COVID-19 PRÄVENTIONSKONZEPT FÜR DAS INLINEHOCKEY-TRAINING DES ASKÖ EHC TORNADOS LINZ

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COVID-19 PRÄVENTIONSKONZEPT FÜR DAS INLINEHOCKEY-TRAINING DES ASKÖ EHC TORNADOS LINZ
COVID-19 PRÄVENTIONSKONZEPT
   FÜR DAS INLINEHOCKEY-TRAINING DES
        ASKÖ EHC TORNADOS LINZ

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Stand: 19. Mai 2021
Inhalt
    1. Einleitung ........................................................................................................................................... 3
    2. Contact Tracing und Eintrittstests .................................................................................................. 4
    3. Verhaltensregeln für Sportler, Betreuer und Trainer ................................................................... 4
    4 Verhalten im Verdachts- / Erkrankungsfall .................................................................................... 5
    5. Rückkehr in den Trainingsbetrieb nach einer COVID-19 Erkrankung ...................................... 6
    6. Notfall-Kontakte ................................................................................................................................ 6
    7. Wichtige Links ................................................................................................................................... 7

Im Interesse der Lesbarkeit wurde auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet.
Selbstverständlich sind immer Frauen und Männer gemeint, auch wenn explizit nur eines der
Geschlechter angesprochen wird.

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Stand: 19. Mai 2021
1. Einleitung
Unter Einhaltung der aktuell gültigen COVID-19 Lockerungsverordnung der Bundesregierung, gültig
ab 19. Mai 2021, kann die Sportart Inline-Hockey wieder ausgeübt werden. Der Verein oder Betreiber
der Sportstätte hat hierfür ein COVID-19 Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos
auszuarbeiten und umzusetzen.

Wir als Verein sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir einerseits alle Beteiligten über
die Maßnahmen mit diesem Präventionskonzept informieren und die Einhaltung der beschriebenen
Maßnahmen in der Praxis empfehlen, andererseits aber vor allem auch auf die Eigenverantwortung
unserer Funktionäre, Mitglieder, Trainer und Sportler setzen. Sämtliche Auflagen der Verordnung
sowie die Vorgaben der jeweiligen Sportstättenbetreiber (z.B. Haus- bzw. Nutzungsordnung) sind
jedenfalls einzuhalten.

Das COVID-19 Präventionskonzept (siehe folgenden Seiten) umfasst folgende Themen:
    1. Contact Tracing und Eintrittstests
    2. Verhaltensregeln für Sportler, Betreuer und Trainer
    3. Verhalten im Verdachts-/Erkrankungsfall
    4. Rückkehr in den Trainingsbetrieb nach einer COVID-19 Erkrankung

Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Trainingsbetrieb teil und ist sich den Risiken einer
erhöhten Übertragbarkeit des Virus durch die Sportausübung bewusst. Bei Kindern und Jugendlichen
haben die Erziehungsberechtigten das Risiko abzuwägen und über die Teilnahme ihrer Kinder zu
entscheiden.

Die Gesundheit hat natürlich oberste Priorität. Aufgrund dessen und der Tatsache, dass ein
geordneter Trainings- und Spielbetrieb nur möglich ist, wenn die Infektionsfälle so niedrig wie
irgendwie möglich gehalten werden, ersuchen wir Euch weiterhin um Solidarität bei der Umsetzung
der Vorgaben.

Deshalb gilt, dass Spieler, Trainer sowie Betreuer, die sich krank fühlen, weder an Trainingseinheiten
noch an Wettkämpfen teilnehmen dürfen. Sie haben der Sportstätte unbedingt fernzubleiben.

COVID-19 Symptome
 Häufigste Symptome         Seltenere Symptome              Schwere Symptome
 Fieber                     Gliederschmerzen                Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit
                                                            Schmerzen oder Druckgefühl im
 Trockener Husten           Halsschmerzen
                                                            Brustbereich
                                                            Verlust der Sprach- oder
 Müdigkeit                  Durchfall
                                                            Bewegungsfähigkeit
                            Bindehautentzündung
                            Kopfschmerzen
                            Verlust des Geschmacks-
                            oder Geruchssinns
                            Verfärbung an Fingern oder
                            Zehen oder Hautausschlag

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2. Contact Tracing und Eintrittstests
Ein vorab zu jedem Training zu definierender Trainings-Verantwortlicher kontrolliert und
protokolliert die Anwesenheit der Spieler und Betreuer, um im Erkrankungsfall eine
"Nachverfolgung" von betroffenen Personen zu ermöglichen. Von jedem Spieler und Betreuer ist der
Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzulegen (Eintrittstest). Hierfür gilt:
    • ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur
        Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und
        dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf
    • ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-
        CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf
    • ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen
        Tests (PCR) auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf
    • eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion
        mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
    • ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
            o Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei
                 Monate zurückliegen darf, oder
            o Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen
                 darf, oder
            o Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine
                 Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
                 oder
            o Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver
                 molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über
                 neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate
                 zurückliegen darf
    • ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in
        den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2
        erkrankte Person ausgestellt wurde
    • ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf

3. Verhaltensregeln für Sportler, Betreuer und Trainer
2.1. Trainingsorganisation/ -durchführung
    • Es gilt die Maskenpflicht (FFP2) Indoor wie Outdoor, außer bei der Sportausübung und in den
         Feuchträumen
    • Prinzipiell ist ein Abstand von 2 Metern (Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt
         leben) einzuhalten, ausgenommen sind:
             o bei der Sportausübung
             o bei erforderlichen Sicherungs- und Hilfeleistungen
    • Die Benützung von und der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen, Umkleidekabinen,
         Waschräumen und WC-Anlagen ist so zu gestalten bzw. zeitlich so zu staffeln, dass der
         Mindestabstand von zwei Metern gewahrt werden kann.
    • Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sind die Hände zu waschen. Ist dies nicht
         möglich, sind die, auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten, Desinfektionsmittel für die
         Handhygiene beim Betreten und Verlassen zu nutzen.
    • Umarmen und Händeschütteln bei Begrüßung und Verabschiedung sind zu unterlassen.
    • Wenn geniest oder gehustet werden muss, sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und
         nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld
         vermieden werden.

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•   Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher,
        usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.
    •   Als Grundregel ist festgehalten, dass ein physischer Kontakt zwischen Spieler nur auf dem
        Trainings-/Spielfeld stattfinden soll!
    •   Es gilt stets, die aktuellen Vorgaben der Vereinsführung bzw. des Sportstättenbetreibers
        einzuhalten.
    •   Für Wettkämpfe gelten folgende zusätzliche Verhaltensregeln:
            o Auf einen Handschlag der beiden Teams vor und nach dem Spiel wird verzichtet.
            o Auf einen gemeinsamen Torjubel und ähnliche Jubelszenen in der Gruppe während
                  eines Spiels soll verzichtet werden.
                  Wechselspieler sollen auf der Ersatzbank einen Mindestabstand von zwei Metern
                  zueinander einhalten, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.

2.2 An und Abreise
    • Um Ansammlungen vor der Sportanlage bzw. im Eingangs- und Garderobenbereich zu
        vermeiden ist pünktliches An- und Abreisen notwendig.
    • Bei der An- und Abreise sind die allgemein gültigen Regelungen zu beachten!
    • Auf die Bildung von Fahrgemeinschaften sollte verzichtet werden. Andernfalls sind die
        jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten

2.3. Vor dem Training
    • Die Dauer des Aufenthalts in der Garderobe ist möglichst kurz zu halten.
    • In der Garderobe sollten sich so wenige Personen wie unbedingt nötig aufhalten (den
        Personenkreis mit Zutritt zur Garderobe auf Spieler und Betreuer reduzieren).
    • Die Sportler bringen eine eigene, bereits befüllte Trinkflasche und, wenn möglich, ein eigenes
        Handtuch mit zum Training.
    • Persönliche Gegenstände und Kleidung sollten in der eigenen Sporttasche verwahrt werden.
    • In der Garderobe sollte nichts gegessen werden.

2.4. Nach dem Training
    • KEINE Verabschiedung per Handschlag / Abklatschen
    • Der Trainingsplatz /-raum bzw. das Spielfeld sollte zügig verlassen werden.
    • Aufenthaltsdauer in der Dusche / Garderobe / Halle möglichst kurz halten.

4 Verhalten im Verdachts- / Erkrankungsfall
Sollte im Zuge eines Trainings ein Verdachtsfall oder im Nachgang zu einem Training ein
Erkrankungsfall bestätigt werden, ist unverzüglich der Covid-Beauftragte des Vereins zu kontaktieren
(covid@tornados-linz.at). Zudem ist die Gesundheitsberatung unter 1450 anzurufen, deren Vorgaben
Folge zu leisten sowie die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde (BH, Magistrat,
Amtsarzt/Amtsärztin) zu informieren. Deren Anweisungen werden befolgt bzw. werden von dieser
die entsprechenden weiteren Schritte gesetzt.

Bei minderjährigen Betroffenen werden unverzüglich die Eltern/Erziehungsberechtigten des/der
unmittelbar Betroffenen informiert.

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5. Rückkehr in den Trainingsbetrieb nach einer COVID-19
Erkrankung
Rückkehr frühestens 14 Tage nach Symptombeginn, wobei mindestens 48 Stunden bezogen auf die
COVID-19 Erkrankung Symptomfreiheit bestehen muss (nach Rücksprache mit dem behandelnden
Arzt).

Weiters: Ein Negativer COVID-19 PCR Test und eine Sporttauglichkeitsuntersuchung durch einen Arzt,
welche zumindest die Befunde folgender Untersuchungen beinhaltet: Ruhe- und Belastungs-EKG,
Herzultraschall und Lungenfunktionstest.

Für den Wiedereinstieg in den Spielbetrieb muss die Bescheinigung der Sporttauglichkeit vorgelegt
werden.

Jeder am Trainings- und Wettkampfbetrieb Beteiligte ist auch selbst dafür verantwortlich, sich
über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!

6. Notfall-Kontakte
Bei Notfall: Rettung 144

COVID-19-Beauftragter EHC Tornados Linz
Christoph Affenzeller
Stellvertreter: Christian Ziegler, Christoph Jerschitz
Kontakt: covid@tornados-linz.at

Gesundheitstelefon: 1450
Wenn Sie konkrete Symptome (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden) haben, bleiben Sie
zu Hause und wählen Sie bitte die Gesundheitsnummer 1450 zur weiteren Vorgehensweise
(diagnostische Abklärung).
Täglich 0 bis 24 Uhr

Coronavirus-Hotline der AGES 0800 555 621
Die AGES (Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit) beantwortet Fragen rund um das
Coronavirus (Allgemeine Informationen zu Übertragung, Symptomen, Vorbeugung)
Täglich 0 bis 24 Uhr

Informations-Service für den Bereich Sport
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 - 665270
E-Mail: sport@bmkoes.gv.at
Montag bis Freitag 9 bis 15 Uhr

Kontakt der zuständigen Gesundheitsbehörde (BH, Magistrat, etc.)
Jeder Verein / jeder Veranstalter sollte die Kontaktdaten der örtlich und sachlich zuständigen
Gesundheitsbehörde bereit haben.

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7. Wichtige Links
Verordnungstext – gesetzliche Grundlage
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011
470

Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber von Sport Austria
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-
coronavirus/handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber/

Sport Austria - FAQ
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-
coronavirus/faq-coronakrise/

Hygiene
https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Informationspflicht/corona/corona_schutz.html

AGES – FAQ
https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/faq-coronavirus/

Rotes Kreuz – Informationen & Downloads (auch in Fremdsprachen)
https://www.roteskreuz.at/site/coronavirus-sind-wir-bereit

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Stand: 19. Mai 2021
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