Corporate Governance - Für alle unsere Anspruchsgruppen wollen wir berechenbar bleiben. Aus diesem Grund informieren wir offen, gestalten unsere ...

Die Seite wird erstellt Anton Hanke
 
WEITER LESEN
Corporate Governance - Für alle unsere Anspruchsgruppen wollen wir berechenbar bleiben. Aus diesem Grund informieren wir offen, gestalten unsere ...
QUISQUERRUTRUM   31
                      LOREM IPSUM DOLORSIT AMETCONSECTET

Corporate Governance.

Für alle unsere Anspruchsgruppen
wollen wir berechenbar bleiben.
Aus diesem Grund informieren wir
offen, gestalten unsere Organisation
transparent und handeln ethisch
korrekt.
Corporate Governance - Für alle unsere Anspruchsgruppen wollen wir berechenbar bleiben. Aus diesem Grund informieren wir offen, gestalten unsere ...
32        CORPORATE GOVERNANCE
          STRUKTUR UND AKTIONARIAT

Checks and Balances
im Einklang.

Die Basellandschaftliche Kantonalbank ist ein von der Staats-   – Reglement über die Compliance-Funktion vom 1. Mai 2015,
verwaltung unabhängiges Unternehmen des öffentlichen                in Kraft seit 1. Juli 2015.
Rechts.                                                         – Reglement über die Vergütungssysteme vom 21. Mai 2014,
                                                                    in Kraft (rückwirkend) seit 1. Januar 2014.
Folgende kantonale Erlasse bilden die Rechtsgrundlage:          – Reglement über die Kompetenzordnung der BLKB vom
– Kantonalbankgesetz vom 24. Juni 2004, in Kraft seit 1.            1. Januar 2012, in Kraft seit 1. Januar 2012.
  Januar 2005 (Systematische Gesetzessammlung des Kan-
  tons Basel-Landschaft SGS 371).                               Über Zweck, Rechtsform und Staatsgarantie bestimmt das Kan-
– Dekret über die Festsetzung des Zertifikats- und Dotations-   tonalbankgesetz vom 24. Juni 2004:
  kapitals der Basellandschaftlichen Kantonalbank vom 23.
  Juni 2005, in Kraft seit 1. September 2005 (SGS 371.1).       § 1 Firma und Sitz
– Verordnung zum Kantonalbankgesetz vom 14. Dezember            1
                                                                    Unter der Firma «Basellandschaftliche Kantonalbank», nach-
  2004, in Kraft seit 1. Januar 2005 (SGS 371.11).                  folgend «Bank» genannt, besteht eine Bank mit Sitz in Liestal.
                                                                2
                                                                    Die Bank kann Zweigniederlassungen errichten und Tochter-
Aufgrund des Kantonalbankgesetzes vom 24. Juni 2004 hat             gesellschaften gründen sowie sich an anderen Unternehmen
der Bankrat der Basellandschaftlichen Kantonalbank verschie-        beteiligen.
dene Reglemente erlassen. Die nachfolgend genannten Erlasse
sind im Internet veröffentlicht (blkb.ch/rechtsgrundlagen).     § 2 Zweck
                                                                1
                                                                    Sie bietet die Dienstleistungen einer Universalbank an.
– Organisations- und Geschäftsreglement vom 1. Juli 2011, in    2
                                                                    Die Bank hat den Zweck, im Rahmen des Wettbewerbs
  Kraft seit 1. Juli 2011.                                          und ihrer finanziellen Möglichkeiten zu einer ausgewogenen
– Reglement über die Ausgabe von Kantonalbank-Zertifikaten          Entwicklung des Kantons und der Region Nordwestschweiz
  vom 20. Mai 2015, in Kraft seit 1. November 2015.                 beizutragen.
– Reglement des Executive Committee vom 1. Juli 2015, in
  Kraft seit 1. Juli 2015.                                      § 3 Rechtsform
– Reglement des Audit and Risk Committee vom 31. August         Die Bank ist ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unterneh-
  2009, in Kraft seit 1. Januar 2010.                           men mit eigener Rechtspersönlichkeit.
– Reglement des Human Resources and Organization Commit-
  tee vom 19. Dezember 2011, in Kraft seit 19. Dezember         § 4 Staatsgarantie
  2011.                                                         1
                                                                    Der Kanton haftet für alle Verbindlichkeiten der Bank, soweit
– Reglement über das Kontrollwesen vom 31. August 2009, in          ihre eigenen Mittel nicht ausreichen.
  Kraft seit 1. Januar 2010.                                    2
                                                                    Die Bank leistet dem Kanton für die Staatsgarantie eine
– Reglement über die Risikokontrolle vom 31. August 2009, in        Abgeltung, welche sich aus dem Risikobetrag und der Aus-
  Kraft seit 1. Januar 2010.                                        fallwahrscheinlichkeit berechnet. Die Verordnung regelt das
                                                                    Nähere.
Corporate Governance - Für alle unsere Anspruchsgruppen wollen wir berechenbar bleiben. Aus diesem Grund informieren wir offen, gestalten unsere ...
CORPORATE GOVERNANCE             33
                                                                                            STRUKTUR UND AKTIONARIAT

Nachfolgend werden verschiedentlich die Begriffe «Regie-         1.1.2 Kotierung
rungsrat» und «Landrat» verwendet.                               Firma: Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB).
– Der Regierungsrat ist die vom Volk gewählte Exekutive des      Sitz: Liestal.
  Kantons Basel-Landschaft.                                      Ort der Kotierung: Zürich, SIX Swiss Exchange AG.
– Der Landrat ist die vom Volk gewählte Legislative des Kan-     Börsenkapitalisierung:
  tons Basel-Landschaft.                                         – Börsenkapitalisierung der Kantonalbank-Zertifikate (570 000
                                                                   Stück zu nominal CHF 100.–) beim Jahresschlusskurs von
Die Ausführungen folgen der «Richtlinie betreffend Informatio-     CHF 889.–: CHF 506,73 Mio.
nen zur Corporate Governance» (RLCG) der Schweizer Börse         – Börsenkapitalisierung des Dotationskapitals von CHF 160 Mio.
SIX in der am 1. Oktober 2014 gültigen Fassung. Wo es der          unter der Annahme einer analogen Bewertung:
Übersichtlichkeit der Darstellung dient, werden Untertitel mit     CHF 1422,4 Mio.
entsprechendem Hinweis zusammengefasst. Überall dort, wo         – Börsenkapitalisierung total (Kantonalbank-Zertifikate und
Sachverhalte für die Basellandschaftliche Kantonalbank nicht       Dotationskapital): CHF 1929,1 Mio.
relevant oder nicht anwendbar sind, wird dies ausdrücklich       Beteiligungsquote von Konzerngesellschaften: keine.
erklärt. Gegenüber dem Vorjahr sind keine wesentlichen Ver-      Valorennummer: 147.355.
änderungen eingetreten.                                          ISIN-Nummer: CH0001473559.

1 STRUKTUR UND AKTIONARIAT                                       1.2 Bedeutende Aktionäre
1.1 Struktur                                                     Die Basellandschaftliche Kantonalbank verfügt aufgrund ihrer
1.1.1 Darstellung der operativen Struktur                        Rechtsform über kein stimmberechtigtes Aktienkapital und damit
Die Basellandschaftliche Kantonalbank konzentriert ihren         über keine stimmberechtigten Aktionäre. Die Mitwirkungsrechte
Marktauftritt auf die Region Basel mit Schwerpunkt im Kanton     werden ausschliesslich vom Kanton Basel-Landschaft ausgeübt.
Basel-Landschaft und bietet an insgesamt 24 Standorten Retail
Banking, Private Banking (vier Standorte), Anlage- und Kredit-   1.3 Kreuzbeteiligungen
geschäfte für Private sowie Finanzierungslösungen für Firmen     Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen.
an. Weitere Standorte werden mit einer mobilen Bank bedient.
Die Organe der Basellandschaftlichen Kantonalbank sind der
Bankrat der Basellandschaftlichen Kantonalbank, die Bank-
präsidentin oder der Bankpräsident, die drei Bankausschüsse
«Executive Committee», «Audit and Risk Committee» und «Hu-
man Resources and Organization Committee» sowie die Ge-
schäftsleitung. Verantwortung und Zuständigkeiten der ver-
schiedenen Organe sind in den Ziff. 3 (Bankrat) und 4
(Geschäftsleitung) näher erläutert.
Corporate Governance - Für alle unsere Anspruchsgruppen wollen wir berechenbar bleiben. Aus diesem Grund informieren wir offen, gestalten unsere ...
34      CORPORATE GOVERNANCE
        ORGANIGRAMM

                                                           Bankrat

Interne Revision                                                                                 Externe Revision
Francesco Lava                                                                                   Ernst & Young
                                                      Bankpräsidentin
                                                      Elisabeth Schirmer

                                                         Präsident der
                                                      Geschäftsleitung
                                                      Dr. Beat Oberlin

        Banksteuerung          Finanz- & Riskmanagement                          Privatkunden & Direct Banking
        Dr. Beat Oberlin            Herbert Kumbartzki                                 Kaspar Schweizer

Kommunikation                  Finanzbuchhaltung                Kompetenzcenter Privat-          Marktgebiet Arlesheim   Komp
Monika Dunant                  Michael Obrecht                  kunden & Direct Banking          Urs Hofmann             & Kre
                                                                Paul Schmid                                              Roman

Personal                       Controlling                                                       Marktgebiet Binningen
Daniel Kern                    Thomas Börlin                    Vertriebs- und Channel-          Dieter Halbeisen        Firmen
                                                                management                                               Jürg Z
                                                                Pascal Jaberg
Strategy Office                Risk Office                                                       Marktgebiet Liestal
Manuel Kunzelmann              Michel Degen                                                      Andreas Röthlisberger   Firmen
                                                                Direktvertrieb                                           Spezi
                                                                Fredy Werder                                             Beat R
Legal                          Compliance
Dr. Erich Maeder               Stefan Brunner

                               Integrale Sicherheit
                               Jörg Seeholzer

Stand 1.1.2016
Corporate Governance - Für alle unsere Anspruchsgruppen wollen wir berechenbar bleiben. Aus diesem Grund informieren wir offen, gestalten unsere ...
CORPORATE GOVERNANCE      35
                                                                                                ORGANIGRAMM

                     Firmen & Kredite                             Private Banking &              IT & Services
                      Daniel Brändlin                             Investment Services           Simon Leumann
                                                                       Jean-Daniel
                                                                   Neuenschwander

Kompetenzcenter Firmen         Firmen & Kredite Liestal      Kompetenzcenter             Kompetenzcenter IT &
& Kredite                      Patrick Scheuber              Private Banking &           Services
Roman Hügli                                                  Investment Services         Manuel Ballmer
                                                             Thomas Friedli
                               Kreditmanagement
Firmen & Kredite Arlesheim     Thomas Oehler                                             Informatik, Plattform-
Jürg Zumbrunn                                                Private Banking             management & Planung
                                                             Christian Staudenmann       Beat Gass
                               Zentrale Kreditverarbeitung
Firmen & Kredite Binningen/    Markus Berger
Spezialfinanzierungen                                        Private Banking Basel       Servicecenter
Beat Röthlisberger                                           Ivan Krattiger              Chantal Schmidt

                                                             Investment Center           Infrastruktur
                                                             Patrik Janovjak             Felix Chrétien

                                                             Handel                      Projekte & Prozesse
                                                             Jörg Salzmann               Alban Wyss

                                                             Financial Planning
                                                             Martin Voléry
Corporate Governance - Für alle unsere Anspruchsgruppen wollen wir berechenbar bleiben. Aus diesem Grund informieren wir offen, gestalten unsere ...
36     CORPORATE GOVERNANCE
       K APITALSTRUKTUR

2 KAPITALSTRUKTUR                                                  auf den Bezug neuer Zertifikate und auf einen verhältnismäs-
2.1 Kapital                                                        sigen Anteil am Ergebnis einer allfälligen Liquidation. Stimm-,
Das Grundkapital der Bank besteht aus dem Dotationskapital         Einsprache- und Anfechtungsrechte oder andere Mitwirkungs-
des Kantons und dem Zertifikatskapital (der Begriff «Zertifikat»   rechte sind mit den Zertifikaten nicht verbunden. Bankrat und
entspricht dem Partizipationsschein, der Begriff «Zertifikatska-   Geschäftsleitung können die Inhaberinnen und Inhaber von
pital» dem Partizipationsscheinkapital bei anderen Unterneh-       Zertifikaten zu Versammlungen einladen und sie über den Ge-
men). Gemäss § 5 Absatz 2 des Kantonalbankgesetzes ist der         schäftsverlauf der Bank unterrichten. Solche Versammlungen
Landrat für Änderungen des Dotationskapitals zuständig, wäh-       dienen allein der Information; sie können keine Beschlüsse fas-
rend die Zuständigkeit für die Ausgabe von Zertifikaten gemäss     sen (Kantonalbankgesetz, § 5 Absatz 3; Reglement über die
Absatz 3 derselben Gesetzesbestimmung bei der Bank liegt.          Ausgabe von Kantonalbank-Zertifikaten, §§ 8 und 9; blkb.ch/
                                                                   rechtsgrundlagen).
Das Dotationskapital des Kantons beträgt CHF 160 Mio. Das
Zertifikatskapital beträgt CHF 57 Mio. und ist in 570 000          2.5 Genussscheine
Inhabertitel von je CHF 100.– Nennwert aufgeteilt. Der Free        Es bestehen keine Genussscheine.
Float beträgt 100 Prozent.
                                                                   2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und
Gemäss § 5 Absatz 3 des Kantonalbankgesetzes darf das              Nominee-Eintragungen
Zertifikatskapital höchstens die Hälfte des Dotationskapitals      Es besteht kein stimmberechtigtes Aktienkapital (vgl. Ziff. 2.4);
betragen.                                                          Nominee-Eintragungen sind demzufolge nicht möglich. Für die
                                                                   Zertifikate gibt es keine Beschränkung der Übertragbarkeit.
2.2 Bedingtes und genehmigtes Kapital im Besonderen                Aufgrund dieser besonderen Rechtsform sind die folgenden
Der Landrat kann auf Antrag des Regierungsrats genehmigtes         Ziffern der RLCG nicht anwendbar:
Kapital schaffen. In diesem Rahmen kann der Bankrat das Zer-
tifikats- und der Regierungsrat das Dotationskapital erhöhen.      2.6.1 Beschränkungen der Übertragbarkeit pro Aktienkatego-
Per 31. Dezember 2015 bestehen kein bedingtes und kein ge-         rie unter Hinweis auf allfällige statutarische Gruppenklauseln
nehmigtes Kapital.                                                 und auf Regeln zur Gewährung von Ausnahmen

2.3 Kapitalveränderungen                                           2.6.2 Gründe für die Gewährung von Ausnahmen im Berichts-
Das Zertifikatskapital wurde im Jahr 2008 von CHF 80 Mio.          jahr
auf CHF 57 Mio. herabgesetzt.
                                                                   2.6.3 Zulässigkeit von Nominee-Eintragungen unter Hinweis
2.4 Aktien und Partizipationsscheine                               auf allfällige Prozentklauseln und Eintragungsvoraussetzungen
Das Zertifikatskapital beträgt CHF 57 Mio. und ist in 570 000
Inhabertitel zu je CHF 100.– Nennwert aufgeteilt (s. Ziff. 2.1     2.6.4 Verfahren und Voraussetzungen zur Aufhebung von statu-
hievor). Die Zertifikate geben Anrecht auf eine Ausschüttung,      tarischen Privilegien und Beschränkungen der Übertragbarkeit
Corporate Governance - Für alle unsere Anspruchsgruppen wollen wir berechenbar bleiben. Aus diesem Grund informieren wir offen, gestalten unsere ...
CORPORATE GOVERNANCE           37
                                                                                                        VERWALTUNGSRAT

2.7 Wandelanleihen und Optionen
Es sind keine Wandelanleihen oder Optionen ausstehend.

3 BANKRAT (VERWALTUNGSRAT)
Das Kantonalbankgesetz (blkb.ch/rechtsgrundlagen) verwen-
det den Begriff «Bankrat». Alle nachfolgenden Ausführungen
zu Ziff. 3 «Verwaltungsrat» der «Richtlinie betreffend Informatio-
nen zur Corporate Governance» (RLCG) beziehen sich auf den
Bankrat der Basellandschaftlichen Kantonalbank.

3.1 und 3.2 zusammengefasst: Persönliche Angaben (3.1)
sowie weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen (3.2): Alle
Mitglieder des Bankrats sind Schweizer Staatsangehörige.
Alle Mitglieder des Bankrats sind nicht exekutiv; sie üben keine
operativen Führungsaufgaben in der BLKB aus. Mit keinem Mit-         01
glied des Bankrats bestehen wesentliche Beratungs- oder an-          Elisabeth Schirmer-Mosset. Geboren 1958. Bankpräsidentin,
dere Dienstleistungsverhältnisse. Im Sinne des Rundschreibens        Mitglied Executive Committee, Mitglied Human Resources and
2008/24 «Überwachung und Interne Kontrolle Banken» der               Organization Committee. Erstmalige Wahl: 2000; laufende
FINMA sollte der Bankrat mindestens zu einem Drittel aus Mit-        Amtsperiode: 1.7.2015 bis 30.6.2019. Lic. rer. pol., Mitinha-
gliedern bestehen, welche die Unabhängigkeitsbestimmungen            berin der Ronda AG, Lausen; Mitglied des Verwaltungsrats
nach Rz 20 ff. FINMA-RS 2008/24 erfüllen. Mit Ausnahme               und der Geschäftsleitung; Präsidentin Personalvorsorgestiftung
von Herrn Anton Lauber, welcher als Regierungsrat des Kan-           Ronda, Lausen; Präsidentin Stiftung Oase, Liestal. Geschäftsbe-
tons Basel-Landschaft die entsprechenden Kriterien nicht erfüllt     ziehungen zur BLKB.
(Rz 25 f. FINMA-RS 2008/24), gelten alle übrigen Mitglieder
des Bankrats im Sinne der Bestimmungen im genannten Rund-
schreiben als unabhängig. In die nachfolgende Übersicht über
die Bankratsmitglieder sind auch die Informationen bezüglich
der erstmaligen Wahl und der verbleibenden Amtsdauer integ-
riert und unter Ziff. 3.3.2 nochmals in Tabellenform dargestellt.
Corporate Governance - Für alle unsere Anspruchsgruppen wollen wir berechenbar bleiben. Aus diesem Grund informieren wir offen, gestalten unsere ...
38     CORPORATE GOVERNANCE
       VERWALTUNGSRAT

02                                                                03
Anton Lauber. Geboren 1961. Vizepräsident des Bankrats.           Erica Dubach Spiegler. Geboren 1969. Mitglied Executive
Erstmalige Wahl: 2013; laufende Amtsperiode: 1.7.2015 bis         Committee. Erstmalige Wahl 2015; laufende Amtsperiode:
30.6.2019. Dr. iur., Advokat. Selbständige Anwaltstätigkeit       1.7.2015 bis 30.6.2019. Dr. sc. ETH., selbstständige Unterneh-
seit 1997 bis 2013. Seit 1.7.2013 Regierungsrat des Kantons       mensberaterin für digitale Strategie mit Fokus auf Retail- und
Basel-Landschaft, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion.     Konsumgüterindustrie.
Mandate: Verwaltungskommission Basellandschaftliche Ge-
bäudeversicherung (Präsident); Verwaltungsrat ARA Rhein,
Pratteln; Verwaltungsrat Kraftwerk Birsfelden; Aufsichtskommis-
sion Sozialversicherungsanstalt BL (Präsident); Mitglied Diöze-
sankonferenz des Bistums Basel; Präsident der Kommission für
die Handschin-Stiftung; Mitglied Genossenschaft Freunde des
Landhus, Allschwil.
Corporate Governance - Für alle unsere Anspruchsgruppen wollen wir berechenbar bleiben. Aus diesem Grund informieren wir offen, gestalten unsere ...
CORPORATE GOVERNANCE         39
                                                                                                  VERWALTUNGSRAT

04                                                               05
Doris Greiner. Geboren 1977. Stv. Vorsitzende Audit and Risk     Nadine Jermann. Geboren 1972. Mitglied Executive Commit-
Committee. Erstmalige Wahl: 2002; laufende Amtsperiode:          tee. Erstmalige Wahl 2015; laufende Amtsperiode: 1.7.2015
1.7.2015 bis 30.6.2019. Dipl. Wirtschaftsprüferin. Lic. phil.    bis 30.6. 2019. Lic. oec. HSG., selbstständige Beraterin im
(Allgemeine Psychologie mit Nebenfächern Wirtschaftswissen-      Bereich Marketing. Geschäftsbeziehungen zur BLKB.
schaften / BWL und Jurisprudenz [Staats- und Privatrecht]). BA
in Business and Economics.
Corporate Governance - Für alle unsere Anspruchsgruppen wollen wir berechenbar bleiben. Aus diesem Grund informieren wir offen, gestalten unsere ...
40    CORPORATE GOVERNANCE
      VERWALTUNGSRAT

06                                                             07
Frenk Mutschlechner. Geboren 1969. Mitglied Audit and Risk     Stephan Naef. Geboren 1962. Stv. Vorsitzender Human Re-
Committee. Erstmalige Wahl: 2011; laufende Amtsperiode:        sources and Organization Committee. Erstmalige Wahl 2015;
1.7.2015 bis 30.6.2019. Lic. rer. pol., Managing Partner bei   laufende Amtsperiode: 1.7.2015 bis 30.6.2019. Lic. oec.
CFM partners AG, Zürich. Executive MBA in Business Adminis-    publ., CFO Aebi Schmidt Holding AG. Leistungsausweis in
tration. Geschäftsbeziehungen zur BLKB.                        den Bereichen Finanzen, Controlling und Prozessmanagement.
                                                               Mandate: Stiftungsratspräsident PK und Vorsorgefond Aebi &
                                                               Co AG, Burgdorf; Verwaltungsrat SKAN AG, Allschwil. Ge-
                                                               schäftsbeziehungen zur BLKB.
CORPORATE GOVERNANCE        41
                                                                                                VERWALTUNGSRAT

08                                                            09
Marco Primavesi. Geboren 1959. Vorsitzender Executive         Kurt Strecker. Geboren 1963. Vorsitzender Human Re-
Committee. Erstmalige Wahl 2015; laufende Amtsperiode:        sources and Organization Committee. Erstmalige Wahl
1.7.2015 bis 30.6.2019. Eidg. dipl. Experte in Organisati-    2015; laufende Amtsperiode: 1.7.2015 bis 30.6.2019.
onsmanagement, CEO AXAS AG, Basel. Mandate: Verwal-           Eidg. dipl. Bankfachmann, Unternehmer, Gründer und
tungsrat ARSIS Software AG, Riehen; Verwaltungsrat AXAS       Mitinhaber FIBA-Gruppe, Formex AG. Verwaltungsrats-
AG, Basel; Verwaltungsratspräsident Tecalto AG, Zürich;       mandate: SK Invest AG, Hergiswil; FIBA Consulting AG,
Verwaltungsrat Scope Solutions AG, Basel; Vorstandsmitglied   Aesch; FIBA Immobilien AG, Dornach; FIBA Invest AG,
Schweizerische Gesellschaft für Organisation, Glattbrugg.     Aesch; FIBA Real Estate AG, Aesch; Palmhome Holding
Geschäftsbeziehungen zur BLKB.                                AG. Hergiswil; Formex AG, Bubendorf; Formex Immo-
                                                              bilien AG, Bubendorf; Joya Immobilien AG, Hergiswil;
                                                              Midwest Holding AG, Hergiswil; Midwest Real Estate
                                                              AG, Aesch; Reval Investissement SA, Hergiswil; Suhre
                                                              Park AG, Aesch; MSM Finanz AG, Aesch; MSM Hol-
                                                              ding AG, Aesch; MSM Immobilien AG, Aesch; Ma-
                                                              dison Investment AG, Hergiswil; MIGOMI Invest AG,
                                                              Hergiswil; Felmos Invest AG, Hergiswil. Geschäftsbe-
                                                              ziehungen zur BLKB.
42     CORPORATE GOVERNANCE
       VERWALTUNGSRAT

                                                                  3.3 Wahl und Amtszeit
                                                                  3.3.1 Grundsätze des Wahlverfahrens
                                                                  Über die Wahl der Mitglieder des Bankrats bestimmt das Kantonal-
                                                                  bankgesetz Folgendes:

                                                                  § 10 Kantonalbankgesetz
                                                                  «Der Bankrat besteht aus neun bis elf Mitgliedern. Ein Mitglied des
                                                                  Regierungsrats gehört dem Bankrat an. Er wird vom Landrat auf Vor-
                                                                  schlag des Regierungsrats gewählt. Der Landrat ist an die Wahlvor-
                                                                  schläge gebunden.» Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen wer-
                                                                  den die Mitglieder des Bankrats jeweils in globo gewählt. Weiter
                                                                  legt das Gesetz materielle Kriterien für die Wahl in den Bankrat fest,
                                                                  die der Regierungsrat in der Verordnung zum Kantonalbankgesetz
                                                                  präzisiert hat (blkb.ch/rechtsgrundlagen). Der Bankrat konstituiert sich
10                                                                selbst. Die Mitgliedschaft im Bankrat endet mit dem 70. Altersjahr. Die
Dieter Völlmin. Geboren 1956. Vorsitzender Audit and Risk         laufende Amtsperiode endet am 30. Juni 2019.
Committee. Erstmalige Wahl: 2007; laufende Amtsperiode:
1.7.2015 bis 30.6.2019. Dr. iur., Advokat. Seit 1988 selbst-      3.3.2 Erstmalige Wahl und verbleibende Amtsdauer je Mitglied (vgl.
ständige Anwaltstätigkeit in Muttenz. Verwaltungsratsmandate:     auch Ziff. 3.1 / 3.2)
Herrenknecht Schweiz Holding AG, Altdorf; Herrenknecht
(Schweiz) AG, Amsteg; Psychiatrie Baselland, Liestal. Präsident   Elisabeth Schirmer-Mosset */***
der kantonalen Steuertaxationskommission. Geschäftsbeziehun-      Präsidentin                                2000                 bis 30.6.2019
gen zur BLKB.                                                     Anton Lauber
                                                                  Vizepräsident                              2013		               bis 30.6.2019
                                                                  Erica Dubach Spiegler *                    2015		               bis 30.6.2019
                                                                  Doris Greiner **                           2002                 bis 30.6.2019
                                                                  Nadine Jermann *                           2015		               bis 30.6.2019
                                                                  Frenk Mutschlechner **                     2011		               bis 30.6.2019
                                                                  Stephan Naef ***                           2015		               bis 30.6.2019
                                                                  Marco Primavesi*                           2015		               bis 30.6.2019
                                                                  Kurt Strecker ***                          2015		               bis 30.6.2019
                                                                  Dieter Völlmin **                          2007                 bis 30.6.2019
                                                                  * Mitglied des Executive Committee 		              ** Mitglied des Audit and Risk Committee

                                                                  *** Mitglied des Human Resources and Organization Committee
CORPORATE GOVERNANCE            43
                                                                                                       VERWALTUNGSRAT

3.4 Interne Organisation                                          mit dem Audit and Risk Committee analysiert es Mehrjahres-
3.4.1 Aufgabenteilung im Bankrat                                  und Jahresplanung, Budgetierung und Berichterstattung zum
Präsidentin: Elisabeth Schirmer-Mosset.                           Geschäftsverlauf sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen
Vizepräsident: Anton Lauber.                                      Lage der Bank. Das Executive Committee bereitet die von der
                                                                  Geschäftsleitung an den Bankrat gestellten Anträge vor und
3.4.2 Personelle Zusammensetzung der Bankratsausschüsse,          formuliert eine Empfehlung, unter anderem bei Vorschlägen zu
Aufgaben und Kompetenzabgrenzung                                  Kooperationen und Allianzen, der Evaluation von Akquisitionen
                                                                  und Beteiligungen, der Betätigung in neuen Geschäftsfeldern,
Executive Committee (ExC)                                         der Expansion in neue Marktgebiete und der Wahl der Infor-
Dem Executive Committee gehören an: Marco Primavesi (Vor-         matikplattform.
sitz), Erica Dubach Spiegler, Nadine Jermann und Elisabeth
Schirmer-Mosset (Stellvertreterin des Vorsitzenden). Organisa-    Das Executive Committee trifft keine operativen Entscheidun-
tion, Verantwortung und Aufgaben des Executive Committee          gen. Ausgenommen sind Organkredite und Kreditgeschäfte,
sind im Reglement des Executive Committee im Detail geregelt.     die für die Reputation der Bank relevant sind. Das Reglement
                                                                  des Executive Committee ist im Internet publiziert (blkb.ch/
Die Mitglieder des Executive Committee müssen über die zur        executive-committee).
Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Fachkenntnisse
und Erfahrungen sowie über die erforderliche Zeit verfügen. Er-   Audit and Risk Committee (ARC)
wünscht sind Kenntnisse und Erfahrungen in Führung, Strategie     Dem Audit and Risk Committee gehören an: Dieter Völlmin (Vor-
und Unternehmensentwicklung sowie die Fähigkeit, Meinun-          sitz), Doris Greiner (Stellvertreterin des Vorsitzenden) und Frenk
gen sachkundig und nachhaltig zu vertreten, auch wenn diese       Mutschlechner.
von denjenigen der Geschäftsleitung oder anderer operativer
Funktionsträger abweichen. Die Mitglieder des Executive Com-      Analog zum Executive Committee müssen auch die Mitglieder
mittee halten sich über Entwicklungen im Bankenumfeld auf ei-     des Audit and Risk Committee über die notwendigen Fach-
nem aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis. Mindestens       kenntnisse und Erfahrungen verfügen, wobei der Bankrat hier
einmal jährlich beurteilt das Executive Committee, ob seine       speziell Kenntnisse und Erfahrung im Finanz- und Rechnungs-
Zusammensetzung, seine Organisation und seine Arbeitsweise        wesen sowie Vertrautheit mit der Tätigkeit der internen und
den regulatorischen Anforderungen, internen Richtlinien sowie     externen Prüfer und mit den Grundprinzipien eines internen
den eigenen Zielsetzungen entsprechen.                            Kontrollsystems verlangt. Die Mitglieder des Audit and Risk
                                                                  Committee halten sich mit regelmässigen Schulungen über die
Zu den Aufgaben des Executive Committee gehören unter an-         Anforderungen an die Rechnungslegung und die Finanzbericht-
derem die regelmässige Auseinandersetzung mit den Entwick-        erstattung auf dem neusten Stand von Wissenschaft und Praxis.
lungen im Bankenumfeld und die regelmässige Beurteilung der
geschäftspolitischen und strategischen Ausrichtung der Bank.      Das Audit and Risk Committee hat unter anderem die Aufgabe,
Es formuliert zuhanden des Bankrats Vorschläge zur Anpas-         die Wirksamkeit der Prüfgesellschaft, der Internen Revision sowie
sung der normativen Disposition der Bank. In Zusammenarbeit       der internen Kontrollen zu beurteilen. Es beurteilt regelmässig
44     CORPORATE GOVERNANCE
       VERWALTUNGSRAT

die Frage, ob die Umsetzung der regulatorischen Vorschriften         und der Personalplanung mit der Unternehmenspolitik und der
der Komplexität und dem Risikoprofil der Bank angemessen ist,        strategischen Ausrichtung der Bank sowie die Bearbeitung
und sorgt für die Umsetzung allfälliger Massnahmen. Das Audit        sämtlicher Personal- und Organisationsfragen des Bankrats in
and Risk Committee entscheidet, ob die Finanzabschlüsse dem          Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung und internen oder
Bankrat zur Annahme empfohlen werden können.                         externen Fachspezialisten. Weiter formuliert das Human Re-
                                                                     sources and Organization Committee im Auftrag des Bankrats
Das Reglement des Audit and Risk Committee ist im Internet           die Prinzipien und die Vorgehensweise bei der Selektion der
publiziert (blkb.ch/audit-and-risk-committee).                       Mitglieder des Bankrats und der Bankratsausschüsse.

Human Resources and Organization Committee (HROC)                    Das Human Resources and Organization Committee beurteilt
Dem Human Resources and Organization Committee gehören               in Abstimmung mit der Präsidentin oder dem Präsidenten der
an: Kurt Strecker (Vorsitz), Stephan Naef (Stellvertreter des Vor-   Geschäftsleitung die Personalpolitik der Bank, verabschiedet
sitzenden) und Elisabeth Schirmer-Mosset.                            die Gehalts- und Pensionsordnung zuhanden des Bankrats,
                                                                     wählt die Mitglieder von allfälligen Konzerngremien, evaluiert
Die Mitglieder des Human Resources and Organization Com-             und schlägt dem Bankrat geeignete Kandidatinnen / Kandida-
mittee müssen über die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben                ten zur Wahl in die Geschäftsleitung vor. Im Weiteren über-
notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie über die            prüft es regelmässig die Zweckmässigkeit der innerbetriebli-
erforderliche Zeit verfügen. Erwünscht sind Kenntnisse und Er-       chen Organisationsstrukturen der Bank.
fahrungen in Führung, Strategie und Unternehmensentwicklung
sowie die Fähigkeit, Meinungen sachkundig und nachhaltig zu          Das Human Resources and Organization Committee ist zustän-
vertreten, auch wenn diese von denjenigen der Geschäftslei-          dig für die Kompensationspolitik, Entschädigungspraxis und
tung oder anderer operativer Funktionsträger abweichen. Die          Personalvorsorge sowie die Richtlinien zur Entschädigung der
Mitglieder des Human Resources and Organization Commit-              Mitglieder und Ausschüsse des Bankrats. Ausserdem ist das
tee halten sich über Entwicklungen im Bankumfeld, Personal-          Committee zuständig für die Kompensationspolitik für den Prä-
und Personalvorsorgewesen auf dem aktuellen Stand von Wis-           sidenten und die Mitglieder der Geschäftsleitung, die Beurtei-
senschaft und Praxis.                                                lung von Mitarbeitendenbeteiligungsplänen oder -zertifikaten
                                                                     und die Entschädigungspolitik der Bank. Es stellt dem Bankrat
Das Human Resources and Organization Committee beurteilt             Antrag über dessen Entschädigung.
mindestens einmal jährlich, ob seine Zusammensetzung, Orga-
nisation und Arbeitsweise den regulatorischen Anforderungen          Das Reglement des Human Resources and Organization Com-
sowie den eigenen Zielsetzungen entspricht.                          mittee ist im Internet publiziert (blkb.ch/human-resources-andor-
                                                                     ganization-committee).
Zu den Aufgaben des Human Resources and Organization
Committee gehören unter anderem die Vorbereitung der im              3.4.3 Arbeitsweise des Bankrats und seiner Ausschüsse
Bankrat zu behandelnden Personalgeschäfte, die Überprüfung           Der Bankrat ist das Organ für die Oberleitung und Kontrolle
der Zweckmässigkeit und Übereinstimmung der Personalpolitik          der Bank. Er tritt auf Einladung der Präsidentin zusammen, so-
CORPORATE GOVERNANCE            45
                                                                                                          VERWALTUNGSRAT

oft es die Geschäfte erfordern. Bankratssitzungen können von         Für die gültige Beschlussfassung ist die Anwesenheit der Mehr-
drei Mitgliedern des Bankrats, der Geschäftsleitung oder der         heit der Mitglieder erforderlich. Bei Abstimmungen entscheidet
Revisionsstelle verlangt werden. Der Bankrat trat in der Berichts-   das einfache Stimmenmehr. Der oder die Vorsitzende stimmt
periode zu neun Sitzungen und einer zweitägigen Klausurta-           mit und gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Für alle
gung zusammen. Die durchschnittliche Dauer der Sitzungen             drei Ausschüsse sind die Schnittstellen mit dem Bankrat, der
betrug jeweils drei bis vier Stunden.                                Geschäftsleitung, den jeweils anderen Ausschüssen und wei-
                                                                     teren Gremien sowie die Reportingbeziehungen in den betref-
An den Sitzungen des Bankrats nimmt die Geschäftsleitung auf         fenden Reglementen geregelt. Die Reglemente sind im Internet
Einladung der Präsidentin des Bankrats teil. Bei der Behand-         publiziert (blkb.ch/rechtsgrundlagen).
lung des Rechnungsabschlusses und des Berichts der externen
Revision sind regelmässig der Leiter der Internen Revision und       3.5 Kompetenzregelung
der leitende Revisor der externen Revisionsstelle vertreten. Für     Die Kompetenzen der einzelnen Gremien und ihre Beziehun-
die Behandlung spezieller Themen werden weitere interne und          gen zueinander sind in den eingangs zitierten Reglementen
externe Fachleute zu den Sitzungen beigezogen.                       detailliert geregelt (blkb.ch/rechtsgrundlagen).

Der Bankrat trifft seine Beschlüsse in der Regel aufgrund einer      3.6 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der
von der Geschäftsleitung erarbeiteten und / oder vom Executive       Geschäftsleitung
Committee, vom Audit and Risk Committee oder vom Human               Interne Revision: Die Interne Revision handelt unabhängig von
Resources and Organization Committee vorberatenen schrift-           der Geschäftsleitung nach den Weisungen der Präsidentin des
lichen Vorlage.                                                      Bankrats. Der Leiter der Internen Revision ist der Präsidentin
                                                                     des Bankrats unterstellt und berichtet direkt an diese. Die Inter-
Der Bankrat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel         ne Revision übt ihre Tätigkeit nach anerkannten Grundsätzen
seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Abstimmungen entschei-          der Revisionstätigkeit aus. Der Leiter der Internen Revision und
det die einfache Stimmenmehrheit. Die Präsidentin stimmt mit         seine Mitarbeitenden sind entsprechend ausgebildet. Revisi-
und gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Wahlen er-        onsberichte werden vom Audit and Risk Committee im Detail
folgen in der Regel offen; im ersten Wahlgang entscheidet das        besprochen.
absolute, im zweiten das relative Mehr; bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los.                                                 Besuche durch Bankratsdelegationen: Jährlich wird im Auftrag
                                                                     der Bankpräsidentin ein Besuchsplan für Niederlassungen und
Das Executive Committee trat in der Berichtsperiode zu sie-          zentrale Ressorts aufgestellt. Erkenntnisse aus diesen Besuchen
ben, das Audit and Risk Committee zu acht und das Human              werden dem Bankrat zur Kenntnis gebracht.
Resources and Organization Committee zu acht Sitzungen zu-
sammen. Reglementarisch ist für die Ausschüsse ein mindestens        Berichtswesen: Die Geschäftsleitung orientiert den Bankrat
vierteljährlicher Rhythmus vorgegeben. Die durchschnittliche         periodisch über die Entwicklung des Geschäftsgangs, die Er-
Dauer der Sitzungen in den genannten Ausschüssen betrug              tragslage, die Risikoexposition sowie über den Stand der Re-
jeweils drei bis vier Stunden.                                       alisierung von Projekten gemäss Jahresplanung und Strategie.
46     CORPORATE GOVERNANCE
       GESCHÄFTSLEITUNG

Ein Monatsbericht der Geschäftsleitung mit den Finanzergeb-
nissen (Monatsbilanz und Monatserfolgsrechnung mit Vorjah-
res- und Budgetvergleichen) geht an den Bankrat. Halbjährlich
wird dem Bankrat ein umfassender Risikoreport mit der Beurtei-
lung aller relevanten Bankrisiken vorgelegt.

Externe Revision: Der Vertreter der Revisionsstelle nimmt an den
Bankratssitzungen teil, an denen die Jahresabschlüsse, der Jah-
resbericht und die Revisionsberichte behandelt werden. Er ist
auch an der jährlichen Sitzung mit der Finanzkommission des
Landrats zur Behandlung des Abschlusses anwesend. Die Re-
visionsstelle steht in regelmässigem Kontakt mit der Präsidentin
des Bankrats, mit dem Leiter des Audit and Risk Committee, mit
dem Leiter der Internen Revision und mit dem Chief Risk Officer
(CRO). Die externe Revision nimmt vom Reporting der Internen       01
Revision Kenntnis und gibt gegebenenfalls eine Stellungnahme       Beat Oberlin. Geboren 1955. Präsident der Geschäftsleitung
dazu ab.                                                           seit 2005. Dr. iur. Solothurnischer Fürsprech und Notar. Füh-
                                                                   rungsausbildung an der Stanford University, USA. Über 20
4 GESCHÄFTSLEITUNG                                                 Jahre Bankerfahrung in der UBS, u.a. als Leiter Retail und Leiter
4.1 und 4.2 zusammengefasst: Persönliche Angaben (4.1) so-         Firmenkundengeschäft Region Basel; Stabschef sowie Leiter
wie weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen (4.2).             Markt und Vertriebsmanagement Business Banking Schweiz;
Die Geschäftsleitung der Basellandschaftlichen Kantonalbank        Verwaltungsrat in Leasing- und Factoring-Unternehmungen.
umfasst sechs Mitglieder. Alle Mitglieder der Geschäftsleitung     Verwaltungsratsmandate: Verband Schweizerischer Kantonal-
sind Schweizer Staatsbürger.                                       banken, Basel; Hirzbrunnenhaus AG, Basel; St. Clara AG,
                                                                   Basel; St. Clara Infra AG, Basel; St. Claraspital AG, Basel;
4.3 Managementverträge                                             Vorstandsmitglied der Handelskammer beider Basel; Mitglied
Die Mitglieder der Geschäftsleitung üben keine weiteren dau-       Expertengruppe «Weiterentwicklung der Finanzplatzstrategie».
ernden Leitungs- und Beratungsfunktionen aus. Es bestehen kei-
ne Managementverträge.
CORPORATE GOVERNANCE           47
                                                                                                    GESCHÄFTSLEITUNG

02                                                               03
Daniel Brändlin. Geboren 1961. Mitglied der Geschäftslei-        Herbert Kumbartzki. Geboren 1962. Mitglied der Geschäfts-
tung seit 2010; Leiter des Geschäftsbereichs Firmen & Kredite.   leitung seit 2010; Leiter des Geschäftsbereichs Finanz- & Risk
Lic. rer. pol. 2 Jahre Finanzchef und Stellvertreter des CEO     management. Lic. theol.; lic. rer. pol.; Finanzanalyst CFA; Exe-
der Congrex Gruppe. 8 Jahre Finanzchef und Stellvertreter des    cutive Master in HR-Management FHNW Olten; Personalchef
CEO der ALLDOS International AG in Reinach (BL). 10 Jahre        und Chief Investment Officer bei der Bank CIC Schweiz, Chief
Firmenkundengeschäft der Schweizerischen Bankgesellschaft        Investment Officer bei der Bank Ehinger (UBS), Finanzanalyst
UBS mit Positionen in Basel, Zürich und Sydney. Verwaltungs-     und Portfoliomanager SBG (später UBS).
ratsmandate: BTG Mezzfin AG, Basel; Congrex International
AG, Basel; Erfindungs-Verwertung AG, Basel; Job Factory AG,
Basel; Gysin-Debrunner AG, Liestal; Stöcklin Logistik AG, Ae-
sch; Stiftung Pro Rehab, Basel; Stiftung Weizenkorn, Basel.
48     CORPORATE GOVERNANCE
       GESCHÄFTSLEITUNG

04                                                                   05
Simon Leumann. Geboren 1976. Mitglied der Geschäftslei-              Jean-Daniel Neuenschwander. Geboren 1962. Mitglied
tung seit 1. Oktober 2013; Leiter des Geschäftsbereichs IT           der Geschäftsleitung seit 2007; Leiter des Geschäftsbereichs
& Services. Lic. rer. pol.; dipl. Wirtschaftsprüfer. Seit 2004       Private Banking & Investment Services. Diplom Swiss Banking
bei der BLKB: stellvertretender Leiter Kreditmanagement, Leiter      School; Trust und Investment Banking; eidg. dipl. Finanz-
Institutionelle Kunden, Leiter Strategische Projekte. Verwaltungs-   analytiker und Vermögensverwalter, CEFA. Leiter Portfolio-
ratsmandate: AEB Alternativ-Energie Birsfelden AG.                   Management Schweiz UBS, Basel. Chief Investment Officer
                                                                     Bank Ehinger und Cie AG, Basel. Leiter Private Banking Bank
                                                                     Cial (Schweiz), Basel. Eintritt in die BLKB als Stabschef am
                                                                     1. Januar 2005. Verwaltungsratsmandate: Zum Löwenzorn
                                                                     AG, Basel; Stiftung FIAS, Basel.
CORPORATE GOVERNANCE               49
                                                                       ENTSCHÄDIGUNGEN, BETEILIGUNGEN UND DARLEHEN

                                                                    5 ENTSCHÄDIGUNGEN, BETEILIGUNGEN
                                                                    UND DARLEHEN
                                                                    5.1 Das Vergütungssystem
                                                                    Die Bank verfolgt eine moderne, transparente und leistungsori-
                                                                    entierte Vergütungspolitik.

                                                                    Das «Reglement über die Vergütungssysteme» vom 21. Mai
                                                                    2014 regelt detailliert die Gestaltungsmerkmale der Vergütun-
                                                                    gen der Bank. Der Bankrat entscheidet über die Vergütungspo-
                                                                    litik, die Gesamtsumme der fixen Vergütung, die Gesamtsum-
                                                                    me der variablen Vergütung, die Vergütung der Mitglieder des
                                                                    Bankrats und die fixe und variable Vergütung der Mitglieder
                                                                    der Geschäftsleitung. Das Human Resources and Organiza-
                                                                    tion Committee, welches sich aus drei Bankratsmitgliedern zu-
06                                                                  sammensetzt, ist für die Zuteilungsquoten der variablen Vergü-
Kaspar Schweizer. Geboren 1964. Mitglied der Geschäfts-             tung auf die einzelnen Funktionsstufen verantwortlich.
leitung seit 2001; Leiter des Geschäftsbereichs Privatkunden
& Direct Banking. Lic. oec. HSG; Executive MBA in Business          Die Vergütung besteht für die Mitarbeitenden (Funktionsstufen
Engineering HSG. Seit 1992 bei der BLKB tätig: Direktionsas-        1 bis 7) aus einer von der Funktion abhängigen fixen und
sistent; Leiter des Informatikprojekts «Migration» (Wechsel der     einer vom Gesamtergebnis, der Funktion und der individuellen
Bankinformatik zur RTC); Leiter Strategie, Planung, Banklogistik;   Leistung abhängigen variablen Vergütung. Für die Mitglieder
Leiter Geschäftsbereich Corporate Services.                         des Bankrats wird eine fixe Vergütung ausgerichtet, die von der
                                                                    jeweiligen Funktion abhängig ist.

                                                                    Basis für die variable Vergütung ist der um Sondereffekte be-
                                                                    reinigte Bruttogewinn. Vom bereinigten Bruttogewinn werden
                                                                    6,05 Prozent als variable Vergütung in einen Pool ausgeschie-
                                                                    den. Weist die Bank keinen bereinigten Bruttogewinn aus, ent-
                                                                    fallen sämtliche variablen Vergütungen.

                                                                    Das Verhältnis zwischen höchster und tiefster Gesamtvergütung
                                                                    betrug im Jahr 2015 14,25: 1.
50     CORPORATE GOVERNANCE
       ENTSCHÄDIGUNGEN, BETEILIGUNGEN UND DARLEHEN

5.2. Festlegung der fixen Vergütung                                 stufe zu Lohnstufe an. Am höchsten ist der variable Anteil für
Für die Grundlage der fixen Vergütung wird jährlich ein Bran-       den Präsidenten der Geschäftsleitung. Über die Zuteilung der
chenvergleich angestellt. Die fixe Vergütung der Mitarbeiten-       Quoten für die Funktionsstufen 1 bis 7 entscheidet das Human
den richtet sich nach der Funktionsstufe. Für die Funktionsstufen   Resources and Organization Committee (HROC). Über die
1 bis 7 sind intern Bandbreiten definiert. Innerhalb der jewei-     Zuteilung der Quote für die Geschäftsleitung und die Höhe
ligen Bandbreite wird die fixe Vergütung aufgrund von Aus-          der variablen Vergütung für die einzelnen Mitglieder der Ge-
bildung, Erfahrung und Führungsverantwortung festgelegt. Auf        schäftsleitung entscheidet der Bankrat auf Antrag des HROC.
der Basis dieser Kriterien entscheidet der Vorgesetzte nach
pflichtgemässem Ermessen innerhalb der entsprechenden               Für die individuelle Zuteilung der variablen Vergütung gelten fol-
Bandbreite. Über die Höhe der fixen Vergütung der Mitglieder        gende Grundsätze: Es sollen Leistungsträger und Mitarbeiten-
der Geschäftsleitung entscheidet der Bankrat nach Ermessen,         de mit ausserordentlichen Leistungen (tägliche Arbeit, Einsätze
auf Antrag des Human Resources and Organization Commit-             ausserhalb des angestammten Tätigkeitsgebiets, Gesamtbank)
tee (HROC). Die fixe Vergütung orientiert sich am Marktumfeld,      berücksichtigt werden. Als Grundlage dient das ausführliche
an der Position, an der Verantwortung, an der Erfahrung und         Mitarbeitergespräch (BFG), das die Vorgesetzten mit allen Mit-
an den Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder der Geschäftslei-       arbeitenden nach festgesetzten Kriterien mindestens ein Mal
tung. Bei der Festlegung ist der Vergleich mit anderen Kantonal-    jährlich durchführen.
banken mit einer ähnlichen Bilanzsumme und einem ähnlichen
Marktgebiet wie zum Beispiel der Aargauer, der Bündner, der         5.4 Variable Vergütung der Mitarbeitenden
St. Galler oder der Thurgauer Kantonalbank ein Massstab.            Die variable Vergütung der Mitarbeitenden wird in bar aus-
Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Bankrats ist von          bezahlt.
der Funktion der einzelnen Mitglieder im Gesamtgremium und
in den Committees abhängig. Über die Höhe der Vergütung             Die Bank bezahlt branchenübliche Lohnnebenleistungen (Ver-
der Mitglieder des Bankrats entscheidet der Bankrat nach Er-        günstigungen für REKA-Reisechecks, Beiträge an Mittagsver-
messen, auf Antrag des Human Resources and Organization             pflegung). Die Bank bezahlte im Berichtsjahr keine Abgangs-
Committee (HROC). Gleiche Funktionen werden gleich vergü-           entschädigungen.
tet. Bei der Festlegung ist der Vergleich mit anderen Kantonal-
banken mit einer ähnlichen Bilanzsumme und einem ähnlichen          5.5 Variable Vergütung der Geschäftsleitung
Marktgebiet – wie zum Beispiel Aargauer, Bündner, St. Galler        Innerhalb des für die Geschäftsleitung bestimmten Anteils an
oder Thurgauer Kantonalbank – ein Massstab.                         der gesamten variablen Vergütung ist die Zielerreichung ein
                                                                    wesentliches Kriterium für die Festlegung der individuellen va-
5.3 Verteilung der variablen Vergütung nach                         riablen Vergütung.
Funktionsstufen
Jeder Funktionsstufe wird ein fester Prozentanteil der variab-      Für den CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung werden
len Gesamtvergütung zugewiesen. Dabei steigt der Anteil der         qualitative und quantitative Ziele definiert, welche auf den stra-
variablen Vergütung an der Gesamtkompensation von Lohn-             tegischen Zielsetzungen der Bank basieren. Der Bankrat hat
CORPORATE GOVERNANCE                51
                                                                       ENTSCHÄDIGUNGEN, BETEILIGUNGEN UND DARLEHEN

im Rahmen der Festlegung der strategischen Ziele der Bank           Zusätzlich zur variablen Vergütung beziehen die Mitglieder
verschiedene Key Performance Indicators (KPIs) festgelegt. Sie      der Geschäftsleitung vergünstigte Kantonalbank-Zertifikate
bilden die Basis für die Festlegung der variablen Entschädi-        (KBZ). Der CEO bezieht 50 KBZ pro Jahr, die übrigen Mitglie-
gung der Mitglieder der Geschäftsleitung.                           der der Geschäftsleitung 30 KBZ pro Jahr. Sämtliche Titel sind
                                                                    für fünf Jahre ab Erwerbsdatum gesperrt. Der Erwerb erfolgt
Für den Präsidenten der Geschäftsleitung sind – neben der           mit einem Abschlag von 25,27 Prozent zum Börsenkurs am
Gesamtleistung – folgende Kriterien für die Festlegung der va-      Tag der Dividendenzahlung. 2015 betrug die gesamte varia-
riablen Entschädigung massgebend:                                   ble Vergütung für die Geschäftsleitung CHF 1 606 000. Der
– Erreichen der Führungsziele                                       Wert der Vergünstigung beim Bezug der KBZ betrug für die
– Cost-Income-Ratio                                                 Geschäftsleitung insgesamt CHF 45 443. Die Bandbreite des
– Bruttogewinn                                                      Verhältnisses zwischen fixer und variabler Vergütung der Ge-
– Eigenkapitaleffizienz                                             schäftsleitung liegt zwischen 65,4 Prozent und 98,9 Prozent,
                                                                    dabei ist der Anteil des CEO der höchste.
Die Vorgaben für die einzelnen KPIs wurden vom Bankrat im
Jahr 2011 definiert. Sie werden in einer jährlichen Strategiere-    Die Bank bezahlt branchenübliche Lohnnebenleistungen (Ver-
view überprüft und – wenn nötig – angepasst. Die genannten          günstigungen für REKA-Reisechecks, Beiträge an Mittagsver-
KPIs bilden die Basis für die Beurteilung des Präsidenten der       pflegung, Geschäftsfahrzeug). Die Bank bezahlte im Berichts-
Geschäftsleitung und damit für die Bemessung seiner variablen       jahr keine Abgangsentschädigungen.
Vergütung. Bei der Festlegung der variablen Vergütung wird
die Zielerreichung nach Ermessen gewichtet.                         Allfällige Verwaltungsratshonorare der Mitglieder der Geschäfts-
                                                                    leitung gehen vollumfänglich an die BLKB und werden unter der
Die individuellen Leistungsziele der einzelnen Geschäftslei-        Position «Anderer ordentlicher Ertrag» verbucht.
tungsmitglieder orientieren sich an spezifischen Kennzahlen
innerhalb des Geschäftsbereichs, welche durch die verant-           5.6 Bezug Kantonalbank-Zertifikate der Mitglieder
wortlichen Geschäftsleitungsmitglieder auch tatsächlich beein-      des Bankrats
flusst werden können. Dazu gehören beispielsweise: Erreichen        Zusätzlich zur Vergütung beziehen die Mitglieder des Bankrats
der Volumenziele, Einhaltung des definierten Risk Framework,        20 vergünstigte Kantonalbank-Zertifikate. Ausgenommen von
Einhaltung des Budgets, termingerechte Projektabwicklung, Ein-      dieser Regelung ist das Mitglied des Regierungsrats. Sämtliche
halten von definierten Qualitätsstandards oder Service Level        Titel sind für fünf Jahre ab Erwerbsdatum gesperrt. Der Erwerb
Agreements, Mitarbeiterzufriedenheit und interne Servicequa-        erfolgt mit einem Abschlag von 25,27 Prozent zum Börsenkurs
lität. Die individuellen Leistungsziele der Geschäftsleitungsmit-   am Tag der Dividendenzahlung. 2015 betrug der Wert der
glieder werden vom Präsidenten der Geschäftsleitung definiert.      Vergünstigung beim Bezug der KBZ für den Bankrat insgesamt
Sie sollen einen konkreten Beitrag zur Erreichung der strategi-     CHF 40 898.
schen Ziele der Bank leisten. Bei der Festlegung der variablen
Vergütung wird die Zielerreichung nach Ermessen gewichtet.
52     CORPORATE GOVERNANCE
       MITWIRKUNGSRECHTE DER AKTIONÄRE
       KONTROLLWECHSEL UND ABWEHRMASSNAHMEN
       REVISIONSSTELLE

Den Bankratsmitgliedern werden keine Sitzungsgelder ausgerich-      lich schriftlich eingeladen. Ausserdem erfolgt die Einladung
tet. Die Mitgliedschaft im Bankrat begründet kein Anrecht auf die   durch Inserate im Amtsblatt und in regionalen Zeitungen.
Mitgliedschaft in der Pensionskasse der Bank. Die Bank bezahlt
keine Abgangsentschädigungen und den Mitgliedern des Bank-          7 KONTROLLWECHSEL UND ABWEHRMASSNAHMEN
rats werden auch keine Lohnnebenleistungen ausgerichtet.            Aufgrund der Rechtsform der Basellandschaftlichen Kantonal-
                                                                    bank (siehe Ausführungen zu Ziff. 6) kann ein Eigentumswech-
5.7 Übersicht Vergütungen Bankrat und Geschäftsleitung              sel mittels Kauf von Titeln unter keinen Umständen stattfinden.
Detaillierte Angaben über Vergütungen, Besitz von Kantonal-         Die Frage der Angebotspflicht und von Kontrollwechselklauseln
bank-Zertifikaten und Darlehen der Mitglieder des Bankrats          (Ziff. 7.1 und 7.2 der RLCG) ist deshalb nicht anwendbar.
und der Geschäftsleitung der BLKB sind auf den Seiten 104 bis
107 sowie im Internet aufgeführt (blkb.ch/geschaeftsbericht).       8 REVISIONSSTELLE
                                                                    8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden
6 MITWIRKUNGSRECHTE DER AKTIONÄRE                                   Revisors
Die Basellandschaftliche Kantonalbank verfügt aufgrund ihrer        Der Regierungsrat setzt die Revisionsstelle auf Antrag des
Rechtsform über kein stimmberechtigtes Aktienkapital und damit      Bankrats ein. Die Abschlussprüfungen werden von der Ernst &
über keine stimmberechtigten Aktionäre. Die Mitbestimmungs-         Young AG durchgeführt.
rechte liegen ausschliesslich beim Kanton Basel-Landschaft.
Bankrat und Geschäftsleitung können die Inhaberinnen und            8.1.1 Zeitpunkt der Übernahme des bestehenden Revisions-
Inhaber von Zertifikaten zu Versammlungen einladen und sie          mandats
über den Geschäftsverlauf der Bank unterrichten. Solche Ver-        – Ernst & Young AG: Übernahme des Mandats im Jahr 1997.
sammlungen dienen allein der Information; sie können keine
Beschlüsse fassen. Stimm-, Einsprache- und Anfechtungsrechte        8.1.2 Amtsantritt des verantwortlichen leitenden Revisors
oder andere Mitwirkungsrechte sind mit den Zertifikaten nicht       Der für das bestehende Revisionsmandat verantwortliche leiten-
verbunden (Kantonalbankgesetz, § 3 Absatz 3; Reglement              de Revisor der Ernst & Young AG, Patrick Schwaller, trat sein
über die Ausgabe von Kantonalbank-Zertifikaten, §§ 8 und 9;         Amt im Jahr 2011 an und prüfte erstmals in dieser Funktion die
blkb.ch/rechtsgrundlagen).                                          Jahresrechnung 2011. Pascal Berli ist seit 2010 leitender Prüfer.

Die Ziff. 6.1 bis 6.5 der RLCG (Stimmrechtsbeschränkung,            8.2 Revisionshonorar
statutarische Quoren, Einberufung der Generalversammlung,           Die Summe der von der Revisionsgesellschaft im Berichtsjahr
Traktandierungsregeln und Eintragungen im Aktienbuch) sind          in Rechnung gestellten Honorare für die Erfüllung der gesetzli-
aufgrund der speziellen Rechtsform der BLKB nicht anwendbar.        chen Revisionsaufgaben betrug CHF 431 831. Die Ermittlung
                                                                    der genannten Revisionsaufwendungen erfolgt nach dem Ac-
Die BLKB macht von der Möglichkeit einer Informationsver-           crual-Prinzip.
sammlung Gebrauch. Die Inhaberinnen und Inhaber von BLKB-
Zertifikaten werden, sofern sie der BLKB bekannt sind, persön-
CORPORATE GOVERNANCE          53
                                                                                                          REVISIONSSTELLE
                                                                                                     INFORMATIONSPOLITIK

8.3 Zusätzliche Honorare                                           sich über ihre Unabhängigkeit und beurteilt das Zusammenwir-
Die Honorare für zusätzliche von der Bank in Auftrag gege-         ken von Prüfgesellschaft und Interner Revision.
bene Aufgaben (z.B. regelmässige Audits der Informatik- und
Datensicherheit sowie allgemeine revisionsnahe Dienstleistun-      9 INFORMATIONSPOLITIK
gen) betrugen im Berichtsjahr CHF 9 150 Die Ermittlung der         Die Kommunikation der Basellandschaftlichen Kantonalbank
genannten Revisionsaufwendungen erfolgt nach dem Accrual-          beruht auf der Ehrlichkeit der Inhalte und auf der Offenheit
Prinzip.                                                           gegenüber Fragen, die relevante Anspruchsgruppen innerhalb
                                                                   und ausserhalb des Unternehmens an sie richten. Die Leiterin
8.4 Informationsinstrumente der externen Revision                  oder der Leiter der Unternehmenskommunikation ist direkt dem
Das Audit and Risk Committee (ARC) hat unter anderem die           Präsidenten der Geschäftsleitung unterstellt.
Aufgabe, die Wirksamkeit der Revisionsstelle, der Internen Re-
vision sowie der internen Kontrollen zu beurteilen. Das ARC        Die Basellandschaftliche Kantonalbank publiziert das Jahres-
bespricht die Inhalte der Berichte und Planungsunterlagen in       ergebnis jeweils im Februar / März an der Bilanzmedienkonfe-
mehreren Sitzungen mit dem leitenden Revisor der Prüfgesell-       renz. Zu Beginn des zweiten Semesters wird das Halbjahres-
schaft und informiert den Bankrat regelmässig über seine Er-       ergebnis veröffentlicht.
kenntnisse.
                                                                   Der Geschäftsbericht erscheint in deutscher Sprache gedruckt
Im Geschäftsjahr 2015 haben Vertreter der externen Prüfge-         und online. Eine englische Übersetzung ist im Internet abgelegt
sellschaft insgesamt fünf Mal an Sitzungen des ARC teilge-         (blkb.ch/geschaeftsbericht).
nommen. Mindestens einmal jährlich kommt der leitende Revi-
sor mit dem gesamten Bankrat zusammen. An dieser Sitzung           Seit dem Jahr 2005 ist der Nachhaltigkeitsbericht im Ge-
beurteilt der Bankrat die Berichte über die Rechnungsprüfung       schäftsbericht integriert. Bankrat und Geschäftsleitung unter-
und den Bericht über die Aufsichtsprüfung der Prüfgesellschaft     streichen so, dass nachhaltiges Handeln einen festen Platz
und lässt sich über deren wichtigste Erkenntnisse Bericht er-      in der Unternehmensstrategie und in der Kultur der BLKB ein-
statten. Im Geschäftsjahr 2015 haben Vertreter der externen        nimmt. Weitere Medienmitteilungen erfolgen zur Versammlung
Prüfgesellschaft insgesamt einmal an Sitzungen des Bankrats        der Zertifikatsinhaberinnen und -inhaber (März / April) sowie je
teilgenommen. Das ARC würdigt regelmässig die risikoorien-         nach Aktualität und Bedarf (Ad-hoc-Publizität). Sämtliche Me-
tierte Prüfstrategie und den entsprechenden Prüfplan der Prüf-     dienmitteilungen sind im Internet verfügbar (blkb.ch/medien).
gesellschaft, analysiert die Prüfberichte und vergewissert sich,
ob Mängel behoben und Empfehlungen der Prüfgesellschaft            Entsprechend der Informationspolitik der Basellandschaftlichen
umgesetzt werden. Das ARC bespricht die Ergebnisse seiner          Kantonalbank werden die Mitarbeitenden zumindest zeitgleich
Analysen mit dem leitenden Revisor. Mittels eigener Erfahrun-      informiert wie externe Anspruchsgruppen. Das Intranet «blkb.
gen und aus dem jährlichen Beurteilungsgespräch zwischen           piazza» wird konsequent als interne Informationsplattform ein-
dem ARC und der externen Revisionsstelle beurteilt das ARC         gesetzt.
die Leistung und Honorierung der Prüfgesellschaft, vergewissert
Sie können auch lesen