CORONAVIRUS Praxis-Info - www.bptk.de
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Praxis-Info CORONAVIRUS www.bptk.de
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 30.06.2020 Inhaltsverzeichnis Editorial ........................................................................................................................... 3 Einleitung .............................................................................................................................. 4 Patient*innen in der Praxis .............................................................................................. 5 Hygieneempfehlungen ......................................................................................................... 5 Patient*innen und der Coronavirus ...................................................................................... 5 Videobehandlung............................................................................................................. 7 Regelungen ab dem 1. April 2020 ......................................................................................... 7 Telefon und Messenger-Dienste ...................................................................................... 8 Behandlungen per Telefon – Regelungen ab dem 1. April 2020 .......................................... 8 Meldepflicht .................................................................................................................... 9 Corona-Erkrankung oder Verdacht auf eine Erkrankung ...................................................... 9 Psychotherapeut*in an Corona erkrankt ............................................................................ 10 Umsatzeinbußen............................................................................................................ 10 Umsatzeinbußen und Hilfsmaßnahmen für Praxen ............................................................ 10 Praxisschließung ............................................................................................................ 12 Pflicht zur psychotherapeutischen Versorgung .................................................................. 12 Kitas und Schulen........................................................................................................... 12 Anspruch auf Notbetreuung ............................................................................................... 12 Angestellte in Praxen und Krankenhäusern .................................................................... 13 Was Angestellte wissen müssen ......................................................................................... 13 Bundes Psychotherapeuten Kammer 2
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 30.06.2020 Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, zuallererst und ausgesprochen nachdrück- Überblick zu bewahren, auch wenn wir nicht lich: Herzlichen Dank für Ihr großes Engage- immer für alle Fragen der richtige Ansprech- ment während dieser Coronakrise. Sie sind partner sind. für Ihre Patient*innen da und lassen sie nicht allein. Sie setzen sich dafür ein, dass Zusammen haben wir bereits viel erreicht, sich die Erkrankungen von Patient*innen, insbesondere bei der Beratung und Behand- die zum Beispiel an Depressionen oder lung per Telefon und Video. Angststörungen leiden, nicht noch weiter verschlimmern oder chronifizieren. Ihr Ein- Bei den vielen täglichen Krisenmeldungen satz ist beeindruckend und bemerkenswert. dürfen wir aber auch nicht vergessen: Eine Krise erfordert vor allem ein besonnenes Wir versuchen, Sie dabei nach Kräften zu Miteinander, auch untereinander. Lassen unterstützen. In dieser „Praxis-Info Corona- Sie uns zusammen für unsere Mitmenschen virus“ haben wir wesentliche Informationen da sein. zusammengestellt, die wir fortwährend ak- tualisieren. Vieles ändert sich fast täglich Bleiben Sie gesund und vieles ist in den verschiedenen Bundes- ländern unterschiedlich. Wir bleiben dran und wollen Ihnen vor allem helfen, den Dr. Dietrich Munz Bundes Psychotherapeuten Kammer 3
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 30.06.2020 Einleitung Die Corona-Pandemie verändert massiv die schließen? Gibt es Härtefallregelungen oder psychotherapeutische Versorgung. Pati- Entschädigungszahlungen? Für viele dieser ent*innen sagen aus Ansteckungsangst ihre Fragen sind nicht die Psychotherapeuten- Behandlungstermine bei niedergelassenen kammern zuständig. Die Bundespsychothe- Psychotherapeut*innen ab. Psychiatrische rapeutenkammer (BPtK) beantwortet diese Krankenhäuser schließen ihre Tageskliniken, in dieser BPtK-Praxis-Info so weit wie mög- um nicht ihr Personal zu gefährden und auf lich und informiert, an wen sich Kammer- Dauer die Versorgung sicherstellen zu kön- mitglieder wenden können. Sie überprüft nen. diese Informationen regelmäßig und passt sie der aktuellen Entwicklung an. Diese Ver- Die Corona-Pandemie verändert aber viele sion wurde am 30. Juni 2020 aktualisiert. Abläufe im Alltag. Infizierte Patient*innen benötigen online Behandlungen per Video- Bitte beachten Sie auch die Regelungen der telefonat. Hygienevorschriften und neue einzelnen Bundesländer, die wir nicht in ih- Meldepflichten sind zu beachten. Und nicht ren Unterschieden darstellen können, insbe- zuletzt: Was passiert, wenn zu viele Pati- sondere Ausgangs- und Kontaktverbote. ent*innen absagen? Kann ich meine Praxis Bundes Psychotherapeuten Kammer 4
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 30.06.2020 Patient*innen in der Praxis Hygieneempfehlungen • Verzichten Sie auf das Hände-Schütteln. • Bringen Sie einen Aushang in Ihrer Praxis an, in dem Sie Patient*innen empfehlen, vor der Behandlung ihre Hände zu waschen oder zu desinfizieren. • Lüften Sie zwischen zwei Behandlungen das Behandlungszimmer und – wenn möglich – auch während der Behandlung. • Als Psychotherapeut*in treffen Sie in Ihrer Praxis täglich mit vielen Menschen zusam- men, auf die Sie das Virus übertragen könnten. Vermeiden Sie deshalb den Besuch von Großveranstaltungen sowie Reisen in öffentlichen Verkehrsmitteln, die nicht notwendig sind. • Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuell geltenden Sicherheitsempfehlungen. Die BPtK empfiehlt, den Leitfaden Hygieneregeln für die psychotherapeutische Praxis zu be- achten, der auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu finden ist (https://www.hygiene-medizinprodukte.de/fileadmin/user_upload/CoC_-Ver- sion_Psycho_online.pdf). (sog. Maskenpflicht) auch in psychothera- Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt auf sei- peutischen Praxen gilt. ner COVID-19-Internetseite1 (https://www.rki.de/DE/Content/In- Auch die Bundeszentrale für gesundheitli- fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html) che Aufklärung (BZgA) bietet detaillierte In- umfangreiche Informationen über den Ver- formationen, darunter auch Hygiene-Emp- lauf der Pandemie, aber auch über den not- fehlungen (https://www.infektions- wendigen Infektionsschutz zur Verfügung. schutz.de/coronavirus/#c11965). Das Robert Koch-Institut empfiehlt inzwi- Privatpraxen können die Erfüllung aufwän- schen, einen Mund-Nasen-Schutz auch an diger Hygienemaßnahmen während der Arbeitsplätzen zu tragen, in denen der Si- Corona-Pandemie abrechnen. Bis zum cherheitsabstand nicht eingehalten werden 31. Juli 2020 kann Nr. 245 GOÄ dafür analog kann. In diesen Fällen könne das vorsorgli- einmal je Sitzung zum 2,3-fachen Satz abge- che Tragen von Behelfsmasken dazu beitra- rechnet werden, aber nur bei einer Sitzung gen, das Übertragungsrisiko zu vermindern. im persönlichen, unmittelbaren Kontakt. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes soll keinesfalls dazu führen, dass Abstandsre- Patient*innen und der Coronavirus geln oder Husten- und Niesregeln nicht mehr eingehalten oder die Hände nicht Alle Patient*innen mehr gewaschen werden. Bitte beachten Klären Sie möglichst mit jeder Patient*in vor Sie, dass in einzelnen Bundesländern eine jedem Termin, ob sie Erkältungssymptome Verpflichtung zur Mund-Nasen-Bedeckung hat, ob sie Kontakt mit einer Person hatte, die am Coronavirus erkrankt ist, oder sich in 1Die BPtK übernimmt keine Haftung für die Inhalte ex- terner Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber*innen verantwortlich. Bundes Psychotherapeuten Kammer 5
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 30.06.2020 einem Risikogebiet aufgehalten hat. Bespre- von mindestens 1,5 m zwischen allen Perso- chen Sie mit jeder Patient*in, ob die Be- nen eingehalten wird. Alle Patient*innen handlung in der Praxis stattfinden kann oder sollten auf das Händeschütteln verzichten ob sie per Videotelefonat oder später und sich vor der Sitzung gründlich die Hände durchgeführt werden kann. Diese Abwä- waschen. Der Raum sollte regelmäßig und gung muss im Einzelfall getroffen werden auch während der Sitzung gelüftet werden. und die Dringlichkeit der Behandlung be- rücksichtigen. Wurde eine Patient*in positiv getestet, kön- nen keine Gruppentherapien mehr stattfin- Patient*innen für die besondere Empfeh- den, wenn die letzte gemeinsame Sitzung lungen gelten innerhalb der vergangenen zwei Wochen Patient*innen, die Kontakt mit nachweislich lag. Dasselbe gilt, wenn eine Patient*in in- an Corona Erkrankten hatten oder die sich nerhalb dieser Zeit in einem Risikogebiet in den letzten 14 Tagen in einem Ort aufge- war oder Kontakt zu einer Person hatte, die halten haben, der vom Robert Koch-Institut am Coronavirus erkrankt ist. als Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Con- tent/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko- Lag die letzte Gruppensitzung länger als gebiete.html) eingestuft wurde, sollen 14 Tage zurück, sollte überlegt werden, ob grundsätzlich unnötige Kontakte vermeiden die Gruppensitzungen mit weniger Pati- und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Da- ent*innen durchgeführt werden können, her empfiehlt die BPtK, in solchen Fällen Be- das heißt, ohne die erkrankten Patient*in- handlungen nicht im unmittelbaren Kontakt nen, die sich in Quarantäne befinden. in der Praxis durchzuführen. Prüfen Sie, ob eine Videobehandlung indiziert und möglich Wenn die Gruppentherapien nicht mehr ist. stattfinden können, sollte geprüft werden, ob jedem Einzelnen Behandlungen zum Bei- Erkrankte Patient*innen spiel per Videotelefonat angeboten werden Die BPtK empfiehlt, an Corona erkrankte Pa- können. tient*innen per Videotelefonat zu behan- deln (Details siehe unten). Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsy- chotherapie können übergangsweise bis Gruppentherapien zum 30. September 2020 in Einzelpsycho- Derzeit empfehlen weder Gesundheitsbe- therapie umgewandelt werden, ohne dass hörden noch das Robert Koch-Institut, hierfür ein gesonderter Antrag bei der Kran- Zusammenkünfte mit der üblichen Teilneh- kenkasse gestellt werden muss. Es reicht, merzahl einer Gruppentherapie abzusagen. wenn dies formlos der Krankenkasse mitge- Die Frage der Teilnahme liegt daher in der teilt wird. Eigenverantwortung der Psychothera- peut*innen und Patient*innen. Für je eine Gruppentherapiesitzung (100 Mi- nuten) kann je Patient*in der Gruppe eine Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass Einzeltherapiesitzung (50 Minuten) durchge- während der Gruppensitzung ein Abstand führt und abgerechnet werden. Bundes Psychotherapeuten Kammer 6
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 30.06.2020 Videobehandlung Regelungen ab dem 1. April 2020 • in Einzelfällen: psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) Behandlung • in Einzelfällen: probatorische Sitzungen Ab dem 1. April 2020 dürfen Videobehand- (GOP 35150, 30931) lungen vorübergehend unbegrenzt durchge- • psychotherapeutisches Gespräch führt werden. (GOP 23220), • tiefenpsychologisch fundierte Psycho- Die bisherige Regelung, nach der maximal therapie als Einzelbehandlung 20 Prozent der Patient*innen innerhalb ei- (GOP 35401, 35402, 35405), nes Quartals ausschließlich per Video be- • analytische Psychotherapie als Einzel- handelt werden dürfen, ist aufgrund der behandlung Corona-Pandemie ausgesetzt. (GOP 35411, 35412, 35415), • Verhaltenstherapie als Einzelbehand- Sprechstunde und Probatorik lung (GOP 35421, 35422, 35425), Sprechstunde und probatorische Sitzungen • neuropsychologische Therapie als Ein- (auch neuropsychologische Therapie) kön- zelbehandlung (GOP 30932), nen befristet bis zum 30. September 2020 • übende Interventionen, außer Hypnose auch per Video durchgeführt werden, wenn (GOP 35111, 35112, 35113), dies die einzige Möglichkeit ist, mit Ihren • vertiefte Exploration (GOP 35141), Patient*innen in Kontakt zu treten. Bitte • standardisierte Testverfahren prüfen Sie jeden Einzelfall und dokumentie- (GOP 35600), ren Sie sorgfältig. • psychometrische Testverfahren, nur bei Erwachsenen (GOP 35601). Akutbehandlung Ausgenommen ist zurzeit noch Akutbehand- Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen ha- lung. Die BPtK fordert, dass während der ben Sonderregelungen zur für Abrechnung Corona-Pandemie ausnahmsweise auch oder zum Aussetzen der Genehmigungs- Akutbehandlungen per Video erbracht wer- pflicht von Videobehandlungen getroffen. den können. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung Gruppenpsychotherapie (https://www.kbv.de/html/432.php). Gruppenpsychotherapien können befristet in Einzelpsychotherapien umgewandelt wer- Welche Videodienstanbieter können ge- den (s. o.). Diese können dann per Video er- nutzt werden? bracht werden. Eine Videobehandlung muss über einen si- cheren Videodienstanbieter erbracht wer- Was kann aktuell abgerechnet werden? den, der zertifiziert ist. Welche Videodiens- Folgende Leistungen können aktuell mit der tanbieter über die nötigen Zertifikate verfü- gesetzlichen Krankenversicherung als Vide- gen, kann auf der Homepage der Kassen- obehandlung abgerechnet werden: ärztlichen Bundesvereinigung nachgesehen werden (https://www.kbv.de/me- dia/sp/Liste_zertifizierte_Videodienstanbie- ter.pdf). Bundes Psychotherapeuten Kammer 7
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 30.06.2020 Weitere Informationen finden Sie in der Abrechnung zusätzlich bei entsprechenden BPtK-Praxis-Info Videobehandlung GOP-Ziffern vermerkt werden, dass diese (https://www.bptk.de/wp-content/uplo- Leistung per Video erbracht wurde. ads/2020/03/bptk_praxis-info_09_videobe- handlung.pdf). Beamten und Beihilfe Mit der privaten Krankenversicherung der Privatpraxis und Videobehandlungen Beamten (Beihilfe) können auch telekom- In der GOP/GOÄ gibt es grundsätzlich keine munikationsgestützt Leistungen abgerech- Regelungen zur Videobehandlung. Bis zum net werden (§ 18a Bundesbeihilfeverord- 30. September 2020 können nach einer ak- nung). tuellen Abrechnungsempfehlung die meis- ten diagnostischen und einzelpsychothera- Unfallversicherung peutischen Leistungen nach GOÄ bzw. GOP Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversi- per Video erbracht werden. Erstkontakte cherung ermöglicht vorerst bis zum Ende dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen des 3. Quartals 2020 Videobehandlungen auch per Video erbracht werden. Gruppen- ohne prozentuale Begrenzung des Patien- therapien sind nicht über Video möglich. tenanteils. Auch im Rahmen der Kostenerstattung sind Bundespolizei und Soldat*innen psychotherapeutische Behandlungen per Vi- Ebenso sind auf Grund der Corona-Pande- deotelefonat möglich. Bei Leistungen, die in mie Behandlungen von Bundespolizist*in- der Regelversorgung per Video durchge- nen sowie Bundeswehrsoldat*innen auch führt werden können, sollte in der per Video möglich. Telefon und Messenger-Dienste Behandlungen per Telefon – Regelun- eingelesen werden. Ausnahmsweise sollten für die Abrechnung die Versichertendaten gen ab dem 1. April 2020 aus der Akte der Patient*in genommen wer- Ab dem 3. Quartal 2020 sind Behandlungen den. per Telefon nicht mehr abrechenbar. Die Weitere Informationen zur Abrechenbarkeit BPtK kritisiert, dass diese Corona-Sonderre- der telefonischen Konsultation finden Sie gelungen nicht verlängert wurden. bei der KBV. (https://www.kbv.de/html/1150_45429.php) Im 2. Quartal konnten noch bundesweit bis zu 200 Minuten telefonische Konsultation Die BPtK setzt sich dafür ein, dass während (GOP 01433) bei Patient*innen erbracht der Corona-Pandemie auch eine Richtlinien- werden, die bereits in den vergangenen 18 psychotherapie per Telefon abgerechnet Monaten in einer Praxis in Behandlung wa- werden kann, wenn eine Videobehandlung ren. Psychotherapeut*innen konnten pro nicht möglich ist. Patient*in bis zu 20 Telefongespräche von mindestens 10 Minuten abrechnen. Privatpraxis Fanden in dem Quartal ausschließlich tele- Für Patient*innen, die in der aktuellen Kri- fonische Konsultationen statt, musste die sensituation weder ihre Psychotherapeut*in elektronische Gesundheitskarte nicht aufsuchen noch eine Videosprechstunde Bundes Psychotherapeuten Kammer 8
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 30.06.2020 durchführen können, konnte darüber hinaus Diese Regelung gilt zunächst befristet bis eine Regelung für längere telefonische Bera- zum 31. Juli 2020. tungen erzielt werden. Innerhalb eines Ka- lendermonats können bis zu vier telefoni- Messenger-Dienste sche Beratungen abgerechnet werden. Da- Messenger-Dienste sind keine zertifizierten bei sind je Telefonberatung bis zu 40-minü- Anbieter und sind aufgrund der Unverein- tige Beratungen voll berechnungsfähig. Ent- barkeit mit Datenschutz und Schweige- sprechend der Dauer einer Telefonberatung pflicht nicht für psychotherapeutische Be- kann je vollendete 10 Minuten bis zu vier- handlungen geeignet. mal die GOP-Nr. 3 abgerechnet werden. Meldepflicht Corona-Erkrankung oder Verdacht auf Kontakt mit einem bestätigten Fall von eine Erkrankung COVID-19; 2. Personen mit akuten respiratorischen Psychotherapeut*innen müssen Patient*in- Symptomen jeder Schwere UND Aufent- nen melden, die am Coronavirus erkrankt halt in einem Risikogebiet.“ sind oder wenn der Verdacht besteht, dass sie daran erkrankt sind.2 Allerdings mit einer Meldung nur, wenn keine Ärzt*in hinzuge- Ausnahme: Es besteht keine Meldepflicht, zogen wurde wenn bereits eine Ärzt*in hinzugezogen Die Meldepflicht besteht für die in Absatz 1 wurde (siehe unten). Nummer 5 bis 7 bezeichneten Personen nur, wenn keine Ärzt*in hinzugezogen wurde. Das Robert Koch-Institut hat „Empfehlungen zur Meldung von Verdachtsfällen von CO- Konkret bedeutet das: Psychotherapeut*in- VID-19“ ausgesprochen. Dort heißt es: nen sind zur Meldung nur verpflichtet, wenn „Der Verdacht auf COVID-19 ist begründet, ein begründeter Verdacht besteht und keine wenn bei Personen mindestens eine der bei- Ärzt*in hinzugezogen wurde. den folgenden Konstellationen vorliegt: 1. Personen mit akuten respiratorischen Diagnostische Abklärung Symptomen jeder Schwere oder unspezi- fischen Allgemeinsymptomen UND 2 Dies regeln die Bestimmungen des Infektionsschutz- zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet gesetzes sowie der neu geschaffenen Verordnung über wurde. Dem Gesundheitsamt ist auch zu melden, Ausdehnung der Meldepflicht aufgrund des Coronavi- wenn sich der Verdacht einer Infektion nach Satz 1 rus (CoronaVMeldeV): nicht bestätigt. § 1 Absatz 1 CoronaVMeldeV: (1) Die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Ab- Des Weiteren: satz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes § 8 Absatz 1 Nummer 5 Infektionsschutzgesetz: wird auf den Verdacht einer Erkrankung, die Erkran- (1) Zur Meldung sind verpflichtet: kung sowie den Tod in Bezug auf eine Infektion ausge- […] dehnt, die durch das erstmals im Dezember 2019 in 5. im Falle des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 und Wuhan/Volksrepublik China aufgetretene neuartige Abs. 3 Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegebe- Coronavirus („2019-nCoV“) hervorgerufen wird. Dem rufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Gesundheitsamt ist in Abweichung von § 8 Absatz 3 Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Erkrankung in oder Anerkennung erfordert, Bezug auf die in Satz 1 genannte Krankheit auch dann Bundes Psychotherapeuten Kammer 9
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 30.06.2020 Aus BPtK-Sicht besteht für Psychothera- (https://www.rki.de/DE/Content/In- peut*innen keine Pflicht, Patient*innen zu fAZ/N/Neuartges_Coronavirus/Empfeh- untersuchen. Das ist Aufgabe der Ärzt*in- lung_Meldung.html). nen. Schweigepflicht Es ist aber denkbar, dass im Kontakt mit Pa- Muss eine Meldung an das zuständige Ge- tient*innen – sei es persönlich oder auch te- sundheitsamt erfolgen, stellt dies keinen lefonisch – Beschwerden und Erkrankungen Verstoß gegen die Schweigepflicht dar: Da besprochen werden. Dabei kann die Pati- es sich hierbei um eine gesetzliche Ver- ent*in auch allgemeine Erkältungssymp- pflichtung handelt, steht die Schweigepflicht tome schildern. Die Diagnostik einer „respi- der Meldung nicht entgegen. Der Patient*in ratorischen Symptomatik“ oder „unspezifi- ist dies gemäß § 8 Absatz 3 der (Muster-)- scher Allgemeinsymptome“ wird von Berufsordnung mitzuteilen. Ärzt*innen geleistet. Psychotherapeut*in- nen können sich daher an den eher allge- mein gehaltenen Fragen orientieren, die das Psychotherapeut*in an Corona er- Robert Koch-Institut auf seiner Homepage krankt veröffentlicht hat (https://www.infektions- Ist die Psychotherapeutin selbst erkrankt, schutz.de/coronavirus/). können die Gesundheitsbehörden verlan- gen, dass sie Auskunft über ihre Kontaktper- Sollten Patient*innen solche Erkältungs- sonen gibt. Dazu gehören dann in aller Regel symptome schildern und Kontakt mit einer auch Patient*innen. bestätigten Corona-Kranken* gehabt haben oder von einem Aufenthalt in einem Risiko- Die BPtK geht davon aus, dass eine Anord- gebiet zurückgekehrt sein, sollte eine wei- nung zur Nennung von Kontaktpersonen tere ärztliche Abklärung dringend empfoh- (§ 16, § 25ff IfSG) beantwortet werden muss len werden. Ist die Abklärung bereits er- und die Schweigepflicht insoweit einge- folgt, entsteht kein weiterer Handlungsbe- schränkt ist. Zu beachten ist, dass solche An- darf. gaben aber immer nur in erforderlichem Sollte die ärztliche Abklärung jedoch nicht Umfang zu machen sind. So wäre im Einzel- erfolgt sein oder von der Patient*in abge- fall zu prüfen, ob es notwendig ist, neben lehnt werden, besteht aus Sicht der BPtK den Kontaktdaten auch mitzuteilen, dass die eine Meldepflicht genannte Person eine Patient*in ist. Umsatzeinbußen Dies kann unter Umständen zu empfindli- Umsatzeinbußen und Hilfsmaßnah- chen Umsatzeinbußen führen. Die BPtK men für Praxen setzt sich dafür ein, dass solche Umsatzein- Vertragspsychotherapeut*innen bußen in dieser Ausnahmesituation abge- Durch die Corona-Pandemie sagen mehr Pa- fangen werden. tient*innen als gewöhnlich ihre Termine ab. Bundes Psychotherapeuten Kammer 10
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 30.06.2020 Der Deutsche Bundestag hat mit dem CO- VID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ei- Die Soforthilfe kann bis zum 31. Mai 2020 nen finanziellen Schutzschirm für Vertrags- beantragt werden. Sie kann grundsätzlich ärzt*innen und -psychotherapeut*innen be- zusätzlich zu anderen Hilfen während der schlossen. Danach können Honorarausfälle Coronakrise beantragt werden. Eine Über- infolge der Corona-Pandemie ausgeglichen kompensation ist aber zurückzuzahlen. werden, wenn sich das Gesamthonorar ei- ner Praxis gegenüber dem Vorjahresquartal um mehr als 10 Prozent verringert. Das Ge- Kurzarbeitergeld setz knüpft die Ausgleichzahlungen jedoch Auch Psychotherapeut*innen können als Ar- an den Rückgang der Anzahl der Patient*in- beitgeber*innen Kurzarbeitergeld beantra- nen, die innerhalb eines Quartals in einer gen, um einen Teil des anfallenden Arbeits- psychotherapeutischen Praxis versorgt wer- lohnes zu kompensieren (§ 95 ff. SGB III). den („Fallzahl“). Psychotherapeut*innen ha- Das gilt jedoch nicht bei einer freiwilligen ben aber vor allem Honorarausfälle, weil Pa- Schließung. Die Kurzarbeitenden erhalten tient*innen in laufenden Behandlungen Ter- 60 Prozent des ausgefallenen pauschalier- mine absagen („Fallwert“). Die BPtK setzt ten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind sich dafür ein, dass auch ein Fallwertrück- gang zu Ausgleichszahlungen berechtigt. mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeiter- geld 67 Prozent. Weitere Informationen zu Zudem haben Kassenärztliche Vereinigun- Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld fin- gen Härtefallregelungen beschlossen. Bitte den sie bei der Bundesagentur für Arbeit wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihre (https://www.arbeitsagen- Kassenärztliche Vereinigung tur.de/news/corona-virus-informationen- (https://www.kbv.de/html/432.php). fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld). Soforthilfe für Privatpraxen Übersichten zu bundes- und länderweiten Für Psychotherapeut*innen, die nicht für Hilfsmaßnahmen die vertragsärztliche Versorgung zugelassen Neben der Soforthilfe der Bundesregierung sind, gibt es andere Hilfsprogramme. gibt es auch andere bundesweite sowie län- Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für derspezifische Hilfen. Eine Übersicht über Freiberufler*innen, Soloselbständige und Bundes- und Länderregelungen finden Sie Kleinunternehmer*innen geschaffen, die beim Bundesverband der Freien Berufe durch die Coronakrise in eine existenzbe- (https://www.freie-berufe.de/wordpress/wp- drohliche wirtschaftliche Schieflage oder in content/uploads/2020/05/200528_Freibe- Liquiditätsengpässe geraten sind. Mit den rufler_Uebersicht_bundesweit.pdf). Zuschüssen können akute Liquiditätseng- pässe, z. B. aufgrund von laufenden Kosten, Eine Übersicht über die zuständigen Stellen wie Miete oder Krediten, überbrückt wer- für die Antragstellung finden Sie beim Bun- den. Freiberufler*innen und Unternehmen desministerium für Wirtschaft und Energie mit bis zu fünf Beschäftigten können einma- (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pres- lig bis zu 9.000 EUR erhalten. Bei bis zu zehn semitteilungen/2020/20200329-weg-fuer- Beschäftigten können bis zu 15.000 EUR be- gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist- antragt werden. frei.html). Bundes Psychotherapeuten Kammer 11
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 30.06.2020 Praxisschließung Pflicht zur psychotherapeutischen nach dem Infektionsschutzgesetz. Der Lohn Versorgung für angestellte Psychotherapeut*innen muss in diesem Fall fortgezahlt werden. Niedergelassene Psychotherapeut*innen sind aufgrund des Versorgungsauftrages Behördliche Anordnung und Entschädigung verpflichtet, die Patientenversorgung sicher- Wird die Schließung der Praxis behördlich zustellen. Deshalb bedarf eine Praxisschlie- angeordnet, haben Praxisinhaber*innen ßung einer besonderen Begründung: Der und Angestellte Anspruch auf eine Entschä- Praxisbetrieb kann aufgrund der momenta- digung. Der Anspruch ergibt sich aus § 56 In- nen Infektionsrisiken auch die Psychothera- fektionsschutzgesetz. Voraussetzung für peut*in gefährden. Es ist aber fraglich, ob Entschädigungsansprüche ist danach das diese Begründung bereits für eine Praxis- Verbot der Erwerbstätigkeit oder die Anord- schließung ausreicht. Eine Schließung kann nung von Quarantäne aus infektionsschutz- zum Beispiel erwogen werden, wenn auf- rechtlichen Gründen. Die Höhe der Entschä- grund von Vorerkrankungen ein besonderes digung richtet sich nach dem Verdienstaus- persönliches Risiko besteht. Diese Abwä- fall. Angestellte erhalten von ihren Arbeitge- gung muss jede Psychotherapeut*in selbst ber*innen den Lohn für die ersten 6 Wo- treffen. Bitte beachten Sie die Möglichkeit chen. Die Arbeitgeber*innen haben die der Videobehandlung. Eine Praxisschließung Möglichkeit, sich diesen Betrag von der zu- sollte mit der Kassenärztlichen Vereinigung ständigen Behörde erstatten zu lassen. vorab besprochen und unter Angabe der be- sonderen Gründe mitgeteilt werden. Details zu den Entschädigungsregelungen und eine Liste der zuständigen Behörden Zurzeit besteht keine Empfehlung zur Schlie- können sie der Information der Kassenärztli- ßung der Praxis. Sie ist aber zwingend chen Bundesvereinigung entnehmen durchzuführen, wenn dies durch die zustän- (https://www.kbv.de/media/sp/Pra- digen Behörden angeordnet ist. xisInfo_Coronavirus_Entschaedigung.pdf). Wenn Sie Ihre Praxis freiwillig schließen, be- steht kein Anspruch auf eine Entschädigung Kitas und Schulen Anspruch auf Notbetreuung Daseinsvorsorge insbesondere im Gesund- heitswesen sind. Für diese Kinder wird eine In allen Bundesländern sind Kindertages- gesonderte Notbetreuung in Kitas und Schu- stätten und Schulen inzwischen geschlos- len organisiert, sofern ihre private Betreu- sen. Die Bundesländer haben Ausnahmen ung insbesondere durch Familienangehörige für Kinder getroffen, deren Erziehungsbe- oder mithilfe flexibler Arbeitsmodelle nicht rechtigte bzw. Betreuungspersonen „unent- gewährleistet werden kann. behrliche Schlüsselpersonen“ oder „system- relevante Berufsgruppen“ für die Bundes Psychotherapeuten Kammer 12
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 30.06.2020 Nach unserer Einschätzung gehören Psycho- Die Regelungen zur Schließung von Kinder- therapeut*innen als Teil der Gesundheits- tagesstäten und Schulen sowie zur Notbe- versorgung zum Personenkreis, der eine ge- treuung sind von Bundesland zu Bundesland sonderte Berücksichtigung erfährt. Grund- unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich sätzlich gelten als „unentbehrliche Schlüs- hierzu an die zuständige Kommune. selpersonen“ Angehörige von Berufsgrup- pen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung Für den Fall, dass Sie Arbeitnehmer*in sind der öffentlichen Sicherheit und Ordnung so- und eine Betreuung Ihrer Kinder durch Sie wie der medizinischen und pflegerischen sichergestellt werden muss, finden Sie Infor- Versorgung der Bevölkerung und der Auf- mationen zur Lohnfortzahlung bei Kinderbe- rechterhaltung zentraler Funktionen des öf- treuung beim Bundesarbeitsministerium fentlichen Lebens dient. (https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldun- gen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreu- ung.html). Angestellte in Praxen und Krankenhäusern Was Angestellte wissen müssen Hilfreiche Informationen zu diesen Fragen bietet die Gewerkschaft ver.di unter Wenn eine angestellte Psychotherapeut*in https://www.verdi.de/the- aufgrund einer Infektion mit dem Coronavi- men/corona/++co++37f4d360-58b0-11ea- rus arbeitsunfähig ist, muss die Arbeitge- 8408-525400b665de. Informationen speziell ber*in sechs Wochen lang den Lohn fortzah- für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozial- len. Danach zahlt die Krankenkasse bis zu wesen finden sich ferner unter https://ge- anderthalb Jahre Krankengeld. sundheit-soziales.verdi.de/coronavirus. Besteht eine angeordnete Quarantäne, ha- Auch das Bundesministerium für Arbeit und ben Angestellte für diese Zeit einen An- Soziales bietet Arbeitnehmer*innen Infor- spruch auf Freistellung mit Lohnfortzahlung mationen unter (Infektionsschutzgesetz). https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/In- formationen-Corona/Fragen-und-Antwor- Auch angestellte Psychotherapeut*innen ten/Fragen-und-Antworten-corona/corona- müssen in ihrer Arbeit neue Regeln zum Ge- virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html. sundheitsschutz beachten. Manche Ange- stellte haben Angst vor einer Ansteckung und möchten lieber von zu Hause aus arbei- ten. Andere Angestellte fragen sich, ob ihre Arbeitgeber*innen sie einfach nach Hause schicken können. Bundes Psychotherapeuten Kammer 13
Sie können auch lesen