CORONAVIRUS Praxis-Info - www.bptk.de
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Praxis-Info CORONAVIRUS www.bptk.de
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 09.10.2020 Inhaltsverzeichnis Editorial ........................................................................................................................... 3 Einleitung .............................................................................................................................. 4 Patient*innen in der Praxis .............................................................................................. 5 Hygieneempfehlungen ......................................................................................................... 5 Patient*innen und der Coronavirus...................................................................................... 5 Videobehandlung............................................................................................................. 7 Regelungen ab dem 1. April 2020......................................................................................... 7 Telefon und Messenger-Dienste ...................................................................................... 8 Behandlungen per Telefon – Regelungen ab dem 1. April 2020 .......................................... 8 Meldepflicht .................................................................................................................... 9 Corona-Erkrankung oder Verdacht auf eine Erkrankung ...................................................... 9 Psychotherapeut*in an Corona erkrankt ............................................................................ 10 Umsatzeinbußen............................................................................................................ 10 Umsatzeinbußen und Hilfsmaßnahmen für Praxen ............................................................ 10 Praxisschließung ............................................................................................................ 12 Pflicht zur psychotherapeutischen Versorgung .................................................................. 12 Kitas und Schulen........................................................................................................... 12 Anspruch auf Notbetreuung ............................................................................................... 12 Angestellte in Praxen und Krankenhäusern .................................................................... 13 Was Angestellte wissen müssen ......................................................................................... 13 Bundes Psychotherapeuten Kammer 2
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 09.10.2020 Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, zuallererst und ausgesprochen nachdrück- Überblick zu bewahren, auch wenn wir nicht lich: Herzlichen Dank für Ihr großes Engage- immer für alle Fragen der richtige Ansprech- ment während dieser Coronakrise. Sie sind partner sind. für Ihre Patient*innen da und lassen sie nicht allein. Sie setzen sich dafür ein, dass Zusammen haben wir bereits viel erreicht, sich die Erkrankungen von Patient*innen, insbesondere bei der Beratung und Behand- die zum Beispiel an Depressionen oder lung per Telefon und Video. Angststörungen leiden, nicht noch weiter verschlimmern oder chronifizieren. Ihr Ein- Bei den vielen täglichen Krisenmeldungen satz ist beeindruckend und bemerkenswert. dürfen wir aber auch nicht vergessen: Eine Krise erfordert vor allem ein besonnenes Wir versuchen, Sie dabei nach Kräften zu Miteinander, auch untereinander. Lassen unterstützen. In dieser „Praxis-Info Corona- Sie uns zusammen für unsere Mitmenschen virus“ haben wir wesentliche Informationen da sein. zusammengestellt, die wir fortwährend ak- tualisieren. Vieles ändert sich fast täglich Bleiben Sie gesund und vieles ist in den verschiedenen Bundes- ländern unterschiedlich. Wir bleiben dran und wollen Ihnen vor allem helfen, den Dr. Dietrich Munz Bundes Psychotherapeuten Kammer 3
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 09.10.2020 Einleitung Die Corona-Pandemie verändert massiv die schließen? Gibt es Härtefallregelungen oder psychotherapeutische Versorgung. Pati- Entschädigungszahlungen? Für viele dieser ent*innen sagen aus Ansteckungsangst ihre Fragen sind nicht die Psychotherapeuten- Behandlungstermine bei niedergelassenen kammern zuständig. Die Bundespsychothe- Psychotherapeut*innen ab. Psychiatrische rapeutenkammer (BPtK) beantwortet diese Krankenhäuser schließen ihre Tageskliniken, in dieser BPtK-Praxis-Info so weit wie mög- um nicht ihr Personal zu gefährden und auf lich und informiert, an wen sich Kammer- Dauer die Versorgung sicherstellen zu kön- mitglieder wenden können. Sie überprüft nen. diese Informationen regelmäßig und passt sie der aktuellen Entwicklung an. Diese Ver- Die Corona-Pandemie verändert aber viele sion wurde am 9. Oktober 2020 aktualisiert. Abläufe im Alltag. Infizierte Patient*innen benötigen online Behandlungen per Video- Bitte beachten Sie auch die Regelungen der telefonat. Hygienevorschriften und neue einzelnen Bundesländer, die wir nicht in ih- Meldepflichten sind zu beachten. Und nicht ren Unterschieden darstellen können, insbe- zuletzt: Was passiert, wenn zu viele Pati- sondere Ausgangs- und Kontaktverbote. ent*innen absagen? Kann ich meine Praxis Bundes Psychotherapeuten Kammer 4
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 09.10.2020 Patient*innen in der Praxis Hygieneempfehlungen • Verzichten Sie auf das Hände-Schütteln. • Bringen Sie einen Aushang in Ihrer Praxis an, in dem Sie Patient*innen empfehlen, vor der Behandlung ihre Hände zu waschen oder zu desinfizieren. • Lüften Sie zwischen zwei Behandlungen das Behandlungszimmer und – wenn möglich – auch während der Behandlung. • Als Psychotherapeut*in treffen Sie in Ihrer Praxis täglich mit vielen Menschen zusam- men, auf die Sie das Virus übertragen könnten. Vermeiden Sie deshalb den Besuch von Großveranstaltungen sowie Reisen in öffentlichen Verkehrsmitteln, die nicht notwendig sind. • Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuell geltenden Sicherheitsempfehlungen. Die BPtK empfiehlt, den Leitfaden Hygieneregeln für die psychotherapeutische Praxis zu be- achten, der auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu finden ist (https://www.hygiene-medizinprodukte.de/fileadmin/user_upload/CoC_-Ver- sion_Psycho_online.pdf). Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt auf sei- Auch die Bundeszentrale für gesundheitli- ner COVID-19-Internetseite 1 che Aufklärung (BZgA) bietet detaillierte In- (https://www.rki.de/DE/Content/In- formationen, darunter auch Hygiene-Emp- fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html) fehlungen (https://www.infektions- umfangreiche Informationen über den Ver- schutz.de/coronavirus/#c11965). lauf der Pandemie, aber auch über den not- wendigen Infektionsschutz zur Verfügung. Privatpraxen können die Erfüllung aufwän- diger Hygienemaßnahmen während der Das Robert Koch-Institut empfiehlt inzwi- Corona-Pandemie abrechnen. Bis zum schen, einen Mund-Nasen-Schutz auch an 30. September 2020 konnte Nr. 245 GOÄ Arbeitsplätzen zu tragen, in denen der Si- dafür analog einmal je Sitzung zum 2,3-fa- cherheitsabstand nicht eingehalten werden chen Satz abgerechnet werden, aber nur bei kann. In diesen Fällen könne das vorsorgli- einer Sitzung im persönlichen, unmittelba- che Tragen von Behelfsmasken dazu beitra- ren Kontakt. Seit dem 1. Oktober 2020 und gen, das Übertragungsrisiko zu vermindern. zunächst befristet bis zum 31. Dezember Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes soll 2020 kann diese Hygienepauschale nur noch keinesfalls dazu führen, dass Abstandsre- zum reduzierten 1,0-fachen Satz abgerech- geln oder Husten- und Niesregeln nicht net werden. mehr eingehalten oder die Hände nicht mehr gewaschen werden. Bitte beachten Patient*innen und der Coronavirus Sie, dass in einzelnen Bundesländern eine Verpflichtung zur Mund-Nasen-Bedeckung Alle Patient*innen (sog. Maskenpflicht) auch in psychothera- Klären Sie möglichst mit jeder Patient*in vor peutischen Praxen gilt. jedem Termin, ob sie Erkältungssymptome hat, ob sie Kontakt mit einer Person hatte, 1Die BPtK übernimmt keine Haftung für die Inhalte ex- terner Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber*innen verantwortlich. Bundes Psychotherapeuten Kammer 5
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 09.10.2020 die am Coronavirus erkrankt ist, oder sich in von mindestens 1,5 m zwischen allen Perso- einem Risikogebiet aufgehalten hat. Bespre- nen eingehalten wird. Alle Patient*innen chen Sie mit jeder Patient*in, ob die Be- sollten auf das Händeschütteln verzichten handlung in der Praxis stattfinden kann oder und sich vor der Sitzung gründlich die Hände ob sie per Videotelefonat oder später waschen. Der Raum sollte regelmäßig und durchgeführt werden kann. Diese Abwä- auch während der Sitzung gelüftet werden. gung muss im Einzelfall getroffen werden und die Dringlichkeit der Behandlung be- Wurde eine Patient*in positiv getestet, kön- rücksichtigen. nen keine Gruppentherapien mehr stattfin- den, wenn die letzte gemeinsame Sitzung Patient*innen für die besondere Empfeh- innerhalb der vergangenen zwei Wochen lungen gelten lag. Dasselbe gilt, wenn eine Patient*in in- Patient*innen, die Kontakt mit nachweislich nerhalb dieser Zeit in einem Risikogebiet an Corona Erkrankten hatten oder die sich war oder Kontakt zu einer Person hatte, die in den letzten 14 Tagen in einem Ort aufge- am Coronavirus erkrankt ist. halten haben, der vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Con- Lag die letzte Gruppensitzung länger als tent/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko- 14 Tage zurück, sollte überlegt werden, ob gebiete.html) eingestuft wurde, sollen die Gruppensitzungen mit weniger Pati- grundsätzlich unnötige Kontakte vermeiden ent*innen durchgeführt werden können, und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Da- das heißt, ohne die erkrankten Patient*in- her empfiehlt die BPtK, in solchen Fällen Be- nen, die sich in Quarantäne befinden. handlungen nicht im unmittelbaren Kontakt in der Praxis durchzuführen. Prüfen Sie, ob Wenn die Gruppentherapien nicht mehr eine Videobehandlung indiziert und möglich stattfinden können, sollte geprüft werden, ist. ob jedem Einzelnen Behandlungen zum Bei- spiel per Videotelefonat angeboten werden Erkrankte Patient*innen können. Die BPtK empfiehlt, an Corona erkrankte Pa- tient*innen per Videotelefonat zu behan- Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsy- deln (Details siehe unten). chotherapie können übergangsweise bis zum 31. Dezember 2020 in Einzelpsychothe- Gruppentherapien rapie umgewandelt werden, ohne dass hier- Derzeit empfehlen weder Gesundheitsbe- für ein gesonderter Antrag bei der Kranken- hörden noch das Robert Koch-Institut, kasse gestellt werden muss. Es reicht, wenn Zusammenkünfte mit der üblichen Teilneh- dies formlos der Krankenkasse mitgeteilt merzahl einer Gruppentherapie abzusagen. wird. Die Frage der Teilnahme liegt daher in der Eigenverantwortung der Psychothera- Für je eine Gruppentherapiesitzung (100 Mi- peut*innen und Patient*innen. nuten) kann je Patient*in der Gruppe eine Einzeltherapiesitzung (50 Minuten) durchge- Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass führt und abgerechnet werden. während der Gruppensitzung ein Abstand Bundes Psychotherapeuten Kammer 6
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 09.10.2020 Videobehandlung Regelungen ab dem 1. April 2020 • in Einzelfällen: psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) Behandlung • in Einzelfällen: probatorische Sitzungen Ab dem 1. April 2020 dürfen Videobehand- (GOP 35150, 30931) lungen vorübergehend unbegrenzt durchge- • psychotherapeutisches Gespräch führt werden. (GOP 23220), • tiefenpsychologisch fundierte Psycho- Die bisherige Regelung, nach der maximal therapie als Einzelbehandlung 20 Prozent der Patient*innen innerhalb ei- (GOP 35401, 35402, 35405), nes Quartals ausschließlich per Video be- • analytische Psychotherapie als Einzel- handelt werden dürfen, ist aufgrund der behandlung Corona-Pandemie ausgesetzt. (GOP 35411, 35412, 35415), • Verhaltenstherapie als Einzelbehand- Sprechstunde und Probatorik lung (GOP 35421, 35422, 35425), Sprechstunde und probatorische Sitzungen • neuropsychologische Therapie als Ein- (auch neuropsychologische Therapie) kön- zelbehandlung (GOP 30932), nen befristet bis zum 31. Dezember 2020 • übende Interventionen, außer Hypnose auch per Video durchgeführt werden, wenn (GOP 35111, 35112, 35113), dies die einzige Möglichkeit ist, mit Ihren • vertiefte Exploration (GOP 35141), Patient*innen in Kontakt zu treten. Bitte • standardisierte Testverfahren prüfen Sie jeden Einzelfall und dokumentie- (GOP 35600), ren Sie sorgfältig. • psychometrische Testverfahren, nur bei Erwachsenen (GOP 35601). Akutbehandlung Ausgenommen ist zurzeit noch Akutbehand- Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen ha- lung. Die BPtK fordert, dass während der ben Sonderregelungen zur für Abrechnung Corona-Pandemie ausnahmsweise auch oder zum Aussetzen der Genehmigungs- Akutbehandlungen per Video erbracht wer- pflicht von Videobehandlungen getroffen. den können. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung Gruppenpsychotherapie (https://www.kbv.de/html/432.php). Gruppenpsychotherapien können befristet in Einzelpsychotherapien umgewandelt wer- Welche Videodienstanbieter können ge- den (s. o.). Diese können dann per Video er- nutzt werden? bracht werden. Eine Videobehandlung muss über einen si- cheren Videodienstanbieter erbracht wer- Was kann aktuell abgerechnet werden? den, der zertifiziert ist. Welche Videodiens- Folgende Leistungen können aktuell mit der tanbieter über die nötigen Zertifikate verfü- gesetzlichen Krankenversicherung als Vide- gen, kann auf der Homepage der Kassen- obehandlung abgerechnet werden: ärztlichen Bundesvereinigung nachgesehen werden (https://www.kbv.de/me- dia/sp/Liste_zertifizierte_Videodienstanbie- ter.pdf). Bundes Psychotherapeuten Kammer 7
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 09.10.2020 Weitere Informationen finden Sie in der Ziffern vermerkt werden, dass diese Leis- BPtK-Praxis-Info Videobehandlung tung per Video erbracht wurde. (https://www.bptk.de/wp-content/uplo- ads/2020/03/bptk_praxis-info_09_videobe- Beamten und Beihilfe handlung.pdf). Mit der privaten Krankenversicherung der Beamten (Beihilfe) können auch telekom- Privatpraxis und Videobehandlungen munikationsgestützt Leistungen abgerech- In der GOP/GOÄ gibt es grundsätzlich keine net werden (§ 18a Bundesbeihilfeverord- Regelungen zur Videobehandlung. Bis zum nung). 31. Dezember 2020 können nach einer aktu- ellen Abrechnungsempfehlung die meisten Unfallversicherung diagnostischen und einzelpsychotherapeuti- Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversi- schen Leistungen nach GOÄ bzw. GOP per cherung ermöglicht vorerst bis zum Ende Video erbracht werden. Erstkontakte dürfen des 3. Quartals 2020 Videobehandlungen nur in absoluten Ausnahmefällen auch per ohne prozentuale Begrenzung des Patien- Video erbracht werden. Gruppentherapien tenanteils. sind nicht über Video möglich. Bundespolizei und Soldat*innen Auch im Rahmen der Kostenerstattung sind Ebenso sind auf Grund der Corona-Pande- psychotherapeutische Behandlungen per Vi- mie Behandlungen von Bundespolizist*in- deotelefonat möglich. Bei Leistungen, die in nen sowie Bundeswehrsoldat*innen auch der Regelversorgung per Video durchge- per Video möglich. führt werden können, sollte in der Abrech- nung zusätzlich bei entsprechenden GOP- Telefon und Messenger-Dienste Behandlungen per Telefon – Regelun- elektronische Gesundheitskarte nicht einge- lesen werden. Ausnahmsweise sollten für gen ab dem 1. April 2020 die Abrechnung die Versichertendaten aus Ab dem 3. Quartal 2020 sind Behandlungen der Akte der Patient*in genommen werden. per Telefon nicht mehr abrechenbar. Die Weitere Informationen zur Abrechenbarkeit BPtK kritisiert, dass diese Corona-Sonderre- der telefonischen Konsultation finden Sie gelungen nicht verlängert wurden. bei der KBV. (https://www.kbv.de/html/1150_45429.php) Im 2. Quartal konnten noch bundesweit bis zu 200 Minuten telefonische Konsultation Die BPtK setzt sich dafür ein, dass während (GOP 01433) bei Patient*innen erbracht der Corona-Pandemie auch eine Richtlinien- werden, die bereits in den vergangenen 18 psychotherapie per Telefon abgerechnet Monaten in einer Praxis in Behandlung wa- werden kann, wenn eine Videobehandlung ren. Psychotherapeut*innen konnten pro nicht möglich ist. Patient*in bis zu 20 Telefongespräche von mindestens 10 Minuten abrechnen. Privatpraxis Fanden in dem Quartal ausschließlich tele- Für Patient*innen, die in der aktuellen Kri- fonische Konsultationen statt, musste die sensituation weder ihre Psychotherapeut*in Bundes Psychotherapeuten Kammer 8
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 09.10.2020 aufsuchen noch eine Videosprechstunde Diese Regelung galt befristet bis zum 31. Juli durchführen können, konnte darüber hinaus 2020. eine Regelung für längere telefonische Bera- tungen erzielt werden. Innerhalb eines Ka- Messenger-Dienste lendermonats können bis zu vier telefoni- Messenger-Dienste sind keine zertifizierten sche Beratungen abgerechnet werden. Da- Anbieter und sind aufgrund der Unverein- bei sind je Telefonberatung bis zu 40-minü- barkeit mit Datenschutz und Schweige- tige Beratungen voll berechnungsfähig. Ent- pflicht nicht für psychotherapeutische Be- sprechend der Dauer einer Telefonberatung handlungen geeignet. kann je vollendete 10 Minuten bis zu vier- mal die GOP-Nr. 3 abgerechnet werden. Meldepflicht Corona-Erkrankung oder Verdacht auf 1. Personen mit akuten respiratorischen eine Erkrankung Symptomen jeder Schwere oder unspezi- fischen Allgemeinsymptomen UND Kon- Psychotherapeut*innen müssen Patient*in- takt mit einem bestätigten Fall von CO- nen melden, die am Coronavirus erkrankt VID-19; sind oder wenn der Verdacht besteht, dass 2. Personen mit akuten respiratorischen sie daran erkrankt sind. 2 Allerdings mit einer Symptomen jeder Schwere UND Aufent- Ausnahme: Es besteht keine Meldepflicht, halt in einem Risikogebiet.“ wenn bereits eine Ärzt*in hinzugezogen wurde (siehe unten). Meldung nur, wenn keine Ärzt*in hinzuge- zogen wurde Das Robert Koch-Institut hat „Empfehlungen Die Meldepflicht besteht für die in Absatz 1 zur Meldung von Verdachtsfällen von CO- Nummer 5 bis 7 bezeichneten Personen nur, VID-19“ ausgesprochen. Dort heißt es: wenn keine Ärzt*in hinzugezogen wurde. „Der Verdacht auf COVID-19 ist begründet, wenn bei Personen mindestens eine der bei- Konkret bedeutet das: Psychotherapeut*in- den folgenden Konstellationen vorliegt: nen sind zur Meldung nur verpflichtet, wenn 2 Dies regeln die Bestimmungen des Infektionsschutz- zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet gesetzes sowie der neu geschaffenen Verordnung über wurde. Dem Gesundheitsamt ist auch zu melden, Ausdehnung der Meldepflicht aufgrund des Coronavi- wenn sich der Verdacht einer Infektion nach Satz 1 rus (CoronaVMeldeV): nicht bestätigt. § 1 Absatz 1 CoronaVMeldeV: (1) Die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Ab- Des Weiteren: satz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes § 8 Absatz 1 Nummer 5 Infektionsschutzgesetz: wird auf den Verdacht einer Erkrankung, die Erkran- (1) Zur Meldung sind verpflichtet: kung sowie den Tod in Bezug auf eine Infektion ausge- […] dehnt, die durch das erstmals im Dezember 2019 in 5. im Falle des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 und Wuhan/Volksrepublik China aufgetretene neuartige Abs. 3 Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegebe- Coronavirus („2019-nCoV“) hervorgerufen wird. Dem rufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Gesundheitsamt ist in Abweichung von § 8 Absatz 3 Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Erkrankung in oder Anerkennung erfordert, Bezug auf die in Satz 1 genannte Krankheit auch dann Bundes Psychotherapeuten Kammer 9
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 09.10.2020 ein begründeter Verdacht besteht und keine (https://www.rki.de/DE/Content/In- Ärzt*in hinzugezogen wurde. fAZ/N/Neuartges_Coronavirus/Empfeh- lung_Meldung.html). Diagnostische Abklärung Aus BPtK-Sicht besteht für Psychothera- Schweigepflicht peut*innen keine Pflicht, Patient*innen zu Muss eine Meldung an das zuständige Ge- untersuchen. Das ist Aufgabe der Ärzt*in- sundheitsamt erfolgen, stellt dies keinen nen. Verstoß gegen die Schweigepflicht dar: Da Es ist aber denkbar, dass im Kontakt mit Pa- es sich hierbei um eine gesetzliche Ver- tient*innen – sei es persönlich oder auch te- pflichtung handelt, steht die Schweigepflicht lefonisch – Beschwerden und Erkrankungen der Meldung nicht entgegen. Der Patient*in besprochen werden. Dabei kann die Pati- ist dies gemäß § 8 Absatz 3 der (Muster-)- ent*in auch allgemeine Erkältungssymp- Berufsordnung mitzuteilen. tome schildern. Die Diagnostik einer „respi- ratorischen Symptomatik“ oder „unspezifi- scher Allgemeinsymptome“ wird von Psychotherapeut*in an Corona er- Ärzt*innen geleistet. Psychotherapeut*in- krankt nen können sich daher an den eher allge- Ist die Psychotherapeutin selbst erkrankt, mein gehaltenen Fragen orientieren, die das können die Gesundheitsbehörden verlan- Robert Koch-Institut auf seiner Homepage gen, dass sie Auskunft über ihre Kontaktper- veröffentlicht hat (https://www.infektions- sonen gibt. Dazu gehören dann in aller Regel schutz.de/coronavirus/). auch Patient*innen. Sollten Patient*innen solche Erkältungs- symptome schildern und Kontakt mit einer Die BPtK geht davon aus, dass eine Anord- bestätigten Corona-Kranken* gehabt haben nung zur Nennung von Kontaktpersonen oder von einem Aufenthalt in einem Risiko- (§ 16, § 25ff IfSG) beantwortet werden muss gebiet zurückgekehrt sein, sollte eine wei- und die Schweigepflicht insoweit einge- tere ärztliche Abklärung dringend empfoh- schränkt ist. Zu beachten ist, dass solche An- len werden. Ist die Abklärung bereits er- gaben aber immer nur in erforderlichem folgt, entsteht kein weiterer Handlungsbe- Umfang zu machen sind. So wäre im Einzel- darf. fall zu prüfen, ob es notwendig ist, neben Sollte die ärztliche Abklärung jedoch nicht den Kontaktdaten auch mitzuteilen, dass die erfolgt sein oder von der Patient*in abge- genannte Person eine Patient*in ist. lehnt werden, besteht aus Sicht der BPtK eine Meldepflicht Umsatzeinbußen Dies kann unter Umständen zu empfindli- Umsatzeinbußen und Hilfsmaßnah- chen Umsatzeinbußen führen. Die BPtK men für Praxen setzt sich dafür ein, dass solche Umsatzein- Vertragspsychotherapeut*innen bußen in dieser Ausnahmesituation abge- Durch die Corona-Pandemie sagen mehr Pa- fangen werden. tient*innen als gewöhnlich ihre Termine ab. Bundes Psychotherapeuten Kammer 10
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 09.10.2020 Der Deutsche Bundestag hat mit dem CO- Beschäftigten können bis zu 15.000 EUR be- VID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ei- antragt werden. nen finanziellen Schutzschirm für Vertrags- Die Soforthilfe kann bis zum 31. Mai 2020 ärzt*innen und -psychotherapeut*innen be- beantragt werden. Sie kann grundsätzlich schlossen. Danach können Honorarausfälle zusätzlich zu anderen Hilfen während der infolge der Corona-Pandemie ausgeglichen Coronakrise beantragt werden. Eine Über- werden, wenn sich das Gesamthonorar ei- kompensation ist aber zurückzuzahlen. ner Praxis gegenüber dem Vorjahresquartal um mehr als 10 Prozent verringert. Das Ge- Kurzarbeitergeld setz knüpft die Ausgleichzahlungen jedoch Auch Psychotherapeut*innen können als Ar- an den Rückgang der Anzahl der Patient*in- beitgeber*innen Kurzarbeitergeld beantra- nen, die innerhalb eines Quartals in einer gen, um einen Teil des anfallenden Arbeits- psychotherapeutischen Praxis versorgt wer- lohnes zu kompensieren (§ 95 ff. SGB III). den („Fallzahl“). Psychotherapeut*innen ha- Das gilt jedoch nicht bei einer freiwilligen ben aber vor allem Honorarausfälle, weil Pa- Schließung. Die Kurzarbeitenden erhalten tient*innen in laufenden Behandlungen Ter- 60 Prozent des ausgefallenen pauschalier- mine absagen („Fallwert“). Die BPtK setzt ten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind sich dafür ein, dass auch ein Fallwertrück- mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeiter- gang zu Ausgleichszahlungen berechtigt. geld 67 Prozent. Weitere Informationen zu Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld fin- Zudem haben Kassenärztliche Vereinigun- den sie bei der Bundesagentur für Arbeit gen Härtefallregelungen beschlossen. Bitte (https://www.arbeitsagen- wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihre tur.de/news/corona-virus-informationen- Kassenärztliche Vereinigung fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld). (https://www.kbv.de/html/432.php). Übersichten zu bundes- und länderweiten Soforthilfe für Privatpraxen Hilfsmaßnahmen Für Psychotherapeut*innen, die nicht für Neben der Soforthilfe der Bundesregierung die vertragsärztliche Versorgung zugelassen gibt es auch andere bundesweite sowie län- sind, gibt es andere Hilfsprogramme. derspezifische Hilfen. Eine Übersicht über Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Bundes- und Länderregelungen finden Sie Freiberufler*innen, Soloselbständige und beim Bundesverband der Freien Berufe Kleinunternehmer*innen geschaffen, die (https://www.freie-berufe.de/wordpress/wp- durch die Coronakrise in eine existenzbe- content/uploads/2020/07/200715_ drohliche wirtschaftliche Schieflage oder in Freiberufler_Uebersicht_bundesweit.pdf). Liquiditätsengpässe geraten sind. Mit den Zuschüssen können akute Liquiditätseng- Eine Übersicht über die zuständigen Stellen pässe, z. B. aufgrund von laufenden Kosten, für die Antragstellung finden Sie beim Bun- wie Miete oder Krediten, überbrückt wer- desministerium für Wirtschaft und Energie den. Freiberufler*innen und Unternehmen (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pres- mit bis zu fünf Beschäftigten können einma- semitteilungen/2020/20200329-weg-fuer- lig bis zu 9.000 EUR erhalten. Bei bis zu zehn gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist- frei.html). Bundes Psychotherapeuten Kammer 11
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 09.10.2020 Praxisschließung Pflicht zur psychotherapeutischen nach dem Infektionsschutzgesetz. Der Lohn Versorgung für angestellte Psychotherapeut*innen muss in diesem Fall fortgezahlt werden. Niedergelassene Psychotherapeut*innen sind aufgrund des Versorgungsauftrages Behördliche Anordnung und Entschädigung verpflichtet, die Patientenversorgung sicher- Wird die Schließung der Praxis behördlich zustellen. Deshalb bedarf eine Praxisschlie- angeordnet, haben Praxisinhaber*innen ßung einer besonderen Begründung: Der und Angestellte Anspruch auf eine Entschä- Praxisbetrieb kann aufgrund der momenta- digung. Der Anspruch ergibt sich aus § 56 In- nen Infektionsrisiken auch die Psychothera- fektionsschutzgesetz. Voraussetzung für peut*in gefährden. Es ist aber fraglich, ob Entschädigungsansprüche ist danach das diese Begründung bereits für eine Praxis- Verbot der Erwerbstätigkeit oder die Anord- schließung ausreicht. Eine Schließung kann nung von Quarantäne aus infektionsschutz- zum Beispiel erwogen werden, wenn auf- rechtlichen Gründen. Die Höhe der Entschä- grund von Vorerkrankungen ein besonderes digung richtet sich nach dem Verdienstaus- persönliches Risiko besteht. Diese Abwä- fall. Angestellte erhalten von ihren Arbeitge- gung muss jede Psychotherapeut*in selbst ber*innen den Lohn für die ersten 6 Wo- treffen. Bitte beachten Sie die Möglichkeit chen. Die Arbeitgeber*innen haben die der Videobehandlung. Eine Praxisschließung Möglichkeit, sich diesen Betrag von der zu- sollte mit der Kassenärztlichen Vereinigung ständigen Behörde erstatten zu lassen. vorab besprochen und unter Angabe der be- sonderen Gründe mitgeteilt werden. Details zu den Entschädigungsregelungen und eine Liste der zuständigen Behörden Zurzeit besteht keine Empfehlung zur Schlie- können sie der Information der Kassenärztli- ßung der Praxis. Sie ist aber zwingend chen Bundesvereinigung entnehmen durchzuführen, wenn dies durch die zustän- (https://www.kbv.de/media/sp/Pra- digen Behörden angeordnet ist. xisInfo_Coronavirus_Entschaedigung.pdf). Wenn Sie Ihre Praxis freiwillig schließen, be- steht kein Anspruch auf eine Entschädigung Kitas und Schulen Anspruch auf Notbetreuung sen sind. Für diese Kinder wird eine geson- derte Notbetreuung in Kitas und Schulen or- In allen Bundesländern sind Kindertages- ganisiert, sofern ihre private Betreuung ins- stätten und Schulen inzwischen geschlos- besondere durch Familienangehörige oder sen. Die Bundesländer haben Ausnahmen mithilfe flexibler Arbeitsmodelle nicht ge- für Kinder getroffen, deren Erziehungsbe- währleistet werden kann. rechtigte bzw. Betreuungspersonen „unent- behrliche Schlüsselpersonen“ oder „system- Nach unserer Einschätzung gehören Psycho- relevante Berufsgruppen“ für die Daseins- therapeut*innen als Teil der Gesundheits- vorsorge insbesondere im Gesundheitswe- Bundes Psychotherapeuten Kammer 12
Praxis-Info: Coronavirus Aktualisiert am 09.10.2020 versorgung zum Personenkreis, der eine ge- unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich sonderte Berücksichtigung erfährt. Grund- hierzu an die zuständige Kommune. sätzlich gelten als „unentbehrliche Schlüs- selpersonen“ Angehörige von Berufsgrup- Für den Fall, dass Sie Arbeitnehmer*in sind pen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung und eine Betreuung Ihrer Kinder durch Sie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung so- sichergestellt werden muss, finden Sie Infor- wie der medizinischen und pflegerischen mationen zur Lohnfortzahlung bei Kinderbe- Versorgung der Bevölkerung und der Auf- treuung beim Bundesarbeitsministerium rechterhaltung zentraler Funktionen des öf- (https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldun- fentlichen Lebens dient. gen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreu- ung.html). Die Regelungen zur Schließung von Kinder- tagesstäten und Schulen sowie zur Notbe- treuung sind von Bundesland zu Bundesland Angestellte in Praxen und Krankenhäusern Was Angestellte wissen müssen Hilfreiche Informationen zu diesen Fragen bietet die Gewerkschaft ver.di unter Wenn eine angestellte Psychotherapeut*in https://www.verdi.de/the- aufgrund einer Infektion mit dem Coronavi- men/corona/++co++37f4d360-58b0-11ea- rus arbeitsunfähig ist, muss die Arbeitge- 8408-525400b665de. Informationen speziell ber*in sechs Wochen lang den Lohn fortzah- für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozial- len. Danach zahlt die Krankenkasse bis zu wesen finden sich ferner unter https://ge- anderthalb Jahre Krankengeld. sundheit-soziales.verdi.de/coronavirus. Besteht eine angeordnete Quarantäne, ha- Auch das Bundesministerium für Arbeit und ben Angestellte für diese Zeit einen An- Soziales bietet Arbeitnehmer*innen Infor- spruch auf Freistellung mit Lohnfortzahlung mationen unter (Infektionsschutzgesetz). https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/In- formationen-Corona/Fragen-und-Antwor- Auch angestellte Psychotherapeut*innen ten/Fragen-und-Antworten-corona/corona- müssen in ihrer Arbeit neue Regeln zum Ge- virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html. sundheitsschutz beachten. Manche Ange- stellte haben Angst vor einer Ansteckung und möchten lieber von zu Hause aus arbei- ten. Andere Angestellte fragen sich, ob ihre Arbeitgeber*innen sie einfach nach Hause schicken können. Bundes Psychotherapeuten Kammer 13
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