Coronavirus - Aktuelle Information über das

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Coronavirus - Aktuelle Information über das
Aktuelle
Information
über das

Coronavirus 16.05.2021
                Klaus Friedrich
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Mutanten
Inhalt
1. Zahlen und Fakten (Folie 17 ff)
2. Strategie (Folie 39 ff)
3. Labor und Testung (Folie 54 ff)
4. Pharmakologie (Folie 64 ff)
5. Medizinische Versorgung (Ambulant , Kliniken,
   Intensiv (Folie 72 ff)
6. Masken (Folie 77 ff)
7. Reinigung und Desinfektion
8. Sonstiges (Folie 82 ff)
Inhalt

   Zahlen und Fakten
weltweit
Zusammenfassung
Inzidenz
Schätzung der Fallzahlen unter
Berücksichtigung des Verzugs
(Nowcasting) und der
Reproduktionszahl
Infektionsgeschehen Deutschland …
Ansteckung
Tote
Test- und Nachweispflicht:
Wenn Sie sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem einfachen Risikogebiet (nicht:
Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet) aufgehalten haben, müssen Sie spätestens 48 Stunden nach Einreise ein
negatives Testergebnis vorlegen können. Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise
vorgenommen worden sein. …
Flugeinreisende beachten bitte die grundsätzliche Testnachweispflicht vor Abflug, unabhängig davon, ob sie sich in
einem Risikogebiet aufgehalten haben. Der Nachweis muss vor dem Abflug im Ausland dem Beförderer vorgelegt
werden. Der Nachweis ist außerdem bei Einreise mitzuführen sowie auf Anforderung der zuständigen Behörde
vorzulegen.
Strengere Regelungen gelten für Personen, die aus Gebieten mit einem besonders hohen Infektionsrisiko
(Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete) einreisen.
Personen, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem solchen Gebiet aufgehalten
haben, sind verpflichtet, sich bereits vor Antritt der Reise nach Deutschland testen zu lassen. Sie müssen dem
Beförderer (z.B. der Fluggesellschaft) vor Abreise ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis
vorlegen. Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei (z.B. Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen
bei Einreise auf dem Landweg an den grenzkontrollfreien Binnengrenzen) kann das negative Testergebnis verlangt
werden. Der Abstrich für den Test bei Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten darf ebenfalls frühestens 48 Stunden
vor der Einreise vorgenommen worden sein.
Wenn es Einreisenden nicht möglich ist, ein ärztliches Zeugnis oder einen Testnachweis über das Nichtvorliegen einer
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vor Abreise zu erlangen, können Beförderer vor der Abreise eine Testung
durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen. Im Fall von
Virusvarianten-Gebieten darf der Abstrich für den Test in diesem Fall höchstens 12 Stunden vor der Abreise erfolgen.
Quarantänepflicht:

Grundsätzlich gilt für Ein-bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der
letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die
Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu
begeben.
Die Möglichkeit, die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis vorzeitig zu
beenden, besteht grundsätzlich erst nach fünf Tagen.
Für Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebiete können strengere Regeln nach
Landesrecht bestehen.

Um das Gemeinwesen, das Familienleben und den Wirtschaftsverkehr aufrecht zu
erhalten, sind bestimmte Personengruppen von der Pflicht zur Quarantäne bei Vorlage
eines negativen Testergebnisses nach Einreise ausgenommen. Zur Frage, ob ggf. eine
dieser Ausnahmeregelungen für Sie einschlägig ist, wenden Sie sich bitte an das Sie
betreffende Bundesland.
Inhalt

         Strategie
Notbremse
• https://images.nordbayern.de/image/contenti
  d/policy:1.11059267:1620620214/%C3%9Cbe
  rsicht.png?f=16%3A9&h=480&m=FIT&w=900
  &$p$f$h$m$w=0b226c7
Berlin – Der geplante digitale Impfnachweis in Deutschland soll nicht nur als Beleg für einen
vollständigen Impfschutz dienen, sondern auch negative Ergebnisse aus Coronatestzentren
anzeigen können. … Außerdem soll die Smartphone-App, die unter dem Namen „CovPass“ an
den Start gehen soll, auch für Genesene zum Nachweis einer überstandenen Corona-
erkrankung dienen. Wer bereits vollständig geimpft ist, soll den dafür nötigen QR-Code
nachträglich per Post bekommen.
Das Projekt unter der Führung des amerikanischen Technologiekonzerns IBM liegt dem Vernehmen nach zeitlich im Plan.
„CovPass“ soll demnach noch vor den Sommerferien zur Verfügung stehen. Beteiligt sind auch das Kölner Start-up
Ubirch, der schwäbische IT-Dienstleister Bechtle und Govdigital, ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von zehn
IT-Dienstleistern der öffentlichen Hand.

„CovPass“ soll den Betroffenen die Möglichkeit geben, schnell und fälschungssicher nachzuweisen, dass sie wieder
bestimmte Grundrechte in Anspruch nehmen können, etwa bei Urlaubsreisen. Der Nachweis soll aber auch über andere
Apps angezeigt werden können, unter anderem durch die Corona-Warn-App des Bundes, die bereits 27,5 Millionen Mal
heruntergeladen wurde. Hier soll ein künftiges Update für eine entsprechende Erweiterung sorgen.

Wer bereits vor dem Start des „CovPass“ in einem Impfzentrum vollständig geimpft wurde, soll den QR-Code mit den für
den Nachweis wichtigen Informationen per Post zugesendet bekommen. Mit den Bundesländern gebe es bereits
Gespräche über eine unbürokratische Lösung, hieß es aus Regierungskreisen. Die entsprechende Regelung soll über eine
Änderung des Infektionsschutzgesetzes erfolgen.
Inhalt

    Labor und Testung
Testung …
  Anzahl
Inhalt

         Pharmakologie
16.05.2021
Inhalt

Medizinische Versorgung
    Ambulante Versorgung
     Klinische Versorgung
Inhalt

 Masken/Schutzausstattung
Inhalt

         Sonstiges
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