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Praxis-Info

CORONAVIRUS

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Praxis-Info: Coronavirus                                                                           Aktualisiert am 03.06.2020

Inhaltsverzeichnis
Editorial ........................................................................................................................... 3
Einleitung ........................................................................................................................ 4
Patient*innen in der Praxis .............................................................................................. 5
Hygieneempfehlungen ..................................................................................................... 5
Patient*innen und der Coronavirus .................................................................................. 5
Videobehandlung............................................................................................................. 7
Regelungen ab dem 1. April 2020..................................................................................... 7
Telefon und Messenger-Dienste ...................................................................................... 8
Behandlungen per Telefon – Regelungen ab dem 1. April 2020 ........................................ 8
Meldepflicht .................................................................................................................... 9
Corona-Erkrankung oder Verdacht auf eine Erkrankung ................................................... 9
Psychotherapeut*in an Corona erkrankt ........................................................................ 10
Umsatzeinbußen............................................................................................................ 10
Umsatzeinbußen und Hilfsmaßnahmen für Praxen ......................................................... 10
Praxisschließung ............................................................................................................ 12
Pflicht zur psychotherapeutischen Versorgung ............................................................... 12
Kitas und Schulen........................................................................................................... 12
Anspruch auf Notfallbetreuung ...................................................................................... 12
Angestellte in Praxen und Krankenhäusern .................................................................... 13
Was Angestellte wissen müssen ..................................................................................... 13

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                                                                      2
Praxis-Info: Coronavirus                                             Aktualisiert am 03.06.2020

Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuallererst und ausgesprochen nachdrück-        Zusammen haben wir bereits viel erreicht,
lich: Herzlichen Dank für Ihr großes Engage-    insbesondere bei der telefonischen Bera-
ment während dieser Coronakrise. Sie sind       tung und Behandlung. Der telefonische Kon-
für Ihre Patient*innen da und lassen sie        takt ist in dieser Notlage unerlässlich, um
nicht allein. Sie setzen sich dafür ein, dass   insbesondere ältere Menschen zu erreichen,
sich die Erkrankungen von Patient*innen,        die nicht über die technischen Vorausset-
die zum Beispiel an Depressionen oder           zungen für eine Videobehandlung verfügen.
Angststörungen leiden, nicht noch weiter
verschlimmern oder chronifizieren. Ihr Ein-     Bei den vielen täglichen Krisenmeldungen
satz ist beeindruckend und bemerkenswert.       dürfen wir aber auch nicht vergessen: Eine
                                                Krise erfordert vor allem ein besonnenes
Wir versuchen, Sie dabei nach Kräften zu        Miteinander, auch untereinander. Lassen
unterstützen. In dieser „Praxis-Info Corona-    Sie uns zusammen für unsere Mitmenschen
virus“ haben wir wesentliche Informationen      da sein.
zusammengestellt, die wir fortwährend ak-
tualisieren. Vieles ändert sich fast täglich    Bleiben Sie gesund
und vieles ist in den verschiedenen Bundes-
ländern unterschiedlich. Wir bleiben dran
und wollen Ihnen vor allem helfen, den          Dr. Dietrich Munz
Überblick zu bewahren, auch wenn wir nicht
immer für alle Fragen der richtige Ansprech-
partner sind.

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                               3
Praxis-Info: Coronavirus                                        Aktualisiert am 03.06.2020

Einleitung
Die Corona-Pandemie verändert massiv die      schließen? Gibt es Härtefallregelungen oder
psychotherapeutische Versorgung. Pati-        Entschädigungszahlungen? Für viele dieser
ent*innen sagen aus Ansteckungsangst ihre     Fragen sind nicht die Psychotherapeuten-
Behandlungstermine bei niedergelassenen       kammern zuständig. Die Bundespsychothe-
Psychotherapeut*innen ab. Psychiatrische      rapeutenkammer (BPtK) beantwortet diese
Krankenhäuser schließen ihre Tageskliniken,   in dieser BPtK-Praxis-Info so weit wie mög-
um nicht ihr Personal zu gefährden und auf    lich und informiert, an wen sich Kammer-
Dauer die Versorgung sicherstellen zu kön-    mitglieder wenden können. Sie überprüft
nen.                                          diese Informationen regelmäßig und passt
                                              sie der aktuellen Entwicklung an. Diese Ver-
Die Corona-Pandemie verändert aber viele      sion wurde am 3. Juni 2020 aktualisiert.
Abläufe im Alltag. Infizierte Patient*innen
benötigen online Behandlungen per Video-      Bitte beachten Sie auch die Regelungen der
telefonat. Hygienevorschriften und neue       einzelnen Bundesländer, die wir nicht in ih-
Meldepflichten sind zu beachten. Und nicht    ren Unterschieden darstellen können, insbe-
zuletzt: Was passiert, wenn zu viele Pati-    sondere Ausgangs- und Kontaktverbote.
ent*innen absagen? Kann ich meine Praxis

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                          4
Praxis-Info: Coronavirus                                                     Aktualisiert am 03.06.2020

Patient*innen in der Praxis

Hygieneempfehlungen
•        Verzichten Sie auf das Hände-Schütteln.
•        Bringen Sie einen Aushang in Ihrer Praxis an, in dem Sie Patient*innen empfehlen, vor
         der Behandlung ihre Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
•        Lüften Sie zwischen zwei Behandlungen das Behandlungszimmer und – wenn möglich –
         auch während der Behandlung.
•        Als Psychotherapeut*in treffen Sie in Ihrer Praxis täglich mit vielen Menschen zusam-
         men, auf die Sie das Virus übertragen könnten. Vermeiden Sie deshalb den Besuch von
         Großveranstaltungen sowie Reisen in öffentlichen Verkehrsmitteln, die nicht notwendig
         sind.
•        Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuell geltenden Sicherheitsempfehlungen. Die
         BPtK empfiehlt, den Leitfaden Hygieneregeln für die psychotherapeutische Praxis zu be-
         achten, der auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu finden ist
         (https://www.hygiene-medizinprodukte.de/fileadmin/user_upload/CoC_-Ver-
         sion_Psycho_online.pdf).

                                                          (sog. Maskenpflicht) auch in psychothera-
Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt auf sei-            peutischen Praxen gilt.
ner COVID-19-Internetseite 1
(https://www.rki.de/DE/Content/In-                        Auch die Bundeszentrale für gesundheitli-
fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html)                   che Aufklärung (BZgA) bietet detaillierte In-
umfangreiche Informationen über den Ver-                  formationen, darunter auch Hygiene-Emp-
lauf der Pandemie, aber auch über den not-                fehlungen (https://www.infektions-
wendigen Infektionsschutz zur Verfügung.                  schutz.de/coronavirus/#c11965).

Das Robert Koch-Institut empfiehlt inzwi-                 Privatpraxen können die Erfüllung aufwän-
schen, einen Mund-Nasen-Schutz auch an                    diger Hygienemaßnahmen während der
Arbeitsplätzen zu tragen, in denen der Si-                Corona-Pandemie abrechnen. Bis zum
cherheitsabstand nicht eingehalten werden                 31. Juli 2020 kann Nr. 245 GOÄ dafür analog
kann. In diesen Fällen könne das vorsorgli-               einmal je Sitzung zum 2,3-fachen Satz abge-
che Tragen von Behelfsmasken dazu beitra-                 rechnet werden, aber nur bei einer Sitzung
gen, das Übertragungsrisiko zu vermindern.                im persönlichen, unmittelbaren Kontakt.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes soll
keinesfalls dazu führen, dass Abstandsre-                 Patient*innen und der Coronavirus
geln oder Husten- und Niesregeln nicht
mehr eingehalten oder die Hände nicht                     Alle Patient*innen
mehr gewaschen werden. Bitte beachten                     Klären Sie möglichst mit jeder Patient*in vor
Sie, dass in einzelnen Bundesländern eine                 jedem Termin, ob sie Erkältungssymptome
Verpflichtung zur Mund-Nasen-Bedeckung                    hat, ob sie Kontakt mit einer Person hatte,
                                                          die am Coronavirus erkrankt ist, oder sich in

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Praxis-Info: Coronavirus                                          Aktualisiert am 03.06.2020

einem Risikogebiet aufgehalten hat. Bespre-     von mindestens 1,5 m zwischen allen Perso-
chen Sie mit jeder Patient*in, ob die Be-       nen eingehalten wird. Alle Patient*innen
handlung in der Praxis stattfinden kann oder    sollten auf das Händeschütteln verzichten
ob sie per Videotelefonat oder später           und sich vor der Sitzung gründlich die Hände
durchgeführt werden kann. Diese Abwä-           waschen. Der Raum sollte regelmäßig und
gung muss im Einzelfall getroffen werden        auch während der Sitzung gelüftet werden.
und die Dringlichkeit der Behandlung be-
rücksichtigen.                                  Wurde eine Patient*in positiv getestet, kön-
                                                nen keine Gruppentherapien mehr stattfin-
Patient*innen für die besondere Empfeh-         den, wenn die letzte gemeinsame Sitzung
lungen gelten                                   innerhalb der vergangenen zwei Wochen
Patient*innen, die Kontakt mit nachweislich     lag. Dasselbe gilt, wenn eine Patient*in in-
an Corona Erkrankten hatten oder die sich       nerhalb dieser Zeit in einem Risikogebiet
in den letzten 14 Tagen in einem Ort aufge-     war oder Kontakt zu einer Person hatte, die
halten haben, der vom Robert Koch-Institut      am Coronavirus erkrankt ist.
als Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Con-
tent/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko-     Lag die letzte Gruppensitzung länger als
gebiete.html) eingestuft wurde, sollen          14 Tage zurück, sollte überlegt werden, ob
grundsätzlich unnötige Kontakte vermeiden       die Gruppensitzungen mit weniger Pati-
und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Da-      ent*innen durchgeführt werden können,
her empfiehlt die BPtK, in solchen Fällen Be-   das heißt, ohne die erkrankten Patient*in-
handlungen nicht im unmittelbaren Kontakt       nen, die sich in Quarantäne befinden.
in der Praxis durchzuführen. Prüfen Sie, ob
eine Videobehandlung indiziert und möglich      Wenn die Gruppentherapien nicht mehr
ist.                                            stattfinden können, sollte geprüft werden,
                                                ob jedem Einzelnen Behandlungen zum Bei-
Erkrankte Patient*innen                         spiel per Videotelefonat angeboten werden
Die BPtK empfiehlt, an Corona erkrankte Pa-     können.
tient*innen per Videotelefonat zu behan-
deln (Details siehe unten).                     Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsy-
                                                chotherapie können übergangsweise bis
Gruppentherapien                                zum 30. Juni 2020 in Einzelpsychotherapie
Derzeit empfehlen weder Gesundheitsbe-          umgewandelt werden, ohne dass hierfür ein
hörden noch das Robert Koch-Institut,           gesonderter Antrag bei der Krankenkasse
Zusammenkünfte mit der üblichen Teilneh-        gestellt werden muss. Es reicht, wenn dies
merzahl einer Gruppentherapie abzusagen.        formlos der Krankenkasse mitgeteilt wird.
Die Frage der Teilnahme liegt daher in der
Eigenverantwortung der Psychothera-             Für je eine Gruppentherapiesitzung (100 Mi-
peut*innen und Patient*innen.                   nuten) kann je Patient*in der Gruppe eine
                                                Einzeltherapiesitzung (50 Minuten) durchge-
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass        führt und abgerechnet werden.
während der Gruppensitzung ein Abstand

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Videobehandlung
Regelungen ab dem 1. April 2020                  •   in Einzelfällen: psychotherapeutische
                                                     Sprechstunde (GOP 35151)
Behandlung
                                                 •   in Einzelfällen: probatorische Sitzungen
Ab dem 1. April 2020 dürfen Videobehand-
                                                     (GOP 35150, 30931)
lungen vorübergehend unbegrenzt durchge-
                                                 •   psychotherapeutisches Gespräch
führt werden.
                                                     (GOP 23220),
                                                 •   tiefenpsychologisch fundierte Psycho-
Die bisherige Regelung, nach der maximal
                                                     therapie als Einzelbehandlung
20 Prozent der Patient*innen innerhalb ei-
                                                     (GOP 35401, 35402, 35405),
nes Quartals ausschließlich per Video be-
                                                 •   analytische Psychotherapie als Einzel-
handelt werden dürfen, ist aufgrund der
                                                     behandlung
Corona-Pandemie ausgesetzt.
                                                     (GOP 35411, 35412, 35415),
                                                 •   Verhaltenstherapie als Einzelbehand-
Sprechstunde und Probatorik
                                                     lung (GOP 35421, 35422, 35425),
Sprechstunde und probatorische Sitzungen         •   neuropsychologische Therapie als Ein-
(auch neuropsychologische Therapie) kön-             zelbehandlung (GOP 30932),
nen befristet bis zum 30. Juni 2020 auch per     •   übende Interventionen, außer Hypnose
Video durchgeführt werden, wenn dies die             (GOP 35111, 35112, 35113),
einzige Möglichkeit ist, mit Ihren Patient*in-   •   vertiefte Exploration (GOP 35141),
nen in Kontakt zu treten. Bitte prüfen Sie je-   •   standardisierte Testverfahren
den Einzelfall und dokumentieren Sie sorg-           (GOP 35600),
fältig.                                          •   psychometrische Testverfahren, nur bei
                                                     Erwachsenen (GOP 35601).
Akutbehandlung
Ausgenommen ist zurzeit noch Akutbehand-         Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen ha-
lung. Die BPtK fordert, dass während der         ben Sonderregelungen zur für Abrechnung
Corona-Pandemie ausnahmsweise auch               oder zum Aussetzen der Genehmigungs-
Akutbehandlungen per Video erbracht wer-         pflicht von Videobehandlungen getroffen.
den können.                                      Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an
                                                 Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung
Gruppenpsychotherapie                            (https://www.kbv.de/html/432.php).
Gruppenpsychotherapien können befristet
in Einzelpsychotherapien umgewandelt wer-        Welche Videodienstanbieter können ge-
den (s. o.). Diese können dann per Video er-     nutzt werden?
bracht werden.                                   Eine Videobehandlung muss über einen si-
                                                 cheren Videodienstanbieter erbracht wer-
Was kann aktuell abgerechnet werden?             den, der zertifiziert ist. Welche Videodiens-
Folgende Leistungen können aktuell mit der       tanbieter über die nötigen Zertifikate verfü-
gesetzlichen Krankenversicherung als Vide-       gen, kann auf der Homepage der Kassen-
obehandlung abgerechnet werden:                  ärztlichen Bundesvereinigung nachgesehen
                                                 werden (https://www.kbv.de/me-
                                                 dia/sp/Liste_zertifizierte_Videodienstanbie-
                                                 ter.pdf).

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                              7
Praxis-Info: Coronavirus                                         Aktualisiert am 03.06.2020

Weitere Informationen finden Sie in der        Abrechnung zusätzlich bei entsprechenden
BPtK-Praxis-Info Videobehandlung               GOP-Ziffern vermerkt werden, dass diese
(https://www.bptk.de/wp-content/uplo-          Leistung per Video erbracht wurde.
ads/2020/03/bptk_praxis-info_09_videobe-
handlung.pdf).                                 Beamten und Beihilfe
                                               Mit der privaten Krankenversicherung der
Privatpraxis und Videobehandlungen             Beamten (Beihilfe) können auch telekom-
In der GOP/GOÄ gibt es grundsätzlich keine     munikationsgestützt Leistungen abgerech-
Regelungen zur Videobehandlung. Bis zum        net werden (§ 18a Bundesbeihilfeverord-
30. Juni 2020 können nach einer aktuellen      nung).
Abrechnungsempfehlung die meisten diag-
nostischen und einzelpsychotherapeuti-         Unfallversicherung
schen Leistungen nach GOÄ bzw. GOP per         Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversi-
Video erbracht werden. Erstkontakte dürfen     cherung ermöglicht vorerst bis zum Ende
nur in absoluten Ausnahmefällen auch per       des 2. Quartals 2020 Videobehandlungen
Video erbracht werden. Gruppentherapien        ohne prozentuale Begrenzung des Patien-
sind nicht über Video möglich.                 tenanteils.

Auch im Rahmen der Kostenerstattung sind       Bundespolizei und Soldat*innen
psychotherapeutische Behandlungen per Vi-      Ebenso sind auf Grund der Corona-Pande-
deotelefonat möglich. Bei Leistungen, die in   mie Behandlungen von Bundespolizist*in-
der Regelversorgung per Video durchge-         nen sowie Bundeswehrsoldat*innen auch
führt werden können, sollte in der             per Video möglich.

Telefon und Messenger-Dienste
Behandlungen per Telefon – Regelun-            Weitere Informationen zur Abrechenbarkeit
gen ab dem 1. April 2020                       der telefonischen Konsultation finden Sie
                                               bei der KBV.
Ab dem 2. Quartal 2020 sind Behandlungen       (https://www.kbv.de/html/1150_45429.php)
per Telefon abrechenbar. Bundesweit kön-
nen bis zu 200 Minuten telefonische Konsul-
                                               Die BPtK setzt sich dafür ein, dass während
tation (GOP 01433) bei Patient*innen er-
                                               der Corona-Pandemie auch eine Richtlinien-
bracht werden, die bereits in den vergange-
nen 18 Monaten in einer Praxis in Behand-      psychotherapie per Telefon abgerechnet
lung waren. Psychotherapeut*innen können       werden kann, wenn eine Videobehandlung
pro Patient*in bis zu 20 Telefongespräche      nicht möglich ist.
von mindestens 10 Minuten abrechnen.
                                               Privatpraxis
Finden in dem Quartal ausschließlich telefo-   Für Patient*innen, die in der aktuellen Kri-
nische Konsultationen statt, muss die elekt-   sensituation weder ihre Psychotherapeut*in
ronische Gesundheitskarte nicht eingelesen     aufsuchen noch eine Videosprechstunde
werden. Ausnahmsweise sollen für die Ab-
                                               durchführen können, konnte darüber hinaus
rechnung die Versichertendaten aus der
                                               eine Regelung für längere telefonische Bera-
Akte der Patient*in genommen werden.
                                               tungen erzielt werden. Innerhalb eines Ka-
                                               lendermonats können bis zu vier telefoni-

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Praxis-Info: Coronavirus                                                       Aktualisiert am 03.06.2020

sche Beratungen abgerechnet werden. Da-                 Messenger-Dienste
bei sind je Telefonberatung bis zu 40-minü-             Messenger-Dienste sind keine zertifizierten
tige Beratungen voll berechnungsfähig. Ent-             Anbieter und sind aufgrund der Unverein-
sprechend der Dauer einer Telefonberatung               barkeit mit Datenschutz und Schweige-
kann je vollendete 10 Minuten bis zu vier-              pflicht nicht für psychotherapeutische Be-
mal die GOP-Nr. 3 abgerechnet werden.                   handlungen geeignet.
Diese Regelung gilt zunächst befristet bis
zum 31. Juli 2020.

Meldepflicht
Corona-Erkrankung oder Verdacht auf                     2. Personen mit akuten respiratorischen
eine Erkrankung                                            Symptomen jeder Schwere UND Aufent-
                                                           halt in einem Risikogebiet.“
Psychotherapeut*innen müssen Patient*in-
nen melden, die am Coronavirus erkrankt                 Meldung nur, wenn keine Ärzt*in hinzuge-
sind oder wenn der Verdacht besteht, dass               zogen wurde
sie daran erkrankt sind. 2 Allerdings mit einer         Die Meldepflicht besteht für die in Absatz 1
Ausnahme: Es besteht keine Meldepflicht,                Nummer 5 bis 7 bezeichneten Personen nur,
wenn bereits eine Ärzt*in hinzugezogen                  wenn keine Ärzt*in hinzugezogen wurde.
wurde (siehe unten).
                                                        Konkret bedeutet das: Psychotherapeut*in-
Das Robert Koch-Institut hat „Empfehlungen              nen sind zur Meldung nur verpflichtet, wenn
zur Meldung von Verdachtsfällen von CO-                 ein begründeter Verdacht besteht und keine
VID-19“ ausgesprochen. Dort heißt es:                   Ärzt*in hinzugezogen wurde.
„Der Verdacht auf COVID-19 ist begründet,
wenn bei Personen mindestens eine der bei-              Diagnostische Abklärung
den folgenden Konstellationen vorliegt:                 Aus BPtK-Sicht besteht für Psychothera-
1. Personen mit akuten respiratorischen                 peut*innen keine Pflicht, Patient*innen zu
   Symptomen jeder Schwere oder unspezi-                untersuchen. Das ist Aufgabe der Ärzt*in-
   fischen Allgemeinsymptomen UND Kon-                  nen.
   takt mit einem bestätigten Fall von CO-
   VID-19;

2 Dies regeln die Bestimmungen des Infektionsschutz-    zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet
gesetzes sowie der neu geschaffenen Verordnung über     wurde. Dem Gesundheitsamt ist auch zu melden,
Ausdehnung der Meldepflicht aufgrund des Coronavi-      wenn sich der Verdacht einer Infektion nach Satz 1
rus (CoronaVMeldeV):                                    nicht bestätigt.
§ 1 Absatz 1 CoronaVMeldeV:
(1) Die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Ab-   Des Weiteren:
satz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes     § 8 Absatz 1 Nummer 5 Infektionsschutzgesetz:
wird auf den Verdacht einer Erkrankung, die Erkran-     (1) Zur Meldung sind verpflichtet:
kung sowie den Tod in Bezug auf eine Infektion ausge-   […]
dehnt, die durch das erstmals im Dezember 2019 in       5. im Falle des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 und
Wuhan/Volksrepublik China aufgetretene neuartige        Abs. 3 Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegebe-
Coronavirus („2019-nCoV“) hervorgerufen wird. Dem       rufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der
Gesundheitsamt ist in Abweichung von § 8 Absatz 3       Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung
Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Erkrankung in   oder Anerkennung erfordert,
Bezug auf die in Satz 1 genannte Krankheit auch dann

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Praxis-Info: Coronavirus                                           Aktualisiert am 03.06.2020

Es ist aber denkbar, dass im Kontakt mit Pa-    Schweigepflicht
tient*innen – sei es persönlich oder auch te-   Muss eine Meldung an das zuständige Ge-
lefonisch – Beschwerden und Erkrankungen        sundheitsamt erfolgen, stellt dies keinen
besprochen werden. Dabei kann die Pati-         Verstoß gegen die Schweigepflicht dar: Da
ent*in auch allgemeine Erkältungssymp-          es sich hierbei um eine gesetzliche Ver-
tome schildern. Die Diagnostik einer „respi-    pflichtung handelt, steht die Schweigepflicht
ratorischen Symptomatik“ oder „unspezifi-       der Meldung nicht entgegen. Der Patient*in
scher Allgemeinsymptome“ wird von               ist dies gemäß § 8 Absatz 3 der (Muster-)-
Ärzt*innen geleistet. Psychotherapeut*in-       Berufsordnung mitzuteilen.
nen können sich daher an den eher allge-
mein gehaltenen Fragen orientieren, die das
Robert Koch-Institut auf seiner Homepage
                                                Psychotherapeut*in an Corona er-
veröffentlicht hat (https://www.infektions-     krankt
schutz.de/coronavirus/).                        Ist die Psychotherapeutin selbst erkrankt,
                                                können die Gesundheitsbehörden verlan-
Sollten Patient*innen solche Erkältungs-        gen, dass sie Auskunft über ihre Kontaktper-
symptome schildern und Kontakt mit einer        sonen gibt. Dazu gehören dann in aller Regel
bestätigten Corona-Kranken* gehabt haben        auch Patient*innen.
oder von einem Aufenthalt in einem Risiko-
gebiet zurückgekehrt sein, sollte eine wei-     Die BPtK geht davon aus, dass eine Anord-
tere ärztliche Abklärung dringend empfoh-       nung zur Nennung von Kontaktpersonen
len werden. Ist die Abklärung bereits er-       (§ 16, § 25ff IfSG) beantwortet werden muss
folgt, entsteht kein weiterer Handlungsbe-      und die Schweigepflicht insoweit einge-
darf.                                           schränkt ist. Zu beachten ist, dass solche An-
                                                gaben aber immer nur in erforderlichem
Sollte die ärztliche Abklärung jedoch nicht     Umfang zu machen sind. So wäre im Einzel-
erfolgt sein oder von der Patient*in abge-      fall zu prüfen, ob es notwendig ist, neben
lehnt werden, besteht aus Sicht der BPtK        den Kontaktdaten auch mitzuteilen, dass die
eine Meldepflicht                               genannte Person eine Patient*in ist.
(https://www.rki.de/DE/Content/In-
fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Empfeh-
lung_Meldung.html).

Umsatzeinbußen
                                                setzt sich dafür ein, dass solche Umsatzein-
Umsatzeinbußen und Hilfsmaßnah-
                                                bußen in dieser Ausnahmesituation abge-
men für Praxen                                  fangen werden.
Vertragspsychotherapeut*innen
Durch die Corona-Pandemie sagen mehr Pa-        Der Deutsche Bundestag hat mit dem CO-
tient*innen als gewöhnlich ihre Termine ab.     VID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ei-
Dies kann unter Umständen zu empfindli-         nen finanziellen Schutzschirm für Vertrags-
                                                ärzt*innen und -psychotherapeut*innen be-
chen Umsatzeinbußen führen. Die BPtK
                                                schlossen. Danach können Honorarausfälle

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Praxis-Info: Coronavirus                                           Aktualisiert am 03.06.2020

infolge der Corona-Pandemie ausgeglichen         zusätzlich zu anderen Hilfen während der
werden, wenn sich das Gesamthonorar ei-          Coronakrise beantragt werden. Eine Über-
ner Praxis gegenüber dem Vorjahresquartal        kompensation ist aber zurückzuzahlen.
um mehr als 10 Prozent verringert. Das Ge-
setz knüpft die Ausgleichzahlungen jedoch        Kurzarbeitergeld
an den Rückgang der Anzahl der Patient*in-
                                                 Auch Psychotherapeut*innen können als Ar-
nen, die innerhalb eines Quartals in einer
psychotherapeutischen Praxis versorgt wer-       beitgeber*innen Kurzarbeitergeld beantra-
den („Fallzahl“). Psychotherapeut*innen ha-      gen, um einen Teil des anfallenden Arbeits-
ben aber vor allem Honorarausfälle, weil Pa-     lohnes zu kompensieren (§ 95 ff. SGB III).
tient*innen in laufenden Behandlungen Ter-       Das gilt jedoch nicht bei einer freiwilligen
mine absagen („Fallwert“). Die BPtK setzt        Schließung. Die Kurzarbeitenden erhalten
sich dafür ein, dass auch ein Fallwertrück-      60 Prozent des ausgefallenen pauschalier-
gang zu Ausgleichszahlungen berechtigt.          ten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind
                                                 mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeiter-
Zudem haben Kassenärztliche Vereinigun-          geld 67 Prozent. Weitere Informationen zu
gen Härtefallregelungen beschlossen. Bitte       Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld fin-
wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihre       den sie bei der Bundesagentur für Arbeit
Kassenärztliche Vereinigung                      (https://www.arbeitsagen-
(https://www.kbv.de/html/432.php).               tur.de/news/corona-virus-informationen-
                                                 fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld).
Soforthilfe für Privatpraxen
Für Psychotherapeut*innen, die nicht für         Übersichten zu bundes- und länderweiten
die vertragsärztliche Versorgung zugelassen      Hilfsmaßnahmen
sind, gibt es andere Hilfsprogramme.             Neben der Soforthilfe der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für     gibt es auch andere bundesweite sowie län-
Freiberufler*innen, Soloselbständige und         derspezifische Hilfen. Eine Übersicht über
Kleinunternehmer*innen geschaffen, die           Bundes- und Länderregelungen finden Sie
durch die Coronakrise in eine existenzbe-        beim Bundesverband der Freien Berufe
drohliche wirtschaftliche Schieflage oder in     (https://www.freie-berufe.de/wordpress/wp-
Liquiditätsengpässe geraten sind. Mit den        content/uploads/2020/05/200528_Freibe-
Zuschüssen können akute Liquiditätseng-          rufler_Uebersicht_bundesweit.pdf).
pässe, z. B. aufgrund von laufenden Kosten,
wie Miete oder Krediten, überbrückt wer-         Eine Übersicht über die zuständigen Stellen
den. Freiberufler*innen und Unternehmen          für die Antragstellung finden Sie beim Bun-
mit bis zu fünf Beschäftigten können einma-      desministerium für Wirtschaft und Energie
lig bis zu 9.000 EUR erhalten. Bei bis zu zehn   (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pres-
Beschäftigten können bis zu 15.000 EUR be-       semitteilungen/2020/20200329-weg-fuer-
antragt werden.                                  gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist-
                                                 frei.html).
Die Soforthilfe kann bis zum 31. Mai 2020
beantragt werden. Sie kann grundsätzlich

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Praxis-Info: Coronavirus                                            Aktualisiert am 03.06.2020

Praxisschließung
Pflicht zur psychotherapeutischen                nach dem Infektionsschutzgesetz. Der Lohn
Versorgung                                       für angestellte Psychotherapeut*innen
                                                 muss in diesem Fall fortgezahlt werden.
Niedergelassene Psychotherapeut*innen
sind aufgrund des Versorgungsauftrages           Behördliche Anordnung und Entschädigung
verpflichtet, die Patientenversorgung sicher-    Wird die Schließung der Praxis behördlich
zustellen. Deshalb bedarf eine Praxisschlie-     angeordnet, haben Praxisinhaber*innen
ßung einer besonderen Begründung: Der            und Angestellte Anspruch auf eine Entschä-
Praxisbetrieb kann aufgrund der momenta-         digung. Der Anspruch ergibt sich aus § 56 In-
nen Infektionsrisiken auch die Psychothera-      fektionsschutzgesetz. Voraussetzung für
peut*in gefährden. Es ist aber fraglich, ob      Entschädigungsansprüche ist danach das
diese Begründung bereits für eine Praxis-        Verbot der Erwerbstätigkeit oder die Anord-
schließung ausreicht. Eine Schließung kann       nung von Quarantäne aus infektionsschutz-
zum Beispiel erwogen werden, wenn auf-           rechtlichen Gründen. Die Höhe der Entschä-
grund von Vorerkrankungen ein besonderes         digung richtet sich nach dem Verdienstaus-
persönliches Risiko besteht. Diese Abwä-         fall. Angestellte erhalten von ihren Arbeitge-
gung muss jede Psychotherapeut*in selbst         ber*innen den Lohn für die ersten 6 Wo-
treffen. Bitte beachten Sie die Möglichkeit      chen. Die Arbeitgeber*innen haben die
der Videobehandlung. Eine Praxisschließung       Möglichkeit, sich diesen Betrag von der zu-
sollte mit der Kassenärztlichen Vereinigung      ständigen Behörde erstatten zu lassen.
vorab besprochen und unter Angabe der be-
sonderen Gründe mitgeteilt werden.               Details zu den Entschädigungsregelungen
                                                 und eine Liste der zuständigen Behörden
Zurzeit besteht keine Empfehlung zur Schlie-     können sie der Information der Kassenärztli-
ßung der Praxis. Sie ist aber zwingend           chen Bundesvereinigung entnehmen
durchzuführen, wenn dies durch die zustän-       (https://www.kbv.de/media/sp/Pra-
digen Behörden angeordnet ist.                   xisInfo_Coronavirus_Entschaedigung.pdf).
Wenn Sie Ihre Praxis freiwillig schließen, be-
steht kein Anspruch auf eine Entschädigung

Kitas und Schulen
Anspruch auf Notfallbetreuung                    Daseinsvorsorge insbesondere im Gesund-
                                                 heitswesen sind. Für diese Kinder wird eine
In allen Bundesländern sind Kindertages-
                                                 gesonderte Notfallbetreuung in Kitas und
stätten und Schulen inzwischen geschlos-
                                                 Schulen organisiert, sofern ihre private Be-
sen. Die Bundesländer haben Ausnahmen
                                                 treuung insbesondere durch Familienange-
für Kinder getroffen, deren Erziehungsbe-
                                                 hörige oder mithilfe flexibler Arbeitsmodelle
rechtigte bzw. Betreuungspersonen „unent-
                                                 nicht gewährleistet werden kann.
behrliche Schlüsselpersonen“ oder „system-
relevante Berufsgruppen“ für die

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Praxis-Info: Coronavirus                                          Aktualisiert am 03.06.2020

Nach unserer Einschätzung gehören Psycho-      Die Regelungen zur Schließung von Kinder-
therapeut*innen als Teil der Gesundheits-      tagesstäten und Schulen sowie zur Notfall-
versorgung zum Personenkreis, der eine ge-     betreuung sind von Bundesland zu Bundes-
sonderte Berücksichtigung erfährt. Grund-      land unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich
sätzlich gelten als „unentbehrliche Schlüs-    hierzu an die zuständige Kommune.
selpersonen“ Angehörige von Berufsgrup-
pen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung     Für den Fall, dass Sie Arbeitnehmer*in sind
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung so-    und eine Betreuung Ihrer Kinder durch Sie
wie der medizinischen und pflegerischen        sichergestellt werden muss, finden Sie Infor-
Versorgung der Bevölkerung und der Auf-        mationen zur Lohnfortzahlung bei Kinderbe-
rechterhaltung zentraler Funktionen des öf-    treuung beim Bundesarbeitsministerium
fentlichen Lebens dient.                       (https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldun-
                                               gen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreu-
                                               ung.html).

Angestellte in Praxen und Krankenhäusern
Was Angestellte wissen müssen                  Hilfreiche Informationen zu diesen Fragen
                                               bietet die Gewerkschaft ver.di unter
Wenn eine angestellte Psychotherapeut*in
                                               https://www.verdi.de/the-
aufgrund einer Infektion mit dem Coronavi-
                                               men/corona/++co++37f4d360-58b0-11ea-
rus arbeitsunfähig ist, muss die Arbeitge-
                                               8408-525400b665de. Informationen speziell
ber*in sechs Wochen lang den Lohn fortzah-
                                               für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozial-
len. Danach zahlt die Krankenkasse bis zu
                                               wesen finden sich ferner unter https://ge-
anderthalb Jahre Krankengeld.
                                               sundheit-soziales.verdi.de/coronavirus.

Besteht eine angeordnete Quarantäne, ha-
                                               Auch das Bundesministerium für Arbeit und
ben Angestellte für diese Zeit einen An-
                                               Soziales bietet Arbeitnehmer*innen Infor-
spruch auf Freistellung mit Lohnfortzahlung
                                               mationen unter
(Infektionsschutzgesetz).
                                               https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/In-
                                               formationen-Corona/Fragen-und-Antwor-
Auch angestellte Psychotherapeut*innen
                                               ten/Fragen-und-Antworten-corona/corona-
müssen in ihrer Arbeit neue Regeln zum Ge-
                                               virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html.
sundheitsschutz beachten. Manche Ange-
stellte haben Angst vor einer Ansteckung
und möchten lieber von zu Hause aus arbei-
ten. Andere Angestellte fragen sich, ob ihre
Arbeitgeber*innen sie einfach nach Hause
schicken können.

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                           13
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