Impfen - ein Schutz für uns alle - Corona-Pandemie

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Corona-Pandemie

Impfen – ein Schutz für uns alle
Bund und Länder wollen einen weiteren Anstieg der Corona-Infektionszahlen
vermeiden. Daher rufen sie dazu auf, sich impfen zu lassen – und haben neue
Testpflichten beschlossen. Seit dem 23. August gilt die 3G-Regel. Wer nicht
geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss in vielen Fällen einen aktuellen Test
vorlegen.

   Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, müssen sich Ungeimpfte
   absehbar mehr testen lassen.

   Barrierefreie Beschreibung anzeigen

   Die Grafik zeigt auf rotem Grund die Überschrift „3G-Regel spätestens ab 23.
   August“. Darunter steht auf blauem Grund: Zutritt nur für Geimpfte,
   Genesene oder Getestete* bei Besuchen in Krankenhäusern, Alten- und
Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, in
Innengastronomie und bei Beherbergung, bei Veranstaltungen, Festen und
Sport in Innenräumen, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen
(z.B. Friseur). Darunter steht: Die Länder können beschließen, in Landkreisen
mit niedrigem Infektionsgeschehen die 3G-Regel ganz oder teilweise
auszusetzen.

*Getestete mit negativem Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
oder PCR-Test (nocht älter als 48 Stunden). Genesene mit
Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten. Stand: 10.08.2021

Foto: Bundesregierung

Bund und Länder haben sich auf neue Testpflichten zur Eindämmung der
Corona-Pandemie in Deutschland geeinigt. Seit dem 23. August gilt demnach
die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. Ungeimpfte müssen dann zum
Beispiel für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest
vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr
und Schüler. Aufgrund steigender Infektionszahlen werde bei allen
Ungeimpften voll auf das Testen gesetzt, so Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Die 3G-Regel bedeutet: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als
genesen gilt, muss künftig in vielen Fällen entweder einen Antigen-
Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48
Stunden alt) vorlegen. Tests werden damit zur Voraussetzung zum Beispiel
für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur
Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen, aber auch zum Besuch
beim Friseur oder im Kosmetikstudio. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich
oder Beherbergungen etwa in Hotels und Pensionen.

Solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, können die Länder die 3G-
Regel ganz oder teilweise aussetzen.
Corona-Bürgertests werden kostenpflichtig
Corona-Bürgertests für Ungeimpfte sollen zudem ab 11. Oktober
kostenpflichtig werden. Auch darauf haben sich Bund und Länder
verständigt. Gratistests soll es weiter für Menschen geben, die nicht geimpft
werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt.
Kanzlerin Merkel sagte: „Da wir im Grunde jetzt schon ein umfassendes
Impfangebot jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland oder jeder
Bürgerin machen können, werden wir die kostenlosen Bürgertests für alle
mit Wirkung vom 11. Oktober beenden.“

Lassen Sie sich impfen
Kanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der
Bundesländer appellierten an die Bürgerinnen und Bürger, sich nun zügig
gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Deutschland sei beim Impfen
innerhalb der EU (Europäische Union) mittlerweile nicht mehr Spitze. „Ich
bitte alle Geimpften, bei ihren Freunden, Bekannten und Familienmitgliedern
dafür zu werben, sich auch zu impfen. Das ist nicht nur ein Schutz für uns,
sondern auch für andere, die nicht geimpft werden können – Kinder oder
Vorerkrankte“, sagte Merkel.

Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen seit den vergangenen
Wochen kontinuierlich. Wie sie sich weiter entwickeln, hängt maßgeblich
davon ab, wie hoch die Impfquote in Deutschland ist. „Wir werden weniger
Infektionen haben, je mehr geimpft sind“, so die Kanzlerin.

Was Bund und Länder im Einzelnen vereinbart haben, können sie hier
nachlesen in den  Beschlüssen zur Corona-Pandemie PDF, 75 KB, nicht
barrierefrei .

Quarantänepflicht: Das gilt für Geimpfte und
Genesene
Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt damit sich und
  andere vor dem Coronavirus und damit die Gesellschaft vor einer erneuten
  Ausbreitungswelle. Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer von einer
  Corona-Erkrankung genesen ist und eine Auffrischungsimpfung nach sechs
  Monaten erhalten hat. Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes-
  oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen,
  ausgenommen.

  Darüber hinaus wird es künftig keine Quarantänepflicht mehr für
  symptomlose enge Kontaktpersonen geben. Geimpfte und Genesene sind
  auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus
  einem Hochrisikogebiet ausgenommen.

      AHA+L-Regel gilt weiter
      Um einen bestmöglichen Schutz vor einer Infektion zu gewährleisten,
      gelten außerdem weiterhin die Basisschutzmaßnahmen. Dazu gehören
      die Grundregeln wie Abstand halten, Händehygiene beachten, in
      Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in
      Innenräumen.

  Montag, 30. August 2021

WEITERE INFORMATIONEN

FAQ zur Corona-Impfung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung
Beschluss: Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. August
2021
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Video
Kanzlerin Merkel appelliert an alle, für eine Impfung zu werben 00:48
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