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Praxis-Info

CORONAVIRUS

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Praxis-Info: Coronavirus                                                                              Aktualisiert am 30.06.2020

Inhaltsverzeichnis
Editorial ........................................................................................................................... 3
Einleitung .............................................................................................................................. 4
Patient*innen in der Praxis .............................................................................................. 5
Hygieneempfehlungen ......................................................................................................... 5
Patient*innen und der Coronavirus ...................................................................................... 5
Videobehandlung............................................................................................................. 7
Regelungen ab dem 1. April 2020 ......................................................................................... 7
Telefon und Messenger-Dienste ...................................................................................... 8
Behandlungen per Telefon – Regelungen ab dem 1. April 2020 .......................................... 8
Meldepflicht .................................................................................................................... 9
Corona-Erkrankung oder Verdacht auf eine Erkrankung ...................................................... 9
Psychotherapeut*in an Corona erkrankt ............................................................................ 10
Umsatzeinbußen............................................................................................................ 10
Umsatzeinbußen und Hilfsmaßnahmen für Praxen ............................................................ 10
Praxisschließung ............................................................................................................ 12
Pflicht zur psychotherapeutischen Versorgung .................................................................. 12
Kitas und Schulen........................................................................................................... 12
Anspruch auf Notbetreuung ............................................................................................... 12
Angestellte in Praxen und Krankenhäusern .................................................................... 13
Was Angestellte wissen müssen ......................................................................................... 13

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                                                                          2
Praxis-Info: Coronavirus                                             Aktualisiert am 30.06.2020

Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuallererst und ausgesprochen nachdrück-        Überblick zu bewahren, auch wenn wir nicht
lich: Herzlichen Dank für Ihr großes Engage-    immer für alle Fragen der richtige Ansprech-
ment während dieser Coronakrise. Sie sind       partner sind.
für Ihre Patient*innen da und lassen sie
nicht allein. Sie setzen sich dafür ein, dass   Zusammen haben wir bereits viel erreicht,
sich die Erkrankungen von Patient*innen,        insbesondere bei der Beratung und Behand-
die zum Beispiel an Depressionen oder           lung per Telefon und Video.
Angststörungen leiden, nicht noch weiter
verschlimmern oder chronifizieren. Ihr Ein-     Bei den vielen täglichen Krisenmeldungen
satz ist beeindruckend und bemerkenswert.       dürfen wir aber auch nicht vergessen: Eine
                                                Krise erfordert vor allem ein besonnenes
Wir versuchen, Sie dabei nach Kräften zu        Miteinander, auch untereinander. Lassen
unterstützen. In dieser „Praxis-Info Corona-    Sie uns zusammen für unsere Mitmenschen
virus“ haben wir wesentliche Informationen      da sein.
zusammengestellt, die wir fortwährend ak-
tualisieren. Vieles ändert sich fast täglich    Bleiben Sie gesund
und vieles ist in den verschiedenen Bundes-
ländern unterschiedlich. Wir bleiben dran
und wollen Ihnen vor allem helfen, den          Dr. Dietrich Munz

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                               3
Praxis-Info: Coronavirus                                        Aktualisiert am 30.06.2020

Einleitung
Die Corona-Pandemie verändert massiv die      schließen? Gibt es Härtefallregelungen oder
psychotherapeutische Versorgung. Pati-        Entschädigungszahlungen? Für viele dieser
ent*innen sagen aus Ansteckungsangst ihre     Fragen sind nicht die Psychotherapeuten-
Behandlungstermine bei niedergelassenen       kammern zuständig. Die Bundespsychothe-
Psychotherapeut*innen ab. Psychiatrische      rapeutenkammer (BPtK) beantwortet diese
Krankenhäuser schließen ihre Tageskliniken,   in dieser BPtK-Praxis-Info so weit wie mög-
um nicht ihr Personal zu gefährden und auf    lich und informiert, an wen sich Kammer-
Dauer die Versorgung sicherstellen zu kön-    mitglieder wenden können. Sie überprüft
nen.                                          diese Informationen regelmäßig und passt
                                              sie der aktuellen Entwicklung an. Diese Ver-
Die Corona-Pandemie verändert aber viele      sion wurde am 30. Juni 2020 aktualisiert.
Abläufe im Alltag. Infizierte Patient*innen
benötigen online Behandlungen per Video-      Bitte beachten Sie auch die Regelungen der
telefonat. Hygienevorschriften und neue       einzelnen Bundesländer, die wir nicht in ih-
Meldepflichten sind zu beachten. Und nicht    ren Unterschieden darstellen können, insbe-
zuletzt: Was passiert, wenn zu viele Pati-    sondere Ausgangs- und Kontaktverbote.
ent*innen absagen? Kann ich meine Praxis

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                          4
Praxis-Info: Coronavirus                                                     Aktualisiert am 30.06.2020

Patient*innen in der Praxis

Hygieneempfehlungen
•        Verzichten Sie auf das Hände-Schütteln.
•        Bringen Sie einen Aushang in Ihrer Praxis an, in dem Sie Patient*innen empfehlen, vor
         der Behandlung ihre Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
•        Lüften Sie zwischen zwei Behandlungen das Behandlungszimmer und – wenn möglich –
         auch während der Behandlung.
•        Als Psychotherapeut*in treffen Sie in Ihrer Praxis täglich mit vielen Menschen zusam-
         men, auf die Sie das Virus übertragen könnten. Vermeiden Sie deshalb den Besuch von
         Großveranstaltungen sowie Reisen in öffentlichen Verkehrsmitteln, die nicht notwendig
         sind.
•        Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuell geltenden Sicherheitsempfehlungen. Die
         BPtK empfiehlt, den Leitfaden Hygieneregeln für die psychotherapeutische Praxis zu be-
         achten, der auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu finden ist
         (https://www.hygiene-medizinprodukte.de/fileadmin/user_upload/CoC_-Ver-
         sion_Psycho_online.pdf).

                                                          (sog. Maskenpflicht) auch in psychothera-
Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt auf sei-            peutischen Praxen gilt.
ner COVID-19-Internetseite1
(https://www.rki.de/DE/Content/In-                        Auch die Bundeszentrale für gesundheitli-
fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html)                   che Aufklärung (BZgA) bietet detaillierte In-
umfangreiche Informationen über den Ver-                  formationen, darunter auch Hygiene-Emp-
lauf der Pandemie, aber auch über den not-                fehlungen (https://www.infektions-
wendigen Infektionsschutz zur Verfügung.                  schutz.de/coronavirus/#c11965).

Das Robert Koch-Institut empfiehlt inzwi-                 Privatpraxen können die Erfüllung aufwän-
schen, einen Mund-Nasen-Schutz auch an                    diger Hygienemaßnahmen während der
Arbeitsplätzen zu tragen, in denen der Si-                Corona-Pandemie abrechnen. Bis zum
cherheitsabstand nicht eingehalten werden                 31. Juli 2020 kann Nr. 245 GOÄ dafür analog
kann. In diesen Fällen könne das vorsorgli-               einmal je Sitzung zum 2,3-fachen Satz abge-
che Tragen von Behelfsmasken dazu beitra-                 rechnet werden, aber nur bei einer Sitzung
gen, das Übertragungsrisiko zu vermindern.                im persönlichen, unmittelbaren Kontakt.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes soll
keinesfalls dazu führen, dass Abstandsre-                 Patient*innen und der Coronavirus
geln oder Husten- und Niesregeln nicht
mehr eingehalten oder die Hände nicht                     Alle Patient*innen
mehr gewaschen werden. Bitte beachten                     Klären Sie möglichst mit jeder Patient*in vor
Sie, dass in einzelnen Bundesländern eine                 jedem Termin, ob sie Erkältungssymptome
Verpflichtung zur Mund-Nasen-Bedeckung                    hat, ob sie Kontakt mit einer Person hatte,
                                                          die am Coronavirus erkrankt ist, oder sich in

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Praxis-Info: Coronavirus                                          Aktualisiert am 30.06.2020

einem Risikogebiet aufgehalten hat. Bespre-     von mindestens 1,5 m zwischen allen Perso-
chen Sie mit jeder Patient*in, ob die Be-       nen eingehalten wird. Alle Patient*innen
handlung in der Praxis stattfinden kann oder    sollten auf das Händeschütteln verzichten
ob sie per Videotelefonat oder später           und sich vor der Sitzung gründlich die Hände
durchgeführt werden kann. Diese Abwä-           waschen. Der Raum sollte regelmäßig und
gung muss im Einzelfall getroffen werden        auch während der Sitzung gelüftet werden.
und die Dringlichkeit der Behandlung be-
rücksichtigen.                                  Wurde eine Patient*in positiv getestet, kön-
                                                nen keine Gruppentherapien mehr stattfin-
Patient*innen für die besondere Empfeh-         den, wenn die letzte gemeinsame Sitzung
lungen gelten                                   innerhalb der vergangenen zwei Wochen
Patient*innen, die Kontakt mit nachweislich     lag. Dasselbe gilt, wenn eine Patient*in in-
an Corona Erkrankten hatten oder die sich       nerhalb dieser Zeit in einem Risikogebiet
in den letzten 14 Tagen in einem Ort aufge-     war oder Kontakt zu einer Person hatte, die
halten haben, der vom Robert Koch-Institut      am Coronavirus erkrankt ist.
als Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Con-
tent/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko-     Lag die letzte Gruppensitzung länger als
gebiete.html) eingestuft wurde, sollen          14 Tage zurück, sollte überlegt werden, ob
grundsätzlich unnötige Kontakte vermeiden       die Gruppensitzungen mit weniger Pati-
und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Da-      ent*innen durchgeführt werden können,
her empfiehlt die BPtK, in solchen Fällen Be-   das heißt, ohne die erkrankten Patient*in-
handlungen nicht im unmittelbaren Kontakt       nen, die sich in Quarantäne befinden.
in der Praxis durchzuführen. Prüfen Sie, ob
eine Videobehandlung indiziert und möglich      Wenn die Gruppentherapien nicht mehr
ist.                                            stattfinden können, sollte geprüft werden,
                                                ob jedem Einzelnen Behandlungen zum Bei-
Erkrankte Patient*innen                         spiel per Videotelefonat angeboten werden
Die BPtK empfiehlt, an Corona erkrankte Pa-     können.
tient*innen per Videotelefonat zu behan-
deln (Details siehe unten).                     Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsy-
                                                chotherapie können übergangsweise bis
Gruppentherapien                                zum 30. September 2020 in Einzelpsycho-
Derzeit empfehlen weder Gesundheitsbe-          therapie umgewandelt werden, ohne dass
hörden noch das Robert Koch-Institut,           hierfür ein gesonderter Antrag bei der Kran-
Zusammenkünfte mit der üblichen Teilneh-        kenkasse gestellt werden muss. Es reicht,
merzahl einer Gruppentherapie abzusagen.        wenn dies formlos der Krankenkasse mitge-
Die Frage der Teilnahme liegt daher in der      teilt wird.
Eigenverantwortung der Psychothera-
peut*innen und Patient*innen.                   Für je eine Gruppentherapiesitzung (100 Mi-
                                                nuten) kann je Patient*in der Gruppe eine
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass        Einzeltherapiesitzung (50 Minuten) durchge-
während der Gruppensitzung ein Abstand          führt und abgerechnet werden.

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                              6
Praxis-Info: Coronavirus                                          Aktualisiert am 30.06.2020

Videobehandlung
Regelungen ab dem 1. April 2020                •   in Einzelfällen: psychotherapeutische
                                                   Sprechstunde (GOP 35151)
Behandlung
                                               •   in Einzelfällen: probatorische Sitzungen
Ab dem 1. April 2020 dürfen Videobehand-
                                                   (GOP 35150, 30931)
lungen vorübergehend unbegrenzt durchge-
                                               •   psychotherapeutisches Gespräch
führt werden.
                                                   (GOP 23220),
                                               •   tiefenpsychologisch fundierte Psycho-
Die bisherige Regelung, nach der maximal
                                                   therapie als Einzelbehandlung
20 Prozent der Patient*innen innerhalb ei-
                                                   (GOP 35401, 35402, 35405),
nes Quartals ausschließlich per Video be-
                                               •   analytische Psychotherapie als Einzel-
handelt werden dürfen, ist aufgrund der
                                                   behandlung
Corona-Pandemie ausgesetzt.
                                                   (GOP 35411, 35412, 35415),
                                               •   Verhaltenstherapie als Einzelbehand-
Sprechstunde und Probatorik
                                                   lung (GOP 35421, 35422, 35425),
Sprechstunde und probatorische Sitzungen       •   neuropsychologische Therapie als Ein-
(auch neuropsychologische Therapie) kön-           zelbehandlung (GOP 30932),
nen befristet bis zum 30. September 2020       •   übende Interventionen, außer Hypnose
auch per Video durchgeführt werden, wenn           (GOP 35111, 35112, 35113),
dies die einzige Möglichkeit ist, mit Ihren    •   vertiefte Exploration (GOP 35141),
Patient*innen in Kontakt zu treten. Bitte      •   standardisierte Testverfahren
prüfen Sie jeden Einzelfall und dokumentie-        (GOP 35600),
ren Sie sorgfältig.                            •   psychometrische Testverfahren, nur bei
                                                   Erwachsenen (GOP 35601).
Akutbehandlung
Ausgenommen ist zurzeit noch Akutbehand-       Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen ha-
lung. Die BPtK fordert, dass während der       ben Sonderregelungen zur für Abrechnung
Corona-Pandemie ausnahmsweise auch             oder zum Aussetzen der Genehmigungs-
Akutbehandlungen per Video erbracht wer-       pflicht von Videobehandlungen getroffen.
den können.                                    Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an
                                               Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung
Gruppenpsychotherapie                          (https://www.kbv.de/html/432.php).
Gruppenpsychotherapien können befristet
in Einzelpsychotherapien umgewandelt wer-      Welche Videodienstanbieter können ge-
den (s. o.). Diese können dann per Video er-   nutzt werden?
bracht werden.                                 Eine Videobehandlung muss über einen si-
                                               cheren Videodienstanbieter erbracht wer-
Was kann aktuell abgerechnet werden?           den, der zertifiziert ist. Welche Videodiens-
Folgende Leistungen können aktuell mit der     tanbieter über die nötigen Zertifikate verfü-
gesetzlichen Krankenversicherung als Vide-     gen, kann auf der Homepage der Kassen-
obehandlung abgerechnet werden:                ärztlichen Bundesvereinigung nachgesehen
                                               werden (https://www.kbv.de/me-
                                               dia/sp/Liste_zertifizierte_Videodienstanbie-
                                               ter.pdf).

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                            7
Praxis-Info: Coronavirus                                         Aktualisiert am 30.06.2020

Weitere Informationen finden Sie in der        Abrechnung zusätzlich bei entsprechenden
BPtK-Praxis-Info Videobehandlung               GOP-Ziffern vermerkt werden, dass diese
(https://www.bptk.de/wp-content/uplo-          Leistung per Video erbracht wurde.
ads/2020/03/bptk_praxis-info_09_videobe-
handlung.pdf).                                 Beamten und Beihilfe
                                               Mit der privaten Krankenversicherung der
Privatpraxis und Videobehandlungen             Beamten (Beihilfe) können auch telekom-
In der GOP/GOÄ gibt es grundsätzlich keine     munikationsgestützt Leistungen abgerech-
Regelungen zur Videobehandlung. Bis zum        net werden (§ 18a Bundesbeihilfeverord-
30. September 2020 können nach einer ak-       nung).
tuellen Abrechnungsempfehlung die meis-
ten diagnostischen und einzelpsychothera-      Unfallversicherung
peutischen Leistungen nach GOÄ bzw. GOP        Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversi-
per Video erbracht werden. Erstkontakte        cherung ermöglicht vorerst bis zum Ende
dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen         des 3. Quartals 2020 Videobehandlungen
auch per Video erbracht werden. Gruppen-       ohne prozentuale Begrenzung des Patien-
therapien sind nicht über Video möglich.       tenanteils.

Auch im Rahmen der Kostenerstattung sind       Bundespolizei und Soldat*innen
psychotherapeutische Behandlungen per Vi-      Ebenso sind auf Grund der Corona-Pande-
deotelefonat möglich. Bei Leistungen, die in   mie Behandlungen von Bundespolizist*in-
der Regelversorgung per Video durchge-         nen sowie Bundeswehrsoldat*innen auch
führt werden können, sollte in der             per Video möglich.

Telefon und Messenger-Dienste
Behandlungen per Telefon – Regelun-            eingelesen werden. Ausnahmsweise sollten
                                               für die Abrechnung die Versichertendaten
gen ab dem 1. April 2020
                                               aus der Akte der Patient*in genommen wer-
Ab dem 3. Quartal 2020 sind Behandlungen       den.
per Telefon nicht mehr abrechenbar. Die        Weitere Informationen zur Abrechenbarkeit
BPtK kritisiert, dass diese Corona-Sonderre-   der telefonischen Konsultation finden Sie
gelungen nicht verlängert wurden.              bei der KBV.
                                               (https://www.kbv.de/html/1150_45429.php)
Im 2. Quartal konnten noch bundesweit bis
zu 200 Minuten telefonische Konsultation       Die BPtK setzt sich dafür ein, dass während
(GOP 01433) bei Patient*innen erbracht         der Corona-Pandemie auch eine Richtlinien-
werden, die bereits in den vergangenen 18      psychotherapie per Telefon abgerechnet
Monaten in einer Praxis in Behandlung wa-      werden kann, wenn eine Videobehandlung
ren. Psychotherapeut*innen konnten pro
                                               nicht möglich ist.
Patient*in bis zu 20 Telefongespräche von
mindestens 10 Minuten abrechnen.
                                               Privatpraxis
Fanden in dem Quartal ausschließlich tele-     Für Patient*innen, die in der aktuellen Kri-
fonische Konsultationen statt, musste die      sensituation weder ihre Psychotherapeut*in
elektronische Gesundheitskarte nicht           aufsuchen noch eine Videosprechstunde

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                             8
Praxis-Info: Coronavirus                                                       Aktualisiert am 30.06.2020

durchführen können, konnte darüber hinaus               Diese Regelung gilt zunächst befristet bis
eine Regelung für längere telefonische Bera-            zum 31. Juli 2020.
tungen erzielt werden. Innerhalb eines Ka-
lendermonats können bis zu vier telefoni-               Messenger-Dienste
sche Beratungen abgerechnet werden. Da-                 Messenger-Dienste sind keine zertifizierten
bei sind je Telefonberatung bis zu 40-minü-             Anbieter und sind aufgrund der Unverein-
tige Beratungen voll berechnungsfähig. Ent-             barkeit mit Datenschutz und Schweige-
sprechend der Dauer einer Telefonberatung               pflicht nicht für psychotherapeutische Be-
kann je vollendete 10 Minuten bis zu vier-              handlungen geeignet.
mal die GOP-Nr. 3 abgerechnet werden.

Meldepflicht
Corona-Erkrankung oder Verdacht auf                        Kontakt mit einem bestätigten Fall von
eine Erkrankung                                            COVID-19;
                                                        2. Personen mit akuten respiratorischen
Psychotherapeut*innen müssen Patient*in-                   Symptomen jeder Schwere UND Aufent-
nen melden, die am Coronavirus erkrankt                    halt in einem Risikogebiet.“
sind oder wenn der Verdacht besteht, dass
sie daran erkrankt sind.2 Allerdings mit einer          Meldung nur, wenn keine Ärzt*in hinzuge-
Ausnahme: Es besteht keine Meldepflicht,                zogen wurde
wenn bereits eine Ärzt*in hinzugezogen                  Die Meldepflicht besteht für die in Absatz 1
wurde (siehe unten).                                    Nummer 5 bis 7 bezeichneten Personen nur,
                                                        wenn keine Ärzt*in hinzugezogen wurde.
Das Robert Koch-Institut hat „Empfehlungen
zur Meldung von Verdachtsfällen von CO-                 Konkret bedeutet das: Psychotherapeut*in-
VID-19“ ausgesprochen. Dort heißt es:                   nen sind zur Meldung nur verpflichtet, wenn
„Der Verdacht auf COVID-19 ist begründet,               ein begründeter Verdacht besteht und keine
wenn bei Personen mindestens eine der bei-              Ärzt*in hinzugezogen wurde.
den folgenden Konstellationen vorliegt:
1. Personen mit akuten respiratorischen                 Diagnostische Abklärung
   Symptomen jeder Schwere oder unspezi-
   fischen Allgemeinsymptomen UND

2 Dies regeln die Bestimmungen des Infektionsschutz-    zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet
gesetzes sowie der neu geschaffenen Verordnung über     wurde. Dem Gesundheitsamt ist auch zu melden,
Ausdehnung der Meldepflicht aufgrund des Coronavi-      wenn sich der Verdacht einer Infektion nach Satz 1
rus (CoronaVMeldeV):                                    nicht bestätigt.
§ 1 Absatz 1 CoronaVMeldeV:
(1) Die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Ab-   Des Weiteren:
satz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes     § 8 Absatz 1 Nummer 5 Infektionsschutzgesetz:
wird auf den Verdacht einer Erkrankung, die Erkran-     (1) Zur Meldung sind verpflichtet:
kung sowie den Tod in Bezug auf eine Infektion ausge-   […]
dehnt, die durch das erstmals im Dezember 2019 in       5. im Falle des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 und
Wuhan/Volksrepublik China aufgetretene neuartige        Abs. 3 Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegebe-
Coronavirus („2019-nCoV“) hervorgerufen wird. Dem       rufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der
Gesundheitsamt ist in Abweichung von § 8 Absatz 3       Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung
Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Erkrankung in   oder Anerkennung erfordert,
Bezug auf die in Satz 1 genannte Krankheit auch dann

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Praxis-Info: Coronavirus                                           Aktualisiert am 30.06.2020

Aus BPtK-Sicht besteht für Psychothera-         (https://www.rki.de/DE/Content/In-
peut*innen keine Pflicht, Patient*innen zu      fAZ/N/Neuartges_Coronavirus/Empfeh-
untersuchen. Das ist Aufgabe der Ärzt*in-       lung_Meldung.html).
nen.
                                                Schweigepflicht
Es ist aber denkbar, dass im Kontakt mit Pa-    Muss eine Meldung an das zuständige Ge-
tient*innen – sei es persönlich oder auch te-   sundheitsamt erfolgen, stellt dies keinen
lefonisch – Beschwerden und Erkrankungen        Verstoß gegen die Schweigepflicht dar: Da
besprochen werden. Dabei kann die Pati-         es sich hierbei um eine gesetzliche Ver-
ent*in auch allgemeine Erkältungssymp-          pflichtung handelt, steht die Schweigepflicht
tome schildern. Die Diagnostik einer „respi-    der Meldung nicht entgegen. Der Patient*in
ratorischen Symptomatik“ oder „unspezifi-       ist dies gemäß § 8 Absatz 3 der (Muster-)-
scher Allgemeinsymptome“ wird von               Berufsordnung mitzuteilen.
Ärzt*innen geleistet. Psychotherapeut*in-
nen können sich daher an den eher allge-
mein gehaltenen Fragen orientieren, die das     Psychotherapeut*in an Corona er-
Robert Koch-Institut auf seiner Homepage        krankt
veröffentlicht hat (https://www.infektions-     Ist die Psychotherapeutin selbst erkrankt,
schutz.de/coronavirus/).                        können die Gesundheitsbehörden verlan-
                                                gen, dass sie Auskunft über ihre Kontaktper-
Sollten Patient*innen solche Erkältungs-        sonen gibt. Dazu gehören dann in aller Regel
symptome schildern und Kontakt mit einer        auch Patient*innen.
bestätigten Corona-Kranken* gehabt haben
oder von einem Aufenthalt in einem Risiko-      Die BPtK geht davon aus, dass eine Anord-
gebiet zurückgekehrt sein, sollte eine wei-     nung zur Nennung von Kontaktpersonen
tere ärztliche Abklärung dringend empfoh-       (§ 16, § 25ff IfSG) beantwortet werden muss
len werden. Ist die Abklärung bereits er-       und die Schweigepflicht insoweit einge-
folgt, entsteht kein weiterer Handlungsbe-      schränkt ist. Zu beachten ist, dass solche An-
darf.                                           gaben aber immer nur in erforderlichem
Sollte die ärztliche Abklärung jedoch nicht     Umfang zu machen sind. So wäre im Einzel-
erfolgt sein oder von der Patient*in abge-      fall zu prüfen, ob es notwendig ist, neben
lehnt werden, besteht aus Sicht der BPtK        den Kontaktdaten auch mitzuteilen, dass die
eine Meldepflicht                               genannte Person eine Patient*in ist.

Umsatzeinbußen
                                                Dies kann unter Umständen zu empfindli-
Umsatzeinbußen und Hilfsmaßnah-
                                                chen Umsatzeinbußen führen. Die BPtK
men für Praxen                                  setzt sich dafür ein, dass solche Umsatzein-
Vertragspsychotherapeut*innen                   bußen in dieser Ausnahmesituation abge-
Durch die Corona-Pandemie sagen mehr Pa-        fangen werden.
tient*innen als gewöhnlich ihre Termine ab.

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Praxis-Info: Coronavirus                                           Aktualisiert am 30.06.2020

Der Deutsche Bundestag hat mit dem CO-
VID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ei-          Die Soforthilfe kann bis zum 31. Mai 2020
nen finanziellen Schutzschirm für Vertrags-      beantragt werden. Sie kann grundsätzlich
ärzt*innen und -psychotherapeut*innen be-        zusätzlich zu anderen Hilfen während der
schlossen. Danach können Honorarausfälle         Coronakrise beantragt werden. Eine Über-
infolge der Corona-Pandemie ausgeglichen
                                                 kompensation ist aber zurückzuzahlen.
werden, wenn sich das Gesamthonorar ei-
ner Praxis gegenüber dem Vorjahresquartal
um mehr als 10 Prozent verringert. Das Ge-       Kurzarbeitergeld
setz knüpft die Ausgleichzahlungen jedoch        Auch Psychotherapeut*innen können als Ar-
an den Rückgang der Anzahl der Patient*in-       beitgeber*innen Kurzarbeitergeld beantra-
nen, die innerhalb eines Quartals in einer       gen, um einen Teil des anfallenden Arbeits-
psychotherapeutischen Praxis versorgt wer-       lohnes zu kompensieren (§ 95 ff. SGB III).
den („Fallzahl“). Psychotherapeut*innen ha-      Das gilt jedoch nicht bei einer freiwilligen
ben aber vor allem Honorarausfälle, weil Pa-     Schließung. Die Kurzarbeitenden erhalten
tient*innen in laufenden Behandlungen Ter-       60 Prozent des ausgefallenen pauschalier-
mine absagen („Fallwert“). Die BPtK setzt
                                                 ten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind
sich dafür ein, dass auch ein Fallwertrück-
gang zu Ausgleichszahlungen berechtigt.          mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeiter-
                                                 geld 67 Prozent. Weitere Informationen zu
Zudem haben Kassenärztliche Vereinigun-          Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld fin-
gen Härtefallregelungen beschlossen. Bitte       den sie bei der Bundesagentur für Arbeit
wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihre       (https://www.arbeitsagen-
Kassenärztliche Vereinigung                      tur.de/news/corona-virus-informationen-
(https://www.kbv.de/html/432.php).               fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld).

Soforthilfe für Privatpraxen                     Übersichten zu bundes- und länderweiten
Für Psychotherapeut*innen, die nicht für         Hilfsmaßnahmen
die vertragsärztliche Versorgung zugelassen      Neben der Soforthilfe der Bundesregierung
sind, gibt es andere Hilfsprogramme.             gibt es auch andere bundesweite sowie län-
Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für     derspezifische Hilfen. Eine Übersicht über
Freiberufler*innen, Soloselbständige und         Bundes- und Länderregelungen finden Sie
Kleinunternehmer*innen geschaffen, die           beim Bundesverband der Freien Berufe
durch die Coronakrise in eine existenzbe-        (https://www.freie-berufe.de/wordpress/wp-
drohliche wirtschaftliche Schieflage oder in     content/uploads/2020/05/200528_Freibe-
Liquiditätsengpässe geraten sind. Mit den        rufler_Uebersicht_bundesweit.pdf).
Zuschüssen können akute Liquiditätseng-
pässe, z. B. aufgrund von laufenden Kosten,      Eine Übersicht über die zuständigen Stellen
wie Miete oder Krediten, überbrückt wer-         für die Antragstellung finden Sie beim Bun-
den. Freiberufler*innen und Unternehmen          desministerium für Wirtschaft und Energie
mit bis zu fünf Beschäftigten können einma-      (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pres-
lig bis zu 9.000 EUR erhalten. Bei bis zu zehn   semitteilungen/2020/20200329-weg-fuer-
Beschäftigten können bis zu 15.000 EUR be-       gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist-
antragt werden.                                  frei.html).

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Praxis-Info: Coronavirus                                            Aktualisiert am 30.06.2020

Praxisschließung
Pflicht zur psychotherapeutischen                nach dem Infektionsschutzgesetz. Der Lohn
Versorgung                                       für angestellte Psychotherapeut*innen
                                                 muss in diesem Fall fortgezahlt werden.
Niedergelassene Psychotherapeut*innen
sind aufgrund des Versorgungsauftrages           Behördliche Anordnung und Entschädigung
verpflichtet, die Patientenversorgung sicher-    Wird die Schließung der Praxis behördlich
zustellen. Deshalb bedarf eine Praxisschlie-     angeordnet, haben Praxisinhaber*innen
ßung einer besonderen Begründung: Der            und Angestellte Anspruch auf eine Entschä-
Praxisbetrieb kann aufgrund der momenta-         digung. Der Anspruch ergibt sich aus § 56 In-
nen Infektionsrisiken auch die Psychothera-      fektionsschutzgesetz. Voraussetzung für
peut*in gefährden. Es ist aber fraglich, ob      Entschädigungsansprüche ist danach das
diese Begründung bereits für eine Praxis-        Verbot der Erwerbstätigkeit oder die Anord-
schließung ausreicht. Eine Schließung kann       nung von Quarantäne aus infektionsschutz-
zum Beispiel erwogen werden, wenn auf-           rechtlichen Gründen. Die Höhe der Entschä-
grund von Vorerkrankungen ein besonderes         digung richtet sich nach dem Verdienstaus-
persönliches Risiko besteht. Diese Abwä-         fall. Angestellte erhalten von ihren Arbeitge-
gung muss jede Psychotherapeut*in selbst         ber*innen den Lohn für die ersten 6 Wo-
treffen. Bitte beachten Sie die Möglichkeit      chen. Die Arbeitgeber*innen haben die
der Videobehandlung. Eine Praxisschließung       Möglichkeit, sich diesen Betrag von der zu-
sollte mit der Kassenärztlichen Vereinigung      ständigen Behörde erstatten zu lassen.
vorab besprochen und unter Angabe der be-
sonderen Gründe mitgeteilt werden.               Details zu den Entschädigungsregelungen
                                                 und eine Liste der zuständigen Behörden
Zurzeit besteht keine Empfehlung zur Schlie-     können sie der Information der Kassenärztli-
ßung der Praxis. Sie ist aber zwingend           chen Bundesvereinigung entnehmen
durchzuführen, wenn dies durch die zustän-       (https://www.kbv.de/media/sp/Pra-
digen Behörden angeordnet ist.                   xisInfo_Coronavirus_Entschaedigung.pdf).
Wenn Sie Ihre Praxis freiwillig schließen, be-
steht kein Anspruch auf eine Entschädigung

Kitas und Schulen
Anspruch auf Notbetreuung                        Daseinsvorsorge insbesondere im Gesund-
                                                 heitswesen sind. Für diese Kinder wird eine
In allen Bundesländern sind Kindertages-
                                                 gesonderte Notbetreuung in Kitas und Schu-
stätten und Schulen inzwischen geschlos-
                                                 len organisiert, sofern ihre private Betreu-
sen. Die Bundesländer haben Ausnahmen
                                                 ung insbesondere durch Familienangehörige
für Kinder getroffen, deren Erziehungsbe-
                                                 oder mithilfe flexibler Arbeitsmodelle nicht
rechtigte bzw. Betreuungspersonen „unent-
                                                 gewährleistet werden kann.
behrliche Schlüsselpersonen“ oder „system-
relevante Berufsgruppen“ für die

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Praxis-Info: Coronavirus                                          Aktualisiert am 30.06.2020

Nach unserer Einschätzung gehören Psycho-      Die Regelungen zur Schließung von Kinder-
therapeut*innen als Teil der Gesundheits-      tagesstäten und Schulen sowie zur Notbe-
versorgung zum Personenkreis, der eine ge-     treuung sind von Bundesland zu Bundesland
sonderte Berücksichtigung erfährt. Grund-      unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich
sätzlich gelten als „unentbehrliche Schlüs-    hierzu an die zuständige Kommune.
selpersonen“ Angehörige von Berufsgrup-
pen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung     Für den Fall, dass Sie Arbeitnehmer*in sind
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung so-    und eine Betreuung Ihrer Kinder durch Sie
wie der medizinischen und pflegerischen        sichergestellt werden muss, finden Sie Infor-
Versorgung der Bevölkerung und der Auf-        mationen zur Lohnfortzahlung bei Kinderbe-
rechterhaltung zentraler Funktionen des öf-    treuung beim Bundesarbeitsministerium
fentlichen Lebens dient.                       (https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldun-
                                               gen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreu-
                                               ung.html).

Angestellte in Praxen und Krankenhäusern
Was Angestellte wissen müssen                  Hilfreiche Informationen zu diesen Fragen
                                               bietet die Gewerkschaft ver.di unter
Wenn eine angestellte Psychotherapeut*in
                                               https://www.verdi.de/the-
aufgrund einer Infektion mit dem Coronavi-
                                               men/corona/++co++37f4d360-58b0-11ea-
rus arbeitsunfähig ist, muss die Arbeitge-
                                               8408-525400b665de. Informationen speziell
ber*in sechs Wochen lang den Lohn fortzah-
                                               für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozial-
len. Danach zahlt die Krankenkasse bis zu
                                               wesen finden sich ferner unter https://ge-
anderthalb Jahre Krankengeld.
                                               sundheit-soziales.verdi.de/coronavirus.

Besteht eine angeordnete Quarantäne, ha-
                                               Auch das Bundesministerium für Arbeit und
ben Angestellte für diese Zeit einen An-
                                               Soziales bietet Arbeitnehmer*innen Infor-
spruch auf Freistellung mit Lohnfortzahlung
                                               mationen unter
(Infektionsschutzgesetz).
                                               https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/In-
                                               formationen-Corona/Fragen-und-Antwor-
Auch angestellte Psychotherapeut*innen
                                               ten/Fragen-und-Antworten-corona/corona-
müssen in ihrer Arbeit neue Regeln zum Ge-
                                               virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html.
sundheitsschutz beachten. Manche Ange-
stellte haben Angst vor einer Ansteckung
und möchten lieber von zu Hause aus arbei-
ten. Andere Angestellte fragen sich, ob ihre
Arbeitgeber*innen sie einfach nach Hause
schicken können.

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