Coronavirus - Aktuelle Information über das
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Mutanten
Inhalt 1. Zahlen und Fakten (Folie 17 ff) 2. Strategie (Folie 39 ff) 3. Labor und Testung (Folie 54 ff) 4. Pharmakologie (Folie 64 ff) 5. Medizinische Versorgung (Ambulant , Kliniken, Intensiv (Folie 72 ff) 6. Masken (Folie 77 ff) 7. Reinigung und Desinfektion 8. Sonstiges (Folie 82 ff)
Inhalt Zahlen und Fakten
weltweit
Zusammenfassung
Inzidenz
Schätzung der Fallzahlen unter Berücksichtigung des Verzugs (Nowcasting) und der Reproduktionszahl
Infektionsgeschehen Deutschland … Ansteckung
Tote
Test- und Nachweispflicht: Wenn Sie sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem einfachen Risikogebiet (nicht: Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet) aufgehalten haben, müssen Sie spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen können. Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. … Flugeinreisende beachten bitte die grundsätzliche Testnachweispflicht vor Abflug, unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Der Nachweis muss vor dem Abflug im Ausland dem Beförderer vorgelegt werden. Der Nachweis ist außerdem bei Einreise mitzuführen sowie auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Strengere Regelungen gelten für Personen, die aus Gebieten mit einem besonders hohen Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete) einreisen. Personen, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich bereits vor Antritt der Reise nach Deutschland testen zu lassen. Sie müssen dem Beförderer (z.B. der Fluggesellschaft) vor Abreise ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen. Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei (z.B. Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg an den grenzkontrollfreien Binnengrenzen) kann das negative Testergebnis verlangt werden. Der Abstrich für den Test bei Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten darf ebenfalls frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Wenn es Einreisenden nicht möglich ist, ein ärztliches Zeugnis oder einen Testnachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vor Abreise zu erlangen, können Beförderer vor der Abreise eine Testung durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen. Im Fall von Virusvarianten-Gebieten darf der Abstrich für den Test in diesem Fall höchstens 12 Stunden vor der Abreise erfolgen.
Quarantänepflicht: Grundsätzlich gilt für Ein-bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Die Möglichkeit, die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis vorzeitig zu beenden, besteht grundsätzlich erst nach fünf Tagen. Für Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebiete können strengere Regeln nach Landesrecht bestehen. Um das Gemeinwesen, das Familienleben und den Wirtschaftsverkehr aufrecht zu erhalten, sind bestimmte Personengruppen von der Pflicht zur Quarantäne bei Vorlage eines negativen Testergebnisses nach Einreise ausgenommen. Zur Frage, ob ggf. eine dieser Ausnahmeregelungen für Sie einschlägig ist, wenden Sie sich bitte an das Sie betreffende Bundesland.
Inhalt Strategie
Notbremse
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Berlin – Der geplante digitale Impfnachweis in Deutschland soll nicht nur als Beleg für einen vollständigen Impfschutz dienen, sondern auch negative Ergebnisse aus Coronatestzentren anzeigen können. … Außerdem soll die Smartphone-App, die unter dem Namen „CovPass“ an den Start gehen soll, auch für Genesene zum Nachweis einer überstandenen Corona- erkrankung dienen. Wer bereits vollständig geimpft ist, soll den dafür nötigen QR-Code nachträglich per Post bekommen. Das Projekt unter der Führung des amerikanischen Technologiekonzerns IBM liegt dem Vernehmen nach zeitlich im Plan. „CovPass“ soll demnach noch vor den Sommerferien zur Verfügung stehen. Beteiligt sind auch das Kölner Start-up Ubirch, der schwäbische IT-Dienstleister Bechtle und Govdigital, ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von zehn IT-Dienstleistern der öffentlichen Hand. „CovPass“ soll den Betroffenen die Möglichkeit geben, schnell und fälschungssicher nachzuweisen, dass sie wieder bestimmte Grundrechte in Anspruch nehmen können, etwa bei Urlaubsreisen. Der Nachweis soll aber auch über andere Apps angezeigt werden können, unter anderem durch die Corona-Warn-App des Bundes, die bereits 27,5 Millionen Mal heruntergeladen wurde. Hier soll ein künftiges Update für eine entsprechende Erweiterung sorgen. Wer bereits vor dem Start des „CovPass“ in einem Impfzentrum vollständig geimpft wurde, soll den QR-Code mit den für den Nachweis wichtigen Informationen per Post zugesendet bekommen. Mit den Bundesländern gebe es bereits Gespräche über eine unbürokratische Lösung, hieß es aus Regierungskreisen. Die entsprechende Regelung soll über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes erfolgen.
Inhalt Labor und Testung
Testung … Anzahl
Inhalt Pharmakologie
16.05.2021
Inhalt Medizinische Versorgung Ambulante Versorgung Klinische Versorgung
Inhalt Masken/Schutzausstattung
Inhalt Sonstiges
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