COVID 19 PRÄVENTIONSKONZEPT SCHWIMMEN - MAßNAHMEN ZUR MINIMIERUNG DES INFEKTIONSRISIKOS MIT SARS-COV-2 - ASV WIEN

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COVID 19 PRÄVENTIONSKONZEPT
SCHWIMMEN
MAßNAHMEN ZUR MINIMIERUNG DES INFEKTIONSRISIKOS MIT SARS-COV-2
BEIM SPORT SCHWIMMEN IM RAHMEN VON VEREINEN DES

LANDESSCHWIMMVERBANDES WIEN

Version 2.5.50
Stand: 29. Jänner 2021
Inhaltsverzeichnis

Einleitung ................................................................................................................................................. 1

Organisatorisches .................................................................................................................................... 2

Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion im Verein.................................................................................... 6

Anhang .................................................................................................................................................... 7

Impressum/Haftungsausschluss

Dieses Konzept soll das Training der Sparte Schwimmen trotz bestehender Gefahrenlage
einer SARS-CoV-2 Infektion ermöglichen und das Infektionsrisiko minimieren. Es
berücksichtigt die Trainingsmöglichkeiten im Stadionbad und im Stadthallenbad.
Die Empfehlungen und Auskünfte wurden nach gewissenhafter Prüfung des mitgeteilten
Sachverhalts erstellt. Trotz sorgfältiger Recherche zu den einzelnen Themen können wir
angesichts der Ausnahmesituation, der unbeständigen Sachlage, die sich zum Teil täglich
ändert, jedoch ausdrücklich keine Gewähr oder Haftung übernehmen.
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Einleitung

Sport und Bewegung sind wichtig für das Wohlbefinden und die Gesundheit. Regelmäßige
Bewegung stärkt die Immunabwehr, wodurch auch das Risiko, an einer (viralen) Infektion
zu erkranken, reduziert wird.

Die   Handlungsempfehlungen        von    SPORTAUSTRIA      und    dem     Österreichischen
Schwimmverband basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sollen die
Verantwortlichen in Sportvereinen und SportstättenbetreiberInnen bei der Minimierung des
Infektionsrisikos mit SARS-CoV-2 bei der Ausübung von Sport unterstützen. Diese
Empfehlungen sind als Grundlage zur Erstellung dieses COVID-19-Präventionskonzeptes
Schwimmen herangezogen worden.

Schwimmen in Österreich wird landesweit angeboten. In den Leistungszentren Südstadt,
Graz und Linz mit dem klaren Fokus auf Leistungssport, um dadurch auch internationale
Erfolge zu ermöglichen. Das beginnt schon im Volksschulalter mit einer spielerischen
Heranführung an Technik und Ausdauer. Ab dem 10. Lebensjahr wird mit Kindern, die die
entsprechenden    Voraussetzungen     mitbringen,   zunehmend      professionell   trainiert.
Unterstützt wird das Training durch Schulen mit eigenen Klassen für Leistungssport. Das
bedeutet im fortgeschrittenen Alter bis zu 12 x pro Woche tägliches Schwimmtraining. Durch
diese hohe Professionalität ist es den österreichischen SchwimmerInnen gelungen an
mehreren Europa- und Weltmeisterschaften sowie an Olympischen Spielen teil zu nehmen,
mit durchaus beachtlichen Erfolgen. Es gilt dieses hohe Trainings- und Erfolgsniveau auch in
Zeiten einer Pandemie zu erhalten!

                                                              WLSV Schwimmwart 29.01.2021
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Organisatorisches

   COVID-19-Ansprechperson:
     Heinrich Kames, Fachwart Schwimmen im Wiener Landesschwimmverband (Tel.
     0664/544 63 62, Mail: h.kames@wlsv.at).
   Kontaktdaten der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde:
     In Wien ist bei COVID 19 Infektionsverdacht eine Kontaktaufnahme zu den
     Gesundheitsbehörden ausschließlich über die Tel.Nr. 1450 möglich.
   Zutritt zu den Sportstätten, Einteilung
     Der Zutritt zur Trainingsstätte/Bad ist nur in gleichlautenden Gruppen möglich. Die
     Gruppen und die Zugehörigkeit einzelner SchwimmerInnen zur jeweiligen Gruppe
     wird den nutzungsberechtigten Vereinen im Voraus bekannt gegeben.
     Es können jeweils nur Mitglieder eines Trainingsblocks die Trainingsstätte betreten.
     Eine Trainingsgruppe darf die Trainingsstätte erst dann betreten, nachdem die
     vorherige Gruppe die Trainingsstätte verlassen hat.
   Betretungsgenehmigung für die Sportstätte
     Das Betreten der Schwimmhalle zum Zweck der Trainingsausübung ist ausschließlich
     Athleten und den ihnen zugewiesenen Betreuungspersonen gestattet, für die vom
     Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eine Ausnahme
     vom aktuell geltenden Betretungsverbot für Sportstätten bestätigt wurde.
   Verzeichnis der TrainerInnen und SchwimmerInnen
     Der Zutritt zur Trainingsstätte wird durch die/den zuständige/n TrainerIn
     dokumentiert, sodass im Falle einer Erkrankung der Kreis der Kontaktpersonen
     nachvollziehbar ist und diese entsprechend verständigt bzw. der Behörde gemeldet
     werden können. Aus diesem Grund entfällt an dieser Stelle auch eine schriftliche
     Auflistung der Zutrittsberechtigten.
   Beginn- und Endzeiten der Trainingseinheiten
     Anhang 1
   Handdesinfektionsmittelspender
     Spender befinden sich an den öffentlichen Ein- und Ausgängen des Stadthallenbades
     sowie im Stadionbad. Die SportlerInnen werden dazu angehalten sowohl beim
     Betreten, als auch beim Verlassen des Bades auf Händedesinfektion zu achten.

                                                             WLSV Schwimmwart 29.01.2021
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   Zusätzlich ist im Trockentrainingsbereich ein Spender mit Desinfektionsmittel
   aufgestellt. Auch da ist auf eine regelmäßige Benutzung zu achten.
 Flüssigseife und Einweghandtücher
   Stehen in allen Waschräumen zur Verfügung und sollen mit einer Aufforderung zum
   regelmäßigen Händewaschen versehen sein.
 Flächendesinfektionsmittel und Einweghandschuhe
   Sowohl Flächendesinfektionsmittel als auch Einwegtücher und Handschuhe liegen im
   Trockentrainingsbereich auf. Vor und nach einer Einheit Trockentraining sind alle
   verwendeten Geräte mit dem Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.
 Abstandsregelung
   Während des gesamten Trainings (sowohl Trocken- als auch Wassertraining) ist auf
   einen Mindestabstand zu achten (Trockentraining 2 Meter, Wassertraining 1 Meter),
   Körperkontakt ist zu vermeiden.
 Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS)
   Ein MNS in Form einer FFP2-Maske ist verpflichtend in allen Räumen außerhalb der
   Duschen und Schwimmhallenbereich zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind nicht
   verpflichtet einen MNS zu tragen. Eine Aufforderung zum Tragen eines MNS in
   geschlossenen Räumen ist an allen Eingängen der Sportstätte ausgehängt. Alle
   SportlerInnen und TrainerInnen halten sich an die Vorgaben der Betriebsleitung des
   Bades.
 Die     Informationen   der   SportlerInnen    (bzw.   bei   Minderjährigen   an   die
   Erziehungsberechtigten) und Trainerinnen erfolgt über die Vereine per Mail und
   beinhaltet:
         Kontaktdaten des/der COVID-19-Ansprechperson
         Gesundheitscheckliste (Anhang 2)
         Anleitung richtiges Händewaschen
         Anleitung richtige Handdesinfektion
         Anleitung richtige Husten- und Niesetikette
         Verhaltensregeln auf der Sportstätte

                                                          WLSV Schwimmwart 29.01.2021
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 Verhaltensregeln auf der Sportstädte
                wer sich krank fühlt bzw. Symptome (siehe Gesundheitscheckliste)
                 aufweist, darf die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause
                wer in den letzten 10 Tagen Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-
                 2-Fall hatte, darf die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause
                eigene beschriftete und befüllte Trinkflasche sowie Handtuch
                 mitbringen
                wenn möglich, bereits umgezogen zum Training erscheinen und nach
                 dem Training zu Hause duschen
                Mindestabstand 2 Meter, kein Körperkontakt
                Höchstanzahl an Aktiven je Bahn : 6 Personen
                Anhäufungen von Personen im Schwimmbecken und am Beckenende
                 Einhaltung des Mindestabstands im Schwimmbecken – je Person ist
                 eine Fläche im Becken von 6 qm vorgesehen. Anhäufungen am
                 Beckenende, in der Regel zur Kontaktaufnahme mit dem Trainer, sind
                 aufgrund der Abstandsregeln zu vermeiden!
                Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2 Maske) in geschlossenen
                 Räumen       (Ausnahmen: die eigentliche Sportausübung der Sportart
                 Schwimmen in der Schwimmhalle und in den Duschen)
                im Trockentrainingsbereich liegt ein kontaktloses Fieberthermometer
                 auf, Stichprobenartige Messungen werden von den Vereinen
                 durchgeführt
                nach dem Betreten bzw. vor dem Verlassen der Sportstätte entweder
                 Hände waschen oder Hände desinfizieren
                In den Garderoben ist ebenfalls der Mindestabstand einzuhalten. Bei
                 den Garderobekästchen ist immer zumindest eines frei zu lassen, erst
                 das übernächste kann benutzt werden.
                In Garderobenräumen (Stadionbad) ist bei der maximalen Belegung
                 auf die Mindestabstände zu achten. Größere Gruppen müssen die
                 Garderobe in aufgeteilten kleinen Gruppen nacheinander benutzen.
                 Bei den Kleiderhaken / Aufhängungsmöglichkeiten ist mindestens
                 eines frei zu halten. Ist die Anzahl der Benutzer größer, so sind die

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                    Kleidungsstücke in den Taschen / Rucksäcken zu verstauen, mit in die
                    Schwimmhalle zu nehmen und dort im entsprechenden Abstand
                    voneinander abzulegen.

   Aufgabe der TrainerInnen
                   vor jeder Trainingseinheit alle TeilnehmerInnen (SportlerInnen,
                    BetreuerInnen, TrainerInnen etc.) in eine TeilnehmerInnenliste
                    eintragen und die Listen mind. 28 Tage aufbewahren (kann auch
                    elektronisch erfolgen)
                   Eine    entsprechende     Anweisung        über    das      Archivieren   der
                    Teilnehmerlisten sowie die auszufüllenden Formulare sind in einer
                    eigenen Anweisung enthalten.
                   einmal wöchentlich muss jede/r Aktive einen Covid-19 Test vorzeigen,
                    der nicht älter als 48 Stunden sein darf
                   ohne aktuellen Covid-19 Test ist eine Trainingsteilnahme untersagt
                   vor    jeder   Trainingseinheit   erläutert       der/die    TrainerIn    den
                    SportlerInnen die Verhaltensregeln auf der Sportstätte
                   während der Trainingseinheit überwacht der/die TrainerIn die
                    Einhaltung der Verhaltensregeln
                   bei Nichtbefolgung der Verhaltensregeln schließt der/die TrainerIn
                    den/die SportlerIn von der Sportausübung aus

Regelmäßige Testung der Sportler und Trainer
   Einmal pro Woche hat jeder/jede aktive Sportler/in und jeder/jede Trainer/in einem
     SARS-CoV 2-Ag oder PCR-Test durchzuführen. Jeder Verein ist für die Kontrolle der
     Testdurchführung seiner Mitglieder verantwortlich. Der Test darf bei Vorlag nicht
     älter als 48 Stunden sein.
   Im Anlassfall, daher bei Erkrankungsverdacht oder Kontaktperson K1, muss ebenfalls
     ein Ag Schnelltest durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen eines negativen
     Ergebnisses ist der/die Sportler/in vom Training ausgeschlossen.

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Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion im Verein
   COVID-19-Ansprechperson         des   Vereins   informiert   die    örtlich   zuständige
     Gesundheitsbehörde
   Weitere Schritte werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfügt
   Testungen     und    ähnliche     Maßnahmen       erfolgen    auf     Anweisung     der
     Gesundheitsbehörde
   Die Vereine unterstützen die Umsetzung der Maßnahmen
   Die Dokumentation erfolgt durch die COVID-19-Ansprechperson des Vereins,
     welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes,
     anhand der TeilnehmerInnenlisten
   Bei Bestätigung eines Erkrankungsfalls erfolgen weitere Maßnahmen (z.B.
     Desinfektion der Sportstätte) auf Anweisung der Gesundheitsbehörde
   Bei Bestätigung eines Erkrankungsfalls sind die SchwimmerInnen aller Vereine im
     betroffenen Trainingsblock für 10 darauffolgenden Tage vom Training in der
     Stadthalle bzw. Stadionbad ausgeschlossen.

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Anhang

Anhang 1: Beginn- und Endzeit der Trainingseinheiten

Die derzeitigen Trainingszeiten (Stand ab 29.01.2021) im Stadionbad sind wie folgt:

Vormittagstraining: Wassertraining von Montag bis Freitag 06:00 - 11:00 Uhr.

Nachmittagstraining: Wassertraining von Montag bis Freitag 14:30 - 21:30 Uhr

Trainingszeiten am Samstag sind 07:00 – 19:00 Uhr.

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Anhang 2: Gesundheitscheckliste

Der Trainer bzw. die Aufsichtsperson hat VOR dem jeweiligen Trainingsbeginn einen
Gesundheitscheck bei den Athleten durchzuführen. Dieser muss folgende Abfrage beinhalten:

       Hast du Fieber?
       Fühlst du dich müde und erschöpft?
       Hast du Husten?
       Niest du häufiger?
       Hast du Gliederschmerzen?
       Hast du Schnupfen?
       Hast du Halsschmerzen?
       Hast du Kopfschmerzen?
       Leidest du unter Übelkeit oder musstest du kürzlich Erbrechen?
       Hast du Durchfall?
       Leidest du unter Kurzatmigkeit?
       Hast du Brustschmerzen beim Atmen?
       Hattest du innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem Coronavirus-Erkrankten?

Weiters ist VOR jeder Trainingseinheit die Körpertemperatur der Athleten zu messen und in das
Online-Formular „Anwesenheitsdokumentation“ einzutragen.

Wird eine der unter Punkt 2. gestellten Fragen mit JA beantwortet, darf der Athlet nicht am Training
teilnehmen.

Bei weiterem Auftreten von Symptomen (siehe unten) bzw. weiteren Symptomen ist ein Antigen-
Schnelltest oder PCR-Test durchzuführen. Nur bei einem negativen Testergebnis darf das Training
wieder aufgenommen werden.

Wer in den letzten 10 Tagen Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatte, darf nicht am
Training teilnehmen.

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               Auflistung der häufigsten Symptome einer COVID-19 Erkrankung:

 Häufigste Symptome        Seltenere Symptome                     Schwere Symptome

Fieber                 Gliederschmerzen               Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit
Trockener Husten       Halsschmerzen                  Schmerzen oder Druckgefühl im Brustbereich

Müdigkeit              Durchfall                      Verlust der Sprach- oder Bewegungsfähigkeit

                       Bindehautentzündung
                       Kopfschmerzen
                       Verlust des Geschmacks- oder
                       Geruchssinns
                       Verfärbung an Fingern oder
                       Zehen oder Hautausschlag

                                                              WLSV Schwimmwart 29.01.2021
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