personen, die in Schweden
    leben. (Ausnahme auch für z.B. Diplomaten,
    Personen, die internationalen Schutz benötigen,
    und Personen, die in Schweden wichtige
    Funktionen erfüllen, wie Gesundheitspersonal und
    Personen, die Waren nach Schweden
    transportieren.)
Corona Update - Schweden - Webinar-Serie "Navigator" - 22. April 2020 - DIHK
Staatliche Maßnahmen in der Krise
Gelockerte Regelungen für Fahr- und Ruhezeiten
(seit 16. März) bei der schwedischen
Transportbehörde Transportstyrelsen. Die
Ausnahmen gelten für 30 Tage und beinhalten:
•   Innerhalb von 24 Stunden muss die Ruhezeit
    mindestens 9 aufeinanderfolgende Stunden
    betragen.
•   In jeder Kalenderwoche muss eine
    ununterbrochene Pause von mindestens 24
    Stunden genommen werden.
•   Die Fahrzeiten pro Tag, pro Woche und pro 14
    Tage können erhöht werden, solange die oben
    genannten Anforderungen erfüllt sind.
Corona Update - Schweden - Webinar-Serie "Navigator" - 22. April 2020 - DIHK
Maßnahmenpaket im Überblick
Betriebsgrößenunabhängig (auch für Selbstständige)
Das Paket beinhaltet unter anderem:
•   Kurzarbeit
•   Übernahme des Krankengeldes durch den Staat
•   Liquiditätsstärkung durch aufgeschobene Steuerzahlungen
•   Erweiterter Kreditgarantierahmen für Exportunternehmen und Seefahrt von 200
    Milliarden SEK
•   verbesserte Möglichkeiten der Kreditaufnahme für Exportunternehmen jeglicher
    Größe und deren Subunternehmer
•   Absicherung für Kredite von Logistikunternehmen
•   Kapitalzuschuss von 3 Milliarden SEK für kleine und mittlere Unternehmen
Corona Update - Schweden - Webinar-Serie "Navigator" - 22. April 2020 - DIHK
Auswirkungen auf die Wirtschaft
•   Kein ökonomischer Sonderweg
•   Betroffenheit nach Betriebsgrößen und Branchen
•   AHK-Mitgliedsumfrage zeigt eine angespannte Geschäftslage mit
    zum Teil deutlichen Umsatzeinbußen
•   Digitale Vorreiterrolle, Infrastruktur und kulturelles Mindset
    unterstützt „Social Distancing“ und positive Perspektive
•   Kurzarbeit und 100.000 Arbeitsstellen abgebaut
•   Produktion in der Industrie aktuell wieder aufgenommen (Scania,
    Volvo)
•   Lieferketten stehen weitestgehend
Ein vorsichtiger Blick nach vorne
Kombination von Angebots- und
Nachfrageschock
Hohe Arbeitslosigkeit (ca. 9-10%)
Rezession 2020/2021
BIP 2020: -4%           BIP 2021: 3,5%
Vorsichtig positive Perspektive der Wirtschaft
Deutschland als wichtigster Handelspartner
und Nachbar gewinnt weiter an ökonomischer
und politischer Bedeutung
                                                 Quelle: Regeringskansliet, Finansdepartementet
Die Referentin - Dr. Kerstin Kamp-Wigforss
• Rechtsanwältin (D), Master of Law (London)
• Arbeitet seit 17 Jahren als Juristin in
  Schweden
• Langjährige Erfahrung aus internationalen
  Wirtschaftskanzleien in D & S sowie
  Arbeitgeberverband in S
• Beratung von deutschsprachigen
  Unternehmen und ihren jeweiligen
  Tochtergesellschaften in Schweden u.a. bei
  arbeitsrechtlichen Fragen
Das neue Gesetz über die Kurzarbeit
• Gesetz über die Kurzarbeit
  von 2013 =
  Bereitschaftsgesetz
• Mit Beschluss des Reichstages
  vom 2. April 2020 geändert
  und aktiviert
• In Kraft seit 7. April 2020
• Sonderbestimmungen gelten
  bis 31. Dezember 2020
Das Gesetz über die Kurzarbeit, Forts.
Anspruchsberechtigte/Voraussetzungen:
• Im Prinzip alle Unternehmen mit Arbeitnehmern in Schweden
  (nicht öffentliche Akteure)
• Vorübergehende und schwere wirtschaftliche Schwierigkeiten
• Keine insolventen Unternehmen o.Ä.
• Kein Berufs-/Gewerbeverbot
• Keine Schulden bei Steuern oder Sozialversicherungsabgaben
• Andere Maßnahmen zur Personalkostensenkung durchgeführt
• Ausländische Unternehmen?
Das Gesetz über die Kurzarbeit, Forts.
Für welche Arbeitnehmer?
• Keine Neueinstellungen, sondern für Arbeitnehmer, die
  mindestens drei Monate vor Beschluss des Amtes Gehalt erhalten
  haben.
• Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber während der Unterstützung
  Arbeitgeber-/Sozialabgaben zahlt.
• Auch in Kündigungsfrist befindliche Arbeitnehmer oder solche, die
  gekündigt werden sollen.
Das Gesetz über die Kurzarbeit, Forts.
Möglichkeiten
• Reduktion Arbeitszeit mit 20, 40 oder 60 %
• Gehaltssenkung 4, 6 oder 7,5 %
• Kostenersparnis Arbeitgeber 19, 36 oder 53 %
• Aber gedeckelt bei Monatsgehältern bis 44.000 SEK brutto
• Regierungsvorschlag: 1. Mai bis 31. Juli 2020 zusätzlich
  • Reduktion Arbeitszeit mit 80 %,
  • Gehaltssenkung 12 %,
  • Kostenersparnis Arbeitgeber 72 %.
Das Gesetz über die Kurzarbeit, Forts.
Verfahrensweise bei Tarifvertragsbindung:
• Zentraler oder lokaler Tarifvertrag als Grundlage
• Lokaler Tarifvertrag zur Kurzarbeit mit Gewerkschaft(en) zu
  verhandeln
• Verschiedene Arbeitszeitsenkungen für versch. Bereiche möglich
• Alle Arbeitnehmer erfasst (keine Freiwilligkeit)
Das Gesetz über die Kurzarbeit, Forts.
Verfahrensweise ohne Tarifvertragsbindung
• Mindestens 70 % der Arbeitnehmer im Betrieb müssen zustimmen
  und an Kurzarbeit teilnehmen
• Einzelne Vereinbarungen mit jedem Arbeitnehmer (rückwirkend
  möglich)
• Alle in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer gleiche
  Arbeitszeitreduzierung und gleiche Gehaltssenkung
Das Gesetz über die Kurzarbeit, Forts.
Anträge
• Schwedisches Amt für Wirtschaftliches und Regionales Wachstum
  (Tillväxtverket)
• Antragstellung seit 7. April 2020 möglich
• Online auf www.tillvaxtverket.se
• Beantragbar retroaktiv zum 16. März 2020 möglich
• Sechs Monate mit Option auf drei Monate Verlängerung

Achtung: schwedisches Bankkonto erforderlich!
Arbeitsrechtliche Alternativen
• Urlaub
• Elternzeit
• Abbau von Zeit-/Flexkonto zur Arbeitszeitreduktion
• Einvernehmliche Minderung der Arbeitszeit & des Gehalts
• Versetzung zu geänderten Bedingungen/Änderungskündigungen
• Betriebsbedingte Kündigungen
Gesetzesänderungen Lohnfortzahlung
Wegfall Karenztag
• Staat bezahlt Krankengeld am
  ersten Tag der Krankheit
• Gilt 11. März 2020 bis 31. Mai 2020
Gesetzesänderungen Lohnfortzahlung, Forts.
AU-Bescheinigung
• Nicht notwendig für die ersten 21 Tage der Krankheit
• Gilt 13. März 2020 bis 31. Mai 2020

Übernahme Lohnfortzahlung durch den Staat
• Alle Tage der Krankheit
• Gilt 1. April 2020 bis 31. Mai 2020
Vorschlag bei Schulschließungen
• Vorschlag: Recht auf Pflege des kranken Kindes (sog. VAB = vård av
  sjukt barn) auch bei Schließungen von Schulen, Kitas,
  Freizeitheimen etc. wegen Corona
• Kind muss nicht krank oder ansteckend sein
• 90 % der normalen VAB-Zahlung
• Kein Arztattest, aber Nachweis des Bedarfs
• Soll 25. April 2020 in Kraft treten
Reduzierte Arbeitgeberabgaben
• Für alle Unternehmen und Organisationsformen, die als
  Arbeitgeber registriert sind.
• Herabsetzung Arbeitgeber-/Sozialabgaben auf 10,21 % pro Monat.
• Für alle Unternehmen, aber nur für max. 30 Arbeitnehmer.
• Gedeckelt bei 25.000 SEK Gehalt pro Arbeitnehmer.
• Gilt 1. März bis 30. Juni 2020.
Stundungen im Steuerbereich
• Höchstens 3 Monate im Zeitraum 1. Januar bis 30. September
  2020
• Gilt für:
 •   Vorläufige Körperschaftssteuer
 •   Lohnsteuer
 •   Arbeitgeber-/Sozialversicherungsabgaben
 •   Mehrwertsteuer
• Zinsen 1,25 % p.a., aber abgerechnet pro Tag.
• Gesetzesvorschlag ab 1. Juni 2020 (Geltung seit 20. März 2020):
  nach 6 Monaten zusätzliche Abgabe von 0,2 % pro Monat auf die
  Gesamtsumme (Kosten nicht steuerlich absetzbar).
• Einzahlung der Steuern spätestens ein Jahr nach dem normalen
  Fälligkeitsdatum.
Fragen? Wir sind für Sie da!
Marktfragen
business@handelskammer.se
+46 8 665 18 10

Rechtsfragen
recht@handelskammer.se
+46 8 665 18 60

Steuerfragen
tax@handelskammer.se
+46 8 665 18 30
Deutsch-Schwedische Handelskammer
•   Seit 1951 zentrale Anlaufstelle in allen
    Fragen der bilateralen
    Wirtschaftsbeziehungen
•   Teil des deutschen AHK-Netzwerkes und
    „Team Sweden Germany“
•   Ca. 65 MitarbeiterInnen
•   Hauptsitz in Stockholm, Büros in Malmö
    und Göteborg
•   Ca. 1.150 Mitgliedsfirmen
•   Sämtliche Branchensegmente und
    Unternehmensgrößen
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