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Praxis-Info

CORONAVIRUS

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Praxis-Info: Coronavirus                                                                              Aktualisiert am 09.10.2020

Inhaltsverzeichnis
Editorial ........................................................................................................................... 3
Einleitung .............................................................................................................................. 4
Patient*innen in der Praxis .............................................................................................. 5
Hygieneempfehlungen ......................................................................................................... 5
Patient*innen und der Coronavirus...................................................................................... 5
Videobehandlung............................................................................................................. 7
Regelungen ab dem 1. April 2020......................................................................................... 7
Telefon und Messenger-Dienste ...................................................................................... 8
Behandlungen per Telefon – Regelungen ab dem 1. April 2020 .......................................... 8
Meldepflicht .................................................................................................................... 9
Corona-Erkrankung oder Verdacht auf eine Erkrankung ...................................................... 9
Psychotherapeut*in an Corona erkrankt ............................................................................ 10
Umsatzeinbußen............................................................................................................ 10
Umsatzeinbußen und Hilfsmaßnahmen für Praxen ............................................................ 10
Praxisschließung ............................................................................................................ 12
Pflicht zur psychotherapeutischen Versorgung .................................................................. 12
Kitas und Schulen........................................................................................................... 12
Anspruch auf Notbetreuung ............................................................................................... 12
Angestellte in Praxen und Krankenhäusern .................................................................... 13
Was Angestellte wissen müssen ......................................................................................... 13

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                                                                          2
Praxis-Info: Coronavirus                                             Aktualisiert am 09.10.2020

Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuallererst und ausgesprochen nachdrück-        Überblick zu bewahren, auch wenn wir nicht
lich: Herzlichen Dank für Ihr großes Engage-    immer für alle Fragen der richtige Ansprech-
ment während dieser Coronakrise. Sie sind       partner sind.
für Ihre Patient*innen da und lassen sie
nicht allein. Sie setzen sich dafür ein, dass   Zusammen haben wir bereits viel erreicht,
sich die Erkrankungen von Patient*innen,        insbesondere bei der Beratung und Behand-
die zum Beispiel an Depressionen oder           lung per Telefon und Video.
Angststörungen leiden, nicht noch weiter
verschlimmern oder chronifizieren. Ihr Ein-     Bei den vielen täglichen Krisenmeldungen
satz ist beeindruckend und bemerkenswert.       dürfen wir aber auch nicht vergessen: Eine
                                                Krise erfordert vor allem ein besonnenes
Wir versuchen, Sie dabei nach Kräften zu        Miteinander, auch untereinander. Lassen
unterstützen. In dieser „Praxis-Info Corona-    Sie uns zusammen für unsere Mitmenschen
virus“ haben wir wesentliche Informationen      da sein.
zusammengestellt, die wir fortwährend ak-
tualisieren. Vieles ändert sich fast täglich    Bleiben Sie gesund
und vieles ist in den verschiedenen Bundes-
ländern unterschiedlich. Wir bleiben dran
und wollen Ihnen vor allem helfen, den          Dr. Dietrich Munz

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                               3
Praxis-Info: Coronavirus                                        Aktualisiert am 09.10.2020

Einleitung
Die Corona-Pandemie verändert massiv die      schließen? Gibt es Härtefallregelungen oder
psychotherapeutische Versorgung. Pati-        Entschädigungszahlungen? Für viele dieser
ent*innen sagen aus Ansteckungsangst ihre     Fragen sind nicht die Psychotherapeuten-
Behandlungstermine bei niedergelassenen       kammern zuständig. Die Bundespsychothe-
Psychotherapeut*innen ab. Psychiatrische      rapeutenkammer (BPtK) beantwortet diese
Krankenhäuser schließen ihre Tageskliniken,   in dieser BPtK-Praxis-Info so weit wie mög-
um nicht ihr Personal zu gefährden und auf    lich und informiert, an wen sich Kammer-
Dauer die Versorgung sicherstellen zu kön-    mitglieder wenden können. Sie überprüft
nen.                                          diese Informationen regelmäßig und passt
                                              sie der aktuellen Entwicklung an. Diese Ver-
Die Corona-Pandemie verändert aber viele      sion wurde am 9. Oktober 2020 aktualisiert.
Abläufe im Alltag. Infizierte Patient*innen
benötigen online Behandlungen per Video-      Bitte beachten Sie auch die Regelungen der
telefonat. Hygienevorschriften und neue       einzelnen Bundesländer, die wir nicht in ih-
Meldepflichten sind zu beachten. Und nicht    ren Unterschieden darstellen können, insbe-
zuletzt: Was passiert, wenn zu viele Pati-    sondere Ausgangs- und Kontaktverbote.
ent*innen absagen? Kann ich meine Praxis

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                          4
Praxis-Info: Coronavirus                                                     Aktualisiert am 09.10.2020

Patient*innen in der Praxis
Hygieneempfehlungen
•        Verzichten Sie auf das Hände-Schütteln.
•        Bringen Sie einen Aushang in Ihrer Praxis an, in dem Sie Patient*innen empfehlen, vor
         der Behandlung ihre Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
•        Lüften Sie zwischen zwei Behandlungen das Behandlungszimmer und – wenn möglich –
         auch während der Behandlung.
•        Als Psychotherapeut*in treffen Sie in Ihrer Praxis täglich mit vielen Menschen zusam-
         men, auf die Sie das Virus übertragen könnten. Vermeiden Sie deshalb den Besuch von
         Großveranstaltungen sowie Reisen in öffentlichen Verkehrsmitteln, die nicht notwendig
         sind.
•        Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuell geltenden Sicherheitsempfehlungen. Die
         BPtK empfiehlt, den Leitfaden Hygieneregeln für die psychotherapeutische Praxis zu be-
         achten, der auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu finden ist
         (https://www.hygiene-medizinprodukte.de/fileadmin/user_upload/CoC_-Ver-
         sion_Psycho_online.pdf).

Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt auf sei-            Auch die Bundeszentrale für gesundheitli-
ner COVID-19-Internetseite 1                              che Aufklärung (BZgA) bietet detaillierte In-
(https://www.rki.de/DE/Content/In-                        formationen, darunter auch Hygiene-Emp-
fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html)                   fehlungen (https://www.infektions-
umfangreiche Informationen über den Ver-                  schutz.de/coronavirus/#c11965).
lauf der Pandemie, aber auch über den not-
wendigen Infektionsschutz zur Verfügung.                  Privatpraxen können die Erfüllung aufwän-
                                                          diger Hygienemaßnahmen während der
Das Robert Koch-Institut empfiehlt inzwi-                 Corona-Pandemie abrechnen. Bis zum
schen, einen Mund-Nasen-Schutz auch an                    30. September 2020 konnte Nr. 245 GOÄ
Arbeitsplätzen zu tragen, in denen der Si-                dafür analog einmal je Sitzung zum 2,3-fa-
cherheitsabstand nicht eingehalten werden                 chen Satz abgerechnet werden, aber nur bei
kann. In diesen Fällen könne das vorsorgli-               einer Sitzung im persönlichen, unmittelba-
che Tragen von Behelfsmasken dazu beitra-                 ren Kontakt. Seit dem 1. Oktober 2020 und
gen, das Übertragungsrisiko zu vermindern.                zunächst befristet bis zum 31. Dezember
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes soll                 2020 kann diese Hygienepauschale nur noch
keinesfalls dazu führen, dass Abstandsre-                 zum reduzierten 1,0-fachen Satz abgerech-
geln oder Husten- und Niesregeln nicht                    net werden.
mehr eingehalten oder die Hände nicht
mehr gewaschen werden. Bitte beachten                     Patient*innen und der Coronavirus
Sie, dass in einzelnen Bundesländern eine
Verpflichtung zur Mund-Nasen-Bedeckung                    Alle Patient*innen
(sog. Maskenpflicht) auch in psychothera-                 Klären Sie möglichst mit jeder Patient*in vor
peutischen Praxen gilt.                                   jedem Termin, ob sie Erkältungssymptome
                                                          hat, ob sie Kontakt mit einer Person hatte,

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Praxis-Info: Coronavirus                                          Aktualisiert am 09.10.2020

die am Coronavirus erkrankt ist, oder sich in   von mindestens 1,5 m zwischen allen Perso-
einem Risikogebiet aufgehalten hat. Bespre-     nen eingehalten wird. Alle Patient*innen
chen Sie mit jeder Patient*in, ob die Be-       sollten auf das Händeschütteln verzichten
handlung in der Praxis stattfinden kann oder    und sich vor der Sitzung gründlich die Hände
ob sie per Videotelefonat oder später           waschen. Der Raum sollte regelmäßig und
durchgeführt werden kann. Diese Abwä-           auch während der Sitzung gelüftet werden.
gung muss im Einzelfall getroffen werden
und die Dringlichkeit der Behandlung be-        Wurde eine Patient*in positiv getestet, kön-
rücksichtigen.                                  nen keine Gruppentherapien mehr stattfin-
                                                den, wenn die letzte gemeinsame Sitzung
Patient*innen für die besondere Empfeh-         innerhalb der vergangenen zwei Wochen
lungen gelten                                   lag. Dasselbe gilt, wenn eine Patient*in in-
Patient*innen, die Kontakt mit nachweislich     nerhalb dieser Zeit in einem Risikogebiet
an Corona Erkrankten hatten oder die sich       war oder Kontakt zu einer Person hatte, die
in den letzten 14 Tagen in einem Ort aufge-     am Coronavirus erkrankt ist.
halten haben, der vom Robert Koch-Institut
als Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Con-    Lag die letzte Gruppensitzung länger als
tent/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko-     14 Tage zurück, sollte überlegt werden, ob
gebiete.html) eingestuft wurde, sollen          die Gruppensitzungen mit weniger Pati-
grundsätzlich unnötige Kontakte vermeiden       ent*innen durchgeführt werden können,
und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Da-      das heißt, ohne die erkrankten Patient*in-
her empfiehlt die BPtK, in solchen Fällen Be-   nen, die sich in Quarantäne befinden.
handlungen nicht im unmittelbaren Kontakt
in der Praxis durchzuführen. Prüfen Sie, ob     Wenn die Gruppentherapien nicht mehr
eine Videobehandlung indiziert und möglich      stattfinden können, sollte geprüft werden,
ist.                                            ob jedem Einzelnen Behandlungen zum Bei-
                                                spiel per Videotelefonat angeboten werden
Erkrankte Patient*innen                         können.
Die BPtK empfiehlt, an Corona erkrankte Pa-
tient*innen per Videotelefonat zu behan-        Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsy-
deln (Details siehe unten).                     chotherapie können übergangsweise bis
                                                zum 31. Dezember 2020 in Einzelpsychothe-
Gruppentherapien                                rapie umgewandelt werden, ohne dass hier-
Derzeit empfehlen weder Gesundheitsbe-          für ein gesonderter Antrag bei der Kranken-
hörden noch das Robert Koch-Institut,           kasse gestellt werden muss. Es reicht, wenn
Zusammenkünfte mit der üblichen Teilneh-        dies formlos der Krankenkasse mitgeteilt
merzahl einer Gruppentherapie abzusagen.        wird.
Die Frage der Teilnahme liegt daher in der
Eigenverantwortung der Psychothera-             Für je eine Gruppentherapiesitzung (100 Mi-
peut*innen und Patient*innen.                   nuten) kann je Patient*in der Gruppe eine
                                                Einzeltherapiesitzung (50 Minuten) durchge-
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass        führt und abgerechnet werden.
während der Gruppensitzung ein Abstand

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Praxis-Info: Coronavirus                                          Aktualisiert am 09.10.2020

Videobehandlung
Regelungen ab dem 1. April 2020                •   in Einzelfällen: psychotherapeutische
                                                   Sprechstunde (GOP 35151)
Behandlung
                                               •   in Einzelfällen: probatorische Sitzungen
Ab dem 1. April 2020 dürfen Videobehand-
                                                   (GOP 35150, 30931)
lungen vorübergehend unbegrenzt durchge-
                                               •   psychotherapeutisches Gespräch
führt werden.
                                                   (GOP 23220),
                                               •   tiefenpsychologisch fundierte Psycho-
Die bisherige Regelung, nach der maximal
                                                   therapie als Einzelbehandlung
20 Prozent der Patient*innen innerhalb ei-
                                                   (GOP 35401, 35402, 35405),
nes Quartals ausschließlich per Video be-
                                               •   analytische Psychotherapie als Einzel-
handelt werden dürfen, ist aufgrund der
                                                   behandlung
Corona-Pandemie ausgesetzt.
                                                   (GOP 35411, 35412, 35415),
                                               •   Verhaltenstherapie als Einzelbehand-
Sprechstunde und Probatorik
                                                   lung (GOP 35421, 35422, 35425),
Sprechstunde und probatorische Sitzungen       •   neuropsychologische Therapie als Ein-
(auch neuropsychologische Therapie) kön-           zelbehandlung (GOP 30932),
nen befristet bis zum 31. Dezember 2020        •   übende Interventionen, außer Hypnose
auch per Video durchgeführt werden, wenn           (GOP 35111, 35112, 35113),
dies die einzige Möglichkeit ist, mit Ihren    •   vertiefte Exploration (GOP 35141),
Patient*innen in Kontakt zu treten. Bitte      •   standardisierte Testverfahren
prüfen Sie jeden Einzelfall und dokumentie-        (GOP 35600),
ren Sie sorgfältig.                            •   psychometrische Testverfahren, nur bei
                                                   Erwachsenen (GOP 35601).
Akutbehandlung
Ausgenommen ist zurzeit noch Akutbehand-       Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen ha-
lung. Die BPtK fordert, dass während der       ben Sonderregelungen zur für Abrechnung
Corona-Pandemie ausnahmsweise auch             oder zum Aussetzen der Genehmigungs-
Akutbehandlungen per Video erbracht wer-       pflicht von Videobehandlungen getroffen.
den können.                                    Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an
                                               Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung
Gruppenpsychotherapie                          (https://www.kbv.de/html/432.php).
Gruppenpsychotherapien können befristet
in Einzelpsychotherapien umgewandelt wer-      Welche Videodienstanbieter können ge-
den (s. o.). Diese können dann per Video er-   nutzt werden?
bracht werden.                                 Eine Videobehandlung muss über einen si-
                                               cheren Videodienstanbieter erbracht wer-
Was kann aktuell abgerechnet werden?           den, der zertifiziert ist. Welche Videodiens-
Folgende Leistungen können aktuell mit der     tanbieter über die nötigen Zertifikate verfü-
gesetzlichen Krankenversicherung als Vide-     gen, kann auf der Homepage der Kassen-
obehandlung abgerechnet werden:                ärztlichen Bundesvereinigung nachgesehen
                                               werden (https://www.kbv.de/me-
                                               dia/sp/Liste_zertifizierte_Videodienstanbie-
                                               ter.pdf).

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                            7
Praxis-Info: Coronavirus                                         Aktualisiert am 09.10.2020

Weitere Informationen finden Sie in der        Ziffern vermerkt werden, dass diese Leis-
BPtK-Praxis-Info Videobehandlung               tung per Video erbracht wurde.
(https://www.bptk.de/wp-content/uplo-
ads/2020/03/bptk_praxis-info_09_videobe-       Beamten und Beihilfe
handlung.pdf).                                 Mit der privaten Krankenversicherung der
                                               Beamten (Beihilfe) können auch telekom-
Privatpraxis und Videobehandlungen             munikationsgestützt Leistungen abgerech-
In der GOP/GOÄ gibt es grundsätzlich keine     net werden (§ 18a Bundesbeihilfeverord-
Regelungen zur Videobehandlung. Bis zum        nung).
31. Dezember 2020 können nach einer aktu-
ellen Abrechnungsempfehlung die meisten        Unfallversicherung
diagnostischen und einzelpsychotherapeuti-     Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversi-
schen Leistungen nach GOÄ bzw. GOP per         cherung ermöglicht vorerst bis zum Ende
Video erbracht werden. Erstkontakte dürfen     des 3. Quartals 2020 Videobehandlungen
nur in absoluten Ausnahmefällen auch per       ohne prozentuale Begrenzung des Patien-
Video erbracht werden. Gruppentherapien        tenanteils.
sind nicht über Video möglich.
                                               Bundespolizei und Soldat*innen
Auch im Rahmen der Kostenerstattung sind       Ebenso sind auf Grund der Corona-Pande-
psychotherapeutische Behandlungen per Vi-      mie Behandlungen von Bundespolizist*in-
deotelefonat möglich. Bei Leistungen, die in   nen sowie Bundeswehrsoldat*innen auch
der Regelversorgung per Video durchge-         per Video möglich.
führt werden können, sollte in der Abrech-
nung zusätzlich bei entsprechenden GOP-

Telefon und Messenger-Dienste
Behandlungen per Telefon – Regelun-            elektronische Gesundheitskarte nicht einge-
                                               lesen werden. Ausnahmsweise sollten für
gen ab dem 1. April 2020
                                               die Abrechnung die Versichertendaten aus
Ab dem 3. Quartal 2020 sind Behandlungen       der Akte der Patient*in genommen werden.
per Telefon nicht mehr abrechenbar. Die        Weitere Informationen zur Abrechenbarkeit
BPtK kritisiert, dass diese Corona-Sonderre-   der telefonischen Konsultation finden Sie
gelungen nicht verlängert wurden.              bei der KBV.
                                               (https://www.kbv.de/html/1150_45429.php)
Im 2. Quartal konnten noch bundesweit bis
zu 200 Minuten telefonische Konsultation       Die BPtK setzt sich dafür ein, dass während
(GOP 01433) bei Patient*innen erbracht         der Corona-Pandemie auch eine Richtlinien-
werden, die bereits in den vergangenen 18      psychotherapie per Telefon abgerechnet
Monaten in einer Praxis in Behandlung wa-      werden kann, wenn eine Videobehandlung
ren. Psychotherapeut*innen konnten pro
                                               nicht möglich ist.
Patient*in bis zu 20 Telefongespräche von
mindestens 10 Minuten abrechnen.
                                               Privatpraxis
Fanden in dem Quartal ausschließlich tele-     Für Patient*innen, die in der aktuellen Kri-
fonische Konsultationen statt, musste die      sensituation weder ihre Psychotherapeut*in

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                             8
Praxis-Info: Coronavirus                                                       Aktualisiert am 09.10.2020

aufsuchen noch eine Videosprechstunde                   Diese Regelung galt befristet bis zum 31. Juli
durchführen können, konnte darüber hinaus               2020.
eine Regelung für längere telefonische Bera-
tungen erzielt werden. Innerhalb eines Ka-              Messenger-Dienste
lendermonats können bis zu vier telefoni-               Messenger-Dienste sind keine zertifizierten
sche Beratungen abgerechnet werden. Da-                 Anbieter und sind aufgrund der Unverein-
bei sind je Telefonberatung bis zu 40-minü-             barkeit mit Datenschutz und Schweige-
tige Beratungen voll berechnungsfähig. Ent-             pflicht nicht für psychotherapeutische Be-
sprechend der Dauer einer Telefonberatung               handlungen geeignet.
kann je vollendete 10 Minuten bis zu vier-
mal die GOP-Nr. 3 abgerechnet werden.

Meldepflicht
Corona-Erkrankung oder Verdacht auf                     1. Personen mit akuten respiratorischen
eine Erkrankung                                            Symptomen jeder Schwere oder unspezi-
                                                           fischen Allgemeinsymptomen UND Kon-
Psychotherapeut*innen müssen Patient*in-                   takt mit einem bestätigten Fall von CO-
nen melden, die am Coronavirus erkrankt                    VID-19;
sind oder wenn der Verdacht besteht, dass               2. Personen mit akuten respiratorischen
sie daran erkrankt sind. 2 Allerdings mit einer            Symptomen jeder Schwere UND Aufent-
Ausnahme: Es besteht keine Meldepflicht,                   halt in einem Risikogebiet.“
wenn bereits eine Ärzt*in hinzugezogen
wurde (siehe unten).                                    Meldung nur, wenn keine Ärzt*in hinzuge-
                                                        zogen wurde
Das Robert Koch-Institut hat „Empfehlungen              Die Meldepflicht besteht für die in Absatz 1
zur Meldung von Verdachtsfällen von CO-                 Nummer 5 bis 7 bezeichneten Personen nur,
VID-19“ ausgesprochen. Dort heißt es:                   wenn keine Ärzt*in hinzugezogen wurde.
„Der Verdacht auf COVID-19 ist begründet,
wenn bei Personen mindestens eine der bei-              Konkret bedeutet das: Psychotherapeut*in-
den folgenden Konstellationen vorliegt:                 nen sind zur Meldung nur verpflichtet, wenn

2 Dies regeln die Bestimmungen des Infektionsschutz-    zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet
gesetzes sowie der neu geschaffenen Verordnung über     wurde. Dem Gesundheitsamt ist auch zu melden,
Ausdehnung der Meldepflicht aufgrund des Coronavi-      wenn sich der Verdacht einer Infektion nach Satz 1
rus (CoronaVMeldeV):                                    nicht bestätigt.
§ 1 Absatz 1 CoronaVMeldeV:
(1) Die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Ab-   Des Weiteren:
satz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes     § 8 Absatz 1 Nummer 5 Infektionsschutzgesetz:
wird auf den Verdacht einer Erkrankung, die Erkran-     (1) Zur Meldung sind verpflichtet:
kung sowie den Tod in Bezug auf eine Infektion ausge-   […]
dehnt, die durch das erstmals im Dezember 2019 in       5. im Falle des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 und
Wuhan/Volksrepublik China aufgetretene neuartige        Abs. 3 Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegebe-
Coronavirus („2019-nCoV“) hervorgerufen wird. Dem       rufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der
Gesundheitsamt ist in Abweichung von § 8 Absatz 3       Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung
Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Erkrankung in   oder Anerkennung erfordert,
Bezug auf die in Satz 1 genannte Krankheit auch dann

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Praxis-Info: Coronavirus                                           Aktualisiert am 09.10.2020

ein begründeter Verdacht besteht und keine      (https://www.rki.de/DE/Content/In-
Ärzt*in hinzugezogen wurde.                     fAZ/N/Neuartges_Coronavirus/Empfeh-
                                                lung_Meldung.html).
Diagnostische Abklärung
Aus BPtK-Sicht besteht für Psychothera-         Schweigepflicht
peut*innen keine Pflicht, Patient*innen zu      Muss eine Meldung an das zuständige Ge-
untersuchen. Das ist Aufgabe der Ärzt*in-       sundheitsamt erfolgen, stellt dies keinen
nen.                                            Verstoß gegen die Schweigepflicht dar: Da
Es ist aber denkbar, dass im Kontakt mit Pa-    es sich hierbei um eine gesetzliche Ver-
tient*innen – sei es persönlich oder auch te-   pflichtung handelt, steht die Schweigepflicht
lefonisch – Beschwerden und Erkrankungen        der Meldung nicht entgegen. Der Patient*in
besprochen werden. Dabei kann die Pati-         ist dies gemäß § 8 Absatz 3 der (Muster-)-
ent*in auch allgemeine Erkältungssymp-          Berufsordnung mitzuteilen.
tome schildern. Die Diagnostik einer „respi-
ratorischen Symptomatik“ oder „unspezifi-
scher Allgemeinsymptome“ wird von
                                                Psychotherapeut*in an Corona er-
Ärzt*innen geleistet. Psychotherapeut*in-       krankt
nen können sich daher an den eher allge-        Ist die Psychotherapeutin selbst erkrankt,
mein gehaltenen Fragen orientieren, die das     können die Gesundheitsbehörden verlan-
Robert Koch-Institut auf seiner Homepage        gen, dass sie Auskunft über ihre Kontaktper-
veröffentlicht hat (https://www.infektions-     sonen gibt. Dazu gehören dann in aller Regel
schutz.de/coronavirus/).                        auch Patient*innen.
Sollten Patient*innen solche Erkältungs-
symptome schildern und Kontakt mit einer        Die BPtK geht davon aus, dass eine Anord-
bestätigten Corona-Kranken* gehabt haben        nung zur Nennung von Kontaktpersonen
oder von einem Aufenthalt in einem Risiko-      (§ 16, § 25ff IfSG) beantwortet werden muss
gebiet zurückgekehrt sein, sollte eine wei-     und die Schweigepflicht insoweit einge-
tere ärztliche Abklärung dringend empfoh-       schränkt ist. Zu beachten ist, dass solche An-
len werden. Ist die Abklärung bereits er-       gaben aber immer nur in erforderlichem
folgt, entsteht kein weiterer Handlungsbe-      Umfang zu machen sind. So wäre im Einzel-
darf.                                           fall zu prüfen, ob es notwendig ist, neben
Sollte die ärztliche Abklärung jedoch nicht     den Kontaktdaten auch mitzuteilen, dass die
erfolgt sein oder von der Patient*in abge-      genannte Person eine Patient*in ist.
lehnt werden, besteht aus Sicht der BPtK
eine Meldepflicht

Umsatzeinbußen
                                                Dies kann unter Umständen zu empfindli-
Umsatzeinbußen und Hilfsmaßnah-
                                                chen Umsatzeinbußen führen. Die BPtK
men für Praxen                                  setzt sich dafür ein, dass solche Umsatzein-
Vertragspsychotherapeut*innen                   bußen in dieser Ausnahmesituation abge-
Durch die Corona-Pandemie sagen mehr Pa-        fangen werden.
tient*innen als gewöhnlich ihre Termine ab.

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Praxis-Info: Coronavirus                                           Aktualisiert am 09.10.2020

Der Deutsche Bundestag hat mit dem CO-           Beschäftigten können bis zu 15.000 EUR be-
VID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ei-          antragt werden.
nen finanziellen Schutzschirm für Vertrags-      Die Soforthilfe kann bis zum 31. Mai 2020
ärzt*innen und -psychotherapeut*innen be-        beantragt werden. Sie kann grundsätzlich
schlossen. Danach können Honorarausfälle         zusätzlich zu anderen Hilfen während der
infolge der Corona-Pandemie ausgeglichen         Coronakrise beantragt werden. Eine Über-
werden, wenn sich das Gesamthonorar ei-          kompensation ist aber zurückzuzahlen.
ner Praxis gegenüber dem Vorjahresquartal
um mehr als 10 Prozent verringert. Das Ge-       Kurzarbeitergeld
setz knüpft die Ausgleichzahlungen jedoch        Auch Psychotherapeut*innen können als Ar-
an den Rückgang der Anzahl der Patient*in-       beitgeber*innen Kurzarbeitergeld beantra-
nen, die innerhalb eines Quartals in einer       gen, um einen Teil des anfallenden Arbeits-
psychotherapeutischen Praxis versorgt wer-       lohnes zu kompensieren (§ 95 ff. SGB III).
den („Fallzahl“). Psychotherapeut*innen ha-      Das gilt jedoch nicht bei einer freiwilligen
ben aber vor allem Honorarausfälle, weil Pa-     Schließung. Die Kurzarbeitenden erhalten
tient*innen in laufenden Behandlungen Ter-       60 Prozent des ausgefallenen pauschalier-
mine absagen („Fallwert“). Die BPtK setzt        ten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind
sich dafür ein, dass auch ein Fallwertrück-      mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeiter-
gang zu Ausgleichszahlungen berechtigt.          geld 67 Prozent. Weitere Informationen zu
                                                 Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld fin-
Zudem haben Kassenärztliche Vereinigun-          den sie bei der Bundesagentur für Arbeit
gen Härtefallregelungen beschlossen. Bitte       (https://www.arbeitsagen-
wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihre       tur.de/news/corona-virus-informationen-
Kassenärztliche Vereinigung                      fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld).
(https://www.kbv.de/html/432.php).
                                                 Übersichten zu bundes- und länderweiten
Soforthilfe für Privatpraxen                     Hilfsmaßnahmen
Für Psychotherapeut*innen, die nicht für         Neben der Soforthilfe der Bundesregierung
die vertragsärztliche Versorgung zugelassen      gibt es auch andere bundesweite sowie län-
sind, gibt es andere Hilfsprogramme.             derspezifische Hilfen. Eine Übersicht über
Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für     Bundes- und Länderregelungen finden Sie
Freiberufler*innen, Soloselbständige und         beim Bundesverband der Freien Berufe
Kleinunternehmer*innen geschaffen, die           (https://www.freie-berufe.de/wordpress/wp-
durch die Coronakrise in eine existenzbe-        content/uploads/2020/07/200715_
drohliche wirtschaftliche Schieflage oder in     Freiberufler_Uebersicht_bundesweit.pdf).
Liquiditätsengpässe geraten sind. Mit den
Zuschüssen können akute Liquiditätseng-          Eine Übersicht über die zuständigen Stellen
pässe, z. B. aufgrund von laufenden Kosten,      für die Antragstellung finden Sie beim Bun-
wie Miete oder Krediten, überbrückt wer-         desministerium für Wirtschaft und Energie
den. Freiberufler*innen und Unternehmen          (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pres-
mit bis zu fünf Beschäftigten können einma-      semitteilungen/2020/20200329-weg-fuer-
lig bis zu 9.000 EUR erhalten. Bei bis zu zehn   gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist-
                                                 frei.html).

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Praxis-Info: Coronavirus                                            Aktualisiert am 09.10.2020

Praxisschließung
Pflicht zur psychotherapeutischen                nach dem Infektionsschutzgesetz. Der Lohn
Versorgung                                       für angestellte Psychotherapeut*innen
                                                 muss in diesem Fall fortgezahlt werden.
Niedergelassene Psychotherapeut*innen
sind aufgrund des Versorgungsauftrages           Behördliche Anordnung und Entschädigung
verpflichtet, die Patientenversorgung sicher-    Wird die Schließung der Praxis behördlich
zustellen. Deshalb bedarf eine Praxisschlie-     angeordnet, haben Praxisinhaber*innen
ßung einer besonderen Begründung: Der            und Angestellte Anspruch auf eine Entschä-
Praxisbetrieb kann aufgrund der momenta-         digung. Der Anspruch ergibt sich aus § 56 In-
nen Infektionsrisiken auch die Psychothera-      fektionsschutzgesetz. Voraussetzung für
peut*in gefährden. Es ist aber fraglich, ob      Entschädigungsansprüche ist danach das
diese Begründung bereits für eine Praxis-        Verbot der Erwerbstätigkeit oder die Anord-
schließung ausreicht. Eine Schließung kann       nung von Quarantäne aus infektionsschutz-
zum Beispiel erwogen werden, wenn auf-           rechtlichen Gründen. Die Höhe der Entschä-
grund von Vorerkrankungen ein besonderes         digung richtet sich nach dem Verdienstaus-
persönliches Risiko besteht. Diese Abwä-         fall. Angestellte erhalten von ihren Arbeitge-
gung muss jede Psychotherapeut*in selbst         ber*innen den Lohn für die ersten 6 Wo-
treffen. Bitte beachten Sie die Möglichkeit      chen. Die Arbeitgeber*innen haben die
der Videobehandlung. Eine Praxisschließung       Möglichkeit, sich diesen Betrag von der zu-
sollte mit der Kassenärztlichen Vereinigung      ständigen Behörde erstatten zu lassen.
vorab besprochen und unter Angabe der be-
sonderen Gründe mitgeteilt werden.               Details zu den Entschädigungsregelungen
                                                 und eine Liste der zuständigen Behörden
Zurzeit besteht keine Empfehlung zur Schlie-     können sie der Information der Kassenärztli-
ßung der Praxis. Sie ist aber zwingend           chen Bundesvereinigung entnehmen
durchzuführen, wenn dies durch die zustän-       (https://www.kbv.de/media/sp/Pra-
digen Behörden angeordnet ist.                   xisInfo_Coronavirus_Entschaedigung.pdf).
Wenn Sie Ihre Praxis freiwillig schließen, be-
steht kein Anspruch auf eine Entschädigung

Kitas und Schulen
Anspruch auf Notbetreuung                        sen sind. Für diese Kinder wird eine geson-
                                                 derte Notbetreuung in Kitas und Schulen or-
In allen Bundesländern sind Kindertages-
                                                 ganisiert, sofern ihre private Betreuung ins-
stätten und Schulen inzwischen geschlos-
                                                 besondere durch Familienangehörige oder
sen. Die Bundesländer haben Ausnahmen
                                                 mithilfe flexibler Arbeitsmodelle nicht ge-
für Kinder getroffen, deren Erziehungsbe-
                                                 währleistet werden kann.
rechtigte bzw. Betreuungspersonen „unent-
behrliche Schlüsselpersonen“ oder „system-
                                                 Nach unserer Einschätzung gehören Psycho-
relevante Berufsgruppen“ für die Daseins-
                                                 therapeut*innen als Teil der Gesundheits-
vorsorge insbesondere im Gesundheitswe-

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                             12
Praxis-Info: Coronavirus                                          Aktualisiert am 09.10.2020

versorgung zum Personenkreis, der eine ge-     unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich
sonderte Berücksichtigung erfährt. Grund-      hierzu an die zuständige Kommune.
sätzlich gelten als „unentbehrliche Schlüs-
selpersonen“ Angehörige von Berufsgrup-        Für den Fall, dass Sie Arbeitnehmer*in sind
pen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung     und eine Betreuung Ihrer Kinder durch Sie
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung so-    sichergestellt werden muss, finden Sie Infor-
wie der medizinischen und pflegerischen        mationen zur Lohnfortzahlung bei Kinderbe-
Versorgung der Bevölkerung und der Auf-        treuung beim Bundesarbeitsministerium
rechterhaltung zentraler Funktionen des öf-    (https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldun-
fentlichen Lebens dient.                       gen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreu-
                                               ung.html).
Die Regelungen zur Schließung von Kinder-
tagesstäten und Schulen sowie zur Notbe-
treuung sind von Bundesland zu Bundesland

Angestellte in Praxen und Krankenhäusern
Was Angestellte wissen müssen                  Hilfreiche Informationen zu diesen Fragen
                                               bietet die Gewerkschaft ver.di unter
Wenn eine angestellte Psychotherapeut*in
                                               https://www.verdi.de/the-
aufgrund einer Infektion mit dem Coronavi-
                                               men/corona/++co++37f4d360-58b0-11ea-
rus arbeitsunfähig ist, muss die Arbeitge-
                                               8408-525400b665de. Informationen speziell
ber*in sechs Wochen lang den Lohn fortzah-
                                               für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozial-
len. Danach zahlt die Krankenkasse bis zu
                                               wesen finden sich ferner unter https://ge-
anderthalb Jahre Krankengeld.
                                               sundheit-soziales.verdi.de/coronavirus.

Besteht eine angeordnete Quarantäne, ha-
                                               Auch das Bundesministerium für Arbeit und
ben Angestellte für diese Zeit einen An-
                                               Soziales bietet Arbeitnehmer*innen Infor-
spruch auf Freistellung mit Lohnfortzahlung
                                               mationen unter
(Infektionsschutzgesetz).
                                               https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/In-
                                               formationen-Corona/Fragen-und-Antwor-
Auch angestellte Psychotherapeut*innen
                                               ten/Fragen-und-Antworten-corona/corona-
müssen in ihrer Arbeit neue Regeln zum Ge-
                                               virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html.
sundheitsschutz beachten. Manche Ange-
stellte haben Angst vor einer Ansteckung
und möchten lieber von zu Hause aus arbei-
ten. Andere Angestellte fragen sich, ob ihre
Arbeitgeber*innen sie einfach nach Hause
schicken können.

Bundes Psychotherapeuten Kammer                                                           13
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