Radverkehr in Stadt und Land: Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - Nationaler Radverkehrsplan

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Radverkehr in Stadt und Land: Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - Nationaler Radverkehrsplan
15. Fahrradkommunalkonferenz
   Wandel wagen! Wie können Kommunen ihre ambitionierten Radverkehrsziele erreichen?

                 Radverkehr in Stadt und Land:
                    Fördermöglichkeiten des
               Bundesministeriums für Verkehr und
                  digitale Infrastruktur (BMVI)

23.11.2021                    Julian Schiebe, Bundesamt für Güterverkehr
Radverkehr in Stadt und Land: Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - Nationaler Radverkehrsplan
Agenda

1.     Radverkehrsförderung im BAG

2.     Sonderprogramm „Stadt & Land“

3.     Infostelle „Fahrradparken am Bahnhof“

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Radverkehr in Stadt und Land: Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - Nationaler Radverkehrsplan
Radverkehrsförderung im BAG

 Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nimmt umfangreiche Aufgaben
     zur Radverkehrsförderung für das BMVI wahr

 Projektträgerschaften:
        nicht-investives Förderprogramm zur Umsetzung des Nationalen
             Radverkehrsplans (NRVP)

        investives Förderprogramm zur Förderung von Modellvorhaben des
             Radverkehrs

        Betrieb einer „Geschäftsstelle Radnetz Deutschland“

        Finanzhilfen im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“

        Transferstelle und Fortbildungsangebot beim BAG

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Radverkehr in Stadt und Land: Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - Nationaler Radverkehrsplan
Radverkehrsförderung im BAG

        Nicht investive           Investive Maßnahmen zur                     Radnetz             Sonderprogramm „Stadt
        Maßnahmen zur               Förderung innovativer                   Deutschland                 und Land“
    Umsetzung des Nationalen          Modellvorhaben
    Radverkehrsplans (NRVP)

        Förderungen für          Förderungen zur Entwicklung         Förderungen zum Ausbau       Finanzhilfen des Bundes an
       zukunftsorientierte           des Radverkehrs und                und Erweiterung des       die Länder für Investitionen
        Radverkehrs- und          Sicherung der nachhaltigen          „Radnetzes Deutschland     der Länder und Gemeinden in
        Mobilitätspolitik                 Mobilität                                                     den Radverkehr

          z.B. Leitfäden,           z.B. richtungsweisende            z.B. infrastrukturelle      z.B. Neu-, Um- und Ausbau
       Machbarkeitsstudien,             infrastrukturelle            Maßnahmen für die D-               von Radwegen,
        Informations- und           Maßnahmen, die einen           Routen, Digitalisierung des     Fahrradstraßen und      -
    Kommunikationskampagnen,      lückenlosen Radverkehr in        Radnetzes Deutschland und     zonen, Radwegebrücken und -
         Forschungs- und          Deutschland entscheidend            dessen Vermarktung                unterführungen,
      Entwicklungsvorhaben             voranbringen, wie                                               Knotenpunkte und
                                        Fahrradbrücken.                                              Fahrradabstellanlagen

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Radverkehr in Stadt und Land: Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - Nationaler Radverkehrsplan
Sonderprogramm „Stadt und Land“

Eckpunkte
 Finanzhilfen des Bundes an die Länder für Investitionen der Länder und
    Gemeinden in den Radverkehr im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030

 bis zu 657 Mio. Euro bis Ende 2023, Grundlage ist Verwaltungsvereinbarung
    zwischen Bund und Ländern

 Ziel: Aufbau eines sicheren, lückenlosen
 und baulich möglichst getrennten
 Radnetzes

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Radverkehr in Stadt und Land: Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - Nationaler Radverkehrsplan
Sonderprogramm „Stadt und Land“

Förderquoten
 Regelfördersatz von bis zu 75 Prozent (befristet bis 31.12.2021 in Höhe
     von bis zu 80 Prozent)
 Höchstsatz von bis zu 90 Prozent bei finanzschwachen Gemeinden und
     strukturschwachen Regionen

Eigenanteil der Länder
 Differenz zum Bundesanteil
 Landesanteil aus Mitteln des Landes- oder kommunalen Haushalts
 NEU: Ko-Finanzierung bspw. des Eigenanteils oder nicht förderfähiger
     Kosten durch das KfW-Programm „Nachhaltige Mobilität“ möglich

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Sonderprogramm „Stadt und Land“
     Förderfähige Maßnahmen (u. a.)
                                                                 Beleuchtungsanlagen und wegweisender
        Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der                  Beschilderung
         erforderlichen Planungsleistungen Dritter               betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des
         (außerhalb der öffentlichen Verwaltung)                  Verkehrsflusses
         sowie Grunderwerb von:
                                                                 Erstellung von erforderlichen
        straßenbegleitenden, möglichst getrennten                Radverkehrskonzepten durch Dritte (erst
         Radwegen (auch als Radfahr- und                          förderfähig mit der Umsetzung der ersten
         Schutzstreifen); eigenständige Radwege                   daraus folgenden investiven Maßnahme)
        Fahrradstraßen und Fahrradzonen
        Radwegebrücken und -unterführungen                  Nicht förderfähige Maßnahmen
        Abstellanlagen, wie z.B. Anlehnbügel,                   Verwaltungskosten der Länder und
         Doppelstockparksysteme oder                              Gemeinden
         Fahrradboxen                                            Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen
        Fahrradparkhäuser                                       Radschnellwege
        Knotenpunkte, ebenso der Bau von
         Schutzinseln und vorgezogenen
         Haltelinien

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Sonderprogramm „Stadt und Land“ – geförderte
                             Vorhaben
     Ersatzneubau Sielwehrbrücke, Bad                         Ausbau eines Geh-/Radwegs zwischen
     Oeynhausen                                               Darmstadt-Arheilgen und Kranichstein

        Investitionssumme: 1.901.375 Euro                        Investitionssumme: 180.000 Euro
        Finanzhilfen SP „S&L“: 1.521.100 Euro (80%)              Finanzhilfen SP „S&L“: 144.000 Euro (80 %)
        Art der geförderten Maßnahme:                            Art der geförderten Maßnahme:
         Radwegebrücke                                             eigenständiger Radweg (0,18 km)
        Realisierungszeitraum 01.03.2021 –                       Realisierungszeitraum 01.05.2021 –
         31.12.2022                                                31.10.2021

                                                                  Bilder: Stadt Bad Oeynhausen; Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Sonderprogramm „Stadt und Land“

  Geplante Erweiterung SP „S&L“ nach Maßnahmenschwerpunkten in 2022

    „Vision Zero“ durch die                                             Zusätzliche Mittel
     Sanierung und                                                        stehen nur für das HH-
     Ertüchtigung von                                                     Jahr 2022 zur
     Radwegen bzw.                                                        Verfügung
     Radinfrastrukturen und                           121,5              Antragstellung ist je
     durch die Beseitigung
                                                      Mio. Euro           nach Handhabung der
     von
                                     180,0                                Länder grundsätzlich ab
     Unfallschwerpunkten
                                     Mio. Euro                            sofort möglich
    Fahrradparken (und
     Pedelecparken mit                                                   Ansprechperson für die
     Lademöglichkeit) an den                                              Gemeinden bzw.
     Schnittstellen zum ÖPV                                               Gemeindeverbände ist
     mit Bus und Bahn                                                     das jeweilige Land

                    → zusätzliche Finanzhilfen in Höhe von 301,5 Mio. Euro für zwei
              Maßnahmenschwerpunkte im ersten Regierungsentwurf für den Bundeshalt 2022

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Infostelle „Fahrradparken am Bahnhof“

            Start zum 1. Juli 2021, umgesetzt durch DB Station & Service AG, Finanzierung
             über das Sonderprogramm „Stadt und Land“
        Hauptziele:
         Zentrale Anlaufstelle zum Thema
          Fahrradparken für alle Akteure
          (förderprogrammübergreifend)
         Bereitstellen und Erweitern des von
          Know-how (Informationsmaterial,
          Best-practice, CO2-Einsparungs-
          tool)
         Beratung über informative
          Webseite sowie per Hotline, Mail
          und ggf. Vor-Ort-Termin

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Infostelle „Fahrradparken am Bahnhof“

            Jährlich drei Exkursionen und mindestens vier Informationsveranstaltungen pro
             Jahr; Informationsmaterial und Best-Practice-Sammlung
            Konferenz „Fahrradparken am Bahnhof“, voraussichtlich April 2022

                                  Platzhalter Bild

             → Mehr Informationen: www.radparken.info

23.11.2021        Bild: Deutsche Bahn          Bundesamt für Güterverkehr             11
Sonderprogramm „Stadt und Land“

     Weitere Informationen und Ansprechpersonen

      Bundesamt für Güterverkehr
      Team Sonderprogramm „Stadt und Land“

      Hotline: 0221/5776-5499
      E-Mail: SP-Stadt-Land@bag.bund.de

      → Weitere Informationen zur Radverkehrsförderung, Ansprechpersonen der Länder
      und FAQ finden Sie auf unserer Homepage www.bag.bund.de

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

                             Bundesamt für Güterverkehr

                             Zentrale:   Werderstraße 34
                                         50672 Köln
                             Postfach:   19 01 80, 50498 Köln
                             Telefon:    (0221) 57 76-0
                             Telefax:    (0221) 57 76-1777
                             E-Mail:     poststelle@bag.bund.de
                             Internet:   www.bag.bund.de
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