CORONAVIRUS Praxis-Info - www.bptk.de
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Praxis-Info CORONAVIRUS www.bptk.de
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 01.07.2021 Inhaltsverzeichnis Editorial ........................................................................................................................... 3 Einleitung ........................................................................................................................ 4 Patient*innen in der Praxis .............................................................................................. 5 Hygieneempfehlungen ..................................................................................................... 5 Patient*innen und der Coronavirus .................................................................................. 5 Coronavirus-Impfung ....................................................................................................... 6 Videobehandlung............................................................................................................. 8 Regelungen ab dem 1. April 2020......................................................................................... 8 Telefon und Messenger-Dienste ...................................................................................... 9 Behandlungen per Telefon – Regelungen ab dem 1. April 2020 ........................................ 9 Meldepflicht .................................................................................................................. 10 Corona-Erkrankung oder Verdacht auf eine Erkrankung .................................................... 10 Psychotherapeut*in an Corona erkrankt ............................................................................ 11 Umsatzeinbußen............................................................................................................ 11 Umsatzeinbußen und Hilfsmaßnahmen für Praxen ............................................................ 11 Praxisschließung ............................................................................................................ 13 Pflicht zur psychotherapeutischen Versorgung .................................................................. 13 Kitas und Schulen........................................................................................................... 13 Anspruch auf Notbetreuung ............................................................................................... 13 Angestellte in Praxen und Krankenhäusern .................................................................... 14 Was Angestellte wissen müssen ......................................................................................... 14 Bundes Psychotherapeuten Kammer 2
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 01.07.2021 Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, zuallererst und ausgesprochen nachdrück- Überblick zu bewahren, auch wenn wir nicht lich: Herzlichen Dank für Ihr großes Engage- immer für alle Fragen der richtige Ansprech- ment während dieser Coronakrise. Sie sind partner sind. für Ihre Patient*innen da und lassen sie nicht allein. Sie setzen sich dafür ein, dass Zusammen haben wir bereits viel erreicht, sich die Erkrankungen von Patient*innen, insbesondere bei der Beratung und Behand- die zum Beispiel an Depressionen oder lung per Telefon und Video. Angststörungen leiden, nicht noch weiter verschlimmern oder chronifizieren. Ihr Ein- Bei den vielen täglichen Krisenmeldungen satz ist beeindruckend und bemerkenswert. dürfen wir aber auch nicht vergessen: Eine Krise erfordert vor allem ein besonnenes Wir versuchen, Sie dabei nach Kräften zu Miteinander, auch untereinander. Lassen unterstützen. In dieser „Praxis-Info Corona- Sie uns zusammen für unsere Mitmenschen virus“ haben wir wesentliche Informationen da sein. zusammengestellt, die wir fortwährend ak- tualisieren. Vieles ändert sich fast täglich Bleiben Sie gesund und vieles ist in den verschiedenen Bundes- ländern unterschiedlich. Wir bleiben dran und wollen Ihnen vor allem helfen, den Dr. Dietrich Munz Bundes Psychotherapeuten Kammer 3
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 01.07.2021 Einleitung Die Corona-Pandemie verändert massiv die schließen? Gibt es Härtefallregelungen oder psychotherapeutische Versorgung. Pati- Entschädigungszahlungen? Für viele dieser ent*innen sagen aus Ansteckungsangst ihre Fragen sind nicht die Psychotherapeuten- Behandlungstermine bei niedergelassenen kammern zuständig. Die Bundespsychothe- Psychotherapeut*innen ab. Psychiatrische rapeutenkammer (BPtK) beantwortet diese Krankenhäuser schließen ihre Tageskliniken, in dieser BPtK-Praxis-Info so weit wie mög- um nicht ihr Personal zu gefährden und auf lich und informiert, an wen sich Kammer- Dauer die Versorgung sicherstellen zu kön- mitglieder wenden können. Sie überprüft nen. diese Informationen regelmäßig und passt sie der aktuellen Entwicklung an. Diese Ver- Die Corona-Pandemie verändert aber viele sion wurde am 1. Juli 2021 aktualisiert. Abläufe im Alltag. Infizierte Patient*innen benötigen online Behandlungen per Video- Bitte beachten Sie auch die Regelungen der telefonat. Hygienevorschriften und neue einzelnen Bundesländer, die wir nicht in ih- Meldepflichten sind zu beachten. Und nicht ren Unterschieden darstellen können, insbe- zuletzt: Was passiert, wenn zu viele Pati- sondere Ausgangs- und Kontaktverbote. ent*innen absagen? Kann ich meine Praxis Bundes Psychotherapeuten Kammer 4
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 01.07.2021 Patient*innen in der Praxis Hygieneempfehlungen • Verzichten Sie auf das Hände-Schütteln. • Bringen Sie einen Aushang in Ihrer Praxis an, in dem Sie Patient*innen empfehlen, vor der Behandlung ihre Hände zu waschen oder zu desinfizieren. • Lüften Sie zwischen zwei Behandlungen das Behandlungszimmer und – wenn möglich – auch während der Behandlung. • Als Psychotherapeut*in treffen Sie in Ihrer Praxis täglich mit vielen Menschen zusam- men, auf die Sie das Virus übertragen könnten. Vermeiden Sie deshalb den Besuch von Großveranstaltungen sowie Reisen in öffentlichen Verkehrsmitteln, die nicht notwendig sind. • Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuell geltenden Sicherheitsempfehlungen. Die BPtK empfiehlt, den Leitfaden Hygieneregeln für die psychotherapeutische Praxis zu be- achten, der auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu finden ist (https://www.hygiene-medizinprodukte.de/fileadmin/user_upload/CoC_-Ver- sion_Psycho_online.pdf). Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt auf sei- Auch die Bundeszentrale für gesundheitli- ner COVID-19-Internetseite 1 che Aufklärung (BZgA) bietet detaillierte In- (https://www.rki.de/DE/Content/In- formationen, darunter auch Hygiene-Emp- fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html) fehlungen (https://www.infektions- umfangreiche Informationen über den Ver- schutz.de/coronavirus/#c11965). lauf der Pandemie, aber auch über den not- wendigen Infektionsschutz zur Verfügung. Privatpraxen können die Erfüllung aufwän- diger Hygienemaßnahmen während der Das Robert Koch-Institut empfiehlt, einen Corona-Pandemie abrechnen. Bis zum Mund-Nasen-Schutz auch an Arbeitsplätzen 30. September 2020 konnte Nr. 245 GOÄ zu tragen, in denen der Sicherheitsabstand dafür analog einmal je Sitzung zum 2,3-fa- nicht eingehalten werden kann. In diesen chen Satz abgerechnet werden, aber nur bei Fällen könne das vorsorgliche Tragen von einer Sitzung im persönlichen, unmittelba- Behelfsmasken dazu beitragen, das Übertra- ren Kontakt. Seit dem 1. Oktober 2020 und gungsrisiko zu vermindern. Das Tragen eines zunächst befristet bis zum 30. September Mund-Nasen-Schutzes soll keinesfalls dazu 2021 kann dieser Hygienezuschlag nur noch führen, dass Abstandsregeln oder Husten- zum reduzierten 1,0-fachen Satz abgerech- und Niesregeln nicht mehr eingehalten oder net werden. die Hände nicht mehr gewaschen werden. Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Bun- Patient*innen und der Coronavirus desländern eine Verpflichtung zur Mund- Nasen-Bedeckung (sog. Maskenpflicht) auch Alle Patient*innen in psychotherapeutischen Praxen gilt. Klären Sie möglichst mit jeder Patient*in vor jedem Termin, ob sie Erkältungssymptome hat oder ob sie Kontakt mit einer Person 1Die BPtK übernimmt keine Haftung für die Inhalte ex- terner Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber*innen verantwortlich. Bundes Psychotherapeuten Kammer 5
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 01.07.2021 hatte, die am Coronavirus erkrankt ist. Be- waschen. Der Raum sollte regelmäßig und sprechen Sie mit jeder Patient*in, ob die Be- auch während der Sitzung gelüftet werden. handlung in der Praxis stattfinden kann oder ob sie per Videotelefonat oder später Wurde eine Patient*in positiv getestet, kön- durchgeführt werden kann. Diese Abwä- nen keine Gruppentherapien mehr stattfin- gung muss im Einzelfall getroffen werden den, wenn die letzte gemeinsame Sitzung und die Dringlichkeit der Behandlung be- innerhalb der vergangenen zwei Wochen rücksichtigen. lag. Dasselbe gilt, wenn eine Patient*in Kon- takt zu einer Person hatte, die am Coronavi- Patient*innen für die besondere Empfeh- rus erkrankt ist oder eine Patient*in in ei- lungen gelten nem Risikogebiet im Ausland war. Patient*innen, die Kontakt mit nachweislich an Corona Erkrankten hatten oder die sich Lag die letzte Gruppensitzung länger als in den letzten 14 Tagen in einem Ort aufge- 14 Tage zurück, sollte überlegt werden, ob halten haben, der vom Robert Koch-Institut die Gruppensitzungen mit weniger Pati- als Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Con- ent*innen durchgeführt werden können, tent/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko- das heißt, ohne die erkrankten Patient*in- gebiete.html) eingestuft wurde, sollen nen, die sich in Quarantäne befinden. grundsätzlich unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Da- Wenn die Gruppentherapien nicht mehr her empfiehlt die BPtK, in solchen Fällen Be- stattfinden können, sollte geprüft werden, handlungen nicht im unmittelbaren Kontakt ob jedem Einzelnen Behandlungen zum Bei- in der Praxis durchzuführen. Prüfen Sie, ob spiel per Videotelefonat angeboten werden eine Videobehandlung indiziert und möglich können. ist. Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsy- Erkrankte Patient*innen chotherapie können übergangsweise bis Die BPtK empfiehlt, an Corona erkrankte Pa- zum 30. Juni 2021 in Einzelpsychotherapie tient*innen per Videotelefonat zu behan- umgewandelt werden, ohne dass hierfür ein deln (Details siehe unten). gesonderter Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden muss. Es reicht, wenn dies Gruppentherapien formlos der Krankenkasse mitgeteilt wird. Aktuell gelten regional unterschiedliche Re- gelungen bezüglich der Teilnehmerzahlen Für je eine Gruppentherapiesitzung (100 Mi- für Zusammenkünfte. Diese sollten bei der nuten) kann je Patient*in der Gruppe eine Durchführung von Gruppenpsychotherapien Einzeltherapiesitzung (50 Minuten) durchge- berücksichtigt werden. führt und abgerechnet werden. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass Coronavirus-Impfung während der Gruppensitzung ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen allen Perso- Impfung für Psychotherapeut*innen nen eingehalten wird. Alle Patient*innen Nach der Coronavirus-Impfverordnung ge- sollten auf das Händeschütteln verzichten hören Personen, die in medizinischen Ein- richtungen mit einem hohen oder erhöhten und sich vor der Sitzung gründlich die Hände Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavi- rus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Bundes Psychotherapeuten Kammer 6
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 01.07.2021 Ärzt*innen und sonstiges Personal mit re- gehören zu dieser Gruppe. Voraussetzung gelmäßigen unmittelbaren Patientenkon- dafür ist, dass sie Kontakt zu pflegebedürfti- takt, zur Gruppe mit hoher Priorität (§ 3 Ab- gen Menschen mit einer Demenz, geistiger satz 1 Nr. 5 Coronavirus-Impfverordnung). Behinderung oder schwerer psychischer Er- krankung haben. Vorerkrankungen müssen Psychotherapeut*innen sind damit nach An- durch an der vertragsärztlichen Versorgung sicht der Bundespsychotherapeutenkammer teilnehmende Leistungserbringer*innen be- wie andere Fachärzt*innen in der Gruppe 2 scheinigt werden. mit hoher Priorität einzuordnen. In den meisten Bundesländern wird Psychothera- Hintergrund: Die Coronavirus-Impfverord- peut*innen bereits ein Impfangebot ge- nung regelt die Reihenfolge, in der Perso- macht. Dazu gehören nicht nur die Psycho- nengruppen Anspruch auf eine Impfung ha- therapeut*innen mit Kassensitz, sondern ben. Das Bundesgesundheitsministerium ak- auch Psychotherapeut*innen in Privatpraxis tualisiert diese Verordnung fortlaufend. Die sowie in Ausbildung. Umsetzung erfolgt in den einzelnen Bundes- ländern. Dabei werden regionale Infektions- Impfung für psychisch kranke Menschen zahlen und verfügbare Impfstoffmengen be- Auch Menschen mit psychischen Erkrankun- rücksichtigt. Außerdem können die Länder gen wie einer bipolaren Störung, Schizo- aus „organisatorischen Gründen“ von der phrenie oder schwerer Depression haben in- Impfreihenfolge abweichen. zwischen einen Impfanspruch mit hoher Pri- orität. Dadurch kann es in den Bundesländern zu unterschiedlichen oder zeitlich verschobe- Dies gilt auch für Personen, die in der statio- nen Impfreihenfolgen kommen. Nähere In- nären Versorgung von Menschen mit psy- formationen können bei den Landesgesund- chischen Behinderungen tätig sind. Auch bis heitsministerien oder den Kassenärztlichen zu zwei Kontaktpersonen von Pflegebedürf- Vereinigungen eingeholt werden. tigen, die nicht stationär versorgt werden, Bundes Psychotherapeuten Kammer 7
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 01.07.2021 Videobehandlung Regelungen ab dem 1. April 2020 • in Einzelfällen: psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) Behandlung • in Einzelfällen: probatorische Sitzungen Ab dem 1. April 2020 dürfen Videobehand- (GOP 35150, 30931) lungen vorübergehend unbegrenzt durchge- • psychotherapeutisches Gespräch führt werden. (GOP 23220), • tiefenpsychologisch fundierte Psycho- Die bisherige Regelung, nach der maximal therapie als Einzelbehandlung 20 Prozent der Patient*innen innerhalb ei- (GOP 35401, 35402, 35405), nes Quartals ausschließlich per Video be- • analytische Psychotherapie als Einzel- handelt werden dürfen, ist aufgrund der behandlung Corona-Pandemie ausgesetzt. (GOP 35411, 35412, 35415), • Verhaltenstherapie als Einzelbehand- Sprechstunde und Probatorik lung (GOP 35421, 35422, 35425), Sprechstunde und probatorische Sitzungen • neuropsychologische Therapie als Ein- (auch neuropsychologische Therapie) kön- zelbehandlung (GOP 30932), nen befristet bis zum 30. September 2021 • übende Interventionen, außer Hypnose auch per Video durchgeführt werden, wenn (GOP 35111, 35112, 35113), dies die einzige Möglichkeit ist, mit Ihren • vertiefte Exploration (GOP 35141), Patient*innen in Kontakt zu treten. Bitte • standardisierte Testverfahren prüfen Sie jeden Einzelfall und dokumentie- (GOP 35600), ren Sie sorgfältig. • psychometrische Testverfahren, nur bei Erwachsenen (GOP 35601). Akutbehandlung Ausgenommen ist zurzeit noch Akutbehand- Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen ha- lung. Die BPtK fordert, dass während der ben Sonderregelungen zur für Abrechnung Corona-Pandemie ausnahmsweise auch oder zum Aussetzen der Genehmigungs- Akutbehandlungen per Video erbracht wer- pflicht von Videobehandlungen getroffen. den können. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung Gruppenpsychotherapie (https://www.kbv.de/html/432.php). Gruppenpsychotherapien können befristet in Einzelpsychotherapien umgewandelt wer- Welche Videodienstanbieter können ge- den (s. o.). Diese können dann per Video er- nutzt werden? bracht werden. Eine Videobehandlung muss über einen si- cheren Videodienstanbieter erbracht wer- Was kann aktuell abgerechnet werden? den, der zertifiziert ist. Welche Videodiens- Folgende Leistungen können aktuell mit der tanbieter über die nötigen Zertifikate verfü- gesetzlichen Krankenversicherung als Vide- gen, kann auf der Homepage der Kassen- obehandlung abgerechnet werden: ärztlichen Bundesvereinigung nachgesehen werden (https://www.kbv.de/me- dia/sp/Liste_zertifizierte-Videodienstanbie- ter.pdf). Bundes Psychotherapeuten Kammer 8
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 01.07.2021 Weitere Informationen finden Sie in der Ziffern vermerkt werden, dass diese Leis- BPtK-Praxis-Info Videobehandlung tung per Video erbracht wurde. (https://www.bptk.de/wp-content/uplo- ads/2020/03/bptk_praxis-info_09_videobe- Beamten und Beihilfe handlung.pdf). Mit der privaten Krankenversicherung der Beamten (Beihilfe) können auch telekom- Privatpraxis und Videobehandlungen munikationsgestützt Leistungen abgerech- In der GOP/GOÄ gibt es grundsätzlich keine net werden (§ 18a Bundesbeihilfeverord- Regelungen zur Videobehandlung. Bis zum nung). 30. September 2021 können nach einer ak- tuellen Abrechnungsempfehlung die meis- Unfallversicherung ten diagnostischen und einzelpsychothera- Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversi- peutischen Leistungen nach GOÄ bzw. GOP cherung ermöglicht vorerst bis zum Ende per Video erbracht werden. Erstkontakte des 2. Quartals 2021 Videobehandlungen dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen ohne prozentuale Begrenzung des Patien- auch per Video erbracht werden. Gruppen- tenanteils. therapien sind nicht über Video möglich. Bundespolizei und Soldat*innen Auch im Rahmen der Kostenerstattung sind Ebenso sind auf Grund der Corona-Pande- psychotherapeutische Behandlungen per Vi- mie Behandlungen von Bundespolizist*in- deotelefonat möglich. Bei Leistungen, die in nen sowie Bundeswehrsoldat*innen auch der Regelversorgung per Video durchge- per Video möglich. führt werden können, sollte in der Abrech- nung zusätzlich bei entsprechenden GOP- Telefon und Messenger-Dienste Behandlungen per Telefon – Regelun- Finden in dem Quartal ausschließlich telefo- nische Konsultationen statt, muss die elekt- gen ab dem 1. April 2020 ronische Gesundheitskarte nicht eingelesen Ab dem 4. Quartal 2020 sind wieder Be- werden. Ausnahmsweise sollten für die Ab- handlungen per Telefon abrechenbar. Diese rechnung die Versichertendaten aus der Regelung gilt aktuell befristet bis zum 30. Akte der Patient*in genommen werden. September 2021. Weitere Informationen zur Abrechenbarkeit der telefonischen Konsultation finden Sie Es können bis zu 200 Minuten telefonische bei der KBV. Konsultation (GOP 01433) bei Patient*innen (https://www.kbv.de/html/1150_45429.php) erbracht werden, die bereits in den vergan- genen 18 Monaten in einer Praxis in Be- Die BPtK setzt sich dafür ein, dass während handlung waren. Psychotherapeut*innen der Corona-Pandemie auch eine Richtlinien- können pro Patient*in bis zu 20 Telefonge- psychotherapie per Telefon abgerechnet spräche von mindestens 10 Minuten ab- werden kann, wenn eine Videobehandlung rechnen. nicht möglich ist. Bundes Psychotherapeuten Kammer 9
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 01.07.2021 Privatpraxis Entsprechend der Dauer einer Telefonbera- Für Patient*innen, die in der aktuellen Kri- tung konnte je vollendete 10 Minuten bis zu sensituation weder ihre Psychotherapeut*in dreimal die GOP-Nr. 3 abgerechnet werden. aufsuchen noch eine Videosprechstunde Diese Regelung läuft zum 30. Juni 2021 aus. durchführen können, konnte darüber hinaus eine Regelung für längere telefonische Bera- Messenger-Dienste tungen erzielt werden. Innerhalb eines Ka- Messenger-Dienste sind keine zertifizierten lendermonats konnten bis zu vier telefoni- Anbieter und sind aufgrund der Unverein- sche Beratungen abgerechnet werden. Da- barkeit mit Datenschutz und Schweige- bei waren je Telefonberatung bis zu 30- pflicht nicht für psychotherapeutische Be- minütige Beratungen voll berechnungsfähig. handlungen geeignet. Meldepflicht Corona-Erkrankung oder Verdacht auf vermutet wird, auch ohne Vorliegen eines eine Erkrankung Erregernachweises“. Psychotherapeut*innen müssen Patient*in- Meldung nur, wenn keine Ärzt*in hinzuge- nen melden, die am Coronavirus erkrankt zogen wurde sind oder wenn der Verdacht besteht, dass Die Meldepflicht besteht für die in Absatz 1 sie daran erkrankt sind. 2 Allerdings mit einer Nummer 5 bis 7 bezeichneten Personen nur, Ausnahme: Es besteht keine Meldepflicht, wenn keine Ärzt*in hinzugezogen wurde. wenn bereits eine Ärzt*in hinzugezogen wurde (siehe unten). Konkret bedeutet das: Psychotherapeut*in- nen sind zur Meldung nur verpflichtet, wenn Das Robert Koch-Institut hat „Empfehlungen ein begründeter Verdacht besteht und keine zur Meldung von Verdachtsfällen von CO- Ärzt*in hinzugezogen wurde. VID-19“ ausgesprochen. Dort heißt es: „Der Verdacht auf COVID-19 ist begründet, Diagnostische Abklärung wenn bei Personen mindestens eine der bei- Aus BPtK-Sicht besteht für Psychothera- den folgenden Konstellationen vorliegt: peut*innen keine Pflicht, Patient*innen zu 1. Personen mit jeglichen mit COVID-19 ver- untersuchen. Das ist Aufgabe der Ärzt*in- einbaren Symptomen UND Kontakt mit nen. einem bestätigten Fall von COVID-19; Es ist aber denkbar, dass im Kontakt mit Pa- 2. Auftreten von zwei oder mehr Lungenent- tient*innen – sei es persönlich oder auch te- zündungen (Pneumonien) in einer medizi- lefonisch – Beschwerden und Erkrankungen nischen Einrichtung, einem Pflege- oder besprochen werden. Dabei kann die Pati- Altenheim, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder 2 Dies regeln die Bestimmungen des Infektionsschutz- nes anderen Heil- oder Pflegeberufs, der für die Be- gesetzes. Meldepflichtig gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 rufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung Buchst. t Infektionsschutzgesetz ist der Verdacht einer eine staatlich geregelte Ausbildung oder Anerkennung Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug erfordert. auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). Zur Meldung verpflichtet sind gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 5 Infektionsschutzgesetz auch Angehörige ei- Bundes Psychotherapeuten Kammer 10
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 01.07.2021 ent*in auch allgemeine Erkältungssymp- Verstoß gegen die Schweigepflicht dar: Da tome schildern. Die Diagnostik einer „respi- es sich hierbei um eine gesetzliche Ver- ratorischen Symptomatik“ oder „unspezifi- pflichtung handelt, steht die Schweigepflicht scher Allgemeinsymptome“ wird von der Meldung nicht entgegen. Der Patient*in Ärzt*innen geleistet. Psychotherapeut*in- ist dies gemäß § 8 Absatz 3 der (Muster-)- nen können sich daher an den eher allge- Berufsordnung mitzuteilen. mein gehaltenen Fragen orientieren, die das Robert Koch-Institut auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Psychotherapeut*in an Corona er- (https://www.rki.de/DE/Content/In- krankt fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Empfeh- Ist die Psychotherapeutin selbst erkrankt, lung_Meldung.html) können die Gesundheitsbehörden verlan- gen, dass sie Auskunft über ihre Kontaktper- Sollten Patient*innen solche Erkältungs- sonen gibt. Dazu gehören dann in aller Regel symptome schildern und Kontakt mit einer auch Patient*innen. bestätigten Corona-Kranken* gehabt haben oder von einem Aufenthalt in einem Risiko- Die BPtK geht davon aus, dass eine Anord- gebiet im Ausland zurückgekehrt sein, sollte nung zur Nennung von Kontaktpersonen eine weitere ärztliche Abklärung dringend (§ 16, § 25ff IfSG) beantwortet werden muss empfohlen werden. Ist die Abklärung be- und die Schweigepflicht insoweit einge- reits erfolgt, entsteht kein weiterer Hand- schränkt ist. Zu beachten ist, dass solche An- lungsbedarf. gaben aber immer nur in erforderlichem Sollte die ärztliche Abklärung jedoch nicht Umfang zu machen sind. So wäre im Einzel- erfolgt sein oder von der Patient*in abge- fall zu prüfen, ob es notwendig ist, neben lehnt werden, besteht aus Sicht der BPtK den Kontaktdaten auch mitzuteilen, dass die eine Meldepflicht. genannte Person eine Patient*in ist. Schweigepflicht Muss eine Meldung an das zuständige Ge- sundheitsamt erfolgen, stellt dies keinen Umsatzeinbußen Der Deutsche Bundestag hat mit dem CO- Umsatzeinbußen und Hilfsmaßnah- VID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ei- men für Praxen nen finanziellen Schutzschirm für Vertrags- Vertragspsychotherapeut*innen ärzt*innen und -psychotherapeut*innen be- Durch die Corona-Pandemie sagen mehr Pa- schlossen. Danach können Honorarausfälle tient*innen als gewöhnlich ihre Termine ab. infolge der Corona-Pandemie ausgeglichen Dies kann unter Umständen zu empfindli- werden, wenn sich das Gesamthonorar ei- chen Umsatzeinbußen führen. Die BPtK ner Praxis gegenüber dem Vorjahresquartal setzt sich dafür ein, dass solche Umsatzein- um mehr als 10 Prozent verringert. Das Ge- bußen in dieser Ausnahmesituation abge- setz knüpft die Ausgleichzahlungen jedoch fangen werden. an den Rückgang der Anzahl der Patient*in- nen, die innerhalb eines Quartals in einer Bundes Psychotherapeuten Kammer 11
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 01.07.2021 psychotherapeutischen Praxis versorgt wer- Kurzarbeitergeld den („Fallzahl“). Psychotherapeut*innen ha- Auch Psychotherapeut*innen können als Ar- ben aber vor allem Honorarausfälle, weil Pa- beitgeber*innen Kurzarbeitergeld beantra- tient*innen in laufenden Behandlungen Ter- gen, um einen Teil des anfallenden Arbeits- mine absagen („Fallwert“). Die BPtK setzt lohnes zu kompensieren (§ 95 ff. SGB III). sich dafür ein, dass auch ein Fallwertrück- Das gilt jedoch nicht bei einer freiwilligen gang zu Ausgleichszahlungen berechtigt. Schließung. Die Kurzarbeitenden erhalten 60 Prozent des ausgefallenen pauschalier- Zudem haben Kassenärztliche Vereinigun- ten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind gen Härtefallregelungen beschlossen. Bitte mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeiter- wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihre geld 67 Prozent. Weitere Informationen zu Kassenärztliche Vereinigung Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld fin- (https://www.kbv.de/html/432.php). den sie bei der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagen- Soforthilfe für Privatpraxen tur.de/news/corona-virus-informationen- Für Psychotherapeut*innen, die nicht für fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld). die vertragsärztliche Versorgung zugelassen sind, gibt es andere Hilfsprogramme. Übersichten zu bundes- und länderweiten Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Hilfsmaßnahmen Freiberufler*innen, Soloselbständige und Neben der Soforthilfe der Bundesregierung Kleinunternehmer*innen geschaffen, die gibt es auch andere bundesweite sowie län- durch die Coronakrise in eine existenzbe- derspezifische Hilfen. Eine Übersicht über drohliche wirtschaftliche Schieflage oder in Bundes- und Länderregelungen finden Sie Liquiditätsengpässe geraten sind. Mit den beim Bundesverband der Freien Berufe Zuschüssen können akute Liquiditätseng- (https://www.freie-berufe.de/wordpress/wp- pässe, z. B. aufgrund von laufenden Kosten, content/uploads/2020/07/200715_ wie Miete oder Krediten, überbrückt wer- Freiberufler_Uebersicht_bundesweit.pdf). den. Freiberufler*innen und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können einma- Eine Übersicht über die zuständigen Stellen lig bis zu 9.000 EUR erhalten. Bei bis zu zehn für die Antragstellung finden Sie beim Bun- Beschäftigten können bis zu 15.000 EUR be- desministerium für Wirtschaft und Energie antragt werden. (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pres- Die Soforthilfe kann bis zum 31. Mai 2020 semitteilungen/2020/20200329-weg-fuer- beantragt werden. Sie kann grundsätzlich gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist- zusätzlich zu anderen Hilfen während der frei.html). Coronakrise beantragt werden. Eine Über- kompensation ist aber zurückzuzahlen. Bundes Psychotherapeuten Kammer 12
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 01.07.2021 Praxisschließung Pflicht zur psychotherapeutischen nach dem Infektionsschutzgesetz. Der Lohn Versorgung für angestellte Psychotherapeut*innen muss in diesem Fall fortgezahlt werden. Niedergelassene Psychotherapeut*innen sind aufgrund des Versorgungsauftrages Behördliche Anordnung und Entschädigung verpflichtet, die Patientenversorgung sicher- Wird die Schließung der Praxis behördlich zustellen. Deshalb bedarf eine Praxisschlie- angeordnet, haben Praxisinhaber*innen ßung einer besonderen Begründung: Der und Angestellte Anspruch auf eine Entschä- Praxisbetrieb kann aufgrund der momenta- digung. Der Anspruch ergibt sich aus § 56 In- nen Infektionsrisiken auch die Psychothera- fektionsschutzgesetz. Voraussetzung für peut*in gefährden. Es ist aber fraglich, ob Entschädigungsansprüche ist danach das diese Begründung bereits für eine Praxis- Verbot der Erwerbstätigkeit oder die Anord- schließung ausreicht. Eine Schließung kann nung von Quarantäne aus infektionsschutz- zum Beispiel erwogen werden, wenn auf- rechtlichen Gründen. Die Höhe der Entschä- grund von Vorerkrankungen ein besonderes digung richtet sich nach dem Verdienstaus- persönliches Risiko besteht. Diese Abwä- fall. Angestellte erhalten von ihren Arbeitge- gung muss jede Psychotherapeut*in selbst ber*innen den Lohn für die ersten 6 Wo- treffen. Bitte beachten Sie die Möglichkeit chen. Die Arbeitgeber*innen haben die der Videobehandlung. Eine Praxisschließung Möglichkeit, sich diesen Betrag von der zu- sollte mit der Kassenärztlichen Vereinigung ständigen Behörde erstatten zu lassen. vorab besprochen und unter Angabe der be- sonderen Gründe mitgeteilt werden. Details zu den Entschädigungsregelungen und eine Liste der zuständigen Behörden Zurzeit besteht keine Empfehlung zur Schlie- können sie der Information der Kassenärztli- ßung der Praxis. Sie ist aber zwingend chen Bundesvereinigung entnehmen durchzuführen, wenn dies durch die zustän- (https://www.kbv.de/media/sp/Pra- digen Behörden angeordnet ist. xisInfo_Coronavirus_Entschaedigung.pdf). Wenn Sie Ihre Praxis freiwillig schließen, be- steht kein Anspruch auf eine Entschädigung Kitas und Schulen Anspruch auf Notbetreuung sen sind. Für diese Kinder wird eine geson- derte Notbetreuung in Kitas und Schulen or- In allen Bundesländern sind Kindertages- ganisiert, sofern ihre private Betreuung ins- stätten und Schulen inzwischen geschlos- besondere durch Familienangehörige oder sen. Die Bundesländer haben Ausnahmen mithilfe flexibler Arbeitsmodelle nicht ge- für Kinder getroffen, deren Erziehungsbe- währleistet werden kann. rechtigte bzw. Betreuungspersonen „unent- behrliche Schlüsselpersonen“ oder „system- Nach unserer Einschätzung gehören Psycho- relevante Berufsgruppen“ für die Daseins- therapeut*innen als Teil der Gesundheits- vorsorge insbesondere im Gesundheitswe- Bundes Psychotherapeuten Kammer 13
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 01.07.2021 versorgung zum Personenkreis, der eine ge- unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich sonderte Berücksichtigung erfährt. Grund- hierzu an die zuständige Kommune. sätzlich gelten als „unentbehrliche Schlüs- selpersonen“ Angehörige von Berufsgrup- Für den Fall, dass Sie Arbeitnehmer*in sind pen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung und eine Betreuung Ihrer Kinder durch Sie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung so- sichergestellt werden muss, finden Sie Infor- wie der medizinischen und pflegerischen mationen zur Lohnfortzahlung bei Kinderbe- Versorgung der Bevölkerung und der Auf- treuung beim Bundesarbeitsministerium rechterhaltung zentraler Funktionen des öf- (https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldun- fentlichen Lebens dient. gen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreu- ung.html). Die Regelungen zur Schließung von Kinder- tagesstäten und Schulen sowie zur Notbe- treuung sind von Bundesland zu Bundesland Angestellte in Praxen und Krankenhäusern Was Angestellte wissen müssen Hilfreiche Informationen zu diesen Fragen bietet die Gewerkschaft ver.di unter Wenn eine angestellte Psychotherapeut*in https://www.verdi.de/the- aufgrund einer Infektion mit dem Coronavi- men/corona/++co++37f4d360-58b0-11ea- rus arbeitsunfähig ist, muss die Arbeitge- 8408-525400b665de. Informationen speziell ber*in sechs Wochen lang den Lohn fortzah- für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozial- len. Danach zahlt die Krankenkasse bis zu wesen finden sich ferner unter https://ge- anderthalb Jahre Krankengeld. sundheit-soziales.verdi.de/coronavirus. Besteht eine angeordnete Quarantäne, ha- Auch das Bundesministerium für Arbeit und ben Angestellte für diese Zeit einen An- Soziales bietet Arbeitnehmer*innen Infor- spruch auf Freistellung mit Lohnfortzahlung mationen unter (Infektionsschutzgesetz). https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/In- formationen-Corona/Fragen-und-Antwor- Auch angestellte Psychotherapeut*innen ten/Fragen-und-Antworten-corona/corona- müssen in ihrer Arbeit neue Regeln zum Ge- virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html. sundheitsschutz beachten. Manche Ange- stellte haben Angst vor einer Ansteckung und möchten lieber von zu Hause aus arbei- ten. Andere Angestellte fragen sich, ob ihre Arbeitgeber*innen sie einfach nach Hause schicken können. Bundes Psychotherapeuten Kammer 14
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