Schutzkonzept COVID-19 Schulen Baar ab Schuljahr 2020/21

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Einwohnergemeinde
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                                                                                                                        T +41 41 769 03 30
                                                                                                                        urban.bossard@baar.ch
                                                                                                                        www.schulen-baar.ch

Schutzkonzept COVID-19
Schulen Baar
ab Schuljahr 2020/21
Baar, 25. Januar 2021

        Liebe Eltern
        Liebe Lehrerin, lieber Lehrer
        Geschätzte Leserin, geschätzter Leser
        Der Bundesrat hat am Mittwoch, 13. Januar 2021 bei seinen weitergehenden Mass-
        nahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus keine weiteren Einschränkungen für
        die Schulen beschlossen.
        Damit kann der Präsenzunterricht für alle Stufen weiterhin stattfinden. Auf der Sekun-
        darstufe 1 konsequent mit Schutzmaske.
        Wir danken Ihnen und Ihren Kindern fürs konsequente Beachten der Schutzmassnah-
        men. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass wir den Präsenzunterricht weiterhin durch-
        führen können.
        Wir setzen daher wie bisher im Beachten der Hygiene-, Verhaltens- und Abstandsre-
        geln auf ein hohes Mass an Mitverantwortung und Selbstdisziplin.
        Aufgrund der neu geltenden COVID-19 Grundprinzipien des BAG sowie den überarbei-
        teten Grundsätzen der Direktion für Bildung und Kultur Zug haben wir das bisherige
        Baarer Schutzkonzept COVID-19 vom 30. Oktober 2020 aktualisiert.
        Dieses gilt ab Montag, 25. Januar 2021 an allen Baarer Schulen und der Musikschule
        Baar.
        Dieses aktualisierte Schutzkonzept erfolgte wiederum in Abstimmung mit dem
        Baarer Schularzt, Dr. Raoul Schmid, der Rektorenkonferenz des Kantons Zug und in
        Abstimmung mit allen Schulleiter/innen der Schulen Baar, der Leiterin der Modularen
        Tagesschule (SEB) und dem Leiter der Musikschule Baar. Und mit den Abteilungen
        Liegenschaften / Sport und Sicherheit / Werkdienst.
        Bei schulischen Umsetzungsfragen bitten wir Sie wie bisher
             Kontakt mit der Klassenlehrperson aufzunehmen,

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     bei übergeordneten organisatorisch-praktischen Fragen der Einzelschule mit der
      zuständigen Schulleiterin oder dem zuständigen Schulleiter und bei Fragen bezüg-
      lich der Musikschule direkt mit dem Leiter der Musikschule Benno Auf der Maur
      (041 769 03 41) oder bei Fragen der Schulergänzenden Betreuung mit der Leite-
      rin Uschy Staub (041 769 03 16),
     bei grundsätzlichen Fragen auf der Ebene der Gemeinde, die das Schutzkonzept
      aller Schulen betreffen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit dem Schulrektorat Baar
      (041 769 03 30).
Die Informationen erfolgen immer dann, wenn besondere Vorkommnisse eine erwei-
terte Information nötig machen. Bitte beachten Sie daher weiterhin die Homepage
Schulen Baar (www.schulen-baar.ch).

Für Ihre Unterstützung und Kooperation danken wir Ihnen.

Abteilung Schulen / Bildung

Sylvia Binzegger                                               Urban Bossard
Schulpräsidentin                                               Rektor

Kopie an:
Alle Eltern der Baarer Schülerinnen und Schüler (via Homepage www.schulen-baar.ch)
Alle Lehrpersonen der Schulen Baar und der Musikschule (via Homepage und Portal)
Direktion für Bildung und Kultur, Regierungsrat Stephan Schleiss
Amt für Gemeindliche Schulen, Leiter Michael Truniger
Gemeinderat
Geschäftsleitung
Dr. Raoul Schmid, Schularzt
Liegenschaften / Sport, Silvio Speri (Zuständig für die Hauswarte)
Sicherheit / Werkdienst
Schul- und Musikschulkommission
RGPK
Prorektoren Primar-, Oberstufe
Leiter Musikschule
Leiterin Modulare Tagesschule (SEB)
Schulleiterinnen und Schulleiter
Reformierte und katholische Kirchgemeinden

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Inhaltsverzeichnis

1.     Das Wichtigste in Kürze                                                                                         S. 4
2.     Grundlagen                                                                                                      S. 5
3.     Gültigkeit                                                                                                      S. 5
4.     Ziel der Schutzmassnahmen                                                                                       S. 5
5.     Grundsätze                                                                                                      S. 5
6.     Verantwortlichkeiten                                                                                            S. 6
7.     Prioritäre Hygienemassnahmen: Hände waschen und Distanz halten                                                  S. 6
8.     Arbeit mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5 Meter                                                               S. 8
9.     Pädagogische und organisatorische Aspekte                                                                       S. 11
10. Reinigung                                                                                                          S. 13
11. Besonders gefährdete Personen – Erwachsene und SuS                                                                 S. 13
12. COVID-19-Erkrankte am Arbeitsplatz                                                                                 S. 14
13. Besondere Arbeitssituationen                                                                                       S. 16
14. Modulare Tagesschule (Schulergänzende Betreuung – SEB)                                                             S. 16
15. Infrastrukturelles                                                                                                 S. 16
16. Hinweise an Eltern                                                                                                 S. 17
17. Anhänge                                                                                                            S. 19

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1. Das Wichtigste in Kürze
Die Kinder und Jugendlichen sind durch das Coronavirus wenig gefährdet und übertra-
gen es kaum (vgl. Kap. 5). Daher können die Schülerinnen und Schüler einen normalen
Kontakt pflegen.
Der Unterricht an den Schulen Baar entspricht den geltenden Vorgaben des Bundes
sowie des Kantons. Das vorliegende aktualisierte Schutzkonzept COVID-19 berücksich-
tigt die vom Bund erlassenen Verordnungen.

Wichtige Massnahmen sind:
      Die Distanzregel von 1.5 Metern gilt von den Schülerinnen, Schülern zu den Er-
       wachsenen / Lehrpersonen (vgl. Kap. 7). Insbesondere im Kindergarten und in der
       1./2. Primarklasse ist dies weniger nötig und möglich.
      Die verordneten Hygiene- und Distanzregeln werden weiterhin sorgfältig umge-
       setzt (vgl. Kap. 7 / 8).
      Seit Montag, 26. Oktober 2020 gilt gemäss Entscheid der Direktion für Bildung
       und Kultur (DBK) für alle Erwachsenen sowie für die Schülerinnen und Schüler der
       Sekundarstufe I eine Maskenpflicht (vgl. Kap. 8).
      Der Unterricht findet gemäss Stundenplan Ihres Kindes statt. Er kann zur Umset-
       zung der einzuhaltenden Hygienemassnahmen anders strukturiert und organisiert
       werden (vgl. Kap. 9).
      Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das heisst, Kinder und Jugendliche mit Krank-
       heitssymptomen wie starker Husten (nicht durch chronische Krankheit verursacht,
       z.B. Asthma), Halsschmerzen, Fieber, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
       bleiben gemäss Empfehlung unseres Schularztes Dr. Raoul Schmid zu Hause (vgl.
       Kap. 12). Siehe dazu das aktuelle Merkblatt der Deutschschweizer Volksschuläm-
       ter-Konferenz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) als
       Empfehlungen für Eltern zum Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen
              o bei Kindern: Merkblatt für Zyklus 1 und 2; Kindergarten bis 6. Primar-
                  klasse,
              o bei Jugendlichen: Merkblatt für Zyklus 3; 1. bis 3. Oberstufe.
      Bei mutmasslich im Schulalltag neu erkrankten Schülerinnen und Schülern werden
       so schnell als möglich die Eltern kontaktiert (vgl. Kap. 12).
      Für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, die aus einem Staat oder Gebiet
       mit erhöhtem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, gilt gemäss Verordnung
       des Bundes eine sofortige Quarantänepflicht von 10 Tagen (vgl. Kap. 16).

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2. Grundlagen
Vorgaben dieses Konzepts sind:
 Verordnungen über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der
    COVID-19-Epidemie (Bundesamt für Gesundheit (BAG)
     Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko gemäss COVID-19-Verordnung;
      Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs:
      https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/ak-
      tuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einrei-
      sende.html#-2060676916
     COVID-19; EDK Grundsätze im Hinblick auf das Schuljahr 2020/21 (Beschluss vom
      25. Juni 2020)
     Weisungen der Direktion für Bildung und Kultur (DBK) und der Gesundheitsdirek-
      tion des Kantons Zug
     Medienmitteilung der Direktion für Bildung und Kultur (DBK) – Maskenpflicht an
      den gemeindlichen Schulen vom 23. Oktober 2020
     Mitteilung der Gesundheitsdirektion, Amt für Sport – Schulsport und COVID-19-
      Verordnung vom 28. Oktober 2020

3. Gültigkeit
 Dieses aktualisierte Schutzkonzept gilt für alle Lehrpersonen der Schulen Baar und
    der Musikschule Baar, für die Mitarbeiterinnen der Modularen Tagesschule (SEB)
    und für alle Schülerinnen und Schüler.
     Dieses Schutzkonzept gilt bei der Benutzung der Schulräume auch für externe Be-
      nutzerinnen und Benutzer.
     Die Eltern werden entsprechend orientiert und tragen Wesentliches zum direkten
      und indirekten Schutz der an der Schule tätigen Personen und der Schülerinnen
      und Schüler bei.
     Das Konzept gilt ab Montag, 25. Januar 2021 bis auf Weiteres.

4. Ziel der Schutzmassnahmen
Ziel der Schutzmassnahmen im Schulumfeld ist es,
 Neuerkrankungen zu vermeiden bzw. auf einem niedrigen Niveau zu halten.
     die Gesundheit von besonders gefährdeten Personen zu schützen.
     erwachsene Personen in der Schule direkt zu schützen.

5. Grundsätze
 Es gilt die Schulpflicht.
     Da bei Schülerinnen und Schülern der obligatorischen Schule das Übertragungsri-
      siko klein ist, sind Schülerinnen und Schüler unter sich kaum gefährdet.

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     Schülerinnen und Schüler können zur Schule gehen, solange sie nicht krank sind
      und nicht mit einer an COVID-19 erkrankten Person in einem Haushalt leben.
     Die Verhaltens- und Hygienemassnahmen (Kap. 7 und 8) gelten für alle an der
      Schule Beteiligten.

6. Verantwortlichkeiten
 Dieses Schutzkonzept wurde auf der Basis der oben erwähnten Grundlagen, das
    heisst, der Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit BAG, der Direktion für Bil-
    dung und Kultur DBK Zug, der Rektorenkonferenz des Kantons Zug und von der
    Schulleitung der Schulen Baar erstellt und als Abteilungsbeschluss am Montag, 25.
    Januar 2021 genehmigt.
     Für die Umsetzung in den neun Einzelschulen und der Musikschule Baar sind die
      Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Musikschulleiter, in der SEB die Leiterin
      mit ihren Standortleiterinnen verantwortlich.

7. Prioritäre Hygienemassnahmen: Hände waschen und Distanz halten

7.1. Händehygiene
Alle Personen an den Schulen Baar waschen sich regelmässig die Hände.

 Massnahmen

 Vor Unterrichtsbeginn morgens und nachmittags und nach Pausen waschen sich
 alle Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Mitarbeitende der Schule und Dritte
 die Hände mit Wasser und Seife im Schulzimmer oder am Arbeitsplatz.

 An sensiblen Punkten stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.

 Auf das Händeschütteln und den körperlichen Kontakt wird verzichtet.

 Das Händewaschen wird bei festgestelltem Kontakt mit einer anderen Person bei
 Erwachsenen wiederholt.
 Das Anfassen von Gegenständen und Objekten von anderen Schülerinnen, Schülern
 und Erwachsenen ist bei Erwachsenen möglichst zu vermeiden.

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7.2. Distanz halten
Es sollen die folgenden empfohlenen Abstands- und Verhaltensregeln zwischen Er-
wachsenen sowie zwischen Erwachsenen und den Schülerinnen, Schülern eingehal-
ten werden.

 Massnahmen

 Der Mindestabstand von 1.5 Metern gilt von den Schülerinnen, Schülern zu den Er-
 wachsenen / Lehrpersonen. Insbesondere im Kindergarten und in der 1./2. Primar-
 klasse ist dies weniger nötig und möglich.

 Eltern werden gebeten, das Schulareal zu meiden und nur zu betreten, wenn sie ein
 Gespräch oder einen Unterrichtsbesuch vereinbart haben bzw. an einem Elternan-
 lass teilnehmen.
 Externe Personen haben sich ebenfalls vom Schulareal fernzuhalten, es sei denn,
 sie üben eine vereinbarte Tätigkeit (wie Handwerker) in der Schule aus.
 Bei den beiden Mediotheken der Oberstufe und den Schulbibliotheken in den Schu-
 len Wiesental, Allenwinden und Inwil gelten bez. der Ausleihe besondere Schutz-
 massnahmen. Diese sind zu beachten.
      -       Ein Handdesinfektions-Spender im Eingangsbereich und im Sichtbereich der
              Bibliothekarin/Mediothekarin (ersatzweise eine Waschgelegenheit) ist vor-
              handen. Besuchende müssen sich beim Eintreten die Hände desinfizieren.
      -       Die Bibliothekarin/Mediothekarin erhält eine Plexiglasscheibe mit Durchreiche
              für Medien bei der Ausleihtheke.
      -       Alle betreten die Mediothek/Bibliothek durch denselben Eingang, idealer-
              weise im Sichtfeld der Mediothekarin/Bibliothekarin.
      -       Die Mediothekarin/Bibliothekarin entscheidet, wie viele SuS sich in der jewei-
              ligen Bibliothek/Mediothek gleichzeitig aufhalten dürfen und kommuniziert
              dies den Lehrpersonen.
      -       Lehrpersonen besprechen eine geplante Benutzung vorgängig mit der Medi-
              othekarin/Bibliothekarin.

 Wir empfehlen Eltern und Lehrpersonen, die vom Bund entwickelte SwissCovid-App
 auf dem eigenen Smartphone zu installieren. Dieses Contact Tracing ermöglicht es,
 infizierte Personen ausfindig zu machen. Dadurch können Übertragungsketten ge-
 stoppt werden.

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8. Arbeit mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5 Metern
Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen, um den
Schutz zu gewährleisten.

 Massnahmen

 Schutzmasken Erwachsene:
       Alle Lehrpersonen und Mitarbeitenden sowie Besucherinnen und Besucher (El-
        tern, Lehrpersonen HSK etc.) tragen in den Räumen der Schulgebäude und auf
        dem Pausenplatz Schutzmasken.
       Im Kontakt mit Schülerinnen und Schülern und zwischen Erwachsenen werden
        Masken getragen. Die in allen Klassenzimmern vorhandenen Plexiglasscheiben
        geben zusätzlichen Schutz.

 Für die Lehrpersonen werden die Schutzmasken von den Schulen Baar kostenlos
 zur Verfügung gestellt (pro Tag zwei Schutzmasken). Für die Organisation der Mas-
 kenabgabe ist die Schulleiterin oder der Schulleiter zuständig.

 Schutzmasken Schülerinnen / Schüler:
       Die Schülerinnen und Schüler von der 1. – 3. Oberstufe tragen beim Betreten
        des Schulgebäudes und während des Unterrichts eine Schutzmaske.
       Die Oberstufenschülerinnen und -schüler tragen im Schulbus ebenfalls eine
        Schutzmaske.
       Pausenregelung: Um den Quarantänefall einer ganzen Oberstufenschule zu ver-
        meiden, ist die Pause jahrgangsspezifisch organisiert. Dies gilt für die Schülerin-
        nen und Schüler der Oberstufe. Die Maskenpflicht gilt auch während der Pause
        für die Oberstufenschülerinnen und –schüler auf dem Schulgelände. Kann der
        Abstand von 1.5m eingehalten werden, darf diese "zum Durchatmen" sowie Es-
        sen und Trinken abgenommen werden.
       Es steht den Schülerinnen und Schülern der Kindergarten- und Primarstufe of-
        fen, die Schutzmaske ganztags zu tragen, wenn sie sich dadurch sicherer fühlen.
       Der Instrumentalunterricht kann bis und mit 3. Oberstufe nach den bisher gelten-
        den Massnahmen durchgeführt werden. Für Schülerinnen und Schüler ab der 1.
        Oberstufe gilt im Musikschulgebäude eine Maskenpflicht.

 Für die Schülerinnen und Schüler werden die Schutzmasken von den Schulen Baar
 kostenlos zur Verfügung gestellt (pro Tag zwei Schutzmasken). Für die Organisation
 der Maskenabgabe ist die Schulleiterin oder der Schulleiter zuständig.

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Je Klassen-, Fach- und Therapieraum steht weiterhin für Gespräche, Beratungen und
 Therapien eine transparente Trennscheibe aus Plexiglas mit Durchreiche-Schlitz für
 persönliche Gespräche mit SuS und unter Lehrpersonen zur Verfügung.

 Die Lehrpersonen
  achten entsprechend der Klassengrösse weiterhin auf die bestmögliche Einhal-
    tung der nötigen Distanzen zur Lehrperson im Klassenzimmer. Sie stellen ent-
    sprechend der Distanz- und Hygieneregeln die Pulte.
       stellen die eigene Arbeitsfläche (Pult) mit mindestens 1.5 Meter Abstand zu den
        Pulten der Schülerinnen und Schüler (SuS) auf.
       definieren einen Ort mit der in allen Zimmern und Fachräumen (inkl. Therapie-
        zimmer) vorhandenen Plexiglasscheibe, um Gespräche mit SuS führen zu kön-
        nen.
       thematisieren und instruieren die SuS im Sinne eines Klassenrituals das strikte
        Befolgen der Hygieneregeln.
           o Botschaft "Wir setzen die Hygiene- und Distanzmassnahmen weiterhin
               gemeinsam und sorgfältig um."
           o Regelmässiges Waschen der Hände vor dem Unterricht und nach der
               Pause
           o Kein Händeschütteln
              o     Gegenstands- und Oberflächenreinigung (dies erfolgt ritualisiert durch die
                    SuS, die Lehrpersonen)
              o     Regelmässiges und gutes Stosslüften auch während des Unterrichts
                    (Empfehlungen gemäss BAG unter https://www.schulen-lueften.ch)
              o     Abstandsregeln beim persönlichen Gespräch mit der Lehrperson (durch
                    die Plexiglasscheibe)
              o     Die Schülerinnen und Schüler bringen ihr eigenes Znüni in die Schule mit.
                    Esswaren dürfen nur mit andern geteilt werden, wenn diese einzeln ein-
                    gepackt sind.

              Fachlehrpersonen
              o Die Massnahmen in den Fachbereichen TTG, Hauswirtschaft, Bewegung
                 und Sport sowie in den Schulbibliotheken und Mediotheken werden
                 durch die Schulleiterin / den Schulleiter mit den entsprechenden Fachper-
                 sonen umgesetzt.
              o     Der Sportunterricht findet für die Oberstufenschülerinnen und -schüler
                    in der Halle und im Freien ohne Schutzmaske statt. Die Inhalte werden
                    möglichst ohne direkten Körperkontakt vermittelt. Dabei gilt:
                         Die Möglichkeit zur Durchführung des Sportunterrichts im Freien
                            soll konsequent genutzt werden.

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     Der Aufenthalt in den Umkleidekabinen ist so zu organisieren,
                                dass dieser möglichst kurz stattfindet.
                               Die Schülerinnen und Schüler haben beim Umkleiden respektive
                                ausserhalb des Duschbereiches eine Schutzmaske zu tragen.
                               Für Sportsequenzen mit näheren Kontakten bei denen der Ab-
                                stand nicht eingehalten werden kann, liegt es in der Verantwor-
                                tung der Sportlehrperson, die Schülerinnen und Schüler aufzufor-
                                dern, Schutzmasken zu tragen.

              o     Beim Singen müssen alle Lehrpersonen sowie die Schülerinnen und
                    Schüler der Sekundarstufe 1 immer eine Schutzmaske tragen. Gesungen
                    werden soll idealerweise im Freien oder in grossen Räumen bei geöffne-
                    ten Fenstern. Der Musikunterricht und die Singsequenzen sind entspre-
                    chend zu gestalten.
              o     Was die Schutzmassnahmen des Unterrichts an der Musikschule Baar
                    betrifft, beachten Sie bitte die Homepage der Musikschule Baar
                    (www.musikschule-baar.ch).
              o     Der freiwillige Schulsport findet statt. Die verantwortlichen Leiterinnen
                    und Leiter treffen bezogen auf die Disziplin die notwendigen Schutzmas-
                    snahmen.
              o     Bei den obligatorischen Transporten im Schul- und Schwimmbus (inkl.
                    Transporte durch die ISZL, d.h. die International School of Zug and Lu-
                    zern) müssen Erwachsene Abstand halten, Schülerinnen und Schüler
                    nicht. Der Schulbuschauffeur wird sich damit vor SuS schützen und um-
                    gekehrt. Im Baarer Schulbus gilt für die Oberstufenschülerinnen und -
                    schüler eine Maskenpflicht.
              o     Für den Schwimmunterricht gelten seit Montag, 19. Oktober 2020 fol-
                    gende Massnahmen:
                               Der Schwimmunterricht für die SuS der Kindergärten findet bis zu
                                den Sportferien 2021 weiterhin nicht statt, da die Distanzregeln
                                Erwachsene/Kind aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen nicht ein-
                                gehalten werden können. Ebenfalls wollen wir vermeiden, dass
                                Eltern den Schulraum betreten, und dazu gehört im Kindergarten
                                auch das Schwimmbad, wenn dies nicht zwingend nötig ist.
                               Alle SuS der 1. bis 3. Primarklassen haben wieder jede Woche ge-
                                mäss geltendem Schwimmplan Unterricht.
                               Alle SuS der 4. bis zur 6. Primarklasse haben weiterhin gemäss
                                geltendem Schwimmstundenplan Unterricht.
                               Der Transport wird wie bis anhin mit dem Schulbus erfolgen. Es
                                befinden sich maximal zwei Klassen im Bus. Die eine Klasse be-
                                setzt den vorderen, die andere den hinteren Teil des Busses.

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     Die Umkleidekabinen sind so zu besetzen, dass jeweils nur ein
                                Bereich von einer Klasse besetzt wird. Die Schwimmlehrpersonen
                                sind für die Zuteilung und das Controlling zuständig.
                               Die präzisen Instruktionen für den geordneten Ablauf obliegen
                                den Schwimmlehrpersonen. Die begleitenden Lehrpersonen sor-
                                gen wie bis anhin zusammen mit den Schwimmlehrpersonen für
                                das entsprechende Einhalten der sicherheitstechnischen Regeln.

9. Pädagogische und organisatorische Aspekte

 Massnahmen

 Der Unterricht findet gemäss Stundenplan Ihres Kindes statt.
 Der Unterricht kann zur Umsetzung der konsequent einzuhaltenden Hygienemass-
 nahmen anders strukturiert und organisiert werden.
 Der Fokus liegt auf dem Klassenunterricht.

 Bis auf Weiteres finden keine Klassenlager, Sportlager und Schulverlegungen mit
 Übernachtung statt. Über das weitere Durchführen von Klassenlagern und Schulver-
 legungen wird ab Februar 2021 entschieden.
 Die Wintersportlager und das Polylager vom Februar 2021 sind abgesagt.
 Die Sportwoche vom Februar 2021 wird gemäss Entscheid der Direktion für Bildung
 und Kultur (DBK) vom Freitag, 22. Januar 2021 in reduzierter, den Schutzkonzepten
 angepasster Form durchgeführt.

 Der öffentliche Verkehr kann mit der nötigen Vorsicht benutzt werden. Und dies mit
 den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Das Tragen einer Schutzmaske ist
 gemäss den Empfehlungen des BAG für alle Lehrpersonen und für die Schülerinnen
 und Schüler ab der 5. Primarklasse Pflicht.
 Die Oberstufenschülerinnen und -schüler tragen im Schulbus eine Schutzmaske.

 Für den Fall, dass während des Präsenzunterrichts ein grösserer Teil der Klasse oder
 gar die ganze Klasse coronabedingt in Quarantäne muss, ist der Fernunterricht ge-
 währleistet und die Aufgabenübermittlung auf anderen Wegen (webbasiert, Mail,
 Post etc.) sichergestellt.

 Elternabende (ohne Schülerinnen und Schüler) sind möglich und finden unter Einhal-
 tung der Abstands- und Hygieneregeln im Klassenverband statt.

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Elterngespräche werden im Voraus vereinbart und finden unter den einzuhaltenden
 Abstands- und Hygieneregeln statt.

 Bei Veranstaltungen mit Eltern / externen Personen müssen Schutzmasken getra-
 gen und der nötige Mindestabstand eingehalten werden.
 Für alle Veranstaltungen ist eine Präsenzliste mit den Kontaktdaten für ein allfälliges
 Contact Tracing zu führen.

 Die Schulzahnprophylaxe findet wieder statt.

 Unter folgenden Bedingungen können analog der SEB-Vorschriften im Rahmen des
 Klassenunterrichts begründet Esswaren / Mahlzeiten zubereitet bzw. eingenommen
 werden:
   - Der Anlass findet ausschliesslich mit der Schülergruppe und den Lehrpersonen
     ohne Eltern statt.
   - Die Essensausgabe erfolgt von den Lehrpersonen, geschützt mit Handschuhen
     und Schutzmaske.
   - Bei der Essensabgabe sind zwischen den Essensbehältern und den Schülerinnen
     und Schülern Schutzscheiben aufzustellen, damit das Essen geschützt ist.
   - Während der Mahlzeit sitzen die Lehrpersonen nicht neben den Schülerinnen
     und Schülern. Falls die Lehrperson bei einzelnen SuS (insbesondere Zyklus 1)
     beim Essen helfen müssen, haben die Lehrpersonen ebenfalls Schutzmasken
     und Handschuhe zu tragen.
   - Die SuS essen aus ihrem separaten Teller und mit separatem Besteck.

 Auslandreisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulen Baar:
  - Wird gemäss der BAG-Liste bereits vor der Abreise von einem Aufenthalt in die-
    sem Land bzw. in diesem Gebiet aufgrund der dortigen Corona-Situation abgera-
    ten, so muss sich die / der Mitarbeitende nach Rückkehr in die Schweiz für 10
    Tage in Quarantäne begeben. Die Arbeitgeberin, die Einwohnergemeinde Baar,
    übernimmt die Zeit für die vom Bund verordneten Quarantäne nicht. D.h. diese
    Zeit muss mit zusätzlichen Ferientagen abgedeckt werden oder gilt als unbe-
    zahlte Abwesenheit.
    - Sollte sich während dem Aufenthalt die Corona-Situation in diesem Land bzw. in
      diesem Gebiet dahingehend verschlechtern, dass erst nachträglich von Reisen
      dorthin abgeraten wird, so gilt ebenfalls die 10-tägige Quarantänepflicht, jedoch
      übernimmt die Arbeitgeberin diese Fehlzeiten.
 Es ist Sache der Mitarbeitenden, sich vor und nach der Reise über den Status des
 Reiseziels gemäss der BAG-Liste zu informieren.

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Bezüglich Durchführen von Besprechungen und Sitzungen gilt, wie kommuniziert
 und praktiziert, situationsbezogen die richtige Organisationsform (analog, online, Te-
 lefon) zu finden.

10. Reinigung

 Massnahmen

 Das Reinigungspersonal säubert regelmässig Oberflächen und Gegenstände in den
 Schulhäusern gemäss Reinigungsplan der Hauswarte.

 Das Reinigungspersonal achtet darauf, dass in allen Schul-, Fach-, Therapiezimmern
 genügend Reinigungsmaterial mit dem entsprechenden Reinigungspapier vorhan-
 den ist.
 In Ergänzung zum Reinigungspersonal instruieren die Lehrpersonen ihrerseits wei-
 terhin die Kinder und Jugendliche altersgemäss, regelmässig Oberflächen (Schalter,
 Fenster und Türfallen) zu reinigen. Dafür nutzen sie die von den Hauswarten bereit
 gestellten handelsüblichen Reinigungsmittel.

 Der Kontakt mit Infektiösem ist zu vermeiden, Abfall nicht anfassen.
 Abfalleimer werden regelmässig geleert.

 Es gilt zu beachten, dass die Plexiglasscheiben nur mit Wasser und Seife – nicht mit
 chemischem Mittel zu reinigen sind.

11. Besonders gefährdete Personen – Erwachsene und SuS

 Massnahmen

 Gesunde Schülerinnen / Schüler und Lehrpersonen, welche mit besonders gefährde-
 ten Personen in einem Haushalt leben, gehen in die Schule.

 Lehrpersonen, die sich gemäss geltenden Kriterien aufgrund einer neuen Ausgangs-
 lage als gefährdet betrachten, nehmen in Kenntnis ihrer Gefährdung Kontakt mit der
 zuständigen Schulleiterin oder Schulleiter auf.
 Für besonders gefährdete Personen stehen bei der Schulleiterin / beim Schulleiter
 FFP2-Masken zur Verfügung.

 Dispensationen von Schülerinnen und Schülern sind nur mit Arztzeugnis erlaubt. Die
 Schulen Baar behalten sich vor, dass der Schularzt, Dr. Raoul Schmid, Rücksprache

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mit dem Haus- oder Kinderarzt nimmt und die nötigen Empfehlungen zuhanden des
 Rektors macht.

 Bei Einzelsituationen mit Arztzeugnis kann bei Schülerinnen und Schülern wie im
 Krankheitsfall eine Form von Unterricht durch die Schulleiterin oder den Schulleiter
 genehmigt werden. Das heisst, die Eltern erhalten Aufgaben und Arbeitsaufträge in
 definierten Kernbereichen und sind ihrerseits für die Tagesstruktur zu Hause zustän-
 dig.

12. COVID-19-Erkrankte am Arbeitsplatz

 Massnahmen

 Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das heisst, Kinder und Jugendliche mit Krankheits-
 symptomen wie starker Husten (nicht durch chronische Krankheit verursacht, z.B.
 Asthma), Halsschmerzen, Fieber, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns blei-
 ben gemäss Empfehlung unseres Schularztes Dr. Raoul Schmid zu Hause.
 Siehe dazu das aktuelle Merkblatt der Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz
 in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Empfehlungen für
 Eltern zum Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen
             bei Kindern: Merkblatt für Zyklus 1 und 2; Kindergarten bis 6. Primarklasse,
             bei Jugendlichen: Merkblatt für Zyklus 3; 1. bis 3. Oberstufe.
 Für Erwachsene gilt das Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen analog
 dem Merkblatt Zyklus 3, das heisst gleich wie für Jugendliche >12 Jahre. Eine
 Lehrperson, welche gemäss Merkblatt Zyklus 3 Symptome aufweist, hat sich – nach
 Rücksprache mit dem Hausarzt – testen zu lassen und bis zum Vorliegen des Tester-
 gebnisses zu Hause zu bleiben. Dabei gilt zu beachten, dass bei einem negativen
 Testergebnis nach 24h und abklingenden Symptomen wieder unterrichtet werden
 kann.
 Falls erneut Symptome auftreten oder konkrete Fragen zu Krankheitssymptomen
 vorliegen, sind diese direkt mit dem Hausarzt zu klären.

 Sowohl für Lehrpersonen wie auch für Mitarbeitende der SEB und der Musikschule,
 die Symptome aufweisen, sind die Massnahmen für Selbstisolation und -quarantäne
 bindend. Das heisst, sie begeben sich in Selbstisolation.
 Über die Quarantänezeit einer Lehrperson entscheidet der Hausarzt, bei Bedarf ver-
 weist der Hausarzt an den Kantonsarzt.

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Jede Schule hat einen markierten Raum definiert, der für Schülerinnen und Schüler
 genutzt werden kann, die Symptome aufweisen. Solche mutmasslich Erkrankte wer-
 den sobald wie möglich und nach vorgängiger Information der Eltern nach Hause ge-
 schickt. Dies heisst, bei Kindern und Jugendlichen nach vorgängiger Kontaktauf-
 nahme durch die Klassenlehrperson mit den Eltern.
 Jede Schule verfügt über einen Fiebermesser für kontaktloses Fiebermessen, um
 allenfalls Schülerinnen und Schüler mit Symptomen zu bestimmen.

 Treten während des Schulalltags Symptome auf, hat die betroffene Person konse-
 quent eine Schutzmaske zu tragen. Auch wenn Masken getragen werden, bleibt das
 Einhalten der Hygieneregeln zentral.

 Hat eine Lehrperson Angehörige, welche auf das Testergebnis warten, kann sie
 normal ihrer Arbeit nachgehen und unterrichten.
 Ist ein Familienmitglied einer Schülerin oder eines Schülers oder einer Lehrperson
 im gleichen Haushalt an COVID-19 erkrankt, so bleibt dieser betroffene Schüler oder
 die Lehrperson zwingend zu Hause in Quarantäne, bis der zuständige Kinderarzt
 bzw. das kantonale Amt für Gesundheit (Kantonsarzt) die behördlich verordnete Qua-
 rantäne offiziell aufgehoben hat.
 Hatte eine Schülerin / ein Schüler / eine Lehrperson ausserhalb des Familienhaus-
 halts nachweislichen Kontakt (Zeitdauer von > 15 Min. / Mindestabstand nicht einge-
 halten / keine Schutzmaske) mit einer COVID-19 positiv getesteten Person, so hat
 diese SuS / Lehrperson vorsorglich zu Hause in Quarantäne zu bleiben, bis der zu-
 ständige Kinderarzt bzw. das kantonale Amt für Gesundheit (Kantonsarzt) die be-
 hördlich verordnete Quarantäne offiziell aufgehoben hat.

 Erkrankt eine Lehrperson oder eine Schülerin, resp. ein Schüler an COVID-19, so ist
 umgehend die Schulleiterin oder der Schulleiter zu informieren.
 Die Erfassung der relevanten Personalien sowie die Sicherstellung der verzugslosen
 Kommunikation erfolgt gemäss interner Checkliste der Schulen Baar.
 Die weiteren Massnahmen sowie die Kommunikation erfolgen nach Absprache mit
 dem Schularzt bzw. mit dem Kantonsarzt durch die Kernschulleitung.

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13. Besondere Arbeitssituationen
Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen, um den
Schutz zu gewährleisten.

 Massnahmen

 Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verantwortlich, dass die Schutzmassnahmen
 des BAG in allen Schulen bei den Eingängen gut sichtbar angeschlagen sind.

 Die Lehrerzimmer bleiben weiterhin so eingerichtet, dass die geforderten Distanzre-
 geln eingehalten werden.

 Abweichungen vom Regelbetrieb des Unterrichts sind in jedem Fall mit der zuständi-
 gen Schulleiterin oder Schulleiter abzusprechen.

14. Modulare Tagesschule (Schulergänzende Betreuung – SEB)
Für die SEB-Angebote in den vier Schulkreisen gelten die gleichen Vorgaben wie für
den Schulbetrieb.

 Massnahmen

 Die Standortleiterinnen sind verantwortlich, dass die geltenden Hygienemassnah-
 men umgesetzt werden.

 Bei der Essensausgabe gibt es weiterhin keine Selbstbedienung.
 Die Schutzeinrichtungen und die Abstände sind bei der Essensausgabe gewährleis-
 tet.

15. Infrastrukturelles
Zuständig für die nötigen Absprachen mit den Abteilungen Liegenschaften / Sport (Rei-
nigung und Reinigungsmaterial, Masken) ist der Leiter Planung / Logistik, Bruno Burri
(bruno.burri@baar.ch).

 Massnahmen

 Die Hauswarte stellen jederzeit die nötigen Vorräte für Seifenspender, Desinfekti-
 onsmittel für die Klassenzimmer, Einwegpapiertücher sicher. Die nötigen Abspra-
 chen erfolgen direkt zwischen der Schulleiterin oder dem Schulleiter und ihrem
 Hauswart.

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Der Leiter Planung / Logistik ist besorgt, dass alle Schulen, inkl. Musikschule und die
 Standorte der Modularen Tagesschule über die nötige Anzahl Schutzmasken verfü-
 gen.

16. Hinweise an Eltern

 Massnahmen

 Kinder werden angehalten, die Hygienemassnahmen auf dem Schulareal umzuset-
 zen.
 Die Schülerinnen und Schüler bringen ihr eigenes Znüni in die Schule mit. Esswaren
 dürfen nur mit andern geteilt werden, wenn diese einzeln eingepackt sind.

 Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das heisst, Kinder und Jugendliche mit Krankheits-
 symptomen wie starker Husten (nicht durch chronische Krankheit verursacht, z.B.
 Asthma), Halsschmerzen, Fieber, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns blei-
 ben gemäss Empfehlung unseres Schularztes Dr. Raoul Schmid zu Hause. Dies gilt
 explizit auch in Zweifelsfällen über eine mögliche Infektion.
 Siehe dazu das aktuelle Merkblatt der Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz
 in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Empfehlungen für
 Eltern zum Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen
             bei Kindern: Merkblatt für Zyklus 1 und 2; Kindergarten bis 6. Primarklasse,
             bei Jugendlichen: Merkblatt für Zyklus 3; 1. bis 3. Oberstufe.
 Konkrete Fragen zu den Krankheitssymptomen sind durch die Eltern direkt mit dem
 Hausarzt oder dem Kinderarzt zu klären. Über die Quarantänezeit einer Schülerin
 oder eines Schülers entscheidet der Kinder-/Hausarzt, bei Bedarf verweist dieser an
 den Kantonsarzt.
 Eltern sind während der Unterrichtszeit für die Lehrperson ihres Kindes erreichbar.
 Als Eltern sind Sie verpflichtet, umgehend die Klassenlehrperson über eine mögliche
 Quarantänezeit Ihres Kindes zu informieren, sofern in Ihrer Familie oder im näheren
 Umfeld ein positives Testing erfolgt ist.

 Für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, die aus einem Staat oder Gebiet mit
 erhöhtem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, besteht gemäss Verordnung des
 Bundes eine sofortige Quarantänepflicht von 10 Tagen. Dafür müssen sie sich inner-
 halb von zwei Tagen nach Einreise beim Kanton melden. Der Kanton Zug hat hierfür
 ein Online-Formular erstellt, so dass sich die betroffenen Personen einfach und je-
 derzeit melden können (vgl. www.zg.ch/corona). Die Meldung ist auch telefonisch un-
 ter 041 728 39 09 möglich.

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Gleichzeitig sind die Eltern in der Pflicht, die Klassenlehrperson ihres Kindes und al-
 lenfalls die Musikschule und die Schulergänzende Betreuung umgehend über die
 vom Bund vorgeschriebene Quarantänezeit und somit die Abwesenheit ihres Kindes
 im Unterricht schriftlich zu informieren, sofern diese die Unterrichtszeit betrifft.
 Diese gilt als entschuldigte Absenz. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler ha-
 ben kein Recht auf Fernunterricht.
 Besucht eine Schülerin oder ein Schüler trotz dieser Vorgabe des Bundes den Unter-
 richt, wird sie oder er nach vorgängiger Information der Eltern durch die Lehrperson
 umgehend nach Hause geschickt. Bei Nichteinhaltung der Quarantänepflicht kann
 eine Anzeige beim Kanton durch die Kernschulleitung erfolgen.
 Welche Länder gemäss Vorgaben des Bundes auf der Quarantäneliste stehen, ist
 unter https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pande-
 mien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-
 einreisende.html ersichtlich.

 Unter https://www.zg.ch/behoerden/gesundheitsdirektion/amt-fuer-gesundheit/corona hat
 der Kanton Zug die relevanten Informationen nach Einreise aus einem Risikogebiet
 für die Quarantäne aufgeschaltet.

 Elterngespräche sind im Voraus zu vereinbaren und finden unter den einzuhaltenden
 Hygienevorschriften statt.
 Eltern haben auf den Pausenplätzen sowie in den Innenräumen der einzelnen
 Schulgebäude – ebenso wie die Lehrpersonen – eine Schutzmaske zu tragen.

 Eltern sind gebeten, das Schulareal zu meiden und ihre Kinder nicht zur Schule zu
 bringen.

 Die Besuchstage der Kindergarten- und Primarschule finden bis Ende Schuljahr
 2020/21 aufgrund der besonderen Situation nicht wie im Jahresplaner publiziert
 statt.
 Die Eltern sind deshalb eingeladen, anstelle der Besuchstage individuell den Unter-
 richt ihres Kindes zu besuchen. Der Termin ist im Voraus mit der Lehrperson zu ver-
 einbaren.

Bitte beachten Sie weiterhin die Homepage Schulen Baar (www.schulen-baar.ch).

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17. Anhänge

 Anhang
       Verordnungen über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der
        COVID-19-Epidemie (Bundesamt für Gesundheit (BAG)
       Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko gemäss COVID-19-
        Verordnung; Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs:
        https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pande-
        mien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quaranta-
        ene-einreisende.html#-2060676916
       COVID-19; EDK Grundsätze im Hinblick auf das Schuljahr 2020/21 (Beschluss
        vom 25. Juni 2020)
       Weisungen der Direktion für Bildung und Kultur (DBK) und der Gesundheitsdirek-
        tion des Kantons Zug
       Medienmitteilung der Direktion für Bildung und Kultur (DBK) – Maskenpflicht an
        den gemeindlichen Schulen vom 23. Oktober 2020
       Mitteilung der Gesundheitsdirektion, Amt für Sport – Schulsport und COVID-19-
        Verordnung vom 28. Oktober 2020

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