Corporate Governance - Für alle unsere Anspruchsgruppen wollen wir berechenbar bleiben. Aus diesem Grund informieren wir offen, gestalten unsere ...
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QUISQUERRUTRUM 31 LOREM IPSUM DOLORSIT AMETCONSECTET Corporate Governance. Für alle unsere Anspruchsgruppen wollen wir berechenbar bleiben. Aus diesem Grund informieren wir offen, gestalten unsere Organisation transparent und handeln ethisch korrekt.
32 CORPORATE GOVERNANCE STRUKTUR UND AKTIONARIAT Checks and Balances im Einklang. Die Basellandschaftliche Kantonalbank ist ein von der Staats- – Reglement über die Compliance-Funktion vom 1. Mai 2015, verwaltung unabhängiges Unternehmen des öffentlichen in Kraft seit 1. Juli 2015. Rechts. – Reglement über die Vergütungssysteme vom 21. Mai 2014, in Kraft (rückwirkend) seit 1. Januar 2014. Folgende kantonale Erlasse bilden die Rechtsgrundlage: – Reglement über die Kompetenzordnung der BLKB vom – Kantonalbankgesetz vom 24. Juni 2004, in Kraft seit 1. 1. Januar 2012, in Kraft seit 1. Januar 2012. Januar 2005 (Systematische Gesetzessammlung des Kan- tons Basel-Landschaft SGS 371). Über Zweck, Rechtsform und Staatsgarantie bestimmt das Kan- – Dekret über die Festsetzung des Zertifikats- und Dotations- tonalbankgesetz vom 24. Juni 2004: kapitals der Basellandschaftlichen Kantonalbank vom 23. Juni 2005, in Kraft seit 1. September 2005 (SGS 371.1). § 1 Firma und Sitz – Verordnung zum Kantonalbankgesetz vom 14. Dezember 1 Unter der Firma «Basellandschaftliche Kantonalbank», nach- 2004, in Kraft seit 1. Januar 2005 (SGS 371.11). folgend «Bank» genannt, besteht eine Bank mit Sitz in Liestal. 2 Die Bank kann Zweigniederlassungen errichten und Tochter- Aufgrund des Kantonalbankgesetzes vom 24. Juni 2004 hat gesellschaften gründen sowie sich an anderen Unternehmen der Bankrat der Basellandschaftlichen Kantonalbank verschie- beteiligen. dene Reglemente erlassen. Die nachfolgend genannten Erlasse sind im Internet veröffentlicht (blkb.ch/rechtsgrundlagen). § 2 Zweck 1 Sie bietet die Dienstleistungen einer Universalbank an. – Organisations- und Geschäftsreglement vom 1. Juli 2011, in 2 Die Bank hat den Zweck, im Rahmen des Wettbewerbs Kraft seit 1. Juli 2011. und ihrer finanziellen Möglichkeiten zu einer ausgewogenen – Reglement über die Ausgabe von Kantonalbank-Zertifikaten Entwicklung des Kantons und der Region Nordwestschweiz vom 20. Mai 2015, in Kraft seit 1. November 2015. beizutragen. – Reglement des Executive Committee vom 1. Juli 2015, in Kraft seit 1. Juli 2015. § 3 Rechtsform – Reglement des Audit and Risk Committee vom 31. August Die Bank ist ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unterneh- 2009, in Kraft seit 1. Januar 2010. men mit eigener Rechtspersönlichkeit. – Reglement des Human Resources and Organization Commit- tee vom 19. Dezember 2011, in Kraft seit 19. Dezember § 4 Staatsgarantie 2011. 1 Der Kanton haftet für alle Verbindlichkeiten der Bank, soweit – Reglement über das Kontrollwesen vom 31. August 2009, in ihre eigenen Mittel nicht ausreichen. Kraft seit 1. Januar 2010. 2 Die Bank leistet dem Kanton für die Staatsgarantie eine – Reglement über die Risikokontrolle vom 31. August 2009, in Abgeltung, welche sich aus dem Risikobetrag und der Aus- Kraft seit 1. Januar 2010. fallwahrscheinlichkeit berechnet. Die Verordnung regelt das Nähere.
CORPORATE GOVERNANCE 33 STRUKTUR UND AKTIONARIAT Nachfolgend werden verschiedentlich die Begriffe «Regie- 1.1.2 Kotierung rungsrat» und «Landrat» verwendet. Firma: Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB). – Der Regierungsrat ist die vom Volk gewählte Exekutive des Sitz: Liestal. Kantons Basel-Landschaft. Ort der Kotierung: Zürich, SIX Swiss Exchange AG. – Der Landrat ist die vom Volk gewählte Legislative des Kan- Börsenkapitalisierung: tons Basel-Landschaft. – Börsenkapitalisierung der Kantonalbank-Zertifikate (570 000 Stück zu nominal CHF 100.–) beim Jahresschlusskurs von Die Ausführungen folgen der «Richtlinie betreffend Informatio- CHF 889.–: CHF 506,73 Mio. nen zur Corporate Governance» (RLCG) der Schweizer Börse – Börsenkapitalisierung des Dotationskapitals von CHF 160 Mio. SIX in der am 1. Oktober 2014 gültigen Fassung. Wo es der unter der Annahme einer analogen Bewertung: Übersichtlichkeit der Darstellung dient, werden Untertitel mit CHF 1422,4 Mio. entsprechendem Hinweis zusammengefasst. Überall dort, wo – Börsenkapitalisierung total (Kantonalbank-Zertifikate und Sachverhalte für die Basellandschaftliche Kantonalbank nicht Dotationskapital): CHF 1929,1 Mio. relevant oder nicht anwendbar sind, wird dies ausdrücklich Beteiligungsquote von Konzerngesellschaften: keine. erklärt. Gegenüber dem Vorjahr sind keine wesentlichen Ver- Valorennummer: 147.355. änderungen eingetreten. ISIN-Nummer: CH0001473559. 1 STRUKTUR UND AKTIONARIAT 1.2 Bedeutende Aktionäre 1.1 Struktur Die Basellandschaftliche Kantonalbank verfügt aufgrund ihrer 1.1.1 Darstellung der operativen Struktur Rechtsform über kein stimmberechtigtes Aktienkapital und damit Die Basellandschaftliche Kantonalbank konzentriert ihren über keine stimmberechtigten Aktionäre. Die Mitwirkungsrechte Marktauftritt auf die Region Basel mit Schwerpunkt im Kanton werden ausschliesslich vom Kanton Basel-Landschaft ausgeübt. Basel-Landschaft und bietet an insgesamt 24 Standorten Retail Banking, Private Banking (vier Standorte), Anlage- und Kredit- 1.3 Kreuzbeteiligungen geschäfte für Private sowie Finanzierungslösungen für Firmen Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen. an. Weitere Standorte werden mit einer mobilen Bank bedient. Die Organe der Basellandschaftlichen Kantonalbank sind der Bankrat der Basellandschaftlichen Kantonalbank, die Bank- präsidentin oder der Bankpräsident, die drei Bankausschüsse «Executive Committee», «Audit and Risk Committee» und «Hu- man Resources and Organization Committee» sowie die Ge- schäftsleitung. Verantwortung und Zuständigkeiten der ver- schiedenen Organe sind in den Ziff. 3 (Bankrat) und 4 (Geschäftsleitung) näher erläutert.
34 CORPORATE GOVERNANCE ORGANIGRAMM Bankrat Interne Revision Externe Revision Francesco Lava Ernst & Young Bankpräsidentin Elisabeth Schirmer Präsident der Geschäftsleitung Dr. Beat Oberlin Banksteuerung Finanz- & Riskmanagement Privatkunden & Direct Banking Dr. Beat Oberlin Herbert Kumbartzki Kaspar Schweizer Kommunikation Finanzbuchhaltung Kompetenzcenter Privat- Marktgebiet Arlesheim Komp Monika Dunant Michael Obrecht kunden & Direct Banking Urs Hofmann & Kre Paul Schmid Roman Personal Controlling Marktgebiet Binningen Daniel Kern Thomas Börlin Vertriebs- und Channel- Dieter Halbeisen Firmen management Jürg Z Pascal Jaberg Strategy Office Risk Office Marktgebiet Liestal Manuel Kunzelmann Michel Degen Andreas Röthlisberger Firmen Direktvertrieb Spezi Fredy Werder Beat R Legal Compliance Dr. Erich Maeder Stefan Brunner Integrale Sicherheit Jörg Seeholzer Stand 1.1.2016
CORPORATE GOVERNANCE 35 ORGANIGRAMM Firmen & Kredite Private Banking & IT & Services Daniel Brändlin Investment Services Simon Leumann Jean-Daniel Neuenschwander Kompetenzcenter Firmen Firmen & Kredite Liestal Kompetenzcenter Kompetenzcenter IT & & Kredite Patrick Scheuber Private Banking & Services Roman Hügli Investment Services Manuel Ballmer Thomas Friedli Kreditmanagement Firmen & Kredite Arlesheim Thomas Oehler Informatik, Plattform- Jürg Zumbrunn Private Banking management & Planung Christian Staudenmann Beat Gass Zentrale Kreditverarbeitung Firmen & Kredite Binningen/ Markus Berger Spezialfinanzierungen Private Banking Basel Servicecenter Beat Röthlisberger Ivan Krattiger Chantal Schmidt Investment Center Infrastruktur Patrik Janovjak Felix Chrétien Handel Projekte & Prozesse Jörg Salzmann Alban Wyss Financial Planning Martin Voléry
36 CORPORATE GOVERNANCE K APITALSTRUKTUR 2 KAPITALSTRUKTUR auf den Bezug neuer Zertifikate und auf einen verhältnismäs- 2.1 Kapital sigen Anteil am Ergebnis einer allfälligen Liquidation. Stimm-, Das Grundkapital der Bank besteht aus dem Dotationskapital Einsprache- und Anfechtungsrechte oder andere Mitwirkungs- des Kantons und dem Zertifikatskapital (der Begriff «Zertifikat» rechte sind mit den Zertifikaten nicht verbunden. Bankrat und entspricht dem Partizipationsschein, der Begriff «Zertifikatska- Geschäftsleitung können die Inhaberinnen und Inhaber von pital» dem Partizipationsscheinkapital bei anderen Unterneh- Zertifikaten zu Versammlungen einladen und sie über den Ge- men). Gemäss § 5 Absatz 2 des Kantonalbankgesetzes ist der schäftsverlauf der Bank unterrichten. Solche Versammlungen Landrat für Änderungen des Dotationskapitals zuständig, wäh- dienen allein der Information; sie können keine Beschlüsse fas- rend die Zuständigkeit für die Ausgabe von Zertifikaten gemäss sen (Kantonalbankgesetz, § 5 Absatz 3; Reglement über die Absatz 3 derselben Gesetzesbestimmung bei der Bank liegt. Ausgabe von Kantonalbank-Zertifikaten, §§ 8 und 9; blkb.ch/ rechtsgrundlagen). Das Dotationskapital des Kantons beträgt CHF 160 Mio. Das Zertifikatskapital beträgt CHF 57 Mio. und ist in 570 000 2.5 Genussscheine Inhabertitel von je CHF 100.– Nennwert aufgeteilt. Der Free Es bestehen keine Genussscheine. Float beträgt 100 Prozent. 2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Gemäss § 5 Absatz 3 des Kantonalbankgesetzes darf das Nominee-Eintragungen Zertifikatskapital höchstens die Hälfte des Dotationskapitals Es besteht kein stimmberechtigtes Aktienkapital (vgl. Ziff. 2.4); betragen. Nominee-Eintragungen sind demzufolge nicht möglich. Für die Zertifikate gibt es keine Beschränkung der Übertragbarkeit. 2.2 Bedingtes und genehmigtes Kapital im Besonderen Aufgrund dieser besonderen Rechtsform sind die folgenden Der Landrat kann auf Antrag des Regierungsrats genehmigtes Ziffern der RLCG nicht anwendbar: Kapital schaffen. In diesem Rahmen kann der Bankrat das Zer- tifikats- und der Regierungsrat das Dotationskapital erhöhen. 2.6.1 Beschränkungen der Übertragbarkeit pro Aktienkatego- Per 31. Dezember 2015 bestehen kein bedingtes und kein ge- rie unter Hinweis auf allfällige statutarische Gruppenklauseln nehmigtes Kapital. und auf Regeln zur Gewährung von Ausnahmen 2.3 Kapitalveränderungen 2.6.2 Gründe für die Gewährung von Ausnahmen im Berichts- Das Zertifikatskapital wurde im Jahr 2008 von CHF 80 Mio. jahr auf CHF 57 Mio. herabgesetzt. 2.6.3 Zulässigkeit von Nominee-Eintragungen unter Hinweis 2.4 Aktien und Partizipationsscheine auf allfällige Prozentklauseln und Eintragungsvoraussetzungen Das Zertifikatskapital beträgt CHF 57 Mio. und ist in 570 000 Inhabertitel zu je CHF 100.– Nennwert aufgeteilt (s. Ziff. 2.1 2.6.4 Verfahren und Voraussetzungen zur Aufhebung von statu- hievor). Die Zertifikate geben Anrecht auf eine Ausschüttung, tarischen Privilegien und Beschränkungen der Übertragbarkeit
CORPORATE GOVERNANCE 37 VERWALTUNGSRAT 2.7 Wandelanleihen und Optionen Es sind keine Wandelanleihen oder Optionen ausstehend. 3 BANKRAT (VERWALTUNGSRAT) Das Kantonalbankgesetz (blkb.ch/rechtsgrundlagen) verwen- det den Begriff «Bankrat». Alle nachfolgenden Ausführungen zu Ziff. 3 «Verwaltungsrat» der «Richtlinie betreffend Informatio- nen zur Corporate Governance» (RLCG) beziehen sich auf den Bankrat der Basellandschaftlichen Kantonalbank. 3.1 und 3.2 zusammengefasst: Persönliche Angaben (3.1) sowie weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen (3.2): Alle Mitglieder des Bankrats sind Schweizer Staatsangehörige. Alle Mitglieder des Bankrats sind nicht exekutiv; sie üben keine operativen Führungsaufgaben in der BLKB aus. Mit keinem Mit- 01 glied des Bankrats bestehen wesentliche Beratungs- oder an- Elisabeth Schirmer-Mosset. Geboren 1958. Bankpräsidentin, dere Dienstleistungsverhältnisse. Im Sinne des Rundschreibens Mitglied Executive Committee, Mitglied Human Resources and 2008/24 «Überwachung und Interne Kontrolle Banken» der Organization Committee. Erstmalige Wahl: 2000; laufende FINMA sollte der Bankrat mindestens zu einem Drittel aus Mit- Amtsperiode: 1.7.2015 bis 30.6.2019. Lic. rer. pol., Mitinha- gliedern bestehen, welche die Unabhängigkeitsbestimmungen berin der Ronda AG, Lausen; Mitglied des Verwaltungsrats nach Rz 20 ff. FINMA-RS 2008/24 erfüllen. Mit Ausnahme und der Geschäftsleitung; Präsidentin Personalvorsorgestiftung von Herrn Anton Lauber, welcher als Regierungsrat des Kan- Ronda, Lausen; Präsidentin Stiftung Oase, Liestal. Geschäftsbe- tons Basel-Landschaft die entsprechenden Kriterien nicht erfüllt ziehungen zur BLKB. (Rz 25 f. FINMA-RS 2008/24), gelten alle übrigen Mitglieder des Bankrats im Sinne der Bestimmungen im genannten Rund- schreiben als unabhängig. In die nachfolgende Übersicht über die Bankratsmitglieder sind auch die Informationen bezüglich der erstmaligen Wahl und der verbleibenden Amtsdauer integ- riert und unter Ziff. 3.3.2 nochmals in Tabellenform dargestellt.
38 CORPORATE GOVERNANCE VERWALTUNGSRAT 02 03 Anton Lauber. Geboren 1961. Vizepräsident des Bankrats. Erica Dubach Spiegler. Geboren 1969. Mitglied Executive Erstmalige Wahl: 2013; laufende Amtsperiode: 1.7.2015 bis Committee. Erstmalige Wahl 2015; laufende Amtsperiode: 30.6.2019. Dr. iur., Advokat. Selbständige Anwaltstätigkeit 1.7.2015 bis 30.6.2019. Dr. sc. ETH., selbstständige Unterneh- seit 1997 bis 2013. Seit 1.7.2013 Regierungsrat des Kantons mensberaterin für digitale Strategie mit Fokus auf Retail- und Basel-Landschaft, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion. Konsumgüterindustrie. Mandate: Verwaltungskommission Basellandschaftliche Ge- bäudeversicherung (Präsident); Verwaltungsrat ARA Rhein, Pratteln; Verwaltungsrat Kraftwerk Birsfelden; Aufsichtskommis- sion Sozialversicherungsanstalt BL (Präsident); Mitglied Diöze- sankonferenz des Bistums Basel; Präsident der Kommission für die Handschin-Stiftung; Mitglied Genossenschaft Freunde des Landhus, Allschwil.
CORPORATE GOVERNANCE 39 VERWALTUNGSRAT 04 05 Doris Greiner. Geboren 1977. Stv. Vorsitzende Audit and Risk Nadine Jermann. Geboren 1972. Mitglied Executive Commit- Committee. Erstmalige Wahl: 2002; laufende Amtsperiode: tee. Erstmalige Wahl 2015; laufende Amtsperiode: 1.7.2015 1.7.2015 bis 30.6.2019. Dipl. Wirtschaftsprüferin. Lic. phil. bis 30.6. 2019. Lic. oec. HSG., selbstständige Beraterin im (Allgemeine Psychologie mit Nebenfächern Wirtschaftswissen- Bereich Marketing. Geschäftsbeziehungen zur BLKB. schaften / BWL und Jurisprudenz [Staats- und Privatrecht]). BA in Business and Economics.
40 CORPORATE GOVERNANCE VERWALTUNGSRAT 06 07 Frenk Mutschlechner. Geboren 1969. Mitglied Audit and Risk Stephan Naef. Geboren 1962. Stv. Vorsitzender Human Re- Committee. Erstmalige Wahl: 2011; laufende Amtsperiode: sources and Organization Committee. Erstmalige Wahl 2015; 1.7.2015 bis 30.6.2019. Lic. rer. pol., Managing Partner bei laufende Amtsperiode: 1.7.2015 bis 30.6.2019. Lic. oec. CFM partners AG, Zürich. Executive MBA in Business Adminis- publ., CFO Aebi Schmidt Holding AG. Leistungsausweis in tration. Geschäftsbeziehungen zur BLKB. den Bereichen Finanzen, Controlling und Prozessmanagement. Mandate: Stiftungsratspräsident PK und Vorsorgefond Aebi & Co AG, Burgdorf; Verwaltungsrat SKAN AG, Allschwil. Ge- schäftsbeziehungen zur BLKB.
CORPORATE GOVERNANCE 41 VERWALTUNGSRAT 08 09 Marco Primavesi. Geboren 1959. Vorsitzender Executive Kurt Strecker. Geboren 1963. Vorsitzender Human Re- Committee. Erstmalige Wahl 2015; laufende Amtsperiode: sources and Organization Committee. Erstmalige Wahl 1.7.2015 bis 30.6.2019. Eidg. dipl. Experte in Organisati- 2015; laufende Amtsperiode: 1.7.2015 bis 30.6.2019. onsmanagement, CEO AXAS AG, Basel. Mandate: Verwal- Eidg. dipl. Bankfachmann, Unternehmer, Gründer und tungsrat ARSIS Software AG, Riehen; Verwaltungsrat AXAS Mitinhaber FIBA-Gruppe, Formex AG. Verwaltungsrats- AG, Basel; Verwaltungsratspräsident Tecalto AG, Zürich; mandate: SK Invest AG, Hergiswil; FIBA Consulting AG, Verwaltungsrat Scope Solutions AG, Basel; Vorstandsmitglied Aesch; FIBA Immobilien AG, Dornach; FIBA Invest AG, Schweizerische Gesellschaft für Organisation, Glattbrugg. Aesch; FIBA Real Estate AG, Aesch; Palmhome Holding Geschäftsbeziehungen zur BLKB. AG. Hergiswil; Formex AG, Bubendorf; Formex Immo- bilien AG, Bubendorf; Joya Immobilien AG, Hergiswil; Midwest Holding AG, Hergiswil; Midwest Real Estate AG, Aesch; Reval Investissement SA, Hergiswil; Suhre Park AG, Aesch; MSM Finanz AG, Aesch; MSM Hol- ding AG, Aesch; MSM Immobilien AG, Aesch; Ma- dison Investment AG, Hergiswil; MIGOMI Invest AG, Hergiswil; Felmos Invest AG, Hergiswil. Geschäftsbe- ziehungen zur BLKB.
42 CORPORATE GOVERNANCE VERWALTUNGSRAT 3.3 Wahl und Amtszeit 3.3.1 Grundsätze des Wahlverfahrens Über die Wahl der Mitglieder des Bankrats bestimmt das Kantonal- bankgesetz Folgendes: § 10 Kantonalbankgesetz «Der Bankrat besteht aus neun bis elf Mitgliedern. Ein Mitglied des Regierungsrats gehört dem Bankrat an. Er wird vom Landrat auf Vor- schlag des Regierungsrats gewählt. Der Landrat ist an die Wahlvor- schläge gebunden.» Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen wer- den die Mitglieder des Bankrats jeweils in globo gewählt. Weiter legt das Gesetz materielle Kriterien für die Wahl in den Bankrat fest, die der Regierungsrat in der Verordnung zum Kantonalbankgesetz präzisiert hat (blkb.ch/rechtsgrundlagen). Der Bankrat konstituiert sich 10 selbst. Die Mitgliedschaft im Bankrat endet mit dem 70. Altersjahr. Die Dieter Völlmin. Geboren 1956. Vorsitzender Audit and Risk laufende Amtsperiode endet am 30. Juni 2019. Committee. Erstmalige Wahl: 2007; laufende Amtsperiode: 1.7.2015 bis 30.6.2019. Dr. iur., Advokat. Seit 1988 selbst- 3.3.2 Erstmalige Wahl und verbleibende Amtsdauer je Mitglied (vgl. ständige Anwaltstätigkeit in Muttenz. Verwaltungsratsmandate: auch Ziff. 3.1 / 3.2) Herrenknecht Schweiz Holding AG, Altdorf; Herrenknecht (Schweiz) AG, Amsteg; Psychiatrie Baselland, Liestal. Präsident Elisabeth Schirmer-Mosset */*** der kantonalen Steuertaxationskommission. Geschäftsbeziehun- Präsidentin 2000 bis 30.6.2019 gen zur BLKB. Anton Lauber Vizepräsident 2013 bis 30.6.2019 Erica Dubach Spiegler * 2015 bis 30.6.2019 Doris Greiner ** 2002 bis 30.6.2019 Nadine Jermann * 2015 bis 30.6.2019 Frenk Mutschlechner ** 2011 bis 30.6.2019 Stephan Naef *** 2015 bis 30.6.2019 Marco Primavesi* 2015 bis 30.6.2019 Kurt Strecker *** 2015 bis 30.6.2019 Dieter Völlmin ** 2007 bis 30.6.2019 * Mitglied des Executive Committee ** Mitglied des Audit and Risk Committee *** Mitglied des Human Resources and Organization Committee
CORPORATE GOVERNANCE 43 VERWALTUNGSRAT 3.4 Interne Organisation mit dem Audit and Risk Committee analysiert es Mehrjahres- 3.4.1 Aufgabenteilung im Bankrat und Jahresplanung, Budgetierung und Berichterstattung zum Präsidentin: Elisabeth Schirmer-Mosset. Geschäftsverlauf sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Vizepräsident: Anton Lauber. Lage der Bank. Das Executive Committee bereitet die von der Geschäftsleitung an den Bankrat gestellten Anträge vor und 3.4.2 Personelle Zusammensetzung der Bankratsausschüsse, formuliert eine Empfehlung, unter anderem bei Vorschlägen zu Aufgaben und Kompetenzabgrenzung Kooperationen und Allianzen, der Evaluation von Akquisitionen und Beteiligungen, der Betätigung in neuen Geschäftsfeldern, Executive Committee (ExC) der Expansion in neue Marktgebiete und der Wahl der Infor- Dem Executive Committee gehören an: Marco Primavesi (Vor- matikplattform. sitz), Erica Dubach Spiegler, Nadine Jermann und Elisabeth Schirmer-Mosset (Stellvertreterin des Vorsitzenden). Organisa- Das Executive Committee trifft keine operativen Entscheidun- tion, Verantwortung und Aufgaben des Executive Committee gen. Ausgenommen sind Organkredite und Kreditgeschäfte, sind im Reglement des Executive Committee im Detail geregelt. die für die Reputation der Bank relevant sind. Das Reglement des Executive Committee ist im Internet publiziert (blkb.ch/ Die Mitglieder des Executive Committee müssen über die zur executive-committee). Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie über die erforderliche Zeit verfügen. Er- Audit and Risk Committee (ARC) wünscht sind Kenntnisse und Erfahrungen in Führung, Strategie Dem Audit and Risk Committee gehören an: Dieter Völlmin (Vor- und Unternehmensentwicklung sowie die Fähigkeit, Meinun- sitz), Doris Greiner (Stellvertreterin des Vorsitzenden) und Frenk gen sachkundig und nachhaltig zu vertreten, auch wenn diese Mutschlechner. von denjenigen der Geschäftsleitung oder anderer operativer Funktionsträger abweichen. Die Mitglieder des Executive Com- Analog zum Executive Committee müssen auch die Mitglieder mittee halten sich über Entwicklungen im Bankenumfeld auf ei- des Audit and Risk Committee über die notwendigen Fach- nem aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis. Mindestens kenntnisse und Erfahrungen verfügen, wobei der Bankrat hier einmal jährlich beurteilt das Executive Committee, ob seine speziell Kenntnisse und Erfahrung im Finanz- und Rechnungs- Zusammensetzung, seine Organisation und seine Arbeitsweise wesen sowie Vertrautheit mit der Tätigkeit der internen und den regulatorischen Anforderungen, internen Richtlinien sowie externen Prüfer und mit den Grundprinzipien eines internen den eigenen Zielsetzungen entsprechen. Kontrollsystems verlangt. Die Mitglieder des Audit and Risk Committee halten sich mit regelmässigen Schulungen über die Zu den Aufgaben des Executive Committee gehören unter an- Anforderungen an die Rechnungslegung und die Finanzbericht- derem die regelmässige Auseinandersetzung mit den Entwick- erstattung auf dem neusten Stand von Wissenschaft und Praxis. lungen im Bankenumfeld und die regelmässige Beurteilung der geschäftspolitischen und strategischen Ausrichtung der Bank. Das Audit and Risk Committee hat unter anderem die Aufgabe, Es formuliert zuhanden des Bankrats Vorschläge zur Anpas- die Wirksamkeit der Prüfgesellschaft, der Internen Revision sowie sung der normativen Disposition der Bank. In Zusammenarbeit der internen Kontrollen zu beurteilen. Es beurteilt regelmässig
44 CORPORATE GOVERNANCE VERWALTUNGSRAT die Frage, ob die Umsetzung der regulatorischen Vorschriften und der Personalplanung mit der Unternehmenspolitik und der der Komplexität und dem Risikoprofil der Bank angemessen ist, strategischen Ausrichtung der Bank sowie die Bearbeitung und sorgt für die Umsetzung allfälliger Massnahmen. Das Audit sämtlicher Personal- und Organisationsfragen des Bankrats in and Risk Committee entscheidet, ob die Finanzabschlüsse dem Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung und internen oder Bankrat zur Annahme empfohlen werden können. externen Fachspezialisten. Weiter formuliert das Human Re- sources and Organization Committee im Auftrag des Bankrats Das Reglement des Audit and Risk Committee ist im Internet die Prinzipien und die Vorgehensweise bei der Selektion der publiziert (blkb.ch/audit-and-risk-committee). Mitglieder des Bankrats und der Bankratsausschüsse. Human Resources and Organization Committee (HROC) Das Human Resources and Organization Committee beurteilt Dem Human Resources and Organization Committee gehören in Abstimmung mit der Präsidentin oder dem Präsidenten der an: Kurt Strecker (Vorsitz), Stephan Naef (Stellvertreter des Vor- Geschäftsleitung die Personalpolitik der Bank, verabschiedet sitzenden) und Elisabeth Schirmer-Mosset. die Gehalts- und Pensionsordnung zuhanden des Bankrats, wählt die Mitglieder von allfälligen Konzerngremien, evaluiert Die Mitglieder des Human Resources and Organization Com- und schlägt dem Bankrat geeignete Kandidatinnen / Kandida- mittee müssen über die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ten zur Wahl in die Geschäftsleitung vor. Im Weiteren über- notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie über die prüft es regelmässig die Zweckmässigkeit der innerbetriebli- erforderliche Zeit verfügen. Erwünscht sind Kenntnisse und Er- chen Organisationsstrukturen der Bank. fahrungen in Führung, Strategie und Unternehmensentwicklung sowie die Fähigkeit, Meinungen sachkundig und nachhaltig zu Das Human Resources and Organization Committee ist zustän- vertreten, auch wenn diese von denjenigen der Geschäftslei- dig für die Kompensationspolitik, Entschädigungspraxis und tung oder anderer operativer Funktionsträger abweichen. Die Personalvorsorge sowie die Richtlinien zur Entschädigung der Mitglieder des Human Resources and Organization Commit- Mitglieder und Ausschüsse des Bankrats. Ausserdem ist das tee halten sich über Entwicklungen im Bankumfeld, Personal- Committee zuständig für die Kompensationspolitik für den Prä- und Personalvorsorgewesen auf dem aktuellen Stand von Wis- sidenten und die Mitglieder der Geschäftsleitung, die Beurtei- senschaft und Praxis. lung von Mitarbeitendenbeteiligungsplänen oder -zertifikaten und die Entschädigungspolitik der Bank. Es stellt dem Bankrat Das Human Resources and Organization Committee beurteilt Antrag über dessen Entschädigung. mindestens einmal jährlich, ob seine Zusammensetzung, Orga- nisation und Arbeitsweise den regulatorischen Anforderungen Das Reglement des Human Resources and Organization Com- sowie den eigenen Zielsetzungen entspricht. mittee ist im Internet publiziert (blkb.ch/human-resources-andor- ganization-committee). Zu den Aufgaben des Human Resources and Organization Committee gehören unter anderem die Vorbereitung der im 3.4.3 Arbeitsweise des Bankrats und seiner Ausschüsse Bankrat zu behandelnden Personalgeschäfte, die Überprüfung Der Bankrat ist das Organ für die Oberleitung und Kontrolle der Zweckmässigkeit und Übereinstimmung der Personalpolitik der Bank. Er tritt auf Einladung der Präsidentin zusammen, so-
CORPORATE GOVERNANCE 45 VERWALTUNGSRAT oft es die Geschäfte erfordern. Bankratssitzungen können von Für die gültige Beschlussfassung ist die Anwesenheit der Mehr- drei Mitgliedern des Bankrats, der Geschäftsleitung oder der heit der Mitglieder erforderlich. Bei Abstimmungen entscheidet Revisionsstelle verlangt werden. Der Bankrat trat in der Berichts- das einfache Stimmenmehr. Der oder die Vorsitzende stimmt periode zu neun Sitzungen und einer zweitägigen Klausurta- mit und gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Für alle gung zusammen. Die durchschnittliche Dauer der Sitzungen drei Ausschüsse sind die Schnittstellen mit dem Bankrat, der betrug jeweils drei bis vier Stunden. Geschäftsleitung, den jeweils anderen Ausschüssen und wei- teren Gremien sowie die Reportingbeziehungen in den betref- An den Sitzungen des Bankrats nimmt die Geschäftsleitung auf fenden Reglementen geregelt. Die Reglemente sind im Internet Einladung der Präsidentin des Bankrats teil. Bei der Behand- publiziert (blkb.ch/rechtsgrundlagen). lung des Rechnungsabschlusses und des Berichts der externen Revision sind regelmässig der Leiter der Internen Revision und 3.5 Kompetenzregelung der leitende Revisor der externen Revisionsstelle vertreten. Für Die Kompetenzen der einzelnen Gremien und ihre Beziehun- die Behandlung spezieller Themen werden weitere interne und gen zueinander sind in den eingangs zitierten Reglementen externe Fachleute zu den Sitzungen beigezogen. detailliert geregelt (blkb.ch/rechtsgrundlagen). Der Bankrat trifft seine Beschlüsse in der Regel aufgrund einer 3.6 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der von der Geschäftsleitung erarbeiteten und / oder vom Executive Geschäftsleitung Committee, vom Audit and Risk Committee oder vom Human Interne Revision: Die Interne Revision handelt unabhängig von Resources and Organization Committee vorberatenen schrift- der Geschäftsleitung nach den Weisungen der Präsidentin des lichen Vorlage. Bankrats. Der Leiter der Internen Revision ist der Präsidentin des Bankrats unterstellt und berichtet direkt an diese. Die Inter- Der Bankrat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel ne Revision übt ihre Tätigkeit nach anerkannten Grundsätzen seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Abstimmungen entschei- der Revisionstätigkeit aus. Der Leiter der Internen Revision und det die einfache Stimmenmehrheit. Die Präsidentin stimmt mit seine Mitarbeitenden sind entsprechend ausgebildet. Revisi- und gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Wahlen er- onsberichte werden vom Audit and Risk Committee im Detail folgen in der Regel offen; im ersten Wahlgang entscheidet das besprochen. absolute, im zweiten das relative Mehr; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Besuche durch Bankratsdelegationen: Jährlich wird im Auftrag der Bankpräsidentin ein Besuchsplan für Niederlassungen und Das Executive Committee trat in der Berichtsperiode zu sie- zentrale Ressorts aufgestellt. Erkenntnisse aus diesen Besuchen ben, das Audit and Risk Committee zu acht und das Human werden dem Bankrat zur Kenntnis gebracht. Resources and Organization Committee zu acht Sitzungen zu- sammen. Reglementarisch ist für die Ausschüsse ein mindestens Berichtswesen: Die Geschäftsleitung orientiert den Bankrat vierteljährlicher Rhythmus vorgegeben. Die durchschnittliche periodisch über die Entwicklung des Geschäftsgangs, die Er- Dauer der Sitzungen in den genannten Ausschüssen betrug tragslage, die Risikoexposition sowie über den Stand der Re- jeweils drei bis vier Stunden. alisierung von Projekten gemäss Jahresplanung und Strategie.
46 CORPORATE GOVERNANCE GESCHÄFTSLEITUNG Ein Monatsbericht der Geschäftsleitung mit den Finanzergeb- nissen (Monatsbilanz und Monatserfolgsrechnung mit Vorjah- res- und Budgetvergleichen) geht an den Bankrat. Halbjährlich wird dem Bankrat ein umfassender Risikoreport mit der Beurtei- lung aller relevanten Bankrisiken vorgelegt. Externe Revision: Der Vertreter der Revisionsstelle nimmt an den Bankratssitzungen teil, an denen die Jahresabschlüsse, der Jah- resbericht und die Revisionsberichte behandelt werden. Er ist auch an der jährlichen Sitzung mit der Finanzkommission des Landrats zur Behandlung des Abschlusses anwesend. Die Re- visionsstelle steht in regelmässigem Kontakt mit der Präsidentin des Bankrats, mit dem Leiter des Audit and Risk Committee, mit dem Leiter der Internen Revision und mit dem Chief Risk Officer (CRO). Die externe Revision nimmt vom Reporting der Internen 01 Revision Kenntnis und gibt gegebenenfalls eine Stellungnahme Beat Oberlin. Geboren 1955. Präsident der Geschäftsleitung dazu ab. seit 2005. Dr. iur. Solothurnischer Fürsprech und Notar. Füh- rungsausbildung an der Stanford University, USA. Über 20 4 GESCHÄFTSLEITUNG Jahre Bankerfahrung in der UBS, u.a. als Leiter Retail und Leiter 4.1 und 4.2 zusammengefasst: Persönliche Angaben (4.1) so- Firmenkundengeschäft Region Basel; Stabschef sowie Leiter wie weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen (4.2). Markt und Vertriebsmanagement Business Banking Schweiz; Die Geschäftsleitung der Basellandschaftlichen Kantonalbank Verwaltungsrat in Leasing- und Factoring-Unternehmungen. umfasst sechs Mitglieder. Alle Mitglieder der Geschäftsleitung Verwaltungsratsmandate: Verband Schweizerischer Kantonal- sind Schweizer Staatsbürger. banken, Basel; Hirzbrunnenhaus AG, Basel; St. Clara AG, Basel; St. Clara Infra AG, Basel; St. Claraspital AG, Basel; 4.3 Managementverträge Vorstandsmitglied der Handelskammer beider Basel; Mitglied Die Mitglieder der Geschäftsleitung üben keine weiteren dau- Expertengruppe «Weiterentwicklung der Finanzplatzstrategie». ernden Leitungs- und Beratungsfunktionen aus. Es bestehen kei- ne Managementverträge.
CORPORATE GOVERNANCE 47 GESCHÄFTSLEITUNG 02 03 Daniel Brändlin. Geboren 1961. Mitglied der Geschäftslei- Herbert Kumbartzki. Geboren 1962. Mitglied der Geschäfts- tung seit 2010; Leiter des Geschäftsbereichs Firmen & Kredite. leitung seit 2010; Leiter des Geschäftsbereichs Finanz- & Risk Lic. rer. pol. 2 Jahre Finanzchef und Stellvertreter des CEO management. Lic. theol.; lic. rer. pol.; Finanzanalyst CFA; Exe- der Congrex Gruppe. 8 Jahre Finanzchef und Stellvertreter des cutive Master in HR-Management FHNW Olten; Personalchef CEO der ALLDOS International AG in Reinach (BL). 10 Jahre und Chief Investment Officer bei der Bank CIC Schweiz, Chief Firmenkundengeschäft der Schweizerischen Bankgesellschaft Investment Officer bei der Bank Ehinger (UBS), Finanzanalyst UBS mit Positionen in Basel, Zürich und Sydney. Verwaltungs- und Portfoliomanager SBG (später UBS). ratsmandate: BTG Mezzfin AG, Basel; Congrex International AG, Basel; Erfindungs-Verwertung AG, Basel; Job Factory AG, Basel; Gysin-Debrunner AG, Liestal; Stöcklin Logistik AG, Ae- sch; Stiftung Pro Rehab, Basel; Stiftung Weizenkorn, Basel.
48 CORPORATE GOVERNANCE GESCHÄFTSLEITUNG 04 05 Simon Leumann. Geboren 1976. Mitglied der Geschäftslei- Jean-Daniel Neuenschwander. Geboren 1962. Mitglied tung seit 1. Oktober 2013; Leiter des Geschäftsbereichs IT der Geschäftsleitung seit 2007; Leiter des Geschäftsbereichs & Services. Lic. rer. pol.; dipl. Wirtschaftsprüfer. Seit 2004 Private Banking & Investment Services. Diplom Swiss Banking bei der BLKB: stellvertretender Leiter Kreditmanagement, Leiter School; Trust und Investment Banking; eidg. dipl. Finanz- Institutionelle Kunden, Leiter Strategische Projekte. Verwaltungs- analytiker und Vermögensverwalter, CEFA. Leiter Portfolio- ratsmandate: AEB Alternativ-Energie Birsfelden AG. Management Schweiz UBS, Basel. Chief Investment Officer Bank Ehinger und Cie AG, Basel. Leiter Private Banking Bank Cial (Schweiz), Basel. Eintritt in die BLKB als Stabschef am 1. Januar 2005. Verwaltungsratsmandate: Zum Löwenzorn AG, Basel; Stiftung FIAS, Basel.
CORPORATE GOVERNANCE 49 ENTSCHÄDIGUNGEN, BETEILIGUNGEN UND DARLEHEN 5 ENTSCHÄDIGUNGEN, BETEILIGUNGEN UND DARLEHEN 5.1 Das Vergütungssystem Die Bank verfolgt eine moderne, transparente und leistungsori- entierte Vergütungspolitik. Das «Reglement über die Vergütungssysteme» vom 21. Mai 2014 regelt detailliert die Gestaltungsmerkmale der Vergütun- gen der Bank. Der Bankrat entscheidet über die Vergütungspo- litik, die Gesamtsumme der fixen Vergütung, die Gesamtsum- me der variablen Vergütung, die Vergütung der Mitglieder des Bankrats und die fixe und variable Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung. Das Human Resources and Organiza- tion Committee, welches sich aus drei Bankratsmitgliedern zu- 06 sammensetzt, ist für die Zuteilungsquoten der variablen Vergü- Kaspar Schweizer. Geboren 1964. Mitglied der Geschäfts- tung auf die einzelnen Funktionsstufen verantwortlich. leitung seit 2001; Leiter des Geschäftsbereichs Privatkunden & Direct Banking. Lic. oec. HSG; Executive MBA in Business Die Vergütung besteht für die Mitarbeitenden (Funktionsstufen Engineering HSG. Seit 1992 bei der BLKB tätig: Direktionsas- 1 bis 7) aus einer von der Funktion abhängigen fixen und sistent; Leiter des Informatikprojekts «Migration» (Wechsel der einer vom Gesamtergebnis, der Funktion und der individuellen Bankinformatik zur RTC); Leiter Strategie, Planung, Banklogistik; Leistung abhängigen variablen Vergütung. Für die Mitglieder Leiter Geschäftsbereich Corporate Services. des Bankrats wird eine fixe Vergütung ausgerichtet, die von der jeweiligen Funktion abhängig ist. Basis für die variable Vergütung ist der um Sondereffekte be- reinigte Bruttogewinn. Vom bereinigten Bruttogewinn werden 6,05 Prozent als variable Vergütung in einen Pool ausgeschie- den. Weist die Bank keinen bereinigten Bruttogewinn aus, ent- fallen sämtliche variablen Vergütungen. Das Verhältnis zwischen höchster und tiefster Gesamtvergütung betrug im Jahr 2015 14,25: 1.
50 CORPORATE GOVERNANCE ENTSCHÄDIGUNGEN, BETEILIGUNGEN UND DARLEHEN 5.2. Festlegung der fixen Vergütung stufe zu Lohnstufe an. Am höchsten ist der variable Anteil für Für die Grundlage der fixen Vergütung wird jährlich ein Bran- den Präsidenten der Geschäftsleitung. Über die Zuteilung der chenvergleich angestellt. Die fixe Vergütung der Mitarbeiten- Quoten für die Funktionsstufen 1 bis 7 entscheidet das Human den richtet sich nach der Funktionsstufe. Für die Funktionsstufen Resources and Organization Committee (HROC). Über die 1 bis 7 sind intern Bandbreiten definiert. Innerhalb der jewei- Zuteilung der Quote für die Geschäftsleitung und die Höhe ligen Bandbreite wird die fixe Vergütung aufgrund von Aus- der variablen Vergütung für die einzelnen Mitglieder der Ge- bildung, Erfahrung und Führungsverantwortung festgelegt. Auf schäftsleitung entscheidet der Bankrat auf Antrag des HROC. der Basis dieser Kriterien entscheidet der Vorgesetzte nach pflichtgemässem Ermessen innerhalb der entsprechenden Für die individuelle Zuteilung der variablen Vergütung gelten fol- Bandbreite. Über die Höhe der fixen Vergütung der Mitglieder gende Grundsätze: Es sollen Leistungsträger und Mitarbeiten- der Geschäftsleitung entscheidet der Bankrat nach Ermessen, de mit ausserordentlichen Leistungen (tägliche Arbeit, Einsätze auf Antrag des Human Resources and Organization Commit- ausserhalb des angestammten Tätigkeitsgebiets, Gesamtbank) tee (HROC). Die fixe Vergütung orientiert sich am Marktumfeld, berücksichtigt werden. Als Grundlage dient das ausführliche an der Position, an der Verantwortung, an der Erfahrung und Mitarbeitergespräch (BFG), das die Vorgesetzten mit allen Mit- an den Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder der Geschäftslei- arbeitenden nach festgesetzten Kriterien mindestens ein Mal tung. Bei der Festlegung ist der Vergleich mit anderen Kantonal- jährlich durchführen. banken mit einer ähnlichen Bilanzsumme und einem ähnlichen Marktgebiet wie zum Beispiel der Aargauer, der Bündner, der 5.4 Variable Vergütung der Mitarbeitenden St. Galler oder der Thurgauer Kantonalbank ein Massstab. Die variable Vergütung der Mitarbeitenden wird in bar aus- Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Bankrats ist von bezahlt. der Funktion der einzelnen Mitglieder im Gesamtgremium und in den Committees abhängig. Über die Höhe der Vergütung Die Bank bezahlt branchenübliche Lohnnebenleistungen (Ver- der Mitglieder des Bankrats entscheidet der Bankrat nach Er- günstigungen für REKA-Reisechecks, Beiträge an Mittagsver- messen, auf Antrag des Human Resources and Organization pflegung). Die Bank bezahlte im Berichtsjahr keine Abgangs- Committee (HROC). Gleiche Funktionen werden gleich vergü- entschädigungen. tet. Bei der Festlegung ist der Vergleich mit anderen Kantonal- banken mit einer ähnlichen Bilanzsumme und einem ähnlichen 5.5 Variable Vergütung der Geschäftsleitung Marktgebiet – wie zum Beispiel Aargauer, Bündner, St. Galler Innerhalb des für die Geschäftsleitung bestimmten Anteils an oder Thurgauer Kantonalbank – ein Massstab. der gesamten variablen Vergütung ist die Zielerreichung ein wesentliches Kriterium für die Festlegung der individuellen va- 5.3 Verteilung der variablen Vergütung nach riablen Vergütung. Funktionsstufen Jeder Funktionsstufe wird ein fester Prozentanteil der variab- Für den CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung werden len Gesamtvergütung zugewiesen. Dabei steigt der Anteil der qualitative und quantitative Ziele definiert, welche auf den stra- variablen Vergütung an der Gesamtkompensation von Lohn- tegischen Zielsetzungen der Bank basieren. Der Bankrat hat
CORPORATE GOVERNANCE 51 ENTSCHÄDIGUNGEN, BETEILIGUNGEN UND DARLEHEN im Rahmen der Festlegung der strategischen Ziele der Bank Zusätzlich zur variablen Vergütung beziehen die Mitglieder verschiedene Key Performance Indicators (KPIs) festgelegt. Sie der Geschäftsleitung vergünstigte Kantonalbank-Zertifikate bilden die Basis für die Festlegung der variablen Entschädi- (KBZ). Der CEO bezieht 50 KBZ pro Jahr, die übrigen Mitglie- gung der Mitglieder der Geschäftsleitung. der der Geschäftsleitung 30 KBZ pro Jahr. Sämtliche Titel sind für fünf Jahre ab Erwerbsdatum gesperrt. Der Erwerb erfolgt Für den Präsidenten der Geschäftsleitung sind – neben der mit einem Abschlag von 25,27 Prozent zum Börsenkurs am Gesamtleistung – folgende Kriterien für die Festlegung der va- Tag der Dividendenzahlung. 2015 betrug die gesamte varia- riablen Entschädigung massgebend: ble Vergütung für die Geschäftsleitung CHF 1 606 000. Der – Erreichen der Führungsziele Wert der Vergünstigung beim Bezug der KBZ betrug für die – Cost-Income-Ratio Geschäftsleitung insgesamt CHF 45 443. Die Bandbreite des – Bruttogewinn Verhältnisses zwischen fixer und variabler Vergütung der Ge- – Eigenkapitaleffizienz schäftsleitung liegt zwischen 65,4 Prozent und 98,9 Prozent, dabei ist der Anteil des CEO der höchste. Die Vorgaben für die einzelnen KPIs wurden vom Bankrat im Jahr 2011 definiert. Sie werden in einer jährlichen Strategiere- Die Bank bezahlt branchenübliche Lohnnebenleistungen (Ver- view überprüft und – wenn nötig – angepasst. Die genannten günstigungen für REKA-Reisechecks, Beiträge an Mittagsver- KPIs bilden die Basis für die Beurteilung des Präsidenten der pflegung, Geschäftsfahrzeug). Die Bank bezahlte im Berichts- Geschäftsleitung und damit für die Bemessung seiner variablen jahr keine Abgangsentschädigungen. Vergütung. Bei der Festlegung der variablen Vergütung wird die Zielerreichung nach Ermessen gewichtet. Allfällige Verwaltungsratshonorare der Mitglieder der Geschäfts- leitung gehen vollumfänglich an die BLKB und werden unter der Die individuellen Leistungsziele der einzelnen Geschäftslei- Position «Anderer ordentlicher Ertrag» verbucht. tungsmitglieder orientieren sich an spezifischen Kennzahlen innerhalb des Geschäftsbereichs, welche durch die verant- 5.6 Bezug Kantonalbank-Zertifikate der Mitglieder wortlichen Geschäftsleitungsmitglieder auch tatsächlich beein- des Bankrats flusst werden können. Dazu gehören beispielsweise: Erreichen Zusätzlich zur Vergütung beziehen die Mitglieder des Bankrats der Volumenziele, Einhaltung des definierten Risk Framework, 20 vergünstigte Kantonalbank-Zertifikate. Ausgenommen von Einhaltung des Budgets, termingerechte Projektabwicklung, Ein- dieser Regelung ist das Mitglied des Regierungsrats. Sämtliche halten von definierten Qualitätsstandards oder Service Level Titel sind für fünf Jahre ab Erwerbsdatum gesperrt. Der Erwerb Agreements, Mitarbeiterzufriedenheit und interne Servicequa- erfolgt mit einem Abschlag von 25,27 Prozent zum Börsenkurs lität. Die individuellen Leistungsziele der Geschäftsleitungsmit- am Tag der Dividendenzahlung. 2015 betrug der Wert der glieder werden vom Präsidenten der Geschäftsleitung definiert. Vergünstigung beim Bezug der KBZ für den Bankrat insgesamt Sie sollen einen konkreten Beitrag zur Erreichung der strategi- CHF 40 898. schen Ziele der Bank leisten. Bei der Festlegung der variablen Vergütung wird die Zielerreichung nach Ermessen gewichtet.
52 CORPORATE GOVERNANCE MITWIRKUNGSRECHTE DER AKTIONÄRE KONTROLLWECHSEL UND ABWEHRMASSNAHMEN REVISIONSSTELLE Den Bankratsmitgliedern werden keine Sitzungsgelder ausgerich- lich schriftlich eingeladen. Ausserdem erfolgt die Einladung tet. Die Mitgliedschaft im Bankrat begründet kein Anrecht auf die durch Inserate im Amtsblatt und in regionalen Zeitungen. Mitgliedschaft in der Pensionskasse der Bank. Die Bank bezahlt keine Abgangsentschädigungen und den Mitgliedern des Bank- 7 KONTROLLWECHSEL UND ABWEHRMASSNAHMEN rats werden auch keine Lohnnebenleistungen ausgerichtet. Aufgrund der Rechtsform der Basellandschaftlichen Kantonal- bank (siehe Ausführungen zu Ziff. 6) kann ein Eigentumswech- 5.7 Übersicht Vergütungen Bankrat und Geschäftsleitung sel mittels Kauf von Titeln unter keinen Umständen stattfinden. Detaillierte Angaben über Vergütungen, Besitz von Kantonal- Die Frage der Angebotspflicht und von Kontrollwechselklauseln bank-Zertifikaten und Darlehen der Mitglieder des Bankrats (Ziff. 7.1 und 7.2 der RLCG) ist deshalb nicht anwendbar. und der Geschäftsleitung der BLKB sind auf den Seiten 104 bis 107 sowie im Internet aufgeführt (blkb.ch/geschaeftsbericht). 8 REVISIONSSTELLE 8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden 6 MITWIRKUNGSRECHTE DER AKTIONÄRE Revisors Die Basellandschaftliche Kantonalbank verfügt aufgrund ihrer Der Regierungsrat setzt die Revisionsstelle auf Antrag des Rechtsform über kein stimmberechtigtes Aktienkapital und damit Bankrats ein. Die Abschlussprüfungen werden von der Ernst & über keine stimmberechtigten Aktionäre. Die Mitbestimmungs- Young AG durchgeführt. rechte liegen ausschliesslich beim Kanton Basel-Landschaft. Bankrat und Geschäftsleitung können die Inhaberinnen und 8.1.1 Zeitpunkt der Übernahme des bestehenden Revisions- Inhaber von Zertifikaten zu Versammlungen einladen und sie mandats über den Geschäftsverlauf der Bank unterrichten. Solche Ver- – Ernst & Young AG: Übernahme des Mandats im Jahr 1997. sammlungen dienen allein der Information; sie können keine Beschlüsse fassen. Stimm-, Einsprache- und Anfechtungsrechte 8.1.2 Amtsantritt des verantwortlichen leitenden Revisors oder andere Mitwirkungsrechte sind mit den Zertifikaten nicht Der für das bestehende Revisionsmandat verantwortliche leiten- verbunden (Kantonalbankgesetz, § 3 Absatz 3; Reglement de Revisor der Ernst & Young AG, Patrick Schwaller, trat sein über die Ausgabe von Kantonalbank-Zertifikaten, §§ 8 und 9; Amt im Jahr 2011 an und prüfte erstmals in dieser Funktion die blkb.ch/rechtsgrundlagen). Jahresrechnung 2011. Pascal Berli ist seit 2010 leitender Prüfer. Die Ziff. 6.1 bis 6.5 der RLCG (Stimmrechtsbeschränkung, 8.2 Revisionshonorar statutarische Quoren, Einberufung der Generalversammlung, Die Summe der von der Revisionsgesellschaft im Berichtsjahr Traktandierungsregeln und Eintragungen im Aktienbuch) sind in Rechnung gestellten Honorare für die Erfüllung der gesetzli- aufgrund der speziellen Rechtsform der BLKB nicht anwendbar. chen Revisionsaufgaben betrug CHF 431 831. Die Ermittlung der genannten Revisionsaufwendungen erfolgt nach dem Ac- Die BLKB macht von der Möglichkeit einer Informationsver- crual-Prinzip. sammlung Gebrauch. Die Inhaberinnen und Inhaber von BLKB- Zertifikaten werden, sofern sie der BLKB bekannt sind, persön-
CORPORATE GOVERNANCE 53 REVISIONSSTELLE INFORMATIONSPOLITIK 8.3 Zusätzliche Honorare sich über ihre Unabhängigkeit und beurteilt das Zusammenwir- Die Honorare für zusätzliche von der Bank in Auftrag gege- ken von Prüfgesellschaft und Interner Revision. bene Aufgaben (z.B. regelmässige Audits der Informatik- und Datensicherheit sowie allgemeine revisionsnahe Dienstleistun- 9 INFORMATIONSPOLITIK gen) betrugen im Berichtsjahr CHF 9 150 Die Ermittlung der Die Kommunikation der Basellandschaftlichen Kantonalbank genannten Revisionsaufwendungen erfolgt nach dem Accrual- beruht auf der Ehrlichkeit der Inhalte und auf der Offenheit Prinzip. gegenüber Fragen, die relevante Anspruchsgruppen innerhalb und ausserhalb des Unternehmens an sie richten. Die Leiterin 8.4 Informationsinstrumente der externen Revision oder der Leiter der Unternehmenskommunikation ist direkt dem Das Audit and Risk Committee (ARC) hat unter anderem die Präsidenten der Geschäftsleitung unterstellt. Aufgabe, die Wirksamkeit der Revisionsstelle, der Internen Re- vision sowie der internen Kontrollen zu beurteilen. Das ARC Die Basellandschaftliche Kantonalbank publiziert das Jahres- bespricht die Inhalte der Berichte und Planungsunterlagen in ergebnis jeweils im Februar / März an der Bilanzmedienkonfe- mehreren Sitzungen mit dem leitenden Revisor der Prüfgesell- renz. Zu Beginn des zweiten Semesters wird das Halbjahres- schaft und informiert den Bankrat regelmässig über seine Er- ergebnis veröffentlicht. kenntnisse. Der Geschäftsbericht erscheint in deutscher Sprache gedruckt Im Geschäftsjahr 2015 haben Vertreter der externen Prüfge- und online. Eine englische Übersetzung ist im Internet abgelegt sellschaft insgesamt fünf Mal an Sitzungen des ARC teilge- (blkb.ch/geschaeftsbericht). nommen. Mindestens einmal jährlich kommt der leitende Revi- sor mit dem gesamten Bankrat zusammen. An dieser Sitzung Seit dem Jahr 2005 ist der Nachhaltigkeitsbericht im Ge- beurteilt der Bankrat die Berichte über die Rechnungsprüfung schäftsbericht integriert. Bankrat und Geschäftsleitung unter- und den Bericht über die Aufsichtsprüfung der Prüfgesellschaft streichen so, dass nachhaltiges Handeln einen festen Platz und lässt sich über deren wichtigste Erkenntnisse Bericht er- in der Unternehmensstrategie und in der Kultur der BLKB ein- statten. Im Geschäftsjahr 2015 haben Vertreter der externen nimmt. Weitere Medienmitteilungen erfolgen zur Versammlung Prüfgesellschaft insgesamt einmal an Sitzungen des Bankrats der Zertifikatsinhaberinnen und -inhaber (März / April) sowie je teilgenommen. Das ARC würdigt regelmässig die risikoorien- nach Aktualität und Bedarf (Ad-hoc-Publizität). Sämtliche Me- tierte Prüfstrategie und den entsprechenden Prüfplan der Prüf- dienmitteilungen sind im Internet verfügbar (blkb.ch/medien). gesellschaft, analysiert die Prüfberichte und vergewissert sich, ob Mängel behoben und Empfehlungen der Prüfgesellschaft Entsprechend der Informationspolitik der Basellandschaftlichen umgesetzt werden. Das ARC bespricht die Ergebnisse seiner Kantonalbank werden die Mitarbeitenden zumindest zeitgleich Analysen mit dem leitenden Revisor. Mittels eigener Erfahrun- informiert wie externe Anspruchsgruppen. Das Intranet «blkb. gen und aus dem jährlichen Beurteilungsgespräch zwischen piazza» wird konsequent als interne Informationsplattform ein- dem ARC und der externen Revisionsstelle beurteilt das ARC gesetzt. die Leistung und Honorierung der Prüfgesellschaft, vergewissert
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